V O R V E R T R A G L I C H E I N F O R M A T I O N

Seniorenwohnen Am Villengang Jena Seniorenpflege SOT gemeinnützige GmbH VORVERTRAGLICHE INFORMATION -stationäre Pflege- Seniorenwohnen „Am Villenga...
Author: Gerda Kramer
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Seniorenwohnen Am Villengang Jena

Seniorenpflege SOT gemeinnützige GmbH

VORVERTRAGLICHE INFORMATION -stationäre Pflege-

Seniorenwohnen „Am Villengang“ Sellierstraße 8 07745 Jena

Eintragung im Handelsregister B, HRB 50 28 20, Amtsgericht Jena Aufsichtsratsvorsitzender: Herr Klaus – Dieter Horchem Geschäftsführer: Sven Kost, Elke Slowik, Lars Eisert-Bagemihl IBAN: DE30 5206 0410 0108 0013 83, BIC GENODEF1EK1 Bank: Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel, Konto – Nr.: 10 800 13 83, BLZ 520 604

Vorvertragliche Information gemäß § 3 WBVG

Sehr geehrte Interessenten, wir freuen uns, dass Sie sich für eine Aufnahme in unserem Haus interessieren bzw. sich schon dafür entschieden haben. Sie können sicher sein, dass in unserem Haus alles getan wird, um Ihnen Ihren Lebensabend so angenehm wie möglich zu gestalten. Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Sie über das Leistungsangebot und über den Inhalt der Dienstleistungen vorab in Kenntnis setzen. Lesen Sie sich bitte dieses Informationsschreiben vor Vertragsabschluss aufmerksam durch. I. Die Einrichtung 1. Die Einrichtung wurde im Jahr 2008 nach einem neuen Konzept der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen erbaut und ist wie folgt ausgestattet: o pro Etage drei Hausgemeinschaften mit Wohn-/ Essküchen und Hauswirtschaftsräumen o Arbeitsräume für das Pflegepersonal o diverse Wirtschafts- und Lagerräume o 2 Personenaufzüge, Notrufanlage, Telefonanlage, sicherheitstechnische Anlagen o Gemeinschaftsräume: Cafeteria, Veranstaltungs- und Andachtsraum o Balkone und Loggien in jeder Wohnetage o Garten der Sinne und ein Dachgarten mit Bänken zum Verweilen o „Werkstattkneipe“ für individuelle Betreuungsangebote o Frisiersalon und Fußpflege o Sauna 2. Die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung nach § 115 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) vom 27. und 28. Februar 2012 finden Sie am Ende dieser Information. II. Unser Leistungsangebot 1. Wohnen Das/ die Ihnen angebotene Einzelzimmer Nr. ……./ Doppelzimmer Nr. ……./ Wohneinheit Nr. ……… hat eine Größe von …………… m² und ist bereits mit Pflegebett Kleider- Wäscheschrank mit separat schließbaren Wertfach Nachtschrank Tisch und Bestuhlung Beistellschrank Garderobe fest installierter Deckenlampe Bad mit Toilette, Dusche, Waschbecken, Spiegel und Ablage Telefonanschluss Internetanschluss (vorbereitet) fest installierte Notrufanlage mit Wechselsprechanlage Fernseh- und Radioanschluss Bettleselampe ……………………… ……………………… ausgestattet. 2

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Sie können weitere eigene Möbel und andere Einrichtungsgegenstände für Ihren Privatbereich mitbringen. In welchem Umfang dies im Einzelnen möglich ist, besprechen Sie bitte vorher mit der Einrichtungsleitung. Das Bad mit Dusche/ WC befindet sich in gemeinsamer Nutzung mit der/ dem Bewohnerin/ Bewohner in Zimmer Nr. ………………. in alleiniger Nutzung 2. Verpflegung Die gesamte Verpflegung erfolgt direkt in der Hausgemeinschaft und wird durch eine/ n Alltagsbegleiter/ in koordiniert. Aufgabe der Alltagbegleiter ist es, Mahlzeiten nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zu bereiten und so zu präsentieren sowie zu servieren, dass Sie in einer kultivierten Atmosphäre Ihre Mahlzeiten einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf besondere Bedürfnisse Rücksicht genommen sowie Ihren Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen. Unsere Alltagsbegleiter sind verpflichtet, Sie in die Planung, Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten entsprechend Ihren Wünschen und Fähigkeiten einzubeziehen. Wir bieten folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an: - Frühstück - Zwischenmahlzeit - Mittagessen - Nachmittagskaffee - Abendessen - Spät-/ Nachtmahlzeit Getränke (Wasser, Kaffee, Tee, verschiedene Säfte) zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs sind jederzeit kostenlos erhältlich. Bei Bedarf erfolgt eine gezielte Ernährung gemäß Ernährungsplanung oder Diätkost nach ärztlicher Anordnung. Ihre Gäste sind im Rahmen der Möglichkeiten bei rechtzeitiger Anmeldung zu allen Mahlzeiten willkommen (Preise für Gästeessen: aktuelles Entgeltverzeichnis bei der Hauswirtschaftsleiterin einsehbar). 3. Pflege Ihnen wird die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens angeboten. Die Pflege dient auch der Minderung sowie der Vorbeugung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Unsere Mitarbeiter verpflichten sich, Ihre Lebensgewohnheiten zu berücksichtigen und das Prinzip Ihrer Zustimmung zu den Pflegeleistungen zu achten. Zu den Leistungen der Pflege gehören - Hilfen bei der Körperpflege; - Hilfen bei der Ernährung; - Hilfen bei der Mobilität.

