1. Die wirtschaftliche Situation der Fahrschulen

fahrlehrerverband 240 Geschäfts- und Kassenbericht 2010 des Vorstandes des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. 1. Die wirtschaftliche Sit...
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fahrlehrerverband

240

Geschäfts- und Kassenbericht

2010

des Vorstandes des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.

1. Die wirtschaftliche Situation der Fahrschulen 1.1

Fahrschulen, Zweigstellen und Unterrichtsräume

Am 31.12.2010 waren in den 1.101 politischen Gemeinden Baden-Württembergs • • •

1.889 Fahrschulen mit 1.660 Zweigstellen und insgesamt 3.549 Unterrichtsräumen amtlich registriert.

Nach dem statistischen Mittel entfielen auf jeden Unterrichtsraum 19,83 (Vorjahr: 23,87) Fahrschüler der Klasse B und 17,23 (Vorjahr: 14,74) Bewerber um BF 17, also insgesamt 37,06 (Vorjahr: 38,61) Pkw-Fahrschüler. Anzahl Haupt- und Zweigstellen Entwicklung 1995 - 2010

Diagrammwerte: Jahr

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Hauptstellen

Zweigstellen

1913

1515

1857 1914 1934 1907

1441

2003

1530

2005

1589 1528

1904

1556

1850

1591

1860

Jahr

1563

2004 2006 2007 2008 2009 2010

Hauptstellen

Zweigstellen

1840

1546

1853 1845 1870 1881 1879 1886 1889

Quelle:Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V.

1.2

1568 1560 1600 1603 1629 1626 1660

Zahlen zu Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern / Überkapazität

Neben den • 1.889 Fahrschulinhabern oder verantwortlichen Leitern waren • 1.126 hauptberuflich und • 1.312 nebenberuflich

angestellte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer beschäftigt, die 130.204 Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse B ausgebildet haben. FahrSchulPraxis

5/2011

geschäftsbericht Gesicherte Annahme ist, dass die Ausbildungskapazität eines hauptberuflichen Fahrlehrers etwa der von sechs nebenberuflich tätigen Fahrlehrern entspricht. Statistisch kamen auf jeden der 3.234 Fahrlehrer 40 Pkw-Fahrschüler.

Nimmt man weiter an, dass Fahrlehrer im Durchschnitt pro Jahr 24 Tage Urlaub nehmen und aus anderen Gründen weitere zehn Arbeitstage wegfallen (Fortbildung, Krankheit etc.), ergaben sich bei der genannten Anzahl von Fahrlehrern und 40 Stunden pro Woche etwa 7.369.526 Fahrstunden für das Jahr 2010. Legt man die sorgsam ermittelten durchschnittlichen Fahrstundenzahlen der einzelnen Klassen zugrunde, waren 6.156.029 Fahrstunden erforderlich, um alle Fahrschüler auszubilden. Die Ausbildungskapazität übersteigt nach diesen Annahmen die Nachfrage um etwa 20 Prozent.

Diagrammwerte:

Angestellte Fahrlehrer Voll- und teilzeitbeschäftigte Fahrlehrer Entwicklung 1995 bis 2010

Jahr

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Vollzeit 812 841 894 970 979 971 952 947

Teilzeit 1378 1368 1425 1475 1530 1545 1530 1483

Jahr

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Vollzeit 933 893 881 861 927 1001 1074 1126

Quelle:Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V.

1.3

Teilzeit 1468 1652 1290 1290 1273 1236 1275 1312

Engagement außerhalb des Kerngeschäfts

Weitsichtige Kolleginnen und Kollegen engagieren sich schon in anderen Bereichen als der Ausbildung von Fahrschülern. So zum Beispiel 5/2011

FahrSchulPraxis

241

als Leiter von Aufbauseminaren oder als Unterrichtende in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern.

1.4

Überkapazität – aber?

Trotz des deutlichen Überangebots suchen gut ausgelastete Fahrschulen oft monatelang vergeblich nach qualifizierten Mitarbeitern. Eine Erklärung dieses scheinbaren Widerspruchs war schon im Geschäftsbericht für 2003 enthalten. Ein damals aus dem Branchenrating der Volksbanken übernommenes Zitat lautete: "Ein weiterer Grund (für die Überbesetzung) mag darin liegen, dass viele Fahrschulinhaber ihren Betrieb nicht mehr mit Gewinnerzielungsabsicht führen, sondern nur noch, um den Status der Selbstständigkeit zu erhalten.“ Und weiter hieß es da: "Erst wenn der Konsolidierungsprozess der Branche weiter fortgeschritten ist und einen signifikanten Abbau der Überkapazitäten gebracht hat, wird sich die betriebswirtschaftliche Verfassung des Fahrschulgewerbes spürbar und nachhaltig bessern können." Diese Einschätzung ist heute so aktuell wie 2003. Fazit: zu viele Fahrschulen, zu wenig qualifizierte Fahrlehrer. In der aktuellen Ausgabe dieses Branchenratings vom Januar 2011 weisen die Autoren vom Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München darauf hin, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung der Fahrschulen aufgrund der vorhandenen Überkapazitäten am Markt bei gleichzeitig sinkender Zahl der Achtzehnjährigen deutlich verschlechtert hat. Die Autoren kommen dann zu dem Schluss: "Wenn man zudem berücksichtigt, dass viele Fahrschulen auch noch mehrere Filialen unterhalten, wird deutlich, dass eine wesentlich stärkere Marktbereinigung stattfinden müsste."

1.5

Marktbereinigung durch Großfahrschulen

Die Bereinigung des Marktes wird nicht durch Fahrschul-Konzerne erfolgen, wie manche Protagonisten gewisser Interessengruppen dies

fahrlehrerverband

242

vollmundig vorhersagen. „Groß“ heißt noch lange nicht gut. Die bodenständige Inhaber-Fahrschule wird auch künftig den Qualitätsanspruch weit besser erfüllen als manche der sog. Großfahrschulen. Wer glaubt, unter Aushebelung des Fahrlehrergesetzes, der Sozialvorschriften und unter Missachtung der Ziele der FahrschülerAusbildungsordnung den Markt mithilfe sozial ungesicherter Tagelöhner und entsprechender Dumpingpreise aufrollen zu können, muss im Interesse der Verkehrssicherheit mit entschiedenem Widerstand rechnen. Die Zeiten indifferenter Deregulierungen sind vorbei.

