Stadt Laichingen

Laichinger Nachrichten Suppingen

Machtolsheim

Feldstetten

8. Jahrgang

Donnerstag, 10. März 2016

Nummer 10

Amtsblatt der Stadt Laichingen mit Teilorten Suppingen, Machtolsheim, Feldstetten

Anne‐Frank‐Realschule Die Anne-Frank-Realschule stellt sich vor Wieder einmal sehr gut besucht war der diesjährige Schnuppernachmittag am 19. Februar 2016. Zahlreiche Eltern nutzten mit ihren Kindern die Gelegenheit, sich vor Ort zu informieren. Begrüßt wurden die Schüler und Eltern durch Schulleiter Johannes Treß und die Schulband. Neben einem Schulrundgang hatten die Grundschüler die Möglichkeit in verschiedenen Fachbereichen praktisch zu arbeiten. Auch die Homepage der Schule wurde im Computerraum fleißig unter die Lupe genommen. Schulgemeinschaft Das Schulleben an der Anne-Frank-Realschule ist geprägt von vielfältigen gemeinsamen Veranstaltungen und Aktivitäten während des Schuljahrs. Beispiele hierfür sind der Spieleabend der SMV mit den neuen Schülern in Klasse 5, der bunte Talenteabend, der Theaterabend und die vielfältigen Sportturniere („WSB-Zertifikat“). Offener Ganztag Donnerstagnachmittag ist in der Regel der Unterrichtsnachmittag. Die Anne-Frank-Realschule bietet auf Wunsch eine kostenlose Hausaufgabenbetreuung am Montag- und Dienstagnachmittag an. Lehrkräfte werden hierbei von engagierten Schülern unterstützt. In der Mittagspause können die Schüler in der Mensa essen und die Mittagspausenbetreuung der Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen. Verzahnung von Theorie und Praxis Ein Merkmal der Realschule ist die unterrichtliche Verzahnung von Theorie und Praxis wie zum Beispiel in einem selbst gewählten Kernfach ab Klasse 7. Der Unterricht in den praktischen Fächern „Alltagskultur, Ernährung und Soziales“ und „Technik“ findet in Kleingruppen in den jeweiligen Fachräumen statt. Zum Pflichtprogramm für die Schüler gehören

auch ein Sozialpraktikum in Klasse 8 sowie ein Berufspraktikum in Klasse 9. Betriebsbesichtigungen und Schnuppertage in den Betrieben der Kooperationspartner sind im Schuljahr integriert und ausgezeichnet durch besondere Zertifikate wie „BORIS-Siegel“ und „MINT-freundliche Schule“. Französisch an der Realschule Als Wahlfach kann auch Französisch ab Klasse 6 gewählt werden. Ein regelmäßiger Schüleraustausch mit der Partnerschule in La Verpillière gibt den Schülern die Gelegenheit ihre sprachlichen Fähigkeiten anzuwenden. Die Anne-Frank-Realschule bietet auch einen Kurs zur Erlangung des internationalen „DELF-Zertifikats“ an. Realschüler mit dem Wahlfach Französisch haben beim Übergang an das Berufliche Gymnasium ihre zweite Fremdsprache für das Abitur bereits absolviert. Kooperation mit den Beruflichen Gymnasien Von den Realschulabsolventen wechseln jährlich ca. 35% direkt an die Beruflichen Gymnasien. Die Anne-Frank-Realschule bietet zum Beispiel in der Klassenstufe 10 in enger Zusammenarbeit mit den Beruflichen Gymnasien einen zusätzlichen, vorbereitenden Mathematikkurs für interessierte Schüler an. Die weiterentwickelte Realschule Selbstverständlich entwickelt sich die beliebte und bewährte Schulart Realschule stetig weiter. An der Anne-Frank-Realschule haben so zum Beispiel die Schüler in Klasse 5 und 6 in allen Kernfächern Stunden zur individuellen Förderung, Klassenlehrerstunden sowie gezielte Lese-Rechtschreib-Förderung (LRS). Mit dem breiten Lernangebot und der guten Anbindung an die Beruflichen Gymnasien ist die Realschule eine Schulart für alle Kinder. Homepage der Schule: www.realschule-laichingen.de

Bilder: AFR

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Donnerstag, 10. März 2016 Stadt Laichingen

GEÄNDERTER REDAKTIONSSCHLUSS! Wegen des Feiertages Karfreitag ist der Redaktionsschluss für die Woche 12 bereits am Freitag, 18. März 2016, 10.00 Uhr. Um Einhaltung des Termins wird gebeten. Der Verlag Wegen des Feiertages Ostermontag ist der Redaktionsschluss für die Woche 13 bereits am Donnerstag, 24. März 2016, 10.00 Uhr. Um Einhaltung des Termins wird gebeten. Der Verlag

Amtliche Bekanntmachungen Sitzung des Verwaltungsausschusses Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am Montag, 21. März 2016, 17.30 Uhr (bitte beachten!) im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen Tagesordnung ÖFFENTLICH 1. Vorberatung des Wirtschaftsplans der städtischen Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2016 2. Vorberatung des Wirtschaftsplans der städtischen Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2016 3. Vorberatung des Wirtschaftsplans der Seniorenwohnanlage für das Wirtschaftsjahr 2016 4. Bekanntgaben und Anfragen Klaus Kaufmann Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderats Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderats am Montag, 21. März 2016, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen Tagesordnung ÖFFENTLICH 1. Bürgerfragestunde 2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 3. Vorberatung der Verbandsversammlung Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen 4. Aufforstung einer Teilfläche auf Flst. 5340, Gemarkung Machtolsheim, durch den ZV Albwasserversorgungsgruppe II 5. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 27. Juli 1998 in der Fassung vom 17. November 2009 6. Beratung über den Haushalt 2016 7. Bekanntgaben und Anfragen Klaus Kaufmann Bürgermeister

Laichingen Alb-Donau-Kreis

SATZUNG zur Regelung des Marktwesens und der Erhebung von Marktgebühren (Marktordnung) 2. Änderung der Satzung Aufgrund §§ 4 Absatz 1, 10 Absatz 2 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 29.02.2016 mit der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung folgende Satzung zur Regelung des Marktwesens und der Marktgebühren (Marktordnung) beschlossen: §1 Öffentliche Einrichtungen Die Stadt Laichingen betreibt die Krämer-, Wochen-, Tiermärkte als öffentliche Einrich-tung. Unter Tiermarkt ist ein Markt für Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel und Kleintieren zu verstehen, wobei Schweine, Hunde und Katzen nicht gehandelt werden dürfen. §2 Geltungsbereich (1) Diese Marktordnung gilt für die Krämermärkte, die Wochenmärkte und die Tiermärkte und ist für alle Benutzer mit dem Betreten des Marktgeländes maßgebend. (2) Benutzer im Sinne dieser Marktordnung sind Standinhaber, ihr Personal und Besucher des Marktgeländes. §3 Zweckbestimmung der Märkte (1) Auf den Krämermärkten im Stadtteil Laichingen und im Stadtteil Feldstetten dürfen nur die in § 68 der GewO genannten Waren aller Art verkauft werden. Das Verab-reichen von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ist gemäß § 68 a GewO gestattet. Im Übrigen gelten für das Verabrei-chen von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle die allgemeinen Vorschriften. (2) Auf dem Wochenmarkt dürfen nur die in § 67 GewO aufgeführten Waren verkauft werden. (3) Auf dem Tiermarkt im Stadtteil Laichingen dürfen nur Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel und Kleintiere verkauft werden. Auf dem Tiermarkt im Stadtteil Feldstetten gelten die gleichen Regelungen wie im Stadtteil Laichingen (§ 68 Abs. 1 und 3 GewO). §4 Markttage (1) Die Krämermärkte im Stadtteil Laichingen werden an folgenden Tagen abgehalten: ➢ Ostermarkt am Ostermontag jeden Jahres, ➢ Pfingstmarkt am Pfingstmontag jeden Jahres, ➢ Kirchweihmarkt am Montag nach dem 3. Sonntag im Oktober jeden Jahres, ➢ Andreasmarkt am Andreasfeiertag (30. November) jeden Jahres, ➢ Weihnachtsmarkt am Samstag vor dem 3. Advent jeden Jahres. Sollte der 30. November ein Sonn- oder Feiertag sein, findet der Andreasmarkt am darauffolgenden Montag statt. (2) Der Wochenmarkt wird an jedem Dienstag und Samstag abgehalten. Fällt der Markttag auf einen Feiertag, findet der Markt am vorhergehenden Werktag statt. (3) Am Folgetag des Oster- und Pfingstmarktes findet kein

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Wochenmarkt statt. (4) Die Stadt ist berechtigt, im Stadtteil Laichingen an folgenden Tagen Tiermärkte abzuhalten: 1. Tiermarkt am Matthiasfeiertag (24. Febr.) jeden Jahres 2. Tiermarkt am Ostermontag jeden Jahres. 3. Tiermarkt am Pfingstmontag jeden Jahres. 4. Tiermarkt am 3. Montag im Juli jeden Jahres. 5. Tiermarkt am Matthäusfeiertag (21. Sept.) jeden Jahres. 6. Tiermarkt am Montag nach dem 3. Sonntag im Oktober jeden Jahres. 7. Tiermarkt am Andreasfeiertag (30. Nov.) jeden Jahres. 8. Tiermarkt am Samstag vor dem 3. Advent jeden Jahres. Sollte der 24. Februar, 21. September oder 30. November ein Sonn- oder Feiertag sein, finden die Märkte am darauffolgenden Montag statt. (5) Im Stadtteil Feldstetten finden die Krämermärkte an folgenden Tagen statt: ➢ Sommermarkt am 3. Samstag im Juni eines jeden Jahres, ➢ Herbstmarkt am letzten Samstag im Oktober eines jeden Jahres. (6) Tiermärkte im Stadtteil Feldstetten finden an folgenden Tagen statt: ➢ am 3. Samstag im Juni eines jeden Jahres, ➢ am letzten Samstag im Oktober eines jeden Jahres. §5 Marktzeiten (1) Der Beginn der Krämermärkte im Stadtteil Laichingen wird auf 8.00 Uhr, das Ende auf 18.00 Uhr festgesetzt. (2) Im Stadtteil Feldstetten wird der Beginn der Krämermärkte auf 8.00 Uhr, das Ende auf 13.00 Uhr festgesetzt. (2) Der Beginn der Wochenmärkte wird auf 8.00 Uhr, das Ende auf 13.00 Uhr festgesetzt. (3) Der Beginn der Tiermärkte wird auf 7.00 Uhr, das Ende auf 11.00 Uhr festgesetzt. Spätestens um 12.00 Uhr müssen alle angebotenen und verkauften Tiere vom Tiermarktgelände abgetrieben sein. §6 Marktbereich (1) Die Krämermärkte im Stadtteil Laichingen finden auf folgenden öffentlichen Straßen und Plätzen statt: 1. auf der Weite Straße von der Einmündung der Platzgasse bis zum Gebäude Weite Straße 71. 2. auf der Weberstraße ab dem Gebäude Nr. 1 bis zur Einmündung in die Schulstraße. 3. auf der Kirchstraße von der Weite Straße aus bis zum Gebäude Kirch-straße 11. Die Kirchstraße darf nur einseitig auf der Nordseite mit Marktständen belegt werden. 4. auf der Maierstraße von der Einmündung in die Weite Straße bis zum Gebäude Maierstraße 18. Die Maierstraße darf nur bei den Krämermärkten am Ostermontag und Pfingstmontag einseitig belegt werden. 5. auf der Radstraße von der Einmündung in die Kirchstraße bis zum Marktplatz 8. (2) Die Krämermärkte im Stadtteil Feldstetten finden auf dem Marktplatz „Bei der Hülbe“ statt. (3) Die Wochenmärkte finden in der Radstraße von der Einmündung in die Bahnhofstraße bis zur Einmündung in die Weberstraße statt. (4) Die Tiermärkte im Stadtteil Laichingen finden auf dem Zentralparkplatz zwischen Radstraße und Gartenstraße statt. (5) Die Tiermärkte im Stadtteil Feldstetten finden auf der Berggasse vom Gebäude Nr. 1 bis zum Gebäude Nr. 7 statt. §7 Teilnahme am Markt (1) Die Teilnahme an Märkten ist im Rahmen dieser Marktordnung jedermann gestattet, soweit die vorgesehenen

3 Standplätze ausreichen. Ein Rechtsanspruch auf eine Platzzusage oder einen bestimmten Platz besteht nicht. (2) Ein Platz darf erst belegt werden, wenn die Erlaubnis (Zusage) der Stadt bzw. ihrer Beauftragten vorliegt. (3) Wird ein Platz ohne Erlaubnis belegt, kann die Marktaufsicht die sofortige Räumung des Platzes verlangen. (4) Der von der Stadt zugewiesene Standplatz darf nur für das zugelassene Warenangebot benutzt werden. Änderungen sind nicht gestattet. §8 Standplätze (1) Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt auf Antrag durch die Stadt für einen bestimmten Zeitraum (Dauererlaubnis) oder für einzelne Tage (Tageserlaubnis). Die Stadt weist die Standplätze nach den marktbetrieblichen Erfordernissen zu. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. (2) Die Erlaubnis auf Zulassung zu den Märkten ist schriftlich oder in elektronischer Form zu beantragen. (3) Die Dauererlaubnis ist schriftlich einen Monat vor dem ersten Markttag zu beantragen. Die Tageserlaubnis für den Oster- und Pfingstmarkt ist frühestens drei Monate und spätestens zwei Monate vor dem ersten Markttag zu beantragen. An allen anderen Märkten ist die Dauererlaubnis frühestens drei Monate und spätestens ein Monat vor dem ersten Markttag zu beantragen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Über die Bewerbungen für die Jahrmärkte wird erst nach Bewerbungsschluss gesammelt entschieden, anschließend werden die Genehmigungen und Absagen erteilt. Das Bewerbungsverfahren kann auch über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. (4) Soweit eine Erlaubnis nicht erteilt oder bei Marktbeginn nicht ausgenützt ist, kann der Marktmeister für den betreffenden Markttag auf Antrag mündlich eine Tageserlaubnis erteilen. (5) Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. (6) Die Zulassung kann von der Verwaltung je nach den Umständen ganz oder befristet oder räumlich begrenzt versagt werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertigter Grund für die Versagung liegt insbesondere vor, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Besitzer die für die Teilnahme an den Märkten erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, 2. der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, 3. gegen diese Marktordnung oder gegen eine aufgrund dieser Marktordnung ergangene Anordnung grob oder wiederholt verstoßen wird. (7) Die Erlaubnis kann von der Verwaltung widerrufen werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertigter Grund für den Widerruf liegt insbesondere vor, wenn 1. der Standplatz wiederholt nicht benützt wird, 2. der Platz ganz oder teilweise für öffentliche Zwecke benötigt wird, 3. der Inhaber der Erlaubnis oder dessen Bedienstete oder Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Marktordnung verstoßen haben. 4. ein Standinhaber die fälligen Marktgebühren trotz Aufforderung nicht bezahlt.

