Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages. Newsletter vom 26. Februar Blickpunkt Berlin

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Author: Dirk Brodbeck
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Carola Stauche Mitglied des Deutschen Bundestages

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Newsletter vom 26. Februar 2016

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Flüchtlingskrise: Türkei, Asylpaket II, etc. CDU-Bundestagsabgeordnete kritisieren Aufruf des Thüringer Flüchtlingsrates Pestizide im Bier? Sachliche Debatte notwendig Neue Regeln für Tabakprodukte Reallöhne in Deutschland steigen Impressum

Liebe Leserinnen und Leser, weiterhin beschäftigt uns die Flüchtlingskrise. Auch wenn es medial vielleicht anders kommuniziert wird, so kommen wir doch voran. Bereits vor einigen Wochen habe ich eine Zusammenstellung präsentiert, was wir bisher in der Flüchtlingskrise erreicht haben. Ein aktualisiertes Faktenblatt unserer Fraktion füge ich diesem Newsletter bei. Gern darf dieses weitergereicht, bei Facebook gepostet etc. werden. Zum Ende der Woche schaffte es ein anderer großer Aufreger auf die Titelseiten der Zeitungen: Die angebliche Pestizidbelastung von deutschem Bier. Im Newsletter erkläre ich, warum hier wieder einmal von interessierter Seite Panik erzeugt werden soll. Ich wünsche eine informative Lektüre und ein angenehmes Wochenende! Herzliche Grüße aus Berlin

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Flüchtlingskrise: Türkei, Asylpaket II, etc.

Beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs stimmten alle 28 EU-Mitgliedstaaten in den vier zentralen Zielen überein: Flüchtlingszahlen spürbar und rasch reduzieren, EU-Außengrenzen schützen, illegale Migration verringern und den Schengenraum bewahren. Die Überzeugung, dass ein europäisches Problem auch nur auf europäischer Ebene gelöst werden kann, teilen die Staaten ebenfalls. Die österreichische Haltung wurde auf dem EUGipfel zu Recht kritisiert. Die Politik des Durchwinkens von Flüchtlingen auf dem Balkan muss, auch nach dem Willen der EU-Kommission, ein Ende haben. Der Einsatz der NATO in der Ägäis beginnt bald. Der maßgeblich von deutscher Seite vorangebrachte Einsatz wird helfen, das Geschäft krimineller Schlepper zu beenden und so eine ungeregelte Einwanderung in die EU unterbinden. Wichtig ist dabei die Zusage der Türkei, aufgegriffene Flüchtlinge zurückzunehmen. Die Türkei ist ein zentraler Partner bei der Lösung der Flüchtlingskrise. Deshalb ist es gut, dass nicht nur einige, sondern alle EU-Staaten am 6./ 7. März mit der Türkei die Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei beraten. Die EU hilft der Türkei mit 3 Milliarden Euro und über Visaerleichterungen wird verhandelt, bei letzterem werden wir auf die genaue Ausgestaltung achten. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass die Türkei mit der Aufnahme von über 2 Millionen Flüchtlingen in den letzten Jahren Enormes geleistet hat und zudem den Arbeitsmarkt für syrische Flüchtlinge geöffnet hat. Zudem sind wir dabei, die bilaterale Zusammenarbeit mit der Türkei auszuweiten. Unser Bundesinnenminister wird voraussichtlich in dieser Woche einige Vereinbarungen mit der Türkei unterzeichnen, womit die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Türkei intensiviert wird. Bei der Bekämpfung der Fluchtursachen geht es ebenfalls voran: Die Geberkonferenz in London hat beschlossen, mehr als 9 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, auch um die Versorgung gerade in den Flüchtlingslagern in den Nachbarländern Syriens zu verbessern. Auch im eigenen Land bleiben wir nicht untätig: Wir in dieser Woche das Asylpaket II und die Verschärfungen des Ausweisungsrechts für straffällig gewordene Ausländer beschlossen. Wir wären allerdings weiter, wenn nun auch die rot-grün regierten Länder ihrer Verantwortung für unser Land nachkämen und etwa der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien zustimmen würden. In den Bundesländern muss endlich mehr geschehen. Gerade die rot-grünen Landesregierungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz kommen

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ihrer Aufgabe, die große Zahl der ausreisepflichtigen Personen auch tatsächlich auszuweisen, hier nicht nach. Jetzt ist wichtig für unsere Freunde, die in der Endphase von Wahlkämpfen stehen, dass wir geschlossen bleiben und die Politik unserer Bundeskanzlerin unterstützen. Die Ereignisse in Sachsen in den letzten Tagen erfüllen uns mit Sorge: Wir sind entsetzt, dass Einheimische sich so gegenüber ankommenden Flüchtlingen verhalten oder Beifall klatschen, wenn ein Asylbewerberheim brennt. Es ist erschreckend und beschämend, dass so etwas in unserem Land passiert. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein in politischen Fragen, aber anderen Menschen so kaltherzig und hasserfüllt gegenüberzutreten, ist absolut nicht hinnehmbar. Unsere christlichen Werte verlangen einen ordentlichen Umgang mit Menschen unabhängig davon, woher sie kommen.

