56. JAHRGANG FREITAG, 20. FEBRUAR 2015 NUMMER 8

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen Markt Reichertshofen - Gemeinde Pörnbach Verantwortlich für amtliche Bekanntmach...
Author: Herta Bach
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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen Markt Reichertshofen - Gemeinde Pörnbach Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen: Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender Bürgermeister Michael Franken / Stellvertreter Bürgermeister Helmut Bergwinkel Reichertshofen: Rathaus Tel: 0 84 53 / 5 12 - 0 • Rathaus Fax: 0 84 53 / 5 12 - 60 • Bauhof Tel. 0 84 53 / 33 16 59 • Homepage: http://www.reichertshofen.de •Email:info § reichertshofen.de Pörnbach: Rathaus Tel. 0 84 46 / 10 33 • Rathaus Fax: 0 84 46 / 16 91 • Email: poernbach § reichertshofen.de Öffnungszeiten der Rathäuser Reichertshofen und Pörnbach: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr.

Herausgeber: F. Prummer, 81805 Mü., Druck, Verlag u. Anzeigen: PRIMO-Ortsnachrichten Verlag GmbH, 81805 Mü., Postfach 82 05 25, ˛ 0 89 / 42 24 26, Fax: 0 89 / 42 21 23

56. JAHRGANG

FREITAG, 20. FEBRUAR 2015

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unseren Homepages www.reichertshofen.de und www.poernbach.de ! Erfolg hat, wer ihm entgegengeht, statt ihm nachzulaufen. Aristoteles Onassis

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Bek.d.VG: Fundsache Bek.d.Marktes: Sitzung des Marktgemeinerates /Schulverbund Paartal bietet eigenen Mittlere-Reife-Zug an Sonstiges: Berichte aus den Bürgerversammlungen Langenbruck, Starkertshofen, Winden und Hög Bek. f. Pörnbach: (Siehe auch Bek. d. VG) Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pörnbach (Wasserabgabesatzung -WAS-) /Bericht aus der Bürgerversammlung

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’ l c { º ‰ , 2 ª 2 ª L º % + ; 2 f= Ø c ! = l ‰f 2 c 2 ª ˙ f c # Frau Anna Weinberger und Herr Konrad Weinberger, wohnhaft in Reichertshofen, am 26.02.2015 k ¤ @ { @ ˚ u e g ¤ ¢ @ ¢ ø # Zum 70. Geburtstag: Herrn Gottfried Winzig, Reichertshofen, am 25.02.2015. Zum 65. Geburtstag: Frau Renate Winterhoff, Reichertshofen GT Winden, am 26.02.2015. ` ˚ F ¤ g ¤ ¢ ø 8 ˚ g ¢ ø 7 ¢ @ … = 2 c $ 2 Æ ! ‰ ‰ ? Herr Friedrich Georg Hoyer, wohnhaft in Reichertshofen, ist am 09.02.2015 in Reichertshofen verstorben. L f ª ˙ 2 f q ? Geburtstagsjubilare werden automatisch zum 65., 70., 75., 80., 85., 90. und ab 91. Geburtstag jährlich veröffentlicht. Ehejubilare werden zum 50- und 60-jährigen Ehejubiläum veröffentlicht. Sollte jedoch eine Veröffentlichung nicht gewünscht werden, bitten wir rechtzeitig um Mitteilung (ca. vier Wochen vor Ihrem Jubiläum) an die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen, Tel. 512-0. ` l ª , q ! % + 2 ª Fundnr. Fundsache 1500-007 5 Schlüssel mit Schlüsselanhänger

Fundort Funddatum Pendlerparkplatz Autobahn A9 nähe Ronnweg 06.02.2015

NUMMER 8

d c ; = 2 ª º = , f 2 ª q = Reichertshofen: Anlaufstelle für dringende ärztliche Probleme an Sonn- und Feiertagen sowie abends nach den Sprechstunden ist die GOIN-Praxis am Klinikum Ingolstadt. Dort leisten auch die Ärzte unserer Gemeindegebiete ihre Notdienste ab. Ansprechstelle: T. 116 117. In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte weiterhin die Nr.112. Den ärztlichen Notdienst für Pörnbach können Sie ebenfalls unter Tel. 116 117 erfragen. ’ ! + ª £ c ; = 2 ¨ ø º = , f 2 ª q = ? Der aktuelle Notdienst kann unter www.notdienst-zahn.de eingesehen werden • Ɖ 2 Ø 2 , f 2 ª q = ß @ 8 ? Die Schwestern des Pflegedienstes sind unter Tel. 08453 / 33 00 92 erreichbar. … 2 ª f º c 2 ª ; 2 ª = c l fi @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª ˇ Boschstr. 19 In Notfällen sind Aufnahmen in die Kurzzeit-, Verhinderungs- oder auch vollstationäre Pflege rund um die Uhr, auch am Wochenende oder feiertags, möglich. Tel. 08453 / 3 47 97-0. ø º = Æ ! ‰‰ $ 2 = c 2 l l ª Ø • Der Hauswirtschaftliche Fachservice und selbstständige Dorfhelferinnen vermitteln allen Familien professionelle Haushaltshilfe und Kinderbetreuung, wenn die Mutter wegen Krankheit zu Hause, Krankenhausaufenthalt, Risiko-Schwangerschaft, Entbindung oder Kur/Reha ausfällt. Einsatzleitung: Waltraud Wagner, T. 08446/560 oder 0171-800 92 26 www.familienhilfe-hwf.de oder E-Mail: wug.wagner § t-online.de • Der Maschinen- und Betriebshilfsring vermittelt für Familien ebenfalls schnelle Hilfe und individuelle Unterstützung durch hochqualifizierte und erfahrene Einsatzkräfte, wenn etwas passiert. . Abrechnung mit allen Kassen. Kontaktadresse: MR, Am Stadtgraben 3, 85276 Pfaffenhofen, Tel. 08441/788330, Fax: 08441/783399, www.mr-wolnzach.de u f 2 c £ c ; =‰f % + 2 c ø º = , f 2 ª q = f fi g ! ª , s c " • Æ ! Æ Æ 2 ª + º Æ 2 ª Wochenenddienst von Freitag, 20.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr. Feiertagsdienst vom Vortag 20.00 Uhr bis darauf folgenden Tag 08.00 Uhr. Am Wochenende 21./22. Februar 2015 Dr. Geim, Gerbirgisstraße 13, 85290 Geisenfeld Tel. 0 84 52/89 09

NOTRUFE:

Polizei 110 · Feuerwehr und Rettungsdienst 112 · Kassenärztl. Bereitschaftsdienst 116 117 ø & ˜ o › Z o % M ˜ 089 / 19240 · ST”RSTELLEN: Bayernwerk AG 0941 / 28003366 · Stadtwerke (Gas): 0841 / 80222

WASSERVERSORGUNG: für die Ortsteile Gotteshofen, Reichertshofen, Starkertshofen und Wolnhofen: während der Dienstzeiten des Bauhofes: Herr Schütz 0172-8405185 / Herr Röckl 0173-5661508 / Herr Hollweck 01735661551 / Herr Agic 0173-5661556; außerhalb der Dienstzeiten des Bauhofes: Stadtwerke Ingolstadt, 0841/80-4222; für Agelsberg, Au am Aign, Dörfl, Hög, Höger Mühle, Langenbruck, Ronnweg, St. Kastl, Stöffel und Winden am Aign: Herr Graf 0175-5902442 / Herr Milbrodt 0175-5902448 / Gemeinde Rohrbach 08442-96700 / Wasserhaus 08442-7745

¢ ª = q º c Ø l ª Ø q fi x Ø ‰f % + s 2 f= 2 ª f fi k 2 c = q = º ÆÆ + º Æ @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª º , 2 c • x c ª $ ! % + § º ª ˚ ¨ ’ Infotelefon Rathaus Reichertshofen: 08453 / 512 52 Infotelefon Rathaus Pörnbach: 08446 / 10 33 Infotelefon Abfallwirtschaftsbetrieb PAF: 08441/ 78 79 40 ===================================================== Altholz (Merkblatt) / Altmetall (Merkblatt) / Altöl Aluminium und Alu-Kunststoffverbunde Batterien aller Art Bauschutt in kleineren Mengen -max. 1 Schubkarrenladung- (sh. auch unten) CD und DVD Druckerpatronen und Tonerkartuschen Druckererzeugnisse (Zeitungen, Kataloge, Bücher etc.) Elektronikschrott (Merkblatt) Gefrierschränke Gelber Sack (Merkblatt) Glas (Flaschen, aber kein Flachglas) Kartonagen (zerlegt bzw. gefaltet) Korken Kleider Kühlschränke Leuchtstoffröhren (unbeschädigt) PU-Schaumdosen Sperrmüll (Merkblatt) / Schuhe / Styropor ===================================================== · Æ Æ ª l ª Ø q ; 2 f= 2 ª k 2 c = q = º Æ Æ + º Æ @ 2 f % + 2 c= q + º Æ 2 ª April bis September: Dienstag und Donnerstag von 15 - 19 Uhr Samstag von 8 - 13 Uhr Oktober bis März: Dienstag und Donnerstag von 15 - 18 Uhr Samstag von 9 - 13 Uhr • x c ª $ ! % + April bis Oktober: Mittwoch und Freitag von 15 - 18 Uhr Samstag von 9 - 12 Uhr November bis März: Mittwoch und Freitag von 14 - 17 Uhr Samstag von 9 - 12 Uhr ===================================================== ¢ ª = q º c Ø l ª Ø q fi x Ø ‰f % + s 2 f= 2 ª f ª , 2 c { ! c = 2 ª ! $ Æ ! ‰‰ q ! fi fi 2 ‰ q = 2 ‰‰ 2 @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª º , 2 c • x c ª $ ! % + Bitte trennen Sie Ihre Gartenabfälle nach: • braune, holzige Gartenabfälle Ast- und Stammholz mit einem Durchmesser von zwei bis maximal 50 Zentimeter, Laub an den Ästen stört nicht. Keine Äste von Nadelbäumen! Keine Wurzelstöcke! • grüne, holzige Gartenabfälle - dünne Äste/Zweige von Nadel- und Laubbäumen, (Laub und Nadeln an den Ästen stören nicht) ganze Thujen, keine Wurzelstöcke, kein Heckenschnitt, kein Schilf, Gras, Laub, Moos. • sonstige Gartenabfälle - wie z.B. Schilf, Gras, Laub, Moos, Wurzeln, Heckenschnitt von Thujen, Liguster, Buchen usw., Bodendecker, Efeu und sonstiges Kleingeäst, Wurzelstöcke mit einem Ballendurchmesser bis max. 30 cm, mit Erde vermischte Gartenabfälle ===================================================== · Æ Æ ª l ª Ø q ; 2 f= 2 ª { ! c = 2 ª ! $ Æ ! ‰‰ q ! fi fi 2 ‰ q = 2 ‰‰ 2 @ 2 f % + 2 c= q + º Æ 2 ª April bis September: Dienstag und Donnerstag von 15 - 19 Uhr Samstag von 8 - 13 Uhr Oktober bis März: Dienstag und Donnerstag von 15 - 18 Uhr Samstag von 9 - 13 Uhr • x c ª $ ! % + April bis Oktober: Montag von 17 - 19 Uhr Mittwoch und Freitag von 15 - 18 Uhr Samstag von 9 - 12 Uhr November bis März: Montag von 17 - 19 Uhr Mittwoch und Freitag von 14 - 17 Uhr Samstag von 9 - 12 Uhr Achtung: Bis Mitte Februar ist die Gartenabfallsammelstelle Pörnbach nur am Samstag, von 9.00 bis 12.00 Uhr, geöffnet. ===================================================== ß ! l q % + l = = (gegen Gebühr) ===================================================== 7 f 2 $ 2 f , 2 ª 7 2 Ł º ª f 2 ª $ ‰ 2 f $ 2 ª $ f q < ¸ " F £ c ; ˘ ´ ¸ ¿ Ø 2 q % + ‰ º q q 2 ª # Fa. Brücklmeier (nach Langenbruck Richtung Pörnbach) Tel. 08453 / 8950 oder 7126. Fa. Donaubauer (Starkertshofen gegenüber der ehem. Mülldeponie) Tel. 08453 / 8531 oder 7631

˚ Ł º = + 2 s 2 ª ¨ ø º = , f 2 ª q = Æ 0 c ¤ ª Ø º ‰ q = ! , = l ª , e fi Ø 2 $ l ª Ø Freitag, 20. Februar Apotheke am Pulverl, Ingolstadt, Am Pulverl 1, Tel. 0841/77080 Samstag, 21. Februar Hubertus-Apotheke, Ingolstadt, Levelingstr. 102, Tel. 0841/86788 Sonntag, 22. Februar St.-Peter-Apotheke, Manching, Ingolstädter Str. 5, Tel. 08459/7900 Sonntag, 22. Februar Rathaus-Apotheke, Manching, Geisenfelder Str. 2, Tel. 08459/2680 Montag, 23. Februar St. Pius-Apotheke, Ingolstadt, Ettinger Str. 25, Tel. 0841/491080 Dienstag, 24. Februar Canisius-Apotheke, Ingolstadt, Asamstraße 73, Tel. 0841/67111 Mittwoch, 25. Februar Bären-Apotheke, Ingolstadt, Schlüterstraße 3, Tel. 0841/480500 Donnerstag, 26. Februar Apotheke im Donau City Center, Ingolstadt, Schillerstr. 2, Tel. 0841/8866556 Freitag, 27. Februar Hollis-Apotheke, IN, Krumenauerstr. 38-42, Tel. 0841/8818816 ˚ Ł º = + 2 s 2 ª ¨ ø º = , f 2 ª q = Æ 0 c • Æ ! Æ Æ 2 ª + º Æ 2 ª l ª , e fi Ø 2 $ l ª Ø Freitag, 20. Februar Ilm-Apotheke, Münchener Str. 18, Pfaffenhofen, Tel. 08441/9629 Samstag, 21. Februar Hopfen-Apotheke, Marienplatz 13, Geisenfeld, Tel. 08452/730522 Sonntag, 22. Februar Linden-Apotheke, Kellerstr. 38-40, Pfaffenhofen, Tel. 08441/76464 Montag, 23. Februar Markt-Apotheke, Hauptplatz 10, Pfaffenhofen, Tel. 08441/89250 Dienstag, 24. Februar Schyren-Apo., Adolf-Rebl-Str. 40, Pfaffenhofen, Tel. 08441/408460 Mittwoch, 25. Februar St.-Johannis-Apo., Hauptplatz 25, Pfaffenhofen, Tel. 08441/80942 Donnerstag, 26. Februar Kapuziner-Apotheke, Kapuzinerstr. 4, Wolnzach, Tel. 08442/92682 Freitag, 27. Februar Hofmark-Apotheke, Bahnhofstraße 8, Rohrbach, Tel. 08442/8670 Alle Angaben ohne Gewähr! Änderungen vorbehalten.