4 Wird die Erlaubnis widerrufen, kann die Marktaufsicht die sofortige Räumung des Standplatzes verlangen. §9 Auf- und Abbau der Standplätze (1) Waren dürfen nur von den zugewiesenen Standplätzen aus abgegeben werden. Die allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Lebensmittel-, Hygieneund Baurecht sind zu beachten. (2) Kranke und bösartige Tier dürfen nicht auf den Markt geführt werden. Auf den Tiermärkten dürfen nur Tiere aus seuchenfreien Beständen aufgetrieben werden. (3) Die auf den Markt gebrachten Tiere unterliegen den tierseuchenrechtlichen Vorschriften. Die Anordnungen der mit der Überwachung beauftragten Amtstierärzte ist Folge zu leisten. (4) Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände dürfen frühestens eine Stunde vor Beginn der Marktzeit angefahren, ausgepackt oder aufgestellt werden. Die Anlieferung muss bei Marktbeginn beendet sein. Ausnahmen kann der Marktmeister zulassen, wenn der Marktbetrieb nicht gestört wird. Marktbeschicker dürfen erst ab Beendigung der Marktzeit mit Fahrzeugen zum Abtransport auf das Marktgelände einfahren. Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände müssen spätestens eine Stunde nach Beendigung der Marktzeit vom Markt entfernt sein und können widrigenfalls auf Kosten des Standinhabers entfernt werden. § 10 Verkaufseinrichtungen (1) Als Verkaufseinrichtungen sind nur Verkaufswagen, -anhänger und -stände zugelassen. Sonstige Fahrzeuge dürfen nur nach vorheriger Genehmigung während der Marktzeit im Marktbereich abgestellt werden. (2) Verkaufseinrichtungen dürfen nicht höher als 3 m sein, Kisten und ähnliche Gegenstände nicht höher als 1,40 m gestapelt werden. (3) Vordächer von Verkaufseinrichtungen dürfen die zugewiesene Grundfläche nur nach der Verkaufsseite und nur höchstens 1 m überragen. Sie müssen mindestens eine lichte Höhe von 2,10 m, gemessen ab Straßenoberfläche, haben. (4) Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Marktoberfläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis der Verwaltung weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtungen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. (5) Die Standinhaber haben an ihren Verkaufsständen an gut sichtbarer Stelle ihren Familiennamen mit Vornamen sowie ihre Anschrift in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die eine Firma führen, haben außerdem den Namen ihrer Firma anzugeben. (6) Das Anbringen von anderen als in Absatz 5 genannten Schildern, Anschriften und Plakaten sowie jede sonstige Reklame ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtung in angemessenem, üblichen Rahmen gestattet und nur soweit es mit dem Geschäftsbetrieb des Standinhabers in Verbindung steht; Plakate politischen Inhalts sind hiervon ausgeschlossen. (7) In den Gängen und Durchfahrten darf nichts abgestellt werden. (8) Verkaufseinrichtungen dürfen nur mit einem Feuergassenabstand von mindestens 3 m zur gegenüberliegenden Verkaufseinrichtung aufgebaut werden. (9) Die Verkehrssicherungspflicht für Stromkabel oder Versorgungseinrichtungen (Wasser) für die Verkaufseinrichtung

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sind mit zumutbaren Vorkehrungen abzudecken. Der Standbetreiber haftet für evtl. entstehende Schäden oder Verletzungen an Besuchern. § 11 Lebensmittel (1) Lebensmittel dürfen nur an Verkaufsständen angeboten werden, die überdacht sowie seitlich und rückwärts geschlossen sind. An der Verkaufsseite von Warenständen ist eine geeignete Vorrichtung zum Schutz vor nachteiliger Beeinflussung durch Berühren, Anspucken, Anhusten oder Witterungseinflüsse anzubringen. Alle Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Verkaufs- und Arbeitstische) müssen leicht zu reinigen, glatt, abriebfest und korrosionsfest sein. Jeder Verkaufsstand muss eine geeignete Handwaschgelegenheit mit fließendem warmen und kaltem Trinkwasser sowie Seifenspender und Einmalhandtüchern nachweisen. Für Mehrzweckgeschirr und Trinkgläser muss eine geeignete Spülmöglichkeit mit heißem Trinkwasser (getrennt von der Handwascheinrichtung) eingerichtet sein. Alle Personen, die mit Lebensmittel umgehen, müssen saubere Arbeitskleidung, (ggfs. Kopfbedeckung, Schutzkleidung) tragen. (2) Tiere und somit auch Fische dürfen auf den Märkten weder geschlachtet, noch ausgenommen werden. Fische dürfen nur in küchenfertigen/verzehrfertigem Zustand angeboten werden. (3) Offene Lebensmittel oder Lebensmittel, die vor dem Verzehr üblicherweise nicht gewaschen oder geschält werden, dürfen nur in Materialien und Gegenständen angeboten, gewogen oder verpackt werden, die „für den Lebensmittelkontakt“ geeignet, d. h. speziell hierfür gekennzeichnet sind. § 12 Verhalten auf den Märkten (1) Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben mit dem Betreten der Marktbereiche die Bestimmungen dieser Marktordnung sowie die Anordnungen der Verwaltung zu beachten. Die allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Tierseuchen-, Tierschutz-, Lebensmittelhygiene- und Baurecht sind zu beachten. (2) Jeder Marktteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. (3) Es ist insbesondere unzulässig: 1. Waren im Umhergehen anzubieten, 2. Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände zu verteilen, 3. Tiere auf die Marktbereiche zu verbringen, ausgenommen Blindenhunde sowie Tiere, die gem. § 67 Abs. 1 GewO zum Verkauf auf dem Viehmarkt zugelassen sind, 4. Motorräder, Fahrräder, Mopeds oder ähnliche Fahrzeuge mitzuführen, (4) Den Beauftragten der zuständigen amtlichen Stellen und den mit der Marktaufsicht Beauftragten ist jederzeit Zutritt zu den Standplätzen und Verkaufseinrichtungen zu gestatten. Alle im Marktverkehr tätigen Personen haben sich ihnen gegenüber auf Verlangen auszuweisen. § 13 Sauberhaltung des Marktes (1) Der Marktbereich darf nicht verunreinigt werden. (2) Die Standinhaber bzw. die Verkäufer sind verpflichtet, 1. ihre Standplätze sowie die angrenzenden Freiflächen

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während der Benutzungszeit von Schnee und Eis freizuhalten, 2. dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes Material nicht verweht werden, 3. Verpackungsmaterial, Marktabfälle und marktbedingten Kehricht von ihren Standplätzen, den angrenzenden Freiflächen und nicht belegten unmittelbar benachbarten Standflächen selbst abzufahren und diese Flächen vor Verlassen des Marktes dem Beauftragten der Verwaltung besenrein zu übergeben. (3) Die Stadt kann sich zur Beseitigung der Abfälle Dritter bedienen. § 14 Erhebungsgrundsatz Die Stadt Laichingen erhebt von den zum Markt zugelassenen Händlern Gebühren für die Abhaltung des Marktes und für die Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze. § 15 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Marktgebühren ist verpflichtet, wer innerhalb des festgesetzten Marktbereichs einen Standplatz benutzt oder benutzen lässt oder Anspruch auf die Benutzung eines Standplatzes hat. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 16 Gebührenberechnung (1) Die Berechnung der Gebühren bei Krämer- und Wochenmärkten erfolgt nach Frontmetern. (2) Die Berechnung der Gebühren bei Tiermärkten erfolgt nach Art und Zahl der aufgetriebenen Tiere. § 17 Marktgebühren (1) Oster- und Pfingstmarkt: Die Gebühren für den Oster- und den Pfingstmarkt betragen je angefangenem Meter Verkaufsstand/Verkaufswagen und Markttag 7,30 €. (2) Herbstmärkte in Laichingen: Die Gebühren für die Herbstmärkte betragen je angefangenem Meter Verkaufs-stand/Verkaufswagen und Markttag 3,65 €. (3) Märkte in Feldstetten: Die Gebühren für die Märkte in Feldstetten betragen je angefangenem Meter Verkaufsstand/Verkaufswagen und Markttag 1,80 €. (4) Wochenmärkte: (a) Die Gebühren für die Standplätze am Samstagsmarkt betragen je angefangenem Frontmeter 1,00 € (b) Die Gebühren für die Standplätze am Dienstagsmarkt betragen je angefangenem Frontmeter 0,50 €. (5) Tiermärkte: Die Gebühren betragen - für den Auftrieb eines Rindes/Pferdes 6,40 € - für den Auftrieb eines Kalbs/Fohlens/Ponys 4,80 € - für den Auftrieb einer Ziege/eines Schafes 3,20 € - für den Auftrieb von Kleintiere 1,60 € - für den Auftrieb von Küken und Wachteln 0,80 € § 18 Fälligkeit und Zahlung der Gebührenschuld (1) Bei den Krämermärkten und den Tier- und Pferdemärkten sind die Gebühren mit ihrer Entstehung (Zusage durch die Stadt) sofort zur Zahlung fällig und grundsätzlich unaufgefordert an die von der Stadt mit dem Einzug beauftragten Personen zu entrichten. Die Gebühren für die Krämermärkte in Laichingen sind spätestens eine Woche vor

5 Marktbeginn bar oder per Überweisung an die Stadtkasse zu entrichten. Belege über die Zahlung sind am Markttag mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. (2) Die Gebühren für die Wochenmärkte werden mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Gebührenschuldner fällig. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich im Nachhinein. § 19 Auskunftspflicht Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem von der Stadt beauftragten Marktmeister alle zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Gleiches gilt für die Kontrolleure und Sachverständigen der unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörde. § 20 Ausgeschlossene Ansprüche Wer als Benutzer für ihn bereitgehaltene Verkaufsplätze nicht, nur teilweise oder zeitweise in Anspruch nimmt, hat keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Rückzahlung der Gebühren. Eine Rückerstattung oder Ermäßigung entfällt ferner beim Widerruf der Erlaubnis nach § 8 Abs. 6 der Marktordnung. § 21 Haftung Die Stadt haftet für Schäden auf den Märkten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten. § 22 Ausnahmen Die Stadt kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Marktordnung zulassen, wenn gesetzliche Vorschriften oder Interessen der Allgemeinheit nicht entgegenstehen und wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall eine besondere Härte bedeuten würde. § 23 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GemO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieser Marktordnung über 1. die Marktzeiten nach § 5 2. die Marktbereiche nach § 6 3. die Teilnahme am Markt nach § 7 4. den Verkauf vom zugewiesenen Standplatz nach § 8 Abs. 1 5. den Auf- und Abbau nach § 9 6. die Verkaufseinrichtungen nach § 10 Abs. 1 bis 5, 8 bis 9 7. die Plakate und die Werbung nach § 10 Abs. 6 8. das Abstellen in den Gängen und Durchfahrten nach § 10 Abs. 7 9. den Verkauf von Lebensmitteln nach § 11 10. das Anbieten von Waren im Umhergehen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 11. das Verteilen von Werbematerial und sonstigen Gegenständen nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 12. das Mitnehmen von Tieren und Fahrzeugen nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 u. 4 13. das Schlachten von Kleintieren nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 14. die Gestattung des Zutritts nach § 12 Abs. 4 S. 1 15. die Ausweispflicht nach § 12 Abs. 4 S. 2 16. die Sauberhaltung des Marktes nach § 13 verstößt. (2) Die Vorschriften der Gewerbeordnung bleiben dadurch unberührt.

6 § 24 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Laichingen, den 01.03.2016

Kaufmann Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Laichingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt werden.

Ergänzung zur E I N L A D U N G zur Sitzung der Verbandsversammlung am Donnerstag, 17. März 2016 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Am Berg 1, 72535 Heroldstatt TAGESORDNUNG Öffentlicher Tei l 8. Bahnhof Merklingen – Schwäbische Alb - Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung über die Kostenübernahme der vorgezogenen Kosten für die Karstuntersuchung 8.1. Planungskosten 8.2. Baukosten 9. Verschiedenes und Anfragen - Ermächtigung zur Ausschreibung und Auftragsvergabe Ich lade hiermit zur Sitzung ein. Klaus Kaufmann Bürgermeister Verbandsvorsitzender

Wichtige Informationen der Stadtverwaltung Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 29.02.2016 Der Gemeinderat besichtigte vor Beginn der Sitzung die Räume der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule und verschaffte sich einen umfassenden Einblick in das Lernkonzept und die Lernbüros der Gemeinschaftsschule.

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Beschlüsse des Gemeinderats: 1. Bebauungsplanentwurf „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen -AufstellungsbeschlussZur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, und des Verfahrens zu den Örtlichen Bauvorschriften „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, wurde einstimmig beschlossen: a) Für den im Lageplan vom 29.02.2016 dargestellten Bereich im Südosten von Laichingen wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, gemäß § 74 Abs. 7 LBO aufgestellt und gemäß § 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger erfolgt zweistufig. b) Der Entwurf des Bebauungsplans „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 29.02.2016) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 29.02.2016) wird mit der Begründung vom 29.02.2016 gebilligt. c) Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „10. Änderung Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 29.02.2016) und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2 vom 29.02.2016) werden mit Begründung vom 29.02.2016 gebilligt. d) Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund des § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird jedermann die Gelegenheit gegeben die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. e) Gemäß § 4 (1) BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen. 2. Bebauungsplanentwurf 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen -SatzungsbeschlussUm das Bebauungsplanverfahren 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen und das Verfahren zu den Örtlichen Bauvorschriften 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen abzuschließen, wurde einstimmig beschlossen: a) Die zum Bebauungsplanentwurf 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen,Gemarkung Laichingen und zum Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bisher vorgebrachten Stellung-

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nahmen werden wie in der Anlage ”Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen” aufgeführt behandelt. b) Der Bebauungsplan 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 29.02.2016) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 29.02.2016) wird mit der Begründung vom 29.02.2016 gebilligt und als Satzung beschlossen. c) Die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 29.02.2016) und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2 vom 29.02.2016) werden mit Begründung vom 29.02.2016 gebilligt und als Satzung beschlossen. Die Satzung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 3. Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2016 Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 ausführlich vor. Die Haushaltsrede des Bürgermeisters ist einzusehen auf der Homepage der Stadt Laichingen unter www.laichingen.de. 4. Schulzentrum Laichingen: Aufnahme von Gesprächen mit den Umlandgemeinden über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf freiwilliger Basis Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, mit den Umlandgemeinden, aus denen Kinder und Jugendliche auf weiterführende Laichinger Schulen gehen, Gespräche über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf freiwilliger Basis mit dem Ziel aufzunehmen, die schulischen Einrichtungen im Laichinger Schulzentrum langfristig auf einem hohen Niveau gemeinsam zu gewährleisten und die Lasten gleichmäßig unter den betroffenen Kommunen zu verteilen. 5. Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss bei der Stadt Laichingen Der Gemeinderat bestellte mit vier Stimmenthaltungen die nachfolgenden Personen als Gutachter für den Gutachterausschuss bei der Stadt Laichingen. Die Amtszeit beginnt am 01.03.2016 und endet am 29.02.2020.

