Verkehrssicherungspflicht

E 3044 E Mitgliederzeitschrift der Forstkammer Baden-Württemberg e. V. Sicherheit bei der Waldarbeit Verkehrssicherungspflicht 5 / 2016 Sondertei...
Author: Horst Adler
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E 3044 E

Mitgliederzeitschrift der Forstkammer Baden-Württemberg e. V.

Sicherheit bei der Waldarbeit

Verkehrssicherungspflicht

5 / 2016

Sonderteil FBGs und Forstbetriebe

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EDITORIAL

… ist in Salzwedel eine kulinarische Spezialität. Seit 2010 besitzt das süße Gebäck aus der Hansestadt im nördlichen Sachsen-Anhalt sogar das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Herkunft“. Außerhalb der Backstuben sind Bäume in Salzwedel derzeit jedoch ein echtes Reizthema. Seitdem die hochverschuldete Stadt im Frühsommer dieses Jahres beschlossen hat, rund 1.400 ha Stadtwald zu verkaufen, tobt in der Region der Streit. Die Stadt hatte beschlossen, sich lieber von ihrem Wald zu trennen als vom Bürgerzentrum oder der Wohnbaugesellschaft. Die Gegner des Waldverkaufs fürchten dagegen um die Zukunft der naturschutzfachlich hochwertigen Waldflächen, die ehemals Teil der innerdeutschen Grenze waren, des heutigen Grünen Bandes. An einer Online-Petition gegen das Verkaufsvorhaben haben sich 47.000 Menschen beteiligt – wobei Salzwedel wohlgemerkt nur 24.000 Einwohner hat. Wenn Kommunalwald verkauft werden soll, wird das regelmäßig zum Politikum. Ähnlich wie bei städtischen Gebäuden oder Versorgungseinrichtungen kochen die Gemüter schnell hoch. Einmal verkauft, lässt sich das „Tafelsilber“ in der Regel nicht mehr zurückholen. Dass die Bürger an ihrem Wald hängen, ist ein Zeichen der Wertschätzung. Deshalb ist es richtig, dass das Für und Wider einer solchen Maßnahme sehr genau abgewogen wird. Keine Gemeinde verkauft ihren Wald gerne oder leichtfertig. Gut so. Bedenklich ist jedoch, wie sehr die Privatisierung von Wald für viele Menschen

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Ihr Jerg Hilt

FORSTPOLITIK Kartellverfahren: Zum aktuellen Stand Ökologisch bewirtschaftete Wälder sind Pfeiler einer grünen Wirtschaft Ökokonto-Verordnung kommt auf den Prüfstand Neue Richtlinie zur Umweltzulage Wald Bundespräsident erhielt Baumscheibe mit eigenen Zitaten als Geschenk von den Waldeigentümern

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HOLZMARKT Deutlich gestiegene Nadelstammholz-Nachfrage

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Baumkuchen…

hierzulande mittlerweile ein Schreckgespenst ist – oder gezielt dazu gemacht wird. Der Salzwedler Wald ist FFH- und Vogelschutzgebiet. Er beheimatet verschiedene gesetzlich geschützte Arten, wie z.B. den Schwarzstorch. Daran würde auch der Verkauf an „private Investoren“ nichts ändern. Von Seiten der Naturschutzverbände werden Forderungen nach immer strengeren Schutzvorschriften gerade damit begründet, dass man Naturschutz nicht vom Einverständnis der Grundeigentümer abhängig machen dürfe. Umso mehr erstaunt es, dass eben diese Unterstützer strenger Naturschutzgesetze diesen Regeln offensichtlich selbst am wenigsten trauen. Stattdessen wird die Angst geschürt, vor Gewinnmaximierung, vor illegalen Fällungen und vor der Aussperrung der Waldbesucher. Dass auch in Sachsen-Anhalt das freie Betretungsrecht im Wald gilt, wird dabei ausgeblendet. Aber man muss nicht bis Sachsen-Anhalt gehen, um ausgeprägte Skepsis vor privatem Handeln im Wald zu erleben. Gerade in der laufenden Kartelldebatte begegnen einem derartige Äußerungen auch hierzulande immer wieder und sogar in den eigenen Reihen. Zuletzt hat der Sägerverband VSH das in seinem Positionspapier gegenüber dem MLR folgendermaßen ausgedrückt: „Wenn private Anbieter die Rolle des Försters übernehmen, ist die Gefahr von Fehlentwicklungen erheblich.“ Dass ein Verband, der ausschließlich private Unternehmen vertritt, zu einer solchen Aussage kommt, ist befremdlich. Auch ist unklar, wie eine solche Einschätzung begründet wird, wo der Beleg für ein solch pauschales Urteil ist. Klar ist dagegen eines: Solange die Branche Verantwortungsbewusstsein für den Wald privaten bzw. nichtstaatlichen Förstern und Waldbesitzern selbst nicht zutraut, können wir auch nicht mehr Vertrauen der Gesellschaft in die Forstwirtschaft erwarten. In Salzwedel hat die öffentliche Debatte vorerst dazu geführt, dass die Stadt ihren Wald behalten muss: Kein einziger Bieter hat sich getraut, ein Kaufangebot abzugeben. Für die Privatisierungsgegner mag das erfreulich sein. Die Probleme der Stadt bleiben damit aber ungelöst. Bleibt zu hoffen, dass es der Forstwirtschaft in Baden-Württemberg anders ergeht und zukunftsfähige Lösungen für die Branche gefunden werden.

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DER FORSTBETRIEB Praxistest ECOCUT Checkliste Waldarbeit Waldbesitzer fragen – PEFC antwortet! Wildverbiss: TerminaltriebSchutzmanschetten Die proHolzBW GmbH stellt sich vor

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FORSTBETRIEBE UND FORSTBETRIEBSGEMEINSCHAFTEN

Waldarbeit einst und heute – Waldarbeit heute und einst Gar kein hölzerner Festakt FBG Vorderes Kinzigtal – eine starke Gemeinschaft Vorstellung Wald plus GmbH Erfolgreicher Arbeits- und Gesundheitsschutztag bei der Waldservice Ortenau eG

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VERBANDSGESCHEHEN Gut informiert – Veranstaltungen im Herbst 25 Waldwort – Wer vermietet seinen Wald? 26

RECHT Verkehrssicherungspflicht im Wald

KURZ UND BÜNDIG PERSÖNLICHES TERMINE LITERATUR

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Titelfoto: Holzlager im Wald, 2015 Foto: © kara - fotolia.com

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FORSTPOLITIK

Kartellverfahren: Zum aktuellen Stand K onkrete Ergebnisse gibt es im Kartellverfahren weiterhin nicht, das Augenmerk richtet sich derzeit auf den nächsten, für den 14.12.2016 angekündigten Gerichtstermin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dennoch gehen die Diskussionen auf verschiedenen Ebenen weiter. Auch die Debatte um eine Änderung des Bundeswaldgesetzes geht in eine neue Runde. Ursprünglich sollte in Verbindung mit einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine kartellrechtliche Freistellung für staatliche Forstdienstleistungen in das Bundeswaldgesetz eingeführt werden. Die Bundesregierung hatte dieses Vorhaben aufgrund des Widerstands aus Bayern in der ersten Jahreshälfte aufgegeben. Der Bundesrat hat daraufhin gedroht, die Änderung des Bundesjagdgesetzes zu blockieren und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat Ende September haben die Bundesregierung und auch der Freistaat Bayern jetzt erklärt, den Weg für eine Gesetzesänderung doch noch frei zu machen. Hessen und Rheinland-Pfalz drängen darauf, nun noch vor Ende dieses Jahres eine entsprechende „Klarstellung“ im Bundeswaldgesetz zu verabschieden. Fast zeitgleich zur Einigung im Bundesrat hat die Monopolkommission ihr alle zwei Jahre erscheinendes Hauptgutachten vorgelegt. Die Kommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das

Regierung und Gesetzgeber in Fragen der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts berät. Das Hauptgutachten befasst sich auch mit dem Kartellverfahren in der Forst- und Holzwirtschaft. Dabei unterstützen die Experten die Haltung des Bundeskartellamts weitgehend und kritisieren die geplante Änderung des Bundeswaldgesetzes, die zumindest in Teilen gegen EU-Recht verstoße. Das Land hat unterdessen neue Modelle einer zukünftigen Forststruktur für Baden-Württemberg ausgearbeitet und diese dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorgelegt. Die Modelle beschreiben unterschiedliche Verteilungen der hoheitlichen Aufgaben und der Betreuungsaufgaben zwischen den Landkreisen und der geplanten Anstalt öffentlichen Rechts, die für die Bewirtschaftung des Staatswaldes eingerichtet werden soll. Aus der Bewertung des Bundeskartellamts wird deutlich, dass Hoheit und Dienstleistung zukünftig organisatorisch getrennt werden müssen, zumindest was Waldbesitzer und Zusammenschlüsse über 100 ha betrifft. Da die Modelle aber lediglich die Aufgaben der Landkreise und des Landes beleuchten und sowohl forstliche Zusammenschlüsse als auch die Rolle der Kommunen außer Acht lassen, bleiben hier noch etliche Fragen offen. Aus den Positionen der im Landesforstwirtschaftsrat vertretenen Organisationen (siehe Waldwirt-Ausgabe 4/2016) hat das MLR ein so genanntes Beratungspapier

zusammengestellt, das jetzt im Entwurf vorliegt. Daraus wird deutlich, dass die Meinungen über die zukünftigen Strukturen innerhalb der Forst- und Holzwirtschaft an verschiedenen Punkten deutlich auseinandergehen. So herrscht zwar Einigkeit darüber, dass auch in Zukunft ein hohes Niveau der Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg erreicht werden soll. Ob dieses Niveau aber durch gesetzliche Auflagen oder durch eine Stärkung der Eigenverantwortung der Waldeigentümer (Forderung der Forstkammer) zu gewährleisten ist, ist umstritten. Immerhin herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass auch für Kleinwaldbesitzer ein Dienstleistungsangebot sicher gestellt werden soll und die Holzmobilisierung nicht zurückgehen darf. Auch hier gehen die Meinungen über das Wie aber auseinander, ebenso wie bei den Fragen, wie lange der Rechtsstreit zwischen Land und Kartellamt noch fortgeführt werden soll und welche Aufgaben der Staat zukünftig im Wald noch übernehmen soll. Zu klären ist weiterhin die Ausgestaltung der Dienstleistung insbesondere für Waldbesitzer unter 100 ha. Dabei muss insbesondere auch die Rolle der Forstbetriebsgemeinschaften definiert werden. Viele Forstbetriebsgemeinschaften übernehmen gerade im Kleinprivatwald seit Jahrzehnten wichtige Bündelungsaufgaben. Diese Funktion muss aus Sicht der Forstkammer gestärkt werden. Forstkammer

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FORSTPOLITIK

Ökologisch bewirtschaftete Wälder sind Pfeiler einer grünen Wirtschaft D ie nachhaltige Forstwirtschaft und die Holzverwendung spielen für den Klimaschutz in Deutschland eine wesentliche Rolle“, sagte Philipp Freiherr zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, anlässlich des aktuellen Klimaschutzgutachtens, das der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vor wenigen Tagen Minister Christian Schmidt übergeben haben. In diesem Gutachten werden der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zum Klimaschutz bilanziert und Handlungsempfehlungen gegeben. „Das Gutachten macht deutlich, dass die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die Anpflanzung klimaresistenter Baumarten und der Einsatz von Holz anstelle von Beton oder Stahl entscheidende Maßnahmen für die kommenden Jahre sind“, so der AGDW-Präsident, der dieses Gutachten aus Sicht der Waldeigentümer ausdrücklich begrüßt. Intention dieses Gutachtens ist es, den politischen Entscheidungsträgern Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Klimaschutz in der Land-, Forst- und Holzwirtschaft sowie im Ernährungsbereich zu geben. Betrachtet wird der Zeitraum bis zum Jahr 2050. Die Gutachter betonen die hohe Substitutionsleistung, die durch die Speicherung von Kohlenstoff in Wäldern und Holzprodukten erzielt wird. So wird der jährliche Beitrag zur Minderung von Treibhausgas-

emissionen durch Speicherungs- und Substitutionseffekte von Forstwirtschaft und Holzverwendung auf rund 127 Millionen Tonnen CO2 geschätzt. Ohne diese Speicherungseffekte „(…) und deren Substitutionsleistung wären gegenwärtig die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mehr als 14 Prozent höher als aktuell kalkuliert“, heißt es in dem Gutachten. „Diese Botschaft sollte die Umweltseite der Bundesregierung ernst nehmen und der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Wälder innerhalb des Klimaschutzes endlich einen Stellenwert einräumen“, sagte zu Guttenberg. „Produktive und ökologisch bewirtschaftete Wälder sind Pfeiler einer grünen Wirtschaft.“ Die Wälder in Deutschland sind sichtbar von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen: Wetterextreme wie Trockenheit, Orkane, starke Niederschläge setzen den Wäldern und ihren Eigentümern zu. Zentral ist daher aus Sicht des Präsidenten die Anpassung des Waldbaus an derartige Wetterextreme. So schließt er sich dem Gutachten an, das die Veränderung der Baumartenzusammensetzung als eine geeignete Maßnahme vorschlägt. Dazu zählt zum Beispiel die Anpflanzung der Douglasie. „Baumarten wie Douglasie oder Küstentanne müssen auf eine ‚weiße Liste‘“, forderte der AGDW-Präsident, „sie dürfen nicht länger als ‚nicht standortheimisch‘ abgestempelt und damit dem Waldbau entzogen werden“. Auch macht das Gutachten deutlich, dass die Stilllegung von Wäldern negative Klimaschutzeffekte habe und „(…)

Ökokonto-Verordnung kommt auf den Prüfstand Das Umweltministerium will die 2010 in Kraft getretene Ökokonto-Verordnung überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Hierzu soll eine begleitende Projektarbeitsgruppe eingerichtet werden, an der die Forstkammer beteiligt ist. Der Verband hat sich bereits am Entwurf der ersten Verordnung aktiv beteiligt und auch die Umset-

