Vorlesung Zivilverfahrensrecht I Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Walter H. Rechberger O.

Zivilprozess Stand: WS 2013/14

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Entscheidungsarten  Urteil

= Sachentscheidung  Beschluss

- Prozessentscheidung - Sachentscheidung

• Endbeschluss • Zahlungsbefehle • Zahlungsaufträge • Aufträge im Bestandverfahren 2

Urteilsarten I  Typen

- Leistung - Feststellung - Rechtsgestaltung  Inhalt

- Stattgebung - Abweisung 3

Urteilsarten II  Umfang

- Endurteil - Teilurteil

• bei Anspruchshäufung • über Anspruchsteil • bei Klage / Widerklage • über Klagsanspruch bei Aufrechnung 4

Urteilsarten III  Umfang - Zwischenurteil • über Anspruchsgrund („Grundurteil“) • über Zwischenantrag auf Feststellung („Grundlagenurteil“) • zur Verjährung - Ergänzungsurteil • wenn Anspruch übergangen wurde • wenn Kostenentscheidung fehlt

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Urteilsarten IV  Grundlage

- zweiseitiges = kontradiktorisches Urteil - einseitiges Urteil

• Versäumungsurteil • Anerkenntnisurteil • Verzichtsurteil 6

Versäumungsurteil (§ 396 ZPO) 

bei Versäumung

- der Klagebeantwortungsfrist - einer Tagsatzung vor Streiteinlassung 

Voraussetzungen

- Prozessvoraussetzungen - Säumnis - VU-Antrag - Schlüssigkeit, Bestimmtheit 7

Widerspruch gegen Versäumungsurteil 





im GH-Verf nur gg VU wegen Versäumung der KB (§ 397a ZPO) im BG-Verf nur, wenn Widerspruch erste Abwehrmaßnahme (§ 442a ZPO) Inhalt



§ 397a Abs 1 ZPO: Inhalt der KB § 442a Abs 1 ZPO: Verweis auf § 397a ZPO!

Konkurrenz zu

-

Wiedereinsetzungsantrag Berufung

8

Urteilsaufbau Geschäftszahl  „Im Namen der Republik“  Kopf  Spruch  Entscheidungsgründe  Unterschrift 

9

Urteil - Zustandekommen  

Urteilsschöpfung (§ 406 ZPO) Urteilsfällung, Urteilsverkündung (§§ 412 ff ZPO)

- mündlich/schriftlich - Bindung des Gerichts



Urteilszustellung



Urteilsberichtigung (§ 419 ZPO)

- auch an Ersatzempfänger - Wirksamkeit für Parteien

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Stadien der Urteilsrelevanz Bindung des Gerichts an sein Urteil (§ 416 Abs 2 ZPO)  „Wirksamkeit“ des Urteils gegenüber den Parteien (§ 416 Abs 1 und 3 ZPO)  formelle Rechtskraft 

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Urteilswirkungen  (echte)

Urteilswirkungen

- materielle Rechtskraft

(„Verbindlichkeit der Feststellung“) - Vollstreckbarkeit - Gestaltungswirkung  keine

echte Urteilswirkung

- Tatbestandswirkung 12

Formelle Rechtskraft = Unanfechtbarkeit des Urteils (Stadium)  Eintritt

- letztinstanzliche Entscheidung - Fristablauf - Rechtsmittelverzicht, -zurücknahme 13

Materielle Rechtskraft (Feststellungswirkung) Ziel: Verhinderung abweichender oder wiederholter Urteile  Wirkungen 

- Einmaligkeitswirkung (ne bis in idem) - Bindungswirkung



Wesen

- hM: prozessrechtliche Wirkung - (materiellrechtliche Wirkung) 14

Grenzen der materiellen Rechtskraft I  subjektive

Grenzen: Rechtskraft erfasst

- Parteien - Rechtsnachfolger - Dritte bei Rechtskrafterstreckung - Gerichte und Behörden 15

Grenzen der materiellen Rechtskraft II  objektive

Grenzen (§ 411 ZPO)