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F ! c s = Ø 2 fi 2 f ª , 2 c ! = q q f= ; l ª Ø Am Dienstag, 24.02.2015, findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Reichertshofen eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Reichertshofen statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen. A) Öffentlicher Teil Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 20.01.15 -öffentl. Teil2. Bebauungsplan Nr. 15 ”Langenbruck-Nord” Antrag auf 4. Änderung des Bebauungsplans a) Aufstellungsbeschluss b) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss 3. Bebauungsplan Nr. 32 ”Ronnweg Gewerbegebiet II” Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 42 und 42/1 jew. Gemarkung Gotteshofen 4. Bebauungsplan Nr. 36 ”An der Gotteshofner Straße-Ost II” des Marktes Reichertshofen Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise 5. Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den westlichen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 696/2 Gemarkung Langenbruck in Stöffel a) Aufstellungsbeschluss b) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages 6. Umlegung Baugebiet ”Schafberg II” Beschluss über die Anordnung der Umlegung und Übertragung des Verfahrens auf das Vermessungsamt 7. Errichtung eines Fuß-u. Radweges zwischen Fahlenbach u. Ronnweg 8. Erneuerung der Brücke d.Autobahn zwischen Langenbruck u.Ronnweg 9. Nachtrag 1 zur Kreuzungsvereinbarung 21M/1 über die Änderung der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 66,772 der Eisenbahnstrecke Mün.Treuchtlingen über die Gemeindeverbindungsstraße Dörfl-Ronnweg 10. Paarhalle Reichertshofen a) Vorstellung des Gutachtens des Büros Grad Ingenieurplanungen GmbH (Büro für Baustatik und Konstruktion) b) Information über Instandhaltungsmaßnahmen c) Antrag auf Kopie des Gutachtens für die Marktgemeinderäte d) Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Verschraubung der Sandwichpaneelen

11. Jugendzentrum Reichertshofen - Beschluss zur weiteren Nutzung des Gebäudes für die Großtagespflege 12. Bahnhof der Deutschen Bahn Anträge zur Situation in Baar-Ebenhausen 13. Wasserversorgung Reichertshofen Festlegung des Preises für die Wasserlieferung an die Gemeinde Baar-Ebenhausen 14. Antrag der DJK Winden am Aign auf Zuschuss für die Erneuerung von Fenstern und einer Türe im Vereinsheim Winden am Aign 15. Kinderkrippe Zwergenland Reichertshofen; Vorlage der Abrechnung für 2014 und Antrag auf Genehmigung des höheren Defizits 16. Informationen der Verwaltung 17. Anfragen … % + l ‰ § 2 c $ l ª , • ! ! c = ! ‰ Der Schulverbund Paartal bietet einen eigenen Mittlere-Reife-Zug an, ein reizvolles Angebot für Schüler/innen, die einen mittleren Schulabschluss anstreben. Um dazu nähere Informationen zu erhalten, laden wir zu einem Informationsabend (M-Zug) an der Schule Hohenwart am Donnerstag, 26.02.2015, um 18.30 Uhr, ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Vorabinformationen: Anmeldetermine für M7, M8, M9 −> 02.03. bis 06.03.2015 (Zwischenzeugnis) und 03.08.2015 (Jahreszeugnis) sowohl an der Schule Reichertshofen als auch an der Schule Hohenwart.

Nach so einem aufregenden und ”närrischen” Ausflug hatten die Spatzenkinder einen Bärenhunger. Zurück im Spatzennest wurden sie vom Elternbeirat mit einem gesunden und reichhaltigen Brunch empfangen. Es gab neben viel Obst und Gemüse auch belegte Semmeln und, als kleine Überraschung, eine original italienische Pizza, die von einer Spatzenmama zubereitet wurde. Als Nachspeise hat der Bürgermeister lekkere Quarkbällchen ausgegeben - Vielen Dank dafür! Alles in allem war es ein wunderbar gelungener Faschingstag, den Spatzen hat es sehr gefallen und alle waren satt und glücklich. Am Freitag ging das bunte Faschingstreiben in die zweite Runde. Als besonderes Highlight besuchte die Faschingsgesellschaft REB den Kindergarten. Die Spatzen tanzten für das Prinzenpaar, und diese bedankten sich mit einem wunderschönen Vortanzen. Auch das Funkenmariechen und die Kindergarde hatten ihren Auftritt. An dieser Stelle möchten wir uns herzlichst bei Der Faschingsgesellschaft REB für ihren Besuch bedanken! { c l ª , q % + l ‰ 2 @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª … = l c fi f ª q @ ! = + ! l q q = ! == L ! l q ! l Æ Ø ! $ 2 ª

… º ª q =f Ø 2 q ˚ l Æ ª ! + fi 2 f ª , f 2 @ 2 ! ‰ q % + l ‰ 2 ! fi 8 2 ‰= 2 ª ˙ ! ‰‰ ¤ ª Æ º c fi ! = f º ª q ! $ 2 ª , für den Übertritt an die Realschule am Keltenwall, Manching am Montag, 02. März 2015, 19.00 Uhr, für interessierte Eltern und Kinder. Ein Tag der offenen Schule findet statt am Freitag, 24. April 2015 von 14.00 - 16.00 Uhr. Die Anmeldung in die 5. Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2015/2016 läuft von Montag, 11.05., bis Mittwoch, 13.05.2015, von 8 - 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr. Angemeldet werden müssen alle Schüler, unabhängig davon ob sie den Probeunterricht besuchen müssen oder nicht. Weitere Auskünfte erhalten Sie über das Sekretariat unter der Tel.Nr. 08459/3248-0, bzw. auf unser Homepage: www.rs-manching.de. ß l ª = 2 q ` ! q % + f ª Ø q = c 2 f $ 2 ª f fi

… Ł ! = ; 2 ª ª 2 q = Am unsinnigen Donnerstag war es mal wieder soweit. Die Spatzenkinder durften sich bunt verkleiden und zogen dann vergnügt mit Party-Musik durch Reichertshofen. Dort angekommen, empfing sie schon der Bürgermeister, der auch in diesem Jahr um eine Krawatte kürzer gemacht wurde. Er machte eine Polonaise mit den Kindern u.später wurde auch getanzt.

Am Weiberfasching zogen 30 Kinder der Hausaufgabenbetreuung an der Reichertshofener Grundschule mit ihren Betreuerinnen maskiert zum Rathaus. Dort schnitten sie Bürgermeister Franken erst die Krawatte ab, bevor sie sein Büro stürmten. Bürgermeister Franken beantwortete zahlreiche Fragen aus den Reihen der Kinder und suchte mit den Schülern an der Luftbildaufnahme Reichertshofens, wo sie wohnen. Nach einer Stärkung zogen die kleinen Maschkeras wieder zur Schule, um dort weiter Fasching zu feiern. Der Tag vor den Faschingsferien, an dem die Kinder in der Regel keine oder nur wenig Hausaufgaben haben, gibt uns die Gelegenheit, mit ihnen auch einmal etwas anderes zu machen als Hausaufgaben, erklärte die Leiterin der Hausaufgabenbetreuung Elisabeth Kukral. Sie freut sich, dass Bürgermeister Franken den Spaß mitgemacht hat. ß 2 c f % + = ! l q , 2 c ß 0 c Ø 2 c § 2 c q ! fi fi ‰ l ª Ø g ! ª Ø 2 ª $ c l % s e ª Æ ! ‰‰ q % + ˙ 2 c Ł l ª s = $ 2 f @ º ª ª ˙ 2 Ø 2 f ª 2 q , 2 c u + 2 fi 2 ª $ 2 f g ! ª Ø 2 ª ¨ $ c l % s 2 c ß 0 c Ø 2 c § 2 c q ! fi fi ‰ l ª Ø Einen sachlichen Dialog mit den über 50 interessierten Einwohnern des Reichertshofener Ortsteils Langenbruck führte Marktbürgermeister Michael Franken (JWU) anlässlich der diesjährigen Bürgerversammlung im Gasthof Fröhlich. Riesige Mengen an ablaufendem Wasser in der Dorfstraße bei strömenden Regen sprach ein Bürger als erstes in der Versammlung an. Das Problem dabei sah er in nicht mehr vorhandenen, längst verfüllten Gräben und einem Kanal, der das dadurch zusammenkommende Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Franken antwortete darauf, dass der Hang bereits als Baugebiet ausgewiesen sei und bei einer Bebauung sich das Problem lösen würde. Der Bürgermeister sicherte zu, mit den Eigentümern der Grundstücke über eine Geländemodellierung zu sprechen. Danach, so sei anzunehmen, könne das Wasser verzögert ablaufen oder versickere bereits in einer gewissen Menge zuvor. Von einer Vergrößerung des Kanals hielt er wegen der finanziellen Belastung für die Anwohner nichts und befand dies deshalb ”unrealistisch.” Ein Hinweis aus dem Saal betraf die Verfugungen der Randsteine, die sich langsam aber sicher auflösten und deshalb dringendst neu gemacht werden sollten. ”Wir machen das bereits”, antwortete Franken, doch kämen die Bauhofmitarbeiter mit den Arbeiten nicht mehr nach, wie er sagte. Es sei zu überlegen, diese Aufgabe eventuell an eine externe Firma zu vergeben. e ª Æ ! ‰‰ q % + ˙ 2 c Ł l ª s = 2 2 ª = q % + £ c Æ 2 ª Die zahlreichen Unfälle der Vergangenheit veranlassten einen Bürger zur Frage, ob denn ein Ausbau des Autobahnanschlusses in Richtung München in Aussicht sei. Auch beim Abbiegen in Richtung Geisenfeld müssten Autofahrer ”Mut zum Risiko haben”. Die Autobahndirektion, so der Bürgermeister in seiner Antwort, würde das schon unterstützen, doch sei die Sache in der Priorität weit hinten. Es existiere bereits der Vorschlag eines Verkehrsexperten zu einer Rechtsabbieger-Tangente.

