Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter, Weitere Informationen wie z.b. zum Stadtumbau werden wir Ihnen

8Seit Guben N-neu 13.06.2007 17:04 Uhr Seite 1 aktuell Informationsblatt der Gubener Wohnungsbaugenossenschaft GWG e.G. · Juni 2007 Liebe Genossen...
Author: Helmuth Bader
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aktuell Informationsblatt der Gubener Wohnungsbaugenossenschaft GWG e.G. · Juni 2007 Liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die ersten Tage eines Hochsommers haben wir nun schon im April genießen können. Und man ist versucht, auf den Gedanken zu kommen, der Sommer wäre schon bald vorbei. Aber nein, er steht uns noch bevor. Um Sie informationell in kein Sommerloch fallen zu lassen, möchten wir Sie in unserem diesjährigen Informationsblatt wieder in bewährter Form über geplante Maßnahmen und sonstige Ereignisse informieren. Dazu zählen:

 Schwerpunktmaßnahmen zur Werterhaltung und Modernisierung 2007  Aufruf an unsere Genossenschaftsmitglieder zur Teilnahme am Bundeswettbewerb „Entente Florale“  Einladung zur 3. Mitgliederreise der GWG e. G. nach Potsdam

Weitere Informationen wie z.B. zum Stadtumbau werden wir Ihnen in der nächsten Mitgliederinformation, die im Herbst erscheinen wird, geben. Auch möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Genossenschaftsmitgliedern und Mietern für die Hinweise, Anregungen und Unterstützungen bedanken, die Sie uns während des vergangenen Jahres gegeben haben. Sind diese doch ein bemerkenswerter Ausdruck dafür, dass sich unsere Mitglieder mehr und mehr am genossenschaftlichen Leben beteiligen.

Auf Ihre Mitarbeit wollen und können wir nicht verzichten. Daher bitten wir Sie, uns auch weiterhin mit Rat und Tat zu unterstützen. In der Hoffnung, dass wir auch zukünftig auf Sie zählen können verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Stein

Kirschner

Vorstand

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WERTERHALTUNG und 2 0 0 7 MODERNISIERUNG Wichtigste Aufgabe der GWG e. G. ist eine gute und sichere Wohnungsversorgung unserer Mitglieder. Wir realisieren das vor allem durch: · die ständige Instandhaltung und Modernisierung unserer Liegenschaften, · die Verbesserung des Wohnumfeldes, · die Mitwirkung bei städtebaulichen Maßnahmen. Als Mitglied der Genossenschaft haben Sie das Privileg eines Dauernutzungsvertrages, welcher Ihnen ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumt und damit einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Kündigungsschutz bietet. Wohnungen sind bei Genossenschaften keine Spekulationsobjekte. Wirtschaftlich angemessene Nutzungsgebühren ermöglichen Investitionen für den Erhalt unseres Wohnungsbestandes. Durch schlechter werdende wirtschaftliche Bedingungen wird auch der Einsatz von finanziellen Mitteln etwas rückläufig. Wir werden schrittweise unsere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fortsetzen. Es werden 2007 über 830 T€ an Eigenmitteln eingesetzt, um die Wohn- und Lebensbedingungen unserer Genossenschaftsmitglieder weiter zu verbessern.

Wir haben uns für 2007 nachfolgende Schwerpunkte gesetzt:

 Fortsetzung der Fassadensanierung Rosa-Luxemburg-Str.46a-d. Die Dämmung der Fassade mit Farbgestaltung, der Bauwerkstrockenlegung der Kelleraußenwände sowie die Dämmung der Kellerdecke und Dachbodendecke sind nun schon obligatorisch. Neu ist, dass wir in der zweiten Hälfte des Jahres auch mit der Gestaltung der Außenanlagen beginnen werden. Dazu zählt die Auffrischung der Grünanlagen, die Pflasterung der Fahrstraße, die Erneuerung der Hauseingangswege usw. Alle Baumaßnahmen sind unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu realisieren. Insgesamt werden hier Mittel von ca. 560 T€ eingesetzt.



Weitere Kellerdecken- bzw. Dachbodendämmungen erhalten die Häuser:

 K.-Liebknecht-Str. 31 - 33 (Dachbodendecke)  K.-Liebknecht-Str. 30- 36 (Kellerdecke)  K.-Liebknecht-Str. 25 - 29 (Keller- und Dachbodendecke)  K.-Liebknecht-Str. 18 - 20 (Kellerdecke).  In der Saarstraße 1 - 5 werde die vorhandenen Gas-Etagenheizungen auf eine Gas-Blockheizung mit zentraler Warmwasser bereitung umgestellt.



Treppenhausrenovierungen erfolgen in der

 K.-Marx-Str. 39 - 45  K.-Marx-Str. 47 - 53



Die Holzfenster in den Objekten

 K.-Marx-Str. 5 - 9  Fr.-Engels-Str. 2 - 6 erhalten einen neuen Anstrich.



