Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen, ist sie zu erschaffen

Preisliste 2008 media event people consulting apollo GmbH Hohenzollernring 85-87 D- 50672 Köln Geschäftsführer Dirk Budach & Christopher Humburg Tel ...
Author: Bernhard Egger
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Preisliste 2008

media event people consulting apollo GmbH Hohenzollernring 85-87 D- 50672 Köln Geschäftsführer Dirk Budach & Christopher Humburg Tel +49 (0) 221-56 98 1-0 Fax +49 (0) 221-56 98 1-22 Handelsregister HRB 30 239 Amtsgericht Köln St.-Nr. 215/5802/0071 Ust.-Nr. DE 191 332 644 Bankverbindung Kto-Nr. 13 662 580 Blz 370 501 98 Sparkasse Köln Bonn

Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen, ist sie zu erschaffen

Inhalt ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ

Seite

Unternehmen

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Standort

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Locations

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Zielgruppen der einzelnen Clubs/ Restaurants

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Werbe- und Eventmöglichkeiten ö

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Kontakt

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AGB`ss AGB

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Unternehmen apollogruppe Die apollogruppe ist das führende Gastronomiekonzeptionsunternehmen Kölns. Betreut werden derzeit 5 Diskotheken,, ein Club und 2 Restaurants. Pro Woche werden in 8 Locations weit über 20.000 Besucher betreut.

Zu den Diskotheken gehören das Starz, Nachtflug, Omega, teatro, und die HalleF (ehemals Tarm Center Köln), zudem die Mikrodisko EdelPink und nd die beiden Restaurants Resta rants Fishermanns` Fishermanns und nd Fishermanns Fishermanns`@ @ apropos Coeln. Ausserdem wird das Portfolio 2008 um eine Eventlocation erweitert. In Zusammenarbeit mit der Dom Brauerei ist die Eröffnung der KantineKöln ((ehemals die Kantine Nippes) pp ) g geplant. p Alle Locations verfügen über ein individuelles Konzept mit einzigartiger Atmosphäre p und Klientel. 2

Standort Köln Die größte öffentliche Veranstaltung in Köln ist der Karneval, zu dessen Sessionen und Umzügen in der Karnevalswoche jährlich etwa zwei Millionen Gäste erwartet werden. Außerdem ist Köln die Fernsehhauptstadt Deutschlands Deutschlands.

Diese Mischung aus Glamour und Feierlaune macht hier den besonderen Reiz aus. g Gayy In Köln leben über 80.000 Studenten und die zweitgrößte Community der Welt (nach San Francisco) - zwei Tatsachen, die ebenfalls ein rauschendes und überaus buntes Nachtleben garantieren.

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Locations Seit 1999 begeistert das Nachtflug Woche für Woche mehrere h ttausend dB Besucher h und d iistt als l S Szenetreff t ff sowie i als l Eventlocation weit über die Grenzen Kölns hinaus bekannt. Der Look des Starz: stilvoll, stilvoll extravagant, extravagant schön Die Partys: Symbiosen aus Show, Fun & Sound Die Gäste: ein bisschen crazy, ein bisschen sexy kurz: lovely people zwischen 20 und 35 Die beiden Diskotheken bestechen alleine schon durch ihr Interieur und ergeben g aus g geographischer g p und architektonischer Sicht, zusammengefasst, die grösste und trendigste Partylocation Kölns.

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Locations Die größte betreute Diskothek, das Juby Q (ehemals Tarm Center Frechen), Frechen) steht nach umfangreicher konzeptioneller und baulicher Überarbeitung kurz vor der Eröffnung und wird ein weiteres Highlight im Kölner Nachtleben.

Die beiden Restaurants, Restaurants das Fishermanns` Fishermanns und das Fishermanns` @ apropos coeln überraschen die Gäste durch Ihre Vielfältigkeit. Der Weg zum Fishermanns` @ apropos coeln führt durch einen knallpinken Durchgang von Kölns Fashionmeile aus zum glasüberdachten Restaurant, wo man nach ausgiebiger Shoppingtour im Concept Store, entspannen kann.

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Locations Das Omega ist aufgrund seiner Sonderaktionen das „institute institute of student music music“ und deshalb, deshalb wie der Name schon verrät, besonders beliebt bei Studenten. Hier wird mit Kölsch, Erdbeerlimes und Prosecco ab 1 Euro gefeiert.

Das Teatro am Rudolfplatz ist eine der besten Adressen für abwechslungsreiche Abende. Besuchern bietet es auf 2 Etagen feinste House/R&B/Latin - Klänge, zudem gibt es als l b besonderes d Hi Highlight hli ht eine i O Open-Air-Terrasse, Ai T die di vor allem im Sommer für unvergessliche Nächte sorgt.

