Chef der Staatskanzlei Magdeburg, 10. April 2014

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3007 15.04.2014 Unterrichtung Chef der Staatskanzlei Magdeburg, 10. April 2014 Bericht über die Veränderu...
Author: Greta Geier
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Landtag von Sachsen-Anhalt

Drucksache 6/3007 15.04.2014

Unterrichtung

Chef der Staatskanzlei

Magdeburg, 10. April 2014

Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen (Wahlkreisbericht 2014)

Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich gemäß § 10 Absatz 1 Satz 4 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen gemäß § 10 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Vorschlägen zu Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Wahl des Landtages von SachsenAnhalt 2016 (Wahlkreisbericht 2014) mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

Rainer Robra Staatsminister

Hinweis:

Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden.

(Ausgegeben am 15.04.2014)

Bericht der Landesregierung über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen gemäß § 10 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Vorschlägen zu Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt 2016 (Wahlkreisbericht)

2014

2

Inhaltsverzeichnis 1.

Allgemeines

2.

Darstellung der Veränderungen der Einwohnerzahlen in Sachsen-Anhalt

2.1. Statistische Grundlagen 2.2. Bevölkerungsentwicklung im Land insgesamt 2.3. Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung der kreisfreien Städte und Landkreise 3.

Überprüfung der derzeitigen Wahlkreise

3.1. Vorgehensweise 3.2. Wahlkreise und ihre Veränderungen aufgrund von Eingemeindungen oder Neubildungen von Gemeinden 3.3. Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt 3.4. Wahlkreise und die zugehörigen kreisfreien Städte und Landkreise 4.

Neueinteilung der Wahlkreise zur Einhaltung der gesetzlichen Toleranzgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG und Einteilung aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise

4.1. Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Magdeburg 4.2. Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreise 32 und 16 4.3. Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) 4.4. Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreisen 42, 44 und 45 4.5. Einteilung aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise 5.

Umbenennung von Wahlkreisnamen

6.

Wahlkreise nach Durchführung der vorgeschlagenen Änderungen

6.1. Übersicht über die vorgeschlagenen Wahlkreisänderungen 6.2. Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt nach Veränderungen

3

1.

Allgemeines

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 80) erstattet die Landesregierung dem Landtag spätestens 36 Monate nach Beginn der Wahlperiode einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen. Die laufende Wahlperiode begann nach Artikel 43 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt am 19. April 2011, dem Zusammentritt des sechsten Landtages von Sachsen-Anhalt. Entsprechend hat die Landesregierung ihrer Berichtspflicht bis spätestens zum 19. April 2014 nachzukommen. Für die Entscheidung des Gesetzgebers im Jahr 2014 zu der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2016 werden die Bevölkerungszahlen mit Stand 31. Dezember 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2011 zugrunde gelegt. Die zeitlich und inhaltlich gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht der Landesregierung ist unabhängig von der aktuellen Diskussion im Landtag gemäß Beschluss des Landtages vom 7. Juni 2012 (LT-Drs. 6/1196) zu erfüllen. Bei der Abfassung des vorliegenden Berichtes wurden folgende Grundsätze und Kriterien berücksichtigt: 1.

Das Land Sachsen-Anhalt wird in 45 Wahlkreise eingeteilt. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen. Bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen bleiben Ausländer unberücksichtigt (§ 10 Abs. 1 LWG).

2.

Werden durch die Änderung von Gemeindegrenzen die Grenzen von Wahlkreisen berührt, so bewirkt diese Änderung unmittelbar auch die Änderung der Wahlkreisgrenzen, wenn nicht mehr als fünf v. H. der Einwohner den Wahlkreis wechseln (§ 10 Abs. 2 Satz 1 LWG).

3.

Eine aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinde ist Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl (§ 10 Abs. 2 Satz 2 LWG). Gebietsänderungen, die nach Ablauf des 44. Monats nach Beginn der Wahlperiode eintreten (also nach dem 19. Dezember 2014), wirken sich auf die Wahlkreiseinteilung erst in der nächsten Wahlperiode aus (§ 10 Abs. 2 Satz 3 LWG).

4.

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt legt der Landtag die Wahlkreise fest. Die Landesregierung unterbreitet unverbindlich Vorschläge zu den Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Wahl des siebten Landtages von Sachsen-Anhalt im Jahr 2016, die weitestgehend die Strukturen der 2007 neu gebildeten Landkreise und der Gemeindegebietsreform zum 1. Januar 2011 berücksichtigen.

5.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde am 31. Januar 2012 – 2 BvC 3/11 – einen Beschluss zum Zuschnitt der Wahlkreise bei der Bundestagswahl getroffen. Dementsprechend ist der Bundesgesetzgeber gehalten, bei der Wahlkreiseinteilung zur Wahrung der Wahlrechtsgleichheit sich grundsätzlich an der Zahl der Wahlberechtigten (deutsche Bevölkerung ab Vollendung des 18. Lebensjahres) zu orientieren sowie künftig auch den Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung zu berücksichtigen. Er hat dabei (auch) die Werte im Vergleich zwischen den einzelnen Wahlkreisen einschließlich der Tendenzen bei der Bevölkerungsentwicklung in den Blick zu nehmen. Dieser Beschluss ist in seinen Grundsätzen auf die Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl übertragbar. Daher wurde auch der Anteil der minderjährigen Deutschen als Kontrollüberlegung mit Rücksicht auf die Verteilung der Wahlberechtigten in die Erstellung des Wahlkreisberichtes einbezogen. Diese Berechnung ergab, dass die Toleranzgrenze nach § 10 Abs. 1 LWG von 20 % in keinem Wahlkreis überschritten wird.