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der Nutzungsverzicht zu einer Reduktion der stofflichen und energetischen Substitution durch das geerntete und weiter verwendete Holz“ führe. Ein positiver Klimaschutzeffekt hingegen komme in der Phase des starken Vorratsaufbaus zustande. „Eine Herausnahme der Wälder aus Bewirtschaftung und Pflege ist durch und durch kontraproduktiv“, so der Präsident. Vor dem Hintergrund der globalen Klimaveränderungen forderte er bei diesen Themen eine ideologiefreie und offene Kommunikation. Zu Guttenberg: „Sonst steht die Umweltseite erneut ihren eigenen Zielen im Weg.“ Das Gutachten finden Sie unter www. bmel.de/DE/Ministerium/Organisation/ Beiraete/_Texte/AgrVeroeffentlichungen.html. AGDW

Neue Richtlinie zur Umweltzulage Wald Die Förderrichtlinie zur Umweltzulage Wald wird neu gefasst. Hintergrund sind die veränderten Vorgaben in der laufenden Förderperiode 2014 – 2020. Wesentliche Änderung ist das Wegfallen der Umweltzulagen E (Erholungswald) und W (Wasserschutzwald). Die Umweltzulage für Nutzungseinschränkungen in Natura 2000 – Gebieten soll hingegen weitgehend unverändert erhalten bleiben. Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung, die Forstkammer wird zum Entwurf Stellung nehmen. Forstkammer

zung begleitet. Dabei sind immer wieder Probleme bei der Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen im Wald aufgetreten. Die Forstkammer wird sich im anstehenden Evaluationsverfahren dafür einsetzen, dass die Schlechterstellung des Waldes beim Thema Ökokonto aufgelöst wird. Forstkammer

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FORSTPOLITIK

Bundespräsident erhielt Baumscheibe mit eigenen Zitaten als Geschenk von den Waldeigentümern Am vergangenen Wochenende haben sich die AGDW – Die Waldeigentümer gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband Niedersachsen und den Waldmärkern, einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung mit rund 2600 Waldeigentümern aus Uelzen, zum ersten Mal mit einem eigenen Stand auf dem Bürgerfest des Bundespräsidenten präsentiert. Bundespräsident Joachim Gauck hatte während seines Rundgangs am Freitag auch diesen Stand besucht. Dort hatte ihm AGDW-Präsident Philipp zu Guttenberg eine Baumscheibe übergeben, die mit Zitaten des Bundespräsidenten versehen war. Als ein sehr „originelles Geschenk“ hatte Joachim Gauck die Baumscheibe bezeichnet, die von einer 250 Jahre alten mecklenburgischen Eiche stammt. „Mit dieser Baumscheibe haben wir ein Geschenk ausgesucht, das für Verwurzelung und für die Verbundenheit zum Wald steht“, sagte zu Guttenberg.

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ür die Waldeigentümer war das Bürgerfest ein großer Erfolg. Am ersten Tag haben viele Gäste aus Politik, Wirtschaft und Verbänden – darunter Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Fraktionen – den Stand besucht. Am zweiten Tag hat sich eine Vielzahl interessierter Bürgerinnen und Bürger rund um die Themen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung informiert. „Wir hatten viele gute Gespräche, in denen wir unsere nachhaltige Forstwirtschaft erklären und die Themen unseres Verbandes vorstellen konnten“, so der AGDW-Präsident.

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Bundespräsident am Stand

BPA-Bundesbildstelle, Henning Schacht

Bei dieser Gelegenheit fand auch das Pre-Opening der Imagekampagne „Wald – natürlich nutzen“ statt. Mit dieser Kampagne möchten die Waldeigentümer die Stärken der Waldwirtschaft – ihren Beitrag zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Wertschöpfung – deutlich machen. Am Stand der Waldeigentümer wurden daher die ersten Motive vorgestellt. Im Zentrum des Bürgerfestes stand das ehrenamtliche Engagement. „Das ehrenamtliche Engagement ist ein wichtiger Pfeiler für unsere nachhaltige Waldbewirtschaftung und Ausdruck unserer starken Verbundenheit zum Wald“, sagte zu Guttenberg. „Die vielen öffentlichen Leistungen und das Engagement gerade in unseren Verbandsstrukturen wären ohne das Ehrenamt undenkbar.“ Mit ihrem Stand zählte die AGDW zu den 40 Unternehmen und Institutionen, die sich in diesem Jahr auf dem Bürgerfest vorgestellt haben. AGDW

Baumscheibe mit Zitaten

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HOL ZMARK T

Deutlich gestiegene NadelstammholzNachfrage Forstbetriebe im Südwesten mit befriedigender bis guter Geschäftslage

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ie allgemeine Geschäftslage der Forstbetriebe in Baden-Württemberg hat sich zuletzt kaum verändert. Je rund die Hälfte der Meldebetriebe berichten für den September von einer befriedigenden bzw. guten Geschäftslage. In vielen Forstbetrieben sind Fichtenbestände von Kupferstecher und Buchdrucker befallen. In der Regel hält sich der Befall jedoch in Grenzen. Durch das intensive Käfermonitoring, zerstreuten Einschlag und Rücken der Käferbäume erhöht sich der betriebliche Aufwand. Die Ertragsseite wird wegen des insgesamt geringen, nicht marktwirksamen, Käferholzanfalls nur durch die Preisabschläge für qualitätsgemindertes Käferholz geschmälert. Mit dem Ende der Sommerferien im Land hat sich die Nachfrage der Nadelholzsägewerke deutlich belebt. Rund drei Viertel der Forstbetriebe berichten von einer steigenden Nachfrage nach Fichten- und Douglasienstammholz. Weil ein erheblicher Teil des Stammholzes in bestehende Verträge geliefert wird, haben sich die Preise trotzdem nicht verändert. Die Nachfrage nach Kiefernstammholz ist noch nicht angesprungen. Fichtenstammholz wird im Leitsortiment (Güteklasse B, Stärkeklasse 2b+) fast durchweg zu rund 90 Euro/Fm vermarktet. C-Holz gleicher Stärke notiert bei etwa 75 / 76 Euro/Fm. Auffällig ist, dass Stammholzabschnitte seit einiger Zeit geringfügig besser vergütet werden als Langholz. Dies spiegelt sich auch in den Angaben der Meldebetriebe zur Preisentwicklung bei den Fichtenabschnitten wider. Hier verzeichnen immerhin 18 % der Betriebe im September eine (leichte) Preissteigerung. Rückläufig sind dagegen die Preise von Fichtenpalettenholz. Der Bucheneinschlag ist inzwischen angelaufen. Zwei Drittel der Forstbetriebe melden eine steigende Nachfrage nach Buchenstammholz. Durch Frühlieferprämien ziehen die Preise an. Weiterhin ausgesprochen ungünstig ist die Lage an den Absatzmärkten der Industrieholzsortimente, insbesondere für die Holzarten und Qualitäten,

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September 2016

Rundholzmärkte in Baden-Württemberg Die allgemeine Geschäftslage im Berichtszeitraum war …

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Marktverlauf in der Berichtszeit

Nachfrage war … Fichte Stammholz lang LAS/Abschnitte Palettenholz Papierholz Industrieholz F/K Douglasie Stammholz lang LAS/Abschnitte Industrieholz Kiefer Stammholz lang LAS/Abschnitte Industrieholz Buche Stammholz Industrieholz Faserholz Brennholz



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Künftige Marktentwicklung (etwa 3 Monate)

Preis war …



befr. schlecht

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Im Auftrag der Forstkammer Baden-Württemberg: Franz-Josef Lückge / Forst Holz Markt Consulting / Bachstraße 7 / 79235 Vogtsburg / Telefon 07662-2264990 / [email protected]

Preisindex von Fichten-Stammholz verändert sich seit mehr als einem Jahr nur in engen Grenzen. Durch hohe Frühlieferprämien für erste Lieferungen steigt der Preisindex von Buchen-Stammholz. Preisindex Rundholz im Staatswald Baden-Württemberg In Prozent (2010 = 100 %)

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Fichten-Stammholz 2013

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Buchen-Brennholz 2014

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Quelle: ZS-ForstBW Berechnung/Darstellung: Franz-Josef Lückge

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die von der Holzwerkstoffindustrie gekauft werden. Die Lage am Absatzmarkt von Fichtenschleifholz stellt sich im Vergleich der Industrieholzsortimente dabei noch am günstigsten dar. Die sonst oft im September einsetzende Nachfragebelebung bei Brennholz bleibt bislang aus. Nach zwei milden Wintern sind die Verbraucher offenbar gut mit Brennholz eingedeckt bzw. haben geringeren Bedarf. Stammholz fast aller Holzarten wird in den kommenden Monaten gesucht

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sein. Beim Fichtenstammholz werden die Preise für frisches Holz voraussichtlich leicht steigen. Die positive Sonderkonjunktur von Douglasienstammholz wird sich fortsetzen. Problematisch wird der Industrieholzabsatz bleiben. Soweit die Forstbetriebe Optionen haben, sollten sie den Anfall von Industrieholz soweit wie möglich vermeiden, um Angebots- und Nachfragemenge wieder in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen. Dr. Franz-Josef Lückge

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DER FORSTBE TRIEB

Praxistest ECOCUT Mobiler Sägebock für die Anhängerbordwand

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m Oktober bereitet sich die Natur auf den kommenden Winter vor. Auch der Holzofenbesitzer sollte im Herbst die Brennholzvorräte für die anstehende Heizperiode bevorraten. In der Regel und auch aufgrund der besseren Lagerfähigkeit wird das Brennholz als Meterholz den bzw. die Sommer über gelagert und anschließend vor Gebrauch ofenfertig gesägt. Wer aus Platzgründen sein Brennholz nicht auf dem Hausgrundstück lagern kann oder möchte und sein Holz im Wald oder auf dem „Stückle“ einschneidet, greift oftmals auf die handelsübliche Kettensäge zurück, um den Brennstoff in handliche Stücke zu bringen. Aus Gründen der Ergonomie und der Arbeitssicherheit sollte das Holz in Sägeböcke gelegt werden. Im Forstbedarf werden hierzu je nach Einsatzbereich der zu bearbeiteten Holzstärken diverse Sägeböcke angeboten, die sich in ihrem Aufbau deutlich unterscheiden.

Der ECOCUT von LOGSAFE

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Standardmodelle sind die sog. Scherenböcke, die sich der patente Brennholzwerber gerne aus Holz oder Stahl selber zusammenbastelt. An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass die meisten sich im Gebrauch befindlichen Sägeböcke deutliche „Schnittverletzungen“ durch die Sägekette aufweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man versehentlich in den Bock sägt, ist also erfahrungsgemäß doch recht hoch. Wenn die Späne fliegen, führt dies unweigerlich zu zeit- und kostspieligen Zwangspausen. Also entweder ist der Sägebock aus weichem Material wie bspw. Holz/Aluminium/Kunststoff oder so konstruiert, dass man erst gar nicht in Kontakt mit der Halterung kommt. Kappsägeböcke mit zwangsgeführter Motorsäge sind in punkto Arbeitssicherheit hier eine unschlagbare Alternative. Freihalter zur schwebenden Holzarretierung bieten ähnliche Vorteile, sind aber beim Einlegen

des Holzes etwas beschwerlich und neigen je nach Modell zum Kippen. Möchte man mehrere Meterstücke auf einmal bearbeiten, bietet sich ein Rungengestell an, welches allerdings doch etwas unhandlich ist und beim Transport doch recht viel Platz beansprucht. Der in diesem Praxistest vorgestellte Kappsägebock bietet hier dank seiner Montage an der Anhängerbordwand auch beim Transport zum Holzlager Vorteile.

Praxistest Auf der Suche nach einem erschwinglichen Gerät für unseren Praxistest, wurden wir beim Besuch der KWF-Tagung auf den Kappsägebock „ECOCUT“ von LOGSAFE aufmerksam. Wie schon erwähnt, wird dieser an die hintere oder seitliche Bordwand eingehängt und mittels Gurt fixiert.

