Gentechnik auf dem Acker? Der Stand der Dinge • • • • • • • •
Was ist auf dem Markt? Rechtslage in der EU und in Deutschland Kennzeichnung & Rückverfolgbarkeit Saatgut-Richtlinie Koexistenz & Kosten Gentechnikgesetz, Haftung, "gute fachliche Praxis" Gentechnikfreie Zonen Save our Seeds Benedikt Haerlin, Februar 2004
Saatgut ohne Gentechnik
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Weltweiter Anbau von GVO
5 Länder = 98 % des GVO Anbaus USA: 63 %, Argentinien: 13,9 %, Canada: 4,4 %, Brasilien 4 %, China 4% Ausserdem (>1%) Indien, Uruguay, Südafrika, Australien, Rumänien, Spanien
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Anbau gentechnisch veränderter Arten, weltweit
Anbaufläche
Soja Mais Raps Baumwolle Papaya Summe
Anteil am Anbau global %
41,4 mio ha 15,5 mio ha 3,6 mio ha 7,2 mio ha > 1000 ha 67,7 mio ha
55 % 11 % 16 % 21 % >1 %
(Zahlen der internationalen Gentechnik-Vereinigung ISAAA, 2003) Tomaten, Kartoffeln und Tabak wurden wieder vom Markt genommen
In der Pipeline: Reis, Weizen, Rüben, Senf, Sonnenblumen, Kartoffeln etc.
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Eigenschaften auf dem Markt
Herbizidetoleranz
77%
(Roundup = glyphosate, Basta = gluphosinate, Imidazolinone)
Insektengiftigkeit
15%
(Bacillus Thuringiensis)
Kombination HT / Bt
8%
In der Pipeline (5 Jahre): V.a. noch mehr HT- und Bt-Sorten, Maiswurzelbohrer-Resistenz Veränderte Öl- und Stärkezusammensetzung (Raps, Kartoffeln, Soja) Reife- und Verrottungsverhalten (Tomaten) ... Neue Farben (Blumen) Saatgut ohne Gentechnik
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Neuzulassungen von GVO weltweit
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Die Situation in Europa • Einige GVO Sorten zugelassen (alle vor 98) meist nur als Lebens- und Futtermittel, nur drei für Anbau
• Praktisch kein kommerzieller Anbau bis auf ~30.000 ha Mais in Spanien und ~50 ha in Deutschland
• Zulassungsmoratorium seit 1998 Soll jetzt aufgehoben werden – WTO Klage der USA
• Verschärfte Zulassungsrichtlinie 2001/18 Soll jetzt in deutschem Gentechnik-Gesetz umgesetzt werden
• Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln 0,9% pro Zutat (z.B. 0,9% von 1% Lecithin in Schokolade) Auch wenn DNA nicht mehr nachweisbar ist (Öl, Stärke etc.) Auch in Futtermitteln, aber nicht für Fleisch, Milch, Eier
• Praktisch keine GVO-Lebensmittel auf dem Markt 2/3 aller großen Lebensmittel-Firmen garantieren, auch weiterhin keine GVO einzusetzen
• Grosse Mengen an Futtermitteln (Soja, Maiskleber >15 Mio t) Müssen ab 18.4.2004 gekennzeichnet werden, nicht aber die Endprodukte Freiwillige Produktlinien "ohne Gentechnik gefüttert"
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Die Rechtslage in der EU
und in Deutschland
Freisetzungsrichtlinie 2001/18
Zulassung, Risikoprüfung, Monitoring, allgemeine Kennzeichnung, Verbot für Freisetzung und Inverkehrbringung von GVOs St. Ausschuss GVO
Lebens- und FuttermittelVerordung
Zulassung, Kennzeichung und Rückverfolgung von GVO in Lebens- und Futtermitteln Grenzwerte (0,9 %)
Gentechnikgesetz
u.a. Umsetzung von 2001/18, Zulassung Gute fachliche Praxis / Koexistenz gentechnikfreie Zonen, Zuständigkeiten Haftung § 906 BGB (Nachbarschaftsrecht) gilt unmittelbar (Durchführungsgesetz)
