Migration und Integration: zum Stand der Dinge 61. Bildungspolitisches Treffen des IW Köln Dr. Hans-Peter Klös
16. Juni 2016, Köln
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Agenda
►
Migration: zentrale Befunde
►
Integration: zentrale Befunde
►
Wichtigste Handlungsfelder
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Außenwanderungen Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland, in 1.000 Saldo 2015 1.500.000
Saldo
Zuzüge
Fortzüge
1.000.000
Ausländer 1,04 Mio. Gesamt: ~1.1 Mio.
500.000 0 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 -500.000 -1.000.000
Anmerkungen: Bis 1956 ohne Saarland, bis 1990 ohne ehemalige DDR, für 2015 geschätzte Werte Quelle: Statistisches Bundesamt
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Saldo 2014 Ausländer 608.000 Gesamt: 550.000
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Entwicklung der Flüchtlingszahlen Monatswerte
Registrierungen im EASY-System
Asylanträge
Entscheidungen
250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 16 16 16 16 16
Quellen: BMI; BAMF
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Top-Herkunftsländer der Zuwanderer Nettozuwanderung von ausländischen Staatsangehörigen Staatsangehörigkeit Insgesamt
Nettozuwanderung 2015
Nettozuwanderung 2014
1.036.194
607.577
247.486
61.820
Rumänien
95.053
86.897
Polen
68.804
66.788
Irak
49.615
4.989
Albanien
44.335
9.765
Bulgarien
42.306
35.937
Kroatien
37.710
26.367
Italien
25.720
25.097
Kosovo
24.733
13.756
Ungarn
21.228
21.067
355.123
322.382
Syrien
EU-Staaten zusammen Quelle: Statistisches Bundesamt
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Flüchtlinge in Deutschland nach Status Stand 31.12.2015 Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
321.530
Geduldete 156.264
Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung
350.040
Registrierte Personen, die noch keinen Asylantrag gestellt haben (???) Quelle: Statistisches Bundesamt
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Nicht registrierte Personen (???)
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Asylanträge in Europa
Anteil Deutschlands an den Asylanträgen: 36 Prozent Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung: 16 Prozent
Quelle: Eurostat
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Europäische Asylpolitik Gemeinsames Europäisches Asylsystem (6.4.2016) Aber: Aufgabe nationaler Souveränität
Dublin-Verfahren Zuständig für ein Asylverfahren ist das Land, … in das der Asylbewerber legal eingereist ist (mit Visum oder visumfrei). … in dem der Asylbewerber länger als 5 Monate gelebt hat. … in dem der Asylbewerber erstmals illegal den Boden der EU betreten hat. … in dem enge Familienangehörige des Asylbewerbers leben.
Quelle: Eigene Zusammenstellung
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Weiterentwicklungen
EU-Türkei-Pakt (16.3.2016) Rücknahme von illegal nach Europa eingereisten Personen durch die Türkei, Aufnahme syrischer Flüchtlingen durch EU Europäischer Verteilungsmechanismus (10.2.2016) Aber: bisher keine Einigung der EU-Länder in Sicht
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis im Vergleich Zugangsweg
Dauer bis zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis
Weitere Anforderungen
Anerkannte Flüchtlinge (GFK)
3 Jahre
Keine
Blaue Karte EU
33 Monate (bei Sprachniveau B1: 21 Monate)
Sonstige Erwerbsmigranten in abhängiger Beschäftigung (z.B. über Positiv-Liste)
5 Jahre
Selbständige
3 Jahre
- Gesicherter Lebensunterhalt - Geleistete Beiträge zur Rentenversicherung - Ausreichende Sprachkenntnisse - Ausreichender Wohnraum
Freiberufler
5 Jahre
Bildungsmigranten
Keine direkte Erteilung der Niederlassungserlaubnis Erteilung nach 2 Jahren Erwerbstätigkeit für Hochschulabsolventen bzw. 5 Jahren für Absolventen anderer Bildungsgänge
Quelle: IW-Systematik
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Zwischenfazit ► Im Jahr 2015 hat Deutschland eine historisch einmalige Zuwanderung erlebt, die nicht nur von den Flüchtlingen getragen war. ► In den letzten Monaten sind die Flüchtlingszahlen insbesondere aufgrund der Schließung der Balkanroute deutlich gesunken. ► Dennoch sind dringend weitere Verbesserungen bei der Administration der Asylverfahren, insbesondere bei den Verfahrensdauern, notwendig. ► Zudem bleibt die Zusammenarbeit in der EU beim Thema Asyl noch weit hinter dem Erforderlichen zurück. ► Der Zugang für Erwerbsmigranten nach Deutschland bleibt trotz der hohen Flüchtlingsmigration auf der Agenda. ► Die Atempause hilft beim Wechsel von einem Krisenmodus zu einem Integrationsmodus.
