Schulung der Deichfachberater Magdeburg, 2015
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz
Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Dr.-Ing. Thomas Bettmann
Deichmeisterei / Hochwasserschutz Rheinhessen / Nahe
Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
10. November 2015
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Inhaltsverzeichnis
1. Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP 2. Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser 3. Verteidigung und Sicherung von Deichen 4. Einsatz von Hochwasserrückhaltungen
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BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZGESETZ LBKG - RLP
Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP
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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP §1 Zweck und Anwendungsbereich (1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen
(2)
1.
gegen Brandgefahren (Brandschutz),
2.
gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und
3.
gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz).
Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind.
(3)
Auf Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und des Bundesgrenzschutzes finden die §§ 15 und 33 keine Anwendung.
(4) Der Brandschutz, die allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.
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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP §2 Aufgabenträger (1) Aufgabenträger sind: 1.
die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
2.
die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
3.
die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
4.
das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes nach diesem Gesetz.
(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.
(3) (4)
Bei Ortsgemeinden obliegen die nach diesem Gesetz den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben nach Maßgabe der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden. Die zentralen Aufgaben des Landes werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium wahrgenommen. Die Aufgabenträger haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Behörden und sonstigen Stellen ihres jeweiligen Bereiches, deren Belange berührt werden, zu beteiligen. Die Behörden und Dienststellen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben sollen über ihre Zuständigkeiten und die Amtshilfe hinaus die Aufgabenträger bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, soweit nicht die Erfüllung dringender eigener Aufgaben vorrangig ist.
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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP § 24 Einsatzleitung (1) Die Einsatzleitung hat 1.
der Bürgermeister,
2.
der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges,
3.
der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des §6 Nr. 1,
4. (2) (3) (4)
oder ein Beauftragter.
Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen. In besonderen Fällen kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde, wenn eine solche nicht vorhanden ist das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium, einen Einsatzleiter zur einheitlichen Wahrnehmung der Abwehrmaßnahmen bestimmen. ……
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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP § 25 Befugnisse der Einsatzleitung (1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen. …. Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebiets oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Er hat die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles (2) (3)
des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. Sicherheitsmaßnahmen der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden. Feuerwehrangehörige, Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter und Helfer der anderen Hilfsorganisationen haben die Befugnisse nach Absatz 1, wenn der Einsatzleiter die notwendigen Maßnahmen nicht selbst veranlassen kann.
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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG – und LWG RLP
Behördliche Gefahrenabwehr und Aufstellung der erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser ist nach § 81 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 3, 4 und 5 des LBKG
Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise; sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung
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RAHMEN- ALARM- UND EINSATZPLAN – HOCHWASSER (RAEP)
Rahmen – Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser –
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RAEP Hochwasser - Gliederung
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Grundsätzlich regelt der örtliche Alarm- und Einsatzplan (AEP)
„Wer was zu welchem Zeitpunkt macht“. Im Alarm- und Einsatzplan ist die örtliche Betroffenheit bei Hochwasser dargestellt und die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
• Auflistung der erforderlichen Maßnahmen in logischer Reihenfolge • eine klare und straffe Führungsorganisation und Koordination • systematische und schnelle Funktionsabläufe ermöglichen • Gewährleistung der Zusammenarbeit aller Aufgabenträger und Hilfskräfte gewährleisten.