Stellvertreterin: Ute Ender-Paeßler, Sachgebietsleiterin Finanzamt Ulm 6. Sanierung der Tartanbahn Waldstadion -Vergabe der BauarbeitenDer Gemeinderat vergab einstimmig die Sanierungsarbeiten an die Firma Polytan GmbH, Gewerbering 3, 86666 Burgheim zum Angebotspreis von brutto 102.899,30 Euro. Weiter wurde die Verwaltung ermächtigt, einen Bauvertrag abzuschließen. 7. Vergabe der Erfassung und des Transports von Restabfall in der Stadt Laichingen ab 01.07.2016 Mit einer Stimmenthaltung vergab der Gemeinderat die Erfassung und den Transport des Restabfalls (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemüll) in der Stadt Laichingen ab dem 01.07.2016 an die Firma Remondis Süd GmbH, München. 8. Erlass einer neuen Satzung zur Regelung des Marktwesens und der Marktgebühren Der Gemeinderat beschloss mit einer Stimmenthaltung wie folgt: a) Der Gemeinderat macht sich die beiliegende Gebührenkalkulation zu Eigen und billigt sie in allen Punkten. b) Konkret werden folgenden Gebührensätzen zugestimmt:

c) Die nach § 14 KAG ansatzfähigen Kosten für die Marktgebühren sollen in folgendem Umfang über das Gebührenaufkommen finanziert werden:

Vorsitzender und zugleich Gutachter Hans-Hermann Pfeffer, Freier Architekt 1. stv. Vorsitzender und zugleich Gutachter Gerd Stuhlinger, Dipl.Ing. (FH), Statiker 2. stv. Vorsitzender und zugleich Gutachter Jürgen Zeifang, Dipl.-Bauing. (FH) Weitere Gutachter: Hans-Georg Zeifang, Maurermeister Martin Grötzinger, Landwirtschaftsmeister Walter Striebel, Dipl.-Bauing. (FH) Jörg Schneider, Maurermeister Für das Finanzamt Bad Urach Frank Kirschenmann, Steueramtmann Finanzamt Bad Urach, Außenstelle Münsingen Stellvertreter: Rüdiger Schick, Amtsinspektor Finanzamt Bad Urach, Außenstelle Münsingen Für das Finanzamt Ulm Michael Uhlenbrock, Bausachverständiger Finanzamt Ulm

d) Die Abschreibung der Stromkästen erfolgt nach der Bruttomethode. Die älteren Stromkästen werden auf 10 Jahre, die neueren Stromkästen werden auf 15 Jahre abgeschrieben. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5 %. e) Die im Entwurf beigefügte Satzung zur Regelung des Marktwesens wird ebenfalls beschlossen. 9. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen Durch die Erweiterung der Einzelhandelsbetriebe seit 2014 in der Graf-von-Zeppelin-Straße (Active-Center mit Norma, Schuh-Mann, AWG), ist die Aufnahme dieser Straße in die

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Donnerstag, 10. März 2016 Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen notwendig, um die Rechtmäßigkeit zu wahren.

Der Gemeinderat beschloss mit zwei Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung zur Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen. 10. Bekanntgaben und Anfragen 1. Die Verwaltung gab bekannt, dass sich die Gemeindeprüfungsanstalt ab dem 07.03.2016 zur Prüfung angemeldet hat. 2. Die Verwaltung teilte mit, dass die WC-Anlage in der AnneFrank-Realschule saniert wurde und sich jetzt in einem einwandfreien Zustand befindet. 3. Das Gremium bittet um Einbau der Druckerhöhungsanlage in der Jahn-Sporthalle. Die Verwaltung sagte zu, dies zu prüfen.

Abschließende Hinweise zur Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016 Die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 13. März 2016 statt. Wahlberechtigt sind nur deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnung in Baden-Württemberg wohnen. In Laichingen sind 7809 Personen wahlberechtigt. Das Stadtgebiet ist in 8 Wahlbezirke eingeteilt und die Wahllokale sind durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis 21. Februar 2016 zugestellt wurde, ist das zuständige Wahllokal zu entnehmen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt (Telefon: 8518 oder [email protected]) erkundigen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, bis Freitag, 11. März 2016, 18.00 Uhr beim Wahlamt Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung per Internet nur bis Donnerstag, 10. März 2016, 12.00 Uhr möglich ist. Wahlbriefe werden innerhalb des Bundesgebietes kostenfrei befördert. Sie sollten spätestens am Freitag zur Post gegeben werden, damit Sie am Sonntag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Selbstverständlich können die Briefe auch direkt in den Postschalter des Rathauses, Bahnhofstraße 26 oder bei den Ortsverwaltungen eingeworfen werden. Im Wahlkreis 65 Ehingen, zu dem die Stadt Laichingen gehört, stellen sich 10 Parteien der Gunst des Wählers. Jeder Wähler hat eine Stimme, die für einen Wahlvorschlag abgegeben werden kann. Bei der Stimmabgabe sollte ein Kreuz (x) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Unmittelbar nach dem Abstimmungsende um 18.00 Uhr werden in allen Wahllokalen die Stimmen ausgezählt.

Eingeschränkte Öffnungszeiten und Besetzung im Bürgerbüro am Freitag, 11. März 2016 und Montag, 14. März 2016 Am Freitag, 11. März 2016 ist aufgrund der Vorbereitungen für die bevorstehende Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016

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das Bürgerbüro im Laichinger Rathaus ab 10.00 Uhr nur noch eingeschränkt erreichbar. Da im Rathaus der Wahlraum für den Wahlbezirk „Östliches Stadtgebiet“ eingerichtet wird steht am Freitag ab 10.00 Uhr nur noch ein Schalter im Bürgerbüro zur Verfügung. Am Montag, 14. März 2016 ist das Bürgerbüro vormittags ebenfalls nur eingeschränkt erreichbar, da die Schalter nach dem Wahltag wieder aufgebaut werden müssen, bevor sie für den Kundenverkehr wieder geöffnet werden können.Bitte nutzen Sie (wenn möglich) daher die verlängerten Öffnungszeiten am Donnerstag, 10. März 2016 (bis 18.00 Uhr geöffnet) oder weichen Sie auf Montagnachmittag aus. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Aktionsprogramm "Familienbesucherinnen" Der Stiftungsrat der Stiftung Kinderland hat das Programm "Ausbildung und Einsatz von Familienbesuchern" beschlossen. Denn die erste Zeit mit einem kleinen Säugling ist eine schöne und aufregende Zeit, aber manchmal auch anstrengend und für viele Eltern eine Herausforderung. Mütter und Väter stellen sich in dieser Zeit viele Fragen: · Entwickelt sich mein Kind richtig? · Mache ich auch nichts falsch? · Welche Angebote für Säuglinge und Kleinkinder gibt es in meiner Stadt oder Gemeinde? · Wo finde ich Kontakt zu anderen Eltern? · Bekomme ich später einen Platz in einer Kindertagesstätte? · An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich sehr erschöpft fühle? · Wo bekomme ich günstige Kleidung und Spielsachen für mein Kind? Der Alb-Donau-Kreis hat im Jahr 2013 das Projekt Familienbesucher für das Kreisgebiet initiiert. Jetzt sind Eltern nicht mehr allein mit diesen Fragen, sondern können sich an die qualifizierten und geschulten Familienbesucherinnen wenden. Vier bis sechs Wochen nach der Geburt erhalten die Eltern mit dem Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters eine erste Information zu den Familienbesucherinnen. Diese nehmen rund 8 bis 12 Wochen nach der Geburt des Kindes mit den Eltern Kontakt auf, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. Bei diesem Termin bringen die Besucherinnen die Babytasche des Landkreises mit. Diese enthält neben den Glückwünschen zur Geburt verschiedene Informationsmaterialien rund um das Thema Baby und Familie ein kleines Präsent. Als kleines Willkommensgeschenk enthält die Babytasche von den Machtolsheimer und Suppinger Landfrauen ein gestricktes Paar Babyschuhe und von der Stadt Laichingen einen Eintrittsgutschein für die Kleinschwimmhalle. Bei diesem "Erstbesuch" sichert die Familienbesucherin bei Bedarf weitere Hilfskontakte zu. Die Besuche sind grundsätzlich ein freiwilliges Angebot. Ziel dieses Familienbesuchs ist es, Eltern von Anfang an so gut wie möglich zu stärken und zu unterstützen. Zudem haben

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die Familienbesucherinnen ein offenes Ohr für alle Fragen, die die Eltern bewegen. Weitere Informationen zum Projekt gibt es auch im Internet unter www.familienbesucher.de

Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: [email protected]). Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge erteilen die Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 24 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

Aktion für Senioren der Verkehrswacht Ehingen und des Alb-Donau-Kreises : Bilder: StVw

IHK berät Existenzgründer Am Dienstag, 22. März 2016 findet im Rathaus in Laichingen von 9 bis 17 Uhr ein Beratungstag der IHK Ulm für Unternehmensgründer statt. Die Industrie- und Handelskammer Ulm bietet in Kooperation mit der Stadt Laichingen künftigen Existenzgründern die Möglichkeit an, sich vor Ort beraten zu lassen. Existenzgründungsberater Artur Nägele vom StarterCenter der IHK steht im Rathaus Laichingen für Einzelgespräche zu allen gründungsrelevanten Themen zur Verfügung. Individuell erläutert wird, was bei der Vorbereitung und in der Startphase alles zu beachten ist. Von der Gewerbeanmeldung und der Rechtsform bis hin zu Steuern und persönlicher Absicherung. Für den erfolgreichen Aufbau einer Selbständigkeit ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Deshalb beantwortet der Gründungsexperte des StarterCenters den Interessenten auch Fragen zu allen unternehmerisch wichtigen Bereichen, wie beispielsweise Ausarbeitung eines Geschäftsplanes, Ermittlung des Kapitalbedarfs, Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln, Werbung und Kundengewinnung. Die Beratungstermine werden individuell vereinbart unter Tel. 0731/173-250. Informationen zum Thema Existenzgründung können auch unter www.ulm.ihk24.de abgerufen werden.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2015 noch bis 31. März rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Versicherte, die freiwillige Beiträge zahlen, können sich damit verschiedene Ansprüche sichern: Rehabilitationsleistungen, Schutz für Hinterbliebene, den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt der Versicherte selbst: mindestens 84,15 Euro und höchstens 1.131,35 Euro pro Monat. Neben Versicherungsnummer sowie Vor- und Nachname ist bei der Überweisung auch unbedingt den Zeitraum anzugeben, für den die freiwilligen Beiträge einbezahlt werden.

Landkreis bezuschusst Sicherheitstrainings für Senioren Auf der Verkehrsübungsanlage „Wolfsgurgel“ in Ehingen wird es künftig vom Alb-Donau-Kreis bezuschusste Sicherheitstrainingskurse für Seniorinnen und Senioren geben. Darauf wiesen das Landratsamt Alb-Donau-Kreis und die Verkehrswacht Ehingen e.V. hin. Seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis junge Fahranfänger mit einem 30-Euro-Gutschein für ein Sicherheitstraining auf der Verkehrsübungsanlage der Verkehrswacht in Ehingen. Dieses Angebot gilt nun auch für ältere Verkehrsteilnehmer ab 60 Jahren. Mit dem Zuschuss ist knapp die Hälfte der Trainingskosten abgegolten (Das Training kostet 70 Euro). Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Verkehrswacht und Landratsamt, sodass die Teilnehmer sich direkt bei der Verkehrswacht anmelden können. Ein Informationsaustausch zwischen Trainer und Landratsamt, insbesondere der Führerscheinstelle, findet dabei nicht statt. Senioren können folglich bedenkenlos am Training teilnehmen. Bei den Trainings geht es im Wesentlichen darum, älteren Kraftfahrern Hinweise zum Umgang mit neuer Fahrzeugtechnik (Fahrerassistenzsysteme wie ABS, ESP, etc.), zur Sitzposition sowie zu Lenkradhaltung und Blicktechnik zu geben. Selbstverständlich stehen auch praktische Fahrmanöver, wie Slalomparcours oder Wenden auf engem Raum auf dem Programm. Information Anmelden zum Training kann man sich bei der Verkehrswacht Ehingen unter Telefon 0 73 91 / 75 85 10 (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr) – oder mit dem Kontaktformular unter www.verkehrswacht-ehingen.de

Freiwillige Feuerwehr Feuerwehr sammelt wieder Altpapier Die nächste Altpapiersammlung führt die Feuerwehr am Samstag, 12. März 2016 in Laichingen durch. Gesammelt werden Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge und Bücher, dies kann in Kartons verpackt sein. Nicht mitgenommen werden Kartonagen, Baumaterialsäcke und Aktenvernichterpapier. Die Feuerwehr bittet, das erlaubte Sammelgut bis 12.00 Uhr gebündelt am Straßenrand bereitzulegen. Blaue Tonnen können von der Feuerwehr nicht geleert werden. Durch das Bereitstellen von Altpapier unterstützen Sie die Arbeit Ihrer Feuerwehr und entlasten auch den Städtischen Haushalt. Mit den erhaltenen Zuschüssen werden Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Ihre Sicherheit beschafft. Die nächsten Altpapiersammeltermine sind am Samstag, 02. Juli und 29. Oktober.

10 Einladung Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Laichingen, Abteilung Laichingen am Samstag, den 19. März 2016 im Gasthaus „Zum Rössle“ (Saal). Beginn: 20.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 3. Kassenbericht 4. Protokoll 5. Grußwort 6. Beförderungen 7. Verschiedenes und Bekanntgaben Anträge zu Punkt Verschiedenes sind bis spätestens Freitag, den 12.03.2016 schriftlich an den Kommandanten zu richten.

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Folgende öffentliche Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Bekanntgaben 2. Annahme von Spenden 3. Wahl eines Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 4. Bericht des Musikschulleiters 5. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 6. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2016 7. Überprüfung der Gebühren – Änderung der Gebührenordnung 8. Verschiedenes und Anfragen Der Beratende Ausschuss der Musikvereine ist mir Rederecht zur Sitzung ebenfalls eingeladen. Jörg Seibold Verbandsvorsitzender

Stunde der Kammermusik Anmeldetermine für Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 an weiterführende Schulen Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule Laichingen Mittwoch, 16.03.2016 von 7.30 Uhr – 14.00 Uhr und 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag, 17.03.2016 von 7.30 Uhr – 14.00 Uhr Erziehungsberechtigte können ihr Kind an der Erich-KästnerGemeinschaftsschule, Max-Lechler-Str. 2, 89150 Laichingen im Sekretariat anmelden. Dabei sind das Anmeldeformular der Grundschule sowie die Geburtsurkunde (zur Einsicht) vorzulegen. Anne-Frank-Realschule Laichingen Mittwoch, 16.03.2016 von 7.30 Uhr – 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag, 17.03.2016 von 7.30 Uhr – 16.00 Uhr Es wird gebeten, die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten persönlich vorzunehmen. Hierbei sind das Anmeldeformular der Grundschule sowie die Geburtsurkunde (zur Einsicht) vorzulegen. Sollten Sie unsere Online-Anmeldung nutzen, bringen Sie bitte den Kontrollausdruck zur Anmeldung mit. Albert-Schweitzer-Gymnasium Laichingen Mittwoch, 16.03.2016 von 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag, 17.03.2016 von 8.00 Uhr – 12.30 Uhr Online Anmeldung: Wir bitten Sie, Ihr Kind vor der persönlichen Anmeldung online anzumelden (Adresse: asg.laichingen.de/anmeldung). Dies ist möglich ab Anfang Februar 2016. Dadurch können Wartezeiten verringert werden. Zur persönlichen Anmeldung im Sekretariat bringen Sie neben der Geburtsurkunde und dem Grundschulformular „Anmeldung bei der weiterführenden Schule (Blatt4)“ auch den Kontrollausdruck der Onlineanmeldung mit.

