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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

ausgabe 14 / Mai 2006 Editorial Angestellte / Niedergelassene INTEGRIERTE VERSORGUNG - CHANCE ODER GEFAHR FÜR PP UND KJP? Zwischenbilanz saarländischer Vertrag zur Integrierten Versorgung im Bereich psychischer Erkrankungen

Niedergelassene Honorar für probatorische Sitzungen dramatisch abgestürzt KV: Kein Geld mehr in der Kasse

Fachpublikationen Saarland Psychosomatik: Das Behandlungsergebnis zählt!

AUS DER ARBEIT DER KAMMER Grosses Interesse an Sonder-VV Psychotherapie-Forschung und Psychotherapie-Praxis Fortbildungsreihe Psychotherapeutenkammer – Universität des Saarlandes eröffnet Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien Vertreterversammlung beschliesst am 24.04.06 einstimmig den Beitritt zum Bayrischen Versorgungswerk

Dokumente Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

KJP Zur KJP-Befragung Bericht über die 12. Konferenz der VAKJP – Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaftlichen Austausch am 18. Februar in Frankfurt /Main.

interessantes sonstiges Ist das Bundesgesundheitsministerium noch auf der Höhe der Zeit?

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Editorial Als wichtiger Meilenstein in der Entwicklung unserer Kammer ist von der Vertreterversammlung am 24.04. der einstimmige Beschluss gefasst worden, dass unsere Kammer sich einem Versorgungswerk, und zwar dem Bayrischen Versorgungswerk, anschließt. Damit konnten wir nun für unsere Mitglieder – die jetzigen und vor allem die zukünftigen – bzgl. Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrente eine optimale Lösung herbeiführen. Die Bayrische Versorgungskammer ist die mit Abstand erfahrenste – so dass unser Geld dort mit Sicherheit in guten Händen ist. Die Verabschiedung einer Saarländischen Berufsordnung für PP und KJP steht nun nach der Verabschiedung der Muster-BO durch den außerordentlichen Deutschen Psychotherapeutentag im Januar 06 ebenfalls nicht mehr lange aus. Unsere bestens besuchte öffentliche Sonder-VV am 01.04. hat dazu gute Vorarbeit geleistet. Der 8. Deutsche Psychotherapeutentag am 13. Mai hat nun eine Muster-Weiterbildungsordnung verabschiedet. In ihr wird die Neuropsychologie als ein Weiterbildungsbereich geregelt. Da es nach wie vor keine umfassendere Systematik bzgl. der Weiterbildung gibt, wird es voraussichtlich noch einige Zeit dauern, bis wir im Saarland eine eigene Weiterbildungsordnung

haben werden. Die Psychotherapie-Richtlinien werden durch ein gemeinsames Gremium der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und den Krankenkassen, dem sog. Gemeinsamen Bundesausschuss, G-BA, derzeit den neueren Entwicklungen „angepasst“. Die Art und Weise des Vorgehens (nämlich unter Vorgabe eines nicht hinnehmbaren Zeitdrucks) und die Tatsache, dass es dabei um die Integration bzw. Zulassung von Verfahren und Methoden der Psychotherapie geht hat auch hier den 8. DPT aktiv werden lassen. Lesen Sie die brandaktuelle Resolution in dieser Ausgabe des FORUM. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben diesen „schwergewichtigen“ Themen finden Sie noch eine ganze Reihe weiterer Artikel in dieser Ausgabe: zur Integrierten Versorgung, zu unserem katastrophalen Punktwert für die probatorischen Sitzungen, zur KJP-Umfrage, zur (Nicht-)Wahrnehmung der PP und KJP durch das Bundesgesundheitsministerium usw. usf. Bitte beachten Sie auch die mit der Veröffentlichung in diesem Heft gültige Gebührenordnung der Kammer! Ich hoffe, Sie lesen unser FORUM wie immer mit Interesse und würde mich über Ihre Rückmeldungen sehr freuen ( auch über das neue Layout) ! Ilse Rohr

Angestellte / Niedergelassene INTEGRIERTE VERSORGUNG - CHANCE ODER GEFAHR FÜR PP UND KJP? Ausgangssituation Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GRG 2000) leitete eine Beendigung des Vertragsmonopols der KVen ein. Das Spektrum neuer Versorgungsformen wurde erweitert indem u.a. auch Krankenhäuser als Vertragspartner zugelassen wurden. Am Ende eines mehrjährigen Erprobungsprozesses der Instrumentarien wurden schließlich mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG 2004) im § 140d, Abs. 1 SGB V die Möglichkeiten und die Finanzierung integrierter Versorgungsverträge durch den Bundesgesetzgeber neu geregelt: Zum Einen wurde der Abschluss von Verträgen zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Leistungssektoren (Vertragsärztliche Versorgung, Krankenhausversorgung, ambulante/stationäre Rehabilitation) und ohne Beteiligung der KV möglich. Die Finanzierung andererseits, erfolgt der-gestalt, das jede Krankenkasse von der Gesamtvergütung, die sie für ambulante ärztliche Behandlungen nach § 85 Abs. 2 SGB V an die KV zu entrichten hat bis zu ein Pro-zent einbehalten kann (das waren 2003 ca. 220 Mio. Eur). Auch von den Vergütungen der Krankenhäuser kann sie für voll- und teilstationäre Versorgung bis zu ein Prozent abziehen (2003 ca. 460 Mio. Eur). Die einbehaltenen Mittel dürfen nur für Verträge zur Integrierten Versorgung verwendet werden. Der Gesetzgeber drängte damit sowohl die niedergelassenen Kollegen als auch die Krankenhäuser zu einer Teilnahme an Versor-gungsverträgen, um denen, die sich aktiv an den Verträgen beteiligen, Geld zurückzugeben, was vorher aus der Gesamtvergütung einbehalten wurde.

Inwieweit stellen nun Integrierte Versorgungsverträge eine Gefahr für PP und KJP dar, wo bieten sie Chancen für unseren Berufsstand? Zum ersten Teil möchte ich kurz auf Frage des Eingriffs in die ärztliche Selbstverwaltung und die Gefahr von Vergütungseinbußen eingehen, zum zweiten Teil der Fragestellung auf die Mitgestaltung bei innovativen Versorgungskonzepten und den Ausbau des Leistungserbringungsrechts.

Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung - Gefahr von Vergütungseinbussen Der Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung stellt uns m.E. vor die grundsätzliche Frage inwieweit der Status Quo erhalten bleiben soll oder es eine zwingende Notwendigkeit zu Veränderungen gibt. Dabei ist zu überdenken, wieweit grundsätzliche Veränderungen im Gesundheitswesen gehen dürfen und ggf. müssen, um gleichermaßen Leistungserbringern wie Kostenträgern gerecht zu werden und dabei die Interessen der Auftraggeber, unserer Patienten, und deren Anspruch auf die nach wissenschaftlichem Stand bestmögliche Behandlung sicherzustellen. Damit die Leistungsfähigkeit in der Gesundheitsversorgung erhalten bleibt muss Platz sein für Innovation, müssen ggf. komplizierte und teilweise wenig transparente Strukturen auf den Prüfstand. Die bessere Vernetzung ambulanter und stationärer Behandlung, die Koordination unterschiedlicher –neudeutsch- „Leistungssektoren“, insbesondere auch somatischer und psychothera-peutischer Behandlungsmaßnahmen sowie rehabilitativer und kurativer Leistungen, ist gerade hinsichtlich psychischer und psychosomatischer Erkrankungen ein Kernbereich. Die Zunahme psychischer Erkrankungen, der entgegen dem Trend im somatischen Bereich gestiegene Anteil an Ausfallzeiten, die Odyssee von Patienten mit psychischen Störungen bis zur fachgerechten Diagnose und

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Behandlung, zeigen, dass sich Entscheidendes verändern muss, um die Behandlungsqualität zu verbessern, frühzeitige fachspezifische Maßnahmen einzuleiten und unnötige Behandlungen zu vermeiden. Damit sind wir am nächsten Punkt: Auf wessen Kosten gehen die angestrebten Veränderungen? Derzeit können die tatsächlichen Auswirkungen auf die vertragsärztliche Vergütung noch nicht wirklich abgeschätzt werden. Die Verteilung der an die KV entrichteten Gesamtvergütung erfolgt seit 2005 nicht mehr über den HVM sondern über den Honorarverteilungsvertrag (HVV), der zwischen den Krankenkassen und der KV abgeschlossen wird. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vergütung kann festgehalten werden, dass alle Leistungserbringer (Krankenhäuser, Vertragsärzte- und Vertragspsychotherapeuten), die Verträgen zur IV beitreten, durch Ihre Teilnahme keine Kürzungen ihres Umsatzes befürchten müssen, während diejenigen, die keine Versorgungsverträge abschließen mit noch nicht zu beziffernden Einbußen rechnen müssen. Es wird darauf ankommen, in welchem Umfang Verträge zur Integrierten Versorgung tatsächlich abgeschlossen werden. Danach richtet sich der Anteil der durch die Kassen einbehaltenen Gesamtvergütung.

