Studieren ist einfach

sska.de · blog.sska.de Studieren ist einfach. Wenn ich einen Finanzpartner habe, der mich versteht. sska.de · blog.sska.de © 2016 Nachdruck nur ...
Author: Julian Raske
27 downloads 6 Views 5MB Size
sska.de · blog.sska.de

Studieren ist einfach.

Wenn ich einen Finanzpartner habe, der mich versteht.

sska.de · blog.sska.de

© 2016 Nachdruck nur mit Genehmigung des Studentenwerks Augsburg und Quellenangabe. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, für die Richtigkeit kann der Herausgeber keine Gewähr übernehmen. Herausgeber: Studentenwerk Augsburg (AöR) Eichleitnerstraße 30, 86159 Augsburg www.studentenwerk-augsburg.de Anzeigen verwaltung:

Agnes Mayer Tino Steudel Tel: 0821/598-4926

Redaktion:

Agnes Mayer Michael Noghero



Auflage: 6.000

Druck:

Joh. Walch GmbH & Co. KG Im Gries 6, 86179 Augsburg



September 2016

2

Stand:

Zum Wegweiser Liebe Studierende, herzlich willkommen in Augsburg oder Kempten! Als eines von 58 Studentenwerken in Deutschland kümmert sich das Studentenwerk Augsburg um alles, was rund ums Studium wichtig ist: vom Wohnen über die Finanzierung, die gastronomische Versorgung auf dem Campus bis hin zur Kinderbetreuung. Unsere fast 230 Beschäftigten sind zuständig für rund 36.000 Studierende. Dabei zählt für uns jede einzelne Studentin und jeder einzelne Student, denn die Herausforderungen, die ein Studium mit sich bringt, sind für jede und jeden völlig unterschiedlich. Wir hoffen, dass wir Sie in diesem Sinne mit unseren Dienstleistungen gut durchs Studium begleiten können. Dieser jährlich aktualisiert erscheinende Wegweiser soll nicht nur eine Einstiegshilfe in den neuen Lebensabschnitt sein, den der Beginn eines Studiums mit sich bringt. Auch wenn Sie schon an einem anderen Ort studiert haben, finden Sie auf den folgenden Seiten hilfreiche Informationen. Manche Kapitel werden vielleicht erst im Laufe Ihres Studiums für Sie relevant, wenn sich durch eine Veränderung Ihrer persönlichen Situation neue Fragestellungen ergeben. Obwohl wir den Wegweiser sehr umfassend gestaltet haben, enthält er vermutlich nicht alle Antworten, die Sie brauchen. In diesem Fall gilt: Fragen Sie uns bitte! Alle unsere Kontaktdaten finden Sie natürlich in dieser Broschüre und auch die der Einrichtungen an der Universität Augsburg und den Hochschulen in Augsburg und in Kempten. Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Studium und eine gute Zeit mit interessanten Begegnungen und bereichernden Erfahrungen in Augsburg oder Kempten. Und natürlich: Allzeit guten Appetit in unseren Mensen und Cafeterien! Ihre Doris Schneider Geschäftsführerin des Studentenwerks Augsburg Augsburg, im September 2016

3

Inhaltsverzeichnis   3 n

Zum Wegweiser

I

Studentenwerk Augsburg

II

Studienangelegenheiten

 11 n Studienmöglichkeiten in Augsburg und Kempten  12 n Zulassungsbeschränkungen  15 n Termine  17 n Immatrikulation (Einschreibung)  18 n Krankenversicherung  23 n Pflegeversicherung  23 n Unfallversicherung  24 n Studentenwerksbeitrag  24 n Rückmeldung  25 n Beurlaubung  26 n Vorlesungsverzeichnis/Studienführer  27 n Exmatrikulation  27 n Auslandsstudium

III

Studienfinanzierung und Ermäßigungen

 28 n Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)  32 n Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)  33 n Stipendien/Stiftungen  47 n Darlehen durch das Studentenwerk Studienabschlussdarlehen Überbrückungsdarlehen  49 n Bildungskredit  49 n Studienkredit der KfW  51 n Hilfe für Mutter und Kind  53 n Elterngeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld  54 n Bayerisches Betreuungsgeld  55 n Kindergeld  57 n Unterhaltsvorschuss  58 n Arbeitslosengeld II  59 n Wohngeld-Mietzuschuss  60 n Sozialwohnung/Wohnberechtigungsschein  61 n Fahrpreisermäßigung/Semesterticket  63 n Rundfunkbeitrag  64 n Telefongebührenermäßigung  64 n Beratungs- und Prozesskostenhilfe  66 n Arbeitslosengeld

4

IV

Wohnen und Mensen

 67 n Wohnungsvermittlung  68 n Studierenden – Wohnanlagen  77 n Meldepflicht  78 n Zweitwohnungssteuer  78 n Tutoren in den Wohnanlagen  79 n Jugendherberge/Tourist-Information  80 n Verkehrsverbindungen  81 n Mensen/Cafeterien/CafeBars

V

Arbeit und Praktika

 85 n Jobvermittlung 85 n Steuernummer  86 n Jobben/Sozialversicherungspflicht für Studierende  87 n Praktika  88 n Ferientätigkeit im Ausland  88 n Praktikantenaustausch

VI

Hochschuleinrichtungen

 90 n Studentenkanzlei/Studienamt/Studentenamt  92 n Bibliotheken  94 n Sprachen lernen  96 n Hochschulsport  97 n Studierendenvertretung  99 n Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte

VII Beratungsangebote 101 n b!st – Beratung im Studentenwerk 101 - Sozial- und Rechtsberatung – b!st 101 - Sozialberatung – b!st 102 - Psychologische Beratung – b!st 103 n Studienberatung 106 n Unterstützung ausländischer Studierender Akademisches Auslandsamt (International Office) 110 Willkommen an den Augsburger Hochschulen (Hochschulbetreuungsstelle) 111 n Akademische Berufsberatung/ Akademische Arbeitsberatung 112 n Studium & Beruf 113 n Beratungsstellen 121 n AIDS-Beratung 122 n Bürgerbüro

6

Hochschulgemeinden 123 n 123 n 124 n

VIII

Evang. Studentinnen- und Studentengemeinde (ESG) Kath. Hochschulgemeinde (KHG) Ökumenische Hochschulgemeinde Kempten (ÖHSG)

Serviceangebote

IX

126 n Kinderbetreuung 127 n Familienservice 129 n Schlüssel verloren 129 n Fundsachen 131 n Notdienste/Erste Hilfe

Kultur, Kontakte, Reisen

X

133 n Campuskunst 133 n Musik 134 n Kanal C – Das Campusradio 134 n Theatergruppen an der Universität 135 n Theater 137 n Auslandsreisen

Studium behinderter Studierender 138 n

XI

Checkliste zur Vorbereitung des Studiums in Augsburg

Stichwortregister

7

I. Studentenwerk Augsburg Das Studentenwerk Augsburg ist nach dem bayerischen Hochschulgesetz ein Dienstleistungsunternehmen mit sozialem Auftrag, das an der Universität Augsburg und den Hochschulen Augsburg, Kempten und Neu-Ulm rund 36.000 Studierende betreut. Dementsprechend stellt es kostengünstige Verpflegung in seinen sechs Mensen und acht Cafeterien und fünf CafeBars, sowie moderne und erschwingliche Wohnplätze in seinen acht Wohnanlagen zur Verfügung. Diese Leistungen werden durch die Vergabe oder Vermittlung von günstigen Darlehen in besonderen Studiensituationen, psychotherapeutische Beratung, Sozial- und Rechtsberatung sowie Angebote der Kinderbetreuung ergänzt. Darüber hinaus vollzieht das Studentenwerk Augsburg das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Organe des Studentenwerks sind die Vertreterversammlung, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführerin. In die Vertreterversammlung entsendet jede Hochschule zwei Vertreter der Professorinnen und Professoren, einen Behindertenbeauftragten, zwei Studierendenvertreter, ein Mitglied der Hochschulleitung und eine Frauenbeauftragte. Die Vertreterversammlung wählt den Verwaltungsrat und nimmt den Jahresbericht und den Jahresabschluss entgegen. Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind die Prüfung der Jahresrechnung und der Beschluss über den Wirtschaftsplan, welcher der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der Professorinnen und Professoren oder der Hochschulleitung, zwei Vertretern der Studierenden, einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, einem/r Vertreter/in des Personalrats des Studentenwerks, dem/der Behindertenbeauftragten einer Hochschule und der Frauenbeauftragten einer der Hochschulen. Die Amtsperiode für die Vertreterversammlung und den Verwaltungsrat beträgt jeweils zwei Jahre. Das Studentenwerk erfüllt seine Aufgaben nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit. Es finanziert seine Leistungen aus Mitteln des Staatshaushalts, den Beiträgen der Studierenden (s. Stichwort „Studentenwerksbeitrag“) und aus Leistungserlösen. Die Bilanzsumme des Studentenwerkes Augsburg betrug 2015 rund 63,5 Mio. €, der Jahresumsatz ohne Förderungsmittel rund 16,8  Mio.  €. An Förderungsmitteln (BAföG) wurden rund 31 Mio. € ausgezahlt. Die Verwaltungsabteilungen (Allgemeine Verwaltung/Haushaltsund Rechnungswesen, IT, Hochschulgastronomie, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Amt für Ausbildungsförderung) befinden sich in Augsburg in der Eichleitnerstr. 30, die Wohnungs- und Zimmervermittlung sowie die Wohnheimverwaltung ist in Augsburg in der Universitätsstr. 4. Das b!st – Beratung im Studentenwerk, mit Sozial-, Rechts- und Psychologischer Beratung befindet sich Am Silbermannpark 1a. 9

I

I

Geschäftsführerin des Studentenwerks Augsburg:

Doris Schneider

Für die einzelnen Arbeitsgebiete verantwortlich:

I

Amt für Ausbildungsförderung:

Manfred Bauer

Allgemeine Verwaltung, Haushalts- und Rechnungswesen:

Günther Greipel

Hochschulgastronomie:

Werner Schrettenbrunner

Wohnanlagen- und Bauverwaltung: Stefan Rehm Beratungsdienste, Internationales, Kultur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Michael Noghero

Recht und Personal:

Sabrina Leuger

IT:

Oliver Nowak

10

II. Studienangelegenheiten

II

Studienmöglichkeiten in Augsburg und Kempten

Studienabschlüsse der Universität Augsburg – sortiert nach Art des Abschlusses: •• Bachelor •• Master •• Erste Juristische Staatsprüfung: Rechtswissenschaft •• Staatsexamen: Lehramt •• Magister Theologie (kath.) Weitere Studiengänge der Universität Augsburg: •• Elitestudiengang •• Aufbaustudiengang •• Weiterbildungsstudiengang •• Promotion/Graduiertenschule Weitere Informationen unter www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studienberatung → Studienangebot

Hochschule Augsburg Studienabschlüsse der Hochschule Augsburg – sortiert nach Art des Abschlusses: •• Bachelor •• Master Weitere Studiengänge der Hochschule Augsburg: •• Duales Studium (Verbundstudium oder „Studium mit vertiefter Praxis“) •• Berufsbegleitendes Studium (Abschlüsse: Bachelor, Master oder Zertifikate) Weitere Informationen unter www.hs-augsburg.de → Studium und Weiterbildung

11

II

Universität Augsburg

Hochschule Kempten Studienabschlüsse der Hochschule Kempten – sortiert nach Art des Abschlusses: •• Bachelor •• Master

II

Weitere Studiengänge der Hochschule Kempten: •• MBA-Schwerpunkte •• Modulstudiengänge •• Zertifikatskurse Weitere Informationen unter www.hochschule-kempten.de → Studium → Bewerbung und Immatrikulation und unter www.hochschule-kempten.de → Weiterbildung

Zulassungsbeschränkungen 1. Universität Augsburg An der Universität Augsburg unterliegen folgende Studiengänge einer örtlichen Zulassungsbeschränkung: 1. Fachsemester (Studienbeginn nur im Wintersemester (WiSe) möglich) 2. Höheres Fachsemester (3. und 5. Fachsemester im WiSe und 2., 4. und 6. Fachsemester im SoSe (Sommersemester) Bachelor of Science (B.Sc.): •• Global Business Management •• Betriebswirtschaftslehre •• Volkswirtschaftslehre •• Rechts- und Wirtschaftswissenschaften •• Wirtschaftsinformatik •• Wirtschaftsingenieurwissen •• Ingenieurinformatik Bachelor of Arts (B.A.): •• Erziehungswissenschaft •• Medien und Kommunikation •• Sozialwissenschaften •• Deutsch als Zweit- und Fremdsprache und Interkulturelle Kommunikation Staatsexamen: Lehramt an Grundschulen, Erste Juristische Staatsprüfung: Rechtswissenschaft – nur 1. Fachsemester 12

Eignungsfeststellungsverfahren Anglistik Für das Studium der nachfolgenden Fächer/Studiengänge ist das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens für den Studienbeginn im Wintersemester 2016/2017 und voraussichtlich auch im Sommersemester 2017 notwendig: •• Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach im Mehrfach-Bachelorstudiengang der Phil.-Hist. Fakultät •• Englisch als Unterrichtsfach in den Studiengängen Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien •• Englisch in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen der Universität Augsburg •• Bachelorstudiengang Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (ANIS) Bitte beachten Sie regelmäßig die Hinweise der Fakultät unter: www.philhist.uni-augsburg.de → Fächer/Studiengänge → Anglistik/Amerikanistik Informationen bei der Studentenkanzlei der Universität Augsburg Universitätsstr. 2, Zi. 1032, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024, [email protected], www.uni-augsburg.de → Studium → Studentenkanzlei 13

II

Eignungsprüfungen: •• Musik – Unterrichtsfach (Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen): Schriftliche Anmeldung bis 02.05.2017 für WS 2017/18 •• Musik (Bachelor of Arts, Master of Arts), Musikvermittlung/ Konzertpädagogik (Master of Arts): Schriftliche Anmeldung bis 30.04 des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Wintersemester •• Musiktherapie (Berufsbegleitender Masterstudiengang, Beginn nur jedes dritte Semester): Schriftliche Anmeldung bis 30.11.2017 (Ausschlussfrist) für den Studiengang ab dem folgenden Sommersemester 2018 •• Kunst – Unterrichtsfach (Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen) und Kunstpädagogik (Haupt- und Nebenfach – Bachelor of Arts): Schriftliche Anmeldung bis 15.05. (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Wintersemester und 30.11. (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Sommersemester •• Sport – Unterrichtsfach (Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien): Schriftliche Anmeldung bis 01.06 (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Wintersemester

2. Hochschule Augsburg Für die Zulassung zum Wintersemester 2016/2017 wird für alle Bachelorstudiengänge ein örtliches Auswahlverfahren durchgeführt, mit Ausnahme des Bachelorstudienganges Systems Engineering. In den Bachelorstudiengängen Kommunikationsdesign, Interaktive Medien und Architektur ist eine Eignungsprüfung abzulegen. Die genauen Termine finden Sie online (Adresse siehe unten).

II

Höheres Fachsemester 3. Fachsemester im Wintersemester •• Betriebswirtschaft •• International Management 2. Fachsemester im Wintersemester •• Maschinenbau 2. Fachsemester im Sommersemester •• Betriebswirtschaft •• International Management •• Maschinenbau •• Umwelt- und Verfahrenstechnik •• Elektrotechnik •• Mechatronik •• Internationales Wirtschaftsingenieurswesen 4. Fachsemester im Sommersemester •• Betriebswirtschaft •• International Management Information und Bewerbung beim Studentenamt der Hochschule Augsburg An der Hochschule 1, Zi. A 2.03, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3246,-3247, -3248 [email protected], [email protected], [email protected] www.hs-augsburg.de → Interessierte → Bewerbung 3. Hochschule Kempten Für die Studiengänge Betriebswirtschaft, Führung in der Sozialund Gesundheitswirtschaft, Geriatrische Therapie, Rehabilitation und Pflege, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Informatik-Game Engineering, Logistik, Soziale Arbeit (Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention), Sozialwirtschaft, Tourismus-Management und Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau findet ein örtliches Auswahlverfahren statt. Die Studiengänge Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Umwelttechnik, Lebensmittel- und Verpackungstechnologie, Maschinenbau, Mechatronik sowie Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Mechatronik sind nicht zulassungsbeschränkt.

14

Informationen zu den Studiengängen und zur Online-Bewerbung über: Allgemeine Studienberatung, Bahnhofstr. 61, Geb. D, 87435 Kempten, ☎ 0831/2523-308, [email protected], www.hochschule-kempten.de

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte ermöglicht. Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: •• www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte •• www.hs-augsburg.de → Interessierte → Bewerbung •• www.hochschule-kempten.de → Studium → Bewerbung und Immatrikulation → Bewerbung StudienanfängerInnen → Aufnahmevoraussetzungen

Termine Übersicht über die Termine: I. Universität Augsburg Wintersemester 2016/2017 17.10.2016 Beginn der Lehrveranstaltungen ab 20.05.2016 Internetbewerbung zum Wintersemester 2016/2017 30.11.2016 Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Kunst (Lehramt Kunstpädagogik im Sommersemester 2017) 24.12.2016 – 06.01.2017 Weihnachtsferien 02.01.2017 – 15.02.2017 Rückmeldung für das Sommersemester 2017 11.02.2017 Ende der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017 15

II

Studium für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Sommersemester 2017 24.04.2017 Beginn der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017 10.04.2017 – 21.04.2017 Studienfachwechsel, Umschreibung, Beurlaubung 02.05.2017 Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Musik – Lehramt im Wintersemester 2017/2018

II

15.05.2017 (Ausschlussfrist) Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Kunst (Lehramt Kunstpädagogik) im Wintersemester 2017/2018 ab 20.05.2017 Internetbewerbung zum Wintersemester 2017/2018 01.06.2017 (Ausschlussfrist) Anmeldeschluss Eignungsprüfung für Sport (Lehrämter im Wintersemester 2017/2018) 1.06.2017 – 15.07.2017 Rückmeldung für das Wintersemester 2017/2018 29.07.2017 Ende der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017

II. Hochschule Augsburg Wintersemester 2016/2017 04.10.2016 Beginn der Lehrveranstaltungen 04.11.2016 – 18.11.2016 Prüfungsanmeldung WS 2016/17 24.12.2016 – 07.01.2017 Weihnachtsferien 19.12.2016 – 13.01.2017 Rückmeldung für das Sommersemester 2017 20.01.2017 Ende der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017 Die Prüfungstermine und deren Veröffentlichung werden durch die Prüfungskommissionen im Einvernehmen mit den Dekanen durch die Fakultäten festgelegt. (lt. Rapo § 3 Abs. 3) 15.02.2017 – 14.03.2017 Semesterferien 16

Sommersemester 2017 15.03.2017 Beginn der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017 Alle weiteren Termine und ausführliche Informationen finden Sie unter www.hs-augsburg.de → Zentrale Einrichtungen → Studienangelegenheiten → Semestertermine

II

III. Hochschule Kempten Wintersemester 2016/2017 04.10.2016 Beginn der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017 14.11 – 21.11.2016 Prüfungsanmeldung WS 2016/1017 24.12.2016 – 06.01.2017 Weihnachtsferien 25.01.2017 Ende der Lehrveranstaltungen Wintersemester 2016/2017 17.02. – 01.03.2017 (voraussichtlich) Rückmeldung für das Sommersemester 2017 15.02 – 14.03.2017 Semesterferien Sommersemester 2017 15.03.2017 Beginn der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017 07.07.2016 Ende der Lehrveranstaltungen Sommersemester 2017 Alle weiteren Termine und ausführliche Informationen finden Sie unter: www.hochschule-kempten.de → Studium → Termine

Immatrikulation (Einschreibung) Die Immatrikulation ist erst möglich, wenn ein Zulassungsbescheid für das kommende Semester vorliegt. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich vor Aufnahme des Studiums an der gewählten oder zugeteilten Hochschule bewerben und einschreiben. In Ausnahmefällen kann man auch an mehreren staatlichen Hochschulen immatrikuliert werden.

17

II

Im Einzelnen werden folgende Unterlagen für die Immatrikulation benötigt: •• Antrag auf Einschreibung (Ausdruck der Online-Bewerbung) •• amtlich beglaubigte vollständige Kopie des Zeugnisses über die Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder ein entsprechender anerkannter Nachweis für die Berechtigung zum Hochschulstudium •• Nachweis über Krankenversicherungsschutz •• Nachweise über die Entrichtung des Studentenwerksbeitrags (z.Zt. 42,- €) und des Semestertickets (z.Zt. 60,05 €) in Höhe von insgesamt 102,05 € an den Augsburger Hochschulen bzw. des Studentenwerksbeitrags (z.Zt. 42,- €) und des Semestertickets (z.Zt. 30,- €) an der Hochschule Kempten. Studierende, die von einer anderen Hochschule kommen, haben darüber hinaus folgendes vorzulegen: Zusätzlich an den Hochschule Augsburg: Die neben der Einzahlungsquittung und dem Nachweis über den Krankenversicherungsschutz notwendigen einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation werden im Zulassungsbescheid genannt. Zusätzlich an der Hochschule Kempten: •• Farbige und lesbare Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments •• Lebenslauf tabellarisch •• Nachweis über eine mindestens sechswöchige, dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Tätigkeit oder abgeschlossene Berufsausbildung (an der Hochschule Kempten nur für Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Umwelttechnik, Maschinenbau, Lebensmittel- und Verpackungstechnologie, Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau) •• Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen •• Studiennachweis der bisher besuchten Hochschule. Außerdem Anrechnungsantrag und Auszüge der SPO und Leistungsübersicht Für weitere Auskünfte stehen die Studentenkanzlei bzw. das Studienamt, das Studentenamt oder die Allgemeine Studienberatung (siehe eigenes Stichwort) der Hochschulen zur Verfügung.

Krankenversicherung 1. Krankenversicherung für Studierende Die Krankenversicherung für Studierende wird bundeseinheitlich geregelt durch das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Im Wesentlichen gelten folgende Bestimmungen: 18

1.2 Versicherungsbeginn Die Krankenversicherung beginnt mit dem Semester, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung. Soweit Versicherungspflicht besteht, ist der Nachweis über eine Krankenversicherung die Voraussetzung für die Immatrikulation. Diese Bescheinigung kann bei der gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden, bei der der Studierende versichert ist oder bei Studienbeginn versichert sein wird. Ein Nachweis der Krankenversicherung ist nur bei Studienbeginn oder Hochschulwechsel notwendig. Bei der Rückmeldung wird keine Versicherungsbescheinigung benötigt. 1.3 Beiträge Der Beitrag beträgt für alle versicherungspflichtigen Studierenden in der gesetzlichen Krankenversicherung monatlich zurzeit 61,06 € plus Zusatzbeitrag und kann sich jeweils zu Semesterbeginn ändern. Studierende, die nach dem BAföG gefördert werden, erhalten einen Zuschuss von monatlich 64,- €. 1.4 Ende der Versicherungspflicht Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studierender in der Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters. Die Krankenversicherung eines Studierenden endet weiterhin spätestens mit dem Ablauf des 14. Fachsemesters, mit dem Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird oder wenn eine andere vorrangige Versicherung eintritt (z. B. als Arbeitnehmer). Ausnahmen: In Ausnahmefällen kann die Versicherungspflicht auch über diese o. g. Grenzen hinaus bestehen, z. B. bei: •• Erwerb der Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg •• Erkrankung •• Behinderung •• Geburt eines Kindes •• Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren •• Betreuung von behinderten oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesenen Kindern •• ehrenamtlicher Mitwirkung in Gremien der Hochschulen 1.5 Fortbestand der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung bleibt in jedem Fall erhalten, solange Elterngeld bezogen wird und bei Beurlaubung.

19

II

1.1 Versicherungspflicht Grundsätzlich sind alle immatrikulierten Studierenden der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ausüben, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

1.6 Leistungen Studierende erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen wie die übrigen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, jedoch ohne Anspruch auf Krankengeld.

II

1.7 Zuzahlung für Arzneimittel Studierende, die selbst Mitglied einer Krankenversicherung sind, haben die Zuzahlungen bis zu einem Betrag von 86,16 € jährlich selbst zu tragen, danach können sie auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse befreit werden. Hierfür gibt es einen Befreiungsausweis bis zum Ende des Kalenderjahres. 1.8 Befreiung von der Versicherungspflicht Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für Studierende möglich, die anderweitig (z. B. privat und/oder durch Beihilfeleistungen) krankenversichert sind. Hierbei handelt es sich um eine endgültige Entscheidung, die während des gesamten Studiums nicht widerrufen werden kann. Die Befreiung von der Versicherungspflicht hat außerdem zur Folge, dass der ehemalige Studierende der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Studium nur dann wieder beitreten kann, wenn er als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird.

2. Alternativen zur Pflichtversicherung 2.1 Familienversicherung Studierende können sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unentgeltlich über ihre Eltern mitversichern lassen (Familienversicherung), wenn ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit nicht mehr als 450,- € (Minijob) beträgt. Bei anderen Einkünften (zum Beispiel Zinseinkünften) beträgt die Obergrenze 395,- €. Dies gilt nicht, wenn ein Elternteil privat versichert ist und sein monatliches Gesamteinkommen regelmäßig 4.462,50  € übersteigt und das Einkommen dieses Elternteils höher ist als das Gesamteinkommen des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehepartners. Bei Wegfall der Familienversicherung – auch wenn dies nur für einen bestimmten Zeitraum der Fall ist – wird man in die studentische Versicherung eingestuft (s. o. 1.3.). 2.2 Private Krankenversicherung Studierende können sich auch bei privaten Krankenkassen versichern, d. h. sie werden „von der Versicherungspflicht befreit“. Die Versicherungsnehmer müssen dann jedoch i. d. R. alle Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente etc. zunächst selbst auslegen. Außerdem können die privaten Krankenversicherer Risikozuschläge, z. B. wegen bestimmter Vorerkrankungen, erheben. Ausserdem gilt, „einmal befreit – immer befreit“, d. h. wer einmal als Studierender in die private Krankenversicherung gewechselt hat, kann nicht mehr zurückwechseln. 20

3. Freiwillige Weiterversicherung

Wichtig: Der Beitritt zur freiwilligen Weiterversicherung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der studentischen Versicherung schriftlich gegenüber der Krankenkasse zu erklären.

4. Sonderfälle 4.1 Praktikanten (s. a. Stichwort Praktika) 4.1.1 Vorpraktikum Versicherungsrechtlich wird ein Praktikum nur dann als Vorpraktikum anerkannt, wenn dieses in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Studierende, die Vorpraktika mit Arbeits­ entgelt ausüben, sind in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Bei Vorpraktika ohne Arbeitsentgelt besteht für gesetzlich Versicherte weiterhin Anspruch auf Familienversicherung. Für alle anderen besteht Versicherungspflicht als Praktikant. Der Praktikantenbeitrag ist mit dem Studentenbeitrag identisch. In der Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung besteht während eines Vorpraktikums immer Versicherungspflicht. 4.1.2 Zwischenpraktikum Die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Zwischenpraktika mit einem Entgelt über 450,- € sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig in der Studentenversicherung. Für ein Zwischenpraktikum, das nicht vorgeschrieben, jedoch dem Studium zweckdienlich ist, besteht bei einem Einkommen über 450,- € außer­dem Rentenversicherungspflicht. 4.1.3 Nachpraktikum Bei einem vorgeschriebenen Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt haben Studierende weiterhin Anspruch auf Familien- bzw. Praktikantenversicherung. Es besteht jedoch Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Vorgeschriebene Nachpraktika mit Arbeitsentgelt sind sozialversicherungsrechtlich wie Beschäftigungsverhältnisse zu beurteilen.

21

II

Nach dem Ende der studentischen Krankenversicherung (siehe 1.4) ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn: •• entweder innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate eine Versicherung bestand oder •• unmittelbar vor dem Ausscheiden 12 Monate ununterbrochen eine Versicherung bestand.

4.2 Doktoranden Im Fall einer Promotion ist die Verlängerung der studentischen Krankenversicherung nicht möglich. Bei Beschäftigung mit mehr als 450,- € (Minijob) Monatseinkommen besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

II

4.3 Deutsche Studierende im Ausland Voraussetzung für den studentischen Krankenversicherungsschutz ist immer die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule. Es ist empfehlenswert, je nach Gastland, eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. 4.4 Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen Für ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule ordentlich immatrikuliert sind, gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studierende. Studentinnen und Studenten aus Ländern mit zwischenstaatlichen Abkommen (z. B. EU-Länder, Türkei, Norwegen) können, sofern sie in ihrem Heimatland versichert sind, in Deutschland über dieses zwischenstaatliche Abkommen versichert sein. Ausländische Studierende und Studienkollegiaten, die älter als 55 Jahre sind, sowie ausländische Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten. Günstig versichern z. B. folgende Unternehmen: MAWISTA GmbH Albstr. 26, 73240 Wendlingen ☎ 0800/629 4782 (freecall), Fax: 07024-4695120 [email protected], www.mawista.com Care Concept AG Postfach 330151, 53203 Bonn ☎ 0800/977 35-35 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) [email protected], www.care-concept.de

Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreise Bei Reisen ins Ausland sollten Sie unbedingt einen Versicherungsschutz für ärztliche, zahnärztliche und Krankenhausbehandlungen besitzen. Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, genügt es i. d. R., die Krankenversicherungskarte mit auf die Reise zu nehmen. Für andere Länder ist eine Zusatzversicherung zu empfehlen, die unbedingt auch die Übernahme eines evtl. notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland einschließen sollte. Solche Kurzzeit-Auslandskrankenversicherungen bieten Reiseveranstalter, Automobilclubs oder private Krankenversicherungen zu günstigen Tarifen an. 22

Nähere Auskünfte und Beratung erteilen alle gesetzlichen Krankenkassen.

Pflegeversicherung Studierende müssen auch eine Pflegeversicherung nachweisen. Besteht über die Eltern oder den Ehepartner eine gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung), fallen für die Pflegeversicherung keine eigenen Beiträge an. Jeder in einer privaten Krankenversicherung Versicherte muss selbst eine private Pflegeversicherung abschließen. Sind Studierende über die studentische Krankenversicherung gegen das Krankheitsrisiko abgesichert, gehören sie automatisch auch der studentischen Pflegeversicherung an. Der Beitrag für die Pflegeversicherung beträgt für alle, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. eine Elterneigenschaft nachweisen 14,03  €. Für alle anderen beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 15,52 €. Der Beitrag wird zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Bei einer privaten Pflegeversicherung können die monatlichen Beiträge höher sein. Tipp: BAföG-Bezieher erhalten auf Antrag (bei Vorlage der Versicherungsbescheinigung) einen monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von insgesamt 73,- € (62,- € für die Krankenversicherung und 11,- € für die Pflegeversicherung).

Unfallversicherung Nach dem Gesetz über „Unfallversicherung für Schüler und Studenten“ sind alle an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden unfallversichert. Ein Versicherungsfall tritt dann ein, wenn dem Versicherten während seines Studiums (im weitesten Sinne) oder auf dem Weg zur oder von der Ausbildungsstätte etwas zustößt. Ersatz von Sachschäden wird nicht gewährt. Unfälle sollten sofort der zuständigen Hochschule – Studierendeninformationsbüro der Universität Augsburg, Studienamt der Hochschule Augsburg oder Studentenamt der Hochschule Kempten (s. eigenes Stichwort) – gemeldet werden, zudem ist der behandelnde Arzt von dem Unfall in Kenntnis zu setzen. 23

II

Tipp: Sollten Sie in einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ohne gültigen Versicherungsschutz von einer Krankheit überrascht werden, dann lassen Sie sich für jede Behandlung eine möglichst detaillierte Rechnung geben. Sie können sich dann die im Ausland verauslagten Kosten für Behandlung und Arzneimittel nach der Rückkehr aus dem Urlaub von der Krankenkasse bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Betragssätze vergüten lassen.

Studentenwerksbeitrag

II

Die Studentenwerke finanzieren ihre Aufgaben zu 80 % aus eigenen Leistungserlösen und freiwilligen Zuwendungen des Staates. Daneben müssen jedoch auch die Studierenden einen geringen Teil zu den Kosten der für sie erbrachten Leistungen beitragen. Der Beitrag, den die Studierenden an das Studentenwerk Augsburg zu entrichten haben, ist zurzeit auf 42,- € pro Semester festgesetzt. Für Studierende der Augsburger Hochschulen wird zusätzlich ein Betrag von 60,05 € für das Semesterticket (s. eigenes Stichwort) erhoben. Das Semesterticket für Studierende der Hochschule Kempten kostet 30,- € pro Semester. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle Studierenden (auch Beurlaubte, nicht jedoch Gaststudierende). Studierende, die an mehreren Hochschulen immatrikuliert sind, sind nur bei dem Studentenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation erfolgte. Die Immatrikulation an einer Hochschule kann versagt werden, wenn die Zahlung des Studentenwerksbeitrags und ggf. des Semestertickets nicht nachgewiesen werden kann.

Rückmeldung Alle Studierenden, die ihr Studium fortsetzen wollen, müssen sich in jedem Semester innerhalb der festgelegten Frist rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des entsprechenden Betrages auf das unten angegebene Konto. In Kempten erfolgt ein Lastschriftverfahren. Bei der Rückmeldung an allen Hochschulen wird der Nachweis über die gezahlten Pflichtbeiträge für das Studentenwerk und das Semesterticket verlangt. Die Gesamthöhe beträgt derzeit 102,05 €. An der Hochschule Kempten beträgt der Semesterbeitrag derzeit 72,- € .Wird die fristgemäße Rückmeldung versäumt, kann die Exmatrikulation erfolgen. Eine nachträgliche Rückmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der entsprechenden Beiträge, die wie folgt zu entrichten sind: Universität Augsburg: Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut BIC: BYLADEMMXXX, IBAN: DE12700500000301279282, Verw.zweck: Matrikel- bzw. Bewerbernummer/Semester/ 170360011045/Name (zwingend in dieser Form erforderlich!) Beispiel für die Angabe des Semesters: WS2016 für Wintersemester 2016/17 24

Hochschule Augsburg: Überweisung: Empfänger: Hochschule Augsburg, BIC: BYLADEMM, IBAN: DE73700500002201190315, Verw.zweck: Matrikelnummer/Semester/Name, Vorname (zwingend in dieser Form erforderlich!)

Weitere Informationen unter www.hs-augsburg.de → Zentrale Einrichtungen → Studienangelegenheiten → Rückmeldung Hochschule Kempten: Auch hier muss online ein Lastschriftauftrag erteilt werden – das Verfahren ist im Selbstbedienungsportal der Hochschule ausführlich beschrieben: www.hochschule-kempten.de → Studium → Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation

Beurlaubung Ist ein Studierender aus einem wichtigen Grund verhindert, im Semester Lehrveranstaltungen zu besuchen, so kann er schriftlich eine Beurlaubung beantragen. Vordrucke sind im Studienamt oder im Studentenamt und im Internet zum Download erhältlich: •• www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Beurlaubung •• www.hs-augsburg.de → Zentrale Einrichtungen → Studienangelegenheiten → Beurlaubung •• www.hochschule-kempten.de → Studium → Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können z. B. sein: •• Erkrankung des Studierenden oder eines Elternteils, wenn dieser hilfsbedürftig ist (Attest erforderlich) •• Studienaufenthalt im Ausland •• Mutterschutzfrist •• Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes •• Ableistung eines Praktikums (nur Fakultät für Gestaltung an der Hochschule Augsburg) Siehe u. a. Immatrikulationssatzung der jeweiligen Hochschule oder entsprechende Webseite.

