Vorlesung Zivilverfahrensrecht I Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Walter H. Rechberger O.
Zivilprozess Stand: WS 2013/14
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Entscheidungsarten Urteil
= Sachentscheidung Beschluss
- Prozessentscheidung - Sachentscheidung
• Endbeschluss • Zahlungsbefehle • Zahlungsaufträge • Aufträge im Bestandverfahren 2
Urteilsarten I Typen
- Leistung - Feststellung - Rechtsgestaltung Inhalt
- Stattgebung - Abweisung 3
Urteilsarten II Umfang
- Endurteil - Teilurteil
• bei Anspruchshäufung • über Anspruchsteil • bei Klage / Widerklage • über Klagsanspruch bei Aufrechnung 4
Urteilsarten III Umfang - Zwischenurteil • über Anspruchsgrund („Grundurteil“) • über Zwischenantrag auf Feststellung („Grundlagenurteil“) • zur Verjährung - Ergänzungsurteil • wenn Anspruch übergangen wurde • wenn Kostenentscheidung fehlt
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Urteilsarten IV Grundlage
- zweiseitiges = kontradiktorisches Urteil - einseitiges Urteil
• Versäumungsurteil • Anerkenntnisurteil • Verzichtsurteil 6
Versäumungsurteil (§ 396 ZPO)
bei Versäumung
- der Klagebeantwortungsfrist - einer Tagsatzung vor Streiteinlassung
Voraussetzungen
- Prozessvoraussetzungen - Säumnis - VU-Antrag - Schlüssigkeit, Bestimmtheit 7
Widerspruch gegen Versäumungsurteil
im GH-Verf nur gg VU wegen Versäumung der KB (§ 397a ZPO) im BG-Verf nur, wenn Widerspruch erste Abwehrmaßnahme (§ 442a ZPO) Inhalt
§ 397a Abs 1 ZPO: Inhalt der KB § 442a Abs 1 ZPO: Verweis auf § 397a ZPO!
Konkurrenz zu
-
Wiedereinsetzungsantrag Berufung
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Urteilsaufbau Geschäftszahl „Im Namen der Republik“ Kopf Spruch Entscheidungsgründe Unterschrift
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Urteil - Zustandekommen
Urteilsschöpfung (§ 406 ZPO) Urteilsfällung, Urteilsverkündung (§§ 412 ff ZPO)
- mündlich/schriftlich - Bindung des Gerichts
Urteilszustellung
Urteilsberichtigung (§ 419 ZPO)
- auch an Ersatzempfänger - Wirksamkeit für Parteien
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Stadien der Urteilsrelevanz Bindung des Gerichts an sein Urteil (§ 416 Abs 2 ZPO) „Wirksamkeit“ des Urteils gegenüber den Parteien (§ 416 Abs 1 und 3 ZPO) formelle Rechtskraft
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Urteilswirkungen (echte)
Urteilswirkungen
- materielle Rechtskraft
(„Verbindlichkeit der Feststellung“) - Vollstreckbarkeit - Gestaltungswirkung keine
echte Urteilswirkung
- Tatbestandswirkung 12
Formelle Rechtskraft = Unanfechtbarkeit des Urteils (Stadium) Eintritt
- letztinstanzliche Entscheidung - Fristablauf - Rechtsmittelverzicht, -zurücknahme 13
Materielle Rechtskraft (Feststellungswirkung) Ziel: Verhinderung abweichender oder wiederholter Urteile Wirkungen
- Einmaligkeitswirkung (ne bis in idem) - Bindungswirkung
Wesen
- hM: prozessrechtliche Wirkung - (materiellrechtliche Wirkung) 14
Grenzen der materiellen Rechtskraft I subjektive
Grenzen: Rechtskraft erfasst
- Parteien - Rechtsnachfolger - Dritte bei Rechtskrafterstreckung - Gerichte und Behörden 15
Grenzen der materiellen Rechtskraft II objektive
Grenzen (§ 411 ZPO)
Rechtskraft erfasst
- im Spruch erledigten Anspruch - zur Individualisierung erforderliche Begründung (Tatsachen) - das „begriffliche Gegenteil“