4

2.

Darstellung der Bevölkerungsveränderungen in Sachsen-Anhalt

2.1. Statistische Grundlagen Für die Überprüfung der Veränderungen der Einwohnerzahlen fanden die fortgeschriebenen Zahlen der amtlichen Statistik für die deutsche Bevölkerung am 31. Dezember 2011 (Ergebnisse auf Basis des Zensus 2011) Berücksichtigung. 2.2. Bevölkerungsentwicklung im Land insgesamt

Deutsche Bevölkerung in Sachsen-Anhalt am

Personen

31.03.2008 1)

2 359 163

31.03.2011 2)

2 285 183

31.12.2011

2 234 797

1) Grundlage für den Wahlkreisbericht 2009 2) Zeitpunkt der Landtagswahl, amtliche Bevölkerungszahlen werden nur zum letzten Tag eines Monats ermittelt

Im Zeitraum vom 31. März 2008 bis zum 31. Dezember 2011 hat die deutsche Bevölkerung Sachsen-Anhalts um 124 366 Personen (5,3 v. H.) abgenommen. 2.3. Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung der kreisfreien Städte und Landkreise Deutsche Bevölkerung am Kreisfreie Stadt Landkreis

31.03.2008

31.03.2011

31.12.2011

Personen Dessau-Roßlau, Stadt

Veränderung 31.03.2008 zum 31.12.2011 in %

87 507

84 462

83 404

-4 103 -4,7%

Halle (Saale), Stadt

224 665

223 528

221 655

-3 010 -1,3%

Magdeburg, Landeshauptstadt

221 913

223 447

220 678

-1 235 -0,6%

91 653

88 138

86 472

-5 181 -5,7%

Anhalt-Bitterfeld

181 283

173 275

167 952

-13 331 -7,4%

Börde

182 370

176 493

173 243

-9 127 -5,0%

Burgenlandkreis

198 262

190 177

184 851

-13 411 -6,8%

Harz

236 933

228 606

222 573

-14 360 -6,1%

98 208

94 867

92 125

-6 083 -6,2%

Mansfeld-Südharz

155 631

147 996

145 004

-10 627 -6,8%

Saalekreis

200 024

193 509

188 159

-11 865 -5,9%

Salzlandkreis

215 111

206 029

200 891

-14 220 -6,6%

Stendal

124 988

119 554

116 952

-8 036 -6,4%

Wittenberg

140 615

135 102

130 838

-9 777 -7,0%

2 359 163

2 285 183

2 234 797

- 124 366 -5,3%

Altmarkkreis Salzwedel

Jerichower Land

Sachsen-Anhalt

5

3.

Überprüfung der derzeitigen Wahlkreise

3.1. Vorgehensweise Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 LWG wird das Land Sachsen-Anhalt in 45 Wahlkreise eingeteilt. Die derzeitige Wahlkreiseinteilung ist in der Anlage zum Wahlgesetz geregelt (§ 10 Abs. 1 Satz 3 LWG). Zunächst wurde für jeden der 45 bestehenden Wahlkreise die deutsche Bevölkerung am 31. Dezember 2011 ermittelt. Bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen blieben Ausländer unberücksichtigt. Anschließend wurde für jeden Wahlkreis die Abweichung der Bevölkerungszahl von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise festgestellt. Die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise beträgt 49 662 Personen. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen. Die Differenz zur durchschnittlichen Bevölkerungszahl darf damit 9 932 Personen nicht überschreiten. Ein Wahlkreis darf dementsprechend minimal 39 730 und maximal 59 594 Personen umfassen. Eingemeindungen, die zwischen dem 31. Dezember 2009 und dem 1. Juli 2012 unmittelbar Änderungen von Wahlkreisen bewirkt haben (Punkt 3.2.1), sowie aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinden (Punkt 3.2.2.) sind bereits in der Tabelle 3.3. berücksichtigt worden.

6

3.2.

Wahlkreise und ihre Veränderungen aufgrund von Eingemeindungen oder Neubildungen von Gemeinden

3.2.1. Eingemeindungen, die gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 LWG Wahlkreisänderungen bewirkt haben Werden durch die Änderung von Gemeindegrenzen die Grenzen von Wahlkreisen berührt, so bewirkt diese Änderung unmittelbar auch die Änderung der Wahlkreisgrenzen, wenn nicht mehr als fünf v. H. der Einwohner den Wahlkreis wechseln (§ 10 Abs. 2 Satz 1 LWG).

Ehemalige Gemeinde



Wahlkreis

Aufnehmende Gemeinde

Landkreis (Abk.)