25

II

Beispiel für die Angabe des Semesters: WS2016 für Wintersemester 2016/17

II

Das Ereignis, welches zur Beurlaubung führt, muss mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters abdecken. Der Antrag auf Beurlaubung ist bei der Universität Augsburg – Studentenkanzlei – bis 10.05 bzw. 10.11 des jeweiligen Semesters, an der Hochschule Augsburg bis zum Ende der Frist für die Rückmeldung und an der Hochschule Kempten bis zum letzten Werktag des jeweiligen Semesters einzureichen. Der/die Beurlaubte ist verpflichtet, den Studentenwerksbeitrag und ggf. das Semesterticket zu bezahlen sowie das Bestehen einer Kranken- und Pflegeversicherung nachzuweisen. Außerdem sollten Studierende, die BAföG-Empfänger sind, das BAföG-Amt über eine Beurlaubung informieren, damit Rückforderungen vermieden werden. Ob während der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule erbracht werden können (z. B. während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit), ist bei den zuständigen Prüfungsämtern zu erfragen.

Vorlesungsverzeichnis/ Studienführer 1. Das Personen- und Studienverzeichnis der Universität Augsburg informiert über die wissenschaftlichen Einrichtungen, Personal und Verwaltung der Hochschule. Dem Verzeichnis kann ferner entnommen werden, welche Studiengänge die Universität Augsburg anbietet. Daneben finden Sie dort Informationen, für welche Fachrichtungen Zulassungsbeschränkungen bestehen, wichtige Termine sowie grundsätzlich Wissenswertes zum Studium. Das Verzeichnis der Universität kann in allen Buchhandlungen Augsburgs zum Preis von derzeit 4,50  € erworben oder in den Bibliotheken (s. Stichwort) eingesehen werden. Daneben gibt es sogenannte „Kommentierte Vorlesungsverzeichnisse“. Diese werden semesterweise von den einzelnen Fächern/Lehrstühlen herausgegeben und beschreiben detailliert die Lehrveranstaltungen des betreffenden Fachs im jeweiligen Semester. 2. Die Hochschule Augsburg gibt das kostenlose Studienmagazin „gp“ heraus, welches über die Studienangebote und die Serviceeinrichtungen der Hochschule informiert. Das Magazin ist online abrufbar (www.hs-augsburg.de → gp Das digitale Studienmagazin) bzw. wird auf Anfrage zugesandt oder ist in der Zentralen Studienberatung erhältlich. Kontakt: Zentrale Studienberatung der Hochschule Augsburg (siehe Stichwort) An der Hochschule 1, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3273 [email protected]

26

3. Die Hochschule Kempten gibt einen Studienführer und Kurzinformationen über die einzelnen Studiengänge heraus. Der Studienführer wird kostenlos an die Studienanfänger verteilt.

Ein Studierender ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung bestanden hat (Art. 49 BayHSchG). Gleichwohl stellen die Studiensekretariate der Hochschulen eine Exmatrikulationsbescheinigung und die Universität Augsburg eine Studienverlaufsbescheinigung aus, die auch als Nachweis der Studienzeit dient. Wer sein Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen bzw. das Studium vorzeitig beenden will, muss sich ebenfalls exmatrikulieren. Studierende, die BAföG-Empfänger sind, sollten das BAföG-Amt rechtzeitig über eine Exmatrikulation informieren, damit Rückforderungen vermieden werden. Tipp: Wer beabsichtigt, an einen anderen Hochschulort zu wechseln, sollte sich am Ende des jeweiligen Semesters exmatrikulieren: zum 30.09 (gilt für Universität und Hochschule) bzw. zum 31.03 (Universität) oder zum 15.03 (Hochschule). Siehe hierzu: www.studentenwerk-augsburg.de → wir über uns → Studentenwerksbeitrag

Auslandsstudium Beratung an der Universität Augsburg: Akademisches Auslandsamt Susanne Graf, Anne Hanik Universitätsstr. 6, Zi. 235 und 237, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-5891, Fax: 0821/598-5142, [email protected] Beratung an der Hochschule Augsburg: International Office Adrian Bieniec An der Hochschule 1, Zi. B 3.11, 86161 Augsburg, ☎ 0821/5586-3271, Fax: 0821/5586-3207, [email protected]. Beratung an der Hochschule Kempten: International Office Karin Lohmann Bahnhofstr. 61, Zi.V 407, 87435 Kempten, ☎ 0831/2423-329, Fax 0831/2523-289, [email protected] 27

II

Exmatrikulation

III

III. Studienfinanzierung und Ermäßigungen Bundesausbildungsförderungs­ gesetz (BAföG)

1. Zuständigkeit

III

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Augsburg ist zuständig für die Auszubildenden: 1. an der Universität Augsburg 2. an der Hochschule Augsburg 3. an der Hochschule Kempten 4. in der Schweiz und Liechtenstein Anschrift: Studentenwerk Augsburg Amt für Ausbildungsförderung Eichleitnerstr. 30 86159 Augsburg ☎ 0821/598-4930 Fax: 0821/598-4945 [email protected] www.studentenwerk-augsburg.de

Besuchszeiten: Mo, Mi, Fr: 08.30 – 12.30 Uhr Do: 13.00 – 16.00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo, Mi: 13.30 – 15.00 Uhr Do: 09.00 – 12.00 Uhr

Amtsleiter Manfred Bauer, Zi. 119 (Gebäude F 2) ☎ 0821/598-4931 [email protected] Vorzimmer Susan Frye, Zi. 023 (Gebäude F3) ☎ 0821/598-4930 [email protected] Stellv. Amtsleiter Thomas Schmid, Zi. 133 (Gebäude F3) ☎ 0821/598-4962 [email protected] Gruppenleiter Stefan Schöneberg, Zi. 124 (Gebäude F2) ☎ 0821/598-2622 [email protected] Gruppenleiterin Sabrina Thoma Aussenstelle Gögginger Str. 44, (Schweiz, Liechtenstein) ☎ 0821/25935026, [email protected] 28

Da sich die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Laufe des Jahres hin und wieder ändert, informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage www.studentenwerk-augsburg.de → BAföG → Zuständigkeit. Für Studierende der Hochschule Kempten finden regelmäßig Sprechtage in Kempten, Raum V 236 im SV-Gebäude (Blackbox) statt. Diese Termine können der Homepage www.studentenwerkaugsburg.de → BAföG → Zuständigkeit entnommen werden.

Höhe der Leistungen Für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen, beträgt der gesetzlich vorgegebene Bedarfssatz 451,- €, für Studierende mit eigener Wohnung 649,- €. Zu diesem Betrag kommen ggf. noch Zuschläge für eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Maximal ergeben sich 735,- €. Zur Ermittlung des Förderungsbetrags – auf den ein Rechtsanspruch besteht – wird der Bedarfssatz zuerst um das anzurechnende Einkommen und Vermögen des Studierenden vermindert. Von dem am Tag der Antragstellung vorhandenen Vermögen bleiben 7.500,-  € anrechnungsfrei. Das Einkommen des Studierenden mindert das BAföG nur, soweit es in einem 12-monatigen Bewilligungszeitraum 5.400,- € übersteigt. In der Regel ist das Einkommen der Eltern für die Höhe der Förderung entscheidend, dem Antrag muss der Einkommenssteuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr beigefügt werden. Feste Einkommensgrenzen existieren nicht, aber unter www.bafoeg.bmbf.de wird ein BAföG-Rechner angeboten, mit dem man selbst seinen Anspruch ermitteln kann, allerdings nur sehr ungenau. In Ausnahmefällen wird das BAföG elternunabhängig gewährt, z. B. wenn dem Studienbeginn bereits eine mehrjährige Erwerbstätigkeit vorausgegangen ist. Wie lange wird gefördert? Die Förderungshöchstdauer entspricht grundsätzlich der Regelstudienzeit, welche Sie in der Studentenkanzlei bzw. im Studentenamt oder im Studiensekretariat erfahren oder dem BAföG-Bescheid entnehmen können. Für jedes erlassene Praxissemester an der Hochschule wird ein Semester von der Förderungshöchstdauer abgezogen. Wird ein Auslandsstudium gefördert? Ein Studium im EU-Ausland und der Schweiz ist ab dem ersten Semester förderungsfähig. Bei einem Auslandsstudium außerhalb der EU wird in der Regel für zwei, höchstens jedoch fünf Semester Ausbildungsförderung geleistet. Dabei wird – außer im Raum der EU und der Schweiz – ein besonderer Auslandszuschlag und auch im Raum der EU und in der Schweiz – ein Mehrbedarf für Studiengebühren und Fahrtkosten geleistet. Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr bleiben bei der Förderung des Inlandsstudiums unberücksich29

III

BAföG

tigt. Wird für das Inlandsstudium eine Beurlaubung vorgenommen, verlängert sich die Förderungshöchstdauer entsprechend.

III

Zuschuss oder Darlehen? Ausbildungsförderung wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt, die andere Hälfte des Förderbetrags ist ein zinsloses Darlehen. Maximal müssen 10.000,- € zurückgezahlt werden. Fällig wird die Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten von 105,- €. Außerdem ist ein Nachlass wegen vorzeitiger Rückzahlung möglich, unter bestimmten Bedingungen können auch Darlehensteile erlassen werden. Als verzinsliches Darlehen wird BAföG ausnahmsweise für ein Zweitstudium, für die Hilfe zum Studienabschluss, sowie die Anzahl der durch einen zweiten oder weiteren Fachrichtungswechsel verlorenen Semester geleistet. Wer wird gefördert? Ausbildungsförderung können alle Studierenden einer Hochschule erhalten, auch für vorgeschriebene Praktika. Grundsätzlich stehen nur für eine erste Hochschulausbildung Leistungen zu, aber einschließlich des Masterstudienteils auch nach einem Bachelorabschluss. Wird innerhalb der ersten zwei Studiensemester die Fachrichtung gewechselt oder die Ausbildung abgebrochen, ist das Amt für Ausbildungsförderung umgehend zu informieren, eine Fachwechselbegründung ist jedoch nicht erforderlich. Bei Fachwechsel innerhalb des 3.  Studiensemesters wird für eine andere Ausbildung nur dann Förderung geleistet, wenn der Fachrichtungswechsel oder der Abbruch der Ausbildung aus wichtigem Grund und unverzüglich erfolgte. Als wichtige Gründe gelten z. B.: mangelnde Eignung für die zunächst gewählte Berufsausbildung oder -ausübung oder ein so schwerwiegender und grundsätzlicher Wandel der Neigung, dass die Fortsetzung der Ausbildung dem Auszubildenden nicht mehr zugemutet werden kann. Bei einem Fachrichtungswechsel ab dem 4. Semester entfällt in der Regel die BAföG-Förderung. Staatsangehörigkeit Neben Deutschen sind auch Ausländer/innen BAföG-berechtigt. Vom Grundsatz förderungsberechtigt sind Ausländer/innen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Alter Als Altersgrenze für das BAföG gilt das 30. Lebensjahr – bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr –, das zu Studienbeginn nicht überschritten sein darf. Ältere Studierende können sich allerdings

30

auf verschiedene Ausnahmeregelungen berufen, so zum Beispiel, wenn sie den „Zweiten Bildungsweg“ beschritten haben oder aufgrund von Kindererziehung die Altersgrenze überschritten wurde.

Eltern zahlen nicht? Macht der Auszubildende glaubhaft, dass seine Eltern den gemäß BAföG-Bescheid angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, und ist die Ausbildung – auch ggf. unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten im Bewilligungszeitraum – gefährdet, so wird auf Antrag, nach Anhörung der Eltern, Ausbildungsförderung ohne Anrechnung dieses Betrages geleistet; nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch, wenn die Eltern die erforderlichen Auskünfte zur Berechnung des BAföG nicht fristgerecht oder gar nicht erteilen. Abschluss nach Regelstudienzeit Auszubildenden an Hochschulen, die sich in einem in sich selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der nach § 15 Abs. 3 BAföG verlängerten Förderungsdauer geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, gilt Satz 1 unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende eine Bestätigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Antrag Antragsformulare gibt es bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung, im Internet unter: www.studentenwerk-augsburg.de zum Download, sowie bei allen Dienststellen des Studentenwerks Augsburg. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen. Zudem besteht die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online zu stellen. Den OnlineAntrag mit weiteren Informationen findet sich unter www.bafoegbayern.de Um eine nahtlose Weiterzahlung zu gewähren, sind Weiterleistungsanträge spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (in der Regel also bis spätestens 31.07 eines Jahres) zu 31

III

Eignung Einer besonderen Eignung bedarf es beim BAföG nicht. Vom 5. Studiensemester an ist der Anspruch jedoch davon abhängig, dass die Hochschule den „üblichen“ Leistungsstand zu diesem Zeitpunkt bestätigt. Liegen Tatsachen vor, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer rechtfertigen, kann das Amt für Ausbildungsförderung die Vorlage der Bescheinigung zu einem entsprechend späteren Zeitpunkt zulassen. Informationen zum Leistungsnachweis erteilen die jeweiligen Hochschulen.

stellen. Die Anträge sollten persönlich abgegeben werden. Die Bearbeitung eines Antrags wird erheblich beschleunigt, wenn auf allen Anträgen und Schreiben Studienfach und Hochschule angegeben sowie die Anträge vollständig ausgefüllt und unter Beifügung aller Nachweise eingereicht werden. Genauere Auskünfte erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.bafoeg.bmbf.de

Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

III

Erziehungsbeihilfe erhalten: a) Waisen, die eine Rente oder Waisenbeihilfe nach dem BVG beziehen b) Beschädigte, die eine Grundrente nach § 31 BVG beziehen, für ihre Kinder Auf Erziehungsbeihilfe nach dem BVG besteht, soweit die Voraussetzungen vorliegen, ein Rechtsanspruch. Sie geht der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vor und wird ggf. auf das BAföG angerechnet. Anträge sind bei der Hauptfürsorgestelle einzureichen, in deren Bereich die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Anträge auf Erziehungsbeihilfe sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, da diese erst ab dem Antragsmonat bewilligt wird. Erziehungsbeihilfe wird gewährt, soweit der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt durch das einzusetzende Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden sowie des Kindes des Beschädigten und des Elternteils des Waisen nicht gedeckt ist. Erziehungsbeihilfe wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes gewährt. Im Fall einer Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- und Berufsausbildung durch eine freiwillige Verpflichtung bei der Bundeswehr, im Bundesfreiwilligendienst, im Polizeivollzugsdienst (diese Verpflichtung darf nicht mehr als drei Jahre dauern) oder durch eine Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes wird die Erziehungsbeihilfe auch über das 27. Lebensjahr hinaus für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum weitergewährt. Beratung und Auskunft erfolgt durch die Hauptfürsorgestelle. Für den Regierungsbezirk Schwaben: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Schwaben – Hauptfürsorgestelle Morellstr. 30, 86159 Augsburg ☎ 0821/5709-2205, -2110 bzw. -01 (Vermittlung) Fax: 0821/5709-9001 [email protected], www.zbfs.bayern.de

32

Telefonische Sprechzeiten: Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr

Stipendien/Stiftungen

Hochbegabte Studentinnen und Studenten und besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte werden nach Maßgabe der im Haushaltsplan des Freistaates Bayern bereitgestellten Mittel gefördert, sofern sie an bayerischen Hochschulen studieren oder arbeiten. Das Elitenetzwerk Bayern besteht aus fünf Programmsäulen: Elite-Studiengängen, Max Weber-Programm, Internationale Doktorandenkollegs, Forschungsstipendien und Nachwuchsforschergruppen. Ein Bereich wird hier vorgestellt: Studienförderung: Max Weber-Programm Bayern Das Max Weber-Programm zielt auf fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung. Mit Veranstaltungen zur fachlichen Vertiefung sowie zum interdisziplinären Austausch steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten neben ihrem Hochschulstudium ein besonderes wissenschaftliches Zusatzangebot zur Verfügung. Dies wird ergänzt durch berufsbezogene Veranstaltungen. Individuelle Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren an den bayerischen Hochschulen ermöglicht eine frühe Einbindung in die Forschung und den Einblick in andere Exzellenzbereiche. Die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten untereinander steht im Blickpunkt von zentralen Veranstaltungen. Zur Förderung der Internationalität steht ihnen eine finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben offen. Jede Stipendiatin und jeder Stipendiat erhält eine Bildungspauschale in Höhe von 900 € pro Semester. Kontakt: Mit der Durchführung hat der Freistaat Bayern die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. beauftragt. Max Weber-Programm Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. Ahrstr. 41, 53175 Bonn ☎ 0228/82096-581, -584 [email protected], www.max-weber-programm.de

2. Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. Ahrstr. 41, 53175 Bonn ☎ 0228/820960 [email protected], www.studienstiftung.de

33

III

1. Elitenetzwerk Bayern (nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz BayEFG)

Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert junge Studierende und Doktoranden, die Besonderes leisten, Initiative zeigen und Verantwortung übernehmen. Sie vermittelt ihren Stipendiaten vielfältige Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Vertiefung, zum fächer­ übergreifenden Dialog und für internationale Erfahrungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten bilden die gesamte Breite und Vielfalt kultureller, konfessioneller und demokratisch verankerter politischer Hintergründe und Werte ab, die sie in das Bildungsprogramm der Studienstiftung einbringen. Für die Aufnahme kann man vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben und einen Test absolvieren. Die Testbesten und die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten werden zu Auswahlseminaren eingeladen.

III

Vertrauensdozenten: (nicht zuständig für die Aufnahme) Professor Dr. Christoph Becker (federführend) Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Gebäude H, Zi. 1053 ☎ 0821/598-4585, [email protected] Professor Dr. Thomas Marschler Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Gebäude D4, Zi. 3012 ☎ 0821/598-2642, [email protected] Professor Dr. Marc Arnold Nieper-Wißkirchen Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Gebäude L1, Zi. 2013 ☎ 0821/598-2146, [email protected]

3. Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung Baumschulallee 5, 53115 Bonn ☎ 0228/98384-0, Fax: 0228/98384-99 [email protected], www.cusanuswerk.de Das Cusanuswerk ist die Studienförderung der katholischen Kirche. Es fördert besonders begabte deutsche und der EU angehörige katholische Studierende aller Fachrichtungen an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen (Erststudien bis zum ersten berufsqualifizierenden Examen sowie Promotionen; Zweitstudien werden in der Regel nicht gefördert. Allerdings ist nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss die Bewerbung auch vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich). Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie überdurchschnittlich qualifiziert sind, ihren eigenen Glaubensweg ernst nehmen und engagiert Aufgaben in Gesellschaft oder Kirche übernehmen. Vertrauensdozent: Prof. Dr. Gregor Weber Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 5005 ☎ 0821/598-5642, [email protected] 34

4. Päpstliches Werk für geistliche Berufe (PWB) Peutingerstr. 5a, 86152 Augsburg ☎ 0821/3166-3220, Fax: 0821/3166-3219 [email protected] Über das „Päpstliche Werk für geistliche Berufe (PWB)“ können bedürftige Theologiestudenten, die das Priesteramt in der Diözese Augsburg anstreben, auch finanziell gefördert werden. Der schriftliche Antrag ist beim „Päpstlichen Werk für geistliche Berufe (PWB)“ erhältlich und einzureichen.

III

5. Evangelisches Studienwerk Villigst e.V. Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte ☎ 02304/755-196, Fax: 02304/755-250 [email protected], www.evstudienwerk.de Das Evangelische Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Gefördert werden Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen von Universitäten und Hochschulen aus Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten. Neben dem Studium zählt die Individualförderung: intensive Beratung und Betreuung, Auslandsstudium, Praktika und Berufsorientierung sowie umfassende Bildungsangebote und die Möglichkeit zur Mitarbeit in allen Entscheidungsebenen des Studienwerks. Aufgenommen werden junge Menschen, die sich nicht nur hervorragend in ihrem Fach qualifizieren, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung tragen wollen. Als Bewerbungsgrenze gilt das 4. Semester. Stichtage für die Selbstbewerbungen sind der 1. März und der 1. September. Das Auswahlverfahren umfasst ein Gespräch mit einem regionalen Vorauswahlausschuss sowie die Teilnahme an einer zweitägigen Auswahltagung im Haus Villigst. Bewerbungsfristen für Promotionsstipendien sind der 15. Dezember und der 15. Juni eines jeden Jahres. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Vertrauensdozent: Prof. Dr. Bernd Oberdorfer Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 2174 ☎ 0821/598-2628, [email protected]

6. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Begabtenförderung und Kultur Rathausallee 12, 53757 Sankt Augustin ☎ 02241/246-2281, Fax: 02241/246-2869 [email protected], www.kas.de → Stipendium 35

Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte deutsche und ausländische Studierende und Graduierte. Die Stiftung bietet mit ihrem studienbegleitenden Seminarprogramm Gelegenheit zum politischen und fächerübergreifenden wissenschaftlichen Gedankenaustausch im In- und Ausland. Um ein Stipendium können sich Studierende bewerben, deren Persönlichkeit und Begabung besondere wissenschaftliche Leistungen erwarten lassen. Der Bewerber soll politisches Verantwortungsbewusstsein und soziale Aufgeschlossenheit mitbringen und bereit sein, in Einrichtungen und Organisationen von Hochschule, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlich mitzuarbeiten.

III

Vertrauensdozentin: Prof. Dr. Eva-Maria Matthes Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 2042 ☎ 0821/598-5574, [email protected]

7. Hanns-Seidel-Stiftung e.V. Lazarettstr. 33, 80636 München ☎ 089/1258-0, Fax: 089/1258-403 [email protected], www.hss.de → Stipendium Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert hochbegabte deutsche Studierende, Graduierte und so genannten Bildungs-Inländer/innen. Zusätzlich zu einer hohen Leistungsbereitschaft, die einen sehr erfolgreichen Studienabschluss erwarten lässt, setzt die HannsSeidel-Stiftung auch einen nachweisbaren qualifizierten Einsatz im politischen, sozialen oder kirchlichen Bereich voraus (gesellschaftspolitisches Engagement). Neben der finanziellen Unterstützung des Studiums bzw. der Promotionsphase bietet die Hanns-SeidelStiftung ein Netzwerk für fachvertiefende und fachübergreifende wissenschaftliche Kontakte und legt auf den Aspekt der ideellen Förderung (in Form von eigenen Seminaren und der Hochschulgruppenaktivität vor Ort) einen besonderen Wert. Die Hanns-Seidel-Stiftung möchte zur Bildung von verantwortlichen, an demokratischen Prozessen partizipierenden Akademiker/innen beitragen, die große Fachkompetenz mit hoher sozialer und politischer Verantwortung zu verbinden wissen.

36

8. Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ist die älteste politische Stiftung Deutschlands. Sie ist den Grundwerten der Sozialen Demokratie verpflichtet und setzt sich deshalb für einen gerechten Zugang zu Bildungschancen ein. Unterstützt werden junge, engagierte Menschen aus dem In- und Ausland, die studieren oder promovieren. Mitzubringen sind: Engagement für die Gesellschaft, ideelle Verbundenheit zu den Werten der Sozialen Demokratie und gute bis sehr gute Leistungen. Bei der Auswahl werden Erstakademiker, Frauen und junge Menschen mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt. Neben der finanziellen Förderung bietet die ideelle Förderung allen FES-Stipendiaten ein umfassendes Bildungsprogramm, die Teilnahme an zahlreichen Seminaren und die Einbindung in das weltweite Netzwerk der FES. Je nach Förderprogramm ist eine Bewerbung nur bis zu einer bestimmten Semesteranzahl möglich. Generell gilt: Bewerben Sie sich so früh wie möglich und informieren Sie sich auf der FES-Website über den genauen Bewerbungsprozess. Vertrauensdozenten: Prof. Dr. Natascha Sojc Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg, Zi. 2014 ☎ 0821/598-5549, [email protected] Prof. Dr. Marcus Reppich An der Hochschule 1, 86161 Augsburg ☎ 0821/55863153, [email protected]

9. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Bereich Politische Bildung und Begabtenförderung Karl-Marx-Str. 2, 14482 Potsdam ☎ 0331/7019-349, Fax: 0331/7019-222 [email protected], www.stipendien.freiheit.org Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert begabte deutsche und ausländische Studierende und Graduierte an wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deutschlands. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderung sind hohe wissenschaftliche, fachspezifische Begabung sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie politisches und/oder gesellschaftliches Engagement aus liberaler Grundhaltung. 37

III

Studienförderung Godesberger Allee 149, 53175 Bonn ☎ 0228/883-0, Fax: 0228/883-9225 [email protected], www.fes.de/studienfoerderung

Prof. Dr. Matthias Rossi (Juristische Fakultät) Universitätsstr. 24, 86159 Augsburg, Zi. 2058 ☎ 0821/598-4545, [email protected]

10. Heinrich-Böll-Stiftung e. V. Studienwerk Schumannstr. 8, 10117 Berlin ☎ 030/28534-400, Fax: 030/28534-409 [email protected], www.boell.de

III

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die grüne politische Stiftung. Unter dem Motto „Rückenwind für Talente“ fördert sie jährlich rund 1.200 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Hochschulen aus dem In- und Ausland, die den Zielen des grünen Projekts positiv gegenüber stehen. Ziel der Förderung ist es, zukünftige Fach- und Führungskräfte zu fördern, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, die politisch interessiert sind und die sich als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren weltweit für die politischen Grundwerte der Stiftung – Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit – einsetzen. Studierende (auch schon vor Aufnahme des Studiums) und Promovierende bewerben sich selbst direkt bei der Stiftung. Studierende im Bachelor-, Staatsexamen- oder Diplom-Studiengang können sich bis zum dritten Fachsemester bewerben (im Erststudium). Internationale Studierende, die außerhalb Deutschlands ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und bereits über einen ersten Studienabschluss verfügen, können sich um die Förderung eines Master-Studiums bewerben (ein erster Studienabschluss ist Voraussetzung) Bewerbungstermine sind i.d.R. der 1. März und 1. September

11. Rosa Luxemburg Stiftung Studienwerk Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin ☎ 030/44310-223, Fax: 030/44310-589 [email protected], www.rosalux.de Die Rosa Luxemburg Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei “die Linke“ nahe. Ziel ist es, zur Demokratisierung politischer Willensbildung, zu sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zur Überwindung patriarchaler, ethnischer und nationaler Unterdrückung beizutragen. Gemäß den Zielen fördert die Stiftung Studierende und Promovierende, die sich durch hohe fachliche Leistungen sowie durch ein 38

aktuelles ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung auszeichnen.

12. Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungsund Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie fördert begabte Studierende, die sich gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagieren. Gefördert wird das Studium an wissenschaftlichen Hochschulen sowie die Promotion. Ausländische Studierende können gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BAföG gefördert werden. Anträge sind an die örtlichen Gliederungen der im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Gewerkschaften zu richten. Eine Direktbewerbung bei der Hans-Böckler-Stiftung ist nur bei Promotion möglich und im Rahmen der Böckler-Aktion Bildung (BAB). BAB richtet sich an begabte junge Menschen, deren Familien kein Studium finanzieren können. Daher zählt der volle BAföG-Anspruch zu den Förderungsvoraussetzungen. Personen, die nicht Mitglieder einer Gewerkschaft sind, können von den Stipendiatengruppen vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsunterlagen und aktuellen Fristen finden sich auf der Website www.boeckler.de → Stipendium. Vertrauensdozenten: Dr. Sasa Bosancic Universitätsstr. 10, Zi. 3039, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-4071 [email protected] Dr. Ulrich Roos Universitätsstr. 10, Zi. 2063, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5985 [email protected]

13. Otto Benecke Stiftung e.V. Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn ☎ 0228/8163-0, Fax: 0228/8163-300 [email protected], www.obs-ev.de Die Otto Benecke Stiftung e.V. führt Bildungs- und Förderungsprogramme zur Integration von jungen Zuwanderern in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die einen deutschen

39

III

Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf ☎ 0211/7778-140, Fax: 0211/7778-120 [email protected], www.boeckler.de

Hochschulabschluss anstreben, durch. Dies geschieht nach den Förderrichtlinien des Garantiefonds-Hochschule (GF+H). Die Maßnahmen umfassen Integrations- und Bildungsberatung, Sprachkurse (TestDaF oder DSH oder B2/C1 Prüfung), Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, akademische Praktika und studien- und berufsvorbereitende Seminare. Vor der Aufnahme in die Förderung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

III

Terminvereinbarung: Bildungsberatung GF+H beim CJD Kreittmayrstr. 26, 80335 München ☎ 089/139 2831-20, Fax: 089/139 2831-11 [email protected], www.cjd-neumarkt.de www.obs-ev.de → Förderprogramm - Garantiefonds → Bildungsberatung GF+H

14. Stiftung Deutsche Sporthilfe Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt ☎ 069/67803-0, Fax: 069/67803-229 [email protected], www.sporthilfe.de Die Förderung der Deutschen Sporthilfe hängt von der Zugehörigkeit zu einem A-, B-, oder C-Bundeskader eines nationalen Sportfachverbandes ab. Jeder studierende Sporthilfe-Athlet einer olympischen Disziplin kann ab dem 3. Fachsemester einen Antrag auf das Deutsche Bank Sport-Stipendium in Höhe von 400,- € monatlich stellen. Voraussetzung für das Stipendium ist, dass der Studiengang dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist und die Regelstudienzeit nicht mehr als um 50 Prozent überschritten wurde.

15.Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH Studienförderwerk Klaus Murmann Haus der Deutschen Wirtschaft Breite Str. 29, 10178 Berlin ☎ 030/2033-1540, Fax: 030/2033-1555 [email protected], www.sdw.org Das Studienförderwerk Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende. Gefördert werden alle Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen. Ein besonderes Förderprogramm – das Studienkolleg – richtet sich an Studierende mit dem Berufsziel „Lehramt“.

40

Vertrauensdozenten (auch für Augsburg zuständig): Prof. Dr. Helmut Krcmar, TU München Boltzmannstr. 3, 85748 Garching bei München ☎ 089/289-19530, [email protected] Prof. Dr. Thomas Eckert, LMU München Leopoldstr. 13, 80802 München ☎ 089/2180-5142, [email protected]

16. Gustav-Schickedanz-Stiftung

III

Gleißbühlstr. 7, 90402 Nürnberg ☎ 0911/2441140 [email protected], www.gustav-schickedanz-stiftung.de Die Gustav-Schickedanz-Stiftung fördert Studierende, die mindestens fünf Jahre einen Wohnsitz in Bayern haben, mit Beihilfen in Form von Stipendien und Darlehen. Vorausgesetzt wird, dass die Stipendiaten bedürftig sind, ihr Studium kontinuierlich absolvieren und die erforderlichen Prüfungen termingerecht ablegen. Zudem sind alle rechtlich zustehenden Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Bewerber sollten Mitglied einer Kirche sein, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehört, Ausnahmen sind möglich.

17. F.AU.ST e.V. c/o Studentenwerk Augsburg, b!st Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg ☎ 0821/650424-20, Fax: 0821/650424-99 [email protected], www.faust-augsburg.de Der Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Augsburg e.V. (F.AU.ST e.V.) wurde 1999 von Hochschul- und Studentenwerksangehörigen, Studierenden sowie Augsburger Bürgern gegründet. Zentrales Anliegen von F.AU.ST ist es, durch Spenden und Mitgliedsbeiträge nachfolgende Ziele zu verwirklichen: Finanzielle Unterstützung besonders bedürftiger und fähiger ausländischer Studierender aus sog. Entwicklungsländern und Ländern Mittel- und Osteuropas, die nicht der Europäischen Union angehören, z.B. durch ein Stipendium, durch Beihilfen oder ein zinsloses Darlehen, Förderung der Integration ausländischer Studierender der Augsburger Hochschulen sowie der interkulturellen Kommunikation zwischen deutschen und ausländischen Studierenden. Der Vergabeausschuss entscheidet, entsprechend der Vergabeordnung, über die Gewährung finanzieller Hilfen im Einzelfall.

41

Antragsformulare im Internet unter www.faust-augsburg.de und weitere Infos zu F.AU.ST können geben: Patricia Trombi (Studentenwerk Augsburg b!st) Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg ☎ 0821/650424-20 [email protected] Dr. Sabine Tamm (Universität Augsburg, Akademisches Auslandsamt) Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5135 [email protected]

III

Ingrid Hahn-Eisenhardt (HS Augsburg, International Office) An der Hochschule 1, Zi. B 2.16, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3205 [email protected]

18. Oskar-Karl-Forster-Stipendium Für die Förderung der Ausbildung begabter und mittelloser Studierender an bayerischen Universitäten und Hochschulen stehen den Verwaltungen Mittel aus dem Erbe des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster zur Verfügung. Im Rahmen der jährlichen Zuweisung können bedürftigen Studierende einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern sowie sonstigen Lernmitteln und zu den Druckkosten von Dissertationen bewilligt werden. Das Stipendium können Studierende beantragen, die mindestens im 2. Semester sind und entweder BAföG-Empfänger oder dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind, oder nachweisen können, dass ihre Unterhaltsverpflichteten über ein geringes Einkommen verfügen. Die Beihilfe ist schriftlich unter Hinzufügung einer Kostenaufstellung und der Befürwortung durch den zuständigen Hochschullehrer hinsichtlich der Anschaffung und Studienleistung zu beantragen. Die zweckentsprechende Verwendung der Beihilfe muss durch Vorlage von Originalrechnungen oder -quittungen nachgewiesen werden. Abgabe der Anträge bei: Universität Augsburg, Stipendienreferat Universitätsstraße 2, Gebäude A1, Zi. 2053 ☎ 0821/598-5159 [email protected], www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Stipendien → Stipendien an der UA für Studierende

42

Hochschule Augsburg, Zentrale Studienberatung An der Hochschule 1, Zi. B. 2.08, ☎ 0821/5586-3273 [email protected], www.hs-augsburg.de → Zentrale Einrichtungen → Zentrale Studienberatung → Stipendien & Stiftungen

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Universität Augsburg. Darin eingeschlossen ist u. a. die Förderung von bedürftigen und begabten Studierenden durch Vergabe von Stipendien für Auslandsstudien. Gefördert werden Studienaufenthalte vorwiegend in Ländern außerhalb der EU. Als Beihilfe zur Finanzierung eines Studiums in Japan wird ein Stipendium vergeben. Außerdem werden Stipendien für die Teilnahme am „Schwäbischen Kunstsommer“ in Kloster Irrsee vergeben. Informationen: Stipendienreferat der Universität Augsburg Universitätsstr. 2, Zi. 2053, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5159 [email protected], www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Stiftung der Universität Augsburg

20. Bayerische EliteAkademie Prinzregentenstr. 7, 80538 München ☎ 089/21889080, Fax: 089/218890819 [email protected], www.eliteakademie.de Die Bayerische Eliteakademie ist eine Stiftung der bayerischen Wirtschaft, die leistungsbereite Studierende bayerischer Universitäten und Hochschulen fördert. Sie unterstützt herausragende Studierende, wenn Sie sich weiter qualifizieren und später im Berufsleben Führungsaufgaben übernehmen wollen. Dabei ist die Stiftung auf der Suche nach starken und vielseitigen Persönlichkeiten, die auch für andere Verantwortung übernehmen wollen und im Leben mehr im Blick haben als nur ihre eigene Karriere. Die Ausbildung beruht auf der Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen, aber auch Werten. Dazu gehören insbesondere Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft, Integrität, Offenheit und Zivilcourage. Die Ausbildung umfasst vier mehrwöchige Präsenzphasen in Campus-Atmosphäre in der vorlesungsfreien Zeit, eine von Tutoren begleitete Projektarbeit in interdisziplinären Teams, das persönliche Coaching durch hochrangige Mentoren aus der Wirtschaft, Studienreisen sowie die Vermittlung von Praktika im In- und Ausland.