• bei Verneinung des Anspruchs • bei Präjudizialität des Anspruchs 16
Grenzen der materiellen Rechtskraft III objektive
Grenzen: Rechtskraft erfasst nicht
- Tatsachenfeststellungen - Vorfragenbeurteilungen - rechtliche Qualifikation - Einreden, Einwendungen (außer Aufrechnungseinrede) - „Sinnzusammenhänge“
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Grenzen der materiellen Rechtskraft IV „zeitliche“
Grenzen
- entscheidungserheblicher Zeitpunkt = Verhandlungsschluss erster Instanz - „Präklusionswirkung“ = Ausschluss erheblicher Tatsachen und Beweise - bei nova reperta Wiederaufnahme - bei nova producta keine Rechtskraft
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Rechtskraft - Wahrnehmung von
Amts wegen (§ 411 Abs 2 ZPO) Einmaligkeitswirkung → Klagszurückweisung Bindungswirkung → Abweichungsverbot Verletzung → Nichtigkeit 19
Rechtskraft - Beseitigung Nichtigkeitsklage Wiederaufnahmeklage Antrag
gem § 42 Abs 2 JN
Wiedereinsetzung
in den
vorigen Stand 20
Vorfrage I Vorfrage
= Rechtsverhältnis, von dem Entscheidung abhängt (§ 190 Abs 1, § 236 Abs 1 ZPO)
Arten
- privatrechtliche - öffentlichrechtliche - strafrechtliche 21
Vorfrage II noch
keine Entscheidung über Vorfrage
- Unterbrechungszwang - Unterbrechungsmöglichkeit - (grds) Beurteilung durch Gericht 22
Vorfrage III Zivilurteil
und Bindung Bescheid und Bindung
- jedenfalls wenn gesetzlich angeordnet - jedenfalls bei Unterbrechungspflicht - jedenfalls bei konstitutivem Akt - OGH grds für Bindung 23
Vorfrage IV
Strafurteil
- nur selten echte Vorfrage (etwa § 530 Abs 1 Z 1 - 5 ZPO)
- aber (lt OGH) Bindung an die einen
Schuldspruch begründenden Tatsachen
• auch bei ausländischen Strafurteilen • keine Bindung Dritter • nicht bei Verkehrsunfällen (wegen § 28 KHVG 1994) ausländische Entscheidung und Bindung 24
Vollstreckbarkeit = Befugnis, Anspruch mit staatlichem Zwang durchzusetzen grds nur bei Leistungsurteilen Eintritt
- Ablauf der Leistungsfrist - Ablauf der Rechtsmittelfrist 25
Gestaltungswirkung = Änderung der Rechtslage durch Richterspruch Eintritt bei formeller Rechtskraft Umfang - str
- hM: allseitige Wirkung - aA: begrenzte Wirkung 26
Tatbestandswirkung = Urteil erfüllt Tatbestandsmerkmal keine echte Entscheidungswirkung gesetzliche / vertragliche Fälle rechtliches Gehör beachtlich 27
Fehlerhafte Urteile
Unterscheidung nach
- Wahrnehmbarkeit
• berichtigungsfähige Mängel • anfechtbare Fehler • Nichturteil
- Wirkungsminderung
• voll wirksame Urteile trotz Fehlers • wirkungsgeminderte Urteile • Nichturteil 28
Beschlüsse
(§§ 425 ff ZPO)
Arten
- sachentscheidende - prozessbeendende - prozessgestaltende - prozessleitende Form
und Inhalt Wirkungen 29
Rechtsmittel - Grundlagen Anrufung eines Gerichts höherer Instanz Rüge eines Gerichtsfehlers Antrag auf Abänderung oder Aufhebung bei Urteil: Berufung - Revision bei Beschluss: (Revisions-)Rekurs
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Rechtsmittel - Arten
ordentliche - außerordentliche aufsteigende - nicht aufsteigende aufschiebende - nicht aufschiebende einseitige - zweiseitige volle - „beschränkte“ aufhebende - abändernde selbstständige - verbundene sofort statthafte - anzumeldende 31
Rechtsmittel Voraussetzungen I Statthaftigkeit Legitimation Rechtzeitigkeit Beschwer Verzicht/Zurücknahme Form
+ Inhalt 32
Rechtsmittel Voraussetzungen II zur
