Verpachtung der Gastronomie im neuen Telfer Bad

Verpachtung der Gastronomie im neuen Telfer Bad Lage Adresse: Weißenbachgasse 17, Telfs 6410 Derzeit ist für Telfs ein neues und modernes Schwimmbad...
Author: Frieda Müller
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Verpachtung der Gastronomie im neuen Telfer Bad

Lage Adresse: Weißenbachgasse 17, Telfs 6410 Derzeit ist für Telfs ein neues und modernes Schwimmbad, am bestehenden Schwimmbad-Standort, in Bau.

Beschreibung Restaurant samt neuer Ausstattung im Telfer Schwimmbad zu verpachten. Das neue Telfer Bad soll ein Niedrigenergiegebäude mit vielen Attraktionen werden. Die Auftraggeber und Planer legen besonderen Wert auf die Energieeffizienz. • Familien-Schwimmhalle mit getrenntem Kinderbecken • Becken mit Verbindung ins Freie • 91 Meter Wasserrutsche mit Zeitmessung, Licht- und Soundeffekten • Wellnessbereich mit Themensaunen, Ruheterrasse und Relaxbecken • Schul- und Sportschwimmhalle mit 6-Bahn-Sportbecken, Zuschauereingang und Tribüne • Sporthalle und Familienbereich können im Sommer nach Süden hin geöffnet werden • Kiosk und Umkleiden am Freigelände • Mehr als 100 Freiparkplätze und Parkmöglichkeit in den Tiefgaragen Ärztehäuser, Inntalcenter und Sportzentrum • Beachvolleyballplätze, die außerhalb der Bad-Öffnungszeiten frei zugänglich sind

Geplante Eröffnung: Sommer 2017 Widmung: Sonderfläche Baujahr: 2015 - 2017 Anzahl der Sitzplätze drinnen: Sauna: 36 + 5 Bad: 34 Externer Bereiche: 28 + 6 Anzahlt der Sitzplätze draußen: Sauna: 10 + Bad: 20 + Externer Bereich: 36 + Kiosk: 52 + Lager im Keller: ca. 54,15 m² Lager im EG: ca. 5,82 m² & 6,09 m² Raumhöhe: 3,5 m Bodenbelage: Feinsteinzeug

Ausstattung: - Voll möbliert - Personenlift - Speiselift - Terrasse (Südausrichtung) - Lagerräume - Glasfaseranbindung - 2 WC's, 1 Pissoir - Externer Besuchereingang

Grundriss Restaurant EG

Grundriss Küche EG

Kiosk im Freibad

Saunabar im OG

Grundriss Küche OG

Kurzexposé Verpachtung der Gastronomie im neuen Telfer Bad, Weißenbachgasse 17, 6410 Telfs Zusammenfassung & Kosten Zustand: Erstbezug Kiosk: unmöbliert, keine Gastrogeräte Heizung: Zentralheizung, Erdgas & Wärmepumpe Verfügbarkeit: Sommer 2017 Baujahr: 2015 - 2017 Autoabstellplätze: 100 Freiparkplätze & Parkmöglichkeit in drei Tiefgaragen Terrasse: Ja Toiletten: 2 und ein Pissoir Lagerräume: vorhanden Lift: Ja Flächen Untergeschoß Lager: ca. 54,15 m² Personal-WC/Dusche: ca. 4,29 m² Umkleide: ca. 12.42 m² Gemeinsamer Aufenthaltsraum: ca. 18,94 m² Flächen Erdgeschoß Lager: ca. 5,82 m² Müllraum: ca. 6,09 m² Küche: ca. 74,55 m² SB-Restaurant: ca. 55,15 m² Restaurant: ca. 76,59 m² WC-Herren: ca. 7,02 m² EC-Damen: ca. 4,24 m² Windfang: ca. 6,13 m²

Flächen Obergeschoß Küche: ca. 18,72 m² Restaurant: ca. 82,34 m² Flächen Kiosk: Kiosk: ca. 13,08 m² Lager: ca. 10,54 m² WC-Herren: ca. 7,04 m² WC-Damen: ca. 7,28 m² Pachtmodell: 8% Umsatzpacht, jedoch € 2.500,- netto Mindestpacht pro Monat Betriebskosten: Abrechnung nach Verbrauch Dauer Pachtvertrag: 5 Jahre Nebenkosten: » Kaution » Errichtung des Pachtvertrages » Vergebührung beim Finanzamt Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telfer Bad Betriebs GmbH & Co KG Weißenbachgasse 17 6410 Telfs E-Mail: [email protected] Telefonnummer: 0043526262137

Nebenkosten bei Pachtverträgen 1. Vergebührung des Pachtvertrages (§ 33 TP 5 GebGes): 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttopachtzinses; bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttopachtzinses. 2. Vertragserrichtungskosten nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters

Energieausweis Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) schreibt vor, dass der Bestandgeber (Vermieter/Verpächter) eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes bei Vermietung/ Verpachtung (InBestandgabe) dem Bestandnehmer (Mieter/Pächter) rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen, und ihm diesen spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auszuhändigen hat. Sollte dies nicht erfolgen, hat der Bestandnehmer das Recht, nach erfolgloser Aufforderung an den Bestandgeber entweder selbst einen Energieausweis zu beauftragen und die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren gerichtlich geltend zu machen, oder direkt die Aushändigung eines Energieausweises einzuklagen. Seit Inkrafttreten des EAVG 2012 am 01.12.2012 müssen bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angegeben werden. Diese Verpflichtung trifft sowohl den Bestandgeber als auch den von ihm beauftragten Immobilienmakler. Energieausweise, die vor Inkrafttreten des EAVG 2012 erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum, auch wenn „nur“ der Heizwärmebedarf (HWB), nicht aber der Gesamtenergieeffizienzfaktor abgebildet ist. Liegt für ein Gebäude ein solcher Energieausweis vor, ist auch im Inserat nur der HWB-Kennwert (bezogen auf das Standortklima) anzuführen.

Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieser Information kann der ÖVI keine wie immer geartete Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Medieninhaber Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft 1040 Wien, Favoritenstraße 24/11 • E-Mail: [email protected], www.ovi.at Bestellungen Richard Mascha Ges.m.b.H. & Co. KG 1140 Wien, Gurkgasse 8 • Tel.: (01) 812 67 61, Fax: DW 40 • E-Mail: [email protected]