43

III

19. Augsburger Universitätsstiftung

21. Deutschlandstipendium Die Universität Augsburg, die Hochschule Augsburg und die Hochschule Kempten beteiligen sich u.a. am Deutschlandstipendium, ein Förderprogramm initiiert von der Bundesregierung. Dabei werden besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit 300,- € monatlich unterstützt. 150,- € zahlen Förderer und 150,- € steuert der Bund bei. Die Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Studierenden oder dem Einkommen der Eltern vergeben und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Außerdem muss keine Rückzahlung erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern Ihrer Hochschule oder online:

III

Stipendienreferat der Universität Augsburg: Karin Bintakies Universitätsstraße 2, Gebäude A1, Zimmer 2053, 86135 Augsburg ☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024 [email protected] www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Stipendien → Stipendien an der UA für Studierende Ansprechpartner an der Hochschule Augsburg: Jörg Rößler An der Hochschule 1, Zimmer K 2.02, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586,-3414, Fax: 0821/5586-3253 [email protected] www.hs-augsburg.de → Studierende → Deutschlandstipendium Ansprechpartnerin an der Hochschule Kempten: Petra Fundus Bahnhofstraße 61, Zimmer V404, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-319, Fax: 0831/2523-106 [email protected] www.hs-kempten.de → Services → Stipendien & Stiftungen → Deutschlandstipendium

21. S  tipendien für ausländische Studierende an der Universität Augsburg Die Universität Augsburg vergibt Stipendien (Förderdauer bis zu drei Jahre) an bedürftige ausländische Studierende. Die Stipendien stellen einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten des Stipendiaten während des Studiums an der Universität Augsburg dar. Antragstellung ist frühestens nach zwei Semestern an der Universität Augsburg möglich. Nähere Informationen können im Stipendienreferat erfragt werden. Die Antragsteller müssen sich in einem persönlichen Gespräch einem Auswahlverfahren stellen. 44

Antragsformulare sind erhältlich bei: Stipendienreferat der Universität Augsburg Universitätsstr. 2, Zimmer 2053, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5159 Download unter: www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Stipendien → Stipendien an der UA für Studierende → Stipendien für ausländische Studierende. Die Abgabetermine für die Bewerbungsunterlagen werden unter dem Stichwort „Ausschreibung“ bekannt gegeben.

III

22. Z  uschüsse (Teilstipendien) zur Förderung eines Auslandsstudiums Die Universität Augsburg vergibt aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Teilstipendien an qualifizierte Studierende der Universität Augsburg – insbesondere im Rahmen von Studentenaustauschprogrammen – zur Durchführung eines Studienaufenthaltes oder zur Ableistung eines Praktikums im Ausland. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 250,- € innerhalb Europas und 500,- € außerhalb Europas für je eine Hin- und Rückfahrt zum Ausbildungsort und ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt (max. 150,- €) gewährt werden. Für anderweitig geförderte Vorhaben wird kein Teilstipendium gewährt. Das Antragsformular ist im Internet erhältlich unter: www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Stipendien → Förderung von Auslandsaufenthalten Auch die Hochschule Augsburg vergibt Teilstipendien zur Förderung eines Auslandsaufenthalts. Weitere Informationen unter: www.hs-augsburg.de → International → Aktuell/Ausschreibungen

23. V  ereinigte Stipendienfonds der Stadt Augsburg Diese Förderung gewährt ein Stipendium für Augsburger Studierende (Hauptwohnsitz Augsburg, deutsche Staatsangehörigkeit, auch BAföG-Empfänger, für mindestens zwei Semester) auf Vorschlag der Universität Augsburg. Es sollen Studierende begünstigt werden, die ihr Studium sonst nur über einen laufenden Nebenerwerb sicherstellen könnten. Ziel der Stipendiengewährung ist dementsprechend die Abkürzung der Studienzeit. Besondere Bedarfslagen, z.  B. alleinerziehender Mütter/Väter, werden bevorzugt berücksichtigt. Das Stipendium wird für 2 Semester bzw. 12 Monate gewährt und beträgt in der Regel 500,- € pro Monat. Als Gegenleistung für das Stipendium verrichten die begünstigten Studierenden eine gemeinnützige Arbeit (Sozialbereich, Bildungs-/Erziehungsbereich, Naturschutz, Landschaftspflege). Der 45

zeitliche Mindesteinsatz im Förderzeitraum beträgt 160 Stunden. Bewerbungsschluss ist um den 31. Januar jeden Jahres. Informationen und Antragstellung: Stipendienreferat der Universität Augsburg Universitätsstraße 2, Gebäude A1, Zimmer 2053, 86135 Augsburg [email protected] www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Stipendien → Stipendien an der UA für Studierende

24. B  eihilfe für ausländische Studierende an den Hochschulen

III

Die staatlichen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher „Fachhochschulen“) gewähren in begründeten Einzelfällen Beihilfen für bedürftige ausländische Studierende als kurzfristige Überbrückungshilfe. Die Vergaberichtlinien erfahren Sie beim International Office der jeweiligen Hochschule. Ansprechpartner an der Hochschule Augsburg: International Office Ingrid Hahn-Eisenhardt/Lena Leznova An der Hochschule 1, Zimmer B 3.08 ☎ 0821/5586-3552, Fax: 0821/5586-3207 [email protected] Ansprechpartner an der Hochschule Kempten: International Office Theresa Lempenauer Bahnhofstr. 61, Zimmer V 407 ☎ 0831/2523-367, Fax: 0831/2523-289 [email protected]

25. Augsburger Stiftungen Die Stadt Augsburg, Wohnungs- und Stiftungsamt, verwaltet derzeit sieben Stiftungen, deren Zweck die Förderung von Studierenden und Schülern ist. Die Verteilung der Förderungsmittel erfolgt einmal im Jahr. Der Antragszeitraum läuft vom 1. bis zum 29. Juli 2016. Nähere Informationen dazu unter: www.augsburg.de → Studienbeihilfen Gemeinsame Voraussetzungen für die Vergabe: a) Der Antragsteller muss „Augsburger“ sein und muss seit mind. 3 Monaten (01.04 des jeweiligen Jahres) mit Hauptwohnsitz in Augsburg gemeldet sein. b) Der Antragsteller muss als Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung vorlegen. c) Der Antragsteller muss bedürftig sein. Die Einkommensverhältnisse sind nachzuweisen. 46

Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg ☎ 0821/324-4326, Fax: 0821/324-4303 [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Do Do Fr

08.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr

III

Darlehen durch das Studentenwerk I. Studienabschlussdarlehen Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. erleichtert Studierenden an staatlichen Hochschulen in Bayern durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen den Studienabschluss. Das Studienabschlussdarlehen ist zur Finanzierung der normalen Kosten der Lebensführung und des studienbedingten Aufwands bestimmt. Das Darlehen kann Studierenden gewährt werden, die •• sich bis zu vier Semester vor dem Abschluss befinden •• einen Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staats­ examens-Studienabschluss anstreben •• eine Bürgschaft oder andere Sicherheit stellen können (ab 3.000 Euro Darlehenssumme notwendig) Auszahlung Studierende können ein Darlehen bis zu einer Höhe von 17.000 Euro erhalten. Die Darlehenssumme wird in maximal 24 Monatsraten ausgezahlt; die Ratenobergrenze beträgt 700 Euro. Wurde der maximale Auszahlungszeitraum in einem Bachelor-Studiengang nicht ausgeschöpft, kann für ein direkt anschließendes Masterstudium eine weitere Förderung für die Endphase beantragt werden. Ohne Bürgschaft: Einmaldarlehen Studierende können aber für besondere Aufwendungen (Studienmittel, Mietkaution) auch ein Einmaldarlehen bis zu 3.000 Euro erhalten, und dies ohne Sicherheit und ohne Bearbeitungsgebühr. Bis fünf Jahre Laufzeit zinslos Das Darlehen kann bis zu fünf Jahre zinsfrei bleiben; es ist aber eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro beim ersten Darlehensantrag zu zahlen. Ab dem sechsten Jahr der Laufzeit sind zwei Prozent Zinsen zu zahlen.

47

Tilgung Frühestens 24 Monate nach erstmaliger Auszahlung einer Darlehensrate werden monatlich mindestens 110 Euro zurückgezahlt. Sollte dies aufgrund der persönlichen finanziellen Lage nicht möglich sein, so ist Stundung und Tilgungsratenreduzierung nach entsprechende Vereinbarung gegebenenfalls möglich. Antrag Das Darlehen kann beim Studentenwerk Augsburg – b!st, Tino Steudel (Adresse siehe unten) – mit einem dort erhältlichen Formular persönlich beantragt werden.

III

Entscheidung über die Anträge und Auszahlung Über den Darlehensantrag entscheidet das Studentenwerk Augsburg. Ein Rechtsanspruch auf das Studienabschlussdarlehen besteht nicht. Eine Darlehensbewilligung ist nur möglich, wenn die Vergabekriterien erfüllt sind, wobei das wichtigste Kriterium die Vorlage einer Sicherheit (in der Regel einer Bürgschaft) ist. Die vollständigen Vergabekriterien finden sich unter www.darlehenskasse-bayern.de Bei Genehmigung des Antrages wird ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen und für jedes weitere Semester ein neuer Vertrag unterzeichnet. Die Rückzahlung des Darlehens verwaltet die Geschäftsstelle der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke in München.

II. Überbrückungsdarlehen Das Studentenwerk Augsburg kann Studierenden, die akut, unvorhersehbar und ohne eigene Schuld in Not geraten sind, kurzfristige zinslose Überbrückungsdarlehen gewähren. Laufzeit und Rückzahlungsmodus werden durch einen gesonderten Vertrag geregelt. Anträge müssen schriftlich mit ausführlicher Begründung der Notlage gestellt werden. Formulare unter www.studentenwerk-augsburg.de Auskünfte und Antragstellung: Studentenwerk Augsburg, b!st, Tino Steudel Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg ☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99 [email protected], www.studentenwerk-augsburg.de Besuchszeiten: Mo, Mi und Do Di

48

09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 11.00 – 12.00 Uhr

Bildungskredit

Hier eine Übersicht: •• Kreditvolumen von 1.000,- € bis zu 7.200,- € •• auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600,- € für ausbildungsbezogene Aufwendungen •• günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie (1% über Euribor) •• unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder des Ehegatten •• Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten, wie BAföG, möglich •• kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich •• Rückzahlungsverpflichtung vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate •• niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120,- € •• außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich •• Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland Hinweis: Da der Finanzrahmen des Bildungskredits begrenzt ist, kann der Kredit trotz Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen nicht gewährt werden, wenn die Mittel für das jeweilige Jahr bereits ausgeschöpft sind. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits (§ 2 Abs. 4 Förderbestimmungen). Der Antrag auf Bildungskredit ist zu finden unter: www.bildungskredit.de oder ist im Studentenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung, Sekretariat, Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg erhältlich

Studienkredit der KfW Die KfW-Förderbank bietet online einen Studienkredit an, für den das Studentenwerk Augsburg als Vertriebs- und Ansprechpartner fungiert.

49

III

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (Zwischenprüfung oder Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre) durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und -nehmer angepasst werden. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners gewährt.

Verfügbarkeit Den KfW-Studienkredit können deutsche und einem anderen EUMitgliedsstaat zugehörige Studierende beantragen, die an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Ferner sind Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie deren Familienangehörige – unabhängig von deren Staatsbürgerschaft und der Dauer Ihres Aufenthalts im Bundesgebiet – antragsberechtigt. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im b!st (Ansprechpartner siehe unten). Der Antragsteller darf zu Beginn des aktuellen Studiums das 44. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

III

Auszahlungen Die monatlich auszahlbaren Raten bewegen sich zwischen 100,- und 650,- €, die für die Fachsemester gewährt werden (Verlängerung u. U. möglich). Sicherheiten müssen nicht gestellt werden, auch das eigene Einkommen oder das der Eltern spielen keine Rolle. Allerdings erhalten Studierende, die bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder abgeben müssen, den Kredit nicht. Der Zinssatz des Kredits ist variabel; er wird halbjährlich neu festgelegt. Rückzahlung Nach Beendigung des Studiums beginnt eine 18- bis 23-monatige Karenzphase. Anschließend muss mit der Rückzahlung des Kredits in monatlichen Raten begonnen werden. Die Rückzahlungsphase kann sich über bis zu 25 Jahre erstrecken. Antragstellung: Über das KfW-Onlineportal (www.kfw-foerderbank.de) muss das Kreditantragsformular ausgefüllt sowie ein unverbindliches Angebot ermittelt werden. Mit den ausgedruckten Unterlagen, Ihrem Personalausweis, einer Studienbescheinigung, einem Kontoverbindungsnachweis und ggf. einer Bestätigung der zuständigen Ausländerbehörde kommen Sie ins Studentenwerk Augsburg. Nachdem die endgültige Kreditentscheidung bei der KfW getroffen wurde, geht Ihnen der Bescheid per Post zu. Ansprechpartner: Studentenwerk Augsburg, b!st, Tino Steudel Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg ☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99 [email protected] Besuchszeiten: Mo, Mi und Do 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Di 11.00 bis 12.00 Uhr Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Internetseite www.kfw-foerderbank.de oder www.bva.bund.de.

50

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Leistungen werden gewährt, wenn die Schwangere •• eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft vorlegt •• sich zum Zeitpunkt des Hilfegesuchs infolge ihres körperlichen und seelischen Zustandes in einer Konfliktsituation befindet und auf die Hilfe anderer angewiesen ist •• bereit ist, eine Beratung in Anspruch zu nehmen •• ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat und •• sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, d. h. das Nettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet Die Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ sind Zweckschenkungen. Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes und in einem Zeitraum von bis zu 36 Monate nach der Geburt entstehen. Über Förderungsvoraussetzungen sowie Art und Umfang der Zuwendungen informiert neben den Beratungsstellen und Gesundheitsämtern auch das Beratungszentrum b!st des Studentenwerks Augsburg (Ansprechpartnerin: Patricia Trombi) Es beraten u.a. folgende Institutionen:

Augsburg Gesundheitsamt Augsburg Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Hoher Weg 8, Zi. 38, 86152 Augsburg ☎ 0821/324-2049, Fax: 0821/324-2052 [email protected], www.augsburg.de Öffnungszeiten (tel. Anmeldung erforderlich) Mo – Fr 08.30 – 12.00 Uhr Mo und Mi 14.00 – 15.00 Uhr Do 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung pro familia Augsburg e. V. Deutsche Gesellschaft für Familienplanung Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (§ 219 StGB) 51

III

Diese Landesstiftung vergibt Beihilfen an Schwangere, die sich in einer Konfliktsituation befinden und in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Schenkungen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Antragstellung muss vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Beratung und Informationen zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt (bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes), Schwangerschaftskonflikt, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik, Partnerschaft und Sexualität. Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer, Einzelpersonen, Paare und Familien, unabhängig von Religion, Herkunft, sexueller Orientierung und Alter sowie für Menschen mit einer Behinderung. Die Beratungsstelle bietet eine vertrauliche Atmosphäre, bei der die Schweigepflicht gewahrt wird und auf Wunsch auch anonym beraten wird. Hermannstr. 1, 86150 Augsburg ☎ 0821/4503620, Fax: 0821/45036210 [email protected], www.profamilia.de/augsburg

III

Telefonische Anmeldung: Mo, Mi, Do, Fr 09.00 – 12.00 Uhr Di, Mi 13.00 – 17.00 Uhr Do 13.00 – 19.00 Uhr Sozialdienst kath. Frauen e. V. Der Sozialdienst katholischer Frauen ist aus der staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen. Das bedeutet, dass Sie hier zwar beraten wirden, aber keinen Beratungsschein erhalten, der für einen Schwangerschaftsabbruch benötigt wird (§219a Abs. 1. Nr. 1 i.V. §219 StGB). Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Am Katzenstadel 1, 86152 Augsburg ☎ 0821/420899-0, Fax: 0821/420899-22 [email protected], www.skf-augsburg.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do Mi Fr

52

09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

DONUM VITAE in Bayern e.V. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Beratung bei Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt, Schwangerschaftskonflikt nach § 219, bei Pränataldiagnostik, Informationen über Verhütung und Familienplanung. Außerdem werden Beratungen angeboten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Sprechzeiten: Mo, Di, Do Mi Fr

09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 19.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr und nach Vereinbarung

Kempten Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Oberallgäu Außenstelle Kempten Sandstr. 10, 87439 Kempten ☎ 08321/612-896 und 612-897 Fax: 08321/612-67896 und 612-67897 [email protected] www.oberallgaeu.org → Schwangerenberatung Sozialdienst kath. Frauen e. V. Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Rathausplatz 14, 87435 Kempten ☎ 0831/26051 [email protected] www.skfbayern.caritas.de → Aktionsfelder → Schwangerschaftsberatung

Elterngeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld Informationen zum Elterngeld und Landeserziehungsgeld erhalten Sie über die Broschüre „Studieren mit Kind in Augsburg“ des Studentenwerks Augsburg oder unter www.zbfs.bayern.de.

53

III

Volkhartstr. 5/II. Stock, 86152 Augsburg ☎ 0821/450-8888, Fax: 0821/450-8891 [email protected], www.augsburg.donum-vitae-bayern.de

Zuständig: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Schwaben Morellstr. 30, 86159 Augsburg, ☎ 0821/5709-01 (Vermittlung), Fax: 0821/5709-3221 [email protected], www.zbfs.bayern.de Sprechzeiten (Telefon): Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr Öffnungszeiten (Infostelle): Mo, Di, Do, Fr 08.30 – 12.00 Uhr Mi 07.00 – 14.30 Uhr

III

Allgemeine Telefonauskunft: ☎ 0821/5709-3202 oder -3241, Fax: 0821/5709-3221 Angebot: Beratung und Information zum Elterngeld und dem Bayerischen Landeserziehungsgeld. Antragsformulare können zusammen mit der Geburtsurkunde beim Standesamt abgeholt werden bzw. unter www.zbfs.bayern.de heruntergeladen werden. Anträge können zudem online gestellt werden (Elterngeld: www.elterngeld.bayern.de bzw. Landeserziehungsgeld: www.erziehungsgeld.bayern.de)

Bayerisches Betreuungsgeld Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen und die für dieses Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung die altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung gemäß der Kinder-Richtlinien durchgeführt haben. Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Vorhandene Elterngeldansprüche gehen also dem Betreuungsgeld vor. Zur Zeit beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 150,- € monatlich. Das Betreuungsgeld wird als Geldleistung ausgezahlt. Leben mehrere Kinder im Haushalt, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Zwillinge oder Geschwisterkinder), besteht auch ein mehrfacher Anspruch auf das Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld kann für jedes der Kinder bezogen werden, für das keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Auf der Internetseite www.zbfs.bayern.de → Betreuungsgeld finden Sie zudem weitere Informationen.

54

Bei Fragen zum Betreuungsgeld wenden Sie sich bitte an das zentrale Servicetelefon Betreuungsgeld des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), das Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: ☎ 0931/3209-0929. Sprechzeiten Servicetelefon Betreuungsgeld: Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr Kontakt: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Schwaben Morellstr. 30, 86159 Augsburg ☎ 0821/5709-01 (Vermittlung), Fax: 0821/5709-3221 [email protected], www.zbfs.bayern.de

III

Sprechzeiten (Telefon): Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr Öffnungszeiten (Infostelle): Mo, Di, Do, Fr 08.30 – 12.00 Uhr Mi 07.00 – 14.30 Uhr

Kindergeld Wer erhält Kindergeld? Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer •• in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder •• im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird. Tipp: Studierende können sich ihr Kindergeld auch direkt auszahlen lassen (sog. Abzweigung). EU/EWR-Staatsangehörige sind Deutschen gleichgestellt, andere Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen. Ausländer, die von ihrem Arbeitgeber nur zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt wurden, erhalten kein Kindergeld. In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer aus den EU/EWR-Staaten können außerdem Kindergeld für die im Ausland wohnenden Kinder erhalten. Höhe des Kindergelds: Das Kindergeld beträgt derzeit für in Deutschland wohnende Kinder monatlich: •• für die ersten zwei Kinder jeweils 190,- € •• für das dritte Kind 196,- € •• für jedes weitere Kind jeweils 221,- € 55

Für welche Kinder erhält man Kindergeld? Als Kinder werden berücksichtigt: •• im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte und adoptierte Kinder •• Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat •• Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer gerichtetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen.

III

In der Regel wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt. Ein volljähriges Kind kann jedoch weiter berücksichtigt werden, wenn es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und: •• sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet •• sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befindet •• eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann •• ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes leistet Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen? Erfüllen für ein und dasselbe Kind mehrere Berechtigte die Anspruchsvoraussetzungen, kann Kindergeld immer nur an einen Berechtigten gezahlt werden. In der Regel erhält derjenige Kindergeld, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Anspruchsberechtigten, so wird es an denjenigen gezahlt, der dem Kind laufend den höheren Barunterhalt leistet. In bestimmten Fällen können mehrere Anspruchsberechtigte unter sich den Kindergeldbezieher bestimmen. Soll das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden, muss ein Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse gestellt werden. Dieser wird nur gewährt, wenn die Unterhaltspflichtigen der Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Nach Prüfung der Voraussetzungen und Anhörung der Beteiligten durch die Familienkasse, wird dann über den Antrag entschieden. Wegfall des Kindergeldanspruchs Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums bekommt man nur dann Kindergeld, wenn man weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Ausbildung ausgeübt wird oder wenn max. 450,- € verdient werden. Nähere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de → Bürgerinnen und Bürger → Familie und Kinder → Kindergeld, Kinderzuschlag

56

Augsburg: Familienkasse Bayern Süd Wertachstr. 28 86153 Augsburg

III

Antrag Das Kindergeld wird – Antragstellung vorausgesetzt – vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und bis zum Ende des Monats, in dem diese wegfallen. Der schriftliche Antrag ist bei der Familienkasse des Ortes einzureichen, in dem die/der Antragsteller/in den Hauptwohnsitz hat. Alle Änderungen der Familienverhältnisse und der Verhältnisse der Kinder, z. B. Einkommensverhältnisse, die für den Anspruch von Bedeutung sein können, müssen unverzüglich der Agentur für Arbeit, Familienkasse, mitgeteilt werden. Achtung: Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten das Kindergeld in der Regel von der Familienkasse ihres Dienstherren oder Arbeitgebers monatlich ausgezahlt. Postanschrift: Familienkasse Bayern Süd 93013 Regenburg

☎ 0800 4 5555 30 (Der Anruf ist kostenfrei) Fax: 0821/31966-910-30 [email protected], www.familienkasse.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr Do

07.30 – 12.00 Uhr 07.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Kempten: Familienkasse Bayern Süd Rottachstr. 26 87439 Kempten

Postanschrift: Familienkasse Bayern Süd 93013 Regenburg

☎ 0800 4 5555 30 (Der Anruf ist kostenfrei) Fax: 0831/2056-910-695 [email protected], www.famlienkasse.de Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr Do

08.00 – 12.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr

Unterhaltsvorschuss Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende studentische Eltern finden Sie in der Broschüre „Studieren mit Kind in Augsburg“ des Studentenwerks Augsburg und bei folgenden Stellen:

57

Augsburg: Stadt Augsburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie Volkhartstr. 4-6, 86152 Augsburg ☎ 0821/324-2948, Fax: 0821/324-2998 [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do Do

08.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr

III

Kempten: Stadt Kempten, Jugendamt Gerberstr. 2, 87435 Kempten ☎ 0831/2525-223, Fax: 0831/2525-297 www.kempten.de → Bürgerbüro → Verwaltung → Referate und Ämter der Stadtverwaltung → unter Buchstabe „U“ wie Unterhaltsvorschuss Öffnungszeiten: Mo – Fr

08.00 – 10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Arbeitslosengeld II/ Sicherung des Lebens­unterhalts (sogenanntes Hartz IV) Studierende mit eigener Wohnung erhalten kein Arbeitslosengeld II, da für die Ausbildungsförderung das BAföG Leistungen vorsieht. Dies gilt in der Regel auch nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer nach BAföG. Für Ehepartner und Kinder von Studierenden kommen unter Umständen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Betracht. Ob ein Anspruch besteht, sollte beim örtlichen Jobcenter geklärt werden. Studierende, die im Haushalt der Eltern leben, haben grundsätzlich Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II, jedoch bilden Studierende, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, sodass das Einkommen/Vermögen der Eltern bei der Berechnung etwaiger Leistungen mit einfließt. Zuständig sind folgende Jobcenter: Augsburg: Jobcenter Augsburg Stadt August-Wessels-Str. 31 und 35, 86156 Augsburg ☎ 0821/3151-700, Fax: 0821/24135-105 [email protected]

58

Jobcenter Augsburger Land Hermanstr. 11, 86150 Augsburg ☎ 0821/99888-0, Fax: 0821/99888-80 [email protected] Zweiggeschäftsstelle Schwabmünchen: (zuständig für den südlichen Landkreis, Königsbrunn, Bobingen etc.) Fuggerstr. 10, 86830 Schwabmünchen ☎ 08232/9079-0, Fax: 08232/9079-77 [email protected]

III

Kempten: Jobcenter Kempten Keselstr. 14a, 87435 Kempten ☎ 0831/51290-12, Fax: 0831/51290-32 [email protected]

Wohngeld Studierende sind dann anspruchsberechtigt, wenn ihnen dem Grunde nach kein Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) zusteht. Dies ist dann der Fall, wenn Studierende •• die Förderungshöchstdauer nach BAföG überschritten haben, •• die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung ohne wichtigen Grund gewechselt haben •• bei Beginn des Ausbildungsabschnitts die Altersgrenze von 30 Jahren für die Ausbildungsförderung überschritten haben •• eine Ausbildung durchführen, die die Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 BAföG nicht erfüllt •• den erforderlichen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG nicht erbringen konnten •• Leistungen von Begabtenförderungswerken bekommen •• BAföG ausschließlich als Volldarlehen erhalten Entsprechende Bescheinigungen erhalten Sie bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter im BAföG-Amt (siehe eigenes Stichwort). Auch können BAföG-Empfänger dann Wohngeld erhalten, wenn ihr Haushalt noch weitere Haushaltsmitglieder (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder) umfasst, denen selbst dem Grunde nach kein BAföG zusteht. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Studierende, die ausschließlich wegen des Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten, da diese nur der Höhe nach nicht BAföG-berechtigt sind.

59

Weitere Bedingung für die Antragsberechtigung auf Wohngeld ist, dass ein eigener Haushalt geführt wird, d. h. nicht die elterliche Wohnung, sondern die Wohnung am Studienort der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist. Ein Studierender erhält unter Umständen kein Wohngeld, wenn die Eltern ihn in ihren Wohngeldanspruch einbezogen haben. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Wohngeldbewilligungsstelle. Dazu sollten alle sachdienlichen Unterlagen, vor allem über die finanziellen Verhältnisse, mitgebracht werden. Wichtig ist auch, dass Wohngeld immer nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden kann. Formulare zum Download und nähere Informationen erhalten Sie unter www.augsburg.de. Für die Beantragung von Wohngeld ist zuständig:

III

Augsburg Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung Metzgplatz 1, 86150 Augsburg ☎ 0821/324-9616, Fax: 0821/324-9503 [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 08.30 – 12.30 Uhr Do 14.00 – 17.30 Uhr Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Kempten Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen Gerberstr. 2, 87435 Kempten ☎ 0831/2525-479, Fax: 0831/2525-9320 [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Fr Mo Mi

08.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 17.30 Uhr 08.00 – 13.00 Uhr

Sozialwohnung/ Wohnberechtigungsschein Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenze. Diese beträgt „bereinigt“ für einen Einpersonenhaushalt derzeit 14.000 €. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines für Studierende ist nur möglich, soweit keine wirtschaftliche Abhängigkeit des Studierenden von einem anderen selbständigen Haushalt, regelmäßig dem der Eltern, vorliegt. 60

Der Inhaber eines WBS kann sich bei den Sozialwohnungsvermietern direkt bewerben. Eine Vermieterliste wird dem Wohnberechtigungsschein beigefügt. Formulare zum Download und nähere Informationen erhalten Sie unter: www.augsburg.de → Bürgerservice → Formularservice → Formulare des Wohnungs- und Stiftungsamtes Für die Anträge sowie Informationen sind zuständig:

Öffnungszeiten: Mo – Do Do Fr

III

Augsburg Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg ☎ 0821/324-4260, -4261, -4272, Fax: 0821/324-4270 [email protected] 08.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr

Kempten Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen Gerberstr. 2, 87435 Kempten ☎ 0831/2525-356, Fax: 0831/2525-422 [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Fr Mo Mi

08.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 17.30 Uhr 08.00 – 13.00 Uhr

Fahrpreisermäßigung 1. Semesterticket Augsburg: Mit dem Semesterticket können die Studierenden der Augsburger Hochschulen die öffentlichen Verkehrsmittel auf allen Linien des Regional- und Stadtverkehrs innerhalb der Tarifzonen 10 und 20 für ein Semester lang beliebig oft nutzen (für Nachtbusse fällt ein ermäßigter Zuschlag an). Dies schließt folgende Verkehrsmittel ein: AVV-Bus, VGA-Bus, Straßenbahn, DB 2. Klasse. Studierende, die außerhalb der genannten Zonen wohnen, brauchen eine Kundenkarte des Ausbildungsverkehrs vom AVV mit dazugehöriger Wertmarke für die weiteren Tarifzonen. Das Semesterticket kostet in Augsburg zurzeit für sechs Monate 60,05 €. Der Betrag wird zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag (42,- €) bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung an den Augsburger Hochschulen erhoben.

61

Dieser günstige Preis ist nur möglich, weil alle Studierenden den Beitrag für das Semesterticket leisten. Schwerbehinderte Studierende mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung, die im Besitz eines Beiblattes und der zugehörigen Wertmarke sind, sind von der Entrichtung des Beitrags ausgenommen. Die Gültigkeitsdauer des Semestertickets richtet sich nach Beginn und Ende des jeweiligen Semesters. Als Fahrausweis des Semestertickets gilt die Campus Card Augsburg zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Bei Verlust der Campus Card kann im Rechenzentrum Ihrer Hochschule eine neue Karte gegen Gebühr beantragt werden.

III

Kempten: Das Semesterticket für Studierende der Hochschule Kempten kostet 30,-€ für ein Semester (sechs Monate). Der Betrag wird zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag (42,- €) bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung erhoben. Der Gültigkeitsbereich umfasst alle öffentlichen Buslinien innerhalb der Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu, sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren. Im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Kempten (Stadt Kempten und nördlicher Landkreis Ostallgäu) gilt das Semesterticket auch für das Anrufsammeltaxi (AST). Das AST ergänzt in den Abend- und Nachtstunden das Linienangebot mit Bussen. Weitere Informationen unter www.zum-kempten.de. Als Fahrschein gilt die CampusCard mit der Validierung für das aktuelle Semester. Bei Verlust der Karte kann beim Studienamt der Hochschule gegen Gebühr eine neue beantragt werden. Tipp: Wer beabsichtigt, an einen anderen Hochschulort zu wechseln, sollte sich am Ende eines Semesters exmatrikulieren, denn nach Beginn eines neuen Semesters kann der bereits bezahlte Beitrag für das Semesterticket – ebenso wie der Studentenwerksbeitrag – nicht mehr zurückgezahlt werden. Weitere Informationen bei: Studentenwerk, b!st Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg ☎ 0821/650424-0, Fax: 0821/650424-99 [email protected]

2. Fahrpreisermäßigung der Deutschen Bahn AG Fahrpreisermäßigungen für Studierende sind möglich. Beispielsweise gibt es ermäßigte Zeitkarten, für deren Kauf eine Berechtigungskarte von der jeweiligen Hochschule (Studentenkanzlei/Studentenamt/Studienamt) ausgefüllt werden muss. Sie erhalten diese Berechtigungskarte in Reisezentren oder online unter www.bahn.de → Angebotsberatung → Pendlerangebote → Schüler-Zeitkarten.

62

Rundfunkbeitrag Wer kann sich befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten? Egal wie viele Personen in einer Wohnung wohnen und wie viel Rundfunkgeräte vorhanden sind, es gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Derzeit 17,50 € monatlich.

Für den Antrag gilt grundsätzlich: 1. Die Befreiung gilt erst ab dem Folgemonat des Antragseinganges beim Beitragsservice. 2. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass man Empfänger von BAföG oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) ist und nicht mehr bei den Eltern lebt. 3. Schwerbehinderte können durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises „RF“ eine Beitragsermäßigung erhalten. Sie zahlen dann 5,83 € monatlich. Detaillierte Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen → Informationen zum Rundfunkbeitrag Anträge auf Befreiung stehen zum Download unter: www.rundfunkbeitrag.de → Bürgerinnen und Bürger → Befreiung oder Ermäßigung bereit. Fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag den erforderlichen Nachweis (BAföG-Bestätigung/Schwerbehindertenausweis) in bestätigter oder beglaubigter Kopie bei. Bestätigungen für den Rundfunkbeitragsservice erhalten Sie automatisch zusammen mit Ihrem BAföG-Bescheid zugeschickt. Bei Verlust können Sie sich eine neue BAföG-Bestätigung ausstellen lassen: Mo, Mi, Fr 08.30 – 12.30 Uhr, Frau Keppeler, Zi. 142 (Gebäude F3) Do 13.00 – 16.00 Uhr, Herr Mayr, Zi. 025 (Gebäude F3) Den vollständigen Antrag senden Sie an: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln. Wegen der eigenhändigen Unterschrift und dem beizufügenden Nachweis kann man den Antrag nicht mehr per Mail senden. Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de 63

III

Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dieser muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden.

Telefongebührenermäßigung Den Sozialtarif erhalten Studierende, die einen Anschluss der Deutschen Telekom AG im T-Net bzw. T-ISDN in der Version Standardoder Mehrgeräte oder Universalanschluss besitzen und Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten und vom Rundfunkbeitrag befreit sind, oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % sind.