ECOCUT an der Anhängerbordwand montiert

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DER FORSTBE TRIEB

Das Brennholz wird mit dem Niederhalter sicher fixiert

Sehr angenehm ist die Tatsache, dass das Holz nach dem Sägen einfach in den Anhänger geschoben werden kann, ohne sich erneut bücken zu müssen. Wer also keine Lust auf vermeidbare Hebevorgänge hat, der scheint mit dem Sägebock „ECOCUT“ gut beraten zu sein. Nun kann man angesichts der Vielzahl an hochgelobten Artikeln auf diversen Messen doch etwas kritisch sein, gerade im Hinblick auf deren Praxistauglichkeit. Da wir in unseren Wäldern für gewöhnlich nicht das Furnierholz zu Brennholz verarbeiten, sondern aus den schlechteren Holzqualitäten Brennholz machen, haben wir die Vorrichtung einem Test unter normalen Alltagsvoraussetzungen unterzogen. Beim Auspacken fiel gleich die gute Verarbeitung des ECOCUT auf. Alle Teile sind sauber verschweißt, entgratet und ordentlich lackiert. Im Lieferumfang enthalten ist eine Wandhalterung (Winkel), mit der der Sägebock nach dem Sägen an der Wand platzsparend verstaut werden kann. Das Prinzip des ECOCUT basiert auf einer zwangsgeführten Motorsäge, d. h. die Säge wird über einen Drehpunkt an der Vorrichtung befestigt. Dazu werden am Schwert zwei Klemmbacken angeschraubt. Zusätzlich und das ist bei der Erstmontage etwas zeitaufwendig, muss in das Schwert mit dem mitgelieferten Hartmetallbohrer zwei Bohrungen gesetzt werden, mit der die Klemmbacken dann am Schwert fixiert werden. Der Montagevorgang wird in der Bedienungsanleitung erläutert, die einzelnen Arbeitsschritte sollten jedoch der besse-

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...und ab geht‘s nach Hause!

ren Verständlichkeit wegen übersichtlicher bebildert werden. Ist der Montagevorgang geschafft, wird der Sägebock einfach in die Anhängerbordwand eingehängt und mittels diagonaler Abstützung nach oben geklappt. Damit der Sägebock auch während der Fahrt und beim Brennholzsägen sicher am Anhänger bleibt, wird dieser mit einen ebenfalls im Lieferumfang enthaltenen Spanngurt verzurrt. Hierzu sollte der Anhänger über seitliche Zurrösen verfügen. Bei dem im Test verwendeten HochladerAnhänger waren jedoch keine seitlichen Ösen vorhanden und für eine alternative Befestigung am Fahrzeug war der mitgelieferte Zurrgurt einfach zu kurz. Ärgerlich! Mit einem längeren Gurt aus dem eigenen Fundus konnte die Sägevorrichtung dennoch sicher an der Bordwand befestigt werden. Mit dem mitgelieferten Lagerbolzen wird die Kettensäge an dem Sägebocklager befestigt und mit einem Federstecker gesichert. Die Vorrichtung ist somit einsatzbereit. Die Meterstücke mit einem Durchmesser von ca. 25 cm werden nun in die V-förmige Kapprinne gelegt. An dem seitlich eingesteckten Meterstab kann das Holz auf die gewünschte Scheitlänge eingestellt werden. Dank der Arretierung der Motorsäge an der Halterung kann die Säge einhändig bedient werden. Mit der anderen Hand wird das Holzstück durch den Niederhalter fixiert. Durch den Niederhalter besitzt der Sägebock somit eine Zweihand-Sicherheitsbedienung. Nun lässt sich das Brennholz problemlos einschneiden und anschlie-

ßend gleiten die Scheite in die Ladefläche des Anhängers. So entfällt das lästige Bücken und die Schnittleistung erhöht sich dadurch. Mit der Zeit wird der Sägevorgang zur Routine, ohne dabei die Hände in Gefahr zu bringen. So wird der Praxistest nicht zum ArztPraxistest! Etwas nervig war allerdings das scheppernde Geräusch des Kettenschutzes im Leerlauf. Ein weiteres Minus ist die Arbeitshöhe des Sägebocks. Wenn wie im Test ein Hochlader als Plattform verwendet wird, ist die Arbeitshöhe insbesondere bei Anhängern mit hohen Bordwänden zumindest für kleinere Personen doch etwas zu hoch. Die vorgegebene Arbeitshöhe des Anhängers sollte im Verhältnis zur Körpergröße des Anwenders passen. Fazit: Mit dem ECOCUT von LOGSAFE und dessen Zweihand-Sicherheitsbedienung wird das Brennholzsägen zur sicheren Angelegenheit. Durch das Ablegen der Scheite in den Anhänger entfällt der erneute Bückvorgang, was Zeit und das abendliche „Kreuzweh“ erspart! Die vorgenannten Punkte, wie die Lesbarkeit der Bedienungsanleitung und den je nach Anhängerausführung erforderlichen Zurrgurt lassen sich sicherlich im Rahmen einer Modellpflege kurzfristig ändern. Für alle die ihr Brennholz mit der Kettensäge ablängen möchten, kann der ECOCUT als ein sicheres Arbeitsgerät zur weiteren Brennholzaufbereitung empfohlen werden. Stephan Banschbach

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DER FORSTBE TRIEB

Checkliste Waldarbeit Zehn Regeln für mehr Sicherheit bei der Holzernte

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ür viele Waldbesitzer beginnt in den kommenden Monaten wieder eine arbeitsreiche Zeit. Gerade die Holzernte ist gefährlich und stellt hohe Anforderungen an die Ausführenden und die Ausrüstung. Wer nicht bei der Sache ist und Sicherheitsregeln missachtet, riskiert Gesundheit und Leben. Noch bevor die Motorsäge überhaupt gestartet wird, ist eine sorgfältige Arbeitsplanung und Vorbereitung notwendig.

1. Wir arbeiten nicht alleine Alleinarbeit, ohne dass im Notfall eine weitere Person Erste-Hilfe leisten kann und Rettungskräfte an die Unfallstelle heranführt, muss unterbleiben. Abhängig von topografischen Verhältnissen ist selbst bei einem Notruf nicht überall Netzverfügbarkeit, so fern wir überhaupt noch in der Lage sind, selbst Hilfe zu organisieren.

2. Wir setzen sichere Arbeitsmittel ein Für die Waldarbeit sind nur Motorsägen einzusetzen, welche über alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen verfügen. Diese sollten funktionstüchtig sein und bei Beschädigung sofort repariert werden. Gleiches gilt für das übrige Hauwerkzeug und Seilwinde sowie die dazugehörigen

Anschlagmittel. Vor Arbeitsbeginn sind die Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen zu kontrollieren.

3. Wir tragen die vollständige persönliche Schutzausrüstung „Ist der Schnitt noch so klein, Schnittschutzausrüstung muss sein“. Nur mit vollständiger persönlicher Schutzausrüstung darf die Arbeit begonnen werden. Hierzu zählt bei der Motorsägenarbeit: Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage, Forsthelm mit Gesichts- und Gehörschutz (Kunststoffhelmschale regelmäßig auf Alterung prüfen), Schnittschutzhose (Schnittschutzeinlage darf nicht beschädigt sein, ansonsten Hose austauschen!), Arbeitshandschuhe und ein Oberteil in Signalfarbe.

4. Wir führen eine sorgfältige Baumansprache durch Die Baumansprache ist systematisch von oben nach unten durchzuführen. Sie beginnt mit der Baumhöhe, Baumkrone, Stammverlauf, Stammdurchmesser, Stammfuß, Kronenraum / Äste der Nachbarbäume, Gelände, aktuelle Witterung. Das Ergebnis der Baumansprache ist die Wahl der Fällrichtung und der entsprechenden Fälltechnik. Bestehen allerdings Zweifel an der sicheren Ausführung kann

Eine Eiche mit viel Totholz, hier ist die Fällung Profiarbeit

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das Ergebnis auch sein, dieser Baum bleibt stehen, ich hole mir einen Profi!

5. Wir überwachen und Sperren den Gefahrenbereich Wir sind nicht nur für unsere eigene Sicherheit zuständig, auch die Sicherheit von Waldbesuchern darf nicht gefährdet werden. Daher ist der Gefahrenbereich bzw. Hiebsort stets abzusperren.

6. Wir treten rechtzeitig und weit genug auf die Rückweiche Vor der Fällung bestimmen wir die Rückweiche und räumen diese frei. Sobald der Baum zu Fallen beginnt, treten wir zügigen Schrittes vorwärts und ausreichend weit auf den vorher bestimmten Platz. Von dort aus beobachten wir den Kronenraum und warten ab, bis alle Äste ausgeschwungen haben.

7. Wir besuchen regelmäßige Fortbildungen und Schulungen Waldarbeit stellt hohe Anforderungen an die Ausführenden. Nur wer gut ausgebildet ist, kann Gefahren einschätzen und lernt seine Grenzen kennen. Besuchen Sie daher regelmäßig Fortbildungen und Schulungen. Hier können Sie Ihr Wissen auffrischen und vertiefen.

Die richtige Absperrung des Gefahrenbereichs

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DER FORSTBE TRIEB 8. Wir halten uns nicht im Gefahrenbereich auf Besteht die Gefahr, dass Bäume, Stämme oder Stammteile herabstürzen oder runter rollen können, stellen wir den sicheren Stand außerhalb der Gefahrenzone sicher. Bei Bedarf am Hang bergwärts stehen und beim Asten am Hang nicht gegen die Äste arbeiten. Bei gespanntem Holz stehen wir nie auf der Zugseite.

9. Wir arbeiten nur, wenn Erste Hilfe gewährleistet ist Vor Arbeitsbeginn müssen wir uns unbedingt die Frage stellen, was im Falle eines Unfalles zu tun ist. Ist Erste Hilfe-Material in ausreichender Zahl vorhanden, können wir notwendige Erste Hilfe-Maßnahmen selbst durchführen, wann war der letzte Kurs? Ist ein funktionsfähiges Telefon vorhanden und der Netzempfang geprüft? Wie finden uns Rettungskräfte, kennen wir die Rettungspunkte und ist die Befahrbarkeit der Wege möglich (Hindernisse, Witterung)?

10. Wir holen im Zweifel Hilfe von Profis

Vollständige Schutzausrüstung Benedikt Pum Forstingenieur (FH) & Inhaber Forstunternehmen und Ingenieurbüro Pum www.forstunternehmen-pum.de Ausbildungsleiter „mobile Motorsägenschule“ (anerkannte Ausbildungsstelle der SVLFG und des KWF) www.mobile-motorsaegenschule.de

Kommen wir bei der Arbeitsvorbereitung oder bei der Baumansprache zu dem Ergebnis, dass wir nicht über entsprechende Ausbildung und Erfahrung sowie erforderliche Arbeitsmittel verfügen, ist die Arbeit unverzüglich einzustellen. Jetzt ist Profiarbeit gefragt. Kontaktieren Sie bspw. einen qualifizierten Forstunternehmer. Benedikt Pum

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Waldbesitzer fragen – PEFC antwortet! In dieser Rubrik stellt sich PEFC Fragen von Waldbesitzern.

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n den folgenden Ausgaben des Waldwirtes werden wir Fragen und Antworten zum PEFC-Waldstandard vorstellen: Diesmal zum Thema Feinerschließung in PEFC-zertifizierten Wäldern: Wird der Mindestabstand von 20 m von Rückegassenmitte zu Rückegassenmitte gemessen oder muss das restliche, also unbefahrbare Feld zwischen den Rückegassen mindestens 20 m betragen? Der Mindestabstand von 20 m wird von Rückegassenmitte zu Rückegassenmitte gemessen.

Grundlage: PEFC- Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung; PEFC D 1002-1:2014, Standardpunkt 2.5 2.5 Flächiges Befahren wird grundsätzlich unterlassen. Es wird ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz, das einem wald- und bodenschonenden Maschineneinsatz Rechnung trägt, aufgebaut. Der Rückegassenabstand beträgt grundsätzlich mindestens 20 m. Bei verdichtungsempfindlichen Böden werden größere Abstände angestrebt

Ausnahmen für flächiges Befahren können z.B. sein: Bodenbearbeitung, Mulchen, Pflanzung, Saat. Diese Maßnahmen werden auf das unbedingt erforderliche Ausmaß begrenzt. Bei verdichtungsempfindlichen Böden wird das Befahren bodenschonend (geringe Bodenfeuchtigkeit, bodenpfleglicher Maschineneinsatz) gestaltet.

Müssen bereits bestehende Rückegassen, die einen Abstand von unter 20 m haben, gesperrt werden? Ja, es sind durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Sperrungen) Rückegassenabstände herbeizuführen, die grundsätzlich 20 m nicht unterschreiten. Sind temporäre Rückegassen im Rahmen der Starkholzernte (Laubholz ab 6./ 7. Klasse) zulässig, um „Vorfluter“-Bildung beim Heranseilen von Langholz in den Beständen zu vermeiden? *Erläuterung: Einzelne Waldbesitzer sind der Meinung, dass starke Buchen nicht von den Rückegassen herangeseilt werden können, weil die entstehenden Rinnen nicht akzeptabel seien. Stattdessen propagieren sie ein Heranfahren an die Stämme und das Rücken mit der Zange.

Nein, temporäre Rückegassen widersprechen dem Verbot des flächigen Befahrens.

Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an: Michael T. Korn Regionalassistent Baden-Württemberg

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Andreas Krill Dipl. Forst.Ing. (FH)

Michael Bleichner Dipl. Forst.Ing. (FH)

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Wildverbiss: Terminaltrieb-Schutzmanschetten Wilddichte und mangelndes Nahrungsangebot Hauptursachen

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ie in Deutschland in vielen Wäldern aus dem Ruder gelaufene Wilddichte führt zu teilweise massiven Verbiss-Schäden bei Naturverjüngungen und Forstkulturen. Das Verbeißen von Waldgehölzen ist eine absolut natürliche Verhaltensweise des wiederkäuenden Schalenwildes. Zur Erhaltung seiner Gesundheit ist Rehwild auf eine sogenannte „zähe Äsung“ bestehend aus Sträuchern und Gehölzen zwingend angewiesen. Besonders Rehe wählen ihre Nahrung mit Vorliebe nach deren Stickstoffgehalt aus, der in Knospen besonders hoch ist. Die jungen Triebe müssen für Rehwild wie kleine Schokoladenstückchen wirken, die direkt vor ihrer Nase wachsen. Wer sollte da widerstehen. Je nach umliegender Nahrungssituation sind Verbissschäden an bis zu 50 Prozent der Stecklinge normal. Baumschulmaterial besonders beliebt: Waldbesitzer verzweifeln immer wieder, wenn eine Erstaufforstung oder eine Beipflanzung mit teuren Pflanzen aus der Forstbaumschule offensichtlich bevorzugt verbissen wird. Dies liegt zum einen daran, dass es sich in vielen Fällen um neue Baumarten im Revier handelt, die für das Rehwild ergo etwas Besonderes darstellen. Zudem arbeiten die Baumschulen mit diversen Düngemitteln und Mineralstoffen, die kleine Forstpflanzen für das Schalenwild besonders schmackhaft machen.

Terminaltrieb unbedingt schützen Terminaltrieb bringt Höhenwachstum: Bei Nadelbäumen wie Fichte, Tanne oder Douglasie verlängern sich alle Zweige und insbesondere die Spitze jährlich um einen frischen Trieb. Während für das Wachstum der Baumkrone gleich mehrere und mit zunehmender Baumgröße immer mehr und mehr Triebe sorgen, hängt das Längenwachstum von einem einzigen, dem Terminaltrieb oder auch Leittrieb ab. Wird die Terminalknospe in der Baumspitze vom Wild abgebissen, fällt das Längenwachstum in diesem Jahr aus. Dadurch liegt auf der Hand, dass der Terminaltrieb ungleich schützenswerter ist, als die übrigen Triebe eines Nadelbaums.

