GLASFASERNETZ
DATACENTER RHEIN-NECKAR®
RHEIN-NECKAR-CLOUD®
M U LT I M E D I A
Leistungsbeschreibung der PfalzKom, Gesellschaft für Telekommunikation mbH
INFRASTRUCTURE AS A SERVICE in der Rhein-neckar-cloud®
LBIAAS_PFK_05201508
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Leistungsbeschreibung der PfalzKom, Gesellschaft für Telekommunikation mbH
INFRASTRUCTURE AS A SERVICE IN DER RHEIN-NECKAR-CLOUD®
Dieses Dokument enthält die Leistungsbeschreibung für Infrastructure as a Service (IaaS). Die PfalzKom, Gesellschaft für Telekommunikation mbH, nachfolgend Gesellschaft genannt, stellt den unten beschriebenen Dienst zur Verfügung. Neben dieser Leistungsbeschreibung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft.
Übersicht Leistungsbeschreibung 1. Beschreibung der Programmanwendungen 1.1 Virtualisierungsplattformen 1.2 Anwendungsprogramme 1.3 Serverinfrastruktur 1.4 Serverbetriebssysteme 1.4.1 Variante Linux 1.4.2 Variante Microsoft Windows 1.5 Arbeitsspeicher (RAM) 1.6 Prozessorkerne (Cores) 1.7 Datenspeicherung 1.8 Anbindung 2. Anwenderdienstleistungen 2.1 Serviceleistungen der Gesellschaft 2.2 Zugang zur Administration 2.3 Optionale Dienstleistungen 2.3.1 Initiale Installation 3. Verfügbarkeit 4. Obliegenheiten des Kunden 4.1 Dateninhalte 4.2 Zugangsdaten 4.3 Monitoring Speicherplatz 5. Wartung 5.1 Wartungsfenster 5.2 Serverneustart 6. Entstörung 6.1 Servicelevel 6.2 Annahme der Störungsmeldung 6.3 Servicebereitschaft 6.4 Reaktionszeit 6.5 Entstörungsfrist 6.6 Rückmeldung 7. Vertragsbeendigung
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1. Beschreibung des zentralen Storagesystem StaaS – Optional können auch andere Linux-Distributionen
Shared Storage
eingesetzt werden. Diese können direkt vom Kunden
1.1
Virtualisierungsplattformen
bereitgestellt werden oder die Bereitstellung erfolgt
Die Gesellschaft stellt dem Kunden den Dienst
separat und gegen gesondertes Entgelt.
„Infrastructure as a Service“ zur Verfügung. Die Programmanwendung erlaubt es, virtuelle Server-
maschinen flexibel zu provisionieren, zu betreiben, zu
Die Gesellschaft stellt zum Betrieb eines Microsoft
managen und zu administrieren. Als Verwaltungs- und
Windows Servers die notwendigen SPLA-Lizenzen
Steuerungsprogramme werden je nach Kunden-
und aktuelle Windows-Server-Images zur Verfügung.
1.4.2
Variante Microsoft Windows®
anforderung u. s. Hypervisor: - Opensource OpenStack®
Softwarelizenzen für Microsoft Server:
Optional können gegen gesondertes Entgelt auch
Die erforderlichen Lizenzen zum Betreiben eines
andere
Microsoft Windows Servers werden direkt über die
Systeme
(wie
beispielsweise
VMware,
Hpyer-V usw.) eingesetzt werden.
Gesellschaft erworben und bereitgestellt. Diese richten sich nach den aktuellen Lizenzbedingungen
1.2
Anwendungsprogramme
(Services Provider License Agreement (SPLA) des
Der Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils
Herstellers.
gültigen Versionsbeschreibung vom Hersteller. Die
ausgewiesene Einzelposition abgerechnet.
bereitgestellten Funktionen
Die
Lizenzgebühren
werden
als
sind in der Hersteller-
beschreibung definiert. Die Gesellschaft hat keinen
Einfluss auf die Programmgestaltung oder auf
Die Gesellschaft stellt dem Kunden den provisio-
Veränderungen im Funktionsumfang. Die Gesellschaft
nierten Arbeitsspeicher zur Verfügung.
1.5
Arbeitsspeicher (RAM)
behält sich aus Sicherheitsgründen oder betriebs relevanten Gründen vor, bestimmte Leistungsmodule
1.6
nicht bereitzustellen.
Die
Prozessorkerne (Cores) Gesellschaft
stellt
dem
Kunden
einzelne
Kerne des physikalischen Prozessors zur Verfügung. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang wird dem
Durch Hyper-Threading Technology (HTT) werden die
Kunden auf Wunsch individuell zur Verfügung gestellt.
Kerne der CPU virtualisiert.
1.3
Serverinfrastruktur
1.7
Datenspeicherung
Die zentralen Server der Hypervisor-Infrastruktur sind
Für den Hypervisor und für die Datenspeicherung
im DATACENTER Rhein-Neckar ® der Gesellschaft
stehen unabhängige und voneinander getrennte
untergebracht.
