SOS-Kinderdorf Gera. Gesamtkonzeption. SOS-KD Gera

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Author: Erna Meyer
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SOS-Kinderdorf Gera

Gesamtkonzeption

SOS-KD Gera

SOS-KINDERDORF GERA

Gesamtkonzeption

SOS-Kinderdorf Gera Kurt-Keicher-Straße 51 07545 Gera Telefon 0365 2900-333 Telefax 0365 2900-334 E-Mail [email protected] Web

www.sos-kd-gera.de

SOS Kinderdorf e.V. SOS-Kinderdorf Gera Gesamtkonzeption

Gesamtkonzept des SOS-Kinderdorfes Gera

Betreute Wohnen um die Sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehungsbeistandschaften ergänzt und damit die angebotenen ambulante Hilfeformen ausdifferenziert.

a) Allgemeiner Teil 1.

Träger

Seit 2009 gehört auch das Frauen- und Familienzentrum als offenes Angebot zu den SOS-Jugendhilfen Gera.

Träger des SOS-Kinderdorfes Gera ist der SOS-Kinderdorf e.V. mit Sitz in München. Der Verein wurde 1955 gegründet und ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Die Einrichtung orientiert sich an den Bedarfen und Möglichkeiten, sowie Spielräumen der Stadt Gera, so gehen Entwicklungen nicht immer nur aufwärts, sondern können auch rückläufig sein. 2010 gaben wir das JKPP auf, da es von der Kommune nicht mehr ausreichend finanziert werden konnte.

SOS-Kinderdorf ist ein privates, politisch und konfessionell unabhängiges Sozialwerk und unterhält als gemeinnützig anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, neben seinem Engagement im Ausland, insgesamt 43 Einrichtungen in ganz Deutschland.

Ende 2012 haben wir unseren konzeptionellen Teil der Wohngruppen für junge Frauen und Männer mit 8 Plätzen geschlossen, da dieses Angebot längere Zeit nur noch gering nachgefragt war.

Die SOS-Einrichtungen sind weitgehend als Verbundeinrichtungen konzipiert und halten differenzierte Angebote der Hilfen zur Erziehung vor. Zur Umsetzung dieser und weiterer Angebote unterhält der SOSKinderdorf e.V. Kinderdörfer, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungs-, Familien- und Kinderzentren, Ausbildungs- und Beschäftigungszentren, Mütterzentren, Mehrgenerationenhäuser sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

2.

Aktuell umfasst die gesamte Einrichtung eine Kapazität von 29 stationären Plätzen, davon bis zu 20 in Kinderdorffamilien und 9 für die Mutter/Vater-Kind-Betreuung sowie bis zu 15 Plätze in den ambulanten Hilfen. Im Zuge dieser Erweiterung erfolgte die Umbenennung der Einrichtung in SOSKinderdorf Gera.

Historie der Einrichtung

Die jeweiligen Einrichtungsteile sind konzeptionell aufeinander abgestimmt und strukturell gut vernetzt, da sie alle nahe am Stadtzentrum von Gera angesiedelt sind und eine optimale Verkehrsanbindung haben.

1993 gründete der SOS-Kinderdorf e.V. die Einrichtung SOS-Jugendhilfen Gera. Ursprünglich als Wohngruppe für Jugendliche und junge Erwachsene konzipiert, wurde das Angebot bis heute kontinuierlich – entsprechend den Bedarfslagen – weiterentwickelt.

3.

Auftrag

Der Auftrag an SOS-Kinderdorf Gera ergibt sich insbesondere aus dem § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe. Danach hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Benachteiligungen zu

Zum anfänglichen Angebot kamen 1996 das Betreute Wohnen und ein Jugendtreffpunkt dazu. Im Jahre 2000 wurden die Angebote um die Mutter/Vater-Kind-Betreuung erweitert. Im selben Jahr erhielten die SOS-Jugendhilfen Gera dann den Auftrag, das Jugendkriminalitätspräventionsprogramm (JKPP) umzusetzen und in 2003 wurde das 1

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vermeiden bzw. abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten bzw. zu schaffen, sind Grundsatzinhalte, die uns bei der Umsetzung unseres Auftrages leiten.

Anerkennung durch andere Menschen als unverzichtbare Merkmale für ein zufrieden stellendes Leben. Unsere Einrichtungen und Angebote entwickeln wir bedarfsgerecht weiter. Dabei ist es unser Anspruch, über staatliche Rahmenbedingungen und Vorgaben hinaus, innovative und modellhafte Angebote zu schaffen.

5.

Die Mitarbeiter/-innen der unterschiedlichen Leistungsangebote verstehen sich als Gesamtteam des SOS-Kinderdorf Gera und arbeiten sowohl angebotsübergreifend als auch -spezifisch zusammen.

Demzufolge bilden die §§ 27 ff SGB VIII – Hilfe zur Erziehung grundsätzlich die Rechtsgrundlage für unser Handeln. Zudem werden die in den §§ 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 und § 79a S. 2 SGB VIII formulierten Vorschriften zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung – inklusive ihrer Beschwerdemöglichkeiten und ihrem Schutz vor Gewalt – entsprechend umgesetzt.

4.

Personalstruktur

Leitung des Kinderdorfes Leiterin im SOS-Kinderdorf Gera: Die Leitung hat die Gesamtverantwortung für das Kinderdorf inne, ist verantwortlich für die Sicherung eines leistungsfähigen und differenzierten Hilfeangebotes, orientiert an der jugendhilfepolitischen Gesamtentwicklung und am regionalen Bedarf. Sie trägt die Verantwortung für die Bereitstellung der personellen, finanziellen und sachlichen Ressourcen, die zielgerichtet für die Erfüllung des pädagogischen Auftrages im Sinne des Konzeptes der Einrichtung verwendet werden. Ihr obliegt die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Selbstverständnis

Die Arbeit des SOS-Kinderdorfs Gera orientiert sich am Leitbild des SOS Kinderdorfvereins. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die Menschen, die unsere Hilfe, Unterstützung und Begleitung brauchen. Für sie entwickeln wir qualitativ hochwertige Angebote, die sich am jeweiligen fachlichen Erkenntnisstand und an den individuellen Bedürfnissen orientieren. Dabei sehen wir Kontinuität im Bewusstsein der zeitlichen Befristung und Verlässlichkeit der Beziehungen und deren emotionale Qualität als Voraussetzung für eine förderliche Entwicklung.

Bereichsleiter/Fachdienst: Die Bereichsleiter sind mitverantwortlich dafür, dass die bereitgestellten personellen, finanziellen und sachlichen Ressourcen im Bereich zielgerichtet für die Erfüllung des pädagogischen Auftrages verwendet werden. Ihnen obliegt besonders die Qualitätssicherung des pädagogischen Angebotes entsprechend den individuellen Hilfeplänen und der Gesamtkonzeption der Einrichtung. Für die im pädagogischen Bereich tätigen Fachkräfte üben sie die Fachaufsicht aus und sind direkte Vorgesetzte der Mitarbeiter/-innen des jeweiligen Bereichs.

Wir gestalten Lebensräume, in denen sich Menschen angenommen und zugehörig fühlen können. Ebenso unterstützen und ermutigen wir die Menschen, ihre eigenen Möglichkeiten und Kräfte zu entdecken und sich zu selbstbewussten und solidarisch handelnden Persönlichkeiten zu entwickeln und selbstbestimmt zu handeln. Wir betrachten die Einbindung in soziale Netzwerke sowie die Achtung und

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Damit sind in diesem Verantwortungsbereich anteilig auch familienübergreifende pädagogische Aufgaben inbegriffen. Die Arbeit der Teams in den Kinderdorffamilien/ familienanalogen Wohngruppen und Wohngruppen wird beispielsweise durch die Begleitung im Aufnahmeverfahren oder durch fachliche Beratung bei der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ergänzt und unterstützt. Hierzu gehört auch die Praxisberatung der Praktikant/-innen in berufsbegleitender Ausbildung (TZA) zur Kinderdorfmutter oder zur staatlich anerkannten Erzieher/-in.

und Heilpädagog/-innen als sozialpädagogische Fachkräfte mit. Sie unterstützen die/den Kinderdorfmutter/vater und arbeiten gemeinsam mit ihr/ihm bei der Bewältigung der alltäglichen Aufgaben in Erziehung, Haushalt und Administration als Team zusammen und vertreten sie bei Abwesenheit. In den familienanalogen Wohngruppen Familienerzieherinnen: In den familienanalogen Wohngruppen arbeiten staatlich anerkannte Erzieher/-innen und Heilpädagog/-innen als sozialpädagogische Fachkräfte mit. Sie arbeiten mit bis zu acht Kindern und Jugendlichen in familienanalogen Wohngruppe zusammen. Sie gestalten die in der Regel auf Dauer angelegte Erziehung in einem familienähnlichen Rahmen in Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften.