Musikschule Blaubeuren Laichingen - Schelklingen Einladung zur Verbandsversammlung Zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen lade ich Sie sehr herzlich am Dienstag, 5. April 2016 um 18.00 Uhr in den Sitzungssaal des Alten Rathauses in Laichingen ein.

Opernfahrt zum Nationaltheater Mannheim: Volker Hausen Mieczyslaw Weinberg "Der Idiot" nach dem gleichnamigen Roman von Dostojewski Viel bejubelt wurde die Aufführung von Weinbergs Oper "Der Idiot' am Nationaltheater Mannheim am 9. Mai 2013. Über Werk, Aufführung und Inszenierung der Literatur war die Presse einhellig voll des Lobes und schrieb: "Die Komposition ist von überwältigender Schönheit und Stringenz, episch, ironisch, romantisch, melodiensatt und meisterhaft Instrumentiert. Die Sänger haben einander an Intensität und Perfektion überboten. Das Publikum saß wie gebannt und der Jubel wollte nicht enden Im Gruppenkontingent konnten Reservierungen von sehr guten Plätzen vorgenommen werden. Abfahrt Laichingen Gartenstraße: Sonntag, 17. April, 13.30 Uhr, Rückkehr: Montag, 18. April, ca. 0.30 Uhr Gebühr: ca. € 90,00 (36,00 für die Fahrt, (54,00 für die Eintrittskarten, der endgültige Preis ist abhängig von der Teilnehmerzahl). Einführungsseminar zur Opernfahrt ins Nationaltheater Mannheim Volker Hausen Musikexperte Volker Hausen gibt eine Einführung in Werk, Aufführung und Inszenierung der Literatur. 2 Abende, donnerstags, 7. und 14. April, 19:30 -21.30 Uhr . Albert-Schweitzer-Gymnasium Laichingen, Beim Käppele 8, Raum 107 Musik, Gebühr: 16,00 Euro

Volkshochschule Laichingen Blaubeuren - Schelklingen e.V. Selbstbewusstsein und Kompetenzen stärken für Anforderungen im Alltag, in Schule und Beruf Eltern und Kind gemeinsam stark machen für Vater/Mutter und ein Kind Unter Leitung von Roberto Cabriolu, wird in diesem Unterricht mit vielen Rollenspielen und praktischen Übungen ein besseres Verständnis erlangt, damit das Kinder-und-Eltern-Verhältnis verändert und gestärkt werden kann. 2 Vormittage, samstags, 14.00 - 17.00 Uhr, vhs-Gymnastikraum Laichingen, Feldstetter Straße 12, Beginn: 12. März Hochleistungslerner? – Kinder achtsam durch die Schule begleiten Mittwoch, 16. März, 19.00 - 21.30 Uhr, in der Realschule Laichingen, Mörikestraße 10.

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Kinder wertschätzend und unterstützend durch die Schulzeit zu begleiten, fördern und nicht überfordern – das ist der Wunsch vieler Eltern. Die Heilpraktikerin Sylvia Schmidt-Haßler gibt „Werkzeuge“ an die Hand, die es ermöglichen Kinder gelassen und verständnisvoll durch die Schulzeit zu begleiten und die richtige Balance zwischen Fordern, Fördern und Überfordern zu finden.

lassen wollen, an Entscheider, die Zeugnisse richtig verstehen wollen, an Nicht-Personaler, die ihren Mitarbeitern, Praktikanten, Diplomanden etc. Zeugnisse ausstellen müssen, ohne es je gelernt zu haben. Dienstag, 15. März und Dienstag, 22. März, 19.00 - 21.00 Uhr, vhs-studio Laichingen, Karlstraße 30.

Selbstsicher kommunizieren in jeder Lebenslage In diesem Seminar mit Workshop-Elementen werden anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen Grundregeln erfolgreicher Kommunikation trainiert und besprochen. Donnerstag, 10. März und Donnerstag, 17. März, 19.00 - 21.00 Uhr, Anne-Frank-Realschule Laichingen, Mörikestraße 10

vhs-Freizeitangebote für Kinder Eine lustige Hühnerschar aus dem Material der Bauarbeiter für Kinder ab 7 Jahren Samstag, 12. März, 14.00 - 16.00 Uhr, Anne-Frank-Realschule Laichingen, Mörikestraße 10 Die Osterküche für Kinder von 8 bis 12 Jahren, in den Osterferien. Es gibt neue Rezepte! Donnerstag, 24. März, 9.00 - 13.00 Uhr, Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule Laichingen, Max-Lechler-Straße 2.

WING TSUN - sich selbstbewusst behaupten für Frauen In Phasen aufgeteilt wird erlernt, Grenzen zu ziehen, zu bewachen und - falls nötig - erfolgreich zu verteidigen Reale Situationen werden in Rollenspielen geübt - In unvermeidlichen Situationen universell -, Schutz vor Missbrauch, Abbau von Ängsten, Lernen, Mimik, Gestik und Stimme bewusst und gezielt einzusetzen. 2 Kurstermine, samstags, 9.00 - 12.00 Uhr, Laichingen; vhsStudio, Karlstraße 30, ab 12. März. Freizeitgestaltung mit Musizieren Gitarren-Kurs für Anfänger für Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene 8 Abende, mittwochs, 19.30 - 20.15, 14-tägig, Termine: 23. März, 6. April, 20. April, 4. Mai, 1. Juni, 15. Juni, 29. Juni und 13. Juli, Anne-Frank-Realschule Laichingen, Mörikestr. 10. Voraussetzung zum Brennholz machen: Motorsägen Grundlehrgang 2 Tage Kompaktkurs zum „Motorsägen-Schein“ Der Motorsägen-Grundlehrgang berechtigt Sie zur Aufarbeitung von Brennholz mit der Motorsäge in zertifizierten Wäldern. Freitag, 18. März (Theorie) 13.30 - 19.00 Uhr und Samstag, 19. März (Theorie und Praxis) 8.30 - 17.00 Uhr (mit PSA), Start in der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule Laichingen, Max-Lechler-Straße 2. in gesunder Balance leben Pilates Nicht umsonst wird Pilates immer erfolgreicher: Bei dieser Gymnastik wird bei jeder Übung die gesamte Körpermuskulatur trainiert. vhs-studio Laichingen, Karlstraße 30 für leicht Fortgeschrittene, 15 Abende, mittwochs, 18.45 20.00 Uhr, Beginn: 16. März für Fortgeschrittene, 15 Abende, mittwochs, 20.00 - 21.15 Uhr, Beginn: 16. März Pilates für einen starken Rücken - Entspannung durch den Atem, 15 Abende, montags, 17.15 - 18.30 Uhr, Beginn: 14. März Indoorklettern: Klettern für Familien - Schnupperkurs für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre Zwei Stunden Kletterspaß für Eltern und Kinder gemeinsam! Klettern ohne Ängste! Erwachsene und Kinder können zusammen Geschicklichkeit, Kraft, Ausdauer und Teamgeist erwerben. Samstag, 12. März, 14.00 - 16.00 Uhr, L. A. Gym Laichingen, Gottlieb-Daimler Straße 13 Im Beruf: Arbeitszeugnisse - leicht und verständlich Dieses Seminar wendet sich an alle, die ihr eigenes Arbeitszeugnis besser deuten und gegebenenfalls noch berichtigen

Jubilare Wir gratulieren: 11. März 2016 Cedo Slatinac, Schulstraße 13, 75 Jahre 13. März 2016 Wolfgang Erz, Steinbeisstraße 4, 70 Jahre 11. März 2016 Christine Dentrich, Hindenburgstraße 22, 85 Jahre Mehmet Celik, Pfarrgasse 17, 70 Jahre

Mülltermine Bitte denken Sie daran, am Abfuhrtag die Mülltonnen spätestens um 7.00 Uhr und Gelben Säcke um 6.30 Uhr bereitzustellen. Bezirk: Laichingen I Hausmüllabholung am Montag, 14. März 2016 Bezirk: Laichingen II Hausmüllabholung am Dienstag, 15. März 2016 Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt im gesamten Stadtgebiet am Montag, 21. März 2016 Da die Gelben Säcke meist nur leichte Verkaufsverpackungen enthalten, sollten sie bei stärkerem Wind gesichert werden. Hausmüll

Bereitschaftsdienste, Soziale Dienste Notrufnummern Ärztlicher Bereitschaftsdienst Notfallpraxis Ulm am Bundeswehrkrankenhaus Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag von 08.00 bis 22.00 Uhr - keine Voranmeldung -

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Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Zielgruppe: Ansprechpartner:

Neu: Tel.: 116 117 Telefon: Bei Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen: 112 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst ist zu erfragen über Anrufbeantworter Telefonnummer: 01 80/5 91 16 01. Notfallpraxis an der Uni-Kinderklinik Ulm Eythstraße 24, 89075 Ulm Die Praxis ist wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 Uhr bis 20.30 Uhr Der tägliche Notdienst beginnt um 8.30 Uhr und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr Samstag, 12. März 2016 Neue Apotheke, Blaubeuren Ulmer Straße 26, 89143 Blaubeuren Telefonnummer 07344/7845 Sonntag 13. März 2016 Stadt-Apotheke, Laichingen Radstraße 3, 89150 Laichingen Telefonnummer 07333/7535 Zentrale Info-Telefonnummer Festnetz 0800/0022833 (kostenfrei von Festnetz) www.aponet.de und www.lak-bw.de OKV-Geschäftsstelle, Uhlandstraße 11 Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Frau Manuela Böger, Telefon 0 73 33 / 9 53 94 – 27, Fax: 0 73 33 / 9 53 94 – 28 E-Mail: [email protected] Diakonisches Beratungszentrum in der Geschäftsstelle des OKV Schuldnerberatung Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Kur-, Sozial- und Lebensberatung Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Terminvereinbarung Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ansprechpartnerin: Elena Slatinac Tel.: 0 73 33 / 9 53 94 – 29 E-Mail: [email protected] „mola“ – motiviert in Laichingen Marktplatz 23 Dienstag 10.00 bis 13.00 Uhr Tel.: 07333/9254523, Mail: [email protected] Migrationsberatung des Alb-Donau-Kreises und des evangelischen Diakonieverbandes Terminmontags/dienstags von vereinbarung: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter Tel.: 073135103 oder 3980656 Sprechzeiten am ersten, zweiten und vierten in Laichingen Donnerstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Termin nach Vereinbarung).

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Personen mit Migrationshintergrund Sibylle Zachel Uhlandstraße 11, Laichingen 07333/95394-29

Psychologische Beratungsstelle in Laichingen Kostenlose Einzel- und Familiengespräche nach Voranmeldung unter Telefon: 0731/1538400. Beratungszeiten: Mittwochs, donnerstags und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Weitere Informationen unter 07333/923355. Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Festnetz 08000/116016 Alb-Tafelladen-Laichingen, Im Bussen 11 Dienstags und donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr (Verkauf von Lebensmitteln und Kleidung) Kleiderspenden können dienstags, mittwochs und donnerstags während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Telefon: 924876 Der Kleiderbereich ist am 1. Mittwoch eines jeden Monats geöffnet. Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Spenden nur zu den Öffnungszeiten abzugeben sind. Der Eingangsbereich wird videoüberwacht. Widerrechtlich abgestellte Spenden werden mit einem Ordnungsgeld geahndet. Hospizgruppe Blaubeuren-Laichingen: 0 73 33 / 77 75 Trauercafé, Seniorenwohnanlage, Uhlandstraße Jeden zweiten Donnerstag im Monat von 10.00 bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Stadtbibliothek Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag

10.00 - 18.00 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr

Kleinschwimmhalle, Beim Käppele Dienstag: 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr Mittwoch: 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr (nur Frauen) 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr Donnerstag: 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr Freitag: 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr Samstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Sonntag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Alb-Bad Westerheim, Pfählerweg 8 Montag Schwimmkurse Dienstag, Mittwoch 15.00 - 21.00 Uhr Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr Damenbad 15:00 – 21:00 Uhr Warmbadetag 30°C Freitag 15:00 – 21:00 Uhr Samstag 14:00 – 20:00 Uhr Sonntag 08:00 – 17:00 Uhr Wochenmarkt Dienstag- und Samstagvormittag in der Radstraße

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Kirchliche Nachrichten Männervesper am Freitag, 18.03.2016 in der Lindenhalle in Machtolsheim Männer im Islam – Wie kann ein Miteinander gelingen Am Freitag, 18.03.2016 findet um 19.00 Uhr das nächste Männervesper in der Lindenhalle in Machtolsheim statt. Referent ist Adnan Al-Masoud, verheiratet, fünf Kinder. Er ist ein ausgewiesener Islam-Kenner und erfahrener Seelsorger unter arabisch sprechenden Mitmenschen. In seinem spannenden Vortrag geht es um das Thema „Männer im Islam – Wie kann ein Miteinander gelingen“. Vor allem im Hinblick auf die große Flüchtlingswelle, die auf Europa einströmt, ein sehr aktuelles Thema. Al-Masoud wird in seinem Referat auf Fragen des Zusammenlebens zwischen Christen und Muslimen eingehen. Unter anderem versucht er die unterschiedlichen Sichtweisen des Islam und des Christentums aufzuzeigen und vergleicht dabei den Koran und die Bibel. Was bedeuten diese unterschiedlichen Sichtweisen im alltäglichen Kontakt? Wie immer beginnt die Veranstaltung mit einem warmen Essen und Getränken. Denn miteinander essen, ins Gespräch kommen und neue Gedankenanstöße erhalten, sind Bestandteile des Männervespers. Der Unkostenbeitrag für Essen, Getränke und Vortrag beträgt 11,-- Euro, Jugendliche bis 18 Jahre bezahlen nur 6,-- Euro. Der Betrag kann an der Abendkasse bezahlt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Männervesper-Team der Laichinger und Blaubeurer Alb lädt herzlich zu der Veranstaltung ein.

CVJM Laichingen Termine CVJM Laichingen Donnerstag, 10. März 2016 18.00 Uhr Mädchen-Jungschar 3./4. Klasse 18.00 Uhr Buben-Jungschar 7./8. Klasse Freitag, 11. März 2016 16.30 Uhr Kibi 1./2. Klasse 18.00 Uhr Volleyball, Jahnhalle 20.00 Uhr Posaunenchor, Ev. Gemeindehaus Samstag, 12. März 2016 19.00 Uhr SAT Sonntag, 13. März 2016 18.30 Uhr Jungenschaft, DSH Montag, 14. März 2016 18.00 Uhr Buben-Jungschar 3./4. Klasse 20.00 Uhr Montags-Sport, DSH Dienstag, 15. März 2016 19.30 Uhr Homezone, Café17 Mittwoch, 16. März 2016 17.30 Uhr Buben-Jungschar 5./6. Klasse 18.00 Uhr Mädchen-Jungschar 5./6. Klasse 18.00 Uhr Mädchen-Jungschar 7./8. Klasse 19.15 Uhr Ausschuss Jungschar Zeltlager im Haufental Ab sofort kann man sich zu unserem Schatzinsel Camp anmelden. Der CVJM veranstaltet jedes Jahr in den Pfingstferien ein viertägiges Zeltlager auf dem eigenen Zeltplatz im Haufental für alle Kinder der 3.-8. Klasse.