Wie dann zu erfahren war gebe es allerdings an einem weiteren Unfallschwerpunkt demnächst eine Lösung. Und zwar am neuen Gewerbegebiet von Ronnweg. Dort soll die Einfahrt zur Bundesstraße zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. Nicht nachvollziehen konnte ein Fragesteller, dass die Autobahnbrücke an der Straße von Langenbruck nach Ronnweg nicht neu gebaut wird: ”Wenn wir sie schon für nur 200.000 Euro bekommen, muss man zugreifen.” Daraufhin entspann sich eine rege Diskussion zum Für und Wider dieser Option. Dies spiegle die Situation, wie sie auch im Gemeinderat zu diesem Thema herrsche, so Franken. Angesichts zweier Lager, die unterschiedliche Auffassungen dazu haben, müsse sich ”irgendwann dazu der Gemeinderat und der Bürgermeister eine Meinung bilden.” ß ! l Ø 2 $ f 2 = 2 ˙ 2 cÆ 2 ª ` c ! Ø 2 ª ! l Æ Eine weitere Frage betraf das Rückkaufsrecht von Seiten der Gemeinde beim Gewerbegebiet Ronnweg I, wenn dort nicht gebaut werde. Franken sagte dazu, es sei eine Bauverpflichtung für einen Zeitraum von acht Jahren vereinbart, der noch nicht abgelaufen wäre. Eine schriftliche Antwort dazu folge. In diesem Zusammenhang tauchte die Frage auf, was im 18 Hektar großen Logistikgebiet Winden passiere, wenn dort nicht gebaut werde. Franken erläuterte, dass es dort einen ”vorhabenbezogener Bebauungsplan” gebe, wonach der Interessent ”mehr oder weniger einen Bebauungsplan” vorlegen müsse. Dazu gehöre ein Durchführungsvertrag mit darin enthaltenen klaren Fristen. Werde dann ein Bau nicht realisiert, könne die Gemeinde das Baurecht entziehen. Eine Gebüschpflanzung beim Stöffeler Rückhaltebecken wünschte sich ein Bürger von der Verwaltung. Auf offene Ohren stieß er dabei bei Franken, der an dieser Stelle sogar für Bäume eingetreten war, jedoch dazu vom Wasserwirtschaftsamt eine Absage erhielt; doch werde er im Fall der Sträucher dort nochmals vorstellig. g 2 $ 2 ª q Ø 2 Æ ! + c , c º + = ! fi ß ! % + Lebensgefahr für Kinder befürchtete ein Fragesteller, der darauf hinwies, dass der Langenbrucker Bach immer tiefer und somit stetig gefährlicher werde. Dort, so Franken müsse man zusammen mit dem Wasserverband Vogelaubach eine Begehung machen; unabhängig davon habe die Gemeinde bereits ein Gewässerentwicklungskonzept in Auftrag gegeben. Allerlei Fragen betrafen die Architektur und den Standort des geplanten Leichenhauses. Ein Bürger meinte, dass der neue Entwurf besser sei ”als das Vogelhäuserl vorher - das ist die 50 000 c schon wert.” Franken erläuterte und interpretierte die an diesem Abend zur Ansicht auch ausgelegten Architektenpläne. Unter anderem führte der Bürgermeister auch aus, dass in Langenbruck eine Urnenwand gebaut werden solle. Die Gesamtkosten würden sich später auf die Benutzungsgebühr des Leichenhauses auswirken, die dann voraussichtl. 150 c betragen werde. ß 2 c f % + = ! l q , 2 c ß 0 c Ø 2 c § 2 c q ! fi fi ‰ l ª Ø … = ! c s 2 c = q + º Æ 2 ª L º % + ˙ ! q q 2 c $ ‰ 2 f $ = ! s = l 2 ‰‰ 2 q u + 2 fi ! Von etwa 30 Einwohnern besucht wurde die diesjährige Bürgerversammlung im Starkertshofener Gasthof Weinzierl. Nach dem gut einstündigen Rechenschaftsbericht über die Marktgemeinde stellte sich Reichertshofens Bürgermeister Michael Franken (JWU) den Fragen und Wünschen der Bürger. Der erste Wortmelder meinte, dass es nötig sei, an der Zu-, beziehungsweise Abfahrt der Bundesstraße 13 zum Ort deutliche Straßenmarkierungen anzubringen, ”weil anscheinend ein Großteil der Leute nicht in der Lage ist, zu erkennen, wo man dort die Kurve schneidet.” Die Fahrzeugführer würden seiner Meinung nach die Straßenführung nicht richtig erkennen. Falls es sich an der beschriebenen Stelle um eine gemeindliche Straße handle, könne man da schon etwas machen, so Franken in seiner Antwort. Andernfalls werde man die Bitte an das zuständige staatliche Bauamt weiterreichen. Den gegenwärtigen Stand zu den geplanten Senken auf der Gotteshofener Ausgleichsfläche wollte ein weiterer Fragesteller erfahren. Der Bürgermeister erklärte dazu, dass man dazu mit der Naturschutzbehörde am Landratsamt und der Planerin bereits in Kontakt gewesen seiund das Ergebnis aus den Besprechungen in der nächsten Sitzung des Gemeinderates diskutiere. Als Alternative stehe im Raum, auf die Senken vollständig zu verzichten und anstelle dieser könnte die ursprüngliche Ausgleichsfläche um etwa 800 Quadratmeter erweitert werden. Der Vorteil dieser Variante wäre, dass eine Änderung des grundgebenden Bebauungsplanes nicht nötig sei und es lediglich eine Befreiung bedürfe. Franken fügte an, dass das Landratsamt Pfaffenhofen seinerseits in Gotteshofen ein Grundstück angekauft habe, das künftig als eine Ausgleichsfläche dienen solle. Mehrere Bürger thematisierten das Öffnen und Schließen der Schleusen am früheren Sägewerk Wallner; dabei soll es in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, die sich unter anderem auf den Wasserstand der Paar negativ ausgewirkt haben sollen.

Franken sagte dazu, dass es dazu schon zu einer Besprechung gekommen an der unter anderem der Betreiber des Wehrs und Vertreter des Wasserwirtschaftsamt teilgenommen hätten. ”Das Ergebnis war, dass Herr Wallner in der Regel sein Wehr korrekt betreibt.” Dies werde auch unangekündigt vom Wasserwirtschaftsamt kontrolliert. Doch könne es, wie überall, wo Menschen arbeiteten, zu Fehlern kommen. Ferner seien die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes nicht der Meinung gewesen, dass dieses Wehr den Wasserstand in bei Gotteshofen nennenswert beeinflussen könne. Die Begründung hierzu sei, dass der Pegelstand zwischen Fußballplatz zum Wehr auf die 1,2 Flusskilometer einen Meter Höhenunterschied betrage und über das Wehr 20 Kubikmeter Wasser fließen würde, während über das Stockauer Wehr 30 Kubikmeter laufen könnten. Im kommenden März werde es hinsichtlich der Anschwemmungen aus den vergangenen Jahren auch noch eine Begehung mit dem Flussmeister geben. Das wirkliche Problem, bestehe nicht vorrangig wegen des Hochwassers sondern wegen des hohen Grundwasserstandes, so Franken. Dies drücke im schlimmsten Fall in die Keller. Doch dafür gebe es keine Lösung, so der Bürgermeister. Anschwemmungen von Erde aus einem Spargelfeld auf eine Straße wurde von einem Bürger bemängelt. Autofahrer würden dadurch zum Ausweichen gezwungen und in der Folge käme es bei Gegenverkehr zu gefährlichen Situationen. Franken versprach, dort Abhilfe zu schaffen und die Straße reinigen zu lassen. Weitere angesprochene Punkte waren der Baumschnitt am Gotteshofener Kinderspielplatz (Franken: ”Dort wird im Frühjahr nachgeschnitten”), die eventuelle Abschaffung von Verbesserungsbeiträgen beziehungsweise Alternativen dazu (”Kosten kommen auf die jeweilige Art der Straße an”; eine besondere Problematik bestehe bei erstmals abgerechneten Straßen; der Bayerische Gemeindetag vertrete die Auffassung, dass die Abschaffung der Verbesserungsbeiträge rechtswidrig sei; Franken will den weiteren Fortgang auch hinsichtlich landespolitischer Initiativen weiter verfolgen; Fahrbahnbelag abfräsen sei eine Alternative, vorausgesetzt der Untergrund passe), die oberirdische Stromversorgung über Strommasten in den Grundstücken (”Eine Angelegenheit der Energieversorger, die dadurch sparen, falls der Grundstückseigentümer eine unterirdische Leitung nicht bezahlt.”) und die Fortführung des Radweges an der Feuerwehr (”Der soll in das Städtebauförderungs-Programm aufgenommen werden”). Franken sagte Abhilfe zu, als sich am Ende der Bürgerversammlung noch eine Dame zu Wort meldete; diese bemängelte, dass der Fahrer eines Schneeräumwagens den Schnee einfach in den Wassergraben geschoben habe und nun der Abfluss des Wassers blockiert sei. ß 2 c f % + = ! l q , 2 c ß 0 c Ø 2 c § 2 c q ! fi fi ‰ l ª Ø k f ª , 2 ª ! fi ˚ f Ø ª k f ª , 2 ª 2 c ß 0 c Ø 2 c $ 2 q % + £ Æ=f Ø = @ º ª ª ˙ 2 Ø ¤¤ Mehr als 40 interessierte Einwohner von Winden am Aign kamen unlängst zur diesjährigen Bürgerversammlung ins dortige DJK-Vereinsheim. Sie nahmen mit vielen Wortmeldungen die Gelegenheit wahr, mit dem Reichertshofener Bürgermeister Michael Franken (JWU) die Kommunalangelegenheiten des Marktes zu diskutieren. Ob es denn Pläne zum Dorfheim Agelsberg gebe, wollte ein Fragesteller eingangs der Fragerunde wissen. Der Ortschef antwortete darauf, dass es im vergangenen Oktober zu einem Vorschlag, das Gebäude eventuell am Fußballplatz zu errichten, eine Anfrage beim Landratsamt Pfaffenhofen gegeben habe. Dieser sei jedoch von der Kreisbehörde klar verneint worden. Seither hätte es keine offiziellen Gespräche zu diesem Thema zwischen dem Bürgermeister und Agelsberger Bürgern gegeben. Eine weitere Frage betraf den Flurbereinigungsweg, beziehungsweise die Ortsverbindungsstraße, von Agelsberg nach Puch. Die solle sich auf gesamter Länge in einem ”sehr miserablen” Zustand befinden, wie der Anfragende meinte. Franken erläuterte dazu, dass es auch für Winden ein Flurbereinigungs-Sonderkonto gebe, aus dem Geld für derartige Zwecke entnommen werden könne, sofern der Wunsch nach einer Verbesserung der Straße da sei. Je zur Hälfte würde der Wegebau dann über dieses Konto und die Kasse der Jagdgenossenschaft finanziert. Ähnlich werde es auch in der Marktgemeinde selbst gehandhabt. Zumindest theoretisch müssten die Eigentümer landwirtschaftlich erschlossener Grundstücke bei einer Erschließung von Flurbereinigungsstraßen per Umlage beteiligt werden, dies wolle man von Seiten der Kommune allerdings vermeiden. Dazu kam der Einwand eines Bürgers, dass die Wegegestaltung u.-instandsetzung ”nicht Sache der Jagd ist” jedoch fügte er an ”aber wir machen es.” Darüber hinaus wurde angemerkt, dass praktisch alle diese Straßen repariert werden müssten. Franken erläuterte daraufhin den Hintergrund mit der Rechtsnachfolge nach der Flurbereinigung, die die Grundeigentümer betreffe u.die ja zugleich Jagdgenossen seien. Überdies sei wegen der Befahrung von Wegen im Zuge des Bahnbaus eine Sicherheitsleistung von dem Unternehmen verlangt worden.

u ! Æ 2 ‰ q º ‰‰ ˙ 2 Ø Eine sichtbehindernde Tafel bei einem Maschinenbauunternehmen monierte ein Bürger, der insbesondere Lastkraftwagen- und Baggerfahrer davon betroffen sah und sich die Frage stellte, wie jemand dazu behördlichen Segen erteilen könne. Für ein Treffen mit dem zuständigen Vertreter des staatlichen Bauamtes wolle sich Franken einsetzen, wie er versprach. Doch habe es dazu in der Vergangenheit bereits eine Ortsbesichtigung gegeben, wo von den Behördenvertretern gesagt worden war, dass diese das Problem nicht sähen und nicht bereit seien, dort etwas zu verändern. Mehrere Fragen zum Gewerbegebiet Ronnweg II stellte ein weiterer Teilnehmer an der Bürgerversammlung. So wollte er unter anderem wissen, wie viele ”vernünftige” Arbeits- und vor allen Dingen ausbildungsplätze dort denn kommen sollten. Seine Vermutung war, dass es sich lediglich um Materiallager handeln werde und es käme bestenfalls zu BilliglohnArbeitsplätzen, etwa mit dem geplanten Hotel Garni. Jenes stünde dann auch noch in Konkurrenz zu zwei ortsansässigen Unternehmen mit gleicher Branchenausrichtung. F 0 ‰‰= c l Ł Ł q ! fi … % + ª 2 ‰‰c 2 q = ! l c ! ª = Ein weiterer Punkt war der sich anhäufende Müll, das nur einer Firma mit sogenannter ”Drive-IN”Möglichkeit zu verdanken sei: ”Den Dreck schmeißt man dann zum Fenster hinaus.” Bürgermeister Franken stellte zunächst klar, dass nicht die Firma sondern die jeweiligen Bürger den Müll in die Landschaft werfen. Das sei freilich eine Frage der Erziehung und damit ein gesellschaftliches Problem, unabhängig davon aber ärgerlich. Seitens der Gemeinde sei man jedoch im Gespräch mit dem Unternehmen; dieses werde mit speziellen Trupps auch in der weiteren Umgebung des Schnellrestaurants zu Säuberungsaktionen antreten. Zu künftig womöglich entstehenden Arbeitsplätzen konnte sich Franken naturgemäß nicht konkret äußern. Eine Hotelansiedlung in einem Gewerbegebiet auszuschließen, das sei eher schwierig und die Gemeinde dürfe überdies auch keine Verhinderungsplanung betreiben. Grundsätzlich merkte Franken an, dass bestimmte Entwicklungen hierzulande auch der freien Marktwirtschaft überlassen werden müssten und die Kommunen deshalb auch nicht in allen Fällen die Möglichkeit zum Eingriff habe. Im Hinblick auf Billiglohn-Arbeitskräfte gab es die Anmerkung, dass in dem Schnellrestaurant das Personal offenbar ausschließlich mit ausländischem Akzent spreche. Franken klärte auf, dass das Unternehmen bei der Neueröffnung dafür spezielles Personal zur Verfügung stelle, dass nur bei Neueröffnungen als Erstbesetzung eingesetzt werde. Es sei anzunehmen, nachdem das Schellrestaurant von keinem Franchise-Partner sondern vom Mutterunternehmen selbst betrieben werde, dass eine entsprechende Struktur dahinterstehe. In der Folge werde es voraussichtl. zu Einstellungen ortsnah wohnender Arbeitskräfte kommen. Die Biberproblematik thematisierte ein weiterer Bürger: ”Der Landwirt ist nicht der Gegner des Bibers, der Biber ist der Gegner des Landwirts!”, stellte er klar. Landwirte hätten anhaltend mit den Auswirkungen der Bautätigkeit der Tiere zu kämpfen. Franken wies darauf hin , dass die Gemeinde die unterschiedlichen Interessen - auf der anderen Seite stünden ja die Naturschützer - zusammenbringe. Nicht reichen würden jene etwa 50.000 Euro, die für die Biber vom Markt jährlich aufzubringen seien; dies insbesondere für die Tätigkeiten der Bauhofmitarbeiter. In diesem Zusammenhang stellte ein Bürger die Frage, was denn mit gefangenen Bibern geschähe. Diese Frage beantworteten praktisch gleichzeitig der Bürgermeister sowie etliche der Anwesenden damit, dass die Tiere nach einer behördlichen Sondergenehmigung erschossen würden. Dass der Langenbrucker Runenweg zu schmal sei für eine Verbreiterung der Durchfahrt unter der Autobahn stellte eine Bürgerin fest. Franken erklärte, dass momentan die Meinung im Gremium bestehe , dass die Unterführung durchaus breiter ausgeführt werden sollte, damit man dort für die Zukunft gewappnet sei. Am Ende der Veranstaltung bedauerte ein Teilnehmer, dass der Realisierung des Logistikgewerbegebiets Winden ein Fußweg zum Opfer fiele und die Anwohner ”geografisch eingeengt” würden. Das könnte sein, muss aber nicht, meinte dazu Franken. Bei der weiteren Beratung darüber werde man diesen Einwand aber berücksichtigen. ß 2 c f % + = ! l q , 2 c ß 0 c Ø 2 c § 2 c q ! fi fi ‰ l ª Ø L x Ø { 2 ˙ 2 c $ 2 Ø 2 $ f 2 = 2 f fi ` º s l q , 2 c ß 0 c Ø 2 c § 2 c q ! fi fi ‰ l ª Ø Vor mehr als 30 Zuhörern endeten unlängst in der Höger Restauration Gigl die Bürgerversammlungen in den Ortsteilen der Marktgemeinde Reichertshofen. Wie auch bei den anderen Terminen dauerte der Einführungsvortrag von Bürgermeister Michael Franken (JWU) und die Fragerunde mit den Bürgern jeweils gut eine Stunde. Anlass zur Nachfrage gab das Gewerbegebiet Ronnweg II für einen Bürger der wissen wollte, warum denn die Gemeinde nach der Ausweisung von Baugebieten ”alles abgibt an irgendeinen Bauträger” und sie dann in der Folge nichts mehr zu sagen habe.