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CDU-Bundestagsabgeordnete kritisieren Aufruf des Thüringer Flüchtlingsrates

Der Thüringer Flüchtlingsrat hatte vor der Abstimmung über das Asylpaket II die Thüringer Abgeordneten dazu aufgerufen, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. In Reaktion darauf sandten einige Kollegen und ich aus der Landesgruppe noch vor der Abstimmung am Donnerstag einen Brief an den Flüchtlingsrat und veröffentlichten auch eine Pressemitteilung zum Thema: Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete weisen den Aufruf des Thüringer Flüchtlingsrates zurück, dem Asylpaket II nicht zuzustimmen. „Wir werden dem Asylpaket zustimmen. Der Vorwurf, dass damit Flüchtlingsrechte ausgehöhlt würden, ist absurd, damit werden die bisherigen Leistungen in der Flüchtlingskrise verdreht. Wir beschließen schneller Asylverfahren, vereinfachte Abschiebungen und eine Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzbedürftige, weil wir damit Verbesserungen erreichen wollen. Schnellere Rechtssicherheit für alle Beteiligten hilft dabei, uns auf diejenigen zu konzentrieren, die unmittelbar um Leib und Leben fürchten müssen“, so die Abgeordneten Carola Stauche, Manfred Grund, Christian Hirte, Mark Hauptmann, Tankred Schipanski, Johannes Selle, Volkmar Vogel und Albert H. Weiler. In einem Schreiben an den Thüringer Flüchtlingsrat heißt es weiter: „Die Bundesregierung ringt hart um einen gemeinsamen europäischen Weg und auch wir sind überzeugt, dass nur eine europäische Einigung unter Einbeziehung der Türkei dabei hilft, den Flüchtlingsstrom insgesamt besser zu lenken. Solidarität, Schutz und Hilfe sind bisher nicht an Deutschland geschei-

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tert, nicht an der Union, nicht an uns Thüringer Abgeordneten. […] Deutschland hat in den letzten Wochen und Monaten weit über die eigentlichen Regelungen des Grundgesetzes hinaus Verantwortung übernommen. Aber es gibt kein Grundrecht auf ein besseres Leben, dass Deutschland zu erfüllen habe. […] Ein Ungleichgewicht bei den Einreise-Anreizen in Europa hilft jedoch überhaupt nicht, die eigentlichen Fluchtursachen zu bekämpfen.“ Die Abgeordneten kündigten an, dass Sie sich auch für weitere Maßnahmen einsetzen werden. „Wir sind der Überzeugung, dass auch die jetzt zu beschließenden Maßnahmen noch nicht das Ende darstellen können. Die eigentlich bereits vereinbarten Beschlüsse, Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Drittstaaten zu erklären, scheiterte am Veto der SPD. Das Thema ist aus unserer Sicht damit lediglich vertagt. Wir werden auch ein Asylpaket III brauchen, ganz egal, wie wir beim Verhandeln um einen europäischen Weg voran kommen. Denn um uns auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren zu können, müssen die Menschen, die nicht um Leib und Leben fürchten, in ihre Heimat zurückkehren. Das mag im Einzelfall hart sein, wir müssen aber unsere Gesetze und die Gesellschaft daran ausrichten, was leistbar und konsensfähig ist.“

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Pestizide im Bier? Sachliche Debatte notwendig

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion abgestimmt, der einen Stopp des Zulassungsverfahrens für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat forderte. Passend dazu wurde gestern die Nachricht veröffentlicht, in deutschem Bier seien Pestizide nachgewiesen worden. Unsere Arbeitsgruppe für Ernährung und Landwirtschaft hat dazu Stellung genommen: Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind Forderungen nach einem Stopp des Zulassungsverfahrens für Glyphosat wissenschaftlich völlig unbegründet und reine Panikmache. Keine deutsche Bewertungsbehörde hat sich für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Julius-Kühn-Institut, das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und auch das Umweltbundesamt haben die Zulassungsverlängerung für Glyphosat als vertretbar bewertet. Dem ist auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gefolgt, ebenso wie die Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es eine Frage politischer Berechenbarkeit und auch Rechtstaatlichkeit, dass auf dieser fundierten wissenschaftlichen Grundlage eine weitere Zulassung nicht versagt werden darf. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Umweltschutz dürfen nicht zum Spielfeld

