INHALTSVERZEICHNIS FEBRUAR 2017

Zoll | Außenwirtschaft Referentin Außenwirtschaft | Zoll Referent Ingrid Schatter Telefon: 07721 922-120 E-Mail: [email protected] Jörg Hermle Tel...
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Zoll | Außenwirtschaft Referentin

Außenwirtschaft | Zoll Referent

Ingrid Schatter Telefon: 07721 922-120 E-Mail: [email protected]

Jörg Hermle Telefon: 07721 922-123 E-Mail: [email protected]

INHALTSVERZEICHNIS

FEBRUAR 2017

IM BLICKPUNKT

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FIT FÜR DAS AUSLANDSGESCHÄFT – IHK-VERANSTALTUNGEN INFORMIEREN UND QUALIFIZIEREN GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN IN ÖSTERREICH: IHK-WORKSHOP INFORMIERT ÜBER MARKTERSCHLIEßUNGSPROJEKT IHK-AUßENWIRTSCHAFTSFORUM SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG IN DONAUESCHINGEN: NEUE STEUERREFORM IN KROATIEN AB DEM 01.01.2017

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LÄNDER UND MÄRKTE

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CCC: NEUE IMPLEMENTATION RULES FÜR BREMSSCHLÄUCHE CCC: MUSIKINSTRUMENTE, SOUND UND VIDEOEQUIPMENT BENÖTIGEN EINE CCC-ZERTIFIZIERUNG CHINA: NEUES ENERGIEEFFIZIENZ LABEL FRANKREICH- ANMELDUNG VON MITARBEITERN IM TRANSPORTGEWERBE ERLEICHTERUNGEN FÜR NICHT EU-BÜRGER BEI TÄTIGKEITEN IN FRANKREICH RECHT KOMPAKT FRANKREICH ARBEITGEBERSEITIGE KÜNDIGUNG AUS WIRTSCHAFTLICHEN GRÜNDEN SCHÄRFERE STRAFEN BEI GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG INDIEN: IMPLEMENTIERUNG DER GOODS AND SERVICE TAX (GST) – EMAILS VON INDISCHEN KUNDEN

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INDONESIEN: KONTROLLMAßNAHMEN BEI DER EINFUHR VON HOLZ UND HOLZPRODUKTEN INDONESIEN: KÜNDIGUNG DES INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MERKBLATT ZUM NEUEN ITALIENISCHEN ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ JAPAN: NEUES DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MEXIKO: FREIHANDELSABKOMMEN AUF DEM PRÜFSTAND USA: STIMMUNGSBILD DEUTSCHER FIRMEN IN DEN USA

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BW INTERNATIONAL

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AUFSICHTSRAT BERUFT NEUES MITGLIED DER GESCHÄFTSLEITUNG

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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER

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DEUTSCHES AUSLANDSMESSEPROGRAMM VERÖFFENTLICHT MARKTERKUNDUNGSREISE FÜR KMUS - KUBANISCHE LEBENSMITTEL- UND VERPACKUNGSINDUSTRIE

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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

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BAFA MIT NEUEM INTERNET-AUFTRITT. EXPORTKONTROLLE IM VERGLEICH: EU-USA CARNET ATA FÜR INDIEN MERKBLATT ZU ZOLLANMELDUNGEN - KEINE NEUAUFLAGE 2017 VERZICHT AUF SICHERHEITSLEISTUNG BEI GERINGEM ABGABENBETRAG MELDEPORTALS-MINDESTLOHN FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITSKRÄFTE STARTET ZUM 1. JANUAR 2017 ERLEICHTERUNGEN FÜR SCHIEDSVERFAHREN BEI GERINGEN STREITWERTEN REGISTRIERTER AUSFÜHRER FÜR DAS FREIHANDELSABKOMMEN MIT KANADA (CETA) KANADA IM FOKUS AUF DEM AUßENWIRTSCHAFTSFORUM DER IHK SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG ZOLLAUSSETZUNG TIPP - WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN: STUFENWEISER URSPRUNGSERWERB

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EU-NACHRICHTEN

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DIE STRATEGIE DER EU ZUM ZOLLRISIKOMANAGEMENT HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH EIN FEHLERHAFTES PRODUKT VERURSACHT WURDEN DIE IT-STRATEGIE DER EU IM HINBLICK AUF DEN UNIONSZOLLKODEX

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LITERATUR

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PETER TICHAUER: PERSPEKTIVENWECHSEL – CHINA: PERSONALFRAGEN ERSCHWEREN GESCHÄFTE DEUTSCHER FIRMEN CHINA: GESCHÄFTSKLIMA-UMFRAGE DER DEUTSCHEN HANDELSKAMMER NIEDERLANDE: PRAXISRATGEBER "INTERKULTURELL KOMPETENT UNTERWEGS IN DEN NIEDERLANDEN"

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INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN

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SACHBEARBEITUNG IM VERTRIEB, LOGISTIK, MARKETING ODER EINKAUF GESUCHT

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ANLAGEN

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VERANSTALTUNGSKALENDER/TERMIME/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: 09. Februar 2017 Sprechtag mit Euler Hermes, IHK 15. Februar 2017 Markerschließungsprojekt Absatzmarkt Österreich, IHK I AHK Österreich –Industriegüter/Dienstleistungen Zur besonderen Beachtung:

Die neue IHK-Außenwirtschaftsveranstaltungsbroschüre 1. HJ 2017 liegt vor. Sie kann kostenfrei bei der Redaktion angefordert werden. Bitte beachten Sie im Anhang dieser Außenwirtschaftsmitteilungen auch das Merkblatt zur Entsendung von Mitarbeitern nach Italien, z.B. für Montage oder Vertrieb. Vorausschau 03. April 2017 USA-Länderveranstaltung, IHK, BW-International 05. April 2017 Firmen-Inhouseberatung Tschechien, IHK-Region Schwarzwald-Baar-Heuberg 10. Mai 2017 Außenwirtschaftsforum (früher Zollforum), Donaueschingen Öffnungszeiten Fastnacht IHK Außenstelle Rottweil: 23. Februar bis einschließlich 28. Februar 2017 IHK Außenstelle Tuttlingen:27. und 28. Februar 2017 geschlossen. IHK Villingen: 27. und 28. Februar 2017 geschlossen. Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Marion Widy (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden.

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IM BLICKPUNKT Fit für das Auslandsgeschäft – IHK-Veranstaltungen informieren und qualifizieren Die gemeinsame Veranstaltungsbroschüre der zwölf baden-

württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) informiert über rund 350 Außenwirtschaftsveranstaltungen im ersten Halbjahr 2017. Erneut werden auch IHK-Unternehmerreisen und Seminare der IHKExportakademie aufgeführt.

Das Spektrum der Länder- und Fachveranstaltungen reicht von „Meldepflichten Frankreich“ und „Wirtschaftstag Indien“ über „Mitarbeiterentsendung USA“ und „Unternehmerreise: Süd-Brasilien“ bis hin zu "Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2016/2017" und "Warenursprung und Präferenzen". Eine elektronische Version steht Ihnen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. Das aktuelle Angebot an außenwirtschaftlichen IHK-Veranstaltungen in Baden-Württemberg finden Sie auch in unserer elektronischen Veranstaltungsdatenbank unter www.bw.ihk.de. Die Broschüre kann auch bei Jörg Hermle, Fachbereich International, E-Mail: [email protected], Tel. 07721 922-123 kostenfrei angefordert werden.

Geschäftsmöglichkeiten Markterschließungsprojekt

in

Österreich:

IHK-Workshop

informiert

über

Neue Märkte zu erschließen, das kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Möglichkeit für die regionalen Unternehmen sein, ihr Geschäftsfeld auszuweiten. Österreich ist dabei nicht nur aufgrund seiner räumlichen Nähe geradezu prädestiniert. Damit die Betriebe die Möglichkeiten in diesem Land kennen lernen können, stellt die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in einem kostenfreien Workshop am Mittwoch 15.Februar 2017, in der IHK in Villingen-Schwenningen das Projektkonzept für die Durchführung einer Kontaktbörsen in Österreich vor. Diese findet im Herbst in Wien statt. Die zweitägige Kontaktbörse veranstaltet die IHK in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer in Österreich mit Sitz in Wien. In dem Workshop erhalten die Unternehmen einen Überblick über die umfangreichen Marktchancen, die Österreich bietet. Darüber hinaus steht ein österreichischer Betreuer für intensive Einzelgespräche zur Verfügung. Dabei steht die Vermittlung von potenziellen Geschäftspartnern ebenso wie die laufende Beratung in juristischen Fragen während bzw. im Nachgang des Projekts im Vordergrund der Beratung. Die Unternehmen erhalten zudem die Gelegenheit, während der Kontaktbörsen mit ihren Produkten auf einer Tischmesse präsent zu sein. Österreich ist ein interessanter und kaufkräftiger Markt für Produkte und Dienstleistungen. Insbesondere die sehr guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Österreich bieten einen großen Vorteil für die regionalen Unternehmen, um geschäftliche Kontakte zu österreichischen Geschäftspartnern zu knüpfen. Nähere Informationen erteilt IHK-Außenwirtschaftsreferent Jörg Hermle, Telefon: 07721 922-123 bzw. per E-Mail: [email protected]. Die Ausschreibung und Anmeldebogen finden Sie im Anhang.

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IHK-Außenwirtschaftsforum in Donaueschingen:

Schwarzwald-Baar-Heuberg

Neues Format – noch mehr Nutzen für Ihr Unternehmen Vielleicht haben Sie es auch schon festgestellt, je enger die Welt zusammenrückt, desto unüberschaubarer werden die Aus- und Einfuhrbestimmungen: Das Zollforum der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat sich über die Jahre hinweg zu einer wichtigen Wissensplattform entwickelt. Die weiter zunehmende Komplexität und die aktuellen Entwicklungen haben uns bewogen, die Veranstaltung ab dem Jahr 2017 breiter aufzustellen und mit neuem Namen zu versehen: Das Außenwirtschaftsforum Schwarzwald-Baar-Heuberg am Mittwoch, 10. Mai 2017 in den Donauhallen Donaueschingen vermittelt Ihnen profunde Informationen rund um den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Die Agenda umfasst die Themen Import, Export, Zoll, Compliance und Internationaler Handel. In kompakter, vor allem aber praxisnaher Form beleuchten Experten aus Unternehmen, Institutionen sowie Zolldienstleister vielschichtige Sachverhalte im Zusammenhang mit dem neuen Zollrecht. Vertreter des deutschen als auch Schweizer Zolls stehen Ihnen wie gewohnt in einem persönlichen Gespräch Rede und Antwort. Wir laden Sie herzlich ein, am Außenwirtschaftsforum teilzunehmen – merken Sie sich den Termin vor! Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Teilnahmegebühr: Teilnahmegebühr für Frühbucher

129,- Euro | Anmeldung bis 4. Mai 2017 99,- Euro | Anmeldung bis 15. März 2017

Neu: Möchten Sie sich als Unternehmen mit einem Stand präsentieren? Sprechen Sie uns an. Mehr Informationen und Anmeldung unter www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de Ansprechpartnerin: Ingrid Schatter, Telefon 07721 922-120, E-Mail [email protected]

Neue Steuerreform in Kroatien ab dem 01.01.2017 (AHK Kroatien) Zagreb, 16. Dezember 2016 – Bereits auf ihrer ersten Kabinettsitzung hat die neue Regierung die Eckpunkte einer grundlegenden Steuerreform vorgestellt. Im November wurden dem kroatischen Parlament 15 entsprechende Gesetze zur Steuerreform vorgelegt, die Mitte Dezember offiziell, beschlossen wurden, womit die Anwendung ab dem 01.01.2017 damit verpflichtend ist. Durch diese erste Reform in einer ganzen Reihe von anstehenden Reformen soll die Belastung der Steuerzahler vermindert, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der kroatischen Wirtschaft sowie die steuerrechtliche Sicherheit und Berechenbarkeit verbessert werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Steuerreform gehören die Senkung der Körperschaft- und der Einkommensteuer ab 2017 sowie der Mehrwertsteuer hauptsächlich ab 2018. Das Steuersystem soll insgesamt vereinfacht werden. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz wird von derzeit 20 % auf 18 % gesenkt, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens in der Region verbessert werden soll. Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 3 Mio. Kuna (knapp 400.000 Euro), Landwirte und Handwerker ist der Steuersatz sogar auf 12% reduziert worden.