Franken antwortete darauf, dass man als Gemeinde nicht das Risiko eingehen sollte, Flächen aufzukaufen und um sie dann selbst zu entwickeln. Beispielhaft dafür, dass man bei kommunaler Eigenregie von Baulandentwicklung ”unheimlich auf die Nase fallen kann”, nannte er Gemeinden in Nordbayern, die hätten dies praktiziert und seien danach auf ihren Gewerbegebieten sitzen geblieben. Selbst im Gemeindebereich von Reichertshofen sei es bereits vorgekommen, dass Bauplätze jahrelang niemand haben wollte. Bei Ronnweg I seien die Voraussetzungen andere gewesen: ”Uns ist im Gemeinderat erzählt worden, dass sich die Firma Amenda ansiedeln will.” Unter anderem sollte dort eine Fahrerakademie, Büros und anderes entstehen. Bei einer der jüngst vergangenen Sitzungen des Bauausschusses habe es jedoch einen Bauantrag des Unternehmens gegeben, wonach auf dem Grundstück nun lediglich 46 Stellplätze für Lastkraftwagen entstehen sollten. Dies sei vom Ausschuss einhellig abgelehnt worden, weil dort offenbar nun etwas völlig anderes als ursprünglich geplant kommen sollte. k 2 ª f Ø { 2 ˙ 2 c $ 2 Ɖ £ % + 2 f fi F ! c s = Ein Fragesteller wollte wissen, ob es in der Marktgemeinde ein Register gebe, das Interessenten an Gewerbegrundflächen einsehen könnten. Der Bürgermeister sagte dazu, dass es mit einer Ausnahme - etwa 4500 Quadratmeter große Fläche zum Preis von 120 Quadratmeter erschlossen - gegenwärtig keine entsprechenden Fläche mehr gebe. Allerdings sei Reichertshofen im StandortInformations-System Bayern (SISBY). Dies ist ein Kooperationsprojekt das Investoren umfangreiche Standortinformationen zur Verfügung stellt u. von den bayerischen Industrie- u. Handelskammern und dem Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie verwaltet wird vertreten. Der Fragesteller bedauerte als persönlich Betroffener, dass es etwa für Kleingewerbe und mittelständische Unternehmen keine Möglichkeiten gebe, Grundflächen in der Marktgemeinde zu finden; damit würde es sehr schwer, Betriebsplanung zu betreiben, sofern man auch künftig vorrangig im eigenen Gemeindebereich bleiben wolle. Franken meinte dazu, dass es hinsichtlich der Erschließungskosten ideal wäre, einen ”Ankerkunden” zu haben, der etwa 80.000 Quadratmeter Bauland benötige, um dann dort Parzellen anzugliedern. Voraussetzung dafür sei aber, dass bestehende Gewerbegebiete auch entsprechend genutzt würden, ansonsten gäbe es Probleme mit der Regierung von Oberbayern. Eine Möglichkeit sah Franken in dieser Hinsicht gegebenenfalls im erweiterten Gewerbegebiet Reichertshofen, das seit dem Jahr 2006 als solches im Flächennutzungsplan enthalten sei. ˚ ª c 2 Ø l ª Ø ; l fi … Ł f 2 ‰ Ł ‰ ! = ; Ein Bürger bemerkte, dass die Firma Braun als Entsorgungsunternehmen beim Leeren der Bio-Tonnen an jedem Halt Teile des Abfalls verliert. Zuständig dafür sei das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises, so Franken; dies werde man dorthin mitteilen. Den Kinderspielplatz am Feuerwehrhaus betraf eine Anregung zur dortigen Ausstattung: Dort sollte nach Ansicht des Versammlungsteilnehmers ein Schwebebalken montiert werden; außerdem drehe sich das Karussell nicht mehr. Franken sagte den Schwebebalken zu und rechnete dafür mit etwa 1.100 c an Kosten. Wie der Netzausbau von statten geht, etwa mit bodengeführten Leitungen, wollte ein weiterer Bürger wissen. Mangels Ausschreibung der Bausache konnte sich Franken nicht näher dazu äußern. Grundsätzlich aber sei es so, dass ein Glasfaserkabel zum Verteilerkasten führen müsse; dazu müsse dieses Kabel eingegraben werden, sofern nicht bereits ein Leerrohr verlegt worden sei, so der Bürgermeister. … º q ! l $ 2 c ˙ f 2 ª f 2 ; l § º c Abermals zum Thema auf einer Bürgerversammlung wurde auch in Hög wieder die Abfallproblematik aufgrund eines Schnellrestaurants im Gewerbegebiet Ronnweg II. Franken wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Ursache weniger im Unternehmen als vielmehr bei deren Kunden zu suchen sei. Denn manche von jenen würden sich offenbar wegen einer schlechten Erziehung ihres Mülls einfach in der Landschaft entledigen. Räumtrupps des Schnellrestaurants seinen bereits immer wieder unterwegs, doch ”wir werden nicht drumherum kommen, dass wir unseren Bauhof ... den Müll aufklauben lassen müssen.” Eine Bürgerin meldete sich allerdings mit der Ansicht zu Wort, dass es dort jetzt sauberer sei als vorher, und zwar ab der Zeit, seit sich die Mitarbeiter des Schnellrestaurants um die Abfallbeseitigung kümmerten. Weitere bei der Bürgerversammlung angesprochene Punkte waren die Reparaturen von Straßenschäden. Franken antwortete darauf , dass ”in den kommenden Wochen die ersten Straßensanierungen durchgeführt werden.” Das Ausräumen von Entwässerungsgräben forderte ein weiterer Bürger und wie es um die Kläranlage stehe wollte ein weiterer erfahren. ”Wird gemacht” sicherte der Bürgermeister im ersteren Fall zu, zur Kläranlage gäbe es nichts Neues zu sagen. ”Ich gehe davon aus, dass uns vom Ingenieurbüro im Frühjahr ein Grobkonzept vorgelegt wird”, sagte Franken.

j 2 c 2 f ª q fi f= = 2 f‰ l ª Ø 2 ª @ ¢ ¤ ‚ L ¢ @ u … L w ` ¢ ø ` c ! l 2 ª s c 2 f q ¤¤¤ Am Mittwoch, 25. Februar, treffen wir uns im Haus der Pfarrgemeinde mit Frau Elisabeth Großmann. Thema: ”Jesus ist das Heil der Welt ”. Beginn ist um 19.30 Uhr. Wir laden alle dazu ein. 8 ! = + " ` c ! l 2 ª $ l ª , Liebe Frauen aus ganz Reichertshofen und Umgebung, der Katholische Frauenbund lädt Sie alle - egal welcher Konfession oder Glaubensgemeinschaft Sie angehören - zum Weltgebetstag der Frauen in die Kirche St Margaretha recht herzlich ein. An diesem Tag, Freitag, 6. März 2015, um 17.30 Uhr, beten Frauen auf der ganzen Welt miteinander um Frieden und Gerechtigkeit. Unter dem Leitwort: ”Begreift ihr meine Liebe?” haben Frauen auf den Bahamas diesen Gottesdienst vorbereitet. Wir freuen uns, wenn Sie kommen und uns mit Ihrem Gebet unterstützen. ‚ + º c Ø 2 fi 2 f ª q % + ! Æ = F ! c Ø ! c 2 = + ! Unsere nächste Chorprobe ist erst am Mittwoch, 4. März, ab 19.30 Uhr, im Vereinsheim des TSV. Wir lassen es uns da zunächst gut gehen bei gutem italienische Essen. Anschließend singen wir aus dem Halltertauer Liedgut. Die Angehörigen der Chormitglieder sind zu diesem Abend herzl.eingeladen. • c º U 2 s = % + º c @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª Wer hat Zeit und Lust, den Projektchor am Ostersonntag um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Margaretha Reichertshofen zu unterstützen? Wir singen die ”Kirchberger Singmesse von Lorenz Maierhofer”. Bitte melden bei Ingrid Weiß, Tel. 8194. g f 2 , 2 c s c ! ª ; @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª l ª , e fi Ø 2 $ l ª Ø 2 " j " Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Förderer, Freunde und Gönner des Liederkranzes, wir treffen uns zur nächsten Chorprobe am Freitag, 20. Februar, im Vereinsheim des TSV Reichertshofen. Beginn ist 19 Uhr. Am Freitag, 27.02.2015 entfällt die Chorprobe. Der Vorstand ` ! q % + f ª Ø q Ø 2 q 2 ‰‰ q % + ! Æ = @ ¢ ß Amtsübernahme im Reichertshofener Rathaus!

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Instandhaltung der Feldwege 6. Verwendung des ”Pachtschillings” 7. Bericht über die Schafweide 8. Verschiedenes: Wünsche und Anträge Um pünktliches Erscheinen wird gebeten! Sebastian Langenecker, Jagdvorsteher Einladung zum Jagdessen Am Samstag, 28. Februar 2015, findet um 19.00 Uhr, im Gasthaus Felber, Aschelsried, das diesjährige Jagdessen statt. Alle Jagdgenossen mit Frauen sind herzlich eingeladen. Die Jagdpächter u … j @ ¢ ¤ ‚ L ¢ @ u … L w ` ¢ ø ¸ « ^ ¿ 2 " j " Geschäftsstelle TSV-Vereinsheim, Ziegelwöhr 13. Unsere Geschäftsstelle ist jeden Donnerstag von 18.00 - 20.30 Uhr geöffnet. Tel. 08453 / 9075, Fax: 08453 / 33 57 93, Mail to: info § tsv-reichertshofen.de oder

Mail to: geschaeftsstelle § tsv-reichertshofen.de, Web: www.tsv-reichertshofen.de ABTEILUNG FUSSBALL Am 8. Februar 2015 hat die Jugendabteilung des TSV Reichertshofen 1985 e.V. zum F1 Jugend-Hallenturnier in die Schulturnhalle an der Jahnstr. eingeladen. Neben dem Gastgeber waren Teams aus Rohrbach (1. Platz), Langenbruck (2. Platz), Wolnzach (4. Platz), Großmehring (5. Platz) und Baar-Ebenhausen (6. Platz) angetreten. Nach spannenden und zum Teil hart umkämpften Spielen, belegten die Jungs und Mädels der F1 Jugend (Jahrgang 2006) einen hervorragenden 3. Platz. Danke an das Trainer-Team und die Eltern und Verwandten für die Unterstützung zur Vorbereitung und Durchführung des Turniers.

ABTEILUNG LEICHTATHLETIK Nicole List wird in der Werner-von-Linde-Halle in München Südbayerische Meisterin Am Sonntag, 08.02., nahmen zum ersten Mal Athleten vom TSV R’hofen an einer Südbayer. Meisterschaft teil. Lisa Graßl, David Reiser u.Nicole

Das Prinzenpaar der REB, seine Tollität Prinz Marco I. u.Ihre Lieblichkeit Prinzessin Svenja I. enthoben Bürgermeister Michael Franken (JWU) vorübergehend seines Amtes und plünderten die Amtskasse. Der Rathauschef nahm’s mit Humor: ”Eigentlich bin ich ganz froh darüber, dann kann ich die nächsten Tage wenigstens anständig im Fasching fortgehen.” Zum Glück stand genug Auslöse in Form von Leberkassemmeln und Sekt bereit. Als Dankeschön gab es von den Gardemädels noch ein paar Küsschen. (Foto: Vogl). ‚ … e ¨ w c = q § 2 c $ ! ª , @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª Veranstaltung ”Frühlingsauftakt” Der CSU-Ortsverband Reichertshofen lädt zum Frühlingsauftakt in den Gasthof Söltl nach Reichertshofen Ortsteil Hög ein. Unter dem Motto ”Politisches, Kulinarisches und Unterhaltsames” erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm. Unter anderem werden auch Gäste aus der Landes- und Bundespolitik erwartet. Höhepunkt des Abends sind die Kabarettisten ”Mare und Michi” aus Mainburg. Die beiden unterhalten mit Musik, Couplet und Gesang und werden zu Recht als ”das etwas andere Theaterensemble” bezeichnet. Die Veranstaltung beginnt am Samstag, 28. Februar 2015, 18.30 Uhr, der Eintritt ist frei! - ! Ø , Ø 2 ª º q q 2 ª @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª Eihladung zur nichtöffentlichen Jahresversammlung der Jagdgenossen des Gemeinschaftsjagdreviers Reichertshofen am Mittwoch, 04.03.2015, um 19.30 Uhr, im Gasthof Sterngarten.

