Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages. Newsletter vom 09. September Blickpunkt Berlin

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Newsletter vom 09. September 2016

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Anmerkungen zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern Haushaltsentwurf 2017: Wir brauchen Stabilität und Wachstum Förderung des Bundes für finanzschwache Kommunen: Länder sind in der Pflicht Zivilschutzkonzept der Bundesregierung Impressum

Liebe Leserinnen und Leser, mit diesem Newsletter begrüße ich Sie herzlich nach der parlamentarischen Sommerpause wieder mit Informationen aus dem bundespolitischen Berlin. Und natürlich gehen wir gleich wieder in die Vollen: Die erste Beratung des Bundeshaushalts füllte die Woche aus; prägendes Thema daneben war selbstverständlich die Wahl in Mecklenburg-Vorpommern mit all den Debatten, die sich daraus ergeben. Es ist wichtig und sinnvoll, zu analysieren und um den richtigen Kurs zu ringen. Genauso wichtig ist es aber auch, geschlossen zu stehen und zu zeigen, dass wir nicht innerlich zerstritten sind, sondern bei allen notwendigen Diskussionen handlungsfähig und handlungsbereit. Herzliche Grüße,

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Anmerkungen zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern

Das Abschneiden der CDU bei der Landtagswahl in MecklenburgVorpommern ist enttäuschend, darum muss man nicht herumreden. Von einer erstmals im Landtag vertretenen Partei auf den dritten Platz verwiesen zu werden, ist eine bittere Erfahrung. Aber wir dürfen nicht ignorieren, dass die SPD und die Linkspartei noch größere Verluste eingefahren haben. Die Grünen sind sogar aus dem Schweriner Landtag ausgeschieden. Alle Parteien haben spürbar an die Protestpartei verloren. Die Wahl zeigt, dass die Flüchtlingspolitik den Ton der Debatte bestimmt hat. Die verbesserte Wirtschaftslage des Landes, die sinkende Arbeitslosigkeit, steigenden Löhne, steigende Renten, alles das spielte nur eine untergeordnete Rolle. Die Bürger haben Sorgen in der Flüchtlingsfrage: Werden nochmal so viele kommen wie im letzten Jahr? Kehren die Nicht-Verfolgten auch tatsächlich in ihre Heimatländer zurück? Darauf geben wir als Union eine klare Antwort: Eine solche Situation wie im letzten Jahr wird sich nicht mehr wiederholen. Daran arbeiten wir seitdem mit aller Entschlossenheit auf nationaler und internationaler Ebene: Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit der Türkei, einem Partner, bei dem wir nicht mit allen Aktivitäten einverstanden sind. Wir haben national das Asylrecht verschärft, wir stellen Milliarden für die Integration zur Verfügung, wir lassen Flüchtlinge früher arbeiten. Aber es sind noch Vorhaben offen und hier sind SPD und Grüne gefordert: Sigmar Gabriel soll in den rot geführten Landesregierungen dafür sorgen, dass der Bundesrat Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Damit könnte er einen konkreten Beitrag zur weiteren Reduzierung der Asylbewerberzahlen leisten. Es bleibt auch noch einiges zu tun: Bei der Rückführung der abgelehnten Asylbewerber müssen Bund und Länder ihre Anstrengungen verstärken. Der Schutz der EU-Außengrenzen muss intensiviert, Frontex zu einer richtigen europäischen Grenzpolizei ausgebaut werden. Schließlich müssen wir unsere Erfolge auch besser kommunizieren, denn die Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge ist seit dem Frühjahr deutlich gesunken. Wir lassen uns den Mut nicht nehmen und packen weiter an, auch um die Wahlkämpfe in Niedersachsen und in Berlin zu unterstützen. Die Union ist und bleibt die Kraft, die die besten Antworten auf die vielen Herausforderungen unserer Zeit hat.

