PREISBLATT STROM ab 1. Januar 2017



Gemäss Art. 51 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie vom 1. Februar 1997 werden die Tarife/Preise vom Gemeinderat auf Antrag der Betriebskommission festgelegt bzw. erlassen und können jederzeit, auf Voranzeige, geändert werden. Demzufolge hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. September 2016 beschlossen, per 31. Dezember 2016 die aktuellen Stromtarife (ab 1. Januar 2016) 0002 Doppeltarif, 0003 DoppeltarifEinfachmessung, 0005 Einheitstarif, 0170 Leistungstarif und 0175 Leistungstarif ausser Kraft zu setzen und ab dem 1. Januar 2017 die nachfolgenden Preise und Bestimmungen anzuwenden. Im Weiteren sind die geltenden Gesetze und Verordnungen sowie das aktuelle Reglement über die Abgabe elektrischer Energie massgebend.



/2



Grundpreis (Fr./Monat) Leistungspreis (Fr./kW/Monat) Hochtarif-Arbeitspreis (Rp./kWh) •  Netznutzung •  Energie •  Abgabe an Politische Gemeinde Waldkirch •  Abgabe Systemdienstleistung (SDL) * •  Abgabe Einspeisevergütung (KEV) ** •  Abgabe Gewässerschutzmassnahmen ***

Niedertarif-Arbeitspreis (Rp./kWh) •  Netznutzung •  Energie •  Abgabe an Politische Gemeinde Waldkirch •  Abgabe Systemdienstleistung (SDL) * •  Abgabe Einspeisevergütung (KEV) ** •  Abgabe Gewässerschutzmassnahmen ***

Blindenergie-Arbeitspreis (Rp./kVar) Minimale Verrechnung (Fr./Monat)

0002 Doppeltarif

0003 Doppeltarif Einfachmessung

0005 Einheitstarif

12.00

12.00

15.00







16.60

16.60

29.20

7.10 7.00 0.60 0.40 1.40 0.10

7.10 7.00 0.60 0.40 1.40 0.10

20.30 6.40 0.60 0.40 1.40 0.10

11.30

16.60

29.20

4.80 4.00 0.60 0.40 1.40 0.10

7.10 7.00 0.60 0.40 1.40 0.10

20.30 6.40 0.60 0.40 1.40 0.10







12.00

12.00

15.00

Zuschläge/Gebühren (nur bei separater Bestellung respektive separatem Bezug der Dienstleistung Naturstrom (Rp./kWh) – Zuschlag auf Energiepreis naturemade basic naturemade star

0.66 3.80

0.66 3.80

– –

50.00 50.00

50.00 50.00

– –

50.00 5.00 0.00

50.00 5.00 0.00

– – –

Gebühren (Fr./Zähler) Montage von Münzzeitzähler/Wertkartenleser Demontage von Münzzeitzähler/Wertkartenleser Messdienstleistungen (Fr./Monat) Lastgangmessung (exkl. Kommunikationskosten) Kommunikationskosten Einrichtkosten Lastgangmessung (einmalig)



/3



0170 0175 Leistungstarif 1 Leistungstarif 2 (bis 100 000 kWh/a)

(über 100 000 kWh/a)





9.00

9.00

12.10

11.60

3.20 6.40 0.60 0.40 1.40 0.10

3.00 6.10 0.60 0.40 1.40 0.10

8.90

8.60

2.60 3.80 0.60 0.40 1.40 0.10

2.30 3.80 0.60 0.40 1.40 0.10

4.50

4.50

27.00

27.00

(min. 3 kW pro Monat)

(min. 3 kW pro Monat)

Einteilung der Tarifgruppen 0002 Doppeltarif Bei einem durchschnittlichen Monats­bezug bis ca. 1000 kWh im Hochtarif (für Wohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienhäuser, Klein­gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe mit Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe, allgemeine Zwecke in Mehrfamilienhäusern).