III

Für den Antrag gilt grundsätzlich: 1. Der Beginn der Befreiung/Vergünstigung wird auf den Ersten des Monats festgesetzt, der dem Monat der Antragstellung folgt. 2. Für die Telefongebührenermäßigung genügt der BAföG-Bescheid bzw. die Bestätigung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. 3. Die mtl. Ermäßigung für Telefon- und für T-ISDN-Anschlüsse beträgt z. Zt. 6,94 € für Studierende. Für Blinde, Gehörlose und sprachbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 90% beträgt die Ermäßigung 8,72 € (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen). Um den Sozialtarif zu bestellen, laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter www.telekom.de → Hilfe und Service → Service-Forum → Downloads und Handbücher herunter und senden ihn ausgefüllt per Post an: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete (für Internet, Handy und Festnetz) mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe Während das Beratungshilfegesetz die kostenlose Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens regelt, hilft das Gesetz über die Prozesskostenhilfe, die in einem Prozess anfallenden Gerichtsund Rechtsanwaltskosten zu tragen. Beratungshilfe Die Einkommenshöhe, ab der Beratungshilfe gewährt wird, richtet sich nach den Sätzen des SGB II und SGB XII. Kosten können i. d. R. nur in Höhe einer Schutzgebühr von 15,- € anfallen. Beratungshilfe wird durch die Rechtsantragsstelle des jeweiligen Amtsgerichts gewährt, soweit dem Anliegen nicht durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags entsprochen wird. Wird die Hilfe gewährt, erhält der Rechtssuchende einen Berechtigungsschein für die Beratung bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl. 64

Prozesskostenhilfe Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss mit der beabsichtigten Klage bei dem Gericht eingereicht werden, vor dem das Verfahren durchgeführt werden soll (Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungsgericht). Das Gericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Bewilligt das Gericht Prozesskostenhilfe, werden Rechtsuchende mit geringem Einkommen (die Einkommenshöhe richtet sich nach den Sätzen des SGB II und SGB XII) von den Kosten der Prozessführung (Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts) einstweilen befreit, Rechtssuchende mit höherem Einkommen können mit monatlichen Raten (max. 48) auf die zu erwartenden Prozesskosten belastet werden. Weiter kann das Gericht z. B. bei einem vorhandenen Sparguthaben eine einmalige Zahlung auf die Prozesskosten anordnen. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung „hinreichend“ Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Vorsicht: Durch die Prozesskostenhilfe entfällt nicht jedes Prozesskostenrisiko. Zum einen muss die unterlegene Partei auf jeden Fall die Kosten des Prozessgegners ersetzen, zum anderen überprüft das Gericht über einen Zeitraum von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfepartei, um gegebenenfalls die Nachzahlung der angefallenen und die Prozesskostenhilfepartei treffenden Verfahrenskosten anzuordnen. Amtsgericht Augsburg Antragsstelle für Beratungshilfe (ohne Familienrechtsangelegenheiten) Am Alten Einlaß 1, Zimmer 110, 86150 Augsburg ☎ 0821/3105-2064, www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a Sprechzeiten: Mo – Fr

08.00 – 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung 65

III

Der Rechtsuchende kann sich zur Rechtsberatung auch unmittelbar an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Geht der Ratsuchende ohne den vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein zum Anwalt, sollte er diesem seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und entsprechende Nachweise vorlegen (z. B. BAföG-Bescheid, Kontoauszüge, etc.). Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht in diesen Fällen nachträglich. Die Schutzgebühr in Höhe von 15,- € kann der Rechtsanwalt bei besonderer Bedürftigkeit erlassen. Beratungshilfe erhält der Ratsuchende in Fragen des Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts, und in Bayern auch in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Beratungshilfe umfasst Beratung und, soweit erforderlich, außergerichtliche Vertretung. Zuständig für den Antrag auf Beratungshilfe ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt, bzw. der Wohnsitz des Rechtssuchenden liegt.

Rechtsantragsstelle Amtsgericht Kempten Residenzplatz 4-6, 87435 Kempten ☎ 0831/203-00, www.justiz.bayern.de, www.pkh-fix.de Öffnungszeiten: Mo – Fr Mi

08.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 15.30 Uhr und nach Vereinbarung

Arbeitslosengeld

III

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht u.a. nach versicherungspflichtiger Beschäftigung von mindestens zwölf Monaten innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung. Eine derartige Beschäftigungszeit begründet einen Anspruch von sechs Monaten. Auch Zeiten in denen ein Versicherungsverhältnis als Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst bestanden hat (mind. sechs Monate), können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen. Anmerkung: Zeiten des Wehr- und Zivildienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes können mit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit herangezogen werden, allerdings müssen insgesamt 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist nachgewiesen werden. Darüber hinaus erhöht sich der Anspruch nach einer beitragspflichtigen Beschäftigung (innerhalb der auf sieben Jahre erweiterten Rahmenfrist) von 16 Monaten auf 8 Monate, 20 Monaten auf 10 Monate, 24 Monaten auf 12 Monate. Agentur für Arbeit Augsburg Wertachstr. 28, 86153 Augsburg [email protected] Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen 87428 Kempten [email protected] Servicehotline für alle Agenturen: ☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei)

66

IV. Wohnen und Mensen

IV

Wohnungsvermittlung Augsburg

Beratung während der Öffnungszeiten: Mo – Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 14.30 Uhr Fr 09.00 – 12.00 Uhr Öffnungszeiten des Gebäudes: Mo – Do 07.00 – 17.00 Uhr Fr 07.00 – 15.00 Uhr

☎ 0821/598-2866, Fax: 0821/598-2878 [email protected], www.studentenwerk-augsburg.de Weitere Wohnungsangebote online bieten u. a. die Internetseiten www.augsburger-allgemeine.de oder www.immobilienscout24.de

Kempten Das Studentenwerk Augsburg vermittelt auch für Studierende aus Kempten Zimmer und Wohnungen. Die aktuellen Privatzimmerangebote werden in der Zwischenetage (zwischen 1. und 2. Stock) im Gebäude D der Hochschule Kempten (Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten) ausgehängt und auf der Homepage des Studentenwerks Augsburg (www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen) veröffentlicht. Nähere Informationen erteilt die Wohnungsverwaltung: Studentenwerk Augsburg, Wohnungsverwaltung Universitätsstr. 4, Mensafoyer, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-4918, -4919, -2866, Fax: 0821/598-2878 [email protected]

67

IV

Das Studentenwerk Augsburg bietet für Studierende und Studienbewerber – neben Appartements und Zimmern in den Wohnanlagen des Studentenwerks – eine kostenlose Vermittlung von Privatzimmern und -wohnungen an. Die aktuellen Wohnungsangebote können bei der Online-Zimmervermittlung unter www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen → Wohnungssuche online/Privatzimmervermittlung eingesehen werden, zudem werden sie auch am schwarzen Brett vor der Wohnungsverwaltung im Foyer der Mensa, Universitätsstr. 4, ausgehängt.

Außerdem können Sie sich an die Stadt Kempten wenden: Amt für Ausbildungsförderung, Senioren- und Wohnungsfragen Gerberstr. 2, 87435 Kempten ☎ 0831/2525-356, -649, [email protected]

Studierenden-Wohnanlagen I. Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg Insgesamt bietet das Studentenwerk in Augsburg und Kempten mehr als 1.700 Wohnplätze an. Aufnahmebestimmungen für die Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg

IV

1. Bewerbungsvoraussetzungen Jeder Studierende an einer Hochschule in Augsburg bzw. Kempten kann sich um einen Wohnplatz für den jeweiligen Hochschul­ standort bewerben. Bewerbungen von Nichtimmatrikulierten sind grundsätzlich erst nach Vorlage des Antrages auf Einschreibung bzw. auf Zulassung oder des Zulassungsbescheides möglich. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen bis 30. November für das Wintersemester und bis 31. Mai für das Sommersemester nachgewiesen werden. Ausnahmen werden zurzeit für ausländische Studienbewerber gemacht, denen ein Studienplatz in Aussicht gestellt wurde (Nachweis ist vorzulegen) und die Deutschkenntnisse noch nachzuweisen haben und für angehende Studierende, die sich beim Bundesfreiwilligendienst gemeldet haben. 2. Wohnberechtigung Wohnberechtigt sind grundsätzlich nur die studentenwerksbeitragspflichtige Studierenden der Augsburger bzw. Kemptner Hochschulen. Grundsätzlich nicht wohnberechtigt sind Studierende, deren Einkommen die in §13 BAföG genannten Beträge für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, übersteigt. Doppelappartements werden an berechtigte Studierende, Lebensgemeinschaften und Studierende mit Kind vermietet. 3. Wohnsemester Wohnsemester ist die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März und vom 1. April bis 30. September. Beginnt das Vertragsverhältnis nach dem 1. Juli bzw. 1. Januar oder endet es vor diesem Zeitpunkt, so zählt die restliche bzw. verbleibende Zeit des laufenden Wohnsemesters nicht als Wohnsemester. 4. Höchstmietdauer Die Höchstmietdauer beträgt in den Augsburger Wohnanlagen Universitätsviertel, Bürgermeister-Ulrich-Straße und Prinz-Karl-Viertel sechs Wohnsemester, in den Wohnanlagen Göggingen und Lech-

68

brücke sieben Wohnsemester. In Kempten im Wohnheim Reichlinstraße beträgt die Höchstmietdauer sechs Semester. Wohnzeiten in anderen öffentlich geförderten Wohnanlagen in Augsburg oder Kempten werden in der Regel auf die Höchstmietdauer angerechnet. Gleiches gilt für die Nutzer im Rahmen eines Untermietverhältnisses mit einer Wohndauer von mehr als drei Vorlesungsmonaten. 5. Überschreitung der Höchstmietdauer Das Studentenwerk kann die Überschreitung der Höchstmietdauer nach den „Richtlinien für die Verlängerung der Höchstmietdauer in den Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg“ gestatten. Diese sind zu finden unter: www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen → Verlängerung Höchstmietdauer

Anträge auf Doppelappartements müssen von beiden Bewerbern separat gestellt werden. Hierbei ist jeweils der Name des anderen Mieters unter Hinweise anzugeben. 7. Umzüge Umzüge in eine andere Wohnanlage oder innerhalb einer Wohn­ anlage des Studentenwerks sind i.d.R. nicht möglich. 8. Reihenfolge der Aufnahme Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt nach Wartelisten. Eine begrenzte Zahl der zu einem Wintersemester freien Plätze wird per Losverfahren an Bewerber vergeben, die zu diesem Zeitpunkt erstmals in Augsburg studieren. Studierende, deren Eltern innerhalb des im amtlichen Stadtplan Augsburg erfassten Gebiets wohnen, werden bei der Vergabe von Wohnplätzen nur dann berücksichtigt, falls diese nicht an andere aufnahmeberechtigte Studierende vergeben werden können. 9. Bevorzugte Aufnahme Ungeachtet der Wartelisten können Studierende aufgenommen werden, •• wenn ein besonderer Härtefall vorliegt (z. B. schwere Körperbehinderung oder eine durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufene, vom Bewerber nicht zu vertretende soziale Notlage) •• wenn sie als ehemalige Bewohner ihren Wohnplatz vor Ablauf der Höchstmietdauer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen eines Auslandsstudiums, Praktikums oder einer längeren Krankheit, aufgegeben haben. Die früheren Wohnsemester werden auf die Höchstmietdauer angerechnet. Im Onlineaufnahmeantrag ist die Wiederbewerbung zu markieren. Die besondere Härte ist im Onlineaufnahmeantrag unter Hinweise zu vermerken. Nachweise und eine eingehende Begründung sind beizufügen. Über solche Anträge entscheidet ein Härteausschuss. 69

IV

6. Bewerbung Die Bewerbung für eine der vom Studentenwerk betriebenen Wohnanlagen ist nur online über unsere Homepage (www.studentenwerkaugsburg.de) möglich.

10. Zuweisung eines Wohnplatzes Die Zuweisung eines Wohnplatzes erfolgt etwa sechs Wochen vor dem Einzugstermin. Sind Plätze in kürzerer Frist zu belegen, werden mehrere auf der Warteliste stehende Antragsteller angeschrieben, wobei dann derjenige den Vorzug erhält, der den Wohnplatz zuerst annimmt.

IV

11. Gültigkeit/Verfall der Bewerbung Eine Bewerbung gilt für 12 Monate, gerechnet ab dem Eingang der Bewerbung bei der Wohnungsverwaltung. In bestimmten Zeitabständen erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihres weiteren Interesses an einem Wohnplatz. Falls die Bestätigung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgt, wird Ihre Bewerbung nicht mehr berücksichtigt und von der Warteliste genommen. Wird bei einer regulären Zuweisung der Wohnplatz nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen, wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Ableistung eines Praktikums, Beurlaubung, länger andauernde Krankheit, längerfristig abgeschlossener Mietvertrag etc.) kann der Bewerber auf der Warteliste zurückgestellt werden. Nähere Informationen zu den studentischen Wohnanlagen sind auf der Homepage des Studentenwerks Augsburg (www.studentenwerkaugsburg.de → Wohnen) zu finden. Wohnanlage Göggingen Franzensbadstr. 4 und Römerstädter Str. 3, 86199 Augsburg 496 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 190,- €, Kaution 230,-  € und 8 Doppelappartements, Miete 183,- € je Hälfte, Kaution 230,- €. Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., alle Appartements mit Balkon oder Terrasse. Dachterrasse, Kabelanschluss, Gemeinschaftsräume, Sportmöglichkeiten, Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze und Tiefgarage vorhanden. Wohnanlage Lechbrücke Lechhauserstr. 35, 86153 Augsburg 255 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 218,- €, und 6 möblierte WG-Zimmer, Miete 208,- €, Kaution 250,- €. Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., Dachterrasse, Kabelanschluss, Gemeinschaftsräume, Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze vorhanden. Wohnanlage Universitätsviertel Salomon-Idler-Str. 4, 86159 Augsburg 253 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 196,- € bis 362,- € je nach m2 und 9 möblierte Doppelappartements, Miete 183,- bis 188,- € je Hälfte, Kaution 250,- bis 400,- €. Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., Kabelanschluss, Gemeinschaftsräume, Bierstube, Fitnessraum, Waschmaschinen, Trockner, Tiefgarage vorhanden.

70

Bürgermeister-Ulrich-Straße Bürgermeister-Ulrich-Str. 142-150, 86179 Augsburg 264 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 250,- €, 12 Doppelappartements, Miete inkl. NK 239,- € (pro Wohnplatz), Zimmer in 5er-WG, Miete inkl. NK 197,- € pro Wohnplatz, 1 Eltern-Kind-Wohnung, Miete inkl. NK 618,- €. Kaution pro Wohnplatz 300,- €. Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., 3 Waschmaschinen, 3 Trockner, Gemeinschaftsräume, Fernsehraum, Bierstube, Fitnessraum, Dachterrassen, Kabelanschluss, PKW-Stellplätze vorhanden. Baustudentenwohnheim Kurt-Schumacher-Str. 65, 86165 Augsburg 95 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 199,- € bis 279,- €, je nach m2, Kaution 210,- bis 310,- € , Internet: 10,- € einmalige Anschlussgebühr, 13,- € mon., Arbeitsraum, Grillplatz, Kabelanschluss, Gemeinschaftsraum mit Bierstube, Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze und Tiefgarage vorhanden.

II. Wohnheime der Kolping-Stiftung Die Kolping-Stiftung Augsburg unterhält 458 Wohnheimplätze. Bewerbungen sind nur online über das Bewerbungsformular unter www.kolping-stiftung.de möglich. Studentenwohnheim „Haus-Edith-Stein“ Hermann-Köhl-Str. 33, Salomon-Idler-Str. 25, Prof.-Messerschmitt-Str. 2 u. 4 274 Wohnplätze, zwei davon behindertengerecht, in unmittelbarer Nähe der Universität. Die Einzelappartements sind in Gruppen für bis zu neun Studierende mit jeweils einer Gemeinschaftsküche angeordnet. Die Zwei-Personen-Appartements besitzen zum Teil eigene Kücheneinrichtungen. Die Grundmiete beträgt 225,- €, inkl. Möblierung und Nebenkosten. In diesem Studentenwohnheim befinden sich auch Verwaltungsund Gemeinschaftsräume der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG). 71

IV

Wohnanlage Prinz-Karl-Viertel Ernst-Lehner-Str. 8, 86159 Augsburg 238 möblierte Einzelappartements mit Kochnische und Sanitärzelle, Miete inkl. NK 256,- € und 4 Doppelappartements, Miete 232,- € je Hälfte, 3 Eltern-Kind-Wohnungen, Miete 621,- € inkl. NK, Kaution 300,- €, Internet: 15,- € einmalige Anschlussgebühr, 11,- € mon., Dachterrasse, Kabelanschluss, Gemeinschaftsraum, Bierstube, Waschmaschinen, Trockner, PKW-Stellplätze und Tiefgarage vorhanden.

Albertus-Magnus-Heim Schillstr. 98, 86169 Augsburg 159 Einzelzimmer, in zwei siebengeschossigen Häusern, umgeben von einem Park, Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden. Mietpreis 174,- € inkl. Nebenkosten. Studentenwohnheim im Priesterseminar Stauffenbergstr. 8, 86161 Augsburg Träger: Kath. Priesterseminar-Stiftung, Augsburg Nur für männliche Studenten der Augsburger Hochschulen Das Studentenwohnheim befindet sich in einem eigenen Gebäude innerhalb der Anlagen des Augsburger Priesterseminars. Der Studentenwohnheimbereich umfasst 36 Einzelappartements. Jeweils 8 Appartements bilden eine eigene Wohngruppe, mit Küche und Esszimmer. Der Mietpreis beträgt 235,- € inkl. Nebenkosten.

IV

Für weitere Informationen: Kolping-Stiftung-Augsburg Frauentorstr. 29, 86152 Augsburg ☎ 0821/3443-260, Fax: 0821/311397 [email protected], www.kolping-stiftung.de

III. Wohnheime anderer Träger Studentenwohnheim Augsburg-Haunstetten Leharstr. 6, 86179 Augsburg Träger: Verein Studentenwohnheime des BLLV e.V. (Bayer. Lehrer- und Lehrerinnenverband) 260 Einzelappartements mit Loggia, Kochnische, Dusche und WC. Mietpreis inkl. aller Nebenkosten 195,- €, Kaution 330,- €, Dachterrasse mit Grillmöglichkeit, Garten, Musikzimmer, diverse Aufenthalts- und Tagungsräume, Computerraum, Wasch- und Trockenmaschinen. Der Internetzugang über das Hausnetzwerk ist im Mietpreis enthalten, Tiefgarage vorhanden. Es sind bis zu sechs Wohnsemester möglich. Bewerbungsformulare unter: www.bllv-wha.de Bewerbungen sind zu richten an: Verein Studentenwohnheime des BLLV Leharstr. 6, 86179 Augsburg (Rückporto beilegen) ☎ 0821/83725, Fax: 0821/84571 [email protected], www.bllv-wha.de Studentenwohnheim SilbermannPark Am Silbermannpark 13, 15, 16, 17, 86161 Augsburg Träger: Studentenwohnheim Silbermannpark GmbH & Co. KG 199 Einzelzimmer und Doppelappartements mit Küchenzeile. Mietpreis inkl. aller Nebenkosten (ohne Strom) 302,77  €, Kaution 570,- €. Es stehen Münzwaschmaschinen und Münztrockner zur Verfügung.

72

Bewerbungen sind zu richten an: Studentenwohnheim Silbermannpark GmbH & Co. KG Kapuzinerstr. 14, 89331 Burgau ☎ 08222/965574 [email protected], www.studentenwohnheim-augsburg.de Studentenwohnheime an der Hofackerstraße Hofackerstraße 33 und 39, 86179 Augsburg Träger: IGEWO GmbH & Co. Wohnungsunternehmen KG 74 Plätze in Einzelzimmern, Zweier-WGs und Dreier-WGs, möbliert mit Küchenzeile. Miete inkl. Nebenkosten (mit Internet): Einzelzimmer 320,- €, WG-Zimmer 272,94 €, Kaution (einmalig) 450,- €. Gemeinschaftsraum mit Terrasse, Waschküche mit MünzWaschmaschinen und -Trocknern. Es besteht die Möglichkeit, PKW-Stellplätze anzumieten (35,- €/Monat).

IV

Bewerbungen sind zu richten an: IGEWO GmbH & Co Wohnungsunternehmen KG Flachsstraße 27, 86179 Augsburg Haunstetten ☎ 0821/881317 [email protected]

Kempten I. Studentenwerk Augsburg Studierenden-Wohnanlage Reichlinstraße Das Studentenwerk Augsburg verfügt in der Reichlinstraße 12 über eine eigene Wohnanlage mit 38 Plätzen. Jedes Appartement besitzt Internet- und TV-Anschluss, eine Nasszelle und eine Kochnische, nur wenige Appartements teilen sich eine Gemeinschaftsküche. Miete inkl. Nebenkosten (je nach Größe) 244,- € bis 317,- €, Kaution: 300,- € Bewerbungen an die Wohnungsverwaltung des Studentenwerks Augsburg, Universitätsstr. 4, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-4918, -4919, Fax: 0821/598-2878 Für weitere Informationen: [email protected], www.studentenwerk-augsburg.de

73

II. Wohnheime anderer Träger Studentenwohnheim Zugspitzstraße 12-18 Träger: Sozialbau Kempten GmbH 29 möblierte Einzelappartements und 123 möblierte Einzelzimmer in 2erbis 6er-Wohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt ca. 185,- € bis 230,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale. Studentenwohnheim Mittelgasse 16 Träger: Sozialbau Kempten GmbH 14 möblierte Wohnplätze in 2er-Wohngemeinschaften; 2 möblierte Einzel­ appartements. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt ca. 180,- € bis 281,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale.

IV

Studentenwohnheim Prälat-Götz-Straße 6 Träger: Sozialbau Kempten GmbH 11 möblierte Einzelappartements und 36 möblierte Einzelzimmer in 2erbis 4er-Wohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt ca. 215,- € bis 267,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale, Tiefgaragenstellplatz 20,- €. Studentenwohnungen Brennergasse 10/12 Träger: Sozialbau Kempten GmbH 22 möblierte Einzelzimmer in 5er- und 6er-Wohngemeinschaften. Grundmiete ca. 261,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale, Tiefgaragenstellplatz 40,- €. Studentenwohnungen Schützenstraße 1 Träger: Sozialbau Kempten GmbH 8 möblierte Einzelzimmer in 2er- oder 3er-Wohngemeinschaften. Grundmiete im Schnitt ca. 235,- € bis 303,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale. Studentenwohnungen Immenstädter Straße 69 b Träger: Sozialbau Kempten GmbH 5 möblierte Einzelappartements und 18 möblierte Einzelzimmer in 2erWohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt ca. 260,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale. Studentenwohnungen Immenstädter Straße 71 Träger: Sozialbau Kempten GmbH 23 möblierte Einzelappartements und 10 möblierte Einzelzimmer in 2er- und 3er-Wohngemeinschaften. Grundmiete nach Zimmergröße im Schnitt ca. 315,- bis 385,- € inkl. Möblierungszuschlag und Heiz- und Betriebskostenpauschale (nicht geförderter Wohnraum). Bewerbungen für alle sieben Wohnheime an: Sozialbau Kempten GmbH Allgäuer Str. 1, 87435 Kempten ☎ 0831/25 287-88, Fax: 0831/25 287-55 [email protected], www.sozialbau.de

74

75

Egal ob zugezogen oder von hier – wir kümmern uns um Euch. Mit 300 Studentenwohnungen schaffen wir bezahlbaren Wohnraum und damit beste Voraussetzungen für glückliche Studenten, erfolgreiche Fachkräfte und die positive Entwicklung unserer Stadt. So leben wir Heimat.

Heimat neu leben

Nicht geförderte Wohnplätze: „Kemp40“ Studentenwohnheim Kotterner Straße 40 und 40a Träger: Josef Flachsländer 12 möblierte Appartements, Größen 14 bis 25 m², Grundmiete je nach Größe ca. 280,- € bis 330,- € (inkl. Betriebskosten, Internet ohne Stromvorauszahlung), 55 möblierte Wohnplätze mit Küchenzeile und Waschbecken in jedem Zimmer. WC und Duschen gemeinschaftlich (Reinigung durch Fachkräfte). Größen 14 bis 24 m², Grundmiete je nach Größe ca. 280,- € bis 330,- € (inkl. Betriebskosten, Internet und Stromvorauszahlung). Gemeinschafteinrichtungen: Gemeinschaftsraum, Waschraum mit Waschmaschinen und Trocknern, Fitnessraum und PKW-Stellplätze.

IV

Bewerbungen an: HIB GmbH z. Hd. Herrn Josef Flachsländer Bodmanstr. 11, 87435 Kempten Tel: 0831/9606321 [email protected], www.kemp40.de Wohnheim Burgstraße 13 Träger: Dobler Gruppe 11 Einzelappartements zwischen 20 bis 27 m2 , z.T. mit Balkon, sowie einer WG-Einheit mit 3 Zimmern und Gemeinschafts­küche/ Bad/WC mit Aufenthaltsraum. Ggf. Teilmöblierung möglich. Zentrumslage, 10 bis 15 Min zur Hochschule. Grundmiete zwischen 140,-€ und 170,- € zzgl. 65,- bis 85,- € Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung (je nach Größe). Bewerbungen an: Dobler GmbH & Co, Baubetreuung Heisinger Str. 12, 87437 Kempten ☎ 0831/5758-450, Fax 0831/5758-454 [email protected] Wohnheim Green Living Inn, Konrad-Zuse-Weg 1, 2 67 möblierte (nicht geförderte) Einzelappartements (21 bis 31 m2). Mietpreis: 290,- € bis 360,- € zzgl. Nebenkosten von 99,- € bis 115,- €. Geförderte Wohnplätze: 55 möblierte Einzelappartements (21 m2). Mietpreis: 188,20 € zzgl. Nebenkosten von 99,- €. Alle Appartements mit Terrasse oder Balkon, Internetanschluss. Gemeinschaftseinrichtungen: Waschmaschinen und Trockner, Fernsehraum, Gemeinschaftsraum, Billard, Kicker, Tischtennisplatte. PKW-Stellplätze vorhanden. Wohnheim Green Living Inn, Kotterner Str. 34 1 möbliertes Einzelappartement (21 m2). Mietpreis: 188,20 € zzgl. Nebenkosten von 99,- €, 44 möblierte Einzelzimmer (15 m2) in 4erWohngemeinschaften, je WG mit Küche, Dusche, WC, Essplatz. Kaution: drei Monatsmieten. Gemeinschaftseinrichtungen: Waschmaschinen und Trockner, Fernsehraum, Gemeinschaftsraum, Billard, Kicker, Tischtennisplatte. Tiefgarage und PKW-Stellplätze vorhanden.

76

Bewerbungen an: Green Living Inn Objektverwaltung Kempten GmbH Konrad-Zuse-Weg 1, 87435 Kempten [email protected], www.greenlivinginn.de Wohnheim Immenstädter Straße 62 Bewerbung: Herr Ruess, Tel: 08376/8326 Einzelappartements zwischen 20 bis 27 m2 , z.T. mit Balkon, sowie einer WG-Einheit mit 3 Zimmern und Gemeinschaftsküche/Bad/WC mit Aufenthaltsraum. Ggf. Teilmöblierung möglich. Zentrumslage, 10 bis 15 Min zur Hochschule. Die Kaltmiete beginnt bei 180,- €.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Wer auszieht, hat sich nur bei Bestehen mehrerer Wohnungen aus der aufgegebenen Wohnung abzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit Meldeschein und einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung, diese können bei der Meldebehörde abgegeben oder der Meldebehörde zugesandt werden. Wenn die neu angemeldete Wohnung der Hauptwohnsitz werden soll, empfiehlt sich eine persönliche Anmeldung, da dann in den Personalausweis die neue Adresse eingetragen werden muss. Meldeformulare sowie Vordrucke für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es kostenlos bei den Meldebehörden der jeweiligen Städte oder zum Download per Internet unter www.augsburg.de → Bürgerservice → Formulare und Onlinedienste → Formulare des Bürgeramtes bzw. www.kempten.de → Bürger Büro → Formulare → Meldebehörde. Bei der Anmeldung ist anzugeben, an welchem Wohnort sich die Hauptwohnung befindet. Hauptwohnung ist die Wohnung, in der sich der Studierende vorwiegend aufhält. Dies spielt eine Rolle bei der Zweitwohnungssteuer (siehe eigenes Stichwort).

Augsburg Bürgerbüros (Dienststellen: siehe Stichwort „Bürgerbüro“) ☎ 0821/324-9999, Fax: 0821/324-9256 [email protected] Öffnungszeiten: Mo Di Mi Do Fr

08.00 – 15.00 Uhr 08.00 – 12.30 Uhr 07.00 – 15.00 Uhr 08.00 – 17.30 Uhr 08.00 – 12.30 Uhr 77

IV

Meldepflicht

Achtung: Für ausländische Studierende ist die Hochschulbetreuungsstelle zuständig (siehe eigenes Stichwort).

Kempten Bürger Büro Rathausplatz 22/EG, 87435 Kempten ☎ 0831/115, Fax: 0831/2525-616 [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr Mo Mi

08.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 17.30 Uhr 08.00 – 13.00 Uhr

IV

Zweitwohnungssteuer Für Studierende, die in Augsburg oder Kempten als Nebenwohnsitz gemeldet sind, ist keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen, wenn sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen und die Einkommensgrenzen von jährlich 29.000,- € (bei Alleinstehenden) bzw. 37.000,- € (bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft) nicht bzw. nur ganz geringfügig überschreiten. Ein entsprechender Antrag ist formlos zu stellen an das Kämmereiund Steueramt Augsburg, Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg bzw. an das Amt für Finanzen Kempten, Rathausplatz 22, 87435 Kempten. Was ist eine Hauptwohnung, was eine Nebenwohnung? Nach dem Meldegesetz ist die Hauptwohnung die zeitlich überwiegend genutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Nichtverheiratete Studierende haben ihre Hauptwohnung grundsätzlich dort, wo sie studieren und wohnen; es sei denn, sie halten sich zeitlich überwiegend in einer anderen Gemeinde (z. B. der Gemeinde der Eltern) auf. Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer: www.studentenwerk-augsburg.de → Wohnen → Zweitwohnungssteuer

Tutoren in den Wohnanlagen Nach den „Richtlinien des Tutorenprogramms für die Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg“ werden vom Studentenwerk Tutoren für alle Wohnanlagen in Augsburg bestellt. Auch die Träger der Wohnheime des Kolpingwerks, BLLV und Sozialbau Kempten haben Tutoren. 78

Diese bieten Veranstaltungen an und schaffen damit auch die Voraussetzung für ein gutes Gemeinschaftsleben innerhalb der Wohnanlagen. Die Tutorenveranstaltungen stehen allen Studierenden offen. Aushänge in den Wohnanlagen selbst informieren über das Programm. Zu Tutoren können Studierende berufen werden, die in der jeweiligen Wohnanlage wohnen bzw. bereit sind, dort einzuziehen. Z. Zt. erhalten die Tutoren des Studentenwerks Augsburg eine monatliche Vergütung für ihre Tätigkeiten von bis zu 210,- € für April bis Juli und September bis Januar. Die freien Tutorenstellen für die Wohnanlagen des Studentenwerks werden in den Wohnanlagen ausgeschrieben.

IV

Auskünfte erteilen für den Bereich des Studentenwerks das b!st (s. eigenes Stichwort) sowie die Wohnungsverwaltung, Universitätsstr. 4, 86159 Augsburg, Zi. 149 A, ☎ 0821/598-4917 bzw. die Träger der Studentenwohnheime.

Jugendherberge Augsburg Jugendherberge Augsburg Die Jugendherberge Augsburg und das SLEPS Gästehaus sind ein modernes, international besuchtes Gäste- und Seminarhaus mit 216 Betten, mitten im Herzen Augsburgs gelegen. Übernachtungspreis inkl. Frühstück: ab 21,90 €, eine Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk ist erforderlich (Kosten: 7,- € für Einzelmitglieder bis einschließlich 26 Jahre, 22,50 € für Einzelmitglieder ab 27 Jahre, ausländische Gäste: für die ersten 6 Nächte fallen jeweils 3,50 € pro Übernachtung an, mit 6 Übernachtungsstamps hat der Gast eine gültige Mitgliedschaft erworben). Öffnungszeiten: 06.30 – 00.30 Uhr Unterer Graben 6, 86152 Augsburg ☎ 0821/7808890, Fax: 0821/78088929 [email protected], www.sleps.de

Tourist-Information Regio Augsburg Tourismus GmbH Schießgrabenstr. 14, 86150 Augsburg ☎ 0821/502070 [email protected], www.augsburg-tourismus.de

79

Öffnungszeiten: Mo – Fr 09.00 – 17.00 Uhr Tourist-Information Rathausplatz 1, 86150 Augsburg [email protected], www.augsburg-tourismus.de Öffnungszeiten: April – Oktober

Mo – Fr Sa So u. Feiertage

November – März Mo – Fr Sa So

09.00 – 18.00 Uhr 10.00 – 17.00 Uhr 10.00 – 15.00 Uhr 09.00 – 17.00 Uhr 10.00 – 17.00 Uhr 10.00 – 15.00 Uhr

IV

Kempten Tourist Information Rathausplatz 24, 87435 Kempten, ☎ 0831/2525-237, Fax 0831/2525-427 [email protected], www.kempten.de Öffnungszeiten: Mai – Oktober

Mo – Fr Sa

09.00 – 17.00 Uhr 10.00 – 13.00 Uhr

November – April Mo – Fr Sa

09.00– 17.00 Uhr geschlossen

Verkehrsverbindungen Das Studentenwerk und die Hochschulen in Augsburg sind vom Hauptbahnhof bzw. Königsplatz problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Informationen zu eventuellen Fahrplanänderungen finden Sie unter: www.augsburg.de → Bauen und Verkehr → Bus und Bahn Universität: Straßenbahnlinie 3 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten West. Haltestelle: Universität. Studentenwerk Augsburg (Alte Universität): Straßenbahnlinie 1 ab Königsplatz, Richtung Göggingen. Haltestelle: Polizeipräsidium.

80

b!st – Beratung im Studentenwerk •• Straßenbahnlinie 3 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten West. Haltestelle: Haunstetter Straße Bf. •• Straßenbahnlinie 2 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten Nord. Haltestelle: Haunstetter Straße Bf.

Hochschule Kempten: Die Hochschule befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Kempten und ist zu Fuß in kurzer Zeit zu erreichen. Ansonsten zur Hochschule z. B. mit Buslinie 4, 62, 40 und 8, Haltestelle: Hochschule. Mit der Linie 6 erreicht man die Immenstädter Straße. Von den hier liegenden Haltestellen Strigelstraße oder Seitz ist der obere Zugang zum Hochschul-Campus in zwei Gehminuten erreichbar.

Mensen/Cafeterien/CafeBars Das Studentenwerk Augsburg betreibt an den Hochschulstandorten in Augsburg und Kempten jeweils Mensen, Cafeterien und CafeBars. Die Öffnungszeiten sind unter www.studentenwerk-augsburg.de → Essen & Trinken → Öffnungszeiten zu erfahren.