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Definition Schadensereignis
Der RAEP Hochwasser orientiert sich an den charakteristischen Merkmalen eines Hochwassers an Flüssen: Vorhersehbares Schadensereignis Großflächiges Schadensereignis Überschreitet Verwaltungsgrenzen i.d.R. mehrtägiges Schadensereignis hoher Bedarf an Einsatzkräften und Material
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RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwassergefahrenkarten
Hochwassergefahrenkarten
veranschaulichen die Ausdehnung von Hochwasser, die Überflutungstiefe und die Gefährdung für mindestens drei unterschiedliche Fälle: Häufige, seltene, extreme Hochwasser. HQ10
HQ100 HQExtrem
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RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwasserrisikokarten
Hochwasserrisikokarten
geben einen Überblick über die Anzahl der betroffenen Menschen, welche Industrie (speziell auch der IVU-Betriebe die mit wassergefährdeten Stoffen arbeiten), welche Infrastruktur und welche Schutzgebiete von Hochwasser betroffen sind. HQ10 HQ100 HQExtrem Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
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RAEP - TEIL A: Allgemeines - Deichbruchszenarien
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Hochwassermeldedienst
Hochwassermeldedienst Hochwassermeldezentrum Rhein
für den Rhein
Hochwassermeldezentrum Mosel
für Mosel, Saar, Sauer, Our
Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg
für Nahe, Glan, Lahn, Sieg
Abwehrmaßnahmen richten sich nach der Hochwasserprognose
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
•
Im Rahmen - Alarm- und Einsatzplan „Hochwasser“ sind 5 Alarmstufen vorgesehen.
•
Festlegung von Alarmstufen berücksichtigt unterschiedlichen Gefahrenlagen bei Hochwasser.
•
Für jede Alarmstufe sind die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu planen und festzuschreiben.
Die jeweilige Alarmstufe ist auszulösen, wenn (nach der Prognose) am Pegel _____________ die Höhe von _______
m - mit steigender Tendenz - in _____Stunden erreicht
wird,
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Organisation
Ebene Kreis: Alarmstufe 4 - 5 Ebene Verbandsgemeinde: Alarmstufe 1 - 3
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Presse- und Medienarbeit
für jede Alarmstufe ein Leiter der Presse- und Medienarbeit festzulegen Dieser Leiter ist dafür verantwortlich, dass das Informationsrecht der Presse alleine durch ihn erfüllt wird
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Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser
Grundsätze für den Umgang mit der Presse: •
Die Presse ist unser “Freund”, sie hilft uns Informationen schnell und breitflächig weiterzugeben
•
Die Verbandsgemeinde hat die Aufgabe zu prüfen, welche Informationen für die Presse wichtig sind
•
Pressearbeit hat einen hohen Stellenwert und ist genauso wichtig wie der eigentliche Einsatz
•
Informationen sind früh und gezielt an die Presse weiterzugeben
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
Verteidigung und Sicherung von Deichen
Wissen Erkennen Handeln
http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/7827/ 10. November 2015
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Verteidigung und Sicherung von Deichen Deiche Die Deichbeobachtung ist die Grundlage zur Einschätzung des Gesamtrisikos und zur Festlegung geeigneter Verteidigungsmaßnahmen.
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
Deichbeobachtung
sehr gefährlich
dient dem frühzeitigen Erkennen von Schäden im oder am Deich.
gefährlich
eher ungefährlich
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Verteidigung und Sicherung von Deichen - Beobachtungsmatrix
Durch Feststellung von Art und Ort eines Wasseraustrittes oder einer Verformung kann die Gefährdungseinstufung erfolgen. 10. November 2015
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Verteidigung und Sicherung von Deichen – Erkennen – Sickerwasseraustritt in der Böschung Klares Sickerwasser i.d. Böschung des Bermenweges
Klares Sickerwasser im unteren Böschungdrittel
Klares Sickerwasser oberhalb des Bermenweges
Klares Sickerwasser im oberen Bereich der Deichböschung
problematisch • wenn Sickerwasseraustritte hoch am Deich • Überströmung kann Bermenweg aufweichen und unbefahrbar machen. • Deichverteidigung ist gefährdet.
