Gera Kreisfrei Eine Bestandsaufnahme Informations- und Diskussionsgrundlage Gera, 13. Oktober 2016 1. Bestandsaufnahme 1.1. Bevölkerung 1.2. Haushalt und Finanzen 2. Kreisgebietsreform und Gemeinden 2.1. Die 6 Gesetze zur Refom 2.2. Freiwilligkeitsphase 2.3. Vorschlag Michaele Sojka 3. Ängste und Argumente 4. Alternativen
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Autoren:
Markus Gleichmann
Kreisvorsitzender DIE LINKE. SHK
Stellv. Kreistagsfraktionsvors. Fraktion LINKE/GRÜNE SHK
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Mike Huster
Mitglied im Thüringer Landtag
Stadtrat Gera
Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.1 Bevölkerungsentwicklung Von 1990 bis 2014 nahm die Einwohnerzahl von Thüringen von 2,6 auf 2,1 Mio. Menschen ab. Im gleichen Zeitraum änderte sich das Durchschnittsalter von 38 auf 50 Jahre. Bis 2035 ist ein weiterer Rückgang der Bevölkerung auf 1,8 Mio. Menschen prognostiziert.
120.000
Gesamteinwohner
110.000
Gera verlor im gleichen Zeitraum fast 40.000 Einwohner. So sank die Einwohnerzahl von 134.116 im Jahr 1990 auf 94.492 im Jahr 2014.
100.000
Ähnliche Verluste verzeichneten auch die Landkreise Altenburg (-36381) und Greiz (-39817).
90.000 80.000 98
0
2
4
6
8
13
14
15
Thüringer Landesamt für Statistik
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.1 Bevölkerungsprognose Gera 2035 Jahr Einwohner 0 - 20 Jahre 20 - 65 Jahre 65 und älter 58,82 %
2014 94.492 13.191 55.577 25.724
2015 93.876
0 bis 20 in %
Thüringer Landesamt für Statistik
2020 90.907
2025 87.401 13.759 44.171 29.470
20 - 65 in %
60 %
2030 83.459
2035 79.515 12.102 37.500 29.914
65 und älter in %
50,54 %
47,16 %
48 %
37,62 %
33,72 %
36 %
27,22 %
24 %
15,74 %
13,96 %
15,22 %
12 % 0 % 2014
2015
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2020
2025
2030
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2035
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.1 Bevölkerungsentwicklung 98
2000
2002
2004
2006
116.419 112.835
108.082
105.153
102.733
Jahr Einwohner
Thüringer Landesamt für Statistik
Ausländer Wanderungssaldo Geburten Sterbefälle Sterbefallüberschuss Gesamtsaldo
2008
2013
2014
2015
100.643 94.977 94.492 96.011
918
1.406
1.486
1.486
1.428
1.464
1.798
2.083
4.627
-1.743
-1.431
-1.327
-669
-642
-445
193
89
2.173
709
751
732
696
670
688
738
744
712
1.281
1.203
1.256
1.245
1.243
1.218
1.349
1.329
1.383
-572
-452
-524
-549
-573
-530
-611
-585
-671
-2.315
-1.883
-1.851
-1.218
-1.215
-975
-418
-496
1.502
Dabei Zuzüge aus dem Ausland im Jahr 2015 von insgesamt 3105 Personen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind das ca. 2.600 mehr und damit auf die Erstaufnahmeeinrichtung zurückzuführen. Diese müsste man von der realen Bewegungssumme noch abziehen. So hätte man eine realistische Einwohnerzahl im Jahr 2015 von 93.411, was wieder der Prognose (siehe unten) sogar in leicht negativerer Weise entspricht.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.1 Bevölkerungsentwicklung Die Sozialstruktur änderte sich in den vergangenen 10 Jahren. Die Arbeitslosenquote ist auf derzeit 9,7 % gesunken. Davon sind in hohem Maße Renteneintritte entscheidend. 5
8
9
10
11
12
13
14
15
Erwerbspersonen
56.000
56.000
53.000
56.000
47.000
48.000
46.000
