Abfallkalender Jahrgang 24 Mittwoch, den 23. November 2016 Nummer 46

Jahrgang 24 Mittwoch, den 23. November 2016 Nummer 46 Abfallkalender 2017 Bis zur 50. Kalenderwoche 2016 erfolgt die Verteilung der Abfallkalender ...
Author: Eleonora Berg
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Jahrgang 24

Mittwoch, den 23. November 2016

Nummer 46

Abfallkalender 2017 Bis zur 50. Kalenderwoche 2016 erfolgt die Verteilung der Abfallkalender 2017 und der Abrufkarten zur Entsorgung von Elektrogeräten (weiß) sowie zur Sperrmüll- und Schrottentsorgung (gelb). Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite des Abfallkalenders und bewahren Sie den Abfallkalender und die Abrufkarten sorgfältig auf. Sollten Sie bis zum 16.12.2016 keinen Abfallkalender erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 03634 354-201, per Fax unter 03634 354-326 oder per E-Mail unter [email protected], damit Ihnen der Abfallkalender noch zugestellt werden kann. Die Verwaltungsgemeinschaften, die Städte Sömmerda und Weißensee sowie die Servicepunkte des Landratsamtes Sömmerda halten noch einige Abfallkalender zur Abholung bereit. Ebenso finden Sie die Abfallkalender und Formulare zur Sperrmüll- und Elektrogeräteabholung auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-soemmerda.de.

Seite 2

Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016

Inhaltsverzeichnis

Adresse und Telefonnummern des Landratsamtes Sömmerda

Amtlicher Teil Stellenausschreibung der Stadt Gebesee Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest Biosicherheit in allen Geflügelhaltungen Hinweise zur Situation der Kaninchenkrankheit Bekanntmachung des Umweltamts Gebäude-/Grundstücksausschreibung Herrnschwende Gebäude-/Grundstücksausschreibung Nausiß Haushaltssatzung des ZV Gewerbepark ELGO Verbandsversammlung ZV Allianz „Thüringer Becken“ Bekanntmachung des ZV Wasserversorgung Gramme-Aue Der Landrat informiert Aktion Wunschbaum – Geschenke-Spender gesucht Termine für die Anmeldung der Schulanfänger Die Straßenverkehrsbehörde informiert Das Abfallwirtschaftsamt informiert VHS – aktuell Bürgerberatung

3 3 3 5 5 5 5 6 7 8 8 8 8 9 10 10 12

Postanschrift:

Landratsamt Sömmerda Postfach 12 15 99601 Sömmerda Tel.: 03634 354-0 Fax: 03634 354-394 Internet: www.landkreis-soemmerda.de E-Mail: [email protected]

Besucheradresse: Haus I Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda 03634 354-100

Sprechzeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:

Haus II Wielandstraße 4 99610 Sömmerda 03634 354-600 8.00 - 11.30 Uhr 8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr geschlossen 8.00 - 11.30 Uhr Straßenverkehrsamt 14.00 - 17.00 Uhr 8.00 - 11.30 Uhr

Bereich Landrat

Nichtamtlicher Teil Jubilare Eiserne Hochzeit von Familie Heinze in Elxleben Eiserne Hochzeit bei Familie Gebhardt in Ringleben

12 13

Aus dem Landkreis Kreistag wählte neue Beigeordnete Ein Dankeschön für das Ehrenamt Gedenkfeier am Volkstrauertag Zwei weitere „Bewegungsfreundliche Kitas“

13 14 15 16

Aus Kindergarten und Schule Helle Sicherheitsaktion für Erstklässler Herzensangelegenheiten „Faszination Mathematik“

17 17 17

Vereine und Verbände Ein neues Fahrzeug für die FFW Gebesee AG „Street“ der Kreisverkehrswacht Sömmerda Vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder ASB startet neues Integrationsprojekt Weltaidstag im Bürgerzentrum „Bertha von Suttner“

18 18 18 19 19

Veranstaltungshinweise

19-25

Sportnachrichten Neue Trikots für Frauenfußballmannschaft Straußfurt

25

Wissenswertes Sparkassenstiftung unterstützt 36 Projekte 500 Bälle für Kindereinrichtungen der Stadt Was sich für Pflegebedürftige ab 2017 ändert

25 26 27

Impressum

27

Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda Tel.: 03634 354-219 / -220 Fax: 03634 62 30 82 E-Mail: [email protected]

Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 48 (Erscheinungstag 7. Dezember 2016) ist am Mittwoch, 30. November 2016, 10.00 Uhr !!! Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt werden können, d.h. Texte als *.doc und Bilder als *.jpg!

Büro des Landrates Amt für Öffentlichkeitsarbeit Pressestelle Kommunalaufsicht Rechnungsprüfungsamt Personal- und Organisationsamt Wirtschaftsförderung Ehrenamtsförderung Kulturförderung Sportförderung Gleichstellungs-/Datenschutzbeauftragte

Dezernat Zentrale Aufgaben, Straßenverkehr

Hauptamt Kreistagsbüro Kreiskasse Kämmerei Informations- und Kommunikationstechnik Straßenverkehrsamt Fahrerlaubnisbehörde Zulassungsstelle Tiefbau/Kreisstraßen Kreisarchiv

Dezernat Recht, Bau, Umwelt

Dezernent Ordnungsamt Jagd- und Waffenbehörde Fischereibehörde Naturschutzbehörde Amt für Ausländer und Migration Brand- und Katastrophenschutz Bußgeldangelegenheiten Gewerbeamt Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege Umweltamt Untere Wasserbehörde Untere Abfallbehörde Rechtsamt Abfallwirtschaftsamt

Dezernat Soziales, Gesundheit, Schule Dezernent Leistungsamt Sozialamt Jugendamt Gesundheitsamt Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Schulverwaltungsamt Kreisvolkshochschule

03634 354-200 03634 354-202 03634 354-219/220 03634 354-661 03634 354-211 03634 354-271 03634 354-400/419 03634 354-244 03634 354-409 03634 354-415 03634 354-306

03634 354-307 03634 354-241 03634 354-317 03634 354-320 03634 354-777 03634 354-713 03634 354-719 03634 354-717 03634 354-642 03634 354-852

03634 354-634 03634 354-350 03634 354-337 03634 354-336 03634 354-672 03634 354-335 03634 688811 03634 354-345 03634 354-339 03634 354-638 03634 354-675 03634 354-676 03634 354-347 03634 354-634 03634 354-201

03634 354-629 03634 354-629 03634 354-784 03634 354-133 03634 354-781 03634 354-533 03634 354-422 03634 612640

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016

Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: 16.11.2016* Straße

Ortslage

Behinderung

Grund

B4

außerhalb d. Ortschaft, zwischen Auffahrt Elxleben und der Ausfahrt Kühnhausen und in der Gegenrichtung

zul. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Erdfallgebiet

L2 140

OL Schloßvippach, Karl-Buchholz-Straße

04.07.16-23.12.16

Vollsperrung

Kanalbau, TWL

Schloßvippach – L1 054 – Sömmerda – B 176 (Ortsumgehung) – L1 058 – L2 140 – K 5 – Sprötau und in der Gegenrichtung

K 514

außerhalb der Ortschaft zw. Schilfa und Gangloffsömmern

01.08.16-30.06.17

Vollsperrung

Ersatzneubau der Brücke über die Gleisanlagen der DB

Schilfa – B 4 – Straußfurt – L3 176 Schwerstedt – Bad Tennstedt – Lützensömmern – Gangloffsömmern und in der Gegenrichtung

K 11

Ortslage Großrudestedt, Mühlstraße, Kleinrudestedter Straße

22.08.16-30.11.17

Vollsperrung

Kanal- und Straßenbauarbeiten

Großrudestedt – Schwansee – Kleinrudestedt und in der Gegenrichtung

L2 134

außerhalb der Ortschaft, Bahnübergang bei Griefstedt

22.08.16-09.12.16

Vollsperrung Bahnübergang bei km 36,9

Umbau Bahnübergang (Blinklichtprogramm)

L2 133

Ortslage Leubingen, Rosa-Luxemburg-Straße

12.09.16-23.12.16

Vollsperrung

Kanalbau

Leubingen – L1 051 – B 176 – Sömmerda – L1 054 – Weißensee – Scherndorf und in der Gegenrichtung

L2 142

Ortslage Riethnordhausen Erfurter Straße

01.11.16-31.05.17

Vollsperrung

Kanalbau, Verlegung Trinkwasserleitung

örtlich über Untere Dorfstraße

Zeitraum

bis 31.12.2016

Umleitung

*Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich. Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert! Ebenfalls kann es aufgrund von Volksfesten und Umzügen auf kommunalen Straßen kurzfristig zu Verkehrsraumeinschränkungen kommen, die örtlich abgesichert werden. Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen. Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch die Grasmahd zu rechnen. Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren.

Amtlicher Teil Stellenausschreibung der Stadt Gebesee Die Stadt Gebesee schreibt zum ab 1. Februar 2017 zwei Stellen als

§1

technische Kraft im Hauswirtschaftsbereich

In der Stadt Sömmerda dürfen die Verkaufsstellen anlässlich des Schittchenmarktes am Sonntag, den 27. November 2016 und anlässlich des Weihnachtsmarktes am Sonntag, den 4. Dezember 2016 jeweils in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

in der Kindertagesstätte Gebesee aus. Vergütung: E 1/2 TVöD Arbeitszeit: je 12 Stunden pro Woche (geringfügige Beschäftigung) Der tägliche Arbeitseinsatz ist von 09.00–13.00 Uhr und 15.0016.00 Uhr, wobei die beiden technischen Kräfte im wöchentlichen Wechsel eingesetzt werden können. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 16. Dezember 2016 an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue Hauptamt-Personal Marktplatz 13, 99189 Gebesee

§2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz. §3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 1. April 2015 außer Kraft. Sömmerda, 9. November 2016

Peter Liebe Bürgermeister

Henning Landrat

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

Öffentliche Bekanntgabe – Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest

des Landkreises Sömmerda vom 09. November 2016

gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz

Aufgrund § 10 Absatz 1 und Absatz 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. Nr. 16 S. 541) in der jeweils gültigen Fassung wird verordnet:

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Sömmerda erlässt folgende Allgemeinverfügung:

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 1. Alle Geflügelhalter (private oder gewerbliche) der Orte Gebesee, Ringleben, Elxleben, Walschleben, Henschleben, Vehra und Straußfurt

Begründung I.

3.1

Nachdem ab 28.10.2016 bei totaufgefundenen Wildvögeln an der polnischen Ostseeküste im Bereich Stettin, in Schleswig-Holstein am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung, in Baden-Württemberg am Bodensee und in Mecklenburg-Vorpommern auf der Ostseeinsel Greifswalder Oie und auf der Ostseeinsel Ruden vermehrt verendete Wildvögel aufgefunden wurden, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 09.11.2016 eine Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland veröffentlicht. In dieser Risikobewertung wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundesweit als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung u. a. die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben sowie die risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und -sammelplätzen.

Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder - matten).

Wegen der Gefahr der Geflügelpest war daher eine Allgemeinverfügung mit sofortiger Vollziehung, die öffentlich bekanntzugeben und ab 15.11.2016 umzusetzen ist, erforderlich.

3.2

II.

haben das Geflügel außer Tauben aufzustallen. 2. Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. 3. Für alle Geflügelhaltungen, die in dem in Nr. 1 des Tenors genannten Ortschaften gelegen sind, gelten folgende Biosicherheitsmaßnahmen:

Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. 4. Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Stück Geflügel, die in dem in Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet gelegen sind, gilt Folgendes: 4.1 Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. 4.2 Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. 4.3 Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren. 5. Alle Geflügelhalter des Landkreises Sömmerda, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Sömmerda anzuzeigen. 6. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in dem unter Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet verboten. 7. Die sofortige Vollziehung der in den Nrn. 1 bis 6 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 8. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben und wird an diesem Tag wirksam. 9. Diese Verfügung ergeht kostenfrei.

Gemäß § 1 Absatz 2 Thüringer Tiergesundheitsgesetz (ThürTierGesG) vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vom 1. Dezember 2014 (GVBl. S. 685) i. d. zz. g. F. ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Sömmerda zuständige Behörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung. Rechtsgrundlagen dieser Allgemeinverfügung zur Aufstallungsverpflichtung des Geflügels in den festgelegten Gebieten sowie der Anzeigepflicht für Geflügelhaltungen sind §§ 1, 6 und 38 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 85 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), §§ 2 und 13 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564), § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), zuletzt geändert durch Art. 6 Verordnung vom 03.05.2016 (BGBl. I S. 1057), § 80 Abs.1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258), und §§ 9 bis 14, 22 bis 24, 26, 28, 31, 35 bis 37, 39 bis 41 und 43 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG).

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch beim Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Wegen der angeordneten sofortigen Vollziehung haben Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Sie diese Verfügung auch dann zu befolgen haben bzw. vollziehbar ist, wenn Sie dagegen rechtzeitig Widerspruch einlegen. Sie können jedoch beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 a, 99425 Weimar, beantragen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wieder herstellen zu lassen.

