ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG (AVZ) GEMÄSS § 6 UVPG STANDORTGLEICHEN NEUBAU DER 380-KV-FREILEITUNG DOLLERN – LANDESGRENZE NI/SH LH-14-3105

Verfasser:

BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Jungfernstieg 44 24116 Kiel Telefon: 0431/ 99796-0 Telefax: 0431/ 99796-99 Kiel, den 01.06.2015 .............................................................. geändert, den 29.02.2016

Bearbeitung:

Dipl.-Ing. Uwe Herrmann Landschaftsarchitekt BDLA Dipl.-Ing. Philipp Schröder Dipl.-Ing. Stephan Wilmbusse Dipl.-Biol. Sigrun Schneeberg

Auftraggeber:

TenneT TSO GmbH Bernecker Str. 70 95448 Bayreuth

Bayreuth, den 01.06.2015 ........................................................... geändert, den 29.02.2016

Standortgleicher Neubau der 380-kV-Leitung Dollern-Landesgrenze – Allgemeinverständliche Zusammenfassung (AVZ)

INHALT............................................................................................................................................ SEITE 1

AUSGANGSSITUATION.............................................................................................................. 4

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GEPLANTES VORHABEN .......................................................................................................... 4 2.1 Vorhabensbeschreibung........................................................................................................ 4 2.2 Wirkfaktoren......................................................................................................................... 12

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ALTERNATIVEN UND VARIANTEN ......................................................................................... 14

4

UMWELTBESCHREIBUNG ....................................................................................................... 16 4.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................................... 16 4.2 Schutzgut Tiere.................................................................................................................... 17 4.3 Schutzgut Pflanzen.............................................................................................................. 21 4.4 Schutzgut Boden ................................................................................................................. 24 4.5 Schutzgut Wasser................................................................................................................ 26 4.6 Schutzgut Klima / Schutzgut Luft......................................................................................... 27 4.7 Schutzgut Landschaft .......................................................................................................... 28 4.8 Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................... 29 4.9 Wechselwirkungen............................................................................................................... 30

5

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS ..................................................................................... 31 5.1 Zusammenfassung der relevanten Auswirkungen des Vorhabens ..................................... 31

6

MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINDERUNG BZW. ZUM AUSGLEICH UND ERSATZ DER ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ...................... 33 6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ....................................................................... 33 6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.................................................................................... 34

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SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ...................................................................... 36

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I

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Abkürzungsverzeichnis AVZ

Allgemeinverständliche Zusammenfassung

AVV Baulärm

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm

BBodenSchG

Bundesbodenschutzgesetz

BImSchG

Bundesimmissionsschutzgesetz

BImSchV

Bundesimmissionsschutzverordnung

BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz

BSchG

Bodenschutzgesetz

DSchG

Denkmalschutzgesetz

EEG

Erneuerbare-Energien-Gesetz

EnLAG

Energieleitungsausbaugesetz

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

EOK

Erdoberkante

FFH-RL

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

FStK

Niedersächsische Fundstellenkartei

ggf.

gegebenenfalls

i.V.m

in Verbindung mit

kV

kilo Volt

LBEG

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

LBP

Landschaftspflegerischer Begleitplan

LBR

Landschaftsbildraum

LRP

Landschaftsrahmenplan

LSG

Landschaftsschutzgebiet

NAGBNatSchG

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz

NBodSchG

Niedersächsische Bodenschutzgesetz

NDK

Niedersächsische Denkmalkartei

NLWKN

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

NSG

Naturschutzgebiet

NTP

Nationalpark

NWG

Niedersächsisches Wassergesetz

pnV

Potenzielle natürliche Vegetation

RROP

Regionales Raumordnungsprogramm

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II

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TA Lärm

Technische Anleitung Lärm

TA Luft

Technische Anleitung Luft

TK

Topographische Karte

UG

Untersuchungsgebiet

UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung

UVS

Umweltverträglichkeitsstudie

UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UW

Umspannwerk

WEA

Windenergieanlagen

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III

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1 AUSGANGSSITUATION Um die Anforderungen zukünftiger EEG-Einspeisungen aus Schleswig-Holstein und eine geplante höhere Kuppelkapazität zwischen Deutschland und Dänemark zu erfüllen, ist unter Nr. 1 der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) der vordringliche Ausbaubedarf der 380-kVHöchstspannungsleitung Kassø (DK) – Hamburg Nord – Dollern festgestellt worden. Als Teil des Gesamtvorhabens zwischen Kassø (DK) und Dollern plant die TenneT derzeit die Erhöhung der Übertragungskapazität von Audorf über Hamburg/ Nord bis nach Dollern (NDS). Hierfür ist der ca. 7,8 km lange Teilabschnitt zwischen dem Umspannwerk Dollern und dem Mast 21standortgleich neuzubauen sowie der Abschnitt der Elbekreuzung II zwischen Mast 21 und der Landesgrenze NI/SH umzubeseilen. Im Zuge des Vorhabens wird zudem der Rückbau der 220-kV-Freileitung LH14-3101 Dollern – Stade zwischen dem UW Dollern und dem Mast Nr. 21 geplant.

2 GEPLANTES VORHABEN 2.1 Vorhabensbeschreibung Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb der 4-systemigen 380-kV-Leitung Dollern – Landesgrenze NI/SH, LH-14-3105, einschließlich der Einzelnen im Plan beschriebenen Maßnahmen. Im Einzelnen geht es dabei um folgende Maßnahmen: •

den standortgleichen Neubau auf dem ca. 7.8 km langen Teilabschnitt zwischen dem Umspannwerk Dollern und dem Mast 21,



die Umbeseilung der viersystemigen Elbekreuzung II (Mast 21 – Landesgrenze NI/SH), in dem die vorhandenen 2-er Bündel durch 4-er-Bündel ersetzt werden.



den Rückbau der 220-kV-Freileitung Dollern – Stade, LH-14-3101 zwischen dem UW Dollern – bis zum Gemeinschaftsmast Nr. 21 der 220-kV-Freileitung Stade - Sottrum (LH-142142) und der 220-kV-Freileitung Dollern - Stade (LH-14-3101).

Da während der Baumaßnahme die beiden bestehenden 380-kV-Systeme der Leitung LH-14-3105 Dollern – Wilster in Betrieb bleiben müssen, werden Provisorien benötigt, die ebenfalls Gegenstand des zur Planfeststellung beantragten Vorhabens sind. Zwischen dem UW Dollern und Mast 10 der Leitung LH-14-3105 Dollern – Wilster werden die nach Abschluss der Maßnahme rückzubauenden Masten der bestehenden 220-kV-Leitung Dollern – Stade LH14-3101 für ein Provisorium genutzt. Zwischen den bestehenden Masten 10 der Leitung Dollern – Stade und Mast 21 der 380kV-Leitung Dollern – Wilster muss ein 2-systemiges 380-kV-Provisorium errichtet werden. Weiterhin bedarf es für die derzeit über die Elbekreuzung II geführte Sw Nenndorf-Neumünster BL 577 der DB Energie GmbH zwischen dem Mast 16 und Mast 21 der Leitung Dollern – Wilster, LH-143105 eines 2-systemigen 110-kV-Provisoriums.

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Weiterhin werden mit diesem Antrag folgende Maßnahmen zur Planfeststellung beantragt: Mit Rücksicht auf die neue Leitung Dollern – Stade – Sottrum – Wechold – Landesbergen, Einzelmaßnahme Dollern – Sottrum (nach Nr. 7 der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz) werden die Maste 11 und 12 der Leitung LH-14-3105 Dollern – Wilster so ausgeführt, dass hier die Leitungsführung des geplanten Anschlusses zum geplanten UW Stade West ohne erneuten Umbau realisiert werden kann. Bei Umsetzung wird die derzeit ortsnah an Agathenburg geführte Trasse der 220 kV-Leitungen LH-14-2142 Stade – Sottrum und der im Zuge dieses Verfahrens rückzubauenden LH-14-3101 Dollern – Stade entfallen. Die Planfeststellungsunterlagen bzw. Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren für die Leitung Dollern – Stade – Sottrum – Wechold – Landesbergen werden voraussichtlich noch im Jahr 2015 den zuständigen Behörden vorgelegt.

Trassenverlauf und standortgleicher Neubau Der bestehende Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Dollern - Landesgrenze NI/SH, LH-14-3105 verläuft über eine Länge von ca. 8.9 km in nordöstliche Richtung durch die Gemeindegebiete Dollern, Agathenburg, Hollern-Twielenfleth, Steinkirchen und Grünendeich im Landkreis Stade. Im Leitungsabschnitt vom UW Dollern bis zum Mast 21 werden die Maste standortgleich ersetzt. Im Mastbereich 21 – Landesgrenze NI/SH erfolgt die Maßnahme der Umbeseilung. Hierbei bleiben die Maste der Elbekreuzung II bestehen. Der standortgleiche Neubau der Leitung beginnt am Portal im UW Dollern in der Gemeinde Dollern und führt zunächst im LSG „Rüstjer Forst“ über landwirtschaftlich genutzte Flächen in nordöstlicher Richtung. Nach Querung der Bundesstraße B73 passiert die Leitung südlich der Ortslage Agathenburg das Landschaftsschutzgebiet „Geestrand von Stade bis Horneburg“. Auf dem steilen und überwiegend bewaldeten Geestrand befindet sich der Mast 9. Im weiteren geraden Verlauf in Richtung Norden überquert die Leitung den Geestrand, welcher die deutliche Grenze zwischen Geest und Sietland (tieferliegendes Hinterland der Marschen mit den Obstplantagen und Gräben) darstellt. Vom Mast 9 verläuft die Leitung nahezu geradlinig in Richtung Elbe, kreuzt dabei die B 26 und ab dem Mast 13 das „Alte Land“.

Masten Die Masten einer Freileitung dienen als Stützpunkte für die Leiterseilaufhängungen und bestehen aus Mastschaft, Erdseilstütze und Querträgern (Traversen). Die Bauform, -art und -dimensionierung der Masten werden insbesondere durch die Anzahl der aufliegenden Stromkreise, deren Spannungsebene, die möglichen Mastabstände und einzuhaltende Begrenzungen hinsichtlich der Schutzbereichsbreite oder der Masthöhe bestimmt. Hinsichtlich ihrer Funktion unterscheiden sich Masten (Stützpunkte) in die Mastarten Abspann- und Tragmasten. Bei dem geplanten standortgleichen Ersatzneubau wird das Mastbild der Doppeltonne (Tonnenmast mit 4-Systemen) verwendet. Allgemein ist ein Tonnenmast ein Mast für die Anordnung von zwei Drehstromkreisen in drei Ebenen bei denen die unterste Traverse eine geringere Spannweite besitzt als die mittlere und diese eine größere Spannweite besitzt als die oberste. Im Regelfall haben bei Tonnenmasten die oberste und die unterste Traverse die gleiche Spannweite.

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Das gewählte Mastbild ist ein guter Kompromiss zwischen schmalem Erscheinungsbild der Masten, verbunden mit einem relativ kleinen Schutzbereich für die Freileitung und erforderlicher Masthöhe. Eine Darstellung für den verwendeten Masttyp sind der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Abb. 1: Masttyp Doppeltonne, Tragmast (exemplarisch)

Beseilung, Isolatoren, Blitzschutzseil Standortgleicher Neubau Die Freileitung besteht aus vier Stromkreisen mit einer Nennspannung von 380.000 Volt (380 kV). Jeder Stromkreis besteht aus 3 Phasen, die an Querträgern (Traversen) der Masten mit Abspannoder Tragketten befestigt sind. Die Lage der Leiterseile im Raum zwischen den Masten entspricht der Form einer Kettenlinie, die einer Parabel ähnelt. Jede Phase besteht aus vier Teilleitern (4erBündel), die mit Abstandhaltern zusammengefasst sind. Als Leitermaterial werden Leiterseile vom Typ 565-AL1/72-ST1A („Finch“) verwendet. Umbeseilung Elbekreuzung II Die Elbekreuzung II, vom Mast 21-24, besteht derzeit aus vier Stromkreisen und einer Nennspannung von 380-kV mit einer Phasenbelegung von je 2 Teilleitern (2er-Bündel). Im Hinblick auf die erforderliche Umbeseilung werden die Leiterseile des Typs 565-AL3/72-ST1A als 4er Bündelleiter verwendet.

