Der starke Partner der Schwerbehindertenvertretung

Dezember 4_2010 ISSN 1433-4089 Rheinland Nachrichten des Landschaftsverbandes Rheinland – Integrationsamt Das LVR-Integrationsamt De...
Author: Manuela Acker
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Dezember 4_2010









ISSN 1433-4089

Rheinland Nachrichten des Landschaftsverbandes Rheinland – Integrationsamt

Das LVR-Integrationsamt

Der starke Partner der Schwerbehindertenvertretung

Das Integrationsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellt sich vor: Wer sind wir? Welche Aufgaben haben wir? Und wie unterstützen wir die Schwerbehindertenvertretungen konkret bei ihrer Arbeit? Die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind abgeschlossen. Für die neuen wie auch für die wieder gewählten Vertrauenspersonen beginnt nun eine neue vierjährige Amts­ zeit. Hierzu wünschen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR-Integrationsamtes alles Gute! Die Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zu fördern – das ist Aufgabe des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Rheinland. Dabei sind insbesondere die Schwerbehindertenvertretungen wichtige Ansprechpartner im Betrieb: Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort und können durch die Nähe zu den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen auftretende Probleme am ZB Rheinland 4_2010

Arbeitsplatz rechtzeitig erkennen und diese angehen. Nicht zuletzt sind die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen auch Verbindungsperson zwischen dem Betrieb oder der Dienststelle und dem LVRIntegrationsamt. Deshalb ist eine gute Zusammenarbeit wichtig und Voraussetzung für eine beiderseitig erfolgreiche Arbeit. Doch wie unterstützt das LVR-Integrationsamt die SBV konkret bei ihrer

Aufgabe, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern? Wer ist wofür zuständig und an wen können Sie sich persönlich wenden? Darüber wollen wir Ihnen in dieser Ausgabe der ZB Rheinland einen Überblick geben. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und viel Erfolg bei Ihrer Aufgabe. Wenn Sie Fragen haben oder sich informieren wollen, melden Sie sich bei uns – wir sind für Sie da! ■

Im Rheinland … • g  ibt es aktuell rund 2.500 Vertrauenspersonen mit jeweils mindestens einem Stellvertreter sowie • 234 Stufenvertretungen, die sich als Bezirks-, Gesamt-, Haupt- oder Konzernschwerbehindertenvertreter für die Interessen der ­schwerbehinderten Beschäftigten einsetzen.

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Au fgaben

Welche Aufgaben hat das LVR-Integrationsamt? Das LVR-Integrationsamt hat nach dem Schwerbehindertenrecht die Aufgabe, die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu fördern. Ziel ist es, Arbeitgeber bei der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu unter­stützen und zu fördern. Aus dem Sozial­gesetzbuch IX ergeben sich vier Aufgabengebiete. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Sie umfasst Maßnahmen und Leis­tungen, die erforderlich sind, damit schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben – und damit an der Gesellschaft – teilhaben können. Konkret bedeutet dies: Das LVR-Integrationsamt bietet schwerbehinderten Menschen und ihren Arbeitgebern fachliche Beratung, individuelle Betreuung wie auch finanzielle Unterstützung. Welche Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelnen vom LVR-Integrationsamt und seinen Fachdiensten angeboten werden, erfahren Sie auf den Seiten 3 und 4. Kündigungsschutz Will ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Menschen kündigen, benötigt er zuvor die Zustimmung des LVR-Integrationsamtes. So sieht es der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen vor. In diesem Verfahren werden alle Möglichkeiten geprüft, ob und gegebenenfalls wie der schwerbehinderte Mensch weiterbeschäftigt werden kann. Die Schwerbehindertenvertretungen geben im Verfahren Stellungnahmen ab.

Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Für die erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertretung sind Fachkenntnisse eine unerlässliche Voraussetzung. Das LVR-Integrationsamt bietet kostenlos Schulungs- und Bildungsmaßnahmen an, die die Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams – also die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat und den Beauftragten des Arbeitgebers – in die Lage versetzen sollen, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Darüber hinaus gehören Informationen über die Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen zur Aufklärungsarbeit des LVR-Integrationsamtes. Wie das LVR-Integrationsamt Schwerbehindertenvertretungen konkret unterstützt, erfahren Sie auf Seite 5. Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Von Arbeitgebern, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, diese jedoch nicht zu wenigstens fünf Prozent mit schwerbehinderten Men­schen besetzen, erhebt das LVR-Integrationsamt die Ausgleichsabgabe. Diese Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur zur Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verwendet werden. ■

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Wer ist wofür zuständig? Das LVR-Integrationsamt stellt eine breite Palette an Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber zur Verfügung. Wer ist bei den verschiedenen Fragen und Anforderungen jeweils der richtige Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretung?

Das LVR-Integrationsamt … … berät und unterstützt Betriebe und Dienststellen … • in Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. • bei der behinderungsgerechten Einrichtung neuer und der Umgestaltung vorhandener Arbeits- und Aus­ bildungs­plätze. Die Ingenieure des Technischen Bera­ tungs­dienstes kennen sich unter anderem aus in Fragen der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen von Behinderungsarten. • mit den Integrationsfachdiensten (IFD). Sie bereiten schwerbehinderte Menschen im Auftrag des LVR-Integrationsamtes auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vor, begleiten sie am konkreten Arbeitsplatz und beraten Arbeitgeber in psychosozialen Fragen. Die IFD sind in allen Arbeitsagenturbezirken im Rheinland bei freien Trägern eingerichtet und arbeiten auch im Auftrag der Rehabilitationsträger. • bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, das darauf abzielt, die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern möglichst zu beenden und deren Arbeitsplatz zu erhalten. • bei Verhandlungen über eine Integrationsvereinbarung, die Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen beinhaltet. ZB Rheinland 4_2010

… unterstützt Arbeitgeber finanziell … • bei der Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Men­schen. • bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits­ plätzen und des Arbeitsumfeldes (z.B. Aufzüge, Sanitär­ anlagen). • wenn die Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen un­ter der Normalleistung liegt. • bei der Berufsausbildung schwerbehinderter Jugendlicher. • bei der Gründung und dem Betrieb eines Integrationsprojektes. Das sind Unternehmen, Betriebe oder Abteilungen, in denen mindestens 25 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind. … unterstützt schwerbehinderte Menschen finanziell … • mit Zuschüssen zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. • mit Zuschüssen für eine notwendige Arbeitsassistenz. … ist im Kündigungsschutzverfahren zuständig für … • die Durchführung des Verfahrens. • die Erteilung oder Ablehnung der Zustimmung zur Kündigung.

Ihre regional zuständigen Ansprechpartner … • • • •

beim LVR-Integrationsamt, beim Integrationsfachdienst, bei der örtlichen Fürsorgestelle und bei den Handwerkskammern sowie bei der Industrie- und Handelskammer … finden Sie im Ansprechpartner-Verzeichnis im Internet: www.rav.lvr.de

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Au fgaben

Die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland … … arbeiten in enger Kooperation mit dem LVR-Integrationsamt. Sie sind bei den Städten, Kreisen sowie größeren kreis­ angehörigen Gemeinden eingerichtet und vor Ort ers­ter Ansprechpartner. … unterstützen Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen finanziell … • bei der behinderungsgerechten Einrichtung einzelner bereits bestehender Arbeitsplätze. • wenn schwerbehinderte Beschäftigte an ihrem Arbeits­ platz personelle Unterstützung benötigen und diese vom Betrieb selber gestellt wird. • mit Zuschüssen für technische Arbeitshilfen. • mit Darlehen für Existenzgründer zur Finanzierung von Investitionen in die eigene Firma. … sind im Kündigungsschutzverfahren zuständig für … • die Ermittlung des Sachverhalts im Falle einer ordentlichen Kündigung. Die Fachberater für Integration bei den Handwerkskammern und der Industrie- und Handels­kammer im Rheinland … … sind ein besonderes Angebot für Handwerksbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sie werden vom LVR-Integrationsamt beauftragt und finanziert. … beraten und informieren deren Mitglieder … • über die Chancen der Einstellung behinderter Beschäftigter und helfen ihnen bei der Umsetzung. • über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. • und helfen ihnen bei der Kontaktaufnahme zu Behörden sowie bei der Antragstellung auf Leistungen. ■

+++ Aktuelle Sonderprogramme +++ Mit „aktion5“ ...

