20 Jahre 2017 Lloyd Touristik

1997

Z U S A T Z–T E R M I N Exklusiv für unsere Stammkunden

Bremerhaven 9. bis 13. Mai 2017

1997 – 2017 20 Jahre Lloyd Touristik Zu unserem Firmen-Jubiläum freuen wir uns, Sie in unserer Heimatstadt zu begrüßen. Bremerhaven vereint maritimes Flair mit aufregenden Einblicken in eine faszinierende Museumsvielfalt direkt „hinterm Deich“, ungewöhnlichen Ausblicken auf historische Sehenswürdigkeiten und viel Weitblick in Kunst und Kultur. Das Stadttheater Bremerhaven genießt weit über die Grenzen ein hohes Ansehen und wurde gerade zu einem der besten Theater abseits der großen Zentren ernannt. Daneben wird Sie die norddeutsche Küche begeistern. Von traditioneller Hausmannskost bis hin zu großer Kulinarik hat unsere junge Stadt alles zu bieten. Freuen Sie sich auf spannende Tage – wir freuen uns auf Sie!

Dienstag, 9. Mai Individuelle Anreise. Die Zimmer im ATLANTIC Hotel Sail City stehen Ihnen ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Um 16:30 Uhr erwarten wir Sie zum Cocktail-Empfang, um dann gemeinsam einen „lütten“ Spaziergang zur Seute Deern zu unternehmen. Im ehemaligen Laderaum der hölzernen Dreimast-Bark von 1919 werden Ihnen zwischen starken Planken und unter mächtigen Decksbalken maritime Köstlichkeiten gereicht. Anschließend heißt Sie das Stadttheater Bremerhaven zum 7. Sinfoniekonzert herzlich willkommen. GMD Marc Niemann und das Philharmonische Orchester Bremerhaven lassen mit Werken von Anatoli K. Ljadow („Der verzauberte See“ Symphonische Dichtung Des-Dur op. 62), Peter I. Tschaikowsky (Konzert für Violine und Orchester D-Dur op. 35) und Dmitri Schostakowitsch (Symphonie Nr. 5

d-Moll op. 47) den Zauber Russlands entstehen. Solist: Denis Goldfeld (Violine). Mittwoch, 10. Mai Um 10:00 Uhr steht der HafenBus für Sie bereit. Vor Ihnen liegt eine Fahrt ins absolute Sperrgebiet, in das sonst nur Betriebsangehörige dürfen – in die Überseehäfen. Hier werden die meisten Autos und die frischesten Früchte umgeschlagen, hier werden Waren von Kaffee und Bier bis zu imposanten Schwergütern im- und exportiert, hier sind spezialisierte Werften Zuhause, und nicht zuletzt befindet sich hier die längste Stromkaje der Welt! Vorbei am Innenstadthafenbecken der Havenwelten und entlang des „Schaufenster Fischereihafen“ endet die Tour direkt vor unserem Bürogebäude. Werfen Sie bei einem prickelnden Glas Sekt einen Blick hinter die Kulissen von Lloyd Touristik. 13:00 Uhr – Den frischesten Fisch isst man nur 200 Meter von den

Auktionshallen entfernt, im Natusch Fischereihafen-Restaurant – eine der ersten Adressen für Feinschmecker in deutschen Landen. Für Sie ist das „Kapitänsmenü“ bestellt, lassen Sie es sich gut schmecken! Wie wäre es am Nachmittag mit einem Bummel durch die maritime Erlebniswelt? Hier können Sie das Fischräuchern „live“ erleben oder die Unterwasserwelten der nordischen Meere bestaunen. Im angrenzenden Hafenbecken bietet der letzte deutsche Seitentrawler, die FMS „Gera“, einen Einblick in die harte Arbeit der Fischer. Nicht verpassen sollten Sie auch einen Besuch in Fiedlers „Fischerdorf“ und dem „Fischmarkt Anno 1906“! Am Abend (19:30 Uhr) hebt sich im Stadttheater Bremerhaven der Ballett–Vorhang zu „Dance Puzzle“. Donnerstag, 11. Mai Das Stadttheater Bremerhaven zeigt