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Die aufgelegte Beseilung (4-er Bündel) ist technisch in der Lage, Strom mit einer Stärke von 3.600 Ampere (A) zu transportieren. Jedes Seil im Bündel kann somit 900 A übertragen. Dies entspricht einer maximalen Seiltemperatur von 80°C. Unter Berücksichtigung einer Verlustoptimierung, aber auch mit Rücksicht auf die notwendigen Reserven für die Übertragung im Fehlerfall, wird jeder Stromkreis im Regelbetrieb mit bis zu 2.160 A betrieben. Im (n-1)-(Fehler-)Fall, wenn ein Stromkreis ausgefallen ist, könnte der verbleibende Stromkreis vorübergehend mit dem max. möglichen Nennstrom von 3.600 A betrieben werden. Zur Isolation der Leiterseile gegenüber dem geerdeten Mast werden Isolatorketten eingesetzt. Mit ihnen werden die Leiterseile der Freileitungen an den Traversen der Freileitungsmasten befestigt. Die Isolatorketten müssen die elektrischen und mechanischen Anforderungen aus dem Betrieb der Freileitung erfüllen. Die wesentliche Anforderung ist dabei eine ausreichende Isolation zur Vermeidung von elektrischen Überschlägen von den spannungsführenden Leiterseilen zu den geerdeten Mastbauteilen. Darüber hinaus ist eine ausreichende mechanische Festigkeit der Isolatorketten zur Aufnahme und Weiterleitung der auf die Seile einwirkenden Kräfte in das Mastgestänge erforderlich. Die Isolatorketten bestehen beim Abspannmast aus zwei parallel in Leitungsrichtung angeordneten Isolatoren, beim Tragmast aus zwei v-förmig hängenden Isolatoren. Als Werkstoff kommt wahlweise Porzellan, Glas oder Kunststoff in Frage. Die Isolation zwischen den Leiterseilen gegenüber der Erde und zu Objekten wird durch Luftstrecken, die entsprechend den Vorschriften dimensioniert sind, sichergestellt. Die Mindestabstände der Leiterseile zum Boden/Gelände sind in der EN 50341, Tabelle 5.4.4, festgelegt. Darin wird ein Abstand von 7,8 Meter (5 m + Del [Del = 2,8 m]) zum Gelände gefordert. Das Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen mit landwirtschaftlichen Geräten wird wiederum in der DIN VDE 0105-115 (Betrieb von elektrischen Anlagen – Besondere Festlegung für landwirtschaftliche Betriebsstätten, Kapitel 7.2 Tabelle 2) geregelt. Dort ist bei 380-kVFreileitungen ein Mindestabstand von vier Metern zwischen Gerätschaften und Leiterseilen vorgeschrieben. Wenn man die Abstände beider Normen berücksichtigt, wäre bei einem Abstand der Leiterseile zum Boden von 7,8 m allerdings ein Arbeiten nur mit 3,8 m hohen Erntefahrzeugen/-geräten möglich. Da die Erntemaschinen in den letzten Jahren wesentlich höher und größer geworden sind, hat sich TenneT TSO GmbH dazu entschieden, den Mindestabstand der Leiterseile zum Boden auf insgesamt mindestens 10 m zu erhöhen, damit das Unterfahren der Leiterseile von 6 m hohen Erntefahrzeugen/-geräten möglich ist, sodass keine Einschränkungen für die Landwirtschaft bestehen. Auf den Spitzen des Mastgestänges werden Erdseile oder Erdseil-Luftkabel (LES) mitgeführt. Diese dienen dem Blitzschutz der Leitung und sollen direkte Blitzeinschläge in die Stromkreise verhindern. Auch wenn durch einen Blitzeinschlag keine größeren Schäden an den Leiterseilen verursacht werden, ist durch das Blitzseil gewährleistet, dass eine Kurzunterbrechung des betroffenen Stromkreises nicht stattfindet. Der Blitzstrom wird mittels des Erdseils auf die benachbarten Masten und über diese weiter in den Boden abgeleitet. Das Erdseil-Luftkabel ist mit Lichtwellenleitern ausgerüstet und dient neben dem Blitzschutz zur innerbetrieblichen Informationsübertragung sowie zum Steuern und Überwachen von elektrischen Betriebsmitteln (z. B. Schaltgeräten).

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Hinsichtlich des standortgleichen Neubaus zwischen dem UW Dollern und Mast 21 der 380-kVFreileitung Dollern – Landesgrenze NI/SH wird das Mastgestänge mit zwei Erdseil-Luftkabel vom Typ 264-AL1/34-ST1A (äquivalent Al/St 265/35) belegt. Im Hinblick auf die Umbeseilung der Elbekreuzung II wird zwischen den Masten 21 und 24 das Erdseil-Luftkabel vom Typ OPGW 545-AL3/83-A20SA verwendet. Hierbei werden, wie bereits derzeit bestehend, auf die Erdseile Seilmarker angebracht, die in Form eines Doppelkegels mit einem Durchmesser von 1 m und einer Länge von Spitze zu Spitze von 1,5 m haben. Der Abstand zwischen zwei benachbarten Markern soll nicht mehr als 60 m betragen. Diese werden versetzt auf die Erdseile montiert. Die Erdseile der Leitung werden ähnlich wie die Bestandsleitung und aufgrund artenschutzrechtlicher Erfordernisse auf der gesamten Länge mit Armaturen zum Schutz vor Vogelanflug versehen. Die etwa 30 x 50 cm großen, aus schwarz-weißen beweglichen Kunststofflamellen bestehenden Marker werden an beiden Erdseilen alternierend in einem Abstand von je 40 m mit zwei Aluminium-Spiralen befestigt. Die bewegliche Aufhängung der Kunststoffstäbe bewirkt den als vorteilhaft identifizierten "Kontrasteffekt", so dass eine hohe Erkennbarkeit für Vögel unter verschiedensten Lichtbedingungen und vor hellen und dunklen Hintergründen gegeben ist. Die Markierung ist allerdings nicht reflektierend, so dass über weite Entfernungen sichtbare Reflektionseffekte nicht auftreten. Im Rahmen von Langzeitversuchen wurde sichergestellt, dass die verwendeten Werkstoffe beständig gegen Witterungseinflüsse, UV-Strahlung und Schwingungen sind. Die Ausbildung der Trägerkonstruktion gewährleistet, dass keine Beschädigung am sie tragenden Blitzschutzseil auftritt und die statische Zusatzbelastung im zulässigen Rahmen bleibt. Die folgende Abbildung zeigt eine solche Markierung.

Abb. 2: Erdseilmarkierung gegen Vogelschlag

Mastgründung und Fundamente Die Gründungen und Fundamente sichern die Standfestigkeit der Masten. Sie haben die Aufgabe, die auf die Masten einwirkenden Kräfte und Belastungen mit ausreichender Sicherheit in den Baugrund einzuleiten und gleichzeitig den Mast vor kritischen Bewegungen des Baugrundes zu schützen.

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Gründungen können als Kompaktgründungen und als aufgeteilte Gründungen ausgebildet sein. Kompaktgründungen bestehen aus einem einzelnen Fundamentkörper für den jeweiligen Mast. Aufgeteilte Gründungen haben die Eckstiele der jeweiligen Masten in getrennten Einzelfundamenten verankert. Stufenfundament Stufenfundamente stellen die klassische Gründungsmethode dar. Durch den verstärkten Einsatz von Pfahlgründungen und aus wirtschaftlichen Gründen ist die Bedeutung der Stufenfundamente rückläufig. Bei entsprechenden Grundwasserspiegeln ist bei der Herstellung dieses Fundamenttyps gegebenenfalls mit Wasserhaltung zu rechnen. Plattenfundament Plattenfundamente wurden früher nur in Sonderfällen ausgeführt, wenn z. B. in Bergsenkungsgebieten, aufgeschüttetem Gelände oder abrutschgefährdetem Boden Masten gegründet werden mussten. Heute werden Plattenfundamente aus wirtschaftlichen Gründen auch eingesetzt, wenn Masten mit vier, sechs oder acht Stromkreisen errichtet werden müssen. Bei entsprechenden Grundwasserspiegeln ist bei der Herstellung dieses Fundamenttyps gegebenenfalls mit Wasserhaltung zu rechnen. Pfahlgründung Pfahlfundamente werden aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Böden mit hohem Grundwasserstand ausgeführt. Stufengründungen scheiden bei solchen Bodenverhältnissen wegen der aufwendigen Wasserhaltung der Baugrube und der sich unter Berücksichtigung des Wasserauftriebes ergebenden Fundamentabmessungen meist aus. Pfahlfundamente sind außerdem zweckmäßig, wenn tragfähige Bodenschichten erst in einer größeren Tiefe anzutreffen sind und ein Bodenaustausch von nichttragfähigen oder setzungsempfindlichen Böden unwirtschaftlich ist. Nach der Herstellungsart unterscheidet man zwischen Ramm- und Bohrpfählen. Rammpfahlgründungen erfolgen als Tiefgründung durch ein oder mehrere gerammte Stahlrohrpfähle je Masteckstiel. Zur Herstellung wird ein Rammgerät auf einem Raupenfahrwerk eingesetzt. Dies vermeidet größere Beeinträchtigungen des Bodens im Bereich der Zufahrtswege. Die Pfähle werden je Mastecke in gleicher Neigung wie die Eckstiele hergestellt. Die Anzahl, Größe und Länge der Pfähle ist abhängig von der Eckstielkraft und den örtlichen Bodeneigenschaften. Die Pfahlbemessung erfolgt für jeden Maststandort auf Grundlage der vorgefundenen örtlichen Bodenkenngrößen. Diese werden je Maststandort durch Baugrunduntersuchungen sowie Spitzendrucksondierungen ermittelt. Bohrpfahlgründungen werden in Bereichen verwendet, in denen ein erschütterungsfreies Arbeiten notwendig ist. Bohrpfähle können entweder verrohrt oder unverrohrt hergestellt werden. Mittels einer Verrohrung sind Bohrpfähle auch in nichtstandfesten und grundwasserführenden Böden anwendbar. Zur Einleitung der Eckstielkräfte in die Pfähle und als dauerhafter Schutz gegen Korrosion und Beschädigung erhalten die Gründungspfähle eine Pfahl-Kopfkonstruktion aus Stahlbeton. Umfangreiche Erd- und Betonarbeiten werden dadurch an den Maststandorten vermieden. Die Flächenversiegelung durch die Gründung, ebenso wie die zu erwartenden Flurschäden, ist gering, da keine

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geschlossene Betonkonstruktion, sondern nur Einzelkonstruktionen im Bereich der Mastecken hergestellt werden. Spezialgründungen Bei besonders schlechten Bodenverhältnissen können im Einzelfall auch individuell angepasste Sondergründungen angewendet werden. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen, wie z. B. der Leitungsdimensionierung und den zu erwartenden Baugrundverhältnissen, geht der Vorhabenträger für die 380-kV-Freileitung Dollern – Landesgrenze NI/SH davon aus, dass sowohl Pfahlgründungen, Stufen- oder Plattenfundamente zum Einsatz kommen werden. Die endgültige Entscheidung für den jeweiligen Fundamenttyp fällt aufgrund der Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen und des jeweils zur Verfügung stehenden Maschinenparks.