Pädagogische Fachkräfte In Kinderdorffamilien: Kinderdorfmütter/-väter: Die Kinderdorfmütter/-väter haben eine Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/-in bzw. Heim- und Jugenderzieher/in.

Im Mutter/Vater-Kind-Wohnen: Hier arbeiten staatlich anerkannte Erzieher/innen, Diplom-Sozialpädagog/-innen oder vergleichbare Berufsgruppen als pädagogische Fachkräfte im 24h-Schicht-wechseldienst. In den ambulanten Hilfen: Je nach Bedarfslage arbeiten bis zu vier sozialpädagogische Fachkräfte im Team der ambulanten Hilfen. Zum einen bauen sie auf die in den Kinderdorffamilien und Wohngruppen begonnenen Verselbständigungsprozesse auf und führen diese weiter. Zum anderen betreuen sie Familien, junge Erwachsene und Jugendliche im Kontext von sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung.

Sie leben mit bis zu sechs Kindern und Jugendlichen in der Kinderdorffamilie zusammen. Sie gestalten die in der Regel auf Dauer angelegte Erziehung in einem familienähnlichen Rahmen in Zusammenarbeit mit ein bis zwei weiteren Fachkräften. Ihnen obliegen die Leitung des Teams der Kinderdorffamilie und die pädagogische Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Im Schwerpunkt umfasst Ihre Tätigkeit  die bewusste, zielgerichtete und planmäßige Erziehung  die fachlich-konzeptionelle Weiterentwicklung  die Kontaktpflege zur und aktive Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie  die Koordination und Übernahme von organisatorischen und verwaltungsrelevanten Aufgaben.

Im Frauen- und Familienzentrum: Im Frauen- und Familienzentrum arbeiten neben pädagogischen Fachkräften auch Ehrenamtliche bzw. Freiwillige. Gemeinsam entwickeln sie präventive und niedrigschwellige Angebote für Frauen und Familien im Bereich der offenen Hilfen.

Familienerzieherinnen: In den Kinderdorffamilien/familienanalogen Wohngruppen arbeiten staatlich anerkannte Erzieher/-innen, Diplom-Sozialpädagog/-innen

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Fachleistungsstunden, Pauschalen und Zuschüsse) finanziert, die es von den jeweiligen Kostenträgern für die vereinbarten und erbrachten Leistungen erhält.

Praktikant/-innen: Praktikant/-innen arbeiten im Rahmen ihrer Praktika und des Anerkennungsjahres zur staatlich anerkannten Erzieher/-in oder im Rahmen der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung (TZA) zur Ausbildung als Kinderdorfmutter oder Erzieher/-in in einzelnen Kinderdorffamilien / familienanalogen Wohngruppen oder Kinder- und Jugendwohngruppen nach Bedarf und deren Auslastung mit.

Die Entgelte sowie der Leistungsumfang sind der Entgeltvereinbarung in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Differenz zu den tatsächlich entstehenden Kosten trägt der SOS-Kinderdorf e.V. durch den Einsatz von Spendenmitteln. Daher bringen wir unseren Spendern große Wertschätzung entgegen. Ihre Unterstützung schafft dem Kinderdorfverein ein hohes Maß an Gestaltungsraum für seine Angebote.

Honorarkräfte: Zur Unterstützung der eigenen Arbeit und der einzelnen Angebote kann im Bedarfsfall auf qualifizierte Honorarkräfte zurückgegriffen werden.

Haben Jugendliche, junge Volljährige ein eigenes Einkommen (z.B. Arbeitslohn, Ausbildungsbeihilfen, BAföG, etc.), so wird dieses anteilig vom jeweiligen Jugendamt zur Kostendeckung der Jugendhilfemaßnahme herangezogen.

Mitarbeiter/-innen im hauswirtschaftlichen, technischen und Verwaltungsbereich Hauswirtschaftskräfte: Die Hauswirtschaftskräfte sind zuständig für die Versorgung, Reinigung und Pflege im Kinderdorf. Sie unterstützen dabei die jeweiligen Fachkräfte in den Kinderdorffamilien, den Wohngruppen, dem Familienzentrum und in der Verwaltung. Zudem sind sie, außer in den Kinderdorffamilien und den Kinder- und Jugendwohngruppen, zuständig für die Zubereitung der Mahlzeiten für Mitarbeiter/innen und für die Gäste des Kinderdorfes.

b) Grundsätzliche inhaltliche Konzeptbausteine 1. Partizipation der Jugendlichen

und

Beteiligung der betreuten Kinder und Jugendlichen ist im SOS-Kinderdorf Gera fachlicher Standard und pädagogische Grundhaltung.

Dorfmeister: Der Dorfmeister ist zuständig für den technisch-handwerklichen Bereich im Kinderdorf, die Pflege der Außenanlage und den Fahrdienst.

Sie wird verstanden als wesentliche Voraussetzung für persönliches Wachstum und die Entwicklung von Selbstbestimmung, Verantwortungsbewusstsein, Respekt, Zugehörigkeit und Selbständigkeit.

Verwaltungsfachkräfte: Zwei Verwaltungsfachkräfte sind für den Verwaltungsablauf, die Kassenführung, die Rechnungslegung und die Öffentlichkeitsarbeit im SOS-Kinderdorf Gera verantwortlich.

6.

Kinder

Die Kinder und Jugendlichen werden als Expert/-innen in eigener Sache anerkannt und als solche an allen sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend ihres Entwicklungsstandes und Alters beteiligt.

Finanzierung

Das SOS-Kinderdorf Gera wird zu einem großen Teil über Entgelte (Tagessätze,

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Ihre Stimmen und Bedürfnisse geben dem pädagogischen Handeln Legitimation und Orientierung.

Partizipation und für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen engagieren. In regelmäßigen Abständen werden Befragungen zur Zufriedenheit der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, welche eine Weiterentwicklung der Partizipation im SOSKinderdorf Gera ermöglichen.

Die Kinder und Jugendlichen werden in entwicklungsgerechter Form umfangreich über ihre Rechte, Beteiligungsund Beschwerdemöglichkeiten informiert. Hierzu erhalten die Kinder und Jugendlichen zu Beginn der Hilfe altersgemäße, schriftliche Informationen (z.B. Kinderrechtekatalog). Darüber hinaus gibt es Informationsgespräche mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen (Beteiligungsmentor/-innen).

Das Konzept zur Partizipation enthält noch weiter ausdifferenzierte Leitlinien (z.B. Informations- u. Beteiligungsrechte während der Phasen: Anfrage/Aufnahme, für die Dauer der Unterbringung/Betreuung, für die Verselbständigungs-/Ablösephase). Es wird in regelmäßigen Abständen – unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen – überprüft und fortgeschrieben.

Eine die Beteiligung fördernde Grundhaltung bei den Mitarbeiter/-innen ist Voraussetzung für eine Kultur und ein Klima der Beteiligung innerhalb der Einrichtung. Daher setzen sich die Mitarbeiter/-innen systematisch und regelmäßig mit ihren pädagogischen Grundhaltungen, ihren Arbeitsweisen und Rahmenbedingungen auseinander und nutzen Team- und andere Dienstbesprechungen (z.B. pädagogische Runden, Workshops, Intervisionsgruppe, Qualitätsarbeit, etc.) zur Reflexion und stetigen Weiterentwicklung.

Die gesetzlichen Vorgaben sowie die UNKinderrechtskonvention werden von allen Mitarbeiter/-innen beachtet und angewandt.

2. SOS-Schutzkonzept SOS-Kinderdorf hat als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe die rechtliche Verpflichtung, Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3, Punkt 1 und 3 SGB VIII). Demnach müssen sich Eltern bzw. Behörden, die Angebote von SOS-Einrichtungen nutzen bzw. Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen in deren Obhut geben, darauf verlassen können, dass sie sicher und geborgen betreut werden bzw. aufwachsen und leben können. Vor diesem Hintergrund sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SOS-Kinderdorf verpflichtet:  Schutzbefohlene im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabe vor Schaden durch aktives Tun oder Unterlassen zu schützen,  Schutzbefohlene vor schädigenden Einwirkungen Dritter zu schützen, sowie  tätig zu werden, sobald Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden.

Im Alltag motivieren die Mitarbeiter/-innen die Kinder und Jugendlichen aktiv zur Beteiligung, indem sie  Entwicklungsräume und Gelegenheiten für Kinder und Jugendliche schaffen, sich in Beteiligung zu üben,  gezielte Unterstützung bieten, verschiedene Formen der Beteiligung zu erfahren und zu erlernen,  altersgemäß Verantwortung übertragen. Demnach existieren im Kinderdorf Gera definierte und transparente Beteiligungsformen und -strukturen, wie z. B. die wöchentlichen Hausrunden oder der Dorfrat (Kinder- u. Jugendparlament) als unterstützende Rahmenbedingungen. Ebenso werden jährlich durch die Kinder und Jugendlichen Ansprechpartner (Vertrauenspersonen) gewählt, die in den Beteiligungsgremien mitarbeiten und sich stetig für

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Zentrale Handlungsebenen dabei sind: 1. die Prävention, 2. die Intervention und 3. die langfristige Aufarbeitung Veränderung.

