8.10 Feuerwehr im Winter

Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns

1

Inhaltsverzeichnis I.

Feuerwehrhaus ................................................................................................................. 3

II.

Löschwasserversorgung .............................................................................................. 3

III.

Löschmittel ......................................................................................................................... 4

IV.

Löschfahrzeuge ................................................................................................................ 4

V.

Pumpen ................................................................................................................................. 6

VI.

Schläuche

...........................................................................................................................

6

VII. Hydraulische Rettungsgeräte .................................................................................. 7 VIII. Sirenen .................................................................................................................................. 7 IX.

Einsatz .................................................................................................................................. 8

X.

Mannschaft ......................................................................................................................... 8

2

Feuerwehr im Winter I.

Feuerwehrhaus

a)

Im Herbst

1.

Dach, Fenster, Türen, Jalousien (Schlauchtrocknung) überprüfen, ggf. instandsetzen bzw. abdichten Gründlich lüften Schneeräumgeräte prüfen, ggf. instandsetzen Heizung in Betrieb nehmen; Thermostat einstellen Heiz- und Streumaterial-Vorrat prüfen, ggf. ergänzen Winterdienst regeln, Räum- und Streudienst organisieren, möglichst Gemeinde in Anspruch nehmen

2. 3. 4. 5. 6.

b)

Im Winter

1.

Ausfahrt und Parkplätze für Feuerwehrdienstleistende schnee- und eisfrei halten - Streumittel verwenden (Streusalz nur wenn unbedingt notwendig, dann sparsamst verwenden) Fenster und Türen (Jalousien) möglichst geschlossen halten Heizung überwachen. In ungeheizten Feuerwehrhäusern ggf. Wasserleitung abstellen und entwässern (Toilette)

2. 3.

II.

Löschwasserversorgung

a)

Abhängige Löschwasserversorgung

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Im Herbst, spätestens vor Frosteintritt (soweit nicht Sache der Gemeinde Tiefbauamt - oder des Zweckverbands): Hydranten prüfen, besonders selbsttätige Entleerung, ggf. instandsetzen lassen Deckelfalz der Straßenkappen von Unterflurhydranten mit geeignetem Fett einschmieren (oder Folie einlegen) Hydrantenschilder und -pläne überprüfen Im Winter, bei Frostwetter und Schneelage: Hydranten schnee- und eisfrei halten (ggf. Anlieger hierzu einschalten) Deckelränder Unterflurhydranten mit Streusalz behandeln Wo örtlich möglich, Unterflurhydranten mit Torfmull Stroh, Schaumstoff oder Schutzdach („Hut“) abdecken Auftauen Hydranten-Straßenkappe: heißes Wasser, Abgasschlauch (Notfall: Kappe zerstören) Solange Hydrantenschacht eisfrei, ist Betriebsfähigkeit anzunehmen. Probeweises Öffnen des Hydranten unterlassen 3

9. 10.

11.

Auftauen Überflurhydranten: Abgasschlauch, ggf. Auftauapparate. Keine Lötlampen oder Schweißflammen! (Wärmerisse!) Nach Gebrauch prüfen, ob Hydrant selbsttätig entleert; ggf. Entleerungspumpe einsetzen und Gemeinde (Wasserwart) auf Abhilfe drängen Bei Hydranten ohne selbsttätige Entleerung grundsätzlich Entleerungspumpe verwenden Sammelt sich das Schmelzwasser in tiefer liegenden Unterflurhydrantenschächten, ggf. Klauendeckel entfernen, damit eingelaufenes Wasser über die Entleerungsbohrung abfließen kann

b)

Unabhängige Löschwasserversorgung

1.

