1. Ausgabe 2017 - 27. Januar 2017. Abteilung III des Grundbuches ist frei von Eintragungen. Die Nutzungsart des Grundstücks 127/1 ist laut Grundbuch „Waldfläche“, die Nutzungsart des Grundstücks 127/2 ist laut Grundbuch „Verkehrsfläche“ und die Nutzungsart des Grundstücks 127/3 ist laut Grundbuch „Landwirtschaftsfläche“. Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt durch die Landwirtschafts- und Produktions GmbH Schleusingen und Co. Vermögens KG.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Schleusingen Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, 01.12.2016 Referat 140 Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon: 0361/3773-7807 Geschäftszeichen: 140-1254-14-16/16 HBN Öffentliche Bekanntmachung Enteignungsverfahren zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH, im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Neubau der BAB A 73 Lichtenfels - Suhl, Streckenabschnitt Eisfeld-Süd (Landesgrenze Thüringen/Bayern) Dreieck Suhl (A 71), VKE 521/3 Eisfeld-Nord (B 4) - Schleusingen (Bau-km 0+000 bis Bau-km 11+635,36)"

Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 02.06.2016, eingegangen bei der Enteignungsbehörde am 06.06.2016, die Enteignung der verfahrensgegenständlichen Grundstücksteilflächen beantragt, da nicht mit allen Erben eine Einigung erreicht werden konnte und daher kein vollständiger Grunderwerb der in Anspruch genommenen Flächen möglich war. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 21.06.2016 hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme präzisiert. Hinsichtlich der Antragsbegründung im Einzelnen wird auf das der Enteignungsbehörde vorliegende Antragsschreiben vom 02.06.2016 verwiesen.

verfahrensgegenständliche Grundstücksflächen:

Gemarkung

Schleusingen

Flur

11

Flurstück

Größe (m²)

beanspruchte Fläche (ca. m²) dauerhaft

vorübergehend

127/1

564

564

-

127/2

690

690

20

Der Termin der mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag wird festgesetzt auf

eingetragener

Eigentümer im Grundbuch

Donnerstag, den 2. März 2017, 11:00 Uhr, in Haus 3, Raum 2304 des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Weimarplatz 4, 99423 Weimar.

Richard Hergert

Zu dieser mündlichen Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen.

(verstorben)

127/3

740

-

75

Der Enteignungsantrag mit seinen Unterlagen kann nach Vereinbarung in den Räumen des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Haus 3, Referat 140 eingesehen werden. Die Vereinbarung kann schriftlich oder unter der Telefonnummer 0361/3773- 7807 bzw. -7374 getroffen werden.

Ladung Verfahrensgegenständliche Baumaßnahme ist der Neubau der BAB A 73 Lichtenfels - Suhl, Streckenabschnitt Eisfeld-Süd (Landesgrenze Thüringen/Bayern) - Dreieck Suhl (A 71), VKE 521/3 Eisfeld-Nord (B 4) - Schleusingen (Bau-km 0+000 bis Bau-km 11+635,36).

Einwendungen gegen den Enteignungsantrag sind möglichst vor der mündlichen Verhandlung beim Thüringer Landesverwaltungsamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden. Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann das Thüringer Landesverwaltungsamt über den Enteignungsantrag sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden.

Grundlage bildet der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des damaligen Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vom 26.05.2003 (Az. 6.8 - 62.3.0.00/163 - 76/02). Von der Umsetzung der Baumaßnahme sind die o. g. verfahrensgegenständlichen Grundstücksflächen betroffen.

Von der Bekanntmachung dieses Enteignungsverfahrens an dürfen hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Grundstücke nur mit schriftlicher Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

Die verfahrensgegenständlichen Grundstücke sind im Grundbuch von Schleusingen, Blatt 119, Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2, verzeichnet. Im Grundbuch ist noch der verstorbene Herr Richard Hergert eingetragen. In Abteilung II des Grundbuches sind die Grundstücke mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Gasversorgung Thüringen GmbH belastet. Die

1.

1

Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein

2.

3.

4.

Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen des Grundstücks vorgenommen werden, nicht genehmigungspflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden, genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Im Auftrag

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO). Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO). Hiermit wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen entsprechend § 21 Abs. 4 Satz 4 ThürKO hingewiesen.

gez. Röös

2. Änderung Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Weißer Berg“ in Schleusingen Die vom Stadtrat am 12.10.2016 mit Beschluss-Nr. 49/13/2016 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet „Weißer Berg“ in Schleusingen wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Hildburghausen mit Bescheid vom 01.12.2016, Az.: I-10/3-BP-08/16 genehmigt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hiermit wird die Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet „Weißer Berg“ in Schleusingen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet „Weißer Berg“ in Schleusingen in Kraft.

gez. Klaus Brodführer Bürgermeister

Jedermann kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet „Weißer Berg“ in Schleusingen einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Abt. Bauwesen – Zimmer 1.2., während der Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers (falsche Jahresangabe) wurde die nachstehende Satzung neu ausgefertigt und wird hiermit bekanntgemacht:

14.00 Uhr - 16.00 Uhr 9.00 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr geschlossen 9.00 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 17.30 Uhr 9.00 Uhr - 11.45 Uhr

Satzung der Stadt Schleusingen über die Aufhebung der Satzung vom 26.07.2012 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) und § 162 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722 hat der Stadtrat der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung vom 12.10.2016 mit Beschluss Nr. 52/13/2016 folgende Satzung beschlossen:

Hinweis auf Rechtsfolgen Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Hiermit erfolgt dieser Hinweis. Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

§1 Die Satzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ vom 26.07.2011 wird mit Wirkung zum 31.12.2016 aufgehoben. §2 Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung ist im Lageplan als Anlage 1 zu dieser Satzung dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. §3

2

Diese Satzung wird gemäß § 162 Absatz 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Schleusingen, den 12.01.2017

gez. Klaus Brodführer Bürgermeister

- Dienstsiegel –

Einführung der gesplitteten AbwassergebührBürgerberatung

Mit Schreiben vom 03.11.2016 des Landratsamts Hildburghausen, Dezernat II – Bauamt, wurde die Eingangsbestätigung für die vorstehende angezeigte Satzung mit Hinweis auf § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung die vorfristige Bekanntmachung der Satzung erteilt. Die Satzung kann gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorzeitig bekannt gemacht werden. Auf die geltenden Fristenregelungen gemäß § 215 Abs.1 BauGB sowie § 21 Abs. 4 ThürKO wird hingewiesen.

Der Zweckverband Wasser Abwasser Suhl „Mittlerer Rennsteig“ bietet im Rahmen einer Bürgerberatung am 23.2.2017 und 02.03.2017 jeweils in der Zeit von 13:00 - 17:30 Uhr die Möglichkeit, Fragen im Zusammenhang mit der Flächenerfassung der Grundstücke zu beantworten und Hilfestellung beim Ausfüllen der Erhebungsbögen zu geben. Die Bürgerberatung findet in der Stadtverwaltung Schleusingen (Ratszimmer des Rathauses) Markt 9 in 98553 Schleusingen statt. Hierfür ist eine individuelle Terminvereinbarung unter 03681/4471-161 erforderlich.

Der zur Satzung gehörende Plan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Abt. Bauwesen – Zimmer 1.2. - eingesehen werden. Schleusingen, den 12.01.2017

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gez. Klaus Brodführer Bürgermeister

Fäkalienabfuhr 2017 Der ZWAS gibt hiermit die Fäkalienabfuhrtermine der Stadt Schleusingen einschließlich der Ortsteile bekannt. Der Entsorgungszyklus richtet sich nach der Grubengröße und den daran angeschlossenen Personen. Im Bedarfsfall sind 2 bzw. 3 mal jährliche Entsorgungen erforderlich.

Stadt/ Gemeinde

Termine Entsorgungszyklus 1 x jährlich

Schleusingen

03.07.-12.07.

2 x jährlich Termin 1 02.05.-05.05.

Gethles Rappels-dorf

20.09.-29.09. 20.09.-29.09.

24.04.-28.04. 24.04.-28.04.

16.10.-20.10. 16.10.-20.10.

06.03.-10.03.

03.07.-07.07.

13.11.-17.11.

Gottfriedsberg

28.09.-06.10.

Geisen-höhn

28.09.-06.10.