Abb. 3: Gründungsarten (schematische Darstellung)

Einsatz von Provisorien Im Hinblick auf die Maßnahme des standortgleichen Neubaus der 380-kV-Freileitung Dollern – Landesgrenze NI/SH ist es erforderlich, dass die Leitung während der Bauphase aus versorgungstechnischen Gründen in Betrieb bleiben muss. Dies ist dies nur unter Zuhilfenahme zusätzlicher technischer Einrichtungen möglich. Hierbei werden die Abschnitte der Leitung durch eine provisorische Leitung ersetzt. Weiterhin gibt es im Verlauf der 380-kV-Freileitung Bereiche, in denen vorhandene Leitungen gekreuzt werden und daher im Zuge der Baumaßnahmen abzuschalten sind. Diese sind ebenfalls durch eine provisorische Einrichtung zur Aufrechterhaltung des Leitungsbetriebes erforderlich. Dasselbe gilt für andere Infrastrukturen im Baufeld, wie z.B. Eisenbahnen oder Straßen. Hierfür stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung: Eine mögliche Maßnahme ist die Errichtung von Freileitungs- bzw. Baueinsatzkabelprovisorien. Freileitungsprovisorien werden i. d. R. auf Hilfsgestängen errichtet und können Abschnitte einer bestehenden Leitung durch eine provisorische Leitung ersetzen, sodass der im Arbeitsbereich der BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin

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neuen Leitung befindliche Abschnitt abgeschaltet werden kann. Baueinsatzkabelprovisorien werden entsprechend den Freileitungsprovisorien eingesetzt, kommen allerdings in Bereichen zum Einsatz, in denen aufgrund vorhandener Platzverhältnisse keine Freileitungsprovisorien errichtet werden können. Im Folgenden werden die Einsatzbereiche von Provisorien beschrieben, die zur Umsetzung der Baumaßnahme der 380-kV-Freileitung Dollern – Landesgrenze NI/SH, LH-14-3105, erforderlich sind. Nachnutzung der bestehenden parallel verlaufenden 220-kV-Freileitung Dollern – Stade, LH-143101 zwischen UW Dollern – Mast 10 Im Bereich zwischen dem UW Dollern – Mast 10, nördlich der 380-kV-Freileitung, befindet sich im parallelen Verlauf, die auf einem 380-kV Gestänge aufgelegte 220-kV-Freileitung Dollern – Stade, LH-14-3101. Da derzeit die 220-kV-Freileitung nicht im Betrieb ist, können die bestehenden Leiterseile im Bereich vom UW Dollern – Mast 10 als Provisorium für die 380-kV-Freileitung nachgenutzt werden. Da die 380-kV-Freileitung als 2-systemige Leitung in Betrieb bleiben muss, sind diverse Maßnahmen an der Provisoriumsleitung erforderlich: 

Zubeseilung und vorübergehendes Umschwenken der 2-Systeme, der 220-kV-Freileitung Dollern - Stade (LH-14-3101) zwischen dem Portal (UW Dollern) - Mast 1



Zubeseilung des in Leitungsrichtung verlaufenden rechten Systems zwischen den Masten 5 10 für das 2-systemige Provisorium auf dem bestehenden 380-kV-Gestänge der 220-kV-Freileitung Dollern – Stade (LH-14-3101).

Mastbereich 7-8 der 380-kV-Freileitung Dollern – Landesgrenze NI/SH, Kreuzung der 110-kV-Freileitung Stade – Dollern (LH-14-1213) Zwischen den Masten 7 und 8 der 380-kV-Freileitung wird die 110-kV-Freileitung Stade – Dollern der Avacon AG im Mastbereich 20 und 21 überkreuzt. Aufgrund der Baumaßnahme und der vorzufindenden geringen Platzverhältnisse ist es erforderlich die Aufrechterhaltung des Betriebes der 110-kV-Freileitung Stade – Dollern, mittels eines temporären Baueinsatzkabels zu sichern. Provisorium im Mastbereich M10 der 220-kV-Freileitung Dollern - Stade – M21 der 380-kV-Freileitung Dollern – Landesgrenze NI/SH Ein 2-systemiges 380-kV-Provisorium ist im Hinblick auf die Maßnahme des standortgleichen Neubaus der Leitung vom UW Dollern – Mast 021 zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich. Wie bereits erwähnt kann im Bereich zwischen UW Dollern – Mast 010 die parallel verlaufende 220-kV-Freileitung nachgenutzt werden. Ab dem Mast 010 der 220-kV-Freileitung wird nordwestlich der 380-kV-Freileitung das Provisorium in einem Bogen geführten parallelen Verlauf mit der 110-kV-Freileitung Stade-Dollern errichtet. Das Provisorium verläuft nach Unterkreuzung dieser 110-kV-Leitung wieder südöstlich an die 380-kVFreileitung heran und erstreckt sich dann linksseitig in Leitungsrichtung, im parallelen Verlauf, bis Mast 021. Das Provisorium wird vom Mast 010 der 220-kV-Leitung Dollern – Stade bis zum Mast 021 als Freileitungsprovisorium ausgeführt.

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Zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme werden die Freileitungsprovisorien in diesem Abschnitt in Sonderbauweise ausgeführt. Insgesamt werden 16 Provisoriumsmaste mit Masthöhen von ca. 24-55 m und Spannfeldlängen von ca. 350-450 m errichtet. Mastbereich 16 – 21, Provisorium der 110-kV-Bahnstromleitung Sw Nenndorf – Neumünster, BL 577 Ab dem Mast 16 der 380-kV-Freileitung besteht derzeit die Leitungsmitnahme der 110-kVBahnstromleitung Sw Nenndorf - Neumünster. Durch den Umbau und die Anbindung der 110 kVBahnstromleitung Sw Nenndorf-Neumünster, BL 577 an die Elbekreuzung I wird die Bahnstromleitung auf eine eigene Trasse verlegt. Aufgrund der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit wird ein 2-systemiges 110-kV-Freileitungsprovisorium erforderlich. Dieses wird ab dem Mast 6124 der Bahnstromleitung bis zum Mast 21 der 380-kV-Freileitung errichtet. Zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme werden die Freileitungsprovisorien in diesem Abschnitt in Sonderbauweise ausgeführt. Insgesamt werden 6 Provisoriumsmaste mit Masthöhen von ca. 21-42 m und Spannfeldlängen von ca. 350-450 m errichtet.

2.2 Wirkfaktoren Die von Vorhaben ausgehenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen werden als Wirkfaktoren bezeichnet, die entsprechende Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG bedingen. Wirken baubedingte Wirkfaktoren lediglich temporär während der Bauphase, so sind anlage- und betriebsbedingte Wirkungen i.d.R. von Dauer. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei der Freileitung um einen standortgleichen Ersatzneubau handelt und somit ausschließlich die projektspezifischen Zusatzbelastungen zu berücksichtigen sind. Nachfolgend werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren aufgelistet: Baubedingte Wirkfaktoren •

temporäre Flächeninanspruchnahme durch Bauflächen, Zufahrten und Provisorien



ggf. Flächenbeeinträchtigung durch den Maschineneinsatz für den Seilzug



baubedingte Schall- und Schadstoffemissionen



Scheuchwirkungen durch die Anwesenheit von Menschen, Maschinen und das Freileitungsprovisorium1

Anlagebedingte Wirkfaktoren •

Flächeninanspruchnahme durch Mastfundamente



Überspannung von Grundfläche bzw. Vergrößerung des Überspannungsbereichs



visuelle Wirkung durch Masterhöhung (UW Dollern – Mast 21) und Leiterseile als Viererbündel

1

relevante Scheuchwirkungen sind ausschließlich im Bereich des Freileitungsprovisoriums zw. Mast 10 und 21 potenziell zu erwarten. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin

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Betriebsbedingte Wirkfaktoren •

Maßnahmen im Schutzbereich, Gewährleistung der Sicherheitsabstände



Emissionen durch elektrische und magnetische Felder



Schallemissionen durch die sogenannte Korona-Entladung



Schadstoffemissionen

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3 ALTERNATIVEN UND VARIANTEN Im Rahmen der UVS wurde geprüft, ob andere Alternativen technischer oder räumlicher Art die Ziele des Vorhabens umsetzen können. Bestandteil einer sachgerechten Planung und Abwägung im Rahmen der Planfeststellung ist die Prüfung von technischen Alternativen und räumlichen Varianten. Zu prüfen sind sich anbietende Alternativlösungen. Ziel der Prüfung ist, die unter allen Gesichtspunkten günstigste Variante zu wählen. Im Vorfeld des Antrages auf Planfeststellung wurden vom Vorhabenträger unter Beachtung der Planungsleitsätze und unter Berücksichtigung der abwägungsrelevanten Gesichtspunkte grundsätzliche Alternativen geprüft, die beschriebenen Engpässe in der Stromdurchleitung zu beheben. Hinsichtlich der technischen Alternativen wurden folgende Möglichkeiten geprüft: Einspeisemanagement: Gemäß § 14 Abs. 1 EEG sind Netzbetreiber unbeschadet ihrer Pflicht zur Erweiterung der Netzkapazität nach § 12 EEG ausnahmsweise berechtigt, an ihr Netz unmittelbar oder mittelbar angeschlossene Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu regeln. Dies ist der Fall soweit andernfalls im jeweiligen Netzbereich einschließlich des vorgelagerten Netzes ein Netzengpass entstünde der Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas und Kraft-Wärme-Kopplung gewahrt wird, soweit nicht sonstige Stromerzeuger am Netz bleiben müssen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und sie die verfügbaren Daten über die Ist-Einspeisung in der jeweiligen Netzregion abgerufen haben. Ohne Verwirklichung des Vorhabens wäre dauerhaft die Anwendung eines Einspeisemanagements sowohl für an Land in die 110-kV Netze einspeisende Windenergieanlagen als auch für Offshore-Windparks im Großraum Schleswig-Holstein erforderlich. Dieses würde zu spürbaren Einschränkungen der Energieerzeugung aus regenerativen Quellen führen. Dies wäre mit § 11 EEG nicht vereinbar. Ertüchtigung des vorhandenen Netzes durch Monitoring von Freileitungen: Eine weitere Alternative wäre ein witterungsgeführter Betrieb von Freileitungen, das sogenannte Monitoring. Das Monitoring von Freileitungen nutzt bei bestimmten Witterungsverhältnissen die besseren Kühlmöglichkeiten für die Leiterseile und ermöglicht so eine höhere Strombelastbarkeit. Die Übertragungskapazität von Freileitungen wird erhöht, wobei aber auch höhere Netzverluste und ein Rückgang der Systemstabilität zu akzeptieren sind. Das Freileitungsmonitoring ist für die 380-kV Leitung Dollern-Wilster bereits in Betrieb und maximal ausgelastet. Eine Ausweitung des Monitoring ist daher nicht möglich. Einsatz von Hochtemperaturseilen: Durch den Einsatz von Hochtemperaturseilen kann grundsätzlich eine Verdoppelung des Stromes bei gleichbleibendem Durchhang der Seile erreicht werden. Der Einsatz von Hochtemperaturseilen würde zwar eine Steigerung der möglichen Übertragungskapazität bewirken, der max. mögliche Strom ist aber auch dann auf 3.600A im Störungsfall (n-1 Fall) begrenzt. Es könnten im Normalbetrieb durch Einsatz von Hochtemperaturseilen also auch so nur wenige Ampere mehr transportiert BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin

