Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des S...
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Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2017

Freitag, 06. Januar 2017

Nr. 1

Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil: Bekanntmachung über das Feststellen des Nachrückens eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Schacht-Audorf

S. 2

Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 für die Gemeinden Bovenau, Ostenfeld bei Rendsburg und Rade bei Rendsburg

S. 3

Bekanntmachung über die Lärmaktionsplanung nach der EUUmgebungslärmrichtlinie für die Gemeinden Osterrönfeld, Schacht-Audorf und Schülldorf

S. 4

Nichtamtlicher Teil: Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes im Amt Eiderkanal am 18.01.2017

S. 6

Dieses Blatt erscheint jeden Freitag, wenn Veröffentlichungen vorliegen, und ist bei der Amtsverwaltung in Osterrönfeld, Schulstraße 36, oder in Schacht-Audorf, Kieler Straße 25, erhältlich. Das Bekanntmachungsblatt kann auch im Einzelbezug oder im Abonnement gegen Vorauserstattung der Portokosten per Post bezogen werden. Außerdem kann das Bekanntmachungsblatt kostenlos als Newsletter abonniert werden. 1

Amtliche Bekanntmachung Feststellung des Nachrückens einer Gemeindevertreterin

Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) gebe ich bekannt: Frau Maike Delfs hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 niederlegt. Nach § 44 GKWG stelle ich nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin in dem Listenwahlvorschlag der Allgemeinen Schacht-Audorfer Wählergemeinschaft (ASW),

Frau Christiane Retzlaff, Kieler Straße 43 a, 24790 Schacht-Audorf,

als neue Vertreterin für die Gemeindevertretung der Gemeinde Schacht-Audorf fest. Jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann nach § 38 GKWG gegen meine Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir zu erheben.

Schacht-Audorf, 2. Januar 2017 Gemeinde Schacht-Audorf Die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin gez. Jacob (Sabrina Jacob)

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Ident-Nr.: 143077

Amt Eiderkanal Der Amtsvorsteher

Osterrönfeld, 2. Januar 2017

BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 für die Gemeinden Bovenau, Ostenfeld bei Rendsburg, Rade bei Rendsburg Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2016 veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines Steuerbescheides. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen für die •

Gemeinde Bovenau Grundsteuer A (für land- u. forstw. Betriebe) Grundsteuer B (für Grundstücke)



350 v. H. 370 v. H.

Gemeinde Ostenfeld/R. Grundsteuer A (für land- u. forstw. Betriebe) Grundsteuer B (für Grundstücke)



310 v. H. 310 v. H.

Gemeinde Rade/R. Grundsteuer A (für land- u. forstw. Betriebe) Grundsteuer B (für Grundstücke)

260 v. H. 260 v. H.

Soweit Änderungen in der Besteuerungsgrundlage oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt. Erfolgt keine Änderung der Besteuerungsgrundlage, wird kein neuer Bescheid erteilt. Die Ausstellung eines in diesem Fall benötigten aktuellen Steuerbescheides ist auf Anfrage beim Amt Eiderkanal möglich. Zahlungsaufforderung: Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 wird mit den in dem zuletzt erteilen Grundsteuerbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen bzw. mit einem Vierteil des Jahresbetrages jeweils am 15. Februar 2017, 15. Mai 2017, 15. August 2017 und 15. November 2017 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2017 fällig. Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge zu den vorgenannten Terminen zu entrichten.

Konten der Amtskasse Eiderkanal: Volks-Raiffeisenbank eG, Rendsburg

IBAN:DE66 2146 3603 0005 030013 BIC: GENODEF1NTO

Sparkasse Mittelholstein AG

IBAN:DE74 2145 0000 0002 1004 32 BIC: NOLADE21RDB

Postbank Hamburg

IBAN:DE20 2001 0020 0226 4642 06 BIC:PBNKDEFF

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt Eiderkanal – Der Amtsvorsteher -, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, erhoben werden. Der Widerspruch schiebt die Zahlungspflicht nicht auf. Im Auftrag gez. Rüther (Rüther) Fachbereichsleiter 3

Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt Ansprechpartner: Marc Nadolny Verwaltungsstelle: Osterrönfeld Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld Telefon: 04331 / 84 71-31 Telefax: 04331 / 84 71-71 Zimmer: 14 E-Mail: [email protected] Internet: www.amt-eiderkanal.de Az./Id-Nr.: 651.00 - Na - 143343

Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinden Osterrönfeld, Schacht-Audorf und Schülldorf

Öffnungszeiten: Mo, Mi u. Fr von 08.00 - 12.00 Uhr Di u. Do von 14.00 - 17.30 Uhr im Übrigen nach Vereinbarung

Osterrönfeld, 5. Januar 2017

Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie Seit 2007 wurden bundesweit in einer ersten Stufe zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EG Lärmaktionspläne aufgestellt. Mit diesen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. In der zweiten Stufe sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben. Für die betroffenen Gemeinden in Schleswig-Holstein wurde eine Lärmkartierung durch das Land durchgeführt und kann unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas eingesehen werden. Das Eisenbahn-Bundesamt hat Lärmkarten für sämtliche Eisenbahnstrecken des Bundes ausgearbeitet und diese unter www.eba.bund.de veröffentlicht. Für die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden des Gebietsentwicklungsplans für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg (GEP) zusammengeschlossen. Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg hat für die Durchführung der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung die Wasser- und Verkehrskontor GmbH, Neumünster, beauftragt.

Die Öffentlichkeit soll bei der Erstellung mitwirken und selbst Vorschläge unterbreiten. Die Ergebnisse aus dieser Beteiligung werden bei der Lärmaktionsplanung berücksichtigt.

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Daher sind alle Betroffenen zu zwei Informationsveranstaltungen, und zwar für die Städte und Gemeinden südlich des Nord-Ostsee-Kanals (Rendsburg, Jevenstedt, Osterrönfeld, Schacht-Audorf, Schülldorf und Westerrönfeld)

am Dienstag, dem 07.02.2017, um 18:00 Uhr im „Bürgerzentrum“, Alter Bahnhof 24, in Osterrönfeld und für die Städte und Gemeinden nördlich des Nord-Ostsee-Kanals (Rendsburg, Büdelsdorf, Alt Duvenstedt, Borgstedt, Fockbek)

am Donnerstag, dem 09.02.2017, um 18:00 Uhr im Großen Saal des Regionalen Bürgerzentrums, Am Markt 2, in Büdelsdorf herzlich eingeladen.

Osterrönfeld, 05.01.2017 Amt Eiderkanal Im Auftrag gez. Nadolny (Nadolny)

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Schulverband im Amt Eiderkanal Bauausschuss - Der Vorsitzende -

BEKANNTMACHUNG Ich lade Sie recht herzlich zu der am

Mittwoch, 18. Januar 2017 um 19:00 Uhr im Berufsorientierungsbüro der Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf, Dorfstr. 58-60, stattfindenden öffentlichen Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes im Amt Eiderkanal ein. T A G E S O R D N U N G: 1.

Beschlussfassung über die Tagesordnung und über die in nicht öffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2016

4.

Bericht zur Prioritätenliste über die Sanierungsmaßnahmen an der Aukamp-Schule sowie an der Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Detail-Planung des Teilumbaus und des Neubaus im und am Altbau der Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Sanierungsmaßnahmen im Block 5 der Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf

7.

Beratung und Beschlussfassung über weitere Sanierungsmaßnahmen an der Aukamp-Schule sowie an der Grund- und Gemeinschaftsschule Schacht-Audorf (Ergänzung der Prioritätenliste)

8.

Bericht der Amtsverwaltung

9.

Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden, Anfragen der Ausschussmitglieder Die nachstehenden Tagesordnungspunkte werden gemäß Beschlussfassung des Bauausschusses voraussichtlich nicht öffentlich beraten:

10. Bericht der Amtsverwaltung 11. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden, Anfragen der Ausschussmitglieder Mit freundlichen Grüßen

gez. Schumacher Arnold Schumacher (Der Vorsitzende)

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