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Wiederholter Verbiss besonders nachteilig: Während sich Jungpflanzen von einem einmaligen Verbiss meist gut regenerieren, führt ein wiederholter, also mehrjährig andauernder Verbiss zu starker Verbuschung und z.T. auch zum Absterben der Pflanze. Übernehmen Seitentriebe die Funktion des Terminaltriebes entstehen oft mehrwipfelige Bäume, also die klassischen Delinquenten für eine frühe, unwirtschaftliche Durchforstung. Sind zudem die Standortverhältnisse z.B. aufgrund von geringem Lichtangebot schwierig, kann wiederholter Verbiss eine ganze Waldfläche zur „BonsaiKultur“ verkommen lassen. Es droht der wirtschaftliche Totalausfall.

Wildverbiss

Terminalknospe

VerbissschutzManschette

Terminaltrieb

Terminaltrieb-Schutzmanschette

Bild: TS Forst GmbH

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DER FORSTBE TRIEB Baumschutz gegen Verbiss durch Terminaltrieb-Manschetten Eine einfache und recht preisgünstige Möglichkeit den Terminaltrieb wirkungsvoll und dauerhaft zu schützen, bieten Verbiss-Schutzmanschetten. Besonders geeignet sind die Terminaltrieb-Manschetten für Nadelhölzer (Fichte, Douglasie, Tanne) aber auch beim Laubholz werden Sie vielfach eingesetzt. Durchdachte Konstruktion: Die Kunststoff-Manschetten auch bei Kälte recht flexibel und besitzen aufgeklappt eine Länge von ca. 10 cm. Nach oben und nach unten sind je fünf 4,5 cm lange „Stacheln“ angebracht. Sie geben der Manschette einerseits Führung am Trieb, andererseits stößt sich das Schalenwild beim Versuch die Terminalknospe bzw. den Terminaltrieb zu erreichen daran die empfindliche Nase. Mit mehreren Einrastmöglichkeiten am Druckverschluss kann die Weite der Manschette der Trieb-

stärke angepasst werden. Dadurch wird ein zu starkes Einengen von Trieb und Knospen verhindert. Die feinen Borsten am Innenteil der Manschette fixieren die Manschette zusätzlich gegen ein Abrutschen auch bei hohen Schneelagen oder glatten Stämmchen. Ausbringung im Herbst: Die VerbissSchutz-Manschetten werden in der Zeit von September bis Anfang März angebracht. Empfehlenswert ist die Anbringung im Herbst. So sorgen die Spitzen der Manschette, die über die Terminalknospe hinausragen, wirksam gegen Winterverbiss. Mit Einsetzen der Vegetation im Frühjahr, wächst der Terminaltrieb durch die nach oben offene Manschette ungehindert weiter. Alljährlich im Herbst wird dann die Manschette um einen Stock höher gesetzt und an der neuen Terminalknospe befestigt. Dieses Vorgehen wird solange wiederholt, bis der Terminaltrieb außerhalb der Reichweite des Rehwilds und damit in Sicherheit ist.

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Signal-Blau für gute Auffindbarkeit: Der Hersteller der TerminaltriebSchutzmanschetten bietet neuerdings nach diversen Anregungen aus der Forstpraxis seine Verbiss-Schutzmanschetten auch in der Signalfarbe Blau an. Da im Wald nur wenige Pflanzen mit blauer Blüte vorkommen, fällt Blau sofort auf. Das erleichtert die Auffindbarkeit der geschützten Pflanzen zum jährlichen Höhersetzen am Terminaltrieb. Zudem soll die Farbe blau vom Wild als leuchtende Signalfarbe wahrgenommen werden und alleine dadurch einen abschreckenden Effekt besitzen. Hoffentlich weiß das auch das Wild.

Einzelschutz vs. Zaunbau Beim (mechanischen) Schutz gegen Wildverbiss kann man zwischen Einzelschutz und Flächenschutz, i.d.R. durch Gatteroder Zaunbau unterscheiden. Größere Waldflächen – Wildzaun: Erst- oder Wiederaufforstungen auf größeren Flächen sind alleine aufgrund der hohen Pflanzzahlen von um die 2.500 Pflanzen je Hektar wirtschaftlich nicht sinnvoll, mit Einzelschutzmaßnahmen zu schützen. Wer auf größeren Waldflächen Wildschäden wie Verbiss oder Fegeschäden vermeiden möchte, kommt um den Bau eines Wildzaunes kaum herum. Angesichts der recht hohen Kosten von rund 5,- € und mehr je Zaunmeter, will der Zaunbau allerdings gut überlegt sein. Kleine Waldflächen – Einzelschutz: Bei den Jungpflanzen einer Naturverjüngung oder einer Nach-/Beipflanzung ist zunächst eher der Verbiss zu verhindern, weniger das Schälen bzw. Fegen. Hier ist der Einzelschutz die erste Wahl. Sobald sich in der Baumjugend die Z-Bäume herauskristallisieren, und die Terminaltriebe außerhalb der Reichweite des Rehwildes liegen, kann man dann drohende Schälschäden ebenfalls per Einzelmaßnahme wie z.B. Umwickeln mit Schälschutznetzen verhindern. Grundsätzlich gilt: Bei kleineren Flächen macht der Einzelschutz mehr Sinn. Markus Kreusch

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Originalartikel auf

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DER FORSTBE TRIEB

Die proHolzBW GmbH stellt sich vor 1. Wer steckt hinter der proHolzBW GmbH?

Hinter der proHolzBW steckt eine Interessensgemeinschaft der Wertschöpfungskette Forst und Holz Baden-Württemberg. Die Gesellschafter sind Holzbau Baden, Holzbau Baden-Württemberg sowie der Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie und die Forstkammer BadenWürttemberg. Der Landesbetrieb Forst BW ist Kooperationspartner. Gefördert wird die Initiative durch die Europäische Union und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BadenWürttemberg. Das sechsköpfige Team mit Geschäftsführer Hagen Maraun sitzt in Ostfildern und freut sich über Ihr aktives Mitwirken in der Wertschöpfungskette. 2. Welche Aufgaben verfolgt die proHolzBW GmbH?

proHolzBW kümmert sich als Drehscheibe der Netzwerke Forst und Holz um die Förderung der Holzverwendung in BadenWürttemberg. Sie stärkt die Zusammenarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette und intensiviert die Kommunikation in die Gesellschaft. Die Holzbaufachberatung, die Clusterarbeit und das Holzmarketing sind die Aufgabenbereiche von proHolzBW - letztlich um für Holz zu begeistern. 3. Woran liegt es, dass im Waldland BadenWürttemberg die Holzbauquote so niedrig liegt?

Die Holzbauquote in Baden-Württemberg ist mittlerweile auf 27 Prozent angestiegen und damit bundesweit die höchste. Der Holzbau kommt mehr und mehr in der Gesellschaft an. Allerdings gibt es nichthaltbare Vorbehalte, die weiter ab-

gebaut werden müssen. Die technischen Fortschritte vergangener Jahre sind vielen Architekten, Ingenieuren und Bauherren noch nicht bekannt. Es ist ein Anliegen der proHolzBW weiter mit Veranstaltungen und Fachinformationen dazu beizutragen, dass die Verwendung von Holz insgesamt positiv wahrgenommen wird und die Holzbauquote weiter steigt.

ben organisiert, um den Holzbau für Architekten und potentielle Bauherren erlebbar zu machen. Außerdem entwickelt proHolzBW die gebauten Kontakt-Netzwerke weiter und schafft Plattformen, um Vertreter von Hochschulen mit Praktikern zusammen zu bringen.

4. Mit welchen Maßnahmen plant die proHolzBW GmbH den Baustoff Holz voran zu bringen?

5. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist nach wie vor ein viel diskutiertes Thema. Welche Möglichkeiten gibt es, Holz an dieser Stelle einzubringen?

Als Drehscheibe der Wertschöpfungskette Forst und Holz Baden-Württemberg sind vielfältige Maßnahmen geplant und teilweise bereits initiiert. Die nachhaltige Waldwirtschaft in Baden-Württemberg nimmt eine Vorreiterrolle ein und ist als Ressourcenquelle wichtig für die regionale Wertschöpfung – ein Themenfeld, für das sich proHolzBW verstärkt einsetzen will. In den kommenden Monaten wird es des Weiteren Veranstaltungen mit Seminaroder Arbeitsgruppencharakter zu Themen wie Holzbau und holzfaserbasierte Werkstoffen geben. Außerdem wird ein Kommunalwettbewerb HolzProKlima stattfinden, bei dem Ministerpräsident Winfried Kretschmann als Schirmherr agiert. Wir sind davon überzeugt, dass die Möglichkeiten mit heimischen Hölzern nachhaltig und modern zu bauen ideal sind und wollen dieses Bewusstsein für den wertvollen Roh- und Baustoff Holz als CO2Senke auch bei Gemeinde-, Städte- und Landkreisvertretern verankern. Im Bereich Holzwohnbau für Flüchtlinge werden weiterhin Rundfahrten zu verschiedenen gebauten Beispielen und auch Holzbaubetrie-

Vorlesung bei proHolzBW – Hagen Maraun (links vorne) kommt mit Studenten im Bereich Forst und Holz und Prof. Ludger Dederich (rechts vorne) ins Gespräch

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Holz als schneller, leichter und wohnlicher Baustoff hat in den vergangen Jahren gezeigt, was es kann. Die Holzbauquote bei Flüchtlingsunterkünften ist besonders hoch. proHolzBW hat für die Beratung von Gemeinden und Kommunen eigens einen Koordinator Holzwohnbau für Flüchtlinge eingestellt. Dafür konnte Herr Joachim Hörrmann, ehemaliger Hauptgeschäftsführer bei Holzbau Baden-Württemberg, als sehr gut vernetzter Fachmann gewonnen werden. Er stellt die Verbindung zwischen dem Bedarf und dem Angebot her und gibt kommunalen Entscheidern sowie Holzbauunternehmern konkrete Hinweise. Die Informationen von Herrn Hörrmann haben bei einigen Kommunen dazu geführt, dass für Holzbaulösungen ausgeschrieben wurde, zum Beispiel in Ludwigsburg. Nach wie vor besteht im Bereich Wohnbau für Flüchtlinge oder sozialer Wohnbau Beratungsbedarf, der durch die proHolzBW bedient wird. 6. Was kann jeder Einzelne tun, um die Holzverwendung zu fördern?

Nachhaltig, anspruchsvoll und bewusst Leben – und darüber reden. Es gibt wunderbare Anwendungen von Holz, die weit über das reine Bauen hinausgehen. Das ist den Akteuren der Wertschöpfungskette bekannt, aber der breiten Bevölkerung nicht. Daher lautet das Motto von proHolzBW „Erstaunlich, was Holz kann“. Dies wird über die moderne Webseite www.proholzbw. de gezeigt. Jeder trägt dazu bei, indem über er über Holz in der Bewirtschaftung, Verarbeitung und als Endprodukt positiv spricht und das persönliche Umfeld mehr für Holz begeistert wird. proHolzBW

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DER FORSTBE TRIEB FOR STBETRIEBE UND FOR STBETRIEBSGEMEINSCHAF TEN

Waldarbeit einst und heute – Waldarbeit heute und einst Festumzug am 12.6.2016 zum Jubiläum „1200 Jahre Fichtenberg“

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ür den Festumzug der Gemeinde Fichtenberg hatten fleißige Helfer der Forstbetriebsgemeinschaft Gaildorf-Fichtenberg einen Festwagen unter dem Motto „Waldarbeit einst und heute – Waldarbeit heute und einst“ gestaltet. Unsere Akteure auf diesem Wagen haben die Waldarbeit „Einst“ mit historischem Gerät und

HOLZ

vor der

Hütte

Ausrüstung und „Heute“ mit modernster Sägetechnik und Schutzausrüstung eindrucksvoll präsentiert. An diesem Festumzug waren insgesamt 67 verschiedene Gruppen bzw. Festwagen beteiligt. Mit diesem Festwagen konnte sich die FBG dem Publikum präsentieren und mit zum Gelingen der Jubiläumsfeierlichkeiten der

Gemeinde Fichtenberg beitragen. Herzlichen Dank an alle Akteure und an die Forstkammer Baden-Württemberg für ihre Unterstützung. Ein Film über den Festumzug in ganzer Länge, mit Moderation, steht im Netz unter „1200 Jahre Fichtenberg 2016“ auf YouTube zur Verfügung. FBG Gaildorf-Fichtenberg

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DER FORSTBE TRIEB FOR STBETRIEBE UND FOR STBETRIEBSGEMEINSCHAF TEN

Gar kein hölzerner Festakt

Realgenossenschaft Oberkochen feiert 150. Geburtstag – Genossenschaftswald als Generationenvertrag

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er Realwald blieb und bleibt über Generationen hinweg ein RessourcenKapital, Geschichte und Zukunft sind eng miteinander verzahnt“, erklärte Dr. Christoph Schurr, der frischgebackene Professor der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg beim Festakt in der Dreißentalhalle. Einen erfrischend kreativen Festakt hatten die Verantwortlichen der Realgenossenschaft fürs 150-jährige Bestehen vorbereitet. Musikalische Kontrapunkte mit „Swing affairs“, der Jagdhornbläsergruppe Ostalb und „Comedia vocale“ im Stile der Comedian Harmonists und dazu eine sehenswerte Ausstellung über Historie und Gegenwart der Genossenschaft. Viele Reden zwar, aber die hatten es in sich, weil transparent aufgezeigt wurde, wie eng die historischen Verdienste um Entstehung und Aufbau der Genossenschaft mit der Ausrichtung für kommende Generationen verknüpft sind. Genossenschaftswald als Generationenvertrag. „Wir weisen die älteste Geschichte in unserer Stadt auf‘, meinte Vorstand Bruno Balle. Der Wald sei Symbol und unschätzbare Heimat und die Realgenossenschaft habe binnen 150 Jahre ihre moralische Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft erfüllt. Die Lage der Genossenschaft sei stabil und für die Zukunft gesichert. Das Prinzip der Nachhaltigkeit werde gelebt und man habe Vermögen gebildet, ohne die forstpolitischen Notwendigkeiten zu vernachlässigen. Verwaltungsrat und Vorstand hätten beschlossen, eine Jubiläumsgabe von 1600 Euro pro Realrecht auszuschütten, erklärte Balle. Der Politik schrieb er ins Stammbuch: „Lasst den Wald seinen Eigentümern und führen Sie nicht durch gesetzliche Veränderungen andere Verhältnisse herbei.“ Bei der Gründung der Realgenossenschaft sei es um Überlebenssicherung gegangen, der Wald sei in erster Linie Holzlieferant gewesen, blickte Bürgermeister Peter Traub in seinem Grußwort zurück. Der „Wir-Gedanke“ habe im Vordergrund gestanden. Dies sei wohl die Erfolgsgeschichte der Realgenossenschaft bis zum heutigen Tag.

