24. Jahrgang Mittwoch, den 2. Februar 2016 Woche 5

24. Jahrgang Mittwoch, den 2. Februar 2016 Herausgeber des Kulturspiegels Niedere Börde und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramas...
Author: Gundi Waldfogel
12 downloads 4 Views 4MB Size
24. Jahrgang

Mittwoch, den 2. Februar 2016

Herausgeber des Kulturspiegels Niedere Börde und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon (030) 28 09 93 45, www.heimatblatt.de Verantwortlich für den Inhalt des Kulturspiegels: Die Gemeinde Niedere Börde, die Bürgermeisterin

Woche 5

Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde 11. Jahrgang

02.02.2016

Nr. 01

1. Zweckvereinbarung zur Nutzung der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle im Wege interkommunaler Zusammenarbeit. 2. Impressum

Zweckvereinbarung zwischen der Einheitsgemeinde Barleben, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Franz-Ulrich Keindorff der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, vertreten durch den Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Thomas Schmette der Einheitsgemeinde Niedere Börde, vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Erika Tholotowsky der Stadt Wolmirstedt, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Martin Stichnoth dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband, vertreten durch den Verbandsgeschäftsführer Herrn Jörg Meseberg

zur Nutzung der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle Gemäß den §§ 1 bis 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81) in der jeweils geltenden Fassung wird folgende Zweckvereinbarung getroffen. Präambel Die Vertragspartner sind als öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. Für die Durchführung von Vergabeverfahren gibt es zwischenzeitlich umfangreiche Regelungen und eine genauso umfangreiche Rechtsprechung. Dadurch hat sich das Vergaberecht zu einer komplexen Rechtsmaterie entwickelt. Die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle im Wege des § 3 (2) GKG LSA soll es den Vertragspartnern ermöglichen, auch zukünftig rechtssichere Vergabeverfahren durchzuführen. Die gemeinsame Wahrnehmung vorgenannter Aufgaben durch die Zentrale Vergabestelle im Sinne des § 2 (3) GKG LSA resultiert aus der kommunalen Zusammenarbeit der Vertragspartner. §1 Bildung einer gemeinsamen Vergabestelle (1) Die Einheitsgemeinde Barleben, die Verbandsgemeinde Elbe-Heide, die Einheitsgemeinde Niedere Börde sowie der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband übertragen der Stadt Wolmirstedt die Aufgabe der Abwicklung aller förmlichen Vergabeverfahren nach den Vorschriften der VOB/A bzw. VOB/A-EG, VOL/A bzw. VOL/A-EG und VOF zur Besorgung.

(2) Die Vertragspartner schaffen eine Organisationseinheit, die „Zentrale Vergabestelle“, die bis auf weiteres bei der Stadt Wolmirstedt eingebunden ist. Sie handelt dabei stets im Namen des Vertragspartners, in seinem Auftrage sowie auf seine Rechnung. Die Stadt Wolmirstedt stellt dafür geeignete Räume und die erforderliche Sach- und Betriebsausstattung bereit. (3) Die Stadt Wolmirstedt wird die für die Zentrale Vergabestelle erforderlichen Fachkräfte vorhalten und sie umfassend schulen und fortbilden. Die Anzahl der einzusetzenden Personen ist letztendlich abhängig vom Umfang der durchzuführenden Vergaben. Zukünftig notwendig werdende Veränderungen sind im Rahmen einer Ausführungsvereinbarung zu regeln. Die Aufgabenwahrnehmung ist nicht an bestimmte Personen gebunden und gilt auch fort, wenn das Dienstverhältnis zu den bisherigen Bediensteten endet. (4) Die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Stellenanteile werden im Stellenplan der Stadt Wolmirstedt geführt. (5) Ansprechpartner für die Zentrale Vergabestelle ist die jeweilige mittelbewirtschaftende Stelle in deren Verantwortungsbereich Waren, Bau- und Dienstleistungen zu beschaffen sind. §2 Aufgaben (1) Aufgabe der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ist die Durchführung aller förmlichen Vergabeverfahren nach VOB/A bzw. VOB/A-EG, VOL/A bzw. VOL/A-EG und VOF. In Einzelfällen werden nach Abspra-

Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde 11. Jahrgang che zwischen dem Vertragspartner und der Zentralen Vergabestelle auch nichtförmliche Vergabeverfahren (freihändige Vergaben) durch die Zentrale Vergabestelle abgewickelt. (2) Zum Aufgabenumfang gehören insbesondere: a) die Prüfung der vorgeschlagenen Vergabeart b) die Mitwirkung bei der Festlegung der Bieterauswahl bei nichtöffentlichen Vergabeverfahren/ Bietereignungsprüfung c) bei Bedarf Unterstützung/ Beratung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und der Leistungsverzeichnisse d) formale Prüfung der durch den Vertragspartner vorgelegten Ausschreibungsunterlagen e) Veröffentlichung der Ausschreibungen/ Versand der Angebotsaufforderungen f) Vervielfältigung und Versand der Verdingungsunterlagen bei konventionellem Vergabeverfahren g) die Klärung von Bieterfragen (Ansprechpartner für die Bieter im gesamten Vergabeverfahren) h) Sammlung und Aufbewahrung der eingehenden Angebote i) Durchführung der Submission/ Angebotseröffnung, Erstellung der Sitzungsniederschrift j) rechnerische und formale Prüfung der Angebote, ggf. ausgenommen Vergabeverfahren nach VOB/A bzw. VOB/A-EG, hier Prüfung durch beauftragtes Ingenieur-/ Planungsbüro k) Nachforderung fehlender Unterlagen beim Bieter l) Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens gem. §§ 20 VOB/A, VOB/A-EG, VOL/A, VOL/A-EG m) Bieterabsageschreiben n) die Beratung und Information in Verfahrensfragen und bei Vergaberechtsänderungen o) das Vorhalten von Vergaberechtsvorschriften und Formularen und deren Aktualisierung (3) Dem Vertragspartner obliegen weiterhin folgende Aufgaben: a) Abstimmung des zeitlichen Ablaufs unter Berücksichtigung der Zuschlags-/ Binde- und Ausführungsfristen b) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen c) Erstellen der Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse d) Erteilung von fachlichen Auskünften an die Zentrale Vergabestelle bei Bieterfragen e) fachliche/ fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote f) Erstellung des Vergabevorschlages g) Erstellung von hausinternen Vergaberechtsvorschriften (Dienstanweisung/ Vergabeordnung) (4) Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens finden die hausinternen Regelungen des Vertragspartners entsprechend Anwendung. (5) Die Durchführung der Vergaben erfolgt jeweils im Auftrag und im Namen des Vertragspartners, für den die Ausschreibung erledigt wird und auf seine Kosten. (6) Die Vertragspartner, für die die Ausschreibungen durchgeführt werden, setzen sich rechtzeitig vor der Ausschreibung mit der Zentralen Vergabestelle zwecks Planung und Durchführung in Verbindung und stellen alle für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Unterlagen fristgerecht zur Verfügung. §3 Kostenregelung (1) Die während eines Haushaltsjahres entstehenden Personal- und Sachkosten der Zentralen Vergabestelle werden von den Vertragspartnern