1.6

Kooperation ist der Weg

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. unterstützt seit Langem die Möglichkeiten der Kooperationen von Fahrschulen. Noch nutzen zu wenige Fahrschulinhaber diesen Weg, um Synergie-Effekte zu erlangen und ihre Betriebe wirtschaftlicher zu führen. Wer nicht kooperieren kann oder will, obwohl sein Betrieb längst dahin dümpelt und in finanzielle Untiefen geraten ist, muss sich entweder neue Geschäftsfelder erschließen oder rechtzeitig vom Markt gehen; wer das zu lange hinausschiebt, kann unter Umständen nicht einmal mehr ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren durchziehen. Kooperationen müssen nicht zwangsläufig zu einer Gemeinschaftsfahrschule führen. Die ist nur dann erforderlich, wenn in einem Unterrichtsraum die Schüler mehrerer Fahrschulen gleichzeitig unterrichtet werden sollen. Doch die geltenden Regelungen der Gemeinschaftsfahrschule sind nicht stimmig. Deshalb treten die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. und die in ihr zusammengeschlossenen Verbände mit Nachdruck für praktikablere Regelungen ein. Wir wollen erreichen, dass die Bildung von Gemeinschaftsfahrschulen auch zulässig ist, wenn die Fahrschulerlaubnisse hinsichtlich der Klassen unterschiedlich sind. Dazu ist es notwendig, dass die Gesellschafter aus ihrer Mitte einen verantwortlichen Leiter berufen, der für alle in der Gemeinschaftsfahrschule angebotenen Ausbildungsklassen die erforderliche Fahrlehrerlaubnis für die Erteilung besitzt

und die Verantwortung für die gesamte Ausbildung übernimmt. Dies bedeutet auch, dass die Gemeinschaftsfahrschule eine eigene Fahrschulerlaubnis erwerben muss.

1.7

Arbeitnehmerüberlassung

1.8

“Freie Mitarbeiter”

Im Kontext mit dem Thema „Kooperation“ muss auch die Arbeitnehmerüberlassung gesehen werden. Bereits vor sechs Jahren konnte der Verband mit Unterstützung des Staatsministeriums Baden-Württemberg erreichen, dass nicht voll ausgelastete Fahrschulen ihre angestellten Fahrlehrer einer anderen Fahrschule zur Verfügung stellen können, ohne dass dabei die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Anwendung kommen müssen. Damit können angestellte Fahrlehrer voll beschäftigt und angemessen entlohnt werden, zugleich wird das Entlassungsrisiko gemindert.

Der Verband wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen Bestrebungen, wonach es zulässig sein soll, Fahrlehrer wahlweise – ganz nach Gusto des Fahrschulinhabers oder des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft – entweder als sozialversicherungspflichtige Angestellte oder als freie Mitarbeiter zu beschäftigen. Angeblich könne damit nicht nur die Ausbildungsqualität, sondern auch die Entlohnung der Mitarbeiter verbessert werden. Beide Behauptungen erweisen sich bei genauer Betrachtung aber als fadenscheinig: Wäre der Fahrlehrer nicht mehr weisungsgebunden, wie dies bei einem freien Mitarbeiter zwangsläufig der Fall ist, wäre die Einheitlichkeit der Ausbildung im Sinne der Fahrschüler-Ausbildungsordnung infrage gestellt.

Eine höhere Vergütung der Mitarbeiter, das zeigt die Erfahrung, fände nicht statt. Im Gegenteil, die Aussetzung der Sozialversicherungspflicht geht immer mit Ausbeutung der beschäftigten Fahrlehrer einher. Eingesparte Lohnnebenkosten für Urlaub, Krankheits-, Unfall- und Altersvorsorge kommen nicht etwa dem „freien Mitarbeiter“ zugute, sondern wanFahrSchulPraxis

5/2011

führerscheinkosten dern in die Tasche des Unternehmers oder werden im Preiskampf gegen Fahrschulen eingesetzt, die ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anmelden.

Der Verband setzt sich deshalb konsequent dafür ein, dass die Fahrlehrerlaubnis nur in Verbindung mit der Fahrschulerlaubnis genutzt werden darf. Wer keine Fahrschulerlaubnis besitzt und deshalb mit Fahrschülern keinen Ausbildungsvertrag schließen kann, kann nur als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter beschäftigt werden. Das dient vor allem auch der sozialen Sicherheit der Beschäftigten.

1.9

“Discounter” etc.

Verteilung der Einnahmen bei 1.750 Euro Umsatz pro Fahrschüler E 183,61 €

A 237,71 €

C 766,83 €

Wie wenig Spielraum für Abschläge besteht, ist aus einer Grafik unseres Verbandes zu entnehmen. Damit wird unmissverständlich aufgezeigt, welchen Kostenkomplex die Fahrschule zu bestreiten hat. Die Grafik wurde zusammen mit einem erläuternden Text als Pressemitteilung den Medien zur Verfügung gestellt; sie steht überdies jeder Verbandsfahrschule als Poster zur Verfügung. Wenn alle Verbandsfahrschulen dieses Poster zur Information ihrer Kunden und der Führerscheininteressenten nutzten, würde damit sehr wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit geleistet.

1.10 Vergabe öffentlicher Aufträge an Fahrschulen

Führerscheinkosten

D 250,00 €

243

B 311,85 €

Der Verband wirkt im Übrigen auf die für die Vergabe öffentlicher Mittel zuständigen Stellen ein, die Bedeutung qualitätvoller Fahrausbildung zu erkennen und bei Auftragsvergaben an Fahrschulen sich nicht nur am billigsten Angebot zu orientieren.

1.11 Angestellte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Im Herbst wurden die angestellten Fahrlehrer um Informationen zu ihrer aktuellen Situation gebeten. Leider hatten nur 55 der 2.400 in Baden-Württemberg tätigen angeB 311,85 € (17,42 %) Fahrzeugkosten stellten Fahrlehrer geantwortet. Das ErC 766,83 € (43,82 %) Löhne, soziale Absicherung gebnis der Umfrage kann somit nicht als D 250,00 € (14,29 %) Umsatzsteuer (unter Berückrepräsentativ gelten. Es gibt aber einige sichtigung der Vorsteuer) durchaus interessante Informationen. Von E 183,61 € (10,89 %) Gewinn vor Abschreibung, den Fahrlehrern, die geantwortet haben, Zinsen und Steuern waren 49 hauptberuflich und sechs nebenberuflich tätig. Nach wie vor bekommen die meisten der beschäftigten Fahrlehrer kein Land auf, Land ab ist immer wieder zu beobfestes Monatsgehalt (von den Befragten waren achten, wie Fahrschulen versuchen, mit „Akdies nur knapp 40 %), sondern werden nach tionspreisen“ und ähnlichen preislichen Kamgefahrenen Stunden bzw. erteiltem Unterricht pagnen Kunden anzulocken. Teilweise wird auch bezahlt. Im Durchschnitt lag die Bezahlung bei über längere Zeit mit Preisen operiert, die unter 11,75 € für 45 Minuten. Allerdings gibt es erhebden Gestehungskosten liegen. Damit wird nicht liche Unterschiede. Die Spannweite reicht von selten eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die 9 € bis 15 €. Es erstaunt nicht, dass nur knapp der ganzen Region schadet. A

237,71 € (13,58 %)

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Kosten / Unterhalt Betriebsmittel, Verwaltung

FahrSchulPraxis

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die Hälfte ihre Bezahlung als fair empfindet. Hinzu kommt, dass nach Angabe der Befragten die Vergütung für Krankheits- oder Feiertage oft unterhalb der gesetzlichen Regelung liegt. Gleichwohl gaben 83,6 Prozent der Befragten an, dass sie gern als Fahrlehrer arbeiten.

