I. A l l g e m e i n e B e d i n g u n g e n

Staatliches Bauamt Bayreuth Realisierungswettbewerb __________________________________________________________________________ Erweiterung des Gebäude...
Author: Thomas Voss
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Staatliches Bauamt Bayreuth Realisierungswettbewerb __________________________________________________________________________ Erweiterung des Gebäudes der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Bayreuth __________________________________________________________________________ Teil I der Auslobung

I.

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Allgemeine Bedingungen Anwendung und Anerkennung der GRW 1995 Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 in der Fassung vom 22.12.2003 zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist (Ziffer 9.1 GRW). An der Vorbereitung des Teils I der Auslobung hat der Bezirkswettbewerbsausschuss für Mittelund Oberfranken der Bayerischen Architektenkammer (Art. 17. Abs. 3 BauKG) beratend mitgewirkt (3.5 GRW). Die Auslobung wurde dort registriert unter der Nr. 2007 / 30.10 Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Der Auslobung ging ein Bewerbungsverfahren nach VOF voraus. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß nach VOF / GRW bekannt gegeben. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

1.

Wettbewerbsgegenstand (Ziff. 1.1 GRW) Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung eines Erweiterungsbaues für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth zur Unterbringung von Lehrstühlen, Hörsälen und Bibliotheksflächen. Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil II im Einzelnen beschrieben.

2.

Wettbewerbsart (Ziff. 2 GRW) Der Wettbewerb wird gem. Nr. 2.1.1 GRW als Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der Wettbewerb ist einstufig. Der Wettbewerb wird als Einladungswettbewerb im vereinfachten Verfahren mit sieben Teilnehmern und vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach § 5 VOF ausgelobt. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität.

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3.

Wettbewerbsbeteiligte (Ziff. 3 GRW)

3.1

Auslober

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Auslober ist der Freistaat Bayern vertreten durch Staatliches Bauamt Bayreuth Wilhelminenstr. 2 95444 Bayreuth Tel.: 0921 / 606-01 Projektleitung: Herr Baurat Reinhard Schatke Tel.: 0921 / 606-2707 Vertretung: Frau Technische Oberamtsrätin Margit Limmer Tel.: 0921 / 606-2702

3.2

Wettbewerbsteilnehmer Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung gemäß Anlage entsprechend 5.2 GRW ab.

3.2.1 Teilnahmeberechtigung (3.2.1 und 3.2.2 GRW) Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384 EWG oder 89/48 EWG gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen. Arbeitsgemeinschaften sowie juristische Personen haben in der Verfassererklärung einen Bevollmächtigten zu benennen, der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

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Landschaftsarchitekten, Energieberater und sonstige Sonderfachleute können als Berater, aber nicht als Verfasser hinzugezogen werden. Es wurden 7 Teilnehmer ausgewählt und eingeladenen.

3.2.2

Teilnahmehindernisse (3.2.3 GRW)

1.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sind oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten. Das gilt insbesondere für die in Nr. 3.3 genannten Personen, deren Ehegatten, Lebenspartner, Verwandten und Verschwägerten ersten und zweiten Grades sowie deren ständigen Geschäfts- oder Projektpartnern und den unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeitern der ausgeschlossenen Personen.

2.

Bedienstete des Auslobers, Angestellte und sonstige ständige Mitarbeiter von Teilnehmern sowie solche Personen, die bis zum Tage der Bekanntmachung der Ausschreibung für diese tätig waren, dürfen nur teilnehmen, wenn sie mit der Wettbewerbsaufgabe nicht unmittelbar befasst waren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Gesellschafter und Mitglieder der Vertretungs- und Aufsichtsorgane von Gesellschaften oder Partnerschaften, die sich am Wettbewerb beteiligen. Das gleiche gilt für Personen, die aufgrund ihrer Funktion in einem Wettbewerbsausschuss einer Architekten- oder Ingenieurkammer den Auslober im konkreten Fall beraten.

3.

Nichtständige Mitarbeiter eines Teilnehmers, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, sowie Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften dürfen nicht selbständig am Wettbewerb teilnehmen.

4.