Deutsche Bevölkerung am Ende des Bestehens

WirkungsDatum

35  40 Friedensdorf 

Stadt Leuna

SK

310

31.12.2009

35  40 Güntersdorf

Stadt Leuna

SK

1196

31.12.2009

35  40 Horburg-Maßlau Stadt Leuna

SK

532

31.12.2009

35  40 Kötschlitz



Stadt Leuna

SK

903

31.12.2009

35  40 Kötzschau



Stadt Leuna

SK

1937

31.12.2009

35  40 Kreypau



Stadt Leuna

SK

320

31.12.2009

35  40 Rodden



Stadt Leuna

SK

251

31.12.2009

35  40 Spergau



Stadt Leuna

SK

1105

31.12.2009

35  40 Zöschen



Stadt Leuna

SK

1002

31.12.2009

35  40 Zweimen



Stadt Leuna

SK

300

31.12.2009

24  25 Naundorf bei Seyda Stadt Jessen (Elster)

WB

153

01.01.2010

24  25 Klöden



Stadt Jessen (Elster)

WB

577

01.01.2011

24  25 Schützberg



Stadt Jessen (Elster)

WB

144

01.01.2011

42  45 Burgwerben



Stadt Weißenfels

BLK

1004

01.09.2010

42  45 Großkorbetha 

Stadt Weißenfels

BLK

1896

01.09.2010

42  45 Reichardtswerben  Stadt Weißenfels

BLK

1217

01.09.2010

42  45 Schkortleben 

Stadt Weißenfels

BLK

601

01.09.2010

42  45 Storkau



Stadt Weißenfels

BLK

575

01.09.2010

42  45 Tagewerben 

Stadt Weißenfels

BLK

820

01.09.2010

42  45 Wengelsdorf 

Stadt Weißenfels

BLK

892

01.09.2010

44  45 Leißling



Stadt Weißenfels

BLK

1499

01.09.2010

16  30 Allrode



Stadt Thale

HZ

664

01.01.2011

06  05 Schopsdorf



Stadt Genthin

JL

252

01.07.2012



7

Graphische Darstellung zu 3.2.1. Veränderte Wahlkreise durch Eingemeindungen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 LWG

Eingemeindet in die Stadt Leuna (Wahlkreis 40)

Eingemeindet in die Stadt Jessen (Elster)

8

Eingemeindet in die Stadt Weißenfels (Wahlkreis 45)

Eingemeindet in die Stadt Weißenfels (Wahlkreis 45)

9

Eingemeindet in die Stadt Thale (Wahlkreis 30)

Eingemeindet in die Stadt Genthin (Wahlkreis 05)

10

3.2.2. Gemeindeneubildungen, die gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 LWG Wahlkreisänderungen bewirken 3.2.2.1. Neubildung der Gemeinde Petersberg Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 LWG ist eine aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinde Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 erfolgte die Neubildung der Gemeinde Petersberg aus den bisherigen Gemeinden Brachstedt, Götschetal, Krosigk, Kütten, Morl, Ostrau und Petersberg. Bis zu dieser Neubildung war die Gemeinde Brachstedt eine selbständige Gemeinde im Wahlkreis 35, Petersberg und die übrigen Gemeinden gehörten zum Wahlkreis 34. Der Wahlkreis 34 verfügt über weniger Einwohner als der Wahlkreis 35, daher wird gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 LWG die neugebildete Gemeinde insgesamt Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl. Die ehemalige Gemeinde Brachstedt ist damit wie die neugebildete Gemeinde Petersberg insgesamt Bestandteil des Wahlkreises 34.

Neubildung der Gemeinde Petersberg (Wahlkreis 34)

11

3.2.2.2. Neubildung der Gemeinde Hohe Börde Die Gemeinde Hohe Börde wurde zum 1. Januar 2010 aus den ehemaligen Gemeinden Ackendorf, Bebertal, Bornstedt, Nordgermersleben, Rottmersleben, Schackensleben (bisher Wahlkeis 07) und den ehemaligen Gemeinden Eichenbarleben, Groß Santersleben, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben und Wellen (bisher Wahlkreis 08) neu gebildet. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 LWG ist eine aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinde Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl. Danach müsste die neu gebildete Gemeinde Hohe Börde zum Wahlkreis 07 – Haldensleben – wechseln, da dieser im Vergleich zum Wahlkreis 08 – Wolmirstedt – die geringere Einwohnerzahl aufweist. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Zahl der deutschen Bevölkerung im Wahlkreis 07 sich auf über 60 000 erhöhen und damit von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 20 v. H. nach oben abweichen würde. Das wäre ein Verstoß gegen die zwingende Maßgabe des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG, die als Vorgabe mit Verfassungsrang der Einhaltung des Art. 38 GG, dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dient. Daher ist dieser Wechsel mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl der Wahlkreis 07 – Haldensleben – mit einer Abweichung der Bevölkerungszahl von 3,0 % als auch der Wahlkreis 08 – Wolmirstedt – mit einer Abweichung der Bevölkerungszahl von 9,4 % relativ geringe Abweichungen aufweisen, ist eine Veränderung der beiden Wahlkreise unter dem Blickwinkel der Vorgaben des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG nicht erforderlich. Zudem spricht für die Beibehaltung des Zuschnittes der beiden Wahlkreise auch der Gesichtspunkt der Wahlkreiskontinuität.