43.000
42.000
Nichterwerbspersonen 500-900 Euro
54.000
50.000
49.000
51.000
43.000
43.000
48.000
44.000
50.000
26.000
21.000
22.000
23.000
21.000
22.000
25.000
21.000
18.000
900 -1500 Euro
31.000
38.000
37.000
39.000
32.000
32.000
35.000
29.000
35.000
1500+
12.000
Jahr
16.000
21.000 Thüringer Landesamt für Statistik
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.1 Behauptungen / Zusammenfassung Gera wächst? Richtig ist: Seit 1998 sank die Einwohnerzahl von 116.000 auf 96.000 - ein Rückgang um 20.000 Einwohner in 20 Jahren. Eine Steigerung gab es lediglich im Jahr 2015. Die Ursache dafür ist hauptsächlich auf die Herausforderungen der Flüchtlingsbewegungen zurückzuführen sowie die Errichtung einer zentralen Erstaufnahmestelle im ehemaligen Bergarbeiterkrankenhaus Gera. In der Statistik werden die im Jahr 2015 gekommenen Flüchtlinge als Einwohner gezählt.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.1 Behauptungen / Zusammenfassung • Gera wächst durch mehr Geburten? Richtig ist: Seit 1998 sank die Einwohnerzahl von 116.000 auf 96.000 - ein Rückgang um 20.000 Einwohner in 20 Jahren. Tatsächlich ist die Zahl der Geburten relativ konstant zwischen 738 (2013), 744 (2014) und 712 (2015). Was nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass in Gera jedes Jahr deutlich mehr Menschen sterben. Auch hier steigt die Zahl an: 2013 waren 1349 Sterbefälle zu vermerken, 2015 schon 1383. Somit wird Gera durch den Sterbefallüberschuss Jahr für Jahr um mindestens 600 Einwohner weniger. Auch wenn sich die Geburtenzahl leicht erhöhen sollte, wird ein Sterbefallüberschuss in den nächsten Jahren wahrscheinlich bleiben.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.1 Behauptungen / Zusammenfassung Ausgeglichen kann dieser nur durch Wanderungsgewinne. In diesem Segment hat eine für Thüringer Städte an der Autobahn A4 typische Entwicklung nun endlich auch in Gera stattgefunden. Allerdings hätte diese Entwicklung den Sterbefallüberschuss auch im Jahr 2015 nicht ausgleichen können. Der Einwohnerzugang 2015 resultierte damit fast ausschließlich auf Flüchtlingen. Obwohl die Oberbürgermeisterin behauptet „Gera wächst“, geht die Stadtverwaltung selbst von einem weiteren Absinken der Bevölkerung bis 2023 auf 93.000 Einwohner aus. (Quelle: Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gera 2016)
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.2 Bestandsaufnahme - Steuerkraft zum 1.1.2016 Stadt
Steuerkraft pro EW in EUR
Platz
Jena
764,25
1
Suhl
667,97
2
Erfurt
665,06
3
Landesdurchschnitt
641,49 Durchschnitt
Eisenach
604,75
4
Weimar
532,54
5
Gera
528,79
6 Thüringer Landesamt für Statistik
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.2 Bestandsaufnahme - Entwicklung Steuerkraft Erfurt
Gera
Jena
Suhl
Weimar
Eisenach
800
687,5
575
462,5
350 2013
Thüringer Landesamt für Statistik, 30.09.2016
2014
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2016
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.2 Bestandsaufnahme - Haushaltseinnahmen Zuweisung/Jahr
2014
2015
2016
70.782.000
73.130.000
73.078.000
Mehrbelastungsausgleich
12.040.000
8.168.000
11.244.548
SUMME ZUWEISUNGEN LAND
82.822.000
81.298.000
84.322.548
Schlüsselzuweisung
Kürzung des Landes nicht erkennbar.