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Agenda
►
Migration: zentrale Befunde
►
Integration: zentrale Befunde
►
Wichtigste Handlungsfelder
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Altersstruktur der Asylbewerber Anteile in Prozent, Asylbewerber Gesamtjahr 2015, Bevölkerung zum 01.01.2015 Bevölkerung
Asylbewerber
49,6 42,5
23,8
20,3
18,7
21,0
12,2 4,0 weniger als 14 Jahre
Quelle: Eurostat, 2016
Seite 12
7,3
14 bis 17 Jahre
0,6 18 bis 34 Jahre
35 bis 64 Jahre 65 Jahre und mehr
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Schulische Qualifikationsstruktur 2014 Herkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka, Syrien; Teilnehmer der BAMF-Flüchtlingsstudie 2014, Angaben in Prozent keine Schule besucht Alle sechs HKL
16,4
Syrien
16,1
6,9 6,6
Irak
25,9
Afghanistan
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10,5
18,3 0
Quelle: BAMF 2016, n=2.403
bis zu 4 Jahre
5
10
7,1 15
20
25
30
35
40
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Qualifikationsstruktur 2015 Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylerstantragsteller im Jahre 2015, in Prozent Hochschule
Alle HKL
Gymnasium
17,8
Syrien
Mittelschulen
20,4
9,1
Kosovo
8,4
Irak
18,5
Afghanistan
5,9
30,3
Pakistan
8,2
Mazedonien
4,3
18,2
20%
48,5
18,1
42,5
30%
40%
50%
60%
6,0
14,9
70%
80%
Quelle: BAMF, „SoKo“-Datenbank, 03.02.2016; alle HKL: n = 222.062, Top-10: n = 174.155; Anteile unter 4 % werden nicht ausgewiesen
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7,5
26,0
46,1 26,3
10%
6,4
23,9 53,1
35,2
0%
27,2
44,6
11,7
Iran
13,6
27,0
24,7
6,1
21,6
21,6
22,0
Serbien
29,8
27,1
17,4
Eritrea
17,4
46,8 15,0
7,2
26,0 39,0
16,3
Sonstige
22,4
26,6
13,8
Keine formelle Schulbildung
31,5
27,0
Albanien
Grundschule
90%
100%
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Im Herkunftsland ausgeübte Tätigkeiten Zehn häufigste Tätigkeitsbereiche der volljährigen zuletzt erwerbstätigen Asylerstantragsteller im Jahr 2015, in Prozent Baugewerbe, außen, incl. Tief-und Straßenbau Dienstleistungsgewerbe Land-und Forstwirtschaft, Fischerei Tätigkeit im Handwerk
Alle HKL
4,4
4,8
Syrien
4,9
Albanien
Afghanistan
4,0
7,1
Eritrea
6,5
9,1
4,6 9,1
5,5
Serbien
4,0
Pakistan
4,0
4,6
Mazedonien
4,5
4,0 2,0
Iran
9,6 7,8
10%
9,1
6,3
4,7
4,5
4,1
6,9
9,4
21,6
8,2
9,7
12,7
13,8
31,3 12,4
4,7 4,6
13,3
2,31,52,0
30%
31,1
13,0
29,1 49,0 6,5 0,14,7
18,4
5,0
29,4 8,0
25,1
8,7
43,7
3,5
20%
43,9
6,6
3,8
12,6
37,0
20,1
17,0
5,0
12,8
5,2
9,3
6,3
Beruf im Kraftfahrzeugbereich Hilfskraft, Privatangestellte/r Straßenhändler, Kleinselbständiger
14,5 14,2
11,0
4,4
0%
5,0
7,2
4,5
10,2
7,3
7,4
11,6 4,5
5,8
9,4
10,2
Kosovo Irak
9,3
Baugewerbe, innen, Innenausbau, Renovierung Groß-und Einzelhandel Lehrberufe Sonstige
14,5
9,9
40%
50%
10,6
20,2
45,3
60%
70%
80%
Quelle: BAMF, „SoKo“-Datenbank, 03.02.2016; alle HKL: n = 142.534, Top-10: n = 110.120; Anteile unter 4 % werden nicht ausgewiesen
Seite 15
14,8 26,7
14,4
9,1
8,0
90%
100%
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Prozess der Integration Stilisierte Arbeitsmarktintegration einer Flüchtlingskohorte nach Einreise
Dauer 2015 Antrag bis Anhörung: 3,9 Monate
Dauer 2015 Anhörung bis Entscheidung: 4,2 Monate