Hinweise 1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 3 TierGesG dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden. 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbefolgung der zuvor genannten Maßnahmen das Veterinär-

Seite 5

Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 und Lebensmittelüberwachungsamt gehalten ist, die Maßnahmen mit Zwangsmitteln nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) durchzusetzen. 3. Die Behörde behält sich Aufstallungsverpflichtungen für weitere Geflügelhaltungen bei geänderter Seuchenlage vor. 4. Änderungen oder Aufhebung dieser Anordnung erfolgt durch den Amtstierarzt. 5. Die Verfügung kann während der Öffnungszeiten des Landratsamts Sömmerda im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden. i. A. Dr. Thiele Amtstierärztin

Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen Alle Geflügelhalter (gewerblich und privat) im Landkreis Sömmerda werden aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent anzuwenden: Die Geflügelhaltung sollte nur von autorisierten Personen betreten werden. Es ist darauf zu achten, dass nur betriebseigene Arbeitsgeräte verwendet werden. Geflügel ist nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben, zu füttern. Auslaufbereiche sind unattraktiv für Wildvögel zu gestalten (kein Oberflächenwasser), Oberflächenwasser sollte nicht zur Tränke verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen durch Wildvögel zu schützen. Geflügelbestände mit über 1000 Tieren haben zusätzlich die Anforderungen nach § 6 Geflügelpestverordnung einzuhalten. Weiterhin ist zu beachten: Bei Leistungsminderung (verringerte Legeleistung, verminderte Futteraufnahme, veränderte Eierschalen, vermehrtes Auftreten von Windeiern) oder bei täglichen Verlusten von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren ist durch den Tierarzt unverzüglich die Ursache feststellen zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenzaviren des Subtypes H5 und H7 zu untersuchen. Weitere Informationen erhalten Sie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda, Wielandstr. 4, 99610 Sömmerda, Tel.: 03634 3545-33. Dr. Thiele Amtstierärztin

da aufgefordert, verendete Tiere ordnungsgemäß und rechtskonform zu entsorgen. Eine Entsorgung verendeter Tiere über Abwasserkanäle, öffentliche Gewässerläufe, entlang öffentlicher Wege oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist rechtswidrig und seuchenhygienisch nicht zu verantworten. Auskünfte über regelkonforme Entsorgungsmöglichkeiten verendeter Tiere erteilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda, Tel.: 03634 354-533. Dr. Thiele Amtstierärztin

Bekanntmachung des Umweltamts Die Firma Tyczka Totalgaz GmbH, Blumenstraße 5, 85538 Geretsried, hat gemäß §§ 4, 6 und 10 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) einen Antrag zur Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin einen absoluten Dampfdruck von mindestens 101,3 Kilopascal und einen Explosionsbereich mit Luft haben (brennbare Gase), in einem Behälter dient mit einem Fassungsvermögen von 3 Tonnen bis weniger als 30 Tonnen (hier: Flüssiggaslageranlage mit einem Fassungsvermögen von 18,73 Tonnen (Propan/Butan) am Standort Rastenberger Straße in 99628 Olbersleben, Gemarkung Olbersleben, Flur 12, Flurstück 1155, gestellt. Dabei handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage entsprechend Nr. 9.1.1.2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV). Für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslageranlage von 3 Tonnen bis weniger als 30 Tonnen ist gemäß § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 in Verbindung mit Anlage 1, Punkt 9.1.1.3 UVPG, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls auf Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekanntgegeben: Im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß Anlage 2 zum UVPG wird gemäß § 3 c UVPG festgestellt, dass durch die Errichtung und durch den Betrieb einer Flüssiggaslageranlage am o. g. Standort keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) im Landratsamt Sömmerda, Dezernat Recht, Bau, Umwelt – Umweltamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, zugänglich. Sömmerda, 15.11.2016

Hinweise zur aktuellen Situation der hämorrhagischen Kaninchenkrankheit (RHD) Das Friedrich-Loeffler-Institut weist in einer aktuellen Stellungnahme daraufhin, dass sich die neue Variante des RHD-Virus, RHDV2 auf das gesamte Bundesgebiet ausgebreitet hat. Es wird von stark gestiegenen Fallzahlen mit hohen Morbiditäts- und Mortalitätsraten berichtet. Aus diesem Anlass sei nochmals auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Impfprophylaxe hingewiesen. Auskünfte dazu erteilen Hoftierärzte und das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda. Aus aktuellem Anlass und nach polizeilichen Ereignismeldungen werden alle betroffenen Kaninchenhalter des Landkreises Sömmer-

Landratsamt Sömmerda Umweltamt

Gebäude- und Grundstücksausschreibung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV-Doppik Die Gemeinde Herrnschwende beabsichtigt folgendes Objekt zu veräußern:

Objekt: Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus mit dazugehörigem Nebengebäude

Seite 6

Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016

Adresse:

Ausschreibungsbedingungen:

Im Dorf 34 99631 Herrnschwende

Zuschlagskriterium ist die Höhe des Gebots. Das Mindestgebot liegt bei 1.000,00 €.

Das Objekt liegt im zentralen Gemeindebereich in Herrnschwende. In der Umgebung liegen hauptsächlich Wohngebäude von Anliegern. Eine Anbindung an die K 1 ist über Gemeindestraßen gegeben.

Die Gemeinde Herrnschwende behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der politischen Gremien (Gemeinderat Herrnschwende).

Grundstücksangaben:

Mit dem Gebot sollte von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zur

Orts- und Lagebeschreibung:

Grundstück:

Gemarkung Herrnschwende, Flur 3, Flurstück 919

Größe:

273 m², vermessen

Beschreibung:

Das Grundstück hat einen relativ rechteckigen Zuschnitt mit Zugang vom Südbereich. Es umfasst das Hauptgebäude sowie ein Nebengebäude und Hof.

Erschließung:

Das Grundstück ist erschlossen, alle Versorgungsmedien ­, öffentliches Ver- und Entsorgungsnetz für Trinkwasser und Elektrizität,­liegen an. Die Abwasserentsorgung erfolgt per Kleinkläranlage.

Bewertung:

Das Grundstück steht (bewertet nach § 7 Abs. 2 i. V. m. Abs. 10 ThürGemBV) in der Bilanz der Gemeinde Herrnschwende.

Gebäudeangaben: Gebäudetyp:

Ein zweigeschossiges ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus, das von der Gemeinde vermietet wurde, aber mittlerweile leer steht. Die Heizung erfolgte über Einzelöfen bzw. Speicherheizung. Einfache Sanitärbereiche sind vorhanden. Das Gebäude ist in älterem Zustand und sanierungsbedürftig. Es wurde früher als Bäckerei genutzt, was heute noch am Baustil erkennbar ist. Das Nebengebäude wurde ehemals als Toilettenanlage genutzt.

Etagenzahl:

zwei, teilunterkellert Dachboden nicht ausgebaut

Baujahr:

ca. 1946

Modernisierung:

Über die Jahre verteilt, erfolgten kleinere Instandhaltungsmaßnahmen. 1996 wurden Fenster und Türen erneuert und das Gebäude wärmegedämmt.

Nutzfläche:

200 m² (Keller und Dachboden nicht miteingerechnet)

aktuelle Nutzung: Die vorhandenen Wohnräume stehen seit län gerem leer, das Erdgeschoss dient als Lagerraum. Bewertung:

Das Gebäude steht (bewertet nach § 6 Abs. 2 ThürGemBV) in der Bilanz der Gemeinde Herrnschwende.

Angebotsabgabe: Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Im Dorf 34 Herrnschwende“ bis zum 28.12.2016, 12.00 Uhr (Posteingang) an folgende Adresse zu richten: Gemeinde Herrnschwende c/o Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Puschkinplatz 1 99638 Kindelbrück Ein Vorabgebot per Fax ist möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe unmittelbar nachgeholt wird. Faxnummer ist die 036375 50455.

–– Dauer der Geschäftsverbindung –– allgemeinen Beurteilung –– Kreditbeurteilung eingereicht werden. Alle bestehenden Leitungsrechte für die umgebenden Flurstücke, falls vorhanden, sind beizubehalten und der Zugang für diese zu sichern. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten, wie eventuelle Vermessungskosten, Notar- und Eintragungskosten, trägt der Erwerber.

Ausschreibungsinformationen: Das Grundstück und das Gebäude können nach Absprache besichtigt werden. In die vorliegenden Bewertungsunterlagen kann nach Terminabsprache eingesehen werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter o. g. Adresse oder telefonisch unter der 036375 51025 oder 51033 vereinbart werden. Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen. Die Gemeinde Herrnschwende kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen. gez. Sebastian Schröter Bürgermeister Gemeinde Herrnschwende

Gebäude- und Grundstücksausschreibung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV-Doppik Die Gemeinde Herrnschwende/Nausiß beabsichtigt folgendes Objekt zu veräußern:

Objekt: Ehemaliges Pfarrhaus

Adresse: Im Dorf 42 99631 Nausiß

Orts- und Lagebeschreibung: Das Objekt liegt im zentralen Gemeindebereich in Nausiß. In der Umgebung liegen hauptsächlich Wohngebäude von Anliegern. Eine Anbindung an die K 1 ist über Gemeindestraßen gegeben.

Grundstücksangaben: Grundstück:

Gemarkung Nausiß, Flur 4, Flurstück 24

Größe:

685 m², vermessen

Beschreibung:

Das Grundstück hat einen relativ rechteckigen Zuschnitt mit Zugang vom Süd- und Nordbereich. Es umfasst das Hauptgebäude und Grünfläche im unteren Grundstücksbereich.

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 Erschließung:

Das Grundstück ist erschlossen, alle Versorgungsmedien, öffentliches Ver- und Entsorgungsnetz für Trinkwasser und Elektrizität, liegen an. Die Abwasserentsorgung erfolgt per Kleinkläranlage.

Bewertung:

Das Grundstück steht (bewertet nach § 7 Abs. 2 i. V. m. Abs. 10 Thür-GemBV) in der Bilanz der Gemeinde Herrnschwende.

Gebäudeangaben: Gebäudetyp:

Ein zweigeschossiges ehemaliges Pfarrhaus, das bereits seit längerem leer steht. Der Zugang ist im Erdgeschoss, als auch Obergeschoss möglich. Die Ver- und Entsorgungsmedien sind momentan stillgelegt. Das Gebäude ist in älterem Zustand und stark sanierungsbedürftig. Es wurde früher als Pfarrhaus genutzt und ist teilweise denkmalgeschützt. Der Abriss wurde bereits beantragt, befindet sich aber noch in einem schwebenden Verfahren.

Etagenzahl:

zwei, unterkellert, Dachboden nicht ausgebaut

Baujahr:

ca. 1938

Ausschreibungsinformationen: Das Grundstück und das Gebäude können nach Absprache besichtigt werden. In die vorliegenden Bewertungsunterlagen kann nach Terminabsprache eingesehen werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter o. g. Adresse oder telefonisch unter der 036375 51025 oder 51033 vereinbart werden. Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen. Die Gemeinde Herrnschwende kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen. gez. Sebastian Schröter Bürgermeister Gemeinde Herrnschwende

I. Bekanntmachung Haushaltssatzung des ZV Gewerbepark ELGO, Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2017

Modernisierung: Das Gebäude ist unbewohnbar und unsaniert. Nutzfläche:

441 m² (Keller und Dachboden miteingerechnet)

aktuelle Nutzung: Das Objekt ist leerstehend und ungenutzt. Bewertung:

Das Gebäude steht (bewertet nach § 6 Abs. 2 ThürGemBV) in der Bilanz der Gemeinde Herrnschwende.

Angebotsabgabe: Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Im Dorf 42 Nausiß“ bis zum 28.12.2016, 12.00 Uhr (Posteingang) an folgende Adresse zu richten: Gemeinde Herrnschwende c/o Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Puschkinplatz 1 99638 Kindelbrück Ein Vorabgebot per Fax ist möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe unmittelbar nachgeholt wird. Faxnummer ist die 036375 50455.

Ausschreibungsbedingungen: Zuschlagskriterium ist die Höhe des Gebots. Das Mindestgebot liegt bei 2.000,00 €. Die Gemeinde Herrnschwende behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der politischen Gremien (Gemeinderat Herrnschwende). Mit dem Gebot sollte von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zur –– Dauer der Geschäftsverbindung –– allgemeinen Beurteilung –– Kreditbeurteilung eingereicht werden.

Aufgrund der §§ 55 und 57 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2016 (GVBl. S. 242) und § 36 Abs. 1 ThürKGG in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194) erlässt der Zweckverband Gewerbepark ELGO folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.700,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

130.300,00 €

ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Zweckverbandsumlage wird nicht festgesetzt da gemäß § 37 Abs. 1 ThürKGG andere Einnahmen zur Verfügung stehen. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400,00 € festgesetzt. §6 Es gilt der beigefügte Stellenplan.

Alle bestehenden Leitungsrechte für die umgebenden Flurstücke, falls vorhanden, sind beizubehalten und der Zugang für diese zu sichern.

Deckungsvermerke: Es gilt der beigefügte ausgewiesene Deckungsring 1 des Verwaltungshaushaltes.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten, wie eventuelle Vermessungskosten, Notar- und Eintragungskosten, trägt der Erwerber.

§7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016

II. Rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde mit Schreiben vom 08.11.2016 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 28.11.2016 für zwei Wochen in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Kämmerei, öffentlich während der Sprechstunden aus. Ellersleben, den 08.11.2016

Zweckverband Gewerbepark ELGO Siegel

H. Titze Vorsitzende

II. Nichtöffentlicher Teil 6. Beschluss: Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung vom 19.09.2016 – nichtöffentlicher Teil 7. Abstimmungen von voraussichtlichen Baumaßnahmen für 2017 8. Anfragen und Mitteilungen – Änderungen vorbehalten – gez. Poppitz Verbandsvorsitzende

Der Landrat informiert Aktion „Wunschbaum“ – Geschenke-Spender gesucht

Verbandsversammlung des ZV Allianz „Thüringer Becken“

Wie bereits angekündigt nimmt der Landkreis Sömmerda erneut an der „Aktion Wunschbaum“ der Stiftung FamilienSinn Thüringen teil.

Die 6. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allianz „Thüringer Becken“ findet

Der Weihnachtsbaum steht nun bereits seit dem 14. November 2016 auf dem Flur des Jugendamtes im 1. OG in der Wielandstraße 4 in Sömmerda.

am Donnerstag, den 24. November 2016, um 16.00 Uhr im Rathaus Kindelbrück Puschkinplatz 1, 99638 Kindelbrück statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.09.2016 3. Bestätigung der Niederschrift vom 22.09.2016 4. Bestätigung der Niederschrift vom 09.11.2016 5. Anschaffung von Informationssäulen/Elektro-Info-Hubs Vorlagen-Nummer: 012/2016 6. Vergabe zur Ausschreibung des Allianzmanagers Vorlagen-Nummer: 013/2016 7. Verschiedenes gez. Hauboldt Vorsitzender Zweckverband

Bekanntmachung des ZV Wasserversorgung Gramme-Aue Am Montag, dem 28. November 2016, um 7.30 Uhr findet in der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt die 6. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Beschluss: Tagesordnung 2. Beschluss: Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung vom 19.09.2016 – öffentlicher Teil 3. Beschluss: Wirtschaftsplan für 2017 4. Beschluss: Haushaltssatzung für 2017 5. Anfragen und Mitteilungen

Ziel der Aktion ist, auf die in Thüringen vorhandene Kinderarmut aufmerksam zu machen und Kindern aus sozial belasteten Familien eine kleine Freude vor Weihnachten zu bereiten. 35 Kinder haben ihre Wunschzettel mit einem Geschenkwunsch im Wert von 20 Euro abgegeben. Nun haben Spender und Sponsoren ab sofort die Gelegenheit, die Wunschzettel im Jugendamt abzupflücken, das gewünschte Geschenk zu kaufen und bis zum 2. Dezember 2016 im Jugendamt abzugeben, um so einem Kind aus dem Landkreis eine Freude zu bereiten. Im Rahmen einer kleinen weihnachtlichen Veranstaltung am 6. Dezember 2016 werden die Geschenke durch Landrat Harald Henning an die Kinder verteilt. Für Rückfragen zur Durchführung der Aktion Wunschbaum stehen Ihnen Carolin Müller, Tel.: 03634 354-721 sowie Anja Hofmann, Tel.: 03634 354-136 zur Verfügung.

Termine für die Anmeldung der Schulanfänger 2017/18 Sehr geehrte Eltern, hiermit werden die Termine für die Anmeldung der Schulanfänger 2017/18 in den Staatlichen Grundschulen des Landkreises Sömmerda bekanntgegeben. Die Anmeldung der Kinder sollte von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern (entsprechend BGB) an nachfolgend genannten Terminen erfolgen. Grundschule

Datum

Uhrzeit

Buttstädt „Sophienschule“

12.12.16 13.12.16

18.00 bis 19.00 07.30 bis 10.45

Gebesee

12.12.16

07.30 bis 17.00

Großrudestedt

12.12.16

um 19.00

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016

Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO (Straßenbauarbeiten und Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum)

Guthmannshausen

12.12.16

11.30 bis 13.00 17.00 bis 18.30

Haßleben „Heinz Sielmann“

13.12.16 14.12.16

11.00 bis 15.00 09.00 bis 17.00

Für einen genehmigungsfähigen Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

12.12.16 13.12.16 14.12.16

09.30 bis 13.00 09.30 bis 12.00 13.00 bis 18.00 09.30 bis 13.00

Kölleda „Wippertusschule“

12.12.16 13.12.16

13.00 bis 16.00 13.00 bis 18.00

Rastenberg

12.12.16

16.00 bis 18.00

Sömmerda, „A. Diesterweg“ A.-Schweitzer-Str. 45

13.12.16

07.00 bis 18.00

Sömmerda, „Lindenschule“ Robert-Koch-Platz 2

12.12.16 13.12.16

14.00 bis 18.00 14.00 bis 18.00

Sömmerda Gemeinschaftsschule „Albert Einstein“ A. Einstein-Str. 29

12.12.16 13.12.16

12.00 bis 18.00 08.00 bis 15.00

• vollständig ausgefüllter Antrag • Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers • zuständig für Bundes- und Landstraßen – Straßenbauamt Mittelthüringen • zuständig für Kreisstraßen – Landratsamt Sömmerda, Tiefbau/ Kreisstraßen • zuständig für Gemeindestraßen – Stadt/Verwaltungsgemeinschaft (Bürgermeister, Bauamt, Ordnungsamt) • Lageplan mit genauer Ortsangabe • Kopie des Auszugs aus dem Katasteramt oder Handskizze • Vorschlag für notwendigen Regel- bzw. Beschilderungsplan • Verkehrszeichenplan der bereits stehenden Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Anlagen für den betreffenden Straßenabschnitt

Straußfurt „Grundschule im Schloßpark“

13.12.16

10.00 bis 17.00

Udestedt

13.12.16

um 18.00

Vogelsberg

12.12.16

um 18.00

Walschleben „Hans Christian Andersen“

12.12.16 13.12.16

09.00 bis 12.00 10.00 bis 15.00

Weißensee „Traumzauberbaum“

12.12.16

08.00 bis 15.00

Kindelbrück „Wippertal“

Wer seinen Wohnsitz im Land Thüringen hat, unterliegt gemäß § 17 Thüringer Schulgesetz i.d.F.v. 31.01.2013 der Schulpflicht. Auf der Grundlage des § 119 Thüringer Schulordnung i.d.F.v. 07.07.2011 sind alle Kinder, die bis zum 1. August 2017 sechs Jahre alt werden, bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni 2017 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August 2017 in die Schule aufgenommen werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung der Schulanfänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf für Kinder des Landkreises Sömmerda erfolgt in der jeweiligen zuständigen Grundschule, nicht im Staatlichen Regionalen Förderzentrum Sömmerda, „Rothenbachschule“. Bei Fragen zur zuständigen Schule wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Sömmerda Schulverwaltungsamt, Herrn Breitscheidel Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda Tel. 03634 354-509 im Auftrag Radestock Leiterin Schulverwaltungsamt

Die Straßenverkehrsbehörde informiert Die Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 in der derzeit geltenden Fassung regelt eindeutig die Zuständigkeiten nach der StVO. Zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO ist danach für alle Straßen (außer der Autobahn) der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

Zusätzlich bei Vollsperrungen: • Vorschlag für notwendigen Umleitungs- und Beschilderungsplan • Bauablaufplan • Information der Anlieger und Gewerbetreibenden über Verkehrsraumeinschränkungen Werden Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die Baumaßnahme betroffen, muss die Information an die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH, Tel. 03634 3722013 erfolgen. Der vollständige Antrag ist 14 Tage vor Baubeginn bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller oder durch ein autorisiertes Verkehrssicherungsunternehmen aufzustellen und zu unterhalten. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund, § 32 StVO) • • • • • • • •

Aufstellung eines Baugerüsts (auch Rollgerüst) Aufstellung eines Containers Sperrung bzw. Einschränkung des Gehwegbereichs Lagerung von Baumaterial Aufstellung eines Bauzauns Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund Aufstellung eines Bau- u. Gerätewagens Aufstellung einer Hebebühne bzw. Dachziegelaufzug

Unter öffentlichem Verkehrsgrund im Sinne des Thüringer Straßengesetzes ist zu verstehen: Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu zählen unter anderem der Straßenkörper, Rad- und Gehwege, der Luftraum über dem Straßenkörper, Rand- und Sicherheitsanlagen, Böschungen, Brücken, Durchlässe, Gräben usw. Für einen genehmigungsfähigen Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: • vollständig ausgefüllter Antrag • Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers • zuständig für Bundes- und Landstraßen – Straßenbauamt Mittelthüringen • zuständig für Kreisstraßen – Landratsamt Sömmerda, Tiefbau/ Kreisstraßen • zuständig für Gemeindestraßen – Stadt/Verwaltungsgemeinschaft (Bürgermeister, Bauamt, Ordnungsamt) • Lageplan mit genauer Ortsangabe • Kopie des Auszuges aus dem Katasteramt oder Handskizze

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 Der vollständige Antrag ist 14 Tage vor Baubeginn bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller oder durch ein autorisiertes Verkehrssicherungsunternehmen aufzustellen und zu unterhalten. Veranstaltungen Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsraum bedürfen der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Hierzu gehören z.B. motorsportliche Veranstaltungen, aber auch Volksmärsche, Radrennen, Festumzüge. Die Straßenverkehrsbehörde erlässt auch eine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung wenn in diesem Zusammenhang Straßen gesperrt oder anderweitige Verkehrsbeschränkungen notwendig werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gem. § 29 Abs. 2 StVO der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr wegen der Anzahl oder des Verhaltens der Veranstaltungsteilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Erforderliche Unterlagen: • formgerechter schriftlicher Antrag Desweiteren als Anlagen: • Streckenführung (bei ortsveränderlichen Veranstaltungen) als Karte oder detaillierte Beschreibung (insbesondere innerhalb größerer Orte) • Zeitplan • Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung • ggf. Maßnahmenplan zur Absicherung der Veranstaltung durch den Veranstalter • ggf. Verkehrszeichen- und Umleitungsplan zwecks straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen Verkehrsrechtliche Anordnungen – Beschilderung Die Straßenverkehrsbehörde, als untere Verkehrsbehörde, ist grundsätzlich verantwortlich für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des Verkehrs und ordnet auf allen Straßen des Landkreises die notwendigen Maßnahmen nach der StVO an. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern werden Verkehrsschauen durchgeführt und die notwendigen Anordnungen getroffen, um Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die Anordnung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen gemäß § 45 StVO erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde.

Das Abfallwirtschaftsamt informiert Abfall- und Wertstofftonnen sowie Sperrmüll und Elektrogeräteabholung im Winter bei Eis und Schnee Aus folgenden Gründen kann es im Winter dazu kommen, dass Tonnen nicht oder nur teilweise geleert werden oder der Sperrmüll bzw. die Elektrogeräte nicht abgeholt werden: • Die Straßen bzw. deren Zufahrten sind mit dem Entsorgungsfahrzeug nicht befahrbar, z. B. wegen Glätte, aufgetürmten Schneewällen, parkenden Fahrzeugen. • Die Tonnen, Sperrmüll oder Elektrogeräte wurden bei Schneeräumaktionen zugeschippt, stecken fest oder stehen hinter hohen Schneewällen ohne Zugangsmöglichkeit von der Straße.

• Der Tonneninhalt war feucht und ist angefroren und auch durch Anschlagen an die Schüttung des Fahrzeuges nicht zu lösen. Das ganze Jahr gilt, die Tonnen, Sperrmüll und Elektrogeräte rechtzeitig an einem, durch Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Standplatz bereitzustellen. Dies kann im Winter bei einer steilen oder glatten Straße bedeuten, dass die Tonne zur Leerung z. B. bis zur nächsten Kreuzung gebracht werden muss. Für unvollständig oder wegen fehlender Zugangsmöglichkeit nicht geleerte Tonnen besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachentleerung oder Leerungsstornierung, denn jeder Tonnennutzer ist für die Befüllung, Entleerbarkeit und Bereitstellung seiner Tonnen selbst verantwortlich. Der nächste reguläre Leerungstermin ist zu nutzen. Wichtige Hinweise für alle Tonnennutzer: • auf Trockenheit in den Tonnen achten. • Boden und Wände des Bioabfallbehälters sollten mit Zeitungspapier ausgelegt und als unterste Schicht Eierpappen oder Strauchschnitt eingefüllt werden. • nasse Bioabfälle abtropfen und antrocknen lassen, anschließend in Zeitungspapier oder Papierservietten einwickeln. • Restmüll möglichst in zugebundenen Tüten in die Tonne geben. • Bei Bedarf die Restabfallsäcke der Umweltdienst Sömmerda GmbH erwerben und nutzen. Diese Abfallsäcke erhalten Sie in Sömmerda in der Kölledaer Straße 28 und Am Oberwege 31 sowie in Sprötau, An der Chaussee 1. Ebenso erfolgt der Verkauf durch einige Verwaltungsgemeinschaften und auf der Umladestation „Michelshöhe“. Mit dem Erwerb dieser Säcke ist bereits die Entsorgung bezahlt und Sie können zum regulären Termin der Restabfallentsorgung zur Abholung bereitgestellt werden. Warum wurde die Tonne nicht geleert? Diese Frage richten Sie bitte direkt an die Einsatzleitung der Umweltdienst Sömmerda GmbH, die Sie telefonisch unter 036371 6670 erreichen. Es kann verschiedene Gründe geben, z. B. defektes Entsorgungsfahrzeug, versperrte Zufahrt, falsche Tonnenbefüllung, zu späte Bereitstellung (nach 06.00 Uhr). Gerade im Winter kann Feuchtigkeit und Frost dazu führen, dass Abfälle in der Tonne festfrieren und auch durch mehrfaches Anschlagen an die Schüttung nicht herausfallen.

VHS – aktuell - Herbstsemester 2016 PC-Grundkurse beginnen am 22. November Jeweils dienstags und donnerstags treffen sich ab dem 22. November die Teilnehmer der PC-Grundkurse des Herbstsemesters in der Zeit von 17.45-20.00 Uhr im PC-Fachraum an der Kreisvolkshochschule. Bereits am Nachmittag findet von 15.00-17.15 Uhr an den gleichen Wochentagen der Computer-Kurs für Senioren statt. In beiden Kursen gibt es noch einzelne Plätze für Nachzügler! Nachfolgend erhalten Sie noch einmal eine Übersicht zu Inhalt und Ablauf dieser Kurse:

PC-Grundkurs Windows/Word/Excel Die Arbeit mit dem Computer ist heutzutage in fast allen Lebensbereichen selbstverständlich geworden. Die technische Entwicklung der Computer ist äußerst rasant und vielfältig. Moderne Computer sind bereits ausgeprägte Multitalente und auch die Bedienung

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 ist eigentlich unkompliziert – vorausgesetzt man verfügt über die wichtigsten Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Kurs vermittelt Ihnen eine praktische Einführung in die wichtigsten Grundlagen bei der Arbeit mit dem PC. Nach Abschluss des Kurses besitzen Sie die Voraussetzungen, um selbstständig Briefe zu verfassen und einfache Kalkulationen durchzuführen. Sie kennen sich gut mit dem Betriebssystem Windows aus und haben keine Hemmungen mehr im Umgang mit dem PC. Kursdauer:

48 UE an 16 Veranstaltungstagen in 8 Wochen dienstags/donnerstags, 17.45-20.00 Uhr Seniorenkurs von 15.00-17.15 Uhr

Kursort:

Kreisvolkshochschule Sömmerda

Entgelt:

115,20 EUR, ermäßigt 92,16 EUR bzw. 57,60 EUR

Inhalte:

·· Arbeit mit Tastatur und Mouse; das Betriebssystem Windows und wesentliche Funktionen/Tools, Dateisystem und -verwaltung ·· Einführung in die Office-Anwendungen Word und Excel (Seiten- und Briefgestaltung, Textformatierung) ·· Einfügen von Elementen, Bildern, Tabellen ·· Serienbriefe, Tabellenkalkulation, Diagramme, Arbeiten mit Tabellenblättern, Excel als Datenbank, einfache Vorlagen erstellen

Feng Shui-Einführungskurs Sie lernen Grundsätzliches über diese fernöstliche Methode der Harmonisierung von Räumen und Menschen. Jede Veränderung wirkt sich auf unser Wohlbefinden aus. Anne-Kathrin Müller führt an vier Abenden in die „Geheimnisvolle Kunst der richtigen Anordnung“ ein. Aus langjähriger Tätigkeit als Architektin und Feng Shui-Beraterin sowie als Heilpraktikerin schöpft sie ihr Wissen und gibt es leicht verständlich weiter. Ziel ist es, das Gelernte unmittelbar für sich selbst anzuwenden. Kursbeginn: kurzfristig bei ausreichender Nachfrage montags von 18.00-19.30 Uhr

Italienisch-Grundkurs 2 Für Interessenten mit einigen Vorkenntnissen begann nach den Herbstferien der Italienisch Grundkurs 2. Wenn Sie bereits den Grundkurs 1 besucht haben oder über geringe Italienisch-Vorkenntnisse verfügen, können Sie gern an diesem Kurs teilnehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Vorkenntnisse für die Teilnahme an diesem Kurs ausreichen, können Sie gern an einer unverbindlichen Schnupperstunde teilnehmen. Der Kurs findet wöchentlich einmal jeweils dienstags von 18.3020.00 Uhr im Raum 403 b an der Kreisvolkshochschule in der Rheinmetallstraße 2 statt. Schwedisch-Grundkurs 2 Seit dem 7. November treffen sich die Teilnehmer des Grundkurses 2 jeweils montags von 18.00-19.30 Uhr an der Kreisvolkshochschule. Weitere Interessenten mit geringen Vorkenntnissen können sich gern noch kurzfristig zu diesem Kurs anmelden. Und wenn Sie keine Vorkenntnisse haben, aber immer schon einmal schwedisch lernen wollten, melden Sie sich bei der Kreisvolkshochschule und lassen Sie sich für den nächsten Kurs für Anfänger vormerken. Der Kursstart dafür ist bei ausreichender Nachfrage zu Beginn des Jahres 2017 geplant. Englisch-Grundkurs 3 – in Sömmerda, Buttstädt und Gebesee – Für Interessenten mit geringen Vorkenntnissen gibt es in Sömmerda und an den Außenstellen in Buttstädt und Gebesee die Möglichkeit, ihre Englischkenntnisse zu festigen und auszubauen. Die Kursteilnehmer der Englisch-Grundkurse 2 des Frühjahrssemesters haben mit viel Fleiß und Ausdauer im Frühjahrssemester ihre Grundkenntnisse erweitert. Nun können sie bereits alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden. Sie können sich und andere vorstellen, Fragen zu ihrer Person stellen und Fragen hierzu beantworten. Nach den Herbstferien vertiefen die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ihre Englischkenntnisse systematisch im Grundkurs 3. Weitere Interessenten mit Vorkenntnissen sind in diesen Kursen herzlich willkommen.