02.02.2016

Nr. 01/1

anteilig wie folgt getragen: a) Als Grundbetrag überweisen die Einheitsgemeinde Barleben, die Verbandsgemeinde Elbe-Heide und die Einheitsgemeinde Niedere Börde die Erstattung der Mehraufwendungen entsprechend § 20 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (LVG LSA) an die Stadt Wolmirstedt. Der Anteil aller kommunalen Partner beträgt 80 %. Die übrigen 20 % übernimmt der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband. b) Die verbleibenden Kosten werden zu je 50 % nach den bearbeiteten Auftragsvolumina (Ausschreibungsergebnis) und der Anzahl der erteilten Vergabeaufträge pro Haushaltsjahr von den Vertragspartnern anteilig erstattet. c) Ein entstehender Investitionsaufwand wird entsprechend Ziffer a) anteilig von den Vertragspartnern getragen. d) Die einmaligen und laufenden Kosten für den Einsatz eines Vergabemanagementsystems haben die Vertragspartner direkt an den Systemanbieter zu zahlen. (2) Die Abrechnung der Kosten eines Arbeitsplatzes richtet sich nach den KGSt-Pauschalsätzen. (3) Die Kosten werden von der Stadt Wolmirstedt im laufenden Kalenderjahr als halbjährige Vorauszahlungen erhoben. Die Endabrechnung erfolgt jeweils im darauf folgenden Jahr spätestens bis 30. Juni. (4) Nach dem ersten Jahr der Zweckvereinbarung erfolgt eine Evaluation. §4 Mitwirkungspflichten (1) Die zuständigen Mitarbeiter der Vertragspartner unterstützen die Zentrale Vergabestelle mit allen Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens notwendig sind. (2) Antworten auf Bieterfragen, die die Zentrale Vergabestelle nicht selbst beantworten kann, sind der Zentralen Vergabestelle möglichst unverzüglich zuzuleiten. (3) Der Vertragspartner benennt einen zuständigen Ansprechpartner für die jeweilige Kooperation. §5 Einsatz der e-Vergabe (1) Die Änderung der EU-Richtlinie RL 2014/24/EU ist bis zum 18.04.2016 in nationales Recht umzusetzen. Für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte ergeben sich somit neue Anforderungen. Die Vertragspartner haben ab 18.04.2016 einen unentgeltlichen elektronischen Zugang zu den Vergabeunterlagen via Internet anzubieten. Weiterhin ist ab dem 18.04.2018 die elektronische Angebotsabgabe das Regelverfahren, für zentrale Beschaffungsstellen gilt diese Regelung schon ab 18.04.2017. (2) Die elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren erhöht die Rechtssicherheit bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie auf der Bieterseite. Der Einsatz dieses Systems dient der Wettbewerbsförderung und Transparenz. Seitens der Vertragspartner soll deswegen möglichst auf einen Einsatz der e-Vergabe hingewirkt werden. §6 Haftung Die Zentrale Vergabestelle nimmt bei der Durchführung der Aufgaben nach dieser Vereinbarung Aufgaben für die Vertragspartner wahr. Die Vertragspartner haften für Schäden Dritter und tragen ihnen selbst entstehende Schäden in vollem Umfang. Dies gilt nicht für Schäden, die die Zentrale Vergabestelle fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde 11. Jahrgang

02.02.2016

Nr. 01/2

§7 Laufzeit Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Dauer, mindestens für zwei Jahre abgeschlossen. §8 Änderungen und Auflösung (1) Alle die Zweckvereinbarung betreffenden Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. (2) Diese Zweckvereinbarung kann nur schriftlich mit einer Frist von einem halben Jahr zum Ende eines Kalenderjahres von jedem der o. a. Vertragspartner gekündigt werden. In diesem Falle haben die zuständigen Organe der übrigen Vertragspartner binnen 2 Monaten darüber zu beschließen, ob sie die öffentlich-rechtliche Vereinbarung fortsetzen, ändern oder aufheben wollen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. §9 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt, die die o. a. Vertragspartner mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. § 10 Schlussbestimmung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Vereinbarung die männliche Sprachform verwendet. Mit den enthaltenen Begrifflichkeiten sind sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint. § 11 Inkrafttreten Diese Zweckvereinbarung tritt zum 01.02.2016 in Kraft.

IMPRESSUM Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde Herausgeber: Gemeinde Niedere Börde, Große Straße 9/10, 39326 Niedere Börde, OT Groß Ammensleben Tel.: 039202/88511 oder 88502, Internet: www.niedere-boerde.de Verantwortlich für die Bekanntmachungen Bürgermeisterin der Gemeinde Niedere Börde, der Gemeinde Niedere Börde: Frau Erika Tholotowsky Verteilung: Kostenlose Zustellung an alle frei zugänglichen Haushalte im Gemeindegebiet, über den Kulturspiegel der Gemeinde Niedere Börde, in begrenzter Anzahl an Exemplaren auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich Redaktion/Bezug:

Leiter des Büros der Bürgermeisterin, Herr Jürgen Werner

Internet: Veröffentlichung unter www.niedere-boerde.de/amtsblatt

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016 

Bundesweit einheitlich

NEUES MELDEGESETZ SEIT 1. NOVEMBER 2015 IN KRAFT

Das neue Bundesmeldegesetz, seit 01.11.2015 in Kraft, bringt Veränderungen bei den Melderegisterauskünften mit sich. Mit Inkraftreten des Bundesmeldegesetzes gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Das bisherige Melderechtsrahmengesetz, sowie die Landesmeldegesetze wurden abgelöst. Dadurch wurde der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt. § 50 (2) BMG „Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über 1. Familienname, 2. Vorname, 3. Doktorgrad, 4. Anschrift sowie 5. Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag

jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.“ Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre vorliegt. Wie im Bundesmeldegesetz dargestellt, dürfen Gratulationen in der Presse oder durch den Bürgermeister nur noch zum 70. Geburtstag, zu jedem 5. weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag zu jedem folgenden Geburtstag erfolgen. Bei Ehejubiläen darf das 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum und weitere Ehejubiläen mitgeteilt werden. Jährliche Veröffentlichungen dürfen nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einwilligung des jeweiligen Geburtstagskindes bzw. der Ehejubilare vorliegt. Diese schriftliche Einwilligung schicken sie bitte an folgende Adresse: Gemeinde Niedere Börde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frau Bettina Behns Große Str. 9/10 39326 Niedere Börde, OT Groß Ammensleben Telefon: 039202/88502 Fax: 039202/88388 E-Mail: [email protected]

Schulanfänger in Niedere Börde TERMINE ZUR ANMELDUNG FÜR DAS SCHULJAHR 2017/2018

Laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das Vorstellen der Kinder (schulärztliche Untersuchung) erfolgt zu einem gesonderten Termin. Die Anmeldung für die im Jahr 2017 schulpflichtig werdenden Kinder (geboren zwischen dem 01.Juli 2010 und dem 30. Juni 2011) der Gemeinde Niedere Börde findet in den Grundschulen in Samswegen und Dahlenwarsleben wie folgt statt. Grundschule „ Am Heiderand“ OT Samswegen Kommunikationsweg 11 39326 Niedere Börde Tel.: 039202/66752