0003 Doppeltarif-Einfachmessung Doppeltarif mit Einfachmessung (keine Unterscheidung zwischen Hoch- und Nieder­tarif), bei einem durchschnittlichen Monatsbezug bis ca. 1000 kWh im Hochtarif (für Woh­nungen, Einfamilienhäuser, Ferienhäuser, Kleingewerbe- und Landwirtschafts­ betriebe mit Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe, allgemeine Zwecke in Mehrfamilienhäusern).

0005 Einheitstarif für Baustellen, provisorische Anschlüsse.

g)

0.66 3.80

0.66 3.80

50.00 50.00

50.00 50.00

50.00 5.00 0.00

50.00 5.00 0.00

0170 Leistungstarif 1 Bei einem durchschnittlichen Monats­bezug ab ca. 1000 kWh im Hochtarif oder be­sonderen Bezugs­ verhältnissen (Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe mit Wohnungen, Motorenleistungen über 10 kW und maximal 100 000 kWh Jahresverbrauch).

0175 Leistungstarif 2 Ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 100 000 kWh. *

gesetzliche Abgabe für die Systemdienstleistungen (SDL) der Nationalen Netzgesellschaft Swissgrid ** Beitrag zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gemäss eidg. Energiegesetz *** gesetzliche Abgabe für Fisch- und Gewässerschutz­ massnahmen

Alle Preise/Ansätze verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.



/4

Blindenergie Zulässig sind 42,6 % des Wirkbezuges innerhalb der Ableseperiode. Bei Doppeltarif wird nur die Hochtarifzeit berücksichtigt. Die Blindenergie ist durch den Einbau von Kondensatoren zu kompensieren, andernfalls wird sie mit 4,5 Rp./kVarh verrechnet. Die Technischen Betriebe behalten sich vor, den Einbau von Kompensationsanlagen zu verlangen. Tarifzeiten

Hochtarif 00.00

Niedertarif 07.00

19.00

24.00

Mo–Fr Sa So Doppeltarifmessung Niedertarif wird gewährt, wenn die Doppeltarifmessung eingerichtet ist. Die Einrichtung oder Aufhebung der Doppeltarifmessung muss durch den Bezüger oder den Elektroinstallateur bei der Elektra schriftlich beantragt werden. Sind Änderungen an der Installation erforderlich, gehen diese zulasten des Bezügers bzw. des Liegenschaftseigentümers. Sperrzeiten von speziellen Verbrauchsgeräten Die Elektra behält sich vor, den Energiebezug von gewissen Verbrauchsgeräten während der Höchstbelastungszeiten und nach Massgabe der Verhältnisse zu sperren. Boiler können somit auch während der Hochtarifzeit nachgeladen werden. Unter die Sperrung fallen folgende Verbrauchsgeräte: elektrische Raumheizungen, Boiler ab 150 Liter, Heubelüftungsanlagen, elektrische Backöfen der Bäckereien, Wärmepumpen. Wird von den vorgenannten Verbrauchsgeräten ein zeitlich uneingeschränkter Betrieb verlangt, werden folgende Zuschläge pro Monat erhoben: • Heubelüftungsanlagen Fr. 5.–/kW und Monat • Wärmepumpen, Raumheizungen Fr. 5.–/kW und Monat Ablesetermine Das Stromjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Ablesetermine sind wie folgt festgelegt: • Doppeltarif (0002) und Doppeltarif-Einfachmessungen (0003) werden alle sechs Monate abgelesen (Juni und Dezember) und abgerechnet. Zudem erfolgt alle zwei Monate eine anteilsmässige Akontorechnung. • Einheitstarif (0005), Leistungstarif 1 (0170) und Leistungstarif 2 (0175) werden alle zwei Monate abgelesen und abgerechnet. • Bei Messstellen mit neuen Smart-Meter-Zählern erfolgt jeden Monat eine Ablesung und alle zwei Monate eine Abrechnung (Akonto entfallen). Bei Stromproduktionsanlagen sind Abweichungen zu den oben genannten Ableseterminen möglich.





/5



RUBRIKTITEL

Bernhardzellerstr. 28  9205 Waldkirch www.waldkirch.ch



/6