REGIERUNG Gz.: RvS-SG55.2-2522-20/2

VON SCHWABEN

Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg

An alle Rinderhalter im Regierungsbezirk Schwaben alle Rinderhalter, die im Zuge des Alpenweideviehverkehrs Rinder nach Schwaben verbringen

Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand (MilzbRbV); Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 14.03.1997 Anlage: 1 Verzeichnis der Rauschbrandalpen und –weiden im Regierungsbezirk Schwaben

Die Regierung von Schwaben erlässt folgende Allgemeinverfügung: 1. Die Allgemeinverfügung der Regierung von Schwaben vom 14.03.1997 Nr. 201-2512.11/10 über die dort getroffenen Regelungen zur Impfpflicht von Rindern gegen Rauschbrand (bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung Nr. 9/1997 Seite 107 am 17.03.1997) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgeben. 3. Hierfür werden keine Kosten erhoben. Gründe: I. Die Regierung von Schwaben ist sachlich und örtlich zuständig zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 14.03.1997 Nr. 201-2512.11/10 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Schwaben Nr. 9/1997 Seite 107 am 17.03.1997), da sie als Ausgangsbehörde die Allgemeinverfügung erlassen hat. II. Die Regierung von Schwaben hat mit der vorgenannten Allgemeinverfügung vom 14.03.1997 Schutzmaßregeln entsprechend § 9 i.V. m. Abschnitt 2 der Verordnung zum Schutz gegen den

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude) Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89 E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

REGIERUNG Gz.: RvS-SG55.2-2522-20/2

VON SCHWABEN

Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg

Milzbrand und den Rauschbrand vom 23.05.1991 (BGBl I Seite 1172), geändert am 17.04.2014 (BGBl I Seite 388) - MilzbRbV - angeordnet. Nach § 8 i. V. m. § 9 der MilzbRbV hebt die zuständige Behörde angeordnete Schutzmaßregeln auf, wenn die Voraussetzungen für die Schutzmaßnahmen nicht mehr gegeben sind. Aus der gutachtlichen Äußerung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Schreiben vom 31.10.2014 Az.: TF-2513-001-3 ergibt sich, dass seit Einführung der bakteriologischen Untersuchungspflicht 1923 in Bayern die Rauschbrandfallzahlen als gesichert erachtet werden können. Da aber einerseits die Impfungen in seinerzeit als Rauschbrandgebiete festgelegten Regionen seit Jahrzehnten durchgeführt werden und andererseits eine sichere Möglichkeit zum Nachweis von Rauschbrandsporen aus Erdreich bis heute nicht existiert, kann nicht mit hinreichender Sicherheit bewertet werden, ob die heutzutage extrem niedrige Rauschbrandinzidenz in Bayern auf eine natürliche Reinigung des Bodens von Rauschbrandsporen, auf den Erfolg der seit Jahrzehnten durchgeführten Impfung oder auf beide Faktoren zurückzuführen ist. Eine sichere Voraussage, ob ein Verzicht auf die bis heute durchgeführten Rauschbrandimpfungen zukünftig zu einer steigenden Inzidenz der Erkrankung führt, kann daher nicht getroffen werden. Nach den Ausführungen des LGL ist eine Weiterführung des Impfregimes unter erheblichem finanziellem Aufwand aufgrund der heutigen Gegebenheiten nicht mehr notwendig. Es könne, die staatlich angeordnete Impfung ausgesetzt und die Entwicklung der Seuchensituation über die nächsten Jahre genau beobachtet werden. Darüber hinaus ist Bestandteil der Alpenweideviehverkehr-Vereinbarung 2014 eine abgeschlossene Rauschbrandimpfung vor Auftrieb auf gefährdete Weiden. Ferner wurde in Bayern der letzte Rauschbrandfall im Jahr 2001, also vor 14 Jahren diagnostiziert. Laut veterinärfachlicher Stellungnahme vom 20.02.2015 und vom 24.03.2015 sind die Gründe, die Rauschbrandimpfung als Schutzmaßnahme weiter angeordnet zu lassen, entfallen. Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 7 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts (TierSeuchRVG) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude) Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89 E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