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Eine Reform gibt es auch bei der Mehrwertsteuer. Kroatien hat mit 25 % den zweithöchsten Mehrwertsteuerregelsatz in der EU. Die Mehrwertsteuer wird ab Januar 2017 für ausgewählte Waren und Dienstleistungen, darunter für Agrarrohstoffe, Elektroenergie und Müllabfuhr, von 25 % auf 13 % reduziert. Zudem wird der bisher reduzierte Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen in der Gastronomie und Zucker von derzeit 13 % auf 25 % angehoben. In der anfänglichen Diskussion waren von dieser Änderung auch touristische Dienstleistungen im Sinne von Unterkunftskapazitäten betroffen, dies hat jedoch zu Befürchtungen und zur Unzufriedenheit im Tourismussektor geführt, da relevante Verbände und Hoteliers Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit des Landes durch Preissteigerungen und letztendlich weniger Einnahmen befürchteten. Daher gilt für Touristenunterkünfte weiterhin der verminderte Mehrwertsteuersatz von 13 %. Ab 2018 soll dann der Mehrwertsteuerregelsatz von derzeit 25% auf 24% und der ermäßigte Satz von 13% auf 12% gesenkt werden. Ab dem 01.01.2017 gilt auch eine neue Staffelung der Einkommenssteuersätze. Der steuerfreie Grundfreibetrag wird von 2.600,00 Kuna auf 3.800,00 Kuna angehoben. Die niedrigste Stufe von 12 % wurde aufgehoben. Für Einkommen mit einer Steuerbemessungsgrundlage bis zu 17.500,00 Kuna gilt ein Steuersatz von 24 %. Für Einkommen über 17.500,00 Kuna wird sich der Einkommenssteuersatz auf 36 % belaufen. Außerdem wird der derzeitige Steuersatz für die Besteuerung von Immobiliengeschäften von 5 % auf 4 % gesenkt und die Steuerbefreiung beim Kauf einer Immobilie für den Eigenbedarf entfällt. Zudem gibtes einige Änderungen auch bei Verbrauchsteuern. Die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer bietet deutschen Unternehmen maßgeschneiderte Dienstleistungen im Bereich Recht & Steuern, die von der Fiskalvertretung und Mehrwertsteuerrückerstattung über die Buchhaltung und Lohnbuchhaltung bis zur Unterstützung beider Firmengründung gehen. Kontakt: Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer (AHK Kroatien), Renata Benov, E-Mail: [email protected], Tel.: +385 1 6311 629, Web: kroatien.ahk.de

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LÄNDER UND MÄRKTE CCC: Neue Implementation Rules für Bremsschläuche Bereits im August 2014 hat die chinesische Behörde CNCA (Certification and Accreditation Administration) insgesamt 15 neue Durchführungsbestimmungen („Implementation Rules“) für die CCCZertifizierung von Automobilkomponenten veröffentlicht. Diese Regularien sind zum 1. Januar 2015 offiziell in Kraft getreten. In diesem Zuge wurden unter anderem die Implementation Rules für Bremsschläuche angepasst. Ersetzt wird die bisherige Norm CNCA-02C-057:2005 durch die neue Norm CNCA-C11-06:2014. Bis zum 31. Dezember 2016 müssen alle Hersteller Ihre bestehenden Zertifikate auf die neuen Regularien aktualisiert haben. Zertifikate, die bis dahin noch nicht auf die neuen Durchführungsbestimmungen aktualisiert wurden, werden vorübergehend als ungültig deklariert und im Anschluss daran vollständig annulliert. MPR China Certification GmbH Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 271 3769 150 Email: [email protected], Website: http://www.china-certification.com

CCC: Musikinstrumente, Sound und Videoequipment benötigen eine CCC-Zertifizierung Seit 2012 gehören neben diversen anderen Produkten auch Musikinstrumente, Sound- und Videoequipment, wie beispielsweise Keyboards, Verstärker sowie Ton- und Bild- Aufnahmegeräte etc. zu CCC-zertifizierungspflichtigen Produkten, wenn diese nach China eingeführt werden. Wie bei jeder CCC-Zertifizierung bildet auch in diesem Fall der GB Standard die Grundlage. Generell sind alle Testanforderungen an das jeweilige Produkt im GB Standard definiert. Relevante GB Standards hierfür sind: GB13837-2012: Legt Grenzwerte für die Beeinträchtigung durch elektromagnetische Strahlung von Tonsowie Bildübertragungssystemen fest. Definiert die entsprechenden Messmethoden zur Feststellung der elektromagnetischen Energie. Der GB Standard orientiert sich am IEC/CISPR 13:2009. GB17625.1-2012: Orientiert sich am IEC 61000-3-2:2009 und legt die elektromagnetische Kompatibilität (EMC) von Geräten fest. GB8898-2011: Legt generelle Sicherheitsanforderungen von Audio- und Videogeräten fest. Auch hier orientiert sich der GB-Standard an internationalen Normen, konkret dem IEC 60065:2005. Die für die oben genannten Produkte zutreffenden Durchführungsbestimmungen sind die CNCA-C0801:2014 und die CQC-C0801:2014. Sie definieren unteranderen den Ablauf der Zertifizierung, Antragsunterlagen, Audits, Geltungsbereich und Fristen. MPR China Certification GmbH Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 271 3769 150 Email: [email protected], Website: http://www.china-certification.com

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China: Neues Energieeffizienz Label (Cisema / China Telegramm) Bereits im Frühjahr wurde in der Volksrepublik China eine Änderung bei der Energieeffizienzkennzeichnung beschlossen. Dadurch soll es chinesischen Konsumenten leichter gemacht werden, die Energieeffizienz eines Produktes online einzusehen. Die Labels sind ab sofort neu zu gestalten. Für die neuen Etiketten mit QR-Code ist eine Freigabe beim China Energy Label Center (CELC) zu beantragen. Ab 1. Oktober 2016 können Produkte mit der alten Energieeffizienzkennzeichnung nicht mehr problemlos in China eingeführt werden. Neu ist auch, dass bei Webshops der QR-Code in der Produktbeschreibung mit angegeben werden muss. Händler sind zudem aufgefordert eine Wareneingangsprüfung durchzuführen, um die Registrierung bei der CELC zu kontrollieren und nur konforme Ware zu vertreiben.

Frankreich- Anmeldung von Mitarbeitern im Transportgewerbe Mit der Umsetzung des „Macron“-Gesetzes („Loi Macron“) gelten in Frankreich seit 1. Juli 2016 neue Vorschriften für deutsche Transport- und Schifffahrtsunternehmen, die Mitarbeiter (d.h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen – egal für welche Dauer. Betroffen sind grenzüberschreitende Gütertransporte und Personenbeförderungen mit Bestimmungs- oder Ausgangsort in Frankreich. Ab dem 1. Januar 2017 müssen Transportunternehmen ihre Entsendebescheinigungen über das Portal "SIPSI" übermitteln (www.sipsi.travail.gouv.fr)

Erleichterungen für Nicht EU-Bürger bei Tätigkeiten in Frankreich Durch das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes am 29.11.2016 dürfen Ausländer aus Nicht EU-Staaten ohne Arbeitsgenehmigung für eine kurze Einsatzdauer (weniger als 3 Monate) in Frankreich bestimmte Tätigkeiten ausüben.

Dies gilt für Tätigkeiten im Rahmen von sportlichen, kulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen Kolloquien, Seminaren, Messen und Ausstellungen, Kino- und Filmproduktionen (Künstler oder technisches Personal), Models, Pflegediensten während des Aufenthalts ihres Arbeitgebers in Frankreich, Audit und datentechnischen Analysen, Management, Finanzen, Versicherung, Ingenieurdienstleistungen, gelegentlichen Schulungen als Gastprofessoren. Den Gesetzestext finden Sie hier: https://www.legifrance.gouv.fr/eli/decret/2016/10/28/INTV1609940D/jo Allerdings müssen die üblichen Anmeldepflichten für eine Mitarbeiterentsendung vorgenommen werden: http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/Zielgruppe-SchweizFrankreich/Allgemeine_Info_Frankreich_Mitarbeiterentsendung/3458040

Recht kompakt Frankreich Bonn (GTAI) - Der Länderbericht Frankreich aus der GTAI-Reihe "Recht kompakt" liegt in aktualisierter Fassung mit Stand August 2016 vor. Die Reihe "Recht kompakt" bietet Ihnen für verschiedene Länder einen Überblick über einzelne Rechtsthemen wie unter anderem Beitritt zum UN-Kaufrecht, Gewährleistung, Sicherungsmittel, Produzentenhaftung, Vertriebsrecht, Investitionsrecht, Gesellschaftsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht und Rechtsverfolgung.

Arbeitgeberseitige Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen Im französischen Arbeitsgesetz (Loi Travail) sind die Bedingungen für arbeitgeberseitige Kündigungen aus

wirtschaftlichen Gründen festgelegt. Seit dem 01.12.2016 sind je nach Größe des Unternehmens die Kriterien aus wirtschaftlichen Gründen, wie z. B. bedeutender Umsatzrückgang oder schlechte Auftragslage neu definiert.

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Details dazu findet man in französischer Sprache auf folgender Webseite: Loi n°2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels (Article 67)

Schärfere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung Frankreich hat schärfere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eingeführt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h kann ein Bußgeld bis zu 1500 Euro und ein Fahrverbot bis zu 3 Jahre sowie 6 Punkte verhängt werden. Auch das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden. Wiederholungstätern drohen 3 Monate Haft, 6 weitere Punkte und ein Bußgeld bis zu 3750 Euro. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeugbesitzer. Den Bußgeldkatalog findet man hier: http://droit-finances.commentcamarche.net/contents/1296-exces-de-vitesse-les-sanctions#excesde-vitesse-plus-de-50-km-h

Indien: Implementierung der Goods and Service Tax (GST) – Emails von indischen Kunden Die Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuer „Goods and Service Tax (GST)“ in Indien zum 1. April.

2017 ist beschlossen. In Indien beginnen die Vorbereitungen auf die Einführung der GST. In Indien ansässige Unternehmen bereiten sich eifrig vor und senden allen Lieferanten im In- und Ausland E-Mail Abfragen hinsichtlich der GST Registrierungsnummer. Als deutsches Unternehmen besitzen Sie keine GST Registrierungsnummer. Die GST Registrierung ist nur für in Indien ansässige Unternehmen möglich. Einen ausführlichen Artikel der AHK Indien zum Thema GST finden Sie auf unserer Homepage: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/international/LAeNDER_UND_MAeRKTE/Indien/Steuern-inIndien/3512612

Indonesien: Kontrollmaßnahmen bei der Einfuhr von Holz und Holzprodukten (ATLAS Info 4225/16) Mit dem „FLEGT-Genehmigungssystems“ (FLEGT= Forest Law Enforcement, Governance and Trade) wurde eine Grundlage geschaffen, um Einfuhren von illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Holzprodukten in die Europäische Union zu unterbinden. Ab 15. November 2016 wird das FLEGT-Genehmigungssystem nun in Indonesien eingesetzt. Bei der Einfuhr von bestimmten Holzprodukten aus Indonesiens ist daher in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Die betroffenen Waren sind den Anhängen der Verordnung ( (EG) Nr. 2173/2005 „FLEGTVO“) zu entnehmen. Für den betroffenen Warenkreis sind die Maßnehmen in den EZT aufgenommen worden, für die Anmeldung unter den entsprechenden Tarifnummern ist daher eine Unterlagencodierung notwendig.