Ausgeschlossen von der Teilnahme an einem Wettbewerb sind Personen, die ein über die Planungsleistungen hinausgehendes geschäftliches Interesse an dem Wettbewerbsgegenstand haben, wenn dadurch die Konkurrenz um die Leistungen zur Realisierung des Wettbewerbsgegenstandes eingeschränkt werden kann. Teilnehmer, die mit einem ausführenden Unternehmen wirtschaftlich verbunden sind, können durch eine Verpflichtung dieses Unternehmens, sich nicht um Bauleistungen für das Wettbewerbsprojekt zu bemühen, den Ausschluss vermeiden.

Staatliches Bauamt Bayreuth Realisierungswettbewerb __________________________________________________________________________ Erweiterung des Gebäudes der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Bayreuth __________________________________________________________________________ Teil I der Auslobung 3.3

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Preisgericht und Vorprüfer (3.3 und 3.4 GRW) Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört:

Fachpreisrichter Dr.-Ing. Architektin Heidemarie Kief- Niederwöhrmeier, Nürnberg (Vertreter: Prof. Dr.-Ing. Hartmut Niederwöhrmeier, Nürnberg) Dipl.-Ing. Architekt Hans Jürgen Schmidt- Schicketanz, München (Vertreter: Dipl.-Ing. (FH) Florian Dilg, München) Dipl.-Ing. Architekt Peter Pfab, Oberste Baubehörde, München (Vertreter: Dipl.-Ing. Architekt Johann Hanfstingl, Staatliches Bauamt Bayreuth) Sachpreisrichter Professor Dr. Dr. h. c. Helmut Ruppert, Präsident Universität Bayreuth (Vertreter: Dr. Ekkehard Beck, Kanzler Universität Bayreuth) Walter Ziegerer, BayStMWFK, München

Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Architekt Jürgen Oehm, Regierung von Oberfranken (Vertreter: Dipl.-Ing. Architekt Christoph Reichl, Regierung von Oberfranken) Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter Professor Dr. Karl-Georg Loritz, Dekan Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Vertreter: Prof. Dr. Jochen Sigloch, Prodekan)

Leitung Vorprüfung: Staatliches Bauamt Bayreuth Dipl.-Ing. (FH) Architekt Reinhard Schatke

Die Vorprüfung erfolgt durch: Staatliches Bauamt Bayreuth Dipl.-Ing. (FH) Architektin Margit Limmer Dipl.-Ing. (FH) Markus Fischer

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Wettbewerbssumme, Preise (4.1 bis 4.4 GRW) Die Wettbewerbssumme beträgt 62.000 € netto. Als Preissumme stehen 30.500 € zur Verfügung. Die Staffelung der Preise erfolgt nach GRW 4.3 wie folgt: 1. Preis

15.000 €

2. Preis

9.500 €

3. Preis

6.000 €

Die jeweilige gesetzliche MwSt. wird anteilig zusätzlich vergütet, sofern Wettbewerbsteilnehmer zur Steuerabfuhr gesetzlich verpflichtet sind. Der Nettobetrag der ausgelobten Preissumme kommt in jeden Fall zur Verteilung. Jeder Teilnehmer erhält ein Bearbeitungshonorar von 4.500 € netto. Im Übrigen wird auf die Regelung nach Nr. 8.2 der Auslobungsunterlagen hingewiesen. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und auch Sonderpreise nach 4.2 Abs. 2 GRW zu vergeben.

5.

Wettbewerbsunterlagen (5.1.3 GRW) Für die Wettbewerbsunterlagen wird keine Schutzgebühr erhoben. Die Wettbewerbsunterlagen werden auf Datenträger am 28.01.2008 an die Teilnehmer versandt. Die Auslobung kann auch im Internet unter folgender Adresse http://www.stbabt.bayern.de/ ab 28.01.2008 abgerufen werden.

Folgende Unterlagen werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt: 1.

Wettbewerbsaufgabe

(Teil II der Auslobung)

2.

Raumprogramm

(Teil III der Auslobung)

3.

Anlagen zur Wettbewerbsaufgabe mit

(Teil IV der Auslobung)

3.1.

Übersichtsplan (Stadtplan) (Anlage 1)

3.2.

Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Stadt Bayreuth Nr. 4 / 80 vom 07.06.1985 (Anlage 2)

3.3.

Luftbildaufnahme ohne Maßstab (Anlage 3)

3.4.