Kursdauer:

8 Unterrichtsstunden an 4 Veranstaltungstagen

Kursort:

Kreisvolkshochschule Sömmerda

Kurszeiten und Kursorte: –– Englisch-Grundkurs 3, KVHS Sömmerda, Raum 123 dienstags 17.00-18.30 Uhr, nächster Kurstag am 29. November

Entgelt:

16,00 EUR, ermäßigt: 12,80 EUR bzw. 8,00 EUR, weitere Kosten für Materialien und Farben

–– Englisch-Grundkurs 3 für Senioren in Sömmerda, Raum 403 a, mittwochs 16.00-17.30 Uhr, Kursstart am 2. November

Inhalte:

·· Grundlagen des Feng Shui ·· Das System des 3-Türen-Bagua ·· Veränderungsmöglichkeiten in den 9 Lebensbereichen ·· Praktische Tipps

–– Englisch-Grundkurs 3 in Buttstädt, Staatliche Regelschule „Prof. Gräfe“ mittwochs 18.30-20.00 Uhr, Kursstart am 2. November

Spanisch, Italienisch und Englisch – für Interessenten mit geringen Vorkenntnissen – In den nach den Herbstferien begonnenen Sprachkursen für Interessenten mit geringen Vorkenntnissen gibt es noch einige Plätze. Spanisch-Grundkurs 2 In dem im Oktober begonnenen Spanisch-Grundkurs 2 gibt es noch einige Plätze. Falls Sie über einige Vorkenntnisse verfügen, und diese systematisch erweitern möchten, sind Sie in diesem Kurs herzlich willkommen. Dieser Spanischkurs findet wöchentlich einmal am Donnerstag in der Zeit von 17.00-18.30 Uhr in Raum 123 statt. Falls Sie einen Spanischkurs für Anfänger suchen, können wir Sie gern für unseren nächsten Kurs vormerken. Dieser Kurs kann bei ausreichender Nachfrage kurzfristig beginnen. Geplant ist der neue Anfängerkurs donnerstags von 18.3020.00 Uhr.

–– Englisch-Grundkurs 3 in Gebesee, Oskar-Gründler-Gymnasium, mittwochs 19.00-20.30 Uhr, Kursstart am 23. November Falls Sie weitere Informationen benötigen oder sich gern für einen dieser Kurse anmelden möchten, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS. Und wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Vorkenntnisse für die Teilnahme an diesem Kurs ausreichen, können Sie gern unverbindlich an einer Schnupperstunde teilnehmen. Auch für Interessenten mit guten Englisch-Vorkenntnissen gibt es bestimmt einen passenden Kurs an der Kreisvolkshochschule. Bitte fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!

Ganzkörper-Workout mit Elementen aus Tai Bo und Bauch-Beine-Po Ein 60-Minuten-Workout, welches Bewegungsförderung zur Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems, sanfte Kräftigungsübungen sowie Koordinationsarbeit und Stretching miteinander verbindet. Insbesondere Bauch, Beine und Po werden gefordert, die Rückenmuskulatur wird gestärkt. Ein normales alltagsübliches Maß an körperlicher Fitness reicht völlig aus, um mitzumachen!

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 Verbessern Sie in diesem Kurs: –– Ihre Muskelkraft und Ausdauer –– Ihre Herz-Kreislauf-Fitness –– Ihre Mobilität und Balance –– Ihre Körperhaltung –– Ihr allgemeines Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität In den an der Außenstelle in Gebesee Anfang November neu beginnenden Kursabschnitten gibt es noch Plätze. Die Kurse finden dienstags 19.00 bzw. 20.00 Uhr statt. Modus:

1 x je Woche 1 Übungsstunde, insgesamt 24 Unterrichtsstunden an 18 Veranstaltungstagen

Kursort:

Sporthalle des Oskar-Gründler-Gymnasiums

Entgelt:

52,80 EUR, ermäßigt 42,24 EUR bzw. 26,40 EUR

Hinweis:

Bitte bringen Sie zum Kurs eine Sportmatte und etwas zu trinken mit!

Fit mit „Tai Bo“ – Kursstart am 16. November – In dem kürzlich gestarteten Kurs gibt es für Interessenten noch einige Plätze! Sie möchten Ihre körperliche Grundfitness, Körperspannung und Körpergefühl verbessern? In diesem Kurs bietet sich Ihnen dazu eine gute Gelegenheit. Der Kurs findet einmal wöchentlich mittwochs von 17.00-18.30 Uhr an der VHS statt. In diesem Kurs verbessern Sie: –– Ihre Muskelkraft und Ausdauer –– Ihre Herz-Kreislauf-Fitness –– Ihre Mobilität und Balance –– Ihre Körperhaltung –– Ihr allgemeines Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität Kursdauer: 24 UE an 12 Veranstaltungstagen mittwochs von 17.00 - 18.30 Uhr Kursort:

Kreisvolkshochschule Sömmerda Raum 11 „Bewegungsförderung“

Entgelt:

52,80 EUR, ermäßigt 42,24 EUR bzw. 26,40 EUR

Hinweis:

Bitte bringen Sie zum Kurs etwas zu trinken mit!

Tai Chi / Qigong – die neuen Kursabschnitte beginnen im Dezember – Kursleiter Torsten Wüstemann befasst sich bereits seit vielen Jahren mit diesen Entspannungstechniken und hat an der Sportuniversität Peking die Diplome für „Tai Ji Quan“ und „Dao Yi Qi Gong“ erworben. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob diese Kurse Ihren Vorstellungen entsprechen, lädt Sie Kursleiter Torsten Wüstemann gern zu einer unverbindlichen Schnupperstunde ein.

Kursort:

Sporthalle der Salzmann-Regelschule Sömmerda, Sporthalle der Grundschule Gebesee

Entgelt:

52,80 EUR, ermäßigt 42,24 EUR bzw. 26,40 EUR

Anmeldungen und Vormerkungen sind telefonisch, schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Nutzen Sie auch die persönliche Beratung durch die Mitarbeiter und Kursleiter der Kreisvolkshochschule. Bitte informieren Sie sich. Kreisvolkshochschule Sömmerda Rheinmetallstraße 2 Tel.: 03634 612640; Fax: 03634 612641 E-Mail: [email protected] Website: www.vhs-soemmerda.de

Bürgerberatung Jeweils dienstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bieten die Dezernenten des Landratsamtes Sömmerda in der Bahnhofstraße 9 (B9) bzw. in der Wielandstraße 4 (W4) eine Bürgerberatung an. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Bürgerberatung keine rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern den Bürgern eine Hilfestellung auf dem oft mühsamen Behördenweg ist. Nächste Bürgersprechstunde am: 29.11.2016 Herr Schorcht Zi. 1.42 (W4) Tel. 03634 354-631 06.12.2016 Herr Schneider Zi. 106 (B9) Tel. 03634 354-634 13.12.2016 Herr Schorcht Zi. 1.42 (W4) Tel. 03634 354-631

Nichtamtlicher Teil Jubilare Weiße Chrysanthemen wie zur Hochzeit vor 65 Jahren Schon die geschmückte Haustür kündete davon, dass Elsa und Alfred Heinze aus Elxleben am 9. November 2016 ein besonderes Jubiläum feierten – nämlich Eiserne Hochzeit. Und so drängten sich in der kleinen Stube der Heinzes schon am Vormittag viele Gratulanten. Auch Landrat Harald Henning und Elxlebens Bürgermeister Heiko Koch ließen es sich nicht nehmen, dem Eisernen Hochzeitspaar mit Blumen, Urkunde und Präsent persönlich zu gratulieren.

Tai Chi ist bekannt wegen seines harmonisierenden Effekts auf Körper, Geist und Seele, fördert Körperbewusstsein, Konzentrationsfähigkeit und gesundheitliches Wohlbefinden. Regelmäßige Qigong-Übungen fördern die Gesundheit, schaffen allgemeines Wohlbefinden und wirken sich positiv auf Geist und Nervensystem aus. Interessenten können sich noch in der VHS anmelden. Die Kurse sind für alle Altersstufen geeignet. Kursdauer: 24 UE an 12 Veranstaltungstagen Kurse Sömmerda: donnerstags 17.00-18.30 Uhr (Qigong), 18.40-2010 Uhr (Tai Chi), Kursstart: 08.12. Kurse Gebesee: mittwochs 17.00-18.30 Uhr (Tai Chi), 18.30-20.00 Uhr (Qigong), Kursstart: 07.12.

Zur Freude von Elsa Heinze schmückte ein Strauß weißer Chrysanthemen den Tisch. Diese hatte sie sich gewünscht, denn sie waren vor 65 Jahren ihr Brautstrauß. Gemeinsam mit seinen Gästen, der Familie, Freunden und ehemaligen Waidgenossen blickte das Paar auf die gemeinsame Zeit zurück, in der „wir viel gelacht, aber auch

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 so manches Mal geweint haben“, erinnern sich beide. Enkeltochter Daniela brachte noch einmal das Gedicht zu Gehör, welches sie vor fünf Jahren zur Diamantenen Hochzeit verfasst hatte und ließ damit in Reimen das bisherige Leben von Elsa und Alfred Heinze Revue passieren. Während Alfred Heinze seinem Heimatort immer treu geblieben ist, stammt seine Frau Elsa aus Uelleben bei Gotha. Noch heute wohnen beide in seinem Elternhaus. Zurück aus dem Krieg, wo Alfred auf einem Kriegsschiff nur knapp dem Tod entkam, lernte er bei einem Tanzabend seine Elsa kennen und lieben. Da beide in der Landwirtschaft aufwuchsen und fest mit ihr verwurzelt waren und bis heute noch sind, wurde nach der Ernte im November 1951 geheiratet. Überhaupt sind die Heinzes sehr naturverbunden. Dabei hat es ihnen besonders der Thüringer Wald angetan. Noch bis vor zehn Jahren konnte Alfred hier seiner Jagdleidenschaft frönen. Hirschgeweihe im Korridor künden von seinen Erfolgen. Mit Waidgenossen aus dem Thüringer Wald verbindet das Paar seit der Jugendzeit bis heute eine innige Freundschaft. Auch die Jäger aus Elxleben ließen es sich nicht nehmen, mit einem Ständchen, auf der Trompete geblasen von Gunter Bergmann aus Walschleben, das Jubelpaar zu überraschen. Seine dritte Leidenschaft, nach seiner Frau und der Jagd, verbindet Alfred Heinze mit der Feuerwehr. Seit 1942 gehört er der örtlichen Wehr an.

Beide stammen gebürtig aus Ringleben, besuchten gemeinsam die Schule im Ort und kennen sich bereits 80 Jahre. Leider geht es Marianne gesundheitlich nicht mehr so gut. Trotzdem kocht die Jubilarin heute noch gern und bereitet so manches Leibgericht für sich und ihren Edgar zu. Edgar ist als Ortschronist immer noch sehr aktiv und wird im Juni 2017 zur 1.200-Jahrfeier Ringlebens die Geschichte der Gemeinde vortragen. Am Nachmittag wurde in Familie und mit Bekannten zu Hause gefeiert.

Aus dem Landkreis Kreistag wählte neue Beigeordnete Dank und Anerkennung für Andrea Fritsche und Heinz Untermann

Stolz sind Elsa und Alfred Heinze auf ihre beiden Töchter Renate und Petra und deren Familien, zu denen inzwischen zwei Urenkel gehören. Sie wohnen mit im Haus oder in der Nachbarschaft. „Wann immer wir Hilfe brauchen, sie sind für uns da“, erzählte das Paar. Und auch die Töchter sind des Lobes voll über ihre Eltern: „Sie führen eine vertrauensvolle Vorzeigeehe. Wir hatten eine sehr gute Kindheit.“ Unterstützt von ihren Kindern führt Elsa Heinze nach wie vor den Haushalt und kocht noch selbst. Gemeinsam mit ihrem Mann genießt sie die liebgewonnenen täglichen Rituale, zu denen das tägliche Lesen der Zeitung, die Mittagsruhe, der Drei-Uhr-Kaffee und das Abendessen um 18.30 Uhr gehören. Gefeiert wurde das Fest der Eisernen Hochzeit am darauffolgenden Samstag mit der ganzen Familie. Landrat Harald Henning wünschte Elsa und Alfred Heinze bei seiner Verabschiedung noch eine schöne gemeinsame Zeit bei guter Gesundheit, verbunden mit der Hoffnung, in zweieinhalb Jahren zur Steinernen Hochzeit wieder zu den Gratulanten gehören zu können.

Harald Henning dankte Andrea Fritsche für die jahrelange Unterstützung als 1. Beigeordnete.

Marianne und Edgar Gebhardt aus Ringleben feierten Eiserne Hochzeit Am 11. November 2016 konnten Marianne (87) und Edgar (86) auf 65 gemeinsame glückliche Ehejahre zurückblicken. Landrat Harald Henning gratulierte herzlich und überreichte den Jubilaren ein Präsent, Ehrenurkunde und einen schönen Blumenstrauß. Der Bürgermeister von Ringleben Günther Schmidt gratulierte ebenfalls herzlich. Zur Freude der Jubilare kamen Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, Nachbarn und Verwandte, um Marianne und Edgar alles Gute zu wünschen. An einer reichlich gedeckten Tafel gewährte das Eiserne Hochzeitspaar in gemütlicher Runde ihren Gästen einige Einblicke in ihr Eheglück.

Herzlich dankte der Landrat auch Heinz Untermann. Die Mitglieder des Kreistages hatten auf ihrer Sitzung am 9. November 2016 zu befinden, wer fortan als 1. und 2. ehrenamtlicher

Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 Beigeordneter Landrat Harald Henning zur Seite stehen wird. Grund dafür war, dass Andrea Fritsche und Heinz Untermann aus persönlichen Gründen ihre Ämter als Beigeordnete des Landkreises Sömmerda niedergelegt hatten. Beide bleiben weiterhin Abgeordnete des Kreistags. Gemäß der Thüringer Kommunalordnung waren die neuen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten aus der Mitte des Kreistages zu wählen. Mit 24 Ja- und 6 Neinstimmen sowie 2 Enthaltungen erhielt Hendrik Blose das Vertrauen der Abgeordneten als neuer 1. Beigeordneter. Der 38-Jährige wohnt mit seiner Lebensgefährtin und beiden Kindern seit 2004 in Buttstädt. Hendrik Blose ist Bankkaufmann und arbeitet bei der Sparkasse Mittelthüringen als Gruppenleiter. Seit Januar 2013 ist er ehrenamtlicher Bürgermeister von Buttstädt. Er ist seit Dezember 2013 Mitglied der CDU und seit 2015 Beisitzer im Vorstand des CDU-Kreisverbandes Sömmerda. Dem Kreistag des Landkreises gehört er seit 2014 an. Seit dieser Zeit ist er auch neben Harald Henning und Ralf Hauboldt Vertreter des Landkreises in der Planungsversammlung Mittelthüringen.