Indonesien: Kündigung des Investitionsschutzabkommen (DIHK 297074919) Das Bundeswirtschaftsministerium informiert, dass Indonesien das „Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen“ gekündigt hat. . Dieser Investitionsschutzvertrag wird danach mit Ablauf des 1. Juni 2017 außer Kraft treten. Für Investitionen, die bis zum 1.6.2017 getätigt werden, gilt der Investitionsschutzvertrag zwar noch für 20 Jahre fort. Neuinvestitionen nach dem 1.6.2017 werden aber nicht mehr geschützt sein, bis das Freihandelsabkommen zwischen der EU, den EU-Mitgliedsstaaten und der Republik Indonesien in Kraft tritt, über das die EU-Kommission derzeit mit der indonesischen Regierung verhandelt. Dieses soll Investitionsschutz umfassen.

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Merkblatt zum neuen italienischen Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AHK Italien) Das angekündigte Internetportal für die Registrierung der Unternehmen und die Vorabmeldung der Entsendungen ist nun online. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Rundschreiben des italienischen Arbeitsministeriums geklärt hat, dass auch die Entsendungen, die nach dem 22.07.2016 begonnen wurden und am 26.01.2017 noch nicht abgeschlossen sind, bis zum 26.01.2017 durch eine „nachträgliche Vorabmeldung“ angemeldet werden müssen. Im Anhang dieser Außenwirtschaftsmitteilungen finden Sie ein Merkblatt für einige weitere Informationen.

Japan: Neues Doppelbesteuerungsabkommen (gtai) Der Gesetzentwurf zu dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Japan und Deutschland ist im Ratifizierungsprozesss. Für den Fall, dass es gelingt, den Gesetzgebungs- und Ratifizierungsprozess auf beiden Seiten zügig zu durchlaufen, könnte das Abkommen bereits zum 1.1.2017 in Kraft treten. Das bislang bestehende Abkommen wird nach allgemeiner Ansicht den modernen deutsch-japanischen steuerlichen und wirtschaftlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Tatsächlich finden sich einige signifikante Änderungen im Neuabkommen, z.B. bei der Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen. Zudem wird jegliche Quellensteuer auf das Einkommen aus Lizenzen sowie Zinseinkünfte aufgehoben. In Zukunft soll lediglich dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers der Vergütungen bzw. Einkünfte ein Besteuerungsrecht auf hieraus resultierendes Einkommen zustehen. Wesentliches Augenmerk richtet das Abkommen auch auf die Vermeidung von Steuerumgehung und Steuerverkürzung und die Sicherung der Vorzüge des Doppelbesteuerungsabkommens nur für den Personenkreis und in den durch das Abkommen vorgesehenen Fällen. So führt es Regelungen zur Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen sowie Absicherungen gegen unangemessene Steuervorteile bei Anwendung der Freistellungsmethode ein. Eine Verpflichtung der Steuerbehörden beider Länder zum Informationsaustausch sowie eine verbindliche Schiedsklausel im Falle des Scheiterns eines Verständigungsverfahrens runden die Um- und Durchsetzung des Abkommens ab.

Mexiko: Freihandelsabkommen auf dem Prüfstand Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko wird derzeit überarbeitet. Dazu laufen seit Juni 2016 Verhandlungen beider Parteien zur Modernisierung des Abkommens. Die EU-Kommission möchte wissen, welche Aspekte für die Wirtschaftsbeteiligten wichtig sind und konsultiert noch bis zum 25.01.2017 die europäische Öffentlichkeit. Ganz speziell angesprochen sind Unternehmen mit mexikanischem Wirtschaftsbezug. Unter folgender Adresse finden Sie den Fragebogen der EU-Kommission: http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=216. Ziel der EU-Konsultation ist es herauszufinden, wie die praktischen Erfahrungen der Wirtschaftsbeteiligten und weiteren Interessenträger in Mexiko sind und welche Themen aus ihrer Sicht im Rahmen der Verhandlungen wichtig sind. Der Online-Fragebogen betrifft die Themen Handel mit Waren und Dienstleistungen, Investitionen und Regulierung.

USA: Stimmungsbild deutscher Firmen in den USA RGIT, New York City, NY/Berlin)– Deutsche Unternehmen in den USA sind sich uneinig über die Auswirkungen der US-Wahl auf ihr Geschäft. Dies ergab die am Montag in New York vorgestellte Umfrage German American Business Outlook (GABO) der Deutsch-Amerikanischen Handelskammern in

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Zusammenarbeit mit dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington, D.C. (RGIT) und Roland Berger Strategy Consultants. Demnach erwarten 30 Prozent der befragten Unternehmen positive Entwicklungen unter der neuen Regierung während 28 Prozent negative Auswirkungen befürchten. Immerhin 42 Prozent gaben an, durch den Wahlausgang keine geschäftlichen Auswirkungen zu erwarten. Fast alle Unternehmen (98 Prozent) sind zuversichtlich, dass sich ihr Geschäft im nächsten Jahr weiterhin positiv entwickeln wird. Trotz der überwiegend optimistischen Haltung stehen insbesondere die Automobilindustrie, der Gesundheitssektor sowie die herstellende Industrie dem Wahlausgang eher skeptisch gegenüber. Dennoch gab nur ein Prozent aller befragten Unternehmen an, ihren Fokus auf den US-Markt 2017 zu verringern. 85 Prozent planen außerdem neue Stellen zu schaffen. Als Toppriorität für die neue Regierung nannten mehr als die Hälfte der Teilnehmer die Erweiterung von Freihandelsabkommen (58 Prozent), eine umfangreiche Steuerreform (60 Prozent), Fördergelder für Investitionen (55 Prozent), den Ausbau von Ausbildungs- und Trainingsprogrammen (52 Prozent) sowie eine Verbesserung der Infrastruktur (52 Prozent). „Die Umfrage zeigt, dass sich deutsche Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren einen bedeutenden Kundenstamm in den USA aufgebaut haben, basierend auf einer stetig wachsenden Nachfrage von deutschen Produkten und Dienstleistungen. Diese Faktoren werden sich auch mit der neuen Regierung nicht ändern,“ sagt Martin Richenhagen, Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Amerikanischen Handelskammern und President & CEO der AGCO Corporation. Die Befragten benannten Kundennachfrage (87 Prozent) und Kundennähe (57 Prozent) als Hauptgründe für künftige Investitionen in den USA.

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BW INTERNATIONAL

Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort BadenWürttemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in BadenWürttemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de.

Aufsichtsrat beruft neues Mitglied der Geschäftsleitung Jürgen Schäfer wird voraussichtlich im April 2017 die Nachfolge von Herbert Bossinger als Mitglied der bw-i-Geschäftsleitung antreten. (bw-i) Der Aufsichtsrat von Baden-Württemberg International (bw-i) hat unter dem Vorsitz von Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, in seiner Sitzung am 8. Dezember 2016 Jürgen Schäfer in die Geschäftsleitung der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes berufen. Jürgen Schäfer wird voraussichtlich im April 2017 sein Amt bei Baden-Württemberg International antreten. Er wird die Nachfolge von Herbert Bossinger übernehmen, der alters halber aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Diplom-Ökonom Schäfer (59) ist derzeit Geschäftsführer von Handwerk International BadenWürttemberg und Koordinator des Enterprise Europe Network Baden-Württemberg. In diesen beiden Funktionen arbeitete er bislang schon mit Baden-Württemberg International eng zusammen.

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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt einzusteigen, bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind Messenauftritte jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer tragen kann. Der gemeinsame Auftritt auf einem Gemeinschaftsstand ist eine Möglichkeit, Kosten zu senken, indem sie auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg bietet Firmen eine Förderung für Gruppenbeteiligungen an, die Bedingungen können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://www.bw-i.de/unternehmen-cluster.html

Deutsches Auslandsmesseprogramm veröffentlicht Durch geförderte Gemeinschaftsbeteiligungen unterstützt der Bund jedes Jahr deutsche Aussteller beim Auftritt auf Messen weltweit. Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) veröffentlichte nun das Jahresprogramm 2017, das in Abstimmung mit Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie dem Wirtschaftsministerium erstellt wurde. 239 Beteiligungen stehen auf dem Programm, die meisten davon in Asien, allein 45 Messen in China. Aber auch in der Region Nah- und Mittelost sind 45 Beteiligungen geplant. Für die Realisierung der Beteiligungen des BMWi im Jahr 2017 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages einen Etat von 44 Mio. Euro empfohlen, die Zustimmung des Bundestages steht allerdings noch aus. Die Broschüre „Auslandsmesseprogramme der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer 2017“ kann kostenlos beim AUMA bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.auma.de/Publikationen. Aktuelle und detaillierte Informationen zu einzelnen Messen sind im Internet erhältlich unter www.auma.de/Messedatenbank

Markterkundungsreise für KMUs - Kubanische Lebensmittel- und Verpackungsindustrie (BMWi) - Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) findet vom 06. – 10. März 2017 eine Markterkundungsreise für Unternehmen statt, die Geschäftsmöglichkeiten in der kubanischen Lebensmittel- und Verpackungsindustrie suchen. Die Annäherung zwischen den USA und Kuba hat bei deutschen Unternehmen Hoffnung geschürt. Seit der Aufhebung eines Teils der Sanktionen wurden vermehrt Geschäftsreisen auf die Insel durchgeführt. Im Zentrum des Interesses steht nicht nur der Tourismus. Auch die Lebensmittel- und Verpackungsindustrie bieten vielversprechende Geschäftsmöglichkeiten, da Kuba in diesen Sektoren auf ausländische Investitionen und Technologie angewiesen ist. Die wichtigsten Agrarprodukte der Insel sind Zucker, Kaffee, tropische Früchte, Zitrusprodukte und Reis. Die lebensmittelverarbeitende Industrie des

Landes setzt sich insbesondere aus der Fleischverarbeitung, Molkereien, Aquakulturen und Getränkeindustrie zusammen.

Die fünftägige Delegationsreise beginnt mit einer Auftaktveranstaltung, bei der den Teilnehmern praxisnahe Informationen zu Kuba sowie zur dortigen Verpackungs- und Lebensmittelindustrie vermittelt werden. An den folgenden Tagen werden Institutionen, Behörden und Unternehmen besucht sowie Referenzprojekte besichtigt. Auch bietet sich die Gelegenheit, mit Vertretern des Industrie- und Handelsministeriums erste Kontakte herzustellen. Am letzten Tag der Reise werden individuelle business to business Gespräche mit kubanischen Unternehmen durchgeführt. Durchführende Organisation ist die energiewaechter GmbH, die gern weitere Fragen zu Programm und Anmeldung beantwortet: energiewaechter GmbH, Rüdiger Jacobs, Tel.: +49 30 797 444 112, E-Mail: [email protected]

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IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2017 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf der Homepage. http://www.ihk-exportakademie.de/Kurse/Seminare/

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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN BAFA mit neuem Internet-Auftritt. (Bafa, Eschborn) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat unter der gewohnten Adresse www.bafa.de seinen neuen Internetauftritt freigeschaltet.

„Mit der deutlich übersichtlicheren und modernen Darstellung der Inhalte haben wir für Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Kommunen einen einfacheren Zugang zu den umfangreichen Informationen zu unseren Förderprogrammen geschaffen“, erklärt Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, den Anlass für die Überarbeitung der Internetseite. Informationen zum Thema Ausfuhrkontrolle finden Unternehmen weiterhin direkt unter der Adresse www.ausfuhrkontrolle.info.

Exportkontrolle im Vergleich: EU-USA Die Exportkontrolle im Hinblick auf die Anforderungen für die Unternehmen wird auf dem Außenwirtschaftsforum der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beleuchtet. Ein Vergleich der europäischen Vorgaben mit denen der USA stehen zur Diskussion. Mehr Informationen unter http://www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de

Carnet ATA für Indien (DIHK 298615120) Ab sofort muss nicht mehr auf der Homepage des indischen Bürgen überprüft

werden, ob die jeweilige Messe gelistet ist. Die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung zur Ausstellung eines Carnets für Messen und Ausstellungen ist entfallen.

Weitere Informationen erteilt im Fachbereich International der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Marion Widy, Tel. 07721 922-120 oder Frau Carmen Kubik, Tel. 07721 922-102.