Die Basis für eine pädagogische und am Alltag orientierte Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ist eine achtsame Nähe verbunden mit professioneller Distanz. Dabei gilt es, als Person kenntlich zu sein, die Grenze zur Lebenswelt der Familie zu wahren und die Kompetenzen der Familie zu schätzen.

und

Diese drei Ebenen sind notwendige Elemente eines adäquaten Qualitätsentwicklungsprozesses zur Verankerung und Dokumentation der umgesetzten (Schutz)Maßnahmen innerhalb der Einrichtungen des SOSKinderdorfs.

Das existentielle Gefühl von Zugehörigkeit, die physische und psychische Entwicklung, die Identitätsbildung, die Selbstakzeptanz und das Selbstwertgefühl werden maßgeblich im Herkunftssystem bzw. durch die Eltern geprägt. Entsprechend sind die Kinder und Jugendlichen oft Symptomträger. Ihr Verhalten macht einerseits die Situation im Herkunftssystem, andererseits auch dessen Bedeutung für sie deutlich.

Im Mittelpunkt dieses fachlichen Standards stehen der Schutz und die Sicherung des (Kindes)Wohls sowie der Rechte von Schutzbefohlenen. Kein Schutzkonzept kann Unrechtshandlungen und Grenzüberschreitungen in Institutionen generell verhindern. Dennoch ist es grundlegend, um eine Sensibilisierung in den jeweiligen SOSEinrichtungen zu fördern, die Rechte der Schutzbefohlenen zu stärken sowie eine altersgemäße Entwicklung zu einem aufgeklärten, selbstbestimmten und nicht tabuisierten Umgang mit Unrechtshandlungen und Grenzüberschreitungen zu fördern1.

3. Zusammenarbeit Herkunftssystem

mit

Grundsätzlicher Konzeptbestandteil ist daher eine methodische Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem, die:  die Beteiligung von Eltern,  eine Rollenklärung zwischen Eltern und Kindern,  die Beachtung der Familiengeschichte, sowie  die Beziehungspflege, in die pädagogische Arbeit mit einbezieht.

dem

Vor diesem Hintergrund sind die Formen der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie vielfältig, z.B.:  Eltern sind, soweit möglich, bereits an der Auswahl der Einrichtung beteiligt.  Eltern werden, soweit sinnvoll und verantwortbar, in praktische erzieherische Aufgaben (z.B. durch die Einbeziehung in ärztliche Behandlungen, die Teilnahme an Elternveranstaltungen in der Schule und im Kindergarten, die Mitwirkung bei Festen, etc.) eingebunden.  Die Kontakte zwischen den Eltern und Kindern und Jugendlichen werden gefördert und in unterschiedlichen Formen realisiert: bei stationärer Unterbringung z.B. durch Briefe, Telefonkontakte, gegenseitige Besuche, etc.  Eltern werden regelmäßig zu Gesprächen mit dem Fachdienst und den Fachkräften

Die Aufrechterhaltung und aktive Gestaltung der Kontakte und Beziehungen zwischen den Kindern und den für sie bedeutsamen Personen aus ihrem Herkunftssystem, insbesondere den Eltern, sowie deren partielle Beteiligung an der Erziehungsverantwortung nimmt einen hohen Stellenwert in der Arbeit ein. Handlungsleitend für Form und Inhalt der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ist das Wohl des Kindes. Die konkrete Zusammenarbeit wird entsprechend der im Hilfeplan vereinbarten Ziele und getroffenen Absprachen individuell gestaltet.

ausführlicher dazu im Konzept zum Schutz von Schutzbefohlenen und Adressaten in Einrichtungen des SOS-Kinderdorfvereins 1

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(z.B. Kinderdorfmutter/-vater) eingeladen. Sie erhalten Informationen über den Entwicklungsstand der Kinder und deren Alltag, die Kontakte werden reflektiert und deren Gestaltung gemeinsam mit den Eltern geplant.

zuständige Behörde erkennen die Kooperationspartner (öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe) das Vorhandensein einer Grundqualität an. Qualitätssicherung und -entwicklung ist gesetzlicher Auftrag und Anspruch des SOSKinderdorfvereins. In den Einrichtungen wird dies auf Basis des GAB-Verfahrens2 umgesetzt.

Ziel ist es, mit Hilfe klarer und transparenter Absprachen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Fachkräften herzustellen. Insbesondere bei stationären Hilfen gilt es, gemeinsam den Kindern die Akzeptanz für die Unterbringung zu vermitteln und ihre Loyalitätskonflikte so weit wie möglich zu verringern, damit sie sich auf neue und längerfristige Beziehungen einlassen können.

Dem GAB-Verfahren liegt die Annahme zugrunde, dass sich pädagogisches Handeln in der Gestaltung von Begegnung und Beziehung vollzieht, d.h. auf direkter zwischenmenschlicher Kommunikation beruht und eine dialogisch-interaktive Struktur hat.

Sollte ein Kontakt der Kinder zu ihren Eltern nicht möglich sein, dann ist dies Teil der Beziehungswirklichkeit der Kinder und findet entsprechende Begleitung und Aufarbeitung.

Für soziale und pädagogische Handlungsfelder ist charakteristisch, dass sich weder das „Produkt“ noch der Arbeitsprozess normieren lassen, da sich die Arbeit an den individuellen Bedürfnissen und situationsgebundenen Gegebenheiten orientieren muss. Dabei können sich pädagogische Fachkräfte nicht wortgetreu nach enggefassten Vorgaben richten, sondern müssen viel mehr in der Lage sein, entsprechend dem Sinn von benannten Zielen und Werten situativ angemessen zu handeln.

Dies gilt gleichermaßen für die Betreuung von Jugendlichen und jungen Volljährigen. Die Verarbeitung von Erfahrungen mit und die Klärung von Beziehungen in der Familie (Biografiearbeit) ist bedeutsam für die weitere Entwicklung auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.

Diesem Verständnis entsprechend entsteht Qualität immer dann, wenn das Handeln in jeder Situation den jeweils gegebenen Bedingungen optimal angemessen ist. Dies bedeutet letztlich, dass Qualität im konkreten Tun jedes Mitarbeiters entsteht und folglich alle Mitarbeiter in die Arbeit an der Qualität einzubeziehen sind.

Die pädagogisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem orientiert sich an den fachlichen Standards, den Rahmenvorgaben des SOS-Kinderdorf e.V.. Diese erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des SGB VIII (§§ 1, 8, 9, 36, 37) und sind verbindlich für die Fachkräfte im SOS-Kinderdorf Gera. Sie beinhalten Aussagen zur Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem für das Aufnahmeverfahren, für die Zeit der Unterbringung sowie für die Phase der Ablösung der Betreuten.

4. Maßnahmen Qualitätsentwicklung sicherung

Das GAB-Qualitätsentwicklungsverfahren beinhaltet Instrumente und methodische Vorgehensweisen zur Erarbeitung von Qualitätsgrundsätzen, -zielen und Handlungsleitlinien sowie deren Umsetzung und systematische Auswertung in der Praxis. Die

der und -

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Ansatz zur Qualitätsicherung und –entwicklung der Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung (GAB)

Mit Erteilung der Betriebserlaubnis durch die nach § 45 SGB VIII i. V. m. § 22 Abs 1 SGB VIII

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Dokumentation der Arbeitsprozesse, das Führen eines Qualitätshandbuches sowie die regelmäßige Über-prüfung der Qualitätsarbeit selbst sind grundlegende Bestandteile des GAB-Verfahrens.

Demnach wird in allen Angebotsformen – mit Ausnahme der offenen Hilfen im Frauen- und Familienzentrum – nach dem Bezugsbetreuerprinzip gearbeitet. Konkret bedeutet dies, dass jede Familie bzw. jeder betreute Jugendliche oder junge Volljährige von einem Mitarbeiter bzw. dem Team des SOSKinderdorfs Gera vom Hilfebeginn bis zur Beendigung verantwortlich begleitet wird, um darüber den bestmöglichen Lernzuwachs im Sinne der Zielsetzungen zu unterstützen.

Des Weiteren wird die Qualitätsarbeit ergänzt durch:  kontinuierliche Reflexion der pädagogischen Arbeit in Fallbesprechungen und im Rahmen von Supervision  kontinuierliche Reflexion der organisatorisch-strukturellen Arbeit in Team- bzw. Dienstbesprechungen  fachliche Grundqualifikation der Mitarbeiter und ihre zielgerichtete Fortund Weiterbildung entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsfeldes  jährlich stattfindende Mitarbeitergespräche zur Reflexion der Zusammenarbeit zwischen Leitung und Mitarbeitern sowie der erreichten Arbeitsergebnisse – jeweils im Kontext der aktuellen Erfordernisse  regelmäßig stattfindende Konzeptionstage zur kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung der Arbeitsgrundlagen (Konzepte) und -abläufe (Schlüsselprozesse)  Trägervorgaben und Leitlinien zu spezifischen Kernprozessen, wie Partizipation, Kinderschutz, Erziehungsplanung, etc.  fachliche Begleitung und Auswertung der Arbeit durch Fachreferenten der Geschäftsstelle des SOS-Kinderdorf e.V.

