Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Art. 25 GG erfaßt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrund...
Author: Erika Voss
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Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Art. 25 GG erfaßt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze) und Art. 59 GG das Völkervertragsrecht. BVerfGE 112, 1 (25 f., Rn. 94 f.): „Das Grundgesetz (…) ordnet nicht die Unterwerfung der deutschen Rechtsordnung unter die Völkerrechtsordnung und den unbedingten Geltungsvorrang von Völkerrecht vor dem Verfassungsrecht an, sondern will den Respekt vor friedens- und freiheitswahrenden internationalen Organisationen und dem Völkerrecht erhöhen, ohne die letzte Verantwortung für die Achtung der Würde des Menschen und die Beachtung der Grundrechte durch die deutsche öffentliche Gewalt aus der Hand zu geben (…) Diese sich aus der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes ergebende Pflicht, das Völkerrecht zu respektieren, (…)“. 136

Völkervertragsrecht –
 Abschluß- und Transformationskompetenz Abschlußkomeptenz
 (Art. 32 I GG)

Zentralistische
 Auffassung

föderalistische
 Auffassung

Lindauer Abkommen (1957)

Transformationskompetenz 
 (Art. 59 II 1 GG)

Innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher
 Verträge nach Übernahme in nationales
 Recht durch einen Transformationsakt

Verabschiedung eines sog. Vertragsgesetzes 
 („innerstaatliches Spiegelbild“ 
 der völkerrechtlichen Regelung) 137

Völkerrechtliches Vertragsschlußverfahren Verfahrensstadium

Akteur

Rechtsgrundlage

Aushandlung des Vertragstextes

Verhandlungsführer der Bundesregierung

allg. Außenkompetenz; vgl. Art. 32 I, 87 I 1 GG

Verhandlungsführer

Art. 10 Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK)

Paraphierung des Vertragstextes

Zustimmungsgesetz Bundestag/Bundesrat Ratifikation

Art. 59 II 1 GG

Bundespräsident

Art. 59 I 2 GG; Art. 14 WVK

Austausch der Ratifikationsurkunden

Bundespräsident

Art. 59 I 2 GG; Art. 16 WVK

Registrierung

UN-Generalsekretär

Art. 102 UN-Charta

Inkrafttreten

Art. 24 WVK

Vgl. M. Schweitzer, Staatsrecht III, 10. Aufl. 2010, Rn. 142 ff.

138

Bedeutende Stationen 
 der europäischen Einigung Pariser Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951

1957

!

Freier Verkehr mit Kohle und Stahl (Schlüsselindustrien), freier Zugang zu der Produktion sowie die Überwachung des Marktes durch supranationales, unabhängiges Organ (Montanunion) Römische Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG/Euratom)

!

Ausweitung der Wirtschaft durch Förderung des Handels und der Integration vermittels der Gründung einer Zollunion; Energieprobleme sollen durch Kernenergie gelöst werden 139

Bedeutende Stationen 
 der europäischen Einigung Einheitliche Europäische Akte (EEA)

!

1986

Stärkung der Kommission; stärkere Einbeziehung des Europäischen Parlaments in den Rechtsetzungsprozeß; Übertragung weiterer Materien (Forschung, Technologie, Umwelt) in die Gemeinschaftszuständigkeit; Festlegung des Binnenmarktkonzepts Vertrag über die Europäische Union (Maastricht)

!

1992

Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie einer „Unionsbürgerschaft“; Aufteilung der Union in den Bereich der Europäischen Gemeinschaften („Erste Säule“) einer- und die neu eingeführten Politiken und Formen der Zusammenarbeit andererseits („Zweite u. Dritte Säule“); weitere institutionelle Veränderungen; deklaratorische Gründung der „Europäischen 140 Union“

Bedeutende Stationen 
 der europäischen Einigung

Vertrag von Amsterdam

!

1997

Einführung eines „Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ sowie des Ausschusses der Regionen; Stärkung des Europ. Parlaments u.a. durch erhebliche Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens; redaktionelle Überarbeitung von EGV u. EUV (Streichungen, Neunumerierung); „Vergemeinschaftung“ der Visa-, Asyl- u. Einwanderungspolitik durch Übertragung von „Dritter“ in „Erste Säule“

141

Bedeutende Stationen 
 der europäischen Einigung Vertrag von Nizza

!

2001

Institutionelle Reformen, um die Union nach ihrer Erweiterung
 auf 25 Mitgliedstaaten funktionsfähiger zu machen (u.a.
 Änderung des Abstimmungsverfahrens im Rat, Neuverteilung der Sitze im Europ. Parlament; Reformierung der Bestimmungen zur Zusammensetzung und Wahl der Kommission sowie der Regelungen zu EuG u. EuGH) Entwurf einer Europäischen Verfassung durch den Verfassungskonvent

2003

!

Charta der Grundrechte (Teil II), Regelungen des EGV (Teil III); weitere bedeutende Materien (bspw. Euratom) sind als angehängte Protokolle auch Bestandteil der Verfassung 142

Bedeutende Stationen 
 der europäischen Einigung Scheitern des Verfassungsvertrags 2005

2007

!

Referenden in Frankreich und den Niederlanden gegen Ratifikation Vertrag von Lissabon (in Kraft seit 1. Dezember 2009) EUV und AEUV grundlegend, Abschaffung der Säulenstruktur, Völkerrechtssubjekt EU als Rechtsnachfolgerin der EG mit Rechtspersönlichkeit, Verbindlichkeit der Grundrechtecharta, Beitritt zur EMRK, Kompetenzabgrenzung und Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, Mitentscheidungsverfahren als ordentliches Gesetzgebungsverfahren, EAG bzw. EURATOM eigenständig neben EU, striktere Eintritts- und erstmalige Austrittsregelung, PJZS supranational und GASP weiterhin 143 intergouvernemental strukturiert.

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