Rechtskraft erfasst

- im Spruch erledigten Anspruch - zur Individualisierung erforderliche Begründung (Tatsachen) - das „begriffliche Gegenteil“

• bei Verneinung des Anspruchs • bei Präjudizialität des Anspruchs 16

Grenzen der materiellen Rechtskraft III  objektive

Grenzen: Rechtskraft erfasst nicht

- Tatsachenfeststellungen - Vorfragenbeurteilungen - rechtliche Qualifikation - Einreden, Einwendungen (außer Aufrechnungseinrede) - „Sinnzusammenhänge“

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Grenzen der materiellen Rechtskraft IV  „zeitliche“

Grenzen

- entscheidungserheblicher Zeitpunkt = Verhandlungsschluss erster Instanz - „Präklusionswirkung“ = Ausschluss erheblicher Tatsachen und Beweise - bei nova reperta Wiederaufnahme - bei nova producta keine Rechtskraft

18

Rechtskraft - Wahrnehmung  von

Amts wegen (§ 411 Abs 2 ZPO)  Einmaligkeitswirkung → Klagszurückweisung  Bindungswirkung → Abweichungsverbot  Verletzung → Nichtigkeit 19

Rechtskraft - Beseitigung  Nichtigkeitsklage  Wiederaufnahmeklage  Antrag

gem § 42 Abs 2 JN

 Wiedereinsetzung

in den

vorigen Stand 20

Vorfrage I  Vorfrage

= Rechtsverhältnis, von dem Entscheidung abhängt (§ 190 Abs 1, § 236 Abs 1 ZPO)

 Arten

- privatrechtliche - öffentlichrechtliche - strafrechtliche 21

Vorfrage II  noch

keine Entscheidung über Vorfrage

- Unterbrechungszwang - Unterbrechungsmöglichkeit - (grds) Beurteilung durch Gericht 22

Vorfrage III  Zivilurteil

und Bindung  Bescheid und Bindung

- jedenfalls wenn gesetzlich angeordnet - jedenfalls bei Unterbrechungspflicht - jedenfalls bei konstitutivem Akt - OGH grds für Bindung 23

Vorfrage IV 

Strafurteil

- nur selten echte Vorfrage (etwa § 530 Abs 1 Z 1 - 5 ZPO)

- aber (lt OGH) Bindung an die einen

Schuldspruch begründenden Tatsachen



• auch bei ausländischen Strafurteilen • keine Bindung Dritter • nicht bei Verkehrsunfällen (wegen § 28 KHVG 1994) ausländische Entscheidung und Bindung 24

Vollstreckbarkeit = Befugnis, Anspruch mit staatlichem Zwang durchzusetzen  grds nur bei Leistungsurteilen  Eintritt

- Ablauf der Leistungsfrist - Ablauf der Rechtsmittelfrist 25

Gestaltungswirkung = Änderung der Rechtslage durch Richterspruch  Eintritt bei formeller Rechtskraft  Umfang - str

- hM: allseitige Wirkung - aA: begrenzte Wirkung 26

Tatbestandswirkung = Urteil erfüllt Tatbestandsmerkmal  keine echte Entscheidungswirkung  gesetzliche / vertragliche Fälle  rechtliches Gehör beachtlich 27

Fehlerhafte Urteile 

Unterscheidung nach

- Wahrnehmbarkeit

• berichtigungsfähige Mängel • anfechtbare Fehler • Nichturteil

- Wirkungsminderung

• voll wirksame Urteile trotz Fehlers • wirkungsgeminderte Urteile • Nichturteil 28

Beschlüsse

(§§ 425 ff ZPO)

 Arten

- sachentscheidende - prozessbeendende - prozessgestaltende - prozessleitende  Form

und Inhalt  Wirkungen 29

Rechtsmittel - Grundlagen Anrufung eines Gerichts höherer Instanz  Rüge eines Gerichtsfehlers  Antrag auf Abänderung oder Aufhebung  bei Urteil: Berufung - Revision  bei Beschluss: (Revisions-)Rekurs 