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Haushaltsentwurf 2017: Wir brauchen Stabilität und Wachstum

In der zurückliegenden Sitzungswoche wurde der Entwurf für den Bundesaushalt 2017 ins Parlament eingebracht. Die Einzelpläne aller Ministerien wurden ausführlich diskutiert. In den kommenden Wochen wird der Haushalt in den Ausschüssen beraten und wo nötig, abgeändert. Ende November soll der Haushalt dann vom Bundestag verabschiedet werden. Die Aussprache wurde eröffnet vom Bundesminister der Finanzen, Wolfgang Schäuble. Er machte deutlich, dass die Bundesregierung an ihrer soliden Haushaltspolitik festhält und auch im nächsten Jahr auf neue Schulden verzichtet. „Wir investieren in wichtige Zukunftsfelder: in Forschung und Infrastruktur, Sicherheit und Integration“, betonte Finanzminister Schäuble. „Damit gelingt die richtige Balance aus Stabilität und Wachstum.“ Die Globalisierung und die weltweite Flüchtlingsbewegung stellten Deutschland vor große Herausforderungen, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundestag. Jetzt gelte es, Chancen zu eröffnen, um Wirtschaftswachstum und Wohlstand weiter zu sichern. Im kommenden Jahr kann der Bund 328,7 Milliarden Euro ausgeben - 11,8 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Neue Schulden soll es, wie schon in den beiden Vorjahren, nicht geben. Das geht aus dem Haushaltsentwurf für 2017 und der Finanzplanung bis 2020 hervor, die der Bundesfinanzminister im Bundestag vorgestellt hat. Die Flüchtlingsbewegung der vergangenen Monate stellt Deutschland vor große Herausforderungen. „Wir müssen jetzt beweisen, dass die Integration der Flüchtlinge gelingen kann“, sagte Schäuble. Für das kommende Jahr stehen daher knapp 19 Milliarden bereit - für die Bekämpfung der Fluchtursachen und die Integration der geflüchteten Menschen. Den Bürgern müsse bewiesen werden, dass Sicherheitsrisiken erkannt und unter Kontrolle gebracht werden. "Es hilft alles nichts: Unser Land verändert sich", so Schäuble. Aber Ausmaß und Geschwindigkeit nähmen zu. Dies führe zu wachsenden Ängsten. Deshalb: "Es gab und gibt keinen Sparkurs in der inneren Sicherheit." Die Bundesregierung erhöht die Ausgaben deutlich - um mehr als 2,2 Milliarden Euro bis 2020 zur Stärkung der Sicherheitsbehörden. Auch der Verteidigungshaushalt wächst im kommenden Jahr um rund 1,7 Milliarden Euro. Damit wird der Bund den neuen und vielfältigen Aufgaben bei der Bündnis- und Landesverteidigung gerecht. Die Bundesregierung investiert mehr in zukunfts- und wachstumsorientierte Bereiche: Bildung und Forschung, Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie er-

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höht dafür die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt weiter - von 31,5 Milliarden Euro in 2016 auf 33,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr. "Kein anderes Land in Europa gibt mehr für Investitionen aus als Deutschland", betonte der Finanzminister. Der größte Einzeletat bleibt, wie in der Vergangenheit, der des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach den Plänen der Regierung kann Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im nächsten Jahr rund 138,61 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 8,72 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Jeder zweite Euro, so Schäuble, werde 2017 für Sozialleistungen ausgegeben. Die Gelder fließen in sozialpolitische Maßnahmen verschiedener Ressorts: in die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus, das Bundesteilhabegesetz und in zahlreiche Verbesserungen für Rentenempfänger. Laut Finanzplan sollen die Ausgaben des Bundes bis 2020 auf 349,3 Milliarden Euro steigen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Schuldenstandsquote bis Ende des Jahres 2020 auf 59,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sinkt. Damit erfüllt Deutschland erstmals seit 2002 die Maastricht-Grenze von 60 Prozent. Der Maastricht-Vertrag von 1992 legt Kriterien für den Beitritt eines Landes zur Währungsunion fest – sogenannte Konvergenzkriterien, bekannt auch als "Maastricht-Kriterien": ein stabiles Preisniveau, stabile langfristige Zinssätze, stabile Wechselkurse und Obergrenzen für das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand der Mitgliedstaaten der EU. Die Regierung rechnet damit, dass sich der gesamtwirtschaftliche Aufschwung im weiteren Jahresverlauf fortsetzt, wenn auch mit etwas geringerer Dynamik. Das Wirtschaftswachstum soll laut Frühjahrsprognose in diesem Jahr bei 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. „Die Stetigkeit und Solidität der Haushaltspolitik haben nach der großen Krise dafür gesorgt, dass Vertrauen zurückgekehrt ist“, fasst Schäuble zusammen. Arbeitnehmer in Deutschland profitieren davon: Neben höheren Freibeträgen und mehr Kindergeld sorgt eine Änderung beim Einkommensteuer-Tarif im nächsten Jahr für steuerliche Entlastung. (Quelle: bundesregierung.de)