REGIERUNG Gz.: RvS-SG55.2-2522-20/2

VON SCHWABEN

Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg

Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: -

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren für diesen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Augsburg, den 21. Mai 2015 Regierung von Schwaben gez. Martin Pflaum

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude) Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89 E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

REGIERUNG Gz.: RvS-SG55.2-2522-20/2

VON SCHWABEN

Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg

Anlage zur Allgemeinverfügung der Regierung von Schwaben vom 21.Mai 2015 Gz.: RvS-SG55.2-2522-20/2

Verzeichnis der Rauschbrandalpen und -weiden im Regierungsbezirk Schwaben

Landkreis Oberallgäu Gemeinde Balderschwang Biechtalpe, Hinterarsch, Hochschelpen (Hochschelpach) , Höllritzen, Innere Scheune, Köpfle, Nenningschelpach, Oberer Hirschgund, die 4 Piesenalpen, Rindsbäche (hintere), Roßschelpen (Roßschelpenach) Schwand, Schwarzenberg, Schlipfhalden, Stillberg, Stöcken, Spieherhalde, Waldalpe, Wilhelmine (obere), Viehweiden des Josef Bader in Balderschwang, des Anton Kappeler in Balderschwang, des Max Merkmann in Au, des Peter Nußbaumer (Heimweide), des Martin Dieringer, des Anton Lippburger (Heimweide), Heimweide des Ottmar Nußbaumer, Balderschwang Hs.-Nr. 29, Heimweide des Alfons Bilgeri Gemeinde Blaichach Ortsteil Gunzesried: Holzschlag, Reichenbach, Alpe Scheidwang, Schönbuch, Vorderau, Mittelälple, Alpe Untere Wilhelmine Markt Hindelang: Hornalpe, Stierbach, Taufersalpe, Schrecken, Zipfelsalpe, Alpe Wengen, Heissenloh, Ortsteil Unterjoch: Wiedemannsgeschwend Stadt Immenstadt i. Allgäu: Alpe Hinterkrummbach, Alpe Grath-Höfle Ortsteil Bühl: Gündle, Oberegg, Unteregg Markt Oberstaufen: Aualpe, Hinterbuchgschwend (Hinterbürschgschwend), Hinterhalden Ortsteil Aach: Buralpe, Alpe Fanach, Gratvorsäß, Häderich, Holzschlag genannt Bergmoser, Imberg , Langmöser genannt Mittelhergmöser, Lauchalpe (Sonnenseite), Oberhelmingen, Alpe Unterbergmöser, Unterfluh, Unterhelmingen, Viehweiden im Giebel des Anton Milz von Steibis

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude) Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89 E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

REGIERUNG Gz.: RvS-SG55.2-2522-20/2

VON SCHWABEN

Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg

Markt Oberstdorf: Biberalpe, Gutenalpe, Haldenwang, Köseralpe, Petersalpe, Rappenalpe, Seealpe (hintere), Taufersberg (vordere und hintere) Ortsteil Schöllang: Hintere Entschenalpe, Viehweide Tonerlesteil, Alpe Drehers, Bergle des Holderried Anton in Rubi Nr. 11 Ortsteil Tiefenbach: Keßleralpe, Oberkeßler, obere Hirschgund

Landkreis Ostallgäu Gemeinde Halblech: Ortsteil Buching: Gumpenalpe, Hintere Birn, Leiterau, Weitenberg, Niederhofener Bauernweide, Niederhofener Söldnerweide, Niederhofener Ortsflur, Berghöfe, Ortsflur im Feldle, Heimweide des Taufratshofer Peter in Thal Ortsteil Trauchgau: Heimweiden der Ortschaften Schober und Serra Markt Nesselwang: Alpe Stellenbüchl, untere Alm, obere Alm, Bayerstetter Alm Markt Obergünzburg: Ortsteil Ebersbach: Heimweide Bichelholzwiese, Viehweide des Johann Weber in Heissen Gemeinde Pfronten: Hintere Alpe, Scheidlbach, Börenmoosalpe, Aftertalalpe, Viehweide des Fridolin Mörz in PfrontenBerg Gemeinde Schwangau Altenberg, Blöckenau, in den Bächen, Jägerhütte, Kofle-Alpe, Mühlberg.

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude) Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89 E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater