Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013

S CHULFORUM Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013 Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Herr Dr. Trümper, hatte a...
4 downloads 0 Views 2MB Size
S CHULFORUM Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Herr Dr. Trümper, hatte alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die Mitglieder des Stadtelternrates, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der im Stadtrat vertretenden Fraktionen sowie Vertreter des Landesschulamtes am 17.April 2013 zu einem Schulforum eingeladen, um über die komplexe Thematik „Schulentwicklung“ zu informieren. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung wurden dabei auch die aktuelle Zielrichtung der weiteren Schulentwicklungsplanung diskutiert. Die Thematik war in folgende Schwerpunkte gegliedert. 2

THEMENSCHWERPUNKTE 1. Entwicklung der Schullandschaft und der Schülerzahlen 2. Schulsanierungen 3. Gesetzliche Änderungen 4. Aktuelle Aufgaben 5. Handlungsfelder

3

1 . E NTWICKLUNG DER SCHULLANDSCHAFT UND DER SCHÜLERZAHLEN In den nachfolgenden Gliederungspunkten 1.1.-1.5. ist für ausgewählte Jahrgänge, schulformbezogen, die Entwicklung der Gesamtschülerzahlen sowie der Schüler in den Eingangsklassen (Klassen 1; 5) der allgemeinbildenden Schulen (kommunal) dargestellt. Bei den Grundschulen sind die Zuweisungen und damit die Aufnahmen an Förderschulen im Rahmen des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens (Klassenstufe 1) noch nicht abgesetzt. Die Schülerzahlen der Schulen in freier Trägerschaft bzw. der berufsbildenden Schulen sind unter 1.5. genannt. Einen zahlenmäßigen Überblick der Standortentwicklung befindet sich unter Punkt 1.6.

4

1.1. KOMMUNALE GRUNDSCHULEN (OHNE FÖS) 1993/94

2004/05

2010/11

2012/13

Anzahl

55

36

33

32

Schüler gesamt

13.338

4.647

5.359

5.690

Stufe 1

3.233

1.273

1.407

1.592

5

1.2. KOMMUNALE SEKUNDARSCHULEN 1993/94

2004/05

2010/11

2012/13

Anzahl

37

20

10

10

Schüler gesamt

10.264

4.843

2.668

2.835

Stufe 5

1.731

454

445

451

6

1.3. KOMMUNALE GYMNASIEN 1993/94

2004/05

2010/11

2012/13

Anzahl

12

8

5

5

Schüler gesamt

8.624

5.113

3.452

3.715

Stufe 5

1.176

336

533

550

7

1.4. INTEGRIERTE GESAMTSCHULEN

1993/94

2004/05

2010/11

2012/13

Anzahl

1

2

2

2

Schüler gesamt

718

2.006

1.672

1.598

Stufe 5

116

263

239

216

8

1.5. ENTWICKLUNG GESAMTSCHÜLERZAHLEN

1993/94

2004/05

2010/11

2012/13

Allg.bild.Sch.

35.850

19.047

14.747

15.252

Freie Träger

1.401

2.513

2.628

2.909

Beruf.bild.Sch

12.034

11.531

8.437

7.363

Gesamt

49.285

33.091

25.754

25.531

9

1.6. ANZAHL STANDORTE 140 120

4 7 11

100

13

80

37

60

8 6 12 10 20

40

9 4 10 7 10

11 4 10 7 10

33

32

FrTräger BbS FÖS Gymnasien/IGS Sek-Schulen GS-Schulen

55 20

36

0

10

1993/94

2004/05

2010/11

2012/13

2. SCHULSANIERUNGEN In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich ein auf den Bedarf ausgerichtetes, leistungsfähiges und verlässliches Schulnetz an allgemein bildenden und Berufsbildenden Schulen entwickelt. Die Vorgaben des Landes zur Schulentwicklungsplanung bildeten dabei den Planungsrahmen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau. Neubau und umfängliche Sanierungen von Schulgebäuden prägten in den letzten Jahren das Bild städtischen Bauens. Den Schwerpunkt bildete das zwischen 2008 bis 2012 über das PPP-Modell laufende Schulsanierungsprogramm.