Mensen Die Mensen des Studentenwerks befinden sich in Augsburg auf dem Campus der Universität Augsburg und an der Hochschule Augsburg am Campus Rotes Tor, in Kempten finden Sie die Mensa in der Bahnhofstraße (genaue Adressen: siehe Seite 83). Alle Mensen bieten täglich wechselnde Gerichte zur Auswahl an. Grundsätzlich gibt es mindestens ein Fleischgericht sowie ein vegetarisches oder veganes Essen. Dazu kommen passende Beilagen, zwischen denen jeder Gast selbst wählen kann, sowie ein Salatbüfett. Die aktuellen Speisepläne werden z.T. auf Monitoren angezeigt und sind unter www.studentenwerkaugsburg.de → Essen & Trinken abrufbar, für mobile Endgeräte finden Sie die Speisepläne unter www.augsburg.my-mensa.de. Das Mensa-Essen wird aus dem Staatshaushalt bezuschusst, im Bereich der Cafeterien und CafeBars muss das Studentenwerk Augsburg kostendeckend arbeiten.

81

IV

Hochschule Augsburg •• Straßenbahnlinie 3 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten West. Haltestelle: Haunstetter Straße Bf. •• Straßenbahnlinie 2 ab Königsplatz, Richtung Haunstetten Nord. Haltestelle: Haunstetter Straße Bf. •• Straßenbahnlinie 6 ab Königsplatz, Richtung P+R Friedberg West. Haltestelle: Hochschule Augsburg

Cafeterien Cafeterien finden Sie auf dem Campus der betreuten Hochschulen (genaue Adressen: siehe Seite 83 und 84). Hier erhalten Sie auch außerhalb der Mensaöffnungszeiten ein reichhaltiges Angebot an Backwaren, Molkereiprodukten, belegten Brötchen, Kuchen, Salaten, kleinen warmen Speisen, sowie warmen und kalten Getränken.

CafeBars Auch CafeBars finden Sie im Bereich der Hochschulen in Augsburg und Kempten (genaue Adressen: siehe Seite 83 und 84). Hier erhalten Sie günstige, exquisite italienische Kaffeespezialitäten und kleine Snacks.

IV

Campus Card Augsburg – eine Karte für alle Angehörigen des Hochschulstandorts Augsburg Die Campus Card ersetzt das Bargeld und beschleunigt den Zahlungsvorgang. Schlange stehen und das lästige Suchen nach Kleingeld gehört an den Kassen der Mensen, der Cafeterien und der CafeBars der Vergangenheit an. Ausserdem dient die validierte Campus Card in den öffentlichen Verkehrsmitteln des AVV als Nachweis für das Semesterticket. Für Studierende, Hochschulbeschäftigte und Gäste gibt es unterschiedliche Campus Cards. Der günstigere Studierenden- oder Beschäftigtenpreis für das Mensaessen kann nur mit der richtigen Karte berechnet werden. Wo gibt es die Campus Card? Universität Augsburg Die Campus Card wird bei Immatrikulation mit den Studienunterlagen ausgegeben. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum der Universität ZEBRA, Gebäude L, Universitätsstraße 8, 86159 Augsburg, ☎ Sekretariat: 0821/598-2000. Hochschule Augsburg Die Campus Card erhalten Studierende im Servicebüro des Rechenzentrums, Raum H3.06 (H-Bau, zweiter Stock, ☎ 0821/5586-3579) Wo kann ich die Campus Card aufwerten? Aufwerter finden Sie in den Foyers der Mensen und Cafeterien. Im Bereich der Universität Augsburg können Sie die Campus Card in den Foyers der Mensa und Cafeterien und im WiWi-Hörsaalgebäude aufladen. Zudem ist eine Aufladung mit EC-Karte möglich: in Beträgen von 10,- /20,- /40,- und 50,- €. Bitte nehmen Sie Ihre Karte für den Aufladevorgang aus dem Portemonnaie. Andere Chipkarten im Geldbeutel können beim Aufladevorgang stören und die Campus Card kann dadurch gesperrt werden. An den „Rückzahler“-Geräten können Sie sich ein eventuelles Restguthaben der elektronischen Geldbörse auszahlen lassen.

82

Universität Augsburg (siehe eigenes Stichwort) Bitte geben Sie die Campus Card im ZEBRA (Rechenzentrum der Universität Augsburg, Gebäude L, Universitätsstraße 8, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-2020) ab. An den Rückgabeautomaten im Foyer der Mensa werden ausschließlich Gästekarten angenommen.

Weitere Informationen zur Campus Card in Augsburg Bei Fragen und Problemen können Sie sich an die Information des Studentenwerks Augsburg im Foyer der Mensa (EG) an der Universität Augsburg wenden. Außerdem stehen Ihnen die Beschäftigten des Studentenwerks an den Kassen der Mensen, Cafeterien und CafeBars zur Verfügung, sowie die zuständige Abteilung: Studentenwerk Augsburg, Hochschulgastronomie Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-4913 [email protected] Campus Card Kempten Die Campus Card Kempten wird bei der Einschreibung im Studienamt (siehe Stichwort) ausgegeben. Sie dient als Studenten- und Bibliotheksausweis sowie als Kopierkarte. Sie kann zudem zum bargeldlosen Bezahlen genutzt werden und ermöglicht die Zufahrt in die Tiefgarage. Campus Cards werden im Studienamt zurückgenommen. Sie können Sie aber auch nach der Exmatrikulation behalten, da die Karte weiterhin als Bibliotheksausweis und Kopierkarte genutzt werden kann. Unsere Mensen, Cafeterien und CafeBars finden Sie hier: Universität Augsburg •• Mensa, Universitätstr. 4 •• Neue Cafeteria in der Mensa, Universitätstr. 4 •• CafeBar in der Mensa, Universitätstr. 4 •• Alte Cafeteria, Universitätstr. 10 •• CafeBar bei der „Alten Cafeteria“, Universitätstr. 10 •• Verkaufsstand („Imbisswagen“) zwischen dem WiWi-Hörsaal­ gebäude und der Zentralbibliothek, Universitätsstr. 22

83

IV

Hochschule Augsburg Die Nutzung der Campus Card endet mit der Exmatrikulation an der Hochschule Augsburg. Sie dürfen die Campus Card nach der Exmatrikulation zwar behalten, sie jedoch nicht mehr als Studierendenausweis verwenden. Für weitere Fragen, Probleme oder Verlustmeldungen ist das Servicebüro des Rechenzentrums zuständig (Raum H3.06 im H-Bau, zweiter Stock, ☎ 0821/5586-3579).

Hochschule Augsburg •• Mensa, Friedberger Str. 4, Campus am Roten Tor •• Cafeteria bei der Mensa, Friedberger Str. 4, Campus am Roten Tor •• Cafeteria, An der Hochschule 1, (Gebäude H), Campus am Brunnenlech •• CafeBar, An der Hochschule 1, (Gebäude C), Campus am Brunnenlech Hochschule Kempten •• Mensa und Cafeteria, Bahnhofstr. 65 •• CafeBar im Pavillon (im Innenhof vor dem Gebäude T), Bahnhofstr. 65 •• CafeBar II (Gebäude S), Bahnhofstr. 65 •• Brotzeitverkauf im Gebäude A, Alfred-Kunz-Straße 1

IV 84

V. Arbeit und Praktika

V

Jobvermittlung 1. Auf der Internetseite des Studentenwerks Augsburg werden gleich oben rechts unter „Jobbörse“ stets aktuell eingehende Studentenjobs eingestellt. Siehe www.studentenwerk-augsburg.de. 2. Die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen bietet für Studierende Jobs an. Stellenangebote finden sich in der Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de oder können direkt erfragt werden: Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen 87428 Kempten ☎ 0800/4555500 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr

Tipp: Bei der Annahme von Arbeitsverhältnissen und Aushilfs­ tätigkeiten besteht ein Rechtsanspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, usw. geregelt sein müssen. Dies erleichtert bei Unklarheiten die Beweisführung.

Steuernummer Ein Werkstudent ist lohnsteuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber nicht die pauschalierte Lohnsteuer trägt (sog. Mini­jobs). Im Wege der Antragsveranlagung (Einkommenssteuerer­klärung) kann die Lohnsteuer im neuen Jahr zurückerstattet werden. Deutsche, wenn sie noch nie gearbeitet haben, und ausländische Studierende erhalten eine Steueridentifikationsnummer, sobald sie bei einer Meldebehörde registriert sind. Die Identifikationsnummer muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, weil sie für den Datenabruf und die Datenübermittlung erforderlich ist. Antragsveranlagung Haben Sie während der Semester oder während der Ferien gejobbt und Lohnsteuer gezahlt? Dann die Einkommenssteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres nicht vergessen! Vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer kann ganz oder teilweise erstattet werden.

85

V

Öffnungszeiten: Mo – Fr Do

Formulare gibt es beim Finanzamt (www.finanzamt-augsburg-stadt.de bzw. www.finanzamt-kempten.de → Formulare → Einkommenssteuer). Je eher Sie den Antrag stellen, desto früher erhalten Sie Ihre Steuererstattung. Zuständig: Finanzamt Augsburg-Stadt (wenn Wohnsitz im Stadtgebiet) Prinzregentenplatz 2, 86150 Augsburg ☎ 0821/506-01, Fax: 0821/506-2222 [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Do Do Fr

07.30 – 13.00 Uhr 14.00 – 17.15 Uhr 07.30 – 12.00 Uhr

Finanzamt Kempten Am Stadtpark 3, 87435 Kempten ☎ 0831/256-0, Fax: 0831/256-260 [email protected]

V

Öffnungszeiten: Mo – Do Fr

07.30 – 14.00 Uhr 07.30 – 12.00 Uhr

Jobben/Sozialversicherungs­ pflicht für Studierende Minijobs gibt es in folgenden Formen: 1. dauerhafte Jobs (450,- €/mtl.) a) geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich b) geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten 2. kurzfristige Jobs (befristet auf nicht mehr als drei Monate, z.B. während der Semesterferien) Daneben gibt es für Arbeitsentgelte von 450,01 € bis 850,- € /mtl. einen „Niedriglohnsektor“ (sog. Midijobs) mit allmählich steigenden Sozialversicherungsbeiträgen. Details zu Steuerpflicht, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sowie viele Fallbeispiele finden Sie auf der Homepage des Deutschen Studentenwerks unter: www.studentenwerke.de → Studien­finanzierung → Jobben Für alle Studierenden, die neben dem Studium jobben, gilt: •• Der Verdienst durch einen Nebenjob kann Auswirkungen auf die Familienversicherung, den steuerlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung und den kindbezogenen Ortszuschlag bei den Eltern der Studierenden haben. 86

•• Die Höhe der BAföG-Förderung ändert sich nicht, wenn nicht mehr als 4.880,- € brutto im BAföG-Bewilligungszeitraum verdient wird. Umgerechnet auf 12 Monate ändert sich die Höhe der BAföG-Förderung nicht, wenn das eigene Einkommen des Studierenden durchschnittlich 450,- €/mtl. nicht übersteigt. •• Studierende müssen ihrem Arbeitgeber melden, wenn sie weitere Jobs aufnehmen.

1. Bei einem Praktikum, das während des Studiums abgeleistet wird und in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, sind die Praktikantinnen bzw. Praktikanten sozialversicherungsfrei. Die Höhe der erzielten Praktikumsvergütung ist unerheblich. 2. Bei einem Praktikum, das während des Studiums abgeleistet wird und das zwar zweckmäßig, aber nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, besteht Rentenversicherungsfreiheit nur dann, wenn die Praktikumsvergütung 450,- € nicht übersteigt und sich der Praktikant auf Antrag von der Sozialversicherungspflicht befreien lässt. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum als Minijob generell versicherungsfrei. In einer kurzfristigen Beschäftigung ist der Praktikant grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Für die Sozialversicherung gelten für nicht vorgeschriebene Praktika die allgemeinen Beurteilungsregeln wie für Studierende, die eine Beschäftigung aufnehmen (zum Beispiel Minijob-Regelung). Sofern kein Arbeitsentgelt erzielt wird, besteht nur Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. 3. Bei Pflichtpraktika vor oder nach dem Studium sind Praktikantinnen/Praktikanten „zur Berufsausbildung Beschäftigte“ und damit sozialversicherungspflichtig. Die Höhe der erzielten Praktikumsvergütung ist unerheblich. Entscheidend für die Berechnung der 450,- € Grenze ist nicht der tatsächlich gezahlte Lohn, sondern der, auf den ein Rechtsanspruch besteht (z. B. Tariflohn). Dem regelmäßigen Arbeitsverdienst sind auch anteilig Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) hinzuzurechnen. D. h. bei 450,- €/mtl. plus Weihnachtsgeld ist man nicht mehr geringfügig entlohnt! Hinweis: Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 €, ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 € pro Stunde. Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung. Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn, wenn sie der Orientierung für die Ausbildung oder des Studiums dienen (Orientierungspraktika), oder ausbildungsbzw. studienbegleitend geleistet werden. Zudem gilt der Mindest87

V

Praktika

lohn nicht bei Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB II und der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz. Weitergehende Informationen bieten Ihnen: Minijob-Zentrale ☎ 0355/2902-70799 [email protected], www.minijob-zentrale.de oder die gesetzliche Krankenversicherung Achtung: Studierende, die zusätzlich zu einer bereits zuvor ausgeübten Beschäftigung noch ein Studium aufnehmen, stellen sozialversicherungsrechtlich einen Sonderfall dar. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.studentenwerk-augsburg.de → Service → Jobben und Studieren

Ferientätigkeit im Ausland

V

Über Jobs und Praktika im Ausland informiert die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) auf ihrer Internetseite www.zav.de → Jobs und Praktika → Jobs und Praktika im Ausland. Hier finden Sie Informationen über ausgesuchte Partner des ZAV im Bereich Jobs und Praktika und zu den aktuell laufenden Programmen. Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Villemombler Str. 76, 53123 Bonn ☎ 0228/713-1313 [email protected]

Praktikantenaustausch AIESEC Das AIESEC-Programm Global Citizen bietet die Möglichkeit, im Ausland im Umfeld einer neuen Kultur Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln, persönliche Kompetenzen zu entwickeln und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu haben. Im Rahmen eines sozialen Projekts können Studierende für circa sechs bis acht Wochen in eines von 126 Ländern gehen. Sie haben die Auswahl aus fünf verschiedenen Themenfeldern (Umwelt, Bildung, Kultur, Gesundheit, Social Entrepreneur). Sowohl in Augsburg als auch vor Ort wird ein Buddy gestellt, der die Studierenden unterstützt. In manchen Studiengängen ist die Projektarbeit nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl anrechenbar.

88

Kontaktadresse: AIESEC an den Augsburger Hochschulen Hermann-Köhl-Straße 27a, 86159 Augsburg ☎ 0821/597-6662 [email protected], www.aiesec.de/augsburg

IAESTE IAESTE ist eine internationale studentische Organisation mit der Zielsetzung, berufsbezogene Fachpraktika in den Fachbereichen Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Land- und Forstwirtschaft im Ausland zu vermitteln (Bewerbungsfrist: 30. November).

Hochschulstudierende können sich bei ihrem zuständigen Praktikantenamt bzw. bei der Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester der Hochschulen in Bayern (KoBy), Hochschule Coburg, Friedrich-Streib-Str. 2, 96450 Coburg (www.hs-coburg.de → International) bewerben. Auskünfte in Fragen des Auslandsstudiums und der Auslandspraktika siehe auch Stichwort „Akademisches Auslandsamt“.

89

V

Information: Prof. Ulrich Eckern (Mathematisch-NaturwissenschaftlichTechnische Fakultät) Universitätsstr. 1, Raum R-515, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-3236, Fax: 0821/598-3262 [email protected] www.physik.uni-augsburg.de → Studium → Auslandsstudium

VI

VI. Hochschuleinrichtungen Studentenkanzlei/ Studienamt/Studentenamt

Die Studentenkanzlei, das Studienamt oder das Studentenamt der Universität sowie der Hochschulen in Augsburg und Kempten sind für folgende Angelegenheiten die richtige Anlaufstelle: •• Immatrikulation, Exmatrikulation und Rückmeldung zum Studium (siehe Stichwort) •• Beurlaubung vom Studium (siehe Stichwort) •• Sonstiges wie: Bescheinigung von Studienzeiten, Studienbuch, (im Studienamt Kempten: Campus Card), Studienfachwechsel und Anzeige von Wohnungs- bzw. Anschriftenwechsel, Gaststudierende Universität Augsburg Studentenkanzlei Universitätsstr. 2, Zi. 1032, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024 [email protected]

VI

Öffnungszeiten: Mo – Fr

08.30 – 12.00 Uhr

Studierendeninformationsbüro (SIB): Im Studierendeninformationsbüro der Universität Augsburg werden erste Fragen betreffend die Studentenkanzlei und das Prüfungsamt beantwortet. Reichen diese Erstauskünfte nicht aus, wird bei Bedarf an die zuständigen Beraterinnen und Berater in den jeweiligen Bereichen weiter vermittelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, telefonisch Erstinformationen einzuholen. Öffnungszeiten: Mo – Do Fr

08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 08.30 – 13.00 Uhr

Kontakt: SIB an der Universität Augsburg Gebäude A1 (Präsidium), Raum 2049 A und 2052 ☎ 0821/598-1111 [email protected]

90

Neben der Erteilung von Erstauskünften bietet das Studierendeninformationsbüro folgenden Service an: •• Ausgabe von TAN-Listen (für die Prüfungsanmeldung) •• Ausgabe von i-TAN-Listen (für Immatrikulationsbescheinigungen, Adressänderungen, etc.) •• Durchschnittsnotenbescheinigungen für Bewerbung in Masterstudiengängen •• Ausgabe der Anmeldeformulare zur EWS-Prüfung (nur für nicht modularisierte Lehramtsstudiengänge) •• Ausdruck von Notenbescheinigungen •• Fragen zur studentischen Unfallversicherung Masterbüro: Im Masterbüro werden Fragen zu formalen Regelungen des Masterstudiums an der Universität Augsburg, wie z.B. Bewerbung und Zulassung, Immatrikulation, Exmatrikulation, Rückmeldung beantwortet. Sprechzeiten: Mo – Fr

08.30 – 12.00 Uhr

VI

Kontakt: Masterbüro an der Universität Augsburg Gebäude A1 (Präsidium), Zi. 1030 ☎ 0821/598-1111 [email protected] Hochschule Augsburg Studentenamt An der Hochschule 1, 86161 Augsburg, Zi. A 2.03 ☎ 0821/5586-3246, -3247, -3248 [email protected], [email protected], [email protected] Sprechzeiten: Mo – Fr Di

08.00 – 12.00 Uhr 08.00 – 16.00 Uhr

Hochschule Kempten Studienamt Bahnhofstr. 61, Geb. D, 1. Etage, 87435 Kempten ☎ 0831/2523Technische Studiengänge: -351, -354, -120, -359 Wirtschaftliche Studiengänge (auch Soziales und Gesundheit): -350, -355, -122, -124 [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr Di Mi

08.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr 91

Bibliotheken I. Augsburg Universitätsbibliothek Die Universitätsbibliothek stellt Literatur und Informationen bereit. Sie ist für jeden Universitätsangehörigen zugänglich und steht auch allen an Weiterbildung Interessierten außerhalb der Universität zur Verfügung. Sie verfügt über eine Zentralbibliothek und drei unselbstständige Teilbibliotheken. Alle Teile der Bibliothek haben ein einheitliches Aufstellungs- und Signaturenschema. Für die Benutzung gilt die Allgemeine Benutzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB). Einführungskurse werden zu Beginn des Semesters angeboten. Einzelheiten über Aufbau und Benutzung der Bibliothek sind auch der Homepage www.bibliothek.uni-augsburg.de sowie den Flyern der Universitätsbibliothek zu entnehmen. Adressen der Bibliotheken: Universitätsbibliothek, Universitätsstr. 22, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5300, Fax: 0821/598-5354 [email protected]

VI

Zentralbibliothek (ZB) Universitätsstr. 22, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5320, (Hauptinformation) ☎ 0821/598-5330, -5390, [email protected] (Fernleihe) ☎ 0821/598-5340, [email protected] (Ortsleihe) ☎ 0821/598-5322, [email protected] (Mahnzentrale) Teilbibliothek Geisteswissenschaften – auch Musik (TG) Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-2697, Fax: 0821/598-5413 (Auskunft) [email protected] ☎ 0821/598-5416 (Ausleihe) ☎ 0821/598-5434 [email protected] Teilbibliothek Naturwissenschaften (TN) Universitätsstr. 14, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-2405, Fax: 0821/598-2410 (Auskunft) [email protected] ☎ 0821/598-2412 (Ausleihe) Teilbibliothek Sozialwissenschaften (TS) Universitätsstr. 18, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-4375 (Recht) ☎ 0821/598-4308 (Wirtschaftswissenschaften) ☎ 0821/598-4309 (Ausleihe) [email protected]

92

Öffnungszeiten der Bibliotheken Mo – Fr 08.30 – 24.00 Uhr Ausleihe bis 22.00 Uhr besetzt, Teilbibliothek Sozialwissenschaften: ab 08.00 Uhr Sa 09.30 – 24.00 Uhr Ausleihe bis 17.00 Uhr besetzt So 12.00 – 20.00 Uhr (nur Leseräume) ab 1.9.2016 12.00 – 20.00 Uhr Handschriftenleseraum/Mediothek: Mo – Do 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Fr 08.30 – 12.00 Uhr Bibliothek der Hochschule Augsburg An der Hochschule 1, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3933 (Auskunft) ☎ 0821/5586-3287 (Ausleihe) Fax: 0821/5586-2930 [email protected], www.hs-augsburg.de/bibliothek Öffnungszeiten: Mo – Do Fr

09.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 16.00 Uhr

VI

Mit freigeschalteter Campus Card zusätzlich: Mo – Do 18.00 – 21.30 Uhr Fr 16.00 – 19.30 Uhr Sa 08.00 – 18.00 Uhr Bestandsschwerpunkte: Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Architektur, Bauingenieurwesen, Gestaltung Staats- und Stadtbibliothek Augsburg Schaezlerstr. 25, 86152 Augsburg ☎ 0821/71013-2739, Fax 0821/71013-2732 [email protected], www.sustb-augsburg.de Öffnungszeiten: Information und Ausleihe Mo – Fr 10.00 – 17.00 Uhr Lesesaal Mo – Fr

10.00 – 17.30 Uhr

Sofortausleihe Mo-Fr

10.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr

Regionale Staatliche Bibliothek für Bayerisch-Schwaben und Forschungsbibliothek für die Reichsstadt Augsburg, Bayerisch-Schwaben und die Wissensgeschichte der Frühen Neuzeit. 93

Staatsarchiv Augsburg Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg ☎ 0821/599-6330, Fax: 0821/599-63333 [email protected], www.gda.bayern.de Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do Di Fr

08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 19.00 Uhr 08.00 – 13.30 Uhr

Stadtbücherei Augsburg Ernst-Reuter-Platz 1, 86150 Augsburg ☎ 0821/324-2756, Fax: 0821/324-2707 [email protected], www.stadtbuecherei.augsburg.de Öffnungszeiten: Mo – Fr Sa

10.00 – 19.00 Uhr 10.00 – 15.00 Uhr

Erwachsenenabteilung, Kinder- und Jugendbücherei, Musikbücherei, 24-h-Rückgabe, WLAN, E-Books, E-Journals, Datenbanken, fremdsprachige Zeitungen.

VI

Stadtarchiv Zur Kammgarnspinnerei 11, 86153 Augsburg ☎ 0821/324-34152, Fax: 0821/324-341-99 [email protected], www.stadtarchiv.augsburg.de Öffnungszeiten: Mi – Do Fr

08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr

Stadtgeschichte, Geistes-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Familienforschung

II. Kempten Bibliothek der Hochschule Kempten Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-128 [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Fr 07.45 – 18.00 Uhr Sa 09.30 – 14.00 Uhr während der Prüfungszeit erweiterte Öffnungszeiten (www.hochschule-kempten.de → Services → Bibliothek) Semesterferien: Mo – Fr 94

09.30 – 16.00 Uhr

Stadtarchiv Kempten Rathausplatz 3-5, 87435 Kempten ☎ 0831/2525-315, -447, -580, Fax: 0831/2525-424 [email protected], www.kempten.de → Stadtarchiv (Möglichkeit von Praktika) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr Mo Mi

08.00 – 12.00 Uhr 14.30 – 17.30 Uhr 08.00 – 13.00 Uhr

Sprachen lernen Sprachenzentrum der Universität Augsburg Universitätstr. 2, Geb A3, 86159 Augsburg

Das Sprachenzentrum der Universität Augsburg bietet Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit, Kenntnisse in folgenden Fremdsprachen zu erwerben bzw. zu vertiefen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch. Ausführliche Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt des Lehrveranstaltungsprogramms finden Sie im Internet unter www.sz.uniaugsburg.de

II. Internationaler Sommerkurs Das Sprachenzentrum veranstaltet jährlich den vierwöchigen „Internationalen Sommerkurs der Universität Augsburg“, der in der Regel Ende Juli beginnt (siehe: www.uni-­augsburg.de → Einrichtungen → Sprachenzentrum → Internationaler Sommerkurs). Der Kurs ist projektorientiert und erfordert Deutschkenntnisse auf den Niveaus B2 bis C2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Interessenten wenden sich bitte an das Sekretariat des Sprachenzentrums, Universitätsstr. 2, 86135 Augsburg, ☎ 0821/598-5825, [email protected]

III. Deutschkenntnisse als Studienzulassungs­ voraussetzung Ausländische Studierende, die zum Studium an der Universität Augsburg zugelassen sind, können an studienbegleitenden Sprachkursen (Niveaus A1 bis C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) teilnehmen. Informationen dazu 95

VI

I. Sprachkurse

finden Sie unter www.sz.uni-augsburg.de unter dem Menüpunkt „Deutsch als Fremdsprache“. Alle BewerberInnen müssen zu Beginn des Semesters einen Einstufungstest machen. Die Deutschkurse finden nur während des Semesters statt. In der Regel wird zweimal jährlich die DSH, die Deutschprüfung zur Zulassung an einer deutschen Universität, abgenommen. Weitere Informationen erteilt: Dr. Michaela Negele Universitätstr. 2, Zimmer 1041/Geb A, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5228 [email protected] Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation an der Hochschule Augsburg An der Hochschule 1, Zimmer W 2.16, 86161 Augsburg

VI

Das Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation ist eine zentrale Einrichtung der Fakultät für Allgemeinwissen. Für Studierende aller Fakultäten werden Sprachkurse sowie Kurse zu interkultureller Kompetenz angeboten. Für ausländische Studierende gibt es außerdem Deutschkurse im Koordinationszentrum Deutsch. Zweiwöchige Intensiv-Vorbereitungskurse bereiten auf die deutsche Sprachprüfung (wie TestDaF) vor. Daneben besteht ein breites Angebot von semesterbegleitenden Kursen für ausländische Studierende, in deren Rahmen Credit Points erworben werden können. Kursbeginn: jeweils zu Beginn des Semesters. Genauere Informationen gibt es unter www.hs-augsburg.de → Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation. Weitere Auskünfte erteilt: Oksana Wladarsch An der Hochschule 1, Zimmer W 1.11, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3323 [email protected] Sprechzeiten: Mo – Do

11.00 – 13.00 Uhr

Hochschulsport Der Hochschulsport in Augsburg und Kempten bietet Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Augsburg und deren Angehörigen ein vielfältiges Bewegungs-, Spiel- und Sportprogramm. Es reicht von Angeboten zur präventiven Gesundheitsförderung, Berg- und Wassersportveranstaltungen über Tanzund Bewegungsangebote bis hin zu zahlreichen Spielsportarten sowie Kurse im Budo- und Kampfsport und Trendsportarten wie Zumba, BeachSoccer und Stand-Up-Paddling. 96

Das Programm soll Spaß, Abwechslung, Erholung und Ausgleich in die Belastung des Studien- und Arbeitsalltags bringen und versucht Möglichkeiten zu eröffnen, sich innerhalb der verschiedenen Gruppen kennenzulernen und den Kontakt untereinander zu fördern. Hochschulsport Augsburg Universitätsstr. 3, Sportzentrum/Sekretariat Hochschulsport 86159 Augsburg ☎ 0821/598-2808, [email protected] ☎ 0821/598-2831, [email protected] Über das Angebot des Hochschulsports Augsburg informieren ein jeweils vor Beginn des Semesters erscheinendes Programmheft sowie die Homepage: http://hsa.sport.uni-augsburg.de Hochschulsport Kempten Bernd Holzhauser, Hochschulsport-Beauftragter Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-340, [email protected] www.hochschule-kempten.de → Services → Hochschulsport

Studierendenvertretung

VI

Studierendenvertretung der Universität Augsburg Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5168, Fax: 0821/598-5169 [email protected], www.asta.uni-augsburg.de Nach dem Augsburger Modell wählen die Studierenden der Universität Augsburg jedes Sommersemester ihre Studentische VertreterInnen für die Erweiterte Universitätsleitung (EULe), Fachschaftenräte (StuRas) und Direktmandate für den studentischen Konvent. Alle genannten Gremien bilden den studentischen Konvent, welcher den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) aus seiner Mitte heraus wählt. Die Amtszeit der gewählten Gremien beträgt ein Jahr, diese beginnt zum Wintersemester nach der Wahl (1. Oktober) und geht bis Ende September des folgenden Jahres. Die Aufgaben des studentischen Konvents sind: 1. die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der jeweiligen Hochschule, 2. Behandlung von fachbereichsübergreifenden Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen VertreterInnen in den Hochschulorganen ergeben 3. die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden 4. die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden

97

Die StudierendenvertreterInnen einer Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung (StuRa), die i. d. R. die oben beschriebenen, fachbereichsbezogenen Angelegenheiten der Studierenden wahrnimmt. Zudem sind sie es hauptsächlich, die Veranstaltungen für Erstsemester, wie zum Beispiel Orientierungsphasen, organisieren. Die Studierendenvertretung der Universität unterstützt Beratungsangebote zu verschiedenen Themen; außerdem ist dort (auch beim Studentenwerk Augsburg) der sog. „Internationale Studentenausweis Isic“ (s. eigenes Stichwort) erhältlich. Zudem gibt es Hilfe bei Fragen zum BAföG sowie Tutorien für ausländische Studierende. Kleinanzeigen können an den Aushängen vor dem AstA-Büro und der Alten Cafeteria eingesehen werden. Außerdem werden eigene Veranstaltungen im kulturellen und politischen Bereich organisiert. Darüber hinaus bietet sich die Studierendenvertretung als Anlaufstelle für sonstige Probleme, die sich aus dem Studium ergeben, an.

VI

Fachschaftsvertretung an den Fakultäten •• Jur. Fakultät, Universitätsstr. 24, Zi. 1014, ☎ 0821/598-4665 •• WiWi-Fakultät, Universitätsstr. 16, Zi. 1442, ☎ 0821/598-4103 •• Kath.-theolog. Fakultät, Universitätsstr. 10, Zi. 4148, ☎ 0821/598-5823 •• Phil. Fakultäten I u. II, Universitätsstr. 10, Zi. 2124, ☎ 0821/598-5624 •• Naturwissenschaftliche Fakultät, Universitätsstr. 14, Zi. 2002, ☎ 0821/598-2128 •• Physik, Universitätsstr. 1, Zi. 241A Nord, ☎ 0821/598-2308 Studierendenvertretung der Hochschule Augsburg Campus am Brunnenlech An der Hochschule 1, 86161 Augsburg Raum C1.23 (hinter der alten Mensa im C-Bau) ☎ 0821/5586-3203 [email protected], www.hs-augsburg.de → Service → Studierendenvertretung Fachschaftsvertretung an den Fakultäten: •• Fachschaftsinitiative Maschinenbau & Verfahrenstechnik: [email protected] •• SV Informatik: [email protected] •• SV Gestaltung: [email protected] •• SV Architektur & Bau: [email protected] Studierendenvertretung der Hochschule Kempten Bahnhofstr. 61, Büro im 1. Stock der Blackbox (Raum SV 236), 87435 Kempten [email protected], sv.hs-kempten.de

98

Frauenbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragte An allen Hochschulen gibt es Frauenbeauftragte. An der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg existieren zusätzlich noch Frauenbeauftragte für jede Fakultät. Ihr Auftrag ist es, auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen zu achten und die Hochschulen bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung und der Beseitigung bestehender Nachteile zu unterstützen. Im Rahmen dieser allgemeinen Aufgaben sind die Frauenbeauftragten selbstverständlich auch Ansprechpartnerinnen für individuelle Fragen oder Probleme. Programmatisch steht die Gleichstellungspolitik der Universität Augsburg unter dem Leitmotiv „Gender und Diversität“. Die Arbeit der Frauenbeauftragten wird an der Universität von einem Frauenbeirat unterstützt, der sich zahlengleich aus den Fakultätsfrauenbeauftragten, Vertreterinnen der Studentinnen und Vertreterinnen des wissenschaftsstützenden Bereichs (darunter die Gleichstellungsbeauftragte und eine Personalrätin) zusammensetzt.