Statthaftigkeit
- regelt Bekämpfbarkeit bestimmter Entscheidungen - Probleme
• falsche Entscheidungsform • falsches Rechtsmittelwahl • konkurrierende Behelfe • Einmaligkeit des Rechtsmittels 33
Rechtsmittel Voraussetzungen III zur
Beschwer
- formelle - materielle - wirkungsbezogene - abgeleitete/sekundäre
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Rechtsmittel Voraussetzungen IV zum
Inhalt
- Rechtsmittelgericht - angefochtene Entscheidung - Anfechtungserklärung - Rechtsmittelgründe - Abänderungs-/Aufhebungsantrag - Spezialvorbringen (zB § 506 Abs 1 Z 5 ZPO) 35
Rechtsmittelverfahren Umfang
Entscheidungsumfang
- Bindung an Anträge - Teilrechtskraft - Verbot der reformatio in peius
Verfahrensinhalt
- Rüge von Gerichtsfehlern - bestimmte Rechtsmittelgründe - Neuerungsverbot 36
Rechtsmittelverfahren Ablauf
Einbringung beim Erstgericht Zulässigkeitsprüfung uU Rechtsmittelbeantwortung Vorlage an Rechtsmittelgericht Zulässigkeitsprüfung inhaltliche Behandlung Entscheidung mit Urteil oder Beschluss 37
Berufung (§§ 461 ff ZPO) Grundlagen gegen
Ersturteile ordentlich aufsteigend aufschiebend zweiseitig 38
Berufungsgründe I Nichtigkeiten Verfahrensmängel
- unvollständige Erledigung der Sach-
anträge Verhinderung einer erschöpfenden Erörterung und gründlichen Beurteilung der Streitsache keine Erörterung erheblicher Tatsachen 39
Berufungsgründe II
unrichtige Lösung der Tatfrage
- unrichtige Beweiswürdigung - unrichtige Tatsachenfeststellung - Aktenwidrigkeit
unrichtige rechtliche Beurteilung
- Heranziehung unrichtiger Normen - unrichtige Auslegung - unrichtige Subsumtion 40
Berufungsverfahren Berufungsschrift Prüfung durch Erstgericht Berufungsbeantwortung Verfahren vor dem Berufungsgericht
- Vorverfahren - mündliche Berufungsverhandlung
Berufungsentscheidung 41
Revision (§§ 502 ff ZPO) Grundlagen
gegen Berufungsurteile
aufsteigend
aufschiebend - nicht aufschiebend ordentlich - außerordentlich
zweiseitig 42
Revisionsbeschränkungen
nach dem Entscheidungswert des BerG Grundsatz- und Zulassungsrevisionssystem Beschränkung der Revisionsgründe
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Revisionsbeschränkung nach dem Wert
absolute Unstatthaftigkeit (§ 502 Abs 2 bis 4 ZPO)
- Entscheidungswert ≤ -
5.000 € (unterer
„Schwellenwert“) Entscheidungswert > 5.000 + ≤ 30.000 € + (endgültige) Nichtzulassung durch BerG Unterhaltsstreitigkeiten mit Entscheidungswert bis 30.000 € + Nichtzulassung durch BerG 44
Keine Revisionsbeschränkung nach dem Wert
keine absolute Unstatthaftigkeit (§ 502 Abs 5 ZPO)
- Ehestreitigkeiten, Ehegattenansprüche - Bestandstreitigkeiten, wenn es um Kün-
digung, Räumung, Feststellung geht Klage eines KSchG-Verbands über einen abgetretenen Anspruch Arbeits- und Sozialrechtssachen
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Zulassungs- und Grundsatzrevision I
§ 502 Abs 1 ZPO: Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts erhebliche Bedeutung für Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung („Leitfunktion“ des OGH)
-
zB bei Abweichen des BerG von OGH-Rsp, deren Fehlen oder Uneinheitlichkeit
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Zulassungs- und Grundsatzrevision II
Zulassung durch BerG - ordentliche Revision Nichtzulassung durch BerG
• Entscheidungswert ≤