11

2.1. REALISIERTE SCHULBAUMAßNAHMEN Seit 1990 wurden rd. 315 Mio. € investiert. Mehr als 115 Mio. € wurden darunter für 20 Schulkomplexe im Rahmen des städtischen PPPModells, ausschließlich aus städtischen Haushaltsmitteln, eingesetzt. Weitere Sanierungen wurden mit Hilfe folgender Förderprogramme realisiert: Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung [IZBB]; Konjunkturpaket II [KPII]; Europäische Programm für Regionale Entwicklung [EFRE]; STARKIII; Auf den nachfolgenden Seiten 13- 16 sind die Standorte der PPP-Sanierung zusammengestellt.

12

SCHULSANIERUNGEN PPP- PAKET 1

GS Friedenshöhe GS Weitlingstraße W.-v.-Siemens-G. IGS R.Hildebrandt BbS O.-v.-Guericke

13

SCHULSANIERUNGEN PPP- PAKET 2

GS Im Nordpark FÖSA Makarenko GS Alt Olvenstedt GS Annastraße Sek Th. Mann/ GS Am Elbdamm GS Leipziger Straße

14

SCHULSANIERUNGEN PPP-PAKET 3

Scholl-Gymnasium Sek H. Heine GS Buckau GS Salbke Sek A.W. Francke

15

SCHULSANIERUNGEN PPP-PAKET 4

GS Am Umfassungsweg GS Nordwest IGS W. Brandt/ GS Am Westring GS Am Hopfengarten FÖSG Kükelhaus

16

2.2. GEPLANTE SCHULSANIERUNGEN Der Stadtrat hat im November 2012 die Fortsetzung des Sanierungsprogrammes STARKIII beschlossen. Im Ergebnis sollen 7 bestehende Standorte schulformgerecht hergerichtet werden: FÖSK „Schule am Fermersleber Weg“ Sek „J.W.-v.-Goethe“/ Schule 2. Bildungsweg BbS „H. Beims“ GS „Am Fliederhof“ GS „Diesdorf“ Sek „E. Wille“ FÖSL „Salzmannschule“ Auf dem Hintergrund des Schüleranstiegs, des Übergangsverhaltens, des Wegfalls der Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung, dem Rechtsanspruch auf die vom Schulträger vorgehaltenen weiterführenden Schulen, zeichnet sich der Bedarf von 2 neuen weiterführenden Schulen (IGS, Gymnasium) ab. Finanzieller Bedarf Gesamt (Grobkostenschätzung): rd. 61.5 Mio.€

17

2.3. GEBURTENENTWICKLUNG Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Geburten in ausgewählten Jahresscheiben. Nach 1990 setzt der Geburtenrückgang ein, der in 1995 seinen Tiefpunkt mit 1.338 Geburten erreicht. Für 2012 liegt die Zahl um die 2.200 Geburten.

18

GEBURTENENTWICKLUNG Geburten 3.500 3.000 2.500 Geburten 2.000 1.500 1.000

19

1990 1992 1995 1999 2003 2005 2007 2010 2011

2.4. SCHULANFÄNGER Im nachstehenden Diagramm sind die bis 2018 vorliegenden „Schulanfänger-Zahlen“ (Quelle Amt für Statistik), mit Bevölkerungsstand 31.12.2012, dargestellt. Die statistische Aufbereitung erfolgt immer in den Geburtsdaten: 1.07.-30.06. des Folgejahres. Folgende Einschülerzahlen bilden die Grundlage: 2015/16: 2.015 2016/17: 1.850 2017/18: 1.968 2018/19: 2.088