Diese Form der beziehungsintensiven Zusammenarbeit ist geprägt von Empathie, Verlässlichkeit, Kontinuität im Bewusstsein der zeitlichen Befristung und ggf. Parteilichkeit (z.B. für die Jugendlichen oder die Familie). Dabei gilt es, sich mit den jungen Menschen, den Familien in eine achtsame, deren Entscheidungen und Handlungen ernst nehmende und gleichsam konstruktive Auseinandersetzung zu begeben. Über die Beziehungsarbeit werden  das Selbstwertgefühl gestärkt,  die Reflexion des eigenen Verhaltens angeregt,  das Austragen und Aushalten von Konflikten geübt sowie  Grenzen erfahrbar gemacht. Die Methoden der pädagogischen Arbeit sind entsprechend der verschiedenen Hilfeangebote ausdifferenziert und dem jeweiligen Bedarf angepasst. Auf Grundlage des Hilfeplans sowie unter Berücksichtigung der persönlichen bzw. familiären Situation und des aktuellen Verlaufs werden schwerpunktmäßig folgende Methoden eingesetzt:  Arbeiten nach dem systemischen Ansatz  Biografiearbeit  Einzel- und Gruppenarbeit  Sozialräumliche Netzwerkarbeit.

5. Arbeitsweisen und Methoden Basis und Ausgangspunkt unserer Arbeitsweisen und deren methodischen Umsetzung ist die Beziehungsarbeit, d.h. der Aufbau und die Gestaltung von tragfähigen, fördernden und damit sinnstiftenden, gleichzeitig aber auch zeitlich befristeten Beziehungen. Voraussetzung und Grundlage hierfür ist eine ganzheitliche und am systemischen Ansatz orientierte Herangehensweise in Verbindung mit einer ausgewogenen, am Ziel der individuellen Eigenständigkeit orientierten Balance zwischen Nähe und Distanz.

6. Vernetzung und Kooperation Das SOS-Kinderdorf Gera ist in allen relevanten Gremien in der Region vertreten und engagiert

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sich damit auch auf der sozialpolitischen Ebene für die Verbesserung der Lebensbedingungen der unterschiedlichen Zielgruppen (z.B. im Jugendhilfeausschuss, im Sozialund Gesundheitsausschuss, in der AG HzE nach § 78 SGB VIII, in der AG „Sucht“ etc.).

Unterstützung finden wir dabei im Gesamtverein durch unser wissenschaftlich arbeitendes „Sozialpädagogisches Institut“, unsere pädagogischen Referate, die unter anderem das QM begleiten, und durch umfangreiche Fortbildungsangebote unseres Referates für Personalentwicklung und Fortbildung.

Entsprechend der konzeptionellen Grundsätze ist die pädagogische Arbeit am Sozialraum, dem Lebensfeld der Hilfeempfänger, orientiert und ausgerichtet. Daher ist die Vernetzung und Kooperation mit bestehenden Strukturen und Angeboten ein wesentlicher Baustein eines aktiven Hilfe- und Unterstützungsprozesses. Konkret bedeutet dies, dass vorhandene Ressourcen in der Stadt Gera genutzt und in die Hilfegestaltung mit einbezogen werden – insbesondere in der übergreifenden Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, anderen öffentlichen und freien Trägern, Schulen, Bildungsstätten, Ämtern, Kindereinrichtungen, Ärzten und Hebammen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen.

7. Zukunftsperspektiven Zukünftig sollen die bisherigen fachlichen und inhaltlichen Standards einerseits gesichert und andererseits fortlaufend reflektiert werden. Dabei ist es unser Anspruch, eine aktive, präsente und wirksame Jugend- und Familienhilfe zu leisten. Innovative und modellhafte Angebote sollen – an den Bedürfnissen der Hilfesuchenden und an den Grenzen der strukturellen, politischen und gesellschaftlichen Realitäten orientiert – geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund befindet sich das SOS-Kinderdorf Gera in einem fortlaufenden Qualitätssicherungsund –entwicklungsprozess. Es gilt, daraus resultierende Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch darin enthaltene Spannungsfelder, so zu nutzen, dass sich möglichst zeitnahe und am Bedarf orientierte Angebote entwickeln, die unmittelbar dem Wohl der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen dienen.

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Pädagogische Angebotsformen

passendes und zukunftsfähiges Angebot für die weitere Entwicklung gesehen wird.

Mit den im Folgenden beschriebenen Hilfe- und Angebotsformen wird so flexibel und durchlässig wie möglich umgegangen. Somit können und sollen die Hilfen zeitnah dem jeweiligen individuellen Bedarf angepasst werden.

Die Entscheidung zur Aufnahme wird gemeinsam mit der Bereichsleitung/dem Fachdienst im entsprechenden Team getroffen. Das Aufnahmeverfahren schließt mit einem Hilfeplangespräch ab. Darin bescheidet der Kostenträger (i.d.R. das Jugendamt) abschließend über die Hilfebewilligung. Zudem werden die pädagogischen und therapeutischen Aufträge bzw. Zielsetzungen definiert und die Form der Zusammenarbeit spezifiziert.

Stationäre Hilfen Allgemeiner Teil Aufnahmeverfahren Die Anfragen für die Hilfen erfolgen in der Regel durch das Jugendamt. Gelegentlich wenden sich die Schulen, andere soziale Institutionen oder die Familien bzw. die jungen Menschen direkt an das SOS-Kinderdorf Gera. Sie werden über die Einrichtungsleitung bzw. die Bereichsleitung/den Fachdienst entgegengenommen und gegebenenfalls weitergeleitet an das Jugendamt. Zu Beginn wird zunächst der formale Rahmen erörtert (z.B. Alter, Hilfebedarf) und geklärt, ob eine Aufnahme grundsätzlich möglich erscheint.

Ist ein einrichtungsinterner Wechsel der Hilfebzw. Betreuungsform angezeigt (z.B. von stationär zu ambulant), bedarf es keines erneuten Aufnahmeverfahrens. Gleichwohl müssen an einer derartigen Veränderung die Hilfeempfänger sowie das Jugendamt beteiligt werden und dieser zustimmen. Hilfe- und Erziehungsplanverfahren § 36 SGB VIII ist die rechtliche Grundlage für die Hilfeplanung. Das Hilfeplanverfahren dient dazu, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27 ff SGB VIII) für die betreuten Kinder und Jugendlichen individuell festzustellen und die für sie notwendigen und geeigneten Hilfen zu bestimmen.

Ist diese vorstellbar, wird im Anschluss ein Informationsgespräch in der Einrichtung vereinbart. Dabei werden die unterschiedlichen Hilfeformen im SOS-Kinderdorf Gera vorgestellt, Hintergründe, die zur Anfrage geführt haben, sowie gegenseitige Erwartungen besprochen und somit eine transparente Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten entwickelt.

In einem gemeinsamen Aushandlungsprozess (Hilfeplangespräch) werden konkrete Handlungsziele und -schritte benannt. Es werden Indikatoren zur Zielerreichung bestimmt und Modalitäten der Zusammenarbeit festgelegt.

Das Kind erhält zusätzlich die Gelegenheit, durch weitere Besuche oder Probewohnen, engere Kontakte zu den Mitarbeiter/-innen wie auch zu den in der Gruppe lebenden Kindern und Jugendlichen zu knüpfen und eine eigene Haltung zu einer möglichen Aufnahme zu entwickeln.

Um die im Hilfeplan formulierten Ziele zu erreichen und die Schritte und Maßnahmen in der Praxis umzusetzen, werden kontinuierliche Erziehungsplanungen und Praxisreflexionen durchgeführt. Sie dokumentieren die Betreuungsprozesse und damit auch den Hilfeverlauf.

Ziel dieses intensiven Aufnahmeverfahrens ist es, sicher zu stellen, dass die Unterbringung des Kindes von allen Beteiligten als ein

Auf dieser Grundlage wird die Zusammenarbeit gemeinsam mit den Kindern, den Jugend10

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lichen, den jungen Volljährigen und den Sorgeberechtigten regelmäßig reflektiert, bewertet und weiterentwickelt. Somit sind sie ein wesentlicher Baustein zur zielgerichteten und gelingenden pädagogischen Arbeit sowie zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität.

  

Gleichzeitig dienen sie zur Vorbereitung und als Grundlage für das jeweils folgende Hilfeplangespräch (Hilfeplanfortschreibung). Darin werden die anfänglichen Ziele überprüft, ggf. verändert und über die weitere Gewährung der Hilfe entschieden.



