Was ist bei einem Todesfall zu tun?

BESTATTUNGSDIENSTE Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf Telefon 052 368 48 00 [email protected] Was ist bei einem Todesfall zu tun? Hinweise und ...
Author: Erna Meinhardt
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BESTATTUNGSDIENSTE Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf Telefon 052 368 48 00 [email protected]

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Hinweise und Ratschläge für Hinterbliebene

06.09.2016

Wer ist beim Tod zu benachrichtigen? Bei einem Todesfall…  zu Hause Der Arzt ist zu benachrichtigen. Er stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall wird der Arzt zusätzliche Massnahmen einleiten. Danach müssen sich die Angehörigen mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzten.  in einem Spital oder Heim Die Verwaltung sorgt direkt dafür, dass die ärztl. Todesbescheinigung ausgestellt wird und leitet diese an den zuständigen Bestattungsdienst weiter. Die Angehörigen müssen sich nur mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen. Jeder Todesfall ist sofort, jedoch spätestens innerhalb von zwei Tagen, dem Bestattungsdienst der Wohngemeinde zu melden. für die Bestattungsdienste mitzubringende Unterlagen  ärztl. Todesbescheinigung (ausgestellt durch den Arzt), sofern nicht im Spital oder im Heim gestorben.  Familienbüchlein (wenn vorhanden)  bei Ausländern Pass und Ausländerausweis

Wenn Sie eine seelsorgerische Betreuung wünschen, können Sie sich an das entsprechende Pfarramt.

Mitteilungen des Todes Die Bestattungsdienste informieren folgende Stellen:        

Das zuständige Bezirkszivilstandsamt Das zuständige Konsulat (bei Ausländern) Das Sozialversicherungszentrum (Abmeldung von AHV und anderen Renten) Die Steuerverwaltung des Wohnortes Das Notariat Aadorf (sofern die/der Verstorbene in Aadorf wohnhaft war) Das Bundesamt für Statistik in Bern (erfolgt durch das Bezirkszivilstandsamt) Die KESB, sofern die/der Verstorbene minderjährige Kinder hatte Die Militärsektion des Kantons (sofern der Verstorbene militärpflichtig war)

06.09.2016

Beerdigung Vorgängig sollte abgeklärt werden, ob  eine Erdbestattung oder  eine Kremation zu erfolgen hat. Wünsche der/des Verstorbenen gehen denjenigen der Angehörigen vor. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:     

Reihengräber für Erd- oder Urnenbestattung (auf allen Friedhöfen der Gemeinde) Urnengräber vor der Wand mit Namenstafeln (evang. Friedhof) Urnennischen in der Wand mit Namenstafeln (kath. Friedhof Aadorf und Tänikon) Anonymes Gemeinschaftsgrab (evang. Friedhof) Gemeinschaftsgrab mit Beschriftung (evang. Friedhof)

Evtl. ist auch abzuklären, ob die Urnenbeisetzung in einem bereits bestehenden Grab (dessen Grabesruhe von 12 Jahren noch nicht überschritten ist) erfolgen soll. Die Bestattung oder Kremation kann frühestens 48 Stunden nach dem Tode erfolgen.

In der Regel finden die Beerdigungen zu folgenden Zeiten in Aadorf, Tänikon und Aawangen statt: Kath. Aadorf:

morgens um 10.00 Uhr, Besammlung in der Kirche

Kath. Tänikon:

morgens um 10.00 Uhr, Besammlung in der Kirche

Evang. Aadorf und Aawangen:

nachmittags um 14.00 Uhr, Besammlung auf dem Friedhof und anschliessend Abdankung in der Kirche

Die Bestattungsdienste des Wohnortes organisieren die Bestattung, d.h.      

die Einsargung, sofern noch nicht erfolgt die Überführung vom Sterbeort auf den Friedhof oder ins Krematorium Anmeldung der Kremation (Krematorium Winterthur) das Überbringen der Urne auf den Friedhof die zur Verfügungstellung des Grabplatzes Publikation in der REGI DIE NEUE und in der Aadorfer-Zeitung

Durch die Bestattungsdienste erfolgt eine Meldung an das zuständige Pfarramt inkl. Pfarrer, Mesmer und Organist. Für die Organisation der Beisetzung und der Trauerfeier wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Kirchen-Sekretariat (Kontaktangaben auf dem Beiblatt). Der Beerdigungstermin muss immer von den Bestattungsdiensten bestätigt werden.