List erfüllten die jeweilige Qualifikation in ihren starken Disziplinen u.durften somit an dieser Meisterschaft teilnehmen. Lisa trat im Kugelstoßen an und verpasste knapp die Qualifikation zum Endkampf. Sie belegte einen guten 11. Platz. David trat ebenfalls beim Kugelstoßen an und kämpfte sich bis zur Endrunde. Er beendete seinen Wettkampf mit einem guten 8. Platz. Am späten Nachmittag musste dann Nicole zum 800m Lauf antreten. Gleich nach dem Startschuss kam es im dichten Teilnehmerfeld zu einem Gerangel der Läuferinnen wodurch Nicole auf den vorletzten Platz zurückfiel. Doch noch während der ersten von 4 Runden lief Nicole wieder bis an die dritte Position.

Diesen Platz hielt sie bei sehr hohem Tempo bis zum Ende der 3. Runde. In der letzten Runde machte Nicole dann 120m vor der Ziellinie alles klar. Sie setzte zum Schlussspurt an und zog an den beiden führenden Läuferinnen vorbei und siegte überlegen mit 3 Sec. Vorsprung. Ihre bisherige Bestzeit im 800m Lauf verbesserte Nicole um 10 Sec. auf 2:29 min. Von der ganzen Leichtathletik Abteilung und dem gesamten TSV Reichertshofen herzlichen Glückwunsch zu diesem Meistertitel.

… Ł º c = Æ c 2 l ª , 2 @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª ABTEILUNG INDOORKLETTERN Die Kinderklettergruppe ist bereits auf über 30 Teilnehmer angewachsen. Das erfordert Handeln bezüglich der Übungsleiter. Wir müssen den Kreis unserer acht Kletterscheininhaber erweitern, um unsere Vorhaben im diesjährigen Kletterjahr in die Tat umsetzen zu können. Um die notwendigen Sicherungstechniken zu erlernen, bieten wir deshalb am Wochenende, 09./10. Mai einen Kletterkurs. Die Leitung hat natürlich Bergführer Alexander Bayerl. Sicherungsmaterial ist vorhanden. Die Kinder sind im Ingolstädter Kletterzentrum wieder am 6. und 7. März an der Reihe. ABTEILUNG SKI Bei 2 Testfahrten mit dem Kleinbus nach Spitzing u. Bayrischzell sind auch die dortigen Langlaufloipen unter die Lupe genommen worden. Toll angenommen wurde das Langlaufzentrum Bayrischzell. Die 8,4 km lange Strecke vom Nordic Aktiv Zentrum zum Parkplatz Stocker war ideal präpariert. Auch die Runde ”Bayrischzell-Geitau” über 11,8 km ist für Diagonal- und SkatingTechnik präpariert. Sie folgt bei der nächsten Tagesfahrt. Duschen und ein Umkleideraum stehen zur Verfügung. … ‚ @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª ¸ ^ « ´ 2 " j " ABTEILUNG SKI - Fahrt nach Kaltenbach am Sonntag, 22.02.2015 Eine weitere Busfahrt bieten wir anlässlich der Landkreismeisterschaft nach Kaltenbach im Zillertal an. Selbstverständlich können auch Freifahrer mitfahren. Extra Schmankerl: Rennteilnehmer sowie auch Freifahrer erhalten vergünstigte Liftpreise! Anmeldung über unsere Homepage. Tolles Event für Jedermann - Clubmeisterschaft und ”Reichertshofener Meisterschaft” Am Samstag 28.02., tragen wir unsere Clubmeisterschaft inkl. Skikursabschlussrennen in Grünten, im Allgäu aus. Wir laden hierzu alle Bürger von Reichertshofen und den Nachbargemeinden ein, an diesem Rennen teilzunehmen. Es kann sich jeder zur ”Reichertshofener Meisterschaft” anmelden. Neben der Teilnahme am Rennen ist auch noch ein Weißwurstfrühstück, Glühwein, Busfahrt und Skipass im Hammerpreis von 45 Euro (für Erwachsene) inklusive! Anmeldung über die Homepage www.sc-reichertshofen.de. Die Siegerehrung der ”Reichertshofener Meisterschaft” und der Clubmeisterschaft (inkl. Skikursabschlussrennen) findet am 13.03.2015, ab 18 Uhr, im Gasthof Haas in Karlskron statt. Skifit: Ausdauer und Ganzkörpertraining - die optimale Vorbereitung auf die Skisaison. Aktiv und fit durch den Winter mit Jasmin! Nach den Faschingsferien wieder jeden Donnerstag, ab 19 Uhr in der großen Sporthalle der Schule. Allgemein: Jahreshauptversammlung am 20.03.2015, ab 19.30 Uhr, im Nebenraum des Hotel Posthalter in Reichertshofen. Kontakt: Auf unserer Homepage finden sie weitere Informationen über den SC Reichertshofen und die Angebote: www.sc-reichertshofen.de. Sie finden uns auch auf Facebook: www.facebook.com/SCReichertshofen. Per E-Mail kontaktieren Sie uns über: info § sc-reichertshofen.de.

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DJK Vereinsheim Winden, Talstraße 2a ein. Probespielen ab 13.15 Uhr, mit der ”Kurzen” Karte (6 Blatt). Startgebühr 10,- c. Es werden Geld- und Sachpreise ausgespielt. Der Erlös ist zu Gunsten der FFW-Jugend. Wir wünschen allen Teilnehmern ein ”gutes Blatt”. Georg Pfab, Kommandant - ! Ø , Ø 2 ª º q q 2 ª k f ª , 2 ª ! fi ˚ f Ø ª Am Samstag, 07.03.2015, findet das jährliche Rehessen, im Vereinsheim Winden am Aign statt. Alle Jagdgenossen mit Frauen sind recht herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft und Jäger

g ˚ ø { ¢ ø ß @ e ‚ 8 u ! s = § º ‰ ‰ der junge Chor aus den Pfarreien Langenbruck, Hög u. Puch Probentermine Mo., 23.02.2015, 19 Uhr, im Pfarrsaal Langenbruck Mo., 02.03.2015, 19 Uhr, im Pfarrsaal Langenbruck

… Ł j Ø Ø g ! ª Ø 2 ª $ c l % s ABTEILUNG FUSSBALL Die Herrenmannschaften beginnen wieder mit d. Vorbereitung zur Rückrunde. Die 1. Mannschaft spielt am Sonntag, 22. Februar zuhause ein Freundschaftsspiel gegen den SV Weichs. Beginn: 14.30 Uhr. Die 2. Mannschaft ist spielfrei.

{ w u u ¢ … L w ` ¢ ø - ! Ø , Ø 2 ª º q q 2 ª q % + ! Æ = { º = = 2 q + º Æ 2 ª Einladung zum Jagdessen: Am Mittwoch, 25. Februar 2015, findet um 19.00 Uhr, im Schützenheim der SSG Reichertshofen unser Jagdessen statt. Alle Jagdgenossen/innen mit ihren Ehe-/partnern sind herzlich eingeladen. Die Jäger

24h-Tel 08453 3445035 85084 Reichertshofen • Gartenstraße 2a Zentrale • Telefon 0841 955890 85055 Ingolstadt • Unterhaunstädter Weg 17

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8 cf 2 Ø 2 c¨ˇ … º ‰ , ! = 2 ª ¨ l ª , ß 0 c Ø 2 c § 2 c 2 f ª L x Ø Die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen findet am Sonntag, 8. März 2015, um 18.30 Uhr, in der Restauration Gigl in Hög statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Bildung eines Wahlausschusses 7. Neuwahlen 8. Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft bittet um zahlreiches Erscheinen. Auch Interessierte sind herzlich willkommen. Die Vorstandschaft - ! Ø , Ø 2 ª º q q 2 ª q % + ! Æ = L x Ø ¤¤ Einladung zum Jagdessen Am Samstag, 28,02,2015, um 19,30 Uhr, findet Im Gasthaus Gigl/Oppl unser Jagdessen statt. Alle Jagdgenossen mit Frauen sind herzlich eingeladen. Der Jagdpächter … ‚ ˚ ‰= L x Ø Rundenwettkampergebnis Alt Hög 1 - Deutscher Michl Mindelstetten 1 1475 : 1398 Am Freitag, 20.02.2015, wird die von Gabriele Weber gestiftete Geburtstagsscheibe ausgeschossen.

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` c 2 f ˙ f‰‰f Ø 2 ` 2 l 2 c ˙ 2 + c k f ª , 2 ª ! fi ˚ f Ø ª 17. Schafkopfturnier Die Freiwillige Feuerwehr Winden lädt alle Schafkopfspieler aus Nah und Fern zum 17. Preisschafkopf, am Sonntag, 22.02.2015, um 14.00 Uhr, ins

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(Siehe auch Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft)

ß ¢ 8 ˚ ø ø u F ˚ ‚ L e ø { WASSERVERSORGUNG für Pörnbach u.Ortsteile Während der Dienstzeiten des Bauhofes ist Herr Riedmayr, 0172-8224097, und außerhalb der Dienstzeiten des Bauhofes die Stadtwerke Ingolstadt, Tel. 0841 / 80-4222, zuständig. ß 2 R 7 f L 2 ‰ ! l Æ

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c q ! fi fi ‰ l ª Ø f ª q 2 + c q % + ˙ f 2 cf Ø R q 2 ª =f 2 c= 2 c ª 0 % + = 2 c ª , 2 ’ ! + ‰ 2 ª fi fi ‰ l ª Ø f ª • x c ª $ ! % + (vov) Anhand von zahlreichen Infografiken gab Bürgermeister Helmut Bergwinkel 75 Minuten lang einen Einblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten der Gemeinde. Über 100 Bürger eine beachtliche Beteiligung für das eher kleine Pörnbach - waren ins Pucher Dorfheim gekommen, um ihm zuzuhören.

R { ! q = + º Æ ; l c • º q = R + 2 f t 2 q u + 2 fi ! ! l Æ ß 0 c Ø 2 c § 2 c q ! fi fi ‰ l ª Ø (vov) Im Zentrum des Interesses stand der ehemalige Gasthof zur Post: alle Anfragen aus den Reihen der Bürgerschaft betrafen das gemeindeeigene Gebäude und dessen zukünftige Nutzung. ”Wenn ihr jemanden findet, der die Post für einen Euro kauft, dann verkauft sie!” so ein aufgebrachter Bürger. Er hatte den ehemaligen Gasthof vorher als ”Schandfleck” bezeichnet. ”Warum hat man den Gasthof gekauft? Nur um ihn vergammeln zu lassen?” Er regte sich auf, dass er von der Gemeinde ermahnt worden war, dass er den Löwenzahn aus seinem Gehweg entfernen solle, aber selber lasse die Gemeinde die Post ”so verrotten.” Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW) antwortete zunächst, die Entfernung des Löwenzahns diene dem Straßenerhalt. Die Post bekäme er außerdem für einen Euro leicht weg, er hätte diesbezüglich schon mehrere Anfragen da. ”Der Gemeinderat muss sich zunächst einig sein, was er will. Verkaufen können wir’s immer noch”, so der Rathauschef. Als ”Bayrische Landesbank” von Pörnbach bezeichnete ein anderer Bürger die Post und stellte die Frage, was die damaligen Mitglieder des Gemeinderats mit dem Gasthof hatten machen wollen. ”Das bringt uns jetzt nicht weiter. Wir müssen mit dem Bestehenden weitermachen und erst einmal abklären, was wir vom Denkmalschutz her überhaupt machen dürfen”, so Bürgermeister Bergwinkel. Dann erst könne man sich ein Ziel setzen. Mögliche Nutzungen wären beispielsweise das Büro der Gemeindekanzlei dort unterzubringen, betreutes Wohnen, Gastronomie oder Geschäftsräume dort anzusiedeln. An dieser Stelle ergriff Gemeinderat Max Klotz (FUW) das Wort. Er sei selbst bei der Post aufgewachsen, könne aber die Frage nach der damaligen Absicht beim Kauf nicht beantworten, weil er damals noch nicht Teil des Gremiums gewesen war. Er sei sich sicher, dass der Denkmalschutz ”irgendwann rausgeht”, weil die Räume stark verändert worden seien. ”Das ist immer nur rausgeschoben worden, jetzt wird es angegriffen”, versprach Klotz und bat darum, den Gemeinderat machen zu lassen. Pläne für die ”Post” gäbe es genug. Verkaufen könne man immer noch, aber dann ”sicher nicht um einen Euro”. Ein anderer Bürger brachte abschließend noch die Anregung, neben der Gemeindekanzlei eventuell in einigen Räumen ein Pörnbacher Heimatmuseum in der ”Post” unterzubringen. ”Viele alte Sachen sind noch da.” Fotos: Vogl

Einen umfassenden Einblick in die Pörnbacher Finanzen, die Maßnahmen des letzten Jahres und die geplanten Projekte erhielten die Bürger auf der Bürgerversammlung im Pucher Dorfheim. Allerdings sorgte die momentane Finanzlage für Ernüchterung. ”Die Gewebesteuer ist leicht sinkend”, so Bürgermeister Bergwinkel. Von 440.178 c im Jahr 2013 sei man 2014 jetzt auf 289.552 c herunter. ”Die Ausgangslage ist weiterhin sehr schwierig. Wir haben während eines wirtschaftlichen Hochs nur geringe Einnahmen”, so der Rathauschef. Zwar sei die Rücklage mit 974.680 Euro im Jahr 2014 (2013: 239.680 c) sehr hoch, man werde aber auch die nächsten Jahre davon leben müssen. In Hinsicht auf die Gemeinde bedeutet das: ”Wir werden nicht jedes Projekt hundertprozentig und sofort umsetzen können”, so Bergwinkel. Man müsse jetzt im Gemeinderat entscheiden, was einem wichtig sei, und das dann nach und nach umsetzen. Bezüglich der Gewerbegebietsentwicklung sei er bereits mit einem Entwickler im Gespräch und dabei ”auf einem guten Weg”. Momentan sei eine Verlängerung des bestehenden Gewerbegebiets links und rechts von der Bundesstraße geplant. Dies sei jedoch noch nicht in trockenen Tüchern. In etwa zwei Monaten werde er mehr dazu sagen können. Weitere Brennpunkte im Gemeindegebiet waren die Schäden, die durch den Biber entstünden - da sei die Gemeinde aber ”weitgehend ”machtlos”. Der Biber stünde unter Naturschutz, die Bauhofmitarbeiter dürften nur die Biberbauten wieder entfernen. Für den gemeindeeigenen Gasthof ”Zur Post” sei durch ein Vorprojekt eine Befunddokumentation gestartet worden. Das Gebäude werde jetzt vermessen, ein statisches Gutachten werde erstellt. Das Amt für Denkmalschutz stimme im Moment keinen Veränderungen zu, man dürfe den Gasthof nur ertüchtigen. Die Voruntersuchungen für den Gasthof zur Post würden noch dieses Jahr abgeschlossen. Sanierungsbedarf gäbe es auch für die Schule in Pörnbach, hier ist ein detaillierter Sanierungsplan erforderlich. ”weil wir das dann auch gescheit machen wollen.” Auch die Kläranlage sei in die Jahre gekommen, hier seien ebenfalls größere Umbaumaßnahmen erforderlich.