Kinder aus den Ortsteilen Samswegen, Meseberg, Jersleben und Vahldorf können in der Grundschule Samswegen „Am Heiderand“ im Sekretariat in der 3. Etage zu folgenden Terminen angemeldet werden: Montag, 22.02.2016, 8:00-13:00 Uhr Dienstag, 23.02.2016, 8:00-17:00 Uhr Mittwoch, 24.02.2016, 9:00-15:00 Uhr Grundschule „Astrid Lindgren“ OT Dahlenwarsleben Klein Ammensleber Weg 2 39326 Niedere Börde Tel.: 039202/6327 Die Anmeldungen für Kinder aus den Ortsteilen Groß Ammensleben Klein Ammensleben, Gutenswegen und Dahlenwarsleben sowie aus Gersdorf werden im Sekretariat der Dahlenwarsleber Grundschule „Astrid Lindgren“ zu folgenden Tagen angenommen: Montag, 15.02.2016, 8:00-12:00 Uhr Dienstag, 16.02.2016, 8:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr Mittwoch, 17.02.2016, 8:00-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr

|5|

Aufruf zum Bundesfreiwilligendienst

BEI DER GEMEINDE NIEDERE BÖRDE

Der Freiwilligendienst kann für die Dauer von 12 und höchstens 18 Monaten geleistet werden. Speziell für unsere Bereiche suchen wir Frauen und Männer, die älter als 27 Jahre sind und sich in einer 25 Stundenwoche in der Gemeinde Niedere Börde engagieren möchten. Sollte Interesse bestehen, können Sie sich im Bauamt der Gemeinde Niedere Börde bei Frau Cornelia Lübke Tel.: 039202 88 322 über Einzelheiten zu den Maßnahmen, wie auch die Art der Vergütung und anderes, informieren.

Information an grundsteuerpflichtige Bürger KEINE VERÄNDERUNG ZU 2015

Für das Jahr 2016 wurden die Abgaben-bescheide für: • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen), • Grundsteuer B ( bebaute und unbebaute Grundstücke), • Hundesteuer und • Straßenreinigung bereits zugestellt. Die Hebesätze für die Grundsteuern, die Höhe der Hundesteuer und die Straßenreinigungsgebühr sind zum Vorjahr unverändert. Die Umlage für den Beitrag zum Bodenverband wird zu einem späteren Zeitpunkt erhoben. Berücksichtigen Sie, die auf den Bescheiden vermerkten Fälligkeitstermine! Bitte nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Formulare sind im Internet unter www.niedere-boerde.de / Formulardepot/ Einzugsermächtigung zu finden oder beim Steueramt bzw. bei der Kasse anzufordern. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass Veränderungen, die das Grundstück selbst bzw. die Zahlungsmodalitäten oder die Eigentumsverhältnisse betreffen, dem Steueramt anzuzeigen sind. Gemeinde Niedere Börde Steueramt

| 6 | 

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016

Wohnungen zu vermieten Ortsteil Jersleben Meitzendorfer Str. 6b 1-Raum-Wohnung, ca. 32,85 m² Dachgeschoss links, Erdgasheizung Kaltmiete: 147,82 € + Nebenkosten

Rückblick in das Jahr 2015

Erster Unternehmerball ein voller Erfolg GEMEINDEVERWALTUNG HATTE GELADEN

Ortsteil Meseberg Plankener Str. 12a 4-Raum Wohnung, ca. 72,35 m² 1. Geschoss links, Erdgasheizung Kaltmiete: 340,86 € + Nebenkosten Plankener Str. 12b 3-Raum Wohnung, ca. 56,78 m² 2. Geschoss links, Erdgasheizung Kaltmiete: 267,50 € + Nebenkosten Stand vom 11.1.2016 Gemeinde Niedere Börde Eigenbetrieb Tel.: 039202 / 88320 Wohnungs- u. Gebäudeverwaltung Große Str. 9-10 39326 Niedere Börde OT Gr.-Ammensleben

Auf zur Grünkohlwanderung Nach dem Erfolg im vergangenen Jahr lädt Anette Schmidt-Schulze auch 2016 zu einer Wanderung durch die Börde ein. Es geht von Dahlenwarsleben über Gersdorf und Klein Ammensleben nach Gutenswegen. In der Gaststätte „ Zum Goldenen Hahn“ werden die Teilnehmer mit einem frischen Bier und einem deftigen Grünkohlessen empfangen. So gestärkt geht es dann wieder hinaus in die Natur und hoffentlich frohen Mutes zurück nach Dahlenwarsleben. Es sind noch Plätze frei!

Das Karnevalvereinshaus in Gutenswegen bot Platz für ca. 200 Gäste und ein riesiges Buffet beim 1. Unternehmerball der Gemeinde Niedere Börde

41 Unternehmer waren der Einladung der Gemeindeverwaltung zum ersten Unternehmerball gefolgt. Einige Unternehmen brachten auch ihre Belegschaft mit, so dass über 200 Personen einen geselligen Abend in lockerer Atmosphäre im Vereinshaus des Gutensweger Karnevalvereins verbrachten. Die Partyband „Tänzchentee“ spielte bis tief in die Nacht. Bis Mitternacht konnten sich die Gäste an einem reichhaltigen Buffet der Brüder Freimann aus Zielitz stärken. Viele haben die Gelegenheit genutzt, sich auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Die Organisatoren um Daniela Baars, Leiterin der Sozialverwaltung und zuständig für die Wirtschaftsförderung der Gemeinde, sowie Marko

Baumgarten, Vorsitzender des Gutensweger Karnevalvereins, freuten sich über das positive Feedback der Gäste. Nun soll auch im nächsten Jahr ein solcher Ball stattfinden, vorausgesetzt, dass die Unternehmer das wollen.

Daniela Baars und Marko Baumgarten eröffneten den Ball

Termin: Sonntag, 28.02.2016 Zeit: 09:15 Uhr Treffpunkt: Eichplatz Dahlenwarsleben Zwischenstationen: Gersdorf und Klein Ammensleben Ziel: Zum Goldenen Hahn – Gutenswegen Anmeldung: ab sofort [email protected] E-Mail: oder Telefon: 0152 27194253 Alle Wanderfreunde sind willkommen!