Merkblatt zu Zollanmeldungen - Keine Neuauflage 2017 (zoll.de) Die Ausgabe 2016 des „Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wurde erst zum 1. Mai 2016 und somit zum Zeitpunkt der Anwendung des Zollkodex der Union (UZK) veröffentlicht. Auf die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe zum 1. Januar 2017 wird daher verzichtet. Die nächste Überarbeitung des Merkblatts erfolgt voraussichtlich bis Ende 2017.

Verzicht auf Sicherheitsleistung bei geringem Abgabenbetrag Nach Artikel 89 UZK können die Zollbehörden Sicherheitsleistungen für bereits entstandene Zollschulden (z.B. Aufschubkonto) oder möglicherweise entstehende Zollschulden (Versandschein) verlangen. Von der Forderung nach Sicherheitsleistung kann abgesehen werden, sofern der Abgabenbetrag nicht höher als 1.000 € ist. Bei der Bestimmung des Abgabenbetrages sind die allgemeinen Verbrauchsteuern nur bei bereits entstandenen Zollschulden mit einzubeziehen. Bei möglicherweise entstehenden Zollschulden bleiben diese unberücksichtigt. Vor Verzicht auf die Sicherheitsleistung ist durch den Zoll kurz zu prüfen, ob z. B. Zahlungsausfälle bekannt sind, mehrere Zollanträge gleicher Art eingereicht wurden, um die Sicherheitspflicht zu umgehen oder sonstige negative Erkenntnisse vorliegen. (E-VSF N 42 2016)

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Meldeportals-Mindestlohn für ausländische Arbeitskräfte startet zum 1. Januar 2017 (zoll.de) Mit Inkrafttreten der neuen Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV (neu)) zum 1. Januar 2017 sollen Arbeitgeber gemäß § 1 MiLoMeldV (neu) die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn online abgeben. Das gleiche gilt für Entleiher, die von einem Verleiher mit Sitz im Ausland überlassene Arbeitnehmer tätig werden lassen. Ihre Anmeldungen können Sie dort wesentlich einfacher vornehmen. Zudem sparen Sie durch den Wegfall der Übersendung des Papiervordrucks Zeit und Kosten. Die Formulare stehen Ihnen in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung. Der Inhalt der Meldungen hat sich nicht verändert und es ergeben sich keinerlei neue Informationspflichten. Das Meldeportal-Mindestlohn kann ab dem 1. Januar 2017 über www.zoll.de in der Rubrik "Dienste und Datenbanken" oder direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden. Die Abgabe der Anmeldungen an die bekannten Fax-Nummern wird nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich sein. In Deutschland ist der Zoll die zuständige Stelle für die Kontrolle von Schwarzarbeit sowie der Einhaltung von Entsende- und Lohnbestimmungen. Informationen, ob Sie zur Abgabe einer Anmeldung verpflichtet sind, erfahren Sie unter folgendem Link: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Meldungen-bei-Entsendung/meldungen-beientsendung_node.html Ausführliche Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie unter: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/MindestlohnMindestlohngesetz/Anwendungsbereich-Mindestlohngesetzes/anwendungsbereichmindestlohngesetzes.html

Erleichterungen für Schiedsverfahren bei geringen Streitwerten (ICC Berlin) Die Regeln des Internationalen Schiedsgerichtshofs der Internationalen Handelskammer (ICC) wurden geändert, damit werden Transparenz und Effizienz von Schiedsverfahren verbessert. Neu sind beschleunigte Verfahren bei geringen Streitwerten. was gerade für KMU die Verfahrenskosten wesentlich reduziert Die Regeln zur Beschleunigung werden künftig automatisch auf alle Schiedsverfahren mit einem Streitwert von bis zu zwei Millionen US-Dollar angewendet. Bei höheren Streitwerten steht dieses Verfahren den Parteien optional zur Verfügung. Nach den neuen Regeln ernennt der ICC-Schiedsgerichthof einen Einzelschiedsrichter auch dann, wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Die Schiedssprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Schiedsverhandlungen ergehen, Verlängerungen sind nur im Einzelfall möglich. Es gibt keine Dokumentierung der Verfahrensanordnungen (Terms of Reference) und es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, den Fall aufgrund der Aktenlage ohne Anhörung, Einbringung zusätzlicher Dokumente oder Vernehmung von Zeugen zu entscheiden. Die Überprüfung des Schiedsspruchs durch den ICC-Schiedsgerichtshof wird beibehalten. Parallel zur Beschleunigung sollen auch die Gebühren reduziert werden. „Das neue Verfahren ist insbesondere für deutsche Mittelständler interessant. Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern können künftig schneller, effizienter und günstiger beigelegt werden. Auch größere Verfahren können davon profitieren, wenn die Parteien dies wünschen.“, sagt Oliver Wieck, Generalsekretär von ICC Germany.

Registrierter Ausführer für das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) (DIHK) Im Rahmen des Abkommens werden ausschließlich Ursprungserklärungen als zulässige Präferenznachweise verwendet werden können. Diese können in der Europäischen Union nur durch

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registrierte Ausführer (REX) ausgefertigt werden, sofern es sich um Sendungen handelt, bei denen der Warenwert der Ursprungserzeugnisse 6.000 Euro überschreitet. Im Rahmen einer von der Europäischen Kommission bestätigten Übergangsregelung können ermächtigte Ausführer (EA) bis zum 31. Dezember 2017 Ursprungserklärungen auf der Grundlage ihrer bestehenden EA-Bewilligung und unter Verwendung ihrer EA-Bewilligungsnummer ausfertigen. Um während der Anfangsphase des neuen Registrierungsverfahrens „REX“ Bearbeitungsengpässe bei den örtlichen Hauptzollämtern zu vermeiden, wird ermächtigten Ausführern empfohlen, von dieser Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Anderen Ausführern wird empfiehlt die Zollverwaltung, eine Registrierung erst dann zu beantragen, wenn diese für ein konkret beabsichtigtes Handelsgeschäft im Warenverkehr mit Kanada zwingend erforderlich ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass diejenigen Bereiche des zwischen der EU und Kanada vereinbarten Freihandelsabkommens (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA), die in der alleinigen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen, voraussichtlich im 1. Quartal 2017 für vorläufig anwendbar erklärt werden

Weitere Informationen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-

Praeferenzen/WuP_Meldungen/2016/wup_freihandelsabkommen_kanada.html

Beginn des registrierten Ausführers Die Registrierung in den Mitgliedsstaaten wurde zum 1. Januar 2017 eingeleitet. Eine Dokumentation zum präferenziellen Ursprung von Waren im „Allgemeinen Präferenzssystem“ APS wird nach und nach erfolgen. Nähere Informationen zum registrierten Ausführer und dem Antragsformular 0442 finden Sie unter: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2016/wup_rex.html

Kanada im Fokus auf dem Außenwirtschaftsforum der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Kanada wird auf dem Außenwirtschaftsforum der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg im Fokus stehen. Zur aktuellen wirtschaftlichen Situation berichtet ein Vertreter von German Trade & Invest, auf die Veränderungen im Freihandelsabkommen durch die Einführung von CETA wird ebenfalls eingegangen. In diesem Abkommen ist wie in dem mit Südkorea und der EU die EUR.1 nicht vorgesehen. Allgemein ist im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine Bewilligung als ermächtigter Ausführer für Sendungen über 6.000,- Euro üblich. Für das neue CETA-Regelwerk zwischen Kanada und der EU wird erstmals die Bezeichnung registrierter Exporteur (REX) verwendet, s.o. Aktuelle Informationen können auf dem Außenwirtschaftsforum ausgetauscht werden http://www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de Zollaussetzung Die Abgabenbegünstigung ist zeitlich, aber nicht mengen- und wertmäßig, eingeschränkt. Zollaussetzungen dürfen nur für einen bestimmten Zeitraum aus präzisen wirtschaftlichen Gründen, die dem allgemeinen Interesse der Gemeinschaft dienen, gewährt werden. Sie sollen Unternehmen, die in der Gemeinschaft produzieren, in die Lage versetzen, sich ohne Zahlung der sonst üblichen Zollsätze mit Rohstoffen, Halbfertigwaren und Bauteilen zu versorgen, die in der Gemeinschaft oder in einem Drittland, dem Zollpräferenzen gewährt werden, nicht verfügbar sind. Zollaussetzungen dienen dazu: die Wirtschaftstätigkeit der Gemeinschaft zu steigern die Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen

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neue Arbeitsplätze zu schaffen Da es verschiedene Verordnungen gibt, mit denen autonome Zollaussetzungen festgelegt wurden, sich die Rechtslage laufend ändert und für eine Ware ggf. mehrere Aussetzungsmaßnahmen nebeneinander möglich sind, muss im Einzelfall im EZT-online geprüft werden, ob für die entsprechende Ware eine Zollaussetzung beschlossen wurde und welche besonderen Voraussetzungen (z.B. Bewilligung zur besonderen Verwendung oder Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung) für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen. Weitere Informationen unter: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-undSteuern/Zollermaessigung-befreiung/Warenart/Zollaussetzung/zollaussetzung.html Eine Auflistung der neuesten Änderungen zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren finden Sie unter VERORDNUNG (EU) 2016/2390 sowie VERORDNUNG (EU) 2016/2389.

Tipp - Warenursprung und Präferenzen: Stufenweiser Ursprungserwerb Zum Jahreswechsel stellt sich bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen häufig die Frage nach der „ausreichenden Be- oder Verarbeitung“. Das produzierende Unternehmen muss nachweisen, ob seine Erzeugnisse entsprechend den vorgegebenen Listenregeln hergestellt wurden. Für die Kalkulation werden zumeist die Vormaterialien, die zur Herstellung benötigt werden, näher betrachtet. Unter dem nachfolgenden Link wird am Beispiel eines Farbfernsehers auf die eigenständischen Zwischenerzeugnisse eingegangen, um den Präferenzursprung zu erreichen. http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/WarenursprungPraeferenzen/Praeferenzen/Ursprungspraeferenzen-und-Ursprungssystematik/Ausreichende-Be-oderVerarbeitung/Listenbedingungen-Toleranzen/StufenweiserUrsprungserwerb/marginalspalte_beispiel_faq.html?nn=26200

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EU-NACHRICHTEN Die Strategie der EU zum Zollrisikomanagement Die EU hat einen Entwurf zu den Schlussfolgerungen des Fortschrittsberichtes zur Durchführung der EU-Strategie und des Aktionsplans für das Zollrisikomanagement veröffentlicht. Der UZK gibt einen Fahrplan vor, nach dem Daten elektronisch vorgehalten und von Unternehmen beachtet werden müssen. Nähere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-risk-management/priorities-eustrategy-action-plan-customs-risk-management_en oder http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14894-2016-INIT/en/pdf

Haftung des Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden Ein Aufruf an Unternehmen und andere Beteiligte zur Teilnahme an einer öffentlichen Befragung Der Aufruf vom 10. Januar 2017 ist an drei Zielgruppen gerichtet: Behörden, Forschung und Rechtsanwaltskanzleien Produzenten Bürger oder andere Betroffene Es betrifft die Richtlinie 85/374 EWG zur Haftung fehlerhafte Produkte. Weitere Informationen unter http://ec.europa.eu/growth/toolsdatabases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=9048&lang=de

Die IT-Strategie der EU im Hinblick auf den Unionszollkodex Auf dem Außenwirtschaftsforum am 10. Mai 2017 in Donaueschingen informiert Kolja Mendel, Geschäftsführer des Mendel Verlag, Bochum über die IT-Strategie der EU für die kommenden Jahre. Mit der stufenweisen Einführung gibt die Strategie Unternehmen Hinweise, welche informationstechnologische Vorgaben kommen und Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden müssen.