Zufahrt schnee- und eisfrei halten, Streumittel verwenden (Streusalz nur wenn unbedingt erforderlich, dann sparsamst verwenden), ggf. öffentlichen Räum- und Streudienst beanspruchen Kleinere Wasserbehälter abdecken Freihalten der Deckel von Saugschächten und unterirdischen Löschwasserbehältern (Zisternen) sinngemäß wie bei Hydrantendeckeln. Bei Saugschächten mit Doppeldeckeln Zwischenlage aus Torfmull, Stroh oder Schaumstoff in Plastikfolie Saugstellen durch Hinweisschilder (min. 1,5 m über dem Boden) kennzeichnen Trockene Steigleitungen auf absolute Wasserfreiheit prüfen

2. 3.

4. 5.

III. Löschmittel 1. 2. 3.

Bei Löschfahrzeugen mit Löschwasserbehälter ist Raum- oder Tankheizung erforderlich Bei ungeheizten Fahrzeughallen ist Kübelspritze zu entleeren oder Frostschutzmittel beizumischen Ein- und Mehrbereichsschaummittel sind allgemein frostbeständig bis zu - 15 °C

IV. Löschfahrzeuge 1. –

Zur Winterausrüstung gehören: – Kühlerhauben Schneeketten mit Ersatzgliedern (bei – Kühlerjalousien Zwillingsreifen Zwillingsketten, bei – Frostschutzmittel für ScheiAllradantrieb ggf. auf alle Antriebsbenwaschanlage räder) – Streusalz oder Splitt – Kälteschutz für Batterie (Achtung, – Schaufel oder Spaten durch Ummantelung keine Kurz– Unterlegkeile schlussgefahr schaffen!) – Schleppseile oder -stangen – Scheiben-Entfroster, Scheibenkratzer Bei Schneelage Schneeketten rechtzeitig montieren, im Bedarfsfall später nachziehen. 4

2.

Kühlsystem

a)

Kühlsystem mit Frostschutzmitteln bis -30°C nach Betriebsanleitung füllen (Frostschutzmittel kann ganzjährig im Kühlsystem bleiben) - Kühlsystem auf Dichtheit kontrollieren - Kühlmittelstand nachprüfen - ggf. ergänzen An geeigneter Stelle schriftlichen Hinweis auf Frostbeständigkeit und Einfülldatum anbringen

b) 3. a) b)

c) d) e)

f) – – –

Schmier- und Kraftstoffe auf Winter umstellen, dazu: Winteröl oder Mehrbereichsöl (s. Betriebsanleitung) verwenden Winterdieselkraftstoff verwenden (geringerer Paraffingehalt) oder Dieselkraftstoff mit Petroleum oder Normalbenzin (s. Betriebsanleitung) mischen (Kraftstoff muss beim Mischen noch mindestens + 8°C haben!) Luftfilter ggf. von Sommer- auf Winterbetrieb umstellen Bremsseile, -gestänge und -wellen häufig schmieren bzw. einsprühen Unterbodenschutz kontrollieren bzw. wo nicht vorhanden, nach gründlicher Fahrgestellreinigung Konservierungsmittel auftragen - nach jeder Fahrt bei Streusalz ist gründliche Reinigung (möglichst auch Unterbodenwäsche) notwendig Bei Druckluftbremsen oder druckluftunterstützten hydraulischen Bremsen Kondenswasser aus Luftkessel(n) regelmäßig ablassen Frostschutzpumpe regelmäßig auffüllen (s. Betriebsanleitung) sofern Frostschutzpumpe nicht vorhanden: Druckluftleitung hinter Luftpresser abschrauben ca. 1/4 Liter Frostschutzmittel einfüllen Motor laufen lassen, bis Druckregler abbläst Bremspedal ca. 10mal ganz durchtreten angeschraubte Leitung auf Dichtheit prüfen Vorgang alle 250 km oder nach ca. 5 Betriebsstunden wiederholen

4.

Motorunabhängige Zusatzheizung (Standheizung) überprüfen, ggf. instandsetzen lassen (vgl. „brandwacht“ 2/1987, Seite 31)

5.