1.12 Entwicklung der potenziellen Anzahl von Fahrschülern

Die Bevölkerungsstatistik weist aus, dass die Anzahl der Achtzehnjährigen in Baden-Württemberg gegenüber dem Stand von 2010 bis

zum Jahr 2027 um etwa 25.650 abnehmen wird. Das bedeutet auch, dass die Anzahl der Fahrschüler in den Pkw-Klassen kontinuierlich zurückgehen wird, im Landesmittel um rund 24 Prozent. Die Entwicklung verläuft jedoch in den einzelnen Stadt- und Landkreisen sehr unterschiedlich. So hat der Kreis Calw mit einem Rückgang von 36,61 Prozent die höchste Einbuße zu verzeichnen, gefolgt vom Kreis Heidenheim (35,56 %) und dem Main-Tauber-Kreis (33,26 %). In den Universitätsstädten Ulm (Rückgang 8,61 %) und Heidelberg (Rückgang 1,82 %) bleibt die Zahl der 18-Jährigen ziemlich konstant, in Freiburg ist sogar ein leichter Zuwachs von 1,64 Prozent zu erwarten.

Diagrammwerte:

Führerscheinfähige 18-Jährige in Baden-Württemberg 2010 - 2027

Jahr

Anzahl

2010 108.154 2011 108.543 2012 104.326 2013 103.463

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

Jahr

Anzahl

2015 107.105

2019

93.257

2023

86.737

2027

82.504

2014 105.485 2016 102.171 2017

99.335

2018 2020 2021

97.683 91.635 89.788

1.13 Bewerberzahlen nach Klassen 1.13.1 Pkw-Klasse

Obwohl die Zahl der Achtzehnjährigen gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich blieb, nahm die Zahl der Pkw-Fahrschüler um 2.807 ab – ein Umsatzrückgang von knapp 5 Millionen Euro. Dabei kam es erneut zu einer Umverteilung

2022 2024 2025

88.921 84.599 85.397

2026

84.556

Unter Brücksichtigung der Sterbeziffer und der Fahruntauglichen. - Nach Zahlen des statistischen Landesamtes.

zwischen den "regulären" Fahrschülern und den BF-17-Interessenten. Inzwischen liegt der Anteil von BF17 bei knapp 50 Prozent an der Gesamtzahl aller Klasse-B-Bewerber. Eine wesentliche Steigerung dieses Anteils ist nicht zu erwarten. Alle Klassen zusammengenommen hatten die baden-württembergischen Fahrschulen im letzten Jahr eine Umsatzeinbuße von 43 Millionen Euro zu verkraften. FahrSchulPraxis

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Gesamtzahl der Schüler 2000 - 2010 (praktische Prüfung ohne Wiederholung)

Pkw

Krad 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

5/2011

Krad 37.291 34.669 34.764 33.686 34.412 32.261 33.499 31.966 28.580 27.615 23.998

Pkw 121.780 davon 116.621 BF 17** 119.314 117.796 123.421 122.962 125.458 128.166 153.684 42.138 140.472 53.138 137.665 63.235

FahrSchulPraxis

Bus

Lkw Lkw 8.316 8.540 9.040 9.714 10.859 9.895 11.197 14.253 16.223 23.420 8.400

Bus 962 864 1.034 1.121 1.004 723 689 694 1.091 871 862

L+T 3.729 3.754 3.818 3.731 3.493 3.963 4.115 4.168 3.513 2.387 2.479

L+T

S*

61 44 50 42 43 44

*Neue Klasse seit 2005 **Einführung in BadenWürttemberg 2008

245

S*

fahrlehrerverband

246

1.13.2 Lkw-Klassen

Nach Verkündung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes im Jahr 2006 war in den Nutzfahrzeugklassen ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Mit 23.420 Fahrschülern in den Lkw-Klassen war im Jahr 2009 der Höhepunkt erreicht. 2010 waren es nur 8.400 LkwFahrschüler und damit etwa die gleiche Anzahl wie in den Jahren bis 2006. Der vorhersehbare Rückgang führte für die Fahrschulen in BadenWürttemberg zu einer Umsatzeinbuße von rund 35 Millionen Euro. Obwohl qualifizierte LkwFahrer gesucht sind, ist in den nächsten Jahren hier keine wesentliche Steigerung der Schülerzahlen zu erwarten. 1.13.3 Bus-Klassen

Die Anzahl der Bewerber um einen Busführerschein ging gegenüber dem Jahr 2009 um neun zurück. Und erreichte mit 862 in etwa das Niveau des Jahres 2001. 1.13.4 Kraftrad-Klassen

Das Interesse am Kraftradführerschein ging auch im Jahr 2010 weiter zurück. Im Jahr 2000 erwarben 37.291 Personen einen Motorradführerschein, im Jahr 2010 nur noch 23.998 (!) – Ein Rückgang um 13.293. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Anzahl der Bewerber um einen Motorradführerschein in 2010 erneut um 3.617 ab. Durchschnittliche Ausbildungskosten von 1.000 Euro angenommen, bedeutet dies für die baden-württembergischen Fahrschulen eine Umsatzeinbuße von dreieinhalb Millionen Euro. Die Zahlen im Einzelnen: • • • •

Klasse A (begrenzt) 10.893 Bewerber Klasse A (unbegrenzt) 5.335 Bewerber Klasse A1 4.242 Bewerber Klasse M 3.528 Bewerber

Die Zahl der Fahrschüler der Klasse M sank innerhalb der letzten vier Jahre von 9.094 auf 3.528. Ein Rückgang um mehr als 60 Prozent. Ursächlich für diesen Einbruch ist BF 17. Diese Bewerber bekommen die Klasse M ohne Ausbildung und ohne Prüfung "geschenkt". Damit bekommt eine stattliche Zahl junger Menschen das Recht zum Motorradfahren, ohne dass sie je nur eine einzige Stunde ausgebildet worden

wären oder ihre Fähigkeiten in einer Prüfung hätten unter Beweis stellen müssen. Dies schlägt sich leider auch in der Unfallstatistik nieder. Obwohl die Anzahl der Motorradunfälle in den letzten fünf Jahren insgesamt kontinuierlich abgenommen hat, zeigt die Moped-Klasse einen deutlichen Anstieg.

