Inhaltsverzeichnis Kapitel 2

Inhaltsverzeichnis Kapitel 2 zur Gesamtübersicht Kapitel 2 Das Finanzamt Trier von 1919 bis 1945 .....................................................
Author: Gerhardt Linden
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Inhaltsverzeichnis Kapitel 2

zur Gesamtübersicht

Kapitel 2

Das Finanzamt Trier von 1919 bis 1945 ......................................................... 32

1.

Die Weimarer Republik ................................................................................... 32

2.

Die Hitlerzeit...................................................................................................... 35

3. 3.1 3.2

Der Standort des Finanzamtes......................................................................... 37 St. Barbara-Ufer 2 37 Dampfschiffstraße 3 39

4.

Der Vorsteher und das Personal...................................................................... 40

5.

Betriebsausflug.................................................................................................. 42

31

Kapitel 2 1.

Das Finanzamt Trier von 1919 bis 1945

Die Weimarer Republik

Die Finanzlage des Deutschen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg war katastrophal. Der enormen Schuldenlast und einer entwerteten Mark standen Ausgaben in kaum vorstellbarer Höhe für die Demobilmachung, den Unterhalt der Besatzungstruppen im Westen und die von den Siegermächten geforderten Reparationen gegenüber. Diesen gewaltigen finanziellen Lasten konnte das Reich nur durch eine radikale Finanzreform entgegentreten. Nach den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war es mit der konservativen Finanzpolitik des Kaiserreiches vorbei. Eine Koalition aus SPD, Zentrum und den Linksliberalen entmachteten die Bundesländer weitgehend und installierten das Reich als Steuersouverän. Dies war allein schon mit den veränderten Verhältnissen des Finanzbedarfs zu begründen. Während das Reich 1914 noch einen Finanzbedarf von 40 % der Steuereinnahmen in Deutschland hatte und auf die Länder und Gemeinden 60 % entfielen, änderte sich dies ab 1919 dramatisch. Auf das Reich entfielen jetzt 75 % und nur 25 % auf die Länder |< und Gemeinden. Eingedenk dieser Veränderungen erklärte der damalige Finanzminister und Zentrumspolitiker Matthias Erzberger : „Bei einer solchen Verschiebung des Bedarfs ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch eine Verschiebung hinsichtlich der praktischen Steuergewalt eintritt, dass das Reich die Verfügungsgewalt über alle wichtigen Steuern erhält und seinerseits dann für den Bedarf der Länder und Gemeinden sorgt.“ Am 19. August 1919 wurde schließlich die Reichsverfassung verabschiedet und mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 die Reichsfinanzverwaltung eingerichtet.

Matthias Erzberger

Damit endete in Norddeutschland die überkommene Steuererhebung durch Beamte der inneren Verwaltung, während die in Süddeutschland bestehende Fachverwaltung für Besitzund Verkehrssteuern im wesentlichen das Vorbild für die neuen Finanzämter war. An der Spitze stand das Reichsfinanzministerium. Die mittlere Ebene bildeten 26 Landesfinanzämter. Ihnen oblag die Leitung der Steuer- und Zollverwaltung. Den Landesfinanzämtern waren als lokale Dienststellen 987 Finanzämter unterstellt. Das Finanzamt Trier gehörte zum Land Preußen und war dem Landesfinanzamt Köln zugeordnet. Trier fungierte als Zentralfinanzamt hinsichtlich der Verwaltung der Gesellschaftsteuer, der Börsenumsatzsteuer, der Obligationensteuer und der Wechselsteuer für die Finanzämter Bernkastel, Birkenfeld, Bitburg, Prüm, Saarburg, Trier und Wittlich (RStBl Nr. 4 vom 16. Febr. 1925). Die Bezeichnung “Finanzamt“ stammt übrigens aus der badischen Steuerverwaltung und trat an |< die Stelle des preußischen Staatsteueramtes.

Behördenschild ab 1812

Behördenschild ab 1895 bis 1910

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Für die Finanzämter hatten die Länder 1919 durchgesetzt, dass deren Bezirke weitgehend mit den Bezirken der allgemeinen Verwaltung, den Landkreisen deckungsgleich war. Deshalb wich die Größe der Finanzämter häufig stark voneinander ab. Im Regierungsbezirk Trier war das Finanzamt Trier für die kreisfreie Stadt Trier und den Landkreis Trier zuständig, während ansonsten eine Übereinstimmung zwischen Finanzamtsbezirk und Landkreis bei Bernkastel, Bitburg, Daun, Prüm, Saarburg und Wittlich bestand. Die Reichsfinanzverwaltung gab sich jetzt auch eigene Insignien. Hier die Siegelmarken:

Siegelmarke von 1919 bis 1932

Siegelmarke von 1933 bis 1945

In den ersten Jahren litt die Reichsfinanzverwaltung unter Personalmangel. Durchschnittlich 5 % der Planstellen blieben unbesetzt. Auf weitere Planstellen wurden Beamte eingesetzt, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Für die Finanzämter war ein Personalbedarf von 30.000 Arbeitskräften errechnet worden, doch standen den Landesfinanzverwaltungen nur knapp 12.000 Kräfte zur Verfügung. Die fehlenden 18.000 Beamten und Angestellten wurden aus den Gemeindeverwaltungen, der inneren Verwaltung, der Justiz, der Reichsbahn und Post, dem Heer und der Marine aber auch aus der freien Wirtschaft, vorzugsweise aus Banken und Industrieunternehmen, angeworben. Neben dem organisatorischen Neuaufbau, war auch eine rechtliche Neustrukturierung erforderlich, denn die starke Zersplitterung von Steuerwesen und Steuerrecht im Deutschen Reich von 1871, die große Anzahl von Einzelsteuergesetzen des Reiches und der Länder, die jeweils besonderen und in vielen voneinander abweichenden Bestimmungen über den Behördenaufbau, das Steuerschuldrecht, das Steuerverfahrensrecht (Steuerermittlung, Steuerfestsetzung, Steuererhebung u. a.), das Steuerstrafverfahren und den Rechtsmittelzug erforderten dies. Auf Beschluss des Reichsschatzamtes (Vorgänger des Reichsfinanzministeriums) sollte deshalb zunächst ein Mantelgesetz geschaffen werden, in dem die allgemeinen und sich zum Teil widersprechenden Vorschriften der Einzelsteuergesetze zusammengefasst waren.

Enno Becker

Hiermit beauftragte man den Reichsfinanzrat Enno Becker, der innerhalb kürzester Zeit (17.11.1918 – Ostern 1919) ein allgemeines Steuergesetzbuch, die Reichsabgabenordnung, schuf. |