Weitere Informationen unter : www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de

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LITERATUR Peter Tichauer: Perspektivenwechsel – Gespräche mit Managern in China 2010 bis 2015

Hrsg. IfAD Institut für Außenwirtschaft GmbH, Hardcover,

160 Seiten, Preis: 19,80 EUR ISBN: 978-3-939717-17-1

Peter Tichauers aktuell erschienenes Buch „Perspektivenwechsel – Gespräche mit Managern in China“ spiegelt die mannigfaltigen Erfahrungen von jahrelang im Chinageschäft tätigen Entscheidern wider. Entnehmen Sie aus der Vielzahl der Gespräche, wie die täglichen Herausforderungen gemeistert werden können und wie man im Land der Mitte Erfolge erzielen kann. „Perspektivenwechsel“ führt die Wirtschaftsentwicklung in China vor Augen, wie es eindrücklicher und praxisbezogener nicht sein kann. (http://media.owc.de/perspektivenwechsel-2015/)

China: Personalfragen erschweren Geschäfte deutscher Firmen Gehalts- und Arbeitsmarktreport der AHK veröffentlicht

(AHK) Deutsche Unternehmen in China erwarten 2017 einen Gehaltszuwachs von 6,23 Prozent für ihre Beschäftigten in China. Dies ergibt der diesjährige Gehaltsreport der Deutschen Handelskammer in China der im Oktober vorgestellt wurde. Im Vergleich zum Vorjahr liegen Erwartungen damit um 0,87 Prozentpunkte niedriger. Seit 2012 nehmen damit die Gehaltssteigerungen kontinuierlich ab. Chinas Wirtschaft wandelt sich. Nach langen Jahren der Exportorientierung liegt der Fokus in nun auf dem Binnenkonsum, auf hochwertiger Fertigung sowie dem Ausbau des Dienstleistungssektors. damit einher gehende Verringerung des Wachstums bleibt nicht ohne Auswirkung auf den Arbeitsmarkt und die Gehaltsstrukturen.

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Die unter gut 550 deutschen Firmen in China geführte Umfrage zeigt auch deutlich, dass die Herausforderungen im Personalbereich nahezu unverändert bleiben. Steigende Kosten, qualifiziertes Personal finden und die Mitarbeiter im Betrieb halten, darin sehen die Unternehmen nach wie vor die größten Probleme. Mehr Informationen zur Publikation und den Download einer verkürzten Version des Reports auf Englisch finden sie hier: http://china.ahk.de/de/marktinfo/surveys-studies/labor-market-and-salary-report-201617/

China: Geschäftsklima-Umfrage der Deutschen Handelskammer (AHK) Unternehmen in China bewerten die aktuelle wirtschaftliche Situation als eine der schwierigsten innerhalb der letzten Jahre. Allerdings sind die deutschen Unternehmen für das kommende Jahr bereits optimistischer und rechnen mit einer positiveren Entwicklung der chinesischen Wirtschaft. Jedoch gibt ein Drittel der Unternehmen an, sich in China weniger willkommen zu fühlen. Die Investitionsabsichten deutscher Unternehmen innerhalb Chinas sinken auf den niedrigsten Stand seit drei Jahren. An der diesjährigen Geschäftsklima-Umfrage der Deutschen Handelskammer in China nahmen zwischen dem 1. und 28. September insgesamt 426 deutsche Unternehmen in China teil. Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerb mit chinesischen Unternehmen bereitet deutschen Unternehmen zunehmend Sorgen. Vor allem entwickeln sich die unzureichende Rechtssicherheit und unklare rechtliche Rahmenbedingungen zur unternehmerischen Hürde. Internetrestriktionen, die Geschwindigkeit

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des Internets und mangelnder Schutz geistigen Eigentums beeinflussen die Geschäftstätigkeiten der deutschen Unternehmen ebenfalls negativ. Mehr als die Hälfte der befragten deutschen Unternehmen erwartet hingegen positive Impulse von der „Made in China 2025“-Strategie, mit der die chinesische Regierung durch verstärkte Investitionen in zehn Schlüsselindustrien China als Industrienation etablieren will. Der vollständige Report (englisch) ist unter folgendem Link erhältlich: http://china.ahk.de/de/marktinfo/surveysstudies/business-confidence-surveys/

Niederlande: Praxisratgeber "Interkulturell kompetent unterwegs in den Niederlanden" (DIHK 297074705) „Moet kunnen“, sagen die Niederländer

Übersetzt bedeutet die Floskel so viel wie „Es wird schon gut Diese Devise ist auch im Geschäftsleben beliebt und sie verdeutlicht: Wir scheuen das Ungewisse nicht und glauben an die Planung bis ins kleinste Detail. Die Deutschen dagegen Unvorhersehbares möglichst ausschließen und neigen dazu, Projekte und Unternehmungen sorgfältig zu planen. Deutsche Niederländer „ticken“ unterschiedlich. Daher hat die IndustrieHandelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein als Hilfestellung Unternehmer und Unternehmensvertreter für die Vorbereitung geschäftliche Termine in den Niederlanden den Praxisratgeber „Interkulturell kompetent unterwegs in den Niederlanden“ veröffentlicht.

gerne. gehen“. nicht wollen und und für auf

Die 60-seitige Publikation bietet einen Überblick über die historische Entwicklung und aktuelle Trends, die die niederländische Gesellschaft geprägt haben und prägen. Anhand sogenannter Kulturstandards macht der Praxisratgeber Unterschiede und Gemeinsamkeiten deutlich und gibt schließlich Hinweise und Handlungsempfehlungen für typische Geschäftssituationen. Interviews mit Unternehmern, die von ihren Erfahrungen berichten, Tipps für die Gestaltung von Internet-Seiten für den niederländischen Markt, ein Quiz und ein Glossar runden die Publikation ab. Der Praxisratgeber ist als PDF auf der Internetseite der IHK Mittlerer Niederrhein zu finden unter www.ihkkrefeld.de/6603.

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INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN Sachbearbeitung im Vertrieb, Logistik, Marketing oder Einkauf gesucht Absolventin der FH-Furtwangen mit Abschluss Master of Business Administration sucht unbefristete Tätigkeit ab sofort in den Aufgabenfelder Vertrieb, Logistik, Marketing oder Einkauf. Aktuell Doktorandin für „Nachhaltige Entwicklung für Management“ Universität Bremen. Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache), Deutsch und Englisch fließend, EDV-Kenntnisse: SAP /R3, MS Office, Projektmanagement, SPSS; Minitab, Internet. Tools. Studienerfahrungen in Produktionstechnik – Maschinenbau und Verfahrenstechnik (Universität Bremen), Berufserfahrungen z.B. Ferienjobs bei Daimler als Maschinenführer (Fräsmaschinen, Schweißroboter, Pressmaschinen), BLG Logistics (Warenannahme, Wareneingangskontrolle, Warenversand), Baden Business SAC (Peru) Junior CEO Maschinenbau und Retail für die Textil Industrie, Key Account Manager Region Süd Peru, Logistik Manager, Dozentin an Hochschulen in Peru für Logistik, Marketing und Wirtschaftswissenschaften. Brancheninteresse Industrie- oder Konsumgüterindustrie. Weitere Informationen bei: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: [email protected]

Impressum AUßENWIRTSCHAFTSMITTEILUNGEN (AWM) Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein, der Germany Trade und Invest (gtai), ergänzt durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International und mit Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurde nicht überprüft, eine Verantwortung für verlinkte Inhalte übernimmt der Herausgeber nicht. Sie sind ein kostenloser Service des Fachbereichs International und erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.. Herausgeber:

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen, Tel. 07721 922-0, E-Mail: [email protected], Fax: 07721 922-166, Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de

Redaktion:

Thomas Wolf (verantwortlich) Jörg Hermle, Tel.: 07721 922-123, E-Mail: [email protected]

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Milano Italia

Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien (GvD Nr. 136/2016) Mit dem GvD Nr. 136/2016, das am 22.07.2016 in Kraft getreten ist, wurde die Richtlinie 2014/67/EU ins italienische Recht umgesetzt. Die tatsächliche Umsetzung der im neuen italienischen ArbeitnehmerEntsendegesetz vorgesehenen Verpflichtungen für im EU-Ausland ansässige Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Italien entsenden, ist rechtskonform ab dem 26.12.2016 möglich geworden. In der Folge werden die wichtigsten gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen zusammengefasst, die entsendenden Unternehmen obliegen. I. Auf wen findet das neue italienische Arbeitnehmer-Entsendegesetz Anwendung? 

Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und welche im Rahmen der Dienstleistungserbringung einen oder mehrere Arbeitnehmer zugunsten eines anderen Unternehmens (aus dem selben Konzern, einer anderen Produktionsstätte oder eines Drittunternehmens) nach Italien entsenden. Voraussetzung ist hierbei, dass das Arbeitsverhältnis mit dem entsendeten Arbeitnehmer während des Entsendungszeitraumes bestehen bleibt. Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften, die in Italien ansässigen Entleihern oder italienischen Produktionsstätten Leiharbeitnehmer überlassen. Straßengüterverkehrsunternehmen mit regelmäßiger Kabotage, wenn dem in einem EUMitgliedsstaat ansässigen Beförderungsunternehmen erlaubt ist, in einem anderen Mitgliedsstaat Tätigkeiten des Straßenverkehrs im Auftrag von Dritten durchzuführen.

 

II. Ab wann findet das neue italienische Arbeitnehmer-Entsendegesetz Anwendung? Die im neuen italienischen Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgesehenen Vorschriften und Verpflichtungen finden ab dem 22.07.2016 Anwendung. Im Falle von Entsendungen, die nach dem 26.12.2016 stattfinden, muss eine Vorabmeldung gem. Punkt III.2 erfolgen. Im Falle von Entsendungen, die nach dem 22.07.2016 begonnen wurden und am 26.01.2017 noch nicht abgeschlossen sind, muss bis zum 26.01.2017 eine „nachträgliche Vorabmeldung“ vorgenommen werden. Von einer Vorabmeldungspflicht sind demzufolge lediglich die Entsendungen ausgeschlossen, die  

vor dem 22.07.2016 begonnen wurden oder nach dem 22.07.2016 begonnen und vor dem 26.01.2017 beendet wurden.

III. Welche Pflichten sieht das neue italienische Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor? 1. Für die Zeit der Entsendung unterliegt das Arbeitsverhältnis zwischen dem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen nach Italien entsandten Arbeitnehmern den italienischen Arbeitsbedingungen. Diese finden nämlich auf Arbeitnehmer, die am Ort der Entsendung ähnliche DEinternational Italia Srl con socio unico C.F./ P.IVA 05931290968| Capitale Sociale / Grundkapital € 110.000 i.v., R.I. Milano 05931290968 | REA Milano 1859546 Sede legale /Sitz: Via Gustavo Fara 26 | 20124 Milano – Italia Tel. ++39-02-398009-1| Fax ++39-02-39800.195 | www.deinternational.it | E-mail: [email protected]

DEinternational Italia Srl con socio unico è la società di servizi della Camera di Commercio Italo-Germanica. DEinternational Italia Srl ist die Dienstleistungsgesellschaft der Deutsch–Italienischen Handelskammer (AHK Italien).

Mailand Italien

Arbeitstätigkeiten ausüben, Anwendung. Unter „Arbeitsbedingungen“ versteht man die italienischen gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften in Bezug auf a. b. c. d. e. f. g.

Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit; bezahlter Mindestjahresurlaub; Mindestlöhne, inkl. Überstundenvergütung; vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen; Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen.