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Hermann Eberhardt ehrte (v.l.) Hildegard Balle, Brigitte Wingert, Inge Grupp und Renate Vogel. Sie hielten ihren Männern den Rücken frei. (Foto: ls)

Stabiles Wachstum im Realwald in Oberkochen Mit konsequenter Bestandspflege und waldbaulichen Mitteln sei der Realwald weiterentwickelt worden, erklärte Forstdirektor Manfred Maier. Von 1933 bis heute habe sich der Vorrat von 130 Festmeter pro Hektar auf 250 pro Hektar nahezu verdoppelt. Die Gesamtfläche von über 900 Hektar sei bestens arrondiert. Der Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg, Jerg Hilt, ging auf eine aktuelle Studie über Gemeinschaftswälder ein. Er stellte fest: „Die Realgenossenschaft Oberkochen steht für zuverlässige Holzproduktion, Stabilität, Kontinuität und Wachstum.“ Die Sorge angesichts des Kartellverfahrens und damit verwaltungsstruktureller Veränderungen stehe im Raum. Wichtig sei künftig der Zusammenhalt von privaten und kommunalen Waldbesitzern. In seiner Festrede ging MdL Winfried Mack auf die Entstehung der Realgenossenschaft aus der Allmende im 19. Jahrhundert ein. Aus der Genossenschaftsform sei Gemeinschaft entstanden. Die Genossenschaft sei ein Produkt des Fortschritts und der Moderne. Dieser Gemeinschaftssinn ziehe sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Realgenossenschaft. Bruno Balle und sein Vater Anton Balle hätten sage und schreibe 76 Jahre lang die Geschicke erfolgreich bestimmt. Professor Dr. Christoph Schurr, ein Oberkochener Sohn, nahm die Festgäste mit auf einen Streifzug durch die ältere Geschichte bis hin zur Genossenschaftsgründung am 20. September 1866.

Waldgemeinschaft habe es wohl schon Jahrhunderte vor der Gründung gegeben. Bei der Gründung ging es nach langem Streit darum, wer im Wald das Sagen hat“, betonte Schurr. Die Zahl von 93 Realrechten sei seit 1749 im „Aalener Protokoll“ festgeschrieben. Mit der Gründung der Realgenossenschaft sei die Selbstverwaltung vor Ort auf Dauer gesichert worden.

Vorstand Balle – „der richtige Mann an der Deichsel“ Forst-Diplom-Ingenieur Hermann Eberhardt zeichnete für die Laudatio der „Realmacher“ verantwortlich, allen voran Vorstand Bruno Balle, seit 47 Jahren umsichtiger und weitblickender Lenker, einfach der richtige Mann an der Deichsel“. Eberhardts Dank galt aber auch VizeVorstand Karl Wingert und Revierförster Reinhold Vogel, der mit Akribie und Herzblut seit 34 Jahren für den Realwald zuständig sei. In memoriam erinnerte Eberhardt an die Verdienste des ehemaligen Forstdirektors Karl Schurr, der als ehemaliger Leiter des Oberkochener Forstamts Um- und Aufbruch des Realwalds begleitet habe. Erinnert wurde auch an Willibald Grupp, der 37 Jahre lang als sparsamer Rechner agiert und sein Amt an dessen Sohn Willi Grupp weitergegeben habe. Nette Geste am Rande: Statt der Macher wurden die „starken Frauen“ geehrt, die ihren Männern den Rücken gestärkt hatten. Lothar Schell Originalartikel erschienen in der Schwäbischen Post am 07.06.2016

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DER FORSTBE TRIEB FOR STBETRIEBE UND FOR STBETRIEBSGEMEINSCHAF TEN

FBG Vorderes Kinzigtal – eine starke Gemeinschaft

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ie FBG Vorderes Kinzigtal versteht sich seit über 35 Jahren als verlässlicher Partner für den Waldbesitz, ob Privat-, Kommunal- oder Kirchenwald. Derzeit sind über 250 Waldbauern und drei Gemeinden mit zusammen rund 3600 ha in der FBG vertreten, die Verkaufsmenge liegt bei etwa 16.000 Festmetern pro Jahr. Der daraus folgende, nicht allzu hohe Hiebsatz hat seinen Grund im Orkan Lothar. Denn Lothar hatte sein „Epizentrum“ mitten im Gebiet der FBG und hinterließ 500.000 Festmeter Sturmholz. Daraus ergaben sich riesige Aufgaben, die organisatorische und rechtliche Veränderungen erforderten. Die FBG gründete deshalb zusammen mit den Gemeinden Ohlsbach und Berghaupten sowie der Stadt Gengenbach die Waldservice Ortenau – ein bis heute expandierender Forstdienstleiter. Über die Waldservice Ortenau werden die Holzverkäufe der FBG abgewickelt, ebenso die zahlreichen Hackeinsätze unserer Mitglieder. Der Waldbesitzer kann dabei über alle Optionen vom reinen Holzverkauf bis hin zur kompletten Bewirtschaftung seines Waldes verfügen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei natürlich der örtliche Revierleiter, der bis vor einem Jahr gleichzeitig Geschäftsführer der FBG war. Diese ideale Kombination musste leider aus kartellrechtlichen Gründen aufgelöst werden, die Geschäftsführung wird derzeit vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter kommissarisch wahrgenommen. Fortschrittliche Waldbewirtschaftung verlangt nach professionellen Maschinen. Die FBG verfügt daher über einen leistungsfähigen Rückewagen mit Funkkran und über einen 40 Tonnen-Kranspalter. Weiterhin ist ein Anhängegräder und ein Plattenrüttler für die laufende Wegunterhaltung vorhanden. Regelmäßige Korrekturen des Wegprofils an Holzabfuhrwegen spart den Waldbesitzern Geld, weil teure Generalsanierungen mit Beifuhr von Schotter seltener erforderlich werden. Für die laufende Unterhaltung der Wege gibt es bei der Forstbetriebsgemeinschaft Vorderes Kinzigtal eine besondere Förderung, denn sie besitzt eine Photovoltaikanlage mit 35 KWp Leistung auf dem Dach einer Hackschnitzelhalle. Die Überschüsse der Stromproduktion kommen den Waldbesitzern als Zuschuss zur Wegun-

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Die Mitglieder der FBG Vorderes Kinzigtal auf Lehrfahrt im Plenterwald

terhaltung wieder zugute. So wird zum Beispiel das Lichtprofilschneiden durch den Unternehmer komplett aus der Förderung bestritten. Die FBG bietet ihren Mitgliedern außerdem regelmäßig Weiterbildungsmaßnamen für Bestandspflege, Verkehrssicherung, Fälltechnik usw. an. Jährliche Lehrfahrten mit Besichtigungen und forstlichen Themen runden das Angebot ab.

Auch dabei war und ist der Revierleiter für die FBG unabdingbar. Dies sollte allen bewusst sein, wie auch immer Land und Kartellamt sich einigen. Denn nur ein gut organisierter Waldbesitz in Verbindung mit rentabler Forstwirtschaft kann den vielfältigen Aufgaben und auch den Ansprüchen der Gesellschaft gerecht werden. Bernhard Heid

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Einladung zum Holztag 2016 am Samstag, den 12. November 2016, ab 11.00 Uhr in Michelbach/Heide auf dem Gelände der Firma Messerschmidt GmbH Sie sind herzlich eingeladen, unseren diesjährigen Holztag zu besuchen! Es erwarten Sie zahlreiche Aussteller, Maschinen-Vorführungen und ein Bewirtungsangebot mit Mittagessen, Getränken, Kaffee und Kuchen. Es freut sich auf Ihren Besuch

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DER FORSTBE FORSTBE TRIEB TRIEB FOR STBETRIEBE UND FOR STBETRIEBSGEMEINSCHAF TEN

Nachhaltige, rentable Waldbewirtschaftung durch private Dienstleister – ein Modell der Zukunft D ie Ansprüche der Gesellschaft an die Wälder in unserer mitteleuropäischen Kulturlandschaft sind vielfältig; neben der Rohstoffproduktion und den Schutzwirkungen (Klima, Wasser, Boden, Infrastruktur usw.) dient der Wald in hohem Maße als Erholungsraum und als ökologischer Rückzugsort für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. In diesem Kontext orientieren sich die von der Wald Plus GmbH verfolgten Waldbewirtschaftungsstrategien an folgenden Grundsätzen: • Nur bewirtschaftete Wälder können alle genannten Ansprüche in Summe erfüllen; sich selbst überlassene Wälder werden ausschließlich ökologischen Anforderungen gerecht. • Wald ist ein bedeutendes Wirtschafts- und Vermögensobjekt. Wenn Waldwirtschaft auf der Basis des Eigentümerzieles rentabel gestaltet werden soll, dann muss das Objekt Wald auch uneingeschränkt mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten und Methoden gemessen und beurteilt werden. Es ist absolut nichts Unmoralisches, mit Waldbewirtschaftung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Geld zu verdienen. • Es ist eine gefährliche Strategie, wenn Waldeigentümer sich vom wirtschaftlichen Denken und Handeln abkoppeln und ihre Betriebe voll auf Subventionen oder auf die Alimentation durch die öffentlichen Haushalte ausrichten; denn nur über eine eigenständige Finanzierung der Forstbetriebe kann eine Waldbewirtschaftung im Sinne der Waldgesetze dauerhaft sichergestellt werden.

schaftungskonzept zusammenstellen, das von einzelnen Komponenten bis zur Komplettbewirtschaftung reichen kann. Der Komplettservice umfasst die forsttechnische Betriebsleitung, den Betriebsvollzug (=Revierdienst) und die Wirtschaftsverwaltung. Die Wald Plus GmbH beschäftigt derzeit 13 forstlich ausgebildete Mitarbeiter, deren Qualifikationen allen Bedürfnissen gerecht werden. Vorrangige Aktionsgebiete der Wald Plus GmbH sind Deutschland und die Schweiz.

Wirtschaftsziel Richtschnur für das operative Handeln unseres Unternehmens ist das Wirtschaftsziel, das der Waldeigentümer vorgibt. Nach diesem Ziel richten unsere Mitarbeiter alle Maßnahmen aus, die sie im Forstbetrieb des Eigentümers tätigen. Den verbindlichen, normativen Rahmen für die Eigentümerzielsetzung bilden die einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorgaben (z. B. Zertifizierung).

Strategien/Konzepte Die Umsetzung der Eigentümerzielvorgabe in die betriebliche Realität ist Aufgabe des forstlichen Managements. Dazu

bedarf es Strategien und Konzepte. Diese bauen auf dem Ist-Zustand des jeweiligen Betriebes auf und sind auf die Eigentümerziele hin ausgerichtet. Sie sind die Wege zum Ziel. Die Schwerpunkte sind betriebsspezifisch. Bei der Mehrzahl der von unserem Unternehmen betreuten Betriebe war es erforderlich, für folgende Betriebsbereiche Strategien zu entwickeln bzw. zu verfolgen und diese zu einer betrieblichen Gesamtstrategie zu verknüpfen: • Waldbau (biologische Produktion) Wälder wachsen langsam; Bestände entwickeln sich unter behutsamer Steuerung über Jahrzehnte und der Erfolg nachhaltiger Bewirtschaftung liegt in den Händen meist mehrerer Förstergenerationen. Unsere waldbaulichen Konzepte sind deshalb langfristiger und nachhaltiger Natur. Die biologische Produktion enthält in vielen Forstbetrieben ungenutzte Potenziale. Um diese Potenziale wirtschaftlich verfügbar zu machen, ist ein spezi-

Dienstleistungsunternehmen Wald Plus GmbH Die Wald Plus GmbH ist ein privates forstliches Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Salem am Bodensee. Unser Unternehmen bietet privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern maßgeschneiderte Lösungen für die jeweilige betriebliche Situation an. Aus einem differenzierten Leistungsspektrum („Baukastensystem“) kann sich jeder Waldbesitzer sein individuelles Bewirt-

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Individuell kombinierbares Dienstleistungsspektrum („Baukastensystem“) der Wald Plus GmbH

