TIM CONSULT Newsletter

Seite 1 von 29 TIM CONSULT Newsletter I/2014 – Public Management Liebe Leserinnen und Leser, auch das erste Quartal sorgte für Spannung in der Abfal...
Author: Theodor Maier
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TIM CONSULT Newsletter I/2014 – Public Management

Liebe Leserinnen und Leser, auch das erste Quartal sorgte für Spannung in der Abfallwirtschaft, die anhaltende Diskussion zur Einführung der Biotonne oder die Novelle des ElektroG sind nur zwei Beispiele dafür, denen wir uns in diesem Newsletter widmen. Neben weiteren Beiträgen zu unseren Erfahrungen aus Beratungsprojekten, möchten wir Sie auch auf aktuelle Pressemeldungen hinweisen sowie auf die Neuausgabe unserer Software-Studie 2014. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Informationen zu unserem Leistungsspektrum finden Sie unter www.timconsult.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ In dieser Ausgabe lesen Sie (bitte klicken):

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Alternativen zur Biotonne Novelle des ElektroG veröffentlicht – was sich künftig für Kommunen ändert „Brennpunkt Alttextilien“ – Kommunale Strategien und Praxiserfahrungen Aus der Praxis: IT-Einsatz im Containerdienst Vergabepraxis I: Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Alttextilien Vergabepraxis II: Ausschreibung von Betriebsstoffen für Müllverbrennungsanlagen E-Vergabe ab 2016 für Kommunen verpflichtend Kurz gemeldet: o

TIM CONSULT gratuliert dem Entsorgungsverband Saar zum Sonderpreis des VKU

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ÖPP in der Praxis: Neue Gesellschaft zur Abfallsammlung im Landkreis Osnabrück

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Stadtwerke Rodgau nehmen Betrieb der Kompostierungsanlage in die eigene Hand

Veranstaltungsnachlese: Hofer Runde „Alternativen der Bioabfallerfassung“ Ab sofort bestellbar – Markstudie Softwarelösungen in der Abfallwirtschaft 2014 Kontakt

Mit herzlichen Grüßen aus Mannheim Ihr TIM CONSULT Team

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Alternativen zur Biotonne Ab dem 1. Januar 2015 dürfen gem. § 11 Abs. 1 KrWG keine Bioabfälle mehr im Restabfall entsorgt werden. Ziel der Getrenntsammlung von Bioabfällen ist die Nutzung des organischen Materials zur Energiegewinnung durch Vergärung der Bioabfälle sowie die Gewinnung von Kompost, um dadurch den Einsatz von Primärressourcen wie z. B. Torf zu reduzieren. Dennoch gibt es immer noch Widerstände gegen die Einführung oder die Optimierung der Getrenntsammlung der Bioabfälle. Argumente gegen die Getrenntsammlung der Bioabfälle sind mögliche Gebührenerhöhungen aufgrund der steigenden Kosten der Abfallwirtschaft durch das zusätzliche Sammelsystem, aber auch Hygieneaspekte, Platzprobleme oder die bisher praktizierte Eigenkompostierung der Bioabfälle. Um einerseits den gesetzlichen Anforderungen der Getrenntsammlung von Bioabfällen gerecht zu werden, andererseits die in manchen Gebietskörperschaften mit der Einführung einer zusätzlichen Biotonne entstehenden regionalen Probleme zu lösen oder Widerstände aus der Bevölkerung zu berücksichtigen, werden Alternativen zu einer zusätzlichen Biotonne diskutiert. Hierzu zählen Möglichkeiten der Getrenntsammlung der Bioabfälle über ein Bringsystem mittels Container für die Bioabfälle, anstelle eines Holsystems über die eigene Biotonne. Aber auch eine Erfassung der Bioabfälle durch die Haushalte über Biobeutel anstelle einer Biotonne. Bringsystem als Alternative zum Holsystem Schon seit dem Jahr 2000 sammelt der rheinland-pfälzische Landkreis Birkenfeld die Bioabfälle seiner ca. 82.000 Einwohner getrennt von den Restabfällen über spezielle Sammelcontainer für Bioabfälle. Hierzu stellte der Landkreis 940 Container mit 660 Liter Fassungsvermögen wohnungsnah und bedarfsorientiert auf. Zuvor hatte der Landkreis eine Testphase erfolgreich durchgeführt und durch eine Bürgerbefragung festgestellt, dass 80 % der Beteiligten diesem Bringsystem den Vorzug vor einer Biotonne gaben. Die Sammelcontainer verfügen über ein Schleusensystem, um Geruchsbelästigungen zu verhindern und den Einwurf von anderen Abfällen weitgehend zu verhindern. Die Haushalte haben die Möglichkeit, für die getrennte Erfassung ihrer Bioabfälle ein Vorsortiergefäß und biologisch abbaubare Tüten aus Maisstärke mit einem Volumen von jeweils 10 Liter kostenfrei zu bekommen. Die biologisch abbaubaren Biotüten stellen, nach Aussage des Verwerters, keine Probleme in der Vergärungsanlage dar.

Abb. 1: Biobeutel, Vorsortiergefäß und Sammelcontainer für Bioabfälle (Quelle: Homepage des Landkreises Birkenfeld)

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Wichtig für die Akzeptanz dieses Sammelsystems über Container sind eine wöchentliche Leerung der Container, die regelmäßige Reinigung der Container innen und außen sowie die Sauberhaltung der Standplätze durch das beauftragte Sammelunternehmen. Um ein solches Bringsystem mit Containern umsetzen zu können, ist die Abstimmung der Abfallwirtschaft des Landkreises mit den Städten und Gemeinden über Containerbedarf und Standplätze erforderlich; dies gelingt nicht immer. Den Vorteilen dieses Bringsystems, insbesondere der Verzicht auf eine zusätzliche Biotonne für die Haushalte und auf eine Abfuhrlogistik für den Landkreis sowie keine Hygiene- oder Geruchsprobleme, stehen Nachteile wie z. B. vereinzelte Verwendung von Plastiktüten anstelle Biotüten, Fehlwürfe oder Verunreinigungen der Standplätze gegenüber. Zur Vermeidung dieser Nachteile ist eine intensive und erfolgswirksame Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Biobeutel als Alternative zur Biotonne Eine weitere Alternative zur haushaltsnahen Biotonne ist der Einsatz von Biobeuteln zur getrennten Erfassung und Sammlung von Bioabfällen. Im baden-württembergischen Ostalbkreis bietet die Abfallwirtschaft schon seit vielen Jahren ihren ca. 311.000 Einwohnern den Kauf von Biobeuteln aus Kunststoff zur Erfassung ihrer Bioabfälle an. An ca. 100 GOA-Agenturen (z. B. Einzelhandel, Tankstellen, Bezirksämter) können die Einwohner im Ostalbkreis die gebührenpflichtigen Biobeutel entweder mit einem Volumen von 7,5 Liter oder 15 Liter erwerben. Ziel für die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) als zuständigem Entsorgungsträger des Landkreises ist dabei, eine möglichst hohe Energieausbeute der Bioabfälle in der Vergärung zur erzielen. Mit dem Einsatz von Biobeuteln sollen die Nachteile einer Biotonne vermieden werden, wie z. B. höherer Anteil an Fehlwürfen, Anteil an Ast- und Grünschnitt sowie der Platzbedarf der zusätzlichen Biotonne.

Biobeutel als Alternative zur Biotonne (Quelle: Forster, H.: Die hochwertige Verwertung beginnt in der Erfassung; Vortrag v. 01.04.2014, Hofer Runde, Hof)

Mit den Biobeuteln gelingt es im Ostalbkreis, einen Bioabfall, bestehend aus nahezu vollständig energiereichen Küchenabfällen und Speiseresten, ohne Störstoffe und mit hoher Gasausbeute zu sammeln. Dadurch reduziert sich die Sammelmenge je Einwohner und Jahr, wodurch ein Zielkonflikt zwischen dem politischen Ziel einer Steigerung der getrennt zu sammelnden Bioabfallmenge und dem regionalen Ziel einer hohen Qualität der Sammelmenge, deutlich wird.