90.000.000 82.500.000 75.000.000 67.500.000 60.000.000 2014
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2015
Thüringer Landesamt für Statistik, 30.09.2016
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.2 Bestandsaufnahme - Haushalt - Bedarfszuweisungen Ausgaben/Jahr Saldo soziale Sicherung
2014
2015
2016
-77.354.000
-77.705.000
-81.630.000
-82.000.000
Tendenz steigend! Die Kreisaufgaben „soziale Sicherung“ und „Jugendhilfe“ fressen jeglichen Spielraum bei den Gemeindeaufgaben der Stadt Gera auf.
-77.750.000 -73.500.000 -69.250.000 -65.000.000 2014
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2015
2016
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.2 Bestandsaufnahme - Haushalt - Bedarfszuweisungen Zuweisung/Jahr Bedarfszuweisungen
2013
2014
2015
2016
13.306.000
8.829.000
7.250.000
7.250.000
Haushaltsfehl 2016 geplant: -7,5 Mio. Euro (ohne Bedarfszuweisung: 14,7 Mio .Euro) Erhaltene Bedarfszuweisung 2013-2016:
35 Mio. Euro
Nach unserer Einschätzung wird Gera diesen Betrag in Höhe von mehr als 30 Mio. Euro in den Jahren 2017 bis 2023 mindestens noch einmal als Sondermittel benötigen, um den Haushalt ausgleichen zu können.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 1.2 Bestandsaufnahme - Haushalt Trotz höherer Schlüsselzuweisung und Mehrbelastungsausgleich, trotz kommunalen Investitionsgesetz 2015 und 5 Mio. Euro Erlösen aus dem Verkauf des Klinikums an das Land besteht 2016 ein Haushaltsloch von 14 Mio. Euro! Die These, dass dies am mangelnden Geld aus Erfurt liegt und an nicht getroffenen Entscheidungen des LVA, ist aus Sicht der vorliegenden Fakten nicht aufrechtzuerhalten. Wiederholt drohte der Stadt die Zahlungsunfähigkeit, obwohl der Stadt Gera ein Kassenkreditrahmen in Höhe von 49,5 Mio. Euro zur Verfügung steht. Stets konnte mit Hilfe des Freistaats Thüringen die Zahlungsunfähigkeit abgewandt werden. Bereits im 1. Quartal 2017 wird Gera wieder vor dieser Situation stehen.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme
Gebiets-
reform Verwaltungsreform
Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ 2016
2. Ablauf der Reform Vorschaltgesetz unter Berücksichtigung der Debatte zum Leitbild
Aufgabenkritik der bestehenden Landesbehörden, insbesondere im Hinblick auf Kommunalisierung der Aufgaben
Freiwilligkeitsphase Gemeindegebietsreform
Neugliederung von Kreisen und Gemeinden
Neugliederung der Aufgaben, Schaffung eines Netzes von Bürgerservicebüros und deren räumlicher Verknüpfung mit Institutionen sozialer Infrastruktur Quelle: Drucksache 6/316 vom. 27.02.2015
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 2.1 Die 6 „Gesetzessäulen“ der Reform 1) Vorschaltgesetz zur Gebietsreform im Freistaat Thüringen
2) Thüringer Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte
3) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehörig er Gemeinden im Jahr 2017*
4) Thüringer Gesetz zur Neugliederung kreisangehörig er Gemeinden im Jahr 2018
5) Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsref ormen
6) Thüringer Funktionalrefor mgesetz und Thüringer Landesorganisa tionsgesetz
Inkrafttreten 1.7.2016
Inkrafttreten 1.1.2018
Inkrafttreten 1.1.2018
Inkrafttreten Dez 2018
Inkrafttreten 2. HJ 2016
Inkrafttreten 1.1.2019
