Schenken ist der Weg Gottes zu den Menschen. Und Schenken ist der Weg des Menschen zu Gott. (aus Bardeler Adventsmeditation)

Freitag, den 23. Dezember 2016 Nummer 51/52 Schenken Weihnachten hat mit Schenken zu tun. Wir möchten lieben Menschen eine Freude machen. Nun gibt es...
Author: Gundi Hartmann
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Freitag, den 23. Dezember 2016 Nummer 51/52

Schenken Weihnachten hat mit Schenken zu tun. Wir möchten lieben Menschen eine Freude machen. Nun gibt es zahlreiche Möglichkeiten, jemanden zu beschenken. Am verbreitesten ist das nett eingepackte materielle Geschenk. Daneben aber gibt es Geschenke, die oft einen viel tieferen Sinn haben: Ich kann demjenigen Zeit schenken, der sich einsam fühlt. Ich kann demjenigen ein gutes Wort schenken, der oft von anderen unterdrückt und gemobbt wird. Ich kann demjenigen Trost schenken, der es im Augenblick nicht leicht hat. Ich kann demjenigen ein besonderes Lob schenken, der wenig Selbstvertrauen hat. Ich kann demjenigen Hoffnung schenken, der sich in einer besondersm schwierigen Lage befindet. Ich kann demjenigen ein Gebet schenken, der mit einem Problem nicht fertig wird. Ich kann demjenigen Geborgenheit schenken, der sich als Außenseiter fühlt. Ich kann demjenigen Aufmerksamkeit und Beachtung schenken, der oft übergangen und übersehen wird. Ich kann demjenigen mein Herz schenken, mit dem ich für immer zusammenleben möchte. Schenken macht auch den Geber glücklich. „Die Liebe allein versteht das Geheimnis, andere zu beschenken und dabei selbst reich zu werden.“ (Clemens von Brentano) Schenken ist der Weg Gottes zu den Menschen. Und Schenken ist der Weg des Menschen zu Gott. (aus Bardeler Adventsmeditation) Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen des Gemeinderates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Ihr

Thomas Breig Bürgermeister

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Freitag, 23. Dezember 2016

Ehrenkirchen

Norsingen

Offnadingen

Scherzingen

Montag

Montag 08:00 - 10:00 Uhr Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr Tel.: 07633 3307, Fax: 07633 933707 Sprechstunden des Ortsvorstehers Edmund Steinle Mittwoch 17:00 - 18:00 Uhr E-Mail: [email protected] Die Ortsverwaltung ist am Mittwoch, 28.12.2016, am Montag, 2.1.2017 und Montag, 9.1.2017 geschlossen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an das Bürgermeisteramt Ehrenkirchen, Tel.: 07633 804-0.

Tel.: 07633 3270 E-Mail: [email protected]

Tel.: 07664 60519 E-Mail: [email protected]

Sprechstunden des Ortsvorstehers Sebastian Fehr 12.1. 18:30-20:00 Uhr

Sprechstunden des Ortsvorstehers Bernd Neubert

08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Tel.: 07633 804-0 Fax: 07633 804-20

Impressum Herausgeber: Bürgermeisteramt 79238 Ehrenkirchen, Jengerstraße 6, E-mail:[email protected] Für den redaktionellen Teil ist das Bürgermeisteramt verantwortlich, für den Anzeigenteil Primo-Verlagsdruck A. Stähle, Postfach 1254, 78329 Stockach, Tel. 07771/9317-11, Fax 07771/9317-40, e-mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de

Forum Eine Welt Ehrenkirchen Jetzt beginnt wieder die Zeit der guten Vorsätze für das nächste Jahr Wie wär´s mit: fair handeln, fair denken, fair einkaufen? Die Mitglieder des Forum Eine Welt wünschen Ihnen allen eine friedvolle Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr 2017. Am Freitag 13. Januar 2017 nach dem Friedensgebet um 19 Uhr im Paul Gerhardt Haus gibt es dann auch wieder die Möglichkeit, fair einzukaufen.