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Zusätzlich zu den Biobeuteln können die Haushalte ein Vorsortiergefäß erwerben, in das der Biobeutel eingehängt werden kann. Die verschnürten Biobeutel werden am Abfuhrtag bereitgestellt und von den eigenen Fahrzeugen der GOA das gesamte Jahr wöchentlich eingesammelt; in der Kompostierungsanlage werden die Biobeutel maschinell getrennt. Neben den Nachteilen der Getrennterfassung von Bioabfällen über Biobeutel, wie z. B. Trennung des Kunststoffs in der Bioverwertungsanlage, manuelle Sammlung der Biobeutel, Beschädigung der Biobeutel und damit verbundene Geruchsprobleme sowie Einrichtung eines Händlernetzes, verfügt der Einsatz von Biobeuteln über Vorteile, insbesondere, wenn der Bedarf an hoher Qualität der Bioabfälle ein wesentliches Ziel der Abfallwirtschaft darstellt. Neben der höheren Qualität sind weitere Vorteile der Biobeutel: keine Behälterbeschaffung und keine Behälterverwaltung, keine Stellplatzprobleme am Grundstück, kaum Mengenveränderung beim etablierten Sammelsystem für Grünschnitt, bedarfsgerechtes Volumen für Haushalte, vereinfachte Gebührenerhebung, geringerer Verwaltungsaufwand aufgrund Biobeutelbeschaffung durch Haushalte. Diese beiden Beispiele zeigen, dass es keine Standardlösung zur Umsetzung der zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen Getrenntsammlung von Bioabfällen gibt. In den Projekten von TIM CONSULT zur Einführung oder Optimierung der Getrenntsammlung von Bioabfällen werden die jeweiligen Sammlungs- und Verwertungskonzepte immer unter Einbeziehung der politischen, wirtschaftlichen, siedlungsstrukturellen und technologischen Anforderungen der Abfallwirtschaft in den einzelnen Städten und Landkreisen entwickelt. Sollten Sie sich für eine Optimierung des Sammelsystems Ihrer Bioabfälle interessieren, kontaktieren Sie uns oder besuchen eine unserer regelmäßigen Veranstaltungen zu diesem Thema.

_____________________________________________________________ Dr. Frank Wißkirchen Bereichsleiter Public Management Tel.: 0621 / 150 448 - 91 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Novelle des ElektroG veröffentlicht – was sich künftig für Kommunen ändert Am 18. Februar 2014 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Referentenentwurf der Novelle des ElektroG veröffentlicht. Diese soll die „Waste of Electrical and Electronic Equipment“-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) umsetzen. Wesentliches Ziel ist die Erhöhung der Sammelmenge an Elektroaltgeräte. Der folgende Beitrag beschreibt zwei wesentliche Elemente der Neuregelung, die geplante Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroaltgeräten durch den Einzelhandel und die geplante Verlängerung der Optierungszeiträume durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE). Rücknahmepflicht des Handels Die kommunalen Sammelsysteme der örE sollen in erster Linie auch weiterhin zentrales Element der haushaltsnahen Erfassung von Elektroaltgeräten (EAG) sein. Vor diesem Hintergrund ist die neu geplante Rücknahmepflicht des Handels kritisch zu betrachten. Schon heute bietet § 9 Absatz 7 und Absatz 8 ElektroG dem Handel wie auch den Herstellern die Möglichkeit, eigene Sammelsysteme einzurichten. Mit einer Verpflichtungsregelung zur Sammlung ertragreicher EAG durch den Einzelhandel besteht die Gefahr, dass den örE Sammelmengen, insbesondere der Sammelgruppen “Elektrokleingeräte“ oder „Nicht-Bildschirmgeräte“, entzogen werden. Elektrokleingeräte wie auch NichtBildschirmgeräte erzielen seit Jahren anhaltend hohe Erlöse. Die Neuregelung kann dazu führen, dass haushaltsnahe Sammelsysteme der örE durch eine Reduzierung erlösträchtiger Sammelmengen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können, dadurch u. U. auch dem abfallwirtschaftlichen Ziel der Mengensteigerung des neuen ElektroG gefährdet sein könnte. So sieht auch der VKU die Einführung einer Rücknahmeverpflichtung des Handels als problematisch an, schon im Frühjahr 2013 haben sich die kommunalen Spitzenverbände in einem Positionspapier gegen die Verpflichtung des Einzelhandels zur Rücknahme von EAG ausgesprochen. Da die Verpflichtung des Handels in der WEEE-Richtlinie vorgesehen ist, sind Alternativen der örE zu prüfen. Denn ein Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit, von der Verpflichtung des Einzelhandels zur Rücknahme abzuweichen, wenn es den Nachweis über Sammelstrukturen erbringen kann, die die Mengenvorgaben der WEEE-Richtlinie ebenfalls erfüllen. Dabei ist noch unklar, in welcher Form nach der Novellierung des ElektroG eine Kooperation zwischen örE und dem Handel möglich ist. Bisher sieht der Entwurf vor, dass die Rücknahme von EAG durch den Handel nicht an einer Sammelstelle der örE erfolgen darf. Somit würde die Sammlung der örE an Einzelhandelszentren (Baumärkten, Einkaufsmärkten, Einkaufszentren) die Händler nicht von ihrer Pflicht befreien, ein eigenes Rücknahmesystem für EAG bereit zu halten. Mit einem gut ausgebauten System der örE sowie alternativen Kooperationslösungen mit dem Handel lassen sich die Mengenziele durchaus erreichen. Eine erste Maßnahme hierzu ist eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem VKU mit dem Verband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) über eine Kooperation. Diese sieht das Aufstellen von Sammelcontainer und deren kostenfreie Leerungen durch den örE auf Grundstücken von Baumärkten vor, während die Baumärkte dem örE die Sammelmengen überlassen.

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Darüber hinaus sind weitere Konzepte für Kooperationen zwischen örE und Einzelhandel zu entwickeln.

Abb. 1: Kooperative Sammelkonzepte von örE und Einzelhandel Quelle: www.freiburg.de und www.redaktion-die-ratgeber.de Verlängerung der Optierungszeiträume Auch bei der Optierung soll es für die örE eine wesentliche Änderung geben. Die Optierungszeiträume sollen auf mindestens drei Jahre ausgeweitet werden und eine Optierung muss mindestens sechs Monate im Voraus angezeigt werden. Diese langen Optierungszeiträume werden jedoch nicht den Marktpreisschwankungen bei der Eigenvermarktung einzelner Sammelgruppen durch die örE gerecht. Die Abbildung 2 zeigt, wie sich die maximalen Verwertungserlöse der Sammelgruppen 1, 3b und 5 über einen Zeitraum von drei Jahren entwickelt haben. So sind in der Sammelgruppe 1 „Haushaltsgroßgeräte/ Weißware“ die Verwertungserlöse von über 240 EUR pro Tonne auf unter 150 EUR pro Tonne gesunken. Hinzu kommen die starken Preisschwankungen während dieser drei Jahre, wie sie in der Grafik beispielhaft für 2011 bis 2014 insbesondere für die Sammelgruppen 3b und 5 dargestellt sind. Bei solch stark schwankenden Marktpreisen wird in der Regel eine kürzere Laufzeit für Verwertungsverträge von ein bis maximal zwei Jahren gewählt. Dies sollte auch im Falle der Verlängerung der Optierungszeiträume beibehalten werden. Vertragslaufzeiten über längere Zeiträume wären für Verwerter und auch die örE mit höheren Preisrisiken verbunden. In einem begrenzten Umfang lassen sich Preisentwicklungen durch vertraglich vereinbarte Preisgleitungen berücksichtigen. Solche Preisanpassungen könnten beispielsweise auf Basis von Preisindizes für Sekundärrohstoffe erfolgen, wie sie monatlich vom statistischen Bundesamt herausgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass die gesamte Kosten- und Erlösstruktur der Sammlungs- und Verwertungsleistung angemessen berücksichtigt wird.

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Abb. 2: Entwicklung der maximalen Verwertungserlöse der Sammelgruppen 1, 3b und 5 (EUWID) Mit der angestrebten Erhöhung der Sammelmenge an EAG durch das ElektroG, wird sich der Druck auf den Entsorgungsmarkt erhöhen. TIM CONSULT unterstützt die örE mit Lösungen zur Optimierung ihrer Sammelsysteme für EAG oder bei der Ausgestaltung ihrer Optierungsmodelle. _____________________________________________________________ Johannes Walter Berater Tel.: 0621 / 150 448 - 86 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Seminarnachlese: 22. Wertstoff-Seminar „Brennpunkt Alttextilien: Kommunale Strategien und Praxiserfahrungen“ Das Thema Alttextilien ist für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) nach wie vor ein sehr aktuelles Thema: viele örE sehen sich einer steigendenden Anzahl gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Alttextilien gegenüber. Auch die Zahl illegaler Sammlungen, die nicht gemäß § 18 KrWG bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, ist angestiegen. Wesentlicher Grund hierfür sind die anhaltend hohen Erlöse, die sich bei der Verwertung von Alttextilien erzielen lassen. Hohe Erlöse, Umgang mit illegalen Sammlungen, Integration gemeinnütziger Sammlungen sowie weitere Gründe führen dazu, dass immer mehr örE ein eigenes Sammelsystem aufbauen oder über den Aufbau eines eigenen Sammelsystems nachdenken.. Hierzu hat TIM CONSULT am 11. Februar 2014 in Nürnberg zum 22. Wertstoff-Seminar Entscheider aus der kommunalen Abfallwirtschaft eingeladen. Aufgrund des hohen Interesses an der Veranstaltung fasst dieser Beitrag einige wesentliche Ergebnisse der einzelnen Beiträge zusammen. .