Leider hatte sich auch das baden-württembergische Verkehrsministerium gegen die Initiative der CDU- und FDP-Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt, bei der Umsetzung der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie in das deutsche Recht das Mindestalter für die Klasse M auf 15 Jahre abzusenken und damit diese Klasse für Jugendliche wieder attraktiver zu machen. Begründet wurde diese Ablehnung mit der Vermutung, dass künftig die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten bei den Fünfzehnjährigen deutlich zunehmen würde. Leider wurde in der Diskussion der nachweisbare Anstieg der Unfallzahlen in der Klasse M ebenso wenig berücksichtigt wie unser Hinweis, dass Bewerber um die Klasse M eine umfängliche theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen und ihre Fähigkeiten in der Prüfung nachweisen müssen. Unberücksichtigt blieb auch, dass die Dauer der praktischen Prüfung für die Klasse M ab dem 19.01.2013 auf 45 Minuten verlängert wird. Wir können nur hoffen, dass die Zahl der verunglückten Kleinkraftradfahrer wegen des Einschlusses der Klasse M in die Klasse BF 17 nicht weiterhin deutlich zunehmen wird. Mit einer soliden Ausbildung könnte diesem Trend entgegengewirkt werden. -

-

1.13.5 Landwirtschaftliche Klassen

Klasse L 969 Bewerber (nachlassendes Interesse) Klasse T 2.479 Bewerber (leichte Zunahme)

Angaben in Prozent

Bewerber 2010 - aufgeschlüsselt nach Führerscheinklassen

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fit im verkehr 1.14 Zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeitsfelder für Fahrschulen

anbietet, die Seminare in deren Räumlichkeiten durchzuführen. Hier gilt es aber, einen langen Atem zu haben und nicht nach wenigen unbefriedigenden Versuchen aufzugeben.

Im Zeichen nachlassender Nachfrage nach Führerscheinen (siehe Abschnitte 1.12 und 1.13) müssen Fahrschulen neue Geschäftsfelder erschließen, um ihre Zukunft zu sichern. Der Verband hat deshalb bereits vor sechs Jahren den Mitgliedsfahrschulen das Programm „FIT IM VERKEHR“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieses Programm wurde inzwischen von der Bundesvereinigung übernommen und wird jetzt bundesweit angeboten. Noch nutzen viel zu wenige Fahrschulen dieses Programm, um neue Kundengruppen zu gewinnen. Auf diesem Gebiet bereits erfolgreich tätige Fahrschulinhaber berichten, dass man auf die Kunden zugehen muss, statt sie in die Fahrschule holen zu wollen. Erfolgversprechender ist es, wenn der Fahrschulinhaber auf Multiplikatoren (Firmeninhaber, Leiter von Seniorengruppen, Vereinsvorstände) zugeht und ihnen

Ein weiteres Angebot an die Mitgliedsfahrschulen ist das von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) mit Unterstützung unseres Verbandes entwickelte Programm zur Einweisung von im Fahrdienst eingesetzten Zivildienstleistenden. Zwar wird der Zivildienst ab Mitte des Jahres 2011 ausgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass das Programm nicht mehr genutzt werden kann. An die Stelle des Zivildienstes tritt der Bundesfreiwilligendienst. Auch die in diesem Dienst als Fahrer eingesetzten Freiwilligen benötigen eine Schulung. Gleiches gilt auch für die im Freiwilligen Sozialen Jahr engagierten jungen Menschen. Allerdings dürfen Fahrschulen nicht warten, bis die Verantwortlichen der Institutionen auf sie zugehen. Sie müssen vielmehr von sich aus aktiv werden und unternehmerisches Engagement entwickeln.

1.14.1 FIT IM VERKEHR

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1.14.2 ZIVI-Programm

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5/2011

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fahrlehrerverband

248

1.14.3 Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge

Völlig unverständlich war und ist die Entscheidung der Bundesregierung, Fahrer ohne professionelle Ausbildung und ohne unabhängige Prüfung ans Lenkrad von Einsatzfahrzeugen zu setzen. Diese meist jungen Fahrer sind mit ihnen wenig bis nicht vertrauten Fahrzeugen unter dem besonderen Stress von Einsatzfahrten unterwegs, nutzen Sonder- und Wegerechte, um möglichst schnell zum Einsatzort zu kommen. Aufhorchen lässt, dass viele Verantwortliche der betroffenen Organisationen sehr wohl erkannt haben, dass sie gegenüber ihren Mitgliedern verantwortungslos handeln würden, wenn sie ihnen diese Aufgaben übertragen würden, auf die diese nicht ausreichend vorbereitet sind. Nicht nachzuvollziehen ist die Entscheidung der Landesregierung, wonach die zur Ausbildung genutzten Einsatzfahrzeuge nicht einmal mit Doppelpedale ausgerüstet sein müssen. Der Verband hatte alle betroffenen Hilfsorganisationen und den Vertreter des baden-württembergischen Feuerwehrverbandes zu einem Gespräch eingeladen, um die Möglichkeiten auszuloten, zum einen den Einsatzkräften eine professionelle Ausbildung zukommen zu lassen und zum anderen Anreize zu finden, junge Menschen für den freiwilligen Dienst zu gewinnen.

1.15 Zweite Phase

An den Schluss dieser Liste ist der zum Jahresende 2010 ausgelaufene Modellversuch „Freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe“ (Zweite Phase) zu setzen. Eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen hatte sich hierfür mit großem Idealismus eingebracht. Dafür gebührt ihnen Dank. Leider konnte die für die Teilnehmer erhoffte Wirkung nicht nachgewiesen werden. In den Evaluationsstudien wurde deutlich, dass die vom Verordnungsgeber vorgegebenen Ziele zu hoch angesetzt und die Seminare inhaltlich überfrachtet waren. Außerdem wurde mit dem Versprechen der Verkürzung der Probezeit ein falsches Signal gesetzt, das auch junge Fahrer zur Teilnahme bewog, die bereits auffällig geworden waren und deren Ziel letztlich nur die Probezeitverkürzung war.

Es bleibt zu hoffen, dass der Verordnungsgeber bereit ist, neue Wege bei der Betreuung der Fahranfänger zu gehen, um die noch immer zu hohe Unfallbelastung dieser Gruppe nachhaltig zu reduzieren.

