Impulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV
dena-Workshop Umsetzung der EnEV in den Bundesländern
Impulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV Dipl....
dena-Workshop Umsetzung der EnEV in den Bundesländern
Impulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung
Investitionshemmnis EnEV Erfahrungen von ZDB-Unternehmen mit der EnEV 2009: • Umfassende Modernisierung überfordert viele Bauherren • Haustechnik amortisiert sich z. T. im Lebenszyklus nicht • Entgegen den Anforderungen der EnEV wünschen Bauherren häufig geringere Dämmstärken • Bei Beharren des Fachunternehmers auf Einhaltung der EnEV werden die Modernisierungsmaßnahmen häufig zurückgestellt (oder anderweitig vergeben)
Starre Anforderungen an den Bestand stellen Investitionshemmnis dar!
Investitionshemmnis EnEV Was kann der Unternehmer tun? • Ignorieren der EnEV-Anforderungen verbietet sich häufig Auftragsverlust an andere Unternehmen • Hinweis auf Beantragung einer Ausnahme oder Befreiung, Unterstützung bei Antrag an die Bauaufsichtsbehörde • Evtl. teurere Lösung mit Hochleistungsdämmstoff anbieten i. d. R. unwirtschaftlich, mitunter auch mit erhöhtem Mängelrisiko verbunden (extreme Feuchteempfindlichkeit, Verlust des Vakuums etc.)
Investitionshemmnis EnEV Praxiserfahrungen: • Bauherr scheut oftmals den bürokratischen Aufwand der Antragstellung • Baubehörden erteilen Ausnahmen und Befreiungen sehr großzügig z. B. bei unzureichenden Dachüberständen • Zu bedenken ist: Geld für Gutachten, Sachverständige und Befreiungsanträge sollte besser in Maßnahmen der Energieeffizienz investiert werden. Fazit: Eine weitere Verschärfung der EnEV würde zu mehr Ausweichreaktionen führen und Investitionshemmnisse verstärken!
Energieausweise: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis • Energiebedarfsausweise weisen häufig große Unterschiede sowohl zur Realität als auch untereinander auf • Berechnungsverfahren nach EnEV ist unpräzise, bis zu 30 % Differenz des fiktiven Primärenergiebedarf je nach Rechenweg möglich • Problem: Betrieben wird Mangel in der Bauausführung unterstellt Fazit: Mehr Rechtssicherheit durch vereinfachte, reproduzierbare Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Energiekennwerten
Unternehmererklärung - Verpflichtungen Ausgangssituation: • Erstmals in der EnEV 2009 • Gefordert bei: • Bauteilmodernisierungen (Anlage 3) • Nachrüstungen (Dämmen der obersten Geschossdecke) • erstmaligen Einbau oder Ersatz anlagentechnischer Einrichtungen Fragen: • Kann die Richtigkeit nach EnEV bescheinigt werden? • Stellt die Unternehmererklärung ein wirksames Instrument zum Vollzug der EnEV dar?
Unternehmererklärung - Prozedere • Nach Abschluss der Arbeiten auszuhändigen • Bestätigung der Einhaltung der EnEV-Anforderungen nur bezogen auf EnEV-(Fremd)Nachweis und eigene Leistung • ZDB-Empfehlung zur Unternehmererklärung: entweder auf der Rechnung oder als Beiblatt zur Rechnung
Unternehmererklärung - Ausnahmen Nicht erforderlich bei: • Änderung eines Gebäudes bei Nachweisführung über Referenzgebäude • Ausnahmen und Befreiungen Ausnahmen gemäß § 24 EnEV: • Baudenkmale • Antrag an die zuständige Behörde, wenn die Ziele der EnEV durch andere Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden. Befreiungen nach § 25 EnEV: • Auf Antrag an die zuständige Baubehörde bei • Unangemessenem Aufwand • Unbilliger Härte
Unternehmererklärung – Ein Beitrag zur Qualität? • Die Unternehmererklärung bestätigt lediglich formal die Übereinstimmung der Ausführung mit dem EnEV-Nachweis • Bzgl. Wärmeleitfähigkeit und • Dicke der Bauteilschichten • Nicht bestätigen kann der Unternehmer z. B.: • Die Richtigkeit des (von Dritten erstellten) EnEV-Nachweises • Die tatsächlichen technischen Eigenschaften der Dämmstoffe • Die Größe der Transmissionswärmeverluste im Bereich von Wärmebrücken
Unternehmererklärung – Ein Beitrag zur Qualität? • Einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit leistet die korrekte Ausführung der Leistungen! Nicht bestätigen kann der Unternehmer z. B.: • Die Richtigkeit des (von Dritten erstellten) EnEV-Nachweises • Die tatsächlichen technischen Eigenschaften der Dämmstoffe • Die Größe der Transmissionswärmeverluste im Bereich von Wärmebrücken • Die Qualität der Arbeiten anderer Gewerke
Unternehmererklärung – Ein Beitrag zur Qualität? Die Unternehmererklärung gibt keine Auskunft über: • Die Fachkunde und formale Qualifikation des Unternehmens • Die handwerkliche Qualifikation der ausführenden Mitarbeiter • Die fachgerechte Ausführung der Leistungen
Unternehmererklärung – Praxiserfahrungen Erfahrungen der ZDB-Unternehmen: • Wird häufig vom Bauherren nicht nachgefragt • Bauherr erwartet häufig rechtswidriges Verhalten bzw. Unterschreitung der EnEV-Anforderungen • Rechtsunsicherheit durch Einflüsse anderer Gewerke Eigenleistungen des Bauherren auf die Energieeffizienz Laut dena-Studie zur EnEV-Umsetzung (Teil 3) wird die Unternehmererklärung bei ca. 45 – 60 % aller Maßnahmen nicht ausgestellt!
Unternehmererklärung - Fazit Zusammenfassung: • Unsere Bedenken gegen die Unternehmererklärung haben sich bestätigt • Die Unternehmererklärung kann die Einhaltung der EnEVAnforderungen in Gänze nicht gewährleisten • Die Unternehmererklärung stellt ein Beispiel für Bürokratieaufbau dar ohne dass dem ein entsprechender Nutzen gegenübersteht Fazit: • die Unternehmererklärung ist kein wirksames Instrument zum Vollzug der EnEV und sollte wieder aufgegeben werden!
Thesen zur EnEV • Mehr Flexibilität bei den Anforderungen an den Bestand erhöht die Investitionsbereitschaft • Ein vereinfachtes Berechnungsverfahren anstelle einer pseudo-genauen Ermittlung des Primärenergieverbrauchs würde das Vertrauen in die Energieausweise stärken • Die ordnungspolitische Keule EnEV schafft Verdruss und führt zu Ausweichreaktionen • Steuerliche Anreize und Zuschüsse für sozial Schwächere würden der energetischen Sanierung einen Schub verleihen • Aktuell wieder steigende Energiepreise tun ein Übriges: Brauchen wir eine EnEV im Gebäudebestand oder Genügt eine verpflichtende Energieberatung?