Abb. 1: Begrüßung der Seminarteilnehmer durch Dr. Frank Wißkirchen, Bereichsleiter Public Management (TIM CONSULT) Begrüßung und Einführung Zur Einführung in das Thema wies Dr. Frank Wißkirchen, Bereichsleiter Public Management bei TIM CONSULT auf dessen Bedeutung im Kontext des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und aktueller rechtlicher wie auch wirtschaftlicher Entwicklungen hin. Hierbei würdigte er den Beitrag eigener Sammelsysteme der örE für das Erreichen der im KrWG vorgegebenen Recyclingziele. Zudem dient die Weiterentwicklung kommunaler Abfallsammelsysteme dem Umweltschutz durch Dr. Frank Wißkirchen, Berücksichtigen der Abfallhierarchie. Daran schließt sich eine aktive Umsetzung Bereichsleiter der kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte an. Public Management TIM CONSULT

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Einführung der Alttextilsammlung im Landkreis Heilbronn Einen Überblick über die praktische Einführung eines kommunalen Sammelsystems für Alttextilien wurde von Norbert Raatz, Betriebsleiter der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn, gegeben. Im Landkreis Heilbronn waren vor Einführung einer kommunalen Alttextilsammlung gewerbliche wie auch gemeinnützige Sammler aktiv. Mit der Einführung eines kommunalen Sammelsystems wurden eigene Depotcontainer angeschafft und die Sammlungs- und Verwertungsleistung euroNorbert Raatz paweit ausgeschrieben. Wesentlicher Erfolgsfaktor für die Aufstellung landkreisBetriebsleiter Abfallwirtschaftsbetrieb eigener Depotcontainer war die Zustimmung der Städte und Gemeinden, die Landkreis Heilbronn durch intensive Kommunikationsarbeit erreicht wurde, u. a. durch die Erstellung einer Handlungsempfehlung für die Städte und Gemeinden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb. Erfahrungen mit der Alttextilsammlung und Umgang mit gewerblichen Sammlern in der Stadt Jena Uwe Feige vom Kommunalservice Jena (KSJ) berichtete von Erfahrungen bei der Einführung der kommunalen Alttextilsammlung in Jena. Neben der kommunalen Alttextilsammlung gibt es in Jena vermehrt gewerbliche Sammler. Da die Stadt Jena für gewerbliche Sammlungen keine Sondernutzungsrechte erteilt, stellen diese mit aber auch ohne Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer ihre Sammelcontainer auf deren Privatgelände auf. Der KSJ versucht mit den EiUwe Feige gentümern im Dialog und gegebenenfalls mit der Ausschöpfung rechtlicher MögWerkleiter lichkeiten gegen diese Praktiken der gewerblichen Sammler vorzugehen. Komunalservice Jena

Handlungsoptionen für die kommunale Abfallwirtschaft im Umgang mit gewerblichen Sammlern Dr. Andrea Vetter, Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, zeigte den rechtlichen Rahmen für das Vorgehen der Kommunen gegen gewerbliche Sammlungen auf. Bei der Untersagung ist nach aktueller Rechtsprechung insbesondere der Entzug andienungspflichtiger Abfälle herauszustellen. Auch der Schutz einer laufenden Auftragsvergabe wäre als Grund für eine Untersagung anzuführen. Im Straßenrecht ließe sich das Verbot der AufstelDr. Andrea Vetter lung von Altkleidercontainern u. a. mit städtebaulichen Gründen rechtfertig. Fachanwältin Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte

Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen bei der Altkleidersammlung Ludgera Decking stellte das Vorgehen der RSAG AöR im Aufbau eines kommunalen Sammelsystems für Alttextilien vor. Da der Kreis sämtliche Anzeigen gewerblicher Sammlungen genehmigt und auch die Erteilung von Sondernutzungsrechten durch die Städte und Gemeinden in vielen Fällen gewährt wird, bieten sich dem kommunalen Sammelsystem keine rechtlichen Vorteile. Daher sah das Konzept eine breite Kooperation mit gemeinnützigen Organisationen vor, um ein Ludgera Decking leistungsfähiges und konkurrenzfähiges Sammelsystem aufzubauen. Die UmsetVorständin zung erfolgte in einer intensiven Abstimmung mit den gemeinnützigen Sammlern RSAG AöR sowie den Städten und Gemeinden. Im Ergebnis konnten die Arbeiterwohlfahrt und einzelne Ortsverbände für eine Kooperation gewonnen werden, wobeidas

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kommunale Sammelsystem wegen fehlender Sondernutzungsrechte für das Aufstellen der Depotcontainer nicht in allen Städten und Gemeinden eingeführt werden konnte. Planung eines kommunalen Sammelsystems für Alttextilien und dessen Ausschreibung Jörg Zablonski, Projektleiter bei TIM CONSULT, beschrieb die wichtigsten Merkmale für eine optimale Ausschreibung der Sammlungs- und Verwertungsleistungen für Alttextilien als wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung. Neben der formalen Ausschreibungskonzeption spielt insbesondere die Festlegung von Kriterien zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit eines Verwerters eine wesentliche Rolle. So ist u. a. zu empfehlen, dass die Bieter in ihrem Angebot ihr Jörg Zablonski Verwertungskonzept detailliert darstellen und mit den einzelnen Mengenströmen Projektleiter inklusive deren Mengenanteile darstellen. Dies dient nicht zuletzt auch als AbsiTIM CONSULT cherung für den örE, wenn die zur Verwertung übergegebenen Alttextilmengen stets einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Wertstoffwirtschaft in München – Altkleidersammlung in kommunaler Eigenregie Das Konzept der Abfallwirtschaft München (AWM) wurde von Heino Jahn, Abteilungsleiter Logistik, vorgestellt. In München wird das kommunale Sammelsystem parallel zu bereits bestehenden gewerblichen Sammlungen installiert. Wettbewerbsfähig wird das Sammelsystem durch eine schlanke Entsorgungslogistik mit geringen Kosten und einer optimalen Standplatzpflege. Die Standplatzpflege sieht der AWM als zentrales Element und Wettbewerbsvorteil gegenüber den Heino Jahn meisten derzeit in München agierenden gewerblichen Sammlungen. Durch den Abteilungsleiter Logistik Einsatz von Sammelfahrzeugen mit Kran-Ladesystem und Depotcontainern mit Abfallwirtschaft München 2-Haken-Bodenentladesystem sollen die Logistikkosten minimal gehalten werden. Zusätzlich lassen sich Synergien bei der Einführung eines technisch analog umgesetzten Sammelsystems für Elektrokleingeräte erzeugen. Mit der getrennten Erfassung der Wertstoffe versucht der AWM die Vorgaben einer Recyclingquote von über 65 Prozent bis 2020 zu erfüllen und der Einführung einer allgemeinen Wertstofftonne entgehen zu können. Konzept zur Einbindung von gemeinnützigen Alttextilsammlern Wolfgang Bagin, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen, hat den Weg des Abfallwirtschaftsbetriebes bei der Konzeption eines kommunalen Sammelsystems für Alttextilien dargestellt. Der Landkreis Böblingen hat bereits im Jahre 2012 an der Vollzugshilfe zu den §§ 17 und 18 KrWG für die unteren Abfallbehörden in Baden-Württemberg aktiv mitgewirkt. Inhalte des Dokumentes sind rechtliche Ausführungen, Antworten auf praxisrelevante Fragen zu gemeinnütziWolfgang Bagin gen und gewerblichen Sammlungen, sowie Musterformulare und –Bescheide für Werkleiter die unteren Abfallbehörden. Für die Erfassung von Alttextilien im Landkreis BöbAbfallwirtschaftsbetrieb lingen hat das DRK eigene Depotcontainer aufgestellt. Diese wurden in das Landkreis Böblingen kommunale Sammelkonzept integriert, wobei die Abfallwirtschaft des Landkreises, sowohl die Sammelmengen aus eigenen Containern, wie auch die Sammelmengen aus den Containern des DRK einsammelt und verwertet.

