innen der E-Phase und 9. Klassenstufe

Schullaufbahnberatung Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler/innen der E-Phase und 9. Klassenstufe 09.02.2017 Abitur an der Ziehenschule ...
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Schullaufbahnberatung

Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler/innen der E-Phase und 9. Klassenstufe 09.02.2017

Abitur an der Ziehenschule – Was sonst!

Abitur Schulischer Teil der FHR Zulassung zur Q-Phase Versetzung in die E-Phase

Abitur an der Ziehenschule – Oder was sonst?

Worum geht es heute? •

Zulassungsbedingungen zur Q-Phase



Schulabschlüsse neben dem Abitur



alternative Möglichkeiten der Schullaufbahn 

bei drohender Nichtzulassung aufgrund von schulischen Problemen



bei geringer Lernmotivation aufgrund von Orientierungslosigkeit die berufliche Zukunft betreffend



wenn es bereits konkrete Berufswunschvorstellungen gibt

Leistungsstand am Ende der E1 Halbjahreszeugnis (E1-Zeugnis): 

 



ein Fach/mehrere Fächer unter 05 Punkten oder nur schwach ausreichende Leistungen in mehreren Fächern oder/und hohe Fehlzeiten

Zulassung zur Qualifikationsphase ist somit zum jetzigen Zeitpunkt gefährdet

 Fehlzeiten

vermuten

lassen Schul- bzw. Motivationsprobleme

Zulassung zur Q-Phase •

erfolgt auf der Grundlage der Leistungen in E2 



Warntermin (Mitte Mai) / Zulassungskonferenz (21. Juni)

keine Zulassung erfolgt bei: 

ein Fach mit 00 P.



drei Fächer unter 05 P.



zwei Hauptfächer unter 05 P. 

ein HF unter 05 P. kann ausgeglichen werden durch ein HF mit mindestens 10 P. o. zwei HF mit mindestens 07 P.



ein NF kann ausgeglichen werden durch ein NF/HF mit mindestens 10P. oder zwei NF/HF mit mindestens 07 P.

Zulassung zur Q-Phase •

Zulassung erfolgreich  

Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss Besuch der Q-Phase Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (frühestens nach Q1/Q2)  Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) 



Zulassung nicht erfolgreich !!!

Zulassung nicht erfolgreich!!! •

Abitur an der Ziehenschule gefährdet



keine Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) 



Möglichkeit der Gleichstellung durch die Zulassungskonferenz (Anwendung der Versetzungsbestimmungen der Realschule)

Möglichkeit der Wiederholung der E-Phase, aber:  

Oberstufe muss in max. vier Jahren absolviert werden keine Wiederholungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die bereits die 9. Klasse wiederholt haben

Zulassung nicht erfolgreich!!!

Schülerinnen und Schüler, die die E-Phase oder die 9. Klasse bereits wiederholt haben, müssen bei Nichtzulassung das Gymnasium verlassen und haben nach 11 Schuljahren ggf. nur einen Hauptschulabschluss erworben.

Alternative Wege Wechsel auf ein anderes (berufliches) Gymnasium, eine Realschule, eine Gesamtschule

Duale Ausbildung

E-Phase

Wechsel auf eine Fachoberschule (FOS)

Wechsel in alle weiterführenden Bildungsgänge, für die eigentlich der mittlere Abschluss Voraussetzung ist

Welche schulischen Alternativen erscheinen sinnvoll? anderes Gymnasium:  gleiche Anforderungen (Landesabitur!!!) Berufliches Gymnasium:  ähnliche Lehrpläne, keine 2. Fremdsprache erforderlich, berufsfeldbezogene Wahl des 2. LK Realschule/Gesamtschule:  Realschulprüfung in der 10. Klasse, weiterer Schulwechsel nach einem Jahr Fachoberschule (FOS):  Entscheidung für eine bestimmte Fachrichtung  Abschluss Fachabitur

Fachabitur an einer FOS /Form A •

Wahl eines Schwerpunktes bei der Bewerbung 



Dauer : 2 Jahre  





Klasse 11: Unterricht und Praktikum an drei Tagen/Woche Klasse 12: Vollzeitunterricht Fächer: D, M, E, PW, Nawi, Religion/Ehtik, Sport und schwerpunktbezogene berufliche Fächer

Ziel: Fachhochschulreife (Fachabitur)  



Fachrichtung Gesundheit, Gestaltung, Technik, Wirtschaft

Möglichkeit des Studiums an einer Fachhochschule oder an einer Universität in Hessen in einem gestuften Studiengang Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss bei Versetzung in die Klasse 12

Zulassungsvoraussetzung für die FOS: 

Versetzung in die E-Phase einer gymnasialen Oberstufe

Was ist zu tun?



dringende Empfehlung zur Neuorientierung/Angebot der persönlichen Beratung bei Wiederholern



Empfehlung des Gesprächs in der Familie und mit den entsprechenden Fachlehrern bei erstmaliger Versetzungsgefährdung

Was ist zu tun?

Frist für Abgabe von Bewerbungen für Berufliche Schulen:

15.02.2017 (an die Studienleitung der Ziehenschule)

Bewerbungsunterlagen für FOS • • • • • •



• •

Formblatt der Schule/des Schulamtes Angabe des Berufsfeldes/Schwerpunktes Anschreiben, Lebenslauf mit Foto die zwei letzten Zeugnisse Eignungsfeststellung der abgebenden Schule Bescheinigung über Schullaufbahnberatung (Schule oder Arbeitsagentur) Zusage für einen Jahrespraktikumsplatz (01.08.2017 bis vorletzte Woche vor den Sommerferien 2018) – kann nachgereicht werden Erklärung, ob oder ggf. wann/wo schon eine FOS besucht wurde (Gesundheitszeugnis/Eignungstest)

Information und Beratung •

http://www.schulamt-frankfurt.hessen.de



Agentur für Arbeit Frankfurt am Main Fischerfeldstr. 10-12 www.arbeitsagentur.de



Berufsinformationszentrum Main-BiZ 069 2171-2222 [email protected]



Berufsberatung 0800 4 5555 00 [email protected]

Beratung an der Ziehenschule • • • •

Schullaufbahnberatung Eignungsfeststellung / Beratungsbescheinigung Abschlusszeugnis Bewerbung für die FOS

[email protected] (Studienleitung und Schullaufbahnberatung)