Gentechnik-Saatgut-Richtlinie Kennzeichnung von GVO in Saatgut
Saatgutverkehrs-Richtlinien
Zulassung, Anbau Kennzeichnung von Saat- und St. Ausschuss Pflanzgut nach Arten Saatgut
RL gemeinsamer Sortenkatalog
Zulassung (national) und Eintragung in nationalen und gemeinsamen Sortenkatalog Gemeinsamer Sortenkatalog
Bio-Verordnung
Anbau, Zertifizierung, Kennzeichnung, Grenzwerte (für GVO nicht festgelegt)
Leitlinien zur Koexistenz
Saatgutverkehrsgesetz
Prüfung, Anerkennung, Kennzeichnung, automatische" Eintragung und Anerkennung der Sorten im gemeinsamen Sortenkatalog Nationaler Sortenkatalog gilt unmittelbar
St. Ausschuss Bio
Rechtlich nicht bindende Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
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Stimmen und Mehrheiten im Rat und Ständigen Ausschüssen Country
votes
*Frankreich
10
Regulierungsverfahren:
Deutschland
10
Italien
10
UK
10
Spanien
8
• Wenn nicht angenommen, wird er dem Rat vorgelegt
Belgien
5
• Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit
*Griechenland
5
Niederlande
5
*Portugal
5
*Österreich
4
Schweden
4
*Dänemark
3
Irland
3
Finnland
3
*Luxembourg
2
TOTAL
87
qalifizierte Mehrheit
62
• Vorschlag der Kommission mit qualifizierter
Mehrheit im Ausschuss angenommen
• Wenn innerhalb von 90 Tagen keine RatsEntscheidung kann Kommission entscheiden
Verwaltungsverfahren: • Vorschlag der Kommission angenommen, wenn keine qualifizierte Mehrheit gegen ihn stimmt
* für Moratorium
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Kommt morgen die Gentechnik auf den Acker? Rechtlich: • Ja, es werden 2004 neue GVOs als Lebens- und Futtermittel zugelassen; später möglicherweise auch für den Anbau • Theoretisch auch ohne Regelung von Haftung und Koexistenz (GenTGesetz, GfP), wenn GVO im gemeinsamen Sortenkatalog Praktisch: • Nein, nicht 2004; höchstens vereinzelter Probeanbau (Sachsen-Anhalt?) • Danach nur bei Nachfrage § § §
von Landwirten (z.B. Resistenzen) von Industrie (z.B. Stärke) von Verbrauchern (Agrarprodukte)
§ und bei beherrschbarem finanziellen Risiko Ausnahme: § Saatgutverunreinigung
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Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln ab 18. April Produkt
NEU
ALT
Beispiel
GW
GVO (Pflanze)
JA
JA
Maiskolben Kartoffel, Tomate,
0,9 %
Lebensmittel, in denen GVO nachweisbar sind
JA
JA
Mais-Chips, Lecithin
0,9 %
Lebensmittel aus GVO, die im End-produkt JA nicht nachweisbar sind > 90% aller bisher
NEIN Stärke, Öl,
0,9 %
Futtermittel
JA
NEIN Soja, Maiskleber
0,9 %
Tierische Produkte, mit GVO gefüttert
NEIN
NEIN Fleisch, Milch, Eier -
Mit Hilfe von GVO hergestellte Zusatzstoffe
NEIN
NEIN Enzyme, Vitamine
Zusatzstoffe aus GVO
JA
JA
importierten GVO
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Fructose
Chymosin
0,9 %
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Rückverfolgbarkeit – neue Pflichten ab 18.4.2004
• GVO-Hersteller: "unique identifier" und spezifisches Nachweisverfahren für jeden GVO • Landwirte, Lebensmittel-Industrie, Handel: Dokumentation jeder Annahme und Abgabe von GVO (über 5 Jahre) • Importeure: GVO-Herkunft auch der Zutaten, die nicht mehr nachweisbar sind
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Produktionskette und kritische Punkte =Test erforderlich
GVO
GVO-Verunreinigung?