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Gemeinnützige Kleidersammlungen und kommunale Konzepte zur Zusammenarbeit Für eine Integration gemeinnütziger Alttextilsammlungen in kommunale Sammelkonzepte sprach sich Andreas Voget, Geschäftsführer des Dachverbandes FairWertung e. V. aus. Allerdings weist er auch darauf hin, dass gemeinnützige Sammlungen in der Kritik stehen. Insbesondere durch die Zunahme von gewerbAndreas Voget Geschäftsführer lichen Sammlungen im Namen bekannter gemeinnütziger Organisationen verlieDachverband FairWerren gemeinnützige Sammlungen an Reputation. Der Dachverband FairWertung e. tung e. V. V. spricht sich daher für die Etablierung und Einhaltung konkreter Standards für gemeinnützige Alttextilsammlungen aus.

TIM CONSULT bedankt sich für die rege Teilnahme und freut sich bereits jetzt auf die nächste Veranstaltung in dieser Reihe. Das nächste Seminar zum Thema Wertstoffe findet im Herbst diesen Jahres in Frankfurt a. M. statt und wird sich mit der Sammlung und Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten vor dem Hintergrund der Novelle des ElektroG befassen. Weitere Informationen erhalten Sie in gewohnter Weise über unseren Newsletter sowie auf unserer Homepage.

_____________________________________________________________ Johannes Walter Berater Tel.: 0621 / 150 448 - 86 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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IT-Einsatz im Containerdienst Mit Angeboten zu Containerdienstleistungen befinden sich kommunale Betriebe in direktem Wettbewerb zu gewerblichen Anbietern. Entsprechend spielt bei diesen Leistungen Kundenfreundlichkeit und effiziente Abwicklung eine besondere Rolle. Wir möchten im Folgenden Möglichkeiten der IT-Unterstützung im Containerbereich aufzeigen, die TIM CONSULT in ihren Projekten der IT-Beschaffung für kommunale Containerdienste sammeln konnte. Angebotsanfrage und Auftragserfassung Die Angebotsphase für Containerleistungen ist geprägt von Kundenanfragen zu Preisen und Leistungen, die in erster Linie zum Vergleich mit anderen Anbietern genutzt werden. Ob daraus ein Auftrag wird, ist zu diesem Zeitpunkt unbekannt. Eine schnelle und standardisierte Angebotserstellung für Containerleistungen steht in dieser Phase für die Abfallwirtschaftsbetriebe daher im Vordergrund. Durch Hinterlegung von Preislisten und Angebotsvorlagen können Abfallwirtschaftsbetriebe durch Erfassung weniger Kundendaten Angebote erstellen, versenden und dokumentieren werden. Der Versand erfolgt dann klassische per Post oder zeitgemäß als PDF per E-Mail oder Hinterlegung im Kundenbereich des Online-Portals des Kunden. Beauftragt der Kunde in der Folge die angebotene Leistung, so sind die Auftragsinhalte durch Übernahme der Angebotsinformationen bereits im System vorhanden und können ohne erneute Erfassung direkt zum Auftrag umgewandelt und weiterverarbeitet werden. Aus dem Angebot wird ein Auftrag, der nun disponiert und ausgeführt werden kann. Auftragsdurchführung und Rückmeldung In den Auftragsinformationen im IT-System sind die Leistungsinhalte (z.B. Containertyp, Leerungsart, Gestellungsort, Abfallart, Entsorgungsort etc.) hinterlegt. Dem Disponent kann automatisiert das auftragsindividuell entsprechende Transportfahrzeug und der richtige Containertyp vorgegeben werden. Das System unterstützt den Disponenten durch Berechnung optimaler Tourreihenfolgen und notwendiger Fahr-, Be- und Entladezeiten. Es kennt die Containerstandorte (Lager, Anfallstellen etc.) und kann den optimal geeigneten Aufnahmeort des leeren Containers vorschlagen.

Abb. 2: Auftragsübertragung in grafischer Kartendarstellung Quelle: Insert Information Technologies GmbH

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Die Auftragsübertragung an den Fahrer erfolgt im Anschluss papierlos durch mobile Systeme. Dies können ein fest im Fahrzeug verbauter Monitor sein oder aber aktuelle Pad-Lösungen und mobile Handgeräte. Die Auftragsübertragung kann dabei auch untertägig als Zusatzauftrag erfolgen. Den Weg zum Zielort leitet dem Fahrer bei Bedarf das integrierte Navigationssystem. Bereits bei der Containeraufnahme, insbesondere aber bei der Containerabgabe am Zielort, erfasst der Fahrer den Vorgang über ein mobiles Handgerät. Dieses erfasst den transportierten Container (z.B. Mittels RFID-Chip), GPS-Stempel sowie Datum / Uhrzeit und ordnet diese Informationen dem Auftrag im System zu. Die Übermittlung erfolgt in Echtzeit über das Mobilfunknetz. Durch entsprechende Hardware ist es auch möglich, Containerübergaben- und abholungen mit Unterschrift (vergleichbar Geräten von Paketdienstleistern) quittieren zu lassen oder Belege mit Belegdruckern dem Kunden vor Ort zur Verfügung zu stellen. Alle abrechnungsrelevanten Informationen gelangen auf diese Weise unmittelbar in das zentrale IT-System und stehen zur zeitnahen Abrechnung zur Verfügung.

Abb. 2: Mobiles Erfassungsgerät Abrechnung und Auswertung Wie dargestellt, stehen die abrechnungsrelevanten Daten (Gestellung, Abholung, Transportentfernung etc.) dem Betrieb direkt nach Auftragsabschluss zur Verfügung. Eine Abrechnung der Containerdienstleistung kann so zeitnah durchgeführt werden. Sofern Waagen der Entsorgungsanlagen in das System direkt oder über Schnittstelle integriert sind, können Mengen automatisiert übernommen und Entsorgungskosten ohne Zeitverzug hinzugerechnet werden. Der Rechnungsversand erfolgt dann, abhängig vom Kundenwunsch, per Post, per E-Mail oder durch Zurverfügungstellung der Rechnung im Kundenbereich des Online-Portals. Mit Vervollständigung der Auftragsdaten um Abrechnungsdaten und Informationen zur Durchführung (Fahrzeiten etc.) sind sämtliche Leistungen zudem umfassend auswertbar. Auswertungen sind dabei sowohl zu vertrieblichen, kaufmännischen und operativen Zwecken möglich. Die zentrale Datenbasis schafft dabei eine schnittstellenfreie Auswertungsgrundlage. Kunden-Service und Vertrieb Neben attraktiven Preisen ist ein umfassender Kunden-Service wichtiges Wettbewerbskriterium. Die schnelle Bearbeitung, vom Angebot bis zur Abrechnung, wurde bereits dargestellt. Weiteres wesentliches Medium ist das Online-Portal. Der Kunde erwartet hier zeitgemäße Möglichkeiten der Interaktion.

