Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages Wahlkreis Unterems

Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages Wahlkreis Unterems www.gitta-connemann.de Fragen und Antworten in Zusammenhang mit dem Sparpaket d...
Author: Christa Becke
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Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages Wahlkreis Unterems www.gitta-connemann.de

Fragen und Antworten in Zusammenhang mit dem Sparpaket der Bundesregierung 1. Warum wird der Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger gestrichen? Die Heizkosten für Kinder in Hartz IV und deren Eltern werden nach wie vor vom Staat als sogenannte Kosten der Unterkunft getragen. Der Heizkostenzuschlag ist erst im letzten Jahr 2009 für Wohngeldempfänger eingeführt worden, also für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Anlass waren die historisch hohen Energiekosten. Der Ölpreis war explosionsartig angestiegen und damit die Heizkosten. Der Ölpreis belief sich Ende 2008 auf bis zu 147 Dollar pro Barrel. Die Energiekosten stiegen ab Mitte 2007 um 22%. Heute kostet ein Barrel Öl nur noch bis zu 87 Dollar. Da die Energiepreise also um 14% fast wieder auf das alte Niveau gesunken sind, ist der Grund für den Heizkostenzuschuss weggefallen. Die Rücknahme dieses Zuschlags ist daher nichts anderes als eine Anpassung an die realen Verhältnisse. Es wäre sozial ungerecht, diesen beizubehalten.

2. Weshalb wird das Elterngeldes auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet? Das Elterngeld wird entgegen der öffentlichen Wahrnehmung auch weiterhin den Beziehern von Arbeitslosengeld II gewährt. Allerdings wird es zukünftig auf andere staatliche Leistungen

angerechnet.

Dadurch

wird

Gerechtigkeit

im

Verhältnis

zu

den

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich geschaffen. Beim Elterngeld handelt es sich nämlich um eine Lohnersatzleistung. Die meisten jungen Eltern sind nicht auf Rosen gebettet. Elterngeld hat den Sinn, ihre Einkommenslücke zu überbrücken, wenn sie sich im Beruf eine Auszeit nehmen für das Kind. Denn diesen Eltern fehlt der Lohn. Deshalb erhalten sie für ein Jahr staatliche Unterstützung. Wenn jemand langzeitarbeitslos ist, sorgt der Staat ohnehin komplett für seinen Lebensunterhalt, ebenso für den des Kindes. Bei der Geburt entsteht kein Lohnausfall. Es ist zweifellos hart, das zusätzliche Elterngeld mit den anderen staatlichen Leistungen zu verrechnen. Finden Sie das aber nicht auch fair gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die selbst über keine hohen Einkommen verfügen und dennoch mit ihren Steuern auch zur Finanzierung von Hartz IV beitragen?

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Die von der Anrechnung Betroffenen sind weiterhin abgesichert, denn diese erhalten das ALG II und entsprechende Zusatzleistungen. Wie auch bei der Anrechnung des Kindergeldes werden nur doppelte Leistungen vermieden. Darüber hinaus haben wir beim Elterngeld die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat moderat von 67 auf 65 % abgesenkt. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Aber auch hier war die Frage: Was können wir dauerhaft finanzieren? Der gefundene Kompromiss, die Lohnersatzrate bei höheren Einkommen auf 65% abzusenken, sichert die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes insgesamt. Das Elterngeld für Erwerbstätige mit unteren und mittleren Einkommen wird nicht angetastet. Im übrigen werden zukünftig die Bezieher höherer Einkommen kein Elterngeld mehr erhalten. Diese Regelungen erscheinen mir ausgewogen.

3. Aus welchem Grund wird die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Hartz-IVEmpfänger gestrichen? Zukünftig soll auf die staatliche Zahlung eines Rentenversicherungsbeitrages für SGB-IIEmpfänger verzichtet werden. Das ist zutreffend. Insoweit bitte ich Sie aber, sich folgende Zahlen vor Augen zu führen. Der Bund, also die Steuerzahler dieses Landes, zahlt zur Zeit jedes Jahr 1,8 Milliarden Euro. Bei diesem Volumen erhält ein Langzeitarbeitsloser später für ein Jahr ohne Job ganze zwei Euro mehr Rente im Monat. 2 Euro! Wenn jemand 40 Jahre lang arbeitslos wäre, nähme die Rente um 80 Euro zu. Diese Zahlen haben mich überzeugt. Die bittere Wahrheit ist: Aus Arbeitslosigkeit lässt sich keine Rente erwirtschaften. Die einzige Möglichkeit, Altersarmut zu vermeiden, sind möglichst viele Beitragsjahre in Arbeit. Wer das nicht schafft, wird bei uns in Deutschland durch die Grundsicherung aufgefangen.

