2008 Rohr Royal 1. Der Hausmeister als Partner der Immobilienwirtschaft

Der Hausmeister als Partner der Immobilienwirtschaft © 2008 Rohr Royal 1 Sondereigentum- Gemeinschaftseigentum © 2008 Rohr Royal 2 Sondereigen...
Author: Maja Weber
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Der Hausmeister als Partner der Immobilienwirtschaft

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Sondereigentum- Gemeinschaftseigentum

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Sondereigentum ƒ

sind die im Aufteilungsplan mit einer Nummer gekennzeichneten Einzelräume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Eigentümers übermäßig beeinträchtigt oder die äußere Gestalt des Gebäudes verändert wird.

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Das Sondereigentum gehört dem/den jeweiligen Eigentümer/n alleine

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Beispiele für das Sondereigentum: Abwasserleitungen der Küche / Bad bis zum gemeinschaftlichen Fallstrang Trinkwasserleitungen ab dem gemeinschaftlichen Steigstrang

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Gemeinschaftseigentum ƒ

Gemeinschaftliches Eigentum sind gem. der Teilungserklärung das Grundstück sowie Teile, Räume, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen und die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind und dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Eigentümer dienen.

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Das Gemeinschaftseigentum gehört der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Beispiele für das Gemeinschaftseigentum:

allen Eigentümern

Alle Teile der Statik, dem Feuchtigkeitsschutz, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz Sämtliche Versorgungseinrichtungen vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens (Gas, Wasser, Strom, Heizung etc.) bis Übergabepunkt Sondereigentum Abwasserleitungen wie Fallstränge, Querverzüge, Grundleitungen bis Übergabepunkt Entsorger

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Eigentum von Dritten ƒ

sind insbesondere Versorgungseinrichtungen bis zum Übergabepunkt, ab dem der/die jeweilige/n Grundstückseigentümer verantwortlich ist/sind. Die jeweiligen Leitungssysteme werden als Zubehör des Grundstücks- und Versorgungsträger angesehen, auch wenn sie fremde Grundstücke durchqueren.

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Das Eigentum Dritter gehört den jeweiligen Versorgungsunternehmen

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Beispiele für das Eigentum Dritter: Gasleitungen (incl. Messeinrichtung) bis Messeinrichtung Trinkwasserdruckleitungen (incl. Messeinrichtung) bis Messeinrichtung Fernheizungsrohre, Stromleitungen etc.

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Warum ist die Ursachenforschung und -klärung eines Schadens für jeden Verwalter mehr als wichtig?

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Damit der Verwalter die Kosten für die Schadensbehebung den richtigen Konten zuordnen kann!!

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entweder dem

Sondereigentum oder dem

Gemeinschaftseigentum

Schäden im Bereich des Eigentum Dritter, werden vom Eigentümer behoben

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Beispiele für die Zuordnung der Kosten ƒ

Verstopfung der Küchenspüle / Badewanne in der Wohnung Der Schaden/die Ursache liegt nachweislich im Bereich Sondereigentum Verursacher ist der Nutzer der Leitungen, da kein Anderer die Leitungen nutzt

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Verstopfung im Abwasserfallstrang oder der Grundleitung Der Schaden/die Ursache liegt nachweislich im Bereich Gemeinschaftseigentum Verursacher ist durch Mehrfachnutzung der Leitungen nicht ausfindig zu machen

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Leckage in der Gasleitung bis Messeinrichtung Der Schaden/die Ursache liegt nachweislich im Bereich Eigentum Dritter

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Wichtig !! ƒ Auf dem Regiebericht muss die Ursache / der Verursacher des Schadens festgehalten sein und dokumentiert werden! ƒ Die Rechnungen müssen den Angaben des Regieberichts entsprechen! ƒ Grundsätzlich müssen die Rechnungen der ausführenden Handwerksbetriebe dem §35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen Lohnkostenanteil - Materialkostenanteil) entsprechen!

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Fazit ƒ Durch die Ursachen-Verursacherklärung können der WEG ƒ entstandene Kosten richtig zugeordnet werden ƒ kein Eigentümer wird benachteiligt ƒ es führt zur Transparenz bei der Rechnungsprüfung ƒ die Arbeit des Verwalters wird reduziert ƒ Führt zur Zufriedenheit bei den Auftraggebern

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Dienstleistung ist ein Geschäft des Vertrauens

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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