12

3.3. Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt Wahlkreis-Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Wahlkreisname Salzwedel Gardelegen-Klötze Havelberg-Osterburg Stendal Genthin Burg Haldensleben Wolmirstedt Oschersleben Magdeburg I Magdeburg II Magdeburg III Magdeburg IV Halberstadt Blankenburg Wernigerode Staßfurt Aschersleben Schönebeck Wanzleben Bernburg Köthen Zerbst Wittenberg Jessen Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau-Wittenberg Wolfen Bitterfeld Quedlinburg Sangerhausen Hettstedt Eisleben Saalekreis Bad Dürrenberg-Saalekreis Halle I Halle II Halle III Halle IV Merseburg Querfurt Nebra Zeitz Naumburg Hohenmölsen-Weißenfels Sachsen-Anhalt Durchschnitt der 45 Wahlkreise

Deutsche am 31.12.2011 40390 46082 46249 48648 51186 52245 51131 54309 44016 51132 63214 52989 53343 55919 49892 53248 46166 42149 40887 41086 51127 49581 50216 56295 53450 53359 51138 43026 44833 57822 48146 39470 49110 45751 46450 47891 60736 65684 47344 57997 46239 33729 47792 45991 57339 2234797 49662

Abweichung Anzahl -9272 -3580 -3413 -1014 1524 2583 1469 4647 -5646 1470 13552 3327 3681 6257 230 3586 -3496 -7513 -8775 -8576 1465 -81 554 6633 3788 3697 1476 -6636 -4829 8160 -1516 -10192 -552 -3911 -3212 -1771 11074 16022 -2318 8335 -3423 -15933 -1870 -3671 7677

in Prozent -18,7 -7,2 -6,9 -2,0 3,1 5,2 3,0 9,4 -11,4 3,0 27,3 6,7 7,4 12,6 0,5 7,2 -7,0 -15,1 -17,7 -17,3 2,9 -0,2 1,1 13,4 7,6 7,4 3,0 -13,4 -9,7 16,4 -3,1 -20,5 -1,1 -7,9 -6,5 -3,6 22,3 32,3 -4,7 16,8 -6,9 -32,1 -3,8 -7,4 15,5

13

Graphische Darstellung zu 3.3. Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt

14

3.4. Wahlkreise und die zugehörigen kreisfreien Städte und Landkreise

Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Wahlkreis

Kreisfreie Stadt/Landkreis

Salzwedel Gardelegen-Klötze Havelberg-Osterburg Stendal Genthin Burg Haldensleben Wolmirstedt Oschersleben Magdeburg I Magdeburg II Magdeburg III Magdeburg IV Halberstadt Blankenburg Wernigerode Staßfurt Aschersleben Schönebeck Wanzleben Bernburg Köthen Zerbst Wittenberg Jessen Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau-Wittenberg Wolfen Bitterfeld Quedlinburg Sangerhausen Hettstedt Eisleben Saalekreis Bad Dürrenberg-Saalekreis Halle I Halle II Halle III Halle IV Merseburg Querfurt Nebra Zeitz Naumburg Hohenmölsen-Weißenfels

Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Stendal Stendal Jerichower Land, Stendal Jerichower Land Börde Börde Börde Landeshauptstadt Magdeburg Landeshauptstadt Magdeburg Landeshauptstadt Magdeburg Landeshauptstadt Magdeburg Harz Harz Harz Salzlandkreis Harz, Salzlandkreis Salzlandkreis Börde, Salzlandkreis Salzlandkreis Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land Wittenberg Wittenberg Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau, Wittenberg Anhalt-Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld Harz Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz Saalekreis Saalekreis Halle (Saale) Halle (Saale) Halle (Saale) Halle (Saale) Saalekreis Mansfeld-Südharz, Saalekreis Burgenlandkreis Burgenlandkreis Burgenlandkreis Burgenlandkreis

Wahlkreise mit Kreisgrenzenschneidungen

15

4.

Neueinteilung der Wahlkreise zur Einhaltung der gesetzlichen Toleranzgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG und Einteilung aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise

4.1. Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Magdeburg Die Wahlkreise der Stadt Magdeburg haben sich unter dem Blickwinkel der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Wahlkreisbericht für die Landtagswahl 2011 sehr unterschiedlich entwickelt. WK 10 – Magdeburg I – WK 11 – Magdeburg II – WK 12 – Magdeburg III – WK 13 – Magdeburg IV –

von von von von

- 1,1 % + 14,6 % + 4,7 % + 5,1 %

auf auf auf auf

+ 3,0 % + 27,3 % + 6,7 % + 7,4 %.

Damit übersteigt der Wahlkreis 11 – Magdeburg II – die gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG vorgegebenen gesetzlichen Grenze (+/- 20 %). Der Wahlkreis 11 ist daher zwingend zu verändern, die Bevölkerungszahl ist zu verkleinern. Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten innerhalb des Stadtgebietes, insbesondere bleiben die ostelbischen Gebiete einheitlich im Wahlkreis 11 gelegen. Folgende Änderungen in den Wahlkreisen 10 und 11 werden daher vorgeschlagen: Wahlkreis 10 – Magdeburg I – bisher:

von der kreisfreien Stadt Magdeburg die Stadtteile Alte Neustadt, Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Industriehafen, Kannenstieg, Neue Neustadt, Neustädter Feld, Neustädter See, Rothensee, Sülzegrund Wahlkreis insgesamt

51 132 Deutsche

+ 1 470

3,0 %

neu:

zuzüglich der Stadtbezirke Rathhausviertel und Jacobstraße des Stadtteils Altstadt Wahlkreis insgesamt

56 596 Deutsche

+ 5 464 Deutsche + 6 934

14,0 %

16

Wahlkreis 11 – Magdeburg II – bisher:

von der kreisfreien Stadt Magdeburg die Stadtteile Altstadt, Berliner Chaussee, Brückfeld, Buckau, Cracau, Herrenkrug, Kreuzhorst, Pechau, Prester, Randau-Calenberge, Stadtfeld Ost, Werder, Zipkeleben Wahlkreis insgesamt

63 214 Deutsche

+ 13 552

27,3 %

neu:

abzüglich der Stadtbezirke Rathhausviertel und Jacobstraße des Stadtteils Altstadt Wahlkreis insgesamt

57 750 Deutsche

- 5 464 Deutsche + 8 088

16,3 %

17

Graphische Darstellung zu 4.1. Wahlkreise 10 und 11

Bisher:

Neu:

18

4.2.

Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreisen 32 und 16

Der Wahlkreis 32 – Hettstedt – weicht hinsichtlich der möglichen Bevölkerungszahl mit -20,5 % von der gesetzlichen Toleranzgrenze ab. Das stellt einen Verstoß gegen die zwingende Maßgabe des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG dar, die als Vorgabe mit Verfassungsrang der Einhaltung des Art. 38 GG, dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dient. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen. Um dieses zu bereinigen, wird vorgeschlagen, die Stadt Harzgerode (Landkreis Harz) aus dem Wahlkreis 16 – Wernigerode – dem Wahlkreis 32 zuzuordnen. Zwar war die Stadt Harzgerode auch in der Vergangenheit bereits verschiedenen Wahlkreisen zugeordnet, würde jedoch der Wahlkreis 32 nicht um die Gemeinde Harzgerode erweitert, hätte dies zur Folge, dass es demgegenüber in vier angrenzenden Wahlkreisen zu Veränderungen kommen müsste (sog. „Dominoeffekt“), um die wahlrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese umfänglicheren Veränderungen gegenüber der Neuzuordnung nur einer Gemeinde erscheinen im Ergebnis nicht sachgerecht. Wahlkreis 32 – Hettstedt – bisher:

vom Landkreis Mansfeld-Südharz die Gemeinden: -

Mansfeld, Arnstein (mit den Gemeinden Alterode, Arnstedt, Bräunrode, Greifenhagen, Harkerode, Quenstedt, Sandersleben, Stangerode, Sylda, Ulzigerode, Welbsleben und Wiederstedt gemäß Anlage zum LWG),

-

Gerbstedt (mit den Gemeinden Augsdorf, Freist, Friedeburg (Saale), Friedeburgerhütte, Gerbstedt, Heiligenthal, Hübitz, Ihlewitz, Rottelsdorf, Siersleben, Welfesholz und Zabenstedt gemäß Anlage zum LWG),

-

Hettstedt (mit den Gemeinden Hettstedt, Ritterode und Walbeck gemäß Anlage zum LWG)

Wahlkreis insgesamt

39 470 Deutsche

- 10 192

- 20,5 %

neu:

zuzüglich

Harzgerode (Wahlkreis 16)

Wahlkreis insgesamt

47 945 Deutsche

+ 8 475 Deutsche

- 1 717

- 3,5 %

19

Wahlkreis 16 – Wernigerode – bisher:

vom Landkreis Harz die Gemeinden -

Harzgerode (mit den Gemeinden Harzgerode und Neudorf gemäß Anlage zum LWG)

-

Oberharz am Brocken (mit den Gemeinden Benneckenstein (Harz), Elbingerode (Harz), Elend, Hasselfelde, Sorge, Stiege und Tanne gemäß Anlage zum LWG)

-

Wernigerode (mit den Gemeinden Reddeber und Wernigerode gemäß Anlage zum LWG)

Wahlkreis insgesamt

53 248 Deutsche

+ 3 586

7,2 %

neu:

abzüglich

Harzgerode

Wahlkreis insgesamt

- 8 475 Deutsche

44 773 Deutsche

- 4 889

- 9,8 %

20

Graphische Darstellung zu 4.2. Wahlkreise 32 und 16 Bisher:

Neu:

21

4.3. Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) Auch die Wahlkreise der Stadt Halle (Saale) haben sich unter dem Blickwinkel der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Wahlkreisbericht für die Landtagswahl 2011 sehr unterschiedlich entwickelt. Wahlkreis 36 – Halle I – Wahlkreis 37 – Halle II – Wahlkreis 38 – Halle III – Wahlkreis 39 – Halle IV –

von von von von

+ 11,9 % - 1,2 % + 12,4 % + 5,4 %

auf auf auf auf

- 3,6 % + 22,3 % + 32,3 % - 4,7 %

Der Wahlkreis 37 weist eine geringfügige Überschreitung der Toleranzgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG von +/- 20 % in Bezug auf die deutsche Bevölkerung auf. Der Wahlkreis 39 übertrifft diese Grenze erheblich. Eine Neuzuordnung von Ortsteilen zur Einhaltung der Maßgaben des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG ist in den beiden Wahlkreisen zwingend erforderlich. Dazu wird Folgendes vorgeschlagen: Wahlkreis 36 – Halle I – bisher:

von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Dölau, Dölauer Heide, Gewerbegebiet Neustadt, Nietleben, Nördliche Neustadt, Südliche Neustadt, Westliche Neustadt Wahlkreis insgesamt

47 891 Deutsche

- 1 771

- 3,6%

neu:

zuzüglich

der Stadtteile Heide-Nord/Blumenau, Ortslage Lettin

Wahlkreis insgesamt

54 557 Deutsche

+ 6 666 Deutsche + 4 895

9,9 %

22

Wahlkreis 37 – Halle II – bisher:

von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Heide-Nord/Blumenau, Gesundbrunnen, Heide-Süd, Industriegebiet Nord, Kröllwitz, Lutherplatz/Thüringer Bahnhof, Ortslage Lettin, Ortslage Trotha, Saaleaue, Südliche Innenstadt Wahlkreis insgesamt