4. Warum wird die Finanztransaktionssteuer nicht eingeführt? Vielfach wird die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gefordert. In der Sache stimme ich uneingeschränkt zu. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Instruments liegt auf der Hand. Deshalb hat die Bundesregierung auch eine entsprechende Forderung nach der Einführung einer Finanztransaktionssteuer gegenüber der Europäischen Union eingebracht. Leider hält die EU-Kommission das Instrument aber im europäischen Alleingang für ungeeignet. Dies

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hat nun der Steuerkommissar der EU Algirdas Semeta am 07. Oktober 2010 bekannt gegeben.

Die EU-Kommission will sich allerdings im Kreis der wichtigsten Industriestaaten und Schwellenländer (G 20) weiter für eine globale Einführung der Finanzmarktsteuer einsetzen, um die Branche an den Kosten künftiger Krisen zu beteiligen. Bei einer einseitigen Erhebung der Steuer bestünde das Risiko zur Abwanderung der Branche ins Ausland, erklärte Semeta. Das würde die Möglichkeit unterwandern, mit der Steuer Geld einzunehmen. Leider hatte der G-20-Gipfel ebenfalls Ende Juni im kanadischen Toronto unserer Forderung bereits eine Absage erteilt. Dies wird Sie ebenso wenig befriedigen wie mich. Auch für die Bundesregierung ist das vorläufige Aus der Transaktionssteuer ein Rückschlag. Denn es geht nicht nur um die Generierung zusätzlicher Einnahmen. Insoweit war im Rahmen des Haushalt-Sparpakets bereits eine Einnahme aus der Steuer in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich ab 2012 eingeplant. Vielmehr geht es darum, die Bankbranche stärker als bisher an den Risiken zu beteiligen.

Da aber sowohl die EU wie auch G-20 die Einführung ablehnen, bleibt uns national zurzeit nur die Einführung einer Bankenabgabe. Insoweit haben wir das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) verabschiedet. Damit soll der Finanzsektor durch Einführung einer Bankenabgabe die Kosten für die Abwicklung einer systemrelevanten Bank selbst aufbringen, so dass sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränken kann. Außerdem werden durch dieses Gesetz die Gehälter von Mitarbeitern staatlich geschützter Banken auf 500.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Bei Banken, an denen der Staat mit mehr als 75% beteiligt ist, werden künftig variable Vergütungen wie Boni komplett gestrichen. Bei Banken, an denen der Bund eine geringe Beteiligung hält, bleiben erfolgsabhängige Prämien erhalten, doch darf die Summe aus fixer und variabler Vergütung die Obergrenze von 500.000 Euro nicht überschreiten. Eine Überschreitung ist erst dann möglich, wenn die Hälfte der geleisteten Rekapitalisierung zurückgezahlt und die

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Kapitalzuführung voll verzinst ist. Diese Regelungen gelten auch für in- und ausländische Töchterunternehmen des rekapitalisierten Unternehmens.

5. Ist das Sparpaket sozial gerecht? Ich finde es unsozial, wenn wir immer mehr Schulden auftürmen. Denn die – im übrigen – ungedeckten Schecks von heute werden irgendwann bei Ihren Kindern eingelöst. Deshalb müssen wir Schulden abbauen. Einschnitte tun immer weh. Das ist klar. Aber was kommt, wenn ein Staat nicht spart und Schulden macht? Griechische Verhältnisse. Dort findet jetzt wirklich ein sozialer Kahlschlag statt, um einem Bankrott zu entgehen. Davon kann hier keine Rede sein. Der Sozialstaat macht mit 143 Milliarden Euro die Hälfte des Bundeshaushalts aus. Davon werden knapp 5 Milliarden Euro eingespart, also gerade einmal 3%. Gleichzeitig gibt es mehr Geld für Bildung, insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlich. Auch und besonders für die Kinder in Hartz IV. Es stimmt, wir nehmen etwas weg. Aber wir setzen an anderer Stelle Geld ein, damit die Wege aus Hartz IV herausführen. Jeder verdient diese Chance. Das ist sozial.

Abschließend

möchte

ich

Sie

für

Ihr

grundsätzliches

Verständnis

für

unsere

Sparbemühungen bitten. Denn die Schulden von heute bedeuten Zins- und Tilgungslasten morgen. Daher sind stabile öffentliche Finanzen der Grundpfeiler einer nachhaltigen Generationengerechtigkeit.

Das

Sparpaket

betrifft

weitgehend

den

Bereich

der

Ausgabenseite, es sind also echte Einsparungen. Damit unterscheidet sich das Zukunftspaket

fundamental

von

früheren

Konsolidierungsbemühungen.

Mit

diesem

Zukunftspaket soll die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten werden. Um sie einzuhalten, muss der Bund seine strukturelle Neuverschuldung von derzeit etwa 53 Milliarden Euro bis 2016 auf rund 10 Milliarden Euro zurückfahren, was der dann erlaubten strukturellen Neuverschuldung von nur noch 0,35% des Bruttoinlandproduktes entspricht – das sind Abbauschritte von über 7 Milliarden Euro pro Jahr.

Dabei werden aber wichtige Zukunftsbereiche wie Bildung und Forschung von den Einsparungen ausgenommen.

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