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werden, als durch den Einsatz von Freileitungsmonitoring bereits realisiert worden ist. Darüber hinaus sind mit dem Austausch der vorhandenen Leiterseile gegen Hochtemperaturleiter ähnliche Wirkungen verbunden, wie beim Ersatzneubau allerdings bei einem deutlich höheren Kostenaufwand. Beschränkung internationaler Handelsgeschäfte: In Zeiten reduzierter Verfügbarkeit von Betriebsmitteln im Übertragungsnetz Deutschlands oder Südjütlands kann heute der Wert der für die monatliche oder tägliche Auktion freigegebenen Leistung seitens der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber eingeschränkt werden (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EnWG). Dies Verfahren muss heute bereits bei prognostizierter hoher Einspeiseleistung aus Windenergieanlagen eingesetzt werden, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Ohne Verwirklichung des Vorhabens wäre diese Einschränkung künftig deutlich häufiger erforderlich. Damit können zu diesen Zeiten die volkswirtschaftlichen Vorteile des internationalen Stromhandels nicht genutzt werden. Dieses widerspricht den Zielen der EU einen freizügigen internationalen Energieaustausch zu gewähren und reduziert die Versorgungssicherheit. Räumliche Trassenvarianten Der Neubau des zur Planfeststellung beantragten Vorhabens Dollern – Wilster erfolgt standortgleich in der Bestandstrasse der rückzubauenden 380 kV-Leitung LH-14-3105. Es werden somit ausschließlich bereits von der Bestandstrasse vorbelastete Grundstücke dauerhaft in Anspruch genommen. Für diese Grundstücke existieren bereits größtenteils beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, die zur Errichtung und Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung berechtigen. Eine über die bereits vorbelasteten Grundstücke hinausgehende Inanspruchnahme unbelasteten Eigentums ist auf die temporären Provisorien beschränkt. Zudem ist in raumordnerischer Hinsicht im Hinblick auf die räumliche Variantenprüfung zu Gunsten der Bestandstrasse zu berücksichtigen, dass die 380 kV-Leitung sowohl im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP 2012) als auch im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Stade als Vorranggebiet Leitungstrasse festgelegt ist. Überdies entspricht die Inanspruchnahme der bestehenden Leitungstrasse dem Ziel, der Nutzung bestehender Trassen Vorrang vor der Festlegung neuer Leitungstrassen einzuräumen (Ziffer 4.02.07 Satz 5 LROP 2012). Weder die TA Lärm noch die 26. BimSchV stehen der Beibehaltung der Bestandstrasse entgegen, da die jeweiligen Grenz- bzw. die Richtwerte stets eingehalten bzw. sogar weit unterschritten werden. Der standortgleiche Neubau erweist sich auch in umweltfachlicher Hinsicht gegenüber einer Neutrassierung als vorzugswürdig. Vor dem Hintergrund hat sich die Inanspruchnahme der Bestandstrasse für den standortgleichen Neubau im Rahmen der Variantenprüfung als derart vorzugswürdig erweisen, dass hiervon abweichende räumliche Trassenvarianten frühzeitig auszuschließen waren.

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4 UMWELTBESCHREIBUNG Im Folgenden wird der Bestand, einschließlich Vorbelastung und Bewertung, entsprechend der einzelnen Schutzgüter, in Tabellenform dargestellt.

4.1 Schutzgut Mensch Tab. 1: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Mensch

Untersuchungsrahmen



• Beschreibung (vgl. UVS Karte Blatt Nr. 2)

Wohn- und Wohnumfeldbereiche im Untersuchungsgebiet. Das Wohnumfeld wird durch einen Umkreis von 400 m um die Siedlungsflächen definiert. Dieses entspricht einer Entfernung von etwa 8 - 10 Minuten Fußweg. Dieser Bereich wird unabhängig von der landschaftlich gebundenen Erholungseignung von der ortsansässigen Bevölkerung zu kurzen Erholungsaufenthalten genutzt (Feierabenderholung) Erholungsbereiche im Untersuchungsgebiet.

Zu den größeren geschlossenen Siedlungsbereichen zählt die Ortslage Stade. Darüber hinaus existieren im gesamten Untersuchungsgebiet zahlreiche dörflich geprägte Orte, landwirtschaftliche Betriebe und Einzelhäuser. Zu den Erholungsräumen zählen u.a. die Erholungs- und Tourismusregionen Altes Land und Stader Geest (RROP 2013), Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung sowie die Erholungsstandorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus (RROP 2013) sowie das Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.

Bewertung

Die Siedlungsbereiche und die Wohnumfelder geschlossener Ortschaften erhalten aufgrund der Wohnnutzung bzw. der Vielzahl der dort wohnenden potenziellen Nutzer eine sehr hohe Bedeutung, die Wohnumfelder von Einzelhäusern/-höfen und Splittersiedlungen bekommen hingegen lediglich eine hohe Bedeutung, da weniger potenzielle Nutzer vorhanden sind und i.d.R bessere Ausweichmöglichkeiten bestehen. Gewerbegebiete sind von mittlerer Bedeutung, da sich der Mensch hier nur zeitlich befristet zum Arbeiten aufhält. Für sie wurde kein Wohnumfeld definiert. Die Bedeutung von Erholungsflächen orientiert sich an der Bedeutung der Landschaftsbildräume im Schutzgut Landschaft. Zusammen mit einer gutachterlichen Einschätzung der innerhalb dieser Räume vorhandenen Erholungsinfrastruktur/ -eignung und ihrer Nähe zu Siedlungen ergibt sich eine Bewertung für das Teilschutzgut Erholung, die sich wie bei den Landschaftsbildräumen zwischen "sehr hoch" über "hoch", "mittel" und "gering" bis "sehr gering" bewegt.

Vorbelastung

Zu den Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch zählen die im Untersuchungsgebiet verlaufenden Freileitungen, das Umspannwerk Dollern. Weiterhin gehören Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen (BAB A 26 und B 73) und Eisenbahnlinien dazu.

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4.2 Schutzgut Tiere Tab. 2: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Tiere

Untersuchungsrahmen

• • •

Beschreibung

Vogelzuggeschehen an der Elbe (Land-, Wasservögel) Brutvögel im geplanten Trassenverlauf incl. ausgewählter Großvogel-Arten im Umfeld Weitere planungsrelevante Arten im Untersuchungsgebiet

Gemäß der unterschiedlichen Strukturausstattung in den drei Gebietsabschnitten „Geest“, „offene Marsch“ und „Obstbaugürtel“ treten entlang der geplanten Trasse verschiedene Brutvogelgemeinschaften auf. Die Potenzialanalyse, die auf Grundlage zahlreicher Planungsunterlagen erarbeitet wurde, kommt zum Ergebnis, dass im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Freileitung mit dem Vorkommen von über 80 Brutvogelarten gerechnet werden kann, wobei neben Feldlerche und Kiebitz 16 weitere als gefährdet eingestufte Arten vorkommen. Daneben werden u. a. Feldsperling und Baumpieper auf der Vorwarnliste geführt. Die offenen bis halboffenen Feldfluren des Geestbereiches zwischen dem UW Dollern und der Bahnstrecke Stade-Hamburg sind vor allem durch Bodenbrüter wie Feldlerche, Kiebitz, Fasan und Schafstelze gekennzeichnet, die infolge der recht hohen Nutzungsintensität der Acker- und Grünlandflächen allerdings eine vergleichsweise geringe Revierdichte aufweisen. Für die überwiegend als Acker und Grünland genutzten Marschbereiche mit eingestreuten Brachflächen zwischen der Bahnlinie und der BAB A 26 weisen vor allem die gefährdeten Arten Kiebitz und Feldlerche nach den Ergebnissen der vorliegenden Planungen gegenüber den Geestabschnitten höhere Revierdichten auf. Weitere charakteristische und gefährdete Offenlandarten in der Marsch sind Rebhuhn, Wachtel, Wiesenpieper und Braunkehlchen. Neben den Bodenbrütern sind verschiedene Gehölzbrüter anzutreffen, die ihre Nester in den unterschiedlich strukturierten Gehölzbeständen anlegen. Dies sind im Geestbereich vor allem Nadel- und Laubholzforsten, Feldhecken und Feldgehölze. Charakteristische Arten der halboffenen Heckenlandschaft sind beispielsweise Dorngrasmücke, Goldammer und Hänfling. Die Waldbereiche werden u. a. von – abgesehen von einem Kleinspecht-Revier – meist nicht als gefährdet eingestuften, aber charakteristischen Arten Buntspecht, Schwarzspecht, Kleiber, Gartenbaumläufer sowie Hohltaube besiedelt, außerdem sind Vorkommen von Greifvögeln wie Mäusebussard und Habicht zu nennen. Für die ehemaligen Sandabbaubereiche und die weitere Umgebung südwestlich von Agathenburg sind als bemerkenswerte Arten Flussregenpfeifer, Kuckuck, Kleinspecht und Gartenrotschwanz als gefährdete Arten zu nennen. Hervorzuheben für die Sandabbaubereiche sind zudem auch eine größere Uferschwalbenkolonie sowie ein Brutnachweis eines Höckerschwans. Darüber hinaus konnte in der Vergangenheit in der ehemaligen Kiesgrube wiederholt der Uhu als Brutvogel nachgewiesen werden (Frau HARMS, UNB Lkr. Stade schriftl. 2013). Weitere typische, aber nicht als gefährdet eingestufte Arten aus dem Bereich sind ansonsten Baumpieper, Dorngrasmücke, Gelbspötter und Goldammer. Eine Feuchtbrache unterhalb der Freileitungen östlich der B 73 wird zudem u. a. von Rohrammer, Feldschwirl und Schwarzkehlchen besiedelt.

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Eine vergleichbare Artenausstattung besitzt eine weitere Feuchtbrache mit naturnahen Kleingewässern im Komplex mit Gebüschbeständen, die unweit des Hagener Wegs in unmittelbarer Nähe zur Bestandsleitung ausgebildet ist. Dieser Biotopkomplex wird von zahlreichen z. T. gefährdeten Arten wie Feldschwirl und Neuntöter sowie Baumpieper, Schwarzkehlchen, Rohrammer, Sumpfrohrsänger und Dorngrasmücke besiedelt. Für die Moor- und die Moorrandbereiche des südlich an das Umspannwerk Dollern angrenzenden NSG „Feerner Moor" sind als weitere typische und z.T. gefährdete Arten Kranich, Krickente, Eisvogel, Gartenrotschwanz, Feldschwirl und Kuckuck (vereinzelte bzw. wenige Reviere) zu nennen. Häufig vertretene und typische, aber nicht als gefährdet eingestufte Arten sind Baumpieper, Dorngrasmücke und Goldammer. Der Kranich besitzt nach Auskunft von Frau Harms, UNB Lkr. Stade, seit mehreren Jahren regelmäßige Brutvorkommen im Moorbereich. Als weitere Großvogelart ist der Weißstorch nachgewiesen, der einen regelmäßig besetzten Horst bei Agathenburg aufweist (Frau Harms, UNB Lkr. Stade schriftl. 2013). Die ausgedehnten Obstanbauflächen der Elbmarsch werden in erster Linie durch Gehölzbrüter charakterisiert. Aufgrund der geringen Strukturvielfalt vor allem der Obstkulturen (Niederstammkulturen, hohe Bewirtschaftungsintensität) sind dabei hauptsächlich Vorkommen von häufigen, weit verbreiteten Arten zu erwarten. Zu den typischen Gehölzfreibrütern zählen beispielsweise Arten wie Amsel, Baumpieper, Buchfink, Dorn- und Gartengrasmücke, Girlitz, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Singdrossel und Stieglitz. Daneben ist eine Reihe von Gehölzhöhlenbrütern bzw. Nischenbrüter wie Buntspecht, Star, Grauschnäpper, Kohl- und Blaumeise nachgewiesen, doch sind ihre Revierdichten infolge des weitgehenden Fehlens von Höhlenstandorten weitaus geringer als die der Gehölzfreibrüter. Die Elbinsel Lühesand wird von der Bestandsleitung gequert und mit Mast M22 befindet sich ein Maststandort auf der Insel. Hier ist ein Brutvorkommen von über 40 Brutvogelarten nachgewiesen, wobei mit Braunkehlchen, Feldschwirl, Gartenrotschwanz, Kuckuck, Nachtigall, Neuntöter, Rebhuhn und Wiesenpieper acht als gefährdet eingestufte Arten vorkommen. Daneben werden Baumpieper, Bluthänfling, Star, Teichrohrsänger und Turmfalke auf der Vorwarnliste geführt. Zwischen Elbufer und Lühesand liegt etwa 1,1 km östlich der Bestandsleitung auf Höhe des Ortsteils Huttfleth die Pioniersinsel; hier wird seit einigen Jahren ein Brutvogelmonitoring durch die Naturschutzstation Unterelbe durchgeführt. Die Pionierinsel hat vor allem als Brutplatz für die Sturmmöwe eine hohe Bedeutung, die hier eine große Kolonie besitzt. Die Auswertung der vorliegenden Rastvogeldaten ergibt ein Artenspektrum von knapp über 40 Arten. Neben zahlreichen Singvogelarten wie Star, Ringeltaube, Wacholderdrossel und weitere Kleinvogelarten konnten auch Gänse und Schwäne wie Grau- und Saatgans sowie Höcker- und Singschwan erfasst werden. Während die meisten Arten in eher geringen Abundanzen auftraten, konnten vor allem Höckerschwan und Graugans in teils höheren Anzahlen erfasst werden. Die Rastvorkommen konzentrierten sich deutlich auf die offenen landwirtschaftlich genutzten Bereiche der Marsch zwischen Geestkante und Obstgürtel östlich der Ortschaften Dollern und Agathenburg. Aus den Ergebnissen der Zug- bzw. Flugbeobachtungen von HOERSCHELMANN (1996) lässt sich ableiten, dass die durch Obstanbau geprägte Elbniederung von Zugvögeln deutlich weniger überflogen zu BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin

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werden scheint als die offene Marsch. Ein wesentlicher Anteil der Flüge, vor allem der „Wasservögel“, findet über der Elbe statt. Bezüglich des Vorkommens von Amphibien zeigt die Datenauswertung und Habitatanalyse, dass im Umfeld der bestehenden Freileitung mit dem Vorkommen der ungefährdeten Arten Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch und Teichmolch gerechnet werden kann. Vorkommen der anspruchsvolleren Arten des Anhang IV der FFHRichtlinie wie Moorfrosch, Laubfrosch, Kreuzkröte und Kammmolch konnten in der jüngeren Vergangenheit nicht nachgewiesen werden und sind aufgrund fehlender geeigneter Habitate für die meisten Arten auch nicht anzunehmen. Nicht vollständig auszuschließen ist jedoch ein Vorkommen des Moorfroschs im Bereich des Feerner Moores. Hier sind zahlreiche prinzipiell geeignete Laichgewässer vorhanden und die Moorbereiche bieten der Art einen ausreichenden Sommerlebensraum. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Moorbereiche von der Trasse nicht tangiert werden. Darüber hinaus sind vorhabensnahe Vorkommen von Moorfrosch, Knoblauch- und Kreuzkröte für die ehemaligen Abbaugewässer westlich der B 73 im Süden der Ortschaft Agathenburg denkbar. Insbesondere die östlichen Gewässer weisen eine umfangreiche submerse Vegetation und ausgedehnte Flachwasserzonen auf. Die lockeren, grabbaren Sandböden bieten zudem gut geeignete Landhabitate für die Krötenarten. Erfassungsergebnisse zu der Gruppe der Reptilien liegen aus dem Betrachtungsraum nicht vor. Vor dem Hintergrund der Habitatausstattung ist vor allem auf der Geest im Bereich von Kleingewässer-Brache-Komplexen sowie an wärmebegünstigten Säumen und Sandstandorten mit dem Auftreten von Arten wie Ringelnatter, Waldeidechse und Blindschleiche zu rechnen. Im Feerner Moor ist ein Vorkommen der Kreuzotter anzunehmen. Obwohl keinerlei Hinweise auf ein Vorkommen der anspruchsvollen Zauneidechse vorliegen, ist ein Auftreten der Art in der vom Nabu Stade betreuten Kiesgrube bei Agathenburg infolge der hier herrschenden günstigen Habitatbedingungen nicht vollständig auszuschließen. Im Bereich der Marsch dürfte das Artenspektrum stark eingeschränkt sein und Reptilien über weite Bereiche fehlen. Für das nähere und weitere Umfeld der geplanten Trasse liegen Nachweise für mindestens sechs Fledermausarten vor. So konnten mit Großem Abendsegler, Wasser-, Breitflügel-, Zwerg-, Rauhaut- und Brandt-/Bartfledermaus Arten nachgewiesen werden, die ausnahmslos in der Roten Liste Niedersachsens aufgelistet sind Bewertung

Für eine übergreifende Bewertung des Schutzguts Tiere werden die ermittelten faunistischen Daten unter Berücksichtigung der Habitatstrukturen und der Vorbelastungen zu „Faunistischen Funktionsräumen“ aggregiert. Maßgebliche Kriterien sind die Habitatausstattung sowie die Vorbelastungen der Flächen. Demnach wird Industrieanlangen und Verkehrsflächen eine sehr geringe Bedeutung zugewiesen. Siedlungen, Gebäudekomplexe, intensiv genutzte Ackerschläge und technisch überprägte lineare Oberflächengewässer wie Gräben oder Sielzüge erhalten nur eine geringe Bedeutung. Intensiv bzw. extensiv genutztes Grünland als auch naturferne Gewässerkomplexe, wie z.B. Regenrückhaltebecken und ältere strukturreiche Gehölzbestände, werden in ihrer Bedeutung für das Schutzgut Fauna mit mittel eingestuft. Ungenutzte Feuchtgrünland- und Sandabbaubereiche erhalten eine hohe Bedeutung.

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Lediglich Moor- und Moorrandbereiche, die Kiesgrube bei Agathenburg sowie größere Fließgewässer (Elbe) erhalten eine sehr hohe Bedeutung für die Tierwelt. Vorbelastung

Vorbelastungen wirken sich auf Vögel und die sonstigen Arten im Nichtvorkommen bzw. geringen Bestandsdichten bestimmter Arten aus. Neben der landwirtschaftlichen Nutzung, einschließlich aller damit zusammenhängenden Eingriffe – wie z.B. Entwässerung, Pflanzenschutz, Mähen oder Bodenbearbeitung – zählen die bestehenden Freileitungen und Umspannwerke sowie größeren Straßen als Vorbelastung.

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4.3 Schutzgut Pflanzen Tab. 3: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Pflanzen

Untersuchungsrahmen Beschreibung (vgl. UVS Karte Blatt Nr. 3)



Nutzungs- und Biotoptypen im Untersuchungsgebiet.

Die Vegetation des Untersuchungsgebietes ist hauptsächlich durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Auf den fruchtbaren Marschböden dominiert der traditionelle Obstanbau, mittlere bis große, zum Teil strukturreiche Ackerschläge und Feldfluren kennzeichnen hingegen die Geest. Die eingestreuten Grünlandflächen haben einen deutlich geringeren Flächenanteil. Sie werden teilweise zur Futtermittelproduktion teilweise als Weideland für Rinder, Schafe oder Pferde genutzt. Waldflächen oder größere flächige Gehölze sind im Untersuchungsgebiet nur auf der Geest vorhanden. Entlang des Straßen- und Wegenetzes sowie im Bereich der Siedlungsbiotope kommen auch gehäuft lineare oder flächige Gehölzbestände und Baumreihen vor. Gehölzflächen sind insbesondere im Leitungsabschnitt südlich der Bahn-Strecke vorhanden. Die Geestkante weist zwischen Dollern und Agathenburg innerhalb eines durchgängigen, ca. 150 m breiten Streifens Sonstigen Pionier- und Sukzessionswald (WP) bzw. Laubforstbestände (WX) auf. Im Bereich der Geest nördlich der B 73 haben sich im Bereich einer offengelassenen, ehemaligen Kiesgrube ebenfalls Pionier- und Sukzessionswaldflächen im Wechsel mit mesophilem Grünland ausgebildet. Beim Umspannwerk Dollern nähert sich die Leitung bis auf ca. 150 m der Grenze des NSG "Feerner Moor". Hier liegt im Randbereich aber außerhalb des NSG eine Fläche mit sonstigem Birken- und KiefernMoorwald (WVS) auf stark entwässertem Standort. Zudem ist am UW Dollern ein flächiges Ruderalgebüsch/ Sonstiges Gebüsch (BR) u. a. aus zahlreichem Birkenauswuchs ausgebildet. Zudem sind im Untersuchungskorridor straßen- oder wegbegleitend, in Siedlungsnähe oder an Gräben sehr kleinflächig Ruderalgebüsche vorhanden, die sich häufig auf ungenutzten Flächen spontan entwickeln konnten. Zahlreiche Parzellengrenzen, Feldwege und Straßen werden von sonstigen Feldhecken (HF) bzw. Wallhecken (HW) begleitet. Teilweise zeichnen sich die Hecken durch eine Vielzahl älterer Bäume, meist Eichen mit Stammdurchmessern zwischen 40 und 70 cm aus. Wall- und Feldhecken sind mit ihrer typischen Gehölzvegetation ein wertvoller Bestandteil der Kulturlandschaft. Als typischer Übergangsstandort bieten Gehölzhecken vielen Tier- und Pflanzenarten, sowohl aus dem Wald als auch aus dem Freiland, wichtige Lebensräume und verbinden diese miteinander. Wallhecken unterliegen als Geschützte Landschaftsbestandteile dem Schutz gemäß § 29 BNatSchG i.V.m. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG, Feldhecken sind gemäß § 22 Abs. 4 NAGBNatSchG als sonstige naturnahe Flächen geschützt. Im Schutzbereich der beiden Vorhabenfreileitungen bestehen für alle Gehölzflächen und -strukturen bereits Aufwuchshöhenbeschränkungen. Diese Bereiche unterliegen der ordnungsgemäßen Trassenunterhaltung. Den Pionierwaldflächen und dem Ruderalgebüsch kommt u. a. aufgrund des noch jungen Gehölzbestandes eine allgemeine Bedeutung (Wertstufe III) zu, dem entwässerten Birken-Kiefernwald eine geringe bis allgemeine (Wertstufe II), den Feld- und/ oder Wallhecken eine allgemein bis besondere Bedeutung (Wertstufen III und IV).