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 2.2. Freiwilligkeitsphase, Grundlagen der Gemeindefusion Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Ober- oder MiMelzentrum (3 Oberzentren und 30 MiMelzentren) ausgewiesen sind, sollen durch Eingliederungen vergrößert werden. Jede neu gegliederte Gemeinde soll so strukturiert sein, dass sie die FunkUon eines Zentralen Ortes (Ober-, MiMel oder Grundzentrum) übernehmen kann.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 2.2 Freiwilligkeitsphase für kreisangehörige Gemeinden Anträge auf Bildung von freiwilligen Gemeindestrukturen durch Auflösung und Zusammenschluss oder Eingliederung sind bis zum 31. Oktober 2017 bei dem für Kommunalrecht zuständigen Ministerium zu stellen. Infobroschüre des Innenministeriums: hMp://www.thueringen.de/th3/gebietsreform/anwendungshinweise/
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 2.2 Strukturbegleithilfen Gemeinden, deren Neugliederung in den Jahren 2017 oder 2018 in Kra_ triM, können allgemeine, steuerkra_unabhängige Zuweisungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs (Strukturbegleithilfen) erhalten (Gewährung ab dem 1.1. 2018.) Die Strukturbegleithilfen betragen insgesamt 55 Millionen Euro. Anspruchsvoraussetzung für Strukturbegleithilfen ist, dass neu zu gliedernde Gemeinden eine überdurchschniMliche Verschuldung und in den Jahren 2012, 2013 oder 2014 einen Fehlbetrag in der Jahresrechnung beziehungsweise einen FinanzmiMelfehlbetrag aufweisen.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 2.2 Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen Gemeinden, neu gebildet oder vergrößert wurden, erhalten für jede die Neugliederung beantragende Gemeinde allgemeine und nicht zweckgebundene Zuweisungen. Hierfür werden im Haushaltsjahr 2018 HaushaltsmiMel in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 2.3 Sojka-Modell Für ihren Vorschlag gebührt Michaele Sojka als Landrätin des Altenburger Landes Dank, da er die Diskussion jenseits totaler Verweigerungen befördert. Wir haben ihren Vorschlag danach geprüft, ob und inwieweit er Gera und den gesamten Ostthüringer Raum hilft. Sie schlägt einen neuen Landkreis zwischen Altenburg sowie dem „oberen“, nördlichen Teil der jetzigen Landkreise Greiz und Saale-Holzland-Kreis vor. Gera solle in ihrem Modell kreisfrei bleiben für einen Übergangszeitraum von 10 Jahren. In diesem Zeitraum solle die Entwicklung der Stadt Gera abgewartet werden und könnte • a) bei schlechter Entwicklung dann eingekreist werden oder • b) bei guter Entwicklung kreisfrei bleiben.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 2.3 Sojka-Modell - Einwohnerverlust Alle 1994 eingemeindeten Orte (siehe OTZ vom 28.07.2016) sollen an den neuen Kreis gehen, um eine „Landbrücke“ zu bilden. Damit würde Gera nicht wachsen, sondern sofort etwa 6.400 Einwohner verlieren. Dies entspräche Aga 1786 etwa dem Verlust von 3,2 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen sofort und jährlich. 413 Thränitz Trebnitz
424
Hain
229
Naulitz
115
Cretzschwitz
210
Negis
625
Roben
235
Rusitz
748
Röpsen
631
Falka
416
Hermsdorf
566
Summe
Des Weiteren würde Gera ebenso Lohn- und Einkommensteueranteile, Umsatzssteueranteile, Grundsteuer und Gewerbesteuereinnahmen dauerhaft verlieren. Angesichts eines beschrieben Verlustes von 6.400 Einwohnern wird die Diskussion, um die Gewinnung von 100, 200 oder 300 Studenten mit der Wohnsitzprämie zur Sicherung der 100.000 Einwohner relativiert.
