Schulung der Deichfachberater Magdeburg, 2015

Schulung der Deichfachberater Magdeburg, 2015 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz ...
Author: Julia Beck
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Schulung der Deichfachberater Magdeburg, 2015

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz

Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Dr.-Ing. Thomas Bettmann

Deichmeisterei / Hochwasserschutz Rheinhessen / Nahe

Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz

10. November 2015

Folie 1

Inhaltsverzeichnis

1. Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP 2. Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser 3. Verteidigung und Sicherung von Deichen 4. Einsatz von Hochwasserrückhaltungen

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BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZGESETZ LBKG - RLP

Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP

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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP §1 Zweck und Anwendungsbereich (1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen

(2)

1.

gegen Brandgefahren (Brandschutz),

2.

gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und

3.

gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz).

Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind.

(3)

Auf Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und des Bundesgrenzschutzes finden die §§ 15 und 33 keine Anwendung.

(4) Der Brandschutz, die allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.

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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP §2 Aufgabenträger (1) Aufgabenträger sind: 1.

die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,

2.

die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,

3.

die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und

4.

das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes nach diesem Gesetz.

(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.

(3) (4)

Bei Ortsgemeinden obliegen die nach diesem Gesetz den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben nach Maßgabe der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden. Die zentralen Aufgaben des Landes werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium wahrgenommen. Die Aufgabenträger haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Behörden und sonstigen Stellen ihres jeweiligen Bereiches, deren Belange berührt werden, zu beteiligen. Die Behörden und Dienststellen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben sollen über ihre Zuständigkeiten und die Amtshilfe hinaus die Aufgabenträger bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, soweit nicht die Erfüllung dringender eigener Aufgaben vorrangig ist.

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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP § 24 Einsatzleitung (1) Die Einsatzleitung hat 1.

der Bürgermeister,

2.

der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges,

3.

der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des §6 Nr. 1,

4. (2) (3) (4)

oder ein Beauftragter.

Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen. In besonderen Fällen kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde, wenn eine solche nicht vorhanden ist das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium, einen Einsatzleiter zur einheitlichen Wahrnehmung der Abwehrmaßnahmen bestimmen. ……

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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP § 25 Befugnisse der Einsatzleitung (1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen. …. Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebiets oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Er hat die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles (2) (3)

des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. Sicherheitsmaßnahmen der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden. Feuerwehrangehörige, Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter und Helfer der anderen Hilfsorganisationen haben die Befugnisse nach Absatz 1, wenn der Einsatzleiter die notwendigen Maßnahmen nicht selbst veranlassen kann.

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Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG – und LWG RLP

Behördliche Gefahrenabwehr und Aufstellung der erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser ist nach § 81 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 3, 4 und 5 des LBKG

Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise; sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung

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RAHMEN- ALARM- UND EINSATZPLAN – HOCHWASSER (RAEP)

Rahmen – Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser –

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RAEP Hochwasser - Gliederung

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines

Grundsätzlich regelt der örtliche Alarm- und Einsatzplan (AEP)

„Wer was zu welchem Zeitpunkt macht“. Im Alarm- und Einsatzplan ist die örtliche Betroffenheit bei Hochwasser dargestellt und die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines

• Auflistung der erforderlichen Maßnahmen in logischer Reihenfolge • eine klare und straffe Führungsorganisation und Koordination • systematische und schnelle Funktionsabläufe ermöglichen • Gewährleistung der Zusammenarbeit aller Aufgabenträger und Hilfskräfte gewährleisten.