Mitgestaltung neuer Versorgungskonzepte - Ausbau des Leistungserbringungsrechts Dr. M. Stellpflug, Justitiar der BPtK, listet in seinem Beitrag „Integrierte Versorgung – Chancen für Vertragsärzte und Psychotherapeuten“ (in: Thomas Bohle (Hrsg.): Ver-tragsgestaltung in der integrierten Versorgung, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, 2005 ecomed MEDIZIN, Seite 39-53) Vorteile und Chancen der Teilnahme an in-tegrierten Versorgungsverträgen für PP und KJP auf: • „Keine Bindung an die engen Vorgaben des Leistungserbringungsrechts/Vertragsarztrechts • Verhandelbare/feste Vergütung • Rechtzeitige Einbindung in innovative Versorgungskonzepte • Profilierung der eigenen Praxis • Verbesserung der Patientenbetreuung“ Von den genannten Aspekten scheinen mir zwei besonders wichtig: Zum einen, die Notwendigkeit der Mitgestaltung von PP und

KJP bei gesundheitspolitisch bedeutsamen Entwicklungen, d.h. die rechtzeitige Einbindung unserer Berufsgruppe in innovative Versorgungskonzepte. Gerade weil wir ein vergleichsweise junger Berufsstand sind, der bzgl. seiner Anerkennung und Berufsausübung noch ausreichend Einschränkungen unterworfen ist, sollten wir offen zu sein für Innovationen und jede Gelegenheit nutzen, unsere Position zu stärken und zu sichern. Der zweite Aspekt betrifft die Möglichkeit der Öffnung des Leistungserbringungsrechts: Vertragsärzte und –Psychotherapeuten können anders als im Regelsystem in der integrierten Versorgung auch Leistungen erbringen, die vertragsarztrechtlich untersagt oder nicht vergütungsfähig sind, vorausgesetzt, sie sind dazu fachlich in der Lage und die Leistungen sind berufsrechtlich zulässig. Für angestellte Psychotherapeuten, die Leistungen innerhalb des SGB V (z.B. im Krankenhaus) erbringen, gilt dies ohnehin. Konkret bedeutet das für Vertragspsychotherapeuten, deren Tätigkeit nach der Psychotherapie-Vereinbarung sozialrechtlich komplett unter „Genehmigungsvorbehalt“ steht (Stichwort „Antragspsychotherapie“), dass sie im Rahmen integrierter Versorgungsverträge im Hinblick auf ihre berufsrechtlichen Möglichkeiten nicht von vornherein auf EBM-Ziffern eingeschränkt sind. Hier können einerseits Verfahren wie Gesprächspsychotherapie oder Neuropsychologie, deren Anerkennung durch den wissenschaftlichen Beirat erfolgt ist, auch im ambulanten Bereich zur Anwendung kommen. Es ist zudem grundsätzlich möglich, individuelle, an den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe (Patienten) und dem jeweiligen Bedarf orientierte, fachlich qualifizierte Leistungen zu erbringen und vergütet zu bekommen wie z.B. Krisenintervention oder zeitlich begrenzte störungsspezifische Interventionen. Die Frage ob Integrierte Versorgungsverträge mehr Gefahr oder Chance für PP und KJP darstellen kann ich aus meiner Sicht eindeutig beantworten: Die bisherigen und zukünftigen gesundheitspolitischen Entscheidung im SGB V können wir durch unsere Profession kaum beeinflussen, Änderungen im Vergütungssystem sind unausweichlich. Wohl aber haben wir die Chance - und m.E. auch die Verpflichtung -, Einfluss auf die Umsetzung dieser Entscheidungen zu nehmen. Bei der Mitgestaltung von Konzepten wie der integrierten Versorgung ist unser Know-how gefragt. Bernhard Morsch

Zwischenbilanz saarländischer Vertrag zur Integrierten Versorgung im Bereich psychischer Erkrankungen Patientenentwicklung Die Aufnahme in einen IV-Vertrag erfolgt Geschlechtsverteilung Hauptdiagnose seitens der teilnehmenden Patienten freiwillig. 50 46.3 45 Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer 40 der Ersatzkassen und die Zugehörigkeit zur 35 30 indizierten Patientengruppe (siehe auch http:// 25 22.1 www.ptk-saar.de/pdf/IVFlyerEnd24.06.05.pdf). 18.9 20 15 12.6 Bis zum 31.04.2006 haben sich insgesamt 95 10 Patienten in den Vertrag eingeschrieben. Dies 5 0 scheint zunächst eine geringe Zahl, entspricht weiblich männlich jedoch exakt der Planung: Die Anzahl der F3 F1 Quelle: Fallmamagement Dr. med. C. Blindauer teilnehmenden Patienten ist wegen der Einschränkung auf Versicherte der Ersatzkassen (Vertragspartner auf Kassenseite ist der VdAK) und der diagnosespezifischen Zuordnung begrenzt. Gut zwei Drittel der eingeschriebenen Patienten (68 %) leiden an einer depressiven Erkrankung, ein Drittel (32%) an einer Alkoholerkrankung. Etwa 60 % der Patienten sind Frauen (58,9%), die zu ca. 80% depressiv erkrankt sind, während sich die Behandlungsdiagnosen der 41% in den Vertrag eingeschriebenen Männer in etwa gleich verteilen, auf ca. 45% Abhängigkeitskranke und 55% depressiv Erkrankte. Anteil in Prozent

Wie wir im FORUM Nr. 9 berichteten (http://www.ptk-saar. de/pdf/forum200507.pdf), startete im Mai 2005 im Landkreis Merzig-Wadern ein Projekt zur Optimierung der Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen. Allgemeines Ziel der Verträge zur Integrierten Versorgung ist, mit einer Verzahnung der ambulanten und stationären Hilfsangebote die Behandlung zu verbessern, Schnittstellenprobleme mit Leistungserbringern und Kostenträgern zu minimieren sowie Folgekosten durch Komorbidität und / oder unvollständige bzw. unnötige Behandlungen zu reduzieren. Die Zielgruppe des „Merziger“ Vertrages sind alkoholkranke bzw. von Alkoholkrankheit akut bedrohte Menschen (ICD10: F10) sowie Patienten mit depressiven Krankheitsbildern (ICD10: F32, F33) einschließlich bipolarer Verläufe (ICD 10: F31). Die Vertragspartner (VdAK, Klinikum Merzig, kooperierende Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten) können nun auf ein Jahr Kooperationserfahrung innerhalb der integrierten Versorgung zurückblicken. Im Folgenden ein zusammenfassender Bericht über die Erfahrungen im bisherigen Verlauf und die Ergänzungen im Vertragswerk.

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Kooperationspartner Alle an einer Kooperation interessierten niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Allgemeinärzte Psychotherapeuten können Vertragspartner werden. Mittlerweile sind 36 Vertragspartner dem Vertrag mit den Kassen und dem Klinikum Merzig beigetreten. Darunter die 6 Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Internisten PP Nervenärzte und Neurologen des Kreises, 21 Neurologen Allgemeinärzte und 5 Internisten. Von den Quelle: Fallmamagement Dr. med. C. Blindauer 8 Psychologischen Psychotherapeuten mit Niederlassung im Landkreis Merzig-Wadern ist die Hälfte dem Vertrag als Kooperationspartner beigetreten. Verteilung Vertragspartner

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Psychiater

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Zuweisung zur IV Die Zuweisung zur integrierten Versorgung erfolgt über die Vertragspartner nach Information über den Vertrag und/oder kurzer diagnosespezifischer Befunderhebung. Die Patienten werden dann an die Fallmanagerin vermittelt, die mit dem jeweiligen Kooperationspartner den Gesamtbehandlungsplan abstimmt. Die Verteilung der Zuweisung der Patienten durch die Kooperationspartner ist wie folgt: knapp die Hälfte (46,7%) der Patienten kommt über die niedergelassenen Haus- bzw. Fachärzte und Psychotherapeuten, die andere Hälfte kommt nach Information über ihre Krankenkasse oder in Selbstzuweisung direkt zur Fallmanagerin (28,1%) und in Zuweisung über das Klinikum Merzig (22,9%).