Malerbetrieb Johann Schuster

Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden müsse. Die Kostenbeteiligung der Bürger müsse erst noch im Gemeinderat diskutiert werden. In der Pucher Kläranlage hätte man außerdem einen großen Fremdwasseranteil. Die Gemeinde zahle dafür gerade eine kleine Strafe. Die Auswertung der Kamerabefahrung aus dem Jahre 2009, die bis Mitte 2015 der Gemeinde vorliegen wird, soll weitere Erkenntnisse, ob der Kanal defekt sei oder ob es Fremdeinleitungen gäbe, bringen.

... und immer sind da Spuren deines Lebens, Bilder, Augenblicke und Gefühle, die uns an Dich erinnern und uns glauben lassen; dass Du bei uns bist.

Die Gemeinde erstelle hierzu gerade ein Grobkonzept, das noch mit dem

führt aus:

● Innen- und Außenanstrich ● Tapezieren · Lackieren ● Putzsanierungs- und sonstige Handwerkl. Arbeiten ● Bodenverlegung

˛ 084 53 / 24 93 Danksagung Herzlichen Dank allen, die unserer lieben Verstorbenen, Frau

Leni Reisewitz geb. Reichart auf ihren letzten Weg begleitet haben. Besonders bedanken wir uns bei H.H. Pfarrer Mayr für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier sowie bei Fr. Kufer und Frau Weiß für die bewegende musikalische Umrahmung. Ein herzliches Vergelt’s Gott allen Verwandten, Bekannten und Münchner Freunden, die ihr Anteilnahme bekundeten.

In Trauer Familie Paul Reichart

… ! = ; l ª Ø Æ 0 c , f 2 x ÆÆ 2 ª =‰f % + 2 k ! q q 2 c § 2 c q º c ¨ Ø l ª Ø q 2 f ª cf % + = l ª Ø , 2 c { 2 fi 2 f ª , 2 • x c ª $ ! % + ƒ k ! q q 2 c ! $ Ø ! $ 2 q ! = ; l ª Ø ¨ k ˚ … ¨9 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Pörnbach folgende Satzung: * ¸ · ÆÆ 2 ª =‰f % + 2 ¢ f ª cf % + = l ª Ø (1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das Gebiet der Gemeinde Pörnbach. (2) Art und Umfang dieser Wasserversorgungseinrichtung bestimmt die Gemeinde. (3) Zur Wasserversorgungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse und die Wasserzähler. * ˘ { c l ª , q = 0 % s q $ 2 Ø cfÆÆ ¨ { c l ª , q = 0 % s q 2 f Ø 2 ª = 0 fi 2 c (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts handelt. Rechtlich verbindliche planerische Festlegungen sind zu berücksichtigen. (2) Die Vorschriften dieser Satzung für die Grundstückseigentümer gelten auch für Erbbauberechtigte oder ähnlich zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Ge- samtschuldner. * < ß 2 Ø cfÆÆ q $ 2 q =f fi fi l ª Ø 2 ª Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: Versorgungsleitungen sind die Wasserleitungen im Wasserversorgungsgebiet, von denen die Grundstücksanschlüsse abzweigen. Grundstücksanschlüsse sind die Wasserleitungen von der Abzweig(= Hausanschlüsse) stelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der Anschlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung. Gemeinsame Grundsind Hausanschlüsse, die über Privatgrundstücksanschlüsse (verstücke (z.B. Privatwege) verlaufen und mehr zweigte Hausanschlüsse) als ein Grundstück mit der Versorgungsleitung verbinden. Anschlussvorrichtung ist die Vorrichtung zur Wasserentnahme aus der Versorgungsleitung, umfassend Anbohrschelle mit integrierter oder zusätzlicher Absperrarmatur oder Abzweig mit Absperrarmatur samt den dazugehörigen technischen Einrichtungen. Hauptabsperrvorrichtung ist die erste Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasserverbrauchsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt werden kann. Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude. (Sondervereinbarungen sind möglich) Wasserzähler sind Messgeräte zur Erfassung des durchgeflossenen Wasservolumens. Absperrventile und etwa vorhandene Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. Anlagen des Grundstücks- sind die Gesamtheit der Anlagenteile in eigentümers Grundstücken oder in Gebäuden hinter der (= Verbrauchsleitungen) Übergabestelle; als solche gelten auch Eigengewinnungsanlagen, wenn sie sich ganz oder teilweise im gleichen Gebäude befinden. * “ ˚ ª q % + ‰ l q q ¨ l ª , ß 2 ª l = ; l ª Ø q c 2 % + = (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein bebautes, bebaubares, gewerblich genutztes oder gewerblich nutzbares Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen und mit Wasser beliefert wird.

(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weitergehender bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. Welche Grundstücke durch die Versorgungsleitung erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde. (3) Die Gemeinde kann den Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung versagen, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert, es sei denn, der Grundstückseigentümer übernimmt die Mehrkosten, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängen, und leistet auf Verlangen Sicherheit. (4) Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasserzwecke und den Betrieb von Wärmepumpen. Die Gemeinde kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht in begründeten Einzelfällen ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist. Das gilt auch für die Vorhaltung von Löschwasser. * ¿ ˚ ª q % + ‰ l q q ¨ l ª , ß 2 ª l = ; l ª Ø q ; ˙ ! ª Ø (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, die Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind, ist der gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§ 4) ausschließlich aus dieser Einrichtung zu decken (Benutzungszwang). Gesammeltes Niederschlagswasser darf ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung verwendet werden, soweit nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. Verpflichtet sind die Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden. * ” ß 2 Æc 2 f l ª Ø § º fi ˚ ª q % + ‰ l q q ¨ º , 2 c ß 2 ª l = ; l ª Ø q ; ˙ ! ª Ø (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

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* ˝ ß 2 q % + c £ ª s l ª Ø , 2 c ß 2 ª l = ; l ª Ø q Ł Ɖf % + = Auf Antrag wird die Verpflichtung zur Benutzung auf einen bestimmten Verbrauchszweck oder Teilbedarf beschränkt, soweit das für die öffentliche Wasserversorgung wirtschaftlich zumutbar ist und nicht andere Rechtsvorschriften oder Gründe der Volksgesundheit entgegenstehen. Gründe der Volksgesundheit stehen einer Beschränkung der Benutzungspflicht insbesondere entgegen, wenn für den jeweiligen Verbrauchszweck oder Teilbedarf i. S. v. Satz 1 Trinkwasser oder Wasser mit der Beschaffenheit von Trinkwasser erforderlich ist und die Versorgung mit solchem Wasser nur durch die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet wird. § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Absatz 1 gilt nicht für die Versorgung von Industrieunternehmen und Weiterverteilern sowie für die Vorhaltung von Löschwasser. Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde Mitteilung zu machen; dasselbe gilt, wenn eine solche Anlage nach dem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung weiterbetrieben werden soll. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind. Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung in eine Eigengewinnungsanlage ist ein freier Auslauf (Luftbrücke) oder ein Rohrunterbrecher A 1 der Nachspeiseeinrichtung in das Regenauffangbecken bzw. an sonstigen Stellen (z. B. Spülkasten) erforderlich.

* « … º ª , 2 c § 2 c 2 f ª $ ! c l ª Ø 2 ª (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.

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* ^ { c l ª , q = 0 % s q ! ª q % + ‰ l q q Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, verbessert, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Er muss zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung. Sie bestimmt auch, wo und an welche Versorgungsleitung anzuschließen ist. Der Grundstückseigentümer ist vorher zu hören; seine berechtigten Interessen sind nach Möglichkeit zu wahren. Soll der Grundstücksanschluss auf Wunsch des Grundstückseigentümers nachträglich geändert oder ein zusätzlicher Grundstücksanschluss erstellt werden, so kann die Gemeinde verlangen, dass die näheren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung vorher in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Gleiches gilt, wenn durch Teilung eines Grundstücks (§ 2 Abs. 1) zwei oder mehrere Grundstücke geschaffen werden und hierfür auf Wunsch des Grundstückseigentümers nachträglich ein oder mehrere Grundstücksanschlüsse zusätzlich erstellt werden sollen. Der Grundstückseigentümer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Grundstücksanschlusses zu schaffen. Die Gemeinde kann hierzu schriftlich eine angemessene Frist setzen. Der Grundstückseigentümer darf keine Einwirkungen auf den Grundstücksanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben jede Beschädigung des Grundstücksanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. * ¸ ´ ˚ ª ‰ ! Ø 2 , 2 q { c l ª , q = 0 % s q 2 f Ø 2 ª = 0 fi 2 c q Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage von der Übergabestelle ab, mit Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen. Hat er die Anlage oder Teile davon einem anderen vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben dem anderen verpflichtet. Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Anlage und Verbrauchseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass Störungen anderer Abnehmer oder der öffentlichen Versorgungseinrichtungen sowie Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. Der Anschluss wasserverbrauchender Einrichtungen jeglicher Art geschieht auf Gefahr des Grundstückseigentümers. Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für den ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden ist. Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorge- schrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Gerät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW-Zeichen. Produkte und Geräte, die 1. in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt worden sind oder 2. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die nicht den technischen Spezifikationen der Zeichen nach Satz 3 entsprechen, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Anlagenteile, die sich vor dem Wasserzähler befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Grundstückseigentümers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen.

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* ¸ ¸ ’ l ‰ ! q q l ª Ø l ª , ¤ ª $ 2 =cf 2 $ q 2 = ; l ª Ø , 2 c ˚ ª ‰ ! Ø 2 , 2 q { c l ª , q = 0 % s q 2 f Ø 2 ª = 0 fi 2 c q Bevor die Anlage des Grundstückseigentümers hergestellt oder wesentlich geändert wird, sind bei der Gemeinde folgende Unterlagen einzureichen: a) eine Beschreibung der geplanten Anlage des Grundstückseigentümers und ein Lageplan, b) der Name des Unternehmers, der die Anlage errichten soll, c) Angaben über eine etwaige Eigenversorgung, d) im Falle des § 4 Abs. 3 die Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten. Alle Unterlagen sind von den Bauherren und den Planfertigern zu unterschreiben. Die Gemeinde prüft, ob die beabsichtigten Anlagen den Bestimmungen dieser Satzung entsprechen. Ist das der Fall, so erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück. Stimmt die Gemeinde nicht zu, setzt sie dem Bauherrn unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung. Die geänderten Unterlagen sind sodann erneut einzureichen. Die Zustimmung und die Überprüfung befreien den Grundstückseigentümer, den Bauherrn, den ausführenden Unternehmer und den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlagen. Mit den Installationsarbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung der Gemeinde begonnen werden. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Leitungen, die an Eigengewinnungsanlagen angeschlossen sind, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde verdeckt werden; andernfalls sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. Der Grundstückseigentümer hat jede Inbetriebsetzung der Anlagen bei der Gemeinde über das Installationsunternehmen zu beantragen. Der Anschluss der Anlage an das Verteilungsnetz und die Inbetriebsetzung erfolgen durch die Gemeinde oder ihre Beauftragten. Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen.

* ¸ ˘ ( $ 2 c Ł c 0 Æ l ª Ø , 2 c ˚ ª ‰ ! Ø 2 , 2 q { c l ª , q = 0 % s q 2 f Ø 2 ª = 0 fi 2 c q (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Grundstückseigentümers vor und nach ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen. Sie hat auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib oder Leben ist sie hierzu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen. * ¸ < ˚ $ ª 2 + fi 2 c Ł Ɖf % + = 2 ª ˇ L ! Æ = l ª Ø (1) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen der Wasserzähler und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist. Zur Überwachung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten sind die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde berechtigt, zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang zu betreten. Der Grundstückseigentümer, ggf. auch die Benutzer des Grundstücks, werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt. (2) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer sind verpflichtet, alle für die Prüfung des Zustandes der Anlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie haben die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen vor Inbetriebnahme der Gemeinde mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht.

(3) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haften der Gemeinde für von ihnen verschuldete Schäden, die auf eine Verletzung ihrer Pflichten nach dieser Satzung zurückzuführen sind.