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Durch Integration des Online-Portals in das zentrale IT-System kann dieser Anspruch realisiert werden. Kunden erhalten passwortgeschützte Zugänge und können Angebote anfragen, Aufträge einsehen und Abrechnungen abrufen. Auch ist es möglich, dass Kunden über das Portal im Rahmen bestehender Verträge beispielsweise Containerwechsel veranlassen. Kontaktmöglichkeiten (z.B. Kontaktformulare, Live-Chats) komplettieren das Online-Portal. Das Online-Portal kommuniziert dabei, vor Fremdzugriff geschützt, mit den Daten des zentralen Systems und der Sachbearbeiter kann die im Portal erfassten Daten und Aufträge direkt, ohne erneute Erfassung übernehmen und weiterverarbeiten. Aus vertrieblicher Perspektive können Kunden im IT-System kategorisiert werden (u.a. ABCKundenanalyse) und der Vertriebserfolg (z.B. Anzahl Angebote, die zum Auftrag wurden) bewertet werden. Auch können Kundenreklamationen systematisch erfasst und ausgewertet werden. Eine kontinuierliche Optimierung der angebotenen Dienstleistungen ist auf diese Weise gewährleistet. Fazit Die dargestellten Möglichkeiten der IT-Unterstützung von Containerdienstleistungen stellen nur einen groben Überblick dar. Aktuell verfügbare Systeme bieten umfassende Möglichkeiten, häufig schon im Standard der Systeme und können dazu beitragen, wettbewerbsfähige Leistungen anzubieten und wirtschaftliche Dienste durchzuführen. Wie auch bei anderen IT-Themen, kommt auch hier dem Datenaustausch der Systeme besondere Aufmerksamkeit zu. Nur wenn Schnittstellen richtig konzipiert und die Kommunikation zwischen mobilen Systemen und zentraler Software integriert möglich ist, kann ein deutlicher Mehrwert geschaffen werden. Daher ist auch eine vorab definierte SystemStrategie ein wesentlicher Erfolgsfaktor. TIM CONSULT hat eine Vielzahl strategischer Systemüberlegungen begleitet und Beschaffungsverfahren und Implementierungen maßgeblich unterstützt. Wir sind anbieterunabhängig und mit keinem Softwareanbieter verbunden. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Optimierung Ihrer IT-Systeme. _____________________________________________________________ Ralf Gruner Projektleiter und Niederlassungsleiter Tel.: 09281 / 928 82 17 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Vergabepraxis: Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Alttextilien Aufgrund der hohen Erlöse, die durch den Verkauf von gebrauchten Textilien aktuell erzielt werden, entscheiden sich immer mehr öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dazu, eigene Sammelsysteme aufzubauen. Wer nicht den Betrieb des Sammelsystems durch eigenes Personal und Fahrzeuge erledigen lassen möchte, kann private Dienstleister beauftragen. Hierbei gilt es jedoch, die Anforderungen an die Dienstleister bzw. die Bieter so zu gestalten, dass eine ordnungsgemäße und schadlose sowie hochwertige Verwertung der Sammelware gesichert ist. Ein nach wie vor hohes Preisniveau für Alttextilien führt dazu, dass sich der Konkurrenzkampf um die Alttextilien aus privaten Haushalten erhöht hat. Die zuständigen Behörden sehen sich mit einer Flut an Anzeigen gewerblicher und gemeinnütziger Sammler gem. § 18 KrWG konfrontiert, ergänzt durch eine häufig unübersichtliche Zahl von illegalen Sammlern die ihre eigene Depotcontainer aufstellen oder Straßensammlungen durchführen. Um dem Ansturm gewerblicher Sammlungen zu begegnen, können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ein eigenes Sammelsystem aufbauen, welches dann u. a. die Voraussetzung bietet, dass gewerbliche Sammlungen in der eigenen Gebietskörperschaft von der zuständigen Stelle (untere Abfallbehörde) untersagt werden können. Der Aufbau eines eigenen kommunalen Sammelsystems bietet auch die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen einzubeziehen und diese somit vor den gewerblichen Sammlungen zu „schützen“. Nachfolgende Abbildung zeigt die Prozesskette der Sammlung und Verwertung von Alttextilien mit ihren wesentlichen Leistungsmerkmalen, wie sie durch örE entweder selbst erbracht oder ausgeschrieben werden können.

Abb. 1: Prozesskette für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien Die Sammlung von Alttextilien kann von kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben mit eigener Logistik meist selbst durchgeführt werden, ohne eigenen Betrieb muss die Sammlung ausgeschrieben werden. Da kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe selten über Verwertungsanlagen (z. B. zur Sortierung der Alttextilien) verfügen, wird die Verwertung meist von einem beauftragten Dienstleister durchgeführt werden müssen, der in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren gefunden wird. Öffentliche Auftraggeber haben für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens grundsätzlich zwei Verfahrensarten zur Wahl:

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Durchführung eines öffentlichen Verfahrens gemäß nationalem Vergaberecht (VOL/A) Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß EU-Recht

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Die Wahl des Verfahrens hängt von der Charakteristik der auszuschreibenden Leistung ab und weist nach den jeweiligen Gegebenheiten Vor- und Nachteile auf, wie in Abbildung 2 gegenübergestellt.

Abb. 2: Vor- und Nachteile der möglichen Verfahrensarten Hinzu kommt, dass bei der Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession die Abwehr von gewerblichen Sammlungen mittels Untersagungen erschwert zu sein scheint, wie das Urteil gegen die Untersagungsverfügung der Stadt Fürth zeigte (Az. AN 11 K 12.02212). Falls eine Untersagung erreicht werden soll, scheint somit die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags nach VOL/A die sicherere Variante zu sein. Insbesondere bei einer Vergabe der Verwertungsleistung sehen sich kommunale Verwaltungen und Betriebe häufig mit der Frage von Seiten der Politik und den Bürgern konfrontiert, ob durch den Dienstleister eine hochwertige Verwertung der gebrauchten Textilien sichergestellt sei. Des Weiteren wird häufig der Vorwurf erhoben, dass bei einer Vergabe nach reinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur „schwarze Schafe“ der Branche den Zuschlag bekommen würden, die unter Umgehung von sozialen Standards eine Sortierung außerhalb Deutschlands durchführen und auch keine hochwertige Verwertung anbieten würden. Die Erfahrung von TIM CONSULT zeigt allerdings, dass auch solche Verwertungsdienstleister eine öffentliche Ausschreibung gewinnen können, die großen Wert auf eine hochwertige Sortierung in Deutschland legen. Grund hierfür ist eine aufwändige Sortierung der Sammelware in eine Vielzahl werthaltiger Teilfraktionen, wodurch höhere Erlöse zu erzielen sind als für Mischware aufgrund weniger detaillierter Sortierung. Um schon im Vorhinein eine hochwertige Verwertung sicherzustellen, sollten örE bei der Konzeption der Vergabe eine hochwertige Verwertung durch entsprechende Regelungen in den Vergabeunterlagen vorsehen. Hierzu können die örE in ihrer Funktion als Auftraggeber zum Beispiel entsprechende Anforderungen an die Eignung der Bieter in den Vergabeverfahren formulieren. Im Rahmen der Eignungsprüfung können Anforderungen in den drei Kategorien Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde formuliert werden, die durch die Bieter zwingend zu erfüllen sind. Um die Eignung nachzuweisen, müssen die Bieter entsprechende Angaben machen, Eigenerklärungen unterzeichnen bzw. Nachweise mit dem Angebot einreichen. In der folgenden Abbildung finden sich Beispiele für die möglichen Anforderungen an die Eignung der Bieter je nach Kategorie:

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Abb. 3: Kategorien der Eignungsprüfung in öffentlichen Ausschreibungsverfahren Während es in den ersten beiden Kategorien, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, keine Unterschiede – im Vergleich zu anderen Ausschreibungen zu Verwertung von Wertstoffen – geben muss, sollten örE im Bereich der Fachkunde die Anforderungen für die Verwertung von Alttextilien anpassen. Hierzu gehört neben dem Nachweis von Zertifikaten und Referenzen insbesondere eine Darstellung des Stoffstroms der einzelnen Teilfraktionen nach der Sortierung. Falls hier Unregelmäßigkeiten in den Angeboten der Bieter auffallen, können örE entsprechend nachhaken. Dies wurde bspw. durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterstützt, der Untersagungsverfügungen gegen gewerbliche Sammler bestätigt hat, die keinen qualifizierten Nachweis einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung lieferten (Az: 20 CS 13.1704; 20 CS 13.1625). Als ergänzende Möglichkeit können öffentliche Auftraggeber auch die Dienstleister vertraglich dazu verpflichten, die Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie einzuhalten und ggf. Vorgaben für Mindestquoten je Verwertungsweg festzulegen. Falls die Einhaltung der Abfallhierarchie während der Vertragslaufzeit nicht gewährleistet ist, könnte dies ggf. als Grundlage einer Vertragsauflösung herangezogen werden. In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass sich der Markt für Verwertungsleistungen, die von der öffentlichen Hand vergeben werden, entsprechend den dargestellten Anforderungen entwickelt hat. So stellt TIM CONSULT bei den in Ausschreibungen abgegebenen Angeboten eine stetige Verbesserung der Qualität fest. Es ist daher zu erwarten, dass das Bieterfeld der Unternehmen zukünftig ähnlich professionell agiert wie z. B. im Bereich der Altpapierverwertung. TIM CONSULT war Pionier bei der Unterstützung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Einführung von kommunalen Sammelsystemen für Alttextilien in Deutschland. Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. _____________________________________________________________ Jörg Zablonski Projektleiter Tel.: 0621 / 150 448 - 85 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Ausschreibung von Betriebsstoffen für Müllverbrennungsanlagen Müllverbrennungsanlagen unterliegen strengen Auflagen zum Umweltschutz. Sie benötigen große Mengen verschiedener Chemikalien zum Zweck der Rauchgasreinigung, die auf Grund der großen Mengen und hohen, stark schwankenden Preise meist im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach VOL/A beschafft werden müssen. Bei der Konzeption und Durchführung des Verfahrens sind einige Besonderheiten zu beachten. Im gesamten Bundesgebiet werden 73 Müllverbrennungsanlagen (MVA) mit einer innerdeutschen Gesamtkapazität von 17.779.000 Mg/Jahr betrieben1. Bei der Verbrennung von Abfällen sind zum Schutz der Umwelt strenge immissionsschutzrechtliche Anforderungen einzuhalten (17. BImSchV). Zur Einhaltung dieser Verordnungen kommen in MVAs bspw. Rauchgasreinigungsanlagen zum Einsatz. Diese reinigen mit Hilfe von Filtern, Rauchgaswäsche- und Entstickungsanlagen die bei der Verbrennung entstehenden Abgase.