20

ENTWICKLUNG SCHULANFÄNGER Schulanfänger 2.200 2.100 2.000 1.900 Schulanfänger

1.800 1.700 1.600 1.500

21

2013

2014

2015

2016

2017

2018

3. GESETZLICHE ÄNDERUNGEN Seit dem schulpolitischen Neubeginn erfolgten über 25 Änderungen im Schulgesetz LSA, die in unterschiedlichster Form zu schulfachlichen oder schulorganisatorischen Veränderungen führten. Die jüngsten schulgesetzlichen Vorgaben mit ihren einschneiden Auswirkungen für den Schulträger wurden im Punkt 3.2. aufgelistet. In der Konsequenz des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes vom 1. Oktober 2012 hat die Stadt zu gewährleisten, dass jeder Schüler in der von ihm gewählten Schulform einen Platz erhält. Die im Entwurf der neuen VO zur Schulentwicklungsplanung geltende Mindestschülerzahl von nunmehr 80 Schülern bei Grundschulen (in Oberzentren) hat wegen des Geburtenanstiegs für die GS in Magdeburg keine Auswirkungen, alle GS erfüllen die Vorgabe.

22

3.1.ÄNDERUNGEN SCHULGESETZ LSA (1990 – HEUTE) 01. Neufassung des SchulG LSA vom 30.6.1993 (GVBl. LSA S. 314) 02. Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 04.05.1994 (GVBl. LSA S. 563) § 86 (4) Abschluss Kl. 10 Gym. ist dem Realschulabschluss gleichwertig 03. Zweites Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 18.01.1995 (GVBl. LSA S. 22) 65 Schulträger der GS sind die Gemeinden 04. Drittes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 07.12.1995 (GVBl. LSA S. 357) § 5 in Kl. 5 und 6 wird in der Förderstufe der Sek. unterrichtet § 34 Schule berät zur Wahl des Bildungsganges § 86a verbindliche Einführung der Förderstufe zum 1.8.1997 05. Viertes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 27.08.1996 (Neufg.) (GVBl. LSA S. 264) § 3 Gesamtschule als Regelschule, Sek I ist Kl. 5-10 § 4 Führung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten mgl. § 5a Gesamtschule – Aufhebung des Modellversuchs, Errichtung bei Bedarf § 9 Streichung der Berufsaufbauschule, Eintritt ins FG nach Kl. 10 des Gym. § 12 Errichtung von Ganztagsschulen § 22 Beteiligung des STER am SEPL §§ 29+31 Stimmberechtigung der PM in der GK und Wahl des SL § 37 Vollzeitschulpflicht beträgt 10 Jahre oder 9 Jahre + Berufsausbildung § 41 Weiterbeschulung bis Ende des Bildungsganges bei Umzug möglich

23

§ 44 Streichung der Erziehungsmittel §§ 45-62 Beschränkung der Anzahl der Mitglieder des STER und StSR § 71 Regelung zu Beförderungszeiten, Gesamtschulen eigener Bildungsgang § 72a Schulspeisung eingefügt 06. Fünftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 15) §§ 3,5a,6+86 Verlängerung der Schulzeit auf 13 Schuljahre (gilt erstmals für Schüler, die am 1.8.1999 Kl. 11 beenden) 07. Sechstes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 13.01.2000 (GVBl. LSA S. 108) § 4 Einführung der Schuleingangsphase § 5a Förderstufe an Gesamtschule 08. Ä des SchulG durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21.08.2001(GVBl. LSA Nr. 40/2001) § 86d Einschränkung von Grundrechten (Datenschutz) 09. Ä des SchulG durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.11.2001 (GVBl. LSA Nr. 50/2001) § 1 Sonderpäd. Förderbedarf/Gemeinsamer Unterricht soll, wenn mgl. 10. Siebtes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 26.07.2002 (GVBl. LSA S. 320) § 4 GS mit verlässlichen Öffnungszeiten(ÖZ), Festlegung der ÖZ + Einsatz PM 11. Achtes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 27.02.2003 (GVBl. LSA Nr. 5/2003) § 3 Aufhebung der Förderstufe § 6 Gym. Kl. 5-12 (ab 1.8.2003 Eintritt in Kl. 5, Kl. 9 nach 12. J. Abi 2007)