Seite 14 gruppen, in den Feuerwehren und Rettungsdiensten, in den Kommunen oder aber in der Nachbarschaftshilfe ist dabei freiwillig und unentgeltlich. Um diesen „Helden des Alltags“ öffentlich „Danke“ zu sagen, die gebührende Anerkennung auszusprechen und dem Ehrenamt ein Gesicht zu geben, hatte Landrat Harald Henning am 11. November 2016 ins Leubinger Bürgerhaus eingeladen. So konnte der Moderator des Abends, Roger Rehnelt, rund 160 Gäste, die stellvertretend für viele stehen, im vollbesetzten Saal begrüßen. Herzlich willkommen hieß er auch die „Lückenbüßer“ aus Berlin, die – passend zum Thema des Abends – ­ in ihrem humorigen Kabarettprogramm die vielen Gesichter des Ehrenamtes sowie die Freuden und Hürden ehrenamtlichen Engagements unter die Lupe nahmen, nicht ohne dabei den einen oder anderen Seitenhieb an die oft damit verbundene Bürokratie auszuteilen.

„Als 1. Beigeordneter sehe ich meine oberste Aufgabe in der Unterstützung des Landrates und der Kreisverwaltung. Ich möchte mich aktiv in die aktuelle Diskussion zur Gebietsreform einbringen und für den Erhalt des Landkreises Sömmerda werben“, so Hendriks Blose zu seinem neuen Amt.

Nach dem musikalischen Auftakt von Michelle Strenger und Alexandra Gloruis, Preisträgerinnen des Jugendwettbewerbes „Alles außer Klassik“, übernahm der Landrat das Wort.

Landrat Harald Henning mit dem neuen 1. Beigeordneten Hendrik Blose (l.) und dem neuen 2. Beigeordneten Peter Liebe (r.). Für das Amt als 2. Beigeordneter kandidierten Peter Liebe und Rudolf Ehrich. Mit 20 Ja-Stimmen konnte schließlich Peter Liebe die Stimmenmehrheit auf sich vereinen. Der 47-Jährige ist verheiratet, hat einen Sohn und wohnt seit 1974 in Gebesee. Peter Liebe ist Geschäftsführer einer Dienstleistungsfirma. Von 1999 bis 2010 war der gebürtige Erfurter Beigeordneter von Gebesee. Seit 2010 ist er ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt. Dem Kreistag gehört Peter Liebe seit 2004 für die FDP an. Seitdem ist er Mitglied im Schul- und Sportausschuss und im Beirat der UDS. Peter Liebe ist seit 1999 FDP-Ortsvorsitzender von Gebesee und seit 2000 stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender. „Ich möchte in meiner neuen Funktion als 2. Beigeordneter den Landrat in seiner Arbeit als Repräsentant des Landkreises unterstützen. Gemeinsam mit ihm möchte ich mich für den Erhalt unseres Landkreises einsetzen. Besonders am Herzen liegt mir die Würdigung des Ehrenamtes“, umreißt Peter Liebe sein Wirken als 2. Beigeordneter.

Ein Dankeschön für das Ehrenamt Landrat Harald Henning würdigte in Leubingen ehrenamtliches Engagement Jeder dritte Thüringer engagiert sich ehrenamtlich, viele davon im Landkreis Sömmerda. Die Mitarbeit in Vereinen, in Selbsthilfe-

„Alle, die heute eingeladen sind, schaffen mit ihrem Ehrenamt ein Stück bessere Welt“ bestärkte er in seiner Begrüßungsrede die Anwesenden in ihrer Entscheidung für ein Ehrenamt. Das möge pathetisch klingen, aber träfe die Sache im Kern. Was engagierte Bürgerinnen und Bürger an Ideen, Kraft und Zeit einbringen, wäre ebenso lobenswert wie unverzichtbarer, denn das Ehrenamt wirke in einem Maß unterstützend, wie es der Staat nie organisieren könnte. Gleichzeitig versprach Landrat Harald Henning, sich dafür einzusetzen, dass die Ehrenamtsförderung auch nach der geplanten Gebietsreform möglichst ohne Abstriche funktioniert. Dabei nannte er die Thüringer Ehrenamtsstiftung als einen starken und verlässlichen Partner an der Seite der Thüringer Kommunen. Die Stiftung mache nicht nur die finanzielle Unterstützung der Vereine und Verbände im Landkreis möglich, sondern unterstütze das Ehrenamt auch darüberhinaus in vielfältiger Weise. Und weil Taten doch mehr wiegen als gute Worte, wurde der Rahmen der Veranstaltung genutzt, um 18 Ehrenamtscards und zwei Thüringer Ehrenamtszertifikate an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu vergeben und sie für ihr wichtiges gesellschaftliches Engagement auszuzeichnen.

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Unter den Geehrten waren auch Alice Schröpfer und Rita Garthoff von den Heimatfreunden Leubingen. Sie und ihre Vereinsfreundinnen und -freunde halfen in diesem Jahr fleißig bei der Vorbereitung und Durchführung des Abends, wofür ihnen Lob und Dank gebührt. Ein großes Dankeschön geht auch an die Sparkasse Mittelthüringen für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung. Mit dem Thüringer Ehrenamtszertifikat wurden ausgezeichnet: Susanne Mund Lothar Dillenberger

Feuerwehrverein Sömmerda Ortschronist und Heimatforscher

Im Beisein des Landrates Harald Henning, des 2. Beigeordneten der Stadt Sömmerda Burkhard Zeidler, des Ortsteilbürgermeisters Wolfgang Bierbach sowie Mitglieder der Feuerwehr und des Kirchfördervereins sowie zahlreicher Einwohner erinnerte der Bundespolitiker an die Geschichte des Volkstrauertags. 1922 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die Gefallenen des 1. Weltkrieges vorgeschlagen, wird dieser seit 1952 wieder als Tag in Demut, Trauer und mit Respekt begangenen.

Die Ehrenamtscard erhielten: Anneliese Schiede Sonja Kasner Ramona Stöpel Antonia Mahler Klaus-Dieter Finger Klaus Esche Falgo Koch Gottfried Steffen Yvonne Bursch Harry Brettschneider Brigitte Höche-Diethold Manuela Rieger Stefan Appenrodt Anneliese Hoffmann Rosmarie Theus Rita Garthoff Alice Schröpfer Margot Thielemann

Deutsche Parkinsonvereinigung Diakonie Sozialstation Gebesee Heimat- und Kulturverein Bachra/ Schafau Heimat- und Kulturverein Bachra/ Schafau Kleingärtnerverein „Am Biegenweg“ Sömmerda Männergesangsverein Ottenhausen Männergesangverein Eintracht 1875 Kindelbrück Chorleiter/Organisator Orgelnächte Schloßvippacher Carnevalverein Sportverein Ottenhausen NABU Kreisverband Sömmerda Feuerwehrverein Rastenberg Feuerwehrverein Rastenberg Evangelische Kirchgemeinde Nausiß Gemeinde Nöda Heimatfreunde Leubingen Heimatfreunde Leubingen Heimatfreunde Leubingen

Johannes Selle erinnerte daran, dass in Deutschland bereits die 2. Generation keine Kriegserfahrungen mehr machen muss. Er mahnte, die Deutschen seien auf das Gedenken und das Bewußtmachen angewiesen, um die Lehren aus dem eigenen Leid des Volkes zu erhalten, denn bald gäbe es keine Augenzeugen und persönliche Berichte von den Diktaturen und Kriegen mehr. Unter diesem Aspekt zeuge das jährliche Gedenken in Schallenburg von Verantwortungsgefühl, sich gemeinsam an das Unrecht und die Schrecken des Krieges, an das Leiden durch Verfolgung, Verschleppung, Vertreibung und Ermordung zu erinnern. „Es ist unsere Verantwortung als Deutsche, das Besinnen auf die tragische Geschichte, das Trauern und die Lehren daraus immer wieder zu wiederholen“, so Selle. Mit dem Blick auf den Nahen Osten und den afrikanischen Kontinent sowie die steigende Zahl von Konflikten in der Welt mahnte Johannes Selle, den Frieden und die Freiheit niemals als Selbstverständliches zu betrachten. Inzwischen müsse man auch in Europa und Deutschland wieder Opfer von Terror beklagen, deshalb sei das Gedenken umso wichtiger.

Gedenkfeier am Volkstrauertag Seit Jahren ist das Gedenken an die Toten zweier Weltkriege, durch Gefangenschaft, Flucht und Vertreibung am Volkstrauertag in Schallenburg Tradition. In seiner Rede während der diesjährigen Gedenkfeier am Ehrenmal auf dem Friedhof des Sömmerdaer Ortsteils am 13. November schloss der Bundestagsabgeordnete Johannes Selle in die Trauer auch die Menschen ein, die Widerstand gegen Gewalt leisteten, die an ihrem Glauben festhielten und deshalb sterben mussten oder die ihr Leben für andere einsetzten, die Opfer von Hass wurden sowie die große Zahl unbekannter Opfer.

Mit Kränzen gedachten der Bundestagsabgeordnete, der Landrat, der 2. Beigeordnete der Stadt sowie der Ortsteilbürgermeister gemeinsam mit den Schallenburgern der Toten. Die Orlishäuser Dorfmusikanten gaben mit dem Lied „Ich hat einen Kameraden“ und der Nationalhymne der Gedenkfeier einen würdigen musikalischen Rahmen.

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Zwei weitere „Bewegungsfreundliche Kindertagesstätten“ im Landkreis

Seite 16 und des Sportvereins für die Kinder. Groß war die Begeisterung über die Reifen und Bälle, die er als Geschenk an die Knirpse verteilte. Natürlich wurden diese gleich ausprobiert.

Landkreis mit den meisten ausgezeichneten Kitas in Thüringen So viel prominenten Besuch wie am 15. November 2016 hatten die Mädchen und Jungen sowie ihre Erzieherinnen in den Kindertagesstätten „Bummi“ in Ollendorf und „Am Tafelsberg“ in Udestedt sicher lange nicht. Doch dafür gab es einen schönen Grund. Der Präsident des Landessportbundes (LSB) Thüringen Peter Gösel, Landrat Harald Henning, Anette Skujin, Referentin Kinder- und Jugendsport im Landessportbund, vom Kreissportbund Sömmerda e.V. der Vereinsbetreuer Hubert Steinmetz und Reinhard Lahnor, Vertreter der AOK plus und der Unfallkasse Thüringen sowie von den Gemeinden und örtlichen Sportvereinen waren in den Vormittagsstunden gekommen, um beiden Einrichtungen erstmals den Titel „Bewegungsfreundliche Kindertagesstätte“ zu verleihen. In Thüringen tragen insgesamt 160 Kindergärten dieses Qualitätssiegel. Dem Landkreis Sömmerda kommt dabei mit 30 Einrichtungen eine Vorreiterrolle zu, wusste Anette Skujin zu berichten.

Montag ist in Ollendorf immer Sporttag Bewegung macht den 21 Kindern der Kindertagesstätte „Bummi“ in Ollendorf sichtlich viel Spaß. Davon konnten sich die Gäste beim Programm der Jüngsten in der Turnhalle des Ortes überzeugen. Die vor fünf Jahren eingeweihte neue Halle und Landrat Harald Henning hätten sie motiviert, sich zu bewerben, berichtete Kitaleiterin Ute Burggraf, die extra dafür eine Ausbildung zur Übungsleiterin im Breitensport absolviert hat. Dass die Einrichtung nun das Qualitätssiegel verliehen bekomme, mache sie stolz.

Mit den Mädchen und Jungen und ihren Erzieherinnen freuten sich auch der Bürgermeister Volker Reifarth und Horst Goldammer vom kooperierenden Sportverein SV Ollendorf 1927 e.V.

Mit einem großen Hallo empfingen die Kinder auch den „Muskelkater“, das offizielle Maskottchen des LSB. Muskelkater ist den 21 Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schulanfang aber sicher fremd, denn täglich gibt es in der Einrichtung einen gemeinsamen Morgenkreis mit Bewegungsspielen. Montags ist immer Sporttag, dann sind die Mädchen und Jungen in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz. Überhaupt erhalten sie über den Tag oder die Woche verteilt im Kindergarten und/oder vom Sportverein viele Bewegungsangebote. Auch die gesunde Ernährung wird groß geschrieben.

„Sport frei“ in der Kita „Am Tafelsberg“ Auch für die 30 Mädchen und Jungen in der Kindertagesstätte „Am Tafelsberg“ in Udestedt ist Sport kein Fremdwort. In der Turnhalle der Grundschule demonstrierte die große Gruppe unter Anleitung von Lisa Hartwig, wieviel Spaß sie an der Bewegung haben. Die Erzieherin hat extra dafür eine von der Gemeinde finanzierte Übungsleiterausbildung absolviert. Stolz nahmen sie und die Kitaleiterin Susanne Thieme aus den Händen von Peter Gösel das Qualitätssiegel entgegen. Und auch hier erhielten der kooperierende Sportverein, der FSV Udestedt 1991 e.V., eine Zuwendung von 200 Euro als Vereinsförderung und die Kita 200 Euro von der AOK Plus sowie sportliche Geschenke von der Unfallkasse Thüringen.

Der LSB-Präsident überreichte Ute Burggraf nicht nur die Urkunde als „Bewegungsfreundliche Kindertagesstätte“, sondern hatte für den Sportverein auch noch eine Zuwendung in Höhe von 200 Euro als Vereinsförderung mitgebracht. Geschenke, die die Bewegungsfreudigkeit der Kinder fördern, übergaben zudem die Vertreter der AOK Plus und der Unfallkasse Thüringen. Die AOK Plus hatte für die Kita außerdem noch 200 Euro „im Gepäck“. Auch Landrat Harald Henning freute sich mit den Mädchen und Jungen und würdigte das Engagement der Erzieherinnen, Eltern

„Wo Sport getrieben wird, gibt es meist keine dicken Kinder“, freute sich Landrat Harald Henning mit den Mädchen und Jungen

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 und ihren Erzieherinnen über die Verleihung des Qualitätssiegels. Es mache ihn stolz, dass der Landkreis bei den „Bewegungsfreundlichen Kindertagesstätten“ in Thüringen eine Vorreiterrolle einnimmt. Dicht umringt wurde er, als er seine Geschenke, ebenfalls Bälle und Reifen, an die Knirpse verteilte. Da hatte sogar der „Muskelkater“, der natürlich auch mit nach Udestedt gekommen war, das Nachsehen.

Danach folgte die praktische Ausbildung im Freien. Nun für alle schon von weitem gut sichtbar, gingen wir gemeinsam zum Fußgängerüberweg. In ausreichendem Abstand beobachteten wir erst einmal den regen Straßenverkehr. Danach übten wir das sichere Überqueren des Zebrastreifens und stellten fest, dass Autofahrer und Fußgänger stets gut aufpassen müssen, damit keinem etwas passiert. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal herzlich bei Frau Bärwolf und bei der ADAC-Stiftung „Gelber Engel“ für die Sicherheitswesten bedanken. Wir werden sie gerne und mit Stolz tragen. Die Klasse 1 der Grundschule Rastenberg

Herzensangelegenheiten „Der Herbst steht auf der Leiter“ ­ so hieß das Programm, dass die Kinder unserer Schule in der vergangenen Woche aufführten. Anlass war der Besuch von Herrn Krumbein, dem Papa von Leon aus der 2. Klasse. Bei der Aktion „Herzensangelegenheiten“ erarbeiteten die Mitarbeiter von MDC Power GmbH Geld für soziale Zwecke. Herr Krumbein überreichte unserer Schule einen Scheck in Höhe von 500 Euro. Sport steht in der Udestedter Kindertagesstätte täglich auf dem Programm. Im Rahmen des Programms „Sport frei“ werden den Kindern verschiedene Sportarten nahe gebracht. Die Spiel- und Sportgeräte im Garten der Einrichtung sind bei den Mädchen und Jungen beliebt. Zweimal pro Woche treiben die Kita-Knirpse in der Turnhalle der Grundschule des Ortes Sport. Zusätzlich werden den Fünf- bis Sechsjährigen Übungen mit Musik, Parcours, Waldlauf und ABC-Lauf sowie für den Drei- bis Vierjährigen Bewegungsspiele angeboten, die die Körperwahrnehmung und Balance schulen. Beide Kindertagesstätten erhielten das Qualitätssiegel „Bewegungsfreundliche Kindertagesstätte“ bis zum Jahr 2019.