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KLIMAWANDEL FORSTBE TRIEB UND RISIKOMANAGEMENT FOR STBETRIEBE UND FOR STBETRIEBSGEMEINSCHAF TEN fisches Waldbaukonzept notwendig, das – basierend auf gegebenen standörtlichen Ressourcen – die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Waldwachstumskunde einbezieht. Wesentliches Element unserer Waldbaukonzepte ist die von der Forstlichen Versuchsanstalt Freiburg konzipierte Auslesedurchforstung mit Z-BaumAuswahl und -Markierung. Die praktische Umsetzung der Auslesedurchforstung stellt sicher, dass das standörtlich mögliche Potenzial an Zuwachsleistung voll ausgeschöpft wird und gleichzeitig ökologische und landeskulturelle Bedürfnisse Berücksichtigung finden. Über baumartenspezifische Produktionsprogramme können die Produktionszeiten deutlich verkürzt werden. Es ist keine Utopie, sondern gesichertes Wissen, dass mit dem Instrument der Auslesedurchforstung die angestrebten Baumstärken (Zieldurchmesser) in wesentlich kürzeren Zeiträumen erreicht werden können, als mit konventionellen Durchforstungsmethoden. Der mittel- bis langfristige Rationalisierungsgewinn liegt bei 30 – 40 %. • Arbeitsverfahren, Maschinen (technische Produktion) Deutschland ist ein Hochlohnland mit allen negativen Folgen für die immer noch stark manuell geprägten Arbeitsverfahren in der Forstwirtschaft. Das hohe Lohnniveau hat aber nicht nur negative Seiten. Es ist verbunden mit sehr hohen volkswirtschaftlichen Technologie-Standards. Die Möglichkeiten, die diese Hochtechnologie bietet, gilt es – um die Kosten im Griff zu behalten – auch in der Branche Forst- und Holzwirtschaft zu nutzen. Vor diesem Hintergrund gehört es zur Strategie der Wald Plus GmbH – soweit dies mit der Zielvorgabe des Waldbesitzers vereinbar ist – bei der Ausführung der Betriebsarbeiten ein hohes Maß an pfleglicher, kostengünstiger Technik einzusetzen. Die Mechanisierung umfasst insbesondere die Bereiche Kulturbegründung, Jungbestandspflege und Holzernte. • Holzvermarktung In der Holzvermarktung folgt die Wald Plus GmbH dem strategischen Grundsatz, dass nur Holz eingeschlagen wird, dessen Verkauf vertraglich abgesichert ist. Dadurch

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sind kurze Durchlaufzeiten, geringe Waldlager an eingeschlagenem Holz und ein schneller Kapitalrückfluss gewährleistet. Wertverluste durch Lagerschäden werden vermieden. Ein monatlicher Produktionsplan bringt die Liefermöglichkeiten und die Produktion (Holzeinschlag) in Übereinstimmung. Holzbereitstellung zur Unzeit mit allen negativen wirtschaftlichen Begleiterscheinungen (Lagerschäden, Preiszugeständnisse usw.) wird durch das einfache Instrument eines Produktionsplanes ausgeschlossen. Ein großer Vorrat an geplanten und vorbereiteten Hiebsmaßnahmen steht gegliedert nach Sortimenten, waldbaulichen Prioritäten und zahlreichen anderen Merkmalen abrufbereit in einer Hiebsdatenbank. Auf diesen Datenpool kann jederzeit schnell zugegriffen werden. Die in der Datenbank hinterlegte Holzernteplanung wird somit zu einem wirkungsvollen Marketinginstrument. Dieses Instrument beinhaltet monetäre Potenziale, die relativ einfach und schnell zu mobilisieren sind. • Informationstechnologie Um dem Waldeigentümer ein Höchstmaß an Transparenz zu bieten, die Administrationskosten gering zu halten und die interne Kommunikation zu optimieren zählt die Informationstechnologie zu den strategischen Schwerpunkten der Wald Plus GmbH. Durch gezielte Investitionen in den vergangenen Jahren ist die Wald Plus GmbH mit modernster Informationstechnologie ausgestattet. Dabei entstand eine wirkungsvolle Vernetzung der spezialisierten Betriebsbereiche über alle betrieblichen Prozesse und Prozessschritte. Gleichzeitig trägt die zentrale GIS-basierte Informationsplattform zu Transparenz und gezielter Steuerung bei. Dies schafft Flexibilität und Planungssicherheit. Die externen Akteure in den Prozessketten (Stammkunden aus der Holzindustrie, Stammunternehmer) sind über Schnittstellen an das betriebliche Informationssystem angebunden. Der Datenaustausch (Planungsdaten, Geodaten, Holzdaten, Rechnungen, Gutschriften) erfolgt über standardisierte Schnittstellen. Die Administrationskosten können auf diese Weise minimiert und die Durchlaufzeiten verkürzt werden. Ein Planungspool von zwei Jahreseinschlägen in der Hiebsdatenbank ist die

Voraussetzung für die zeit- und bedarfsgerechte Holzbereitstellung und die Nutzung der Holzeinschlagsplanung als Marketinginstrument. Ein großer Planungsvorrat schafft auch die Grundlage für die blockweise Ausführung der Betriebsarbeiten. Dadurch können der Organisationsaufwand verringert, die Kosten reduziert (Größendegression) und die Sortierung (größerer Mengenanfall) optimiert werden. • Betriebsorganisation Die Wald Plus GmbH verfolgt in ihrer Aufbauorganisation die Strategie der Spezialisierung. Wo es von der Flächenausstattung her möglich ist und sinnvoll erscheint, werden im forstlichen Außendienst biologische Produktion (Waldbau) und technische Produktion (Disposition, Arbeitsorganisation, Arbeitsausführung) organisatorisch getrennt. Auch die Waldarbeiterteams sind spezialisiert. Dies führt zu mehr Professionalität, höherer Produktivität, besseren Qualitätsstandards und zu konsequenterer Prozess- und Kundenorientierung der Mitarbeiter. Darüber hinaus generiert und fördert die Spezialisierung in hohem Maße Innovationen. • Kooperationen Die Wald Plus GmbH hat sich einen Stamm von Unternehmern geschaffen, mit dem sie vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeitet. Die EDVSysteme und die Ablauforganisation der Partnerunternehmen sind aufeinander abgestimmt. Der Daten- und Informationsaustausch kann dadurch automatisiert mit minimalem Administrationsaufwand erfolgen. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die betrieblichen Prozessketten zu optimieren. Am Erfolg partizipieren die Partner zu gleichen Teilen.

Betriebliche Steuerung Die Wald Plus GmbH wendet folgende Instrumente an, um die betreuten Betriebe auf der Basis der erarbeiteten Strategien/Konzepte zu steuern und den Waldeigentümern die zielorientierte Bewirtschaftung ihres Waldvermögens nachzuweisen: ➢ Betriebswirtschaftliches Berichtswesen • Budget und Naturalpläne • Periodische Soll-: Ist-Vergleiche (Monats-, Quartalsberichte)

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AUS DEM TRIEB FORSTBE VERBANDSGESCHEHEN FOR STBETRIEBE UND FOR STBETRIEBSGEMEINSCHAF TEN • Jahresabschlussbericht • Kennzahlen für Zeitreihen und Betriebsvergleiche • Benchmarking ➢ Qualitätshandbuch Qualitätsstandards, die für alle Betriebsarbeiten und alle betrieblichen Prozesse eindeutig formuliert sind, stellen die Normen dar, nach denen die Wald Plus GmbH ihre Dienstleistungen zu erbringen hat. Die Qualitätsstandards sind in einem Qualitätshandbuch definiert. Sie sind für den Waldbesitzer transparent und jederzeit überprüfbar und messbar. ➢ Zielvereinbarungen Für Schwerpunktaufgaben, die die Umsetzung der betrieblichen Strategien zum Ziel haben, werden mit jedem Mitarbeiter Jahresziele vereinbart. ➢ prozessbegleitendes Informationssystem Ein Gis-basiertes Informationssystem, bestehend aus mehreren über Schnittstellen miteinander verknüpften Programmen/Programmmodulen liefert aktuelle Daten und bietet damit jederzeit volle Transparenz für die Betriebsleitung und den Waldeigentümer.

Ökologische/landeskulturelle Aspekte/Ästhetik Auch bei betriebswirtschaftlich motivierten Strategien kommen die Aspekte der Landeskultur, der Ökologie und der Ästhetik nicht zu kurz. Sie sind entweder eigenständiger Teil der Eigentümerzielvorgabe oder bilden deren normativen Rahmen.

Wald Plus in Zahlen Rechtsform und Firmensitz: GmbH, Schloss Salem, 88682 Salem. Organisation: zwei Geschäftsstellen • Geschäftsstelle Süd in 88682 Salem, Baden-Württemberg • Geschäftsstelle Nord in 39615 Altmärkische Wische, Sachsen-Anhalt Betreute Forstbetriebe: 20 Betriebe mit einer Gesamtfläche von ca. 10.000 ha. Betriebsgrößen: 5 ha bis 3.700 ha.

Beschäftigte: 13 Mitarbeiter mit folgenden forstlichen Qualifikationen: • 1 x Universitätsabschluss mit Referendariat (höherer Dienst)

Beratungsmandate: mehrere Betriebe mit insgesamt ca. 20.000 ha.

• 3 x Dipl.-Forstingenieure (FH)

Periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung) 2012 – 2016: ca. 15.000 ha

• 3 x Forstwirtschaftsmeister

Ausführung von Betriebsarbeiten mit betriebseigenen Forstwirten/ Forstwirtschaftsmeistern: ca. 8000 produktive Arbeitsstunden/Jahr in den Bereichen Bestandsbegründung, Jungbestandspflege, Wertästung.

Die Vielfalt unserer Waldlandschaften in Mitteleuropa macht deutlich, dass auch intensiv bewirtschaftete Wälder – neben den Rendite-Forderungen des Waldeigentümers und den gesellschaftspolitischen Anforderungen (Schutz- und Erholungsfunktion) – allen ökologischen und ästhetischen Ansprüchen gerecht werden.

Zusammenfassung Funktionengerechter und rentabler Wald schließen sich nach unserer Unternehmensphilosophie unter folgenden Voraussetzungen nicht aus:

• 4 x Forsttechniker • 2 x Forstwirt Aktuelles Innovationsprojekt: Erproben der Einsatzmöglichkeiten von UAS (Drohnen) in den Bereichen Planung von Betriebsarbeiten, Forstschutz und Forsteinrichtung.

• Schriftlich formulierte eindeutige und widerspruchsfreie Zielsetzung des Waldeigentümers • auf die Eigentümerziele hin ausgerichtete Strategien/Konzepte in allen Betriebsbereichen • konsequente Umsetzung der Strategien/Konzepte durch qualifiziertes und motiviertes Forstpersonal • externes Controlling, das die Umsetzung der Ziele/Strategien periodisch überprüft Wald Plus GmbH Schloss Salem 88682 Salem www.waldplus.de

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AUS DEM TRIEB FORSTBE VERBANDSGESCHEHEN FOR STBETRIEBE UND FOR STBETRIEBSGEMEINSCHAF TEN

Erfolgreicher Arbeits- und Gesundheitsschutztag bei der Waldservice Ortenau eG A m dritten Arbeits- und Gesundheitsschutztag der Waldservice Ortenau (WSO) nahmen am 8. Juli 2016 im Wald bei Gengenbach rund 180 Forstwirte und Forstunternehmer sowie Revierleiter teil. Dieser Rekordbesuch zeigt, wie nachgefragt und wichtig dieses Angebot ist. Kurt Weber, Geschäftsführer der weiter wachsenden WSO mit 35 Mitgliedern, 27 Forstwirten, 33 800 Hektar Waldfläche und Sitz in Ohlsbach, weiß um die Schwierigkeit, „die eigenen Mitarbeiter auf ein einheitliches Niveau zu bringen“. Daher hatten sich Weber und sein im Vorjahr verstorbener Geschäftsführerkollege Stefan Grimm 2014 mit der Berufsgenossenschaft an einen Tisch gesetzt. Das Ergebnis war ein Arbeits- und Gesundheitsschutztag. Nachdem die Premiere schon auf sehr gute Resonanz gestoßen war, lernten im Vorjahr 160 Teilnehmer (auch über die Ortenau hinaus) und nun sogar 180 Teilnehmer im eigenen Interesse für mehr Sicherheit dazu. Jeweils überschaubare Gruppen hörten den Fachreferenten an zehn Stationen aufmerksam zu und legten bei praktischen Beispielen selbst Hand an. Es ging auch um die Bedeutung optimaler Schuhe und Schutzkleidung, zu den praktischen Themen zählten Schnitttechniken am Weg, Sortieren und Einschnei-

den, und neue Anschlagtechniken. Das Zentrum für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Villingen-Schwenningen gab Ernährungstipps, die Berufsgenossenschaft hat einen weiteren Stammplatz.

Neues Vorstandsmitglied Seit 1. Juli 2016 hat Kurt Weber wieder einen Vorstandskollegen. Wilhelm Göppert, früherer Reichenbacher Ortsvorste-

her und seit Jahren Vorsitzender der FBG Vorderes Kinzigtal, dazu Gründungsmitglied und Aufsichtsrat der WSO, übernimmt diesen durch den Tod von Stefan Grimm im letzten Sommer freigewordenen Posten im Nebenamt. Der 62-jährige Unternehmer kennt die WSO und den Forst der Region ganz genau. Er wurde dafür vom Aufsichtsrat von seiner Verpflichtung entbunden. WSO

Die Waldservice Ortenau eG – Ihr Partner für die Dienstleistungen im Wald und den Holzverkauf Holzenergie Wir vermarkten Energieholz in jeglicher Form. Damit beteiligen wir uns am Aufbau regionaler Märkte sowie der Wertschöpfung durch Holz als Energieträger. Mit dem betriebseigenen Hacker können qualitativ hochwertige Hackschnitzel gewonnen werden. Außerdem bieten wir zuverlässige Wärmelieferung für Heizungen. Holzvermarktung Wir bieten einen transparenten und kundenorientierten Holzverkauf aller Sorti-

mente. Durch abgesicherte Holzverkäufe können Waldbesitzer ihren Holzerlös maximieren. Gerne führen wir die gesamte Verkaufsabwicklung für Sie durch. Außerdem bieten wir die Möglichkeit des Stockkaufs / Selbstwerbung. Vielseitige Dienstleistungen • Dienstleistungen für FBGen • Holzeinschlag • Problemfällungen • Bewirtschaftungsverträge • Waldprojekt „Bürgerarbeit” • Nasslagerplatz • Hackschnitzel-Lagerplatz / Halle • Ruhewald Bildtann

Forstwirtservice Wir beschäftigten schlagkräftige Forstwirtgruppen. Durch die eigene Ausbildung von Fachkräften als anerkannte Forstwirt-Ausbildungsstelle wird höchste Arbeitsqualität in allen forstlichen Tätigkeiten gewährleistet. Wir verbinden dabei Regiearbeit und Unternehmereinsätze. Somit werden auch waldbesitzerübergreifende Unternehmereinsätze ohne Weiteres ermöglicht.