Saatgut
Import
Verarbeitung A
Import Lagerung A
Futtermittel
Vertrieb Transport A Pflanzen Verarbeitung Verarbeitung B-n B-n GVO
Import
Bearbeitung Lagerung Lagerung B-n B-n
GVO
Ernte Transport Transport B-n B-n Lagerung Verpackung
Futtermittel
Transport Sammellager
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GVO
Import
Großhandel
Import
Einzelhandel
Import www.saveourseeds.org
adapted from: GAFTA commodity fact-sheet
Die Gentechnik-Saatgut-Richtlinie der EU-Kommission Verunreinigung von konventionellem oder biologischem Saatgut mit GVO muß nicht gekennzeichnet werden, wenn sie nicht höher ist als
0,3% in Raps 0,5% in Mais, Kartoffeln, Tomaten, Rüben, Chicoree 0,7% in Soja
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jede 200ste Maispflanze auf dem Acker gentechnisch verändert? Maßstabsgetreu: Maisfeld mit 0,5% Verunreinigung
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Vorsorge wird unmöglich
Bei flächendeckender Saatgut-Kontamination • Keine Registrierung des GVO-Anbaus • Umwelt-Monitoring auf der gesamten Anbaufläche? • GVO-freie Flächen und Zonen nicht mehr realisierbar • Rückruf eines GVO wird praktisch unmöglich
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Positionen der Mitgliedsstaaten zur Saatgut-Reinheit 19 für Nachweisgrenze (0,1)
19 für Kommissions-Vorschlag
49 unentschieden
Country
Votes
Remarks
*France
10
requested review of Scientific Committee assessment at Seed Committee
Germany
10
split between Greens and some SPD ministers
Italy
10
"Zero tolerance" policy
UK
10
presently reviewing its position
Spain
8
firmly in favour of GM growing and high thresholds
Belgium
5
expressed concern in Council, split between flamish and wallonian Ag minister
*Greece
5
rather critical position on Commission proposal
Netherlands
5
major point of EU imports from US, notoriously on Commissions side
*Portugal
5
expressed concerns in Council, rather critical of Commission proposal
*Austria
4
All party agreement, has seed law with 0,1 % in force
Sweden
4
So far supported Commission position, reviewing position
*Denmark
3
Minister asked Parliament to confirm his 0,1 % position
Ireland
3
Presidency from 1.1.2004, outspoken pro-GMO position
Finland
3
So far firmly on Commissions side
*Luxemburg
2
All party agreement for 0,1 % position
TOTAL
87
qalifizierte Mehrheit
62
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* = Moratorium States
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Verunreinigungs-Kalkulationen Quelle: Wissenschaftlicher Ausschuß der EU für Saatgut
0,9 0,8 0,7 0,6
0,09
0,13
Rest
0,05 0,05
0,05
0,28
0,2
0,2
0,1
0,5 0,4 0,3 0,2 0,1
Lagerung Transport Ernte
Prof. Jeremy Sweet:
0,2
0,2 - 0,4%
Durchwuchs
0,5
0,5
0,3
Auskreuzung Saatgut
0,0 Raps
Mais
Rüben
Kommissar David Byrne an Europaparlament, 19.9.2003: "...the SCP clearly shows that starting with seeds at the limit of such thresholds will result in a product with a GM presence of around 0,8%, which still leaves a margin vis à vis the 0,9 % threshold for the final product."