24.04.-28.04.

16.10.-20.10.

06.03.-10.03.

03.07.-07.07.

13.11.-17.11.

02.05.-05.05.

23.10.-27.10.

02.05.-05.05.

23.10.-27.10.

06.03.-10.03.

03.07.-07.07.

13.11.-17.11.

Regelentsorgung

Ratscher/ Heckeng. Fischbach

09.10.-13.10. 09.10.-13.10.

Termin 2 23.10.-27.10.

3 x jährlich Termin 1 06.03.-10.03.

Termin 2 03.07.-07.07.

Termin 3 13.11.-17.11.

Es wird gebeten, den Zugang zu den Grundstückskläranlagen im Entsorgungszeitraum zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Entsorgungstermine durch den Grundstückseigentümer bitten wir um individuelle Terminvereinbarung. Mehrere Anfahrten der Entsorgungsfirma, welche vom Grundstückseigentümer verursacht werden, werden diesem in Rechnung gestellt. Gegenüber Grundstückseigentümern, die Ihrer Entsorgungspflicht nicht nachkommen, können Zwangsgelder festgesetzt werden. Als Ansprechpartner steht allen Kunden der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung unser Bereich Abwasser, Tel. 036846/6830, zur Verfügung. gez. L. Bach (Verbandsvorsitzende)

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Jahresrückblick 2016 Ereignisse des Jahres in Schleusingen

Bekanntmachung des Beschlusses der Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 Baugesetzbuch

erfasst von Carmen Imber aus dem Büro Bürgermeister

vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung

Januar  Zum 1.1.2016 ist Andrè Schübel neuer Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft mbH Schleusingen, nachdem Hartmut Klose nach 24-jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer der WGS in den Ruhestand gegangen ist.  Als 1. Kind des Jahres 2016 wird Leni Weiß aus der Suhler Straße am 5.1.geboren.  Schüler des Hennebergischen. Gymnasiums sind zu Gast im Europaparlament in Straßburg.  Das Alumnat geht vom Förderverein Gymnasium wieder in Eigentum der Stadt Schleusingen über, nachdem keine Nutzung zur Schülerunterbringung zustande kam. Es wird jetzt genutzt als Kinderheim „Haus Lichtblick“ für ausländische unbegleitete Jugendliche. Im Januar ziehen die ersten 13 Jugendlichen ein.  Neujahrstreff des Bürgermeisters am 29.1.2016 im Saal des Reha-Zentrums – 250 geladene Gäste begrüßten den Ehrengast und Boxweltmeister Henry Maske.

Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber (Erörterungen vom 11.06.2015 bis 04.11.2016 in mündlicher und schriftlicher Form) werden durch die Vorwegnahme der Entscheidung der Umlegung Wohngebiet „Weißer Berg“, in der Gemarkung Schleusingen die Eigentums- und Besitzverhältnisse folgender Einlagegrundstücke neu geregelt. Flurst.Nr. Flur 58/41 59 60 61 62 347/63 348/63 344/64 345/64

12 12 12 12 12 12 12 12 12

Ordnungsnr. Gemarkung 1 23 19 25 25 9 18 20 26

Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen

Grundbuchblatt 1525 1697 1432 1779 1779 905 1429 1477 953

Februar  Seit 20 Jahren ist Polizeihauptmeister Ullrich Reinhardt Kontaktbereichsbeamter in Schleusingen; zum 30.6.2016 beendet er seine Tätigkeit u. geht in Ruhestand; Nachfolger als Kobb in Schleusingen wird Andreas Schmidt.  Umbau neues Vorausrüst-u. Einsatzfahrzeug für die Schleusinger Feuerwehr mit Kosten von 35 TEUR  1. Babyfasching in der Krabbelgruppe „Kirchenkäfer“ der evang. Kirchgemeinde um Diakonin Luise Baumbach  Tag der offenen Tür am Henneb. Gymnasium  25-jähriges Firmenjubiläum der FrankenwaldHaustechnik GmbH Schleusingen  Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr mit Wahl des Wehrführers – die Einsatzabteilung besteht derzeit aus 33 Kameraden u. 3 Kameradinnen  Ein weißes Reh – wie aus der Slusia-Sage, wurde in den Wäldern um Schleusingen gesehen – Tage später wird es tot aufgefunden.  Das Naturhistorische Museum Schloss Bertholdsburg stellt sein neues Museumsheft „Semana 30“ vor.  Nach jahrelangem Leerstand ist der Rindermannshof verkauft.