Leistungskomplexe Die Leistungserbringer erhalten ihre Vergütung für erbrachte Leistungen in der integrierten Versorgung wie vom Gesetzgeber im § 140 SGB V vorgesehen außerhalb der Regelleistungen über im Vertrag festgelegte Leistungskomplexe für vereinbarte Einzelleistungen wie z.B. Indikationsstellung, Fallkonferenzen (telefonisch oder aufsuchend), Laborleistungen, Patientenvorstellung im Quartal, Berichterstattung etc. innerhalb einer je Fall pauschalierten Leistungsmenge. Diese Leistungskomplexe wurden im Laufe des ersten Vertragsjahres entsprechend der Erfahrungen über ihre Anwendbarkeit in der Praxis fortlaufend in Abstimmung mit den gewählten Vertretern der Vertragspartner (Koordinierungsausschuss IV) angepasst.

„Psychotherapie-Sofort“

anzeige

Ich bin an der Übernahme eines KV-Sitzes im Saarpfalz-Kreis interessiert. Eintrag ins Arztregister vorhanden. Zuschriften bitte unter Chiffre KV-Sitz Saarpfalz an die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Talstr. 32, 66119 Saarbrücken.

Eine besondere Anpassung der Leistungskomplexe ergab sich für die Psychotherapeuten (ärztliche und psychologische): Es zeigte sich mit wachsender Anzahl der eingeschriebenen Patienten, dass der hohe Anteil derjenigen Patienten, die einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung bedürfen (etwa die Hälfte), nicht alle durch die niedergelassenen Psychotherapeuten versorgt werden kann. Besonders in den Fällen, wo eine rasche Übernahme (< 3 Monate) in die psychotherapeutische Behandlung krankheitsbedingt indiziert ist, ergibt sich ein Versorgungslücke (die Warte-zeiten betragen bekanntlich > 6 Monate und länger). Hier konnte mit den Ersatzkassen ein Sonder-Leistungskomplex „Psychotherapie-Sofort“ für die Vertragspartner vereinbart werden: die psycho-therapeutische Behandlung kann laut Vereinbarung ab der 1. Sitzung (d.h. ohne probatorische Sitzungen, siehe auch den Artikel in dieser Ausgabe) zu einem angemessenen Vergütungssatz (75 Eur) und ohne übliches Antragsverfahren erfolgen. Es handelt sich dabei um die Leistungsinhalte „ambulante psychotherapeutische Krisenintervention“ (5-10 Sitzungen á 50 Min., teilbar in 2 x 25 Min.) und „störungsspezifische Intervention“ (bis 20 Sitzungen). Wenn eine weitere ambulante Psychotherapie nach Abschluss von „Psychotherapie Sofort“ indiziert ist, kann sie auf dem üblichen Weg als KV-Leistung erfolgen, bevorzugt

durch denselben Psychotherapeuten/Vertragsarzt.

Anmerkungen zum bisherigen Verlauf des Vertrages und Ausblick

1.

Information und Aufklärung der Vertragspartner und der Patienten: Es ist erfreulich, dass so viele der Vertragsärzteund Vertragspsychotherapeuten im Kreis für einen Beitritt zum Vertrag gewonnen werden konnten. Dazu bedurfte und bedarf es einerseits intensiver Information und Aufklärung aller Beteiligten Leistungserbringer über Inhalt und Ziel des Vertragswerkes durch das Fallmanagement, Mitarbeiter der Klinik sowie der VdAK und deren Mitgliedskassen. Im Mittelpunkt integrierter Versorgung steht der Austausch und die Kooperation zwischen den „Leistungssektoren“. Gerade wenn es um psychische Erkrankungen geht, müssen eine ganze Reihe von Leistungssektoren miteinander vernetzt werden (vertragsärztliche, –psychotherapeutische Behandlung und stationäre Krankenhausbehandlung, ambulante und stationäre Rehabilitation, ambulante und stationäre Vorsorge). Hinzu kommen im Bereich psychiatrischer Erkrankungen Leistungserbringer psychosozialer Hilfs- und Beratungsangebote (Beratungsstellen, Selbsthilfe etc.) sowie ggf. die Leistungsträger ambulanter und stationärer Wiedereingliederungshilfen (Ministerium in einer Nebenabsprache des Vertrages). Nur so können die im Einzelfall erforderlichen Behandlungsmaßnahmen zeitnah erfolgen und koordiniert werden. Ein Beispiel: Für einen Patient, der sich bei u.a. auffälligen Laborwerten mit dem V.a. abhängigen Alkoholkonsum nach Information über die Behandlungs- und Hilfsmöglichkeiten durch seinen Hausarzt in die IV einschreibt, koordiniert das FallmanagementTeam (Fachärztin für Psychiatrie, Sozialarbeiterin) die erforderlichen Hilfen. Diese umfassen ggf. mehrere Leistungssektoren in Folge, additiv und/oder alternativ: stationäre Entgiftung und/oder teilstationäre Behandlung im Krankenhaus, ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlung als medizinische Rehabilitation, ambulante vertragsärztliche und/oder -psychotherapeutische Behandlung wg. Komorbidität, psychosoziale Hilfen, ggf. Hilfen der beruflichen und/oder sozialen Wiedereingliederung etc. Andererseits muss für die Aufklärung und Information der Leistungsempfänger, also der Patienten, gesorgt werden, welche sich vom Beitritt zum Vertrag fachliche Hilfen erhoffen u.a.: • ggf. durch ein erstes Fachgespräch über ihre Erkrankung und die damit verbundenen Schwierigkeiten • über die Feststellung bisher erfolgter Behandlungsmaßnahmen • über die Planung weiter Behandlungsschritte und ggf. einzuleitender Hilfemaßnahmen in Absprache mit den zuweisenden Vertragspartner/n und/oder weiterer an der Behandlung Beteiligter.

2.

Leistungskomplex Psychotherapie Sofort: Mit dem Verlauf der IV ist den Kostenträgern und den Leistungserbringern noch einmal deutlich geworden, dass die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung im ambulanten Bereich im gegenwärtigen Versorgungssystem bei der derzeitigen Vergütung unzureichend ist. Nur deshalb haben sich die Krankenkassen auf den vereinbarten Leistungskomplex „Psychotherapie-Sofort“ eingelassen. Die Unterversorgung kann jedoch durch den Integrierten Versorgungsvertrag nicht kompensiert werden, dazu ist die IV nicht geeignet. Sie bietet lediglich einen gesundheitspolitischen Rahmen, innerhalb dessen bestehende Leistungsangebote besser miteinander vernetzt und gegebenenfalls in der praktischen Anwendung fachlich fundiert modifiziert werden können. Hier sind grundsätzlichere Veränderungen in der Bedarfsplanung und Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen erforderlich (u.a. >

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getrennte Bedarfsermittlung für PP und KJP, eine Aufstockung des für die Psychotherapie zur Verfügung gestellten Honorarvolumens durch die Krankenkassen, Erweiterung des Leistungsspektrums für PP und KJP im EBM etc.). Durch den Ausbau der Leistungskomplexe und die Aufnahme der „Psychotherapie-Sofort“ im vorliegenden Vertrag konnte zwar theoretisch die Möglichkeit und der Anreiz geschaffen werden, rascher und „unbürokratischer“ psychothe-rapeutische Behandlung anzubieten. Die Frage ist nur: Wer soll diese Behandlung in der Praxis leisten? Die Vertragspartner, ob niedergelassene oder angestellte PP oder Fachärzte, sind weitgehend ausgelastet und können - auch zu den besonderen Rahmenbedingungen - die indizierten Behandlungen nicht oder nur in begrenztem Umfang übernehmen.

3.

Ausblick: Ein Ziel sollte der Beitritt weiterer Kassen sein, da die IV im vorgestellten Bereich ansonsten nur einer kleinen Gruppe von Versicherten zu Gute kommen kann. Entsprechende Be-mühungen sind bereits im Gange. Bezüglich der Laufzeit des Vertrages muss von mehr als den ursprünglich anvisierten 2 Jahren ausgegangen werden. Die Politik drückt über die jüngst ver-längerte Anschubfinanzierung der IV bis 2007 ihr Interesse an der weiteren Erprobung der innovativen Versorgungskonzepte aus. Dies ist grundsätzlich zu befürworten. Ob und welche Probleme sich daraus u.a. auch für unseren Berufsstand ergeben

können oder inwieweit die IV gerade unserer Berufsgruppe eine Chance bieten könnte lesen Sie im Artikel „Integrierte Versorgung – Chance oder Gefahr für PP und KJP?“ in dieser Ausgabe des FORUM.

4.