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Förderung des Bundes für finanzschwache Kommunen: Länder sind in der Pflicht

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom Mai 2015 hat der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro von 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt, um in finanzschwachen Kommunen Investitionen zu fördern. Das ist ein weite-

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rer wichtiger Baustein unserer kommunalfreundlichen Politik. Jetzt muss jedoch die Laufzeit des Gesetzes um zwei Jahre bis 2020 verlängert werden, um sicherzustellenden, dass die Gelder tatsächlich ordnungsgemäß abgerufen werden können. Von einigen Beobachtern wird das dahingehend interpretiert, dass die Not in den Kommunen doch nicht so groß sein könne, wenn sie nicht in der Lage seien, dieses Geld zügig zu nutzen. Ich denke, eine solche Interpretation ist falsch. Denn das entsprechende Bundesgesetz muss durch die Länder umgesetzt werden. Es ist Sache der Länder, zu definieren, welche Kommunen als finanzschwach gelten und für welche Nutzungszwecke, die der Bund anbietet, das Geld tatsächlich eingesetzt werden darf. Diese Umsetzung durch die Länder und die konkrete Handhabung des Programms sieht in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus. So haben die drei unionsgeführten Länder Bayern, Saarland und Sachsen bereits bis zum 30. Juni 2016 alle zur Verfügung stehenden Bundesmittel durch Projektzusagen in den Kommunen binden können. Schlusslicht ist Schleswig-Holstein, wo zum 30. Juni erst 8 Prozent der Mittel verplant waren. Von den über 70 Millionen Euro, die Thüringen aus der Förderung vom Bund erhält, sind mittlerweile knapp 70 Prozent gebunden. Das ist zwar nicht schlecht; aber es wird deutlich, dass das Land hier auch noch einmal nachlegen muss, damit das Geld tatsächlich bei den Kommunen ankommt, die es brauchen.

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Zivilschutzkonzept der Bundesregierung

Für einige Verwirrung sorgte in den vergangenen Wochen die Vorstellung des neuen Zivilschutzkonzepts der Bundesregierung. Deshalb halte ich es für notwendig, dazu einige Dinge klarzustellen: Es ist eine ständige Aufgabe des Staates, Vorsorge für den Schutz seiner Bevölkerung und den Schutz seines Staatsgebietes zu treffen. Ein Zivilschutzkonzept und entsprechende Hinweise für die Bevölkerung existierten auch schon in der Vergangenheit. Die bisherigen Planungen liegen jedoch bereits einige Jahre zurück (das letzte Gesamtkonzept stammt von 1995) und sind nicht mehr tauglich für aktuelle mögliche Krisenfälle. Auch hat der Bundesrechnungshof bereits 2011 die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein neues schlüssiges Konzept zu erstellen, dass auch unnötige Doppelstrukturen vermeidet. Es greift also zu weit, zu behaupten, die Bevölkerung solle emotional auf eine unmittelbar bevorstehende Krise vorbereitet werden, oder es drohe gar ein Krieg oder etwas Ähnliches. Hingegen ist es notwendig, für alle Eventualitäten einen Plan zu haben, auch für solche, die nicht wahrscheinlich, aber dennoch möglich sind.