6398
Wikipedia, Bevölkerungszahlen zwischen 2013 und 2015
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Grundsätzliche Informationen zur Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales http://thueringen.de/th3/tmik/
Autoren:
Mike Huster
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme Sojka-Modell - Verlust wirtschaftlicher Potentialflächen Ein weiteres grundlegendes Problem enthält der Vorschlag: Gera hat seit 15 Jahren in der Regionalen Planungsgemeinschaft und gegenüber der Landesregierung für die Unterstützung bei der Bereitstellung strategischer Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung gekämpft. In der Regionalen Planungsgemeinschaft gab es dafür keine mehrheitliche Unterstützung. Es war die Landesregierung, genauer gesagt Minister Machnig (SPD), der gegen den Willen der Ostthüringer Akteure die Großfläche in GeraCretschwitz in die 1. Priorität des Landes aufnahm und über Minister Tiefensee (SPD) unter Rot-Rot-Grün 13 Mio. Euro für die Entwicklung des Gewerbestandortes zur Verfügung stellte. Das geschah aus der Erkenntnis des Landes, dass die Stadt Gera unbedingt für die eigene Stärkung der Wirtschafts- und Steuerkraft eine Stärkung ihrer wirtschaftlichen Basis braucht.
Michaele Sojkas Vorschlag bedeutet das Abschneiden dieser Fläche an den neuen Landkreis sowie den Verlust des Gewerbegebietes in Gera-Hermsdorf.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme Gera wird nicht gestärkt, aber höhere Unsicherheit Ein neuer Landkreis in Ostthüringen ohne Gera als Kreisstadt hilft weder Gera noch dem neuen Landkreis. Eine so geschwächte kreisfreie Stadt Gera hätte in etwa dieselben Aufgaben und Lasten, aber deutlich weniger Einwohner und Einnahmen. Da sich aber der neue Landkreis im Norden ohne Gera eine Kreisstadt geben würde, wäre dieser Weg für Gera nach 10 Jahren durch die Einkreisung verschlossen. Altenburg (derzeit 31.000 Einwohner) würde einem „Nachzügler“ Gera genau diesen Status nicht überreichen, nachdem die eigentliche Reform 2019 abgeschlossen sein soll. Zudem käme die jahrelange Unsicherheit für Investoren und Bürger, in welchem Status die Stadt sich nun künftig befinden wird.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme Sojka-Modell - Fazit Die Stadt Gera würde bei dem beschriebenen Modell strukturell, bevölkerungsmäßig, bezüglich der Steuerkraft und der wirtschaftlichen Potentiale nachhaltig geschwächt. Das Offenlassen der Frage der Kreisfreiheit würde die Nachteile der Stadt sogar noch verschärfen, ebenso die Unsicherheit bezüglich des künftigen Status dramatisch erhöhen und damit weitere Nachteile zum Beispiel bei Ansiedlungen und bei Bewerbungen erst schaffen. Gera bliebe weitere 10 Jahre mit deutlich geschwächter Finanzkraft strukturell aussichtslos von ausgeglichenen Haushalten und damit von einer regelmäßigen kommunalen Selbstverwaltung und Handlungsfähigkeit entfernt. Eine Kompensation der verlorenen Einwohner durch Eingemeindungen an anderer Stelle sind nicht vorgesehen: im Norden werden alle Greizer Gebiete wie Ronneburg dem neuen Landkreis zugeschlagen, im Westen ist ein Zusammengehen von Bad Köstritz mit Crossen sehr wahrscheinlich und im Süden schlägt das Modell ein Zusammengehen des südlichen Landkreises Greiz mit dem Saale-Orla-Kreis vor.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 3. Ängste und Argumente Gera bleibt auch ohne Kreisfreiheit eine Stadt, wird weiterhin einen Stadtrat und eine Oberbürgermeisterin oder einen Oberbürgermeister haben und jeder Bürger wird weiterhin einen Personalausweis in Gera erhalten. Bei Wegfall der Kreisfreiheit bleiben alle gemeindlichen Aufgaben bestehen. Dazu gehört die Kultur, der Sport und die Vereinsförderung. Auch ein Teil der sozialen Leistungen z.B. Kindertagesstätten und Sozialeinrichtungen. Beispielsweise könnte es im Sozial- und Jugendhilfebereich zur Neuordnung von Aufgaben kommen. Nach dem Willen der Landesregierung sollen mit dem Vorschaltgesetz die zentralen Orte, so auch das Oberzentrum Gera gestärkt werden.