Bestandteil des Beschlusses ist das Verzeichnis und die Karte zur Vorwegnahme der Entscheidung. Bis zur Grundbuchberichtigung kann die Vorwegnahme der Entscheidung im Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Schmalkalden, Hoffnung 30, 98573 Schmalkalden, in der Geschäftsstelle (Zimmer 111) während der Dienststunden bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. Den an der Umgebung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Beschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Schleusingen, den 29.11.2016 gez. Peter Siebert Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses - Dienstsiegel –

März: 

Ende amtlicher Teil  IMPRESSUM:

Schleusinger Amtsblatt

Herausgeber und Vertrieb: Redaktion: Internet: Geltungsbereich: Druck:

Stadtverwaltung Schleusingen; Markt 9, 98553 Schleusingen, Tel.: 036841-347-12 Carmen Imber, Stadtverwaltung Schleusingen www.schleusingen.de; [email protected] Stadt Schleusingen DruckZentrum Schleusingen, 98553 Schleusingen, Schleusesiedlung 2, Tel.: 036841-41019 Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte der Stadt Schleusingen kostenlos verteilt. Einzelbezug: Über die Stadt Schleusingen zum Preis von 1,50 EUR pro Ausgabe möglich. Erscheinungsweise: 2.500 Exemplare/nach Bedarf

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April: 

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Historische Stadtratssitzung am 1. März mit Beschlussfassung zur Eingliederung der Gemeinden St. Kilian u. Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen Unterzeichnung des Eingliederungsvertrages durch die 3 Bürgermeister im Schleusinger Rathaus. Die neue Leiterin der Kreisvolkshochschule Isabel Richter u. Außenstellenleiter für Schleusingen und Umgebung Helmut Billeb stellen sich im Rathaus vor. Die Rennsteigbahn fährt Ostern ins Naturhist. Museum Schloss Bertholdsburg. Afghanische Flüchtlingsfamilie mit 21 Personen findet neues Zuhause in Schleusingen, Elisabethstraße Die SG Schleusingen/Waldau gewinnt den FußballHallenpokal der Ü 50.

Umbau des Medizinischen Versorgungszentrums im ehem. Krankenhaus Schleusingen mit neuen Praxis-

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Juni: 

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August:

räumen für Kinderarzt Dr. Peter Dahlem, der zum 1.4.16 dort praktiziert 20 Jahre Autohaus Hommel in Schleusingen, Am Sättel Herausgabe Buch zu Geschichten und Sagen um das alte Schleusingen Vorlesewettbewerb Bezirksentscheid in „Buchhandlung am Schloss“ Baby-Empfang im Rathaus; 18 Kinder sind von Okt. 2015 bis März 2016 geboren, 14 Mädchen u. 4 Jungs Übergabe neuer Parkplatz an der neuen Kinderkrippe Ilmenauer Str. 5-7; als neue Leiterin des Kindergartens „Schleuseknirpse“ wird Nadine Schmidt eingestellt Als erster hauptamtlicher Stadtbrandinspektor beginnt Mathias Triebel seine Tätigkeit in der Stadtverwaltung und mit ½ Stelle in der Feuerwehr neuer Spielplatz der Grundschule „Gerhard Hauptmann“ eingeweiht Mit viel Schnee und Eis meldet sich am 26.4. noch einmal der Winter zurück.