sich Ihnen am Vormittag von seiner verborgenen Seite. Eine BackstageFührung geleitet Sie vom Schnürboden bis in die Katakomben. Mittags werden Sie im Klimahaus Bremerhaven® 8° Ost erwartet. Zunächst stärken Sie sich am Buffet und dann treten Sie Ihre „Weltreise“ an: Entlang des 8. östlichen Längengrades (auf dem auch Bremerhaven liegt) erleben Sie hautnah fünf Kontinente, neun Orte sowie die Klimazonen unserer Erde. Nach der Führung können Sie selbstverständlich noch individuell in dieser einzigartigen Wissens- und Erlebniswelt verweilen. Abends besuchen Sie erneut das Stadttheater Bremerhaven. Das Haus hat eine veritable Verdi-Tradition: Die erste hier gegebene Oper war im Jahr 1872 „Il Trovatore“. Jahrzehnte später war es Schauplatz der deutschen Erstaufführung von „Attila“, die als „Verdi-Wunder von Bremerhaven“ in die Musikgeschichte einging.

Freuen Sie sich heute auf „Un ballo in maschera“ unter der musikalischen Leitung von Generalmusikdirektor Marc Niemann. Freitag, 12. Mai Sie machen sich auf den Weg an die Wurster Nordseeküste. Ziel ist das malerische Dörfchen Cappel und seine berühmte ArpSchnitger-Orgel. Auf eine kurzweilige Einführung durch unseren lieben Kollegen Gerhard Primus-Frerichs, folgt mit einem exklusiven Konzert ein wahrer Ohrenschmaus. Anschließend lassen Sie sich an der Kante des Deichvorlands in die Welt zweier Leuchtfeuerwärter des 19. Jahrhunderts versetzen. Der Leuchtturm Obereversand prägte ein gutes Jahrhundert die „Skyline“ des Wurster Watts und ist in seiner Ursprünglichkeit kaum zu übertreffen. Zurück in Bremerhaven bleibt noch Zeit für eigene Unternehmungen,

bevor wir Sie dann um 18.30 Uhr im Hotel zum Cocktail-Empfang bitten. Zum Ausklang herrlicher Tage bei uns an der Küste nimmt Sie Weinakademikerin Diana Rohrbach um 19.30 Uhr mit auf eine fantastische Gourmet-Safari. Samstag, 13. Mai Individuelle Heimreise. Programm- und/oder Besetzungsänderungen vorbehalten!

Bremerhaven hat noch so viel mehr zu bieten! Im preisgekrönten Erlebnismuseum Deutsches Auswandererhaus können Sie sich auf eine lebendig gestaltete Zeitreise begeben. Das Deutsche Schifffahrtsmuseum gibt spannende Einblicke in früheres und heutiges Leben auf Schiffen und in Häfen. Oder wie wäre es mit einem Besuch im Zoo am Meer - hier genießen sogar die Tiere den Blick aufs Wasser. Verlängern Sie ganz individuell Ihren Aufenthalt. Wir sind Ihnen sehr gerne dabei behilflich!

Reisepreis pro Person: € 1.095,– im Doppelzimmer € 1.355,– im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung

Eingeschlossene Leistungen: • 4 Übernachtungen im ATLANTIC Hotel Sail City (4****) • Tägliches Frühstücksbuffet • Cocktail-Empfang im Hotel (09.05.) • Maritime Köstlichkeiten an Bord der Seute Deern (09.05.) • Kapitänsmenü im Natusch Fischereihafen-Restaurant (3-Gang-Menü inkl. Getränke / 10.05.) • Mittagessen im Klimahaus Bremerhaven® 8° Ost (Buffet / 11.05.) • Gourmet-Safari (5-Gang-Menü inkl. Weinbegleitung / 12.05.) • Ausflüge & Besichtigungen lt. Programm • Eintrittskarten (PG 1) im Stadttheater Bremerhaven für: ‘‘ Sinfoniekonzert (09.05.) ‘‘ „Dance Puzzle“ (10.05.) ‘‘ „Un ballo in maschera“ (11.05.)