60 736 Deutsche

+ 11 074

22,3 %

neu:

abzüglich

der Stadtteile Heide-Nord/Blumenau, Ortslage Lettin

Wahlkreis insgesamt

54 070 Deutsche

- 6 666 Deutsche + 4 408

8,9 %

Wahlkreis 38 – Halle III – bisher:

von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Altstadt, Am Wasserturm/Thaerviertel, Büschdorf, Dautzsch, Diemitz, Freiimfelde/Kanenaer Weg, Frohe Zukunft, Gottfried-Keller-Siedlung, Gebiet der DR, Giebichenstein, Kanena/Bruckdorf, Landrain, Mötzlich, Nördliche Innenstadt, Paulusviertel, Reideburg, Seeben, Tornau Wahlkreis insgesamt

65 684 Deutsche

+16 022

32,3 %

neu:

abzüglich

der Stadtteile Büschdorf und Kanena/Bruckdorf

Wahlkreis insgesamt

57 689 Deutsche

- 7 995 Deutsche + 8 027

16,2 %

23

Wahlkreis 39 – Halle IV – bisher:

von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Böllberg/Wörmlitz, Damaschkestraße, Dieselstraße, Ortslage Ammendorf/Beesen, Planena, Radewell/Osendorf, Silberhöhe, Südstadt Wahlkreis insgesamt

47 344 Deutsche

- 2 318

- 4,7 %

neu:

zuzüglich

der Stadtteile Büschdorf und Kanena/Bruckdorf

Wahlkreis insgesamt

55 339 Deutsche

+ 7 995 Deutsche + 5 677

11,4 %

24

Graphische Darstellung zu 4.3. Wahlkreise 36, 37, 38 und 39

Bisher:

Neu:

25

4.4.

Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreise 42, 44 und 45

Der Wahlkreis 42 – Nebra – erfüllt mit -31,8 % nicht mehr die Maßgabe des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG, wonach die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen darf. Das ist ein Verstoß gegen die zwingende Maßgabe, die als Vorgabe mit Verfassungsrang der Einhaltung des Art. 38 GG, dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dient. Daher muss eine Änderung erfolgen. Durch Eingemeindungen der ehemaligen Gemeinden Burgwerben, Großkorbetha, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf aus dem Wahlkreis 42 in die Stadt Weißenfels sind diese Gemeinden per Gesetz (§ 10 Abs. 2 Satz 1 LWG) in den Wahlkreis 45 – Hohenmölsen-Weißenfels – unmittelbar übergegangen. Durch die damit verbundene Verringerung der Zahl der deutschen Bevölkerung des verbleibenden Wahlkreises 42 von erheblich mehr als -20 v. H. muss eine Neueinteilung des Wahlkreises erfolgen. Dies soll durch Zuordnung der Gemeinden Schönburg und Teuchern aus dem bisherigen Wahlkreis 44 – Naumburg – und der Gemeinde Hohenmölsen aus dem bisherigen Wahlkreis 45 in den neuen Wahlkreis 42 erfolgen. Damit wird die Einwohnerzahl des Wahlkreises 42 auf das erforderliche Maß erhöht. Zudem ist dann der Wahlkreis 44 neu einzuteilen, um eine der Maßgabe des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG entsprechende Einwohnerzahl aufzuweisen. Deshalb wird die ehemalige Gemeinde Bad Kösen (bisher Wahlkreis 42), die aufgrund ihrer Eingemeindung zwischenzeitlich zur Stadt Naumburg (Saale) gehört, wie die bisherige Stadt Naumburg (Saale) selbst dem Wahlkreis 44 zugeordnet. Damit liegt auch die Einwohnerzahl des Wahlkreises 44 innerhalb der geforderten Toleranzgrenze. Die Entstehung eines etwas länglichen Wahlkreises mit dem einen oder anderen Zuschnitt ist aufgrund der vorherrschenden Einwohnerzahlen der in den Wahlkreisen 42 und 44 liegenden Gemeinden nicht zu vermeiden. Der Wahlkreis 45 entspricht auch ohne Hohenmölsen hinsichtlich der Einwohnerzahl der gesetzlichen Vorgabe. Zur Neuordnung der Wahlkreise 42, 44 und 45 werden nachfolgende Vorschläge unterbreitet:

Wahlkreis 42 – Nebra – bisher:

vom Burgenlandkreis die Gemeinden -

An der Poststraße, Bad Bibra, Bad Kösen, Balgstädt, Eckartsberga, Finne, Finneland, Freyburg (Unstrut), Gleina, Goseck, Kaiserpfalz, Karsdorf, Lanitz-Hassel-Tal, Laucha an der Unstrut, Nebra (Unstrut) (mit den Gemeinden Nebra (Unstrut) und Reinsdorf gemäß Anlage zum LWG)

Wahlkreis insgesamt

33 729 Deutsche

- 15 933

- 32,1 %

26

neu:

zuzüglich zuzüglich zuzüglich abzüglich

Hohenmölsen (Wahlkreis 45) Schönburg (Wahlkreis 44) Teuchern (Wahlkreis 44) Bad Kösen

Wahlkreis insgesamt

+10 172 Deutsche + 1 018 Deutsche + 8 687 Deutsche - 4 812 Deutsche

48 794 Deutsche

- 868

- 1,7 %

Wahlkreis 44 – Naumburg – bisher:

vom Burgenlandkreis die Gemeinden -

Schönburg, Stößen Mertendorf (bestehend aus zum LWG),

-

den

Gemeinden

Görschen,

Löbitz,

Mertendorf,

Utenbach

gemäß

Anlage

Molauer Land (mit den Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Leislau, Molau gemäß Anlage zum LWG),