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Verkehrskreiselgestaltung und Kostenübernahme an der Schlosskreuzung durch die Initiative Stadtmarketing e. V. Der SV 1932 e.V. trauert um seinen erfolgreichen Nachwuchssportler Dominik Hanft, der tragisch bei einem Übungscamp des Vereins in Österreich mit 14 Jahren verstarb. Amtsübergabe von Reha-Stiftungsvorstand Klaus Spies nach 20 Dienstjahren an Kai Michaelis im RehaZentrum 2.Babyempfang im Rathaus mit 11 Kindern, die von März bis Juli geboren sind; insgesamt sind bis Juli 2016 33 Kinder geboren, 17 Mädchen u. 16 Jungs 25 Jahre MEGA-Einkaufszentrum in Schleusingen mit Festwoche; insgesamt 27 Verkaufseinrichtungen sind im EKZ angesiedelt Schulbeginn am 15.8.2016 für 36 Schulanfänger

September:  Eröffnung des „Thüringer Tag des offenen Denkmals“ in der Johanniskirche mit ca. 200 Gästen und der Thüringer Staatssekretärin für Kultur u. Europa Dr. Babette Winter; „Gemeinsam Denkmale erhalten“ – so lautet das Motto des Thüringer Denkmaltages.  20 Jahre Lindenschule des Reha-Zentrums in Rappelsdorf

Die Feuerwehrjugend erhält ein aus Holz gefertigtes Feuerwehrauto zu kindgerechten Übungszwecken – gefertigt im Reha-Zentrum und Übergabe am 1. Mai zum Tag der offenen Tür bei der FFW. „Sagenhaftes aus Schleusingen u. Umgebung“ – Herausgabe der 2. Auflage von Christian Voigt durch mühevolle Übersetzung Schleusinger Geschichtsinteressierter 20 Jahre Fit by Schmidt – Gesundheitszentrum mit Geschäftsführer Heiko und Katrin Schmidt An der Grundschule gastiert der 1. ostdeutsche Projektcircus mit viel Erfolg. 18. Slusia-Lauf zum Muttertag „Zur Eisernen Hand“ Ausstellungseröffnung Henneb. Gymnasialbücherei im Schloss Bertholdsburg Der geplante Bau eines Güllebehälters am Silbacher Berg/Sättel erhitzt die Gemüter; es gibt eine Unterschriftensammlung; aber der Bau durch die LPG erfolgt dennoch mit Auflagen.

Oktober:  25 Jahre Physiotherapie Gleicke/Grundmann im ehemaligen Krankenhaus/MVZ  Übergabe der Wetterdienstplakette des Deutschen Wetterdienstes an Karin Heinze für 25-jährige phänologischer Beobachtungsdienst-unterzeichnet durch den Bundesminister für Verkehr u. digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt  Ehrung für Dieter Didschuneit zur Ausstellung seiner Bilder im Künstlerhof „Roter Ochse“  Sanierung des Schulgässchens gegenüber dem Gymnasium  Mit 75 Jahren ist Rolf Ambroz noch immer Schleusinger Schiedsrichter auf dem Fußballplatz.  Baumaßnahmen an der Talsperre Ratscher zur Regulierung der Wasserhöhe; seit Ende der Bauzeit der Talsperre 1983 werden Teile erneuert; dazu kommen Berufstaucher zum Einsatz.

25. Stadtfest vom 10.-12.6. mit Stargast Achim Petry u. einer Abordnung des Plettenberger Schützenvereins sowie Vorstellung des neuen Bürgermeisters Ulrich Schulte erstmals in Schleusingen und weiteren Stadträten der Partnerstadt Plettenberg. 20 Jahre HNO-Praxis Thomas Albert in der Kirchstr. 16 Herausgabe der 13. Schleusinger Blätter mit 71 Seiten und Präsentation im Künstlerhof Roter Ochse 47 Abiturienten des Hennebergischen Gymnasiums wurden zur traditionellen Abi-Taufe getauft 25 Jahre Johanniter-Unfallhilfe Regionalverband Saalfeld-Südthüringen Inbetriebnahme der Wasserlinie Abwasserreinigungsanlage der neuen Kläranlage in der Themarer Str.; die Gesamtfertigstellung mit Zulaufsammler u. Rückbau der Altanlage soll bis 30.6.17 erfolgen. Sonnenwend-Feuer der FFW erstmals Samstag auf dem Platz hinter dem Henneberg-Stadion