Storage-Systeme zur Verfügung. Für die Nutzung des Dienstes wird ein Datenspeicher benötigt. Der
1.4
Serverbetriebssysteme
1.4.1
Variante Linux
Datenspeicher wird gegen gesondertes Entgelt nach individuellen Kundenwünschen von der Gesellschaft
®
bereitgestellt. Die genauen Spezifikationen sind der
Die Gesellschaft stellt zum Betrieb eines Linux-
Leistungs- und Produktbeschreibung „Storage as a
Servers ein Cent OS- oder Debian-Image zur
Service (StaaS)“ zu entnehmen.
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1.8
Anbindung
2.3
Optionale Dienstleistungen
Für die Nutzung des Dienstes „Infrastructure as a
Gegen gesondertes Entgelt kann der Kunde weitere
Service“ ist eine Anbindung über eine Ethernet-
Dienstleistungen von der Gesellschaft in Anspruch
Infrastruktur notwendig. Die Gesellschaft stellt dem
nehmen.
Kunden gegen gesondertes Entgelt eine nach den jeweiligen Kundenanforderungen benötigte Anbin-
dung
(Internetver-
Bei Beauftragung wird die initiale Installation der
Verfügung.
virtuellen Servermaschinen für den Betrieb von
per
bindung)
FixedLine,
oder
HighP
VPN-Verbindung
zur
2.3.1
Initiale Installation
Applikationen von der Gesellschaft durchgeführt.
2. Anwenderdienstleistungen
• Neustart von virtuellen Maschinen
virtuellen Maschine notwendig werden, prüft die
Sollte aus diversen Gründen ein Neustart einer 2.1
Serviceleistungen der Gesellschaft
Die Gesellschaft erbringt folgende Leistungen: Bereitstellung
und
Betrieb
von
Gesellschaft die Konsistenz der virtuellen Maschine,
Hardware
und
Software. Die Gesellschaft stellt dem Kunden einen
abhängig von der Applikation, und führt den Neustart durch.
Pool an Arbeitsspeichern (RAM) und Prozessorkernen (vCPU) bereit. Über die zentrale Verwaltungseinheit
steht dem Kunden eine Administrationsoberfläche
Überwachung der Server und Ereignismeldungen bei
(Dashboard) zur Administration zur Verfügung.
Störungen.
Programm-Updates
Die Gesellschaft übernimmt das Einspielen von
Zur Sicherung und zum Schutz der Daten stellt die
Software-Updates für die Hypervisor-Infrastruktur.
Gesellschaft eine gesonderte Backup- bzw. Firewall-
Ausgenommen sind die einzelnen virtuellen Server-
infrastruktur zur Verfügung. Die genauen Spezifika-
•
•
Monitoring der Kundenserver
Firewall und Backup
maschinen, Anwendungen und Programme des
tionen sind der Leistungs- und Produktbeschreibung
Kunden. Updates können gegebenenfalls Auswir-
„Backup as a Service (StaaS)“ und „Firewall“ zu
kungen auf den Betrieb der einzelnen virtuellen
entnehmen.
Servermaschinen haben.
2.2
•
Servicerequest & Anwenderunterstützung
Zugang zur Administration
Der Kunde kann während der Servicezeiten (siehe
Der Kunde erhält über seine Management-GUI
Punkt 6) eine erweiterte technische Unterstützung
Zugang, um eigenständig seine virtuellen Server-
erhalten.
maschinen zu verwalten. Auf den Betrieb und auf die Funktionen der vom Kunden betriebenen virtuellen
3. Verfügbarkeit
Servermaschinen hat die Gesellschaft keinen Zugriff und sie werden vom Kunden in eigener Verantwortung
Der Dienst der Gesellschaft steht dem Kunden mit
betrieben.
99,5 % im Jahresmittel zur Verfügung.
Optional
kann
der
Kunde
gegen
gesondertes Entgelt weitere Leistungen von der Gesellschaft bestellen.
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Vorfeld nicht gesondert angekündigt und finden
4. Obliegenheiten des Kunden
routinemäßig mittwochs ab 21:00 Uhr statt.
4.1
Dateninhalte
Der Kunde sichert zu, keine Daten zu übermitteln,
welche Dritte in ihren Rechten verletzen, gegen das
Sollte eine Störung eines VM-Host- Servers den
geltende Recht oder die guten Sitten verstoßen oder
Neustart
welche pornografische oder extremistische Inhalte
machen, kann die Gesellschaft den virtuellen Server
einschließen. (siehe AGB)
ohne Vorankündigung neu starten, um den ordnungs-
5.2
Server Neustart eines
gemäßen
4.2
Zugangsdaten
Gast-VM-Servers
notwendig
Betrieb wiederherzustellen. Hierbei wird
zum Schutz der Kundenapplikationen der Kunden-
Der Kunde erhält von der Gesellschaft initial die
Host (Guest Host) ordnungsgemäß heruntergefahren.