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Locations Die Mikrodisko EdelPink ist Kölns kleinste Clubdiskothek. In den frühen Stunden ist es eher noch ruhig - gut zum Cocktailtrinken. Später wirds lauter und wild - dann ist es eher ein Club als eine Bar.

Ein weiteres Highlight wird die für 2008 geplante Eventlocation, die KantineKöln (ehemals die Kantine Nippes). Eine Besonderheit stellt die Zusammenarbeit mit der Dom Brauerei da, die hier ein einzigartiges und historisch wertvolles Biermuseum einrichten wird.

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Zielgruppen g pp der einzelnen Clubs/ Restaurants

Die Zielgruppen der einzelnen Clubs unterscheiden sich insbesondere durch durch das Alter der Gäste. So ist im Starz, im Nachtflug & Omega, sowie im EdelPink & teatro eher ein jüngeres Publikum zwischen 20-40 Jahren ´ anzutreffen und in der HalleF (ehemals Tarm Center Köln), in der für 2008 geplanten KantineKöln (ehemals die Kantine Nippes) und den beiden Restaurants eher mittleres Klientel von 20-50. Alle Besucher sind konsumfreudig und trendorientiert trendorientiert, in den Restaurants außerdem lifestyle- und luxusorientiert, elitär und haben ein mittleres bis hohes Einkommen. Die Kölner Nachtschwärmer leben in ihrer Freizeit vor Allem nach dem Motto ‚sehen und gesehen werden‘.

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Werbemöglichkeit – New Media ƒ Wir haben einen sehr umfangreichen Mail- und SMS Verteiler, mit einer Reichweite im sechsstelligen Bereich Darauf aufbauend können DialogBereich. marketingmaßnahmen realisiert werden. ƒ Hier gibt es die Möglichkeit z.B. Voucher, Gewinnspiele oder Votings zu initiieren oder die Integrierung Ihrer Werbebotschaft in Newslettern.

New Media Maßnahmen

individuelle Konzeption und Angebotserstellung 9

Werbemöglichkeit – Special Edition ƒ Jeden Freitag castet getfamous im Starz frische Gesichter, neue Talente und potentielle Stars. Stars ƒ Diese Aktion dient als Beispiel dafür wie vielfältig die Möglichkeiten in den verschiedenen Locations sind um Special Events wie z.B. Castings oder Talentshows durchzuführen.

Verschiedene Veranstaltungen

individuelle Konzeption und Angebotserstellung

(z.B. Castings etc.) 10

Eventmöglichkeiten ƒ Neben den zahlreichen Werbemöglichkeiten in den Clubs, Diskotheken und Restaurants können Sie auch Events in allen Locations umsetzen. ƒ Sprechen Sie uns an für Weihnachtsfeiern, After Work Partys, After Messe Partys, Motto Partys, Castings, Firmenevents, Record Releases oder Private Clubs!

Verschiedene Events

individuelle Konzeption und Angebotserstellung 11

Werbemöglichkeit - Flyer & Plakate ƒ Eine Möglichkeit bereits im Vorfeld die Aufmerksamkeit der Gäste zu erregen ist die Integration Ihres Logos auf Flyern und Plakaten. ƒ Durch die Flyer kann auch eine Rabattaktion durchgeführt werden.

Flyer & Plakate

2 500 € pro 3 Monate pro Club 2.500 12

Werbemöglichkeit - Eingangsbereich ƒ Bereits am Eingang der Diskothek oder des Clubs können Sie auf Ihr Produkt oder Ihre Marke aufmerksam machen machen. ƒ Sie können einen eigenen Werbebanner am Eingang g gp platzieren oder eine Projektion Ihres Logos auf dem roten Teppich vornehmen.

Banner/Logoprojektion im Eingangsbereich

je 3.500 3 500 € pro Monat pro Location 13

Werbemöglichkeit - Branding ƒ Während der Veranstaltungen können Sie ihre Zielgruppe über ein Branding auf der Rückseite der Verzehrkarten oder der Garderobenmarken mit Ihrem Produkt begleiten. ƒ Das Branding der Verzehrkarten sowie das der Garderobenmarken kann für 6 Monate erfolgen.

Branding Verzehrkarten/Garderobenmarken

je 8.500 8 500 € pro Mindestlaufzeit pro Club 14

Werbemöglichkeit - Bekleidungssponsoring ƒ Möchten Sie, dass Ihre Marke oder Teile Ihrer Kollektion vom Personal der Clubs, Diskotheken oder Restaurants getragen werden? Dann sponsern Sie die Garderobe und sorgen für eine ganz besondere Aufmerksamkeit.