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* ¸ “ { c l ª , q = 0 % s q $ 2 ª l = ; l ª Ø Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über sein im Versorgungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Wasserversorgung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde. Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtungen nicht ausschließlich der Versorgung des Grundstücks dienen. Wird der Wasserbezug nach § 22 Abs. 2 oder 3 eingestellt, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, nach Wahl der Gemeinde die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie noch fünf Jahre unentgeltlich zu belassen, sofern dies nicht unzumutbar ist. Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. * ¸ ¿ ˚ c= l ª , e fi Æ ! ª Ø , 2 c j 2 c q º c Ø l ª Ø Die Gemeinde stellt das Wasser zu dem in der Beitrags- und Gebührensatzung aufgeführten Entgelt zur Verfügung. Sie liefert das Wasser als Trinkwasser unter dem Druck und in der Beschaffenheit, die in dem betreffenden Abschnitt des Versorgungsgebietes üblich sind, entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik. Die Gemeinde ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, sofern dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend erforderlich ist. Die Gemeinde wird eine dauernde wesentliche Änderung den Wasserabnehmern nach Möglichkeit mindestens zwei Monate vor der Umstellung schriftlich bekannt geben und die Belange der Anschlussnehmer möglichst berücksichtigen. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen auf eigene Kosten den geänderten Verhältnissen anzupassen. Die Gemeinde stellt das Wasser im Allgemeinen ohne Beschränkung zu jeder Tag- und Nachtzeit am Ende des Hausanschlusses zur Verfügung. Dies gilt nicht, soweit und solange die Gemeinde durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist. Die Gemeinde kann die Belieferung ablehnen, mengenmäßig und zeitlich beschränken oder unter Auflagen und Bedingungen gewähren, soweit das zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes der anderen Berechtigten erforderlich ist. Die Gemeinde darf ferner die Lieferung unterbrechen, um betriebsnotwendige Arbeiten vorzunehmen. Soweit möglich, gibt die Gemeinde Absperrungen der Wasserleitung vorher öffentlich bekannt und unterrichtet die Abnehmer über Umfang und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung. Das Wasser wird lediglich zur Deckung des Eigenbedarfs für die angeschlossenen Grundstücke geliefert. Die Überleitung von Wasser in ein anderes Grundstück bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde; die Zustimmung wird erteilt, wenn nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. Für Einschränkungen oder Unterbrechungen der Wasserlieferung und für Änderungen des Druckes oder der Beschaffenheit des Wassers, die durch höhere Gewalt, Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, die die Gemeinde nicht abwenden kann, oder auf Grund behördlicher Verfügungen veranlasst sind, steht dem Grundstückseigentümer kein Anspruch auf Minderung verbrauchsunabhängiger Gebühren zu.

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* ¸ ” ˚ ª q % + ‰ 0 q q 2 l ª , ß 2 ª l = ; l ª Ø , 2 c k ! q q 2 c‰ 2 f= l ª Ø Æ 0 c ` 2 l 2 c‰ x q % + ; ˙ 2 % s 2 Sollen auf einem Grundstück private Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, so sind über die näheren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung besondere Vereinbarungen zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde zu treffen. Private Feuerlöscheinrichtungen werden mit Wasserzählern ausgerüstet. Sie müssen auch für die Feuerwehr benutzbar sein. Wenn es brennt oder wenn sonst Gemeingefahr droht, sind die Anordnungen der Gemeinde, der Polizei und der Feuerwehr zu befolgen; insbesondere haben die Wasserabnehmer ihre Leitungen und ihre Eigenanlagen auf Verlangen zum Feuerlöschen zur Verfügung zu stellen. Ohne zwingenden Grund dürfen sie in diesen Fällen kein Wasser entnehmen. Bei Feuergefahr hat die Gemeinde das Recht, Versorgungsleitungen und Grund- stücksanschlüsse vorübergehend abzusperren. Dem von der Absperrung betroffenen Wasserabnehmer steht hierfür kein Entschädigungsanspruch zu. * ¸ ˝ k ! q q 2 c ! $ Ø ! $ 2 Æ 0 c § º c 0 $ 2 c Ø 2 + 2 ª , 2 ’ ˙ 2 % s 2 ˇ k ! q q 2 c ! $ Ø ! $ 2 ! l q x ÆÆ 2 ª =‰f % + 2 ª ¢ ª = ª ! + fi 2 q = 2 ‰‰ 2 ª Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Muss das Wasser von einem anderen Grundstück bezogen werden, so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers beizubringen. Über die Art der Wasserabgabe entscheidet die Gemeinde; sie legt die weiteren Bedingungen für den Wasserbezug fest. Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden soll, so stellt die Gemeinde auf Antrag einen Wasserzähler, ggf. Absperrvorrichtung und Standrohr zur Verfügung und setzt die Bedingungen für die Benutzung fest. * ¸ « L ! Æ= l ª Ø $ 2 f j 2 c q º c Ø l ª Ø q q = x c l ª Ø 2 ª Für Schäden, die ein Grundstückseigentümer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Grundstückseigentümers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung einer Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Gemeinde oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist, 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsberechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. Gegenüber Benutzern und Dritten, an die der Grundstückseigentümer das gelieferte Wasser im Rahmen des § 15 Abs. 4 weiterleitet, haftet die Gemeinde für Schäden, die diesen durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung entstehen, wie einem Grundstückseigentümer. Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Grundstückseigentümern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Grundstückseigentümern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist. Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter fünfzehn Euro. Schäden sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. * ¸ ^ k ! q q 2 c ; £ + ‰ 2 c Der Wasserzähler ist Eigentum der Gemeinde. Die Lieferung, Aufstellung, technische Überwachung, Unterhaltung, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler sind Aufgabe der Gemeinde; sie bestimmt auch Art, Zahl und Größe der Wasserzähler sowie ihren Aufstellungsort. Bei der Aufstellung hat die Gemeinde so zu verfahren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist; sie hat den Grundstückseigentümer zuvor anzuhören und seine berechtigten Interessen zu wahren.

(2) Die Gemeinde ist verpflichtet, auf Verlangen des Grundstückseigentümers die Wasserzähler zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigungen einer einwandfreien Messung möglich ist. Die Ge-

stellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind.

meinde kann die Verlegung davon abhängig machen, dass der Grund-

* ˘ “ w c , ª l ª Ø q ˙ f , cf Ø s 2 f= 2 ª (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße bis zu 2500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich 1. den Vorschriften über den Anschluss- und Benutzungszwang in § 5 zuwiderhandelt, 2. eine der in § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 und 2 festgelegten oder hierauf gestützten Melde-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt, 3. entgegen § 11 Abs. 3 vor Zustimmung der Gemeinde mit den Installationsarbeiten beginnt, 4. gegen die von der Gemeinde nach § 15 Abs. 3 Satz 3 angeordneten Verbrauchseinschränkungen oder Verbrauchsverbote verstößt. 5. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 keinen Antrag auf einen Wasserbezug für vorübergehende Zwecke rechtzeitig vor der Entnahme des Wassers aus öffentlichen Entnahmestellen stellt. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt.

stückseigentümer sich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. (3) Der Grundstückseigentümer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Wasserzähler, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, sie vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Die Wasserzähler werden von einem Beauftragten der Gemeinde möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen der Gemeinde vom Grundstückseigentümer selbst abgelesen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind. * ˘ ´ F 2 q q 2 f ª cf % + = l ª Ø 2 ª ! ª , 2 c { c l ª , q = 0 % s q Ø c 2 ª ; 2 (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten an der Grundstücksgrenze nach seiner Wahl einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Grundstücksanschlüssen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. * ˘ ¸ ø ! % + Ł c 0 Æ l ª Ø , 2 c k ! q q 2 c ; £ + ‰ 2 c (1) Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes verlangen. Stellt der Grundstückseigentümer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Gemeinde braucht dem Verlangen auf Nachprüfung der Wasserzähler nur nachzukommen, wenn der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreitet. * ˘ ˘ d ª , 2 c l ª Ø 2 ª M ¢ f ª q = 2 ‰‰ l ª Ø , 2 q k ! q q 2 c $ 2 ; l Ø q (1) Jeder Wechsel des Grundstückseigentümers ist der Gemeinde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (2) Will ein Grundstückseigentümer, der zur Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung nicht verpflichtet ist, den Wasserbezug aus der öffentlichen Wasserversorgung vollständig einstellen, so hat er das mindestens eine Woche vor dem Ende des Wasserbezugs schriftlich der Gemeinde zu melden. (3) Will ein zum Anschluss oder zur Benutzung Verpflichteter den Wasserbezug einstellen, hat er bei der Gemeinde Befreiung nach § 6 zu beantragen. * ˘ < ¢ f ª q = 2 ‰‰ l ª Ø , 2 c k ! q q 2 c‰f 2 Æ 2 c l ª Ø (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Wasserlieferung ganz oder teilweise fristlos einzustellen, wenn der Grundstückseigentümer oder Benutzer dieser Satzung oder sonstigen die Wasserversorgung betreffenden Anordnungen zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwenden, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern oder 3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Abnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Grundstückseigentümer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Ein-

* ˘ ¿ ˚ ª º c , ª l ª Ø 2 ª Æ 0 c , 2 ª ¢ f ª ; 2 ‰Æ ! ‰‰ˇ ’ ˙ ! ª Ø q fi f= = 2 ‰ (1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. * ˘ ” ¤ ª s c ! Æ==c 2 = 2 ª (1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.03.1982 außer Kraft. Pörnbach, 10.02.2015

Helmut Bergwinkel, Erster Bürgermeister Anlässlich meines

90. Geburtstages möchte ich mich bei allen Gratulanten für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke recht herzlich bedanken. Insbesondere bei Herrn Bürgermeister Franken, Herrn Pfarrer Mayr, und den Abordnungen der freiwilligen Feuerwehr und dem Krieger- und Soldatenverein Reichertshofen, sowie bei allen Verwandten, Bekannten und Nachbarn, besonders bei meiner Tochter und ihrer Familie

Max Spängler SUCHE ab sofort ruhig gelegene 2-3 Zimmer Wohnung (ab 60 m 2), EG/1. OG, EBK, kl. Garten, max 750 c Kaltmiete, 2 Freigängerkatzen, ˛ 0160 / 600 66 16

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j ¢ @ ¢ ¤ ø … F ¤ u u ¢ ¤ g e ø { ¢ ø ` 2 l 2 c ˙ 2 + c • x c ª $ ! % + Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der FF Pörnbach am Freitag, 6. März 2015, im Gasthaus Bogenrieder in Pörnbach, um 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Feststellung der Anwesenheit 2. Begrüßung durch den Vorsitzenden 3. Rechenschaftsbericht des 1. Kommandanten 4. Bericht des Jugendwartes 5. Kassenbericht und Entlastung des Kassiers 6. Tätigkeitsbericht u. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 7. Aussprache über die abgegebenen Berichte 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Wünsche und Anträge 10. Sonstiges Alle Mitglieder der FF Pörnbach sowie alle Einwohner der Gemeinde Pörnbach sind zur ordentlichen Hauptversammlung der FF Pörnbach eingeladen. Ludwig Bengl, 1.Vorsitzender w $ q = ¨ l ª , { ! c = 2 ª $ ! l § 2 c 2 f ª • x c ª $ ! % + Wir führen heuer unter Leitung von Heinz Huber wieder einen Schnittkurs für Obstbäume, Sträucher und Rosen durch. Treffpunkt ist am Samstag, 28. Februar, um 9.30 Uhr, im Garten von Paul Meitner, Hopfenstraße 14a. Wenn möglich bitte Baumschere mitbringen. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Alois limberger, Vorstand ¢ f ª ‰ ! , l ª Ø ; l fi - ! Ø , 2 q q 2 ª f ª • l % + Die Jägerschaft zu Puch lädt am Samstag, 21. Februar,, alle Jagdgenossen mit Frauen zum Jagdessen in das Pucher Dorfheim ein. Beginn ist um 19.30 Uhr. Bereits ab 14.00 Uhr findet ebenfalls im Dorfheim ein Kaffeekränzchen statt, wozu auch herzliche Einladung ergeht. Die Pucher Jäger - ! Ø , Ø 2 ª º q q 2 ª q % + ! Æ = • l % + Am Mittwoch, 11.03.15, findet im Dorfheim in Puch um 19 Uhr die nichtöffentliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Puch statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Schriftführers und der Kassenverwaltung 3. Bericht der Rechnungsprüfer 4. Rückblick und Erläuterung durch den Vorstand 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Bildung eines Wahlausschusses 7. Wahl der Vorstandschaft 8. Verwendung des Jagdschillings 9. Wünsche und Anträge der Jagdgenossen Alle Jagdgenossen, die in der Pucher Flur eine jagdbare Fläche haben, sind recht herzlich eingeladen.