Die im SOS-Kinderdorf Gera lebenden jungen Menschen werden ermutigt, zunehmend mehr Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen und sich in ein soziales Netzwerk zu integrieren. Entsprechend werden sie bei der angemessenen Gestaltung des Abschieds und des Überganges in ein eigenständiges Leben begleitet.

Die Prozessgestaltung der Hilfeplanung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Jugendamtes. Beteiligt sind in der Regel die Vertreter des Jugendamtes, die Eltern (Sorgeberechtigten), andere bedeutsame Personen aus dem sozialen Umfeld, die Fachkräfte des jeweiligen Teams, die Bereichsleitung/der Fachdienst sowie alters- und entwicklungsgemäß die Kinder.

Sie erhalten Unterstützung bei der Berufswahl und bei der Ausbildungs-, Arbeitsplatz- und Wohnungssuche. Bei aller praktischen Hilfe werden die jungen Menschen vor allem auch in der emotionalen Bewältigung der Verselbstständigung unterstützt. Handlungsleitend sind die jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der jungen Menschen. Dabei besteht die Möglichkeit, auch sehr persönliche und individuelle Einzellösungen zu entwickeln.

Verselbständigung und Nachbetreuung Eine wesentliche Phase in der pädagogischen Arbeit in den stationären Angeboten ist die Vorbereitung der jungen Menschen auf ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben. Der Prozess der Verselbständigung frühzeitig und sorgfältig vorbereitet begleitet.

die Vermittlung kritischer und reflektierter Freizeit- und Konsumkompetenzen den Aufbau eines sozialen Beziehungsnetzwerkes der adäquate Umgang mit Behörden und Institutionen das Wahrnehmen eigener Rechte und Pflichten die kritische und konstruktive Auseinandersetzung mit Normen und Werten.

wird und

So kann der Übergang in eine eigene Wohnung auch intensiver gestaltet werden, z.B. durch eine Maßnahme des betreuten Wohnens (nach §§ 34, 41 SGB VIII) oder eine über Fachleistungsstunden finanzierte Nachbetreuung.

Wichtige Voraussetzung der Verselbständigung ist der Erwerb lebens- und alltagspraktischer Kompetenzen:  die Fähigkeit zur eigenständigen Haushaltführung (z.B. einkaufen, kochen, waschen)  der verantwortliche und vorausschauende Umgang mit Finanzen  das Erlernen eines bewussten Gesundheits-, Ordnungs- und Hygieneverhaltens  der verantwortungsvolle und bewusste Umgang mit Genussmitteln

Nach dem Auszug bleibt das SOS-Kinderdorf Gera – auch über die Dauer der Jugendhilfemaßnahme hinaus – ein wichtiger Bezugspunkt für die jungen Menschen. Besuche und Kontaktpflege gehören ebenso dazu wie die Einladungen zu Festen und Feiertagen. Auch bei der Bewältigung von Krisen finden die jungen Erwachsenen aktive Unterstützung.

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Konzept Kinderdorffamilie / familienanaloge Wohngruppe

Hier erleben und erfahren die betreuten Kinder ein hohes Maß an Stabilität, Akzeptanz, Zuwendung, Geborgenheit, Präsenz, Sicherheit und individueller Förderung.

Die Kinderdorffamilien des Kinderdorfs Gera bieten jeweils bis zu sechs Kindern ein neues Zuhause. Die familienanalogen Wohngruppen des Kinderdorfs Gera bieten jeweils bis zu 8 Kindern ein neues Zuhause.

Die Kinderdorffamilie/familienanaloge Wohngruppe bietet ein Umfeld, in dem die Kinder ihre entwicklungs- und altersspezifischen Herausforderungen erfolgreich bewältigen lernen.

Das Angebot ist vorwiegend als längerfristige Hilfe bis zur Verselbstständigung des jungen Menschen angelegt. In Einzelfällen kann die Rückführung in die Herkunftsfamilie oder eine andere Betreuungsform Ziel der Hilfe sein.

Wesentliche Merkmale in der pädagogischen Arbeit sind:  die Kontinuität der Bezugsperson  die jeweils individuelle Orientierung am Kind  eine Lebensweltund Ressourcenorientierung  die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen  eine familiensystemische Sichtweise  der Einbezug des Sozialraums.

Die/der Kinderdorfmutter/-vater, die/der ihren/seinen Lebensmittelpunkt in der Kinderdorffamilie hat, bietet zusammen mit ein bis zwei weiteren pädagogischen Fachkräften einen zuverlässigen und konstanten Bezugsund Beziehungsrahmen an. In dem sicheren emotionalen und sozialen Lebensraum der Kinderdorffamilie wird den Kindern ermöglicht, traumatische Erfahrungen und Erlebnisse aufzuarbeiten, um eine stabile und selbstbestimmte Persönlichkeit entwickeln zu können.

Die Haltung der Mitarbeiter_innen ist geprägt vom Respekt vor der Persönlichkeit und dem Schicksal der ihnen anvertrauten Kinder. Mit dem Angebot der städtischen Kinderdorffamilie/familienanalogen Wohngruppen soll den Kindern ermöglicht werden, in ihrer vertrauten Lebenswelt zu verbleiben sowie ihre soziale Einbindung weitestgehend aufrechtzuerhalten.

Selbstverständnis der Kinderdorffamilien/ familienanalogen Wohngruppen Das pädagogische Handeln in den Kinderdorffamilien/familienanalogen Wohngruppen wird von dem Grundgedanken geleitet, dass Kinder und Jugendliche für eine gelingende Entwicklung eine kontinuierliche und möglichst familienähnliche Erziehung im Sinne einer wertschätzenden, liebevollen, verlässlichen und reflektierten Beziehung benötigen.

Die Kinder lernen, sich in ihrer vertrauten urbanen Heimat zu stabilisieren und ihre Ressourcen zu nutzen. Sie werden befähigt, diesbezügliche Kompetenzen weiter zu entwickeln. Die Kinderdorffamilien/familienanalogen Wohngruppen sind verankert in die Angebotsstruktur des SOS-Kinderdorfs Gera und gemeinschaftlich vernetzt mit den Mitarbeitern. Ihnen steht deren breit gefächerte pädagogische und therapeutische Kompetenz als zusätzliche kollegiale und fachliche Ressource zur Verfügung.

Tragendes Element ist die langfristig angelegte Lebensgemeinschaft in der Kinderdorffamilie/ familienanalogen Wohngruppe, eingebettet in die Gemeinschaft des SOS –Kinderdorfs Gera sowie des bundesweit tätigen SOS-Kinderdorfvereins.

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Zielsetzung Hauptanliegen des pädagogischen Handelns ist die Förderung der Entwicklung von jungen Menschen und deren Begleitung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.



 Grundlage der Hilfe ist der jeweilige Hilfeplan, in dem gemeinsam mit allen Beteiligten (Kind/ Jugendlicher, Eltern, Jugendamt und Zuständige des SOS Kinderdorf e. V.) individuelle Ziele festgelegt werden. Sie orientieren sich an der Biografie des Kindes, dem bisherigen Entwicklungsverlauf, der aktuellen Lebenssituation und den daraus entstehenden Bedürfnissen und Entwicklungsanforderungen.

Integration in Institutionen (Kindergarten, Schule, Vereine u.ä.) und Aufbau sozialer Netze Verselbstständigung oder Überleiten in eine andere Hilfeform, ggf. Rückführung in das Herkunftssystem Angebot des Beziehungskontaktes zur Kinderdorffamilie/familienanalogen Wohngruppe, auch nach Entlassung.

Zielgruppe In Kinderdorffamilien/familienanalogen Wohngruppen des SOS-Kinderdorfs Gera werden Kinder beiderlei Geschlechts und unabhängig ihrer Konfession aufgenommen – insbesondere auch (größere) Geschwistergruppen, die eine familienanaloge Unterbringung benötigen.

Die konkret verabredeten Ziele werden in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben (Hilfeplanverfahren).

Alle Kinder haben eine mittel- bis langfristige Unterbringungsperspektive und benötigen eine Beziehung zu einer Hauptbezugsperson von familienähnlicher Qualität.

