KfW-Energieeffizient Sanieren

KfW-Energieeffizient Sanieren Überblick Allgemeine Informationen Ziel des Programms ist die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen/ Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Contracting-Geber (Investor). Auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) wird für Wohngebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde, die energetische Sanierung wie folgt gefördert: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115, Denkmal über Maßnahmepakete (Heizungs- und Lüftungspaket) mittels Einzelmaßnahmen Nicht gefördert werden: durch Ausbau/Erweiterung von vormals nicht beheizten Räumen erstehende neue Wohneinheiten (Förderung über Energieeffizient Bauen ), außer es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäude bzw. Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser Erläuterungen und technische Mindestanforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern sowie den Einzelmaßnahmen (z. B. für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz geltende Ausnahmeregelungen) finden Sie in den Anlagen "Technische Mindestanforderungen", "Liste förderfähigen Kosten" und "Liste der Technischen FAQ". Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geführten Personen. Bei der Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist ein Sachverständiger für Baudenkmale einzubinden. Die vom Sachverständigen erbrachten Leistungen im Rahmen der Planung und begleitenden Durchführung sind zu dokumentieren und die Unterlagen aufzubewahren.

Wir unterstützen Sie bei der energieeffizienten Sanierung Eine energieeffiziente Sanierung schont die Umwelt und reduziert gleichzeitig Ihre Betriebskosten. Entsprechende Investitionen können sich daher bereits nach kurzer Zeit finanziell lohnen.

Letzte Änderung: 01.02.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 5

KfW-Energieeffizient Sanieren

Mit dem Programm „KfW – Energieeffizient Sanieren“ kann Ihr Unternehmen von attraktiven Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Wohnraum zum KfW-Effizienzhaus oder für eine energetische Einzelmaßnahme profitieren. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihr Sanierungsvorhaben besten Förderkonditionen zu erhalten. Die Förderung ist umso größer, je besser der Effizienzhaus-Standard der Immobilie nach der Sanierung ist. Informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot für energieeffizientes Sanieren und nutzen Sie gerne unsere Beratungsangebote.

Wer wird gefördert Alle Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die sich eine bestehende Immobilie kaufen und diese entsprechend sanieren wollen.

Was wird gefördert Die Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel der Energieeinsparung / CO2-Minderung. Es werden die KfW-Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen unterstützt.

Voraussetzungen Die energetisch hochwertige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie mittels Einzelmaßnahmen muss bestimmte Kennzahlen, die Sie bitte den ausführlichen Unterlagen entnehmen, erreichen. Ziehen Sie daher bitte frühzeitig einen Sachverständigen aus der oben genannten Expertenliste bei der Planung Ihres Vorhabens zu Rate. Bei der Förderung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, zu einem sonstigen KfWEffizienzhaus sowie von Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen sind ausschließlich die in der Expertenliste für die Bundesprogramme unter www.energie-effizienz-experten.de geführten "Sachverständigen für Baudenkmale" zugelassen. Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung bzw. der Beginn der Sanierungsmaßnahme. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Konditionen Konditionen Darlehenshöhe

Höchstbetrag

Details bis zu 100% der förderfähigen Kosten

EUR 100.000 je Wohneinheit (Effizienzhaus)

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KfW-Energieeffizient Sanieren

Konditionen

Details EUR 50.000 je Wohneinheit (Einzelmaßnahmen inklusive Heizungs- und Lüftungspaket)

Sollzinsbindung

Sollzinssatz

Auszahlung

10 Jahre

Der Sollzinssatz entsprich dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW. 100% Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage. Abgerufene Beträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig dem Verwendungszweck zuzuführen, eine Überschreitung der Frist führt zu einem Zinszuschlag.

Bearbeitungsgebühr

Rückzahlung

Tilgung

Bereitstellungszinsen

Sicherheiten

Laufzeit / Tilgungssatz

Keine

monatlich in gleich hohen Annuitäten

Während der ersten Sollzinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen von mindestens 1.000 EUR zu den jeweiligen Zahlungsterminen kostenfrei möglich. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. bankübliche Sicherung durch Grundschulden

Maximal 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

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KfW-Energieeffizient Sanieren

Konditionen

Details Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig.

Tilgungszuschuss

Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt (in % des Zusagebetrages): KfW-Effizienzhaus 55: 27,5% KfW-Effizienzhaus 70: 22,5% KfW-Effizienzhaus 85: 17,5% KfW-Effizienzhaus 100: 15,0% KfW-Effizienzhaus 115: 12,5% KfW-Effizienzhaus Denkmal: 12,5% Heizungs- und Lüftungspaket: 12,5% Einzelmaßnahmen: 7,5%

Ablauf / Verfahren Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Verfahrensablauf Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.

Rechtsgrundlagen / Infoblätter Merkblatt KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Anlage Technische Mindestanforderungen Anlage Liste der förderfähigen Maßnahmen Anlage Liste der Technischen FAQ Allgemeine Bestimmungen für Endkreditnehmer

Kosten Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.

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KfW-Energieeffizient Sanieren

Zweckbindungsfrist Zweckbindungsfrist.

Formulare / Downloads Antragstellung für vermietete Wohnimmobilien Erforderliche Unterlagen stimmen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Bereichs Mietwohnungsbau ab ( ). Wohnungsbau Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum - 69009 KfW Online-Bestätigung zum Antrag Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz Nachweis der Identität entweder durch a) persönliche Legitimation mittels Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gegenüber einem SAB-Mitarbeiter oder b) Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte - 60311 durch einen zuverlässigen Dritten (z.B. Notar) Geldwäsche Infoblatt - 65222 Geldwäsche Ermittlung Wirtschaftlich Berechtigter nat.Person Anlage 1 - 65222-1

Mittelabruf Wohnungsbau Auszahlungsantrag - 60108 Wohnungsbau Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) - 61250

Verwendungsnachweis (nach Abschluss aller Maßnahmen) Wohnungsbau Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) - 61248 Darlehen Verwendungsnachweis Rechnungsaufstellung - 61249 KfW-Online-Bestätigung nach Durchführung

Kontakt Servicecenter 0351 4910 - 4920 0351 4910 - 21015 Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr E-Mail

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