Reglement OPC CHALLENGE 2015

Reglement OPC CHALLENGE 2015 Genehmigt durch ASS mit Visa-Nr. OPC/REG Erstellt durch die OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors...
Author: Gabriel Beltz
4 downloads 3 Views 827KB Size
Reglement OPC CHALLENGE 2015

Genehmigt durch ASS mit Visa-Nr. OPC/REG Erstellt durch die OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors Händler (VSGMH)

1 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch

Reglement OPC Challenge 2015 1. Organisation 1.1 Koordinationsstelle Die OPEL Sportkommission des Verbandes der Schweizerischen General Motors-Händler (VSGMH) ist für die Organisation und Durchführung der OPC Challenge verantwortlich. Die OPC Challenge ist bei Auto Sport Schweiz (ASS) als offizieller Markenpokal mit VISA-Nr. OPC1410/REG zugelassen. Die Adresse der Koordinationsstelle lautet: Christian Mettler Metropol Garage AG Romanshornerstrasse 203 8580 Amriswil

Tel. Fax E-Mail: Internet:

071 414 20 00 071 414 20 09 [email protected] www.opc-challenge.ch

Weitere Verantwortungen werden durch die OPEL-Sportkommission des GM-Händlerverbandes organisiert. 1.2 Rennserie Die Koordinationsstelle schreibt folgenden Markenpokal aus: OPC Challenge 2015 Die OPC Challenge 2015 wird in folgende zwei Wertungen aufgeteilt: • OPC Challenge, Einzelwertung • OPC Challenge, Teamcup 1.3 Kontrollorgan Die Beurteilung bei der Einhaltung des Reglements bestimmen die Mitglieder der OPEL Sportkommission sowie ein Vertreter von OPEL-Schweiz. Diese Beurteilung gilt für alle Artikel in diesem Reglement. Die OPEL Sportkommission behält sich jederzeit das Recht, Stichproben und Kontrollen an den Fahrzeugen durchzuführen und über entsprechende Auflagen zu verfügen. Diese Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg oder die Anrufung irgendwelcher Sportinstanzen ist ausgeschlossen. In zwingenden Fällen kann das Reglement jederzeit geändert oder angepasst werden.

2. Teilnahmebedingungen 2.1 Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrerinnen und Fahrer mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz, gleich welcher Nationalität, die im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B sind. 2.2 Lizenzen Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer REG-Lizenz der ASS sein. Höher eingestufte Lizenzen der ASS sind auch erlaubt. Für maximal zwei Slalom-Teilnahmen kann für die betreffende Veranstaltung eine Gastfahrerlizenz für je CHF 30.- gelöst werden. Diese Gastfahrerlizenz muss bis zwei Wochen vor der betreffenden Slalom-Veranstaltung bei folgender Adresse bestellt werden: Auto Sport Schweiz GmbH, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld, Tel. 031 979 11 11. Infos unter: www.autosport-ch.com

2 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch

3. Fahrzeug 3.1 Zugelassenes Fahrzeug Die Fahrzeuge müssen über GM-Suisse importiert, sowie von einem Schweizer OPEL-Händler, Agenten oder Servicepartner ausgeliefert worden sein. Marke, Modell: Typengenehmigung:

OPEL ADAM S, 14 Turbo 150 PS CH 10C2 31

3.2 Technisches Fahrzeug-Reglement Die Fahrzeuge müssen während einer Veranstaltung mit einem gültigen Fahrzeugausweis zugelassen sein. Diese Bedingung gilt auch, wenn das Fahrzeug mit Händlerschildern gefahren wird. Die Fahrzeuge müssen in allen Bereichen der CH-Typengenehmigung entsprechen. Die offiziellen Daten des Herstellers müssen in allen Bereichen erfüllt sein. Die serienmässige Ausstattung darf nur durch Sonderausstattungen, die vom Werk bestellbar sind, ergänzt werden. Bei Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten dürfen nur Original-OPEL-Ersatzteile verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für alle Verschleissteile. Grundsätzlich ist alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, unzulässig und verboten. 3.3 Zugelassene Änderungen 3.3.1 Gurten Es ist erlaubt, zusätzlich zu der Original-Sicherheitsgurte, eine geprüfte Sportgurte zu montieren. An dieser Stelle wird auf den Umstand hingewiesen, dass im Strassenverkehr weiterhin die Verwendung der OriginalGurte vorgeschrieben ist. 3.3.2 Oele, Flüssigkeiten Motorenoel, Bremsflüssigkeit und Frostschutz müssen nicht dem Original entsprechen. . 3.3.3 Reifen / Felgen Es wird eine einheitliche Reifen- und Felgenkombination vorgeschrieben und in einem separaten Bulletin bekanntgegeben. Die vorgeschriebenen Reifen müssen beim bekanntgegebenen Reifenlieferanten bezogen werden. Bei den Felgen handelt es sich um Original OPEL-Felgen. 3.3.4 Abschlepphaken Der Original-Abschlepphaken muss in der vorgesehenen Befestigung in der Frontstossstange eingeschraubt sein. Dies gilt ausschliesslich nur während der Slalomveranstaltung. 3.3.5 Ausbau von Originalteilen Folgende Originalteile sollten während der Rennveranstaltung aus dem Fahrzeug entfernt werden: Hutablage, Reserverad, Notluftpumpe inkl. Reifendichtmittel, Bordwerkzeug, Pannendreieck, Bodenteppiche, Fahrzeugdokumentation. 3.3.6 Fahrer-Bekleidung Im Renneinsatz gilt folgende Kleider-Vorschrift: • Overall oder lange Hose und Langarm-Pullover • Geschlossene Schuhe • FIA geprüfter Helm

3 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch

4. Einzelwertung / Teamcup 4.1 Wertungen Alle Teilnehmer (Einzelwertung und Teamcup) starten an den Slalomveranstaltungen in einer Wertung und werden in einem Klassement aufgeführt. Die Organisation der OPC Challenge erstellt aus diesem Klassement zwei separate Wertungen. Diese zwei separaten Wertungen sind: A:

OPC Challenge Einzelwertung Details sind unter Artikel 5A

B:

OPC Challenge Teamcup Details sind unter Artikel 5B

4.2 Einschreibung Jeder Teilnehmer hat zwei Einschreibemöglichkeiten: 1: Teamcup und Einzelwertung 2: nur Einzelwertung Erklärung: Wer sich im Teamcup einschreibt ist automatisch auch in der Einzelwertung eingeschrieben. Wer sich „nur“ in der Einzelwertung einschreibt, ist „nur“ in der Einzelwertung punkteberechtigt. 4.3 Punkteberechtigt • Punkteberechtigt sind alle eingeschriebenen Teilnehmer. • Wer an der gleichen Veranstaltung vor dem Start zur OPC Challenge in einer anderen Kategorie startet, wird nicht zugelassen. 4.4 Gastfahrer • Ein Gastfahrer ist ein Teilnehmer, der sich nicht zur OPC Challenge eingeschrieben hat. • Gastfahrer können sowohl in der Einzelwertung wie auch im Teamcup teilnehmen. • Die Gastfahrer werden im Tagesklassement aufgeführt, sind aber nicht punkteberechtigt. 4.5 Doppelstart Sofern es der Slalomorganisator erlaubt, ist ein Doppelstart (zwei Teilnehmer mit dem gleichen Fahrzeug) möglich. 4.6 Punktezuteilung Als Grundlage dient die vom Rennorganisator erstellte Rangliste. Für die Punktevergabe pro Rennen gilt folgendes Punktesystem: 1. Rang 2. Rang 3. Rang 4. Rang 5. Rang 6. Rang 7. Rang 8. Rang 9. Rang 10. Rang 11. Rang 12. Rang 13. Rang

40 38 36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 16

14. Rang 15. Rang 16. Rang 17. Rang 18. Rang 19. Rang 20. Rang 21. Rang 22. Rang 23. Rang 24. Rang 25. Rang ab 26. Rang

14 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

4.7 Preise pro Rennen Die Preisberechtigten (1/3 der Klassierten) erhalten vom Rennveranstalter jeweils einen Preis und müssen persönlich an der Siegerehrung teilnehmen. 4 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch

5A. Einzelwertung 5A.1 Jahresendwertung Um in der Jahresendwertung klassiert zu werden, gelten folgende Bedingungen: • Ein Fahrer muss an mindestens fünf Veranstaltungen teilgenommen haben. • Von der Totalpunktezahl wird ein Streichresultat abgezogen. • Als Streichresultat gilt auch eine Nichtteilnahme oder Disqualifikation an einer Rennveranstaltung. 5A.2 Ex Aequo Erreichen in der Jahresendwertung mehrere Teilnehmer die gleiche Punktezahl, so entscheidet das bessere Streichresultat. Bei Gleichheit des Streichresultates zählt der bessere Rang an der ersten Veranstaltung. Danach folgt die Klassierung der zweiten Veranstaltung etc. 5A.3 Sieger Der Teilnehmer welcher am Schluss die meisten Punkte erreicht, ist Sieger der OPC Challenge 2015, Einzelwertung. 5A.4 Preise • Jeder klassierte Teilnehmer in der Jahreswertung erhält einen Erinnerungspreis. • Die Preisübergabe findet an der Abschlussfeier statt. • Die Preise müssen persönlich abgeholt werden. 5A.5 Einschreibegebühr Einzelwertung Die einmalige Einschreibegebühr pro Teilnehmer beträgt CHF 200.- inkl. MWST. Falls ein Teilnehmer auch im Team-Cup eingeschrieben ist, entfällt die Einschreibegebühr für die Einzelwertung. 5A.6 Gegenleistungen • Jeder Teilnehmer erhält einen Sponsoren-Klebesatz. • Jeder Teilnehmer erhält ein ADAM S Gilet. • Die Einheitsreifen (Artikel 3.3.2) werden zu einem Vorzugspreis über die teilnehmenden OPELPartner geliefert und verrechnet. • Die Vorzugskonditionen für den Adam S werden von OPEL Schweiz in einem separaten Bulletin erläutert.

5 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch

5B. Teamcup . 5B.1 Team-Teilnehmer • Die angemeldeten Team-Teilnehmer bilden das Team für die ganze Rennsaison. • Ein Team besteht aus mindestens zwei oder maximal vier Fahrern. • Ein Team-Teilnehmer ist nur in einem Team start- und punkteberechtigt. • Ein Team kann pro Rennveranstaltung mit max. zwei Teilnehmern und maximal mit einem Fahrzeug teilnehmen. 5B.2 Teamname • Jedes Team startet unter einem Teamnamen. • Der Teamname muss einen Bezug auf den OPEL-Händler, -Agenten, -Servicepartner oder einer der Seriensponsoren haben. 5B.3 Jahresendwertung • Ein Team muss an mindestens fünf Veranstaltungen teilgenommen haben. • Jeder Teamteilnehmer kann maximal drei Resultate in die Jahresendwertung einbringen. • Falls ein Teamteilnehmer an mehr als drei Slalom-Veranstaltungen Punkte in der Teamwertung erhalten hat, zählen seine ersten drei erzielten Resultate. • Starten zwei Teamteilnehmer des gleichen Teams an einer Slalomveranstaltung so ist der besser klassierte Fahrer punkteberechtigt. • Von der Totalpunktezahl wird ein Streichresultat abgezogen. Als Streichresultat gilt auch eine Nichtteilnahme oder Disqualifikation an einer Rennveranstaltung. 5B.4 Ex Aequo Erreichen in der Jahresendwertung mehrere Teams die gleiche Punktezahl, so entscheidet das bessere Streichresultat. Bei Gleichheit des Streichresultates zählt der bessere Rang an der ersten Veranstaltung. Danach folgt die Klassierung der zweiten Veranstaltung etc. 5B.5 Sieger Das Team welches am Schluss die meisten Punkte erreicht, ist Sieger im OPC Challenge 2015, Teamcup. 5B.6 Preise • Jedes klassierte Team in der Jahreswertung erhält einen Erinnerungspreis. • Die Preisübergabe findet an der Abschlussfeier statt. • Die Preise müssen persönlich abgeholt werden. 5B.7 Einschreibegebühr Teamcup Die einmalige Einschreibegebühr pro Team beträgt CHF 400.- inkl. MWST. Alle Team-Teilnehmer sind ohne weitere Einschreibegebühr auch in der Einzelwertung eingeschrieben (siehe Artikel 5A5). 5B.8 Gegenleistungen für Teams • Jedes Team erhält einen Sponsoren-Klebesatz. • Jeder Team-Teilnehmer erhält ein ADAM S Gilet. • Ohne weitere Einschreibekosten ist jeder Teamfahrer auch in der Einzelwertung start- und punkteberechtigt. • Gastfahrer sind ohne Einschreibegebühr teilnahmeberechtigt. • Die Einheitsreifen (Artikel 3.3.2) werden zu einem Vorzugspreis über die teilnehmenden OPEL-Partner geliefert und verrechnet. • Die Vorzugskonditionen für den Adam S werden von OPEL Schweiz in einem separaten Bulletin erläutert.