VI

Frauenbeauftragte Universität Augsburg Prof. Dr. Marita Krauss Universitätsstr. 10, Zi. 5023, Geb. D4, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5643, Fax: 0821/598-5478 [email protected] Büro für Chancengleichheit Universität Augsburg Dr. Marion Magg-Schwarzbäcker Eichleitnerstr. 30, Geb. F2, Zi. 309, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5145 [email protected] Sprechzeiten nach Vereinbarung Frauenbeauftragte Hochschule Augsburg Prof. Dr. Sabine Müllenbach Friedberger Str. 2a, Zi. J 2.15, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3465 [email protected] Frauenbüro Hochschule Augsburg Christine Greve Friedberger Str. 2a, Zi. J 1.03, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3458 [email protected] Sprechzeiten: Mo, Mi, Do und Fr

09.30 – 10.30 Uhr und nach Vereinbarung

99

Gleichstellungsbeauftragte Stadt Augsburg Barbara Emrich, Birgit Weindl Maximilianstraße 3, 86150 Augsburg ☎ 0821/324-2102, -2177, Fax: 0821/324-6253 [email protected] Frauenbeauftragte Hochschule Kempten Prof. Dr. Ursula Müller Bahnhofstr. 61, Zi. S 0.17, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-624, Fax: 0831/2523-642 [email protected] Büro für Gleichstellung und Familie Hochschule Kempten Referentin für die Gleichstellungsbeauftragten: Valerie Jochim Referentin für Gleichstellung und Familie: Melanie Lüders Bahnhofstr. 61, Zi. D 117 und D 405, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-379, -390 bzw. -649, Fax: 0831/2523-389 [email protected] www.hochschule-kempten.de/gleichstellung/newsletter Öffnungszeiten: Mo – Do

09.00 – 16.00 Uhr

VI

Gleichstellungsbeauftragte Stadt Kempten Sabine Blessing, Verena Dengg Rathausplatz 22, 87435 Kempten ☎ 0831/2525-468, Fax: 0831/2525-568 [email protected], [email protected]

100

VII. Beratungsangebote

VII

Studienberatung b!st – Beratung im Studentenwerk Die Beratung ist kostenlos und vertraulich! Sozial- und Rechtsberatung Das b!st, die Beratungsstelle des Studentenwerks, bietet kostenlose (im Studentenwerksbeitrag bereits enthaltene) und vertrauliche (Schweigepflicht) Beratung für Studierende mit sozialen, rechtlichen oder psychologischen Problemen an. Eine Juristin, ein Sozialberater und ein Diplompsychologe stehen den Studierenden zur Verfügung. In schwierigen Situationen, wie z. B. Schwangerschaft oder Studieren mit Kind, finanziellen Nöten (s. auch „Darlehen durch das Studentenwerk“), Teilzeitstudium usw. wird soziale Beratung angeboten. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden bei ihren speziellen Problemen beraten und unterstützt. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit steht ein großes Netz von Kooperations- und Ansprechpartnern zur Verfügung. Patricia Trombi Juristin

VII

Offene Sprechstunde: Di 11.00 – 12.00 Uhr Mi 14.00 – 16.00 Uhr

☎ 0821/650424-20, Fax: 0821/650424-99 [email protected] www.studentenwerk-augsburg.de → bist

Sozialberatung Hier erhalten Sie u.a. Informationen bzw. Beratung in folgenden Angelegenheiten: •• Sozialberatung •• Studienfinanzierung •• Darlehensvergabe (Überbrückungsdarlehen für akute Notfälle, Studienabschlussdarlehen für bis zu vier Semester, Darlehen für Studienmittel) •• Beratung und Abschluss KfW-Studienkredit (Vertriebspartner) •• Beratung zum Thema Krankenversicherung •• Staatliche Unterstützung für Studierende •• Beglaubigungen zu 3,- € je Dokument 101

Tino Steudel Sozialberater, Terminvergabe für alle Berater Sprechzeiten: Mo, Mi, Do Di

09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 11.00 – 12.00 Uhr

☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99 [email protected] www.studentenwerk-augsburg.de → bist

Psychologische Beratung

VII

Im vergangenen Jahrzehnt haben über 1.500 Studierende die Psychologische Beratung des Studentenwerks in Anspruch genommen und die Nachfrage steigt Jahr für Jahr an. In Form von bis zu zehn Einzelgesprächen wird die aktuelle Problemsituation geklärt und nach individuell passenden Lösungsmöglichkeiten gesucht. Es können sowohl studienbezogene als auch persönliche Probleme besprochen werden. Sie können klären lassen, ob es sich bei Ihrem Problem um eine behandlungsbedürftige Erkrankung handelt (z. B. Depressionen, Angststörungen) oder die Beratung auch einfach als ein individuelles Coaching nutzen. Für den Erstkontakt können Sie direkt in die Offene Sprechstunde kommen oder Sie vereinbaren telefonisch einen Beratungstermin. Der Beratung ist streng vertraulich, der Berater unterliegt der Schweigepflicht. Hinweis: Grundsätzlich vereinbaren wir aus praktischen Gründen Beratungstermine nur telefonisch. Wenn Sie niemanden persönlich erreichen, senden Sie uns bitte Ihre Telefonnummer per E-Mail. Augsburg Thomas Blum Diplompsychologe und Psychotherapeut Termine nach telefonischer Vereinbarung Offene Sprechstunde (nur für Erstkontakte): Di 11.00 – 12.00 Uhr ☎ 0821/650424-40, Fax: 0821/650424-99 [email protected] (weitere psychologische Beratung durch Marion Hofner, siehe auch „Zentrale Studienberatung“ der Universität Augsburg) Das b!st ist zu finden: Am Silbermannpark 1a, Silbermann-Villa, 2. Etage, 86161 Augsburg ☎ 0821/650424-30, Fax: 0821/650424-99 [email protected] www.studentenwerk-augsburg.de → bist

102

Kempten Das b!st des Studentenwerks Augsburg bietet für die Studierenden der Hochschule Kempten in der Semesterzeit vom 01.10. bis 14.02. und vom 15.03 bis 31.07 jeweils einmal wöchentlich psychologische Beratung (Herr Dipl. Psych. Michael Binzer) im Raum SV236 in der Blackbox an. Offene Sprechstunde in der Vorlesungszeit (nur Erstkontakte): Mi 14.00 – 15.00 Uhr Termine nach Vereinbarung: Mi 15.00 – 17.00 Uhr   Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung: Frau Zeller, ☎ 0831/2523-308, [email protected] Mo – Do Fr

08.30 – 17.00 Uhr 08.00 – 13.00 Uhr

Studienberatung

1. Zulassungsinformationen oder formale Studienangelegenheiten Informationen über allgemeinverbindliche formale Regelungen des Studiums an der Universität Augsburg (z. B. über Zulassungsbestimmungen, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation) erteilt die Studentenkanzlei (siehe eigenes Stichwort). Universitätsstr. 2, Gebäude A, Zi. 1032 ☎ 0821/598-1111, Fax: 0821/598-5024 [email protected] Sprechzeiten: Mo – Fr

08.30 – 12.00 Uhr

2. Zentrale Studienberatung Universitätsstr. 6, 86159 Augsburg, Beratung auch in der vorlesungsfreien Zeit Allgemeine Studienberatung, Promotionsberatung, Beratung internationaler Studienbewerber/innen Dr. Thomas Bodenmüller (Leitung), Zi. 161 ☎ 0821/598-5146 Mo – Do 10.00 – 12.00 Uhr Mi 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

103

VII

I. Universität Augsburg

Allgemeine Studienberatung, Handicap, internationale Studieninteressierte, Studienpioniere, Studienaussteiger Dipl.-Pol. Maurice Herchenbach, Zi. 159 ☎ 0821/598-5489 Offene Sprechstunde ohne Anmeldung: Mo – Do 10.00 – 12.00 Uhr Mi 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Allgemeine Studienberatung und Lernberatung Sonja Eser, M.A., Zi. 160 ☎ 0821/598-5138 Mo – Di 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Allgemeine Studienberatung Anke Karlinger, M.A., Zi. 158 ☎ 0821/598-5756 Mo – Mi 10.00 – 12.00 Uhr Mi 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Allgemeine Studienberatung, Lernberatung Armin Bergmann, M.A., Zi. 160 ☎ 0821/598-5138 Mi 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

VII

Spezielle Fachstudienberatung für bereits immatrikulierte Lehramtsstudierende Gudrun Adomat, Oliver Mayer-Simmet, Myriam Nicolaus-Pannke (ZLbiB), Zi. 150 und 154 ☎ 0821/598-5064 und -5558 Persönliche Beratung: nur nach Terminvereinbarung per Email: [email protected] Telefonische Beratung unter ☎ 0821/598-5064 Di 14.00 – 15.30 Uhr Telefonische Beratung unter ☎ 0821/598-5558 Mi 14.00 – 15.30 Uhr Systemische Beratung und lösungsorientierte Kurzzeittherapie, Study-Work-Life-Beratung Dipl.-Päd. Florian Reß, Zi. 153 ☎ 0821/598-5143 Mo – Mi, Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch/persönlich im Sekretariat (siehe folgende Seite) Psychologische Beratung M. Sc. Marion Hofner (bis November 2016) Dipl. Psych. Kerstin Jähne (ab Dezember 2016), Zi. 151 ☎ 0821/598-5957 [email protected] [email protected] Termine nach telefonischer Vereinbarung oder per Email

104

Sekretariat: Marion Dombrowski, Bac.Oec. Zi. 152 ☎ 0821/598-5147, Fax: 0821/598-5136 [email protected] 3. Fachstudienberatung Die Beratung in speziellen Fragen zu den einzelnen Studienfächern (z. B. Beratung und Information über fachspezifische Studienanforderungen, Studien- und Prüfungsinhalte, Art und Umfang der Leistungsnachweise sowie bei der Auswahl von Lehrveranstaltungen und Schwerpunktbildung im Studium) wird von Hochschullehrern und Mitarbeitern in den Fakultäten durchgeführt. Näheres auf der Homepage unter: www.uni-augsburg.de → Studierende → Organisation → Fachstudienberatung

II. Hochschule Augsburg 1. Zentrale Studienberatung Dr. Ulrike Fink-Heuberger [email protected], ☎ 0821/5586-3273 Daniela Laxy [email protected], ☎ 0821/5586-3278 An der Hochschule 1, Zi. B 2.08, 86161 Augsburg

2. Studienfachberatung ist über die Fachbereichssekretariate zu erfragen bzw. den Internetseiten des Fachbereichs zu entnehmen (www.hs-augsburg.de → Studium & Weiterbildung → alle Studiengänge)

III. Hochschule Kempten 1. Allgemeine Studienberatung Anita Dulmin Kristin Nothdurft Bahnhofstr. 61, Gebäude D, Zi. D 409 und 316, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-308, -489 oder -589 [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr 08.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

105

VII

Sprechzeiten persönlich: Mo – Do 9.00 – 12.00 Uhr telefonisch: Mo und Fr 9.00 – 10.00 Uhr und nach Vereinbarung

Unterstützung ausländischer Studierender Akademisches Auslandsamt (International Office) Die Aufgaben des Akademischen Auslandsamtes sind im Wesent­ lichen folgende: 1. Die Beratung deutscher Studierender und Graduierter (outgoing) Bei einem beabsichtigten Studium im Ausland wird über Fragen des Auslandsstudiums, wie z. B. Finanzierung, informiert. Das Akademische Auslandsamt sollte mindestens ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zur Beratung aufgesucht werden. 2. Beratung und Betreuung ausländischer Studierender (incoming) Jeweils zu Semesterbeginn findet ein Einführungstag für die neuen ausländischen Studierenden statt. Dabei wird über die Studienorganisation sowie über soziale und kulturelle Einrichtungen informiert. Das Betreuungsprogramm umfasst internationale Abende, Vorträge, Exkursionen sowie den Studienvorbereitungskurs und Studienverlaufsbetreuung. Weitere Informationen unter: www.aaa.uni-augsburg.de 1. Universität Augsburg Dr. Sabine Tamm (Leitung) Universitätsstr. 6, Zi. 246 ☎ 0821/598-5135 [email protected]

VII

Studienvorbereitungskurs und -verlaufsbetreuung Birgit Reß Universitätsstr. 6, Zi. 245 ☎ 0821/598-5065 [email protected] Auslandsstudienberatung Susanne Grat Universitätsstr. 6, Zi. 235 ☎ 0821/598-5891 [email protected] ERASMUS+ Silvia Reißner-Jenne, Hochschulkoordinatorin Universitätsstr. 6, Zi. 239 ☎ 0821/598-5870 [email protected] Outgoing Anne Hanik Universitätsst. 6, Zi. 238 ☎ 0821/598-5183 [email protected]

106

Incoming Nicole Hommen Universitätsstr. 6, Zi. 236 ☎ 0821/598-5647 [email protected] Praktikum im Ausland: Katrin Alt-Rudin Universitätsstr. 6, Zi. 239 ☎ 0821/598-5021 [email protected] Sekretariat: Birgit Mayr Universitätsstr. 6, Zi. 243 ☎ 0821/598-5148 [email protected] Hochschulbetreuungsstelle Beratung zum Thema Aufenthaltsrecht Ramona Krünes Eichleitnerstr. 30, Zi. 111(Alte Universität, Geb. F2) ☎ 0821/598-5448 [email protected]

VII

Zulassungsfragen: Anna Elisabeth Röder und Hans-Jörg Hindelang Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber Universitätsstr. 2, Zi. 1032 bzw. Zi. 2058 ☎ 0821/598-1111 [email protected], [email protected] Stipendienanträge: Karin Bintakies Universitätsstr. 2, Zi. 2053 ☎ 0821/598-1111 [email protected] Bei Fragen geben auch die Auslandsbeauftragten der Fakultäten der Universität Augsburg Auskunft: Katholisch-Theologische Fakultät Judith Summer Universitätsstraße 10, Zi. 4145 ☎ 0821/598-5818 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Jens Brunner UNIKA-T am Klinikum Augsburg, Neusässerstraße 47, Zi. 146 ☎ 0821/598-6440 107

Juristische Fakultät Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers Universitätsstraße 24 ☎ 0821/598-4516 Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Constanze Kirchner Universitätsstr. 10, Zi. 2040 ☎ 0821/598-2914 Philologisch-Historische Fakultät Prof. Dr. Hubert Zapf Universitätsstr. 10, Zi. 4063 ☎ 0821/598-2482 Fakultät für angewandte Informatik Prof. Dr. Jukka Krisp Universitätsstr. 10, Zi. 2037 ☎ 0821/598-2756 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Ulrich Eckern Universitätsstraße 1, Zi. R 515 ☎ 0821/598-3236 (Zur Möglichkeit, ein Auslandsstudium mit BAföG zu finanzieren, siehe Stichwort „BAföG“.)

VII

2. Hochschule Augsburg – International Office An der Hochschule 1, 86161 Augsburg Ingrid Hahn-Eisenhardt (Leitung) Adrian Bieniec (Beratung zu Studium und Praktikum im Ausland) Alisa O‘Rourke (Erasmus-Stipendien, Nominierungen zu Erasmus-Partnern) Lena Leznova (Beratung ausländischer Studieninteressenten und Studierender) Ronald Opas (Betreuung von GastdozentInnen und Austauschstudierenden (Incoming)) Simone Brücher (Sekretariat) Zimmer B. 2.15 ☎ 0821/5586-3552, Fax: 0821/5586-3207 [email protected] Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr

108

Auslandsbeauftragte der Fakultäten: Die Auslandsbeauftragten sind Ansprechpartner für deutsche und ausländische Studierende bei der Planung eines Auslandsstudiums und bei der Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen. Wirtschaft Prof. Dr. Wolfram Schönfelder ☎ 0821/5586-2994 Prof. Dr. Anton Frantzke ☎ 0821/5586-2951oder -2911 Elektrotechnik Prof Dr.-Ing. Rainer Grossmann ☎ 0821/5586-3925 Maschinenbau und Verfahrenstechnik Prof. Dr.-Ing. Joachim Voßiek ☎ 0821/5586-3162 Informatik Prof. Dr.-Ing. Thorsten Schöler ☎ 0821/5586-3445

Gestaltung Prof. Dr. Doris Binger ☎ 0821/5586-3424 Swop „swop“ ist eine Studenteninitiative der Hochschule Augsburg, die das International Office bei der Betreuung der ausländischen Studierenden unterstützt. Kontakt: [email protected] 3. Hochschule Kempten – International Office Bahnhofstr. 61, Zi. V 405 bis V 407 [email protected] Leitung Donata Santüns ☎ 0831/2523-117 Erasmus+ Hochschulkoordinator Bernd Holzhauser ☎ 0831/2523-340 Auslandsstudienberatung/Outgoing Karin Lohmann ☎0831/2523-329 109

VII

Architektur und Bauwesen Prof. Dr. Timo Schmidt ☎ 0821/5586-3170

Auslandspraktikum Bernd Holzhauser ☎ 0831/2523-340 Incoming – Austauschstudierende Theresa Lempenauer ☎ 0831/2523-367 Incoming – grundständig Studierende Juliana Marin ☎ 0831/2523-475 Ansprechperson für fakultätsbezogene Fachinformationen und Beratungen sind die Internationalisierungsbeauftragten der Fakultäten. Diese finden Sie unter: www.hs-kempten.de → Internationales → Kontakt 4. Hochschulbetreuungsstelle der Augsburger Hochschulen, des Studentenwerks und der Stadt Augsburg Die Hochschulbetreuungsstelle richtet sich an alle ausländischen Studierenden und GastwissenschaftlerInnen der Universität und der Hochschule Augsburg, die ihren Wohnsitz in der Stadt Augsburg haben. Hier hilft man Ihnen u.a. bei der An-, Ab- und Ummeldung in der Stadt sowie allen Fragen zum Aufenthaltsrecht.

VII

Vorabinformation und Beratung Ramona Krünes Eichleitnerstr. 30, Zi. 111, Geb. F2, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5448 [email protected] www.aaa.uni-augsburg.de/de/incoming/melderecht/ Sprechzeiten: Mo, Di und Do 08.00 – 13.00 Uhr Fr 08.00 – 12.00 Uhr Ausländerbehörde Eichleitnerstr. 30, Zi. 107 u. 109, Geb. F2, 86159 Augsburg ☎ 0821/324-2418 o. 2420, Fax: 0821/324-2419 [email protected] Sprechzeiten: Mo, Di und Do 08.00 – 13.00 Uhr Fr 08.00 – 12.00 Uhr

110

Akademische Berufsberatung/ Akademische Arbeitsberatung Die Berufsberatung für Abiturienten der Agenturen für Arbeit Augsburg und Kempten-Memmingen sowie das Team Akademische Berufe der Agentur für Arbeit in Augsburg und Kempten-Memmingen beraten Studierende in Fragen der Berufs- und Studienwahl, informieren über Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Verbindung mit Studienschwerpunkten, Studienwechsel oder Studienabbruch und besprechen Fragen der Weiterbildung inner- oder außerhalb der Hochschule. Zusätzlich bietet das Team Akademische Berufe der Agentur für Arbeit Augsburg in Kooperation mit der Universität Augsburg im Rahmen des „Career Service“ berufs- und arbeitsmarktbezogene Veranstaltungen für Studierende und Hochschulabsolventen an (siehe www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Career-Service). Ebenso informieren, beraten und vermitteln die Agenturen für Arbeit Augsburg und Kempten-Memmingen in ihren Dienststellen (Fach-) Hochschul- und Universitätsabsolventinnen und -absolventen. Interessenten werden gebeten, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden, in deren Bezirk sie wohnen.

Augsburg

VII

Offene Sprechstunde an der Universität Augsburg (in der Vorlesungszeit): Di 09.00 – 12.00 Uhr Do 09.00 – 15.00 Uhr Ort: Zentrale Studienberatung, Universitätsstr. 6, Zimmer 154, Gebäude M2 (Haupteingang unter der Mensaterasse) Agentur für Arbeit Augsburg Wertachstr. 28, 86153 Augsburg ☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei) Öffnungszeiten: Mo – Mi 07.30 – 12.00 Uhr Do 07.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Fr 07.30 – 12.00 Uhr [email protected], www.arbeitsagentur.de Öffnungszeiten des Berufsinformationszentrums (BiZ): Mo-Mi 07.30 – 16.00 Uhr Do 07.30 – 18.00 Uhr Fr 07.30 – 12.00 Uhr 111

Kempten Beratung in der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen Rottachstr. 26, 87439 Kempten, ☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei) berufsberatung-allgä[email protected] Öffnungszeiten Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr Do 14.00 – 18.00 Uhr

Studium & Beruf Career Service Damit nach dem Studium der Einstieg ins Berufsleben reibungslos klappt, ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig über den Arbeitsmarkt und verschiedene Berufsbilder zu informieren und Zusatzund Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Das Angebot des Career Service setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: •• Workshops, Infoveranstaltungen, Exkursionen •• Individuelle Beratung •• Informationen zu Praktika, Berufsbildern, Jobsuche und Bewerbung •• Unternehmenskontakte

VII

Universität Augsburg Julia Brombach Universitätsstr. 2, Raum 3059, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-3577 [email protected], www.uni-augsburg.de → career-service Hochschule Augsburg Daniela Laxy An der Hochschule 1, Raum B 2.08, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3278 [email protected], www.hs-augsburg.de → Zentrale Einrichtungen → Career Service Hochschule Kempten Margit Stirnweis Bahnhofstr. 61, Gebäude D, Zimmer D411, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-105, Fax: 0831/2523-106 [email protected], www.hochschule-kempten.de → Services → Career Service

112

Beratungsstellen I. Augsburg 1. Sozialberatung des Studentenwerks (s. b!st) 2. Rechtsberatung des Studentenwerks (s. b!st) 3. Psychologische Beratung des Studentenwerks (s. b!st) 4. Studienberatung (s. Stichwort) 5. Gesundheitsamt Augsburg Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Hoher Weg 8, 86152 Augsburg ☎ 0821/324-2049, Fax: 0821/324-2052 [email protected], www.augsburg.de Öffnungszeiten (tel. Anmeldung erforderlich) Mo – Fr 08.30 – 12.00 Uhr Mo – Mi 14.00 – 15.00 Uhr Do 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

6. pro familia Augsburg e.V. Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (§ 219 StGB) Hermanstr. 1, 86150 Augsburg ☎ 0821/450362-0, Fax: 0821/450362-10 [email protected], www.profamilia.de/augsburg Beratung nach telefonischer Vereinbarung Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr 09.00 – 12.00 Uhr Di, Mi 13.00 – 17.00 Uhr Do 13.00 – 19.00 Uhr Beratung zu: •• Sexualpädagogik •• Empfängnis- und Zeugungsverhütung •• Schwangerschaft und Geburt •• Schwangerschaftskonflikt (§ 219) •• Trennung und Scheidung •• Sexual- und Partnerberatung •• unerfüllter Kinderwunsch •• Sexualität und Behinderung •• Mediation 113

VII

Beratung zu: •• Beratung von der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes •• Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 StGB) •• Vermittlung von sozialen und finanziellen Hilfen •• Beratung vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen •• Beratung und Begleitung zu vertraulicher Geburt

7. DONUM VITAE in Bayern e.V. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Volkhartstr. 5/II. Stock, 86152 Augsburg ☎ 0821/450-8888, Fax: 0821/450-8891 [email protected], www.augsburg.donum-vitae-bayern.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do 09.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr Mi 09.00 – 12.00 Uhr u. 16.00 – 19.00 Uhr Fr 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr und nach Vereinbarung Beratungsangebote •• Beratung bei Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt •• Beratung bei Schwangerschaftskonflikt nach § 219, bei Pränataldiagnostik •• Informationen über Verhütung und Familienplanung •• Beratungen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes 8. Drogenhilfe Schwaben gGmbH Jugend- und Drogenberatungsstelle und Jugendbereich KLEE Jesuitengasse 9, 86152 Augsburg ☎ 0821/34390-10, Fax: 0821/34390-31 [email protected], www.drogenhilfeschwaben.de

VII

Öffnungszeiten: Mo Di – Do Fr

09.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 16.00 Uhr 09.00 – 13.00 Uhr u. nach Vereinbarung

•• Beratung und Betreuung für Drogenabhängige und -gefährdete •• Einzelgespräche und Gruppenangebote für Angehörige und Bezugspersonen •• Beratung und Gruppen für Ehemalige •• institutionelle Betreuung in Gefängnis und Psychiatrie •• Kostenklärung und Vermittlung in stationäre Behandlung •• Betreuung während der Entzugsphase (Krankenhaus) •• Straßensozialarbeit u. nachgehende Sozialarbeit (Hausbesuche) •• Freizeitgruppen für Betroffene •• Informationen und Aufklärung für Lehrer und Multiplikatoren •• Medizinische Sprechstunde •• Präventionsarbeit an Schulen und in Betrieben

114

Notschlafstelle Jesuitengasse 9, 86152 Augsburg ☎ 0821/34390-20, -25 Öffnungszeiten: Täglich

21.00 – 7.30 Uhr

9. Anonyme Alkoholiker ☎ 0821/19295 10. Evangelische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Ehe-, Partnerschafts- und Lebensfragen Diakonisches Werk Augsburg e.V. Oberbürgermeister-Dreifuß-Str. 1, 86153 Augsburg ☎ 0821/59776-0, Fax: 0821/59776-11 [email protected], www.diakonie-augsburg.de Telefonberatung Mo – Do

13.00 – 13.30 Uhr

Beratungsangebot: •• Beratung bei schulischen, persönlichen oder familiären Schwierigkeiten •• Beratung bei Problemen in der Partnerschaft, in der Familie, in der Schule/Ausbildung/Studium oder mit Freunden, bei Essstörungen, Problemen mit selbstverletzenden Verhalten, bei depressiven Gefühlen und Einsamkeit, sexuellem Missbrauch und Misshandlung •• Erziehungsberatung und Beratung alleinerziehender Väter und Mütter •• Beratung bei Trennung und Scheidung •• Verschiedene Gruppenangebote, u.a. Selbstsicherheitstraining für junge Frauen von 19 bis 23 Jahren Die Leistungen der Beratungsstelle sind kostenlos. Telefonische Anmeldung ist erforderlich. 11. Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit des Diakonischen Werkes Augsburg e.V. Beratung Hilfesuchender in allen Notlagen, Einzelhilfe Spenglergäßchen 7a, 86152 Augsburg, ☎ 0821/45019-3211, -3212, Fax: 0821/45019-9210 [email protected], www.diakonie-augsburg.de Öffnungszeiten: Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

115

VII

Onlineberatung: www.onlineberatung-augsburg.de

„kiloweise“ Materielle Hilfe und Informationen Diakonischen Werkes Augsburg e.V. Spenglergäßchen 7a, 86152 Augsburg, ☎ 0821/45019-3213, Fax: 0821/45019-9210 [email protected], www.diakonie-augsburg.de Öffnungszeiten: Ausgabe von Sachspenden: Mo u. Do 13.00 – 16.00 Uhr Di, Mi, Fr 09.00 – 12.00 Uhr Annahme von Sachspenden: Mo – Do 08.00 – 16.00 Uhr Fr 08.00 – 12.00 Uhr Gegen Vorlage eines gültigen BAföG-Bescheides gibt es 1 kg sehr gut erhaltene, moderne Kleidung für 2,- € pro angefangenem Kilo. 12. Sozialpsychiatrischer Dienst Augsburg Ambulante Einrichtungen für Erwachsene Träger: Diakonisches Werk Augsburg e.V. Inneres Pfaffengäßchen 12, 86152 Augsburg ☎ 0821/45019-3311, Fax: 0821/45019-9310 [email protected], www.diakonie-augsburg.de Öffnungszeiten: Mo – Mi Do Fr

09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 14.00 Uhr

VII

Außenstelle: Bahnhofstr. 2, 86368 Gersthofen ☎ 0821/2990523, Fax: 0821/2990524 [email protected], www.diakonie-augsburg.de Öffnungszeiten: Mo – Do Fr

14.00 – 16.00 Uhr 08.30 – 12.00 Uhr

Zielgruppe: Psychisch kranke Menschen und ihre Bezugspersonen, keine Suchterkrankungen Angebote: •• Hilfe in Krisensituationen •• Langfristige, psychosoziale Begleitung •• Einzel-/Paar-/Familienberatung •• Haus- und Klinikbesuch bei Bedarf •• Begleitung zu Ämtern/Einrichtungen/Ärzten •• Verschiedene kontakt- und therapeutisch orientierte Gruppen •• Selbsthilfe und Angehörigengruppen •• Information und Beratung für Angehörige und weitere Bezugspersonen •• Vermittlung zu weiterführenden Hilfeangeboten 116

13. Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Träger: Diözese Augsburg Peutingerstr. 14, 86152 Augsburg ☎ 0821/3333-3, Fax: 0821/3333-49 [email protected], www.bistum-augsburg.de/efl-a Psychologische Beratung bei: • Beziehungs-, Partnerschafts- und Sexualkonflikten • persönlichen Lebensproblemen, Lebenskrisen und Ängsten • Konflikten mit dem Elternhaus Angebote: Einzel-, Paar-, Familien-, Gruppenberatung 14. Caritas Suchtfachambulanz Fachliche Hilfe bei Suchtfragen (Caritas-Verband für die Diözese Augsburg e. V.) Auf dem Kreuz 47, 86152 Augsburg ☎ 0821/3156-432, Fax: 0821/3156-400 [email protected] www.caritas-augsburg.de

•• Ambulante Beratung und Behandlung bei Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten sowie Essstörungen und pathologischem Glücksspiel •• Beratung und Information von Angehörigen und anderen Bezugspersonen •• Vorbereitung und Antragstellung für stationäre oder ambulante Behandlung •• ambulante Entwöhnungstherapie •• Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Fortbildung 15. Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer/Opferschutzbeauftragte Telefonische und persönliche Beratung •• Aufklärung über den Ablauf eines Strafverfahrens •• Rat und Hilfe für Opfer von Gewaltdelikten •• Information und Unterstützung bei - Häuslicher Gewalt - Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern - Sexueller Gewalt gegen Erwachsene - Sexuellem Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen - Stalking

117

VII

Terminvergabe und telefonische Erstberatung: Mo, Di, Do, Fr 09.00 – 12.00 Uhr Mo, Di, Mi, Do 14.00 – 17.00 Uhr Fr 14.00 – 15.00 Uhr

Für Schwaben Nord: Sabine Rochel ☎ 0821/323-1311 Für Schwaben Süd/West: Dagmar Bethke ☎ 0831/9909-1312 16. Wildwasser Augsburg e.V. Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen Schießgrabenstr. 2, 86150 Augsburg ☎ 0821/154444, Fax: 0821/154454 [email protected], www.wildwasser-augsburg.de Telefonische Beratung: Mo 14.00 – 16.00 Uhr Do 10.00 – 12.00 Uhr 17. Frauenhaus Augsburg Beratung und Unterkunft für Frauen (und deren Kinder), die von physischer und psychischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Rosenaustraße 38, 86150 Augsburg ☎ 0821/2290099 [email protected], www.frauenhaus-augsburg.de, www.awo-augsburg.de 18. Verbraucherberatung Augsburg der Verbraucherzentrale Bayern e.V. Zeugplatz 3, 86150 Augsburg ☎ 0821/37866, Fax: 0821/37883 [email protected], www.vz-bayern.de

VII

Öffnungszeiten: Mo Mi Do Fr

09.00 – 13.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Auskünfte bei Reklamationsbeschwerden und Einkaufsberatung (Kostenbeteiligung 15,- €) 19. Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V. Hallstr. 11, 86150 Augsburg ☎ 0821/151055 [email protected], www.mieterverein-augsburg.de Öffnungszeiten: Mo – Fr Mo – Mi

08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr

Der Mieterverein berät Mitglieder in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Für Studierende gibt es eine kostengünstige Mitgliedschaft (20,- €).

118

20. TelefonSeelsorge: ☎ 0800/1110222 oder ☎ 0800/1110111 (24-Stunden-Dienst) www.telefonseelsorge.de Die MitarbeiterInnen der TelefonSeelsorge beraten und begleiten anonym in Krisensituationen – ob am Telefon, per Mail oder im Chat

II. Kempten 1. Sozial-, Rechts- und psychologische Beratung (s. b!st) 2. pro familia Kempten e.V. Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle (§ 219 StGB) Wartenseestr. 5, 87435 Kempten ☎ 0831/960774-0, Fax: 0831/960774-18 [email protected], www.profamilia.de/kempten

3. Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Oberallgäu Außenstelle Kempten Sandstr. 10, 87439 Kempten ☎ 08321/612-896 und 612-897 Fax: 08321/612-67896 und 612-67897 [email protected] www.oberallgaeu.org → Schwangerenberatung Hier wird auch eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB durchgeführt. Termine nach telefonischer Vereinbarung 4. Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Träger: Diözese Augsburg Mozartstr. 15, 87435 Kempten ☎ 0831/23636, Fax: 0831/24095 [email protected], www.bistum-augsburg.de Psychologische Beratung bei •• Beziehungs-, Partnerschafts- und Sexualkonflikten •• persönlichen Lebensproblemen, Lebenskrisen und Ängsten •• Konflikten mit dem Elternhaus Beratungstermin nach persönlicher oder telefonischer Vereinbarung

119

VII

Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.30 – 12.30 Uhr Mo, Mi, Do 14.00 – 16.00 Uhr Beratung nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

5. Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit (KASA) Träger: Diakonie Kempten Allgäu St.-Mang-Platz 10, 87345 Kempten ☎ 0831/54059-43, Fax: 0831/54059-19 [email protected], www.diakonie-kempten.de Beratung, Begleitung und Unterstützung bei: •• persönlichen und finanziellen Problemen •• Fragen zum Sozialrecht •• dem Umgang mit Behörden und anderen Stellen •• Wohnungsproblemen •• Unklarheiten, wo Unterstützung gefunden werden könnte, hilft der Kirchliche Allgemeine Sozialdienst und vermittelt an den richtigen Fachdienst (Clearingstelle) 6. Frauenhaus Kempten Postfach 1570, 87405 Kempten ☎ 0831/18018, Fax: 0831/24059 [email protected], www.frauenhaus-kempten.de Beratung und Unterkunft für Frauen (und deren Kinder), die von physischer und psychischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. 7. Beratungsstellen des Caritasverbandes Kempten-Oberallgäu e.V. Landwehrstr. 1, 87439 Kempten ☎ 0831/960 880-0, Fax: 0831/960 880-20 [email protected], www.caritas-allgaeu.de

VII

•• Soziale Beratung •• Hilfe in besonderen, persönlichen oder familiären Situationen, sowie zum Thema Behinderung •• Angebot diverser ambulanter Dienste Die Beratungsangebote sind kostenlos und vertraulich. 8. DMB-Mieterverein Kempten und Umgebung e.V. Bodman-Str. 44, 87439 Kempten ☎ 0831/22100, Fax: 0831/12762 [email protected], www.mieterverein-kempten.de Sprechzeiten (Beratung nach Terminvereinbarung): Mo – Fr 09.00 – 13.00 Uhr Mo 15.00 – 18.00 Uhr Fr 14.00 – 16.00 Uhr 9. Verbraucherzentrale Bayern e.V. Beratungsstelle Kempten Vogtstr. 17, 87435 Kempten ☎ 0831/21071, Fax: 0831/21038 kempten@vzbayern, www.verbraucherzentrale-bayern.de Öffnungszeiten: Mo, Mi Do Fr

120

13.00 – 17.00 Uhr 09.00 – 13.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

AIDS-Beratung Augsburg Augsburger Aids-Hilfe e.V. Ulmer Str. 182, 86156 Augsburg ☎ 0821/259269-0 (Büro), Fax: 0821/259269-5 [email protected], www.augsburg.aidshilfe.de Öffnungszeiten: Mo und Mi Di und Do

09.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr

Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.30 Uhr HIV- und Syphilis-Schnelltest, Test auf Hepatitis B und C, sowie Abstrichsuntersuchungen für Tripper (Gonokokken) und Chlamydien. AWO-Zentrum für Aidsarbeit Schwaben (ZAS) Schaezlerstr. 36, 86152 Augsburg ☎ 0821/158081, Fax: 0821/158082 [email protected], www.zas-schwaben.de www.facebook.de/zas-schwaben

Aidsberatung Gesundheitsamt Stadt AugsburgKarmelitengasse 11, 86152 Augsburg ☎ 0821/324-2057, Fax: 0821/324-2015 [email protected], www.augsburg.de → Gesundheit Offene Sprechstunde: Di und Do 09.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Streetworker ☎ 0821/324-2079 Mo, Di, Do 14.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung Staatl. Gesundheitsamt, Landkreis Augsburg für Bewohner des Landkreises Augsburg Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg ☎ 0821/3102-2101, Fax: 3102-2132 [email protected], www.landkreis-augsburg.de → Service & Amt → Landratsamt → Gesundheit Öffnungszeiten: Mo – Fr Do

07.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr 121

VII

Sprechzeiten und anonyme Beratung: Mo – Mi 08.30 – 16.00 Uhr Do – Fr 08.30 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

Kempten Landratsamt Oberallgäu, Gesundheitsamt, Untersuchungsstelle Kempten Sandstr. 10, 87439 Kempten ☎ 08321/612-890 oder 612-520, Fax: 08321/612-521 [email protected], www.oberallgaeu.org → Gesundheitsamt Termine (HIV-Test) nur nach telefonischer Vereinbarung

Bürgerbüro Die Stadt Augsburg unterhält Bürgerbüros, in denen Sie Ihre Wohnung an-, um- und abmelden; Kraftfahrzeuge zulassen, abmelden und umschreiben; Kraftfahrzeugpapiere ändern lassen oder ein Führungszeugnis beantragen können. Anträge auf Wohngeld liegen für Sie bereit. Außerdem erhalten Sie hier Ihren Personalausweis und Reisepass (soweit Sie in Augsburg mit Hauptwohnung gemeldet sind), sowie die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung. Terminreservierung für die Bürgerbüros unter www.augsburg.de → Bürgerservice → Bürgerbüro 1. Bürgerbüro Stadtmitte An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg Fax: 0821/324-3503, -3507

VII

2. Bürgerbüro Haunstetten Tattenbachstr. 15, 86179 Augsburg Fax: 0821/324-3507 3. Bürgerbüro Lechhausen Neuburger Str. 20, 86167 Augsburg Fax: 0821/324-3579 4. Bürgerbüro Kriegshaber Ulmer Str. 72, 86156 Augsburg Fax: 0821/324-34539 Für alle Bürgerbüros gilt: ☎ 0821/324-9999 [email protected], [email protected] Öffnungszeiten: Mo Di Mi Do Fr

122

08.00 – 15.00 Uhr 08.00 – 12.30 Uhr 07.00 – 12.30 Uhr 08.00 – 17.30 Uhr 08.00 – 12.30 Uhr

VIII. Hochschulgemeinden

VIII

Evangelische Studentinnen- und Studentengemeinde Augsburg (ESG) Die ESG bietet jedes Semester ein bunt gemischtes Programm aus interessanten Vorträgen, Kursen, Exkursionen, Gottesdiensten und Festen. Sie ist offen für alle Studierenden. ESG-Cafete Salomon-Idler-Str. 14 (Univiertel) ☎ 0821/2593765 geöffnet: Mo – Do 11.30 – 14.30 Uhr täglich frisch zubereitete Gerichte passend zur Jahreszeit ab 2,50 € Studentenpfarrerin (Uni): Tabea Baader, persönlich zu erreichen: Mo 13.00 – 14.00 Uhr Di und Mi 11.00 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung [email protected] Studentenpfarrer (HS): Friedrich Benning, persönlich zu erreichen: Di ab 12.30 Uhr, anzutreffen an der Hochschule (Raum B 2.12) und nach Vereinbarung. [email protected]

Bürozeiten: Di, Do, Fr Mi

VIII

ESG-Büro Ursula Jung Salomon-Idler-Str. 14, 86159 Augsburg ☎ 0821/2593765, Fax: 0821/2593766 [email protected] 10.00 – 13.00 Uhr 10.00 – 15.00 Uhr

Aktuelle Informationen über alle ESG-Angebote enthält das jedes Semester erscheinende Programm und sind auch abrufbar unter www.esg-augsburg.de.