… fördern die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe die Teilhabe besonders betroffener schwerbehinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeber können Einstellungs- und Ausbil­dungs­prämien sowie lang­fristige Lohnkostenzuschüsse erhalten. Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler können bereits vor der Schulentlassung gezielt unterstützt und auf einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Vor Beginn und während eines Arbeitsverhältnisses können individuelle Unterstüt­zungsleis­tungen erbracht werden, die den Integrationsprozess abrunden, zum Beispiel Arbeitstrainings, Maßnahmen der Behinderungsverarbeitung oder der Stärkung sozialer Kompetenzen. Darüber hinaus können innovative Projekte gefördert werden, die die Chancen besonders betroffener schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.

Mit „Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn“ …

… fördert der LVR Betriebe und Integrationsprojekte, die Beschäf­tigte aus einer Werkstatt für behinderte Menschen einstellen. Sie erhalten einen lang­fris­ tigen finanziellen Zuschuss und werden bei der Einarbeitung und Begleitung durch den Integrationsfachdienst unterstützt.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten des LVR-Integrationsamtes: www.lvr.de > Soziales

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Bi ldu ngsangebot

Wie können Sie sich informieren? Ein solides Fachwissen ist Voraussetzung, um als Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfolgreich zu sein. Das richtige Rüstzeug vermittelt das LVR-Integrationsamt in seinen Seminaren zum Thema Behinderung und Beruf sowie durch die Herausgabe entsprechender Schriften. Das Kursangebot des LVR-Integrationsamtes Wie sieht das Kursangebot aus? Das Kursprogramm setzt sich aus vier aufeinander aufbauenden Elementen zusammen: • Grundkurse richten sich speziell an die SBV und qualifizieren diese für ihre Aufgabe. • Aufbaukurse erweitern den vorhandenen Kenntnisstand. Sie sind geeignet für Schwerbehindertenvertretungen, Arbeitgeberbeauftragte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- oder Personalräte. • Informationsveranstaltungen zu bestimmten Schwerpunktthemen stehen allen offen, die sich mit dem Thema Behinderung und Beruf befassen und deren Betrieb oder Dienststelle im Rheinland liegt. • Praxistage speziell zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) richten sich an Mitglieder des BEM-Teams. Was kosten die Veranstaltungen? Alle Kurse und Informationsveranstaltungen sind für die Teilnehmer kostenfrei. Das LVR-Integrationsamt trägt die Sachkosten, die Arbeitgeber übernehmen die Kos­ten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten. Wie erhalte ich das Kurs­programm? Das Kursangebot des LVR-Integrationsamtes wird jedes Jahr neu aufgelegt und jeweils vor Beginn des neuen Jahres automatisch an alle uns bekannten betrieblichen Funktionsträger versandt. Noch schneller können Sie sich über das Internet informieren: www.lvr.de > Soziales ■ Tipp: Sprechen Sie Ihren Schulungsbedarf rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab und melden Sie sich zügig zu den Seminaren des LVR-Integrationsamtes an!

Das Schriftenangebot des LVR-Integrationsamtes Arbeitshefte: • Die Schwerbehinderten­ver­tre­tung • Behinderung und Ausweis • Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche für (schwer-)behinderte Menschen • Handlungsempfehlungen zum BEM • Der besondere Kündigungsschutz für schwer­behinderte Menschen nach dem SGB IX • Menschen mit seelischen Behinderungen im Arbeitsleben Fachlexikon: • ABC – Behinderung & Beruf – Handbuch für die betriebliche Praxis Gesetzesgrundlage: • Sozialgesetzbuch SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Weitere Publikationen: • „Zeitschrift ZB: Behinderte Menschen im Beruf“ – mit ständiger Beilage „ZB Rheinland“ • zahlreiche Publikationen und Broschüren zum Thema Behinderung und Beruf ■ Kostenlose Bestellung … • im Internet unter www.lvr.de > Publikationen oder • schriftlich bei der Rheinland Kultur GmbH, Abtei Brauweiler, Postfach 2140, 50250 Pulheim. Tipp: Alle Publikationen stehen außerdem im Internet zum Download bereit: www.lvr.de > Service