Bekleidungssponsoring

5 500 € pro 6 Monate pro Club 5.500 15

Werbemöglichkeit - Spots ƒ Erreichen Sie das tanzende und feiernde Publikum in allen Diskotheken und Clubs über Ihren Werbespot auf den Großleinwänden - und das mehrmals am Abend!

Spots auf den Leinwänden in den Discotheken/Clubs

2 500 € pro Monat pro Location 2.500 16

Werbemöglichkeit - Eigener Bereich ƒ Wie wäre es mit der Gestaltung eines eigenen Bereichs mit Ihrem Logo und Branding im Club oder in den Diskotheken?

Eigener Bereich in den Discotheken/Clubs

30 000 € pro Jahr pro Location zzgl. 30.000 zzgl Umbau 17

Werbemöglichkeit - Sonderwerbeflächen ƒ Haben Sie schon einmal daran gedacht die junge und mittlere Zielgruppe bei ihren Freizeitaktivitäten für Ihr Produkt direkt vor Ort in aufnahmebereiter Stimmung zu begeistern? ƒ Wie wäre es dann direkt mit einem Buchungspult für Ihr Produkt im Club, oder einem Stand an dem Ihre Produkte ausprobiert werden können (z. (z B. B Schminkstand)?

Sonderwerbefläche in den Discotheken/Clubs

10 000 € pro Jahr pro Location zzgl. 10.000 zzgl Umbau 18

Werbemöglichkeit - Personalpromotion ƒ Sprechen Sie Ihre Zielgruppe persönlich an über eine Personalpromotion im Club! ƒ Pro Abend können Sie 3 Personen pro Location einsetzen.

Personalpromotion in den Discotheken/Clubs

350 € pro Abend pro Location zzgl. zzgl Personal 19

Werbemöglichkeit - Sampling ƒ Ein persönlich übergebenes Sampling Ihres Produktes oder eines Flyers ist für die Zielgruppe immer eine besondere Erinnerung an den Abend. ƒ Das Sampling kann über das Kassenpersonal, das Thekenpersonal oder über das Eintrittspersonal persönlich an Ihre Zielgruppe übergeben werden. ƒ Die Mengen liegen in der Woche bei 15.000 bei allen Clubs und bei ca. 3.000 Stück pro Club.

Sampling in den Discotheken/Clubs

3 500 € pro Monat pro Location 3.500 20

Werbemöglichkeit - Toiletten ƒ Platzieren Sie Spiegelaufkleber oder Plakate in den Toiletten oder sponsern Sie Hygieneartikel Hygieneartikel, die in jedem Club oder auch im Restaurant gern gesehen sind. ƒ Pro Abend können in allen 9 Locations jeweils 1.000 Hygieneartikel platziert werden. ƒ Die Mindestbelegung der Plakate und Aufkleber in den Clubs beträgt 3 Monate.

Aufkleber/Plakate in Toiletten Sponsoring Hygieneartikel

4 500 € pro Mindestlaufzeit pro Club 4.500 500 € pro Club pro Abend 21

Kontakt Bader Media GmbH Denise Graul G Ziegeleistr. 15 84172 Vatersdorf Tel. +49(0)8762-42646-10 Fax +49(0)8762-42646-29 Mail dg@bader [email protected] media com