November:  Gemeinsame Sitzung des Stadt-/Gemeinderates Schleusingen, St. Kilian, Nahetal-Waldau zur Besetzung einer gemeinsamen Schiedsstelle; Beschlussfassung - die 3 Gemeinden klagen gegen die Landesregierung wegen Untätigkeit in Sachen Gemeindezusammenschluss  SCC Slusia feiert sein 30-jähriges Bestehen unter dem Motto „Wir schaffen Spaß“; das Schleusinger Tanzmariechen Lina Rauch ist neue Thür. Vizemeisterin im Mariechentanz Dezember:  25.-jähriges Geschäftsjubiläum Elfi Stahl – Nahkauf am Markt  Auflösung des Slusizer-Vereins e. V. nach 11 Jahren  Sanierung der 10 farbigen Rundfenster in der Kreuzkirche - Einbau erfolgte 1938 –

Sanierung Dach Bauhof in der Themarer Str. u. Aufbau Photovoltaik 30 kWp-Anlage Woodstock-Feeling zum 29. Countryfest am Bergsee mit Stargast Gunter Gabriel Gründung Verein „Schönes Geisenhöhn“ e.V.

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Zum Jahresende gibt es die Druckerei Foerster nicht mehr. Diese wird vom Druckzentrum Schleusingen mit Geschäftsführer Uwe Büttner übernommen. Die traditionelle Geflügelausstellung muss wegen der Vogelgrippe und Stallpflicht abgesagt werden. Hindernisläufer Til Leipziger aus Schleusingen ist bester deutscher Teilnehmer bei den Spartan Race Weltmeisterschaften in Lake Tahoe (USA) Beim 10. Henneberg-Pokal gewinnen die Gewichtheber des ASV Schleusingen. Bei den 2. Thür. Winterspielen von Special Olympics erringen die Sportler des Reha-Zentrums Medallien. Der Schleusinger Biathlet Lucas Fratzscher erreicht

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Leider müssen wir aus gesundheitlichen Gründen unseren Eierstand freitags auf dem Schleusinger Wochenmarkt nach 21 Jahren aufgeben. Ein herzliches Dankeschön an unsere langjährigen treuen Kunden!

beim Deutschlandpokal in Ruhpolding den 2. Platz.



Die M55-Senioren des SV Schleusingen 90 werden Thüringer Meister im Faustball.

Ihr Erich und Bärbel Möller

Zum Jahresende 2016 sind in Schleusingen 5.365 Einwohner wohnhaft. In der Kernstadt Schleusingen leben 4.180 Einwohner. In den Ortsteilen wohnen zum Jahresende: in Fischbach 118, in Geisenhöhn 95, in Gethles 365, in Gottfriedsberg 121, in Heckengereuth 95, in Rappelsdorf 277 und in Ratscher 114 Einwohner. 144 ausländische Mitbürger leben in Schleusingen. 2016 sind 36 Kinder geboren, davon 18 Jungs und 18 Mädchen. Im Schleusinger Standesamt wurden 36 Eheschließungen 2016 durchgeführt, davon 10 im Schloss Bertholdsburg und 26 im Trauzimmer des Rathauses.

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Zum Geburtstag im Februar 2017 gratulieren wir: zum 70. Geburtstag am 08.02. Frau Regina John, Schleusingen am 12.02. Frau Annerose Henn, OT Gethles am 22.02. Herrn Rainer Sauerbrey, OT Fischbach am 25.02. Herrn Wolfram Scheunemann, Schleusingen zum 75. Geburtstag am 01.02. Frau Elke Schmidt, Schleusingen am 02.02. Herrn Manfred Zitzmann, OT Heckengereuth am 02.02. Herrn Lothar Beck, Schleusingen am 06.02. Frau Renate Klingenschmidt, Schleusingen am 24.02. Herrn Klaus Klett, Schleusingen am 26.02. Frau Brigitte Weidt, Schleusingen am 27.02. Frau Monika Lützelberger, Schleusingen zum 80. Geburtstag am 10.02.Frau Ruth Saddey, Schleusingen am 28.02.Frau Lieselotte Hill, Schleusingen zum 85. Geburtstag am 06.02. Herrn Wolfgang Günther, Schleusingen am 08.02. Frau Anni Heunemann, Schleusingen am 19.02. Frau Edith Gärtner, Schleusingen am 25.02. Frau Edeltraut Gleichmann, OT Ratscher am 25.02. Herrn Fredy Hartung, OT Gethles am 26.02. Frau Irene Hahn, Schleusingen

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