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Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere die Obstanbauflächen des "Alten Landes" und die Grünlandflächen des Sietlandes mit den Geestrandmoorflächen, sind von einem Netz zu Entwässerungszwecken angelegter Gräben (FG) durchzogen. Die Gräben werden meist regelmäßig geräumt und haben steile Böschungen. Die schmaleren Parzellengräben führen teilweise nur periodisch Wasser und sind oft mit Schilf bzw. Rohr- Glanzgrasbeständen zugewachsen. Teilweise säumen Gehölze die Gräben. Der zentral durch das Sietland verlaufende Agathenburger Moorwettern dient als Vorfluter in Form eines kleinen Kanals (FKK). Im Obstanbaugebiet sind einige naturferne Stillgewässer/ Teiche (SX) mit Bewässerungsfunktion vorhanden. In einigen Flächen mit Extensivgrünland sind naturnahe Stillgewässer (SE) entwickelt. Die Gräben werden in regelmäßigen Abständen geräumt, um die natürliche Verlandung z. B. mit Schilf zu unterbinden. Den Gräben wird daher nur eine allgemeine bis geringe Bedeutung (Wertstufe II) zugewiesen. Während die naturnahen Stillgewässer eine besondere Bedeutung (Wertstufe V) besitzen, haben die naturfernen Gewässer lediglich eine allgemeine bis geringe Bedeutung (Wertstufe II). Zwischen der Landseite des Küstenschutzdeiches und der BAB A 26 erstrecken sich die Obstbaumplantagen (EOB) des "Alten Landes", die insbesondere durch das Netz aus Entwässerungsgräben aber auch durch das Wegenetz strukturieren werden. Stillgewässer in naturnaher Ausbildung (SE) sind gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 NAGBNatSchG als geschützt Biotope anzusprechen. Die nahezu geschlossene Obstanbaufläche wird nur sehr vereinzelt von Acker- und Grünlandflächen unterbrochen. Durch die hohe Bewirtschaftungs- und Pflegeintensität, in deren Rahmen es zu Nährstoffund Pflanzenschutzmittelaustrag, Bodenverdichtung oder erhöhter Erosion kommen kann, stellen die Obstplantagen naturferne Biotoptypen dar, denen lediglich eine geringe Bedeutung (Wertstufe I) zugewiesen wird. Die nahezu geschlossene Obstanbaufläche wird nur sehr vereinzelt von Acker- und Grünlandflächen unterbrochen. Durch die hohe Bewirtschaftungs- und Pflegeintensität, in deren Rahmen es zu Nährstoffund Pflanzenschutzmittelaustrag, Bodenverdichtung oder erhöhter Erosion kommen kann, stellen die Obstplantagen naturferne Biotoptypen dar, denen lediglich eine geringe Bedeutung (Wertstufe I) zugewiesen wird. Im Marschenbereich zwischen Autobahn und Bahnstrecke sowie der B 73 bis zum Umspannwerk Dollern werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen überwiegend als Acker (A) genutzt. Einige wenige Ackerflächen liegen zurzeit brach (ABr). Insbesondere nördlich und südlich der B 73 sind Grünlandflächen mit extensiver Nutzung (GE) vorhanden. Einige Flächen sind als artenarmes Intensivgrünland (GI) anzusprechen. Der Mast 7 der Freileitung befindet sich in einer Grünlandfläche, die als Seggen-, binsen- und hochstaudenreicher Flutrasen (GNF) einzustufen ist. Hierbei handelt es sich um häufig überflutetes bzw. durch Beweidung geprägtes Nassgrünland mit Flutrasenarten und zahlreichem Vorkommen u.a. von Binsen (gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 NAGBNatSchG geschützt). Die landwirtschaftlich genutzten Flächen weisen eine geringe bis allgemeine Bedeutung (Wertstufen II und III) auf, die von Binsen geprägte Grünlandfläche besitz eine besondere bis allgemeine Bedeutung (Wertstufe IV).

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In den ehemaligen Kiesabbaubereichen sind großflächig, randlich an Wegen und Straßen, auf Böschungen von Gräben sowie stellenweise im Bereich der Mastfüße meist kleinflächig Ruderalfluren (UR) ausgebildet. Diese sind aus ein- bis mehrjährigen, niedrig- bis hochwüchsigen Arten aufgebaute Gras- bzw. Staudenfluren unterschiedlicher Standorte, die durch spontane Ansiedlung oder länger andauernde Verbrachung entstanden sind. Die Flächen besitzen eine allgemeine Bedeutung (Wertstufe III). Im Norden des Leitungsabschnittes finden sich an den Kreisstraßen K 34 und K 35 in der Ortslage Hollern im Nahbereich der Freileitung sowie in Agathenburg erst im weiteren Umfeld ländlich geprägte Dorfgebiete/ Gehöfte (ODL). Im Bereich des Obstanbaugebietes sind Gewerbeflächen (OGG) u. a. mit Lagerhallen vorhanden. Zudem finden sich in der Ortslage von Hollern-Twielenfleth sonstige Grünanlagen mit Baumbestand (PZR). Neben den Siedlungsbereichen sind im Untersuchungsgebiet Biotope der Verkehrsflächen vorhanden. Die Freileitung quert Autobahn und Bundesstraße (OVA) sowie kleinere Straßen (OVS) und Wege (OVW). Letztere sind geteert oder als Platten- oder Schotterwege ausgebildet. Die großen Verkehrswege werden teilweise von breiten Ruderalfluren/ Bankett, Randstreifen (OV/ UR) bzw. Verkehrsbegleitgrün/ Gehölze (OV/BR) begleitet. Zudem überspannt die Freileitung eine Bahnstrecke, die als Verkehrsanlage/ Gleisanlage (OVE) anzusprechen ist. Vereinzelt sind zudem Lagerplätze (OFL) und Verkehrsfläche/ Parkplätze (OVP) vorhanden. In Dollern endet die Leitung im Umspannwerk (OKV). Als Besonderheit ist im Norden des Untersuchungsraumes der Landesschutzdeich als Küstenschutzbauwerk (KXK) zum Schutz des Hinterlandes vor dem Elb- bzw. Nordseehochwasser zu nennen. Der Deich wird von schafbeweidetem, kurzrasigen Grünland geprägt. Bewertung

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an Anhang III der "Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung beim Bau von Hochund Höchstspannungsfreileitungen und Erdkabeln", (Hrsg. Niedersächsischer Landkreistag, Stand Januar 2011 bzw. v. DRACHENFELS 2012) in einer 5-stufigen Skala. Feld- und Wallhecken, naturnahe Stillgewässer sowie seggen-, binsenoder hochstaudenreiche Flutrasen erhalten eine besondere bis allgemeine Bedeutung. Sonstige Gehölzstrukturen, Gewässer und Ruderalfluren erhalten eine allgemeine Bedeutung. Siedlungs- und Verkehrsflächen wird eine geringe Bedeutung zugewiesen.

Vorbelastung

Vorbelastungen für Nutzungs- und Biotoptypen bestehen häufig in Form von Entwässerungen, Nähr- und Schadstoffeinträgen, mechanischen Störungen (z.B. Anpflügen), fehlender bzw. nicht fachgerechter Pflege sowie in Form von Überbauung, Verrohrung oder Versiegelung.

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4.4 Schutzgut Boden Tab. 4: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Boden

Untersuchungsrahmen

Beschreibung (vgl. UVS Karte Blatt Nr. 4)

• • •

Leitbodenformen im Untersuchungsgebiet Bodenfunktionen Archäologische Denkmale / Geotope

In Bezug auf das Schutzgut Boden lässt sich das Untersuchungsgebiet in zwei Bereiche teilen. Zwischen der Elbe und der Geestkante befinden sich Böden der Küstenmarschen, während in der anschließenden Beverner Geest Böden der Geestplatten und Endmoränen vorherrschen. Auf der Elbinsel Lühesand, welche ihre heutige Form durch Sandaufspülungen erhalten hat, herrschen (Locker-)Syroseme vor, die sich durch einen geringmächtigen mineralischen Horizont auszeichnen. Im Alten Land, welches vornehmlich acker- und obstbaulich genutzt wird, dominieren Kleimarschen, die z.T. von Niedermoorböden unterlagert werden. Im Übergang zu den Geestrandmooren kommen überwiegend Organomarschen vor. Im Bereich zwischen Dollern und Stade handelt es sich bei den Geestrandmooren überwiegend um Niedermoore. In der Beverner Geest bilden hauptsächlich Geschiebedecksande über Geschiebelehm das Ausgangssubstrat der Bodenbildung. Es handelt sich überwiegend um trockene bis mäßig trockene z.T. schluffige Sandböden aus denen insbesondere Braunerden und Podsole entstanden sind. In den Bereichen, in denen Geschiebelehm oberflächennah ansteht, haben sich durch Stauwassereinfluss überwiegend Pseudogleyböden gebildet. Darüber hinaus finden sich im Untersuchungsgebiet wenige Bereiche, in denen Hochmoorböden (z.B. Feerner Moor) anstehen. Naturnahe Böden sind fast nur noch unter alten Waldstandorten zu finden. Dort konnten anthropogene Überprägungen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, so dass ein natürlicher Bodenaufbau erhalten blieb. Zudem ist dort von vergleichsweise geringem anthropogenen Nährstoffeintrag auszugehen, da auf diesen Flächen über Jahrhunderte keine landwirtschaftliche Nutzung stattfand. Im Untersuchungsgebiet kommen keine alten Waldstandorte vor. Im näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes befinden sich alte Waldstandorte zum einen südwestlich von Agathenburg im Herrschaftlichen Wald Agathenburg und zum anderen östlich von Helmste in den Wäldern des Rüstjer Forstes. Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine Geotope, allerdings zahlreiche einfache und eingetragene archäologische Denkmale (vgl. Schutzgut Kultur- und Sachgüter bzw. Karte 1 „Bindungen und Vorgaben“. Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Die Nutzungskartierung beinhaltet keine weiteren Abbauflächen.

Bewertung

Die Leitbodenformen wurden anhand ihrer Naturnähe, ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt, ihrer natur- und kulturhistorischen Bedeutung sowie ihrer Seltenheit bewertet. Böden mit besonderer Wertigkeit für relevante Bodenfunktionen (Lebensraum, Ertragsfähigkeit, Archivfunktion) wurde hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit eine besondere Bedeutung zugewiesen.

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(Locker-)Syroseme, Organo- und Kleimarschen sowie Nieder- und Hochmooren, Braunerden, Pseudogleyen und Podsolen sowie den Rohstoffgewinnungsflächen wird eine allgemeine Bedeutung zugewiesen. In Siedlungsbereichen sinkt die Bedeutung auf gering. Archäologische Denkmale und Bodendenkmale besitzen im Vergleich zur Normallandschaft eine erhöhte Archivfunktion, so dass diesen Elementen eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Vorbelastung

Vorbelastungen bestehen in Form von vorhandenen Verkehrs- und Siedlungsflächen (Versiegelung), Stoffeinträgen, landwirtschaftlicher Nutzung (Veränderungen im Bodengefüge) sowie Abgrabungen.

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4.5 Schutzgut Wasser Tab. 5: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Wasser

Untersuchungsrahmen

• •

Bestand an natürlichen und künstlichen Still- oder Fließgewässern Grundwasserflurabstand

Um die grundwassernahen Marschböden intensiv landwirtschaftlich Beschreibung nutzen zu können, wurde ein dichtes Netz von Entwässerungsgräben (vgl. UVS Karten Blatt Nr. angelegt. Insbesondere die größeren Siele nehmen das Wasser aus 3 und 4) den untergeordneten Gräben aus und leiten es in die Vorfluter weiter, die es schließlich zur Nordsee oder in die Elbe leiten. Größere und naturnahe stehende Gewässer sind im UG nur vereinzelt (z.B. Kiesgrube bei Agathenburg) vorhanden. Darüber hinaus sind kleinere Stillgewässer in Form von Regenrückhaltebecken, Klärteichen oder Gartenteichen vorhanden. Im Bereich zwischen Elbufer und Geestrand steht, wie für Marschböden typisch, oberflächennahes Grundwasser an, die Grundwasserfläche liegt zwischen 0 bis 1 m unter NN. An der Geestkante verändert sich der Flurabstand der Grundwasserfläche auf ca. 10 m, bis zum Umspannwerk Dollern vergrößert er sich auf 15 bis 20 m. Im Übergangsbereich von der Geest in die Marsch ist laut Auskunft der Unteren Wasserbehörde in einer Tiefe ab 20 m mit stark salzhaltigem artesischem Grundwasser zu rechnen. Bewertung

Eine Bewertung der unterschiedlichen Still- und Fließgewässertypen erfolgt unter dem Schutzgut Pflanzen. Datengrundlage ist die Biotopund Nutzungskartierung; natürlich belassenen Gewässern wird dort aufgrund der größeren Naturnähe eine höhere Bedeutung zugewiesen als künstlichen oder verbauten Oberflächengewässern. Die Bedeutung des Teilschutzgutes Grundwasser liegt in seiner Funktion für den Landschaftswasser-haushalt, der beispielsweise einen bedeutenden Standortfaktor innerhalb der Pflanzen- und Tierwelt darstellt. Einem Gebiet mit hohem Grundwasserstand wird aus diesem Grund eine höhere Bedeutung zugewiesen als grundwasserfernen Standorten. Aufgrund der Grundwasserflurabstände von weniger als 2 m nördlich der Geestkante wird dem Grundwasserhaushalt im betrachteten Raum hinsichtlich seiner Bedeutung für die biotische Lebensraumfunktion eine besondere Bedeutung zugewiesen. Grundwasserfernere Böden besitzen eine mittlere, versiegelte Böden der Siedlungsbereiche und Verkehrsflächen nur eine geringe Bedeutung.