Zweite Phase 2010 Teilnehmer gesamt

Teilnehmer männlich

Teilnehmer

Teilnehmer weiblich

• mit verlängerter Probezeit

• mit noch weniger als 1 Jahr Probezeit Alter der Teilnehmer

• unter 18 Jahre

590

435 155 282 228 41

• 18 Jahre

148

• 20 Jahre

122

• 19 Jahre

139

• 21 Jahre

69

• über 21 Jahre

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg

71

1.16 Zusammenfassung

Die wirtschaftliche Situation der Fahrschulen unseres Bundeslandes war auch 2010 nicht rosig. Teilweise haben die Erlöse infolge von lokalen Preiskämpfen sogar gegenüber dem Krisenjahr 2009 nachgelassen. Alles in allem gesehen stehen die Fahrschulen hierzulande – mit regionalen Unterschieden – insgesamt etwas besser da als in den meisten anderen Bundesländern. Fahrschulen mit hohem Qualitätsanspruch, aufmerksamem Service, modernem, online gestütztem Management und einem diversifizierten Angebot haben auch 2010 reüssiert und sind für die Zukunft gut aufgestellt. Doch auch sie leiden unter den viel zu laxen Zugangsvoraussetzungen des Berufs, der ausgeuferten Fahrschuldichte und den damit einhergehenden Verwerfungen, die bis zur Illegalität reichen. FahrSchulPraxis

5/2011

249

der verband 2. Der Verband - Aufgaben, Leistungen, Gremien, Kontakte

2.1

Vertretung der Interessen: Parlament, Ministerien, Behörden, TÜV

An erster Stelle der Aufgaben stand auch im abgelaufenen Jahr die Vertretung der Interessen unserer Mitglieder. Deshalb pflegt der Verband gute Kontakte zu Parlamentariern, den für die Belange der Fahrlehrer zuständigen Landesministerien und Behörden.

Das gilt in gleichem Maße für den TÜV SÜD, mit dessen TP-Leitung regelmäßige Besprechungen über für die Fahrschulen wichtige Fragen stattfanden. Dabei ist es gelungen, Regelungen zu finden, die für den Großteil der Fahrschulen akzeptabel sind. Gelegentlich ist zu beanstanden, dass nicht alle dieser Absprachen vor Ort korrekt umgesetzt werden. Wir werden deshalb getroffene Vereinbarungen regelmäßig sowohl im Internetforum als auch in der FahrSchulPraxis veröffentlichen. Darüber hinaus pflegen wir bei Bedarf einen intensiven telefonischen Kontakt mit dem Leiter der Technischen Prüfstelle bzw. der jeweiligen Niederlassung. Falls erforderlich nimmt der Vorstand auch an Gesprächen zwischen Fahrschulen und dem TÜV teil.

2.2

Beratung der Mitglieder

Das Angebot des Verbandes, den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wurde auch im Berichtsjahr häufig in Anspruch genommen. Mehr als 60 Mal kamen Mitglieder in die Geschäftsstelle des Verbandes, um sich Rat zu holen. Schwerpunkt der Beratungen waren betriebswirtschaftliche Belange. Häufig ging es um die Frage der Rechtsform der Fahrschule oder um Möglichkeiten der Kooperation, ebenso um Wettbewerbsfragen. Auch bei sehr persönlichen Problemen wurde hin und wieder der Rat des Verbandes gesucht. 5/2011

FahrSchulPraxis

2.3

Fortbildung

Der Verband nahm auch im abgelaufenen Jahr den satzungsgemäßen Auftrag der Fortbildung der Mitglieder sehr ernst. Die wirtschaftliche Abwicklung war, wie schon lange, der FSG/ TTVA mbH übertragen. Die Auswahl der Themen und der Dozenten lag beim Verband. Das Angebot war breit gefächert. Neben der sogenannten Basisfortbildung wurden auch regelmäßig spezielle Fortbildungsveranstaltungen für Motorrad-Fahrlehrer und für die Ausbilder der Nutzfahrzeugklassen angeboten. Die Fortbildung der Seminarleiter gehörte ebenso zum Programm wie die Ausbildung von Ausbildungsfahrlehrern. Leider musste im Berichtsjahr die Fortbildung der Seminarleiter wegen der Erkrankung unseres bewährten Dozenten, Michael Fingskes, teilweise ausfallen. Für das neue Jahr konnte mit dem Kollegen Fremgen ein engagierter Lehrgangsleiter für diese Aufgabe gewonnen werden. Anzahl Seminare

Durchgeführte Seminare in 2010

Teilnehmer

nach § 33a Abs. 2 FahrlG

27

30

nach § 33a Abs. 1 FahrlG

1

nach §§ 9b und 21a FahrlG

41

gesamt

2 8

Sonderseminare

725 7

87

846

Seminarteilnehmer Entwicklung 1993 bis 2010

fahrlehrerverband

250

2.4

Gutachterliche Stellungnahmen

Nicht nur Mitglieder suchten beim Verband um Bewertung ihrer Fahrschule nach, wenn diese verkauft oder an den Sohn und Tochter übergegeben werden sollten. Auch Gerichte bedienen sich der fachlichen Kompetenz des Verbandes, wenn bei Scheidungen oder in Erbfällen eine Fahrschule zu bewerten ist. Diese Serviceleistung ist für Mitglieder des Verbandes kostenlos. Nichtmitglieder müssen dafür bezahlen.

2.5

Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt

Dank seines Internetauftritts, der regelmäßig, oft sogar mehrmals in der Woche, aktualisiert wird, erreichte der Verband auch im abgelaufenen Jahr eine große Öffentlichkeit. Dieser Weg ist weitaus direkter und somit erfolgreicher als die von den Medien oft nur sehr selektiv übernommenen Pressemitteilungen. Wir werden unsere Internet-Präsenz weiter ausbauen, um an 365 Tagen im Jahr die Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Verbandsfahrschulen einem möglichst breiten Publikum aufzuzeigen.

2.6

Internetforum

In den letzten Wochen des Berichtsjahres hatten die Kreisvorsitzenden Gelegenheit, das neu geschaffene Internetforum des Verbandes zu testen. Mit dieser Plattform will der Verband die Mitglieder exklusiv, rasch und unkompliziert informieren. Nichtmitglieder haben keinen Zugang. Wichtig ist das Internetforum auch als Diskussionsplattform für die Mitglieder, die – und das ist erfreulich – von diesem Angebot schon kurz nach der Freischaltung sehr regen Gebrauch machten.

Klare Manuskripte sind Voraussetzung für fehlerfreie Anzeigen !