Wir danken der Gemeinde,

Sanierung von Feld- und Rebwegen Im Juli und September dieses Jahres fanden zwei Begehungen mit Vertretern des BLHV-Ortsvereins und der Verwaltung auf allen Gemarkungen statt, um den Sanierungsbedarf an den örtlichen Feldund Rebwegen zu ermitteln. Dabei wurde festgestellt, dass die Schotterschicht einiger Wege stark mit Erde bedeckt war, so dass diese kaum noch befahren werden konnten. Andere Wege hatten viele Schlaglöcher und waren uneben. Zwischenzeitlich konnten die meisten Wege hergerichtet werden. Der Humus wurde teilweise abgeschoben und abtransportiert. Unebene Schotterwege wurden mit dem Wegeschild begradigt und mit neuem Schotter ausgebessert. Da auf einigen Wegen die Schäden durch eine fehlende Wasserführung hervorgerufen wurde, hat sich die Gemeinde entschieden, eine gebrauchte Böschungsfräse zum Preis von 12.000 € anzuschaffen. Mit diesem Anbaugerät kann die am Wegrand angehäufte Erde abgefräst und breitflächig auf die angrenzenden Felder zurückgeschleudert werden.

dass wir auch den Kalender 2017 gestalten durften und hoffen, dass er Ihnen gefällt. Über Anregungen und Wünsche freuen wir uns immer. In diesem Zusammenhang – vielleicht brauchen Sie noch ein kleines Weihnachtsgeschenk ? Wir hätten im Angebot: „Lazarus von Schwendi“Grauburgunder Spätlese trocken im Eichenfass gereift für 9.50€ oder unsere Broschüre mit den Erklärungen zu den Namensgebundenen Straßennamen für 5,00€. Beides können Sie käuflich erwerben durch telefonisch Bestellung bei Charlotte Eckmann 07633 / 81610. Wir wünschen allen Einwohnern, unseren Unterstützern, vor allem den Personen, die uns „Altes“ auch aus Nachlässen schenken und Freunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins das Neue Jahr 2017.

Kirchberghalle Ehrenkirchen Während der Weihnachtsferien 23.12.2016 bis 8.1.2017 ist die Halle geschlossen. Wir bitten die Vereine um Beachtung.

Auf diese Weise entfallen nicht nur die Lade- und Transportkosten, sondern auch die entsprechenden Deponiegebühren. Ein weiterer Vorteil dieses Maschineneinsatzes ist die Möglichkeit einer leichten Muldenausbildung, sodass das Oberflächenwasser seitlich abläuft und Ausschwemmungen im Bereich der Fahrbahn weitgehend verhindert werden können.

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Freitag, 23. Dezember 2016

Von der Arbeit des Gemeinderates am 06.12.2016 und 13.12.2016 Baugebiet Zwischendörfer West Ergebnispräsentation der Mehrfachbeauftragung für das städtebauliche Ideenkonzept „Individuelles Wohnen“ für ein Baugruppengrundstück Beratung und Beschlussfassung Am 28.11.2016 sind in einer öffentlichen Präsentation die drei städtebaulichen Ideenkonzepte folgender Architekturbüros vorgestellt worden: • Amann, Burdenski, Munkel, Preßer (ABMP) • Höfler & Stoll • Spicker/Sauter/Lauer Die Ideenkonzepte sollen als Grundlage für die Bebauung der für Baugruppen zur Verfügung gestellten Grundstücke im Baugebiet Zwischendörfer West dienen. Zur Bewertung der Arbeiten wurde eine Jury, in der je ein Mitglied der Fraktionen des Gemeinderats vertreten war, eingesetzt. Der Gemeinderat hat nach Vorstellung der Konzepte beschlossen, dem Bewertungsergebnis der Jury zu folgen und das Konzept von ABMP weiterzuführen. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017 Beratung und Beschlussfassung Der Haushaltsplan 2017 hat ein Gesamtvolumen von 21.270.000 Euro. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 18.713.000 Euro und auf den Vermögenshaushalt 2.557.000 Euro. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind auch im kommenden Jahr keine vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 2.000.000 Euro. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer liegen bei 360 v.H.. Trotz Anhebung der Steuersätze liegt die Gemeinde Ehrenkirchen weiterhin im Durchschnitt zu den umliegenden Gemeinden. Eine Rücklagenentnahme ist in Höhe von 1.095.000 Euro vorgesehen, somit wird der Stand der Rücklagen bis zum Ende des Jahres 2017 rund 3,4 Mio. Euro betragen. Der Gemeinderat stimmte sowohl der Haushaltssatzung als auch dem Haushaltsplan für das Jahr 2017 zu. Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen-Bollschweil Behandlung der Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4Abs. 2 BauGB Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB Beauftragung des Gemeinsamen Ausschusses Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen-Bollschweil hat in seiner Sitzung vom 27.04.2015 beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft für die Gemeinden Ehrenkirchen und Bollschweil nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung fand vom 01.06.2015 bis 01.07.2015 statt. Sowohl von Seiten der Träger öffentlicher Belange als auch von privater Seite sind zum Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen sind in der Sitzung besprochen worden. Für die Abwägung ist der gemeinsame Ausschuss beauftragt worden. Dieser wird nach der Vorlage des Gemeinderats die Abwägung und eine erneute öffentliche Auslegung beschließen.