Legende Mechanische, biologische und physikalische Abfallbehandlungsanlagen Müllverbrennungsanlagen

Abbildung 1: Standorte von Hausmüllverbrennungsanlagen in Deutschland, Stand Dez 2012 (Quelle: www.bmub.bund.de/P617/)

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Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit, Stand Dez 2012.

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In allen Reinigungsschritten besteht ein hoher Bedarf an Chemikalien, die Schadstoffe binden. Diese umfassen in verschiedenen Konzentrationen: Natriumderivate wie z.B. Natronlauge oder Natriumcarbonat, Ammoniakwasser, Salzsäuren, Eisenchlorid-Lösungen, Schwefelderivate, Weißfeinkalk oder Kalkmilch. Die benötigten Mengen an Chemikalien schwanken abhängig von der Spezifikation und dem Durchsatz der einzelnen MVAs. Große Anlagen können bis zu jeweils 3.000 Mg Natronlauge und Weißfeinkalk pro Jahr verbrauchen. Bei Marktpreisen von bis zu 250 Euro/Mg entstehen so Auftragswerte von mehr als 750.000 Euro/Jahr (je Chemikalie!). Vergaberechtlich liegt der Schwellenwert für Lieferaufträge aktuell bei 207.000 Euro inkl. Verlängerungsoptionen (Stand: Feb 2014). Somit fallen Lieferaufträge für wichtige Betriebsmittel, die in MVAs der öffentlichen Hand eingesetzt werden, unter das Vergaberecht und müssen nach VOL/A europaweit ausgeschrieben werden. Bei der Konzeption der Ausschreibung eines Liefervertrags über z.B. die Lieferung von Natronlauge, sind nach den Erfahrungen von TIM CONSULT einige Besonderheiten zu beachten:

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§

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Die Einbindung einer Preisgleitklausel in die Vertragsbedingungen ist bei den stark schwankenden Marktpreisen für Betriebsmittel unumgänglich. Analog hierzu empfiehlt sich auch die Regelung einer zweiseitigen Verlängerungsoption, da Bieter oft – trotz Preisgleitklausel – Preise für mehr als ein Jahr nicht garantieren können oder wollen. Die genaue Beschreibung der zu liefernden Chemikalien, inkl. Konzentration und Bandbreite der Abweichung, Toleranz der Anlage für Störstoffe sowie ggf. Anliefertemperatur- und Konsistenz muss in den Vergabeunterlagen enthalten sein. Darüber hinaus müssen die Anliefermodalitäten, inkl. der Art der zu verwendenden Anschlüsse, detailliert beschrieben sein, um Nachfragen und Probleme bei der Anlieferung zu vermeiden. Da ein Anlagenstillstand auf Grund einer Schlecht- oder Minderleistung zu erheblichen Kosten führen kann, sollten auch die Fragen nach dem genauen Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und der Höhe der Vertragsstrafen für Schlecht- oder Minderleistung vorab geklärt und in den Vergabeunterlagen festgeschrieben werden.

Eine Ausschreibung für Betriebsmittel, die in MVAs zum Einsatz kommen ist aber nicht nur zu empfehlen wenn sie rechtlich angezeigt ist, sondern kann auch – bei entsprechender Konzeption – zur Entstehung bzw. Verstärkung des Wettbewerbs führen. Der daraus resultierende Preisdruck auf die Anbieter schlägt sich in Form von konkurrenzfähigen Preisen nieder, die zu erheblichen Einsparungen bei den jährlichen Ausgaben für Betriebsmittel führen können. Eine kürzlich von TIM CONSULT durchgeführte Ausschreibung für Betriebsmittel für eine MVA konnte Einsparungen von deutlich über 20% der Vorjahreskosten für den Kunden realisieren. Wenn auch Sie Interesse an einer Ausschreibung oder Fragen zur Beschaffung von Betriebsmitteln haben, sprechen Sie uns an. TIM CONSULT unterstützt Sie gerne bei der Konzeption einer Ausschreibung zur Versorgung Ihrer Anlage. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der rechtssicheren Konzeption und erfolgreichen Durchführung von Ausschreibungen aus allen Bereichen der Abfallwirtschaft. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch. _____________________________________________________________ Nina-Maria Zech Beraterin Tel.: 0621 / 150 448 - 69 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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E-Vergabe ab 2016 für Kommunen verpflichtend Voraussichtlich ab 2016 wird die elektronische Vergabe für Kommunen verpflichtend. Dies bedeutet für kommunale Verwaltungen und Betriebe – und somit auch für kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe – einen Aufwand in der Umstellung ihrer Ausschreibungen, danach aber Vorteile aufgrund schnellerer und effizienterer Vergabeverfahren. Ende 2011 beschloss die Europäische Kommission in den Legislativvorschlägen zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in Europa (IP/11/1580) eine schrittweise Einführung der E-Vergabe in Europa. In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament vom 20.04.2012 stellte die Europäische Kommission dann einen konkreten Plan vor:

§ §

Bis Mitte 2014 sollen Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen elektronisch abrufbar sein. Bis Mitte 2016 soll die E-Vergabe für alle öffentlichen Auftraggeber und alle Ausschreibungen verpflichtend werden.

Beide Maßnahmen sollen bis Mitte 2014 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Mitte Februar stand das Thema nun auch in den Ausschüssen für Wirtschaft und Energie, Recht und Verbraucherschutz sowie dem Innenausschuss des Bundestages auf der Tagesordnung. Falls die Vorgaben wie geplant umgesetzt werden, muss sich die kommunale Abfallwirtschaft in den nächsten zwei Jahren auf die Einführung der elektronischen Vergabe, kurz E-Vergabe einstellen. Ziel ist es, durch die E-Vergabe effizientere und transparentere Vergabeverfahren zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden elektronische Einkaufsprozesse auch in der privaten Wirtschaft schon seit längerem erfolgreich eingesetzt. Traditionelle Ausschreibungen verursachen einen hohen manuellen Aufwand, da bereits bei einfachen Ausschreibungen für Sammel- oder Verwertungsleistungen oft Vergabeunterlagen mit 100 Seiten und mehr aufwendig gedruckt und versendet werden müssen. Bei der E-Vergabe werden Vergabeunterlagen für die Bieter digital abrufbar sein, so wie jetzt schon die Auftragsbekanntmachungen mittels TED. Auch die Kommunikation während des Verfahrens mit den Interessenten und Bietern gestaltet sich im traditionellen Vergabeverfahren aufwendig: Ein allgemeines Bieterschreiben wird oft als Serienbrief erstellt, aufgrund der Fristen in der Regel vorab per Fax und anschließend per Post versendet sowie dessen Empfang nochmals bestätigt. Bei der E-Vergabe hingegen erfolgt die gesamte Kommunikation mit den Bietern über die Ausschreibungsplattform – bis hin zur Statusmeldung, dass der Adressat die elektronische Nachricht geöffnet hat. Eine weitere Vereinfachung und Unterstützung ergibt sich bei der E-Vergabe in Zusammenhang mit den Preisblättern. Durch Hinterlegung entsprechender Gewichtungsfaktoren oder Mengengerüste sind viele Plattformen in der Lage, die wertungsrelevanten Angebotspreise automatisch zu berechnen. Eine automatische Validierung der Eingaben verhindert Preispositionen ohne Preisangabe. Auch wenn die Einführung der E-Vergabe für die Abfallwirtschaft zu Beginn einen Aufwand bedeutet, z. B. für die Suche eines Plattformanbieters, Schulung von Mitarbeitern oder Investition in eine Software, so überwiegen doch die Vorteile einer vereinfachten Verfahrensführung, einer effizienteren Kommunikation und einer transparenten Dokumentation.