2.7

Arbeit der Geschäftsstelle

2.8

Wettbewerb

Die meisten Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und der FSG/TTVA mbH sind seit langem für die Unternehmen tätig. Das weist auf interessante, erfüllende Tätigkeiten und auf gutes Betriebsklima hin. Dem hoch motivierten Team, dem es fast immer gelingt, Wünschen, Anfragen und Bestellungen noch am selben Tag nachzukommen, gebührt herzlicher Dank für die im letzten Jahr geleistete Arbeit. Der Vorstand hat die Satzungsaufgabe, für geordneten Wettbewerb zu sorgen, auch im abgelaufenen Jahr konsequent wahrgenommen. Kurz zum Prozedere: Bei leichten, für den Wettbewerb weniger gravierenden Verstößen, wird der Betroffene über seinen Missgriff informiert und zur Unterlassung aufgefordert. Bei bedeutenderen Verstößen erfolgt konsequent eine Abmahnung; das gilt in gleicher Weise für Mitglieder wie für Nichtmitglieder. Wird die in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, reicht der Syndikus beim zuständigen Gericht Klage ein. Dabei muss der Verband zunächst die Gerichtskosten vorstrecken. Bekommt der Verband im Prozess Recht, werden diese Kosten bei der beklagten Fahrschule geltend gemacht. Leider kommt es gelegentlich vor, dass die Fahrschulen nicht in der Lage sind, die Kosten aufzubringen. Besonders ärgerlich ist es, wenn Betroffene sich auf die Abmahnung nicht melden und erst im Gerichtsprozess Tatsachen vorbringen, die belegen, dass kein Wettbewerbsverstoß vorliegt. In diesen Fällen muss der Verband die Kosten tragen. Glücklicherweise ist dies aber die große Ausnahme. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage ging im abgelaufenen Jahr die Zahl der Wettbewerbsverstöße zurück. Dies dürfte nicht zuletzt auf die intensive Beratungsarbeit durch den Zweiten Vorsitzenden, Jochen Klima, zurückzuführen sein. In den meisten Fällen handelt es sich um unvollständige Preisangaben. Grafik siehe Seite 252

Für telefonisch erteilte Aufträge wird keine Haftung übernommen.

fahrlehrerverband

252 Wettbewerbsfälle gesamt 1995 bis 2010

2.9

Beirat und Vorstand

Im Berichtsjahr endete satzungsgemäß die Amtsperiode der Kreisvorsitzenden. In acht der 39 Kreisvereine traten die bisherigen Amtsinhaber nicht mehr zur Wahl an. Erfreulicherweise fanden sich in allen Kreisvereinen Kolleginnen und Kollegen, die bereit waren, den Verband vor Ort zu vertreten. Den alten und den neu gewählten Kreisvorsitzenden gebührt der Dank der Mitglieder. Diese Kolleginnen und

Kollegen bilden zusammen mit dem Vorstand und dem Arbeitnehmervertreter den Beirat, das nach der Mitgliederversammlung höchste Gremium des Verbandes. Im Beirat wurden die Linien der Verbandsarbeit beraten. Die Tagesordnung der Beiratssitzung wurde immer vor der Sitzung in der FahrSchulPraxis veröffentlicht. Die Kreisvorsitzenden informierten ihre Mitglieder in den Versammlungen über die Ergebnisse der jeweiligen Sitzung. Auch im Berichtsjahr haben die drei Vorstandsmitglieder vertrauensvoll und eng zusammengearbeitet. Die Aufgabengebiete der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in einem Geschäftsbereichsplan (siehe unten) festgehalten. Selbstverständlich finden regelmäßig Vorstandssitzungen statt. Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Vorstandes, Anfragen sowohl von Mitgliedern als auch von Behörden, der Polizei, TÜV-Mitarbeitern oder Führerscheininhabern möglichst kurzfristig zu beantworten.

Geschäftsbereichsplan für den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. 1.

2. 3. 4. 5.

6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.

GB I - 1. Vorsitzender

Führung des Verbandes und der laufenden Geschäfte gemäß § 10 Absatz 7 Satzung / allgemeine Planung Koordination der Mitgliederbetreuung Leitung der Beiratssitzungen Berufspolitische Grundsatzfragen Vertretung des Verbandes gegenüber: a) Landtag / Abgeordneten / pol. Parteien, b) Landesregierung, c) Landesmittelbehörden, d) anderen Verbänden, Institutionen und Behörden, e) Technischer Überwachungsverein (TÜV), f) Treuhandverein Redaktion FahrSchulPraxis Mitwirkung im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung Aufbauseminare und Nachschulungsmodelle für Kraftfahrer QS-System für Fahrschulen Berufskraftfahrerqualifikation Öffentlichkeitsarbeit Industriekontakte Schlichtungsstelle FahrSchulPraxis

5/2011

geschäftsbereiche

253

GB II - 2. Vorsitzender

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Ständige Mitwirkung bei Nr. 1 bis 7 des GB I und Abwesenheitsvertretung Wettbewerbsrecht und Marketing Administrative und kaufmännische Führung von Fahrschulen Bearbeitung von Anfragen zum Straßenverkehrsrecht und zu angrenzenden Rechtsgebieten Fragen zur Fahrschulüberwachung Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung TÜV / Fahrlehrerverband Fahrlehrerausbildung / Fortbildung / Weiterbildung Entwicklung und Aktualisierung von Informationen u. Verlautbarungen des Verbandes / Internet

1. 2. 3. 4. 5.

Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen und satzungsmäßigen Möglichkeiten Leitung der Rechtsabteilung: allg. Rechtsfragen, Fahrlehrerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht Betreuung der Kreisvereine Betreuung der angestellten Fahrlehrer Betreuung von Ausschüssen und Referenten des Beirates / Kontakte mit dem Angestelltenvertreter / allgemeine Organisationsfragen Betreuung und Beratung der Mitglieder allgemein und in Einzelfällen / Gutachten Durchführung und Betreuung von Sonderprogrammen ‘Gib acht im Verkehr’

6. 7. 8.

GB III - 3. Vorsitzender

2.10 FSG / TTVA mbH

Neben der wirtschaftlichen Betreuung von Fortbildungsveranstaltungen, der Herausgabe und des Vertriebs der FahrSchulPraxis ist eine der wichtigsten Aufgaben der FSG/TTVA mbH die Führung der Landesagentur der Fahrlehrerversicherung VaG. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochter des Verbandes. Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens trägt mit dazu bei, dass die Mitgliedsbeiträge über viele Jahre stabil gehalten werden konnten. Es sollte deshalb für jedes Mitglied eine Selbstverständlichkeit sein, das Unternehmen zu stützen.

2.11 Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.

In der Bundesvereinigung (BVF) arbeitet der Vorstand des Fahrlehrerverbandes BadenWürttemberg aktiv an allen Beratungen und Entscheidungen mit. Neben den Beratungen von 5/2011

FahrSchulPraxis

gesetzlichen Änderungen ist der Vorstand der BVF gefordert, Ideen für die Zukunftsgestaltung des Berufsstandes in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu entwickeln. Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. ist als Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung schon sehr frühzeitig in Entscheidungsprozesse eingebunden und kann die Interessen der baden-württembergischen Fahrschulen dort einbringen.