Durch eine Verbindung von Alltagserleben und gezielter pädagogischer Arbeit werden grundsätzlich folgende Zielstellungen fokussiert:  Aufbau einer tragfähigen Beziehung des Kindes zur/zum Kinderdorfmutter/-vater als Hauptbezugsperson  Integration in das verbindliche Beziehungsgeflecht der Kinderdorffamilie/ familienanalogen Wohngruppe  Stärkung der Gemeinschaftsfähigkeit.  Gestaltung und Realisierung des individuellen Förder- und Entwicklungsplanes  Erlernen alltagspraktischer Fähigkeiten  Entwicklung sozialer Kompetenzen  Kompensation und Überwindung von Entwicklungsverzögerungen  Erkundung, Stützung und Förderung von individuellen Ressourcen, Fähigkeiten, Stärken und Interessen  Stärkung des Selbstwertgefühls  Entwicklung einer positiven Lebensperspektive  Aufarbeitung der individuellen Biographie  Kontaktgestaltung und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

In der Regel sind in den Herkunftsfamilien der Kinder Krisensituationen entstanden, die auch mit familienunterstützenden und –ergänzenden Maßnahmen nicht mehr bewältigt werden konnten. Die Kinder weisen häufig Entwicklungsauffälligkeiten im emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich auf. Sie haben oft Erfahrungen mit wechselnden Bezugspersonen und zum Teil unterschiedlichen Betreuungsformen gemacht. Die Kinderdorffamilie/familienanaloge Wohngruppe ermöglicht diesen Kindern besonders verlässliche Beziehungen und Bindungen und somit einen gesicherten äußeren und inneren Halt, der auch durch die Vernetzung und die Integration im Sozialraum gewährleistet ist. Eine Aufnahme kann prinzipiell ab einem Alter von 2 Jahren erfolgen, die Kinder sollten in der Regel nicht älter als 12 Jahre, bei Geschwistern nicht älter als 14 Jahre alt sein, da erfahrungsgemäß bei einer Aufnahme im Jugendalter die Integration in eine familiäre Struktur deutlich erschwert ist.

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Ebenfalls kann, in Ausnahmefällen, ein Kind mit (leichten) geistigen oder körperlichen Behinderungen aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass notwendige therapeutische /medizinische Hilfen flankierend zur Verfügung gestellt werden.

Kleinen Kindern und Geschwistern steht ein Doppelzimmer zu. Die/der Kinderdorfmutter/-vater arbeitet innerhalb ihrer/seiner Familie in einem Team mit bis zu zwei Mitarbeiter/-innen möglichst beiderlei Geschlechts (Sozialpädagog/-in und/oder Erzieher/-in) zusammen.

Der Einzugsbereich ist in der Regel regional, um die Sozialraumbezüge der Kinder zu bewahren und um eine aktive Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem zu gewährleisten. Es können aber auch Kinder aus anderen Regionen aufgenommen werden, wenn dies aus inhaltlichen Gründen als sinnvoll erscheint.

Die Kolleg/-innen bieten sich den Kindern als zusätzliche Bezugspersonen an und ermöglichen ihnen weitere Beziehungserfahrungen. Sie unterstützen die/den Kinderdorfmutter/-vater bei der Betreuung sowie im Haushalt und entwickeln gemeinsam im Rahmen der Hilfe- und Erziehungsplanung das pädagogische Vorgehen für jedes Kind.

Leben und Erziehen in der Kinderdorffamilie/familienanalogen Wohngruppe Das SOS-Kinderdorf Gera ist gleichermaßen pädagogische Institution und soziales Gemeinwesen.

Durch die familienähnlichen Strukturen und die Konstanz der Gemeinschaft entwickeln sich vertrauensvolle und tragfähige Beziehungen zwischen der/dem Kinderdorfmutter/-vater, den Mitarbeiter/-innen und den Kindern. Sie bilden mit der erlebten Zuwendung und Liebe sowie der Akzeptanz und Wertschätzung für die jeweilige Biographie die Grundlage und Voraussetzung, um sich mit der eigenen Person sowie dem sozialen Umfeld auseinander zu setzen.

Die/der Kinderdorfmutter/-vater ist die zentrale und kontinuierliche Bezugsperson für die Kinder. Sie/er teilt in familiärer Weise mit ihnen ihr/sein Leben. Für sie/ihn ist die Kinderdorffamilie/familienanaloge Wohngruppe Arbeitsplatz und Lebensmittelpunkt zugleich. Die aufgenommenen Kinder bleiben in der Regel bis zu ihrem Auszug kontinuierlich in einer Familie. Geschwisterkinder bleiben, soweit gewünscht und realisierbar, als Gruppe zusammen.

Dieses Setting soll die Kinder dabei unterstützen, ihren eigenen Platz in der Gemeinschaft einzunehmen, Vertrauen ins Leben zu finden und eine eigene Lebensperspektive zu entwickeln.

Im alltäglichen Leben der Kinderdorffamilie/ familienanalogen Wohngruppe erfährt sich das Kind als wesentliches Mitglied einer Gemeinschaft und gleichzeitig als Individuum, das mit seinen Stärken und Schwächen wahrgenommen wird, und dass das Leben in der Familie mitbestimmt und -gestaltet.

Der Alltag in den Kinderdorffamilien ist geprägt von wiederkehrenden Abläufen und Familienritualen, wie z.B. dem Einnehmen gemeinsamer Mahlzeiten, der Erledigung von Hausaufgaben, der Gestaltung von Freizeit, das Feiern gemeinsamer Feste und der Beteiligung aller an häuslichen Aufgaben.

Jede Kinderdorffamilie/familienanaloge Wohngruppe führt ihren eigenen Haushalt und entwickelt ihre jeweils eigene Atmosphäre.

Das Zusammenleben in all seinen Facetten entspricht dem einer großen Familie. In deren Alltag lassen sich all die Kompetenzen erproben und einüben, die für die Gestaltung des eigenen Lebens und einer selbständigen

Die Kinder bewohnen jeweils ein eigenes individuell zu gestaltendes Zimmer.

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und eigenverantwortlichen maßgeblich sind.

Lebensführung

Sollte zusätzlich zu den pädagogischen Angeboten ein weiterer Förderbedarf bestehen, werden ambulante Therapie- und Förderangebote des Sozialraumes in Anspruch genommen.

Alters-und familienübergreifende Angebote Die Kinderdorffamilien/familienanalogen Wohngruppen sind in die Gemeinschaft und in die Angebote des SOS-Kinderdorfs Gera eingebunden. Die kollegialen und fachlichen Kontakte zueinander werden aktiv gepflegt.

Sozialraumorientierung, Kooperation und Vernetzung Neben der internen Vernetzung der diversen Angebotsbereiche (soziale Gemeinschaft), ist die sozialräumliche Integration und Verwurzelung im Stadtteil Lusan sowie in der Stadt Gera gleichermaßen bedeutsam.

Dadurch bieten sich den Kindern vielfältige Beziehungen zu anderen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern, die ihnen Identifikationsmodelle, emotionale Orientierung, positive soziale Erfahrungen und Festigung ermöglichen.

Das städtische SOS-Kinderdorf Gera ist auch aufgrund seiner Lage bzw. seines Standorts konzeptionell als eine unterstützende Gemeinschaft ausgerichtet.

Über die alltägliche Freizeitbeschäftigung im Bereich der Kinderdorffamilien/familienanalogen Wohngruppen hinaus erweitern einrichtungsübergreifende Angebote das Erfahrungs- und Erlebnisspektrum.

Die Mitarbeiter/-innen fördern den Anschluss an Vereine, Interessensgruppen und Stadtteileinrichtungen sowie die Nutzung von Freizeit-angeboten und kulturellen Angeboten.

So bietet das SOS-Kinderdorf Gera unter anderem im Teenietreff Freizeitmaßnahmen an; es unterstützt und fördert die Kontaktaufnahme der Kinder und Jugendlichen mit Betreuten anderer Einrichtungsangebote und lädt zu gemeinsamen Festen und Feiern ein. Es besteht die Möglichkeit sich bei Sportvereinen u.a. zu engagieren, oder einfach im Kinderdorf an verschiedenen sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, auch eine Fahrradwerkstatt steht zur Verfügung.

Zudem wird eine enge Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und Schulen gepflegt. In regelmäßigen Gesprächen mit den Erzieher/innen und Lehrer/-innen werden der aktuelle Entwicklungs- und Leistungsstand, die Stärken und Schwächen, die angestrebten Lernziele und mögliche Lösungen für die vorhandenen Probleme der Kinder besprochen. Gemeinsam wird der weitere Förderbedarf geprüft und bei Bedarf entsprechende, die schulische Entwicklung positiv unterstützende Maßnahmen eingeleitet.

Ziel aller Angebote ist es, den Kindern Räume zur Verfügung zu stellen, in denen sie ihre Fähigkeiten, Interessen und Kompetenzen entdecken, vertiefen und festigen können.

So wird eine gezielte Aufarbeitung von Lernverzögerungen erreicht und es werden angemessene und förderliche Lernbedingungen geschaffen.

Die Kinder und Jugendlichen können sich in wechselnd zusammengesetzten Gruppen in unterschiedlichen Rollen erleben, sie erhalten die Möglichkeit, ihr Selbst- und Fremdbild immer wieder aufs Neue zu überprüfen und zu erweitern, neue Kontakte zu knüpfen und durch Erfolgserlebnisse neues Selbstvertrauen zu gewinnen.