Sonstige Luftaufnahmen ohne Maßstab (Anlage 4)

M 1 : 2.500

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3.5.

Lageplan mit Darstellung des Wettbewerbsgebiets (Anlage 5)

M 1 : 1.000

3.6.

Lageplan mit Höhenangaben (Anlage 6)

M1:

500

3.7

Bestandspläne, Ansichten, Schnitte (Anlage 7)

M1:

500

3.8

Fotos des Baugeländes und bestehender Bauten (Anlage 8)

3.9

Fotos Gesamtmodell der Uni Bayreuth (Anlage 9)

3.10

Vordrucke der Flächengegenüberstellung, Flächenberechnungen und umbauter Raum (Anlage 10)

3.11.

Vordruck Verfassererklärung (Anlage 11)

6.

Wettbewerbsleistungen (5.1.4 GRW), Beurteilungskriterien (5.1.5 GRW) und Kennzeichnung (5.4.1 GRW)

6.1

Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.

Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt:

1.

Strukturplan M. 1 : 2000

2.

Lageplan M 1 : 500 als Dachaufsicht mit Darstellung von Baukörper und Freiflächen, Wegeführung für den Fußgängerund Anlieferverkehr. Als Unterlage ist der vom Auslober gelieferte Lageplan zu verwenden.

3.

Alle Grundrisse und zwei wesentliche Schnitte sowie Ansichten M 1 : 500; Dabei sind Anbindungen an den Gebäudebestand darzustellen.

zwei wesentliche entsprechend

mit

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Bei der Wahl der Ansichten muss der Zusammenhang mit dem Gebäudebestand der Universität erkennbar sein; Lageplan und Grundrisse sind genordet darzustellen. Die Raumbezeichnungen sind in Form von verständlichen Abkürzungen unmittelbar in die Grundrisse einzutragen. 4.

Gesamtansicht Eingangssituation in Zusammenhang mit Bestandsgebäude im M. 1 : 200

5.

Skizzenhafte Darstellung eines geeigneten Fassadenschnittes mit ergänzenden Erläuterungen M. 1 : 50;

Die Pläne sind als Strichzeichnung, dunkler Strich auf hellem Grund, ungefaltet einzureichen. Farbige Darstellung ist erlaubt. Als Format wird einheitlich DIN A1 Querformat, Darstellung auf maximal 2 Blatt, vorgeschrieben. Erläuterungstexte und erläuternde Skizzen sind auf den Plänen mit darzustellen

6.

Massenmodell M 1 : 1000 in hellem Holz ohne Grundplatte

Das Umgebungsmodell der Universität kann nach vorheriger Rücksprache (Fr. Nießner, Tel. 0921/55-5211) im Gebäude der Zentralen Universitätsverwaltung, Universitätsstraße 30, während der Dienstzeiten (bzw. bei dem ggf. stattfindendem Kolloquium) besichtigt werden. 7.

Flächenberechnungen, Nachweis Flächengegenüberstellung

8.

Prüfbarer Nachweis der Geschoßflächen sowie Kubatur nach DIN 277

9.

Undurchsichtiger, Verfassererklärung.

10.

6.2

Städtebau Innere und Äußere Gestaltung Funktionserfüllung Wirtschaftlichkeit

Hauptnutzflächen,

verschlossener

Verzeichnis der eingereichten Unterlagen.

Beurteilungskriterien • • • •

neutraler,

der

Umschlag

prüfbare

mit

der

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7.

Termine

7.1

Rückfragen (5.3.1 GRW) / Kolloquium (5.3.2 GRW)

Rückfragen können schriftlich bis Freitag, 01.02.2008 an den Auslober gerichtet werden. Der Auslober führt ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern und Vorprüfern zur Beantwortung von Rückfragen durch. Ort:

Universität Bayreuth Zentrale Universitätsverwaltung Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth Senatssaal

Zeit:

Mittwoch, 06.02.2008, 10:30 Uhr

Die Rückfragen werden bis zum 08.02.2008 vom Auslober beantwortet und zusammen mit dem Kolloquiumsprotokoll versandt. Die Antworten werden allen am Verfahren Beteiligten schriftlich mitgeteilt. Sie werden Bestandteil der Auslobung.