Austritt von trübem Sickerwasser (punktuell)
Schneller Anstieg der Sickerwassermengen
gefährlich • Austrag von Feinteilen gefährdet die Standsicherheit des Deiches • Plötzliche Verstärkung der Sickerwasseraustritte ist möglich • Die innere Erosion des Deiches ist von außen nicht zu erkennen
Austritt von trübem Sickerwasser (flächig)
Schneller Anstieg der Sickerwassermengen
sehr gefährlich bei Materialaustrag in deutlichen Mengen oder bei Verformungen an der luftseitigen Böschung ist die Standsicherheit akut gefährdet.
ungefährlich wenn Sickerwasseraustritte nicht ansteigen und keine Trübung zeigen
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Handeln – Stützung des Deiches von der Landseite mit Sandsäcken und Sickerrost
Vorgehensweise: • eignet sich besser bei lokal begrenzter oder schlecht erreichbarer Schwachstelle • zunächst Sickerrost herstellen (z. B. gekreuztes Astwerk oder Stangen, Buschwerk, Filtermatten nur bei Freigabe durch Fachmann) zur Ableitung des Sickerwassers • Aufbau von unten nach oben beginnend am Deichfuss 10. November 2015
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
Die Einsatzleitung der Deichverteidigung obliegt den Bürgermeistern oder ihren Beauftragten!
Die SGD Süd hat die Aufgabe •
bei der Deichverteidigung technisch zu beraten
•
Dokumentation des Hochwassers (Fixierung von WSP)
•
die Hochwasserrückhaltemaßnahmen zu betreiben.
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§ 81 LWG Wasserwehr, Deichverteidigung (1) Kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden, die erfahrungsgemäß von Wassergefahren bedroht sind, haben durch entsprechende Ausstattung der Feuerwehr oder anderer geeigneter technischer Einrichtungen als Wasserwehr für eine ausreichende technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und Sicherung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen zu sorgen. Dabei dürfen Vordeiche nicht erhöht werden. Sie haben die dafür erforderlichen technischen Hilfsmittel und Materialien bereitzuhalten. (2) Auf die Wasserwehr und die Abwehr von Wassergefahren finden die Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Die obere Wasserbehörde unterstützt die kreisfreien Städte, verbands-freien Gemeinden und Verbandsgemeinden bei der Beobachtung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen und berät sie bei der Abwehr von Wassergefahren. 10. November 2015
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
Suffusionsmodell
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Verteidigung und Sicherung von Deichen
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines
Einsatz der Rückhaltemaßnahmen RLP
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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Hochwasserrückhalteflächen Die SGD Süd halten zur Kappung des Hochwasserscheitels des Rheins Hochwasserrückhalteflächen bereit.
Der Einsatz dieser Hochwasserrückhalteflächen unterliegt der jeweiligen SGD Süd nach genau definierten Einsatzkriterien.
Die Gemeinden/Bürgermeister haben im Hochwasserfall darauf keinen Einfluss. Das bedeutet, dass beim Eintreten der Bedingungen die Polder eingesetzt werden, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf. Für jede Polderfläche ist ein eigener Alarmplan aufgestellt. Dieser regelt die die Informationsweitergabe der SGD und regelt weitere Maßnahmen, auch unter Einbeziehung der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden. Es ist darauf zu achten, dass zur Räumung bzw. Evakuierung der Polder ggf. Einsatzkräfte der Feuerwehr benötigt werden. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
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Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder durch Fortschreibung / Konkretisierung der HWS• Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich Konzeptionen56insgesamt 25 Maßnahmen: Mio m³ in Frankreich
Ingelheim Bodenheim/Laubenheim
Schaffung von Retentionsraum
170 Mio m³ in Deutschland einsatzbereit Worms-Mittlerer Busch
• Verwaltungsabkommen in Deutschland Frankreich: 58 Mio. m³ ~ 58 Mio. m³ 126 Mio m³ Baden – Württemberg
44 Mio m³168 Rheinland Baden-Württemb.: Mio. m³– Pfalz ~ 67 Mio. m³
Kappung der Wellenspitze
