Mit 7 Punkten Reisekosten effizient einsetzen

Unnötige Zusatzkosten vermeiden Mit 7 Punkten Reisekosten effizient einsetzen So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten Reisebuchungen sind eine Welt ...
Author: Elke Reuter
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Unnötige Zusatzkosten vermeiden Mit 7 Punkten Reisekosten effizient einsetzen

So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten

Reisebuchungen sind eine Welt für sich: der Markt ist undurchsichtig und permanenten Veränderungen unterworfen. Weil es immer mehr Anbieter gibt, verschärft sich der Wettbewerb. Reiseportale, Hotels, Fluggesellschaften und Mietwagenanbieter müssen sich immer stärker ins Zeug legen, damit sie im Wettbewerb um das günstigste Angebot gut dastehen. Der Kampf um die Kunden geht sehr oft über den Preis. Der Günstigste zu sein, sichert scheinbar viele Anfragen und somit Buchungen. Aber Achtung – die Vermittlung und der Verkauf von Reiseleistungen sind kein Selbstzweck! Erfolgreiche Unternehmen müssen nachhaltig wirtschaftlich sein und nutzen daher immer neue Möglichkeiten, um den scheinbar günstigen Preis letztlich doch wirtschaftlich zu machen und ihre Ertragslage zu verbessern.

HIER SIND DIE HÄUFIGSTEN TRICKS DER REISEANBIETER: 1. Unnötige Zusatzkosten bei Hotelbuchungen Noch nie war die Buchung von Hotelübernachtungen so einfach wie heute. Dutzende Portale buhlen um die Gunst der Gäste – immer öfter auch speziell um Geschäftsreisende. Dabei werden in den Portalen gerne die reinen Übernachtungspreise verglichen. Nur zum Teil werden auch die Kosten für das Frühstück berücksichtigt. Die Überraschung kommt dann oft am Abreisetag beim Blick auf die Rechnung. Zusatzleistungen wie ein Parkplatz und die oft genutzte W-LAN Verbindung gehören zu den häufigsten unerwarteten Extra-Kosten.

Tipp: Errechnen Sie sich den Gesamtpreis inklusive aller benötigten Leistungen und vergleichen Sie erst dann – das dauert zwar länger, senkt aber Ihre Kosten erheblich.

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2. Umbuchungen von Hotelleistungen Wichtig ist auch, in welchem Tarif Sie das Hotel buchen. Man unterscheidet nicht-stornierbare von stornierbaren Raten. Nicht-stornierbare Angebote sind regelmäßig viel günstiger und müssen zum Teil vorab bezahlt werden. Bei „sicheren“ Terminen sind sie eine gute Möglichkeit den günstigsten Übernachtungspreis zu bekommen. Im Falle von Terminveränderungen nach Buchung sind diese Raten allerdings ein 100%-Verlust. Vor der Buchung ist also genau abzuwägen, ob Flexibilität benötigt wird oder nicht.

3. Versteckte Kosten gehören zum Alltag Ist Ihnen das schon einmal passiert? Sie wollen ein Flugticket buchen. Nach der Auswahl von Airline, Flugzeit und Preis klicken Sie sich durch die Menüs und bemerken, dass der Preis nicht mehr derselbe ist. Das liegt an den sogenannten „Ancillary Fees“, offiziellen Zusatzgebühren für bestimmte Leistungen. Insbesondere Airlines exkludieren immer mehr Leistungen, um auf den ersten Blick günstig zu wirken. Ihrer Phantasie sind dabei jetzt und vor allem in der Zukunft keine Grenzen gesetzt. Die nicht immer ernst zu nehmenden Ideen für Zusatzgebühren werden in regelmäßigen Abständen in der Presse vorgestellt. Das Prinzip ist einfach: Die Grundleistung hat einen bestimmten Preis – wer mehr will, zahlt auch mehr. Beispiel Gepäck: Es ist in den günstigsten Tarifen längst nicht mehr inkludiert. Der Reisende muss für einen einfachen Koffer von 21 kg mit Aufschlägen von rund 15 € rechnen, je nach Airline mal mehr und mal weniger. Dabei ist die Buchung im Vorfeld nochmal günstiger als am Flughafen. Eine weitere Tendenz sind zusätzliche Gebühren am Flughafen. Wer nicht online eincheckt, zahlt nochmal drauf. Gleiches gilt für die Buchung eines Sitzplatzes. Jede Annehmlichkeit kostet mehr.

4. Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen Auch hier gilt: Klarheit über Ihr Nutzungsverhalten bewahrt Sie vor Zusatzkosten. Ein Blick in die jeweiligen Tarifbedingungen lohnt sich bei jeder Flugbuchung. Besonderes Augenmerk sollte

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dabei auf den Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen liegen. Die Einstiegstarife können in der Regel weder umgebucht noch storniert werden. Wird eine Reise zum gebuchten Termin also nicht angetreten, verfällt der Ticketpreis. Aus Kostensicht ist das sehr unerfreulich. Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten: Auch bei Hotelbuchungen spielt die erwartete Terminsicherheit eine große Rolle. Wurde ein Termin bereits im Vorfeld schon mal verlegt und ist nicht verbindlich, bietet es sich an, einen umbuchbaren Tarif zu wählen. Das kostet im ersten Schritt mehr (ca. 40,- bis 80,- € je höhere Tarifklasse), ist aber viel günstiger als der Verlust des gesamten Ticketpreises. Wenn der Verlust des kompletten Ticketpreises droht, sollten Sie im Übrigen dringend aktiv werden und die Airline auffordern, Ihnen zumindest die Steuern und Gebühren zu erstatten. Hier gibt es in deutschen Unternehmen ein riesiges, sehr oft ungenutztes Potenzial. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zwar eindeutig: Airlines müssen die Erstattungen vornehmen. Doch in der Praxis tun sie dies oft nur, wenn sie vom Kunden dazu aufgefordert werden.