Ihr Domizil: ATLANTIC Hotel Sail City (4****) Modernes Ambiente, außergewöhnliche Architektur und eine exklusive Lage:
 Das ATLANTIC Hotel SAIL City direkt am Weserdeich, im Herzen der „Havenwelten“, bietet zeitgemäßen Komfort und einen erstklassigen Service. Für Sie sind lichtdurchflutete Deluxe- und Superior-Zimmer in der 5. - 8. Etage reserviert, die im eleganten Design einladend und zugleich funktionell ausgestattet sind. Kostenloses WLAN und eine individuell regulierbare Klimaanlage runden die modernen Annehmlichkeiten ab. Das Restaurant Strom bietet innovative Gerichte, saisonale Trends und regionale Produkte. Der Panoramablick auf die Weser macht einen Besuch dabei unvergesslich.

Bitte beachten Sie: Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH. Die Zahlungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgesichert. Sie erhalten zusammen mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein. An- und Restzahlung / Reiseunterlagen: Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 30% vom Reisepreis zu leisten (siehe Anmeldeformular). Die Restzahlung ist entsprechend zu tätigen, so dass diese ca. 4 Wochen vor Reisebeginn auf dem Konto von LLOYD TOURISTIK eingeht. Die Reiseunterlagen erhalten Sie etwa 14 Tage vor Reisebeginn. Beratung und Anmeldung beim Reiseveranstalter: Lloyd Touristik Heinz Riebesehl GmbH Freiladestr. 1 | 27572 Bremerhaven Tel. 04 71 / 9 72 32 – 0 | Fax 04 71 / 9 72 32 – 22 [email protected] | www.lloydtouristik.de Bankverbindung: Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE 2925 0000 0004 0050 07 | BIC: BRLADE21BRS Prospektdruck & Tarifstand: November 2016 Bildquellen: Bremerhaven Panorama © Blickfang, fotolia | Klimahaus © Jan Rathke - Klimahaus | Weserstrandbad © havenwelten Bremerhaven

Jubiläumsreise 20 Jahre Lloyd Touristik

Bremerhaven ZUSATZ-TERMIN 9. bis 13. Mai 2017 Die Anmeldung bitte einsenden an:

LLOYD TOURISTIK

Telefon 0471 / 9 72 32 - 0 Telefax 0471 / 9 72 32 - 22 [email protected] www.lloydtouristik.de

Heinz Riebesehl GmbH

Freiladestr. 1 27572 Bremerhaven

Bitte buchen Sie für mich/uns verbindlich folgende Leistungen (Preise pro Person):

 Doppelzimmer

€ 1.095,--

 Doppelzimmer zur Alleinbenutzung

€ 1.355,--

Wir empfehlen ELVIA Reiseschutz ohne Selbstbehalt

(Stand Nov. 2016)

Reiserücktritt-Vollschutz inkl. Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch & Umbuchungsgebührenschutz  bis 66 Jahre € 75,- ab 67 Jahre € 98,- kein Reiseschutz gewünscht

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Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises + ggf. Versicherungsprämie werde/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung auf das Konto von LLOYD TOURISTIK bei der Weser-Elbe Sparkasse überweisen: IBAN: DE31 2925 0000 0004 0050 07 BIC-Code: BRLADE21BRS Die hier erfassten Daten werden von LLOYD TOURISTIK zur Reiseabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert. Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, die der Unterzeichner anerkennt. Hiermit melde ich mich und die oben aufgeführte Person, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, auch für die Vertragsverpflichtungen des von mir angemeldeten Teilnehmers, wie für meine eigenen einzustehen.

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______________________________________________________ Unterschrift

Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, nachfolgend LLOYD TOURISTIK genannt. Sie gelten für Reisen, die von LLOYD TOURISTIK veranstaltet werden. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde LLOYD TOURISTIK den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LLOYD TOURISTIK zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird LLOYD TOURISTIK dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen. 1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LLOYD TOURISTIK vor, an das LLOYD TOURISTIK für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das neue Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z. B. den Antritt der Reise, annimmt. 2. Bezahlung 2.1. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sowie Aushändigung des Insolvenzscheins ist eine Anzahlung zu leisten, die vorbehaltlich abweichender Angaben in der Reiseausschreibung 30 % des Reisepreises beträgt. 2.2. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann. 2.3. Wenn der Reisepreis trotz Fälligkeit und anschließender Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder sonst bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt wird, kann LLOYD TOURISTIK vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt nach Ziffer 5.2. verlangen. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und ergänzend aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Prospekt) von LLOYD TOURISTIK.