Die Anmeldungen sind in den Jungschargruppen erhältlich und liegen zudem bei der Bäckerei Mangold, sowie in Albanskirche und Gemeindehaus aus. Nähere Infos und die Anmeldung zum Download gibt es unter www.cvjm-laichingen.de.

Evangelische Kirchengemeinde Laichingen Donnerstag, 10. März 14:30 Uhr CaféPlus im AlbanPlus 19:00 Uhr Abendgebet in der Albanskirche Freitag, 11. März 19:00 Uhr KGR im AlbanPlus Sonntag, 13. März 9:30 Uhr Familiengottesdienst mit Posaunenchor (Pfr. Buck) „Jesus zieht in Jerusalem ein! Halleluja!“ 11:00 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum (Pfr. Buck) 20:30 Uhr Nachtgebet in der Albanskirche Montag, 14. März 20:00 Uhr Kirchenchor im Gemeindehaus Dienstag, 15. März 19:00 Uhr Gemeindedienst im Gemeindehaus Donnerstag, 17. März 14:30 Uhr CaféPlus im AlbanPlus 19:00 Uhr Abendgebet in der Albanskirche Familiengottesdienst mit den Fischermän's friends Jesus zieht in Jerusalem ein! Halleluja! Liebe Kinder und Eltern, gemeinsam mit Euch und Ihnen wollen wir den Einzug Jesu in Jerusalem mit einem Familiengottesdienst feiern. Dazu laden wir Euch alle am 13. März um 9:30 Uhr in die Albanskirche ein. Pfarrer Buck und die Mitarbeiter der Fischermän’s friends freuen sich auf Euch! Fenster zur Passion - Biblische Figuren erzählen von der wichtigsten Geschichte dieser Welt Ausstellung in der Fensterfront des AlbanPlus bis 3. April In der Passions- und Osterzeit lädt die Evangelische Kirchengemeinde ein, der bedeutendsten Geschichte dieser Welt neu auf die Spur zu kommen. In der Fensterfront zum Kirchgarten hin sind einzelne Szenen zur Passion von Jesus Christus aufgebaut. Die Szenen mit biblischen Erzählfiguren und ausgesuchte Texte laden ein, den letzten Tagen von Jesus zu folgen. Die aufgebauten Szenen werden beleuchtet und können zu jeder Zeit, auch abends, vom Kirchgarten her kommend betrachtet werden. Die Fenster zur Passion finden ab Ostersonntag ihre Fortsetzung in der Albanskirche. Dort werden zwei Szenen zur Ostergeschichte zu sehen sein. An einer Station gibt es die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und zu entdecken, was die biblische Geschichte für das eigene Leben bedeutet. Herzliche Einladung in unsere Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit, um mehr von der Geschichte der größten Liebe zu sehen, zu hören und zu feiern.

14 Die Albanskirche wird in der Woche nach Ostern (27. März – 3. April) täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein. Bei leiser Musik können Sie die Osterszenen betrachten, zur Ruhe kommen und dem Geheimnis von Ostern nachsinnen Männervesper am Freitag, 18. März 2016 Männer im Islam – Wie kann ein Miteinander gelingen Beschreibung unter kirchliche Nachrichten Laichingen Kindergarten Krone Die Leitungsstelle im Kindergarten Krone wird neu besetzt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage. Bewerbungssschluß ist der 13. März. Evangelische Kirchengemeinde Laichingen Gemeindebüro Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag  von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Donnerstagnachmittag: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sekretärin Frau Ute Eberhardt Telefon 0 73 33 / 51 21, Telefax: 0 73 33 / 79 69 [email protected] Kirchenpflege Mo. - Do. 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Zuständig für Bezirk West Pfarrer Karl-Hermann Gruhler, Telefon 0 73 33 / 51 21 [email protected] Gesprächstermine nach Vereinbarung Zuständig für Bezirk Ost Pfarrer Michael Buck, Telefon 0 73 33 / 63 86 [email protected] Gesprächstermine nach Vereinbarung

Katholische Kirchengemeinde Laichingen mit Feldstetten, Machtolsheim, Merklingen und Nellingen

Donnerstag, 10. März 19.30 Uhr Projektchor Freitag, 11. März 17.00 Uhr Zeit für Gott (Kreuzwegandacht) 20.00 Uhr Frauentreff im Gemeindesaal Samstag, 12. März 10.00 Uhr Beichtgelegenheit 16.00 Uhr Gottesdienst in kroatischer Sprache Sonntag, 13. März 09.00 Uhr Eucharistiefeier Miseror-Kollekte Dienstag, 15. März 11.00 Uhr Stille Anbetung 18.30 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 16. März 19.30 Uhr Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses in Laichingen, Pfarrhaus Donnerstag, 17. März 19.30 Uhr Projektchor Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Samstag, 12.03. 18.30 Uhr Eucharistiefeier Westerheim Sonntag, 13.03. 09.00 Uhr Eucharistiefeier Ennabeuren 10.30 Uhr Familiengottesdienst Westerheim 10.30 Uhr Eucharistiefeier Suppingen

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Kreuzwegandachten während der Fastenzeit immer freitags um 17 Uhr in der katholischen Kirche Das Pfarrbüro ist am Mittwoch, 16. März wegen einer Fortbildung geschlossen. Geistlichen Abendmusik der Kirchenmusik Merklingen am Palmsonntag 20. März 2016 um 19.30 Uhr in der St. Stephanus-Kirche in Westerheim Am Palmsonntag 20. März um 19.30 Uhr findet in der St.Stephanus-Kirche in Westerheim eine Geistliche Abendmusik statt. Die Geistliche Abendmusik wird gestaltet von - der Kirchenmusik Merklingen unter der Leitung von Johannes Ruhland, - dem gemischten Chor und dem Song Circle des Liederkranzes Merklingen unter der Leitung von Hellmut Stolz und - der Gruppe Peace of Wood Die Liturgie übernimmt Pfarrer Karl Enderle. Die Zuhörer erwartet ein abwechslungsreiches Programm, bei dem nicht nur die unterschiedlichen Gruppen abwechselnd musizieren, sondern auch Musik aus unterschiedlichen Epochen zu hören ist. Die verschiedenen Gruppen bringen sowohl Musikstücke alter, bekannter Komponisten als auch Stücke von Komponisten unserer Zeit zu Gehör. Die Mitwirkenden wollen mit ihrer Musik und Gesang die Zuhörer sowohl auf die bevorstehende Karwoche einstimmen als auch auf das bevorstehende Osterfest und die Feier der Auferstehung hinweisen. Alle Mitwirkenden laden zu dem Konzert ganz herzlich ein. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei. Spenden sind zugunsten des Fördervereins zur Erhaltung mit Restaurierung der St. Stephanus-Kirche und der Chormusik. Eine weitere Aufführung des Konzerts findet am Karfreitag, 25. März 2016 um 20.00 Uhr in Merklingen in der Kirche „Zu den Heiligen Drei Königen“ statt. Buß- und Beichtgelegenheiten in der Seelsorgeeinheit „Die Beichte ist der Ort, wo einem Gottes Vergebung und Barmherzigkeit geschenkt wird.“ (Papst Franziskus) Freitag, 11. März 09.30 Uhr Beichtgelegenheit Ennabeuren, Pfarrer Egle Samstag, 12. März 10.00 Uhr Beichtgelegenheit Laichingen, Pfarrer Egle Samstag, 12. März 16.00 Uhr Beichtgelegenheit Westerheim, Pfarrer Egle Donnerstag, 17. März 18.30 Uhr Bußgottesdienst Westerheim Katholische Kirchengemeinde Maria Königin Pfarrer Karl Enderle, Telefon 07333/5412 [email protected] Pfarrbüro: Gartenstraße 18, 89150 Laichingen Telefon 07333/6800, Telefax: 07333/947075 [email protected] www.maria-regina.net Öffnungszeiten Pfarrbüro Pfarramtssekretärin Ingeborg Slavik Di.-Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr

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Evangelisch-methodistische Kirche, Bezirk Laichingen Friedenskirche Laichingen Freitag, 11. März 18.30 Uhr Gebetskreis für Stadt und Land 19.30 Uhr Jugendkreis Sonntag, 13. März 10.00 Uhr Gottesdienst mit Matthias Wörz – im Anschluss Kirchenkaffee Mittwoch, 16. März 09.00 Uhr Gebetsfrühstück 09.30 Uhr Mutter-Kind-Treff 16.30 Uhr Die coole Bleichberg-Jungschar für alle (2. bis 6. Klasse) Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde Henzenbuch 28, 89150 Laichingen Telefon 0 73 33 / 62 77, Telefax 0 73 33 / 92 21 89 [email protected]

Neuapostolische Kirche Laichingen Termine Freitag 11. März 20.00 Uhr Jugendchorprobe in Ulm-West Samstag 12. März 10.00 Uhr Kinderchorprobe/Muki in Ulm-West Sonntag 13. März 09.30 Uhr Gottesdienst 09.30 Uhr Gottesdienst für die Jugend des Bezirks in UlmOst mit Bezirksältesten Frank Bolz anschließend „Sonntag der Jugend“ 09.30 Uhr Sonntagschule Montag 14. März. 20.00 Uhr Bezirksorchesterprobe in Ulm-West Dienstag 15. März 20.00 Uhr Chorprobe Donnerstag 17. März 20.00 Uhr Gottesdienst Neuapostolische Kirchengemeinde Laichingen Kirchstraße 32 www.nak-laichingen.de

Jehovas Zeugen

Sonntag, 13. März 09:30 Uhr BIBLISCHER VORTRAG Ist es später als wir denken? 10:10 Uhr WACHTTURM-STUDIUM Lass dich von Gottes Geschenk motivieren! (2. Kor. 9:15) Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org

Vereinsnachrichten Briefmarken- und Münzenclub Laichinger Alb e.V. Jahreshauptversammlung Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, 11. März 2016 um 18.00 Uhr im kleinen Saal des Gasthaus "Rössle". Tagesordnung: Berichte der Vorsitzenden, Kassenwart und Jugend- und Numismatikwart Ehrungen langjähriger Mitglieder Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft Mit gemeinsamen Essen klingt der Abend aus.

FSV Laichingen e.V.

Mitgliederversammlung des Flugsportvereins Am Freitag den 4. März fand die ordentliche Mitgliederversammlung des FSV statt. Der erste Vorsitzende Bernd Nübling berichtete den rund 65 Mitgliedern über die Fakten der Vereinsentwicklung und der fliegerischen Aktivitäten. Im Anschluß referierte der dritte Vorsitzende Alfred Schosser über die vergangene Saison. Der Verein konnte durch seine Leistungen wieder in die erste Bundesliga aufsteigen. Die Richtigkeit der Ausführungen des Kassenwarts Bernd Schmidt konnte durch den Rechnungsprüfer Ebo Laur völlig bestätigt werden. So konnte der Verein auf Antrag von Dieter Kohn den Vorstand ohne weitere Diskussion entlasten - einstimmig. Bei den Ehrungen erhielten langjährige Mitglieder eine Urkunde und einen Rundfluggutschein. · Hermann Keller ist seit 50 Jahren treues Mitglied. · 40 Jahre dabei sind: Günter Laur, Guido Steeb und Klaus Wolff.

Versammlung Laichingen, Königreichssaal, Gartenstraße 22 Freitag, 11. März 19:00 Uhr SCHÄTZE AUS GOTTES WORT „Esther setzte sich selbstlos für Jehova und sein Volk ein“ - Esther 6-10 19:50 Uhr UNSER LEBEN ALS CHRIST „Unsere Gäste sollen sich wohlfühlen“ Versammlungsbibelstudium: Ahmt ihren Glauben nach! Thema: „Er trat für die reine Anbetung ein“ - Elia

Drei der Geehrten: Klaus Wolff, Günter Laur und Hermann Keller.

16 · Hans Hirschle und Horst Fried sind 25 Jahre dabei. Der zweite Vorsitzende Hans-Peter Bleher gab einen Ausblick auf die Vorhaben im Jahr 2016 und versorgte die Kameraden mit den entsprechenden Terminen. Mit guten Wünschen für die anstehende Saison schloss Bernd Nübling die Veranstaltung. Details siehe Homepage www.edpj.de

Helferkreis Laichingen für Menschen auf der Flucht und in Not Info-Veranstaltung mit Rechtsanwalt Bernhard Schweizer Auf Initiative des Helferkreises "Kultur" informierte Rechtsanwalt Bernhard Schweizer über Rechte, Pflichten und Kultur in Deutschland. In anschaulicher Form mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation wurden wichtige Eckpunkte des Grundgesetzes und des gesellschaftlichen Umgangs miteinander vorgestellt und diskutiert. Dank zweier Übersetzerinnen auf Arabisch und Kurdisch entwickelte sich ein interessanter und lebhafter Dialog, von dem beide Seiten lernen konnten: Die zahlreich anwesenden Helferinnen und Helfer als auch die Menschen auf der Flucht. Dabei kam immer wieder die Dankbarkeit der Menschen für die Aufnahme in Deutschland zum Tragen, aber auch besonders in Laichingen die Herzlichkeit der Laichinger Bevölkerung. Gisela Steinestel und Ülker Yigit bedankten sich am Schluss im Namen des Helferkreises bei Bernhard Schweizer, bei den beiden Übersetzerinnen Margarethe Oesterle und Bushra Faqi sowie bei Pfarrer Buck für die Gastfreundschaft im evangelischen Gemeindehaus. Spenden für den Helfenkreis Für die Arbeit des Helferkreises kann auf die folgenden verwiesenen Bankverbindungen der Stadt Laichingen mit einem Verwendungshinweis: „Flüchtlinge“ oder „Helferkreis“ gespendet werden. IBAN: DE26 630500000008600103 bei der Sparkasse Laichingen IBAN: DE08 630913000000696005 bei der Volksbank Laichingen Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Landjugend-Trachtengruppe Laichingen e.V. Jahreshauptversammlung Die Landjugend-Trachtengruppe Laichingen e.V. lädt alle Ehrenmitglieder und Mitglieder zu der am Freitag, 18. März 2016 um 20.00 Uhr im Gruppenraum, Goethestr. 17 stattfindenden Jahreshauptversammlung herzlich ein Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresberichte 3. Kassenbericht 4.Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastungen 6. Wahlen 7. Verschiedenes Anträge und Vorschläge sind schriftlich beim Vorstand einzureichen

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LAI - Lust auf Internet e.V. Werksspionage in Laichingen? Sie glauben, Werksspionage gibt es nur bei großen, global agierenden Firmen? Weit gefehlt! Unter dem Titel „Spionage heute - wie Mensch und Technik zum Risiko werden können“ lädt der Verein "Lust auf Internet“ am 16. März 2016 zu einem Vortrag in das "Alte Rathaus" nach Laichingen ein. Für diesen Vortrag konnte der Internetverein Karl-Friedrich Fecht vom Landesamtes für Verfassungsschutz gewinnen. Fecht wird die Gesamtsituation in Deutschland bzgl. der Industriespionage und die Bedrohungslage auch für kleine Firmen erläutern, die häufig sagen: „Bei mir gibt es nichts zu holen.“ oder „Ich habe keine geheimen Pläne“. Aussagen dieser Art sind mit Vorsicht zu genießen, denn Deutschland ist wegen seiner Wirtschaftskraft, seines hohen wissenschaftlichen Standards und seiner politischen Bedeutung unverändert Ausspähungsziel von Nachrichtendiensten fremder Staaten die versuchen, sensible Informationen zu erlangen. Der Vortrag beginnt um 19:30 Uhr (Einlass ab 19:00 h) und dauert ca. 60 Minuten. Danach wird noch Raum für Fragen an den Referenten bleiben. Der Eintritt zu der Veranstaltung, die "der LAI" besonders allen Gewerbetreibenden empfiehlt, ist frei.