Wissenschaftliche Begleitung: Zur Überprüfung der anvisierten Ziele wird das Projekt wissenschaftlich untersucht. Die Studie wird sich mit der Effizienzmessung der Maßnahmen innerhalb des Versorgungsvertrages beschäftigen. Die Vertragspartner verbinden mit diesem Versorgungsvertrag übergeordnete Zielsetzungen wie: • Verbesserung der Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen • Verbesserung der Behandlungskontinuität • Minimierung möglicher Folgekosten durch Komorbidität und/oder unvollständige bzw. unnötige Behandlungen • Minimierung von Schnittstellenprobleme mit anderen Leistungserbringern und Kostenträgern etc. Bernhard Morsch Klinikum Merzig - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Mitglied des Koordinationsausschusses der Integrierten Versorgung im Merziger Modell „Optimierung der psychiatrischen Versorgung“

Niedergelassene Honorar für probatorische Sitzungen dramatisch abgestürzt KV: Kein Geld mehr in der Kasse Mit dem Ende April abgerechneten 4. Quartal 2005 ergibt sich für das Jahr 2005 ein dramatischer Absturz unseres Honorars für die probatorischen Sitzungen:

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59,50 EUR

28,25 EUR

19,52 EUR

15,10 EUR

Primärkassen 36,94 EUR

17,20 EUR

7,33 EUR

7,33 EUR

Ersatzkassen

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50 Minuten Sitzung mit dem Patienten, danach noch aufwendige Dokumentation gerade der ersten Sitzungen – und dann landen wir bei diesem Stundenhonorar? Wie der Vorsitzende der KVS, Herr Dr. Hauptmann, die in die Vertreterversammlung gewählten psychotherapeutischen Vertreter (Michael Antes, PP, Ilse Rohr, PP, Dr. Alf Gerlach, Ärztlicher Psychotherapeut) wissen ließ, geht das Problem darauf zurück, dass die KV keine Rückstände mehr zur Verfügung hat, die sie anzeige

auflösen könnte, um unseren Punktwert für die nicht bewilligungspflichtigen Leistungen zu stützen.

70,00 € 60,00 €

In einem neuen Honorarverteilungsvertrag (HVV) soll eine Lösung gefunden werden, bei welcher – akzeptablen! – Mindesthonorierung der Punktwert aufgefangen werden soll. Das geht nur, wenn er aus dem großen Topf der Fachärzte + Psychotherapeuten subventioniert = gestützt werden wird.

50,00 €

Wir hoffen und setzen uns selbst dafür ein, dass eine für uns akzeptable Lösung gefunden wird, die auch die Fachärzte bereit sind, mit zu tragen.

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Ilse Rohr

40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € 1. Qrtl.

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Ersatzkassen Primärkassen

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Fachpublikationen Saarland Psychosomatik: Das Behandlungsergebnis zählt! Manfred Zielke, Ernst-Jürgen Borgart, Winfried Carls, Franz Herder, Jens Lebenhagen, Stefan Leidig, Klaus Limbacher, Rolf Meermann, Ingrid Reschenberg, Josef Schwickerath: Ergebnisqualität und Gesundheitsökonomie verhaltensmedizinischer Psychosomatik in der Klinik - Ergebnisse verhaltensmedizinischer Behandlung und Rehabilitation im Langzeitverlauf - Pabst Science Publishers, Lengerich (2004), 562 Seiten, zahlreiche S/W-Abbildungen und Tabellen, 30,00 Eur. Die aktive Mitgestaltung des Gesundungsprozesses durch die Patienten und frühzeitige verhaltensmedizinische Rehabilitationsmaßnahmen führen bei psychosomatischen Erkrankungen zu einer wesentlichen und anhaltenden Verbesserung des Gesundheitszustandes. In einer Multicenter-Verlaufsstudie der verhaltensmedizinischen Fachkliniken Bad Dürk-heim, Bad Pyrmont und der Klinik Berus über einen Zeitraum von 4,5 Jahren zeigte

sich, dass die behandelten Patienten seltener krank wurden, im Krankheitsfalle kürzer krank waren und auch Behandlungen im Akutkrankenhaus seltener notwendig waren und ebenfalls wesentlich kürzer ausfielen. Während der stationären Behandlung und Rehabilitation haben die Patienten und Patientinnen offensichtlich ein verändertes Krankheitsverhalten gelernt, wodurch sie in der Lage waren, auch in einem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Ende der stationären Behandlung sich schneller wieder gesundheitlich zu stabilisieren. Dies zeigt sich auch bei den Kosten-Nutzen-Analysen: Die „Investition“ von 1 EURO in eine qualifizierte verhaltensmedizinische Behandlung führt zu einer Reduktion der Krankheitskosten von 3,79 EURO Ergebnisorientierte Qualitätssicherung sollte einen wesentlich höheren Stellenwert in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion erhalten! Josef Schwickerath

AUS DER ARBEIT DER KAMMER Grosses Interesse an Sonder-VV Der Einladung zur Sitzung unserer ersten Sonder-Vertreterversammlung am 01. April waren insgesamt 58 Kammermitglieder gefolgt. Aus Sicht des Vorstands und der Vertreterversammlung kann dies als Ausdruck des großen Interesses an den beiden zukunftsweisenden Themen Versorgungswerk und Berufsordnung gewertet werden. Am Vormittag widmete sich die Veranstaltung dem Thema Versorgungswerk. Uwe Haßdenteufel, von der Rentenzusatzversorgungskasse Saarland (RZVK), den wir als kompetenten Referenten gewinnen konnten, hatte bereits im Vorfeld eine Synopse der verschiedenen Versorgungswerke in unserem Auftrag erstellt. So hatten alle Interessierten die Gelegenheit, anhand der detaillierten Gegenüberstellung der drei Versorgungswerke Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen konkrete Fragen zur Finanzstruktur, zum Leistungsumfang sowie zu den jeweiligen Beitragssätzen an Haßdenteufel zu richten. Die ausführliche Diskussion führte bei der überwiegenden Mehrheit der anwesenden Mitglieder bereits zu einer recht eindeutigen Präferenz für den Anschluss an das Versorgungswerk der bayrischen Kammer. Bezüglich weiterer inhaltlicher Fragen verweise ich an dieser Stelle auf den Bericht zum Versorgungswerk in diesem FORUM sowie das ausführliche Protokoll der Sonder-VV, welches Sie auf unserer Website nachlesen können (http://www.ptk-saar.de/mitgliederbereich/index. htm). Am Nachmittag stand das Thema Berufsordnung auf der Tagesordnung. Nach meiner kurzen Einführung zur Entstehungsgeschichte der MBO und der Erläuterung ihrer wesentlichen Funktion für den Berufsstand, stellte Hartmut Gerlach, Justitiar der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Systematik der MBO dar. Die MBO war der VV ungeändert als Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung einer saarländischen Berufsordnung vorgelegt worden. Es folgte eine rege Diskussion zu grundsätzlichen Regelungsaspekten einer Berufsordnung und hier u.a. der Frage, inwieweit

Regelungen bis ins Detail dem liberalen Selbstverständnis der Kammermitglieder entgegenstehen könnten. Müsse z.B. das Erbringen psychotherapeutischer Leistungen auf elektronischem Wege durch die Kammer genehmigt werden? Oder solle sich die Kammer hier nicht einmischen? Sollten Details bzgl. eines Praxisschildes vorgeschrieben werden (Größe, Eintragungen)? Rechtsanwalt Franken, der als Justitiar unserer Kammer ebenfalls aktiv an der Veranstaltung teilnahm, fasste zusammen, dass die grundsätzliche Frage sei, welche Verantwortung das einzelne Mitglied übernehmen müsse und worum sich die Kammer kümmern solle? Sei etwas in der BO geregelt, müsse die Kammer darauf bestehen, dass Mitglieder diese Regeln auch einhalten, selbst wenn dies zunächst wie ein Zwang empfunden werde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten im weiteren Verlauf Einzelregelungen der BO. Gerlach beantwortete konkrete Fragen wie z. B. zu Sorgfaltspflichten, Mitbehandlung von Angehörigen, zum Umfang der Berufsausübung, Fragen zur Einsichtsfähigkeit oder zu Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie Fragen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz. Nach dieser ersten Veranstaltung zur Berufsordnung, welche bewusst allen Kammermitgliedern die Gelegenheit zu Fragen und Einblicken in die Thematik geben sollte, wird sich zur Erarbeitung der saarländischen Berufsordnung zunächst der Ausschuss Berufsordnung und Schlichtung am 15.05.2006 mit Rechtsanwalt Franken zu seiner nächsten Sitzung treffen. Planung ist, einen Entwurf zu erstellen, der sich inhaltlich an die MBO anlehnt, unter Berücksichtigung des Diskussionsverlaufes der Sondersitzung der VV sowie der Erfahrungen mit den teilweise nach Erstellung der MBO überarbeiteten Ordnungen in anderen Bundesländern. Der Vertreterversammlung wird voraussichtlich zu Ihrer nächsten Sitzung am 26. Juni ein ausgereifter Entwurf der saarländischen Berufsordnung zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegen können. Bernhard Morsch Vorsitz Ausschuss Berufsordnung und Schlichtung Mitglied Lenkungsgruppe MBO, BPtK

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Dokumente Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Auf Grund des § 4 Abs. 5 sowie des § 12 Abs.1 Nr. 7 des Gesetzes über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-psychotherapeutinnen, Tierärzte/Tierärztinnen und Apotheker/Apothekerinnen im Saarland (Saarländisches Heilberufekammergesetz SHKG) in der Fassung vom 2. Juni 2003 (Amtsbl. S. 1770), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2005 (Amtsbl. S. 686) hat die Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes am 20. Februar 2006 folgende Gebührenordnung beschlossen:

§1

Gegenstand der Gebührenordnung (1) Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes erhebt auf der Grundlage dieser Gebührenordnung Gebühren für Amtshandlungen, die sie im Interesse oder auf Veranlassung einzelner Kammermitglieder erbringt. (2) Nachweisbar entstandene Auslagen können dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden.