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Abbildung 1: Vorteile der eVergabe. Ein weiterer Vorteil, der sich durch den geringeren Aufwand in der Durchführung einer E-Vergabe ergibt, liegt in kürzeren Ausschreibungsintervallen, insbesondere bei der Vermarktung erlösbringender Wertstoffe. Wo heute aufgrund des hohen Verwaltungsaufwand mindestens einjährige Vertragslaufzeiten gewählt werden, können zukünftig halbjährige Ausschreibungen oder noch kürzere Ausschreibungsintervalle gewählt werden TIM CONSULT hat sich schon frühzeitig mit dem Thema der E-Vergabe beschäftigt. Dadurch können wir Abfallwirtschaftsbetriebe gerne über Kosten und Nutzen dieses neuen Verfahrens informieren und bei der Umstellung auf dieses Verfahren unterstützen. Oder wir führen Ihre nächsten Ausschreibungen mit dieser neuen Plattform durch, hierzu arbeitet TIM CONSULT mit Anbietern von E-VergabePlattformen zusammen. _____________________________________________________________ Daniela Schwickart Senior-Beraterin Tel.: 0621 / 150 448 - 83 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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TIM CONSULT gratuliert dem Entsorgungsverband Saar (EVS) zum Sonderpreis des VKU Neue Wege zu gehen ist eine Herausforderung, der sich der EVS seit vielen Jahren stellt. Ende des Jahres 2013 wurde die Kooperation des EVS mit dem französischen Abfallunternehmen Sydème zur grenzüberschreitenden Abfallverwertung vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ausgezeichnet Ob die Einführung neuer Gebührensysteme, die Schaffung neuer Entsorgungsstrukturen, die Umsetzung der Behälteridentifikation, der Aufbau eines Kunden-Service-Centers oder der Kampf um das Altpapier – es gibt viele Aufgaben für die Verantwortlichen der Abfallwirtschaft beim EVS. Die wirtschaftliche Leistungserbringung immer im Fokus, arbeitet der EVS seit 2012 mit der in Lothringen und im Elsass tätigen Sydème zusammen und setzt auf diese Weise ein positives Signal für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. So verbrennt der EVS in der AVA Neunkirchen französischen Restabfall, während im benachbarten Morsbach (Moselle) die Biogasanlage saarländischen Bioabfall verwertet. Diese zwischenstaatliche Ausschöpfung von Synergien und Einsparpotenzialen bewertet der VKU mit „politischem Symbolwert“ und zeichnete den EVS im Rahmen der Verleihung des Innovationspreises mit einem Sonderpreis aus. TIM CONSULT freut sich für die Anerkennung der konsequenten wirtschaftlichen Anstrengungen und Erfolge des EVS und gratuliert herzlich. Seit vielen Jahren begleitet und unterstützt TIM CONSULT den EVS bei Themen wie z. B. Abfallwirtschaftskonzeption, Kunden-Service-Center oder europaweite Vergaben. _____________________________________________________________ Stefanie Hütt Projektleiterin Tel.: 0621 / 150 448 - 93 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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ÖPP in der Praxis: Neue Gesellschaft zur Abfallsammlung im Landkreis Osnabrück Die Abfallsammlung im Landkreis Osnabrück gewinnt an kommunalem Einfluss. Hierfür wird die AWIGO LOGISTIK GmbH als gemeinsame Gesellschaft der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH und der REMONDIS GmbH & Co. KG Region Nord gegründet. Dies ist das Ergebnis einer im Juli 2013 gestarteten europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren Die AWIGO ist im Landkreis Osnabrück als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) seit vielen Jahren um einen guten Service und stabile Gebühren für die Bürger bemüht. Ein wesentlicher Schritt wurde nun mit dem Einstieg in das operative Geschäft gemacht. Hiervon verspricht sich die AWIGO in erster Linie mehr Einfluss auf das Tagesgeschäft in der Sammlung, um auf die Belange der Bürger, auch außerhalb komplizierter Vertragsregelungen und Anpassungsbegehren, leichter eingehen zu können. Die Beteiligung eines privaten Partners war der AWIGO darüber hinaus wichtig, da das neue Geschäftsmodell und Sammlungskonzept der AWIGO LOGISTIK GmbH nicht nur bürgerfreundlich, sondern auch wettbewerbsfähig sein sollte. Die Suche nach einem privaten Partner für die AWIGO LOGISTIK GmbH erfolgte in einer europaweiten Ausschreibung im Juli 2013. Das Verfahren bestand aus einem Teilnahmewettbewerb und daran anschließenden Verhandlungsrunden. Die Verhandlungsrunden dienten zum einen der Diskussion des rechtlichen Rahmens der neuen Gesellschaft, aber auch der detaillierten Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Optimierung der Leistungsqualität. Anhand von Kostenplänen sowie detaillierten Darstellungen der Bieter zu Investitions-, Personal- und Fahrzeugbedarf wurde das jeweilige Bieterkonzept zum operativen Geschäft der AWIGO LOGISTIK GmbH umfassend geprüft und mit den Bietern diskutiert. Eine wesentliche Aufgabe bestand darin, die neue Gesellschaft mit den nötigen Ressourcen auszustatten und auch die Kalkulation der Bieter in einer hohen Detailtiefe zu prüfen. Wir gratulieren der AWIGO zu einem erfolgreichen Verfahren und wünschen ihr einen guten Start mit der neuen Gesellschaft. TIM CONSULT hat gemeinsam mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft die AWIGO im Verfahren zur Auswahl eines privaten Partners unterstützt. Aufgabenschwerpunkt für TIM CONSULT waren sämtliche wirtschaftlichen und formellen Fragestellungen, von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Verhandlung mit den Bietern bis hin zur abschließenden Prüfung und Wertung der finalen Angebote.

_____________________________________________________________ Johannes Walter Berater Tel.: 0621 / 150 448 - 86 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Stadtwerke Rodgau nehmen Betrieb der Kompostierungsanlage in die eigene Hand Nach der Kündigung des Betreibervertrages stellte sich für die Stadt Rodgau die Frage der Neuvergabe oder des Eigenbetriebs der Pflanzenkompostierungsanlage. Am 1. März 2014 wurde die Anlage neu eröffnet – unter Regie der Stadtwerke Rodgau. Der Start verlief erfolgreich, weitere strategische Entscheidungen folgen. Nach der Entscheidung für die Übernahme des Betriebes der Kompostierungsanlage Dudenhofen, gab es für die Stadtwerke Rodgau eine Vielzahl technischer, personeller und organisatorischer Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. In einem engen Zeitplan wurde der Altvertrag abgewickelt, Personal geschult, Ausrüstung beschafft und die gesamte Anlage hergerichtet. Dabei galt es, kurzfristige Erfordernisse und weitsichtige Strategien in Einklang mit wirtschaftlichen, rechtlichen und regionalen Zielen zu bringen. Seit dem 01. März 2014 produzieren die Stadtwerke Rodgau jetzt eigenen, gütegesicherten Kompost. Dieser ist in der Region nachgefragt, insbesondere da in der Kompostierungsanlage ausschließlich Garten- und Parkabfälle zu Produkten mit dem RAL-Gütezeichen Kompost verarbeitet werden. Mittel- und langfristig stehen für Dieter Lindauer, Betriebsleiter der Eigenbetriebs Stadtwerke Rodgau, und sein Team eine gleichbleibend hohe Qualität des erzeugten Komposts, Akzeptanz durch die Bürger der Stadt und ein hoher Servicegrad sowie eine erfolgreiche Vermarktungsstrategie im Vordergrund. TIM CONSULT hat die Stadtwerke Rodgau in wesentlichen Entscheidungen beraten und gratuliert zum geglückten Betriebsstart. _____________________________________________________________ Stefanie Hütt Projektleiterin Tel.: 0621 / 150 448 - 93 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Veranstaltungsnachlese: Hofer Runde „Alternativen der Bioabfallerfassung“ Mit Teilnehmern aus fünf Bundesländern wurde die Hofer Runde Ihrem Ziel – dem länderübergreifenden Erfahrungsaustausch – bereits bei der Auftaktveranstaltung gerecht. In Kooperation mit dem Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof führte TIM CONSULT erstmals am Standort der neuen Niederlassung in Hof die Hofer Runde durch. Alternativen der Bioabfallerfassung, so das Thema der Runde, führten zu einer hohen Teilnehmerresonanz und einer gut besuchten Veranstaltung. Die gesetzlich grundsätzlich geforderte Getrenntsammlung von Bioabfällen ab 01.01.2015 hat dabei sowohl das Interesse von Teilnehmern mit bestehender Bioabfallsammlung, als auch von Teilnehmern ohne getrennte Bioabfallerfassung geweckt. Ralf Gruner, Projektleiter und Niederlassungsleiter Hof bei TIM CONSULT, führte in das Thema ein und stellte aktuelle Fakten zur Bioabfallerfassung in Deutschland vor. Er gab den Teilnehmern einen Überblick über unterschiedliche Erfassungssysteme von Bioabfall in Deutschland und stellte ein Konzept zur Erfassung von Bioabfällen über Containerstandorte näher vor. Darüber hinaus zeigte er den Teilnehmern zu berücksichtigende Aspekte bei der Einführung einer Bioabfallsammlung auf und stellte Kosten der Einführung einer Bioabfallsammlung auf Basis konkreter Projektbespiele dar.