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politischer Interessen werden, wie sie etwa die Grünen mit ihren völlig grundlosen Warnungen vor Glyphosat in der Muttermilch betrieben haben. Die Fraktion begrüßt es sehr, dass das BfR auf Grund fundierter Tests die unverantwortliche Beunruhigung Tausender stillender Mütter sauber widerlegt hat. (Eine von der Grünen-Fraktion im Bundestag in Auftrag gegebene Studie, die Glyphosat in Muttermilch nachgewiesen hatte, war voller methodischer Mängel, so dass sie unbrauchbar war. Unter anderem war Testausrüstung verwendet worden, die weder für Muttermilch noch für den Nachweis geringster Mengen geeignet war.) Zahlreiche Bewertungsbehörden weltweit sind zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat unter realistischen Anwendungsbedingungen nicht krebserregend ist. In diese Bewertung ist auch der Bericht der International Agency for Research of Cancer (IARC) eingeflossen, die Glyphosat 2015 als „vermutlich krebserregend“ eingestuft hat. In die gleiche Kategorie sind auch Mate-Tee, Schichtarbeit, Arbeit in Friseurgeschäften und rotes Fleisch eingestuft. Schon diese Zusammenstellung macht deutlich, dass eine IARCEinstufung allein kein Grund für ein Verbot sein kann. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur in ganz engen Grenzen zugelassen, bei denen absolut sichergestellt ist, dass kein gesundheitlicher Schaden entstehen kann. Dies gilt auch für die Nachweise von Glyphosat in Bier: So muss ein Verbraucher nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung etwa 1000 Liter am Tag trinken, bevor überhaupt gesundheitliche Effekte auftreten könnten. Glyphosat ist für seine Anwendungsgebiete der am besten untersuchte Wirkstoff mit den geringsten Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt. Deshalb spricht sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen aus. Hintergrund: Am 8. März wird der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) über die Zulassungsverlängerung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat abstimmen. Die Überprüfung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat erfolgt routinemäßig gemäß der EU-Gesetzgebung. Danach ist ein Wirkstoff zu genehmigen, wenn aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu erwarten ist, dass er bei realistischen Verwendungsbedingungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat.

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Neue Regeln für Tabakprodukte

Am Donnerstag haben wir im Plenum mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ die Bestimmungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Sie soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden Risiken, die mit dem Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den Gesundheitsschutz stärken. Unter anderem müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen deutlich sichtbar sein (sogenannte Schockbilder). Weiterhin wird das Inverkehrbringen von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen verboten, die aromatische Bestandteile enthalten, mit denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen. Das Verbot hat auch das Inverkehrbringen von Filtern, Papieren oder Kapseln zum Gegenstand, soweit diese Tabak oder Nikotin enthalten. Erstmalig sind auch Vorschriften für nikotinhaltige E-Zigaretten und mediale Werbeverbote für pflanzliche Tabakprodukte vorgesehen. In meiner Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages habe ich darauf hingewiesen, dass uns gerade der Jugendschutz ist sehr wichtig ist; deshalb haben wir bereits in den zurückliegenden Sitzungswochen E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche verboten. Aber wir müssen auch deutlich sagen. Wenn sich Erwachsene aus freien Stücken für das Rauchen entscheiden: Wer sind wir, dass wir sie daran hindern wollen? Wir können und dürfen den Bürgerinnen und Bürgern nicht alles vorschreiben. Aufklärung und Jugendschutz sind wichtig; aber der mündige Verbraucher ebenso. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine sinnvolle Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie erreicht haben. Es war ein langes und hartes Ringen, um das umzusetzen, was die EU vorgeschrieben hat. Allerdings muss ich Kritik üben an der EU: bestimmte konkrete Informationen zur Umsetzung wurden erst sehr spät bekannt gegeben. So konnten wir das Gesetz nicht früher endgültig behandeln. In der Konsequenz bleibt den Tabakherstellern nur eine sehr kurze Frist zur Umsetzung der neuen Regelungen. Das ist ein Punkt, wo von Seiten der EU gewisse Härten gerade für mittelständische Zigarettenhersteller ohne Not hätten vermieden werden können. Doch insgesamt können wir festhalten: Nach langem Arbeiten an diesem Thema sind wir nun zu einer Umsetzung gelangt, die Eins-zu-eins umsetzt, was in der EU-Richtlinie vorgegeben ist. Ich denke, wir haben hier einen tragfähigen Kompromiss gefunden zwischen Jugendschutz und Gesundheitsschutz einerseits und der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher andererseits.

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26. Februar 2016

Reallöhne in Deutschland steigen

Deutschland verzeichnet den höchsten Anstieg des Reallohnindexes seit der Erhebung dieser Daten im Jahre 2008. Im Jahr 2015 sind die Reallöhne im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Prozent gestiegen. Gründe dafür sind leicht steigende Verbraucherpreise (+0,3 Prozent) bei mittleren nominalen Verdienststeigerungen (+2,8 Prozent). Besonders deutlich ist der nominale Zuwachs bei Beschäftigten mit unterdurchschnittlichen Verdiensten. So gab es einen Anstieg des monatlichen Bruttoverdienstes um 4,1 Prozent bei ungelernten Arbeitnehmern im Vergleich mit den sonstigen Beschäftigungsgruppen. Bei geringfügig Beschäftigten lässt sich ein Verdienstzuwachs von 4,7 Prozent konstatieren, bei Teilzeitkräften beträgt er noch 3,0 Prozent und bei Vollzeitbeschäftigten 2,6 Prozent. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

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