30

Rechtsmittel - Arten        

ordentliche - außerordentliche aufsteigende - nicht aufsteigende aufschiebende - nicht aufschiebende einseitige - zweiseitige volle - „beschränkte“ aufhebende - abändernde selbstständige - verbundene sofort statthafte - anzumeldende 31

Rechtsmittel Voraussetzungen I  Statthaftigkeit  Legitimation  Rechtzeitigkeit  Beschwer  Verzicht/Zurücknahme  Form

+ Inhalt 32

Rechtsmittel Voraussetzungen II  zur

Statthaftigkeit

- regelt Bekämpfbarkeit bestimmter Entscheidungen - Probleme

• falsche Entscheidungsform • falsches Rechtsmittelwahl • konkurrierende Behelfe • Einmaligkeit des Rechtsmittels 33

Rechtsmittel Voraussetzungen III  zur

Beschwer

- formelle - materielle - wirkungsbezogene - abgeleitete/sekundäre

34

Rechtsmittel Voraussetzungen IV  zum

Inhalt

- Rechtsmittelgericht - angefochtene Entscheidung - Anfechtungserklärung - Rechtsmittelgründe - Abänderungs-/Aufhebungsantrag - Spezialvorbringen (zB § 506 Abs 1 Z 5 ZPO) 35

Rechtsmittelverfahren Umfang 

Entscheidungsumfang

- Bindung an Anträge - Teilrechtskraft - Verbot der reformatio in peius 

Verfahrensinhalt

- Rüge von Gerichtsfehlern - bestimmte Rechtsmittelgründe - Neuerungsverbot 36

Rechtsmittelverfahren Ablauf       

Einbringung beim Erstgericht Zulässigkeitsprüfung uU Rechtsmittelbeantwortung Vorlage an Rechtsmittelgericht Zulässigkeitsprüfung inhaltliche Behandlung Entscheidung mit Urteil oder Beschluss 37

Berufung (§§ 461 ff ZPO) Grundlagen  gegen

Ersturteile  ordentlich  aufsteigend  aufschiebend  zweiseitig 38

Berufungsgründe I  Nichtigkeiten  Verfahrensmängel

- unvollständige Erledigung der Sach-

anträge Verhinderung einer erschöpfenden Erörterung und gründlichen Beurteilung der Streitsache keine Erörterung erheblicher Tatsachen 39

Berufungsgründe II 

unrichtige Lösung der Tatfrage

- unrichtige Beweiswürdigung - unrichtige Tatsachenfeststellung - Aktenwidrigkeit 

unrichtige rechtliche Beurteilung

- Heranziehung unrichtiger Normen - unrichtige Auslegung - unrichtige Subsumtion 40

Berufungsverfahren Berufungsschrift  Prüfung durch Erstgericht  Berufungsbeantwortung  Verfahren vor dem Berufungsgericht 

- Vorverfahren - mündliche Berufungsverhandlung 

Berufungsentscheidung 41

Revision (§§ 502 ff ZPO) Grundlagen 

gegen Berufungsurteile



aufsteigend

aufschiebend - nicht aufschiebend  ordentlich - außerordentlich 



zweiseitig 42

Revisionsbeschränkungen 





nach dem Entscheidungswert des BerG Grundsatz- und Zulassungsrevisionssystem Beschränkung der Revisionsgründe

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Revisionsbeschränkung nach dem Wert 

absolute Unstatthaftigkeit (§ 502 Abs 2 bis 4 ZPO)

- Entscheidungswert ≤ -

5.000 € (unterer

„Schwellenwert“) Entscheidungswert > 5.000 + ≤ 30.000 € + (endgültige) Nichtzulassung durch BerG Unterhaltsstreitigkeiten mit Entscheidungswert bis 30.000 € + Nichtzulassung durch BerG 44

Keine Revisionsbeschränkung nach dem Wert 

keine absolute Unstatthaftigkeit (§ 502 Abs 5 ZPO)

- Ehestreitigkeiten, Ehegattenansprüche - Bestandstreitigkeiten, wenn es um Kün-

digung, Räumung, Feststellung geht Klage eines KSchG-Verbands über einen abgetretenen Anspruch Arbeits- und Sozialrechtssachen