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Deshalb hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in den vergangenen Monaten ein neues Konzept für Zivile Verteidigung ausgearbeitet. Darin heißt es, dass eine verantwortungsbewusste staatliche Vorsorgepolitik auf die Fähigkeit zur Verteidigung nicht verzichten kann. Dazu gehören sowohl die militärische als auch die Zivile Verteidigung. Hinter dem Papier steht ein längerer Prozess, der auf die Veränderungen des sicherheitspolitischen Umfeldes reagiert, völlig unabhängig von den jüngsten Ereignissen in der Bundesrepublik. Inhaltlich bauen die Vorbereitungen für die Zivile Verteidigung auf den Planungen für die friedensmäßige Krisenbewältigung auf. Unter der Federführung des Innenministeriums werden im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Konzepte und Richtlinien erarbeitet, wie die Bevölkerung im Verteidigungsfall geschützt werden kann. Ein Beispiel dafür ist die zivile Alarmplanung, welche die sofortige Warnung der Bevölkerung sicherstellen soll. Im Ernstfall müssen die Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, Kommunikationsleistungen und die Energieversorgung gewährleistet sein. Von großer Bedeutung sind im Spannungs- und Verteidigungsfall ebenfalls die Sicherung von Staats- und Regierungsstrukturen. Zudem wird derzeit ein Rahmenkonzept zum Selbstschutz für Bund und Bundesländer entwickelt. Als mögliche Szenarien werden in dem 70-seitigen Konzept sowohl Angriffe mittels konventioneller, chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Waffen als auch mittels Massenvernichtungswaffen auf Trägersystemen und Cyberangriffe genannt. Als besonderes Problem macht das Bundesamt eine erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung von Angriffen aus sowie kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten. Richtig ist, das ehrenamtliche Engagement zum Schutz der Mitmenschen hat in Deutschland eine lange Tradition. Die im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen Einrichtungen oder privaten Organisationen sind etabliert und erfahren. Die ausgebildeten Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW), in Freiwilligen Feuerwehren, Regieeinheiten (ehrenamtliche Einheiten der unteren 16 Katastrophenschutzbehörden) und den fünf großen Hilfsorganisationen (ArbeiterSamariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD)) genießen hohes Ansehen in der Bevölkerung. Ihr Engagement bildet ein einzigartiges Instrument der Bürgerbeteiligung, denn die Bürgerinnen und Bürger stellen ihre Leistung freiwillig, kostenlos und verbindlich für eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung. Mit Blick auf die demographische Entwicklung ist jedoch auf Dauer ein Rückgang der verfügbaren ehrenamtlichen Einsatzkräfte und der Leistungsfähigkeit des ehrenamtlich getragenen Systems zu erwarten. Deshalb ist bereits jetzt Vorsorge zu treffen für eine

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Entlastung des Systems durch die Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstschutzfähigkeiten der gesamten Bevölkerung. Um die Zivile Verteidigung weiterzuentwickeln, müssen nun nach der Vorstellung des Konzepts eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen angepasst werden. Dazu zählt auf der Ebene der Zivilen Verteidigung vor allem das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz. Auf dieser Grundlage kann das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe agieren und seine Kernaufgabe, den Zivilschutz, umsetzen. Als zentrale Aspekte werden in dem Konzept diese Punkte analysiert:           

Selbstschutz Warnung Baulicher Schutz Brandschutz Evakuierung/Verteilung Betreuung Schutz der Gesundheit Schutz vor den Auswirkungen chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Ereignisse (CBRN-Schutz) Technische Hilfe Objektschutz Kulturgutschutz.

Das Gesamtkonzept kann hier abgerufen werden.

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