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Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse erbracht. Wir orientieren uns an dem anerkannten Pflegemodell der „Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens“ (AEDL) und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagementprozess. Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einer Pflegestufe. Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passen wir unsere Leistungen Ihrem veränderten Bedarf an. Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass für Sie eine andere Pflegestufe zutrifft, werden wir, mit Ihrem Einverständnis, Ihre Pflegekasse/Ihren Kostenträger informieren. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse/ der Kostenträger entsprechend der Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Es kann vorkommen, dass bei Änderungen Ihres Pflegebedarfs (z. B. zunehmender Weglauf-/ Hinlauftendenz, Wachkoma, Aggressivität) die Pflegeund Betreuung in der Einrichtung auf Grund des Leistungsangebotes, des Konzeptes, der Bauweise oder der Vereinbarungen in den LQV nicht fortgesetzt werden kann. 1 4. Zusätzliche Betreuungsleistungen Wenn Sie einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gem. § 87b Abs. 1 SGB XI haben und Ihre Pflegekasse dies feststellt, bieten wir Ihnen zusätzliche Betreuung und Aktivierung durch zusätzliche Mitarbeiter an. Die Kosten werden allein von der Pflegekasse getragen! 5. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Wir erbringen auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden. Diese Leistungen werden im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Bei dauerhaftem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht auf diese ein Anspruch nur gegenüber der Krankenversicherung, § 37 Abs. 2 S. 3 SGB V. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt in der Regel durch die an unsere Einrichtung vertraglich gebundene Versorgungsapotheke. Selbstverständlich bleibt davon Ihre freie Apothekenwahl unberührt. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Medikamente. Die freie Arztwahl wird garantiert. Wir sind Ihnen aber auf Wunsch gern bei der Vermittlung ärztlicher Versorgung behilflich.

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Der Leistungsausschluss muss nach § 3 Abs. 3 Nr. 5 WBVG in hervorgehobener Form erfolgen und auch im Vertrag von Anfang an vereinbart werden!

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6. Leistungen der Sozialen Betreuung Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen die notwendigen Hilfen bei der Gestaltung Ihres Lebensraums und bei der Orientierung in Ihrem neuen Zuhause. Sie tragen auch Sorge, dass Sie Gelegenheit haben, an kulturellen, religiösen und sozialen Angeboten teilzunehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen, Ihren Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen für Einzelgespräche und Beratung zur Verfügung. Die Beratungsinhalte unterliegen der Schweigepflicht, wenn Sie die Mitarbeiter nicht von der Schweigepflicht entbinden. Wir bieten spezielle Freizeitangebote und kulturelle Veranstaltungen an. Sie werden an der Programmgestaltung beteiligt. Für die Freizeit und Kulturangebote wird in der Regel kein gesondertes Entgelt erhoben. Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht werden. Die Entgelte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt gegeben und vorher mit dem Beirat des Hauses abgesprochen. 7. Leistungen der Haustechnik Die Mitarbeitenden der Haustechnik sind verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen der Einrichtung. Zu den Aufgaben gehört auch die Hilfestellung bei der Gestaltung und Erhaltung Ihres persönlichen Wohnraumes, falls Sie oder Ihnen nahestehende Personen dies nicht erledigen können. Hilfestellungen und Dienste beim Ein- und Auszug können wir Ihnen gerne vermitteln. 8. Leistungen der Verwaltung Die Mitarbeitenden in der Verwaltung sind verpflichtet, Sie oder Ihre Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden zu beraten. Zu ihren Aufgaben gehört auch der Empfang von Besuchern, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen von Ihnen. Wir können Ihnen auch bei der Verwendung und Verwaltung Ihres Barbetrages in Rahmen unserer Zusatzleistungen behilflich sein. Jede Ausgabe wird dann dokumentiert, die bestimmungsgemäße Verwendung wird zentral geprüft und kann Ihnen oder Ihrem Beauftragen jederzeit belegt werden. III. Unsere Preise 1. Leistungsentgelte Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) und dem Einrichtungsträger festgelegt. Die Entgeltbestandteile und aktuellen Entgelte sind zurzeit (Stand 01.04.2012) pro Tag: Pflegestufe/ Pflegeklasse