Aus Kindergarten und Schule Helle S­ icherheitsaktion für Erstklässler Die dunkle Jahreszeit hat begonnen. Damit wir Schüler der 1. Klasse auf unserem Schulweg gut zu erkennen sind, wurden uns, wie immer für die Schulanfänger, Sicherheitswesten von der ADAC-Stiftung „Gelber Engel“ überreicht. Am 28.10.2016 besuchte uns aus diesem Grund Obermeisterin Frau Bärwolf von der Polizeiinspektion Sömmerda in unserer Grundschule.

Das Geld fließt in die Ausstattung unserer neuen Schülerküche. Anfang November kamen die neuen Küchenmöbel, über die sich ganz besonders die AG „Sterneköche“ freut. Für Töpfe, Geschirr, Schüsseln u.v.m. können wir das Geld gut gebrauchen. Ein herzliches Dankeschön geht an Herrn Krumbein und seine Kollegen von MDC für die Spende, verbunden mit der Einladung, sich zu einem späteren Zeitpunkt die fertige Küche anzuschauen. Das Team der GS Großrudestedt

„Faszination Mathematik“ So war eine Wanderausstellung überschrieben, die die Klassen 2 und 3 unserer Grundschule am 2. und 3. November im Sparkassentreff in Sömmerda besuchten. Nachdem wir die Einladung erhielten, erinnerten sich einige Kollegen daran, dass wir bereits das Mini-Mathematikum vor ein paar Jahren besucht und dies den Kindern viel Freude bereitet hatte. So waren wir gespannt, was es dieses Mal zu entdecken und zu lernen geben würde.

Gemeinsam besprachen wir, warum es so wichtig ist, als Fußgänger stets gut sichtbar zu sein. Da unsere Jacken meistens etwas dunkler und wir deshalb nicht so deutlich zu erkennen sind, erhielt jeder von uns seine eigene, das Licht reflektierende Weste. Wir probierten das An- und Ausziehen sowie das ordentliche Zusammenlegen gleich aus.

An 15 Stationen konnten mathematische Erklärungen und Gesetzmäßigkeiten durch Puzzle, den Bau von Pyramiden und Körpern spielerisch entdeckt werden. Auch mathematische Zusammenhänge, die in der Kunst oder der Architektur zu entdecken sind, wie der Goldene Schnitt, waren anschaulich dargestellt. Interesse weckte auch ein musikalisches Würfelspiel, bei dem die Kinder eigene Kompositionen entwerfen konnten. Am Knobeltisch mit seinen fünf Experimenten haben sich alle ausprobiert. Ein Blick in die Unendlichkeit faszinierte, auch das Spiegelbuch sowie ein wei-

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 terer Knobeltisch mit Ordnung und Chaos. Auch an den Spiegelbuchstaben und den Körpern zum Selberbauen probierten sich die Kinder aus, um nur einige Experimente zu nennen.

kehrsplanung einnehmen, sondern auch das Kennenlernen der Mechanik und ein Besuch in einer PKW-oder Motorradwerkstatt bzw. eines Autohauses. Auch durch die Unterstützung eines Ingenieurbüros bekommen die Teilnehmer weitere Einblicke in die Straßenverkehrsplanung. Eingeladen werden zu den Terminen Vertreter der Verkehrsbehörden, Planungsbehörden und weitere Entscheidungsträger. In lockeren Gesprächsrunden werden Erfahrungswerte aus der beruflichen Praxis erörtert. Die Sicherheit im Straßenverkehr und deren vielen unterschiedlichen Vorgehensweisen zu erläutern und zu untersuchen, ist ebenfalls Bestandteil der AG. Außerdem sollen Vorschläge erarbeitet werden, inwieweit eine Planungsänderung aus Sicht der jüngeren Verkehrsteilnehmer sinnvoll ist. Die AG, welche sich an Schüler ab der 5.Klasse richtet, findet jeden Donnerstag ab 13.20 Uhr im Verkehrspräventionszentrum statt. Weitere interessierte Schüler können sich bei der AG einschreiben.

Gern hätten wir uns noch länger mit der Mathematik beschäftigt, aber leider verging die Zeit zu schnell. Wir möchten uns nochmals recht herzlich bei der Sparkassenstiftung Sömmerda bedanken, die uns so ein Erlebnis ermöglichte. Die Schüler und Lehrer der Klassen 2 und 3 der Staatlichen Grundschule Rastenberg

Vereine und Verbände Ein neues Fahrzeug für die FFW Gebesee Der „erste Stein“ für ein neues Einsatzfahrzeug der FFW Gebesee ist nun gelegt. Am 05.10.2016 trafen sich in den Räumen der Freiwilligen Feuerwehr Gebesee Landrat Harald Henning, der Staatssekretär im Thüringer Innenministerium Udo Götze, Bürgermeister Peter Liebe, Kreisbrandmeister Herr Wenzel und Kreisbrandinspektor Robin Klube sowie Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Gebesee.

Udo Götze war gekommen, um dem Landrat und allen Anwesenden im Namen des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow eine finanzielle Zuwendung für ein neues Einsatzfahrzeug für den Landkreis Sömmerda zu übergeben. Vor allem die anwesenden Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gebesee freuten sich, da dieses Geld für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeug TLF 3000 genutzt werden soll. Ina Kirr FFW Gebesee

AG „Street“ der Kreisverkehrswacht Sömmerda Die neue AG namens AG „Street“ beschäftigt sich mit der Verkehrsplanung und ihren dazugehörigen Maßnahmen. Darunter zählen nicht nur Statistiken, die einen großen Platz in der Ver-

Kontaktdaten: Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V. Straße der Einheit 25 99610 Sömmerda Tel.: 03634 3146643 E-Mail: [email protected] Internet: www.kreisverkehrswacht-soemmerda.de Evelyn Dahlke Vorstand der KVW Sömmerda e.V.

Vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder In der Kinderbetreuung der Gemeinschaftsunterkunft Kölleda/Kiebitzhöhe kümmern sich zurzeit unsere Erzieherinnen pädagogisch um neun Kinder zwischen zwei und fünf Jahren (zwei afghanische, fünf irakische und zwei syrische Kinder).

Die Betreuung findet in zwei Gruppenräumen werktags von 8.30 bis 15.00 Uhr statt. Ein Zimmer dient zusätzlich der vorschulischen Bildung für drei Kinder im Alter von fünf Jahren. Spielen und tanzen, malen und basteln, musizieren und singen sind die wesentlichen Inhalte der Betreuung. Hinzu kommen Sprachförderung, gesundheitliche Aufklärung und sportliche Aktivitäten im Freien. Zur methodischen Umsetzung sind geeignete Materialien notwendig. Mit der Spende der Sparkasse konnten wir unseren Bestand an vorschulischen Lehr- und Lernmitteln beträchtlich vergrößern und ergänzen. Entsprechend vielfältig ist unser Betreuungsangebot für die Kinder geworden. Dana Schleichardt ASB Kreisverband Sömmerda e.V.

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ASB Kreisverband Sömmerda startet neues Integrationsprojekt zur beruflichen Integration Das Projekt „BIB – Berufliche Integration & Bildung mit dem ASB“ widmet sich der Vermittlung von Geflüchteten und MigrantInnen in Arbeitsverhältnisse und Bildungsprogramme in der Region. Gefördert durch die Deutsche Fernsehlotterie konzentriert sich das Projekt auf die Sichtung von Qualifikationen und Potentialen, um daraufhin die Projektteilnehmenden passgenau in Beschäftigungsverhältnisse und Bildungsprogramme zu vermitteln. Das auf drei Jahre angelegte Projekt widmet sich in verstärktem Maße einem Kernthema von Integration und erweitert die Angebote des ASB im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Berufliche Zukunftspläne und die Zuführung in Bildungsprogramme sind nach Überzeugung des ASB Sömmerda die wichtigsten Integrationsmotoren. Neben konkreten Angeboten wie Bewerbungscoachings und festen Büroanlaufzeiten für die Projektteilnehmer bietet BIB seine Expertise insbesondere auch regionalen Arbeitgebern an. Die fallbasierte Vermittlung und Beratung der Projektteilnehmenden greift so mit der Begleitung und Beratung der Arbeitgeber mit dem Ziel langfristiger Beschäftigungsverhältnisse ineinander.

entschlossen, nach altbekanntem Muster wieder Verkehrsteilnehmerschulungen anzubieten. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ­– das kennen wir alle. Aus diesem Grund werden geschulte Kräfte in Folge alle Interessenten über Neuigkeiten aus der StVO sowie über all das, was der Kraftfahrer braucht, in quartalsmäßigen (so geplant) Veranstaltungen im Vereinsheim „Kohlrabi“ informieren. Beginnen werden wir am 25.11.2016, um 18.00 Uhr zum Thema 1.Hilfe bei Verkehrsunfällen. Falko Kexel vom ASB wird mit seinen Ausführungen dazu sicher allen wichtige Hinweise geben können und zur Auffrischung alter Kenntnisse sorgen. Die Vereinsmitglieder und alle interessierten Günstedter Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Der Vorstand i.A. Gerda Noa-Wittig

Adventsmarkt in Kleinbrembach

Im Rahmen der offiziellen Eröffnung des Projekts am 30.11.2016 von 17.00 bis 18.30 im Bürgerzentrum „Bertha von Suttner“ in Sömmerda informieren die Projektmitarbeiter über die Projektmaßnahmen. Mehr Informationen: Ellis Patz, Tel.: 03634 320-979; Fax: 03634 320-974; E-Mail: [email protected]; Internet: www.asb-soemmerda.de Ellis Patz

Weltaidstag im Bürgerzentrum „Bertha von Suttner“ Seit einigen Jahren organisiert das Stadtteilmanagement Sömmerda für die 8. Klassen der Gemeinschaftsschule „Albert-Einstein“ eine Veranstaltung rund um den Weltaidstag. Die Jugendlichen bekommen hier die Möglichkeit, sich mit AIDS (erworbenes Immundefektsyndrom), Übertragungswegen und Präventionsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Für den 8. November holten sich die Stadtteilmanager mit Mandy Weber (Gesundheitsamt), Carolin Müller (Kinderschutz), Katrin Hoyer (DRK-Schwangerschaftsberatung) und Markus Schebeck (Aidshilfe Thüringen, Erfurt) wieder fachmännische Unterstützung an Bord. Nach einem Film beleuchteten sie das Thema mit den Schülern in separaten Workshops aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmern begeistert aufgenommen. Dabei bewiesen einige, dass die Jugend von heute schon gut aufgeklärt ist. 1988 rief die WHO zum ersten Mal den Weltaidstag aus, um die Öffentlichkeit für dieses brisante Thema zu sensibilisieren. Die „Rote Schleife“ ist seitdem das weltweit bekannte Symbol für die Solidarität mit HIV-positiven Menschen. Dieses Jahr steht der Tag unter dem Motto „Positiv zusammen leben“. Torsten Koning & Steffi Goldschmidt THEPRA-Quartiersmanagement

Veranstaltungshinweise

Lichterkirche in St. Wippertus Kölleda Eine schon gute Tradition ist in dieser dunklen Jahreszeit die Lichterkirche in Kölleda. Am Vorabend des 1. Advent veranstaltet deshalb die Kirchengemeinde wieder ein Konzert in der Wippertus-Kirche, die erleuchtet ist von zahllosen Kerzen. In diesem Jahr wird das Blechbläserensemble AERO-ART

am Samstag, dem 26. November 2016

Verkehrsteilnehmerschulungen in Kleingartenanlage

um 19.00 Uhr ein Konzert mit adventlicher Musik darbieten.

Um im Vereinsgeschehen unserer Kleingartenanlage „Nach Feierabend“ Günstedt neue Impulse zu setzen, haben wir uns dazu

Das Ensemble wurde 2007 als Doppelquartett gegründet und hat sich seitdem immer wieder verändert. Seit vier Jahren als

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 feste Quintettbesetzung erspielte sich Aero-Art einen Platz in der hiesigen Musiklandschaft und war im vergangenen Jahr u.a. in Backleben beim Adventskonzert zu hören. Mit dabei sind fünf Blechbläser an 12 Instrumenten: Die Gründungsmitglieder Ilse Lachenmaier (Wiehe) am Waldhorn, Matthias Koch (Bad Frankenhausen) an der ersten Trompete, Gottfried Nuernberger (Sondershausen), der als Posaunist, Komponist und Arrangeur dem Quintett das ein oder andere Stück „auf den Leib schneidert“, an der zweiten Trompete (Peter Kleine, Sömmerda) und an der Tuba/ Posaune (Daniela Kämmerer, Greußen).

Weihnachtsmarkt in Kannawurf

Bei der Lichterkirche in Kölleda werden Choralbearbeitungen bekannter und weniger bekannter Adventslieder zu hören sein sowie ein Medley aus weltlichen Weihnachtsliedern. Aber auch „der große BACH“ mit Chorälen aus dem Weihnachtsoratorium wird nicht fehlen. Zwischendrin weht mal eine beswingte, frische Brise aus Übersee durchs Kirchengemäuer. Kurzweilig moderiert wird das Ganze von der Nachwuchs-Bläser-Generation Jasmin Koch. Der Eintritt ist frei, zur Deckung der Unkosten bittet die Kirchengemeinde um eine Spende am Ausgang. Pfarrerin Felicitas Kühn Ev. Regionalgemeinde Kölleda

Weihnachtsmarkt in Tunzenhausen Traditionell zum 1. Advent veranstaltet der Ortsteilrat Tunzenhausen den Weihnachtsmarkt in Tunzenhausen. Vor dem „Alten Gutshaus“ kann am Samstag, dem

26. November 2016 ab 16.30 Uhr an den Marktständen gebummelt und verweilt werden. Unsere kleinen Gäste erhalten eine Überraschung. Für Speisen und Getränke ist natürlich bestens gesorgt. Es laden ein der Ortsteilrat, die Ortsteilbürgermeisterin sowie alle Sponsoren

Weihnachtsmarkt in Ollendorf

Schloßvippach lädt zum Weihnachtsmarkt

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Weihnachtlicher Markt in Walschleben

ben zu geben, welches dann wiederum dem natürlichen Verfallen ausgesetzt sind. Was mag deren Geschichte aus der Vergangenheit sein, die uns das Verwitterte erzählen könnte? Zu welchen Gedanken inspiriert uns dessen gegenwärtiger „Zustand“? Wie wird die Natur an dem Objekt in naher und weitester Zukunft weiterwirken? Dr. Thomas Ludewig ist derzeit Vorsitzender des Fördervereins und stellt im Hohen Haus vom Schloss Beichlingen zum dritten Mal aus. Seine Assemblagen aus Keramik auf Schwemmholz sind dort vom 27. November 2016 bis 20. Februar 2017 zu sehen.