06.09.2016

Was ist noch durch die Angehörigen zu erledigen? für die Abdankung



Versand der Leidzirkulare (Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Arbeitgeber, Geschäftspartner, etc.)



Aufgabe der persönlichen Todesanzeige in den Zeitungen



evtl. Einladungskarte für Leidmahl (dem Leidzirkular beilegen)



evtl. Restaurant und Leidmahl/Imbiss reservieren



evtl. Blumen bestellen

nach der Abdankung



Mitteilung an Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Post, Strassenverkehrsamt, Kreditkarteninstitute, Wohnungsvermieter, etc.  Einige Institute, verlangen für die Abmeldung einen „Auszug aus dem Todesregister“. Dieser kann von den Angehörigen beim Bezirkszivilstandsamt für Fr. 30.– bestellt werden. (Kontaktangaben auf dem Beiblatt)



Testamente (evtl. bei Bank, Notariat deponiert) unverzüglich beim Notariat einreichen



evtl. Zeitungen, Wohnungen, Telefone, TV, etc. kündigen



Aufgabe der Danksagung



Grabpflegevertrag abschliessen (mit Kirchgemeinde oder Gärtner)



Grabstein bestellen



evtl. Anträge für Witwen- und Waisenrente (Formulare können bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bezogen werden)

Koste n Die Kosten für die Beisetzung (Einsargen bis Grabplatz) werden für in Aadorf wohnhaft gewesene Verstorbene von der Gemeinde Aadorf übernommen. Diese Beiträge werden durch die Friedhofkommission festgelegt. Zusätzliche Überführungen, Platten für Urnenwand und Gemeinschaftsgrab, spezielle Särge und Grabpflege gehen zu Lasten der Angehörigen (gem. Friedhofreglement). Diese Kosten werden Ihnen von den Bestattungsdiensten in Rechnung gestellt (ca. nach 3 Monaten).

06.09.2016

Wichtige Adressen Bestattungsdienste Aadorf Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf

Tel: 052 368 48 00 Fax: 052 368 48 99 [email protected] [email protected]

Katholisches Pfarramt Aadorf Pfarrer Daniel Bachmann Kirchplatz 4, 8355 Aadorf

Tel: 052 551 01 91 Tel: 079 671 69 58 [email protected] [email protected]

Katholisches Pfarramt Tänikon Pfarrer Daniel Bachmann Tänikon 8, 8356 Ettenhausen

Tel: 052 551 01 92 Tel: 079 671 69 58 [email protected] [email protected]

Evangelisches Pfarramt Aadorf-Aawangen Sekretariat Irene Hess Wiesentalstrasse 16, 8355 Aadorf

Tel: 052 365 23 46 [email protected]

Chrischona Aadorf Prediger Stefan Zulauf Kapellstrasse 12, 8355 Aadorf

Tel: 052 365 06 38 [email protected] [email protected]

Bestattungsdienst Hansueli Sommer (nur ausserhalb Gemeinde-Öffnungszeiten) Kirchgasse 7, 8352 Räterschen

Tel: 052 363 14 85 Tel: 079 606 01 03 [email protected]

REGI DIE NEUE

Tel: 071 969 55 44 [email protected]

Elgger-Aadorfer Zeitung

Tel: 079 211 26 49 [email protected]

Thurgauer-Zeitung, Frauenfeld

Tel: 052 723 59 76

Notariat Aadorf

Tel: 058 345 15 20 [email protected]

Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen Kirchplatz 5 8370 Sirnach

Tel: 058 345 13 40 [email protected]

Zivilstandsamt Bezirk Frauenfeld Bankplatz 1 8500 Frauenfeld

Tel: 058 345 13 20 [email protected]

06.09.2016