Hauswirtschaftliche Versorgung)

Leistungsübersicht mit Vergütungsätzen für den Bereich SGB XI (Pflegeversicherung/Grundpflege/ Hauswirtschaftliche Versorgung) 1. Große Toilette/Ganzk...
Author: Harry Stein
23 downloads 1 Views 157KB Size
Leistungsübersicht mit Vergütungsätzen für den Bereich SGB XI (Pflegeversicherung/Grundpflege/ Hauswirtschaftliche Versorgung) 1. Große Toilette/Ganzkörperwaschung (27,50 €) An-/Auskleiden Hautpflege Kämmen Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe Rasieren Waschen (im Bett oder am Waschbecken), Duschen/Baden (umfasst ggf. Haarwäsche)  Transfer aus dem Bett/ins Bett  Bett machen/richten      

2. Kleine Toilette/Teilwaschung (18,40 €)     

An-/Auskleiden Hautpflege Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken) Transfer aus dem Bett/ins Bett

3. Transfer/An-/Auskleiden (9,80 €)  Transfer aus dem Bett/ins Bett  An-/Auskleiden

4. Hilfe bei der Ausscheidung (Toilettengang/Inkontinenzversorgung) (12,20 €) An-/Auskleiden Hilfe beim Gang zur Toilette Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über Magensonde)  Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung)  Teilwaschung    

6. Spezielles Lagern (9,55 €)  Bett machen / richten  Lagerung  Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)

7. Mobilisation (9,55 €)  Vorbeugung von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke und Vorbeugung von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen

8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (6,60 €)  Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen  Mundgerechtes Portionieren  Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes

9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (23,07 €)      

Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen Mundgerechtes Portionieren Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes Essen und Trinken geben (löffel- bzw. schluckweise) Mundpflege bzw. Prothesenpflege Teilwäsche

10. Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft/-pumpe (11,14 €)     

Vorrichten der Sondennahrung Überprüfung der Lage der Sonde Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung Spülen der Sonde nach Applikation Reinigen der Gebrauchsgegenstände

11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranst.) (7,64 – 11,14 € pro ¼ Std.)  An- / Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung  Treppensteigen  Begleitung zu Behörden, Ärzten, Einkauf (Abrechnung pro angefangen ¼ Std und je nach Qualifikation des Personals!)

12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit (12,98 €)      

Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit Anrichten Tisch decken Aufräumen Spülen – bezogen auf die Mahlzeit

13. Essen auf Rädern (2,90 €)  Beinhaltet nur Zubereitungs- und Verteilerkosten außerhalb der Wohnung

14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (30,30 €)  Kochen  Spülen, Geschirr einräumen  Reinigen des Arbeitsbereiches

15. Einkauf/Besorgungen (7,64 – 11,14 € pro ¼ Std.)  Erstellung eines Einkaufs- / Speiseplans  Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung  Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung)  Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung (Abrechnung pro angefangen ¼ Std und je nach Qualifikation des Personals!)

16. Waschen, Bügeln, Putzen (7,64 – 11,14 € pro ¼ Std.)  Beinhaltet die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern)  Bügeln und einräumen der Wäsche  Putzen beinhaltet auch:  Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen  Fenster putzen  Reinigen und abtauen des Kühl-/Gefrierschrankes  Reinigen eines Haustierkäfigs  Trennung und Entsorgung des Abfalls  Reinigung des Bades, Toilette, Küche  Staubsaugen, Nassreinigen  Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)  Staubwischen  Reinigung des Treppenhauses (Abrechnung pro angefangen ¼ Std und je nach Qualifikation des Personals!)

17. Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes (5,50 €) 18. Beheizen der Wohnung (bei Befeuerung mit Holz/Kohle/Öl) (8,30 €)    

Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials Heizmaterial herbeischaffen / aufschichten / einfüllen Heizmaterial anzünden Asche leeren, Ofen säubern

19. Erstbesuch (33,88 €)

 Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung

20. Folgebesuch (18,64 €)  Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarf/Anpassung der Pflegeplanung

21. Pflegerische Betreuungsmaßahmen (7,64 – 11,14 € pro ¼ Std.)      

Hilfen bei der Kommunikation und emotionale Unterstützung Maßnahmen zur kognitiven Unterstützung Hilfen zur Vermeidung von Risikosituationen Unterstützung bei Aktivitäten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags Unterstützung, bei der aktives Tun nicht im Vordergrund steht (z.B. Beaufsichtigung)

22. Organisation des Alltags und der Haushaltsführung (7,64 – 11,14 € pro ¼ Std.)  Unterstützung bei der Organisation und Koordination von sozialen Kontakten  Unterstützung bei der Organisation und Koordination von Dienstleistungen (Fahrdienste, Gartenpflege)  Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist.  In Absprache mit dem Pflegebedürftigen kann die Leistung ggf. auch außerhalb der Häuslichkeit erledigt werden.

27. Samstagszuschlag (1,69 €, ab 13:00 Uhr) 26. Sonn- und Feiertagszuschlag (2,55 € pro Anfahrt) 24. Wegegebühr mit Behandlungspflege (2,20 € pro Anfahrt)  bei kombinierter Pflegeanfahrt, d.h. Leistungen von Punkt 1-18 und Leistungen nach SGB V (häusliche Krankenpflege) werden bezogen, fällt dieser Betrag an

23. Wegegebühr ohne Behandlungspflege (3,91 € pro Anfahrt) 28. Altenpflegeumlage BaWü (0,52 € pro Anfahrt)  Abgabe zur Förderung der Pflegeausbildung an das Land BaWü

Allgemeine Information:

Gültige Vergütungsvereinbarung mit allen Kassenverbänden bis 31.12.2017