AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau,...
Author: Ulrike Maurer
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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup, Stangheck und Stoltebüll

Nr. 33

Steinbergkirche, den 24. September 2010

Jahrgang 3

Inhalt: Seite 226

Einladung zur Amtsausschusssitzung des Amtes Geltinger Bucht

Seite 227

Einladung zur Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Quern

Seite 228

Einladung zur Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Stangheck

Seite 229

Allgemeine Informationen über den neuen Bundespersonalausweis

Dieses Mitteilungsblatt wird vom Amt Geltinger Bucht und den oben bezeichneten Gemeinden gemeinsam herausgegeben. Es erscheint am Freitag jeder Woche sofern Veröffentlichungen vorliegen. Fällt das Erscheinungsdatum auf einen Feiertag, so erscheint das Mitteilungsblatt an dem davorliegenden Werktag. Das Mitteilungsblatt ist beim Amt Geltinger Bucht zu folgenden Bezugsbedingungen erhältlich: Abonnement: vierteljährlich 3,50 € einschl. Porto, zahlbar im voraus, Einzelbezug: durch Abholung beim Amt zum Preis von 1,00 € je Ausgabe. Das Mitteilungsblatt kann kostenlos unter www.amt-geltingerbucht.de eingesehen werden.

Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 33/2010 vom 24. September 2010

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Amt Geltinger Bucht Der Amtsvorsteher Hauptamt

Amt Geltinger Bucht  Postfach 4  24970 Steinbergkirche

Steinbergkirche, den 23.09.2010 Auskunft erteilt: Herr Aloe/Frau MarxenBäumer Email: gerd.aloe @amt-geltingerbucht.de



04632/8491- 51 / 8491-53

Zimmer: 2.11

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses Geltinger Bucht am Mittwoch, den 29. September 2010, um 15:00 Uhr, im Sitzungssaal des Amtshauses Steinbergkirche, Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche

Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.06.2010 4. Mitteilungen des Amtsvorstehers 5. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2009 6. Beratung und Beschlussfassung über das regionale Tourismuskonzept für die Lokale Tourismusorganisation der Region Ostseefjord Schlei 7. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die a) Benutzung der betreuten Grundschule an der Georg-Asmussen-Schule b) Erhebung von Gebühren für die Benutzung der betreuten Grundschule an der Georg-Asmussen-Schule in Gelting 8. Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung (Entfristung) der amtsweiten Jugendarbeit 9. Verschiedenes nicht öffentlich: 10. Finanz- u. Steuerangelegenheiten 11. Grundstücksangelegenheiten – Schulfinanzierung Zu dieser Sitzung lade ich hiermit ein. gez. Hans-Walter Jens Amtsvorsteher

Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 33/2010 vom 24. September 2010

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GEMEINDE QUERN Der Bürgermeister Geltinger Landstraße 12, 24972 Quern Telefone: 04632 / 7322 Büro 04632 / 7316 privat 0170 / 2315135 mobil Datum: 23.09.2010

Einladung zur 13. Sitzung der Gemeindevertretung Zeitpunkt der Sitzung: Ort der Sitzung:

Dienstag 05. Oktober 2010, 19.30 Uhr Landhaus Schütt, Nübelfeld

Tagesordnung 1.

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2.

Beschluss über Einwendungen zur Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2010 und ggf. über Änderungsanträge zur Tagesordnung

3.

Mitteilungen des Bürgermeisters

4.

Einwohnerfragestunde

5.

Beschluss über die Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Quern

6.

Bericht über den Stand der Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Neukirchen

7.

Verschiedenes

8.

Bericht über eine innere Angelegenheit der Gemeindevertretung ggf. nicht öffentlich nicht öffentlicher Teil

9.

Beratung und Beschluss über Grundstücksangelegenheiten

Zu dieser Sitzung lade ich hiermit ein. gez. Erich Petersen Bürgermeister

Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 33/2010 vom 24. September 2010

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GEMEINDE STANGHECK Der Bürgermeister

__________________________________________________________________________________________ Gemeinde Stangheck * Der Bürgermeister * 24395 Stangheck

An alle Gemeindevertreter/-innen der Gemeinde Stangheck

24395 Stangheck Telefon 04643 / 2308 (Bürgermeister) Telefon 04632 / 84 91 -0 (Amtsverwaltung) Telefax 04632 / 84 91 -30 Datum: 23.09.2010

__________________________________________________________________________________________

Einladung zu der am Montag, dem 27. September 2010 um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Weißer Hirsch“ stattfindenden öffentlichen Gemeindevertretersitzung

Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Protokollgenehmigung vom 14. Juni 2010 3. Bericht des Bürgermeisters 4. Verschiedenes Nicht öffentlich: 5. Personalangelegenheiten

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helmut Erichsen Bürgermeister

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Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 33/2010 vom 24. September 2010

Steckbrief Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen.

Der neue Personalausweis Quelle: Bundesministerium des Innern - BMI

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (so genannte Guillochen) und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht: Die sechsstellige Zugangsnummer, die im Übrigen keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht, benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben haben. Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den neuen Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise symbolisieren die Verwendung des Ausweises in der Online- und der Offline-Welt, stehen aber auch für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter. Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit.

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Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 33/2010 vom 24. September 2010

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt Alter Personalausweis oder Reisepass Alter Kinderausweis, Kinderreispass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Gebühren Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010 Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)

28,80

Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)

22,80

Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)

10,00

Weitere Gebührenregelungen Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z. B. PIN vergessen)

gebührenfrei

6,00 gebührenfrei

6,00

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

6,00 Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Anforderungen an das Lichtbild Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. (analog zum Reisepass)

Fingerabdrücke Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden. Quelle: Bundesdruckerei

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