2.12 Deutsche FahrlehrerAkademie e. V. (DFA)

Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. ist der wissenschaftliche Arm des Berufsstandes. Die Akademie entwickelt u. a. die Curricularen Leitfäden für die einzelnen Ausbildungsklassen und die Fragenkataloge für die Fahrlehrerprüfung. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. ist durch seinen Vorsitzenden im Vorstand der DFA vertreten.

fahrlehrerverband

Im Verkehrsrecht werden Entscheidungen zunehmend in Brüssel getroffen. Die Europäische Union nimmt starken Einfluss auf die Gestaltung des Führerschein- und Fahrzeugrechts. Deshalb ist es wichtig, dass auch auf europäischer Ebene die Interessen der deutschen Fahrlehrer wirkungsvoll vertreten werden. Hier hilft es, dass der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., Gerhard von Bressensdorf, auch Vorsitzender der EFA ist und so auch Kontakte zu den zuständigen Stellen in Brüssel pflegt.

2.14 Kontakte zu anderen Organisationen

Zu den in der Verkehrssicherheitsarbeit aktiven Organisationen pflegen wir enge Kontakte. Hierzu gehören insbesondere der ADAC, ACE, die Berufsgenossenschaften, die IHK, die Landesverkehrswacht und Dekra. Auch wenn die Interessen nicht immer übereinstimmen, ist es doch möglich, durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegentlich auftretende Konflikte zu lösen.

2.15 Schlichtungsstelle für Fahrschülerangelegenheiten

Auch im Berichtsjahr konnte die Schlichtungsstelle in mehreren Fällen bei berechtigten Beschwerden für einen angemessenen Ausgleich sorgen und auch unberechtigte Beschwerden zurückweisen. Diese im Bundesgebiet einzigartige Einrichtung dient sowohl den Interessen der Verbraucher als auch der engagierten Fahrschulen.

2.16 Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e. V.

Die wesentliche Aufgabe des Treuhandvereins ist die Überwachung der Fahrschulen und der Aufbauseminare. Dafür sind zurzeit elf Perso5/2011

FahrSchulPraxis

nen in der formalen Überwachung und neun Sachverständige für die Überwachung der Aufbauseminare tätig. Die Mitarbeiter des Treuhandvereins verhängen keine Sanktionen, sie leiten ihre Feststellungen an die zuständigen Behörden weiter. Manchmal wird die Tätigkeit dieser zentralen Stelle der Fahrschulüberwachung gering geschätzt. Das geht an den Tatsachen vorbei, wie die nachstehende Statistik zu den von den Behörden getroffenen Maßnahmen es aufzeigt. Die meisten dieser Maßnahmen waren auf Erkenntnisse des Treuhandvereins zurückzuführen. Überwachungen bei Neueröffnung

Hauptstelle

Schließung

Hauptstelle

Verlegung Sonderprüfung Erweiterung

Zweigstelle Zweigstelle Hauptstelle

Zweigstelle auf Klasse A

auf Klasse CE auf Klasse DE

Turnusmäßige Prüfungen

Überwachung Seminarleiter Sonstige Prüfungen

2010

2009

150

137

105 69 34 78 35 17 3 4 4

429 86 33

102 66 31 62 30 15 1 3 4

581 113 17

Treuhandverein für Verkehrserziehung u. Verkehrssicherheit e.V.

2.13 Europäische Fahrlehrerassoziation (EFA)

255

Quelle:

Im Einzelnen wurden in 2010 von den Erlaubnisbehörden folgende Maßnahmen ergriffen:

Gegenüber Fahrlehrern:

Verwarnungsgelder Geldbußen Abmahnungen Widerrufe der Fahrlehrerlaubnis Meldung an Dienstvorgesetzte

(2009: 16) (2009: 16) (2009: 22) (2009: 3) (2009: 1)

 5 Verwarnungsgelder  60 Geldbußen  18 Abmahnungen  8 Widerrufe d. Fahrschulerlaubnis  15 Sonderüberwachungen

(2009: 2) (2009: 37) (2009: 29) (2009: 7) (2009: 19)

    

17 15 22 10 1

Gegenüber Fahrschulinhabern / verantwortlichen Leitern:

fahrlehrerverband

256

Maßnahmen der Behörden gegenüber Fahrlehrern 1998 bis 2010

Legende: Ziffer 1 2 3 4 5

Maßnahme Meldungen an Dienstvorgesetzte Widerrufe der Fahrlehrerlaubnis Abmahnungen Geldbußen Verwarnungsgelder

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg

Maßnahmen der Behörden gegenüber Fahrschulinhabern / verantwortlichen Leitern 1998 bis 2010 Legende: Ziffer 1 2 3 4 5

Maßnahme Sonderüberwachungen Widerrufe der Fahrschulerlaubnis Abmahnungen Geldbußen Verwarnungsgelder

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg

FahrSchulPraxis

5/2011

262

3. Ziele und Forderungen 3.1

Berufseignungstest

Für Interessenten am Fahrlehrerberuf, die keinen höheren Bildungsabschluss besitzen (Abitur oder Fachhochschulreife) ist ein Berufseignungstest als gesetzliche Zulassungsvoraussetzung einzuführen.

3.2

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) vertritt diese Forderung gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung.

Zulassungsvoraussetzungen zur Fahrlehrer ausbildung

Der fahrpraktische Teil der Fahrlehrerprüfung muss vor Beginn der Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgreich abgelegt worden sein. Auch die für die Antragstellung erforderlichen Fahrerlaubnisklassen müssen vor Beginn der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erteilt worden sein.

3.3

Diese Forderungen, die von der Mehrheit der baden-württembergischen Ausbildungsstätten unterstützt wird, hat sich die BVF zu eigen gemacht und wird von ihr vertreten. Nur durch entsprechende rechtliche Änderungen kann sichergestellt werden, dass sich die Fahrlehreranwärter von Anfang an ganz auf die eigentliche Ausbildung konzentrieren können.

Fahrlehrerausbildung

Das Niveau der Fahrlehrerausbildung muss weiter angehoben werden, trotz der EG-Regelungen über die Berufsanerkennung. Sowohl die Ausbildung an der Fahrlehrerausbildungs-stätte als auch in der Ausbildungsfahrschule muss intensiviert werden. Außerdem müssen die beiden Teile sachlich und zeitlich miteinander verzahnt werden. Zwingend erforderlich sind überdies Regelungen, die ein Ausweichen in andere Mitgliedstaaten der EU unterbinden oder zumindest unattraktiv machen.

3.4

fahrlehrerverband

Die BVF muss prüfen, ob mithilfe der Europäischen Fahrlehrer-Assoziation (EFA) eine gemeinsame Plattform gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2005/36/ EG erstellt werden kann, um in allen europäischen Staaten eine stark angenäherte Fahrlehrerausbildung auf hohem Niveau erreichen zu können.

Ausbildung der Ausbildungsfahrlehrer

Die Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer muss intensiviert und verlängert werden und mit einer Prüfung abschließen.

3.5

Diese Forderung hat der Verband an die BVF herangetragen, die sie gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung vertritt.