7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes Ehrenkirchen-Bollschweil (Bereich südlich General-von-Holzing-Straße) Beschlussfassung über die Flächenänderung Beauftragung des Gemeinsamen Ausschusses zur Durchführung des Änderungsverfahrens Der Bereich südlich der General-von-Holzing-Straße in Bollschweil wurde im Rahmen der 5. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung (November 2013) für eine wohnbauliche Entwicklung vorbereitet. Zwischenzeitlich hat sich die Wohnsituation in Bollschweil weiter verschärft. Dringend benötigter Wohnraum kann derzeit nicht in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden. Daher wurde der Bereich südlich der General-von-Holzing-Straße auf eine weitergehende Entwicklung hin untersucht und der Flächenerwerb vorangetrieben. Um die Fläche der Wohnbebauung zuzuführen ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Zur Durchführung dieses Verfahrens hat der Gemeinderat die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses beauftragt. 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes Ehrenkirchen-Bollschweil (Bereich Paulihof) Beschlussfassung über die Flächenänderung Beauftragung des Gemeinsamen Ausschusses zur Durchführung des Änderungsverfahrens Um den Eigenbedarf im Bereich Paulihof zu decken, ist am südlichen Ortsrand östlich der bestehenden Erschließungsstraße eine Bebauung möglich und städtebaulich sinnvoll. Die Fläche ist bereits durch einen Stichweg erschlossen und die gegenüberliegende Seite ist bereits so bebaut, dass es sich mit der neuen Fläche um eine Abrundung der Siedlung Paulihof handeln würde. Auch hier bedarf es dazu einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Zur Durchführung dieses Verfahrens hat der Gemeinderat ebenfalls die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses beauftragt. Redaktionsstatuten Amtsblatt Zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen der Gemeinde, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Ehrenkirchen ein Amtsblatt heraus. Das Amtsblatt dient zugleich der Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde durch den Bürgermeister. Nach den neuen Regelungen des Kommunalverfassungsrechts bzw. dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2015 ist den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Um hierfür nähere Einzelheiten festzuhalten, hat der Gemeinderat Redaktionsstatuten für das Amtsblatt beschlossen. Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften; Änderung der Hauptsatzung auf Grund der Änderung des § 39 Abs. 4 GemO In seiner Sitzung vom 08.11.2016 hat der Gemeinderat eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Bei der Vorlage der aufgelegten Änderungsatzung ist allerdings ein formaler aber nicht inhaltlicher Fehler unterlaufen. Dieser ist durch einen neuen Beschluss behoben worden. Die Änderungssatzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

Öffentliche Bekanntmachungen Die öffentliche Bekanntmachung vom 18.11.2016 zur Änderung der Hauptsatzung wird durch folgende ersetzt: Gemeinde Ehrenkirchen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ehrenkirchen in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Januar 1999 beschlossen:

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Freitag, 23. Dezember 2016

Abschlagszahlung für Wasser/Abwasser

§1 Änderungen § 6 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder einer Fraktion oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderates sind diese den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung zu überwiesen. §2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Am 31.12.2016 ist die letzte Abschlagszahlung für das Jahr 2016 für Wasser/Abwasser fällig. Eine besondere Zahlungsaufforderung wird nicht zugestellt. Der Abschlagsbetrag ist auf der Schlussrechnung für das Jahr 2015 vermerkt. Wer sich am Abbuchungsverfahren beteiligt braucht diese Aufforderung nicht beachten. Wir buchen die Beträge bei Fälligkeit von dem uns mitgeteilten Konto ab. Die übrigen Wasserbezieher bitten wir um termingerechte Bezahlung. Geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg das Buchungszeichen an. Falls Sie noch Fragen haben, erhalten Sie Auskunft bei Frau Aukthun (Tel.: 804-41). Bürgermeisteramt Ehrenkirchen Rechnungsamt

Ehrenkirchen, den 13. Dezember 2016 Breig Bürgermeister

Wasserversorgungsverband >> Möhlingruppe

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