Die Partyband „Tänzchentee“ sorgte für volle Tanzflächen

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016 

|7|

Rückblick in das Jahr 2015

Klein Ammensleber Kulturverein sagt Danke OHNE HELFER WÄRE LODENMANTELRENNEN NICHT MÖGLICH

Jedes Jahr nehmen mehr Menschen an dem ganz besonderen Klein Ammensleber Volksfest, dem Lodenmantelrennen, teil. Einerseits schmeichelt die Beliebtheit des Festes den Organisatoren, doch es wird für den Verein und seine Helfer immer schwieriger´, diese Herausforderung zu stemmen. Jedes Jahr findet im Herbst für alle an der Organisation und Durchführung Beteiligten eine „Dankeschönveranstaltung“ statt. An diesem Abend wird das vergangene Rennen in ungezwungener gemütlicher Atmosphäre ausgewertet und oft werden auch schon erste Vorschläge und Absprachen für das nächste Fest getroffen. Auf der diesjährigen Dankeschönveranstaltung des 30. Lodenmantelrennens bedankte sich Hauptorganisator Reinhard Schimka in erster Linie bei den Standbetreuern, die die wachsende Teilnehmerzahl ganz besonders zu spüren bekommen. Ulrike Lankhammer, die sich all die Jahre gewissenhaft um die finanziellen Belange gekümmert hat, erhielt eine kleine Aufmerksamkeit als Geste der Dankbarkeit. Besonders froh waren die Organisato-

Niels Langhammer, Matthias Meinecke und Ricardo Zimmermann freuen sich über die Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit.

ren, dass sie auf eine Gruppe junger Männer zurückgreifen konnten, die als Ordnungskräfte, beim Zeltauf- und-abbau halfen und immer ansprechbar waren, wenn es etwas zu tun gab, denn in diesem Jahr viel auf Grund von Sparzwängen die Unterstützung der Gemeinde weg. Für so eine große Veranstaltung braucht man viele helfende

Hände. Also bedankte sich Reinhard Schimka mit einer kleinen Aufmerksamkeit auch bei ihnen, bei Stephan Kölling, Hans Lang, Kevin Schimka, Michael Webel, Stefan Kittner, André Baars, Karsten Fernkorn, Christoph Scheffler, Mario Schmidt, Niels Langhammer, Matthias Meinecke und Ricardo Zimmermann.

Jahreshauptversammlung der Feuerwehr

KLEIN AMMENSLEBER KAMERADEN ZIEHEN BILANZ ÜBER EIN AKTIVES JAHR 2015

Ortswehrleiter Tobias Buhtz (l.), Bürgermeisterin Erika Tholotowsky, Gemeindewehrleiter KarlHeinz Mill und Ortsbürgermeister André Baars (r.) gratulierten Winfried Kittner (3.v.r.) zur Beförderung zum Hauptlöschmeister und Michel Langhammer zur Aufnahme in die Feuerwehr als Feuerwehrmannanwärter. Paul Neumann (mitte) wurde für 60 Jahre Mitgliedschaft in der Klein Ammensleber Feuerwehr geehrt.

Ortswehrleiter Tobias Buhtz konnte auf der Jahreshauptversammlung eine positive Bilanz ziehen. Seine aktuell 19 Kameraden, darunter fünf Frauen haben 15 Einsätze gut gemeistert. Grundvoraussetzung dafür ist eine gute Ausbildung. An 50 Dienstabenden wurden die Kameraden geschult und an der vorhandenen Technik ausgebildet. Das geschah teilweise auch in Zusammenarbeit mit der Gutensweger und Groß Ammensleber Feuerwehr. Insgesamt haben die Kameraden in den letzten 12 Monaten 1689 Stunden für ihr Ehrenamt aufgewendet, "dafür nochmals meinen Dank", so Tobias Buhtz. Die Kameraden leisten auch eine erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit, wie aus dem Munde von Michel Langhammer und Michael Webel zu hören war.

| 8 | 

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016

Rückblick in das Jahr 2015

Treffen der Präsidenten

HAUPTVERSAMMLUNG DES KARNEVALVERBANDES SACHSEN-ANHALT FAND IN GUTENSWEGEN STATT

Sie haben geräumt, gemalert, geputzt und montiert, damit auch die obere Etage ihres Vereinshauses bis zum Treffen der Präsidenten und für die Jahreshauptversammlung des Karnevallandesverbandes glänzt. Seit zwei Jahren bauen freiwillige Helfer die Räumlichkeiten über dem Festsaal aus, nun ist es geschafft. Am 28. November trafen sich in Gutenswegen die Karnevalspräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt zur Hauptversammlung. Am Vormittag stand die Wahl des neuen Landespräsidenten und des Präsidiums im Vordergrund. Der amtierende Präsident Dirk Vater wurde mit überwältigender Mehrheit in seinem Amt bestätigt. Von 68 anwesenden Stimmberechtigten Vereinen erhielt er 68 Stimmen. Auch die Mitglieder des Präsidiums wurden alle in ihr Amt wiedergewählt. Ein Höhepunkt des diesjährigen 26. Präsidententreffens war die Wahl zum Landesprinzenpaar 2015/2016. Die Anwärterpaare mussten sich selbst und ihren Verein in einer Rede vorstellen und einen Walzer tanzen. Prinz Ringo der Erste – Ritter der Dachhasen und seine Tollität Stefanie die Zweite vom Gauseberger Karnevalverein wurden zum Vize-Landesprinzenpaar gekürt. Gesiegt haben Prinz Kay der Erste und Prinzessin Michaela, vom Halle-Saalkreis-Karneval-Verein (HSKV) e.V. Sie regieren das

Vize-Landesprinzenpaar, Prinz Ringo der Erste – Ritter der Dachhasen und seine Tollität Stefanie die Zweite, vom Gauseberger Karnevalverein und das neu gewählte Landesprinzenpaar, Prinz Kay der Erste und Prinzessin Michaela, vom Halle-Saalkreis-Karneval-Verein (HSKV) e.V. nach der Wahl auf der Hauptversammlung des Karnevalverbandes Sachsen-Anhalt in Gutenswegen.

närrische Land bis Aschermittwoch. Nächste Termine für das neue Landesprinzenpaar sind der Empfang des Ministerpräsidenten am 17. Januar und der Empfang der Bundeskanzlerin am 26. Januar. Der Landeskarnevalpräsident Dirk

Vater bedankte sich im Namen des Verbandes beim Gauseberger KV „RotWeiss“ e.V.: „Danke Gutenswegen!!! Ihr habt eine hervorragende Tagung und ein sehr gelungenes Rundumprogramm für über 450 anwesende Karnevalisten ausgerichtet.“

Hallenfußball der Jugendfeuerwehren

GERSDORFER SICHERN SICH DEN 2. PLATZ BEIM FUSSBALLTURNIER IN BARLEBEN

Die Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehr Gersdorf freuten sich schon lange auf den 14. November. Zu diesem Tag lud die Ge-

meindejugendfeuerwehr Barleben zum 3. Hallenfußballturnier der Jugendfeuerwehren ein. Der Gersorfer Feuerwehrnachwuchs konnte unter Beweis stellen,

dass neben feuerwehrtechnischem Wissen auch sportliche Fähigkeiten vorhanden sind. Somit nahm die Mannschaft als einzige Jugendwehr aus der Niederen Börde am Turnier erfolgreich teil. Dass von 12 Mannschaften der 2. Platz erzielt wurde, freute neben Spielern und Jugendwart auch besonders den Gersdorfer Ortswehrleiter Mario Schielke. Ein Mannschaftssport wie Fußball fördert nicht nur Fitness, sondern auch Teamfähigkeit und Kameradschaft. All diese Fähigkeiten sind für jedes Mitglied einer Feuerwehr unerlässlich! Matthias Conert Jugendwart