6 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch

6. Veranstaltungen 6.1 Austragungsorte Die Rennveranstaltungen zur OPC Dealer Challenge werden im Rahmen der Nationalen Slalomveranstaltungen ausgetragen. Zum Zeitpunkt der Reglementerstellung sind noch nicht alle Slalomtermine bekannt. Folgende provisorischen Slalom-Veranstaltungen sind geplant: (Änderungen, Streichungen und Ergänzungen vorbehalten) 1. 2. 3. 4. 5. 6. + 7. 8. + 9.

25. od. 26.04.2015 02.05.2015 30. od. 31.05.2015 06.06.2015 20. od. 21.06.2015 05.09.2015 03. od. 04.10.2015

Autorenntage Frauenfeld (ACS TG) Slalom Interlaken (ACS BE) Slalom de Bure Romont Slalom Chamblon Doppellauf Slalom Anneau du Rhin (ACS ZH) Doppellauf Slalom Ambri

6.2 Anmeldung zu den einzelnen Slalom-Veranstaltungen • Die Anmeldeformulare zu den einzelnen Rennen werden vom Slalom-Organisator erstellt. • Die Anmeldung inkl. Zahlung des Startgeldes wird an den Slalom-Organisator entrichtet. • Bei Doppelstart sind zwei separate Anmeldungen nötig. • Jeder Teilnehmer erhält vom Slalom-Organisator alle Unterlagen zu der Veranstaltung. • Es ist wichtig, dass die Einschreibung sowie die Bezahlung des Startgeldes an den SlalomVeranstalter bis zum Anmeldeschluss erledigt werden. Die Sportkommission hat keinen Einfluss auf die Startgenehmigung.

7. Werbung

7.1 Werberechte Mit der Einschreibung zur OPC Challenge gibt jeder Teilnehmer der Koordinationsstelle sowie den Seriensponsoren das Recht, die Erfolge unentgeltlich und ohne vorherige Ankündigung in Wort und Bild zu verwenden. 7.2 Fahrzeug Am Fahrzeug müssen während der ganzen Saison die offiziellen Kleber der Sponsoren der OPC Challenge 2015 angebracht sein. Der Organisator erstellt einen Klebeplan mit den Flächen für die Seriensponsoren. 7.3 Eigenwerbung: Werbung die in Konkurrenz zu den Seriensponsoren und der Marke Opel stehen oder die anstössige, rassistische oder politische Inhalte haben, sind nicht erlaubt. 7.4 Kleidung Es ist Pflicht, dass alle eingeschriebenen Teilnehmer während den Slalom-Veranstaltungen inkl. Preisverteilungen, den Wetterbedingungen entsprechend, die offiziellen OPC-Kleidungsstücke tragen. Nichtbeachtung wird mit Sanktionen bestraft. Offizielle Kleidungsstücke:

OPC Challenge Soft Shell Jacke (blau) OPC Polo Shirt (grau) ADAM S Gilet (schwarz)

7 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch

8. Anmeldung / Einschreibung

8.1 Einschreibeformulare • Alle Teilnehmer müssen sich zur OPC Challenge anmelden. • Die Anmeldung muss mit dem offiziellen Einschreibeformular durch einen im Verband Schweizerischer General Motors Händler (VSGMH) angeschlossenen OPEL-Händler, -Agenten oder -Servicepartner erfolgen. • Mit Abgabe der Einschreibung anerkennen die Teilnehmer die Bedingungen des Reglements. Als Basis gilt die deutsche Version. Nachträge werden im Internet veröffentlicht. • Aufgrund zu hoher Teilnehmerzahl sowie aus weiteren Gründen kann die Einschreibung von der Sportkommission abgelehnt werden. • Das Einschreibeformular ist auf der Homepage des Händler-Verbandes (www.vsgmh.ch) unter der Rubrik Kommissionen / Sport abgelegt. 8.2 Anmeldeschluss Die Einschreibung inkl. Kleiderbestellung muss bis 16. Februar 2015 erfolgt sein. Sobald die Zahlung der Einschreibegebühr inkl. Kleiderbestellung bezahlt ist, erfolgt eine Bestätigung durch die OPEL-Sportkommission.

OPEL Sportkommission Verband Schweizerischer General Motors Händler (VSGMH) / 19.01.2015

8 Reglement OPC Challenge 2015 OPEL Sportkommission, Verband Schweizerischer General Motors-Händler (VSGMH) Koordinationsstelle: Christian Mettler, Metropol Garage AG, Romanshornerstrasse 203, 8580 Amriswil Tel. 071 414 20 00, Fax 071 414 20 09, [email protected], www.opc-challenge.ch