Einige Informationen zu den Arbeitsbedingungen sind auf der Internetseite des italienischen Arbeitsministeriums http://www.distaccoue.lavoro.gov.it/Pages/Home.aspx in italienischer und englischer Sprache zu finden. Die branchenspezifischen Tarifverträge stehen auch zur Verfügung, allerdings nur in italienischer Sprache (Stand 10.01.17). Ausnahme: Die gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften für den bezahlten jährlichen Mindesturlaub sowie für Mindestlöhne (inkl. Überstundenvergütung) finden auf Erstmontage- bzw. Einbauarbeiten, die in einem Liefervertrag vorgesehen und unerlässlich für die Inbetriebnahme der gelieferten Güter sind und von qualifizierten oder spezialisierten Arbeitnehmern durchgeführt werden, dann keine Anwendung, wenn die Dauer der Entsendung acht Tage nicht übersteigt (bestimmte Bauarbeiten sind von dieser Ausnahme ausgeschlossen). 2. Die Entsendung muss vom entsendenden Unternehmen beim italienischen Arbeitsministerium spätestens bis um 24:00 Uhr des dem ersten Entsendungstag in Italien vorangehenden Tages vorab gemeldet werden. Das entsendende Unternehmen muss sich hierfür beim Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums https://www.cliclavoro.gov.it/Pagine/Registrazione.aspx registrieren und ein entsprechendes Entsendungsvorabmeldungsformular ausfüllen und übermitteln (Stand 10.01.17: die Registrierung ist nur in italienscher Sprache möglich). Die auszufüllenden Felder des Formulars UNI Distacco UE beziehen sich auf Informationen zum entsendenden Unternehmen und dessen gesetzlichen Vertreter, zur ernannten Bezugsperson (s. Punkt III.4), zum Leistungsempfängers, zu Dauer und Sitz der Entsendung sowie zu den entsendeten Arbeitnehmern. Weitere vorgesehene Meldungen sind die „nachträgliche Vorabmeldung“ (s. Punkt II.), die Aufhebung (sollten bereits mitgeteilte „wesentliche“ Informationen abgeändert bzw. gelöscht werden müssen), die Abänderung (sollten bereits mitgeteilte „nicht wesentliche“ Informationen abgeändert werden müssen). 3. Während der Entsendung und für zwei Jahre nach Beendigung der Entsendung ist das entsendende Unternehmen verpflichtet, a.

b.

folgende Unterlagen aufzubewahren: den Arbeitsvertrag (samt Übersetzung in italienischer Sprache); den Lohnzettel; die Stundenzettel, aus denen Anfang, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit hervorgehen; Nachweise über die Zahlung der Gehälter oder gleichwertige Unterlagen; die öffentliche Mitteilung über den Beginn des Arbeitsverhältnisses oder gleichwertige Unterlagen; das Zertifikat über die anzuwendenden Sozialsicherheitsvorschriften; einen Ansprechpartner mit Zustellungswohnsitz in Italien für den Empfang und die Übersendung von Akten und Dokumenten zu beauftragen. Sollte diese Beauftragung unterbleiben, wird der Sitz des entsendenden Unternehmens zum Ort des Rechtssitzes des Leistungsempfängers.

4. Während der Entsendung ist das entsendende Unternehmen verpflichtet, einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu ernennen, welcher befugt ist, mit den Sozialpartnern zu verhandeln. IV. Welche Strafen drohen bei der Verletzung der o.g. Pflichten? 

Im Falle der Nichtanmeldung der Entsendung (Punkt III.2) sind Geldbußen i.H.v. 150,- bis 500,- Euro pro entsendeten Arbeitnehmer vorgesehen. 2

Mailand Italien

 

Bei Nichteinhaltung der in Punkt III.3.a genannten Aufbewahrungspflicht, fallen Geldbußen i.H.v. von 500,- bis 3.000,- Euro pro entsendeten Arbeitnehmer an. Für den Fall, dass keine Ansprechpartner gem. Punkt III.3.b und III.4 ernannt werden, fallen Geldbußen i.H.v. von 2.000,- bis 6.000,- Euro an.

Insgesamt dürfen die o.g. Strafen nicht höher als 150.000,- Euro sein. Sollte sich nach einer Gesamtbeurteilung der zuständigen Behörde das Bestehen einer nicht tatsächlichen („unechten“) Entsendung ergeben, drohen darüber hinaus Geldbußen sowohl für das entsendende Unternehmen als auch für den Leistungsempfänger i.H.v. 50,- Euro pro Mitarbeiter für jeden Arbeitstag. Letztere Geldbuße darf nicht unter 5.000,- und nicht über 50.000,- Euro liegen. *** Gerne unterstützen die DEinternational Italia, Dienstleistungsgesellschaft der AHK Italien, und das Netzwerk „Recht & Steuern“ deutsche Unternehmen bei deren Registrierung in dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums, bei der Vorabmeldung der Entsendung sowie bei der vorgeschriebenen Übersetzung der notwendigen Unterlagen und stehen für die Ernennung als Ansprechpartner gem. Punkt III.3.b und III.4 zur Verfügung. Kontakt: Carolina Pajé Leiterin Netzwerk „Recht & Steuern“ DEinternational Italia Dienstleistungsgesellschaft der AHK Italien Tel.: +39 02 398009 52 E-Mail: [email protected] Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernehmen die AHK Italien und die DEinternational Italia Srl keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Dieses Merkblatt kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen.

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An ex- und importierende Unternehmen

Wien, im Januar 2017 PS/RS/ME

Absatzchancen in Österreich

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in wirtschaftlich guten Zeiten ist es wichtig, neue, zusätzliche Geschäftskontakte im Ausland aufzubauen, um sich gegenüber Nachfrageschwankungen langfristig abzusichern. Österreich stellt dabei aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit sowie einer ähnlichen Wirtschaftsstruktur einen überaus interessanten und kaufkräftigen Markt für Ihre Produkte und Dienstleistungen dar. Als Deutsche Handelskammer in Österreich möchten wir Sie in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Schwarzwald-Baar-Heuberg und Schwaben beim Auf- und Ausbau Ihrer Wirtschaftskontakte in Österreich mit zahlreichen zielgerichteten Maßnahmen aktiv unterstützen. Wir freuen uns daher, Sie zu unserem Workshop „Absatzchancen in Österreich“ herzlich einzuladen  Mittwoch, 15. Februar 2017 IHK Schwarzwald Baar-Heuberg Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen Ziel soll sein, Sie über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich zu informieren und Sie hinsichtlich der nicht zu unterschätzenden mentalitätsmäßigen Unterschiede zu sensibilisieren. Zudem stellen wir Ihnen konkrete Akquisitions-Maßnahmen vor, mit welchen wir Sie aktiv bei der Geschäfts-, Kooperations- und Vertriebspartnersuche in Österreich unterstützen können. i Interesse an einer Teilnahme an diesem kostenlosen Workshop, senden Sie uns bitte den beiliegenden Antwortbogen zu oder melden Sie sich bequem online an unter www.dhk.at. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Mit freundlichen Grüßen Deutsche Handelskammer in Österreich

Mag. Peter Sodoma Leiter Abteilung Markteinstieg

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Jörg Hermle

Bitte bis 7. Februar 2017 zurücksenden an: Deutsche Handelskammer in Österreich Abteilung Markteinstieg Fax: +43 1 545 14 17 - 962 E-Mail: [email protected]

Anmeldung zum Workshop „Absatzchancen in Österreich“ Ja, wir melden uns zu folgenden kostenfreien, halbtägigen Workshop an: (Bitte um Auswahl eines für Sie möglichen Termins)

 Mittwoch, 15. Februar 2017 IHK Schwarzwald Baar-Heuberg Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen  Wir sind daran sehr interessiert, können jedoch leider an keinem der angebotenen Alternativtermine kommen. Bitte benachrichtigen Sie uns über die weitere Vorgehensweise. In unserem Unternehmen wird künftig Ihr Ansprechpartner sein: Herr/Frau:

Titel:

Vorname:

Nachname:

Funktion: Firmenname:

«Firmenname»

Straße:

«StraßeHausnummer»

PLZ:

«PLZ»

Telefon:

Ort:

«Ort»

Homepage:

E-Mail:

Ort, Datum

Unterschrift

Workshop „Absatzchancen in Österreich“ 15. Februar 2017

09:00 Uhr – 09:30 Uhr:

Registrierung der Teilnehmer

09:30 Uhr – 09:45 Uhr:

Begrüßung Jörg Hermle, Projektleiter International bei der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-BaarHeuberg

09:45 Uhr – 10:15 Uhr:

Informationen über den Markt Österreich: Interkulturelles Management und betriebswirtschaftliche Besonderheiten Mag. Peter Sodoma, Leiter Abteilung Markteinstieg bei der Deutschen Handelskammer in Österreich

10:15 Uhr – 10:45 Uhr:

Informationen über rechtliche Besonderheiten im Markt Österreich Mag. Peter Sodoma

10:45 Uhr – 11:00 Uhr:

Kaffeepause

11:00 Uhr – 12:00 Uhr:

Präsentation des Projekts „Markteinstieg Österreich“ und Tipps für die Angebotspräsentation in Österreich Mag. Peter Sodoma

12:00 Uhr – 12:30 Uhr

Mittagsimbiss

parallel ab 12:00 Uhr

Einzelgespräche - Erarbeitung der Suchprofile - Terminvereinbarung für Telefonkonferenz

Ende ca. 12:30 Uhr

Tagungsort:

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen

Veranstalter:

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Deutsche Handelskammer in Österreich

An ex- und importorientierte Unternehmen im IHK-Bezirk Schwarzwald-Baar-Heuberg

Ihr Ansprechpartner

Jörg Hermle E-Mail

[email protected] Telefon

0 77 21 / 9 22 – 1 23 Fax

0 77 21 / 9 22 – 1 80 Villingen-Schwenningen, Februar 2017 Inhouse-Beratung Tschechien am Mittwoch, den 05. April 2017

Sehr geehrte Damen und Herren, Das Wachstum der tschechischen Wirtschaft sollte in den Jahren 2017 bis 2021 im Schnitt 2,2 Prozent betragen. Der Konsum der privaten Haushalte dürfte sich in dem bereits genannten Horizont im Schnitt um 2,3 Prozent erhöhen. Bei den Ausgaben der öffentlichen Haushalte wird ein Wachstum von 2,4 Prozent prognostiziert. Die KFZ-Industrie rechnet weiterhin mit zweistelligen Zuwachsraten, so dass neben den Autofabriken auch die Zulieferer weiter in ihren Werken investieren. Große Projekte stehen auch in der Bauindustrie an: z.B. der Ausbau des Schienennetzes, die Wohnraumsanierung, Wasser- und Abfallwirtschaft und Energieeffizienz. Auch wird mit zweistelligen Raten beim Absatz von Medizintechnik gerechnet. Der Tourismus und Hotelbau, der Transport, die Logistik und die Modernisierung des Flughafens Prag bieten weitere Marktchancen auch für regionale Unternehmen aus dem IHK-Bezirk Schwarzwald-Baar-Heuberg. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet Ihnen am 05. April 2017 eine kostenfreie Beratung in Ihrem Unternehmen an durch Herrn Martin Marek, Markt- und Absatzberater der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer mit Sitz in Prag an. In einem Gespräch werden die erforderlichen Erstinformationen für einen erfolgreichen Markteintritt bzw. intensive Marktbearbeitung des tschechischen Markts vermittelt, wobei auch Spezialthemen wie Handelsvertretersuche und Personalfragen diskutiert werden können. Wir bitten Sie, uns Ihre Informationswünsche auf beigefügtem Antwortbogen bis spätestens 17. März 2017 mitzuteilen. Die Uhrzeit des Gespräches wird aufgrund der eingegangenen Anfragen und des sich hieraus ergebenden Zeitplanes mit Ihnen telefonisch abgestimmt. Für Rückfragen zu den Einzelberatungsgesprächen steht Ihnen Jörg Hermle, Fachbereich International, unter den oben genannten Kontaktdaten als Ansprechpartner zur Verfügung. Freundliche Grüße

Anlage 1 Antwortbogen

International i.A.