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016 

|9|

Rückblick in das Jahr 2015

Landrat gibt Meseberger Ortsumgehung frei TEILSTÜCK FEIERLICH ÜBERGEBEN

Pünktlich, noch vor dem Winter, konnte das neue Teilstück der Kreisstraße mit einem kleinen Festakt freigegeben werden. Innerhalb von vier Monaten wurde der Verlauf der K 1162 von August bis November auf rund 600 Metern um die Ortslage herumgebaut und an die alte weiterführende Straße angebunden. Entlang des neuen Teilstücks führt auch ein Radweg, der sich an den erst in 2014 geschaffenen Radweg von Samswegen nach Meseberg anschließt. Die Umgehung wurde unter Regie und mit finanziellen Mitteln des Landkreises gebaut. Die Kosten belaufen sich auf rund 900 000 Euro und wurden durch das sogenannte Entflechtungsgesetz gefördert. Ortsbürgermeister Wolfgang Schulze ist froh, dass nun endlich Ruhe im Ort einkehrt. Pläne für diese Straßenführung gab es laut der Meseberger Chronik

Landrat Hans Walker (3.v.l.), Bürgermeisterin Erika Tholotowsky und Ortsbürgermeister Wolfgang Schulze schnitten das Absperrband durch und gaben die Ortsumgehung frei. Zu den Gästen zählten neben einigen Mesebergern auch Ortsbürgermeister Rüdiger Pfeiffer(l.), Manfred Behrens, Ortsbürgermeister Ebendorf und Wolmirstedts Stadtoberhaupt Martin Stichnoth (r.).

schon seit 1870. Auch zu DDR Zeiten war schon eine Ortsumgehung geplant. Grund dafür war, dass Panzer aus den

nahegelegenen Kasernen oft den Ort querten und die Dorfstraßen in einem katastrophalen Zustand waren.

Demenz – aktuelles Thema im Pflegetreff

Prominenz beim elften Midnight-Cup FUSSBALL BIS MITTERNACHT IN BARLEBEN Pokal. Am Rande des Turniers hatte der Förderverein des FSV zum Neujahrsempfang eingeladen. Fördervereinsvorsitzender Frank Nase (links) konnte unter anderen Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht, Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich-Keindorff (hier nicht im Bild) und Niedere-Börde-Bürgermeisterin Erika Tholotowski begrüßen. Foto: Skubowius

Der Kampf um den Midnight-Cup wurde bereits zum elften Mal ausgetragen und lockte Fußballteams der gesamten Region in die Mittellandhalle nach Barleben. Darunter war zum wiederholten Mal auch eine Mannschaft des Sportvereins „Grün-Weiß“ Dahlenwarsleben. Die Fußballmannschaft des FSV Barleben setzte sich gegen die acht Mitbewerber durch und gewann den

Am 9. Februar findet im Mehrgenerationenzentrum der 1. Pflegetreff des Jahres statt. Das Thema Demenz betrifft immer mehr Menschen. Viele haben Angst, selbst daran zu erkranken. Oft unbemerkt entwickelt sich das Krankheitsbild schleichend. Die Experten des Demenz-Zentrums Magdeburg werden über Früherkennung und erste notwendige Schritte informieren. Sowohl der behandelnde Hausarzt, wie auch Angehörige können auf der Grundlage von Verhaltensbeobachtung und sprachlichen Tests erste Anzeichen einer beginnenden Demenz aufzeigen. Wie die Betroffenen so unterstützt werden können, dass eine selbstständige Lebensführung noch lange erhalten werden kann, ist ebenfalls Thema der Veranstaltung. Aber auch was beim Fortschreiten der Krankheit von Angehörigen, dem Hausarzt und dem Demenz-Zentrum geleistet werden muss wird diskutiert. Alle Fragen zu diesem brisanten Thema können mit den Fachleuten vom Demenz-Zentrum besprochen werden. Der Pflegetreff findet am 9. Februar um 16.30 Uhr in der Begegnungsstätte des Mehrgenerationenzentrums, Breiteweg 147 in Barleben statt. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 039203 / 5652181 oder 039203 / 5652183.

| 10 | 

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016

 RÜCKBLICK 2015

 RÜCKBLICK 2015

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016 

| 11 |

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016

Baby- und Teeniebörse IM DRK SENIORENZENTRUM

Zur nächsten Baby Börse lädt das Deutsche Rote Kreuz am 5. März in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr ins DRK Seniorenzentrum Althaldensleben, Am Kamp 2 ein. Die Annahme der zu verkaufenden Artikel erfolgt am 4. März von 15.00 bis 17.00 Uhr. Angeboten werden Bekleidung, Babyartikel, Kinderwagen, Autositze, Spielzeug und vieles mehr. Anbieternummern erhalten Sie unter der Telefonnummer 03904 / 72507255. Ehrenamtliche Helfer sind willkommen. DRK-Kreisverband Börde e.V. Maschenpromenade 22 39340 Haldensleben

Neujahrsempfang

BÜRGERMEISTERIN ZU GAST BEI REINER HASELHOFF

Beim Neujahrsempfang der Landesregierung in der Magdeburger Staatskanzlei begrüßte der Ministerprä-

sident Reiner Haselhoff rund 470 Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Foto: Viktoria Kühne

| 12 | 

Fasching in Gersdorf am 6. Februar Der „Förderverein Gersdorfer Kessel/ Niedere Börde e.V.“ lädt am 6. Februar zum Fasching ein: Ort: Gemeindesaal in Gersdorf, Einlass ab 18.30 Uhr. Besuchen Sie doch auch einmal unsere Internetseite www.gersdorfer-kessel.de. Dort finden Sie neben dem aktuellen Veranstaltungsflyer mit weiteren Einzelheiten auch viele weitere Informationen zu unserem Verein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ilona Neuhaus i.A.d. Vorstand Förderverein Gersdorfer Kessel/Nieder Börde e.V.

Auf dem Bild zu sehen sind (von links nach rechts): Steffi Trittel (Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Hohe Börde), Eike Trumpf (Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck), Ministerpräsident Reiner Haseloff, Jörg Methner (Bürgermeister der Einheitsgemeinde Sülzetal), Benjamin Kanngießer (Bürgermeister Oschersleben), Erika Tholotowsky (Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Niedere Börde), Manfred Behrens (CDU-Bundestagsabgeordneter) und Ines Becker (Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Westliche Börde).

Werke in Öl und Pastell

BARLEBER KÜNSTLERGRUPPE PRÄSENTIERT „AUGENBLICKE“

Drei tolle Tage

KARNEVAL IN GUTENSWEGEN

Am 6. Februar um 20:11 Uhr beginnen die drei tollen Tage mit dem bunten Kostümball. Der Kinderkarneval ist am Sonntag 7. Februar um 14:11 Uhr, Kinder machen Karneval für Kinder. Ein Muss für alle Nachwuchskarnevalisten. Gemeinsam tanzen die Jecken dann am Sonntagabend, den 07.02. um 20:11 Uhr, mit dem Prinzenpaar auf dem Rot-Weiß Ball in den Rosenmontag. Der bunte Rosenmontagsumzug setzt sich aus rund 50 Wagen und Fußgruppen zusammen. Er startet am Rosenmontag, den 8. Februar um 14:11 Uhr am Bahnhof in Groß Ammensleben und findet seinen Abschluss auf dem Dorfplatz in Gutenswegen. Hier stellen die Moderatoren die Gruppen vor, die dann im Anschluss auf der Festmeile mit den Zuschauern feiern.