Erneuerung der Abwasserleitung und Treppenanlage im Birkenweg 1 - 6

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Entente Florale

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Die Sonnenstrahlen meinen es wieder gut mit uns. Zeit zur Bepflanzung von Vorgärten und Balkonen, um sich das ganze Jahr hindurch an den blühenden Oasen zu erfreuen und unsere Wohngebiete in blühender Pracht erstrahlen zu lassen. Auch in diesem Jahr wollen wir die schönsten Vorgärten und Balkone prämieren. Dass schon viele unserer Genossenschaftsmitglieder ihre Vorgärten und Balkone sehr geschmackvoll gestaltet haben, ist uns bei Rundgängen schon aufgefallen, aber aufgefallen ist uns auch, dass nahezu die gleichen Mitglieder am Wettbewerb teilnehmen.

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Wir kennen Sie alle: die

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Schönste Vorgärten und Balkone gesucht A k

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„guten Geister“ aus

der Nachbarschaft, die im Urlaub unsere Blumen gießen, schon mal abends nach den Kindern sehen oder für die kranke Nachbarin mit einkaufen. Sie sind es, die uns manche kleinere oder auch größere Sorge abnehmen. Unsere Mitglieder werden alle älter, da freut man sich doch, wenn der Nachbar sich um einen kümmert. Für manche wird diese Nachbarschaftshilfe sicher eine Selbstverständlichkeit sein. Wir sind allerdings der Meinung, dass nette und hilfsbereite Menschen viel zu selten gewürdigt werden.

„Dankeschön für Nachbarn“ Deshalb unser Vorschlag an Sie, liebe Genossenschafterinnen und Genossenschafter: Wenn Sie sich bei einem netten Menschen aus der Nachbarschaft für seine Hilfe bedanken möchten, schreiben Sie uns unter dem Stichwort

„Nachbarn“ einen kurzen Brief. Wir werden drei Personen auswählen, und sie in unserer nächsten Mitgliederbroschüre vorstellen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir uns mit einem großen Blumenstrauß und einem Präsent bei den

„guten Geistern“ bedanken.

Vielleicht können wir als Gubener Wohnungsbaugenossenschaft mit dieser Aktion auch ein wenig dazu beitragen, dass Sie mit Ihren Nachbarn wieder etwas mehr ins Gespräch kommen und unser Genossenschaftsgedanke wieder mehr gepflegt wird. Oftmals genügt schon ein nettes Wort, und viele kleine Probleme lassen sich ganz unkompliziert lösen.

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Wann besteht

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Genehmigungspflicht?

Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Gebäude, der Grundstücke und der Wohnungen erfordern ausgewählte Nutzungen die vorherige schriftliche Zustimmung des Vorstandes der GWG.

Was muss ich in meiner Wohnung genehmigen lassen?

1. Tierhaltung, wie beispielsweise Hunde, Katzen, größere Papageien, Schlangen u. ä.. Kleinere Tiere, wie: Hamster, Mäuse und Wellensittiche, von denen in der Regel keine Belästigungen oder Gefahren ausgehen, können somit auch ohne schriftliche Zustimmung in der Wohnung gehalten werden.

2. Satellitenanlagen, die sichtbar angebracht werden. Hier geht es einerseits darum, Bauschäden an den Gebäuden zu verhindern und andererseits darum, die persönliche Verantwortung des Antragstellers für die Sicherheit der Anlage zu wahren. Darüber hinaus ist die GWG daran interessiert, dass der Antragsteller das Grundprogramm der TV-Netzgesellschaft weiter nutzt, damit ihm die Informationen der Genossenschaft im Stadtkanal weiterhin zugänglich sind.

3. Alle baulichen Veränderungen, wie beispielsweise Grundrissänderungen in Form von Wanddurchbrüchen, Aufstellen von Trockenbauwänden, Veränderungen an Türen oder Auswechseln derselben, Einbringen von Laminatfußböden, Anbringen von Fliesen, Entfernen von Durchreichen, Einbauschränken und Änderungen bzw. Erweiterung der Elektro-Anlage.

4. Nutzung privater Gas- bzw. Elektro-Herde, Handtuchtrocknerheizkörper, Sanitärausstattungen, Durchlauferhitzer, WW-Speicher u. ä. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten an diesen Geräten dem Eigentümer obliegen und nicht mehr in der Verantwortung des Vermieters liegen. Besondere Beachtung ist den im Ausland oder aus zweiter Hand erworbenen Geräten zu schenken. Diese Geräte müssen die technische und Sicherheits-Zulassung für Deutschland ausweisen, d. h. eine CE-Kennzeichnung/ein Zertifikat und eine deutschsprachige Bedienungsanleitung haben. Ansonsten müssen alle Fachwerkstätten und Meisterbetriebe das Anschließen dieser Geräte verweigern.

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Im Interesse der korrekten Erfassung und Bearbeitung vorgenannter Änderungen ist die schriftliche Antragstellung zu empfehlen. Die Beantwortung der Antragstellungen erfolgt immer schriftlich. Mündliche Zustimmungen sind auf lange Sicht nicht mehr zu belegen. Sie sollten demzufolge nur als Zwischenbescheid gewertet werden.