4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LLOYD TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2. LLOYD TOURISTIK ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich zu informieren. 4.3. LLOYD TOURISTIK kann die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Kunden, jedoch nur bis 21 Tage vor Reisebeginn, ändern. Die Änderung erfolgt dergestalt, dass die von LLOYD TOURISTIK aufgrund der Erhöhung zu tragenden Mehrkosten oder Mehrabgaben je Beförderungsmittel zu gleichen Teilen auf die an der Beförderung teilnehmenden Reisenden umgelegt werden, und der Reisepreis für jeden Reisenden um den sich danach je Reisendem ergebenden Mehrbetrag erhöht wird. 5. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsentgelt 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. 5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsentgelt) verlangen. Das Rücktrittsentgelt entspricht abhängig vom Tag des Rücktritts folgendem Anteil des Reisepreises: bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30 % ab 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 40 % ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 60 % ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70 % ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80 % ab 1. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % Auf Ausnahmen dieser Regelung wird gesondert hingewiesen. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei LLOYD TOURISTIK. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens vorbehalten, LLOYD TOURISTIK kann einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 6.1. LLOYD TOURISTIK kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl genannt wurde und diese bis 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht erreicht ist. LLOYD TOURISTIK hat den Rücktritt in diesem Fall spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären und ihm sodann unverzüglich die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zu erstatten. 6.2. LLOYD TOURISTIK kann nach § 651j BGB den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen. 6.3. LLOYD TOURISTIK kann vor oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von LLOYD TOURISTIK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet hierauf jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern erstatteter Beträge. 7. Haftung 7.1. Die vertragliche und deliktische Haftung von LLOYD TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis für den Reisenden beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit LLOYD TOURISTIK aus Vertrag für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2. Ein Schadensanspruch gegen LLOYD TOURISTIK ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 7.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort bei diesen gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen den Kunden und LLOYD TOURISTIK; für solche Leistungen übernimmt LLOYD TOURISTIK keine Haftung. 8. Gewährleistung 8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. LLOYD TOURISTIK kann u. a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. 8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Diese Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende den Reisemangel nicht unverzüglich der Reiseleitung oder LLOYD TOURISTIK anzeigt. 8.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn LLOYD TOURISTIK keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, sie von LLOYD TOURISTIK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 8.4. Schadensersatzansprüche stehen dem Reisenden daneben nur bei einem von LLOYD TOURISTIK zu vertretenden Mangel zu. 8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber LLOYD TOURISTIK geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 9.1. LLOYD TOURISTIK steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Passund Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Antritt der Reise zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes

weist LLOYD TOURISTIK in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u. a. hingewiesen. 9.2. LLOYD TOURISTIK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende LLOYD TOURISTIK mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LLOYD TOURISTIK die Verzögerung zu vertreten hat. 9.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von LLOYD TOURISTIK bedingt sind. 10. Versicherungen LLOYD TOURISTIK weist auf die Möglichkeit hin, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. Rücktransport bzw. ein Versicherungspaket abzuschließen. Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen. Bei Reisebuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. Die Produkt- u. Verbraucherinformationen sowie die vollständigen Versicherungsbedingungen (AVB) können Sie unter www.allianz-assistance.de/pib einsehen oder auf telefonische Anfrage unter +49(0)89.62424460 zugesandt bekommen. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Kunde kann LLOYD TOURISTIK nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen von LLOYD TOURISTIK gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von LLOYD TOURISTIK maßgebend. 13. Sonstige Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 14. Reiseveranstalter

Freiladestr. 1 27572 Bremerhaven Telefon 0471 / 97232-0 Telefax 0471 / 97232-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.lloydtouristik.de Geschäftsführerin: Silke Kirovski Sitz der Gesellschaft: Bremerhaven Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eingetragen beim Amtsgericht Bremen (bis 31.12.2012 Amtsgericht Bremerhaven) zu HRB 2870

Stand: 29. September 2011

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