Unter dem Motto „Augenblicke“ sind bis Ende März dieses Jahres im Foyer der Gemeindeverwaltung Barleben in der Ernst-Thälmann-Straße 22 insgesamt 23 Gemälde der Künstlergruppe „Portal zur Kunst“ zu sehen. Die Werke in Öl und Pastell stammen von den in Barleben und Magdeburg lebenden ukrainischen Malerinnen Elena Rahmsdorf und Nina Verzhbytska. Bei der Pastellmalerei mischen sich die Möglichkeiten des Zeichnens mit denen der Malerei. Verwendet wurde die Technik für atemberaubende Tierdarstellungen. Die Künstlergruppe „Portal der Kunst“ zählt 11 Mitglieder aus Deutschland, Polen, Russland und der Ukraine. Ihre Bilder präsentieren sie am liebsten in Barleben, aber auch in Magdeburg und Haldensleben sind ihre Werke bei Ausstellungen zu sehen. Die Gemälde sind käuflich zu erwerben.

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016 

| 13 |

Bilanz gezogen

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FEUERWEHR GROSS AMMENSLEBEN

Am 5. Januar fand mit der Jahreshauptversammlung der erste Dienst im Jahr 2016 statt. Neben den anwesenden Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Groß Ammensleben konnten als Gäste in Vertretung der Bürgermeisterin Herr Buchwaldt, der Ortsbürgermeister Dr. Rüdiger Pfeiffer, der Gemeindewehrleiter Kamerad Mill, der Ortswehrleiter der Feuerwehr Gutenswegen Kamerad Herzberg und die stellvertretende Vorsitzende des Kapellenvereins Frau Dedens begrüßt werden. Eine Jahreshauptversammlung dient dazu, Bilanz zu ziehen über Ausbildungen, Veranstaltungen, Einsätze und Beschaffungen. Diese Jahreshauptversammlung wurde um einen Tagesordnungspunkt erweitert – die Wahl des stellvertretenden Ortswehrleiter. Zu Beginn der Veranstaltung wurde der Rechenschaftsbericht 2015 verlesen. Hier wurden alle Aktivitäten der Jugendfeuerwehr, der Einsatzabteilung und der Alters- und Ehrenabteilung bekannt gemacht. Die 12 Mitglieder der Jugendfeuerwehr konnten über ein spannendes Jahr berichten. Unter Anleitung der Kameraden Ann-Katrin Gleixner und Andreas Stoik wurde u.a. ein 24-stündiger „Tag der Berufsfeuerwehr“ im Gerätehaus organisiert. Hinter den 42 Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung lag ein überdurchschnittliches Einsatzjahr 2015. Insgesamt 40 Mal mussten unsere Kameraden Einsätze der unterschiedlichsten Art bewältigen – von schweren Verkehrsunfällen auf der B 71 und BAB 14 mit getöteter Person über diverse Brände oder die Ölspur. Alle Einsätze konnten mit einer durchschnittlichen Personalstärke von 15,4 Kameraden abgewickelt werden. Trotz des sehr hohen Einsatzaufkommens wurden noch zahlreiche Lehrgänge auf Kreis-

Ortswehrleiter M. Kutscha(l.) gratulierte L. Lippelt, D. Löderbusch, K. Gleixner und I. Thiede zu ihrer Beförderung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau.

und Landesebene besucht. Aus diesem Grund konnten dann auch Kameradinnen und Kameraden entsprechend befördert werden. Aber auch auf die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung – unter neuer Führung von den Kameraden Monika und Hermann-Josef May – war im Jahr 2015 wieder voll Verlass. Durch ihre Unterstützung konnte die Feuerwehr Groß Ammensleben das kulturelle Leben des Ortes bereichern. Absoluter Höhepunkt der Feuerwehr Groß Ammensleben war die Indienststellung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20). Zum Stellvertretenden Ortswehrleiter wurde Stefan Müller einstimmig gewählt.

Auszeichnungen/Ehrungen: 10 Jahre treue Dienste: Christoph Kazmierzak 20 Jahre treue Dienste: Tobias May,

Markus May 30 Jahre treue Dienste: Simone Körtge 40 Jahre treue Dienste: Marlies Elling 50 Jahre treue Dienste: Irmgard Duba, Hermann-Josef May Beförderungen: Feuerwehrfrau: Isabell Thiede, Ann-Katrin Gleixner Feuerwehrmann: Lukas Lippelt, Damian Löderbusch Erste Hauptfeuerwehrfrau: Claudia Schrader Brandmeister: Sebastian May, Stefan Müller Hauptbrandmeisterin: Katrin Vagel Hauptbrandmeister: Torsten Wiegel, Martin Kutscha

| 14 | 

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016

KIRCHLICHE NACHRICHTEN KIRCHENGEMEINDEN DAHLENWARSLEBEN UND GERSDORF  02.02. | 14:00 Uhr | Gemeindenachmittag „St. Petri & Pauli“ zu Jersleben  10.02. | 11:00 Uhr | Andacht Seniorenvilla „Altes Herrnhaus“ Dahlenwarsleben 13.02. | 17:00 Uhr | Gottesdienst Ev. Bartholomäus-Kirche zu Gersdorf  14.02. | 11:00 Uhr | Gottesdienst „St. Petri & Pauli“ zu Jersleben 14:00 Uhr | Gottesdienst | St. Lamberti“ zu Dahlenwarsleben  27.02. | 17:00 Uhr | Gottesdienst Ev. Bartholomäus-Kirche zu Gersdorf  28.02. | 09:30 Uhr | Gottesdienst „St. Lamberti“ zu Dahlenwarsleben KIRCHENGEMEINDE SAMSWEGEN UND MESEBERG  10.02. | 14:00 Uhr | Frauenkreis in Samswegen  14.02. 09:00 Uhr | Gottesdienst in Meseberg 10:30 Uhr | Gottesdienst in Samswegen  06.03. | 09:00 Uhr | Gottesdienst in Meseberg 10:30 Uhr | Gottesdienst in Samswegen  09.03. | 14:00 Uhr | Frauenkreis in Samswegen EVANGELISCHES KIRCHSPIEL GROSS AMMENSLEBEN Gottesdienste  14.02. | 10:30 Uhr in Groß Ammensleben  21.02. | 09:00 Uhr in Klein Ammensleben  06.03. | 10:30 Uhr in Groß Ammensleben Kinderkreis in Groß Ammensleben (Gutenswegen, Klein Ammensleben, Groß Ammensleben) jeweils Dienstag von 14:30 Uhr – 16:00 Uhr, Klasse 1 – 2: 16.02., Klasse 3 – 4: 23.02. Konfirmanden (8. Klasse) 15.02.; 22.02. | Vorbereitung der Vorstellungsgottesdienste. Die Vorstellungsgottesdienste erfolgen am 28.02. um 14:00 Uhr in Eichenbarleben, um 15:30 Uhr in Ackendorf und am 06.03. um 14:00 Uhr in Schackensleben, um 15:30 Uhr in Groß Santersleben. Der Termin für die Konfirmandenfahrt hat sich geändert. Wir fahren in der 2. Ferienwoche vom 8. bis 11.02. nach Kloster Mansfeld. Nähere Informationen bekommt Ihr später. Junge Gemeinde Die junge Gemeinde ist für alle ab 13