24

12. Neuntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 12.8.2005 (GVBl. LSA S. 46) § 4 Dauer der Schuleingangsphase bis zu 3 Jahren, Abschaffung d. Vorklassen § 5a Gesamtschulen mindestens vierzügig § 8+8a SOS wir FÖS, Einführung der Förderzentren § 10+11a Bildungsstandards als Kann-Bestimmung, Qualitätssicherung § 13 Mindestjahrgangsstärke für Anfangsklassen § 24 Schulprofil als Kann-Bestimmung § 34 Zugang zum Gym. (Schullaufbahnempfehlung oder Eignungsfeststellung) § 44 Schulpflichtdurchsetzung durch Zuführung mgl. § 71 in der Regel in den Linienverkehr integrierte Schülerbeförderung § 86e Schulträger können auf Schulbezirke verzichten 13. Ä des SchulG LSA durch § 27 (2) des Gesetzes vom 12.08.2005 (GVBl. LSA S. 508) § 2 Medizinische Fakultät durch Universitätsklinik ersetzt 14. Ä des SchulG LSA § 8 des Gesetzes vom 17.02.2006 (GVBl. LSA S. 44,45) § 85+87(3) aufgehoben (Herauslösung der Musikschulen aus diesem Gesetz) 15. Zehntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 15.07.2008 (GVBl. LSA S. 378) § 5a, 6, 8 + 9 diverse Ergänzungen § 13 Begabtenförderung § 16 ff. Schulen in freier Trägerschaft

25

§ 29 Gesamtkonferenz, Schulträger stimmberechtigt § 41 Schulträger können Kapazitätsgrenzen festlegen 16. Ä des SchulG LSA durch Art. 3 des Gesetz vom 2.12.2008 (GVBl. LSA S. 398,399) § 71 Schülerbeförderung (FAG ersetzt Gemeindefinanzierungsgesetz) 17. Ä des SchulG LSA durch Art. 2 des Gesetzes vom 17.12.2008 (GVBl. S. 448, 450) § 37 Einführung der Pflicht zur Sprachstandsfeststellung § 38 Meldung von Kindeswohlgefährdungen an das Jugendamt 18. Elftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 18.02.2009 (GVBl. LSA S. 448, 450) § 11a Einführung des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung LISA Schulleistungsuntersuchungen, Bildungsstandards, Schulprogramm 19. Zwölftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA14.07.2009 (GVBl. LSA S. 358) § 9 Bildungsgänge an BbS § 71 Kostenerstattung Schülerbeförderung f. Sek. II bei Eigenbeteiligung 100 € 20. Ä des SchulG LSA durch Art. 2 (29) des Gesetzes v. 15.12.2009 (GVBl.LSA S. 648,681) § 26 Stellung des Schulleiters (Neuordnung des Landesbeamtenrechts)

26

21. Ä des SchulG LSA durch § 30 (3) des Gesetzes v. 16.12.2009 (GVBl. LSA S. 684, 689) § 71 Schülerbeförderung (FAG-Bemessung nach Fläche und Schülerzahl) 22. Dreizehntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom 18.01.2011 (GVBl. LSA S. 2) § 40 Schüler der BbS haben Schulpflicht in SA § 41 Auswahlverfahren bei Kapazitätsüberschreitung § 71 besondere päd. Bedeutung gestrichen, Anspruch für Wohnheimschüler 23. Ä des SchulG LSA durch Art. 1 und 2 des Gesetzes v. 7.12.2011 (GVBl. LSA S. 815,816) § 34 Wegfall der Bindungswirkung der Schullaufbahnempfehlung § 58 Amtszeit des Klassen- und Schulelternrates beträgt 2 Jahre § 82 Ersatz von Landesverwaltungsamt durch Landesschulamt 24. Ä des SchulG LSA durch Art. 5 des Gesetzes vom 17.02.2012 (GVBl. LSA S. 52, 53) § 71 Festlegung des Zusatzbetrages für 2011 und 2012 25. Ä des SchulG LSA durch Art. 1 des Gesetzes vom 05.12.2012 (GVBl. LSA S. 560) § 5b Einführung der Gemeinschaftsschule durch Umwandlung von Schulen § 8 Streichung der Horte an FÖS § 14 ff. Schulen in freier Trägerschaft (Genehmigung, Lehrkräfte, Finanzhilfe)