Betriebswirtschaftliche Qualifikation der Fahrschulinhaber

Die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse der zukünftigen Fahrschulinhaber müssen angehoben werden. Dazu soll der zeitliche Umfang des Lehrgangs verlängert und der Lehrgang mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

3.6

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) vertritt diese Forderung gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung.

Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen

Unter dem Eindruck der „europäischen Nivellierung nach unten“ ist ein freiwilliges Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen noch wichtiger geworden. Leider fehlt nach wie vor die für die Anerkennung erforderliche Verordnung des Bundes.

Die BVF ist aufgefordert, alles in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun, damit alsbald eine Verordnung gemäß § 34 FahrSchulPraxis

5/2011

verbandsarbeit 3.7

Absatz 4 FahrlG verabschiedet wird. Hierzu müssen alle Möglichkeiten der politischen Einflussnahme ausgeschöpft werden.

Beibehaltung der umfassenden Verantwortung des Fahrschulinhabers

Der Fahrschulinhaber bzw. der verantwortliche Leiter trägt für alle in der Fahrschule angebotenen Ausbildungsgänge die umfassende Verantwortung. Diese gesetzliche Regelung darf auf keinen Fall zur Disposition gestellt werden.

3.8

Der Vorstand der BVF hat sich diese Position zu eigen gemacht und vertritt die Forderung gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung.

Vereinfachung der Aufzeichnungen

Die Meldung der Veränderung im Bestand der Lehrfahrzeuge ist überflüssig und bedeutet einen unnötigen bürokratischen Aufwand.

3.9

Der Vorschlag wurde über die BVF beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereicht und stieß dort auf Zustimmung.

Vereinfachung von Tagesnachweis und Ausbildungsnachweis

Die entsprechenden Vorschläge wurden der BVF eingereicht.

Die BVF hat die Vorschläge an das BMVBS weitergegeben. Dort stießen sie auf Zustimmung.

3.10 Archivierung der Aufzeichungen

Fahrschulen, die ihre Aufzeichnungen mittels EDV führen, sollten die Möglichkeit bekommen, die Aufzeichnungen elektronisch zu archivieren und sie nur auf amtliche Anforderung ausgedruckt zur Verfügung stellen zu müssen. 5/2011

FahrSchulPraxis

263

Der Vorschlag wurde an die BVF weitergeleitet und soll gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung vertreten werden.

3.11 Erleichterung von Kooperationen

Die Regelungen zur Gründung einer Gemeinschaftsfahrschule müssen den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Insbesondere müssen im Fahrlehrergesetz Regelungen getroffen werden, die es ermöglichen, dass auch Fahrschulen mit unterschiedlichen Fahrschulerlaubnisklassen in einer Gemeinschaftsfahrschule zusammenarbeiten können. Dabei müssen aber klare Regelungen getroffen werden, wer für die angebotenen Ausbildungsgänge verantwortlich ist. Sinnvoll wäre außerdem, wenn die Gemeinschaftsfahrschule eine eigene Fahrschulerlaubnis bekäme und gleichzeitig die Fahrschulerlaubnisse der Gesellschafter ruhen müssten. Der Antrag wird von der BVF gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung vertreten.

3.12 Aushilfe eines Fahrschulinhabers bei einer anderen Fahrschule

Hilft ein Fahrschulinhaber einem anderen wegen Krankheit oder Urlaub aus, darf das ebenso wenig zur Sozialversicherungspflicht führen wie bei vorübergehender Aushilfe in Stoßzeiten. Dafür müssen Regelungen gefunden werden, die Missbrauch ausschließen. Die Forderung besteht weiter und soll von der BVF gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung vertreten werden.

3.13 Zusammenarbeit mit dem TÜV 3.13.1 Prüfungsstatistik

Landesweite Vergleichswerte der Prüfungsstatistik sind wenig aussagekräftig. Sie müssen sich auf die jeweilige Niederlassung beziehen.

fahrlehrerverband

265

Die Forderung ist noch nicht erfüllt. Der Verband bleibt dran. 3.13.2 Inkasso

Das Inkasso der Prüfgebühren muss möglichst bald in kundenfreundlicher Weise durch den TÜV erfolgen. Dabei müssen Lösungen gefunden werden, welche die Fahrschulen bei der Planung der Prüfungstermine nicht einengen. Die Forderung wird mit Nachdruck betrieben. 3.13.3 Inkassokosten

Solange die Fahrschulen noch in das Inkasso der Prüfgebühren eingebunden sind, müssen Fahrschulen, die das Inkasso der TÜV-Gebühren über ein Bankkonto erledigen, von den Kosten für die Kontoführung befreit werden.

Der TÜV zahlt seit 2010 den Fahrschulen 25 € pro Jahr als Zuschuss zu den Kontoführungsgebühren, sofern sie die Prüfgebühren von ihrem Konto abbuchen lassen. Die Forderung nach vollständiger Übernahme der Kontoführungsgebühren besteht weiter.

3.14 Meldung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse

Die Mitgliederversammlung des Verbandes hat im Jahr 2010 den Vorstand beauftragt, eine Regelung anzustreben, wonach die Erlaubnisbehörden künftig verpflichtet sein sollen, bei Begründung von Beschäftigungsverhältnissen (§ 17 Nr. 2 FahrlG) darüber automatisch die für Arbeitnehmer zuständigen Sozialkassen zu informieren. Dieser Beschluss wurde an die BVF herangetragen und wird von ihr gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung vertreten.

3.15 Gewerbesteuer

Die in Baden-Württemberg entstandene grünrote Koalition hat angekündigt, auch Freiberufler zur Zahlung von Gewerbesteuer heranziehen zu wollen. Das muss verhindert werden.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. wird sich zusammen mit anderen betroffenen Berufsgruppen entschieden gegen dieses Vorhaben wenden.

4. Abschließende Bemerkungen

Wir haben in diesem Rechenschaftsbericht nur die wesentlichen Initiativen und Leistungen des letzten Jahres zusammengefasst. Nicht die detaillierte Aufzählung von Tätigkeiten, sondern die Darstellung der erreichten Ergebnisse für die Verkehrssicherheit und das Wohl der Mitglieder zählen. Den Leserinnen und Lesern des Berichtes danken wir für ihr Interesse. Von den Mitgliedern wünschen wir uns weiterhin viele gute Anregungen für unsere Arbeit. Auch konstruktive Kritik und kritischer Rat sind uns willkommen.

Peter Tschöpe 1. Vorsitzender 5/2011

FahrSchulPraxis

Jochen Klima 2. Vorsitzender

Ralf Nicolai 3. Vorsitzender

266

wettbewerb

Wettbewerb 2010

FahrSchulPraxis

5/2011

wettbewerb

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FahrSchulPraxis

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FahrSchulPraxis

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FahrSchulPraxis

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