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 3. Ängste und Argumente Beispiele der Unterstützung der Stadt Gera durch die Landesregierung: 1) Stärkung des 5-Sparten-Theaters, • Erhöhung der Landeszuschüsse in der neuen Finanzierungsvereinbarung von 11,5 auf 11,9 Mio. Euro jährlich, • Klarstellung über das Innenministerium, dass haushaltskonsolidierende Gemeinden auch langfristige Verträge zur Theaterfinanzierung schließen können und dies nicht gegen die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten steht. 2) Umwandlung und Aufwertung der Berufsakademie in eine Duale Hochschule 3) Förderung eines großen Industriegebietes in der Gemarkung Gera-Cretschwitz durch das Wirtschaftsministerium mit über 13 Mio. Euro und Erschließung über die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, 4) Schaffung einer zentralen Flüchtlingserstaufnahme- Einrichtung im ehemaligen Bergarbeiter-Krankenhaus, • Kaufpreis von über 5 Mio. Euro kann die Stadt einsetzen zur Sanierung von Schulen trotz defizitärem Haushalt • ankommende Flüchtlinge werden als Einwohner berücksichtigt 5) Unterstützung in Haushaltsfragen • Ausreichung kommunaler Investitionsmittel 2015 in Höhe von mehr als 3 Mio. Euro an die Stadt • Erhöhung der Summe aus Schlüsselzuweisung und Mehrbelastungsausgleichs ab dem Haushalt 2016 • Genehmigung der Haushaltssicherungskonzepte und Haushalte in den Jahren 2015 und 2016 • Ausreichung von jeweils über 7,25 Mio. Euro Bedarfszuweisung in den Jahren 2015 und 2016 • Genehmigung der Aufnahme eines Kredites zur Sicherung des ÖPNV ab 01.10.2016 in Höhe von 29,5 Mio. Euro 6) Einsatz der Landesregierung für den Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 3. Ängste und Argumente Bürgernähe und längere Ämterwege Bürgernähe ist abhängig von der Verfahrens- und Entscheidungsgestaltung innerhalb der Kommunen (Grad der Bürgerbeteiligung), Durch den Wegfall der Kreisfreiheit werden keine weiteren Behördenwege entstehen. Wir wollen, dass künftig in allen selbständigen Gemeinden Bürgerservicebüros entstehen, in dem alle kommunalen Angelegenheiten erledigt werden können. Gera als Kreisstadt könnte auch zusätzliche Kreisbehörden beherbergen. Ein Ausgleich in der Region mit Altenburg und Greiz ist dabei unabdingbar und Voraussetzung für ein gutes Gelingen.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 3. Ängste und Argumente Abwertung durch Verlieren des Status der kreisfreien Stadt Gera bleibt weiter Oberzentrum mit den entsprechenden Funktionen. Kreisfreiheit hat auch nichts mit einer Strahlkraft zu tun, diese entsteht durch Geschichte, Kulturangebote, Gedenkstätten, Denkmäler, Hochschulen, ... Saarbrücken und Hannover sind Landeshauptstädte und gleichzeitig kreisangehörig.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 4. Alternative Die Stärkung der Stadt durch Einkreisung und damit eine gerechtere Lastenverteilung auf mehreren Schultern, die Stärkung der Oberzentralen Funktion durch eine aktive Landespolitik von Rot-Rot-Grün sowie der künftige Status der Stadt Gera als Kreisstadt in einem neuen Ostthüringer Kreis sind eine wirklich sinnvolle und zukunftsfähige Alternative. Eine Kreisstadt Gera in einem zusammenwachsendem Ostthüringer Kreis wäre für die Region eine Chance.
Wir sind sicher, dass ein gemeinsamer Kreistag der Ostthüringer Region um Altenburg, Greiz und Gera eine große Chance zum gemeinsamen Lernen, Denken und Handeln ist.
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Gera Kreisfrei? Eine Bestandsaufnahme 4. Alternative Am 11.10.2016 stellte Prof. Bogumil als Vorschlag des TMIK das Modell 8+2 vor (siehe Karte).
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