Jörg Hermle Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen | Telefon 07721/922-0 | Fax 07721/922-166 [email protected] | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de | Infocenter geöffnet: Montag – Freitag, 8.00 – 18.00 Uhr Sparkasse Villingen-Schwenningen Konto 67000 | BLZ 694 500 65

Deutsche Bank AG Filiale Villingen Konto 014 136 600 | BLZ 694 700 39

Volksbank Villingen eG Konto 301 53 00 | BLZ 694 900 00

Postbank Karlsruhe Konto 0064 650 753 | BLZ 660 100 75

Absender (Stempel)

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Innovation I Umwelt I International I Unternehmensgründung I Start Postfach 15 60 78005 Villingen-Schwenningen per Fax an 07721 922-180 Rücksendung erbeten bis 17. März 2017

Kontaktgespräch „Marktchancen in Tschechien“ mit der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer am 05. April 2017 1. Welche Produkte bzw. Dienstleistungen decken Sie mit Ihrem Unternehmen auf dem internationalen Markt ab? _____________________________________________________________________________________________________________________ 2. Über welche Themen möchten Sie mit unserem AHK-Vertreter sprechen?________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________________________ 3. An welchen sonstigen Informationen über den tschechischen Markt sind Sie speziell interessiert? Marktanalyse Werbung/Marketing

Vertriebswege

Investment

We ttbe we rbe r

Lieferanten

P re is e

Messen

Fachzeitschriften

Rechtsfragen

Sonstige, und zwar__________________________________________________________________________________________________ 4. Welche Strategien verfolgen Sie beim Zugang zum tschechischen Markt? Suche nach einem Produktionsstandort

Suche nach einem Lieferanten komplementärer Produkte zwecks Kooperation

Suche nach Vertriebspartnern, und zwar

Großhändler

Handelsvertreter

Sonstiges_______________________________________________________________________________________________________ 5. Interessieren Sie sich auch für Fachmessen, Suche eines Joint-Venture, Eröffnung einer Repräsentanz in Tschechien? Nein

Ja, und zwar______________________________________________________________________________________

6. Zu welchen Branchen gehört Ihr Unternehmen?_____________________________________________________________________________ 7. Wie hoch war der Umsatz Ihres Unternehmens/Ihrer Niederlassung im Jahr 2016? ca._______________ 8. Wie hoch war die Anzahl der Beschäftigten am Standort zum 31.12.2016? bis 20 Besch.

21 - 100 Besch.

101 - 300 Besch.

über 300 Besch.

9. Wie werden Ihre Produkte/Dienstleistungen weltweit vertrieben? Großhändler

Handelsvertreter

eigener Außendienst

Sonstige, und zwar_______________________________________

10. Sind Sie schon in der Tschechischen Republik bzw. mittel- und osteuropäischen Ländern aktiv? Nein

Ja, in folgenden Ländern?__________________________________________________________________________________

11. Falls Ihr Unternehmen sich im Internet vorstellt, wie lautet die Adresse?

http://www.__________________________________

Ansprechpartner für Rückfragen: ___________________________________ Tel.-Durchwahl: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________________________

Seminarname

Veranstaltungsort

Termin

Exportkontrolle / Luftfrachtsicherheit Elektronische Kommunikation und Exportkontrolle: Neue Herausforderungen für Unternehmen

Heidenheim

31.01.2017

Elektronische Kommunikation und Exportkontrolle: Neue Herausforderungen für Unternehmen

Karlsruhe

16.05.2017

AEO im Kontext des UZK – ein Status für die Zoll-Zukunft Ihres Unternehmens

Stuttgart

08.05.2017

Zertifikatslehrgang Importabwicklung

Stuttgart

01. - 03.02.2017 und 08.-09.02.2017

Zollforum Baden-Württemberg

Karlsruhe

31.05.2017

Aktuelle EU-Embargos: Was ist zu beachten?

Stuttgart

01.02.2017

Aktuelle EU-Embargos: Was ist zu beachten?

Ulm

21.03.2017

Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen – Risikomanagement und Organisation

Stuttgart

27.04.2017

Rechtsschutz im Zoll- und Außenhandel

Karlsruhe

27.03.2017

Reporting in Zoll & Exportkontrolle – zielgerichtet informieren und überzeugen

Stuttgart

03.04.2017

Sicherheit für Geschäftsreisende – Travel Risk Management für Ihre Mitarbeiter

Heidenheim

21.02.2017

Sicherheit für Geschäftsreisende – Travel Risk Management für Ihre Mitarbeiter

Heidenheim

21.02.2017

Zoll- und umsatzsteueroptimierte Lieferprozesse im Außenhandel

Mannheim

20.06.2017

Medizintechnik China – Marktpotenzial und Produktzulassung

Tuttlingen

13.02.2017

Zollabwicklung Spezial China – Zertifizierung und Warenverkehr

Freiburg

17.02.2017

Zoll / Präferenzen

Recht / Organisation

Länder Spezial

Veranstaltungsübersicht 1. Halbjahr 2017

Wir informieren Sie. Die IHK-Exportakademie Die Komplexität in den Bereichen Zoll, Export und Vertrieb International nimmt stetig zu. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand bleiben, entwickelt und organisiert die IHKExportakademie in Zusammenarbeit mit den baden-württembergischen IHKs Seminare für Fach- und Führungskräfte. Auf unserer Homepage www.ihk-exportakademie.de können Sie sich über unser regionales Angebot informieren und anmelden. Wir würden Sie gerne mit relevanten Informationen rund um die IHK-Exportakademie versorgen. Bei Interesse geben Sie uns bitte Ihre Anschrift und E-Mail Adresse und vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift. Das Formular können Sie bei Ihrer IHK abgeben oder direkt faxen an: 0711 2005-601189. Ja, bitte senden Sie mir aktuelle Informationen per E-Mail an folgende Adresse: Firma............................................................................................................................................................... Name.................................................................Vorname............................................................................... Straße................................................................ PLZ, Ort............................................................................... E- Mail............................................................................................................................................................. Datum ………………………………………………Unterschrift …………………………………………………….. Die IHK-Exportakademie wird Ihre Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck speichern und verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK-Exportakademie GmbH E-Mail telefonisch unter 0711/2005-1364 oder durch Versendung einer Email an [email protected] schriftlich widerrufen werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist.

IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1364 | Fax: 0711 2005-601189 | [email protected] | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz

Stand 05.12.2016 www.ihk-exportakademie.de

- Änderungen vorbehalten -

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Information über das III. Östliches Wirtschaftsforum Veranstaltungsort: Wladiwostok, die Insel Russkij Datum: der 6. – 7. September 2017 Web: www.forumvostok.ru/en/main-page/ Information für Teilnehmer: www.forumvostok.ru/en/participants/ Die zu behandelnden Hauptfragen sind: 1. Verwirklichung der Investitionsprojekte im Transport- und Logistikbereich. In dem Forum wird die Präsentation von Transport- und Logistikprojekten dargestellt, die aktuelle Fragen für Fernost-Region beleuchten sollen, darunter sind: das Schaffen von neuen Infrastrukturobjekten und Modernisierung der vorhandenen Objekten, Sicherstellung eines freien Zugangs zu Verkehrsstraßen und Ladehauptleitungen, Kooperation und Zusammenwirkung mit den asiatischpazifischen Staaten. Zur Behandlung werden bedeutende Verkehrs- und Infrastrukturinitiativen vorgeschlagen, darunter sind: Projekte zur Renovierung Seehäfen, Errichtung der Terminale zum Kohleumschlag, des Personenbahnhofs zum Anlegen der Hochsee-Kreuzfahrtschiffe, eines neuen Terminals des internationalen Flughafens Chabarowsk und andere. 2. Entwicklung der Sport- und Tourismusinfrastruktur. Die Entwicklung der Sport- und Tourismusinfrastruktur ermöglicht die Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit durch die Teilnahme an der Vorbereitung der vorstehenden Spiele und die Durchführung der vorbereitenden Sportwettbewerbe. Fragen zu Behandlung im Rahmen dieses Aspektes: Welche Maßnahmen der staatlichen Unterstützung gibt es und welche sind zur Verwirklichung dieses Tätigkeitsablaufs zusätzlich erforderlich? Welche Projekte zur Entwicklung der Sportinfrastruktur noch mehr werden zur Verwirklichung in der Region geplant? Welche Bedingungen sollen geschafft werden, um die Privatinvestitionen in diesem Bereich zu gewinnen? 3. Informatisierung des Fernostes. Einsatz der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Zugang zu der hochwertigen Infrastruktur der Informations- und Kommunikationstechnologien hat eine positive Einwirkung auf den BIP-Anstieg und den Wirtschaftswachstum im Großteil. In den letzten paar Jahren hat sich die digitale Diskrepanz zwischen Moskau und anderen Regionen wesentlich 1

verkleinert, bleibt der Fernost jedoch hinter den Spitzreitern im Bereich von Tarifen für IT-Dienstleistungen zurück. Der Hauptgrund dafür besteht in dem Mängel an Hauptverbindungsnetzen. Eine Verlegung von Glasfasernetzen ist wegen der objektiven Faktoren wirtschaftlich ungünstig (Dauerfrostboden und niedrige Bevölkerungsdichte). Man muss die Möglichkeiten zur Änderung der Ordnungs- und Geschäftszugänge betrachtet werden um diese Herausforderungen zu überwinden. Wie soll die Attraktivität des Fernostes für Investoren und für Netzbetreiber verstärkt werden? Welche regulatorischen Anreize sollen geschaffen werden um die wirtschaftliche Attraktivität für Investitionen in die digitale Infrastruktur in der Region langfristig zu erhöhen? 4. Entwicklung der erneuerbaren und lokalen Energiewirtschaft in Fernost Eine Entfernung einer größten Anzahl von Orten von einem einheitlichen Energiesystem, ein Aufwand und hohe Kosten des Energietransports bilden besondere Konditionen zur Entwicklung der erneuerbaren und lokalen Energiewirtschaft in Fernost. In der Republik Sacha (Jakutien), Region Kamtschatka und im Oblast Sachalin werden einige Projekte im Bereich Erdwärme-, Solar- und Windenergie erfolgreich realisiert. Dennoch werden vollständige Märkte der alternativen und lokalen Energiewirtschaft bisher nicht gebildet. In welchen Regionen des Fernostes kann die alternative und lokale Energiewirtschaft entwickelt werden? Wie erfolgreich sind die vorgenommenen Investitionen in die alternative und lokale Energiewirtschaft in Fernost? Welche neuen Projekte sind im Bereich der alternativen und lokalen Energiewirtschaft in Fernost geplant? Welche Bedingungen sollen geschafft werden, damit solche Projekte für russische und ausländische Investitionen attraktiv werden?

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Teilnahmevoraussetzungen Das Forum „Technologien und Dienstleistungen für die Wasserwirtschaft in Kroatien“ wird von der em&s GmbH in Kooperation mit der AHK Kroatien und German Water Partnership durchgeführt. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU. Deutsche kleine und mittelständische Unternehmen zahlen neben den persönlichen Reise- und Übernachtungskosten (Flug, Transfer, Hotel, Verpflegung) einen Eigenanteil. Dieser richtet sich nach der Unternehmensgröße und ist wie folgt gestaffelt:  500 € (netto) für Teilnehmer mit weniger als 1 Mio. € Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern  750 € (netto) für Teilnehmer mit weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern  1.000 € (netto) für Teilnehmer ab 50 Mio. € Jahresumsatz oder mehr als 500 Mitarbeitern

Kontakt Bitte senden Sie Ihre Interessensbekundung/Anmeldung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung bis zum 30.04.2017 an: em&s GmbH Dr. Ulrich Wild Email: [email protected] Tel: +49 8444 9246 977 Fax: +49 8444 9246 979 Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://markt-wissen.de/LP_Kroatien.html www.ixpos.de/markterschliessung www.bmwi.de

Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist mit dem audit berufundfamilie

®

für seine familienfreundliche Personalpolitik

Zielgruppe Die Leistungspräsentation richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene Freie Berufe und wirtschaftsnahe Dienstleister mit Geschäftsbetrieb in Deutschland (Unternehmen) mit entsprechendem Branchenschwerpunkt. z.B.  Wasserverteilung und Kanalisation  Wasser- und Abwasserbehandlung  Mess-, Regel-, Labortechnik  Pumpen und Hebeanlagen  Kanalsanierung, -inspektion, -reinigung  Rohre, Schächte, Abläufe, Armaturen, Ventile  Planung, Engineering, Consulting, etc.

Text und Redaktion: em&s GmbH

ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-

Stand: Januar 2017 Bildnachweis: Fotolia

Stiftung, verliehen.