Obst- und Gartenbauverein e.V Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Obst-und Gartenbauverein lädt am Samstag, 12. März 2016 zu seiner jährlichen Hauptversammlung ein. Neben den Jahresberichten stehen in diesem Jahr Wahlen des Vorstand, Schriftführer und Ausschuss an. Als Gastreferent wird KarlHeinz Glöggler vom Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL) erwartet. Er wird zum Thema "LOGL-Streuobstsorte 2016 - Albecker Birne" sprechen und über das" Fördermodul Baumschnitt" der Landesregierung informieren. Die Hauptversammlung beginnt um 19.30 Uhr im Gasthaus Engel in Laichingen. Weiter stehen in diesem Jahr zwei Jubiläen an. 130 Jahre Obst- und Gartenbauverein Laichingen und 60 Jahre HeinrichKirschmer-Anlage. Das Jubiläumsfest soll am 25.September mit einem Tag des offenen Gartens in der Heinrich-KirschmerAnlage gefeiert werden.

Selbsthilfe-Gruppe Parkinson Laichingen im dPV Treff im Seniorenzentrum Am Mittwoch, 16. März trifft sich die Selbsthilfegruppe um 9.00 Uhr zur Gymnastik im Seniorenzentrum in der Uhlandstraße. Alle Parkinson-Betroffene und deren Angehörige sind zu unseren Veranstaltungen und Treffs herzlichen eingeladen. Auch eine anonyme Beratung ist möglich (Tel.: 5174)

TSV Laichingen Schachabteilung Jahreshauptversammlung Einladung zur Jahreshauptversammlung der Schachabteilung am Dienstag, den 15.03.2016 um 20:15 Uhr im Gasthof „Engel“ in Laichingen.

Suppingen

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Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Abteilungsleiters 2. Bericht der Funktionäre 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfung 5. Entlastungen 6. Neuwahlen (alle Posten sind neu zu besetzen) 7. Verschiedenes und Anträge 8. Schlusswort Alle Mitglieder der Schachabteilung des TSV Laichingen sind zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen.

Tischtennisabteilung TSV Blaubeuren I - TSV Laichingen I 9:1 Der TSV Blaubeuren ist für das erste Herrenteam des TSV Laichingen in der Tischtennis-Kreisliga einfach eine Nummer zu groß. Wie schon in der Hinrunde musste es in der Dieter-Baumann-Halle abermals mit 1:9 die Segel streichen. Allein Oliver Lehner konnte beim deprimierenden Stande von 0:8 in die Phalanx der Gastgeber einbrechen und mit einem Fünfsatzsieg (3:2) wenigstens den Ehrenpunkt erkämpfen. Über die volle Distanz gingen auch die Einzel von Herbert Schmid und Thomas Schwenkedel. Während Erstgenannter nach zwei gewonnenen Sätzen im dritten Satz bereits mit 5:0 führte und noch von der scheinbar sicheren Siegerstraße abgedrängt wurde, ereilte Thomas Schwenkedel ein fatales Missgeschick: Beim Stande von 8:8 im Entscheidungssatz zog er sich bei einem einsatzstarken Ballwechsel eine schmerzhafte Zerrung im Fuß zu, sodass er das Match nicht mehr mit voller Kraft zu Ende spielen konnte. Damit blieb es für den TSV Laichingen bei der mageren Ausbeute von einem Zähler. Spielbericht 2. Herren Mannschaft und Jungen I Vier Partien gab es letzte Woche für die TT. Abteilung, ein Sieg und drei Niederlagen, so lautet die magere Bilanz. Eine hohe 9:1 Niederlage musste die zweite Herren Mannschaft beim Kreisklassen A Dritten Setzingen ( 18:10 Punkte ) einstecken. Zum wiederholten male mit Ersatz angetreten und gleich zu Beginn der Partie alle drei Doppel verloren, da war die Niederlage nicht mehr abzuwenden. Den Ehrenpunkt für das TSV Team holte Karlheinz Lehner durch einen 3:1 Satzsieg gegen Österle. Mit 11:15 Punkten ist Laichingen auf den achten Platz abgerutscht. In der Jungen Kreisliga kam das TSV Quartett beim SC Berg zu einem 6:2 Sieg. Gruhler / Class und Riedmaier / Smuda waren am Sieg beteiligt. Ihre Tabellenführung verloren sie aber durch die Niederlage gegen den SC Heroldstatt mit 4:6 in einer vorgezogenen Partie. Ohne die erkrankte Nummer eins, Jan Gruhler, und nur mit drei Spielern war in diesem Derby nichts zu holen. Jonas Class war mit zwei Siegen und einem Doppelerfolg bester Laichinger. Fünf Mannschaften sind kommenden Samstag im Einsatz.

SUPPINGEN Informationen der Ortsverwaltung Auszüge aus der Ortschaftsratssitzung vom 26.02.2016 Bauvoranfrage Der Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Machtolsheimer Straße hat der Ort-

schaftsrat entgegen des Verwaltungsvorschlags mehrheitlich zugestimmt. Friedhofgestaltung Der Ortschaftsrat hat beschlossen, auf dem neuen Rasengrabfeld Urnengräber, Einzel- und Doppelgräber für Erdbestattung auszuweisen. Die Fläche soll ebenerdig mit Liegestein gestaltet werden. Außerdem soll auf dieser Fläche ein Urnengemeinschaftsfeld angelegt werden. Die gärtnerische Gestaltung und Pflege sowie die Steinmetzarbeiten sollen durch eine Friedhofsgenossenschaft geregelt und ausgeführt werden. Eine Neueinteilung der bestehenden Grabfelder soll Zug um Zug umgesetzt werden. Bekanntgaben und Anfragen Ortsvorsteher Kühnle gab noch bekannt: - Am Kriegerdenkmal wurde ein Großteil der Einfriedung entfernt und soll zeitnah durch eine Bepflanzung ersetzt werden. - Die Situation der Holzplätze im verlängerten Lindenweg soll gemeinsam mit den Pächtern verbessert werden. Zum Abschluss erfolgte eine kurze Vorstellung des derzeitigen Stands der Chronikarbeit.

Mülltermine Gelber Sack Abholung am Montag, 14. März 2016 Hausmüll Abfuhr am Mittwoch, 16. März 2016

Freiwillige Feuerwehr Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Am Samstag, 12. März 2016 findet unsere Hauptversammlung im Gasthaus Engel statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Tagesordnung: - Bericht des Abt.Kommandant - Bericht des Kassier - Wahlen - Verschiedenes Alle, die Interesse an der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr haben, sind hierzu recht herzlich eingeladen. Öffnungszeiten Rathaus Suppingen Ortsvorsteher Bernd Kühnle Sekretärin Frau Bauer Kirchgasse 1, 89150 Suppingen Telefon 0 73 33 / 53 03, [email protected] Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag vormittags 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 19.00 – 19.45 Uhr

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Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Suppingen Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für viele. Matth. 20,28 Termine Freitag, 11. März 10.00 Uhr Zwergengruppe im Pfarrhaus 20.00 Uhr Projektstart: Ausstellung im Pfarrhaus Sonntag, 13. März, Judika 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Hauser) Thema: Abraham und Sara 10.00 Uhr Kinderkirche im Pfarrhaus Mittwoch, 16. März 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht Donnerstag, 17. März 17.45 Uhr Kinderkirchvorbereitung Freitag 18. März 10.00 Uhr Zwergengruppe im Pfarrhaus Save the date: 11. März, Freitag, 20 Uhr Projektstart – Dauerausstellung im Pfarrhaus Einladung zu einem Vortrag im Gemeindesaal des Pfarrhauses in Suppingen Pfarrerin Hauser wird an diesem Abend eine Projektidee vorstellen. Zum Reformationsjubiläum 2017 soll im Dachboden des Pfarrhauses in Suppingen eine Dauerausstellung eröffnet werden, die zuvor zusammen mit vielen Akteuren gestaltet wird. Arbeitstitel der Ausstellung ist: „Die Eine Welt – das Eine Christentum!? Beten und Handeln – weltweit.“ Zu diesem Abend sind alle herzlich eingeladen – unabhängig von Alter oder Konfession. Anschließend an den Vortrag besteht die Möglichkeit, dem ersten Vorbereitungstreffen beizuwohnen und Teil des Teams zu werden. Vor allen Dingen brauchen wir Menschen, die gerne sammeln. Männervesper am 18. März in der Lindenhalle in Machtolsheim Thema: Männer im Islam - Wie kann ein Miteinander gelingen Der Islam-Kenner und erfahrene Seelsorger Adnan Al-Masoud wird in seinem Referat auf Fragen des Zusammenlebens zwischen Christen und Muslimen eingehen. Unter anderem versucht er die unterschiedlichen Sichtweisen des Islam mit dem Koran und des Christentums mit der Bibel aufzuzeigen. Was bedeuten diese unterschiedlichen Sichtweisen im alltäglichen Kontakt? Wie gehe ich mit muslimischen Arbeitskollegen/Nachbarn um? Im Hinblick auf die große Flüchtlingswelle ist dies ein sehr aktuelles Thema. Adnan Al-Masoud ist in Damaskus geboren. Er besuchte dort Koranschulen und studierte Geophysik. 1988 kam er nach Deutschland und absolvierte ein weiteres Studium zum EDVTechnikinformatiker. 1993 wurde er Christ. Adnan Al-Masoud ist verheiratet und hat fünf Kinder. Es erwartet sie ein interessanter Abend mit einem Referenten, der die gegensätzlichen Positionen von Islam und Christentum erläutert und gerne auf Fragen eingeht. Unkostenbeitrag Erw. 11 €, Jugendl. bis 18 Jahre 6 €.

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Evangelische Kirchengemeinde Pfarramt Suppingen-Machtolsheim Pfarrerin Sandra Hauser Am Pfarrhaus 15, 89150 Suppingen Telefon 07333 – 922404, Telefax 07333 – 922405 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Pfarramtssekretärin Helga Bühner: Mo. und Do. von 9.00 - 11.00 Uhr

Katholische Kirchengemeinde Suppingen mit Berghülen und Asch Sonntag, 13. März 10.30 Uhr Eucharistiefeier in Suppingen Termine und Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit Laichinger Alb siehe Kirchliche Nachrichten Laichingen Katholische Kirchengemeinde St. Brigitta Pfarrer Karl Enderle, Telefon 07333/5412 [email protected] Pfarrbüro: Gartenstraße 18, 89150 Laichingen Telefon 07333/6800, Telefax: 07333/947075 [email protected] http://stbrigitta-suppingen.drs.de Öffnungszeiten Pfarrbüro Pfarramtssekretärin Ingeborg Slavik Di.-Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr

Vereinsnachrichten Gemischter Chor Geänderte Singstunden Die Singstunde vom 07.03.2016 wird am Freitag 11.03.2016 um 19.30 Uhr nachgeholt. Zusätzliche Singstunden sind am Freitag 18.03.2016 und am Mittwoch 30.03. um 19.30 UhrDie Singstunden am Montag 14.03 + 21.03.2016 finden wie immer um 20.00 Uhr statt.

Schwäbischer Albverein Bänkleswanderung Am Sonntag, 13. März 2016 treffen wir uns um 13.00 Uhr an der Kornberghalle. Zuerst erwandern wir den ersten Teil von Suppingen und zwar in nördlicher Richtung. Die Wanderzeit beträgt ca. 2 Std. Danach ist eine gemütliche Einkehr geplant. Wanderführer: Fam. Weeger, Tel. 07333/947229.

Machtolsheim

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Seniorenwanderung Am Mittwoch, 16. März 2016 starten wir ins neue Wanderjahr. Wir fahren nach Lautern im kleinen Lautertal. Die Wegstrecke beträgt 8,5 km. Auf- und Abstieg 120 Höhenmeter. Gehzeit 2 - 2,5 Std. Abfahrt ist um 13.30 Uhr an der Kornberghalle. Wanderführerin ist Anne Meinecke aus Westerheim. Bei Rückfragen bitte an Hermann Großklaus Tel. 07333/3308 wenden.

Sportverein Suppingen Mitgliedsbeiträge Der Sportverein Suppingen zieht in den nächsten Tagen per SEPA-Lastschrift die Mitgliedsbeiträge für 2015 ein. Bitte beachten! Sportheim Unsere Öffnungszeiten: Donnerstag 10.03.16 -- 20-24 Uhr -Freitag 11.03.16 -- 16-24 Uhr -- Stammtisch Samstag 12.03.16 -- 15-24 Uhr – Bundesliga-Konferenz von 15.30 – 17.30 Uhr Live-Spiel (15.30): FC Ingolstadt - VfB Stuttgart Live-Spiel (18.30): FC Bayern München – SV Werder Bremen Sonntag 13.03.16 -- 14-21 Uhr – Dienstag 15.03.16 -- 20-23 Uhr -Champions-League live Freitagsstammtisch Am Freitag ist wieder Stammtischzeit ab 16 Uhr. Alle die Zeit und Lust haben sind dazu herzlich eingeladen!

Fußballabteilung AH-Fußball Am Donnerstag, 10.03.2016 trainieren wir um 19.30 Uhr wieder draußen, so es die Wetterlage zulässt. Wer Lust hat bei unserer AH mitzuspielen ist herzlich willkommen. Bericht C-Jugend Unser letztes Hallenturnier spielten wir beim SV Pappelau. Nach 2 Siegen und 2 Niederlagen belegten wir den 5. Platz von 8 Mannschaften. Es spielten: Seifert Jan (TW), Dreher Angelo (1 Tor) Eißler Fabian (1 Tor), Schad Erik (1 Tor), Mangold Jonas (3 Tore), Schöll Niklas (1 Tor), Fluck Benjamin, Burkhardt Theo (2 Tore) Bericht D-Jugend Am Sonntag, 06.03.2016 trat unsere D-Jugend beim Hallenturnier des SV Pappelau-Beiningen an. Die Gruppenphase konnten die Jungs souverän mit 3 Siegen (6:2 gegen die SGM Ringingen/Pappelau 1, 1:0 gegen den TSV Blaustein und 4:0 gegen den SV Ljilian Ulm) und einem 3:3 Unentschieden gegen die SG Griesingen als Gruppenerster abschließen. Im Halbfinale mussten sie sich dann gegen den späteren Turniersieger TSV Erbach mit 1:3 geschlagen geben. Im Spiel im Platz 3 war dann die Luft raus und die Jungs belegten nach einer 2:5 Niederlage gegen die SG Griesingen den 4. Platz. Trotzdem eine super Leistung. Es spielten: Laurin Engelhardt (TW), Jonas Dukek (2 Tore), Julian Fried (1 Tor), Elias Glöckler, Moritz Mayer ( 5 Tore), Silas Schneider ( 5 Tore), Tobias Söll ( 3 Tore) und Mathis Striebel (1 Tor).