7.2

Einlieferungstermine (5.4.2 GRW)

Einlieferungstermin für die Wettbewerbsarbeit mit allen geforderten Unterlagen ist

Montag, 25.02.2008

im

Staatliches Bauamt Bayreuth Wilhelminenstr. 2 95444 Bayreuth Sitzungssaal Erdgeschoß

Für Wettbewerbsarbeiten, die mit der Post eingehen, gilt dieses Datum als Datum des Poststempel; ein entsprechender Nachweis ist vom Absender zu führen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.

7.3.

Preisgerichtssitzung (5.6 GRW) Die Preisgerichtssitzung findet am Dienstag, 04.03.2008, 10:00 Uhr im Senatssaal der Universität Bayreuth statt.

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8.

Weitere Bearbeitung (7.1 GRW) und Urheberrecht (7.3 GRW)

8.1

Beauftragung durch den Auslober

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Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird mit den drei Preisträgern die weitere Stufe des Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und der Auftragskriterien aus dem Verhandlungsverfahren (siehe nachfolgende Wichtung) einen der Preisträger mit den Architektenleistungen, mindestens aber mit der Planungsbearbeitung nach § 15 Abs. 2, LP 2 - 4 HOAI beschränkt auf Gebäude in Verbindung mit der RLBau (Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern im Zuständigkeitsbereich der Staatsbauverwaltung) beauftragen. Wichtung der Auftragskriterien : Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit Termine und Fristen Organisation und Projektteam Vergütung / Honorar Gesamteindruck

8.2

Vergütung der weiteren Bearbeitung (7.2 GRW) Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

8.3

Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Dabei ist die Bearbeitungszeit für die Vorlage eines qualifizierten Vorentwurfes mit maximal 9 Wochen bindend (13.KW bis 21.KW; Vorlage qualifizierter Vorentwurf mit Kostenschätzung = LPh 3 spätestens 23.05.2008); die Weiterbearbeitung und Ausarbeitung der HU- Bau muss bis spätestens 27.06.2008 (Vorlagetermin HU- Bau) erfolgen.

8.4

Eigentum, Rücksendung (6.4 GRW), Haftung (6.5 GRW) Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können binnen zwei Wochen nach Schluss der Ausstellung (siehe unter 9.) abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, werden sie an die Wettbewerbsteilnehmer kostenfrei zurückgesandt.

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Modelle, die vom Teilnehmer ohne geeignete, für den Rückversand wieder verwendbare Verpackung abgegeben werden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellungsschluss vom Teilnehmer abgeholt werden.

8.5

Urheberrecht, Nutzung, Erstveröffentlichung (7.3 GRW)

8.5.1 Nutzung bei weiterer Beauftragung (7.3.1 GRW) Der Auslober hat das Recht, die Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbsteilnehmers, dem weitere planerische Leistungen übertragen werden, unter Namensangabe des Wettbewerbsteilnehmers zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen; der Wettbewerbsteilnehmer und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten; dies gilt auch für das ausgeführte Werk. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes ist der Wettbewerbsteilnehmer, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge des Teilnehmers sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auslobers wirtschaftlich, funktionell oder konstruktiv bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind. § 14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt.

8.5.2 Nutzung ohne weitere Beauftragung (7.3.2 GRW) Soll eine Wettbewerbsarbeit oder Teile davon verwendet werden, ohne dass der Wettbewerbsteilnehmer mit der weiteren Beauftragung betraut wird, so kann der Auslober mit Zustimmung des Verfassers diese Arbeit nutzen oder ändern, wenn er dem Wettbewerbsteilnehmer unter Anrechnung des ihm gegebenenfalls zuerkannten Preises oder Bearbeitungshonorars eine der Leistung entsprechende Vergütung gewährt, im übrigen gilt 7.3.1 GRW sinngemäß.

9.

Bekanntmachung des Ergebnisses (6.1 GRW) und Ausstellung (6.3 GRW) Der Auslober wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch Übersendung des Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekanntmachen. Alle wettbewerbsfähigen Arbeiten werden mindestens eine Woche lang öffentlich ausgestellt. Ausstellungsort und Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Dokumentation des Wettbewerbsergebnisses ist nicht vorgesehen.

10.

Prüfung Die Prüfung des Verfahrens ist in Ziffer (6.2 GRW) geregelt. Die Zuständigkeit liegt bei der:

Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern Promenade 27 91522 Ansbach