Jahren. Immer Dienstag aller 2 Wochen ab 18.00 Uhr – 20.30 Uhr, anschließend Heimfahrservice. Nähere Informationen auch über www.wasbewegt.de und bei Facebook unterwegs. Euer Benjamin Frauenhilfe in Groß Ammensleben jeden 2. Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr zusammen mit Klein Ammensleben, 17.02. KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. PETER UND PAUL GROSS AMMENSLEBEN Messfeiern: jeweils am Sonntag um 9:00 Uhr in der Kirche Werktagsgottesdienste: in der Regel am Freitag, 9:00 Uhr in der Kreuzkapelle Chorprobe: jeweils am Freitag um 19:30 Uhr im GMZ Jugendstunde: in der Regel mittwochs um 18:00 Uhr in Alt-Haldenleben, Seniorentreff: am Dienstag, 23. Februar und Dienstag, 15. März um 15:00 Uhr Kreuzwegandachten: ab 17. Februar jeweils am Mittwoch um 17:00 Uhr Musik in der Fastenzeit: bitte auf die jeweiligen Aushänge achten. Zwei aufregende Ereignisse bestimmten für unsere Kirchengemeinde den Jahresbeginn: Das traditionelle Weihnachtskonzert, von vielen liebevoll bis ins Detail vorbereitet, musste quasi im letzten Moment abgesagt werden: Wie aus dem Nichts hatte die Hexe geschossen und zielsicher den Chorleiter ausgeschaltet. Für das Verständnis und die vielen lieben Wünsche möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danken! – Das zweite Ereignis ist entschieden erfreulicher: Es sieht so aus, als würden in diesem Jahr einige Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten durchgeführt werden können. Nicht dass unsere Kirche auf einmal verborgene Schätze gefunden hätte (wir sind nicht der Vatikan…), aber es stehen in diesem Jahr ab April öffentliche Fördergelder für verschiedene Denkmalprojekte zur Verfügung, von denen auch unser Kirchendenkmal profitieren könnte. In der nächsten Ausgabe dieser Zeitung kann man sicherlich schon genauere Aussagen machen! Die nächsten beiden Monate sind allerdings noch ganz der Vorbereitung auf das Osterfest gewidmet: Mit dem sog „Aschermittwoch“ (in diesem Jahr am 10. Februar) beginnt die sechswöchige Vorbereitungszeit auf das Osterfest. Um das Datum des Osterfestes hat sich die Kirche lange gestritten. Erst

im 4. Jahrhundert – nachdem sich auch der römische Kaiser eingeschaltet hatte – einigte man sich in der abendländischen Kirche auf den ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond (also nach dem 20. März). Und weil der Mondlauf nicht mit unserem Sonnenkalender übereinstimmt, liegt der Frühlingsvollmond eben nicht immer am selben Tag des Jahres. – Die Ostkirche feiert übrigens bis heute an einem anderen Termin, der sich am jüdischen Pessachfest orientiert. Schwierig, schwierig! Für uns heute kaum noch nachvollziehbar, aber wir denken und fühlen eben auch nicht mehr „frühchristlich“. In jedem Fall werden wir diese (vor) österliche Zeit wieder entsprechend gestalten: Am Freitag, 4. März laden die Frauen aus aller Welt wieder ein zum WELTGEBETSTAG. In diesem Jahr haben Frauen aus Cuba die Texte und Gesänge ausgewählt und vorbereitet. Und natürlich gibt es auch wieder die entsprechenden Spezialitäten und Leckereien. Beginn ist um 16:30 Uhr im katholischen Gemeindezentrum sein. Der MISEREOR-Sonntag fällt in diesem Jahr auf den 13. März. Unsere Kinder und Jugendlichen werden diesen Gottesdienst wieder mitgestalten und anschließend zum Fastenessen einladen. Der Erlös ist – wie in jedem Jahr – für die Hilfsaktion MISEREOR gedacht. Den PALMSONNTAG am 20. März werden wieder Schola und Ökumenischer Chor mitgestalten. Und natürlich wird es auch andere besondere Andachten und/oder Musiken geben. Weil diese Termine aber erst noch mit unserer Pfarrei abgestimmt werden müssen, können wir sie erst ein bisschen später bekannt geben. Dafür bitten wir um Verständnis. Am letzten Sonnabend im Monat März schließlich können wir dann gemeinsam die OSTERNACHT feiern. Vielleicht ja wieder im Schnee… Dann wird es halt Glühwein statt Sekt geben. In jedem Fall laden wir ganz herzlich ein, dieses höchste Fest der Christen mit zu feiern. Und dann dürfen wir auch in diesem Jahr noch ein wichtiges Jubiläum begehen: Unsere lateinische CHORALSCHOLA, die sich dem Erbe und der Pflege der benediktinischen Musik widmet, wird in diesem Jahr zwanzig Jahre alt. Auch das werden wir gebührend feiern und rechtzeitig einladen. Sie sehen: Auf uns wartet ein ereignisreiches, spannendes und musikreiches Jahr. Michael Löderbusch

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016 

Nikolaus und Kremserkönig

ORGANISATOREN DER SAMSWEGER NIKOLAUSFAHRT SAGEN DANKE

| 15 |

Grünkohlwanderung AM 27. FEBRUAR

Zwölf Kremser aus Samswegen, Wolmirstedt, Kröchern, Rottmersleben, Glindenberg, Jersleben, Colbitz und Lindhorst fuhren am 6. Dezember ca. 200 gut gelaunte große und kleine Niclausfans in den Samsweger Wald. Auf einer Lichtung fanden sie alles vor was zu einer zünftigen Kremserfahrt gehört. Dafür hatte Torsten Marter gesorgt. Besonders beliebt sind die Spiele, bei denen die Kremserkönigin und der Kremserkönig ermittelt werden. In diesem Jahr waren es Katlen Körtge aus

Hermdorf und Ronald Oelze aus Wolmirstedt. Bei den Kindern durfte sich Fin Lübke aus Jersleben einen „Glückspilz“ nennen. Hauptattraktion war natürlich der Nicolaus, der majestätisch auf der Kutsche von Alexandra Baake aus dem dunklen Wald gefahren kam und einen Sack voller Geschenke für die Kinder mitgebracht hatte. Familie Schröder bedankt sich ganz herzlich bei allen Helfern und hofft auf eine ebenso schöne Zusammenarbeit bei der nächsten Nikolausfahrt am 4. April.