8 ¤ @ ‚ L g ¤ ‚ L ¢ ø ˚ ‚ L @ ¤ ‚ L u ¢ ø 8 ! = + " • Æ ! c c ! fi = • x c ª $ ! % + Samstag, 21. Februar - 1. Fastensonntag - Vorabendmesse 17.30 Rosenkranz- und Beichtgelegenheit 18.00 Pfarrgottesdienst Sonntag, 22. Februar - 1. Fastensonntag 09.45 Hl. Messe für Ute u. Georg Haller u. Eltern Haller u. Maurer Hl. Amt für die Verst. der Fam. Demmelmair u. Langhammer u. für die Verst. vom Stammtisch Bogenrieder Montag, 23. Februar 17.00 Raitbach: HI. Messe für Anton Gamperl Dienstag, 25. Februar 17.00 Pfarrgottesdienst Donnerstag, 26. Februar 17.00 HI. Messe für Eltern Viertler, Stadel u. Schleghuber u. Verw. Samstag, 28. Februar - 2. Fastensonntag - Vorabendmesse 17.30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit 18.00 HI. Amt für Eltern Krieglmeier, Eltern Wittig u. Ilse Siemeth HI. Amt für Hubert u. Theresia Werner Caritas-Frühjahrskollekte Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag 08.30 Pfarrgottesdienst Caritas-Frühjahrskollekte L ¤ ø k ¢ ¤ … ? Steinerskirchen: 08.03.: ”... über den Tod hinaus” - ein Gottesdienst für Eltern und Familien, die den Tod eines Kindes beklagen Nr. 66

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r ˇ „ n @œ„ n { * › R › “ ¿ 7 {{ * " “ œ * › "{ * 8 ˚ u L " • ` ˚ @ @ ˚ F u @ ¢ ¤ ‚ L ¢ @ u … L w ` ¢ ø Samstag, 21. Februar - Vorabend zum 1. Fastensonntag VAM für Josef u.Walburga Schlüßl m.Tochter Leni u.Verwandtsch. 17.15 für Johann und Maria Weiß; für Hedwig und Herbert Prudlik mit Eltern Gerhäuser; für Walburga Utz mit Sohn Hubert, Ludwig Forster u.Lorenz Utz Sonntag, 22. Februar - 1. Fastensonntag 9.30 Pfarrgottesdienst Montag, 23. Februar - Hl. Polykarp, Bischof von Smyrna, Märtyrer 18.00 Fastenrosenkranz 18.30 Hl. M. für Maria und Georg Wanninger; für Heinz Kuppelwieser mit Verwandtschaft; für Thea Hammerl mit Verwandtschaft; für Thekla und Fridolin Henemann mit Kindern u. Verwandtschaft; für Jakob Kreil und Therese Hofmeister mit Verwandtschaft; für Peter Ullmann mit Eltern und Schwiegereltern Dienstag, 24. Februar - Fest des hl. Apostels Matthias 9.00 Hausfrauenmesse für Johann Schwarzmeier mit Verwandtschaft 17-19.00 Eucharistische Anbetung in der Seitenkapelle Mittwoch, 25. Februar - Hl. Walburga, Äbtissin von Heidenheim in Franken (!) 8.30 Ökumenischer Bußgottesdienst für die Schüler der Mittelschule (!) Abendmesse entfällt! Donnerstag, 26. Februar In Starkertsh.: Hl. M. für Jakob u. Walburga Nieder m. Tochter Irene 19.00 Freitag, 27. Februar 10.15 Im Seniorenzentrum: Hl. M. für Pfarrer Simon Binn Samstag, 28. Februar - Vorabend zum 2. Fastensonntag - Caritassonntag 8.00 Abfahrt zum Firmeinkehrtag nach Theißing-Canisiushof am Busbahnhof Kellerweg Reichertshofen (für die Schüler der weiterführenden Schulen) (!) VAM entfällt! Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag - Caritassonntag Zählung der Gottesdienstteilnehmer Kollekte für die Caritas 9.30 Pfarrgottesdienst 9.30 Kindergottesdienst im Pfarrsaal 19.00 Bußandacht zur Vorbereitung auf d. Osterbeichte u.das Osterfest L ¤ ø k ¢ ¤ … ¢ ? Die Caritassammlerinnen werden gebeten, ihre Sammellisten im Pfarrbüro abzuholen. Die Kollekte zu Maria Lichtmess ergab 248,54 c. Außerdem wurden noch Spenden abgegeben in Höhe von 80,00 c. Ein herzliches ”Vergelt’s Gott!” für die Kerzenspenden und die entsprechenden Geldspenden! An Kirchgeld für das Jahr 2014 gingen bis jetzt bei uns ein 1.420,-- c, außerdem wurden bereits 3.453,-- c für die Kirchenheizung gespendet. Ein herzliches Vergelts Gott dafür! j 2 c ! $ q % + f 2 , l ª Ø § º ª , 2 ª @ l + 2 q = ! ª ,

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Nach gut 15-jähriger Tätigkeit in St. Margaretha wurde die Mesnerin (im Bild vorne rechts) im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes in den Ruhestand

verabschiedet. Pfr. Karl Mayr (vorne links) würdigte die aus Russland Übersiedelte ob ihrer großen Umsicht und Gewissenhaftigkeit in ihrem Dienst. -In Anerkennung ihrer vielfältigen Verdienste überreichte ihr Kirchenpfleger Rudi Repper im Namen der Kath. Kirchenstiftung eine holzgeschnitzte Madonna, eine Nachbildung des Gnadenbildes von Altötting. Vom Pfarrgemeinderatsvorsitzenden Bernd Harrer erhielt sie neben anerkennenden Worten ein Blumengebinde in den Kirchenfarben gelbweiß. Auch neunzehn der rund 40 Ministranten (viele waren wegen Erkrankung verhindert) ließen es sich neben sehr persönlichen Worten nicht nehmen, ihrer ”Ministrantenmutter” jeweils eine gelbe Rose zu kredenzen. Für Lacher sorgte Pfr. Mayr mit einem persönlichen Geschenk in Form von sechs Flaschen süßem spanischem Likörweins, den Frau Heinemann seit Jahren schmerzlich vermisst hat, seit der Seelsorger als Diabetiker auf trockenen Messwein umstellen musste. Mit auf dem Bild (Mitte rechts) ist auch zu sehen die Mesnernachfolgerin, Frau Elisabeth Mai. k 2 ‰= Ø 2 $ 2 = q = ! Ø

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Am 06. März feiern Frauen auf der ganzen Welt den WELTGEBETSTAGSGOTTESDIENST, der in diesem Jahr von Frauen der Bahamas erarbeitet wurde, gefeiert. Die katholischen Frauen aus Karlskron und Baar-Ebenhausen, sowie die evangelischen Frauen aus den gleichen Gebieten und Reichertshofen feiern den Gottesdienst an diesem Tag um 18.00 Uhr in der Dreieinigkeitskirche in Baar-Ebenhausen/ Werk. Sonne, weiße Strände und Meer, das sind Bilder, die und einfallen, wenn wir an die Bahamas denken. Die Bahamas bestehen aus 700 Inseln wovon aber nur 30 bewohnt sind. Sie sind das reichste karibische Land und gehören zu den hochentwikkelten Ländern der Welt. In der sozialen Entwicklung und bei der Gleichstellung von Frauen und Männern schneiden sie im internationalen Vergleich sehr gut ab. Auf den Bahamas sind so z.B. sehr viel mehr Frauen in den mittleren und höheren Führungsetagen zu finden als in Deutschland. Dieses Land in allen seinen Facetten möchten wir Ihnen im Gottesdienst nahe bringen. Im Anschluss an den Gottesdienst laden wir Sie ein, wie in den letzten Jahren auch, Köstlichkeiten aus verschiedenen Küchen zu probieren und gemütlich zusammen zu sitzen. Wir freuen uns auf Ihr kommen und die Einladung gilt selbstverständlich auch für Männer. { w u u ¢ … 7 ¤ ¢ ø … u w @ 7 ø e ø { g ˚ ø { ¢ ø ß @ e ‚ 8 ˇ L · { e ø 7

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g ˚ ø { ¢ ø ß @ e ‚ 8 St. Katharina Samstag, 21. Februar Messe entfällt! VAM um 17 Uhr in Puch! Sonntag, 22. Februar - 1. Fastensonntag -Kollekte für die Kirchenheizung10.00 Gottesdienst Amt f. Irma Meisl; f. Max Weingartner jun.; f. Max Weingartner sen.; f. Maria und Valentin Resch; f. Josef Klos u. Sohn Paul und Fanni Gampenrieder; f. Georg u. Maria Schuster u. Angeh.; f. Michael u. Katharina Sommerer; f. Regina Fleischmann u. Angeh.; f. Margrit Pfab u. Eltern (JA); Franziska Reichert (JA); Josef u. Theresia Reichert Donnerstag, 26. Februar 17.30 Rosenkranz 18.00 Gottesdienst Amt f. Eltern Kirzinger (JA); f. Josef Wenzl; f. armen Seelen Samstag, 28. Februar Messe entfällt! VAM um 17 Uhr in Hög Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag -Caritas Frühjahrskollekte10.00 Familiengottesdienst m. Vorstellung d. Erstkommunionkinder Amt f. Georg Huber (JA); f. Emma Rindlbacher u. Angeh. (JA); f. Walburga Federhofer; f. Josef Utz; f. Johann u. Emilie Zeitler; f. Irmgard Barthel u. Fam.; f. Georg Haltmeier (JA) L · { St. Nikolaus Sonntag, 22. Februar - 1. Fastensonntag - Kollekte für die Kirchenheizung 08.45 Gottesdienst Amt f. Ernst Morasch u. Angeh. Dienstag, 24. Februar - Hl. Matthias, Apostel 18.00 Rosenkranz 18.30 Heilige Messe Amt f. Barbara Schrott u. Angeh.; f. Prummer u. Kreitmeier;

f. Josef u. Theresia Hollweck m. Sohn Erich; f. Johann Fuhrmann u. Angeh. Samstag, 28. Februar Bitte Tag beachten! 16.30 Rosenkranz 17.00 Vorabendmesse Amt f. Marianne Hollweck (JA); f. Bernd Mutschlechner -Caritas-Frühjahrskollekte • e ‚ L St. Martin Samstag, 21. Februar - Hl. Petrus Damiani, Bischof, Kirchenlehrer - Kollekte für die Kirchenheizung 16.30 Rosenkranz 17.00 Vorabendmesse Amt f. Johann u. Anna Peschke; f. Anna Hüttner (JA); f. Nikolaus Mayr u. Verw.; f. Rosa Königer u. Anni Haunsperger (JA) Mittwoch, 25. Februar - Hl. Walburga, Äbtissin 08.00 Rosenkranz 08.30 Heilige Messe Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag -Caritas Frühjahrskollekte08.45 Gottesdienst Amt f. Anna Riedmayr u. Niedermeyr L ¤ ø k ¢ ¤ … ¢ ? Am Dienstag, 24.02.2015, um 19.15 Uhr, findet im Pfarrsaal Langenbruck ein Bibel- und Glaubensgesprächskreis statt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Herzliche Einladung zu unserer Pfarrwallfahrt nach Altötting am Freitag, 20. März 2015. Zum Ablauf: Bei der Hinfahrt Gebet, Lieder u.Meditationstexte. In Altötting angekommen haben sie Zeit zur freien Verfügung und die Möglichkeit zu beichten. Um 11 Uhr feiern wir eine gemeinsame Messe in der Gnadenkapelle. Anschließend essen wir im Gasthof ”Zwölf Apostel” zu Mittag. Um 14.00 Uhr Dankandacht in der Bruder Konrad-Kapelle mit Segnung der Andachtsgegenstände. Mit Kaffee und Kuchen lassen wir unsere Wallfahrt ausklingen. Eingeladen sind alle Interessierten. Anmeldung bei Fr. Kammerer, Tel.: 08453/1498. - ¢ L w j ˚ … ’ ¢ e { ¢ ø ˇ { 2 fi 2 f ª , 2 @ 2 f % + 2 c = q + º Æ 2 ª Am Bahnhof 27, Baar-Ebenhausen Freitag, 20. Februar 2015 19.15 Bibelstudium mit Beteiligung der Anwesenden zu dem Thema: ”Jehova - ein Gott der demütig delegiert und zuhört” Sonntag, 15. Februar 2015 9.30 Biblischer Vortrag: ”Verändert die Wahrheit dein Leben”, anschließend Besprechung mit den Zuhörern ”Zusammenhalten, während die alte Welt vergeht” Die Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind herzlich eingeladen. Weitere Info unter www.jw.org in über 600 Sprachen. ¢ j ˚ ø { " • ` ˚ @ @ ˚ F u ß @ e ø ø ¢ ø @ ¢ e u L Gottesdienste in der Dreieinigkeitskirche Baar-Ebenhausen: 22.02., 11.00 Gottesdienst, Prädikant Baierl 01.03., 11.00 Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Plack 06.03., 18.00 Ökum. Weltgebetstagesgottesdienst der Frauen, Team Besondere Gottesdienste in der Martinskirche: 01.03., 11.00 MINI Gottesdienst, Pfarrer Spanos / TEAM 06.03., 19.00 Ökum. Weltgebetstagsgottesdienst der Frauen, Team Gottesdienste im Seniorenzentrum Reichertshofen: 13.03.,15.45 Gottesdienst, Pfarrer Plack { c l Ł Ł 2 ª ˇ 8 c 2 f q 2 ˇ j 2 c ! ª q = ! ‰= l ª Ø 2 ª ¨ … Ł f= ! ‰ + º Æ? Sonntag: Tanzkurs für Jugendliche, jeweils 17.00 Uhr (vorerst Februar / März) Montag: Mutter-Kind-Gruppe ”Krabbelkäfer”, 9.00 - 11.00 Uhr Posaunenchor, 20.00 Uhr Mittwoch: Gospelchor ”Martin Singers”, 19.45 Uhr Donnerstag: Kinderchor ”S-Marties”, 16.45 Uhr Außerdem gibt es mehrere VCP - Pfadfinder Gruppen, Termine auf Anfrage im Pfarramt. 20.02., 19.00 TTM - Gruselnacht , Jugendraum 25.02., 19.00 Ökum. Bibelabend zus. mit Herz Jesu, Kath. Jugendheim Hundszell 25.02., 19.00 Frauentreff ”Mit dem Herzen singen”, Konferenzraum 03.03., 18.00 Konfiteam (Freizeitteam), Gemeindesaal 03.03., 19.00 Elternabend zur Konfirmation, Gemeindesaal ¢ $ 2 ª + ! l q 2 ª ? 19.02., 14.00 Seniorennachmittag Ebenhausen, Gemeindesaal 24.02., 18.00 Vortreffen Weltgebetstag d. Frauen, Gemeindesaal 04.03., 19.00 Elternabend zur Konfirmation, Gemeindesaal 05.03., 16.30 Kids-Treff, Gemeindesaal 05.03., 19.30 Bibliologabend, Gemeindesaal