Kontaktdaten: Waldservice Ortenau eG | Auf dem Grün 1 | 77797 Ohlsbach Tel.: 07803 9660 0 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.waldservice-ortenau.de

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AUS DEM VERBANDSGESCHEHEN

Gut informiert – Veranstaltungen im Herbst Forstwirtschaft im Dschungel des Naturschutzrechts Gemeinsame Fachtagung mit Expertenworkshops der Forstkammer Baden-Württemberg und des Bayerischen Waldbesitzerverbandes am 24. und 25. November 2016 in Langenau bei Ulm Ab dann ist auch eine Anmeldung zur Veranstaltung möglich.

Donnerstag, 24. November 2016 10:00-17:30 Uhr Vormittags • Zum Verhältnis von Forstwirtschaft und Naturschutz – Grundsätzliches • Entwicklung des Naturschutz- und Artenschutzrechtes – Rechtliche Grundlagen • Forstwirtschaft im Dschungel des Naturschutzrechts – Betroffenheit von Forstbetrieben Nachmittags • Expertenworkshops

Überrannt? Freizeitnutzung im Privat- und Kommunalwald Ein Workshop zur Diskussion eines spannenden Politikfelds Die zunehmende Freizeitnutzung des Waldes ist eine der großen Herausforderungen für die privaten und kommunalen Forstbetriebe. Das Thema wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen und betrifft die Interessen der betroffenen Waldeigentümer auf ganz unterschiedliche Weise. Während die einen sich fragen, wie sie Ihre Rechte im eigenen Wald angesichts der zunehmenden Besucherzahl sicherstellen können und welche Haftungsrisiken damit verbunden sind spielt in vielen Betrieben auch die Frage eine Rolle, wie Erholung als betriebliches Ziel mit den anderen Waldfunktionen in Einklang gebracht werden kann. Ebenso werden Konzepte zur Inwertsetzung von Freizeitnutzungen inzwischen immer häufiger diskutiert. Welche Erwartungen haben die Mitgliedsbetriebe der Forstkammer? Welche politischen Weichenstellungen sind erforderlich? Wo brauchen die Waldbesitzer mehr Unterstützung? Wir fragen Sie nach Ihren Meinungen und Erfahrungen:

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Das detaillierte Tagungsprogramm und die Information zur Anmeldung finden Sie ab Oktober auf unserer Homepage. Ab dann ist auch eine Anmeldung zur Veranstaltung möglich.

Freitag, 18. November 2016 12:00-16:30 Uhr Gemeinsamer Mittagsimbiss Impulsvorträge • Geschichte der Erholungsnutzung • Aktuelle Ansprüche der Freizeitnutzer • Betriebliche Erfahrungswerte: Verkehrssicherung • Betriebliche Erfahrungswerte: Inwertsetzung von Erholungsleistungen • Betriebliche Erfahrungswerte: Betriebsziel Erholung Themenrunden • Verkehrssicherung und Baustellenkommunikatin • Inwertsetzung Erholungsnutzung • Betriebsziel Erholung umsetzen Abschlussdiskussion

Freitag, 25. November 2016 08:30-13:00 Uhr Vormittags • Kosten von Naturschutzleistungen • Vortragsnaturschutz im Wald • Naturschutz als Geschäftsfeld • Abschlussdiskussion

Mit dem Namen der Autoren gekennzeichnete Artikel geben nicht grundsätzlich die Meinung der Redaktion wieder. Herausgeber und Redaktion: Forstkammer Baden-Württemberg – Waldbesitzerverband V.i.S.d.P.: Jerg Hilt Redaktion: Yvonne Hengst-Ehrhart, Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart Telefon: 0711/2 36 47 37 Telefax: 0711/2 36 11 23 e-mail: [email protected] Justiziar der Forstkammer: Prof. Dr. Ulrich Kaiser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lise-Meitner-Str. 22 74074 Heilbronn Tel.: 07131-594506 Fax: 07131-5945075 E-Mail: [email protected] www.kaiser-rechtsanwalt.de

IMPRESSUM

Wo stehen wir bei der Naturschutzgesetzgebung im Wald? Was bedeuten Artenschutz und Natura 2000 für die Forstwirtschaft? Wie frei ist der Waldbesitzer in seinem Handeln? Unsere Waldbewirtschaftung wird immer mehr durch das Umwelt- und Artenschutzrecht geprägt. Die zweitägige Fachtagung zeigt wichtige Entwicklungen und Lösungsansätze auf. In mehreren Expertenworkshops werden mit Fachleuten und Juristen verschiedene Themenbereiche diskutiert. Das detaillierte Tagungsprogramm und die Information zur Anmeldung finden Sie ab Oktober auf unserer Homepage.

Nachdruck verboten. Bezugspreis ist bei Einzelmitgliedern im Mitgliedsbeitrag enthalten. Anzeigenverwaltung: Es gilt die Anzeigenpreisliste Stand 1.3.2012 Heidi Grund-Thorpe Telefon: 0 84 44 / 9 18 39 10 [email protected] Druck/Herstellung: Kastner AG – das medienhaus Schloßhof 2–6, 85283 Wolnzach Telefon: 0 84 42 / 9 18 39 10, [email protected]

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AUS DEM VERBANDSGESCHEHEN

FBG-Tagungen der Forstkammer 2016 Auch in diesem Jahr lädt die Forstkammer Baden-Württemberg wieder zu zwei Fachtagungen ein, die sich speziell an die Führungskräfte der Forstbetriebsgemeinschaften richten. Die Tagungen befassen sich dieses Jahr mit einem breiten Themenspektrum von der forstlichen Förderung über Zertifizierung und Holzverwendung bis hin zum Risikomanagement in Forstbetrieben und forstlichen Zusammenschlüssen. Im Anschluss an beide Veranstaltungen bieten wir eine Schulung zum Vereinsrecht und Satzungsfragen mit Prof. Kaiser Dr. Ulrich Kaiser, Justiziar der Forstkammer. Die Tagungen finden an folgenden Terminen statt:

Tagung Nord Freitag, 28. Oktober 2016 9:00–12:30 Uhr Landhotel Günzburg Hauptstr. 1 74635 Kupferzell-Eschental  

14:00–16:30 Uhr Information Satzungsrecht (gesonderte Anmeldung erforderlich)

Tagung Süd – Freitag, 21. Oktober 2016 9:00–12:30 Uhr Gasthaus Bären - Blessinghof Felsentalstr. 2 79871 Eisenbach-Schollach 14:00–16:30 Uhr Information Satzungsrecht (gesonderte Anmeldung erforderlich) Herzlich eingeladen sind Vorsitzende, Geschäftsführer und andere Vertreter aller in Baden-Württemberg ansässigen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Für nähere Informationen und zur kostenfreie Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Forstkammer Baden-Württemberg, Tel.: 0711/2364737 oder E-Mail: [email protected].

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WALDWORT

Wer vermietet seinen Wald? Eine Antwort auf die Beiträge zu Jagdverpachtung versus Eigenregie der letzten Ausgabe Frage: was wird der Eigentümer eines Mietshauses tun: selber vermieten oder einer „Vermietungsfirma“ einen wesentlichen Teil der Bewirtschaftung abtreten, bspw. die Bewirtschaftung des Daches? Blöde Frage, werden Sie denken, das muss natürlich in einer Hand bleiben. Warum also bei Wald und Jagd die Trennung, obwohl jeder erfahrene Waldbauer weiß: ohne vernünftige Jagd kann man sich waldbauliche Maßnahmen fast sparen, weil sie nicht den gewünschten Erfolg bringen, nämlich die natürliche Verjüngung (wo kein Baumartenwechsel angestrebt wird) des Waldes ohne Schutzmaßnahmen. Zwar kann der Waldeigentümer bei der Auswahl eines Jagdpächters/einer Jagdpächterin mit Sorgfalt vorgehen, aber alleine schon die lange Laufzeit dieser Verträge, mindestens sechs Jahre nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, bringen natur-

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gemäß Unwägbarkeiten mit sich. Die Feststellung und Bewertung eines Schadens bleibt aufwändig, bei einer Verpachtung gibt der Waldeigentümer sein Recht aus der Hand. Und natürlich haben Waldeigentümer und Jagdpächter eine unterschiedliche Interessenslage: der Waldeigentümer will Einkommen, Erholung für seine Bürger, Tourismus oder Ökologie, der Jagdpächter will seinen persönlichen Freizeitwert optimieren. Die Freizeitorientierung des Jagdpächters kritisiere ich nicht, aber für einen Waldeigentümer ist das doch eine eher nachrangige Betrachtung, oder? Auch deshalb trifft es nicht zu, was der Landesjägermeister Dr. Friedmann im Interview des Waldwirt Nr. 4 sagt: eine Verpachtung ist eben gerade nicht gut kalkulierbar für den Waldeigentümer. Ebenso unzutreffend ist Friedmanns Feststellung, dass sich die Regiejagd hinsichtlich der Verbissproblematik nicht von einer verpachteten Jagd unterscheide. Zahlreiche Betriebe, die schon jahrzehntelang in Regie bejagt werden, zeigen dies. Auch das Kostenargument sticht nicht: als Waldeigentümer kann man die Regiebejagung günstig organisieren, die Einnahmen aus Begehungsscheinen und Wildbretvermarktung machen die Einnahmeverluste in aller Regel wett. Das glauben Sie nicht? Dann sind Sie herzlich zu einem Besuch in den Stadtwald von Villingen-Schwenningen eingeladen und können sich selbst ein Bild machen! Dr. Tobias Kühn

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AUS DEM VERBANDSGESCHEHEN RECHT

Verkehrssicherungspflicht im Wald Vorbemerkungen:

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ie Frage der Verkehrssicherungspflichten ist eine allgemeine Frage, die sich in vielen Rechtsbereichen, wie dem Straßenverkehr u.a. stellt. Im Forstbereich stellen sich diese Fragen immer wieder, ohne dass der Waldbesitzer den Eindruck hat, dass er genau umrissen weiß, was dabei von ihm verlangt wird. Das Thema ist gerade in der heutigen Zeit deshalb von großer Bedeutung, weil die Begriffe der Erholungsfunktion und des freien Betretungsrechtes durch die Gesellschaft anders definiert werden, als es bei vielen Waldbesitzern der Fall ist. Hinzukommt, dass die Anzahl der Waldbesucher steigt, der Zugriff auf den Wald und den dortigen Lebensraum immer stärker wird. Dies haben die vergangenen Diskussionen um Mountainbikefahren im Wald und der Bestand der Zwei-MeterRegelung gezeigt. Immer öfter verlassen Waldbesucher die vorhandenen Wege und treten in Risikobereiche ein. Vom Waldbesitzer wird hingegen erwartet, dass er eine Risikominimierung auch im Wald vornimmt, obgleich die Waldgesetze des Bundes und der Länder regeln, dass das Betreten des Waldes grundsätzlich auch eigene Gefahr erfolgt. Die Anzahl atypischer Gefahren im Wald nimmt zu, vor allem durch die Schaffung von Erholungseinrichtungen oder Anlagen, die zum Teil von Waldbesitzern selbst oder Dritten geschaffen werden. Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht darf nicht verwechselt werden mit den Arbeitsschutzvorschriften bei Arbeiten im Wald. Diese betreffen die Pflichten, die über die Berufsgenossenschaft und evtl. Haftpflichtversicherungen vorgegeben sind und sich regelmäßig in den Unfallverhütungsvorschriften niederschlagen. Diese gelten für die Versicherten, also regelmäßig den jeweiligen Waldbesitzer. Die Verkehrssicherungspflicht besteht aber im Verhältnis des Waldbesitzers gegen evtl. Dritten.

Begriff der Verkehrssicherungspflicht Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht ist gesetzlich nirgends geregelt. Es gibt spezielle Regelungen von bestimmten

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Pflichtenkreisen, wie die Tierhalterhaftungen, die Haftung des Tieraufsehers, die Haftung des Grundstücks- und Gebäudebesitzers bzw. des Gebäudeunterhaltspflichtigen in den Bestimmungen der §§ 833 bis 838 BGB. Die Verkehrssicherungspflicht führt zu einer Haftungsbegründung in Form des Unterlassens und wird regelmäßig § 823 BGB zugeordnet. Sie trifft denjenigen, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, z. B. durch Eröffnung eines Verkehrs, Errichtung einer Anlage oder Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtgüter Dritter (z. B. für Leib und Leben) verbunden ist. Derjenige hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (vgl. Kommentar zum BGB, Palandt zu § 823 Rn. 46). Anerkannt ist, dass haftungsbegründend eine Gefahrenquelle erst dann wird, sobald sich aus der zu verantwortenden Situation vorausschauend und für einen sachkundig Urteilenden die nahliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter Dritter verletzt werden können. Andernfalls fällt eine gleichwohl eintretende Schädigung in den Risikobereich des Verletzten, was häufig mit dem Begriff des „Unglücks“ umschrieben wird. Geschützt sind im Grundsatz diejenigen Personen, mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss. Verpflichtet wird hierdurch, wer für den Bereich eine Gefahrenquelle verantwortlich und in der Lage ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Bezüglich des Inhalts einer Verkehrssicherungspflicht ist anerkannt, dass es nicht möglich ist, jegliche Schädigung auszuschließen. Es geht vielmehr um eine Risikoverteilung zwischen dem Verkehrssicherungspflichtigen und einer evtl. gefährdeten Person, d. h. darum welche Sicherheit diese Person in der jeweiligen Situation erwarten darf, mit welchen Risiken sie rechnen muss und welche ihr abgenommen werden müssen. Dies bedeutet, dass der Verkehrssicherungspflichtige deshalb nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten ei-

nes Schadensantritts Vorsorge treffen muss. Es genügen diejen igen Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind.

