Teilnahmebedingungen #FanWovonDuWillstGewinnspiel 1

Einführung und Gegenstand dieser Bedingungen Das Gewinnspiel #FanWovonDuWillst („Aktion“) wird von der Eurowings Aviation GmbH, Von-Gablenz-Str. 2-6, D-50679 Köln veranstaltet („Veranstalter“).

1.1 Zwischen den Teilnehmern der Aktion und dem Veranstalter gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an der Aktion (2.3) werden sie durch die Teilnehmer akzeptiert.

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Regeln für die Teilnahme an der Aktion

2.1 Teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren in Deutschland und Österreich. Eine Person kann mehrere Beiträge einreichen, aber nur einmal teilnehmen. 2.2 Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern und anderen Unternehmen der Lufthansa Group. 2.3 Teilnahmeberechtigt sind alle realen Personen, die auf einem Bild zeigen, wovon sie Fan sind, dieses Bild auf Twitter, Instagram oder Facebook (bei Facebook als Kommentar unter dem jeweiligen Aktions-Post) hochladen und dieses mit @Eurowings und #FanWovonDuWillst markieren. Die Gewinner werden unter allen einsendenden Teilnehmern ausgelost. 2.4 Die Teilnahmemöglichkeit am „#FanWovonDuWillst“-Gewinnspiel startet am 08.06.2016 um 12 Uhr und endet am 10.07.2016 um 12 Uhr. 2.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, jederzeit und ohne Vorankündigung von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht. Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne und Vorteile auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

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Gewinne, Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnanspruch

3.1 Zu gewinnen gibt es 30 Fluggutscheine à 500 € in eine EurowingsDestination. Der Gewinn beinhaltet pro Person folgende Punkte: - Fluggutschein im Wert von 500 € einlösbar für Flüge zu einer EurowingsDestination – buchbar bis zum 31.07.2016 um 23:59 Uhr und anzutreten bis zum 31.12.2016 um 23:59 Uhr. - Gutscheinbedingungen werden mit Ausgabe des Gewinns kommuniziert und festgelegt. 3.2 Der Veranstalter vorzunehmen.

ist berechtigt, kurzfristig Änderungen am Gewinn

3.3 Die Gewinner werden unter den Teilnehmern, die auf Facebook, Twitter oder Instagram ein Bild mit dem #FanWovonDuWillst und @Eurowings eingesendet haben, ausgelost. 3.4 Die Teilnehmer werden über die Kommentarfunktion des jeweiligen Eurowings #FanWovonDuWillst-Posts bei Facebook, Twitter oder Instagram über den Gewinn benachrichtigt. 3.5 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, indem er seine Kontaktdaten per E-Mail an [email protected] sendet, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Es wird sodann ein neuer Gewinner ermittelt und benachrichtigt. 3.6 Eine Auszahlung der Gewinne in bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.

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Verhaltensregeln und Verantwortlichkeit für Inhalte und Informationen

4.1 Der Veranstalter ist für das Verhalten und die im Rahmen der Aktion durch die Teilnehmer publizierten Informationen und Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Er ist ferner nicht zu deren Prüfung verpflichtet, behält sich jedoch vor, deren Veröffentlichung nach eigenem Ermessen rückgängig zu machen, insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche

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Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. 4.2 Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ihnen an den Inhalten die notwendigen Rechte zustehen und deren Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Inhalte durch den Veranstalter sowie durch von diesem beauftragte Dritte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt. 4.3 Die Teilnehmer dürfen andere Personen im Rahmen der Aktion nicht belästigen. Zum Beispiel dürfen etwaige Mitteilungs-, Weiterleitungs- oder Teilen-Funktionen nicht für den Versand von Mitteilungen genutzt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass deren Erhalt seitens der Empfänger unerwünscht ist. 4.4 Für den Fall, dass der Veranstalter von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und unterstützt den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

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Einräumung von Nutzungsrechten

Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter unentgeltlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihnen im Rahmen der Aktion an den Veranstalter überlassenen Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten sowie diese Rechte auf Dritte, wie technische Dienstleister weiter zu übertragen. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch die Nutzer. Die Einräumung der vorstehend genannten Rechte dient alleine dem Betrieb und Zurverfügungstellung der Aktion und etwaiger Präsentation von Teilnahmebeiträgen in Online- wie Offlinemedien. Der Teilnehmer verzichtet auf sein Recht zur Urhebernennung.

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Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit es die Bestimmung der Gewinner betrifft.

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Datenschutzhinweise

Die folgenden Datenschutzhinweise (Ziffer 8. – 11.) klären die Teilnehmer der Aktion über die Verwendung personenbezogener Daten durch den Veranstalter innerhalb der Aktion auf. 8

Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung

8.1 Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und grundsätzlich nur zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung der Aktion. 8.2 In keinem Fall wird der Veranstalter personenbezogene Daten der Teilnehmer zu Werbe- oder Marketingzwecken oder unbefugt zu anderen Zwecken Dritten übermitteln. Die Daten der Teilnehmer werden nur dann an Dritte weitergeleitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder ein Teilnehmer in die Weiterleitung eingewilligt hat. 8.3 Der Veranstalter trifft organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und damit die durch den Veranstalter verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

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Nennung von Gewinnspielteilnehmern

Die Teilnehmer von der Aktion erklären sich damit einverstanden, dass deren Namen im Zusammenhang mit der Aktion, der Gewinnerbestimmung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter oder von ihm beauftragten Dritten in Onlinemedien (z.B. Instagram, Facebook, Twitter, www.eurowings.com) sowie Offlinemedien (z.B. Bordmagazin) öffentlich bekannt gegeben werden.

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10 Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter 10.1 Es kann vorkommen, dass im Rahmen der Aktion Inhalte Dritter, wie zum Beispiel Videos von YouTube, RSS-Feeds oder Grafiken eingebunden werden. 10.2 Dies setzt immer voraus, dass der Anbieter dieser Inhalte die IP -Adresse der Teilnehmer wahrnimmt. Denn ohne die IP-Adresse könnten sie die Inhalte nicht an den Browser des jeweiligen Teilnehmers senden. Die IP Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. 10.3 Der Veranstalter bemüht sich nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Jedoch hat der Veranstalter keinen Einfluss darauf, falls die Dritt-Veranstalter die IP-Adresse z.B. für statistische Zwecke speichern. Soweit dies dem Veranstalter bekannt ist, klärt er die Teilnehmer in den nachfolgenden Abschnitten darüber auf. 11 Sonstiges Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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