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines

Definition Schadensereignis

Der RAEP Hochwasser orientiert sich an den charakteristischen Merkmalen eines Hochwassers an Flüssen: Vorhersehbares Schadensereignis Großflächiges Schadensereignis Überschreitet Verwaltungsgrenzen i.d.R. mehrtägiges Schadensereignis hoher Bedarf an Einsatzkräften und Material

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RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwassergefahrenkarten

Hochwassergefahrenkarten

veranschaulichen die Ausdehnung von Hochwasser, die Überflutungstiefe und die Gefährdung für mindestens drei unterschiedliche Fälle: Häufige, seltene, extreme Hochwasser. HQ10

HQ100 HQExtrem

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RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwasserrisikokarten

Hochwasserrisikokarten

geben einen Überblick über die Anzahl der betroffenen Menschen, welche Industrie (speziell auch der IVU-Betriebe die mit wassergefährdeten Stoffen arbeiten), welche Infrastruktur und welche Schutzgebiete von Hochwasser betroffen sind. HQ10 HQ100 HQExtrem Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz

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RAEP - TEIL A: Allgemeines - Deichbruchszenarien

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Hochwassermeldedienst

Hochwassermeldedienst Hochwassermeldezentrum Rhein

für den Rhein

Hochwassermeldezentrum Mosel

für Mosel, Saar, Sauer, Our

Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg

für Nahe, Glan, Lahn, Sieg

Abwehrmaßnahmen richten sich nach der Hochwasserprognose

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines



Im Rahmen - Alarm- und Einsatzplan „Hochwasser“ sind 5 Alarmstufen vorgesehen.



Festlegung von Alarmstufen berücksichtigt unterschiedlichen Gefahrenlagen bei Hochwasser.



Für jede Alarmstufe sind die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu planen und festzuschreiben.

Die jeweilige Alarmstufe ist auszulösen, wenn (nach der Prognose) am Pegel _____________ die Höhe von _______

m - mit steigender Tendenz - in _____Stunden erreicht

wird,

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Organisation

Ebene Kreis: Alarmstufe 4 - 5 Ebene Verbandsgemeinde: Alarmstufe 1 - 3

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines

Presse- und Medienarbeit

für jede Alarmstufe ein Leiter der Presse- und Medienarbeit festzulegen Dieser Leiter ist dafür verantwortlich, dass das Informationsrecht der Presse alleine durch ihn erfüllt wird

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Rahmen- Alarm- und Einsatzplan – Hochwasser

Grundsätze für den Umgang mit der Presse: •

Die Presse ist unser “Freund”, sie hilft uns Informationen schnell und breitflächig weiterzugeben



Die Verbandsgemeinde hat die Aufgabe zu prüfen, welche Informationen für die Presse wichtig sind



Pressearbeit hat einen hohen Stellenwert und ist genauso wichtig wie der eigentliche Einsatz



Informationen sind früh und gezielt an die Presse weiterzugeben

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

Verteidigung und Sicherung von Deichen

Wissen Erkennen Handeln

http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/7827/ 10. November 2015

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Verteidigung und Sicherung von Deichen Deiche Die Deichbeobachtung ist die Grundlage zur Einschätzung des Gesamtrisikos und zur Festlegung geeigneter Verteidigungsmaßnahmen.

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

Deichbeobachtung

sehr gefährlich

dient dem frühzeitigen Erkennen von Schäden im oder am Deich.

gefährlich

eher ungefährlich

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Verteidigung und Sicherung von Deichen - Beobachtungsmatrix

Durch Feststellung von Art und Ort eines Wasseraustrittes oder einer Verformung kann die Gefährdungseinstufung erfolgen. 10. November 2015

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Verteidigung und Sicherung von Deichen – Erkennen – Sickerwasseraustritt in der Böschung Klares Sickerwasser i.d. Böschung des Bermenweges

Klares Sickerwasser im unteren Böschungdrittel

Klares Sickerwasser oberhalb des Bermenweges

Klares Sickerwasser im oberen Bereich der Deichböschung

problematisch • wenn Sickerwasseraustritte hoch am Deich • Überströmung kann Bermenweg aufweichen und unbefahrbar machen. • Deichverteidigung ist gefährdet.