Durchreichen, Gas- und E-Herde, Heizkörper

Wo verbleiben die nicht mehr benötigten

Dazu gibt es in den Genehmigungsschreiben eindeutige Aussagen. Diese Ausstattungen sind im Gegensatz zu früheren Regelungen, in keinem Fall mehr einzulagern; sie müssen kurzfristig in den Bestand der GWG zurückgeführt werden. Sollten Sie noch Herde oder Durchreichen im Keller eingelagert haben, können sie diese, nach vorheriger Rücksprache mit dem Hausmeister, zurück führen oder selbst entsorgen. Das Abstellen oder Einlagern von nicht mehr benötigten Wohnungsausstattungen oder Möbel des Mieters ist in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet. Jegliche Zwischenlagerungen, bis zur Abholung durch einen Interessenten oder durch die Sperrmüllentsorgung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Hausmeisters. Hierzu gab und gibt es immer wieder Irritationen, zumal dann, wenn der Eigentümer der Gegenstände nicht mehr zu ermitteln ist und die Entsorgung nach schriftlicher Aufforderung nicht vorgenommen wurde. Letztlich muß dann der Hausmeister mit der Beräumung beauftragt werden. Diese Arbeiten dienen der Erhaltung und Wiederherstellung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit und sind somit Leistungen, die sich in der Betriebskostenabrechnung niederschlagen.

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SPERRMÜLL Was tun mit nicht mehr benötigten

EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDEN? Sperrmüll wird heutzutage immer mehr zum Problem. Ständig werden neue Sachen angeschafft. Was tun mit dem alten Zeug und wohin damit? Sperrmüll ist gleichzusetzen mit festen Haushaltsabfällen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die satzungsrechtlich vorgeschriebenen Behältnisse zur Entsorgung passen. Deshalb gestaltet sich diese Entsorgung auch so schwierig. Zum Sperrmüll zählen u. a.

    

Auslegware Fußbodenbeläge Garderobe Gartenmöbel · Holzmöbel Jalousien

    

K o f f e r, Ta s c h e n Matratzen Kunststoff-Eimer, Schüsseln Polstermöbel Te p p i c h e

In Guben ist die Sperrmüllentsorgung folgendermaßen geregelt: Wer Sperrmüll entsorgen will, sollte rechtzeitig (2-3 Wochen vorher) eine Abholung seines Sperrmülls beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beantragen. Dies geschieht mittels einer Karte, die dem Abfallkalender entnommen werden kann. Anschließend erfolgt eine Benachrichtigung über den Abholtermin.

Zu diesem benannten Termin sollten dann zeitnah die zu entsorgenden Gegenstände am Fahrbahnrand bereitgestellt werden. Das Lagern von Sperrmüll auf Böden und im Keller ist nicht wünschenswert, da die Ordnung und Sauberkeit beeinträchtigt wird und zusätzliche Brandlasten entstehen.

Jedes Genossenschaftsmitglied sollte das beachten und dazu beitragen, dass Böden und Keller sauber gehalten werden. P.S.: Die Sperrmüllentsorgung ist für Sie immer noch kostenlos!

Danke !

L

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Die Aktion

W E R B EMITGLIEDER N MITGLIEDER

MITGLIEDER MITGLIEDER

Ihre Aktivität hilft uns allen und zahlt sich für Sie aus! Sie suchen sich nette Nachbarn und wir belohnen Sie dafür!

geht weiter!

Wenn Sie also ein neues Genossenschaftsmitglied für unsere Genossenschaft als Wohnungsnutzer gewinnen, erhalten Sie eine Prämie in Höhe der monatlichen Grundnutzungsgebühr jener genossenschaftlichen Wohnung, die mit Ihrer Hilfe an ein neues Mitglied vermietet werden konnte.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Das durch Sie gewonnene neue Mitglied 3. Die schließt einen Dauernutzungsvertrag für eine genossenschaftliche Wohnung ab.

2. Die

Nutzungsgebühr wurde vom neuen Nutzer drei Monate lang regelmäßig entrichtet.

Geschäftsanteile wurden von dem neuen Mitglied entweder in voller Höhe eingezahlt, oder es wurde mit dem neuen Mitglied bzw. Nutzer eine Ratenzahlung vereinbart und die Raten der ersten drei Monate gezahlt.

Ihr persönliches Engagement kommt nicht nur Ihnen, sondern der ganzen Genossenschaft zu Gute und hilft, den Leerstand und die damit verbundenen Erlösausfälle zu verringern. Diese Aktion ist bis zum 31.12.2007 befristet. Stein Vo r s t a n d s v o r s i t z e n d e r

Kirschner Vo r s t a n d s m i t g l i e d

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Name

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Vor name

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Anschrift

Anschrift

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.................................................................... M i t g l i e d s - N r.

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Unterschrift

Unterschrift

Unterschrift

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