Zugangsdaten und verpflichtet sich, diese gesichert
6. Entstörung
aufzubewahren (siehe AGB). Die Gesellschaft oder eine von der Gesellschaft
4.3
Monitoring Speicherplatz
beauftragte
externe
Firma
beseitigt
Störungen
Der Kunde kann seinen Speicherplatz eigenständig
eigener technischer Einrichtungen im Rahmen der
variieren und Erweiterungen bedarfsgerecht durch
bestehenden
technischen
die Gesellschaft beauftragen. Die Überwachung
Möglichkeiten.
Hierbei
des Speicherplatzes findet dabei standardmäßig
Abhängigkeit des vom Kunden gewählten Service-
durch den Kunden statt. Sollte der Speicherplatz für
levels erbracht.
und
werden
betrieblichen Leistungen
in
die Kunden-VM-Ware voll sein, so kann es zu Störu gen und Datenverlusten kommen. Die Gesellschaft
kann das Monitoring gegen gesondertes Entgelt
Die Leistung Standard-Service ist mit dem Grund-
6.1
übernehmen (siehe Punkt 2.2.3).
preis abgegolten.
5 Wartung
6.2
Die
5.1
Servicelevel
Annahme der Störungsmeldung Gesellschaft
nimmt
Störungsmeldungen
innerhalb der Servicebereitschaftszeit telefonisch
Wartungsfenster
Wartungsarbeiten an den Systemen werden im
unter der Rufnummer 0800-2233244 oder unter
Regelfall
[email protected] entgegen.
mindestens
24
Stunden
im
Voraus
angekündigt. Hierbei wird die voraussichtliche Länge der Wartungsarbeiten in Form eines Wartungs-
fensters
während
Standard-Service: montags bis freitags von 8.00
Wartungs- und Erweiterungsarbeiten gegebenenfalls
bis 18.00 Uhr, sofern diese Tage keine gesetzlichen
nicht bzw. nur in Teilen zur Verfügung.
Feiertage
mitgeteilt.
Der
Dienst
steht
6.3
Servicebereitschaft
in
Rheinland-Pfalz
oder
Baden-
Württemberg sind. Im
Rahmen
Gesellschaft
der
Betriebssicherheit
regelmäßige
führt
Sicherheitsupdates
die in
kurzfristigen Abständen durch. Diese werden im
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6.4
Reaktionszeit
Gesellschaft und dem Zeitpunkt der Störungsbesei-
Standard-Service: in der Regel innerhalb von einer (1)
tigung. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der
Stunde während der in 6.3 definierten Service-
definierten Servicebereitschaft eingehen, beginnt die
bereitschaft.
Entstörungsfrist am folgenden Werktag (Montag bis Freitag)
6.5
Entstörungsfrist
um
08.00
Uhr.
Fällt
das
Ende
der
Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag,
Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der unter 6.3
Samstag oder Sonntag wird die Entstörungsfrist
definierten Servicebereitschaftszeit eingehen, wird
ausgesetzt und am folgenden Werktag (Montag bis
nach folgenden Störungsklassen kategorisiert:
Freitag) fortgesetzt. Verspätungen, die vom Kunden zu
SK1: Fehler, durch die die zweckmäßige Nutzung des Dienstes
nicht
möglich
oder
vertreten
sind,
vermindern
die
errechnete
Störungsdauer entsprechend.
unzumutbar
eingeschränkt ist (System arbeitet nicht).
Die Gesellschaft beseitigt eine Störung während der Servicebereitschaftszeit innerhalb der angegebenen
SK2:Fehler, durch die die zweckmäßige Nutzung des
Entstörungsfristen und abhängig von der Service-
Dienstes zwar beeinträchtigt ist, der produktive
klasse.
Betrieb jedoch fortgeführt werden kann (System arbeitet eingeschränkt).
6.6
Rückmeldung
Die Gesellschaft oder eine externe von der Gesell SK3: Fehler, durch die die zweckmäßige Nutzung
schaft beauftragte Firma teilt dem Kunden die
nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt ist.
erfolgreiche Beseitigung der Störung unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail mit. Ist der Kunde am
SK4:Fehler
innerhalb
der
Anwendungssoftware
(Software Bugs).
Tag der Entstörung in der Zeit der Servicebereitschaft nicht erreichbar, erfolgt die Benachrichtigung erst am Folgetag.
Die Störungen werden in der Regel innerhalb folgender Zeiten beseitigt:
7. Vertragsbeendigung
SK1: innerhalb von acht Stunden
Bei
SK2: am darauffolgenden Arbeitstag
Aufhebung etc.) wird die Gesellschaft die Zugänge
SK3: keine garantierte Zeit
unverzüglich sperren und ggf. die Softwarelizenzen
SK4: keine garantierte Zeit
kündigen. Die Daten und die Logfiles auf den Servern
Vertragsbeendigung
(Kündigung/Ablauf/
der Gesellschaft werden gelöscht. Das Wieder Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeit-
herstellen der Daten ist nicht möglich.
differenz zwischen dem Eingang der Störungs meldung bei der zuständigen Ansprechstelle der
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