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AGB´s

Bader ist vertraglich berechtigt, bei der apollogruppe Werbeflächen und Events in und um die Clubs, Restaurants und Diskotheken zu vermarkten. 1.1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Konditionen, zu denen der Auftraggeber Werbeflächen bei Bader buchen kann. Sie finden diese auf alle vom Auftraggeber an Bader während seiner Gültigkeit erteilten Einzelaufträge zur Werbung auf Werbeflächen sowie auf sämtliche andere Anwendung. § 2 Vertragsschluss 1. Die Buchung erfolgt durch schriftliche oder mündliche Buchungsanfrage an Bader und entsprechende schriftliche Rückbestätigung durch Bader. Ohne schriftliche Rückbestätigung kommt keine wirksame Buchung zustande. In der Buchungsanfrage und der Bestätigung sollen die betreffenden Locations, die gebuchten Werbeflächen, der Schaltungszeitraum und die geplante Werbeidee bezeichnet werden. 2. Bader ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Auftrag anzunehmen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Bader die einzelne Werbung auch inhaltlich mit dem Betreiber der betroffenen Lokalität abstimmen und sich nach der Verfügbarkeit der Werbeflächen richten muß. 3. Die Buchung der Werbeflächen kann nur in Belegungseinheiten wie vorgegeben erfolgen. 4. Ein Einzelauftrag kommt zwischen dem Auftraggeber und Bader zustande. Handelt der Auftraggeber als Agentur auf Rechnung eines Kunden, steht er für seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung ein und haftet neben seinem Kunden für die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag in Zusammenhang mit dem Einzelauftrag ergebenden Pflichten. 5. Die Buchung hat bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Schaltungstag zu erfolgen. Eine Stornierung des Auftrags ist bis 4 Wochen vor dem ersten Schaltungstag der Kampagne möglich. Aufträge von Agenturen Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende (Name, vollständige Anschrift) angenommen. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, je nach Werbemedium eine Agenturvergütung auf das Auftragsnetto, d.h. auf die Nettorechnungssumme ohne MwSt., nach Abzug von Rabatten. Bei Veränderung eines Auftragswertes und/oder eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet. P i ä d Preisänderungen Ä Änderungen d iin d der P Preisliste i li t sind i d jjederzeit d it möglich. ö li h Fü Für vereinbarte i b t und db bestätigte täti t W Werbeaufträge b ft ä sind i dP Preisänderungen i ä d allerdings ll di nur wirksam, wenn sie von Bader mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden.

§ 1 Allgemeines

§ 3 Hauptpflichten von Bader 1. Bader übermittelt dem Auftraggeber auf dessen Anforderung Informationen über die verfügbaren Werbeflächen und über die Zielgruppe, die über die Werbeflächen angesprochen werden kann. 2. Bader gewährt dem Auftraggeber im Falle einer Buchung das Recht, innerhalb des vereinbarten Zeitraums in den gebuchten Locations auf den Werbeflächen Werbung zu treiben (Medialeistung) oder Events umzusetzen. Zur Umsetzung dieser Aktionen erbringt Bader im Rahmen der Durchführung der Aufträge des Weiteren die folgenden Leistungen: B d läßt auff W Bader Wunsch hd des A Auftraggebers ft b anhand h dd der vom A Auftraggeber ft b üb übergebenen b vertragsgemäßen t äß V Vorlage l di die W Werbeträger b tä iin d der erforderlichen f d li h A Anzahl hl produzieren d i (P (Produktionsleistung). d kti l i t ) Di Dies schließt hli ßt die Produktionsvorbereitung, die Produktion und den Druck der Werbeträger sowie deren Transport und Versicherung bis zum vereinbarten Abnahmeort ein. Der Auftraggeber wird aber in jedem Falle der Vertragspartner des Herstellers der Werbeträger. Er bleibt für die Kontrolle seiner Vorgaben, die Abstimmung mit den Ausführenden, und die Abnahme/Freigabe der produzierten Werbeträger verantwortlich. § 4 Hauptpflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt Bader die Werbeträger oder im Falle einer Produktion durch Bader eine reprofähige, den in der Preisliste enthaltenen Vorgaben entsprechende Vorlage für die Werbeträger bei Auftragserteilung, spätestens aber 6 Wochen vor der ersten Schaltung der Kampagne zur Verfügung. Sofern der Auftraggeber und Bader Sonderkonditionen vereinbaren, z.B. über besondere Materialien, Drucke o.ä., kann Bader dem Auftraggeber eine längere Vorlaufzeit zur Ablieferung der Unterlagen vorgeben. Liegen diese Unterlagen nicht rechtzeitig vor vor, so kann der Werbepartner aus hieraus resultierenden Verzögerungen keine Ansprüche gegen Bader herleiten. herleiten Er ist in diesem Falle verpflichtet verpflichtet, die Werbekampagne auch für den vertraglich vereinbarten Schaltungszeitraum zu bezahlen, in dem seine Werbung aufgrund der Verzögerung noch nicht durchgeführt werden kann. 2. Der Auftraggeber ist ausschließlich für den Inhalt der Werbung verantwortlich. Er haftet dafür, dass die graphische und textliche Gestaltung des Werbeträgers nicht gegen Bestimmungen des anwendbaren Rechts verstößt. Insbesondere garantiert der Auftraggeber z.B., dass nicht gegen presse-, wettbewerbsrechtliche sowie andere zwingende Vorschriften verstoßen und auch nicht unbefugt in Persönlichkeits-, Urheber-, oder sonstige Rechte Dritter eingegriffen wird. 3. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Herstellung der Werbemittel. Bader erstellt dem Auftraggeber auf Wunsch ein Angebot, aus dem die geschätzten Kosten für die Produktion der Werbemittel hervorgehen. Sofern Bader die Herstellung der Werbemittel übernimmt, hat der Auftraggeber die geschätzten Produktionskosten für die Werbemittel vorab an Bader zu bezahlen. Bader ist berechtigt, die Beauftragung der Hersteller mit der Produktion der Werbemittel zu verweigern, solange der Auftraggeber die geschätzten Produktionskosten nicht an Bader vorab gezahlt hat.