-

Naumburg (Saale) (mit den Gemeinden Crölpa-Löbschütz, Janisroda, Naumburg (Saale) und Prießnitz gemäß Anlage zum LWG),

-

Osterfeld (mit den Gemeinden Goldschau, Heidegrund, Osterfeld und Waldau gemäß Anlage zum LWG),

-

Teuchern (mit den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Teuchern und Trebnitz gemäß Anlage zum LWG),

-

Meineweh (mit den Gemeinden Meineweh, Pretzsch und Unterkaka gemäß Anlage zum LWG),

-

Wethau (mit den Gemeinden Gieckau und Wethau gemäß Anlage zum LWG)

Wahlkreis insgesamt

45 991 Deutsche

- 3 671

- 7,4 %

neu:

zuzüglich abzüglich abzüglich

Bad Kösen Schönburg Teuchern

Wahlkreis insgesamt

+ 4 812 Deutsche - 1 018 Deutsche - 8 687 Deutsche 41 098 Deutsche

- 8 564

- 17,2 %

27

Wahlkreis 45 – Hohenmölsen-Weißenfels – bisher:

vom Burgenlandkreis die Gemeinden -

Hohenmölsen (mit den Gemeinden Granschütz, Hohenmölsen und Taucha gemäß Anlage zum LWG),

-

Lützen (mit den Gemeinden Dehlitz (Saale), Großgörschen, Lützen, Muschwitz, Poserna, Rippach, Sössen, Starsiedel und Zorbau gemäß Anlage zum LWG),

-

Weißenfels (mit den Gemeinden Langendorf, Leißling, Markwerben, Uichteritz und Weißenfels gemäß Anlage zum LWG und den eingemeindeten Gemeinden Burgwerben, Großkorbetha, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf)

Wahlkreis insgesamt

57 339 Deutsche

+ 7 677

15,5 %

neu:

abzüglich

Hohenmölsen

Wahlkreis insgesamt

- 10 172 Deutsche 47 167 Deutsche

- 2 495

-5,0 %

4.5. Einteilung von Wahlkreisen aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise Im angrenzenden Wahlkreis 35 – Bad Dürrenberg-Saalekreis – sind die Gemeinden Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen durch Eingemeindungen in die Stadt Leuna gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 LWG unmittelbar in den Wahlkreis 40 übergegangen (siehe 3.2.1.). Durch diese Eingemeindungen in die Stadt Leuna wird jedoch der Wahlkreis 35 derart durchschnitten, dass die Gemeinde Bad Dürrenberg, als Teil des bisherigen Wahlkreises 35, keine gebietliche Anbindung an den restlichen Teil des Wahlkreises 35 mehr besitzt. Ein Wahlkreis aus Einzelflecken, ohne ein zusammenhängendes Gebiet zu bilden, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Zuordnung der gesamten neuen Stadt Leuna und der Stadt Bad Dürrenberg zum Wahlkreis 35 würde zu einer Überschreitung der gesetzlichen Toleranzgrenze der möglichen Bevölkerungszahl des Wahlkreises gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG führen. Der bisherige Wahlkreis 35 ohne Leuna und Bad Dürrenberg würde zur Unterschreitung der vorgenannten Toleranzgrenze führen. Diese Zuordnungen können daher nicht umgesetzt werden. Aufgrund dessen sollte der Zuschnitt der Wahlkreise 35 und 40 - wie bereits zur Landtagswahl 2011 gegeben - erfolgen. Damit entsprechen beide Wahlkreise den geforderten Toleranzgrenzen des § 10 Abs. 1 Satz 2 LWG, zudem wird dem bundesverfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der Kontinuität der Wahlkreise Rechnung getragen werden. Demgemäß gilt, die durch die Erststimme geknüpfte engere persönliche Beziehung der Wahlkreisabgeordneten zu dem Wahlkreis, in dem sie gewählt worden sind, bedarf einer gewissen Kontinuität der räumlichen Gestalt des Wahlkreises. Eine andere Aufteilung würde aufgrund der eingangs dargelegten Ausgangslage bezüglich der Wahlkreise 35 und 40 nur zu weiteren Abweichungen in mehreren Wahlkreisen führen mit zusätzlicher Schneidung von Landkreisgrenzen, dies gilt es zu vermeiden.

28

Somit würden der Wahlkreis 40 – Merseburg – aus den Städten Merseburg, Braunsbedra und der ehemaligen Stadt Leuna und der Wahlkreis 35 – Bad Dürrenberg-Saalekreis – aus den Gemeinden Landsberg, Kabelsketal, Schkopau und den Ortschaften der Stadt Leuna Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen sowie aus der Ortschaft Brachstedt der Gemeinde Petersberg (Wahlkreis 34) – in den Grenzen zur Landtagswahl 2011 – bestehen.