§2

Gebührenfestsetzung (1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Der Gebührenbescheid benennt die kostenpflichtige Verwaltungstätigkeit, die Höhe der zu zahlenden Gebühren und Auslagen und die Zahlungsfrist. Fälligkeit, Vorschuss, Mahngebühren, Beitreibung

§3

Anlage zur Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

- Gebührenverzeichnis – 1.Gebühren bei Widerspruchsverfahren gegen Beitrags50,- Eur bescheide: Bei Widersprüchen, denen im Widerspruchsverfahren stattgegeben wird, werden keine Gebühren erhoben. 2. Mahngebühren 5,- Eur 1. Mahnung 10,- Eur 2. Mahnung 3. Akkreditierung und Anerkennung von Fortbildungsver-

(1) Gebühren und Auslagen werden mit ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Gebührenschuldner fällig. (2) Die Kammer kann für Gebühren und Auslagen angemessene Vorschüsse verlangen. (3) Schriftstücke und sonstige Sachen, z.B. Urkunden, können bis zur Bezahlung der Kosten zurückbehalten oder dem Schuldner mittels Nachnahme zugestellt werden. (4) Gebühren und Auslagen, die nicht innerhalb der festgesetzten Frist entrichtet worden sind, werden unter Fristangabe angemahnt. Nach Ablauf der Frist werden Mahngebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben.

§4

Erlass, Stundung, Niederschlagung Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen auf Zahlung von Gebühren, Auslagen und sonstigen Nebenleistungen gelten die Vorschriften der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO).

anstaltungen:

20,- Eur

4. Erstmalige Akkreditierung von Intervisionsgruppen für 20,- Eur ein Jahr Verlängerung der Akkreditierung von laufenden Intervisi0,- Eur onsgruppen pro Jahr 5. Beglaubigungen berufsrelevanter Dokumente 1,- Eur • bis 5 Dokumente je • Beglaubigungen in größerem Umfang nach Zeitaufwand, 40,- Eur Stundensatz

§5

Rechtsbehelfe Im Übrigen gelten die Regelungen des Gesetzes Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) sowie das saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

§6

Inkrafttreten Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes in Kraft.

Ilse Rohr, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

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7. Bearbeitung von Rücklastschriften 20,- Eur 8. Zeitgebühr Für besondere Amtshandlungen mit hohem Aufwand, für die keine Gebühr bestimmt ist, Stundensatz 40,- Eur Ilse Rohr, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

6. Ausstellen von Bescheinigungen/Urkunden/Zweitschrif-

Psychotherapie-Forschung und Psychotherapie-Praxis Fortbildungsreihe Psychotherapeutenkammer – Universität des Saarlandes eröffnet Die TeilnehmerInnen der gut besuchten Veranstaltung schauten insgeheim selbstkritisch in den Spiegel: Freude, Angst, Wut, Ekel, Verachtung - in der Mimik von Therapeuten in der ers-ten Therapiestunde einfach so ablesbar? Als Reaktion auf den Patienten? Als Reaktion auf den Inhalt dessen, was erzählt wird? Als „Verräter“ der eigenen Gedanken? Dr. Cord Benecke berichtete anhand ausgewerteter Videoaufnahmen therapeutischer Erstgespräche von dem affektreichen Geschehen, das Patient wie Therapeut zum großen Teil gar nicht bewusst ist, aber anhand der Aufnahmen erschlossen werden kann. Die Gegenüberstellung der Mimik von Patient und Therapeut zeigt, wie der Affekt des Patienten vom Therapeuten aufgenommen wird, Lächeln mit Lächeln beantwortet wird – und wo

die therapeutische Haltung gerade darin besteht, diese Reaktion nicht zu haben. Die Erschließung des – erfolgreichen und weniger erfolgreichen - therapeutischen Geschehens anhand der Auswertung der Affektmimik von Patient und Therapeut, bezogen auf ihre Interaktion: das war für alle Teilnehmer hochgradig spannend. Die Berührung von Forschung und Praxis war hier ganz unmittelbar. Die Teilnehmer diskutierten sehr angeregt und die Aussicht auf die Fortsetzung der Reihe wurde von allen sehr begrüßt. Ilse Rohr

5,- Eur

Dr. Cord Benecke

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Vertreterversammlung beschliesst am 24.04.06 einstimmig den Beitritt zum Bayrischen Versorgungswerk Die Vertreterversammlung hat am 24. April 2006 einstimmig dem Antrag von Ilse Rohr zugestimmt, in dem der Anschluss an die Psychotherapeutenversorgung in der Bayrischen Versorgungskammer vorgeschlagen wird. Mit dieser Abstimmung wurde ein zweijähriger Vorbereitungs-, Informations- und Entscheidungsprozesses abgeschlossen, der auf lange Sicht und insbesondere für unsere künftigen und Foto: Astrid Karger jüngeren Mitglieder von erheblicher Bedeutung ist. Unsere Vertreterversammlung beschäftigte sich am 12. Juli 2004 zum ersten mal mit dem Thema Versorgungswerk: Dr. Peter Schichtel vom saarländischen Gesundheitsministerium informierte uns über prinzipielle Fragen der berufsständischen Versorgungswerke, über die gesetzliche Grundlage (SHKG § 6, Abs. 3) und den rechtlichen und formalen Rahmen, in den eine solche Entscheidung einzuordnen ist. Die Grundsatzentscheidung, den Weg in Richtung einer berufsständischen Versorgung für die saarländischen PsychotherapeutInnen überhaupt einzuschlagen, wurde in der Vertreterversammlung mit großer Mehrheit getroffen. Am 30. Mai 2005 hatten alle Mitglieder die Gelegenheit im Rahmen einer Informationsveranstaltung die drei psychotherapeutischen Versorgungswerke von Nordrhein-Westfahlen, Niedersachsen und Bayern kennen zu lernen. In nächsten Schritt wurde am 18. Juli 2005 der Haushalts- und Finanzausschuss beauftragt, zur ersten Sitzung in 2006 einen Überblick über die Leistungsprofile der drei in Frage kommenden (sind ja nicht nur psychotherapeutische VW ) in Frage kommenden (oder so ähnlich) Versorgungswerke zu erarbeiten und die Entscheidung der Vertreterversammlung vorzubereiten. Im Rahmen eines Werkvertrages wurde eine umfangreiche Synopse zu dieser Fragestellung in Auftrag gegeben, mit den Ausschussmitgliedern diskutiert und nochmals überarbeitet. Schließlich konnten wir zu unserer ersten Sondervertreterversammlung am 1. April 2006 einladen, und zur Vorbereitung allen TeilnehmerInnen in schriftlicher Form einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten Leistungselemente, über Mindest- und Höchstbeiträge, Altersgrenzen und zahlreiche andere Merkmale der drei in Frage kommenden Versorgungswerke zuschicken. Es ging also darum sich zunächst in einer komplexen und unübersichtlichen Fragestellung einen Überblick zu verschaffen, sich eine Meinung zu bilden und schließlich eine Entscheidung zu treffen. Erfreulicherweise waren neben den gewählten VertreterInnen zahlreiche Mitglieder der Einladung zu der Sondervertreter-

versammlung gefolgt. Das Interesse an dem Vortrag von Herrn Haßdenteufel, einem Versicherungsexperten der Rentenzusatzversorgungskasse (RZVK) Saarland, der die oben erwähnte Synopse für uns erstellte hatte, war groß, die Diskussion lebhaft und umfassend. Ein Meinungsbild, das unter den zwar betroffenen aber in der Vertreterversammlung nicht abstimmungsberechtigten Mitgliedern erstellt wurde, zeigte eine ganz eindeutige Präferenz für die Psychotherapeutenversorgung unter dem Dach der Bayrischen Versorgungskammer. In der Diskussion vor der entscheidenden Abstimmung der Vertreterversammlung (siehe oben) spielte dieses Votum eine wichtige Rolle.

Wie geht es nun weiter?