Batterien müssen stets voll geladen sein (ggf. Ladeerhaltung über Ladesteckdose), leere Batterien frieren bereits bei - 10°C ein - Säuredichte und Flüssigkeitsstand häufig kontrollieren

6.

Anlasskraftstoff für Startpilot, bei Fahrzeugen ohne Startpilot Anlasskraftstoff in Sprühdosen bereithalten

7.

Auch bei Frostwetter Probefahrten (mindestens 30 km - 14tägig) durchführen, Motor muss dabei betriebswarm werden

8.

Nicht sinnlos Starter betätigen, bis Batterie leer - lieber vorsorglich Abschleppdienst regeln

9.

Im Winter erst recht nicht fahren „wie die Feuerwehr“!

10.

Bei aufgelegten Schneeketten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h! 5

V.

Pumpen

1.

Vor Beginn der Frostperiode und nach jedem Gebrauch gründlich entwässern, Ablasshähne ggf. mit Draht durchstoßen Trockensaugprobe durchführen Ablasshähne und Absperrvorrichtungen schließen 1/2 bis 1 Liter Frostschutzmittel in Pumpe füllen, kurz laufen lassen und nochmals Trockensaugprobe durchführen Sämtliche Blindkupplungen abkuppeln, Druckausgänge ganz öffnen (über die Sperrklinke!), Pumpe bei erhöhter Drehzahl laufen lassen (Pumpenrad erzeugt Ventilatoreffekt und bläst Frostschutzmittel zu den Ventilen an den Druckausgängen), Frostschutzmittel wieder ablassen und auffangen Druckausgänge bis auf etwa 2 Umdrehungen schließen Flüssigkeitsring-Entlüftungspumpen ständig mit Frostschutzmittel (dem Wasser beigemischt) gefüllt halten

a) b) c)

d) e) 2.

Bei nur kurzer Betriebsunterbrechung (Wasserförderung) Pumpe im Leerlauf weiterlaufen lassen (bei Stillstand Einfriergefahr), dabei auf unzulässige Erwärmung der Pumpenanlage achten. Absperreinrichtungen in Abständen bewegen. Bei Tankfahrzeugen auf Tankkreislauf schalten Bei längerer Betriebsunterbrechung oder Außerbetriebnahme Pumpe sofort entwässern (siehe Abschnit V.1.)

3.

Blindkupplungen von sämtlichen Druckausgängen entfernen, Kugelhähne in halboffene Stellung

4.

Eingefrorene Druckausgänge, Druckmessgeräte (-leitungen) usw. ggf. vorsichtig mit Abgasschlauch auftauen

VI. Schläuche 1. a)

b) 2. a) b) c)

6

Das Wasser in den Schlauchleitungen muss ständig fließen, damit es nicht einfriert! Deshalb Strahlrohr nie ganz schließen, auch wenn zeitweise kein Löschwasserbedarf besteht - dann Wasser unschädlich ablaufen lassen (Glatteisgefahr!) freie Abgänge am Verteiler öffnen, dabei Wasser durch kurzes Schlauchstück wegleiten (sonst Festfrieren der Schläuche und Glatteisgefahr) Bei Ausfall der Wasserförderung und Abschluss der Löscharbeiten möglichst an jede Kupplung ein Mann auf Zeichen gleichzeitig entkuppeln jeder seinen Abschnitt sofort entwässern - Vorsicht! Nicht knicken, wahrscheinlich „steifgefrorene Röhre oder Stange“! Wenn erforderlich Knickstellen mit Abgasschlauch erwärmen

3.

Bei Kräftemangel Abbau der Leitungen ohne Abstellen der Wasserzufuhr, und zwar

a) b)

von vorn nach rückwärts schlauchweise dabei nicht vorzeitig Verteiler schließen

4.

Zusammengefrorene Kupplungen und am Boden festgefrorene Leitungen mit heißem Wasser oder Abgasschlauch lösen

5.

Wenn Schläuche nicht mehr rollfähig, vorsichtig in Buchten zurücknehmen

6.

Steif- und zugefrorene Druckschläuche

a)

in Gefrierlage (z. B. auf Leitern) zum Auftauen in geheizten Raum (z. B. auch Gärtnerei) bringen beim Tragen und Fahren möglichst häufig unterstützen notfalls in Wasserlauf legen

b) c) 7.

Armaturen gründlich entwässern ausschleudern (Kugelhähne in halboffene Stellung), bzw. im Gerätehaus auftauen und trocknen

VII. Hydraulische Rettungsgeräte Unter besonders ungünstigen Umständen können hydraulische Rettungsgeräte (Spreizer, Schneidgerät und Rettungszylinder) bei extrem niedrigen Temperaturen (unter -20°C) versagen, weil 1. a) b) 2.

Elektromotorpumpe nicht anläuft. Dann Strom für Elektromotorpumpe mehrmals kurzzeitig einschalten (Gerät erwärmt sich durch Stromstöße) ggf. Handpumpe einsetzen größere Temperaturschwankungen im Ruhezustand zu Ausgleichsbewegungen führen können. Schäden und Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme können verhindert werden, indem hydraulische Rettungsgeräte nach Gebrauch nicht vollständig bis zur Endstellung geöffnet bzw. geschlossen werden

Beachte: Die Arbeitszeiten hydraulischer Rettungsgeräte können sich bei Kälte (Hydraulikflüssigkeit wird dickflüssiger) bis zu 20 % verlängern!

VIII. Sirenen Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann es bei Sirenen zwischen Laufrad und Gehäuse zu Reif- und Eisbildung kommen, die Sirene läuft dann u. U. nicht an. Deshalb a) b)

bei starker Reifbildung nach Regen und Schneefall mit anscchließendem Frost

Sirenen (durch Betätigen des Handauslöseknopfes) mehrmals kurz anlaufen lassen. Regelmäßige Probealarmierungen unabhängig davon durchführen! 7

IX. Einsatz 1.

Verlängerung der Hilfsfrist durch Wintererschwernisse beachten!

2.

Anfahrt zur Einsatzstelle mit größter Vorsicht! (Sicherheit vor Schnelligkeit! Ankommen ist Alles!)

3.

Erhöhte Unfallgefahr durch vereisten Untergrund, vereiste Treppen und Leitern usw. beachten

4.

Wasserschaden vermeiden, da noch schlimmer als im Sommer (erschwertes Austrocknen, Auffrieren von Putz usw.)

5.

Absperreinrichtungen an Pumpen und Armaturen in Abständen bewegen

6.

Einsatz von Löschwasser äußerst sparsam und so regeln, dass unnötige Vereisungen an der Einsatzstelle vermieden werden

7.

Nach dem Einsatz vereiste Gehwege und Fahrbahnen bestreuen (lassen)

X. Mannschaft a)

Im Herbst

1.

Unterricht „Feuerwehr im Winter“

2.

Überprüfen der Einsatz-/Schutzkleidung, ggf. pflegen, instandsetzen und vervollständigen

b)

Im Winter

1.

Ausrücken nur mit geeigneter (Schutz-)Kleidung (warme Unterwäsche, dicke Socken, Weste/Pullover, Schal, Handschuhe, Ohrenschützer oder Wollmütze unter dem Helm, Feuerwehrüberjacke mit Futter usw.)

2.

Auf dem Weg zum Gerätehaus größte Vorsicht !

3.

ggf. Ersatz-Schutzkleidung bereithalten/-stellen

4.

Bei längerem Einsatz für heiße, alkoholfreie Getränke, warme Verpflegung und Wärmemöglichkeit sorgen

Merkblatt:

„Feuerwehr im Winter”

Herausgeber: Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstraße 60, 97082 Würzburg Ausgabe CD MA 07/2003

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