30.000 €: Abänderungsantrag („Zulassungsvorstellung“) gem § 508 ZPO • Entscheidungswert > 30.000 €: ao Revision (§ 505 Abs 4 ZPO) 47
Revisionsgründe (§ 503 ZPO) Nichtigkeit Mangelhaftigkeit
des Berufungs-
verfahrens Aktenwidrigkeit unrichtige
rechtliche Beurteilung 48
Revisionsverfahren I
ordentliche Revision
- Revisionsschrift - Prüfung durch Erstgericht - Revisionsbeantwortung - Zwischenverfahren vor dem BerG - Verfahren vor dem OGH • Zulässigkeitsprüfung • inhaltliche Behandlung • Entscheidung
49
Revisionsverfahren II „Abänderungsbereich“
- Schriftsatz mit Abänderungsantrag + ordentlicher Revision - Prüfung durch Erstgericht - Zulassungsprüfung vor dem BerG - Revisionsbeantwortung - Verfahren vor dem OGH 50
Revisionsverfahren III außerordentliche
Revision
- Revisionsschrift - Prüfung durch Erstgericht - Verfahren vor dem OGH • Zulässigkeitsprüfung • Revisionsbeantwortung • inhaltliche Behandlung • Entscheidung
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Revisionsentscheidung -
Beschluss Revision unzulässig Nichtigkeitsgrund liegt nicht vor Verfahrensmängel liegen vor nähere Prüfung von Anspruchsgrundlagen notwendig
Urteil
-
Bestätigung oder Abänderung
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Rekurs (§§ 514 ff ZPO) Grundlagen
gegen Beschlüsse
grundsätzl aufsteigend
grundsätzl nicht aufschiebend
zweiseitig - einseitig
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Rekursgründe
Nichtigkeit Verfahrensmängel unrichtige rechtliche Beurteilung unrichtige Tatsachenfeststellung nur eingeschränkt (gem § 526 Abs 1 ZPO keine Rekursverhandlung!)
- zB bei mittelbarer Beweisaufnahme oder - wenn Beweismittel im Akt
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Rekursverfahren Rekurserhebung Prüfung durch Erstgericht Rekursbeantwortung (wenn nicht einseitiges Verfahren) Verfahren vor dem Rekursgericht Rekursentscheidung
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Revisionsrekurs (§ 528 ZPO) Grundlagen
gegen Beschlüsse
grds aufsteigend
grds nicht aufschiebend
grds zweiseitig (§ 521a Abs 1 idF BGBl 2010/111) 56
Revisionsrekurs Statthaftigkeit I
generelle Unzulässigkeit (§ 528 Abs 2 ZPO)
-
Entscheidungswert ≤ 5.000 € (Ausnahmen wie bei Revision) Entscheidungswert ≤ 30.000 € + (endgültige) Nichtzulassung durch RekursG (wie bei Revision) bestätigender Beschluss (außer bei Zurückweisung) Kosten, Verfahrenshilfe, SV-Gebühren Besitzstörungsstreitigkeiten 57
Revisionsrekurs Statthaftigkeit II
Zulassungs- und Grundsatzbereich
- erhebliche Rechtsfrage (wie bei Revision) - Zulassung durch RekursG - ordentlicher -
Revisionsrekurs Nichtzulassung durch RekursG
• Entscheidungswert ≤ 30.000 €: Abänderungsantrag • Entscheidungswert > 30.000 €: ao Revisionsrekurs
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Rekurs gegen Beschlüsse des Berufungsgerichts (§ 519 ZPO) -
-
-
Zulassungs- und Grundsatzrekurs (Abs 2) bei Aufhebung und Zurückverweisung an das ErstG
Vollrekurs an den OGH (Abs 1) bei Zurückweisung der Klage aus formellen Gründen bei Zurückweisung der Berufung aus formellen Gründen
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Das Revisions(rekurs)zulassungssystem der ZPO Entscheidungsgegenstand Vermögensrechtliche Streitigkeiten allgemeiner Natur
Familienrechtliche Streitigkeiten vermögensrechtlicher Natur (§ 49 Abs 2 Z 1 und Z 2 JN)