Mit der Entscheidung ider Vertreterversammlung steht fest, welchem Versorgungswerk (nämlich dem bayrischen) wir uns anschließen wollen. Im nächsten Schritt entscheidet der Verwaltungsrat der Bayrischen Psychotherapeutenversorgung über unser Aufnahmegesuch. Danach wird auf der Ebene der zuständigen Ministerien beider Bundesländer ein Staatsvertrag vorbereitet, der die Zustimmung beider Länderparlamente braucht. Erst dann, also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr in 2006, wird der individuelle Beitritt zum bayrischen Versorgungswerk für die Mitglieder unserer Kammer konkret. Alle Pflichtmitglieder unserer Kammer, die unter 59 Jahre alt sind, können dann innerhalb von einem Jahr entscheiden, ob sie Mitglied im Versorgungswerk werden möchten oder nicht. Alle künftigen Mitglieder, die nicht Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, werden automatisch Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Selbstverständlich werden Sie für diese wichtige Entscheidung zu einer weiteren Informationsveranstaltung eingeladen, bei der es um die konkreten Versorgungs- und Vorsorgemöglichkeiten geht. Das Recht zur Gründung berufsständischer Versorgungswerke ist übrigens eine Besonderheit des deutschen Altersvorsorgesystems. Nur die so genannten kammerfähigen Berufe haben dieses Recht, also Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten. Innerhalb der ABV (Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. ), dem Spitzenverband der 83 öffentlichrechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen in Deutschland, zählt die Bayrische Versorgungskammer mit über 150 000 Mitgliedern in 12 Versorgungswerken unter ihrem Dach zu den größten Mitgliedsverbänden. Irmgard Jochum

Psychotherapeutentag verabschiedet Musterweiterbildungsordnung Die Bundesdelegierten des 8. Deutschen Psychotherapeutentages haben mit deutlicher Mehrheit die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet. Die Weiterbildungskommission der BPtK legte am 13. Mai 2006 in Frankfurt einen Entwurf zur Diskussion und Abstimmung vor, den sie im Auftrag des 4. DPT in zweijähriger Arbeit erstellt hatte. Zum Jahresbeginn 2006 fand eine Anhörung mit Vertretern der Landeskammern und der Fachverbände statt, nach deren gründlicher Auswertung sich die Kommission zur Vorlage eines entscheidungsreifen Entwurfes der MWBO entschlossen hatte. Dabei war es keineswegs selbstverständlich, dass der 8. DPT eine Grundsatzentscheidung mit seinem positiven Beschluss zur Weiterbildungsordnung treffen würde. Als Hauptargumente derjenigen, die eine Entschei-

dung als verfrüht und schädlich ansahen, wurden die Gefahr der Abwertung von Aus- und Fortbildung sowie die ungewissen Auswirkungen auf die möglicherweise folgenden Regelungen im Sozialrecht vorgebracht. Die Befürworter einer raschen Entscheidung machten geltend, weder Bedenken bzgl. der Abgrenzung von Aus- und Fortbildung zu haben, noch Gefahren für die Verhandlungsbasis sozialrechtlicher Regelungen zu sehen. Es wurde kontrovers, jedoch sehr ernsthaft und sachlich diskutiert, viele Delegierten waren, Gesprächen zu entnehmen, bis zuletzt noch unentschlossen, zuweilen hin und hergerissen. Dass es schlussendlich doch zu einer positiven Entscheidung für die MWBO kam, lag m.E. daran, dass die Mehrheit der Delegierten sich der Sorge um die drohende Abwertung der Klinischen Neuropsychologie und der Neuropsychologen anschloss. Die Gefahr der Aufnahme der Neuropsychologie in den Heilmittelkatalog und die Disqualifizierung der Neuropsychologen innerhalb des

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Sozialrechts, wurde als sehr hoch eingeschätzt. Die Befürworter der MWBO und die Mehrheit der Delegierten verband mit der jetzigen Verabschiedung die Hoffnung, dieser Entwicklung erfolgreich vorbeugen zu können. Auch der Präsident der BPtK Prof. Rainer Richter und die Sprecher der Kommission hatten für eine Beschlussfassung votiert. Die Mehrheit der Anwesenden (55 ja, 25 nein und 5 Enthaltungen) schloss sich diesem Votum an und stimmte für eine MWBO, die neben einem Paragraphenteil, in welchem Weiterbildung und ihre Modalitäten definiert wird, lediglich für den Bereich der Klinischen Neuropsychologie die Inhalte der Weiterbildung regelt. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Entscheidung die erwarteten posi-

tivenWirkungen auf Geltung und Ansehen unseres Berufsstandes folgen mögen Eine Entscheidung für die MWBO mit Regelung der Weiterbildung für die Neuropsychologie zum jetzigen Zeitpunkt soll die Position der Neuropsychologie stärken. Darüber hinaus könnte ein Zuwarten und Nichtentscheiden unserem Berufsstand im gesundheitspolitisch derzeit heißen Klima eher zum Nachteil gereichen. Die Verabschiedung der MWBO kann in ihrer Außenwirkung gleichermaßen bedeutsam sein, wie die der jüngst beschlossenen Musterberufsordnung. Bernhard Morsch

Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien Am 13. Mai 2006 hat der 8. Deutsche Psychotherapeutentag in Frankfurt einstimmig die folgende Resolution verabschiedet: Die Delegierten des 8. Deutschen Psychotherapeutentages fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, bei der Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien folgende Punkte zu berücksichtigen: • Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten müssen in der ambulanten Versorgung auf komplexe, durch Komorbiditäten gekennzeichnete psychische Erkrankungen angemessen reagieren können. Indikationsbezogene Zulassungen entsprechen nicht der Versorgungsrealität. Psychotherapie ist ein genuin ganzheitlicher Ansatz. • Über die seit 30 Jahren bewährten Richtlinienverfahren hinaus hat die Psychotherapieforschung die Wirksamkeit weiterer psychotherapeutischer Behandlungsformen belegt. Der Transfer dieser Ergebnisse in die Versorgung der GKV-Versicherten muss zeitnah und konsequent erfolgen, um auch psychisch Kranke an der medizinischen Entwicklung teilhaben zu lassen. • Der Gemeinsame Bundesausschuss bzw. seine Trägerorga-

nisationen fordern differenzierte, wissenschaftliche Forschungsergebnisse als Basis ihrer Entscheidungen. Sie stehen damit auch in der Verantwortung, solche Forschung zu ermöglichen und zu fördern. Ergänzend zu kontrollierten Wirksamkeitsstudien (efficacy) bedarf es einer Stärkung der Versorgungsforschung und einer stärkeren Gewichtung der Ergebnisse naturalistischer Studien (effectiveness). Entsprechend müssen die wissenschaftlichen Standards des Bewertungsverfahrens weiterentwickelt und dem Gegenstand der Psychotherapie angepasst werden. Diese müssen den besonderen Wirkprinzipien einer psychotherapeutischen Behandlung, die ausnahmslos durch eine je eigene zwischenmenschliche Beziehung charakterisiert ist, angemessen sein und sich somit auch an der qualitativen Forschung orientieren. Die Delegierten des 8. Deutschen Psychotherapeutentages fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, eine Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien in diesem Sinne vorzunehmen und sich dabei sowohl des wissenschaftlichen wie des professionsspezifischen Sachverstandes zu versichern. Hierbei ist eine ausreichende Transparenz sicherzustellen, die einen breiten Diskurs in der psychotherapeutischen Fachöffentlichkeit gewährleistet.

KJP Zur KJP-Befragung Nachdem auch noch einige „NachzüglerInnen“ erreicht werden konnten, ist unsere Befragung nun abgeschlossen. Die Auswertung steht bevor und wird die nächsten Monate in unserem Ausschuss Thema sein. Von den 70 bei uns als KJP registrierten KollegInnen nahmen 57 teil: die meisten der Nicht-Befragten konnten trotz mehrfachen Bemühens nicht erreicht werden, Einige konnten nicht ausfindig gemacht werden, weil die Daten nicht mehr stimmten. Damit schon eine Bitte an alle, deren berufliche oder private Adressdaten sich in den letzten Jahren geändert haben sollten: Denken sie daran, dies auch der Kammer mitzuteilen! Nur sehr wenige (4) verweigerten ein Interview. Damit ist uns ein aussagekräftiges Auswertungsergebnis trotz der kleinen Befragungsgruppe sicher. Und trotz des insgesamt hohen Zeitaufwandes und teilweise schwierigen organisatorischen Abspracheprozesses stand für die InterviewerInnen abschließend fest: es hat Spaß gemacht, war meist interessant und informativ. Wir konnten Kontakte knüpfen und haben auch bei vielen Mitgliedern gerade dieses Bedürfnis nach beruflichen Kontakten als wesentliches Interesse herausgehört. Mehrfach wurden wir deshalb gefragt, ob wir nicht eine Adressenliste mit den approbierten KollegInnen veröffentlichen könnten. – Nein, das dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht tun! Adressen können wir nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Mitglieder weitergeben. Während dies bei den niedergelassenen KollegInnen unproblematisch ist, da sie über das Ärzteverzeichnis