27

§ 24 Erhöhung der Eigenständigkeit der Schulen (Schulgirokonten) 26. Ä des SchulG LSA durch Art. 2 des Gesetzes vom 18.12.2012 (GVBl. LSA S. 641, 647) § 71 Übernahme von Abs. 7a ins FAG (Zusatzbetrag 2013 und 2014) 27. Ä des SchulG LSA durch Art. 3 des Gesetzes vom 23.01.2013 (GVBl. LSA S. 38, 44) § 37 Aufhebung der Sprachstandsfeststellung 28. Bekanntmachung der Neufassung des SchulG LSA vom 22.2.2013 (GVBl. LSA S. 68)

28

3.2.AUSGEWÄHLTE ÄNDERUNGEN SCHULGESETZ LSA U.A. AUSWIRKUNGEN AUF DEN SCHULTRÄGER Änderung SchG LSA (Dez. 2011) § 34 Wegfall Verbindlichkeit Schullaufbahnempfehlung Beschluss Oberverwaltungsgericht LSA v. 1.10.2012 Rechtsanspruch auf Platz an weiterführender Schule Änderung SchG LSA (Dez. 2012) § 5b Errichtung von Gemeinschaftsschulen Entwurf zur Änderung der VO zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung Erhöhung Mindestschülerzahl an Grundschulen (von 60 auf 80) Möglichkeit von Ausnahmen bei d. Mindestschülerzahl der Kursstufe

29

4. AKTUELLE AUFGABEN Alle Magdeburger Schülerinnen und Schüler erhalten 2013/14 einen Platz in der gewählten Schulform, insbesondere durch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Die Zuordnung der Schüler (Kl. Stufe 5) in die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien hat durch die Schulträger bis zum 24.April zu erfolgen. Die Anzahl der in den kommenden Jahren aus der Jahrgangsstufe 4 an eine weiterführende Schule wechselnden Schüler ist bekannt. Gleichwohl ist das Wahlverhalten der Eltern in den nächsten Jahren zu analysieren, um begründete Entscheidungen für den Schulträger daraus abzuleiten. Im Schuljahr 2013/14 beginnt das Modellprojekt „Öffnung Schulbezirke“ in Stadtfeld. Die neue Schulentwicklungsplanung, mit dem Zielplanjahr 2018/19, ist durch die LH Magdeburg bis zum 31.12.2013 vorzubereiten. Neben der bereits benannten Unsicherheit über das unbekannten Wahlverhalten der Eltern, müssen u.a. die Entwicklung der Förderschulen sowie die Umwandlung von bestehenden Schulen in Gemeinschaftsschulen in die bedarfsgerechte Ausrichtung des Schulnetzes eingearbeitet werden. Die Fertigstellung und Fortführung der Schulsanierungen über die Förderprogramme EFRE und STARKIII wird realisiert.

30

Die folgende Übersicht zeigt das Übergangsverhalten an weiterführende Schulen 2013/14: Die für Gymnasien dargestellte Kapazität ergibt sich aus der Einzelkapazität der 3 Gymnasien, zzgl. der ab 2013/14 einzurichtenden Außenstelle des A. Einstein-Gymnasiums (bis zu 112 Plätze) [Standort: Olvenstedter Scheid]. Die für die IGS dargestellten zusätzlichen 112 Plätze werden in einem benachbarten Schulgebäude (P.-Neruda-Straße) der IGS „.R. Hildebrandt“ eingerichtet.