Abb. 1: Hofer Runde im Sitzungssaal des Landratsamtes Hof Im Anschluss stellte Herr Forster von der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung (kurz GOA) das dort umgesetzte Konzept der Bioabfallsammlung mittels Biobeutel vor. Dieses Sammelsystem erzielt laut Herrn Forster den gewünschten Effekt, vorrangig gut vergärbare Bioabfälle (insb. Küchenabfälle) zu erfassen und diese einer effizienten Vergärung zuzuführen. Strukturreiches und nur schlecht vergärbares Material erfasst der Ostalbkreis über andere Sammelsysteme und führt dieses Material anderen Verwertungswegen (Ersatzbrennstoff, Kompostierung) zu. Willi Fränkel, Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes Hof (AZV Hof), stellte im dritten Vortrag der Hofer Runde das Erfassungssystem der Bioabfälle in Stadt und Landkreis Hof vor. Der AZV Hof hat bereits Mitte der 90er Jahre die Biotonne eingeführt und erfasst auf diesem Wege flächendeckend Bioabfälle aus Haushalten. Darüber hinaus hat der Bürger die Möglichkeit, Grünschnittabfälle auf

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Wertstoffhöfen und Kompostplätzen kostenfrei abzugeben bzw. kostenpflichtig abholen zu lassen. Die Kompostplätze werden dabei von Landwirten betrieben und sind für den Bürger rund um die Uhr zur Grünschnittabgabe geöffnet.

Abb. 1: Henry Forster, GOA und Ralf Gruner, TIM CONSULT in der Diskussion mit den Teilnehmern Ergänzt wurden die vorgestellten Systeme in der Diskussion durch Systemkonzepte der Teilnehmer. Die Vielschichtigkeit der regionalen Konzepte zeigte dabei erneut, dass es DAS Konzept zur Bioabfallerfassung nicht gibt. Insbesondere die Historie und die vorgegebenen regionalen Strukturen führen dazu, dass ein Sammelsystem, das in einer Region hervorragend funktioniert, in einer anderen Region zu großen Problemen führen kann. Öffentlich rechtliche Entsorger, die sich derzeit mit der Einführung einer getrennten Erfassung von Bioabfällen befassen, sind daher gefordert, Alternativen der Erfassung umfassend zu prüfen und Erfahrungen dieser Systeme bei der Systemkonzeption zu berücksichtigen. TIM CONSULT kann Sie mit der Erfahrung aus verschiedenen Projekten zur Bioabfallerfassung umfassend unterstützen und zum Gelingen Ihrer Konzeption beitragen. Gerne stehen wir für einen ersten Erfahrungsaustausch zur Verfügung. _____________________________________________________________ Ralf Gruner Projektleiter und Niederlassungsleiter Tel.: 09281 / 928 82 17 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Ab sofort bestellbar – Markstudie Softwarelösungen in der Abfallwirtschaft 2014 Die Neuauflage der Marktstudie über Software in der Abfallwirtschaft befindet sich momentan in der Vorbereitung zum Druck und wird in Kürze lieferbar sein. Mit der Neuauflage reagieren wir auf die Weiterentwicklung der Anbieter sowie auf die anhaltend hohe Nachfrage abfallwirtschaftlicher Betriebe nach Informationen über zukunftsfähige Softwarelösungen. Seit Jahren hat sich die TIM CONSULT Marktstudie zum Standardwerk für Softwarelösungen in der Abfallwirtschaft für all jene etabliert, die einen schnellen und umfassenden Marktüberblick über den Softwaremarkt für kommunale Entsorgungsbetriebe gewinnen möchten. Welche Entwicklungen zeigen sich? Die papierlose Bearbeitung von Aufträgen durch Einsatz mobiler Systeme stellt nach unserer Einschätzung den aktuell stärksten Trend dar. Dabei werden zunehmend Spezialgeräte durch kostengünstige Standardgeräte im Tablet- und Smartphone-Format ersetzt. Vorteil dieser automatisierten Auftragsbearbeitung ist neben der Fehlervermeidung und Papierlosigkeit insbesondere auch die zeitliche Beschleunigung. Rechnungen können praktisch direkt nach der Leistungserbringung gestellt werden. Die weitreichende Integration von Telematiklösungen hat auch aktuell einen hohen Stellenwert bei der Systemweiterentwicklung. Gerade im kommunalen Bereich sind Telematiklösungen (ausgenommen der Winterdienst) längst noch nicht umfänglich eingesetzt, so dass dieses Entwicklungsfeld auch in den kommenden Jahren weiter in Bewegung bleiben wird. Ebenso wenig werden Möglichkeiten der Online-Transaktionen umfassend genutzt, die sich daher in steter Weiterentwicklung befinden. . Umfassende Online-Portale und die Anbindung von Smartphone-Applikationen sind System-Funktionen, die sukzessive verstärkt nachgefragt werden und daher zunehmend zum Standard der Anbieter gehören.

Nutzen der Studie und Erfahrungen TIM CONSULT Die Beschaffung einer neuen Software oder die Funktionserweiterung bestehender Systeme, z.B. um Telematiklösungen, wird in der Regel nur im Abstand vieler Jahre durchgeführt, so dass kaum ein Betrieb oder kaum eine Verwaltung den Markt und die Möglichkeiten abfallwirtschaftlicher Softwaresysteme kennt. Die intensive Beschäftigung mit den Anbietern und die Erfahrung mit deren Leistungsfähigkeit aus verschiedenen Projekten stellen jedoch einen wesentlichen Erfolgsfaktor bei der Festle-

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gung des richtigen Leistungsumfangs der Software und der Auswahl des geeigneten Anbieters dar. TIM CONSULT hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Beschaffungsmaßnahmen im Softwarebereich durchgeführt, sowohl im Bereich der abfallwirtschaftlichen Verwaltung als auch bei großen Betrieben, teilweise mit erweiterten Anforderungen an Funktionalitäten für Straßenreinigung, Winterdienst und weiteren Bereiche. Neben diesen Projekterfahrungen wird unsere Reputation durch den umfassenden Marktüberblick und durch unsere genaue Kenntnis der Stärken und Schwächen der Softwareanbieter ergänzt. Dabei legen wir Wert auf unsere inhabergeführte Unabhängigkeit gegenüber den Softwareanbietern. Sollte Ihre derzeitige Software Ihre Anforderungen nicht mehr erfüllen oder denken Sie schon über die Auswahl einer neuen Software nach, so stehen wir gerne zu einem ersten unverbindlichen Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Gerne unterstützen wir auch Sie neutral und objektiv bei der Wahl der für Sie richtigen Software. _____________________________________________________________ Ralf Gruner Projektleiter und Niederlassungsleiter Tel.: 09281 / 928 82 17 [email protected] Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________

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Kontakt TIM CONSULT GmbH L15, 12-13 D-68161 Mannheim Tel.: +49(0) 621 – 150 448 – 0 Fax: +49(0) 621 – 150 448 – 99 Teltowkehre 20 D-14974 Ludwigsfelde Tel.: +49(0) 3378 – 515 800 – 0 Fax: +49(0) 3378 – 515 800 – 9 Prößlstraße 26 D-81545 München Tel.: +49 (0)89 203 3833-0 Fax: +49 (0)89 203 301-35 Steinweg 18 D-95032 Hof Tel.: +49 (0)9281 928 82 17 Fax: +49 (0)9281 753 31 48 Mail: Web:

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Geschäftsführer Björn Klippel Registergericht Mannheim HRB 8528 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis _____________________________________________________________ Liebe Leserin, lieber Leser, sofern Sie den Newsletter zukünftig nicht mehr beziehen möchten, so klicken Sie bitte hier: Newsletter Abbestellen _________________________________________________________________________________ © 2014 by TIM CONSULT. Neben unseren eigenen Recherchen verarbeiten wir auch Informationen diverser öffentlich erscheinender Fachzeitschriften und Tageszeitungen. Die dargestellten Informationen geben die subjektive Einschätzung von TIM CONSULT wider. TIM CONSULT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Newsletter dargestellten Informationen. Die Weitergabe der Daten in jedweder Form bedarf der schriftlichen Zustimmung von TIM CONSULT. Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich. Falls Sie nicht der angegebene Empfänger sind oder falls diese E-Mail irrtümlich an Sie adressiert wurde, verständigen Sie bitte den Absender sofort und löschen Sie die E-Mail sodann. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Übermittlung sind nicht gestattet. Die Sicherheit von Übermittlungen per E-Mail kann nicht garantiert werden. _____________________________________________________________

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