45

Zulassungs- und Grundsatzrevision I  



§ 502 Abs 1 ZPO: Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts erhebliche Bedeutung für Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung („Leitfunktion“ des OGH)

-

zB bei Abweichen des BerG von OGH-Rsp, deren Fehlen oder Uneinheitlichkeit

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Zulassungs- und Grundsatzrevision II 



Zulassung durch BerG - ordentliche Revision Nichtzulassung durch BerG

• Entscheidungswert ≤

30.000 €: Abänderungsantrag („Zulassungsvorstellung“) gem § 508 ZPO • Entscheidungswert > 30.000 €: ao Revision (§ 505 Abs 4 ZPO) 47

Revisionsgründe (§ 503 ZPO)  Nichtigkeit  Mangelhaftigkeit

des Berufungs-

verfahrens  Aktenwidrigkeit  unrichtige

rechtliche Beurteilung 48

Revisionsverfahren I 

ordentliche Revision

- Revisionsschrift - Prüfung durch Erstgericht - Revisionsbeantwortung - Zwischenverfahren vor dem BerG - Verfahren vor dem OGH • Zulässigkeitsprüfung • inhaltliche Behandlung • Entscheidung

49

Revisionsverfahren II  „Abänderungsbereich“

- Schriftsatz mit Abänderungsantrag + ordentlicher Revision - Prüfung durch Erstgericht - Zulassungsprüfung vor dem BerG - Revisionsbeantwortung - Verfahren vor dem OGH 50

Revisionsverfahren III  außerordentliche

Revision

- Revisionsschrift - Prüfung durch Erstgericht - Verfahren vor dem OGH • Zulässigkeitsprüfung • Revisionsbeantwortung • inhaltliche Behandlung • Entscheidung

51

Revisionsentscheidung  -

Beschluss Revision unzulässig Nichtigkeitsgrund liegt nicht vor Verfahrensmängel liegen vor nähere Prüfung von Anspruchsgrundlagen notwendig



Urteil

-

Bestätigung oder Abänderung

52

Rekurs (§§ 514 ff ZPO) Grundlagen 

gegen Beschlüsse



grundsätzl aufsteigend



grundsätzl nicht aufschiebend



zweiseitig - einseitig

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Rekursgründe    

Nichtigkeit Verfahrensmängel unrichtige rechtliche Beurteilung unrichtige Tatsachenfeststellung nur eingeschränkt (gem § 526 Abs 1 ZPO keine Rekursverhandlung!)

- zB bei mittelbarer Beweisaufnahme oder - wenn Beweismittel im Akt

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Rekursverfahren Rekurserhebung  Prüfung durch Erstgericht  Rekursbeantwortung (wenn nicht einseitiges Verfahren)  Verfahren vor dem Rekursgericht  Rekursentscheidung 

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Revisionsrekurs (§ 528 ZPO) Grundlagen 

gegen Beschlüsse



grds aufsteigend



grds nicht aufschiebend



grds zweiseitig (§ 521a Abs 1 idF BGBl 2010/111) 56

Revisionsrekurs Statthaftigkeit I 

generelle Unzulässigkeit (§ 528 Abs 2 ZPO)

-

Entscheidungswert ≤ 5.000 € (Ausnahmen wie bei Revision) Entscheidungswert ≤ 30.000 € + (endgültige) Nichtzulassung durch RekursG (wie bei Revision) bestätigender Beschluss (außer bei Zurückweisung) Kosten, Verfahrenshilfe, SV-Gebühren Besitzstörungsstreitigkeiten 57

Revisionsrekurs Statthaftigkeit II 

Zulassungs- und Grundsatzbereich

- erhebliche Rechtsfrage (wie bei Revision) - Zulassung durch RekursG - ordentlicher -

Revisionsrekurs Nichtzulassung durch RekursG

• Entscheidungswert ≤ 30.000 €: Abänderungsantrag • Entscheidungswert > 30.000 €: ao Revisionsrekurs

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Rekurs gegen Beschlüsse des Berufungsgerichts (§ 519 ZPO)  -

 -

-

Zulassungs- und Grundsatzrekurs (Abs 2) bei Aufhebung und Zurückverweisung an das ErstG