und das Telefonbuch ihre Praxisadressen ohnehin veröffentlichen, geht das bei angestellten KollegInnen nicht. Hier bleibt „nur“ der Weg über Kontaktknüpfungen bei gemeinsamen Veranstaltungen - zum Beispiel unserem Stammtisch, der übrigens am 10. Oktober zum zweiten Mal im „Blauen Hirsch“ stattfinden wird. Welche Fragen und Themen tauchten wiederholt auf? Ohne der Auswertung vorwegzugreifen können wir schon Trends festhalten: • Warum kümmert sich die Kammer nicht um Ausbildungskandidaten? • Warum gibt es unterschiedliche Anforderungen in den Approbationsprüfungen bei PP und KJP? • Was kann die Kammer für angestellte KJP überhaupt tun? Sollte ich die Approbation nicht besser zurückgeben, da ich meine Anstellung auch ohne diese ausführen kann? • Setzt sich die Kammer nur für Richtlinienverfahren ein? Was tut sie für die Anerkennung weiterer Therapieverfahren in der Abrechnung mit den KK? • Angestellte KJP, die im Suchtbereich arbeiten haben eine KJP-Approbation erhalten - arbeiten aber schließlich kaum mit Kindern, höchstens mit jungen Erwachsenen und Jugendlichen. Wie sieht es hier mit einer Anerkennung als Suchttherapeut aus? • Warum grenzen sich PP und KJP nicht besser von den Ärzten >

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ab? Die Kammer sollte ihr eigenes Profil entwickeln. Vieles also, das wir in den nächsten Monaten aufgreifen wollen. Insgesamt hatten wir mehr positive als negative Rückmeldungen zur aktuellen Kammerarbeit. Viele sprachen ausdrücklich ihren Respekt vor der Arbeit aus, die bislang geleistet werden konnte - auch ihr eigenes mögliches Interesse an einer solchen. Allerdings

ist auch der verständliche Widerwille gegen so viel „Verwaltung und Bürokratie“ zu spüren. Mitarbeit an sachlichen Themen werden hingegen schneller für sich selbst befürwortet. Bezüglich möglicher Fortbildungsthemen werden Veranstaltungen zu integrativen Therapiekonzepten favorisiert. A. Maas-Tannchen

Bericht über die 12. Konferenz der VAKJP – Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaftlichen Austausch am 18. Februar in Frankfurt /Main. Persönlichkeitsstörungen. Behandlung und Forschung aus der Sicht der Kinder- und Jugendlichenpsychoanalyse Die Tagung wurde trotz widriger Wetterumstände von vielen kinderanalytisch arbeitenden Kolleginnen und Kollegen besucht, die auf diesem schwierigen Gebiet theoretische und praktische Orientierungshilfen suchten. Das Dilemma der Diagnose Persönlichkeitsstörung kannten viele. anzeige

Die Gemeinschaftspraxis Dr. Ralf Denger und Dr. Armin Sammler bietet in Ihren neuen Räumlichkeiten auf über 700 qm Fläche (Zum Grühlingsstollen 3, 66299 Friedrichsthal) einen Behandlungsraum für einen Psychologen/ Psychotherapeuten. Sie profitieren in der Zusammenarbeit von einem umfangreichen bestehenden Patientenstamm. Gemeinsame Nutzung der Warte-, Sanitär- und Sozialräume sowie Rezeptionsdienst durch das vorhandene Personal sind inbegriffen. Patienten-Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung, außerdem befinden sich Bus- und Bahnhaltestellen in unmittelbarer Umgebung (zwei bzw. drei Min. Fußweg). Selbstverständlich gilt getrennte Abrechnung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Ralph Tiné unter der Tel.nr. 06897 923940. Dr. med. Ralf Denger Dr. med. Armin Sammler

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Das Problem mit den Klassifizierungssystemen In seiner Einleitung zum Tagungsthema beklagte Dr. phil. E. Windaus (Frankfurt) das Fehlen einer metapsychologischen Bestimmung der Persönlichkeitsstörung. Er verwies auf das psychiatrisch orientierte Klassifizierungssystem ICD-10 mit seiner Beschreibung äußerst heterogener Verhaltens- und Erlebnismerkmale, die zu Störungsbildern gruppiert werden, deren Gemeinsamkeit lediglich in der „tiefen Verwurzelung“, der „anhaltenden“ und „starren Reaktionen“ und der Abweichung gegenüber der Norm besteht. Auch der DSM IV mit seiner dreiteiligen Klassifizierung von neurotischer Persönlichkeitsstruktur, Borderline- und psychotische Persönlichkeitsorgani-sation hat nach Dr. Windaus keine Änderung des Umstands gebracht, dass der Begriff Persönlichkeit nur an den Erscheinungsformen der Persönlichkeit orientiert ist, so dass die Diagnose auf die Addition von Merkmalen fußt, welche die Erscheinungsformen einer Störung beschreiben, aber nicht auf die Störung selbst. Dr. Windaus bedauerte, dass Anna Freuds richtungsweisende Verknüpfung von Deskription und Metapsychologie aus den 50er Jahren nicht zur weiteren Klärung geführt hat, worin eine Persönlichkeitsstörung eigentlich besteht. Zwar hat es einige wichtige Beiträge auf diesem Gebiet gegeben, zuletzt von Pauline Kernberg, dennoch erschwere der unzureichende Stand der Forschung – kaum Langzeitstudien, überwiegend heterogene Studien ohne ausreichende Validität und Evidenz – die Entwicklung von Konzepten zur Behandlung von Persönlichkeitsstörungen, die zur Prävention im Säuglings- und Kleinkindalter und zur Reduzierung der hohen Behandlungskosten beitragen könnten. Die aktuelle Erarbeitung von Leitlinien für Persönlichkeitsstörungen blieb unbenommen.

Das Problem der Früherkennung und der Diagnose kindlicher Persönlichkeitsstörungen Frau Dr. med. A. Streeck-Fischer (Göttingen) gab einen Umriss der psychiatrischen und neurologischen Kriterien für Borderline- und narzisstische Störungen, ein mit Tabellen etwas überfrachtetes Unternehmen, das den Zuhörern Ausdauer abverlangte. Die Diskussion ergab, dass die Frage für die Teilnehmer viel wichtiger war, ob es möglich, sinnvoll und überhaupt zulässig ist, die Diagnose Persönlichkeitsstörung bei Kindern und Jugendlichen zu stellen. Die Vorstellung, eine Persönlichkeitsstörung im frühen Alter identifizieren zu wollen, in dem zentrale Persönlichkeitselemente sich erst entwickeln, Defizite noch ausgeglichen und Reifungskrisen unterschiedlicher Art noch überwunden werden können, schien vielen abwegig. Pauline Kernbergs Überzeugung, dass eine Kontinuität der Persönlichkeit bereits von frühestem Alter an besteht, so dass bereits im Kindergartenalter starke Abweichungen von der Norm die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung rechtfertigen,

rief Unbehagen hervor. Dagegen waren die zitierten Risikofaktoren wie Traumata, psychisch kranke Eltern, sozioökonomische Verhältnisse, Adoption, Pflegschaft, früher Erkrankungen etc. in Übereinstimmung mit der klinischen Erfahrung der Teilnehmer. Zu den Risikofaktoren für spätere Persönlichkeitsstörungen gehörten auch die Merkmale der Frühinteraktion zwischen Säuglingen, Kleinkindern und ihren Bezugspersonen, die Selma Freiberg für charakteristisch hielt: mangelndes Spiel, unzuverlässige Pflege, mangelnde Erregungsregulation, mangelnde Empathie, unpassenden Reaktionen, Induzierung von traumatischen Zuständen und dissoziierte Zustände mütterlicherseits bargen Entwicklungsgefahren, die unentdeckt und unbehandelt schwere Folgen für die Persönlichkeit haben könnten. Diese erlebte man immer wieder im stationären Setting in den Inszenierungen der jungen Patienten: die pathologischen Selbst- und Objektbeziehungen mit ihren ständig pendelnden Spaltungen, die schweren Ich-Funktionsdefizite, Verlust der Realitätsprüfung, Amnesien, mangelnder inneren Kohärenz und Notregulation durch motorische Abfuhr. Die Annahme einer frühen Genese von Persönlichkeitsstörungen war nicht von der Hand zu weisen, wenn auch manchem die Frühdiagnose – etwa im Kindergartenalter - für ein entwicklungsorientiertes Persönlichkeitskonzept unangemessen schien.