31

AUFNAHME AN WEITERFÜHRENDE SCHULEN 2013/14

(ERFASSUNG ERSTWÜNSCHE, STAND: FEBRUAR 2013) 1.426 Schüler der GS (kommunal, freie Träger) Stufe 4 wechseln in eine weiterführende Schule Einrichtung

Bedarf

Kapazität

Komm. Gymnasien: Hegel, Einstein, Scholl

416

420+112

83

140

162

308

85

196

IGS

316

252+112

Komm. Sek (mit SpSek)

342

588

Komm. Gymnasien: (Inhaltlicher SP) Siemens, Sport Freie Träger Norb. ,ÖDG, Barl. Freie Träger Wald.,ev.Sek,, LLernen, N. Schule

32

5. HANDLUNGSFELDER 5.1. EINSCHULUNG, AUSLASTUNG Wenn die Geburtenrate in den nächsten Jahren beim gegenwärtigen Niveau von durchschnittlich 2.000 Geburten bleibt, werden die Grundschulen bis 2018/19 an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Es ist dann abzuwägen, wie über das Steuerungselement „Schulbezirk“ die Grenzen so verändert oder aufgehoben werden können, dass eine ausgewogene Auslastung entsteht. Nachfolgend ist die Entwicklung der erwarteten Gesamtschülerzahl an den kommunalen Grundschulen ausgewiesen. 33

ZU ERWARTENDE GESAMTSCHÜLERZAHL AUSLASTUNG AN KOMMUNALEN GRUNDSCHULEN Aufnahme Kapazität

Zu erwartende Gesamtschülerzahl

Anz.AUR x 28 Schüler

9.190

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

5.867

6.374

6.833

6.787

7.629

7.877

34

5.2. WEITERFÜHRENDE SCHULEN Die Eltern haben die Wahl zwischen einer kommunalen Schule und einer Schule in freier Trägerschaft, darüber hinaus können sie sich für die Sekundarschule, die IGS, das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule entscheiden. Durch die Möglichkeit des Erwerbs aller Abschlüsse der weiterführenden Schulen an der Gemeinschaftsschule wird diese gegenüber der Sekundarschule attraktiv und stellt somit eine interessante Alternative dar. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich somit der Druck insbesondere auf die Sekundarschulen verschärfen, sich in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Aus der Sicht der Verwaltung kann diese Wahl empfohlen werden, zumal – unter Einbeziehung des Wahlverhaltens „IGS und Gymnasium“ - damit auch die Planung für den Schulträger vereinfacht wird. Neben der Sek „Weitling“ beabsichtigen aktuell die Sek „Leibniz“ und „Heine“ die Umwandlung.

35

Die Anzahl der Schüler, die in den nächsten Jahren von der Stufe 4 in eine weiterführende Schule wechseln werden ist bekannt. Unbekannt, und damit nicht erfahrungsgestützt zu prognostizieren, ist das Wahlverhalten der Eltern. Bei gleichbleibendem Wahlverhalten der Eltern müssen 2 neue Schulstandorte (Gymnasium, IGS) – auch bei Umwandlung in Gemeinschaftsschulenim Stadtzentrum errichtet werden. Die Verwaltung wird hierzu Standorte im Stadtzentrum vorschlagen. Die folgende Tabelle gibt das Übergangsverhalten zum Gymnasium und zur IGS bis 2014/15, als Rechenmodell, wider. Die Eltern entscheiden durch ihr Wahlverhalten, was gebaut werden muss.

36

ÜBERGANGSVERHALTEN AN WEITERFÜHRENDE SCHULEN (GYMNASIEN; IGS- RECHENMODELL) SchulJahr

Schüler Klasse 5

Kapazität Gymnasium

Bedarf 36%

Gesamt

Kapazität IGS

Bedarf 23%

Gesamt

(Scholl, AEG, Hegel, Sport, Siemens)

2013/14

1.432

623

516

364

329

2014/15

1.540

623

554

364

355

2015/16

1.635

2016/17

1.695

2017/18

1.650

2018/19

1.746

2019/20

1.920

2020/21

1.770

2021/22

1.906

? 37