Mechtersheim Wörth/Jockgrim
Rheinschanzinsel
Kofinanzierung Hessen
Rheinland-Pfalz: Insgesamt:
61 Mio. m³
~ 51 Mio. m³
287 Mio. m³ ~ 176 Mio. m³
Polder Söllingen/Greffern
Vergrößerung der Jährlichkeit
Söllingen/Greffern: einsatzbereit, 12,0 Mio. m³
(60-..►..120-.. ►.200-)
Kulturwehr Kehl:
einsatzbereit, 37,0 Mio. m³
Polder Altenheim:
einsatzbereit, 17,6 Mio. m³
Maßnahme 90 m Streifen
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Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder Ingelheim: einsatzbereit, 4,5 Mio. m³ Bodenheim/Laubenheim: einsatzbereit, 6,7 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Eich-Guntersblum: in Plan., ca. 29 Mio. m³ Worms-Mittlerer Busch: einsatzbereit, 2,1 Mio. m³ Petersau-Bannen: in Planung, 1,2 Mio. m³ Waldsee/Altrip/Neuhofen: im Klageverfahren, 9,0 Mio. m³ Kollerinsel: einsatzbereit, 6,1 Mio. m³ Flotzgrün: einsatzbereit , 5,1 Mio. m³ Mechtersheim: einsatzbereit ab Juni 2013, 3,6 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Hördter Rheinaue: in Plan., ca. 32 Mio. m³ Wörth/Jockgrim: einsatzbereit ab Mai 2013, 18,05 Mio. m³ Daxlander Au: einsatzbereit, 5,0 Mio. m³
Mitte 2013: rund 51 Mio. m³ von 61,35 Mio. m³ einsatzbereit 10. November 2015
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- - -Dienststelle MZ - - - - - - - - - Dienststelle Speyer - - - - -
RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung Ingelheim
Einsatz Ingelheim = Pegel Kaub Startzeitpunkt für Ingelheim = 6,90 m
Bodenheim/Laubenheim
Einsatz Bodenheim-Laubenheim = Pegel Mainz Startzeitpunkt für Bodenheim-Laubenheim = 7,00 m Worms-Mittlerer Busch
Einsatz Kollerinsel = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 10 Stunden Einsatz Flotzgrün = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 6 Stunden Einsatz Mechtersheim = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 4 Stunden Ist eine der Vorbedingungen erfüllt = Einsatzkriterium erfüllt = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 „Automatisch“ durch Überströmung Vordeich bei Pegel Maxau > 8,45 m
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RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Betriebsvorschrift
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RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan
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RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan
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Hochwasser Juni 2013 - Polder Ingelheim
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Hochwasser 2013 Eingesetzte Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Ingelheim
Bürgerweide Mittlerer Busch
Bodenheim/ Laubenheim
Einsatzkriterien erreicht für
eingesetztes Volumen
Polder Ingelheim
2,5 Mio. m³
Worms Mittlerer Busch
1 Mio. m³
Worms Bürgerweide
1 Mio. m³
Daxlander-Au Polder Erstein
4 Mio. m³ 7,8 Mio. m³
Stauhaltung Straßburg
5,0 Mio. m³
Kulturwehr Kehl
23,0 Mio. m³
Polder Altenheim
9,0 Mio. m³
Summe der eingesetzten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein
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rund 53 Mio. m³
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Hochwasser 2013 Auswirkungen Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Kaub
Mainz
Ingelheim
Bodenheim/ Laubenheim
Scheitelwasserstand (in cm)
Worms
gemessen
Bürgerweide Mittlerer Busch Speyer
berechnet
mit Rückhaltungen
ohne Rückhaltungen
Abminderung
Köln
765
776
11
Andernach
722
731
9
Koblenz
635
645
10
Kaub
719
732
13
Mainz
682
693
11
Worms
708
723
15
Speyer
837
863
26
Maxau
869
893
24
Pegel
Maxau
Pegel
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Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
Es ist leichter Deiche und Hochwasserrückhaltungen zu bauen, als darauf zu hoffen, dass der Mensch Vernunft annimmt. (Kästner/Bettmann) Pegel Kaub: Scheitelabminderung ca. 13 cm) 750 ber. Scheitel ohne Maßnahmen: 732 cm
Abfluss (m³/s)
700
gem. Scheitel (mit Wirkung der Maßnahmen): 719 cm
650
600
550
500 02.06.2013
03.06.2013
04.06.2013
05.06.2013
06.06.2013
07.06.2013
08.06.2013
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz
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