Zusammenfassend lassen sich die folgenden Merkhilfen geben: Je größer die Wahrscheinlichkeit eines Gefahreneintrittes, je schwerwiegender die möglichen Folgen eines Nichthandelns, je einfacher Maßnahmen objektiv möglich und zumutbar sind und je erkennbarer bzw. typischer eine Gefahrenlage ist, desto eher wird dem Verpflichteten, sprich dem Waldbesitzer ein Handeln abzuverlangen sein. Problemfälle im Wald sind vor allem die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen bzw. der Waldbestände allgemein. Zudem geht es um die Durchführung der Absicherung von Forstarbeiten, sodass Dritte nicht geschädigt werden. Es geht um Fragen des Abstandes von Waldrändern entlang einer Bebauung, die Verpflichtungen im Bereich von Waldwegen sowie öffentlichen Verkehrswegen und Verpflichtungen im Bereich geschaffener Erholungseinrichtungen, um nur die wesentlichen Anwendungsfälle bzw. Beispiele zu nennen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei der Bewertung von Verkehrssicherungspflichten immer auf den konkreten Einzelfall ankommen wird.

Schlussbemerkung Auch wenn das Thema für den einzelnen Waldbesitzer scheinbar nur schwer zu greifen ist, gibt es doch Informationsmöglichkeiten. So hat das Ministerium für ländlichen Raum einen Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht erarbeitet. Auf dieser Grundlage gibt es ein KWFMerkblatt mit dem Thema „Verkehrssicherungspflicht im Forstbereich“ und dem Untertitel „Sicherungsvorkehrungen bei Gefahren durch Waldbestände und Forstarbeiten“. Prof. Dr. Kaiser, Heilbronn Rechtsanwalt, Justiziar der Forstkammer

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KURZ UND BÜNDIG RECHT

AGDW begrüßt Klimagutachten „Die nachhaltige Forstwirtschaft und die Holzverwendung spielen für den Klimaschutz in Deutschland eine wesentliche Rolle“, sagte Philipp Freiherr zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, anlässlich des Klimaschutzgutachtens, das der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium am 2. Septem-

ber Minister Christian Schmidt übergeben haben. Das Gutachten macht nach Ansicht des AGDW-Präsidenten deutlich, dass es in den kommenden Jahre entscheidend sein wird: die Wälder an den Klimawandel anzupassen, solche Baumarten anzupflanzen, die vermutlich mit dem Klimawandel zurecht kommen, und Holz anstelle von Beton oder Stahl einzusetzen. Quelle: Holz-Zentralblatt online Newsletter vom 06.09.2016

PERSÖNLICHES

Dt. Forstwissenschaftspreis 2016 geht an Frau Dr. Doreen Schmiedel Frau Dr. Doreen Schmiedel von der TU Dresden wurde in diesem Jahr mit dem Deutschen Forstwissenschaftspreis ausgezeichnet. Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen der Forstwissenschaftlichen Tagung in Freiburg (fowita.de) am 27.09.2016. Der Preis wird alle zwei Jahre von der Eva Mayr-Stihl Stiftung gestiftet und nun zum neunten Mal in Folge an herausragende Forstwissenschaftlerinnen und Forstwissenschaftler verliehen. In ihrer Forschung beschäftigt sich die 34-jährige Wissenschaftlerin mit potenziell invasiven Neophyten. Dieses Thema der gebietsfremden Arten ist in den letzten Jahren intensiv hinsichtlich der Konsequenzen für Erhalt, Nutzung und Funktion von Waldökosystemen in Deutschland diskutiert worden. Die Preisträgerin hat es verstanden, ihre hervorragenden wis-

Land baut Flutinformations- und Warnsystem für Kommunen weiter aus Umweltminister Franz Untersteller und Innenminister Thomas Strobl haben die nächste Ausbaustufe des Flutinformations- und Warnsystems des Landes FLIWAS 3 als Testversion freigeschaltet. Ab sofort können Städte und Gemeinden das modernisierte Instrument nutzen, um sich noch gezielter auf mögliche Hochwasser vorzubereiten. Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Land unterstützt kommunale Projekte zum Erhalt der biologischen Vielfalt Auch im kommenden Jahr fördert das Umweltministerium wieder zehn Kommunen, die sich mit beispielhaften Projekten im Bereich der naturnahen Umgestaltung ihrer Grünflächen um die biologische Vielfalt bemühen. Vorhaben, senschaftlichen Erkenntnisse auch für die die in besonderer Weise dem Erhalt der Anwendung in der Praxis aufzubereiten, lokalen Biodiversität dienen, werden mit z.B. durch das Management-Handbuch 15.000 Euro bezuschusst. Quelle: Ministerium für Umwelt, zum Umgang mit gebietsfremden Arten in Deutschland. Klima und Energiewirtschaft

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KURZ UND BÜNDIG TERMINE

FBG Jahreshauptversammlungen 2016/17 Richten Sie die Einladung zu Ihrer FBG-Jahreshauptversammlung für Termine im Frühjahr bitte bis zum 12. Dezember an die Geschäftsstelle der Forstkammer. Die Terminanmeldungen werden dort gesammelt und je nach Verfügbarkeit der Geschäftsleitung wird dann entschieden, wer an Ihrer FBG-Tagung teilnehmen kann.

Waldbauerntag auf dem Hackerhof/ Oberwolfach am 7. Oktober 2016 Der Plenterwald ist das Schwerpunktthema des diesjährigen Waldbauerntags am 7. Oktober bei Familie Echle auf dem Hackerhof in Oberwolfach. Die Familie bewirtschaftet seit einigen Generationen dort eine große zusammenhängende Plenterwaldfläche. Da sich der Hackerhof etwas abgelegen weit hinten im Rankachtal befindet, beginnt der diesjährige Waldbauerntag um 9.30 Uhr mit einer Vortragsveranstaltung im Landgasthof „Zum Walkenstein“ in Oberwolfach-Walke. Hierbei werden die

Referenten der Forstkammer Baden-Württemberg, der Forstdirektion Freiburg und des Forstamts Oberwolfach auf das Thema einstimmen. Nach dem Mittagessen fährt man dann gemeinsam das Tal hinauf in den Wald. Auf vier Stationen werden wichtige Aspekte der Plenterwaldnutzung anschaulich präsentiert. Vertreter des Forstamtes, der Forstlichen Versuchs und Forschungsanstalt und der Betriebsleiter Martin Echle selbst werden Rede und Antwort stehen. BLHV/Foka

Überregionales Lehrgangsangebot für Privatwaldbesitzer/innen an den Forstlichen Bildungszentren des Landesbetriebs ForstBW Die Angebote von Oktober bis Dezember 2016:

Forstliches Bildungszentrum Königsbronn 25.10.

WF-1816 Einsatz von Rückewagen im Privatwald

05.-07.12. WF-0316 Holzernte-Grundlehrgang (Modul B) *%* 07.-09.12. WF-0916 Holzrücken im Privatwald noch wenige Plätze!

Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe 11.10.

WL-0116 Artenschutz und Biotopgestaltung im Wald

21.10.

WB-0616 Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald in Ba-Wü

28.10.

AR-0516 Kauf und Wertermittlung von Wald

09.-11.11. WB-0216 Durchforstung im Privatwald (Fi-Ta) 18.11.

AR-0416 Das Nachbarrecht im Wald

Darüber hinaus gibt es weitere Lehrgänge, mit welchen sich die Bildungszentren an den lokalen Angeboten beteiligen. Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn beim Veranstalter

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Teilnehmerkreis: Personen aus den Bereichen Privatwaldbesitz, Revierleitung, FBG-Angehörige, Betriebsangehörige von Kommunen und Unternehmen, Interessierte Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 60 € pro Tag, bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü ermäßigt: 30 €. Abweichende Lg.-Gebühr bei Motorsägen-Lehrgängen. Bei Mitgliedschaft in der SVLFG wird bei den mit *%* gekennzeichneten Lehrgängen eine Förderung von 30 € verrechnet; die Sachkundelehrgänge für Winden- und Forstkranprüfung sind für diesen Personenkreis gebührenfrei. Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 € pro Tag bei Vollpension. Am FBZ Karlsruhe Verpflegung sowie ggf. Unterstützung bei der Unterkunft. Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsangebotes 2016. Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, 89551 Königsbronn, Tel: 07328/9603-13, Fax: 07328/9603-44, e-mail: [email protected] Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter-Allee 2, 76131 Karlsruhe,

Tel: 0721/926-33 91, Fax: 0721/926-62 97, e-mail: [email protected] Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs ForstBW finden Sie im Internet unter www.wald-online-bw.de sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der Broschüre aktiv für den Wald – Bildungsangebot 2016 des Landesbetriebs ForstBW.

Einladung zum Forstvereinstag am 25.10.16 in Rottenburg Der Baden-Württembergische Forstverein lädt alle Mitglieder und Interessenten am Dienstag, den 25.10.2016 zum „Forstvereinstag“ nach Rottenburg ein. In Zusammenarbeit mit ForstBW, der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg und der Abteilung Forst des Landratsamtes Tübingen wird eine eintägige Veranstaltung in Rottenburg mit Vorträgen, Führungen und Halbtags-Exkursionen durchgeführt. Lesen Sie weiter unter http://www.forstverein.de/bwfv/termine.html Forstverein

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TERMINE LITERATUR

Wildschäden am Wald Wildschäden am Wald stellen in vielen Gegenden Deutschlands eine gravierende Beeinträchtigung der Waldbestände dar. Die Broschüre gibt Informationen und Hinweise zum Umfang der Problematik - zu den waldbaulich-ökologischen wie auch zu den ökonomischen Aspekten - sowie zu möglichen Lösungswegen. Die Reduktion überhöhter Schalenwildbestände stellt dabei eine wichtige Grundlage zur Verringerung der Wildschäden dar. Um dies zu erreichen, sind aber häufig weitergehende jagdliche wie auch waldbauliche Maßnahmen erforderlich. Die Broschüre stellt dazu wichtige Ansatzpunkte vor und skizziert Möglichkeiten eines Ausgleichs zwischen jagdlichen, ökologischen und ökonomischen Zielen. Die Fragen zum Ersatz von Wildschäden werden ebenfalls ausführlich behandelt. Herausgegeben von aid infodienst, Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn, ISBN/EAN 978-3-8308-1204-3, Bestell-Nr.: 1134, Broschüre, 3,50 €

Ratgeber Forstkulturen – Kompaktes Waldbesitzer-Wissen! Der Ratgeber beantwortet alle Fragen rund um die Begründung von Forstkulturen und liefert wertvolle Praxistipps – angefangen bei der Jungbestandspflege bis hin zur Wertastung. Wie wirkt sich die Klimaveränderung auf den optimalen Pflanzzeitpunkt aus? Welche Faktoren beeinflussen eine stabile Wurzelentwicklung? Macht die Verwendung von Ballenpflanzen anstelle von wurzelnackten Pflanzen für einen stabilen Anwuchs Sinn? Wie funktioniert optimale Naturverjüngung, und wie lässt sie sich sinnvoll mit Freisaaten kombinieren? Hier finden Sie alles zum Thema Pflanzung, Saat und Naturverjüngung perfekt für Privatwaldbesitzer, Forstunternehmer und alle, die sich mit der Verjüngung von Waldbeständen beschäftigen!

Heft-Format DIN A5, 128 Seiten, Preis 12,95 €, Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH, Kundenservice, Postfach 40 05 80 - 80705 München, Tel.: +49 (0)89 12705-228, E-Mail: [email protected], www.dlv.de

Ratgeber: „Schnittholzausbeute planen“ Mit diesem Ratgeber optimieren Sie Ihre Schnittholz-Ausbeute für Kanthölzer, Latten und Bretter abhängig vom Stammdurchmesser. Die Schnittmustertabellen sind ideal für die schnelle und unkomplizierte Kalkulation vor Ort. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.dlv.de/presse/detailansicht.html?tx_news_pi1%5Bnews%5 D=130&cHash=25ff4ca6d923f8d6e930e 2c021be4406 Quelle: dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag

Fred Pearce

Die neuen Wilden Wie es mit fremden Tieren und Pflanzen gelingt, die Natur zu retten »Ein Buch voller Optimismus für eine sich rasant wandelnde Welt.« Lange Zeit war Fred Pearces Meinung zu invasiven Arten klar: Bärenklau, Waschbär & Co. gehören nicht nach Mitteleuropa und bedrohen die Tiere und Pflanzen, die hier heimisch sind. Doch was, wenn unsere etablierte Sicht auf Natur und Ökosysteme falsch ist? Was, wenn echter Naturschutz gerade darin besteht, die invasiven Arten willkommen zu heißen? In seinem neuen Buch begibt sich Fred Pearce auf eine Reise um die Welt. Dabei stößt er auf dramatische Fälle, etwa den der berüchtigten Aga-Kröte, eine der invasiven Tierarten, die Australien in beängstigendem Tempo erobert und einheimische Arten massiv bedrängt. Doch was für Einzelfälle gilt,

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gilt nicht für die Mehrheit. Die meisten der invasiven Tier- und Pflanzenarten sterben oder werden zu vorbildlichen Einwanderern, in vielen Fällen bereichern sie sogar die Vielfalt der Arten. Das Buch ist eine streitbare Kritik an einem fremdenfeindlichen, rückwärts gerichteten Naturschutz, der invasive Arten als Schuldige inszeniert, statt sich mit dem Neuen konstruktiv auseinanderzusetzen. Denn gerade in Zeiten sich stark veränderter Ökosysteme und des Klimawandels brauchen wir widerständige Arten, die unsere biologische Vielfalt bereichern – und übernutzte Landschaften regenerieren. 320 Seiten, oekom verlag München, Waltherstraße 29, 80337 München, 22,95 €, ISBN-13: 978-3-86581-768-6

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