Märchen in Bilzingsleben

Andacht und Adventskonzert Zu einer Andacht zum Advent und einem Adventskonzert sind alle Interessenten am Sonntag, dem

27. November 2016 in die St. Nicolai-Kirche nach Weißensee eingeladen. Die Andacht beginnt um 14.00 Uhr. 14.30 Uhr folgt das Adventskonzert mit dem Gemischten Chor und dem Männerchor des MGV Sömmerda e.V. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, bei Kaffee miteinander ins Gespräch zu kommen. Der Eintritt ist frei. Am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Winfried Stelle Kirchgemeinde Weißensee

„Das zweite Leben“ auf Schloss Beichlingen Ausstellung vom 27. November bis 20. Februar Der 1962 in Zwickau geborene Thomas Ludewig studierte, nach dem in Sömmerda abgelegten Abitur, an der Universität Leipzig Veterinärmedizin, wo er von 1977 bis 1981 auch als wissenschaftlicher Assistent tätig war. Er lebt und arbeitet als amtlicher Tierarzt in Halle/ Saale. Seit seiner Leipziger Zeit verband ihn eine Freundschaft mit dem Keramiker und Graphiker Harald Bauer. Zweimal im Monat trifft sich noch heute der „Zirkel II“ in dessen Atelier. In seinen künstlerischen Arbeiten beschäftigen ihn der immerwährende Kreislauf aus Werden, Vergehen und Neuentstehen, die Vergänglichkeit von Holz und die Kraft der Elemente, besonders des Wassers, die diese Transformation in unterschiedlichen Zeiträumen bewirkt. So bilden Metall und Holz – Treibgut, Bruchholz, Fundstücke – als sich verändernd, und langsam verwitternde Materialien den Schwerpunkt bei Ludewigs Objekten. Motivierend ist für ihn hierbei die Idee, scheinbar nutzlos gewordenen alten Dingen ein zweites Le-

Advents- und Weihnachtskonzerte des MGV Sömmerda Ein ereignisreiches Jahr neigt sich allmählich dem Ende entgegen und bald steht Weihnachten vor der Tür. Spätestens mit dem 1. Advent beginnt die Zeit des Jahres, in der sicher die meisten Lieder gesungen werden. Beide Chöre des Männergesangvereins Sömmerda, der Männerchor und der Gemischte Chor unter der bewährten Leitung von Natalie Jedigarjew, bereiten sich bereits seit einiger Zeit intensiv auf die Advents- und Weihnachtskonzerte vor. Die Proben dazu laufen auf Hochtouren. Es erwartet Sie wieder ein besonderes musikalisches Programm mit einer Auswahl traditioneller Weihnachtslieder. Vorschau zu den Konzerten: 27.11.2016, 14.30 Uhr 03.12.2016, 14.30 Uhr 04.12.2016, 15.30 Uhr 10.12.2016, 17.00 Uhr

Nikolaikirche Weißensee Auftritt beider Chöre Altes Gutshaus Tunzenhausen Männerchor des MGV Pro Seniorenresidenz Sömmerda Gemischte Chor des MGV Heilandskirche Orlishausen Männerchor des MGV

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 11.12.2016, 17.00 Uhr

Franziskuskirche Sömmerda Auftritt beider Chöre

18.12.2016, 15.30 Uhr

Seniorenpark Sömmerda Gemischte Chor des MGV

18.12.2016, 17.00 Uhr

Petrikirche Sömmerda Auftritt beider Chöre

24.12.2016, 9.00 Uhr

DRK-Krankenhaus Sömmerda Traditionssingen des Männerchors

Adventskonzert in Kleinbrembach

Die Sängerinnen und Sänger des MGV Sömmerda freuen sich auf Ihren Konzertbesuch. Christel Ludwig Pressesprecherin im MGV

Seniorenpreisskat in Ollendorf

Advent im Gutshaus Tunzenhausen Adventskonzert mit dem Männergesangverein Sömmerda e.V. Am Samstag, dem 3. Dezember 2016, ab 14.30 Uhr begrüßt der Männerchor des Männergesangvereins Sömmerda seine Gäste im „Alten Gutshaus“ Tunzenhausen und läutet mit seinem Adventsrepertoire die Weihnachtszeit ein.

Willkommen im heimeligen Advent Das Gutshaus-Café in Tunzenhausen im Dezember steht ganz im Zeichen der Vorweihnachtszeit. Süße Verheißungen, warmer Kerzenschein und leise Weihnachtsmelodien verwandeln das „Alte Gutshaus“ Tunzenhausen am

4. Dezember 2016 ab 15.00 Uhr in einen besinnlichen Ort. Lassen Sie sich vom Gutshaus-Verein auf die Weihnachtszeit einstimmen. Das Gutshauscafé ist jeden ersten Sonntag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Hier können alle interessierten Gäste, ob Jung ob Alt, in ungezwungener Atmosphäre mit Freunden, Nachbarn bei einer Tasse Kaffee und gebackenen Kuchen nach Großmutters Rezepten plaudern. Das Gutshaus-Café steht dabei immer unter wechselnden Themen.

Weihnachtsmarkt in Schallenburg

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016

Der HGV Sömmerda informiert

Mittwoch, 30.11. 14.00 Nähen: Nikolausstrumpf 14.30 AG Licht- und Tontechnik 14.30 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 16.00 Vorschultanz 16.00 Internettreff 16.00 Theater Donnerstag, 01.12. 09.30 Weihnachts-Kino (für Kindergartengruppen geeignet) 14.30 Künstlerisches Gestalten: Lustige Wichtelbäumchen 15.00 Modern Dance 15.30 Orientalischer Tanz 15.30 Weihnachtskino im SFZ 16.00 Gitarre für Anfänger

Weihnachtliche Klänge in Straußfurt

Freitag, 02.12. 14.00 Holzklub: X-MAS-Scheiben 14.30 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 15.00 Weihnachtliches Basteln auf dem Sömmerdaer Weihnachtsmarkt (Rathaus-Foyer) 16.00 Theater 16.00 Malen und Zeichnen Samstag, 03.12. 15.00 Weihnachtliches Basteln auf dem Sömmerdaer Weihnachtsmarkt (Rathaus-Foyer) Sonntag, 04.12. 15.00 Weihnachtliches Basteln auf dem Sömmerdaer Weihnachtsmarkt (Rathaus-Foyer) Tägliches Angebot: 09.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Billard, Darts, Tischtennis, Standfußball, Airhockey, PlayStation II, Nintendo 64, Wii, Fitness, Spielzimmer und viele andere interessante Sachen. Öffnungszeiten Schulzeit: Montag - Freitag 13.30 - 18.00 Uhr (Gruppenanmeldungen auch vormittags möglich) Ferienzeit: Montag - Freitag: 9.30 - 17.00 Uhr Kontakt Schüler-Freizeit-Zentrum Kölledaer Straße 30, 99610 Sömmerda Tel.: 03634 622050 E-Mail: [email protected] Web: http://sfz-soemmerda.do.am

Erste Thüringer Ludothek Sömmerda Das SFZ Sömmerda informiert Montag, 28.11. 14.00 Digitale Fotografie und Bildbearbeitung am PC 14.30 Junge Autoren – Schreiben und Spielen 15.30 Darstellendes Spiel 15.30 Computerschreiblernkurs 15.30 Zaubern Dienstag, 29.11. 14.00 Geschickte Hände: Weihnachtlicher Türkranz 14.00 Einrad 15.00 Tanzmariechen 15.00 Tanzakrobatik 16.00 Internettreff

Sie erreichen uns unter: Montag – Freitag 10.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr 99610 Sömmerda, L.-Cranach-Str. 20 a Tel. 03634 612518 Internet: www.ludothek-soemmerda.de 28.11. 29.11. 30.11. 01.12. 02.12.

Spielzimmer Atelier Werkstatt Töpferei Spielzimmer

Rapelli Weihnachtliche Topfgucker (1 Euro) Quillingsterne für Advent (ab 0,20 Euro) Sternenteelicht (ab 0,50 Euro) Zauberwald

Alle Veranstaltungen finden ab 14.00 Uhr statt. Krabbelgruppe – mittwochs ab 15.00 Uhr Ständig im Angebot: ·· Spielausleihe für Mitglieder aus einem Bestand von 1.500 Spielen

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 · Spiele und Spielzeuge in vier Spielzimmern, Tischfußball, Tischtennis, Billard, Lego und vieles mehr · Computerraum - Spielecomputer und Internetarbeitsplätze · Gestaltung von Kindergeburtstagen sowie Wander- u. Projekttagen // Eine Anmeldung von Gruppen ist erforderlich.

Thüringer Arbeitsloseninitiative – Soziale Arbeit e.V. informiert Alibaba I

99610 Sömmerda, Straße der Einheit 27 Tel.: 03634 623019

geöffnet: Montag bis Freitag 28.11. 29.11. 30.11.

13.00 Uhr 13.00Uhr 13.00 Uhr

10.00-18.00 Uhr

Wir wollen nach Rohrborn wandern Spiele auf dem Skaterplatz Dartturnier mit kleinen Preisen

Täglich im Angebot sind:

Video-, Brett- und Kartenspiele

Unkostenbeitrag Kochen:

je 1,- € (mit Voranmeldung)

Änderungen vorbehalten!

Alibaba II 99625 Kölleda, Markt 25 Tel.: 03635 600864 geöffnet: Montag bis Feitag 28.11. 29.11. 30.11.

ab 14.00 Uhr 13.30 Uhr 12.00 Uhr

Täglich im Angebot sind:

09.15 - 16.00 Uhr

Kinder-Nähkurs Frauenrunde Schülercafe

Offener Jugendtreff B27 Straße der Einheit 27 99610 Sömmerda Tel.: 03634 621404; Fax: 03634 692915 E-Mail: [email protected]

Unsere Öffnungszeiten vom 28.11. bis 04.12.: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

10.00 – 18.00 Uhr 10.00 – 18.00 Uhr 10.00 – 18.00 Uhr geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

Der „Offene Jugendtreff B 27“ ist eine Einrichtung der Stadt Sömmerda für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 25 Jahren. Ziel ist es, den Jugendlichen einen Ort zu bieten, an dem sie ihre Freizeit verbringen und gestalten können. So gibt es die Möglichkeit, vorhandene Angebote zu nutzen aber auch eigene Ideen einzubringen und umzusetzen. Zu den täglichen Angeboten gehören: • Billard, Kraftsport, Darts, Tischtennis • Brett-, Würfel- und Kartenspiele • Backen und Kochen • kreatives Gestalten • Information und Beratung für Jugendliche • Internetnutzung im Jugendinfopoint

Netzwerk Regenbogen e.V. und Sömmerdaer Tafel informieren

Basteln, Brett- und Kartenspiele

Angebote und Öffnungszeiten Am Rothenbach 45, 99610 Sömmerda Tel. 03634 316169, Fax 03634 316921

Unkostenbeitrag: 0,50 € für Mal- und Bastelmaterial Änderungen vorbehalten!

Montag, 28.11.

Soziales Anlaufzentrum – KOS 99610 Sömmerda, Salzmannstr. 30 geöffnet: Montag Dienstag bis Donnerstag

10.00 - 14.00 Uhr 10.00 - 16.00 Uhr

Änderungen vorbehalten! Das Soziale Anlaufzentrum – KOS steht auch zu anderen Zeiten für Besucher offen. Weiterhin bieten wir an • täglich von Montag bis Freitag: Seniorenbetreuung sowie Vermittlung von Grundkenntnissen für ältere Bürger/innen am Computer sowie • Schuldnerberatung: Mi + Do 08.00 - 12.30 Uhr

TALISA – Soziales Anlaufzentrum

Wir sind eine Beratungs- und Informationsstelle für Arbeitslose der Region. Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Schreiben von Bewerbungsunterlagen und vieles mehr. Beratungsstelle Sömmerda 99610 Sömmerda, Straße der Einheit 27 Tel./Fax: 03634 623019 – Email: [email protected] Montag – Donnerstag 8.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Beratungsstelle Kölleda 99625 Kölleda, Markt 25 Tel.: 03635 600864 Montag – Freitag 9.15 Uhr – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

08.00-16.00 Uhr

Möbelkiste Tel.: 03634 317324

Thomas-Müntzer-Str. 3

08.00-16.00 Uhr

Schatzinsel

Thomas-Müntzer-Str. 3

Vorverkauf 14.00-16.00 Uhr Karten für Restaurant des Herzens 14.00-16.00 Uhr

Soziale Beratung

Am Rothenbach 45 Am Rothenbach 45 (und nach Vereinbarung)

Beratung für Wohnungslose und von Am Rothenbach 45 14.00-16.00 Uhr Wohnungslosigkeit (und nach Vereinbarung) bedrohte Personen 14.00-15.00 Uhr Tafelausgabe-Gelb

Am Rothenbach 45

15.00-16.00 Uhr

Am Rothenbach 45

Tafelausgabe-Rot Dienstag, 29.11.

08.00-16.00 Uhr

Möbelkiste

Thomas-Müntzer-Str. 3

09.00-16.00 Uhr

Schatzinsel

Thomas-Müntzer-Str. 3

13.30-15.30 Uhr

AHOI-Begegnung bei Thomas-Müntzer-Str. 3 Kaffee und Kuchen Mittwoch, 30.11.

08.00-16.00 Uhr

Möbelkiste

Thomas-Müntzer-Str. 3

08.00-16.00 Uhr

Schatzinsel

Thomas-Müntzer-Str. 3

13.30-15.30 Uhr

Kaffeeklatsch

Am Rothenbach 45

13.30 Uhr

Neuanmeldung Tafel

Am Rothenbach 45

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 Donnerstag, 01.12. 08.00-17.00 Uhr

Möbelkiste

Thomas-Müntzer-Str. 3

08.00-17.00 Uhr

Schatzinsel

Thomas-Müntzer-Str. 3

Vorverkauf Kar14.00-16.00 Uhr ten für Restaurant des Herzens

Am Rothenbach 45

14.00-15.00 Uhr Tafelausgabe Grün

Am Rothenbach 45

15.00-16.00 Uhr Tafelausgabe-Orange

Am Rothenbach 45

15.45-16.15Uhr

Am Rothenbach 45

Tafelausgabe-Blau Freitag, 02.12.