Ruth Finke feierte 90. Geburtstag GRATULATION VON BÜRGERMEISTER, FAMILIE, FREUNDEN

Zu den Gästen gehörte auch der Ortsbürgermeister André Baars und, wie hier auf dem Bild zu sehen, die Bürgermeisterin Erika Tholotowsky. Viele Klein Ammensleber erinnern sich sicher noch gern an die Zeit, als Ruth Finke mit ihrem Mann Rudi Finke die Gastwirtschaft „Zum braunen Hirsch“ bewirtschaftete. Eigentlich waren beide Verwaltungsangestellte in Olvenstedt. Als ihre Mutter die Möglichkeit hatte, die Gaststätte mit dem Lebensmittelladen in Klein Ammensleben zu übernehmen, entschlossen sich die beiden, ihr zu helfen. Sie heirateten 1946 dann auch schon hier in Klein Ammensleben. 42 Jahre stand ihr Mann hinterm Tresen. Sie wirkte mehr im Hintergrund. Beson-

ders nach großen Feierlichkeiten lobte man ihr schmackhaftes Essen. Nach dem beide zum Leidwesen der Klein Ammensleber in den wohlverdienten Ruhestand gegangen sind, verbrachten sie noch einige schöne Jahre in dem kleinen Haus, dass sie sich Mitte der 70er Jahre gebaut hatten. Ein schwerer Schlag war sicher 2005 der frühe Tod ihrer einzigen Tochter. 2007 verstarb dann ihr Mann. Doch Sie ist nicht allein. Enkel Marko mit Janett kümmern sich um sie. Besonders freut sie sich über die beiden Urenkel Fin und Isa. Die jüngste Urenkelin sieht sie leider nur selten, da sie mit ihrer Mutter und ihrem Vater, Enkel Timo, in Palma De Mallorca lebt.

Unseren Weihnachtmarkt 2015, mit dem fantastischen „SAMY Weihnachts-Musical“ haben wir gefühlt gerade erfolgreich hinter uns gelassen, da geht es schon wieder weiter und wir freuen uns auf ein gemeinsames und spannendes Jahr 2016 mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger. Wir, der Heimat- und Kulturverein Dahlenwarsleben e.V., starten in das neue Jahr 2016 mit unserer traditionellen Grünkohlwanderung am Samstag, den 27. Februar und laden auch Sie recht herzlich dazu ein. Wer dabei sein möchte, findet sich bitte um 09.00 Uhr auf dem Eichplatz ein. Doch vorher möchten wir Sie bitten, sich telefonisch anzumelden. Ihre Anmeldung nehmen Herr Detlef Görges: 039202/60560 oder Frau Annette Pötke: 039202/183889 telefonisch entgegen. Die Anrufbeantworter sind geschaltet. Ein Rückruf wird garantiert. Anmeldungen können bis zum 10. Februar entgegen genommen werden. Der Plan: Die Wanderung nimmt seinen Lauf in Richtung Gersdorf, am Lüders Berg vorbei und dann am Tannenwald nach Gutenswegen entlang… Unterwegs bieten wir Ihnen, bei kurzer Rast, einen Glühwein in lauschiger Natur, sodass wir pünktlich unser Ziel zum Mittagessen erreichen werden. Die Gaststätte „Goldener Hahn“ – betrieben von der Familie Lührs – wird uns dort mit deftigen Grünkohl-Leckereien überraschen und beköstigen. Der Unkostenpreis beträgt ca. 9 € pro Person/pro Essen. Wir freuen uns auf Sie. Bitte denken Sie an wetterfeste Kleidung und an das passende Schuhwerk, damit wir gemeinsam den Weg mit viel Freude an der frischen Luft meistern werden. Der Vorstand des Heimat- und Kulturvereins Dahlenwarsleben e.V.

| 16 | 

KULTURSPIEGEL der Gemeinde Niedere Börde | Ausgabe 1 | 2. Februar 2016

Wir gratulieren März

ZUM GEBURTSTAG

Februar 75 85 70 75 75

OT Gutenswegen

25.02. Günther Chelvier

85

OT Jersleben

28.02. Ernst Neumann

OT Samswegen

OT Dahlenwarsleben

OT Groß Ammensleben

05.02. Ernst Einbeck 08.02. Isolde Sekund 10.02. Erika Forkert 20.02. Rosemarie Sommer 22.02. Dieter Staatz

Gesundheit, Wohlergehen & viel Glück! Die Bürgermeister übermitteln zum Jubiläum die herzlichsten Glückwünsche!

75

OT Samswegen

22.02. Leopoldine Niemann 85 22.02. Irene Sasse 80

09.03. Brigitte Richter 27.03. Alfred Rodt

75 80

25.03. Helga und Reinhard Reber aus Samswegen

02.03. Karl-Otto Hagemeier 80 06.03. Hannelore Bauermann 80 10.03. Brigitte Neidl 75 13.03. Siegfried Laube 75 28.03. Horst Dullin 70

ZUR GEBURT

OT Groß Ammensleben

10.03. Christa Lessig 75 22.03. Erich Blech 70 07.04. Alfons Tholotowsky 90 09.04. Elli Steinbeck 90 OT Gutenswegen

01.03. Johanna Rebenklau 85 29.03. Monika Koeppe 75 OT Klein Ammensleben

23.03. Helga Busch 25.03. Gerhard Herms 09.04. Hans Bethge

75 85 70

ZUM EHEJUBILÄUM Goldene Hochzeiten

19.02. Roswitha und Wolfgang Burek aus Dahlenwarsleben 12.03. Marlies und Kurt Heinrichs aus Groß Ammensleben

01.11. 13.11. 13.11. 02.12. 18.12.

Julia Bosse OT Dahlenwarsleben Florentine Soeder OT Meseberg Letizia Marie Wegner OT Samswegen Dahlia Butscher OT Samswegen Luis Rabe OT Samswegen

(Angaben ohne Gewähr)

Meseberg Helau! „Blau-Weiß“ feiert Am Samstag den 6. Februar findet auf Stallmanns Saal ein Kostümball statt. Das beste Kostüm wird prämiert. Beginn ist um 20:11 Uhr. Karten sind an der Abendkasse erhältlich. Am Sonntag den 7. Februar

ab 15:00 Uhr feiert unser Nachwuchs auf Stallmanns Saal Kinderkarneval. Sie sind herzlich eingeladen! Für das leibliche Wohl an allen Tagen sorgt „Schulze Shop“ Wolmirstedt. Viel Spaß wünscht der MCV.

Schalmeienkapelle tagt am 20. Februar

IMPRESSUM KULTURSPIEGEL NIEDERE BÖRDE Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin Telefon (030) 28 09 93 45, E-Mail: [email protected], www.heimatblatt.de Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Die Gemeinde Niedere Börde, der Bürgermeister Große Straße 9/19, 39326 Niedere Börde, OT Groß Ammensleben Die nächste Ausgabe erscheint am 5. April 2016. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 25. März 2016.

Der Vorstand der Schalmeienkapelle der Freiwilligen Feuerwehr Groß Ammensleben 1960 e.V. gibt bekannt: Liebe Vereinsmitglieder, am 20. Februar findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Auf dem Programm steht die turnusmäßige Wahl des Vorstandes. Wir treffen uns um 14:00 Uhr im Gerätehaus der freiwilligen Feuerwehr groß Ammensleben. Zur Wahl stellen sich

folgende Kandidaten: Uta Tim für das Amt der Vorsitzenden, Swetlana Gottschalk und Tobias Müller für den Posten des Stellvertreters, Doreen Kaplan für den Kassierer, Marlis Elling als Schriftführer und Bernd Kuzel sowie Heribert Gadge für das Amt des Kassenprüfers. Interessierte Mitglieder, die sich noch kurzfristig zur Kandidatur aufstellen lassen möchten, können sich beim Vorstand melden.