Quelle: SVR, JG 2015/2016, S. 14; Deutscher Bundestag, Antwort vom 17.3.2016
Seite 16
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Beschäftigungsquoten von Zuwanderern nach Zugangsweg, in Prozent nach Jahren seit Zuzug
Quelle: IAB-Bericht 14/2015
Seite 17
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Erwerbsbeteiligung anerkannter Flüchtlinge Herkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka, Syrien; Erwachsene, 2014, Angaben in Prozent
Syrien
Erwerbstätig
in Ausbildung
Suche nach Arbeit/Ausbildung
Nicht erwerbstätig
Sonstiges
keine/nicht verwertbare Angabe
24,7
Irak
38,9
Afghanistan
16,3
36,5 0%
Quelle: BAMF 2016, n=2.805
10%
20%
26,4 6,0
29,1
Alle sechs HKL
Seite 18
6,9
27,8 21,5
30%
40%
26,0
20,7
9,0
19,9
23,0 50%
60%
9,3
21,9 70%
80%
4,9
4,4 3,2 9,9 6,0 90%
4,1 3,6 100%
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Anforderungsniveau Stand: August 2015 Helfer 8 nicht europäische Asylzugangsländer
Fachkraft
Spezialist
45,1
4 Flüchtlingsherkunftsländer
40,2
47,6
Syrien
10
20
31,8 30
40
50
60
10,5
3,8
2,8
41,3
42,9 0
Experte
3,5 70
80
7,8
21,6 90
100
4 Flüchtlingsherkunftsländer: Eritrea, Afghanistan, Irak, Syrien; 8 nicht europäische Asylzugangsländer: Eritrea, Afghanistan, Irak, Syrien, Somalia, Nigeria, Iran, Pakistan Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Einsatzmöglichkeiten für Flüchtlinge Antworten von Unternehmen auf die Frage: „Für welche Art von Tätigkeiten sehen Sie Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge?“, in Prozent Einfache Arbeit
Qualifizierte Beschäftigung
Beides
Keines von beiden 78,9
71,4 60,2 49,5 44,7 27,4 21,9
43,5 27,2 22,7
46,8
45,0 28,6 20,6
48,2 44,3
53,0
51,2
41,4 34,7
28,3 21,2 12,1
Gesamt
Verarbeitendes Gewerbe
Quelle: IW-Unternehmensbefragung, Februar 2016, N = 883
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Dienstleister + Bau
bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
9,6
ab 250 Mitarbeiter
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Hemmnisse für die Beschäftigung von Flüchtlingen Unternehmensbefragung im Februar 2016 großes Hemmnis
mittleres Hemmnis
geringes Hemmnis
Sprachkenntnisse
31,1
59,8
Aufenthaltsrechtliche Restriktionen
46,4
Mindestlohnregelungen
17,2 0,0
10,9 20,0
7,7 1,4
30,7
49,9
Fehlende Informationen über Qualifikationen
Seite 21
17,5 2,8 0,8
78,9
Qualifikationsniveau
Quelle: IW-Unternehmensbefragung, Februar 2016, N = 883
gar kein Hemmnis
15,6
32,1 21,6 40,0
16,4
3,9 5,1
50,4 60,0
80,0
100,0
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Zwischenfazit ► Die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge stellt eine große qualifikatorische Herausforderung dar. ► Allerdings sind Flüchtlinge zu großen Teilen sehr jung und damit noch ausbildungsfähig. ► Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist ein zügiger Erwerb der deutschen Sprache. ► Es ist mit gravierenden Passungsproblemen für den deutschen Arbeitsmarkt zu rechnen. ► Flüchtlingen muss der Zugang zu betrieblichen und hochschulischen Ausbildungen sowie Nachqualifizierungen erleichtert werden. ► Bei Asylbewerbern mit Bleibeperspektiven sollte schnell die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert und gefordert werden.