Technologien+Dienstleistungen für die Wasserwirtschaft in Kroatien Forum mit Leistungspräsentation in Zagreb 26. bis 28. September 2017

BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU 2017

Projektziele und Leistungen Das Technologieforum mit Leistungspräsentation in Kroatien soll deutschen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus mit Schwerpunkt Wasser- und Abwassertechnik sowie Dienstleistern den Einstieg in den kroatischen Markt erleichtern. Im Rahmen eines fachbezogenen Symposiums präsentieren deutsche Unternehmen ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder. German Water Partnership wird den Stand der Wassertechnologie in Deutschland sowie Vorschläge für zukünftige Strategien in Kroatien präsentieren. Lokale Experten und vor Ort tätige deutsche Unternehmen berichten über die Situation der Wasserwirtschaft in Kroatien. Außerdem werden für die Teilnehmer indviduelle Geschäftsgespräche mit wichtigen Akteuren der Wasserwirtschaft in Kroatien organisiert. Objektbesichtigungen in Zagreb und Umgebung sollen die Zielstellung unterstützen.

Vorläufiges Programm 1. Tag

Ankunft in Zagreb, Abholung vom Flughafen

26.09.2017

Briefing zu den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in Kroatien durch die AHK Kroatien, die Deutsche Botschaft sowie Germany Trade & Invest Markteinstieg und Marktchancen in Kroatien Politischer Rahmen in Kroatien Stand der Wasserwirtschaft in Kroatien Rechtlicher und steuerlicher Rahmen für deutsche KMU, Genehmigungsverfahren

2. Tag 27.09.2017

Einführung in die Wasser- und Abwasserwirtschaft Kroatiens (Amt für Wasserwirtschaft) Expertenvortrag: Stand der Wassertechnologie in Deutschland – Vorschläge für zukünftige Strategien in Kroatien (GWP) Präsentationen der deutschen Unternehmen Expertenvortrag: Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft in Kroatien

Die deutschen Teilnehmer treffen in Kroatien Entscheidungsträger fachinteressierter Unternehmen, Vertreter von Ministerien, Kommunalbetrieben und Institutionen sowie Importeure/ Händler von Wassertechnik. Für die teilnehmenden Unternehmen werden gezielt Informationen aufbereitet:  eine themenspezifische Zielmarktanalyse wird vor der Unternehmerreise zur Verfügung gestellt  Projektmagazin: Profile der deutschen Unternehmen und die Leistungsfähigkeit der Branche in Deutschland werden in kroatischer Sprache aufbereitet und vorab dem kroatischen Fachpublikum zugänglich gemacht  Netzwerke zu Unternehmen, Landesbehörden und Institutionen werden zur Verfügung gestellt Das Projekt soll die teilnehmenden Unternehmen in die Lage versetzen, Vorentscheidungen für eine künftige Geschäftstätigkeit in Kroatien zu treffen und wichtige Kontakte im Zielmarkt für spätere Aktivitäten zu knüpfen.

Technologieforum mit Leistungspräsentation und Kontaktgesprächen in Zagreb

Vorstellung von Best-Practice-Beispielen durch kroatische Kommunalbetriebe inkl. Informationen zur Projektfinanzierung Erfahrungsberichte deutscher Unternehmen über Projekte in Kroatien Individuelle Geschäftsgespräche der deutschen Unternehmen mit kroatischen Fachvertretern 3. Tag 28.09.2017

Fachspezifische Objekt- und Referenzbesuche in Zagreb und Umgebung Besichtigung der zentralen Kläranlage der Stadt Zagreb gemeinsam mit den Betreibern Besichtigung von EU-finanzierten Wasserprojekten in der Stadt Čakovec Abschlussmeeting und Abreise der deutschen Teilnehmer

Weitere Leistungen des Projektes:  Fahrten und Transfers in Zagreb, Hotelreservierung  Übersetzung durch Fachdolmetscher Die Anzahl der Plätze ist auf 12 Teilnehmer begrenzt.

Geschäftschancen in Kroatien Die kroatische Wasser- und Abwasserwirtschaft bietet deutschen Anbietern im Zuge der Anpassung an EUStandards vielfältige Geschäftschancen und Möglichkeiten. Hier herrschen hoher Modernisierungsbedarf und teils hohe Rückstände. Laut kroatischer „Strategie für die Wasserwirtschaft“ soll die Wasserversorgungsquote bis 2020 auf 85-90% erhöht werden. Bis 2020 soll zudem in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern 70% der Bevölkerung und in Orten mit bis zu 15.000 Einwohnern 77% aller Bewohner an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. In Städten ab 15.000 Einwohnern sollen durchweg alle Bewohner mit Abwasseranschlüssen versorgt sein. Da viele Orte auf den kroatischen Inseln an der Adriaküste über lange Leitungen vom Festland mit Wasser versorgt werden, besteht auch ein Potential für moderne Entsalzungsanlagen. Kroatien hat laut vorgegebener Umweltauflagen bis zum Jahr 2023 Zeit, seine Wasserversorgung, Kanalisationsanlagen und Klärwerke EU-konform zu machen. Die Gesamtkosten dafür werden auf rund 4,5 Mrd. Euro geschätzt. Der Großteil der Wasserwirtschaftsprojekte soll mithilfe von EU-Fördermitteln sowie Geldern der Weltbank und der Europäischen Investitionsbank (ko)finanziert werden. In der Förderperiode 2016 bis 2020 stehen dafür 1,05 Mrd. Euro zur Verfügung, von denen etwa 70 Vorhaben realisiert werden sollen. Für Projekte im Bereich Hochwasserschutz wird mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von 215 Mio. Euro gerechnet. Die kroatische Wasserwirtschaftsstrategie spricht bis 2038 von einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 7 Mrd. Euro. Wettbewerbsvorteile für deutsche Anbieter ergeben sich durch Erfahrungen mit EU-Fördermitteln/-Anträgen und Finanzierungsmodellen, die in Zusammenarbeit mit den kroatischen Kommunen und Kommunalbetrieben sowie Anbietern von Technologien eingebracht werden können.

Verbindliche Anmeldung für die AHK-Geschäftsreise Kenia zum Thema Energieeffizienz in Industrie & Gebäuden im Zeitraum vom 27.-31. März 2017 im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert durch die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kenia (AHK) mit Unterstützung der Renewables Academy (RENAC) AG. Konferenzveranstaltung: 28. März 2017 in Nairobi (Kenia) Unternehmen: Name/ Vorname: Position/ Abteilung: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon/ Mobil/ Fax: E-Mail: Internetseite: Mitarbeiterzahl:

1 - 10

11 - 50

51 - 250

251 - 500

Jahresumsatz:

< 2 Mio. €

2 - 10 Mio. €

10 - 50 Mio. €

> 500 > 50 Mio. €

Tätigkeitsbereich: Anlagenbetreiber Ausbildung/ Training Beratung Contracting

Dienstleister Finanzierung F&E Hersteller

Installateur/ Monteur Planer/ Architekt Projektentwickler Vertrieb

Biomasse Biogas Biokraftstoffe Wind Onshore

Wind Offshore Kleinwindkraft Geothermie Wärmepumpe

Zulieferer Sonstiges:

Technologieschwerpunkte: Photovoltaik Solarthermie Solare Kühlung CSP

Kleinwasserkraft Meeresenergie Meerwasserentsalzung Sonstige:

Anwendungsbereich: (bitte spezifizieren Sie) Gebäude:

Industrie:

Infrastruktur:

Erzeugung/ Verteilung:

Ich interessiere mich außerdem für folgende Märkte: Europa Nordwesteuropa Südwesteuropa Nordosteuropa Südosteuropa

Afrika Nordafrika Westafrika Ostafrika Zentralafrika Südliches Afrika

Asien Vorderasien Ostasien & China Zentralasien Südasien & Indien Südostasien

Amerika Nordamerika Zentralamerika & Karibik Südamerika

Ozeanien & Australien ✔ Australien ✔ Neuseeland Restliches Ozeanien

Hinweise zur Teilnahme am AHK-Geschäftsreiseprogramm



Die AHK-Geschäftsreise wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Sie beinhaltet Zuwendungen für unternehmensbezogene Leistungen der AHK bis zu maximal 4.168,00 € netto, bei denen es sich um sog. De-minimis Beihilfen handelt.



Unternehmen können diese Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen, sofern dabei das maximale Fördervolumen von insgesamt 200.000 € (innerhalb von 3 Jahren) nicht überschritten wird. Das Unternehmen ist verpflichtet, eine entsprechende De-minimis Erklärung gegenüber der zuständigen AHK abzugeben.



Die Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort trägt jedes teilnehmende Unternehmen selbst.



Die Anmeldung zur Teilnahme an der AHK-Geschäftsreise ist mit der Unterschrift für das Unternehmen verbindlich. Die zuständige AHK behält sich eine fachliche Prüfung vor. Eine Teilnahmebestätigung erhält das Unternehmen von Renewables Academy (RENAC) AG nach Prüfung durch die AHK.



Mit der Teilnahme an der AHK-Geschäftsreise verpflichtet sich das Unternehmen dazu:

a)

eine Unternehmenspräsentation zu erstellen und diese fristgemäß an Renewables Academy (RENAC) AG zu liefern;

b)

die Unternehmenspräsentation am festgelegten Veranstaltungstag im vorgegebenen Zeitrahmen dem Fachpublikum vorzutragen;

c)

die individuellen Kooperationsgespräche vor Ort wahrzunehmen;

d)

an zwei gesonderten Befragungen zur Evaluierung der AHK-Geschäftsreise teilzunehmen: 

Befragung unmittelbar nach der Veranstaltung (binnen einer Woche) zur Qualität hinsichtlich Organisation und Umsetzung der AHK-Geschäftsreise;



Beteiligung an einer Onlineumfrage innerhalb eines Jahres zu Unternehmenserfolgen durch die Teilnahme an der AHK-Geschäftsreise.

möglichen



Das Unternehmen hat das Recht, die Anmeldung binnen 4 Wochen, spätestens jedoch bis 6 Wochen vor Beginn der Geschäftsreise zu widerrufen.



Sollte das Unternehmen die Reise außerhalb der Widerrufsfrist oder kurzfristig, d.h. ab 6 Wochen vor Reisebeginn, absagen oder die individuellen Kooperationsgespräche vor Ort nicht wahrnehmen, so sind die Kosten für die bis dahin entstandenen unternehmensbezogenen Leistungen der AHK in maximaler Höhe von 4.168,00 € netto selbst zu tragen. Der Betrag wird von der AHK in Rechnung gestellt.



Die Geschäftsreise findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Unternehmen bis zu 4 Wochen vor der Reise erreicht wird. Bei Absage der Reise werden evtl. bereits entstandene Kosten nicht erstattet.

Anmeldung

Hiermit melde ich mich verbindlich für eine Teilnahme an der oben genannten AHK-Geschäftsreise an. Ich bestätige, dass ich die Hinweise zum AHK-Geschäftsreiseprogramm gelesen habe und damit einverstanden bin. Ich bin einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse) von der Renewables Academy (RENAC) AG gespeichert und im Rahmen dieser Veranstaltung genutzt sowie an das BMWi zum Zweck der Evaluierung der Veranstaltung weitergeleitet werden. Bitte informieren Sie mich über weitere Angebote und Veranstaltungen der Exportinitiative Energie insbesondere zu den von mir gemachten Länderangaben. Ich bin einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse) von der Renewables Academy (RENAC) AG bzw. dem BMWi in einer Teilnehmerdatenbank des BMWi gespeichert werden. Das BMWi und die zur Nutzung dieser Teilnehmerdatenbank vom BMWi beauftragten Dienstleister können mich kontaktieren, um mich über weitere Angebote und Veranstaltungen der Exportinitiative Erneuerbare Energien zu informieren. Bitte nehmen Sie mich in den Verteiler für den E-Mail-Newsletter der Exportinitiative Energie auf. Ich bin einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse) von der Renewables Academy (RENAC) AG bzw. dem BMWi an den für den Newsletter-Versand vom BMWi beauftragten Dienstleiter (Init AG) weitergeleitet und gespeichert werden. Der Newsletter ist kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an weitere (bis auf die zuvor genannten) Dritte erfolgt nicht. Alle Erklärungen können jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall und soweit Ihre personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.

Ort, Datum

Unterschrift, Firmenstempel

Bitte zurücksenden an: Renewables Academy (RENAC) AG Christiane Vaneker per E-Mail: [email protected] oder Fax: +49 (0)30 5268958-99