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Koexistenz – ist das machbar? •
Wissenschaftler legen sich grundsätzlich nicht fest, sehen erheblichen "Forschungsbedarf" ~
Bei Mais und Kartoffeln < 0,9 % machbar
~
Bei Rüben schwierig wegen Schossern
~
Bei Raps praktisch nicht machbar
~
Keine Langzeitprognosen
~
Rolle der Bienen umstritten
•
EU-Kommission will dies Mitgliedsstaaten überlassen und hat "Leitlinien" ohne Rechtsverbindlichkeit veröffentlicht;
•
§ 26(a) der Freisetzungsrichtlinie: Mitgliedsstaaten können Maßnahmen ergreifen
•
Bundesregierung will Koexistenz durch Verordnung zur "Guten fachlichen Praxis" und Haftungsvorschriften im Gentechnikgesetz regeln
•
Industrie / BLL: Ist nur machbar bei "praxisorientierten Grenzwerten"
•
Bauernverband: Muss praktisch erprobt werden
•
Die Kosten der Koexistenz fallen in erster Linie auf diejenigen, die Gentechnik vermeiden wollen
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Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse • • • • •
Raps-Saatgut überwintert mindestens 12 Jahre Nach einmaligem Anbau von GVO-Raps muß mindestens 10 Jahre lang mit Verunreinigung über 0,9% gerechnet werden GV-Raps-Pollen wurde noch in 26 km Entfernung von der Quelle gefunden Gerade Bio-Flächen wären ein Reservoir für GVO-Durchwuchs (weil nicht mit Herbiziden bekämpft) In Kanada ist der Anbau von Bio-Raps praktisch unmöglich, der gesamt Durchwuchs enthält herbizidresistente Sorten
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Mehrkosten durch "Koexistenz" Vermeidungskosten: 53 € - 345 € pro Hektar bei 0,3 – 0,5% Saatgut-Verunreinigung (Raps, Mais, Kartoffeln)
Wissenschaftler fordern allgemeine Versicherung, da Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Versicherer bieten diese aber nicht an. Quelle: Joint Research Centre der EU Saatgut ohne Gentechnik
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Gentechnikgesetz – die wichtigsten Streitpunkte: • Gute landwirtschaftliche Praxis Wer muß die Maßnahmen ergreifen? § Hersteller / Saatguthandel § GVO Anbauer / GVO freie Betriebe / Biolandbau § Imker Welche Maßnahmen sind erforderlich und zumutbar? § Abstandregeln § Information und Absprachen (Fruchtfolgen, Aussaatzeitpunkt etc.) § Reinigung, Trennung, Transport
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Gentechnikgesetz-Entwurf - die wichtigsten Streitpunkte • Haftung §Was ist ein Schaden? Wie wird er bestimmt? § Haftet der Hersteller oder/und GVO-Landwirt(e)? § Verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung? § Wer kann und wer muss sich wogegen versichern? § Haftungsfonds?
• Wer trägt die Kosten der Kontrolle und Vermeidung? • Wer trägt die sonstigen zusätzlichen Kosten? • Wie hoch werden die Kosten tatsächlich sein? • Information und Anbauregister: § Wer muß wen informieren, was darf verheimlicht werden? § Wer hat Recht auf Einsicht?
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"Gentechnikfreie Zonen" •
• •
EU Kommission lehnt diese zwar "grundsätzlich" ab, sieht aber Möglichkeiten im Rahmen der Koexistenz-Regelungen (Kärntener Vorsorgegesetz) Der Schutz von "ökologisch sensiblen Gebieten" (FFH) ist rechtlich möglich Zehn regionale Regierungen fordern bereits gentechnikfreie Zonen §
•
Toskana, Aquitaine, Limousin, Baskenland, Schleswig-Holstein, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Thrazien, Wales
Auf freiwilliger Basis sind gentechnikfreie Zonen jederzeit und überall machbar § § §
Uckermarck, Warbel-Recknitz, Miesbach & 11 weitere in Bayern Auch für Futtermittel? www.faire-nachbarschaft.de
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Schlußfolgerungen 1.
Reinheitsgebot für Saatgut jetzt durchsetzen
2.
EU weite Haftung für Hersteller und Anwender
3.
EU-Verordnung für GVO-Anbau
4.
Kosten müssen von Herstellern und Anwendern getragen werden
5.
Alle Kosten und Risiken müssen auf den Tisch!
6.
Keine Zulassungen für Anbau von GVO ohne Regelung der Koexistenz-Bedingungen
7.
Keine Sonder-Grenzwerte für Bioprodukte und -anbau
8.
Gentechnikfreie Zonen in Gemeinden, Kreise, Ländern und Regionen
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Demo
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Verbraucher, Bauern, Umweltschützer, Köche, Unternehmen, Gewerkschaften, Grundbesitzer, Kirchen:
Kein Zwangsanbau von Gentechnik! • 200.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner • 350 Organisationen mit 25 Mio Mitgliedern aus der gesamten EU
1 Mio Postkarten an den Kanzler Saatgut ohne Gentechnik
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