Vorbelastung

Oberflächengewässer können durch wasserbauliche Maßnahmen (Verrohrung, Uferbefestigung), Versiegelungen oder Stoffeinträge (Dünger, Pflanzenschutzmittel) vorbelastet sein. Auch für das Grundwasser bestehen Vorbelastungen in Form von Versiegelung (Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung) sowie durch Stoffeinträge.

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4.6 Schutzgut Klima / Schutzgut Luft Tab. 6: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Klima sowie das Schutzgut Luft

Untersuchungsrahmen

Klima in Niedersachsen Luftschadstoffe im Untersuchungsgebiet.

Beschreibung

Der Landkreis Stade gehört zum Klimabezirk "Niedersächsisches Flachland". Das Klima ist aufgrund seiner Nähe zur Nordsee und zur Elbe deutlich maritim und atlantisch geprägt und somit als meeresnahes Küstenklima anzusprechen. Dies spiegelt sich u.a. wider in •

einer geringen durchschnittlichen Jahrestemperaturdifferenz von 16° C (wärmster Monat Juli mit 16-17° C; kältester Monat Januar nicht unter 0° C),



dem Verlauf der 17° C-Juli-Isotherme in NW-SO-Richtung südlich der Stader Geest,



dem Verlauf der 0° C-Januar-Isotherme an der Ostgrenze des Kreises in Nord-Süd-Richtung,



der insgesamt geringen Frostgefährdung, was ein häufigeres Auftreten verspäteter Frühlingsnachtfröste allerdings nicht ausschließt.

Auffällig ist eine deutliche Verschiebung und Differenzierung vom ausgeprägten Küstenklima im Nordwesten des Landkreises (Kehdingen) hin zu einem etwas atlantisch-kontinentaleren Klima der Geest im Südosten. Das östlich angrenzende Gebiet der Nordheide ist daher klimatisch kontinentaler, das westlich anschließende Küstengebiet stärker maritim geprägt. Verglichen mit binnenländischen Landschaften Niedersachsens sind ein vergleichsweise früher Eintritt und eine lange Dauer des Vorfrühlings, eine lange Dauer des Herbstes und ein später Beginn des Winters hervorzuheben. Weitere klimatische Merkmale des Landkreises Stade sind eine mittlere tägliche Sonnenscheindauer zwischen max. 7,9 Stunden im Juni und 0,9 Stunden im Dezember, eine mittlere Niederschlagsmenge zwischen 770 mm/a (in Freiburg/Elbe) und 709 mm/a (in Sauensiek) mit Maxima im Juli/August sowie eine dominante Westwindlage. Bewertung

Da das Schutzgut Klima sowie das Schutzgut Luft im Rahmen des geplanten Bauvorhabens von keinen erheblichen Auswirkungen betroffen ist, wurde auf eine Bewertung verzichtet.

Vorbelastung

Vorbelastungen für das Schutzgut Klima bestehen vor allem in baulichen Veränderungen beispielsweise durch die Verhinderung von Austauschströmen, die Kalt- und Frischluft transportieren. Das Schutzgut Luft wird durch die Emission von Schadstoffen aus Verkehr, Siedlung und Gewerbe belastet. Aufgrund der überwiegend ländlichen Struktur des Untersuchungsgebietes treten für beide Schutzgüter allenfalls kleinräumige Vorbelastungen auf.

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4.7

Schutzgut Landschaft

Tab. 7: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Landschaft

Untersuchungsrahmen

Landschaftsbildräume im erweiterten Untersuchungsgebiet. Historische Kulturlandschaften

Beschreibung (vgl. UVS Karte Blatt Nr. 5)

Im Untersuchungsgebiet werden 11 möglichst homogene Landschaftsbildräume (LBR) unterschieden. Dabei stellen die Elbe mit ihren Uferbereichen, das Alte Land, der Rüstjer Forst, das Feerner Moor, die Agrarlandschaft der Stader Geest sowie Wälder und Agrarlandschaften als auch anthropogen überprägte Siedlungsbereiche verschiedene Raumtypen dar. Die einzelnen Landschaftsbildräume sind in der UVS genauer erläutert.

Bewertung

Die Bewertung der Landschaftsbildräume wurde über das Kriterium Eigenart eines Gebietes durchgeführt. Je stärker ein Landschaftsbild den im Landschaftsrahmenplan beschriebenen Leitbildern entspricht, desto höher ist die Bedeutung hinsichtlich der Eigenart. Zum Großteil liegen Landschaftsbildräume mit hoher und mittlerer Bedeutung vor. Diese nehmen mit etwa 60% den höchsten Anteil ein. Rund 30% der LBR weisen eine geringe bis sehr geringe Bedeutung auf. Dieses sind v.a. Siedlungsräume sowie Gewerbe-/ und Industriegebiete aber auch intensiv genutzte Agrarlandschaften. In dieser UVS fließen zudem die historischen Kulturlandschaften sowie Landschaftselemente von besonderer Bedeutung als aufwertendes Element in die Bewertung des Landschaftsbildes mit ein. Zu den prägenden Kulturlandschaften und Landschaftselemente von besonderer Bedeutung innerhalb des Untersuchungsgebiets zählen insbesondere das Alte Land mit seinem traditionellen Obstanbauflächen sowie die Feld- und Wallheck-Landschaften der Stader Geest. Als größere zusammenhängende historisch erhaltene Kulturlandschaft innerhalb des Untersuchungsgebiets wird jedoch lediglich das Alte Land besonders herausgestellt.

Vorbelastung

Zu den Vorbelastungen zählen vor allem technische Bauwerke wie Windkraftanlagen und die bereits bestehenden Freileitungen aber auch die Verkehrsinfrastrukturen wie Bundesstraßen (B 73) und Autobahnen (BAB A 26) sowie Schienenwege.

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4.8

Kultur- und sonstige Sachgüter

Tab. 8: Bestand, Vorbelastung und Bewertung für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Untersuchungsrahmen

Kulturdenkmale Sonstige Kultur- und Sachgüter

Beschreibung (vgl. UVS Karte Blatt Nr. 2)

Im relevanten Betrachtungsbereich sind eine Reihe von Kulturdenkmalen vorhanden. Hierbei handelt es sich um in die Niedersächsische Denkmalkartei (NDK) eingetragene archäologische Denkmale und geschützte Baudenkmale sowie in die Niedersächsische Fundstellenkartei eingetragene einfache archäologische Denkmale und geschützte Kulturdenkmale. Die historischen Kulturlandschaften und Landschaftselemente von besonderer Bedeutung fließen über die Betrachtung des Schutzgutes „Landschaft“ in die Umweltverträglichkeitsstudie mit ein. Etwaige im Planungsraum vorhandene schützenswerte geologische und geomorphologische Formen, Geotope, werden bereits im Kapitel "Schutzgut Boden" beschrieben, so dass sie bei den Kultur- und sonstigen Sachgütern nicht weiter behandelt werden.

Bewertung

Denkmalen von herausragendem Wert und überregionaler Bekanntheit (z.B. Welterbestätten) wird eine sehr hohe Bedeutung zugeordnet. Den gemäß § 4 DSchG ND in die Niedersächsische Denkmalkartei eingetragene Denkmale und Baudenkmale gemäß § 3 Abs. 2 DSchG ND bekommen eine hohe Bedeutung. Eingetragene Denkmale gemäß § 1 DSchG ND der Niedersächsischen Fundstellenkartei sowie sonstige Kulturdenkmale gemäß § 1 DSchG ND werden mit mittel bewertet. Die Bedeutungsstufen gering und sehr gering werden in dieser Studie nicht vergeben, da es sich bei kulturellen Sachgütern immer um, für den Betrachter wertvolle Zeugnisse der vergangenen Epochen handelt, welche es zu schützen und zu erhalten gilt.

Vorbelastung

Vorbelastungen für Kultur- und sonstige Sachgüter können sich im Einzelfall aus bereits bestehenden Freileitungen, Verkehrswegen oder Windkraftanlagen ergeben.

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4.9 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen sollen in Anlehnung an die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 2001 in Auftrag gegebene Untersuchung "Entwicklung einer Arbeitsanleitung zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung" (RASSMUS et al. 2001) beurteilt werden. In der UVS ist eine Übersicht von bekannten Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zusammengestellt. Pfade über mehrere Schutzgüter werden beispielhaft in der Tabelle 22 der UVS für besonders bedeutende Prozesse dargestellt.

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5 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 5.1 Zusammenfassung der relevanten Auswirkungen des Vorhabens Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen eines standortgleichen Ersatzneubaus der Freileitung wurden auf ihre Erheblichkeit untersucht. Auf Grundlage der Bestandserfassung und Bewertung erfolgt i.V.m. den Empfindlichkeiten gegenüber den projektspezifischen Wirkfaktoren die Prognose der zu erwartenden Veränderungen der Schutzgüter des UVPG. Zur Bewertung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG wird für jedes Schutzgut das Ausmaß der Auswirkung weitestgehend quantifiziert ermittelt und hinsichtlich der Kompensierbarkeit bewertet. Sofern Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nur bei Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses oder aufgrund sonstiger Abwägungen zulässig sind (vgl. Zulässigkeitsgrenzbereich nach KAISER 2014), erfolgt eine gesonderte verbal-argumentative Bewertung. Die relevanten Auswirkungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Bei der Auswirkungsprognose der Freileitungsvariante ist zu bedenken, dass beim Ersatzneubau lediglich die zusätzlichen projektspezifischen Umweltauswirkungen zu betrachten sind. In erster Linie werden durch den Bau (Arbeitsflächen, Zuwegungen, Schutzgerüste) Flächen und Lebensräume baubedingt in Anspruch genommen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Flächenrekultivierung ggf. unter Berücksichtigung biotopaufwertender Maßnahmen. Mit Ausnahme der Neuversiegelung von Boden und der geringfügigen Masterhöhung ergeben sich keine weiteren anlagebedingten und damit nachhaltigen Auswirkungen. Tab. 9: Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens

Schutzgut

Relevante Auswirkungen

Bewertung der Auswirkung

Mensch

• Baubedingte Lärmbelastungen

• Grenzwerte des BImSchG werden vollständig eingehalten.

• Visuelle Verletzung von Siedlungsräumen und Wohnumfeldern • Visuelle Verletzung des Landschaftsbildes in den Erholungsräumen • Betriebsbedingte Gesundheitsrisiken durch elektrische und magnetische Felder • Auswirkungen durch Korona Entladungen Tiere

• Baubedingter Lebensraumverlust • Bau- und anlagebedingte Scheuchwirkung bei Arten des Offenlandes

• Das Vorsorgegebot wird beim standortgleichen Neubau berücksichtigt • Keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

• Keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

• Baubedingte Störung der Avifauna • Leitungsanflug • Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten bzw. den maßgeblichen Bestandteilen Pflanzen

• Beeinträchtigung von Vegetationsbeständen durch eine baubedingte Flächeninanspruchnahme

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• Eingriffe vermeidbar oder vollständig kompensierbar. • Keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 31

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• Veränderung der Artenzusammensetzung durch baubedingte Grundwasserabsenkung/ Entwässerung • Baubedingter Verlust bzw. Kappung von Gehölzen im Provisoriumsbereich • Dauerhafte Aufwuchsbeschränkungen im Überspannungsbereich • Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten bzw. den maßgeblichen Bestandteilen Boden

• Baubedingte Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Verdichtung, Versiegelung, Entwässerung, Abgrabung & Schadstoffimmissionen • Versiegelung/ Überbauung durch Mastfundamente

Wasser

• Eingriffe vermeidbar oder vollständig kompensierbar. • Keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

• Baubedingte Auswirkungen durch Entwässerung von Baugruben

• Eingriffe vermeidbar oder vollständig kompensierbar.