Katholische Hochschul­ gemeinde Augsburg (KHG) „Die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) ist der Treffpunkt aller Fachrichtungen in Augsburg. Hier ist Kirche mal anders und du triffst Leute, die ihren Glauben auf ganz unterschiedliche Weise leben. Du wirst überrascht sein, wer dir hier alles über den Weg läuft. Bei uns beginnt eine Entdeckungsreise: 123

Lern dich selber kennen und was in dir steckt, triff andere Leute, entdecke Gott. Wir sind davon überzeugt, dass Gott vor allem eines möchte: dein Glück! Hier kannst du richtig was erleben!“ 1. Zentrum und Adresse Büro und Kapelle, Gruppenräume und Großer Saal der KHG befinden sich im Haus Edith Stein Hermann-Köhl-Str. 25, 86159 Augsburg Sekretärin: Agnes Nisbett ☎ 0821/59766-70, Fax: 0821/59766-77 [email protected], www.im-leben.de. Bürozeiten:

Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr Mo – Do 13.00 – 16.00 Uhr

Büro an der Hochschule, Raum B 2.12 Sprechzeiten in der Vorlesungszeit: Mo 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Studentenpfarrer: Dr. Thomas Groll Seelsorger: P. Gerhard Eberts MSF Pastoralreferenten: Dipl.-Theol. Andreas Ihm und Dipl.-Theol. Danny Kasche Mentorin: Dipl.-Theol. Heidi Esch Mentor: Frater Florian Moscher OP

VIII

2. Das Programm Der zentrale Punkt während der Vorlesungszeit ist der Gemeindeabend immer dienstags. 19.15 Uhr: Gottesdienst ab 20.15 Uhr: thematische oder offene Gestaltung An den übrigen Abenden treffen sich verschiedene Arbeitskreise (Asyl, Musikgruppen, Länderabende, Eine-Welt-Arbeit, Chor). Dazu kommen Weiterbildungsangebote, Wanderungen und Fahrten. Alle Einzelheiten sind dem jeweils aktuellen Semesterprogramm zu entnehmen, das zu Beginn jedes Semesters verteilt wird oder im Internet unter www.im-leben.de abgerufen werden kann. Aktuelle Infos gibt es im wöchentlichen Newsletter und auf Facebook.

Ökumenische Hochschul­ gemeinde Kempten (ÖHSG) Die Ökumenische Hochschulgemeinde Kempten bietet den Studierenden verschiedene Workshops, Seminare und Freizeiten an. Näheres ist auf der Homepage der Hochschule Kempten oder im Semesterprogramm zu finden unter: www.oehsg.de 124

Evang. Studentenseelsorger: Wolfgang Goldberg Am Göhlenbach 62, 87439 Kempten ☎ 0831/58590-74, [email protected] Sprechzeiten im ÖHSG-Raum in der Blackbox, 1. Stock,  Raum V234: Di 9.30 – 10.00 Uhr

VIII

Pastoralreferent (katholisch): Martin Graefen Bahnhofstr. 8, 87497 Wertach, ☎ 08365/226316, [email protected] Sprechzeiten im ÖHSG-Raum in der Blackbox, 1. Stock, Raum V234: Mi 13.00 – 13.30 Uhr

Die Druckerei Joh. Walch druckt seit über 250 Jahren in Augsburg ...

... unter anderem auch diesen Wegweiser! www.walchdruck.de

Kompetenz aus Leidenschaft seit 1755

125

IX

IX. Serviceangebote Kinderbetreuung

Augsburg ●● Campus-Elterninitiative e.V. Die „Campus-Elterninitiative e.V.“ bietet als „Sprachkita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kinderbetreuung für Augsburger Studierende und Beschäftigte der Universität oder des Studentenwerkes Augsburg an. Insgesamt gibt es sieben Krippengruppen, eine Krabbelgruppe und Ferienbetreuung. Als Familienstützpunkt/Ort der Familienbildung bietet der Verein Austausch, Vernetzung und Information für (werdende) Eltern rund um den Campus und das Univiertel. Krabbelgruppe In der Krabbelgruppe werden 9 bis 12 Kinder im Alter von 3 bis 12 Monaten von drei bis vier Bezugspersonen betreut. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Es können zwei bis fünf Tage pro Woche gebucht werden. Die Krabbelgruppe befindet sich im Haus Frechdachs, Universitätsstr. 5. Kinderkrippe In den Krippengruppen werden 12 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren von drei Bezugspersonen betreut. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag bis 15.00 Uhr. Die Krippengruppen befinden sich in den Häusern Unibärchen (Butzsstr. 25), Frechdachs (Universitätsstr. 5) und Regen­ bogen (Universitätsstr. 5a).

IX

Ferienbetreuung Die Ferienbetreuung bietet in den Faschings-, Oster- Pfingst-, Sommer- (vier Wochen) und Herbstferien für 4- bis 10-jährige Kinder zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr Betreuung an. Es ist möglich, wochenweise zu buchen. Kontakt per Mail an: [email protected] Campus Elterntreff Jeden ersten Freitag im Monat von 13.00 bis 16.00 Uhr findet ein offenes interkulturelles Treffen statt. Werdende Eltern rund um die Universität haben die Möglichkeit, in zwangloser Atmosphäre Erfahrungen im Austausch zu erweitern und die neue Rolle in einer eigenen Familie im offenen Gespräch zu entdecken. Spielgruppe Jeden Montag von 15.00 bis 16.15 Uhr für (werdende) Eltern mit Kind mit Informationen und Austausch zum Thema Kindergrippe und Familie.

126

Campus-Elterninitiative. e.V. Maria Merle/Iris Hentschel Universitätsstr. 5a, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5270, Fax: 0821/598-5181 Päd. Leitung: Dipl. Päd. Bettina Niessner ☎ 0821/598-3730 [email protected], www.campus-elterninitiative.de

●● Familienservice Familie, Berufstätigkeit und ein Studium unter einen Hut zu bringen, bringt Farbe in jeden „Alltag“ – und stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Die Familienservicestelle der Universität Augsburg versteht sich als Beratungs-, Informations- und Vermittlungsstelle rund um die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie. Familienservice Eichleitnerstr. 30, Zi. 310, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-4604 [email protected], www.uni-augsburg.de/familienservice

●● Elterninitiative Kindernest e.V. – Gruppen Hochschule

IX

Die Kinderbetreuung der Hochschule Augsburg findet im Erdgeschoss des Anwesens Brunnenlechgäßchen 1a statt, mit Außenflächen und direkter Anbindung an das Hochschulgelände. Ein an die Gruppenräume angrenzender Eltern-Kind-Raum bietet eine angenehme Rückzugsmöglichkeit. In den insgesamt drei Gruppen „Hochschule“ werden während der Öffnungszeit von 07.30 bis 17.45 Uhr bedarfsorientierte Buchungszeiten angeboten. Die Gruppenstärke beträgt 12 Kinder von ca. 9 Monaten bis 3 Jahren, die von drei Bezugspersonen betreut werden. Elterninitiative Kindernest e.V. Silvia Leippert-Thomas, Rita Herzog Hunoldsgraben 25, 86150 Augsburg ☎ 0821/312590, Fax: 0821/3197165 [email protected], www.kindernest-augsburg.org „Studieren mit Kind“ – Broschüre Dieser Wegweiser (4. Auflage) liegt aus in den Kinderkrippen, im b!st des Studentenwerks Augsburg (eigenes Stichwort, ☎ 0821/598-4920) und kann online eingesehen werden unter: www.studentenwerk-augsburg.de → Kinder

127

●● agita – Agentur für Kindertagespflege Deutscher Kinderschutzbund Augsburg e.V. Der Kinderschutzbund Augsburg bietet u. a. Beratung in Fragen der Kinderbetreuung und vermittelt Tagesmütter, Tagesväter, Kinderfrauen und Babysitter. Volkhartstr. 2, 86152 Augsburg ☎ 0821/455406-30, Fax: 0821/455406-13 [email protected], www.agita-augsburg.de

Kempten Campuszwerge Bahnhofstr. 61, Gebäude D, 87435 Kempten www.hochschule-kempten.de → Services → Gleichstellung und Familie → Campuszwerge Die Campuszwerge bieten einen Platz zum Wohlfühlen für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Hochschule Kempten: In einer familiären Gruppe von fünf bis acht Kindern ab neun Monaten (jünger nach Absprache) werden die Kinder in den hellen und speziell für die Kinderbetreuung eingerichteten Schlaf- und Spielräumen betreut. Die qualifizierten Tagesmütter sorgen für eine individuelle frühkindliche Förderung und garantieren eine hohe Betreuungsqualität. Die Anmeldung ist ganzjährig möglich. Träger der Einrichtung auf dem Campus sind Die Johanniter e.V. Ansprechpartnerin: Sabrina Rust ☎ 0831/2523-544 [email protected]

IX

Büro für Gleichstellung und Familie an der Hochschule Kempten Bahnhofstr. 61, Gebäude D, Zimmer 117, 87435 Kempten ☎ 0831/2523-390, Fax: 0831/2523-389 [email protected] www.hochschule-kempten.de/gleichstellung/newsletter Bürozeiten: Mo – Do

09.00 – 16.00 Uhr

Als Ort der Inspiration und Vielfalt bietet die Hochschule Kempten ihren Angehörigen einen geeigneten Rahmen, persönliche Lebensentwürfe umzusetzen. Um dabei mit den alltäglichen Anforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen umgehen zu können, ist das Büro für Gleichstellung und Familie am Campus ihre Anlaufstelle. Es unterstützt und berät rund um die Themenschwerpunkte Vereinbarkeit und Familie

128

Schlüssel verloren Hat ein Bewohner der Wohnanlagen des Studentenwerks seinen Schlüssel zum Appartement verloren, öffnen die Hausmeister die Appartements während ihrer Arbeitszeiten. Außerhalb der regulären Arbeitszeit besteht kein Anspruch auf das Öffnen. Hinweis: Im Notfall – auch nachts – hilft die Feuerwehr (☎ 112) gegen Gebühr. Wohnanlage Lechhausen: Hausmeister: ☎ 0821/5072-333 Bürozeiten: Mo – Fr 09.00 – 10.00 Uhr Wohnanlage Göggingen: Hausmeister: ☎ 0821/6501-4000 Bürozeiten: Mo – Fr 08.00 – 10.00 Uhr Wohnanlage Universitätsviertel: Hausmeister: ☎ 0821/594791 Bürozeiten: Mo – Fr 13.30 – 14.30 Uhr Wohnanlage Prinz-Karl-Viertel: Hausmeister: ☎ 0821/4506831 Bürozeiten: 08.00 – 09.00 Uhr Wohnanlage Bürgermeister-Ulrich-Straße: Hausmeister: ☎ 0821/8151-4504 Bürozeiten: Mo – Fr 14.00 – 15.00 Uhr Baustudentenheim: Hausmeister: ☎ 0821/721415 Bürozeiten: Mo – Fr 14.00 – 15.00 Uhr

IX

Wohnanlage Reichlinstraße, Kempten: Hausmeister: ☎ 0831/5128261 Bürozeiten: Mo – Fr 14.00 – 14.30 Uhr

Fundsachen Augsburg Verloren: Zu erfragen bei: im Bereich Universität Hausverwaltung der jeweiligen Augsburg Universitätsgebäude Campus Neue Universität, Raum 1076 A (Erdgeschoss Gebäude D, unter der Alten Cafete) 129

Mo – Do 09.30 – 11.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Fr 09.30 – 10.45 Uhr 12.30 – 14.00 Uhr ☎ 0821/598-5536

Schillstraße, Raum 001 Mo – Fr 12.00 – 12.30 Uhr ☎ 0821/598-2938



Eichleitnerstraße, Raum 058 Di und Do 13.00 – 13.15 Uhr ☎ 0821/598-5053

im Bereich Hoch- Thomas Mitchell, Campus am Roten Tor, schule Augsburg Raum K 2.03 oder K 2.06 ☎ 0821/5586-3206 [email protected] Die Fundsachen werden nach Eingang weitergeleitet an das Fundbüro der Stadt Augsburg im Stadtbereich Fundstelle des Einwohner- und Augsburg Ordnungsamtes Augsburg Bei St. Max 1, 86152 Augsburg ☎ 0821/324-6304 oder -6305 [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr Do 13.00 – 17.30 Uhr

IX

im Bereich des ÖPNV Wertsachen (Handys und Augsburg Geldbeutel): swa Kundencenter am Königsplatz 86150 Augsburg ☎ 0821/65 00 58 88 Öffnungszeiten: Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr Sa 09.00 – 13.00 Uhr Übrige Fundstücke: Beethovenstr. 4, 1. Stock, 86150 Augsburg ☎ 0821/65 057 85 Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 08.00 – 15.00 Uhr Di 11.00 – 15.00 Uhr Fr 08.00 – 14.00 Uhr

130



AVV-Kundencenter am Hauptbahnhof ☎ 0821/15 70 00



DB Station & Service AG ☎ 0821/503 224 74 www.fundservice.bahn.de

Öffnungszeiten Mo, Mi, Fr 06.30 – 12.00 Uhr Di, Do 13.30 – 19.20 Uhr

Kempten im Bereich des ÖPNV ☎ 0831/1154 600 Kempten im Bereich Hoch- schule Kempten

Hochschul-Fundbüro (Teil der Zahlstelle) Gebäude V, Erdgeschoss, Zimmer V 102 ☎ 0831/2523-115

im Stadtbereich Kempten

Fundbüro Rathausplatz 22, Zi. 205 87435 Kempten ☎ 0831/2525-327

Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Mo – Fr 09.00 – 12.00 Uhr Di, Mi 13.30 – 15.00 Uhr

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 08.00 – 12.00 Uhr Mo 14.30 – 17.30 Uhr Mi 08.00 – 13.00 Uhr

IX

Notdienste/Erste Hilfe Rufnummern für den Notfall in Augsburg: Ärztlicher Notfalldienst, Rettungsleitstelle, Krankentransport, Feuerwehr/Notarzt . . . . . . . . . . . . . 112 Überfall, Verkehrsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Frauenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0821/2290099 Giftnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 089/19240 Gas- und Wasserstörungen . . . . . . . . . . . . . 0821/324-5500 Stromstörungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0821/324-6600 ADAC (Pannenhilfe 00.00 – 24.00) . . . . . . . . 01802/222222

131

Rufnummern für den Notfall in Kempten: Ärztlicher Notfalldienst, Rettungsleitstelle, Krankentransport, Feuerwehr/Notarzt . . . . . . . . . . . . . 112 Überfall, Verkehrsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Frauenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0831-18018 Giftnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 089/19240 Gas- und Stromversorgung, Allg. Überlandwerk (Störungsstelle) . . . . . . . . 0831/2521222 Erdgas Schwaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0831/574110 Wasserstörungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0831/571110 ADAC (Pannenhilfe 0.00-24.00) . . . . . . . . . . 01802/222222

IX 132

X. Kultur, Kontakte, Reisen

X

CampusKunst CampusKunst ist eine Veranstaltungsreihe des Studentenwerks Augsburg, die jedes Semester abwechselnd an der Universität Augsburg oder der Hochschule Augsburg stattfindet. Dabei bereichern Studierende der Augsburger Hochschulen auf einer offenen Bühne den Campusalltag mit künstlerischen Darbietungen unterschiedlicher Genres: Musik, Kabarett, Lyrik oder Prosa, Theater, Tanz, Artistik und, und, und – alles ist erlaubt. Jederzeit können sich interessierte Nachwuchstalente für die Teilnahme beim nächsten CampusKunst-Event anmelden. Dabei ist professionelle Bühnenerfahrung keine Voraussetzung, es zählt einzig und allein die Motivation und Freude am eigenen Talent. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Videos der letzten CampusKunstVeranstaltungen finden Sie unter: www.youtube.com/campuskunst Anmeldung: Studentenwerk Augsburg – Kultur Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg ☎ 0821/550 424-0 [email protected], www.campuskunst.de, www.facebook.com/campuskunst

Das „Collegium musicum der Universität Augsburg“ ist eine Arbeitsgemeinschaft von Studierenden und Dozenten der Universität. Die Musikstudierenden bilden den Grundstock von Chor, Orchester, Big Band, Kammermusik- und Popgruppen. Für sie ist die Teilnahme an diesen Aktivitäten Teil ihrer musikalischen Ausbildung. Darüber hinaus wirken Studierende aller Fakultäten der Universität in diesen Musikgruppen mit. Schwerpunktmäßig werden in jedem Semester Werke verschiedener Stilrichtungen und Musikgattungen erarbeitet und in entsprechenden Veranstaltungen innerhalb und außerhalb von Augsburg der Öffentlichkeit vorgestellt (Konzerte, Workshops, Vortragsabende etc.). Kammerchor Leitung: Dr. Andreas Becker Proben: Di 18.00 – 20.00 Uhr Raum 3001, Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstr. 26 Universitätschor Leitung: Dr. Andreas Becker Proben: Mo 18.00 – 20.00 Uhr Auditorium im Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstraße 26 133

X

Musik

Universitätsorchester Leitung: Bernd-Georg Mettke Proben: Do 18.30-21.15 Uhr Raum 3001, Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstr. 26 Uni Big Band Leitung: Prof. Dr. Bernhard Hofmann Proben: Mi 18.00 – 20.00 Uhr Raum 3001, Zentrum für Kunst und Musik, Universitätsstr. 26 Kammermusikgruppen Leitung: AD Johann Winter Kontakt: [email protected] Proben nach Vereinbarung Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitern der verschiedenen Gruppen: www.uni-augsburg.de/collegium_musicum

Kanal C – Augsburgs junges Radio Immer montags von 20.50 – 23.50 Uhr auf Radio Fantasy, 93.4 FM. Auf Kanal C bekommen alle jungen Augsburger und Augsburgerinnen aktuelle Infos rund um Kultur, Hochschule, Musik, Sport und so weiter. Sie wollen selbst Radio machen? Kommen Sie vorbei! Redaktionssitzung immer dienstags ab 20.00 Uhr: „Alte Universität“ Eichleitnerstr. 30, 4.Stock, Zi. 412, 86159 Augsburg, [email protected], www.kanal-c.net

Theatergruppen an der Universität

X

AnglistenTheater Das AnglistenTheater der Universität Augsburg führt seit 1981 englischsprachige Theaterstücke auf, zuletzt Simon Stephens‘ Porno­graphy (Winter 2015) und Harold Pinters Night School und The Lover (Sommer 2016). Das AnglistenTheater ist immer auf der Suche nach Schauspielern, Mitarbeitern im production team sowie Helfern in der backstage und front of house crew. www.student.uni-augsburg.de → Gruppen → Anglistentheater oder www.facebook.com/AnglistenTheaterAugsburg [email protected] Romanistentheater 36 Jahre ist es her, dass das Romanistentheater an der Universität Augsburg gegründet wurde, um bis 2006 unter der Regie des Romanisten, Literaturwissenschaftlers und leidenschaftlichen Theatermachers Hanspeter Plocher mit insgesamt 33 Produktionen und

134

ca. 2.000 Zuschauern pro Jahr nicht nur im „Theater-Hörsaal“ II der Universität zum festen Bestandteil des Augsburger Kulturlebens zu werden, sondern auch bei zahlreichen Gastspielen – u.a. in Bautzen, Berlin, Fribourg, Heidelberg, München, Nürnberg, Orléans und Paris – als Publikumsmagnet zu wirken. Das wiedergegründete Romanistentheater führte 2013 in studentischer Eigenregie “Le Malade imaginaire d‘après Molière“ auf und es folgte im Sommer 2014 „Huis clos“ von Jean-Paul Sartre. 2015 und 2016 standen schließlich im Zeichen der deutschen und französischen Aufführungssprache mit der Gedichtmontage „L‘Homme en vers“ und „Le Tartuffe“ von Molière. Die nächsten Aufführungen werden für das Sommersemester geplant. Theaterinteressierte Studierende aller Fachrichtungen mit Lust auf Schauspiel, Maske, Bühnentechnik oder Presse sind immer herzlich willkommen! Weitere Infos gibt es unter: www.facebook.de/RomanistenTheaterUniAugsburg

Theater Augsburg Theater Augsburg Besucherservice: ☎ 0821/324-4900, Fax: 0821/324-4517 [email protected], www.theater-augsburg.de Geöffnet: Di – Fr 09.00 – 18.30 Uhr Sa 10.00 – 13.00 Uhr

Darüber hinaus bietet das Theater Augsburg folgendes Abonnement für Studierende bis 27 Jahren an: Theater für fünffuffzig: 10 Vorstellungen nach freier Wahl für 55,-€ (ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen sowie Silvestervorstellungen)

135

X

Studierende bis 27 Jahre erhalten bei den Veranstaltungen des Theaters an der Abendkasse 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn nicht verkaufte Restkarten für 9,- €. Im Vorverkauf erhalten Studierende die Karten um circa 30% ermäßigt (Rückwirkend nach dem Kauf können Ermäßigungsberechtigungen nicht mehr geltend gemacht werden. Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung ist mit der Eintrittskarte am Einlass vorzuzeigen. Kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis zu entrichten.)

Sensemble Theater Bergmühlstr. 34, 86153 Augsburg ☎ 0821/3494666, Fax: 0821/3494668 [email protected], www.sensemble.de Das Sensemble Theater ist eine freie, professionell arbeitende Bühne, die sich überwiegend mit zeitgenössischer Dramatik und aktuellen gesellschaftspolitischen Themen beschäftigt. Studierende erhalten ermäßigten Eintritt. Augsburger Puppenkiste Oehmichens Marionettentheater „Die Kiste“, das Augsburger Figurentheatermuseum Spitalgasse 15, 86150 Augsburg ☎ 0821/450345-40, Fax: 0821/450345-44 [email protected], www.augsburger-puppenkiste.de Öffnungszeiten: Täglich außer Mo von

10.00 – 19.00 Uhr

Telefonischer Kartenvorverkauf: Di – Sa 10.00 – 13.00 Uhr Do 17.00 – 19.00 Uhr Planetarium (im Naturmuseum) Besuchereingang: Ludwigstr. 14, 86152 Augsburg Info/Ticketreservierung: ☎ 0821/324-6740 Termine, Preise & Programm: www.planetarium-augsburg.de Postanschrift: Im Thäle 3, 86152 Augsburg Planetariumsleitung, Schul- u. Sonderveranstaltungen: ☎ 0821/324-6762, [email protected] Das ganze Universum – mitten in Augsburg… Das S-Planetarium- ein modernes digitales Sternentheater – bietet eine breite Palette unterschiedlicher Programme mit faszinierenden 3D-Effekten durch Fulldome-Projektion: Von Sternenabenteuern für Kinder und Familien über astronomische Reisen bis hin rasanten Musikshows und beeindruckenden Live-Konzerten. Ermäßigte Preise für Studenten.

X

Kempten Stadttheater Kempten Theaterstr. 4, 87439 Kempten ☎ 0831/206430 Aktueller Spielplan und Tickets: www.theaterinkempten.de

136

bigBOX Allgäu Konzerte, Shows, Messen, Vorträge, Seminare, Tagungen und Galaveranstaltungen Kotterner Str, 64, 87435 Kempten ☎ 0831/5705533 www.bigboxallgaeu.de Öffnungszeiten Juli und August Mo – Sa 12.00 – 18.00 Uhr Öffnungszeiten September bis Juni Mo – Sa 10.00 – 19.00 Uhr

Auslandsreisen ISIC – Internationaler Studentenausweis Mit der ISIC-Card können Studierende international Ermäßigungen aller Art in Anspruch nehmen (z. B. verbilligte Eintritte, günstige Flugangebote). Außerdem ist eine Reiseversicherung der ISIS (International Student Insurance Services) und die kostenlose ISICHelpline für medizinische und juristische Notfälle enthalten. Die ISIC-Card kostet 15,-€ und gilt immer zwölf Monate ab Ausstellungsmonat. Anträge sind erhältlich im: Studentenwerk Augsburg Sekretariat, Maximilianstr. 65, 2. OG, 86150 Augsburg ☎ 0821/598-4901, Fax: 0821/596250 [email protected] Mo – Fr 08.30 – 12.00 Uhr Büro des AStA (s. Stichwort „Studierendenvertretung“) Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-5168, Fax: 0821/598-5169, [email protected] www.asta.uni-augsburg.de → Service → ISIC

X

Studentische Vertretung der Hochschule Augsburg An der Hochschule 1, 86161 Augsburg ☎ 0821/558-63203 [email protected], www.sv.hs-augsburg.de Kempten: Flugtours K.R. Reisen GmbH In der Brandstatt 6, 87435 Kempten ☎ 0831/17676 [email protected], www.flugtours.de Weitere Ausgabestellen für die ISIC-Card finden sich unter www.isic.de

137

XI

XI. Studium mit Handicap

Bei allen mit • gekennzeichneten Adressen ist für schwer Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer Voranmeldung notwendig (Treppen/Stufen) Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch „Studium und Behinderung“ Studieninteressierte und Studierende umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Die von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks veröffentlichte Publikation können Interessierte als Printausgabe unter [email protected] bestellen. Der Versand erfolgt kostenfrei. Unter www.studentenwerke.de gibt es das Handbuch auch zum Download.

Checkliste zur Vorbereitung des Studiums in Augsburg 1. Auswahl des Studienfachs Hierzu gehört das Sammeln von Informationen über Studium, Studienaufnahme, über den gewünschten Beruf und dazu gehörende behinderungsgerechte Aspekte. Agentur für Arbeit, Berater für akademische Berufe: Wertachstr. 28, 86156 Augsburg ☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei) Fax: 0821/3151-643 [email protected] Rottachstr. 26, 87439 Kempten ☎ 0800/4555500 (Der Anruf ist kostenfrei) [email protected] Zentrale Studienberatung an der Universität Augsburg Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Lageplan etc.: www.uni-augsburg.de → Studienberatung

XI

Zentrale Studienberatung an der Hochschule Augsburg Dr. Ulrike Fink-Heuberger An der Hochschule 1, Zi. B 2.08, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-3273, [email protected]

138

2. Hochschulort Augsburg Beeinträchtigungen können die Wahl von Studienort und Studienfach erheblich einschränken. Mit Hilfe verschiedener Sonderanträge sollen Nachteile und Härten für beeinträchtigte Studieninteressierte im Zulassungsverfahren ausgeglichen werden. Studieninteressierte sollten sich möglichst genau über die Verhältnisse an Hochschule und Studienort informieren. Individuell können dabei unterschiedliche Aspekte, wie beispielsweise Fragen des Wohnens, der Mobilität oder der medizinischen Versorgung im Vordergrund stehen. Die Zugänglichkeit und die Ausstattung der Hochschule selbst sollten geprüft werden. Neben den Behindertenbeauftragten der Hochschulen (s.u.) gibt auch der Behindertenbeauftragte für die Studierenden im Bereich des Studentenwerks Augsburg Auskünfte zum Studienort. Michael Noghero, b!st, Am Silbermannpark 1a, 86161 Augsburg ☎ 0821/650424-10, Fax: 0821/650424-99 nur nach Vereinbarung, da kein rollstuhlgerechter Zugang [email protected], www.studentenwerk-augsburg.de

3. Bewerbung 3.1 Universität Für sämtliche Fächer ist eine Online-Bewerbung unter: www.uni-augsburg.de → Einrichtungen → Studentenkanzlei → Bewerbung notwendig. Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen. Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen: Prof. Dr. Bernd Oberdorfer Universitätsstr. 10, Zi. 2174, 86159 Augsburg ☎ 0821/598-2628, [email protected]

Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen: Prof. Dr. Peter Richard Friedberger Str. 4, Zi. W 2.20, 86161 Augsburg ☎ 0821/5586-2931, [email protected]

139

XI

3.2 Hochschule Augsburg Die Bewerbung ist bis spätestens bis zum 15. Juni bzw. 15. Juli (je nach Studiengang) eines jeden Jahres zu richten an die Hochschule Augsburg, Studienangelegenheiten, An der Hochschule 1, 86161 Augsburg, ☎ 0821/5586-3246, -3247, -3248 (Achtung: Zulassungsvoraussetzung beachten, siehe Stichwort)

4. Finanzierung des Studiums Wenn keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen, sollte man sich möglichst frühzeitig um die Studienfinanzierung durch öffentliche Kostenträger bemühen. Selbst wenn auf solche Leistungen ein Rechtsanspruch besteht, muss man diesen häufig erst in langwierigen Verhandlungen mit den Trägern oder gar vor Gericht durchsetzen. Grundlage hierfür ist in jedem Fall die Bejahung der Angemessenheit bzw. Notwendigkeit der beantragten Hilfen. Hierfür müssen u. U. Sachverständigengutachten erstellt werden. Besonders in diesen Fragen empfiehlt sich deshalb eine enge Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten. Im folgenden soll eine kurze Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten gegeben werden: 4.1 Mittel zum laufenden Lebensunterhalt a) Auch behinderte Studierende erhalten zum Lebensunterhalt in erster Linie BAföG nach den allgemeinen Regeln, d. h., abhängig vom Einkommen der Eltern und in der für alle geltenden Höhe. Besonderheiten gelten nur insofern, als das anzurechnende Einkommen auf Antrag um evtl. bestehende behindertenbedingte außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) gemindert werden kann. Außerdem kann die Frist zur Erbringung des Leistungsnachweises bzw. die Förderungshöchstdauer verlängert werden, wenn die Behinderung zu einer Verzögerung des Studiums führt (siehe auch BAföG). Antrag beim: Studentenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung • Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-4930 b) Für den nicht ausbildungsgeprägten Bedarf kann möglicherweise ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen bestehen. Für die Stadt Augsburg: Amt für soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung Hinter der Metzg 1, 86150 Augsburg [email protected] Sprechzeiten: (nur nach telefonischer Vereinbarung ☎ 0821/324-0) Mo, Mi, Do 08.30 – 12.30 Uhr Do 14.00 – 17.30 Uhr

XI

Für den Landkreis Augsburg: – Soziale Leistungen – • Halderstr. 29, 86150 Augsburg (Eingang bei der i-Punkt-Apotheke) ☎ 0821/3102-2495, [email protected] Öffnungszeiten: Mo bis Fr Do

140

07.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung

4.2 Besondere Hilfen zur Ermöglichung des Studiums Gemäß §§ 53, 54 SGB XII und der dazu ergangenen Eingliederungshilfe-Verordnung kann gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk) ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für besondere zum Studium erforderliche Hilfen bestehen (z. B. Lernhilfen, Fahrtkosten, Gebärdendolmetscher sowie in angemessenem Umfang Kfz-Hilfen. Da diese meist sehr teuren Hilfsmittel das Studium oft erst möglich machen, ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Sozialhilfeträger unbedingt nötig. Zuständig für den Bereich Augsburg: Bezirk Schwaben – Sozialverwaltung Hafnerberg 10 (am Verbindungsgang zu Hausnr. 14, Sprechanlage) 86152 Augsburg ☎ 0821/3101-0, Fax: 0821/3101-200 [email protected], www.bezirk-schwaben.de 4.3 Hilfe zur Pflege Wer auf Pflege angewiesen ist, hat gem. § 64 SGB XII Anspruch auf Pflegegeld. Zuständig hierfür ist der örtliche Sozialhilfeträger (siehe 4.1.). 4.4 Blindengeld Für das Blindengeld im Regierungsbezirk Schwaben ist zuständig: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, 86159 Augsburg ☎ 0821/5709-01, Fax: 0821/5709-9001 [email protected], www.zbfs.bayern.de Telefonische Sprechzeiten: Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr

5.1 Wohnen a) In drei Studierenden-Wohnanlagen des Studentenwerks sind Appartements weitgehend behindertengerecht. Ein formloser Antrag ist zu richten an die Wohnungsverwaltung des Studentenwerks Augsburg, Universitätsstr. 4 (Mensafoyer), Zimmer 151, 86159 Augsburg, ☎ 0821/598-4917, -4918, [email protected] b) Im Studentenwohnheim „Haus Edith Stein“ befinden sich behindertengerechte Wohnheimplätze, die für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Auskunft: Kolping-Stiftung-Augsburg, Frauentorstr. 29, 86159 Augsburg, ☎ 0821/3443-260, [email protected] Außerdem ist das Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg ☎ 0821/324-4272, Fax: 0821/324-4270 bei der Vermittlung behindertengerechter Wohnungen behilflich. 141

XI

5. Wohnen, Fahr- und Pflegedienste

5.2 Fahr- und Pflegedienst Eine Wohnmöglichkeit mit ständiger pflegerischer Betreuung gibt es in Augsburg nicht. Es muss deshalb im Einzelfall abgeklärt werden, ob pflegerische Unterstützung geleistet werden kann. In Augsburg wird eine individuelle Schwerstbehindertenassistenz sowie ein Fahrdienst u.a. von den Maltesern angeboten. Voraussetzungen: Schwerbehindertenausweis mit Merkmal aG, H oder Bl. Alternativ: Vorliegen einer Pflegestufe Malteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksgeschäftsstelle Augsburg Werner-von-Siemens-Str.10, 86159 Augsburg ☎ 0821/25850-35, Fax: 0821/25850-54 [email protected], www.malteser-augsburg.de

6. Sonstiges 6.1 Anspruch auf Nachteilsausgleich Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich. Zuständig hierfür sind die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, die dem Vorlesungsverzeichnis der Universität, dem Studienführer der Hochschule Augsburg bzw. den Internetseiten entnommen werden können. Beratung erteilen die Prüfungsämter und die Behindertenbeauftragten. 6.2 Weitere Beratungsstellen für behinderte Studierende: a)  Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen Bayern e.V. (LHSA) Die Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen Bayern e.V. (LHSA) ist eine Selbsthilfeorganisation von und für hörgeschädigte Studierende und Absolventen, deren Ziel es ist, die Bedingungen für Hörgeschädigte an den Hochschulen und im Berufsleben zu verbessern. Sie organisiert u. a. Seminare und Workshops zu den Themen Kommunikationstraining, Internet und Briefstil. Treffen in lockerer Atmosphäre bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

XI

Kontaktadresse: Dr. Michael Nicolaus Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen Bayern e.V. Ziegelsteinstr. 47, 90411 Nürnberg Fax: 03222/3783 964 oder 0911/5105786 [email protected], www.bhsa.de/html/lhsa/bayern

142

b) Regens Wagner Offene Hilfen Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige Postanschrift: Karlstr. 2, 86150 Augsburg ☎ 0821/3198-3923, Fax: 0821/5085-5947 [email protected] www.regens-wagner-dillingen.de/offene-hilfen-augsburg c) Dominikus-Ringeisen-Werk Ambulante und Offene Hilfe für geistig, körperlich und psychisch Behinderte Stationäre und ambulante Wohnangebote Hermanstr. 8, 86150 Augsburg ☎ 0821/450336-0, Fax: 0821/450336-24 [email protected] www.dominikus-ringeisen-werk.de d) Malteser Hilfsdienst e.V. Offene Behindertenarbeit Informations- und Beratungsstelle Inklusiv (Projekt von drei Trägern der Offenen Behindertenarbeit (OBA) in der Stadt Augsburg) Im Annahof 4, 86150 Augsburg

XI

Begegnungs- und Förderzentrum Haus „St. Radegundis“ Flurstraße 11a, 86356 Neusäß-Steppach ☎ 0821/485775 [email protected], www.malteser-augsburg.de

143

Tarifzonenplan Tarifzonenplan Fare zones, inner circles

Innenraum

52 Stifter-Siedlu

R4

Gutenbergstr.