Vollrekurs an den OGH (Abs 1) bei Zurückweisung der Klage aus formellen Gründen bei Zurückweisung der Berufung aus formellen Gründen

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Das Revisions(rekurs)zulassungssystem der ZPO Entscheidungsgegenstand Vermögensrechtliche Streitigkeiten allgemeiner Natur

Familienrechtliche Streitigkeiten vermögensrechtlicher Natur (§ 49 Abs 2 Z 1 und Z 2 JN)

Streitwert bis € 5.000 Revision(srekurs) jedenfalls unzulässig (§ 500 Abs 2, § 502 Abs 2; § 526 Abs 3, § 528 Abs 2 Z 1 ZPO)

Streitwert über € 5.000 und bis € 30.000 ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) – gegebenenfalls aufgrund eines Antrags nach § 508 (§ 528 Abs 2a) ZPO – zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z 3, § 502 Abs 3; § 526 Abs 3, § 528 Abs 2 Z 1a ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) jedenfalls unzulässig

Streitwert über € 30.000 ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z 3; § 526 Abs 3 ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig (§ 505 Abs 4; § 528 Abs 3 ZPO)

Streitwert bis € 30.000

Streitwert über € 30.000

ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) – gegebenenfalls aufgrund eines Antrags nach § 508 (§ 528 Abs 2a) ZPO – zugelassen hat (§ 502 Abs 4; § 526 Abs 3, § 528 Abs 2 Z 1 und 1a ZPO); außerordenliche(r) Revision(srekurs) jedenfalls unzulässig

ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z 3; § 526 Abs 3 ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig (§ 505 Abs 4; § 528 Abs 3 ZPO)

Streitwert ohne Bedeutung Andere familienrechtliche Streitigkeiten (§ 49 Abs 2 Z 2a – 2d JN); Bestandstreitigkeiten (§ 49 Abs 2 Z 5 JN), wenn dabei über eine Kündigung, eine Räumung oder über das Bestehen des Vertrags entschieden wird; Verbands-Musterklagen (§ 502 Abs 5 Z 3 ZPO); arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren

ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z3, § 502 Abs 5; § 526 Abs3, § 528 Abs 2 Z 1 ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig (§ 505 Abs 4, § 528 Abs 3 ZPO)

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„Rechtsmittelklagen“ I 

 



ausnahmsweise Bekämpfung (im Regelfall) rechtskräftiger Entscheidungen bei Vorliegen schwerster Mängel Ziel: Aufhebung und (im Regelfall) neue Entscheidung Arten

-

Nichtigkeitsklage Wiederaufnahmeklage

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„Rechtsmittelklagen“ II  Zulässigkeit

- Besonderheiten

- Statthaftigkeit: sacherledigende Entschei-

dung = Sachentscheidung, Zurückweisung Legitimation: Partei, Rechtsnachfolger, schon beigetretene Nebenintervenienten Rechtzeitigkeit: relative - absolute Frist wirkungsbezogene Beschwer

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Nichtigkeitsklage (§ 529 ZPO)   

Geltendmachung besonders schwerer Nichtigkeiten ab formeller Rechtskraft (Zustellung an Prozessunfähigen?) Gründe

- Ausgeschlossenheit des Richters - Entzug des rechtlichen Gehörs (inkl

Prozessunfähigkeit und Vollmachtsmangel bei gewillkürtem Vertreter)

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Wiederaufnahmeklage (§ 530 ZPO) 





Geltendmachung schwerwiegender Unrichtigkeiten auch vor formeller Rechtskraft (wegen des Neuerungsverbots) Gründe

-

strafrechtliche „Auffinden“ rechtskräftiger Entscheidungen und Wegfall bindender Entscheidungen neue Tatsachen und Beweismittel („nova reperta“)

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Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage: Verfahren    

individuelle Zuständigkeit Klagseinbringung Vorprüfung auf Zulässigkeit Aufhebungsverfahren

- eingeschränkte Dispositionsbefugnis, keine 

Geständnisse Aufhebung mit Urteil

Erneuerungsverfahren 65