Das Fehlen psychoanalytischer Forschung und Behandlungskonzepte für Kinder und Jugendliche

Der Kinderanalytiker Prof. Dr. Michael Günter (Tübingen) brachte für viele Zuhörer das Unbehagen auf den Punkt. Die psychiatrischen Klassifizierungssysteme würden der Komplexität der Persönlichkeitsstörungen nicht gerecht. Es handele sich nicht um eine nosologische Einheit, sondern aus psychoanalytischer Sicht eine komplexe Störung mit unterschiedlichen Graden der sozialen Dekompensation und unterschiedlichen Graden der Schwere, der Dauerhaftigkeit und der Vielgestaltigkeit der Symptome. Kindheit und Adoleszenz müssten unter dem Entwicklungsaspekt gründlicher erforscht und spezielle Kriterien für Kinder, Jugendliche und Adoleszenten entwickelt werden. Prof. Günter schlug vor, die Persönlichkeitsstörung als eine in der Kindheit sich entwickelnde Abwehrorganisation aufzufassen. Ausgehend von einem solchen Verständnis der kindlichen Störungen könne die klinische Forschung Aufschluss darüber geben, wie sich die kindlichen Abwehrprozesse zu der starren Abwehrstruktur des Erwachsenenpatienten verfestigten. Die Verfestigungsprozesse könnten möglicherweise anders sein als die neurotischen und psychotischen. Die Behandlung einer komplex organisierten Persönlichkeit sollte bevorzugt eine dynamische sein. Hierzu bräuchten wir spezielle psychoanalytische Konzepte für den Umgang mit Übertragung und Gegenübertragung, für die Objektbeziehungen, für spezifische Formen des Agierens und der Abwehr sowie für reflexive Funktionen. Berichte über eine stationäre und eine ambulante Behandlung von zwei jungen Patienten rundeten am Nachmittag die wissenschaftliche Tagung ab. Es waren fesselnde Schilderung der intensiven, dramatischen, oft skurrilen und in jedem Fall sehr schwierigen Begegnungen zwischen jungem Patient und seinem Therapeuten, die wir, von der Arbeit am Vormittag theoretisch besser gerüstet, metapsychologisch eher einordnen konnten, als es uns ohne diese Tagung möglich gewesen wäre . Judith Zepf

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Veranstaltungskalender An dieser Stelle wollen wir Fachtagungen und Veranstaltungen ankündigen, die für unsere Mitglieder von Interesse sind. Wenn Sie Fort- und Weiterbildungshinweise in unserem Tagungskalender veröffentlichen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Fortbildungspunkte werden ausgewiesen, soweit sie uns bekannt sind. (Zusammengestellt von A. Maas-Tannchen) 5. bis 9. Juni in Hamburg

„Familie und Sucht“. 11. Suchttherapietage der ZIS, Hamburg

5. bis 10. Juni in Langeoog

35. Langeooger PT-Woche: „Frauen und Männer- einander Faszination und Rätsel?!“ Info: [email protected]

6. Juni in Berus

2 FP _ Prof. Dr. P. Becker: „Seelische Gesundheit: Neuere Ergebnisse zur Diagnostik und praktischen Relevanz im klinischen und pädagogischen Kontext“; Vortrag Klinik Berus; Beginn 19.00h Info: www.ahg.de/berus

29.Juni bis 1.Juli in Leipzig

„Frühe Interventionen-Chancen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, - psychotherapie und Psychosomatik“ Uniklinikum Leipzig; Info: 0341-8641251

14. bis 16. Juli in München

„Persönlichkeitsstörungen - Innere und Äußere Welten“ 5. Intern. Kongress der LMU; Info: www.ikttp.de

2. - 6. Aug. in Baden-Baden “Psychoanalysis and Psychosomatics: Mind, Body and Bridge - Between” Clinical S. Ferenczi Conference Info: www. Clinical-Ferenczi.info 6. - 9. Sept. in Hamburg “The benefits of sexual offender therapy”; 9. Konferenz der IATSO; Info: www.iatso.org 23. - 24. Sept. in Berlin

(und 11. bis 12. November) Curriculum: Begutachtung psych. reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ PTK Berlin, ÄK Berlin und „Folteropfer Berlin e. V“ Info: www.psychotherapeutenkammerberlin.de

26. - 28. Sept. in Dresden

57. Jahrestagung der DGPT: „Psychoanalyse heute?!“; info: www.dgpt.de

28. Sept. -1. Okt. Ravensburg

„Die Psychiatrie und die Kultur des Sozialen: Deregulation verhindert Integration“ XVII. Deutsch-polnisches Symposium; Rheinische Kliniken; Info: [email protected]

30.Sept. - 1. Okt. in Berlin

„Das Ubw in der Praxis verschiedener Professionen“; Interdisziplinäre Tagung, Leitung M.B. Buchholz; Info: [email protected]

6. - 7. Okt. in Braunschweig Symposium: „Ethik, Recht und Psychotherapie“; 1. Nieders. PT-Tag,Veranst.: PKN und TU Braunschweig; Info: www.pkns.de/pdf/symposium06 17. - 21. Okt. Alpach/Tirol/A „Eating Disorders-Essstoerungen“ – 14. intern. Tagung der Medizin. Univ. Innsbruck; Info: www.netzwerk-essstoerungen.at 27. - 28. Okt. Bad Dürkheim

2. - 5. Nov. in Bonn

13 FP „Positive Werte in der Psychotherapie“- Jubiläumstagung:20 Jahre IFKV und 25 Jahre Fachklinik Bad Dürkheim info: www.ifkv.de „Spielräume der Zukunft - Gruppe als kreatives Potential in Sozialisation und Bildung“ Kongress der DAGG im Universitätsklub Bonn; Info: www.dagg.de

10. - 11. Nov. in Blieskastel

Seminar: „Nie ohne die Eltern - zur Bedeutung der Elternarbeit in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie“ Veranstaltung der SITP; Dozenten: Dipl. Psych. Bauer- Neustädter und Dipl.- Psych. Maxeiner; Info: www.sitp.de; Frau Bauer- Neustädter: 0681-67849

10. - 12. Nov. in Berlin

Actual Parents - Inner Parents; 5th Conference of the Child and Adolesc. Section of EFPP

interessantes sonstiges Impressum FORUM der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Herausgeber: Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten des Saarlandes – Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Ilse Rohr Für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten Homepage: www.ptk-saar.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Kto.-Nr.: 583 47 32 • BLZ: 590 906 26

Anzeigen und Beilagen im FORUM

Ist das Bundesgesundheitsministerium noch auf der Höhe der Zeit?

Folgende Tarife und Zahlungsmodalitäten gelten ab dem 01. August 2005

Es erreichte uns ein Brief unseres Kollegen Ludger Backes, der auf der Homepage des BMG recherchiert hatte und daraufhin folgende Nachricht an das BMG schrieb:

BEILAGEN Bis 20 g 100,00 EUR 21 – 60 g 150,00 EUR ab 61 g nach Vereinbarung

Ich stelle leider mit Entsetzen und großem Erstaunen fest, dass Sie bei den Gesundheitsberufen, die Sie aufführen, im Jahre 7 nach PTG, die Psychologischen Psychotherapeuten überhaupt nicht erwähnen. Ich rege Korrektur an!

ANZEIGEN 1 Seite DIN A4 200,00 ½ Seite DIN A4 100,00 ¼ Seite DIN A4 50,00 1/16 Seite DIN A4 30,00 Chiffre-Anzeigen: plus 10,00

Daraufhin Antwort des BMG:

EUR EUR EUR EUR EUR

Bezahlung im voraus durch Scheck oder Einzugsermächtigung

Sehr geehrter Herr Backes, derzeit bestehen Überlegungen, den Internetauftritt des BMG in Bezug auf die Gesundheitsberufe neu zu gestalten. Ich werde Ihre Anregungen in meine Überlegungen einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Kastenholz Kommentar von dem Kollegen Ludger Backes: „IN MEINE ÜBERLEGUNGEN EINBEZIEHEN“!!!!! d.h. es kann sein oder auch nicht sein, dass der Heilberuf aufgenommen wird????? Mit freundlichen Grüßen Ludger Backes

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www.ptk-saar.de Website der Kammer Alle Interessenten finden im Veranstaltungskalender Themen und Termine der Psychotherapie, regional und überregional Alle Mitglieder erhalten hier: Informationen über aktuelle Themen Informationen über die Arbeit des Vorstandes Einsicht in Protokolle der Vertreterversammlung Ausserdem können Sie sich über das „Schwarze Brett“ austauschen Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, senden Sie bitte von Ihrer Home Adresse aus ihren Benutzernamen und ein Kennwort ( jeweils mind. 8 Zeichen) an die Geschäftsstelle ( [email protected]). Nach Überprüfung Ihrer Mitgliedschaft werden Ihre Angaben weitergeleitet an den Systemadministrator, der Sie über die Freischaltung des Zugangs benachrichtigt.