Tipp: Nutzen Sie das angehängte Formular, um Ihre Erstattungen anzuzeigen. Beachten Sie dabei, dass die Erstattung in aller Regel nur auf das Konto erfolgt, von dem der Reisepreis bezahlt wurde.

5. Kostengefahr bei notwendiger Namensänderung Sehr oft erlebt und deswegen fast ein Klassiker der unnötigen Zusatzkosten: die Namensänderung bei Flugtickets. Die Airlines weisen darauf hin, dass der Name auf einem Flugticket aufgrund der zwingenden Kontrollen vor Ort zu 100 % mit den Ausweispapieren übereinstimmen muss. Menschliche Nachlässigkeit oder die Auto-Vervollständigung von Namen beim Ausfüllen der Formulare sind Fehlerquellen, die immer wieder zu einer falschen Namensangabe führen. Kein Anbieter im Flugverkehr wird verbindlich zusichern, dass der Passagier auch mit fehlerhaftem Namen auf dem Ticket reisen kann. Auf Nummer sicher geht man mit einer nachträglichen Namensänderung – die in der Regel von den Airlines nicht gestattet wird, jedenfalls nicht ohne Zusatzkosten. Diese Zusatzkosten reichen von einer einfachen Gebühr für die Umbuchung (gerne im 3-stelligen Bereich) bis hin zur vollständigen Stornierung und Neubuchung des Flugtickets.

So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten

6. Wenn’s mal schnell gehen muss und Anbieter von Mietwagen auftanken Nicht jeder Termin auf einer Geschäftsreise läuft wie geplant. Gespräche mit Kunden oder Geschäftspartnern können sich verzögern, wenn ein wichtiger Gesprächspunkt noch thematisiert werden musste. Die Mietwagenfahrt zum Flughafen wird dann mitunter zur zeitlichen Belastung. Wenn man dann das Fahrzeug nicht vertragsgemäß auftankt, kommen zum Stress noch hohe zusätzliche Kosten dazu (z.B. 3,49 €/ Liter bei Europcar, Stand: Februar 2016). In der Regel muss das nicht sein, mit Wiederholungstätern sollten dieser Sachverhalt und seine Auswirkungen besprochen werden.

Tipp: Beachten Sie: Wenn das Auftanken des Fahrzeugs dazu führen würde, dass Sie den gebuchten Flug nicht antreten können, sollten Sie die zusätzlichen „Strafkosten“ für den leeren Tank besser in Kauf nehmen. Unterm Strich ist das in jedem Fall günstiger.

7. Allgemeine Hinweise zur Senkung der Reisekosten Bei Flügen und Zugfahrten können Sie sich im Fall von Verspätungen auf die Gesetzeslage berufen und eine Erstattung erwirken. Doch das Gesetz sieht auch vor, dass die Initiative dafür vom Reisende ausgeht. Denn nur er kann die genauen Zeiten der Verzögerungen glaubhaft dokumentieren. Verspätungen bei der Deutschen Bahn werden nach folgenden Grundsätzen erstattet: Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 %, ab 120 Minuten von 50 % des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt. Der ICE Sprinter-Aufpreis wird ab 30 Minuten Verspätung entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.  Im Anhang stellen wir Ihnen das FahrgastrechteFormular zur Verfügung.

Weitere Detailinformationen erhalten Sie unter: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten

Bei Flügen sind die Entschädigungen für Verspätungen um einiges höher als bei Zugfahrten. Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden stehen jedem betroffenen Passagier von 250 bis 600 Euro Entschädigung zu.

FLUGVERSPÄTUNG – DAS STEHT IHNEN ZU Sie haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Versorgungsleistungen wie Essen, Hotel, Telefonate oder Transfer erhalten haben.

Kurzstrecke

Mittelstrecke

Langstrecke

bis 1500 km

bis 3500 km

ab 3500 km

250 €

400 €

600 €

Entschädigung pro Person (z.B. Berlin ➞ München)

Entschädigung pro Person (z.B. Berlin ➞ Lissabon)

Sie haben Anspruch auf Entschädigung. Um diesen auch tatsächlich durchzusetzen, sollten Sie:

Entschädigung pro Person (z.B. Berlin ➞ Abu Dhabi)

+ DEN VERSPÄTUNGSGRUND VON DER FLUGGESELLSCHAFT BESTÄTIGEN LASSEN + BEWEISE WIE FOTOS, BELEGE IHRER AUSGABEN SOWIE TICKETS SAMMELN UND AUFBEWAHREN + MIT ANDEREN REISENDEN KONTAKTDATEN TAUSCHEN

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