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Agenda
►
Migration: zentrale Befunde
►
Integration: zentrale Befunde
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Wichtigste Handlungsfelder
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Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Bestimmungsfaktoren der „Fiskalbilanz“ von Flüchtlingen Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge Arbeitsmarktintegration
Gesamtfiskalische Bilanz
Regionale Verteilung Steuern und Sozialbeiträge der Flüchtlinge
Quelle: Eigene Zusammenstellung
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Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Handlungsfeld regionale Erstverteilung Erstaufnahme
Verteilung auf die Bundesländer
• Neuer Verteilungsmechanismus • Nutzung von gesetzlichen Handlungsspielräumen
Verteilung auf die Kommunen
• Gleiche Kriterien für die Verteilung in den Ländern • Berücksichtigung von Wohnraum- und Integrationskapazitäten
Verteilung besonderer Flüchtlingsgruppen
Quelle: Eigene Zusammenstellung
Seite 25
• Skalierbarkeit der Kapazitäten • Verteilung auf Kommunen erst nach Antragsstellung und mit genügend Vorlauf
• Unterbringung von Flüchtlingen mit Hochschulzugangsberechtigung in Hochschulstandorten
Migration und Integration: zum Stand der Dinge
Handlungsfeld Wohnsitzzuweisung Mögliches Vorbild: Wohnortzuweisung für (Spät-) Aussiedler
• In Kraft von 1989 bis 2009, sanktioniert ab 1996 • Gültigkeitsdauer drei Jahre (bis 1999: zwei Jahre) • Festlegung, in welcher Kommune die (Spät-) Aussiedler wohnen sollten, aber nicht der konkreten Wohnung. Keine Beschränkung des Aufenthaltsorts. • Gültig nur für Personen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, nicht für Erwerbstätige und Personen in Ausbildung. • Bei Missachtung konnten Sozialleistungen gekürzt werden, weitere Sanktionen waren nicht vorgesehen. Quelle: Eigene Zusammenstellung
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Vorteile • Starke Konzentration der Flüchtlinge auf einzelne Städte wird vermieden • Gefahr der Überforderung der betroffenen Städte und der Bildung von Parallelgesellschaften sinkt
Nachteile • Flüchtlinge werden in Regionen gehalten, die ihnen wenig (Arbeitsmarkt-) Chancen bieten (Lock-In-Effekt) • Gefahr der „Unterschichtung“ in wirtschaftsschwächeren Regionen, da vorwiegend die Flüchtlinge, denen die Integration am Arbeitsmarkt nicht gelingt, bleiben
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Handlungsfelder der Arbeitsmarktintegration
Spracherwerb
Gesetzgeber
Staatliche Einrichtungen
Quelle: Eigene Zusammenstellung
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Unternehmen
Arbeitsmarktzugang
Anerkennung von Qualifikationen
Berufsorientierung
(Nach-) Qualifizierung Berufliche und hochschulische Ausbildung
Gesellschaft
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Handlungsfeld Spracherwerb und Schule Sprachförderung • Verpflichtende Sprachstandsfeststellung und frühzeitige Teilnahme an Integrationskursen • Stärkung des Angebots an Sprach-,Berufssprach- und Integrationskursen • Freiwillige/ehrenamtliche Sprachlernangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen
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Schulbesuch • Bundesweite Schulpflicht spätestens nach 3 Monaten • (Berufs-)Schulpflicht bis zum 21. Lebensjahr • Flächendeckendes Angebot an Vorbereitungsklassen • Ausbau der Willkommensklassen auch an Berufsschulen • Nachrichtlich: Weiterbildungsangebote für Lehrer für Deutsch als Fremdsprache
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Handlungsfeld Berufs- und Hochschulausbildung Sicherung Ausbildungsaufenthalt • Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung mit Verlängerungsmöglichkeit • Duldung für anschließende Arbeitssuche • Keine Altersgrenze Kompetenzfeststellung/ Anerkennung früherer Kompetenzen • Tätigkeit im Herkunftsland • Berufs-,akad. Abschluss • Sprache Seite 29
Rascher und unkonditionierter Zugang zu BA-Förderleistungen • Einstiegsqualifizierung/ Einstiegsqualifizierung Plus • Ausbildungsbegleitende Hilfen • Berufsausbildungsbeihilfen • Assistierte Ausbildung Förderung von Studierwilligen • Aufbau von Vorbereitungskursen für Ausbildungen • Ausbau der Studienkollegs • Ausbau offener Online-Kurse
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Handlungsfeld Arbeitsmarktzugang Abbau rechtlicher Restriktionen • Vorrangprüfung • Zeitarbeitsverbot • Aufenthaltsgestattung nach Ankunftsnachweis Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt • Einstieg in Helferpositionen • Ambivalente Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) • Mindestlohnfreie Praktika • Zugang zu Leistungen für Langzeitarbeitslose Seite 30
Einrichtung von Integrationspunkten • Ausländerbehörden • Bundesagentur für Arbeit
Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen Regionale Verteilung nach Arbeitsmarktgesichtspunkten • Engpassrelationen • Ausbildungsstellenmarkt
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Fazit ► Die Aufnahme der Flüchtlinge führt zu zusätzlichen Ausgaben für den deutschen Staat und insbesondere die Kommunen. ► Die regionale Verteilung der Flüchtlinge sollte gleichmäßiger erfolgen und sich stärker an der regionalen Integrationsperspektive orientieren. ► Die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sollte – etwa durch eine Gemeinschaftsaufgabe - neu justiert werden. ► Eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt setzt umfassende Vorleistungen voraus. ► Das Integrationsgesetz schafft bessere Voraussetzungen für den Zugang zu Qualifizierung und Arbeitsmarkt. ► Aber dem Integrationsgesetz muss ein Zuwanderungsgesetz folgen, das auch die gesteuerte Arbeitsmigration weiter erleichtert.
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