Wahlkreis 35 – Bad Dürrenberg-Saalekreis – bisher:

vom Saalekreis die Gemeinden: -

Kabelsketal, Bad Dürrenberg (mit den Gemeinden Bad Dürrenberg, Nempitz und Tollwitz gemäß Anlage zum LWG),

-

Landsberg (mit den Gemeinden Braschwitz, Hohenthurm, Landsberg, Niemberg, Oppin, Peißen, Schwerz gemäß Anlage zum LWG),

-

Schkopau (mit den Gemeinden Schkopau und Wallendorf (Luppe) gemäß Anlage zum LWG),

Wahlkreis insgesamt

46450 Deutsche

- 3212

- 6,5 %

neu:

zuzüglich

die Ortschaften der Stadt Leuna Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen

7724 Deutsche

der Ortschaft Brachstedt der Gemeinde Petersberg (WK 34)

862 Deutsche

Wahlkreis insgesamt

55 036 Deutsche

+ 5374

10,8 %

29

Wahlkreis 40 – Merseburg – bisher:

vom Saalekreis die Gemeinden -

Braunsbedra, Leuna Merseburg (mit der Gemeinde Geusa gemäß Anlage zum LWG)

Wahlkreis insgesamt

57997 Deutsche

+ 8335

16,8 %

neu:

abzüglich

der Ortschaften der Stadt Leuna Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen

Wahlkreis insgesamt

7724 Deutsche

50 273 Deutsche

+ 611

1,2 %

45751 Deutsche

- 3911

- 7,9 %

Wahlkreis 34 – Saalekreis – bisher:

vom Saalekreis die Gemeinden -

Wettin-Löbejün Petersberg Salzatal Teutschenthal Wahlkreis insgesamt

neu:

abzüglich

der Ortschaft Brachstedt der Gemeinde Petersberg

Wahlkreis insgesamt

44889 Deutsche

- 4773

862 Deutsche

- 9,6 %

30

Graphische Darstellung zu 4.4. und 4.5. Wahlkreise 42, 44 und 45, 35 und 40 (Aufgrund der geringfügigen Änderung des Wahlkreises 34 wird auf eine graphische Darstellung des Wahlkreises verzichtet.)

Bisher: Schraffierungen = Einteilung zur Landtagswahl 2011 und Wahlkreiswechsel gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 LWG

Neu:

31

5.

Umbenennung von Wahlkreisnamen

Wahlkreisname Wahlkreis bisher

6.

neu

32

Hettstedt

Harzgerode-Hettstedt

42

Nebra

Hohenmölsen-Nebra

45

Hohenmölsen-Weißenfels

Weißenfels

Wahlkreise nach Durchführung der vorgeschlagenen Änderungen

6.1. Übersicht über die vorgeschlagenen Wahlkreisänderungen •

Abweichung zum Wahlkreisdurchschnitt um mehr als 20 v. H. von der durchschnittlichen deutschen Bevölkerungszahl Bisher: Neu:



Abweichung zum Wahlkreisdurchschnitt um 15 v. H. und mehr, jedoch weniger als 20 v. H. von der durchschnittlichen deutschen Bevölkerungszahl Bisher: Neu:



5 Wahlkreise kein Wahlkreis

7 Wahlkreise 8 Wahlkreise

Durch Landkreisgrenzen geschnittene Wahlkreise Bisher: Neu:

7 Wahlkreise 8 Wahlkreise

32

6.2. Wahlkreise und ihre Abweichungen zum Wahlkreisdurchschnitt nach Veränderung

Wahlkreis-Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Wahlkreisname Salzwedel Gardelegen-Klötze Havelberg-Osterburg Stendal Genthin Burg Haldensleben Wolmirstedt Oschersleben Magdeburg I Magdeburg II Magdeburg III Magdeburg IV Halberstadt Blankenburg Wernigerode Staßfurt Aschersleben Schönebeck Wanzleben Bernburg Köthen Zerbst Wittenberg Jessen Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau-Wittenberg Wolfen Bitterfeld Quedlinburg Sangerhausen Harzgerode-Hettstedt Eisleben Saalekreis Bad Dürrenberg-Saalekreis Halle I Halle II Halle III Halle IV Merseburg Querfurt Hohenmölsen-Nebra Zeitz Naumburg Weißenfels Sachsen-Anhalt Durchschnitt der 45 Wahlkreise

Deutsche am 31.12.2011 40390 46082 46249 48648 51186 52245 51131 54309 44016 56596 57750 52989 53343 55919 49892 44773 46166 42149 40887 41086 51127 49581 50216 56295 53450 53359 51138 43026 44833 57822 48146 47945 49110 44889 55036 54557 54070 57689 55339 50273 46239 48794 47792 41098 47167 2 234 797 49 662

Abweichung Anzahl -9272 -3580 -3413 -1014 1524 2583 1469 4647 -5646 6934 8088 3327 3681 6257 230 -4889 -3496 -7513 -8775 -8576 1465 -81 554 6633 3788 3697 1476 -6636 -4829 8160 -1516 -1717 -552 -4773 5374 4895 4408 8027 5677 611 -3423 -868 -1870 -8564 -2495

in Prozent -18,7 -7,2 -6,9 -2,0 3,1 5,2 3,0 9,4 -11,4 14,0 16,3 6,7 7,4 12,6 0,5 -9,8 -7,0 -15,1 -17,7 -17,3 2,9 -0,2 1,1 13,4 7,6 7,4 3,0 -13,4 -9,7 16,4 -3,1 -3,5 -1,1 -9,6 10,8 9,9 8,9 16,2 11,4 1,2 -6,9 -1,7 -3,8 -17,2 -5,0

33

Graphische Darstellung zu 6.2. Wahlkreise mit ihren Abweichungen zum Wahlkreisdurchschnitt nach Veränderung