Im Internet … … finden Sie den Landschaftsverband Rheinland und das Integrationsamt unter www.lvr.de. Darüber hinaus bietet der Auftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) umfassende Informationen zum Thema Behinderung und Beruf: www.integrationsaemter.de Dort finden Sie auch die BIH Online Akademie, die unter anderem interaktive Lernprogramme, Beispiele guter Praxis sowie Fachforen enthält. Neben festen Themen wie BEM und Integrationsvereinbarung werden regel­mäßig aktuelle Schwerpunkte aus der Zeitschrift ZB aufgegriffen. ZB Rheinland 4_2010

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Ansprechpartn er

An wen kann ich mich wenden? Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns – wir helfen weiter. Landschaftsverband Rheinland – LVR-Integrationsamt Hermann-Pünder-Straße 1 50679 Köln

Telefon 02 21/8 09 – 42 90 Telefax 02 21/8 09 – 42 01

Leiterin des LVR-Integrationsamtes und der LVRHauptfürsorgestelle sowie Vorsitzende der Bundes­ arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Seminare, Öffentlichkeitsarbeit, Erhebung der Ausgleichsabgabe, Forschungsvorhaben

Dr. Helga Seel

Abteilungsleiterin: Beatrix Seufert

Telefon 02 21/8 09 – 44 00 Telefax 02 21/8 09 – 44 02 E-Mail [email protected]

Telefon 02 21/8 09 – 44 55 Telefax 02 21/82 84 – 04 68 E-Mail [email protected]

Begleitende Hilfe, Kündigungsschutz

Technischer Beratungsdienst

Abteilungsleiter: Gerhard Zorn

Abteilungsleiter: Carsten Brausch

Telefon 02 21/8 09 – 43 36 Telefax 02 21/82 84 – 16 73 E-Mail [email protected]

Telefon 02 21/8 09 – 43 18 Telefax 02 21/82 84 – 20 98 E-Mail [email protected]

Integrationsbegleitung, Integrationsunternehmen

Widerspruchsausschuss/Rechtsangelegenheiten

Abteilungsleiter: Dr. Dieter Schartmann

Geschäftsstelle: Christoph Beyer

Telefon 02 21/8 09 – 43 68 Telefax 02 21/82 84 – 16 30 E-Mail [email protected]

Telefon 02 21/8 09 – 43 11 Telefax 02 21/82 84 – 18 15 E-Mail [email protected]

Impressum

ZB Rheinland Nachrichten des Landschaftsverbandes Rheinland – Integrationsamt Herausgeber Landschaftsverband Rheinland – Integrationsamt Verlag Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden, Telefon: 06 11/90 30 – 3 23, E-Mail: [email protected] ZB Rheinland erscheint viermal jährlich als Beilage der ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf

Redaktion Beatrix Seufert (verantw. für Hrsg.), Sabine Wolf (verantw. für Verlag), Andrea Temminghoff Herstellung Manfred Morlok Fotos Klaus Deiters; fotolia/Klaus-Peter Adler S. 4 (u.), endostock S. 3 (u.); iStockphoto/lisegagne S. 2 (u.) Layout Atelier Stepp, Speyer Papier Gedruckt auf umweltfreundlich hergestelltem Papier Druck Druckhaus Main-Echo GmbH & Co KG, 63741 Aschaffenburg

Auflage 27.500 Redaktionsschluss November 2010 www.integrationsaemter.de ist das Internet-Angebot der ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf und der deutschen Integrationsämter

Kontakt: Beatrix Seufert Telefon 02 21/8 09 – 44 55