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AGB´s § 5 Vergütung 1. Der Auftraggeber zahlt an Bader für die in § 3 beschriebene Medialeistung eine Vergütung, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. 2. Bei Auftragserteilung g g wird die Vergütung g g jjeweils zu 100% im Voraus fällig. g 3. Die Zahlung hat binnen 8 Tagen nach Fälligkeit, im übrigen ohne Abzug, auf das auf der Auftragsbestätigung/ Rechnung ausgewiesene Konto Baders zu erfolgen. 4. Sämtliche Beeinträchtigungen der Durchführung eines Auftrags, die auf Störungen in der Sphäre des Auftraggebers zurückzuführen sind (z.B. Leistungsstörungen im Verhältnis des Auftraggebers zu seinen dritten Vertragspartnern) gehen zu Lasten des Auftraggebers und berühren den Vergütungsanspruch Baders nicht. § 6 Buchung, Storno und Rechnungsstellung 1. Die Buchung muß mindestens 6 Wochen vor Beginn des Schaltungszeitraums der Kampagne rechtsverbindlich erfolgen. 2. Der Einzelauftrag kann bis 6 Wochen nach rechtsverbindlicher Buchung, spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn der Kampagne storniert werden; jedoch sind die g g der Stornierung g bei Bader nachweislich angefallenen g Kosten vom Auftraggeber gg zu erstatten. Bei einem Storno nach Ablauf dieser Frist ist die bis zum Eingang vereinbarte Vergütung fällig, auch wenn der Einzelauftrag dann nicht zur Durchführung gelangt. 3. Bader stellt die vereinbarten Vergütungen und anderen vom Auftraggeber zu tragenden Kosten bei Fälligkeit in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. 4. Der Auftraggeber gerät an dem 9. Tag nach Fälligkeit ohne weiteres in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der fällige Betrag mit 8% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. § 7 Sicherheitsleistung Bader ist berechtigt, seine Leistungen von der Gestellung einer Sicherheit für ihre Vergütungsansprüche abhängig zu machen, insbesondere die Gestellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines deutschen börsennotierten Kreditinstituts zu verlangen verlangen. § 8 Leistungsstörungen 1. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die Ansprüche des Auftraggebers bei Ausfall der gebuchten Werbemedien abschließend. Eine Haftung Baders wegen Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Pflichten und weitergehende Gewährleistungspflichten ist insoweit ausgeschlossen. 2. Bader haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der dem Auftraggeber oder sonst im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen, die er von Dritten bezieht. Es obliegt dem Auftraggeber, sich insoweit der Richtigkeit dieser Informationen zu versichern. 3. Bader haftet für Nebenpflichtverletzungen, welche von der Musicalkette als Erfüllungsgehilfen Baders zu verantworten sind nur insoweit, als Bader seine eigenen Gewährleistungsansprüche gegen die g der Nebenpflichtverletzung p g an den Auftraggeber gg abtritt. Weitergehende g Ansprüche p sind ausgeschlossen. g Musicalkette wegen § 9 Haftung 1. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Bader nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Bader nicht auf Ersatz von mittelbaren Schäden und Folgeschäden. 2. Die Haftung Baders ist in jedem Falle auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. § 10 Vertraulichkeit Der Auftraggeber wird die ihm von Bader überlassenen Informationen vertraulich behandeln und sie allenfalls seinem Kunden, der ihn mit der Kampagne betraut hat, offenbaren. Insbesondere wird der Auftraggeber g oder unentgeltlich g für Zwecke überlassen,, die nicht in Zusammenhang g mit einem diesen allgemeinen g Geschäftsbedingungen g g unterfallenden Auftrag g stehen. diese Informationen Dritten nicht entgeltlich § 11 Allgemeines 1. Nebenabreden zu den Einzelaufträgen oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 2. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, auf die dieser etwa in Bestellungen und sonstigen Schriftstücken Bezug nimmt, vor. Bader widerspricht der Einbeziehung derartiger Vertragsbedingungen auch mit Wirkung für die Zukunft. 3. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den in seiner Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäften ist Landshut. Jeder Vertragspartner ist jedoch auch g , den anderen an dessen allgemeinem g Gerichtsstand zu verklagen. g Es g gilt deutsches Recht. Stand: 1.10.2007 berechtigt,

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