Austritt von trübem Sickerwasser (punktuell)

Schneller Anstieg der Sickerwassermengen

gefährlich • Austrag von Feinteilen gefährdet die Standsicherheit des Deiches • Plötzliche Verstärkung der Sickerwasseraustritte ist möglich • Die innere Erosion des Deiches ist von außen nicht zu erkennen

Austritt von trübem Sickerwasser (flächig)

Schneller Anstieg der Sickerwassermengen

sehr gefährlich bei Materialaustrag in deutlichen Mengen oder bei Verformungen an der luftseitigen Böschung ist die Standsicherheit akut gefährdet.

ungefährlich wenn Sickerwasseraustritte nicht ansteigen und keine Trübung zeigen

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Handeln – Stützung des Deiches von der Landseite mit Sandsäcken und Sickerrost

Vorgehensweise: • eignet sich besser bei lokal begrenzter oder schlecht erreichbarer Schwachstelle • zunächst Sickerrost herstellen (z. B. gekreuztes Astwerk oder Stangen, Buschwerk, Filtermatten nur bei Freigabe durch Fachmann) zur Ableitung des Sickerwassers • Aufbau von unten nach oben beginnend am Deichfuss 10. November 2015

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

Die Einsatzleitung der Deichverteidigung obliegt den Bürgermeistern oder ihren Beauftragten!

Die SGD Süd hat die Aufgabe •

bei der Deichverteidigung technisch zu beraten



Dokumentation des Hochwassers (Fixierung von WSP)



die Hochwasserrückhaltemaßnahmen zu betreiben.

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§ 81 LWG Wasserwehr, Deichverteidigung (1) Kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden, die erfahrungsgemäß von Wassergefahren bedroht sind, haben durch entsprechende Ausstattung der Feuerwehr oder anderer geeigneter technischer Einrichtungen als Wasserwehr für eine ausreichende technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und Sicherung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen zu sorgen. Dabei dürfen Vordeiche nicht erhöht werden. Sie haben die dafür erforderlichen technischen Hilfsmittel und Materialien bereitzuhalten. (2) Auf die Wasserwehr und die Abwehr von Wassergefahren finden die Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Die obere Wasserbehörde unterstützt die kreisfreien Städte, verbands-freien Gemeinden und Verbandsgemeinden bei der Beobachtung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen und berät sie bei der Abwehr von Wassergefahren. 10. November 2015

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

Suffusionsmodell

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

Suffusionsmodell

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

Suffusionsmodell

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

Suffusionsmodell

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Verteidigung und Sicherung von Deichen

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines

Einsatz der Rückhaltemaßnahmen RLP

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RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Hochwasserrückhalteflächen Die SGD Süd halten zur Kappung des Hochwasserscheitels des Rheins Hochwasserrückhalteflächen bereit.

Der Einsatz dieser Hochwasserrückhalteflächen unterliegt der jeweiligen SGD Süd nach genau definierten Einsatzkriterien.

Die Gemeinden/Bürgermeister haben im Hochwasserfall darauf keinen Einfluss. Das bedeutet, dass beim Eintreten der Bedingungen die Polder eingesetzt werden, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf. Für jede Polderfläche ist ein eigener Alarmplan aufgestellt. Dieser regelt die die Informationsweitergabe der SGD und regelt weitere Maßnahmen, auch unter Einbeziehung der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden. Es ist darauf zu achten, dass zur Räumung bzw. Evakuierung der Polder ggf. Einsatzkräfte der Feuerwehr benötigt werden. Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz

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Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder durch Fortschreibung / Konkretisierung der HWS• Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich Konzeptionen56insgesamt 25 Maßnahmen: Mio m³ in Frankreich

Ingelheim Bodenheim/Laubenheim

Schaffung von Retentionsraum

170 Mio m³ in Deutschland einsatzbereit Worms-Mittlerer Busch

• Verwaltungsabkommen in Deutschland Frankreich: 58 Mio. m³ ~ 58 Mio. m³ 126 Mio m³ Baden – Württemberg

44 Mio m³168 Rheinland Baden-Württemb.: Mio. m³– Pfalz ~ 67 Mio. m³

Kappung der Wellenspitze

Mechtersheim Wörth/Jockgrim

Rheinschanzinsel

Kofinanzierung Hessen

Rheinland-Pfalz: Insgesamt:

61 Mio. m³

~ 51 Mio. m³

287 Mio. m³ ~ 176 Mio. m³

Polder Söllingen/Greffern

Vergrößerung der Jährlichkeit

Söllingen/Greffern: einsatzbereit, 12,0 Mio. m³

(60-..►..120-.. ►.200-)