Jugendfußball Vorschau A-Jugend Sonntag, 13.03.2016 10.00 Uhr SGM Bermaringen - SGM Berghülen/Suppingen in Bermaringen B-Jugend Samstag, 12.03.2016 15:00 Uhr SGM Illerberg/Bellenberg/Vöhringen - SGM Suppingen/Berghülen in Illerberg/Thal

MACHTOLSHEIM Informationen der Ortsverwaltung Bericht der Ortschaftsratsitzung 1. Bericht Kinderhaus "Pusteblume" In einem ausführlichen Bericht der Kindergartenleiterin Frau Fritz wurden die Ortschaftsräte über die derzeitige Situation und die Arbeit im Kinderhaus "Pusteblume" informiert. Zurzeit besuchen 39 Kinder das Kinderhaus, davon sind 12 Plätze durch U3-Kinder belegt. Da dies eine Überbelegung der zur Verfügung stehenden Plätze bedeutete, wurde am 1.2.2016 eine 3. Gruppe eingerichtet. Diese 3. Gruppe wird voraussichtlich auch im nächsten Jahr noch benötigt. Wünschenswert wäre eine Unterstützung der Bürgerschaft bei der Durchführung von Waldwochen und Naturprojekten, z.B. durch Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes im näheren Bereich des Kindergartens oder der Benutzung eines Bauwagens oder Hütte für Unterstand und Wickelmöglichkeit. Als großes Ärgernis bezeichnete Frau Fritz die regelmäßige Sachbeschädigung am Zaun des Kindergartens. Dadurch entstehen der Stadt nicht nur erhebliche Kosten, sondern die Gewährleistung der Aufsichtspflicht kann so nicht erfüllt werden. 2. Antrag auf Aufforstung Mehrheitlich schlägt der Ortschaftsrat dem Gemeinderat vor, der geplanten Aufforstung der Albwasserversorgungsgruppe II auf einer Teilfläche von 0,3 ha auf Flst.Nr. 5340 Deckers Mädle, Gemarkung Machtolsheim und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen. 3. Bekanntgaben und Anfragen a) Aus Sicherheitsgründen stimmten die Ortschaftsräte mehrheitlich für die Entfernung des Baumes am Parkplatz des Rathauses, vor dem Feuerwehrgerätehaus. Im Gegenzug sollte ein Neuer gepflanzt werden. b) Am 13. + 14.5.2016 findet wieder die ADAC-Historic- Fahrt statt. Die Strecke führt über den Suppinger Weg. Dem Antrag der Streckenführung wurde von der Ortsverwaltung zugestimmt. c) Seit Anfang März werden der Fa. KVG in Auftrag der Deutschen Telekom Technik GmbH Kabelarbeiten zwischen Laichingen und Machtolsheim durchgeführt. Die Trasse führt entlang von öffentlichen Wegen und unterquert die L 230 östlich des Industriegebietes Ost. Außerdem wird die Ortsumgehung Machtolsheim Süd (L 230) südwestlich von Machtolsheim unterquert. Die Arbeiten enden in der Rosengasse.

20 d) Frau Ruth Hascher hat ihren Dienst im Backhaus als Backfrau aufgegeben. Alle Frauen, welche das Backhaus bisher benutzen und Interessierte am backen, werden demnächst zu einer Besprechung ins Rathaus eingeladen.

Mülltermine

Donnerstag, 10. März 2016

Machtolsheim

Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Machtolsheim

Am Montag, 14.03.2016 wird der gelbe Sack abgeholt. Am Mittwoch, 16.03.2016 findet die übliche Hausmüllabfuhr statt.

Altpapiersammlung Am Samstag, 12.03.2016 wird eine Altpapiersammlung vom Schützenverein durchgeführt. Das Altpapier sollte bis 9.00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden. Öffnungszeiten Rathaus Machtolsheim Ortsvorsteher Jochen Sinn Sekretärin Frau Kölle Hauptstraße 22, 89150 Machtolsheim Telefon 0 73 33 / 55 38, [email protected] Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags 08.00 - 12.00 Uhr Freitag vormittags 09.00 - 12.00 Uhr

Freiwillige Feuerwehr Jahreshauptversammlung Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wurden Reiner Häberle und Daniel Siehler für 25 Jahre Dienstzeit mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber des Landes Baden Württemberg ausgezeichnet. Der stellv. Abteilungskommandant Andreas Wagner wurde zum Löschmeister und Thomas Burkhardt zum Oberfeuerwehmann befördert.

Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, daß er sich dienen lasse, sondern daß er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für viele. (Matthäus 20,28) Donnerstag, 10. März 20.00 Uhr Posaunenchor Freitag, 11. März 14.00-15.00 Uhr Bücherei im Pfarrhaus 18.00 Uhr MäMaMeet im Jugendraum 19.00 Uhr Kinderkirchvorbereitung Sonntag, 13. März - Judika 09.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Hauser) Predigtreihe: Abraham und Sara 10.00 Uhr Kinderkirche 19.00 Uhr Tic Tac - Jugendtreff Dienstag, 15. März 15.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus 17.00-18.30 Uhr MiniMäMa im Jugendraum 19.30 Uhr Kirchengemeinderatsitzung im Pfarrhaus Mittwoch, 16. März 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Kirchengemeinderatssitzung Am Dienstag, 15. März findet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderates im Pfarrhaus statt. Tagesordnung: 1. Andacht 2. Protokoll 3. Auflegung Haushaltsplan 4. KGR-Klausur in Urach 5. Ausflug Mitarbeiter 6. Termine an Ostern 7. Bekanntgaben und Anfragen Projektstart - Dauerausstellung im Pfarrhaus, Vortrag am 11. März Einladung zu einem Vortrag am Freitag, den 11. März um 20.00 Uhr im Gemeindesaal des Pfarrhauses in Suppingen. Pfarrerin Hauser wird an diesem Abend eine Projektidee vorstellen. Zum Reformationsjubiläum 2017 soll im Dachboden des Pfarrhauses in Suppingen eine Dauerausstellung eröffnet werden, die zuvor zusammen mit vielen Akteuren gestaltet wird. Arbeitstitel der Ausstellung ist: „Die Eine Welt – das Eine Christentum!? Beten und Handeln – weltweit.“ Zu diesem Abend sind alle herzlich eingeladen – unabhängig von Alter oder Konfession. Anschließend an den Vortrag besteht die Möglichkeit, dem ersten Vorbereitungstreffen beizuwohnen und Teil des Teams zu werden. Vor allen Dingen brauchen wir Menschen, die gerne sammeln.

Vlnr.: Bürgermeister Klaus Kaufmann, Ortsvorsteher Jochen Sinn, Stadtbrandmeister Gerhard Kölle, Andreas Wagner, Reiner Häberle, Daniel Siehler, Thomas Burkhardt, Abteilungskommandant Hans Peter Lamparter.

Männervesper am 18. März in der Lindenhalle Thema: Männer im Islam - Wie kann ein Miteinander gelingen Der Islam-Kenner und erfahrene Seelsorger Adnan Al-Masoud wird in seinem Referat auf Fragen des Zusammenlebens zwischen Christen und Muslimen eingehen. Unter anderem versucht er die unterschiedlichen Sichtweisen des Islam mit dem Koran und des Christentums mit der Bibel aufzuzeigen.

Machtolsheim

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Donnerstag, 10. März 2016

Was bedeuten diese unterschiedlichen Sichtweisen im alltäglichen Kontakt? Wie gehe ich mit muslimischen Arbeitskollegen/Nachbarn um? Im Hinblick auf die große Flüchtlingswelle ist dies ein sehr aktuelles Thema. Adnan Al-Masoud ist in Damaskus geboren. Er besuchte dort Koranschulen und studierte Geophysik. 1988 kam er nach Deutschland und absolvierte ein weiteres Studium zum EDVTechnikinformatiker. 1993 wurde er Christ. Adnan Al-Masoud ist verheiratet und hat fünf Kinder. Es erwartet sie ein interessanter Abend mit einem Referenten, der die gegensätzlichen Positionen von Islam und Christentum erläutert und gerne auf Fragen eingeht. Unkostenbeitrag Erw. 11 €, Jugendl. bis 18 Jahre 6 €. Evangelische Kirchengemeinde Pfarramt Suppingen-Machtolsheim Pfarrerin Sandra Hauser Rappengasse 2, 89150 Machtolsheim Telefon 07333 – 5396, Telefax 07333 – 923926 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Pfarramtssekretärin Helga Sautter-Schöll: Mo. und Mi. von 9 - 11 Uhr Pfarrerin Hauser: Mi. 8.30 - 10.30 Uhr ansonsten erreichbar in Suppingen unter Telefon 07333 922404

Landfrauenverein Osterbrunnen Am 16.03.2016 treffen wir uns ab 14.00 Uhr bei Elke Möschl um unseren Osterbrunnen vorzubereiten. Keine Gymnastik. Nähkurs Es findet nochmal an 5 Samstagen ein Nähkurs für Anfänger unter Leitung von Adelheid Wagner statt. Dieser beginnt am Samstag den 02.04.2016 um 14 Uhr bis 16 Uhr, Ohne Vorkenntnisse. Unkosten 40.00 € Mitzubringen: Funktionsfähige Nähmaschine und Nähutensilien (Spulen, Faden, Scheren) Anmeldung bis 24.03.2016 bei A. Wagner Tel 07333/3197 oder e-mail [email protected] Filmabend Am 21.03.2016 findet um 20.00 Uhr ein Filmabend über den ALB-DONAU-KREIS statt. Brigitte Huober zeigt uns einen Film über Land und Leute im ALB-DONAU-KREIS in den 70er Jahren, von Eugen Sauter und Hans Klefe. Es sind alle eingeladen auch Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldung bis 18.03.2016 bei A. Wagner Tel. 07333/3197

Vereinsnachrichten Neuapostolische Kirche Machtolsheim Samstag, 12. März 10.00 Uhr Kinderchorprobe in Ulm-West Sonntag, 13. März 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Sonntagsschule 9.30 Uhr Gottesdienst für die Jugend des Bezirkes mit Bezirksältesten Bolz in Ulm-Ost (anschließend Sonntag der Jugend) Montag, 14. März 20.00 Uhr Jugendabend 20.00 Uhr Bezirksorchesterprobe in Ulm-West Dienstag, 15. März 20.00 Uhr Chorprobe Mittwoch, 16. März 20.00 Uhr Gottesdienst

Kirchenchor Machtolsheim Jahreshauptversammlung Bei der Jahreshauptversammlung des Kirchenchors am Samstag, 27. Februar 2016 konnten langjährige Sängerinnen und Sänger geehrte werden. Für 50 Jahre Sängerin im Kirchenchor konnte Vorstand Richard Frasch Anne Haßler ein Dankesschreiben vom Verband evangelischer Kirchenmusik Württemberg, sowie ein Anerkennungsschreiben mit Urkunde vom Verband für Kirchenmusik in Deutschland überreichen. Chormitglieder Ursula Schmid und Hans Ruhland sind jeweils 45 Jahre, Birgit Dick und Gisela Schwenkschuster jeweils 20 Jahre im Kirchenchor. Alle Jubilare erhielten vom Chor ein Geschenk. Freitag, 11. März 2016 20.00 Uhr Chrorprobe im Gemeindehaus

Schützenverein Ordentliche Jahreshauptversammlung am 12. März 2016 Zur diesjährigen ordentlichen Jahreshauptversammlung am Samstag, den 12. März 2016 um 20:00 Uhr im Vereinsheim sind alle Mitglieder und Interessierten herzlich eingeladen. Qualifikationsschießen zur Bezirksliga im Luftgewehr Am vergangenen Sonntag, den 06.03.2016 fuhr unsere erste Mannschaft zum Relegationsschießen nach Altheim/Weihung. Es ging zum zweiten Mal in der Vereinsgeschichte seit 1923 um den Aufstieg in die Bezirksliga. Dort durften sich 7 Top Luftgewehr Mannschaften im direkten Vergleich beweisen und um den Aufstieg in die Bezirksliga schießen. Um 8.15 Uhr startete der erste Durchgang mit unserer ersten Mannschaft. Dieser Durchgang wurde „gut“ beendet, aber nicht mit Bestleistung. Kraiß Oliver – 382 Ringe Lehner Jürgen – 369 Ringe Kraiß Jochen – 369 Ringe Kraiß Achim – 367 Ringe Schwenkschuster Uwe – 351 Ringe Der zweite Durchgang startete um 12.15 Uhr und wurde ebenfalls nicht mit Bestleistung, aber mit moralischer Unterstützung durch unseren Sportleiter Kraiß Steffen beendet. Kraiß Achim – 374 Ringe Kraiß Oliver – 371 Ringe Lehner Jürgen – 371 Ringe Kraiß Jochen – 369 Ringe Schwenkschuster Uwe – 355 Ringe

22 Somit haben sie den Aufstieg in die Bezirksliga leider knapp verpasst. Luftgwehrsaison 15/16 ist beendet Kreisoberliga Machtolsheims Top Schützen erreichten den ersten Platz ungeschlagen und sind Meister in der Kreisoberliga. Den Aufstieg in die Bezirksliga wurde im Qualifikationsschießen leider nicht erreicht. Kreisliga In der A-Klasse hat unsere 2. Mannschaft den ersten Platz knapp verpasst und musste sich mit einem zweiten Platz und einer Gesamtringzahl von 8596 Ringen zufrieden geben. Ebenfalls in der A-Klasse ist unsere 3. Mannschaft auf einem 16ten Platz mit 8307 Ringen im sicheren Mittelfeld gelandet. In der B-Klasse wurde unsere 4. Mannschaft mit großem Abstand auf Platz zwei „MEISTER“ mit einer Gesamtringzahl von 8407 Ringen und ist somit direkt Aufgestiegen in die A-Klasse. Ebenfalls in der B-Klasse ist unsere älteste, auch 7/13 genannte 5. Mannschaft auf einem sicheren 17ten Platz mit 7219 Ringen gelandet.