• Baubedingte Beeinträchtigungen von Wasserhaushaltsgrößen durch Wegebaumaßnahmen

• Keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

• Anlagebedingte Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung durch Mastgründungen • Schadstoffimmissionen Klima

Auswirkungen nicht relevant

Luft

Auswirkungen nicht relevant

Landschaft

• Temporäre visuelle Wirkungen durch das Freileitungsprovisorium

• Keine erheblichen Beeinträchtigungen

• Störung von Sichtbeziehungen

• Keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Beseitigung vorhandener Landschaftselemente • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Verfremdung der Landschaft • Betroffenheit von Landschaftsschutzgebieten Kultur- und sonstige Sachgüter

• Störung von Sichtbeziehungen • Zerschneidung von Denkmalgruppen

• Keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

• Überspannung bzw. technische Überprägung von Kultur- und Sachgütern • Beeinträchtigungen durch Überbauung

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6 MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINDERUNG BZW. ZUM AUSGLEICH UND ERSATZ DER ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN Gemäß § 6 UVPG hat der Träger des Vorhabens die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens der zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorzulegen. Dieses beinhaltet auch die Beschreibung von Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden können, sowie von Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft.

6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Bereits im Rahmen der technischen Ausführungsplanung wurden mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter des UVPG berücksichtigt und so weit wie möglich vermieden. Um die Eingriffe auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, erfolgt der Neubau der 380-kV-Leitung von Dollern bis zur Landesgrenze als standortgleicher Ersatzneubau. Um Eingriffe in wertvolle Biotop- und Nutzungstypen bzw. die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu vermeiden und Eingriffe grundsätzlich zu mindern, sind im Rahmen der Ausführungsplanung die geplanten Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten im Gelände überprüft, optimiert und soweit möglich außerhalb von empfindlichen Bereichen geplant. Für die temporären Zuwegungen abseits der befestigten Straßen und Wege werden vorhandene Grabenüberfahrten genutzt. Eingriffe in Randbereiche von Oberflächengewässern wurden vermieden. Hinsichtlich der Maststandorte erfolgt eine weitestgehende Minderung von Eingriffen schon daraus, dass die derzeit schon vorhandenen Maststandorte genutzt werden. Neben den Maßnahmen zur optimierten Ausführungsplanung werden nachfolgend weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt, die im gesamten Trassenverlauf bzw. in konkreten Teilabschnitten zu beachten sind. Nähere Angaben hierzu können dem Kap. 5 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Anlage 12.2 LBP) entnommen werden. Sie sind in den Karten dargestellt und in Maßnahmenblättern detailliert beschrieben.



Verwendung von emissionsarmen Baumaschinen und Fahrzeugen zur Begrenzung von Lärmemissionen auf das unbedingt notwendige Maß



Einsatz von Schutzvorrichtungen vor schädlicher Bodenverdichtung im Baubereich durch Verringerung des Bodendrucks (Baggermatten, Stahlplatten, Alumatte etc.)



Minderung von Verdichtungen durch den gezielten Einsatz geeigneter Maschinen, Vermeidung des Einsatzes schwerer Maschinen auf nassen Böden



Fachgerechter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau des Bodens, Lagerung des Bodenmaterials gemäß den Vorschriften der DIN 19731 bzw. DIN 18915,



Verhinderung von Bodenverunreinigungen durch Verwendung lösemittelarmer und schwermetallfreier Farben beim Beschichten der Mastgestänge (Korrosionsschutz)

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Verhinderung von Bodenverunreinigungen durch Unfall bedingten Eintrag von Schmierölen, Treibstoff etc., Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Ergreifen von Vorsichtsmaßnahmen



Beschränkung der Wasserhaltung auf das unbedingt notwendige Maß. Sofern stoffliche Belastungen des Grundwassers z.B. durch Eisen, Mangan oder Ammonium festzustellen sind, werden entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. Enteisenung, Filteranlagen) in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde getroffen, um Einträge oberhalb der zulässigen Werte aus der Wasserhaltung in die Oberflächengewässer sicher zu vermeiden.



Bei Erdarbeiten an Mast 9 ist mit erhöhter Vorsicht vorzugehen, um eventuell vorhandene Objekte entdecken, erhalten und sichern zu können. Ggf. vorherige Sondierung des Mastbereiches oder archäologische Begleitung der Baumaßnahme. Die genaue Maßnahmen sind mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Begrenzung von Entwässerungsmaßnahmen auf das räumlich und zeitlich notwendige Maß, Vermeidung von Grundwasserabsenkungen



Berücksichtigung der DIN 18920 ("Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen")



Berücksichtigung von ökologisch höherwertigen Landschaftselementen als Tabubereich. Kennzeichnung der Tabubereiche mit Markierungsband bzw. Errichtung von Schutzzäunen.



Vermeidung von zusätzlichen Beeinträchtigungen im Rahmen des Seilzuges z. B. durch das Errichten von Gerüsten zwecks Überspannung oder den Vorseilzug per Hand oder Helikopter.



Schonende Verlegung des Baueinsatzkabels ohne Einsatz von schwerem Gerät.



Bauzeitenregelung oder sonstigen Vermeidungsmaßnahmen (Vergrämung, Schutzzäune etc.) zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 (1) BNatSchG



Markierung der Erdseile gegen Vogelschlag

6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen gemäß §§ 13ff. BNatSchG grundsätzlich angemessen kompensiert werden. Diese Anforderung wird mit der Bearbeitung der Eingriffsregelung im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und der Umsetzung der dort evaluierten Maßnahmen erfüllt. Nach dem Prinzip der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kann eine Kompensation sowohl durch Ausgleich als auch durch Ersatz erbracht werden. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist (§ 15 Abs. 2 Satz 2 und 3 BNatSchG).

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An dieser Stelle werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kurz zusammenfassend dargestellt. Sie werden im LBP in den Karten und den Maßnahmenblättern genauer beschrieben und stellen eine vollständige Kompensation der vorhabensbedingten Eingriffe sicher. •

Kompensation der anlagebedingten Eingriffe in Boden durch Rückbau der 220-kV-Leitung (Entsiegelung) und Ausbuchung von Ökopunkten aus der 1. Erweiterung der Poolfläche Speersorter Grünland



Kompensation der baubedingten Eingriffe in Gehölzbestände durch Rekultivierung der Flächen unter Berücksichtigung biotopaufwertender Maßnahmen



Kompensation der anlagebedingten Eingriffe in Gehölz- bzw. Waldbestände durch Aufhebung der Aufwuchshöhenbegrenzung im Bereich der 220-kV-Rückbauleitung

Mit den oben beschriebenen Kompensationsmöglichkeiten wird es daher möglich sein, die entstehenden Eingriffswirkungen vollständig zu kompensieren.

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7 SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN Auf die bei der Erstellung der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie aufgetretenen Schwierigkeiten wurde zum Teil bereits in den vorhergehenden Kapiteln hingewiesen. Dort erfolgt auch eine Bewertung der daraus zu ziehenden Konsequenzen. Im Folgenden sollen diese Defizite zusammengefasst wiedergegeben werden, um eine kritische Einordnung der Ergebnisse zu ermöglichen: •

Hinsichtlich der Schutzgüter Boden und Wasser liegen für die Bestandsbeschreibung nur relativ grobe Daten und Hintergrundinformationen vor. Grundlage für das Schutzgut Boden ist die Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:50.000. Angaben zum Grundwasserstand im Untersuchungsgebiet liegen nicht detailliert und flächendeckend vor. Für eine Prognose der Umweltauswirkungen im Rahmen dieser UVS bedeutet dies indes keine relevanten Defizite. Auf die Schutzgüter Boden und Wasser entstehen vorhabensspezifisch nur Umweltauswirkungen in begrenztem Umfang und die großflächigen, schutzwürdigen Bereiche, die für das Vorhaben relevant sein können, sind hinreichend erfasst worden.



Die für das Schutzgut Pflanzen erarbeiteten Karten der Nutzungs- und Biotoptypen wurden durch Auswertung von Luftbildern erstellt. Auch wenn die Flächen durch Vor-Ort-Kontrollen einer genaueren Untersuchung unterzogen wurden, sind Veränderungen nicht auszuschließen. So ist beispielsweise bei Ackerflächen und intensiv genutztem Grünland zu beachten, dass diese Nutzung typischerweise immer nur eine Momentaufnahme darstellt und einer regelmäßigen Änderung unterworfen ist. Für die zumutbare Bewältigung von Genehmigungsverfahren ist eine solche mögliche Veränderung allerdings hinzunehmen, es sei denn bis zur Genehmigungsentscheidung erlangt die zuständige Behörde positiv Kenntnis von Sachverhalten, die einer Genehmigungsentscheidung entgegenstehen.



Auch die Abschätzung potenzieller Auswirkungen auf die zum Schutzgut Tiere gehörenden Brut- und Rastvögel sowie das landesweite Vogelzuggeschehen wird durch eine unvollständige Datenlage erschwert. Dies betrifft sowohl die Empfindlichkeit einzelner Brutvogelarten gegenüber Freileitungen als auch Untersuchungen zum Vogelschlag von Zugvögeln. Hier sind durch den methodischen Aufwand (Suche von Vogelschlagopfern, Personen- und Zeitaufwand) Grenzen gesetzt. Nur wenige Untersuchungen arbeiten mit Ansätzen, die die Zahl der Funde auf Freileitungskilometer interpolieren. In Bezug auf das Vogelzuggeschehen gibt es zudem keine planmäßige Beobachtung des Vogelzuges für das Untersuchungsgebiet. Auch handelt es sich um ein sehr dynamisches Phänomen, das Witterungs- und Wetter abhängig ist. Insbesondere für das Binnenland lässt sich damit für keinen Ort exakt sagen, welche und wie viele Arten ziehen. Eine verbesserte Datenlage für das Untersuchungsgebiet wäre nur durch langfristige Zählreihen über eine Vielzahl von Jahren zu erreichen. Die Beibringung solcher Daten wäre aufgrund des Zeitaufwandes nicht zumutbar und ist aufgrund der guten Datenlage, welche als Referenzdaten für das Vorhaben Verwendung finden, auch nicht erforderlich. Da bei der Planung des Vorhabens zudem grundsätzlich auf gesamter Leitungslänge eine wirksame Markierung vorgesehen ist, lassen sich die Auswirkungen im Rahmen dieser UVS hinreichend verlässlich abschätzen.

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Bezüglich der Brutvogelausstattung wurde mit einer vertiefenden Potenzialanalyse gearbeitet, die durch Auswertung verschiedenster von im Raum durchgeführten Untersuchungen als hinreichend konkret angesehen werden kann und aus der keine Unterschätzung der Bedeutung im Rahmen dieser UVS resultiert. •

Flächendeckende Daten zu den Schutzgütern Klima und Luft wurden für das Vorhaben weder erhoben noch ausgewertet. Dies ist aufgrund der geringen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Schutzgüter auch nicht erforderlich.



Die Quantifizierung der Auswirkungen der Freileitung auf die Landschaft und im Zusammenhang damit auf den Menschen ist methodisch schwierig. Es handelt sich um optische Wirkungen, die nicht messbar sind bzw. zu großen Teilen von dem subjektiven Empfinden des Betrachters bestimmt werden. Außerdem spielen Standpunkt und Blickrichtung des Beobachters eine Rolle, was ebenfalls nur schwer in die Untersuchungen einbezogen werden kann. Berücksichtigt werden konnten deshalb nur durchschnittliche Bewertungen für Landschaftsbildräume, innerhalb von deren Grenzen möglichst gleichartige Bedingungen für den Landschaftsbildcharakter und die Sichtbarkeit vorherrschen. Insgesamt ergibt sich daraus aber eine hinreichend konservative Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Leitung auf den Menschen und das Landschaftsbild.



Bekannte und in Bezug auf das geplante Vorhaben relevante Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern fließen in Bestand und Bewertung ein. Eine umfassendere Erarbeitung würde den Rahmen einer UVS sprengen.

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