Kulturwehr Kehl:

einsatzbereit, 37,0 Mio. m³

Polder Altenheim:

einsatzbereit, 17,6 Mio. m³

Maßnahme 90 m Streifen

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Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder Ingelheim: einsatzbereit, 4,5 Mio. m³ Bodenheim/Laubenheim: einsatzbereit, 6,7 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Eich-Guntersblum: in Plan., ca. 29 Mio. m³ Worms-Mittlerer Busch: einsatzbereit, 2,1 Mio. m³ Petersau-Bannen: in Planung, 1,2 Mio. m³ Waldsee/Altrip/Neuhofen: im Klageverfahren, 9,0 Mio. m³ Kollerinsel: einsatzbereit, 6,1 Mio. m³ Flotzgrün: einsatzbereit , 5,1 Mio. m³ Mechtersheim: einsatzbereit ab Juni 2013, 3,6 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Hördter Rheinaue: in Plan., ca. 32 Mio. m³ Wörth/Jockgrim: einsatzbereit ab Mai 2013, 18,05 Mio. m³ Daxlander Au: einsatzbereit, 5,0 Mio. m³

Mitte 2013: rund 51 Mio. m³ von 61,35 Mio. m³ einsatzbereit 10. November 2015

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- - -Dienststelle MZ - - - - - - - - - Dienststelle Speyer - - - - -

RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung Ingelheim

Einsatz Ingelheim = Pegel Kaub Startzeitpunkt für Ingelheim = 6,90 m

Bodenheim/Laubenheim

Einsatz Bodenheim-Laubenheim = Pegel Mainz Startzeitpunkt für Bodenheim-Laubenheim = 7,00 m Worms-Mittlerer Busch

Einsatz Kollerinsel = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 10 Stunden Einsatz Flotzgrün = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 6 Stunden Einsatz Mechtersheim = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 + 4 Stunden Ist eine der Vorbedingungen erfüllt = Einsatzkriterium erfüllt = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T0 „Automatisch“ durch Überströmung Vordeich bei Pegel Maxau > 8,45 m

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RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Betriebsvorschrift

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RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan

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RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan

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Hochwasser Juni 2013 - Polder Ingelheim

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Hochwasser 2013 Eingesetzte Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Ingelheim

Bürgerweide Mittlerer Busch

Bodenheim/ Laubenheim

Einsatzkriterien erreicht für

eingesetztes Volumen

Polder Ingelheim

2,5 Mio. m³

Worms Mittlerer Busch

1 Mio. m³

Worms Bürgerweide

1 Mio. m³

Daxlander-Au Polder Erstein

4 Mio. m³ 7,8 Mio. m³

Stauhaltung Straßburg

5,0 Mio. m³

Kulturwehr Kehl

23,0 Mio. m³

Polder Altenheim

9,0 Mio. m³

Summe der eingesetzten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein

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rund 53 Mio. m³

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Hochwasser 2013 Auswirkungen Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Kaub

Mainz

Ingelheim

Bodenheim/ Laubenheim

Scheitelwasserstand (in cm)

Worms

gemessen

Bürgerweide Mittlerer Busch Speyer

berechnet

mit Rückhaltungen

ohne Rückhaltungen

Abminderung

Köln

765

776

11

Andernach

722

731

9

Koblenz

635

645

10

Kaub

719

732

13

Mainz

682

693

11

Worms

708

723

15

Speyer

837

863

26

Maxau

869

893

24

Pegel

Maxau

Pegel

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Folie 44

Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz

Es ist leichter Deiche und Hochwasserrückhaltungen zu bauen, als darauf zu hoffen, dass der Mensch Vernunft annimmt. (Kästner/Bettmann) Pegel Kaub: Scheitelabminderung ca. 13 cm) 750 ber. Scheitel ohne Maßnahmen: 732 cm

Abfluss (m³/s)

700

gem. Scheitel (mit Wirkung der Maßnahmen): 719 cm

650

600

550

500 02.06.2013

03.06.2013

04.06.2013

05.06.2013

06.06.2013

07.06.2013

08.06.2013

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Schulung der Deichfachberater - Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz

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