Streitwert bis € 5.000 Revision(srekurs) jedenfalls unzulässig (§ 500 Abs 2, § 502 Abs 2; § 526 Abs 3, § 528 Abs 2 Z 1 ZPO)
Streitwert über € 5.000 und bis € 30.000 ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) – gegebenenfalls aufgrund eines Antrags nach § 508 (§ 528 Abs 2a) ZPO – zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z 3, § 502 Abs 3; § 526 Abs 3, § 528 Abs 2 Z 1a ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) jedenfalls unzulässig
Streitwert über € 30.000 ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z 3; § 526 Abs 3 ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig (§ 505 Abs 4; § 528 Abs 3 ZPO)
Streitwert bis € 30.000
Streitwert über € 30.000
ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) – gegebenenfalls aufgrund eines Antrags nach § 508 (§ 528 Abs 2a) ZPO – zugelassen hat (§ 502 Abs 4; § 526 Abs 3, § 528 Abs 2 Z 1 und 1a ZPO); außerordenliche(r) Revision(srekurs) jedenfalls unzulässig
ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z 3; § 526 Abs 3 ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig (§ 505 Abs 4; § 528 Abs 3 ZPO)
Streitwert ohne Bedeutung Andere familienrechtliche Streitigkeiten (§ 49 Abs 2 Z 2a – 2d JN); Bestandstreitigkeiten (§ 49 Abs 2 Z 5 JN), wenn dabei über eine Kündigung, eine Räumung oder über das Bestehen des Vertrags entschieden wird; Verbands-Musterklagen (§ 502 Abs 5 Z 3 ZPO); arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren
ordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig, wenn Berufungs-(Rekurs-)gericht diese(n) zugelassen hat (§ 500 Abs 2 Z3, § 502 Abs 5; § 526 Abs3, § 528 Abs 2 Z 1 ZPO); außerordentliche(r) Revision(srekurs) zulässig (§ 505 Abs 4, § 528 Abs 3 ZPO)
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„Rechtsmittelklagen“ I
ausnahmsweise Bekämpfung (im Regelfall) rechtskräftiger Entscheidungen bei Vorliegen schwerster Mängel Ziel: Aufhebung und (im Regelfall) neue Entscheidung Arten
-
Nichtigkeitsklage Wiederaufnahmeklage
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„Rechtsmittelklagen“ II Zulässigkeit
- Besonderheiten
- Statthaftigkeit: sacherledigende Entschei-
dung = Sachentscheidung, Zurückweisung Legitimation: Partei, Rechtsnachfolger, schon beigetretene Nebenintervenienten Rechtzeitigkeit: relative - absolute Frist wirkungsbezogene Beschwer
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Nichtigkeitsklage (§ 529 ZPO)
Geltendmachung besonders schwerer Nichtigkeiten ab formeller Rechtskraft (Zustellung an Prozessunfähigen?) Gründe
- Ausgeschlossenheit des Richters - Entzug des rechtlichen Gehörs (inkl
Prozessunfähigkeit und Vollmachtsmangel bei gewillkürtem Vertreter)
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Wiederaufnahmeklage (§ 530 ZPO)
Geltendmachung schwerwiegender Unrichtigkeiten auch vor formeller Rechtskraft (wegen des Neuerungsverbots) Gründe
-
strafrechtliche „Auffinden“ rechtskräftiger Entscheidungen und Wegfall bindender Entscheidungen neue Tatsachen und Beweismittel („nova reperta“)
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Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage: Verfahren
individuelle Zuständigkeit Klagseinbringung Vorprüfung auf Zulässigkeit Aufhebungsverfahren
- eingeschränkte Dispositionsbefugnis, keine
Geständnisse Aufhebung mit Urteil
Erneuerungsverfahren 65