Donnerstag, 10. März 2016

SV Machtolsheim Jahreshauptversammlung am 11. März 2016 Der Sportverein Machtolsheim lädt recht herzlich zur ordentlichen einberufenen Jahreshauptversammlung am Freitag, den 11. März 2016 um 20:00 Uhr in das Sportheim Machtolsheim ein. Tagesordnung zur ordentlich einberufenen Jahreshauptversammlung: 1. Bericht des Vorsitzenden 2. Bericht der Schrift-und Protokollführer 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Spiel-und Tätigkeitsberichte der Abteilungen 6. Entlastungen 7. Wahlen 8. Verschiedenes- Anträge und Wünsche Dienst im Sportheim Freitag 11. März 2016 (Jahreshauptversammlung) Hascher Peter, Burkhardt Alexander Sonntag 13. März 2016 Frauenfußball-Abteilung

Jugendklasse Mannschaft 1 belegte den 8. Platz mit 6227 Ringen, Mannschaft 2 belegte den 10. Platz mit 6130 Ringen. Beide Mannschaften sind in der ersten Hälfte der Tabelle und durch disziplinierteres Training ist ein Platz an der Spitze ganz gut möglich.

AH-Abteilung

KK-Training Am kommenden Sonntag ab 9:30 Uhr wird Kleinkaliber trainiert. Aktive Schützen sind Herzlich eingeladen.

Jugendfußball

Dienst am Wochenende 11.03. - 13.03.2016 T. Schmidt, B. Burkhardt

Schwäbischer Albverein Junge Familien Am 13.3.2016 startet unsere Saison mit einer Wanderung in Lauterach. Dort halten wir Ausschau nach Märzenbecher und Kelchbecherlinge. Dauer ca 2 Stunden. Nicht kinderwagentauglich. Kosten: 2,00 €/Pers. – Mitglieder frei. Für die Kinder empfehlen wir Wechselklamotten mitzunehmen. Abfahrt: 13:00 Uhr am Vereinsheim. Für weitere Fragen einfach melden. Wanderführer: Brigitte + Jürgen Frasch, Tel. 954887 Der Schwäbische Albverein Machtolsheim lädt zu seiner Seniorenwanderung ein Zu unserer ersten Seniorenwanderung am 16. März 2016 laden wir alle Wanderfreunde herzlich ein. Wir wandern bei Bad Überkingen. Die Wanderzeit beträgt ca 2 Stunden. Höhenunterschied ca. 60 Meter. Neue Wanderer sind immer herzlich willkommen. Abfahrt ist um 13.30 Uhr am Vereinsheim in Machtolsheim Näherer Informationen erhalten Sie bei Dieter Reiff unter der Nummer: 07333/3534

Machtolsheim

Freitag, 11. März 2016, KEIN Training Wir treffen uns zur Jahreshauptversammlung um 20.00 Uhr im Sportheim

D-Junioren Hallenturnier der SGM Scharenstetten 06.03.2016 Das erste Match dieses Turniers gegen die starken Junginger ging mit 3:6 nicht so, wie es gehen sollte. Gegen die SGM Beimerstetten/Weidenstetten sah es mit 6:0 wieder richtig gut aus. Den späteren Turniersieger und Gastgeber SGM Scharenstetten I unterlag unser Team trotz guter Leistung und hohen körperlichen Einsatz mit 0:3. Als 3. der Gruppe A musste unser Team sich mit dem 3. der Gruppe B, der 2. Mannschaft der SGM Scharenstetten streiten: Sieben (!) mal netzten unsere Kicker im Tor des Gastgebers ein. Es wäre wohl mehr drin gewesen, als der 5. Platz... Bambini Hallenturnier der SGM Scharenstetten / Tomerdingen / Dornstadt Am Sonntag, 28.02.2016 reisten unsere kleinsten Kicker zum Hallenturnier nach Dornstadt. Gespielt wurde in einer Vierergruppe Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel. Von Anfang an waren alle sehr konzentriert beim Spiel und machten den Gegnern wo es ging den Ball streitig. Allerdings trauten sie sich beim Torabschluss zu wenig zu, weshalb die Punkteausbeute in der Vorrunde noch sehr spärlich ausfiel (0:0 gegen Dornstadt/Bollingen, 0:1 gegen Lonsee und 0:0 gegen Scharenstetten/Tomerdingen). Im Rückspiel gegen Dornstadt gelang Julia dann das erste Tor des Tages zum 1:1 Endstand. Im zweiten Spiel gegen Lonsee traf Fynn dann zur verdienten 1:0 Führung. Leider konnte Lonsee kurz vor Schluss noch zum 1:1 ausgleichen. Im letzten Spiel platzte dann doch noch der Knoten und Max F. traf gleich drei mal beim verdienten 3:0 Sieg gegen Scharenstetten. Aufgrund der guten Defensive mit den wenigsten Gegentoren reichte es am Ende zum zweiten Platz.

Feldstetten

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Donnerstag, 10. März 2016

Es spielten: Bruno Schulz, Max Fricker, Paul Guber, Fynn Röscheisen, Laura Rampmaier, Jan Fink, Julia Ruhland und Nick Reule

Frauengymnastik Am Dienstag, 15.03.2016 findet um 19.00 Uhr wieder Gymnastik in der Lindenhalle statt.

Volleyball Erfolgreiche Saison endet Vergangenen Sonntag hatten die Volleyballerinnen des SVM ihr letztes Spiel der Saison. Gut gelaunt und voller Elan bestritten die Damen ihr letztes Heimspiel und gewannen gegen den SSV Ulm 2 locker mit 3:1 und gegen den VSG Bellenberg/Vöhringen ganz klar mit 3:0. Vielen Dank an alle Fans, die für super Stimmung gesorgt haben! Aktuell stehen die Machtolsheimerinnen auf einem hervorragenden 2. Tabellenplatz und haben somit gute Chancen auf einen Relegationsplatz, um für einen Aufstieg in die Bezirksliga zu kämpfen. Leider hat der SSV Ulm 2 noch ein Spiel zu bestreiten und könnte somit die Machtolsheimer Damen noch überholen. Nun heißt es abwarten und hoffen.

FELDSTETTEN Mülltermine Gelber Sack Am Montag, 14. März 2016 wird wieder der Gelbe Sack abgeholt. Hausmüllabfuhr Am Mittwoch, 16. März 2016 findet wieder die Hausmüllabfuhr statt. Öffnungszeiten Rathaus Feldstetten Ortsvorsteherin Elisabeth Enderle Sekretärin Frau Varli Bei der Hülbe 19, 89150 Feldstetten Telefon 0 73 33 / 55 28, [email protected] Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 19.00 – 20.00 Uhr

Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Feldstetten Donnerstag, 10. März 2016 17.30 Uhr Mädchenjungschar I Klasse 3 + 4 Freitag, 11. März 2016 17.00 Uhr Schlümpfe-Jungschar Klasse 1 + 2 Wir wollen gemeinsam basteln. Dafür brauchen wir etwas mehr Zeit, deshalb treffen wir uns schon um 17.00 Uhr.

Bitte denkt auch daran, Kleider anzuziehen, die schmutzig werden können. 19.00 Uhr junger Jugendkreis 20.00 Uhr Jugendkreis Sonntag, 13. März 2016 – Konfirmation – 9.15 Uhr Gebet in der Sakristei 9.30 Uhr Festgottesdienst St. Galluskirche mit heiligem Abendmahl (Einzelkelch / Traubensaft) Diese Konfirmanden werden von Pfarrer Philipp Geißler eingesegnet: Moritz Bohnacker, Selina Erne, Felix Gekeler, Hanna Häberle, Lea Hirning, Niklas Mack, Joshua Söll, Kerstin Wagner Montg, 14. März 2016 17.45 Uhr Bubenjungschar I Klasse 3 + 4 18.00 Uhr Bubenjungschar II Klasse 5 – 7 20.00 Uhr Gebetskreis Dienstag, 15. März 2016 18.00 Uhr Mädchenjungschar II Klasse 5 – 7 19.30 Uhr Frauenkreis Gemeindehaus „Was ist Glück?“ – Referentin Frau Diana Baumeister 19.30 Uhr öffentliche Kirchengemeinderatssitzung Gemeindehaus Tagesordnung: 1. Andacht 2. Blitzlicht „Wo ich herkomme ...“ 3. Protokoll der letzten Sitzung 4. Festlegung der Tagesordnung 5. Rückblick Bibelwoche 2016 6. Planung Bibelwoche 2017 7. Referent Mitarbeiterabend 3. Juni 8. Informationen vom Jugendausschuss 9. Homepage (Information) 10. Planung Limafest 11. Treff unterm Turm 12. Sonstiges 14. Blitzlicht „Wie habe ich die Sitzung empfunden?“ Mittwoch, 16. März 2016 18.00 Uhr Kinderkirchvorbereitung 19.30 Uhr Jungenschaft Donnerstag, 17. März 2016 17.30 Uhr Mädchenjungschar I Klasse 3 + 4 Hinweis: Am 10. März 2016 veranstaltet die Kirchengemeinde Zainingen einen Israel-Info-Abend mit Doron Schneider. Dazu wird herzlich eingeladen. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr in der Martinskirche in Zainingen. Konfirmation 2016 Am Sonntag, 13. März ist in diesem Jahr die Konfirmation in Feldstetten. Der Gottesdienst beginnt um 9.30 Uhr. Hausabendmahl in der Karwoche Pfarrer Philipp Geißler bietet in der Karwoche die Möglichkeit, Hausabendmahl zu feiern. Wenn Sie das gerne möchten, melden Sie sich bitte im Pfarramt (Telefon 6746) und vereinbaren Sie einen Termin. Bitte weisen Sie auch Nachbarn/Familienangehörige, die nichtmehr am Gottesdienst teilnehmen können, darauf hin. Evangelische Kirchengemeinde Feldstetten Pfarramt Feldstetten Pfarrer Philipp Geißler Erlenstraße 7, 89150 Feldstetten

24 Telefon 0 73 33 / 67 46 [email protected] Sprechzeiten Pfarramtssekretärin: Frau Baumann: Mo. 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag, 10. März 2016

Feldstetten

Nächste Probe Am kommenden Donnerstag findet unsere Probe wie gewohnt um 20.00 Uhr im Musikerheim statt.

Schwäbischer Albverein Förderverein Grundschule Feldstetten Mitgliederversammlung Im Jahr 2015 hat der Förderverein der Grundschule Feldstetten seinen 5. Geburtstag gefeiert. Dazu gab es Anerkennung aus den Reihen der Mitglieder über das ehrenamtliche Engagement der Vorstandschaft in den vergangenen Jahren. Die 1. Vorsitzende A. Oesterle gab zu Beginn einen Rückblick auf das Vereinsjahr 2015. Schriftführerin D. Siehler berichtete über die in diesem Zeitraum abgehaltenen Vorstandssitzungen. Schatzmeister J. Jooß erklärte die finanzielle Situation des Vereins. Rund 280 Mitglieder hat der Förderverein derzeit und ist finanziell gut aufgestellt um die Grundschule in Feldstetten und somit die Schulkinder dem Vereinszweck entsprechend auch in Zukunft zu unterstützen und zu fördern. Die Kassenprüfung durch O. Steinhart ergab keinerlei Beanstandungen. Die gesamte Vorstandschaft wurde von den Mitgliedern entlastet. Auf der Tagesordnung stand auch die Wahl eines Beisitzers, da bisheriger Beisitzer Carsten Jooß aus beruflichen Gründen seinen Rücktritt erklärt hatte. Frau Stefanie Kluzniok hat sich für dieses Amt zur Wahl gestellt und wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig für ein Jahr gewählt bis zu den nächsten Vorstandswahlen 2017.

Frauenchor Feldstetten

Märzenbecherwanderung Zu unserer Märzenbecherwanderung am Sonntag, 13. März 2016, laden wir alle Wanderfreunde herzlich ein. Abfahrt um 13:00 Uhr an der Volksbank. Eine Einkehr ist vorgesehen. Wanderführer: Georg Oesterle Seniorenwanderung Zur Märzenbecherwanderung bei Sotzenhausen am Donnerstag den 17. März 2016 wird herzlich eingeladen. Abfahrt ist um 13.30 Uhr am alten Rathaus. Wanderführer: G. und W. Kölle Markungsputzete - wir räumen den Müll weg! Am Samstag, 2. April 2016 findet wieder die Markungsputzete statt. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr an der Delauhalle. Wenn möglich bitte einen Eimer und Handschuhe mitbringen. Es gibt im Anschluss an die Aktion ein Vesper. Über viele Helfer würden wir uns freuen! lmpressum Herausgeber: Stadtverwaltung Laichingen, 89150 Laichingen, Telefon 07333 / 8537, Telefax 07333 / 8525, E-mail [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Klaus Kaufmann Für den Anzeigenteil: SZ Laichingen, Marktplatz 25/1 89150 Laichingen Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim

Gesamtprobe Am Montag, den 14.03.2016 findet die Probe des Gesamtchores statt.

Musikverein Feldstetten Jahreshauptversammlung am 18. März Unsere diesjährige Hauptversammlung findet am Freitag, den 18. März 2016 um 19:30 Uhr im Musikerheim statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht des Dirigenten 6. Bericht des Jugendleiters 7. Entlastungen 8. Wahlen 9. Termine und Veranstaltungen 10. Verschiedenes Zu diesem Abend laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder, unsere Ehrenmitglieder sowie alle Gönner unseres Vereins herzlich ein.

Das Amtsblatt erscheint wöchentlich am Donnerstag. Anzeigenschluss ist Freitag, 12.00 Uhr Redaktionsschluss ist am Montag, 12.00 Uhr Notwendige Änderungen und Kürzungen bleiben der Redaktion vorbehalten.

Ihr neuer Ansprechpartner für Anzeigen und Beilagen im Amtsblatt Laichinger Nachrichten: Anzeigenschlu g uss: Frreitag g Vorwo Vo orwoche 12.00 Uhr

Ve era Epple 07333 9657-12 Heike Tegtmeyer Tegtmeyer 07333 9657-13 [email protected] Wir beraten Sie gerne!

LLiebe i e b e Mitbürgerinnen M i t b ü r g e r i n n e n und u n d Mitbürger, Mitbürger, am Sonntag, 13. März 2016, wird in BadenBaden-Württemberg ttemberg ein neuer Landtag gewählt. Wahlrecht und unterstützen Sie Bitte nutzen Sie ihr Wahlrecht unseren jungen, dynamischen Kandidaten

Man M a n uuel e l Hagel Hagel bewährte te Arbeit unseres Er will die langjährige, bewähr bisherigen Landtagsabgeordneten KKarl a r l TTraub r a u b fortsetzen. Seine Ziele sind insbesondere: Z – ein ländlicher Raum mit Zukunft: gute te ärztliche Versorgung, ersorgung, schnelles Internet, Unterstützung der Landwirtschaft Landwir tschaft und Sicherung der Nahversorgung F –junge Menschen, Senioren, aber auch Familien sollen sich hier bei uns wohl fühlen – die Polizei verstärken en und sicher ausstatten, sowie Einbruchskriminalität bekämpfen – solide Finanzen statt Verschuldung V – Anerkennung ennung und Förderung des Ehrenamts Wir rufen auch zu einem entschiedenen Einsatz gegen rechtsradikales Gedankengut Gedank auf! Deshalb bitten wir um Ihr Vertrauen V für M Manuel a n u e l Hag H a ggel e l und die CCDU. DU Ihr CDU-Stadtverband Stadtverband Laichingen

Unser nser Prämienpartner:

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