Die tägliche intensive Lernbetreuung gehört in den Kinderdorffamilien zum pädagogischen Alltag. Räumliche Bedingungen Das SOS-Kinderdorf Gera liegt mitten im Stadtteil Lusan. Zum einen bietet die Lage vor 15

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Ort eine gute Infrastruktur (Schule, Kita, Sportplätze, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsanbindung, gemischte Wohnbebauung), zum anderen ist man lediglich ca. 20 Minuten vom Geraer Stadtzentrum entfernt. Zudem bietet die Geschlossenheit der Immobilie (sog. 3-Seiten-Bauernhof mit großen Frei- und Sozialflächen), verbunden mit der zentralen Verortung im Stadtteil Lusan, nahezu idealtypische Voraussetzungen für ein urbanes Kinderdorf.

Grundsätzlich ist aber auch eine Rückkehr in das Herkunftssystem eine mögliche Zielsetzung. Entsprechend soll eine Hinführung und Begleitung zu einer schulischen und/oder beruflichen Ausbildung erfolgen. Des Weiteren werden die jungen Mütter/Väter beim Übergang in die eigene Wohnung unterstützt. Konkret bedeutet das unter anderem, beim Aufbau von Kontakten zur Schule, Ausbildungsstätte, Kita, Ämtern, usw. oder bei der Bearbeitung von Anträgen bzw. Verträgen und Vereinbarungen (z.B. Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, Hilfeplan, usw.) beratend und motivierend zur Seite zu stehen.

Jeder Kinderdorffamilie/familienanalogen Wohngruppe steht ein Wohnung mit ausreichend Zimmern für die Kinder und die Kinderdorfmutter/den -vater bzw. die zweite pädagogische Fachkraft sowie einem Wohnund Essbereich, einer Küche, Sanitäranlagen und Abstellräumen zur Verfügung.

Um diese für alle Beteiligten herausfordernden Zielsetzungen möglichst ganzheitlich, intensiv und effektiv zu verfolgen, arbeitet das Team des Mutter/Vater-Kind-Wohnens im Schichtund Wechseldienst, so dass rund um die Uhr eine Fachkraft anwesend ist.

Neben einer Werkstatt und Lagerräumen für die Dorfmeisterei befinden sich noch großzügige Frei- und Spielflächen auf dem Gelände, sowie Appartements für längere Besuchskontakte von Eltern oder für Mitarbeiter/-innen und Praktikant/-innen.

Des Weiteren bietet das SOS-Kinderdorf Gera aufgrund der Durchlässigkeit seiner Angebote die Möglichkeit – je nach Vereinbarung im Hilfeplan - Übergangsprozesse in die Selbständigkeit sowohl innerhalb der stationären als auch der ambulanten Betreuung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Nachbetreuung) fachlich zu begleiten.

Konzept Mutter/Vater-Kind-Wohnen In der Verbindung von Alltagserleben und pädagogischen Angeboten werden die jungen Mütter/Väter entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand gefördert. Sie sollen in ihrer Elternrolle und in ihrer Beziehung zum Kind soweit gestärkt werden, dass sie das Kindeswohl und damit die Pflege und Erziehung ihres Kindes eigenverantwortlich gewährleisten.

Zielgruppe Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter und ihre Kinder bzw. werdende Mütter und Väter gemäß § 19 SGB VIII und in Verbindung mit § 7 SGB VIII. Vor diesem Hintergrund können beispielsweise:  Schwangere, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung und bevorstehender Geburt, Verantwortungsund Aufgabenbereiche in Bezug auf sich selbst und dem Kind gegenüber nicht in vollem Umfang wahrnehmen können,  Mütter/Väter, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes brauchen,

Selbstverständnis und Zielsetzungen des Mutter/Vater-Kind-Wohnens Unter Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten der jungen Mütter/Väter werden pädagogische Rahmenbedingungen geschaffen, die es ermöglichen, sich zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Damit wird in erster Linie eine selbständige Lebensführung gemeinsam mit dem Kind angestrebt. 16

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Mütter/Väter und ihre Kinder, die aufgrund ihrer schwierigen sozialen Situation erhebliche persönliche, familiäre, soziale, emotionale und/oder finanzielle Probleme zu bearbeiten haben,  Mütter/Väter aus vorangegangenen Hilfeformen auf dem Weg in die Verselbständigung. im Mutter/Vater-Kind-Wohnen Unterstützung erhalten.

Der Arbeitsansatz ist im Wesentlichen handlungsund lösungsorientiert. Das bewusste Augenmerk auf die jeweiligen Ressourcen und Kompetenzen stärkt dabei das Selbsthilfepotential. Auch junge Volljährige können gemäß § 41 SGB VIII Hilfen zur Erziehung erhalten. In den letzten Jahren wurde der ambulante Bereich des SOS-Kinderdorfs Gera stark ausgebaut und sukzessive weiterentwickelt, um dem entsprechenden Bedarf Rechnung zu tragen.

Räumliche Bedingungen Das Mutter/Vater-Kind Wohnen verfügt über ein eigenes Haus in der Kurt-Keicher-Straße (ca. 10 Gehminuten bis zum Zentrum) mit:  Einzel- bzw. Doppelzimmer für die Mütter/Väter und ihre Kinder  Jeweils einem Gemeinschaftsraum auf jeder Etage  eine Werkstatt  2 Büros  vier Küchen  Sanitäranlagen  Garten mit Sandkasten, Schaukel und Grillecke.

Die "Flexibilisierung der Hilfen" führte dazu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrere Hilfeformen in einer Person anbieten können müssen. Diese werden im Folgenden näher beschrieben.

Sozialpädagogische nach § 31 SGB VIII)

Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) soll in erster Linie die Erziehungsfähigkeit der Eltern stärken und den Kindern ein an ihrem Wohl orientiertes Leben innerhalb und im Umfeld der Familie ermöglichen.

Diese Räumlichkeiten bieten vielfältige Möglichkeiten. Sowohl gestalterische (z.B. Bastel- und Werkmaterial) als auch musische, sportliche und spielerische Medien können angeboten bzw. von den Müttern/Vätern genutzt werden. Ein Garten mit Freispielmöglichkeiten, ausgewählte Bücher sowie Internetzugang runden das Angebot für diese Zielgruppe ab.

Die SPFH richtet sich dabei auf die Familie als Ganzes. Zwar sind es oftmals die Kinder, die mit ihrem Verhalten auf eine Störung des familiären Gleichgewichtes hinweisen, dennoch wird gemeinsam mit der Familie nach Wegen gesucht, das jeweilige „auffällige“ Verhalten im Kontext der familiären Situation und des sozialen Umfeldes des Kindes/der Kinder zu verstehen. Der Ansatzpunkt für eine Veränderung liegt in einer intensiven Elternarbeit und der Orientierung an der Lebenswelt des betreffenden Kindes bzw. Jugendlichen.

Ambulante, flexible Hilfen Allgemeiner Teil Selbstverständnis und Zielsetzungen In unseren unterschiedlichen ambulanten und flexiblen Erziehungshilfen werden Inhalt und Form der Hilfe an den jeweiligen Einzelfall so angepasst, dass schwierige Lebenssituationen von den hilfesuchenden Menschen selbst bewältigt werden können (Hilfe zur Selbsthilfe).

Die Zusammenarbeit ist insbesondere durch den Aufbau und die Gestaltung von Beziehungen geprägt. Durch diese Dynamik wird permanent der Bogen zwischen der Wertschätzung der jeweiligen Individualität und der Einfühlung in die einzelnen Familien17

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Erziehungsbeistandschaft Betreutes Wohnen

mitglieder bis hin zur Konfrontation und Abgrenzung gespannt, um diese Beziehungsund Wechselwirkungsprozesse behutsam auszubalancieren.

bei

Jugendlichen,

Bei der Arbeit mit Jugendlichen liegt der Schwerpunkt i.d.R. mehr auf der Verselbständigung und der Ablösung vom Elternhaus. In der Begleitung wird die zunehmende Autonomie der Jugendlichen berücksichtigt und Unterstützung bei der Bewältigung der damit verbundenen Anforderungen angeboten.

Die konkrete Arbeit bezieht sich sowohl auf den Binnenraum der Familie (Unterstützung bei der Erziehung der Kinder, Strukturierung des Alltags, Umgang mit Geld etc.) als auch auf die Familie im Geflecht ihrer Außenbeziehungen (Kontakte zu Kindertagesstätten, Schulen und Behörden, soziale Einbindung der einzelnen Familienmitglieder etc.).

Die Herkunftsfamilie wird in die Zusammenarbeit miteinbezogen, mit dem Ziel, die familiären Ressourcen für den Verselbständigungsprozess zu nutzen und die Ablösung nach Möglichkeit zu erleichtern.

Bei alleinerziehenden Elternteilen und bei neu zusammengesetzten Stieffamilien wird versucht, soweit es gewünscht und sinnvoll ist, den getrennt lebenden Elternteil in die Arbeit einzubeziehen. Aufgrund der tiefliegenden Loyalitäten der Kinder stellt der Kontakt zu beiden Elternteilen einen wertvollen Bestandteil zur Persönlichkeitsentwicklung dar.

Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung (nach § 41 SGB VIII) Die selbständige Lebensführung und die Entwicklung eigener Lebensperspektiven zählen zu den leitenden Zielsetzungen der Hilfen für junge Volljährige und sind somit inhaltliche Schwerpunkte der Beratungs- und Unterstützungsprozesse.

Die sozialräumliche Orientierung der Arbeit ermöglicht den Familien eine lebensweltnahe Unterstützung und führt zu einer engen Kooperation mit vielen Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Arbeitsgebietes.

Im Verlauf der Hilfe werden Vereinbarungen getroffen, welche Aufgaben vom jungen Menschen selbst übernommen werden (Einforderung von Eigenverantwortlichkeit) und wo noch Unterstützung aus dem Umfeld notwendig ist. Bei der Reflexion der Alltagshandlungen wird immer wieder verdeutlicht, dass die Entscheidungen der jungen Volljährigen persönliche und aufgrund der Volljährigkeit auch rechtliche Konsequenzen haben.

Erziehungsbeistandschaft (nach § 30 SGB VIII) Die Arbeitsinhalte der Erziehungsbeistandschaft betreffen schwerpunktmäßig die Beziehung zu den Eltern und deren Erziehungshandeln, die Freizeitgestaltung, den Schul- bzw. Ausbildungsbesuch sowie den Kontakt ins Gemeinwesen (Behörden, Institutionen, Vereine, etc.).

Die Gestaltung des Spannungsfeldes zwischen Realitätsbezug einerseits und Schutz- und Schonraum andererseits ist ein wesentliches Merkmal der Hilfegestaltung. Die Mitarbeiter sind diesem Spannungsfeld gegenüber aufmerksam und entscheiden immer wieder neu, wie die Balance gestaltet werden muss. So entstehen sehr realitätsnahe Übungsmöglichkeiten auf dem Weg in die Selbständigkeit.

Erziehungsbeistandschaft bei Kindern Im Sinne der Gestaltung eines altersgemäßen entwicklungsförderlichen Rahmens für die Kinder werden die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützt und ihre Erziehungsfähigkeit gefördert. Den Kindern wird Unterstützung und Beistand in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gegeben.

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Um das Ziel der selbständigen Lebensführung zu erreichen, erhalten die jungen Menschen Beratung und alltagspraktische Unterstützung insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Beruf, Umgang mit Haushaltsführung, Finanzen und Behörden. Sie werden dabei gezielt darauf hingewiesen, welche Hilfestellung sie von wem erwarten und einfordern können, und werden darin ermutigt, sich ein persönliches Netzwerk an Unterstützung aufzubauen. Dazu können junge Volljährige im Sinne einer Nachbetreuung auch nach der Beendigung der Hilfe Beratung erhalten.

gesellschaftlicher Anpassungsleistung (Integration) sowie Alltagsbewältigung (Eigenverantwortlichkeit) stark fokussiert.

Offene Hilfen Frauen- und Familienzentrum Selbstverständnis und Zielsetzungen Die offenen Angebote des Frauen- und Familienzentrums (FFZ) richten sich auf niederschwellige Art und Weise an die Bedürfnisse der Adressaten – insbesondere an Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien.

Neben der Begleitung durch die Mitarbeiter spielt auch die Herkunftsfamilie eine bedeutsame Rolle bei der Suche nach eigenen Werten, Haltungen und Lebensperspektiven, auch wenn aufgrund des Alters eine Rückkehr in dieselbige oftmals kein Ziel der Hilfe ist. Je nach individueller Konstellation, Bedürfnissen und Erwartungen, werden die Eltern in die direkte Zusammenarbeit einbezogen.

Hierbei sollen die Gleichstellung und Gleichberechtigung im Sinne von selbstbewusster Partnerschaft unterstützt sowie ein Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Familie geleistet werden. Gleichzeitig besteht eine weitere Herausforderung darin, Frauen und Familien zu ermutigen, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (nach § 35 SGB VIII) Im Kontext der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) geht es insbesondere um die Stärkung der sozialen Integrationsfähigkeit und der Eigenverantwortlichkeit der Kinder und Jugendlichen. Es gilt sie zu befähigen, eine persönliche Orientierung – entsprechend ihrer jeweiligen Lebenssituation – zu entwickeln.

Entsprechend sind die Angebote des FFZ variabel und auf mehreren Säulen aufgebaut:  Information und Beratung für Frauen und Familien (z.B. „Wegweiserfunktion“ im sozialen Netz für familienbezogene Angebote oder Rechtsberatung, etc.)  Frauen- und Familienbildung (z.B. Kurse, die Frauen und Männer auf die Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern und die Bewältigung von Krisen und Konflikten vorbereiten oder Bildungsangebote zur Gesundheitsprävention, Ernährung und Bewegung, etc.)  Begegnung und Kommunikation (z.B. generationsübergreifende Treffpunktund Begegnungsarbeit oder Raum und Unterstützung zu selbstorganisierten Freizeitangeboten, etc.)  Verbesserung der Vereinbarkeit von

Demnach gibt es einerseits inhaltliche Parallelen zu den bereits beschriebenen Angebotsformen. Beispielsweise die Unterstützung und Begleitung bei der Strukturierung und Organisation des Tages- und Wochenablaufes oder bei der Entwicklung schulischer bzw. beruflicher Perspektiven. Andererseits unterscheidet sich diese Angebotsform insbesondere aufgrund der längerfristig angelegten Betreuungsdauer und der damit einhergehenden intensiveren Beziehungsarbeit. Damit wird der Balanceakt zwischen individueller Bedürfnisbefriedigung,

Familie und Beruf für Frauen und Männer (z.B. Ergänzende Angebote der Kinderbetreuung oder Unterstützung 19

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während der Elternzeit, für Berufsrückkehrer/innen und auf dem Weg in die Selbständigkeit, etc.) 

Die frauen- und familienpolitische Bildungsarbeit vermittelt Wissen und methodisches Rüstzeug für diese Aktivitäten, stellt aber auch parteiübergreifend und weltanschaulich neutral Kontakte zu kommunalpolitischen Akteuren, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden her.

Gemeinwesenarbeit

Alle Angebote sind präventiv und partizipativ ausgerichtet und dienen als Begegnungs-, Orientierungs- und Unterstützungshilfe. Sie stärken die Eigenverantwortung, initiieren Hilfe zur Selbsthilfe und fördern eine ganzheitliche Entwicklung von Partnerschaft und Familie, sowie die gesellschaftliche Anerkennung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso werden alle Aktivitäten generationsübergreifend und verbunden mit einem Angebot zur Kinderbetreuung umgesetzt.

Um diese vielfältigen und umfassenden Inhalte – deren gesellschaftliche und rechtliche Bedingungen sich fortlaufend ändern – vor allem auch personell, flexibel und qualitativ abdecken zu können, ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Ehrenamtlichen bzw. Freiwilligen unabdingbar. Daher kommt sowohl der Akquise, als auch der fachlichen Unterstützung und Begleitung der Ehrenamtlichen bzw. Freiwilligen, eine besondere Bedeutung zu. Es gibt gemeinsame Teambesprechungen, interne und externe Fortbildungsangebote, sowie die Möglichkeit zur Supervision.

Räumliche Bedingungen Die Räumlichkeiten des FFZ befinden sich im Stadtzentrum von Gera in unmittelbarer Nachbarschaft zum Marktplatz. Damit erfüllt der Standort ein für das Angebot wesentliches Kriterium: die zentrale Lage und die damit verbundene gute Erreichbarkeit – sowohl fußläufig, als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie die Nähe zu Ämtern, Schulen und vielen Einkaufsmöglichkeiten.

Dieses gelebte Miteinander ist ein wesentlicher Schlüssel zur Umsetzung der unterschiedlichen, bedarfsorientierten und sich fortlaufend weiter entwickelnden Leistungen des FFZ.

Das „Herzstück“ des FFZ ist das Café „Krümel“, der offene Bereich. Mit seiner freundlichen Atmosphäre ist es ein idealer „Türöffner“ für alle, die mal eben kurz reinschauen, oder sich mit anderen treffen, oder ein günstiges Mittagessen zu sich nehmen, oder sich über die weiteren Angebote des FFZ erkundigen möchten.

Gera, im Juni 2013

Sozialraumorientierung, Kooperation und Vernetzung Das FFZ ist sowohl eine im konkreten Stadtteil tätige soziale Einrichtung, als auch eine stadtteilübergreifende Anlaufstelle für Frauen und Familien. Sie motiviert die Nutzerinnen und Nutzer, sich mit ihren spezifischen Interessen in kommunale Planungen und Entscheidungsprozesse einzubringen und unterstützt diese Initiativen durch sachliche und personelle Ressourcen.

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