Nur nach Vereinbarung

Zur Frauenfußballmannschaft des SV Grün-Weiß Straußfurt gehören zurzeit 15 Mädchen und Frauen zwischen 13 und 35 Jahren. Sie wird von zwei ausgebildeten Übungsleitern trainiert. Trainingsinhalte sind Kondition, Grundlagentraining und Spielverständnis. Das Team organisiert Freundschaftsspiele und beteiligt sich an Hallenturnieren. Gern können Mädchen ab 12 Jahren und Frauen zum Probetraining unverbindlich vorbeischauen. Trainiert wird von März bis Oktober dienstags, ab 18.00 Uhr, auf dem Sportplatz in Straußfurt und von November bis März in der Turnhalle der Regelschule Straußfurt, immer samstags 17.00 Uhr. Uwe Trautmann Abteilungsleiter Fußball, SV Grün-Weiß Straußfurt

Sportnachrichten

Wissenswertes

Neue Trikots für die Frauenfußballmannschaft vom SV Grün-Weiß Straußfurt

Sparkassenstiftung Sömmerda unterstützt 36 Projekte mit 53.245 Euro

Seit zehn Jahren besteht beim SV Grün-Weiß Straußfurt für Mädchen und Frauen die Möglichkeit, Fußball zu trainieren und zu spielen. Pünktlich zum Jubiläum spendierte das Autohaus Fuhrmann und Schwarz einen kompletten Satz neuer Trikots für die Mannschaft. Groß war die Freude der Spielerinnen, als sie ihre neue Sportkleidung in den Vereinsfarben Grün und Weiß am 30. September 2016 im Autohaus in Empfang nehmen konnten.

Förderanfragen noch bis 15.02.2017 möglich Das Kuratorium der Sparkassenstiftung Sömmerda hat in seiner Ende Oktober 2016 stattgefundenen Herbstsitzung über die bislang für das Jahr 2017 eingegangenen Förderanfragen entschieden.Es wurden 32 Projekte gemeinnütziger Vereine mit einem Betrag von insgesamt 44.545,00 Euro bedacht. Darüber hinaus wird die Sparkassenstiftung wieder mit eigenen Maßnahmen aktiv werden, wie zum Beispiel einem Konzert in der Reihe „hör-mal im Denkmal“ zum Tag des offenen Denkmals oder einer Lyrik-Veranstaltung in der Reihe „WortKlang“. Zudem wird die Sparkassenstiftung zum 10. Mal Förderpreise für exzellente schulische Leistungen und hohes gesellschaftliches Engagement an Absolventen der Gymnasien und Regelschulen vergeben. Auch die Märchenwanderung macht im Jahr 2017 wieder Station in verschiedenen Grundschulen des Landkreises. Förderanfragen für die Frühjahrssitzung des Stiftungskuratoriums Ende März 2017 können noch bis 15. Februar 2017 eingereicht werden. Das Anfrageformular sowie weitere Informationen zu den Förderkriterien sind unter www.sparkassenstiftung-soemmerda.de abrufbar.

Zum Einsatz kamen die neuen Trikots gleich bei einem Freundschaftsspiel zwischen der Frauenfußballmannschaft und einem Männerteam, bestehend aus Mitarbeitern des Autohauses und der Kfz-Technik Huth GmbH. An dieser Stelle möchten sich die Spielerinnen und die Trainer der Mannschaft noch einmal herzlich für die großzügige Unterstützung durch das Autohaus bedanken.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 ist die Sparkassenstiftung engagiert, um gemeinnützige Vereine und Projekte im Landkreis Sömmerda finanziell zu fördern. Für unterschiedliche Projekte und eigene Maßnahmen in den Bereichen Kultur, Sport, Jugendförderung, Wissenschaft, Altenhilfe, Wohlfahrts- und Gesundheitswesen sowie Heimat- und Brauchtumspflege konnte die Stiftung bislang mehr als 1.000.000 Euro vergeben. Die Stiftung finanziert ihr Engagement durch Zinserträge des Stiftungsvermögens, das durch Zustiftungen der Sparkasse Mittelthüringen seit Gründung auf über 6,4 Millionen Euro angewachsen ist.

Bislang geförderte Projekte 2017 Verein

Projekt

Förderung

THEPRA Landesverband Thüringen e.V.

Kita Mannstedt „Villa Kunterbunt“ Anschaffung einer Nestkorbschaukel

1.500 €

Verein zur Förderung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer e.V. Sömmerda

Einrichtung eines WLAN-Zugangs für Lehrer und Schüler im Haupthaus des Gymnasiums

3.000 €

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 Gesangverein Straußfurt e.V.

Anschaffung von Notenheftern für Auftritte des Chores

400 €

Kegelsportverein (KSV) „Am Anger“ Kölleda e.V.

Anschaffung von Kegelund Kugelsätzen

1.500 €

Schulförderverein „Lindenschule Sömmerda“ e.V.

Anschaffung von 10 Elektrotechnik-Kästen für die Experimentierwerkstatt

200 €

Reparatur/Sanierung einer einsturzgefährdeten Grabnische

1.000 €

Chortreffen zum 20-jährigen Bestehen Singgemeinschaft Schillingstedt

Förderverein Alter Buttstädter Friedhof e.V.

Singgemeinschaft Schillingstedt e.V.

600 €

Rohrborner Dorfgemeinschaft e.V.

Mühlentag und Waidmühlenfest 2017

500 €

Schützenverein Wundersleben e.V.

Erweiterung der Schießanlage um eine Anlage für Wurfscheibenschießen

1.000 €

Sportverein Sömmerda e.V.

Anschaffung von Sportgeräten

1.500 €

Förderverein der Stadt- und Kreisbibliothek Sömmerda e.V.

Drei Literarisch-musikalische Veranstaltungen – Frühlingskonzert, Autorenlesung und Kinderveranstaltung

Sanierung/Erneuerung der Beregnungsanlage des Fußballplatzes

1.000 €

2.750 €

Sportgemeinschaft (SG) Union Rastenberg e.V.

Förderverein der Grundschule Rastenberg e.V.

1.000 €

Ausstattung des neuen Schulhofgeländes mit einer Spielanlage zur Förderung von Spiel und Bewegung

5.000 €

Errichtung eines Klanggartens

Förderverein Evangelische Schule Sömmerda e.V.

Griefstedter Carnevals Club e.V. (GCC)

Anschaffung von Garde-Kostümen für die Kindertanzgruppe

Kölledaer Faschingsclub e.V.

Anschaffung von Kostümen für die Garde und die kleinste Kindertanzgruppe

400 €

SparkassenKulturstiftung Hessen-Thüringen

Unterstützung einer Stelle im Rahmen des FSJ Kultur in der Stadtbibliothek Kölleda (Einsatzzeitraum 2017/2018)

1.980 €

SparkassenKulturstiftung Hessen-Thüringen

WIRBEL.WIND.KONZERTE. 2017 - Kinderkonzertreihe in Thüringen: Konzert in der Stadt- und Kreismusikschule Sömmerda

500 €

Summe

44.545 €

Kinderfest anlässlich 15 Jahre Kinderland Bachra e.V. Kinderland Bachra e.V.

1.000 € 765 €

Faschingsclub Wundersleben e.V.

Anschaffung von Kostümen für die kleinen Tanzmariechen

300 €

Sportgemeinschaft Finneck Sömmerda e.V.

Teilnahme an den Weltwinterspielen in Graz und den nationalen Winterspielen in Willingen

2.000 €

Schutzbund der Senioren und Vorruheständler Thüringen e.V.

Festveranstaltung zum 25. Jahrestag des Bestehens des Kreisverbandes Sömmerda

500 €

Angelverein Straußfurt 1949 e.V.

Anschaffung einer Motorsense inkl. Schutzausrüstung zur Gewässerstreifenpflege und zum Schilfschnitt

Schulförderverein der Grundschule Kölleda „Wippertus-Kids“ e.V.

Anschaffung von Bewegungsspielen für die Pause

500 €

Fanfarenzug Kölleda e.V.

Trainingslager 2017 zum Erlernen neuer Stücke

1.000 €

Faschingsclub Tunzenhausen (FCT) e.V.

Anschaffung von Veranstaltungstechnik

2.000 €

Förderverein Altes Gutshaus Tunzenhausen e.V.

Kabarettveranstaltungen im Jahr 2017

1.900 €

500 €

Herausgabe einer Publikation Gebesee AKTIV e.V. zur Stadtgeschichte von Gebe- 3.000 € see von den Anfängen bis 1815

Bislang beschlossene eigene Maßnahmen 2017 Märchenwanderung 2017 – Angebot für Grundschulen im Landkreis Sömmerda

2.000 €

Veranstaltung im Rahmen der Thüringenweiten Lyrik-Reihe „WortKlang“ 2017

1.500 €

Veranstaltungsreihe „Hör-mal im Denkmal“ 2017

1.300 €

Auszeichnung/Förderpreis für exzellente schulische Leistungen und hohes gesellschaftliches Engagement 2017

3.900 €

Summe

8.700 €

500 Bälle für die Kindereinrichtungen der Stadt Sömmerda Sparkasse verschenkt GewinspielBälle von der SÖM 2016 Zur diesjährigen Leistungsschau SÖM 2016 veranstaltete die Sparkasse Mittelthüringen das Gewinnspiel „Schätzen ist einfach“. Die Messebesucher konnten unter drei Antwortmöglichkeiten schätzen, wie viele Bälle in einer Säule des Messestandes gefüllt waren. Rund 500 Besucher hatten am Gewinnspiel teilgenommen, die meisten davon mit der richtigen Lösung: 345 Bälle. Die Gewinner wurden bereits über ihren Preis benachrichtigt.

Gemischter Chor Bachra e.V.

Kauf einer Beschallungsanlage für Auftritte des Chores

500 €

SV 1909 Schloßvippach e.V.

Erneuerung des defekten Monitorsystems für Spiele der Kegelbahn 1

2.000 €

Kultur- und Freizeitverein Günstedt e.V.

Veranstaltungen für Kinder und Familien im Jahr 2017

750 €

In Vorbereitung dieses Messeauftritts hatte die Sparkasse mehr als 500 Bälle schon mit der Absicht gekauft, diese nach der Aktion an die Kindereinrichtungen der Stadt Sömmerda zu verteilen.

4.000 €

Am Montag, dem 14. November 2016 besuchten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse die Kindereinrichtungen „Bummi“, „Flax und Krümel“, „Frohsinn“, „Glückliche Zukunft“, „Mischka“,

Deutsches Rotes Ausrüstung der Kreuz (DRK) ehrenamtlichen Helferinnen Kreisverband und Helfer mit Schutzhelmen Sömmerda/Artern e.V.

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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 46 / 23.11.2016 „Storchenglück“ und „St. Bonifatius“ und überbrachten unter großer und teils lautstarker Freude der Kinder die bunten Bälle.

Welche Leistungen beinhalten die jeweiligen Pflegegrade? Zu den Leistungen im Pflegegrad 1 gehören vor allem umfassende Beratungsleistungen. Außerdem können Angehörige Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen in Anspruch nehmen. Parallel dazu sind auch Zuschüsse für notwendige Umbauten möglich. Bei vorübergehender vollstationärer Pflege besteht weiterhin ein monatlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 125 Euro. Leben Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gibt es einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. In den Pflegegraden 2 bis 5 kommen zusätzlich zu den bereits beschriebenen Leistungen noch Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kostenzuschüsse für Tages- und Nachtpflege, für vollstationäre Pflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege hinzu. Bei den meisten Betroffenen wird die Überleitung in die neuen Pflegegrade zu höheren Leistungen als heute führen.

Die Kinder der Montags-Sportgruppe der KiTa „Frohsinn“ freuten sich über den Besuch von Silvia Kraushaar (Leiterin RegionalCenter) und Anja Chrestensen (Leiterin BeratungsCenter) mit den Gewinnspiel-Bällen im Gepäck. Im Bild hinten v.l.n.r.: Ina Greyer (stellv. KiTa-Leiterin), Anja Chrestensen, Petra Eisengarten (Erzieherin), Silvia Kraushaar (Foto: Sparkasse Mittelthüringen)

„Das System wird gerechter“ Was sich für Pflegebedürftige ab 2017 ändert Anfang nächsten Jahres kommen auf die Pflegebedürftigen in Sömmerda und Umgebung einige Veränderungen zu. Wichtigste Neuerung ist die Einführung von fünf Pflegegraden anstelle der bisher drei Pflegestufen. „Dadurch werden erstmals körperliche und geistige Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen gleichermaßen berücksichtigt. Gerade für Menschen mit Demenz, die noch körperlich fit sind, wird sich einiges verbessern“, erklärt Michael Vogt, Regionalgeschäftsführer der BARMER GEK Sömmerda in einem Interview. „Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht.“

Was muss ich tun, um die neuen Leistungen zu bekommen? Für all jene, die bereits Pflegeleistungen beziehen, greifen gesetzliche Überleitungsregelungen. Ich kann eine Sorge nehmen: Es sind weder eine erneute Antragstellung noch eine erneute Begutachtung erforderlich. Es gilt Bestandsschutz. Das heißt, es wird sichergestellt, dass niemand geringere Leistungen erhält als zuvor. Als Faustformel gilt: Pflegebedürftige mit vorwiegend körperlichen Einschränkungen steigen automatisch um eine Stufe, also von Pflegestufe eins in Pflegegrad zwei. Pflegebedürftige mit geistigen Einschränkungen steigen um zwei Stufen, also von Pflegestufe zwei mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad vier. Durch diese automatische Überleitung wird ein zusätzlicher und unnötiger Aufwand für die Betroffenen vermieden. Was ist mit Personen, die erst nächstes Jahr pflegebedürftig werden? Tritt ein Pflegefall nach dem 1. Januar 2017 ein, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Anschließend erfolgt die Begutachtung nach den Kriterien des neuen Systems. Bisher führte ein höherer Pflegegrad bei stationärer Pflege auch zu einer Erhöhung des Eigenanteils. Bleibt das so?

Schon wieder eine Pflegereform. Warum und was ändert sich?

Hier ändert sich etwas: Ab 2017 gelten in den Pflegeheimen einheitliche Eigenanteile. Innerhalb einer Einrichtung werden die Eigenanteile aller Bewohner ab Pflegegrad zwei gleich hoch sein.

Aktuell orientiert sich die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit vor allem an körperlichen Einschränkungen. Demenz oder andere psychische Erkrankungen konnten bisher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Auch hier gilt übrigens der Bestandsschutz: Wenn durch die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad ein höherer Eigenanteil als bisher entsteht, zahlt die Pflegekasse den Differenzbetrag direkt ans Pflegeheim.

Mit der Umsetzung des 2. Pflegestärkungsgesetzes zum Januar 2017 findet jedoch ein grundlegender Systemwechsel statt. Es wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Erstmalig werden verschiedene relevante Aspekte berücksichtigt. Wie erfolgt diese Einschätzung genau? Es wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder unabhängige Gutachter ermittelt, wie selbstständig eine Person ist. Sechs Lebensbereiche werden dabei unter die Lupe genommen: Mobilität, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits‑ oder therapiebedingten Anforderungen sowie der selbstständige Umgang damit. Weiter werden die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen berücksichtigt. Wichtig ist auch, wie das Alltagsleben des Pflegebedürftigen gestaltetet ist und ob soziale Kontakte bestehen. Beispielsweise wird bei der Selbstversorgung nicht mehr nur darauf geschaut ob jemand selbständig isst und trinkt, sondern auch ob der Betroffene selbst einkaufen und Essen zubereiten kann. Entsprechend erfolgt eine Zuordnung zu einem der neuen fünf Pflegegrade. Damit wird eine differenziertere Einschätzung des Pflegeaufwandes möglich als mit den bisher drei Pflegestufen.

Impressum: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Herausgeber:

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