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Kosten pro Tag in Euro

Kosten pro Monat in Euro

Pflegeleistungen

Unterkunft

Verpflegung

Investitionskosten

Ausbildungs -umlage

Gesamtkosten pro Tag

Gesamtkosten pro Monat

Anteil Pflegekasse

Eigenanteil

38,62 54,08 73,39 85,49

16,08 16,08 16,08 16,08

4,13 4,13 4,13 4,13

19,84 19,84 19,84 19,84

0,00 0,00 0,00 0,00

78,67 94,13 113,44 125,54

2.393,14 2.863,43 3.450,84 3.818,93

1.023,00 1.279,00 1.550,00 1.918,00

1.370,14 1.584,43 1.900,84 1.900,93

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2. Entgelterhöhungen Preisänderungen lassen sich leider nicht ausschließen. Zu einer Änderung kann es dann kommen, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf sich so verändert, dass Ihre Pflegekasse/Ihr Kostenträger für Sie eine niedrigere oder höhere Pflegestufe feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Möglichkeit informiert haben. Daneben gibt es noch die „allgemeine“ Preiserhöhung. Die oben aufgeführten Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Einrichtungsträger, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden. Sind unsere Einkaufspreise oder die Personalkosten nachweislich gestiegen oder ist eine Steigerung absehbar, können unsere Verhandlungspartner einer Erhöhung der Entgelte zustimmen. Diese beabsichtigte Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher schriftlich angekündigt und begründet werden. Sie erhalten Gelegenheit, die Angaben zur Erhöhung zu überprüfen. 3. Zusätzliche Leistungen Für besondere Komfortleistungen und andere Angebote (sonstige Leistungen genannt) bieten wir Ihnen Zusatzleistungen gemäß unserer aktuellen Zusatzleistungsliste an. IV. Hinweise 1. Wäscheversorgung Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche werden von der Einrichtung gestellt. Wollen Sie diese Dinge trotzdem selbst mitbringen, so müssen diese von Ihnen gewaschen werden. Möchten Sie Ihre eigenen Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche in einer Wäscherei waschen lassen, sind wir Ihnen gern bei der Wahl eines Wäschereinigungsservice behilflich. Bringen Sie bitte ausreichend gekennzeichnete Leibwäsche und Oberbekleidung (für jede Jahreszeit) nach Ihrem persönlichen Bedarf mit. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kleidung waschbar (Maschinenwäsche) ist. Das Waschen von Handwäsche gehört nicht zum Leistungsumfang der Einrichtung. Reinigungskosten für die chemische Reinigung müssen Sie selbst tragen. 2. Persönliche Kosmetik Bringen Sie bitte Ihre persönliche Kosmetik mit und vergessen Sie außerdem nicht: - Zahnputzutensilien, Prothesenbecher - Rasierzubehör - Kosmetikartikel - Waschtasche mit Inhalt Eine Reisetasche für einen möglichen Krankenhausaufenthalt sollte in Ihrem Schrank zu finden sein. 3. Tageszeitung Beziehen Sie eine Tageszeitung oder andere Zeitschriften im Abonnement? Wenn ja, dann melden sie diese bitte auf die neue Anschrift um und informieren Sie uns.

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4. Postvollmacht Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie das Seniorenwohnen Am Villengang zur Entgegennahme von Postsendungen, ausgenommen Sendungen gegen Nachnahmegebühr.

…………………….. Datum

…………………………………… Unterschrift

5. Benachrichtigung im Krankheitsfall Im Krankheitsfall bitte ich nachstehende Angehörige zu informieren. Name:

Vorname:

Verw. Verhält.:

Straße:

PLZ /Ort:

Tel.:

6. Unterlagen zur Heimaufnahme Folgende Unterlagen werden beim Einzug benötigt bzw. sollten vorliegen: - ausgefüllter Heimaufnahmeantrag - ärztlichem Fragebogen (zukünftige Hausarztbetreuung bitte abklären) - 1 Exemplar der Vorvertraglichen Information für unsere Unterlagen - Kopie des Pflegestufenbescheides - ggf. Kostenzusage des zuständigen Sozialhilfeträgers - Personalausweis, evtl. Schwerbeschädigtenausweis - Krankenkassen - Chipkarte - evtl. Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel und Krankentransport - Gebührenbefreiung für Rundfunk- und Fernsehen - evtl. Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung in Kopie Achtung! In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie innerhalb von 8 Tagen unbedingt die Wohnsitzummeldung bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt vornehmen bzw. vornehmen lassen; ebenso die Ummeldung bei der zuständigen Krankenkasse. Bei der Pflegekasse beantragen Sie die Leistungen der vollstationären Pflege. Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.

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Vorvertragliche Information gemäß § 3 WBVG

Am Tag der Aufnahme erhalten Sie den Heimvertrag in 2- facher Ausfertigung, den Sie mit Ihrer Unterschrift rechtskräftig bestätigen. Geben Sie bitte beide Exemplare mit Ihrer Unterschrift in der Verwaltung ab. Ein Exemplar erhalten Sie nach Unterschrift der Einrichtungsleitung zurück.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

Mit freundlichen Grüßen

……………………………………….. Einrichtungsleiter/in

Stand der Information: 01.09.2012

Hier: Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung nach SGB XI2 Die Überprüfung der Qualität der Leistungen der Einrichtung wurde im Transparenzbericht mit der Gesamtnote 1,1 bewertet.

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soweit vorhanden

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