Arbeits- und Tarifrecht

Sachbereich:

VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden)

Stand 29.08.09

Rechtsgrundlagen

Feinziele: Die Teilnehmenden können ƒ

die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen

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ƒ

Einzelstunden ƒ

Rechtsquellenlehre

die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand konkreter Fälle die einschlägige Regelung ermitteln

ƒ

Günstigkeitsprinzip

die verschiedenen Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst nennen und beispielhaft Unterschiede in den Rechtsverhältnissen aufzeigen

ƒ

Beschäftigte Beamte

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Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Unterrichtsinhalte ƒ

Bürgerliches Recht

ƒ

Beamtenrecht Verwaltungsrecht

Seite 1

Arbeits- und Tarifrecht

Sachbereich:

VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden)

Arbeitsvertragsrecht Begründung von Arbeitsverhältnissen

Feinziele: Die Teilnehmenden können ƒ

das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen erläutern

ƒ

Probleme bei der Vertragsanbahnung und beim Vertragsschluss benennen und anhand konkreter Fälle die Rechtsfolgen daraus beschreiben:

ƒ

Stand 29.08.09

Einzelstunden 5

Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Unterrichtsinhalte ƒ

Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeiner Teil (§§ 104 ff., 145 ff.)

-

Fragerechte des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch

ƒ

höchstrichterliche Rechtsprechung

-

Täuschung des Vertragspartners

ƒ

§§ 119, 123, 142 BGB

-

Formvorschriften

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§ 2 TVöD

ƒ

Bürgerliches Recht

ƒ

Beamtenrecht (Fehler bei der Ernennung)

die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages darstellen

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Seite 2

Arbeits- und Tarifrecht

Sachbereich:

VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden)

Stand 29.08.09

Arbeitsvertragsrecht Rechte und Pflichten

Feinziele: Die Teilnehmenden können ƒ

Die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis nennen und beispielhaft Fälle der Befreiung von der Arbeitspflicht aufzeigen

ƒ

ƒ

Einzelstunden

Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Unterrichtsinhalte ƒ

Arbeitspflicht Vergütungspflicht

ƒ

Bürgerliches Recht

Die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis erläutern und einzelne sich daraus ergebende Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschreiben

ƒ

Besondere Pflichten nach TVöD Treuepflicht Fürsorgepflicht

ƒ

Beamtenrecht (Rechte und Pflichten)

anhand konkreter Fälle schuldhafte Pflichtverletzungen aufzeigen und deren Folgen im Überblick darstellen

ƒ

Abmahnung Kündigung Schadenersatz

ƒ

Beamtenrecht (schuldhafte Dienstpflichtverletzung)

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Seite 3

Arbeits- und Tarifrecht

Sachbereich:

VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden)

Stand 29.08.09

Arbeitsvertragsrecht Beendigung einschließlich Kündigungsschutz

Feinziele: Die Teilnehmenden können ƒ

die Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beschreiben

ƒ

die praktische Bedeutung und die Rechtsnatur einer Kündigung sowie die verschiedenen Kündigungsarten beschreiben

Einzelstunden 10

Unterrichtsinhalte ƒ

Tod des Arbeitnehmers, Kündigung, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag

ƒ

Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung

ƒ

Arten der Kündigung (ordentliche, außerordentliche, Änderungskündigung

ƒ

die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nennen und deren Vorliegen anhand konkreter einfacher Fälle prüfen

ƒ

§ 34 TVöD, §§ 622, 626 BGB

ƒ

die Grundzüge des allgemeinen Kündigungsschutzes darstellen

ƒ

Anwendbarkeit des KSchG

ƒ

soziale Rechtfertigung einer Kündigung

ƒ

die Personengruppen benennen, die einen besonderen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsschutz genießen sowie den Inhalt grob beschreiben

© Studieninstitut Westfalen-Lippe

ƒ

-

verhaltensbedingte Kündigung

-

personenbedingte Kündigung

-

betriebsbedingte Kündigung

Bezüge zu anderen Lehrgebieten Bürgerliches Recht

MuSchG, ArbPlSchG, § 15 KSchG, BEEG, SGB IX, § 34 TVöD

Seite 4

Arbeits- und Tarifrecht

Sachbereich:

VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden)

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts

Feinziele: Die Teilnehmenden können ƒ

Stand 29.08.09

die Bedeutung von Tarifverträgen beschreiben

Einzelstunden 5

Unterrichtsinhalte ƒ

Koalitionsfreiheit gemäß Art.9 III GG, Staatsrecht TVG,

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§§ 1 , 4 TVG zwingende Wirkung von TV

ƒ

die Parteien eines Tarifvertrages, insbesondere die des TVöD, nennen

ƒ

Gewerkschaften, Arbeitgeber(verbände)

ƒ

die Voraussetzungen benennen, unter denen ein Tarifvertrag für das einzelne Arbeitsverhältnis Bedeutung erlangt

ƒ

Tarifgebundenheit, Geltungsbereich

ƒ

die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen, insbesondere im öffentlichen Dienst, nennen und erklären

ƒ

insbesondere Friedenspflicht, Verhältnismäßigkeit

© Studieninstitut Westfalen-Lippe

Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Seite 5

Arbeits- und Tarifrecht

Sachbereich:

VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden)

Stand 29.08.09

Grundzüge des Arbeitnehmerschutzes

Feinziele: Die Teilnehmenden können ƒ

Schutzvorschriften für einzelne Arbeitnehmergruppen beispielhaft benennen

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einige Schutzvorschriften, die für alle ArbeitnehmerInnen gelten, und deren rechtliche Grundlage angeben

© Studieninstitut Westfalen-Lippe

Einzelstunden 2

Unterrichtsinhalte ƒ

MuSchG SGB IX JArbSchG

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Bsp. Arbeitszeitschutz

Bezüge zu anderen Lehrgebieten Verwaltungsrecht (z.B. Beteiligung des Integrationsamtes)

Seite 6

Arbeits- und Tarifrecht

Sachbereich:

VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden)

Stand 29.08.09

Grundzüge des Personalvertretungsrechts

Feinziele: Die Teilnehmenden können ƒ

die Grundlagen der betrieblichen Personalvertretung beschreiben

ƒ

die verschiedenen Beteiligungsformen nach dem LPVG nennen und erläutern

ƒ

bei konkreten personellen Maßnahmen die Form der Beteiligung ermitteln und die Rechtsgrundlagen dafür angeben

Einzelstunden 2

Unterrichtsinhalte ƒ

LPVG

ƒ

Anhörung Mitwirkung Mitbestimmung

Bezüge zu anderen Lehrgebieten Beamtenrecht

37 Einzelstunden Unterricht 1 Klausur à 2 Unterrichtsstunden 1 Unterrichtsstunde für die Besprechung der Klausur

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