Röntgenstr. Alfred-Ecke

Sternodrom

AG

Fare zones, inner circles

Innenraum

P s c es t hu al le oz zi-

Im pu

ls

AG

P sc est hu al le o z zi-

Im

pu ls

Röntgenstr. Batzenhofen Senefelder LIDL 52 Stifter-Siedlung R4 Industriepark Str. Am Ballonst Edenbergen Thyssenstr. West Stadtbauhof Röntgenstr. Nord Sternodrom Thyssenstr. Ost Rettenbergen Alfred-Eckert-Weg Gutenbergstr. Brucknerstr. Kirchpl. Gerfried Nord Röntgenstr. Süd Batzenhofen Senefelder 27 56 LIDL GerstStr. Mitte Hery Park Ballonstartpl. Gersth hofen Am Edenbergen Thyssenstr. West Stadtbauhof Strasser Hirblingen Händelstr. Berliner Platz Ost Bf Hammel 56 57 512 Rathauspl Thyssenstr.Süd Ost Rettenbergen Mozartschule

Robert-Bosch-Str. SchulBrucknerstr. Kirchpl. Gerfriedswelle zentrum Schmid Logistik Gersthofen ISA Strasser

Zo ll nw ern irt str. /D Rv Di S es el br üc ke M AN re



in dl

ut t Bi gar be te rb r S ac tr hs . tr.

ng

lsa

Ha

2010 10 20 rc h M e itt e

Ki

te s Ho To Au chs r c

Ro

i

he

el

Ad

a

Vi

24 25 Haunstet

.

R7 R8

Bg Jo m h

R7 R8

Ad el Bg Jo h Vi m h.a- eid .-R St C s ie rau H laud tr. ge ß irs ia r- -S es -S St tr tr tr r. . . .

Ki

rc h M e itt e

t

n

es

ge

W

ll-

er

tb

Ho

s-

Th Pl .-H at eu z/ ss IH K

ia

ad

St

El

n. tia us tr ris Ha l-S Ch rig- Boh e Di m. of Bg dh ie tfr es of W rH ge er tb nad ia. s r. St str au St l-riS H lChl g- oh Ho ri B s- ie .ia D gemn of El Bg dh er ie tb t tfr ad eses of St WW rH ge er tb ad r. St St

Am

Ka

th ar

Vo ge

W in est en be rg No r Vo M d ge itt lsa Am U e ng lm Ka er th La W ar n e in ds st en tr. be rg No Kr rd ie M gs ha itte Sc be Ulm hä r e rL rtl He st an r. im d Fastr ga lk . rte St Bä en n .T re we ha Ga nb g dd e s äu Kr w rgl er s ie gs k ha b Sc e hä Nr or rtl dfr He st i r. h edim of F ga al k rte St Bä en n .T re we ha Ga nb Bäg Zo dd sw erg re lle äu er l nw rns s t irt k /D r. Rv No Die S rd se fri lb rü e ck ho de Mf AN

St

St ut t Bi gar be te rb r S ac tr hs . tr.

St. Emmeram Bekenntniskirche Festplatz Ziegeleistr. Mühlweg 512 Rathausplatz 56 57 Briefzentrum Süd 511 Robert-Bosch-Str. Schul4 51 52 54 56 Goldregenw 57 58 59 Otto-Hahn-Str. Lohwald St. Emmeram Mitte Mühlbachstr. Bf. NZ-Verlag zentrum Schule Schmid Logistik GVZ Festplatz IKEA Oberhausen NordHammerschm P+R Ottmarshausen Nord Eichenwald Schule Am Roggenfeld ISA 59 Ziegeleistr. Dr.-Schme Mühlbachstr. Portnerstr. Täfertingen Mitte Alpenhof Magde Schmutterbrücke Briefzentrum Am Eichenwald Nord Mühlweg Titania Süd 511 St.-Lukas-Str. Firnhaberau 4 51 52 54 56 57 58 59 306 410 Schlipsheim Otto-Hahn-Str. Bf. Lohwald Neusäß Täfertinger Weg NZ-Verlag Schule Oberhausen IKEA Gutenbergstr. GVZ Lukassiedlung H Oberhausen Nord P+R Siegfriedstr. Eichenwald Schule s 59 R4 SchmutterparkAm Roggenfeld Eschenhof Siedlerweg Portnerstr. 640 Bärenkeller EmmausHainhofen Lange Alpenhof SchulAm Eichenwald kirche Nord Titania Firnhaberau 22 23 zentrum Gewanne R6 Schlipsheim Bf Weg Firnhaberau Neusäß Neusäß Täfertinger Winterstr. Oberhausen Gutenbergstr. Siegfriedstr. AdalbertWertinger Hammerschmiedweg Seniorenheim R4 Gh Schmutterpark Stifter-Str. Ost 640 Bärenkeller Str.Eschenhof EmmausDieboldKirschenweg Schuster Raiffeisenb. kirche Hainhofen SchulLange str. Süd Am Wachtel27 21 Schill-Café Abzw. Süd R6 zentrum Gewanne 21 schlag Neusäß Bf Winterstr. Am Grünland Bahnhof Westheimer Deuterstr. Str. Auerstr. AdalbertSchule Wertinger Am EulenOberhausen Ottostr. Schule Albrecht-D Seniorenheim Gh Stifter-Str. Ost horst Str. Senkelbach DieboldSchuster Kinderklinik Raiffeisenb. str. Drentwettstr. Süd Am Wachtel-Kobel27 21 Kolbe Westheim Abzw. SüdBf Klinikum R6 21 32 schlag Stenglinstr. weg BKH Bahnhof 4 Westheimer Str. Deuterstr. Lechh. S Auerstr. Westheim Am Eulen- Schule Oberhausen Ottostr. Schule KernFis horst Neusässer 2 SenkelbachOberhausen Bf/ 2 Fraunho Kinderklinik riedstr. Kriegshaber Drentwettstr. Str. Westheim Bf Klinikum H.-Haller-Pl.Stephingerberg 2 32 West Augsburg P+R 641 KobelR6 Stenglinstr. 4 weg BKH 4 Blaue Ka Westheim Schule Ost Wertachbrücke Ulrichsbr 2 Daimlerstr. Kern512 4 Fischertor Mozarth Neusässer 2 2 Kriegshaber Plärrer Oberhausen Bf/ Berliner Alle Benzstr.riedstr. Ko Landvogtstr. Klinik Str. H.-Haller-Pl. Augsburg West P+R 641 2 Brunntal Jakobertor Volkhart Vincentinum Blaue Kappe 33 R11 Klinkertor Schule Ost Wertachbrücke Dom/S 2 Daimlerstr. Fuggerei 512 Gieseckestr. 4 West Mozarthaus/ R4 Plärrer Kulturpark Theater Benzstr. Kolping Landvogtstr. R6 Pilgerhausstr. Markgrafenstr. Steppach Brunntal Bgm.2 Volkhartstr. Diakonissenhaus 43 Ackermann-Str. R11 Reinöhlstr. Barfü Klinkertor Dom/Stadtwerke Gieseckestr. R4 Karlstr. Am Alten Hessenbach 1 West Kriegshaberstr. Kulturpark Theater Dayton Ring Prinzregentenstr. R6 Steppach Markgrafenstr. City-Ga Bgm.Pfersee Rathauspl. Königspla Diakonissenhaus 43 Reinöhlstr. Flandernstr. Ackermann-Str. Ludwigshafener Str. 2 Margaret Hessenbachstr. Moritzpl. Nord Am Leiterle Am Alten Hessenbach Kriegshaberstr. Dayton Ring Prinzregentenstr. Ulrichspl. Flandernstr. Pfersee Luitpoldbrücke Rosenaustr. 3 6 Spitalweg Königsplatz 4 Ludwigshafener Str. Hessenbachstr. Nord Am Leiterle 23 Eberlestr. Deuringen Str./ 6 Augsburg Hbf 4 Luitpoldbrücke Rosenaustr.Augsb. 3 Spitalweg 4 1 Herz-Jesu R7 Eberlestr. DeuringenWest 42Hbf 72 641 Beim 3 R8 H 3 Augsburg 4 Pfersee 6 BismarckSchuleAugsb. Str./ brücke Ziegelstadel S Herz-Jesu Alpen-Mor Hans-Adlhoch-Str. R7 Frohsinnstr. Rathaus Stadtbergen West Leitershofer Str. Kongress am Park str. 2str. 641 Pfersee 42 72 Beim 3 R8 3 Dr.-Frank-Str. Schule Chemnitzer Anna-Hintermayr-Stift Ziegelstadel 3 MorellHans-Adlhoch-Str. 35 Pfersee Süd Str. Stadtbergen RathausKappbergstr. str. Prinz-Karl-Viertel Leitershofer Str. 43 Kongress am Park Uhlandstr. ServatS Dr.-Frank-Str.Löschweg 640 Chemnitzer Anna-Hintermayr-Stift Burgfrieden 1 Polizeipräsidium 35 Pfersee Kappbergstr. Leitershofen Hochfeldstr. Süd Str. Nord Gabelsbergerstr. Bergstr. Gymn. bei St. Ann 43 Uhlandstr. Servatiusstift Leitershofen B Löschweg 640 512 641 1 Kreuz Burgfrieden Maria Stern 42 Leitershofen Nord Polizeipräsidium 3 Memminger 2 Str 35 Bergstr. Gögg. 70 Isegrimstr. Kornstr. Gabelsbergerstr. Gymn. bei St. Anna Kollman Seniorenheim Leitershofen 512 641 41 Kreuz Maria Stern 42 Am Bühl Von-Parseval-St Klausenberg Memminger Str. Eichleitnerstr. Hoch 35 Radegundis Gögg. Hennchstr. Isegrimstr. Kornstr. HessingSchwabenweg Kollmannstr. Seniorenheim 70 Messe N Kliniken41 Am Bühl Klausenberg 72 640 Rathaus Eichleitnerstr. Wellenburg 72 Radegundis Hochfeld FachoberMessezen HessingSchwabenweg schule Göggingen Messe Nord Radaustr. Me Kliniken Brandweg 72 640 Rathaus Wellenburg 72 Bergiusstr. Welfenstr. Messezentrum Göggingen 1 70 S Neubergheim Ost Göggingen Radaustr. Messe Brandweg Olof-Palme-Str. Widdersteinweg Bukowina- Mes Bergiusstr. Süd Göggingen 1West Welfenstr. 70 Neubergheim Institut/PCI Gustav-Stresemann-Str. B Neubergheim Ost Mühlstr. Messe Olof-Palme-Str. Widdersteinweg Universität R7 Neubergheim West Gustav-Stresemann-Str. Lindauer Str. 3 Baggersee Mühlstr. R8 FußV BBW/ R7 Institut für PhysikAren Jakob-Krause-Str. Lindauer Str. 76 Baggersee B R8 Inningen Fuchssiedlung Fußball- Landesamt für Nord 76 Arena 38 Nord Ferrozell Jakob-Krause-Str. Umwelt Inningen Fuchssiedlung M Inningen Bergheim Kirche Nord Wasserturmstr. 38 Nord Ferrozell Siemens II 2 Kop 2 Inningen Süd Kohlstattsiedlung Bergheim Kirche Olympiastr. Wasserturmstr. Inningen733 Bf 734Ho Ost Bergheim 38 76 Süd Kohlstattsiedlung Kopernikusstr. Tiberiusstr. str Flachsstr. Inningen Bf HofackerSportplatzstr. Ost Bergheim 38 76 Tiberiusstr. Waage str. AufTaubenstr. dem Nol Sportplatzstr. H Marienburger Waage Haunstetten Str. Auf dem Nol 735 3 West P+R Haunstetten 735 S 3 West P+R Roggenstr. Haunstetten O Haunstetten Lehárstr. Nord Mitte 27 56 Mühlbachstr.

GerstMitte Ottmarshausen hofenNordHery Park HirblingenTäfertingen Mühlbachstr. Händelstr. Ost Mitte Bf HammelSchmutterbrücke Süd

Mit den kostenlosen Apps AVV.mobil und swa-FahrInfo wissen Sie auch u Mit den kostenlosen Apps AVV.mobil und swa-FahrInfo wissen auch unterwegs immer, wo´s langgeht: Einfach dieSie nächstgelegene Haltestelle anzei wegs immer, wo´s langgeht: die nächstgelegene Haltestelle anzeigen lassenEinfach oder bequem die gewünschte Verbindung abfragen. Und den passe lassen oder bequem die gewünschte Verbindung abfragen. Und den passenden Fahrschein können Sie direkt als Handyticket kaufen. Fahrschein können Sie direkt als Handyticket kaufen.

Ihre Partner im AVV Ihre Partner im AVV

und 20 weitere Partner und im A im AVV-Regionalbusverkehr

144

ung

Industriepark

. Nord ert-Weg . Süd tartpl.

Zo en ller w ns t irt /D r. Rv Di S es el br üc ke M AN

Ha

in

dl

Sc hl Al eie te rm rO a st che Do B frie rst n ri d r. Zu au xen hof sa str er Sy m . S tr. r s Ep . Or tr. p th To ane . Ki bl r S rch St ach tr. e .- e Si An r S Sc ed to tr. hl lu nn Al eie G h. g te rm rO a Sc st che Säg hlo Do B frie rst ew ß n ri d r. er Zu au xen hof k s s e Sy am tr. r S tr. r s Ep . Or tr. pa th To ne . Ki b r rc St lach Str. he .- e Si An r S ed to tr. lu n Gh ng . Sä Sch ge loß w er k

ch r. st r.

M e W die el nz tb en ild t Ve rum rla g

M e W die el nz tb en ild t Ve rum r la g

Im pu P ls s c es t AG hu al le oz zi-

52 Stifter-Siedlung Industriepark Berliner Platz Röntgenstr. Nord Mühlhausen Ludwigshof Mozartschule Sternodrom dswelle Alfred-Eckert-Weg Bekenntniskirche Röntgenstr. Süd LIDL hofen Umweltzentrum Am Ballonstartpl. Abzw. Flughafen Stadtbauhof Berliner Platz latz Mühlhausen Ludwigshof Goldregenweg nstr. Ost Mozartschule Brucknerstr. Kirchpl. Gerfriedswelle Hammerschmiede Bekenntniskirche 211 212 Industriegebiet Dr.-Schmelzing-Str. Hery Park 46 Gersthofen Tancherichweg Strasser Umweltzentrum Magdeburger Str. Händelstr. Am Mittleren Moos Abzw. Flughafen 48 St.-Lukas-Str. WTB Derching 56 57 512 Rathausplatz Süd 306 410 Aindlinger Str. r. Goldregenweg SchulHammerIndustriestr. St. Emmeram Lukassiedlung zentrum Kurt-Schumacher-Str. k Hammerschmiede schmiede Festplatz Mühlstr. 211 212 Industriegebiet Siedlerweg Lechh. Industriegebiet ISA Dr.-Schmelzing-Str. Ziegeleistr. 46 Tancherichweg Abzw. Stätzling Magdeburger Str. Mühlweg Am Mittleren Moos m 22 23 Firnhaberau Fa.48 Karstadt Steinerne Furt St.-Lukas-Str. WTB Derching Kleesiedlung Süd Aindlinger Str. 4 51 52 54 56 57 58 59 306 410 r. HammerHammerschmiedweg Industriestr. A Mühlmahdweg Lukassiedlung Oberhausen Nord P+R Kurt-Schumacher-Str. Linke Brandstr. Kirschenweg schmiede Mühlstr. Siedlerweg Derchinger Str. Industriegebiet Lechh. Alpenhof Schill-Café Abzw. Stätzling FirnhaberauBrunnenstr. Sterzinger Str. 22 23 Am Grünland Klausstr. Steinerne Furt Fa. Karstadt Firnhaberau Kleesiedlung Oberhausen Albrecht-Dürer-Str. Stätzling Hammerschmiedweg Mühlmahdweg Eschenhof Lechhausen Linke Brandstr. Kirschenweg Kolbergstr. Derchinger Str. Brunnenstr. Lechh. Schlößle 45 48 Schill-Café Sterzinger Str. Am Grünland Klausstr. 37 Abzw. Stätzling Fraunhoferstr. Albrecht-Dürer-Str. Haberskirch Stätzling 1 37 Stephingerberg Lechhausen 44 46 7 21 Kolbergstr. Kreisstraße Stätzlinger Str. RadetzZachhäusUlrichsbrücke Kulturstr. kystr. Kirche kirche 45 48 Lechh. Schlößle schertor Oberhausen Berliner Allee Ottostr. Curtiusstr. 37 Feuerhaus Golling Abzw. Stätzling Fraunhoferstr. KlinikSenkelbach KUKA/ Jakobertor Drentwettstr. Haberskirch Vincentinum Wulfertshausen Kreisbauhof 1 37 Stephingerberg Partnachweg appe 33 44 46 Kreisstraße Stätzlinger Str. Radetz4 Fuggerei Lechhausen Neuer Ostfriedhof Zachhäushaus/ Ulrichsbrücke 1 29 31 Kulturstr. kystr. Kirche kirche Fischertor olping Pilgerhausstr. Forggenseestr. 2 ReichenOberhausen Bf/ Curtiusstr. Berliner Allee Feuerhaus Golling tstr. 2 Klinik berger Str. H.-Haller-Pl. KUKA/ Kreisbauhof Barfüßerbrücke Tannheimer Str. Vincentinum Jakobertor Eibseestr. Stadtwerke Partnachweg Wulfertshausen Blaue Kappe 33 WKarlstr. ertachbrücke Kammgarn Herzog1 Fuggerei Mittelberger Str.1 29 31 Lechhausen Neuer Ostfriedhof Wilhelm-Hauff-Str. 4 Mozarthaus/ standstr. Plärrer City-Galerie/ Wifferts- Forggenseestr. Pilgerhausstr. . Rathauspl. 36 ReichenHerrenbach VHSKolping Brunntal Neuschwansteinstr. 2Textilmuseum Volkhartstr. hausen berger Maria Str. Schule 6 Moritzpl. Margaret Barfüßerbrücke R11 2 Tannheimer Str. Eibseestr. Klinkertor Dom/Stadtwerke Schwaben Kammgarn Spickel Friedberg West P+R 6 30 31 102 Gärtnerstr. Alber 6 HerzogR4 Karlstr. Ulrichspl. 1 West Center Theater Mittelberger Str. Wilhelm-Hauff-Str. standstr. R6 6 City-Galerie/ atz Diakonissenhaus Wifferts33 36 200 201 202 Rathauspl. Herrenbach 43 VHS 36 Meringer Neuschwansteinstr. Textilmuseum 23 hausen Schule 2 6 Moritzpl. Margaret Str. Süd Maria n Hessenbach 6 Schwaben Spickel Bahnhof 6 30 31 102 R2 Alber 6 Friedberg West P+R Gärtnerstr. Prinzregentenstr. Friedberg Ulrichspl. Center 4ersee 1 R2 Hochzoll Bf 6 Königsplatz 33 36 200 201 202 Meringer bachstr. 203 BismarckHaunstetter 2 3 R1 Friedberg Bf 6 Str. Süd Weißenseestr. brücke R2 Str. Bf 6 R11 Bahnhof 204 AlpenFriedberg rücke Rosenaustr. Frohsinnstr. 3 4 1 R2 Hochzoll Bf R2 str. Bay. Wirt Hochzoll 2 Rederzhausen 205 Goethestr. estr. BismarckR1 Haunstetter Friedberg Bf 203 Augsburg3Hbf 4 6 sb. Str./ rellTrettachstr. Weißenseestr. brücke 206 Str. Bf R11 z-Jesu . Alpen204 Ottmaring Prinz-Karl-Viertel R7 Frohsinnstr. Höfatsstr. Schwabhof Schertlinstr. R2 str. Bay. Hochzoll 32 207 Wirt 72 641 Pfersee 2 R8 Rederzhausen 205 Zoo/ R1 Goethestr.Siedl. Lindenau Hochfeldstr. Nr. 5 3 Morell- Botanischer Garten Trettachstr. 208 R11 s-Adlhoch-Str. 206 Hügelshart tiusstift str. Berufsschule Ottmaring Münchner Str. Innsbrucker Str.Höfatsstr. Prinz-Karl-Viertel Kongress am Park Schwabhof 209 Schertlinstr. 32 207 3 2 r Oberländer Str. Siedl. Lindenau Zoo/ R1 na Anna-Hintermayr-Stift Hochfeldstr. Botanischer Garten 210 Nr. 5 208 R11 43 ndstr. Hügelshart Von-Parseval-Str. Servatiusstift 1 Münchner Str. Innsbrucker Str. r. urgfrieden Murnauer Berufsschule Weg 30 Hochzoll Süd Hennchstr. Polizeipräsidium 209 3 2 Oberländer Str. nnstr. Bergstr. Gymn. bei St. Anna 210 hfeld FachoberHochzoll Kuhsee 29 Von-Parseval-Str. 42 35 schule Memminger Str. Murnauer Weg 30 Hochzoll Süd Hennchstr. Nord Friedr.Kollmannstr. Deffner-Str. 41 ntrum Eichleitnerstr.Siemens Hochfeld FachoberHochzoll Kuhsee 29 esse Schwabenweg schule BukowinaMesse Nord Süd Friedr.640 Rathaus Institut/PCI Deffner-Str. Beim Dürren Ast Messezentrum sseGöggingen Siemens Universität Messe Siebenbrunn BukowinaBergiusstr. Süd . 3 Volkssiedlung Institut/PCI 70 BBW/ Beim Dürren Ast 71 Siebenbrunn Messe Olof-Palme-Str. g Institut für Physik Universität Baugenossenschaft Siebenbrunn Gustav-Stresemann-Str. ßball- Landesamt 3 Volkssiedlung für Schule BBW/ na 71 Siebenbrunn Umwelt R7 Institut für Physik Süd Siebenbrunn Messerschmitt Lindauer Str. Baugenossenschaft R8 FußballSiemens II Landesamt für Schule 25 71 Haunstetten 2 24 Arena Nord Umwelt Inningen Olympiastr. Messerschmitt Siebenbrunn Süd Jägerhaus rd 733 734 Ferrozell II pernikusstr. Georg-Käß-Siemens Klinikum 2 Süd 24 25 71 Haunstetten Nord Flachsstr. Pl. ofacker- Wasserturmstr. Olympiastr. Jägerhaus r. Taubenstr. 733 734 Kopernikusstr. Georg-KäßKlinikum Süd Hotel Gregor Flachsstr. Inningen Bf Marienburger Str. Pl. Ost Hofacker. Dr.-Troeltsch-Str. str. Taubenstr. R1 R11 Sportplatzstr. Seniorenwohnheim Hotel Gregor Marienburger Str. age Auf dem Nol Rentmeisterstr. Roggenstr. Dr.-Troeltsch-Str. R1 R11 Offenbach Karree Haunstetten 735 Seniorenwohnheim R1 3 Lehárstr. West P+R Rentmeisterstr. Roggenstr. Regionalzug Lavendelstr. Offenbach Karree R1 Haunstetten Straßenbahn Lehárstr. Regionalzug 24 25 Haunstetten Süd 1 Lavendelstr.

in dl

Ha

Fi c Gl hte as l pa bac hs la Pr tr. ov S st O ia ch Fr sra ntb ack itz m a s ch tr. -K q. oe lle -S tr.

Am E A is -D Hoc fra kan ie hz br al se o üc l-G ll M ke ym it na te siu m

te s Ho To Am Au chs r E gRs. ch H Af iska -b u o r Th Duireg le ch abr nal m .-W sel zoll ück an ie -G M e n- de ym it na te Lo Str. siu ca lb m ah n

AVV-Regionalbus

R1

1

200

35

AVV-Regionalbus

Verknüpfungspunkt verschiedener Verkehrsmittel

Stadtbus

Linienbezeichnung Endhaltestelle

R1

nterigen d swa-FahrInfo wissen Sie auch unterenden nächstgelegene Haltestelle anzeigen rbindung abfragen. Und den passenden icket kaufen.

20 10 20

Straßenbahn

1

Stadtbus

1

Innenraum: Zonen 10 und 20

Verknüpfungspunkt verschiedener Verkehrsmittel 200

35

20 10 20

Übergangszone: Geltungsbereich Miniticket

Linienbezeichnung Endhaltestelle Innenraum: Zonen 10 und 20 Übergangszone: Geltungsbereich Miniticket

AVV-Kundencenter Tel. 0821/157 000 AVV-Kundencenter Tel. 0821/157 000 swa Kundenzentrum Tel. 0821/650 058 88 swa Kundenzentrum Tel. 0821/650 058 88 www.avv-augsburg.de www.avv-augsburg.de

d 20 weitere Partner AVV-Regionalbusverkehr und 20 weitere Partner im AVV-Regionalbusverkehr

2016

2016

Änderungen vorbehalten © AVV GmbH/Stand 12/2015

24 25 Haunstetten Süd

Änderungen vorbehalten © AVV GmbH/Stand 12/2015

Ad el Bg Jo h Vi m h.a- eid .-R St C s ie rau H laud tr. ge ß irs ia r- -S es -S St tr tr tr r. . . .

R.

Th Pl .-H at eu z/ ss IH K

Ro

Gl

te s Ho To Au chs r gs ch b u Th urg le m .-W an ie n- de Lo Str. ca lb ah n

Ro

Th Pl .-H at eu z/ ss IH K

aid .-R .-St C s ie rau H laud tr. ge ß irs ia r- -S es -S St tr tr tr r. . . .

m

Pr

as

Fi ch

ho f

te l pa bac hs la tr. ov S st c O ia h Fr sra ntb ack itz m a s ch tr. -K q. oe lle -S tr.

Bä r

0 20 10 20 10

145

Stichwortregister Agita – Agentur für Kindertagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aidsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AIESEC (s. Praktikantenaustausch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Akademisches Auslandsamt (s. auch Auslandsstudium) . . . . . . . . . . . . Akademische Berufsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AnglistenTheater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitslosenunterstützung (s. Arbeitslosengeld/-hilfe) . . . . . . . . . . . . . Arbeitsvermittlung (s. Jobvermittlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AStA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Augsburger Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Augsburger Universitätsstiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausbildungsförderung (s. BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auslandsreisen (s. Krankenversicherung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auslandsstudium (s. auch BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausländerbetreuung (s. Akad. Auslandsamt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausländerbetreuungstelle/Einwohnermeldeamt . . . . . . . . . . . . . . . .

128 121   88   27 111 134   58   85   97   46   43   28   22   29 106 110

Babybetreuungsgruppe (s. Kleinkinderbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . 126 BAföG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   28 Bayerische Elite-Akademie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   43 Beglaubigungen (s. b!st) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Beihilfen (s. Hilfe für Mutter und Kind) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Beihilfen für ausländische Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Behinderte Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Beratungshilfe (s. Beratungs- und Prozesskostenhilfe) . . . . . . . . . . . . . . 64 Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Berufsberatung (s. Akadem. Berufsberatung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Betreuungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Beurlaubung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Bibliotheken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 b!st . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Blindengeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Bürgerbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Bundesbahnermäßigung (s. Fahrpreisermäßigung) . . . . . . . . . . . . . . . 62 Bundesversorgungsgesetz (s. Erziehungsbeihilfe) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Cafeterien (s. Mensen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Campus Card . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 CampusKunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Chor (s. Musik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Cusanuswerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Career Service (s. Studium & Beruf ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Darlehen durch das Studentenwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Deutsch als Fremdsprache (s. Sprachenzentrum) . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Deutscher Kinderschutzbund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Donum Vitae . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Drogen- und Suchtberatung (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . 117 DSH-Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Einkommenssteuererklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Einschreibung (s. Immatrikulation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Erziehungsbeihilfe (BVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Elterngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Evang. Studentengemeinde (ESG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Evang. Studienwerk Villigst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Exmatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Fahrpreisermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Familienservice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 F.AU.ST e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Ferienkurse (s. Sprachenzentrum) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Ferientätigkeit im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Frauenbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Frauenhaus Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118

146

Frauenhaus Kempten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Frauennotruf Wildwasser Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Frechdachs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Friedrich-Ebert-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Friedrich-Naumann-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Fundsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Gustav-Schickedanz-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

41

Hanns-Seidel-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Hans-Böckler-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Heinrich-Böll-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Hilfe für Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Hochschulchor (s. Musik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Hochschulgemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Hochschulsport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 IAESTE (s. Praktika) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Immatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 International Office . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 ISIC – internationaler Studentenausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Jobben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jobbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jobcenter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jobvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jugendherberge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kanal C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kath. Hochschulgemeinde (KHG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kinderbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kindergarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kindergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kindernest e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kinderschutzbund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kleinkinderbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Konrad-Adenauer-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Konzerte (s. Theater) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

86 85 58 85 79

134 123 126 126 55 127 128 126 35 135 18

Landeserziehungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Malteser-Hilfsdienst (s. Studium behinderter Studenten ) . . . . . . . . . . . 142 Mieterverein (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Meldepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Mensen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Notdienste/Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Öffentliche Verkehrsmittel (siehe Verkehrsverbindungen) . . . . . . . . . . . . 80 Ökumenische Hochschulgemeinde Kempten (ÖHSG) . . . . . . . . . . . . 123 Orchester (s. Musik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Oskar Karl-Forster-Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Otto-Benecke-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Pflegedienst (s. Studium behinderter Studenten) . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Planetarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Praktika (s. auch Jobben und BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Praktikantenaustausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Praktische Studiensemester (s. Praktika) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Pro Familia (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Prozesskostenhilfe (s. Beratungs- und Prozesskostenhilfe) . . . . . . . . . . . . 64 Psychologische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Psychosoziale Beratungsstellen (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . 113 Rechtsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Reisen (s. Auslandsreisen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Romanistentheater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Rosa Luxemburg Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rückmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

147

Schlüssel verloren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Semesterticket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Sexualberatung (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Sozialwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Sprachenzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Sprachkurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Sprachprüfung (s. TestDaF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Sprecherrat (s. Studierendenvertretung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Steueridentifikationsnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Stiftung Deutsche Sporthilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Stiftung der Deutschen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Stiftung Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Stipendien für ausländische Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Studentenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Studentenkanzlei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Studententheatergruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Studentenvertretung Studentenwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Studentenwerksbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Studierenden-Wohnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Studienabschlussdarlehen (s. Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Studienamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Studienführer (s. Vorlesungsverzeichnis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Studiengänge (s. Studienmöglichkeiten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Studienkredit der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Studienstiftung des deutschen Volkes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Studierendeninformationsbüro der Uni Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Studierendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Studieren mit Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Studium behinderter Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Swop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Telefongebührenermäßigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 TestDaF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Theater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Theatergruppen an der Universität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Tutoren in den Studierenden – Wohnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Überbrückungsdarlehen (s. Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Unterhaltsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Verbraucherberatung (s. Beratungsstellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Vereinigte Stipendienfonds der Stadt Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Verkehrsverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Vorlesungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Willkommen an den Augsburger Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Wohnberechtigungsschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Wohnheime (s. Studierenden-Wohnanlagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Zentrale Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Zimmervermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Zweitwohnungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Zulassungsbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Folgende Firmen haben durch ihr Inserat die Herausgabe des Wegweisers „Studieren in Augsburg und Kempten“ dankenswerterweise unterstützt: Druckerei Walch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Sozialbau Kempten GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Stadtsparkasse Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U2 Techniker Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

148

CAMPUSKUNST

… die offene Bühne für studierende Newcomer! Ein Mal im Semester an den Hochschulen in Augsburg.

Du bist reif für ein großes Publikum? Das Studentenwerk bietet Dir eine Plattform. Musik, Comedy, Tanz, Akrobatik, Zauberei – solo oder mit ganzer Band… alles ist erlaubt.

Vorhang auf für Deine Darbietung! Jetzt anmelden! [email protected] www.campuskunst.de