KINDER UND UHREN DÜRFEN NICHT BESTÄNDIG AUFGEZOGEN WERDEN MAN MUSS SIE AUCH GEHEN LASSEN (Jean Paul)

Gemeindekindergarten St. Martin Anmeldepapiere für Kindergartenkinder 85467 Neuching Tassilostr. 3 Tel. 08123/2525 Fax. 08123/987745 [email protected] http://kiga.vg-oberneuching.de

Träger: Gemeinde Neuching St. Martin Str. 9 85467 Neuching Tel. 08123/932660

Kindergartenordnung Aufnahmebedingungen:

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder vom vollendetem 3. Lebensjahr an, bis zum Beginn der Schulpflicht. Bei genügend Platz werden auch Kinder unter 3 Jahren mit entsprechendem Entwicklungsstand aufgenommen. (Sollte in der Kinderkrippe kein Platz mehr sein. Bitte im persönlichen Gespräch klären.)

Aufnahmegebühr:

10 € (wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen)

Öffnungszeiten:

Der Kindergarten ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Kernzeit beträgt für alle Kinder von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr. Diese Zeit gilt zugleich als tägliche Mindestbuchungszeit. Dies ergibt eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 21 Stunden 15 Minuten

Wir haben 4 verschiedene Kindergartengruppen in unserer Einrichtung. Die Einteilung der Kinder in die jeweiligen Gruppen wird von der Leitung vorgenommen. Sie können jedoch einen Wunsch äußern. Namen der einzelnen Gruppen:

Pinocchiogruppe ( bis 12.00 Uhr) Pumucklgruppe (bis 17.00 Uhr) Struwwelpetergruppe (bis 17.00 Uhr) Heinzelmännchengruppe (bis 17.00 Uhr) Ab ca. 14.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr werden hier alle Kinder, die länger als 15.00 Uhr in der Einrichtung sind, betreut)

Die Gruppenbelegung hängt von den Buchungszeiten ab. In der Frühdienstphase (bis ca. 7.45 Uhr) bzw. am Nachmittag ab ca. 15.00 Uhr werden die Kinder in einem Gruppenraum betreut. (Struwwelpetergruppe bzw. Heinzelmännchengruppe) Der Monatsbeitrag beträgt bei einer durchschnittlichen täglichen Buchung von:

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Mindestbuchungszeit 4 Std. 15 Min.: mehr als 4 Std. 15 Min bis 5 Std.: mehr als 5 Std. bis 6 Std.: mehr als 6 Std. bis 7 Std.: mehr als 7 Std. bis 8 Std.: mehr als 8 Std. bis 9 Std.: mehr als 9 Std. bis 10 Std.:

80.-- € 90.-- € 102.-- € 112.-- € 124.-- € 136.-- € 148.-- €

Das Spielgeld beträgt monatlich zusätzlich: 5.-- € Der Beitrag für das Mittagessen beträgt: 50.-- € im Monat (Falls am Mittagessen teilgenommen wird, bitte gesondertes Formular für Esskinder ausfüllen und mit den Anmeldepapieren abgeben). 5 Tage in der Woche mtl. 50.-- € 4 Tage in der Woche mtl. 40.--€ 3 Tage in der Woche mtl. 30.-- € 2 Tage in der Woche mtl. 20.-- € 1 Tag in der Woche mtl. 12.-- € Kopiergeld einmal im Jahr: 7.-- € Getränkegeld einmal im Jahr: 9.-- € Kopiergeld und Getränkegeld werden mit dem ersten Beitrag für das gesamte Kindergartenjahr eingezogen. Beides ist nicht rückerstattungsfähig! Die Beiträge müssen für das ganze Jahr gezahlt werden (12 Monate), da auch bei Krankheit des Kindes oder Ferientage, die Personal- und Sachkosten weiterlaufen. Das gilt auch für Kinder, die in die Schule/oder SVE, bzw. in den Schulkindergarten wechseln. Hierfür muss der Beitrag ebenso noch für den Monat August bezahlt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich der Träger Gebührenerhöhungen bei Bedarf vorbehält. Der Beitrag, das Spielgeld und das Mittagessen (falls gewünscht) sind monatlich im Einzugsverfahren an den Kindergarten zu zahlen. Die Einzugsermächtigung bitte ausfüllen und mit der Anmeldung abgeben.

Ermäßigung:

In sozialen Notfällen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Ermäßigung bzw. Erstattung des Beitrags gestellt werden. Beim Besuch mehrerer Kinder aus einer Familie wird eine Geschwisterermäßígung von 20 € gewährt. 3

Ferienordnung:

Der Kindergarten bleibt geschlossen: - mindestens drei Wochen in den Schulsommerferien - zwischen Weihnachten und Hl. Drei Könige - an Urlaubstagen des gesamten Personals - an Fortbildungstagen des gesamten Personals

In einem Kindergartenjahr (September bis August) gibt es jedoch nicht mehr als 30 Schließtage. In bestimmten Fällen wird Bereitschaftsdienst angeboten. Bereitschaftsdienst = Der Kindergarten ist für Kinder, deren Eltern berufstätig sind, oder anderweitig beschäftigt sind, geöffnet. Während dieser Zeit ist der Kindergarten mit weniger Personal besetzt.

Gruppenbelegung:

Abmeldung:

Die Leitung des Kindergartens behält sich die Belegung der Gruppen vor. Sie können jedoch Ihren Gruppenwunsch äußern. Sollten die gewünschten Gruppen bereits belegt sein, wird von der Leitung ein freier Platz in einer anderen Gruppe zugewiesen. Sollten Sie mit diesem Platz nicht einverstanden sein, wird der Platz anderweitig vergeben. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht.

Kündigung durch die Eltern: Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung zum Ende des Kindergartenjahres muss bis spätestens 31. Mai schriftlich erfolgen. Für die letzten beiden Monate (Juli und August) des Kindergartenjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung nicht zulässig. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechseln

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Kündigung durch den Kindergarten: Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können z.B. sein, wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt, öfter zu spät abgeholt wird, oder wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich erscheint. Regelung für auswärtige Kinder: Auswärtige Kinder können aufgenommen werden, soweit und solange freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus dem Gemeindegebiet benötigt wird.

Geschwister:

Wir möchten darauf hinweisen, dass Geschwister, die das Kindergartenkind im Kindergarten besuchen, nicht unfallversichert sind.

Abholung:

Darf ein Kind alleine nach Hause gehen, oder wird von Kindern unter 12 Jahren abgeholt, muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Wird ein Kind von einer anderen Person abgeholt, als im Anmeldeschein angegeben, muss das pädagogische Personal vorher informiert werden. (Dies kann in Form eines Anrufs, oder einer kleinen, schriftlichen Mitteilung erfolgen.)

Diese Dinge braucht Ihr Kind im Kindergarten:

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Hausschuhe mit heller Sohle Brotzeittasche

!!!!!!!!!!!!!!!Bitte alles mit dem Namen des Kindes kennzeichnen!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!Bitte keine Süßigkeiten mitgeben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zur Einschreibung muss das „Gelbe Untersuchungsheft“ zur Einsicht mitgebracht werden (Nachweis der Früherkennungsuntersuchung) 5

Das sollten Sie auch noch wissen:

Erkrankung des Kindes:

Das Kind ist am ersten Tag der Erkrankung zu entschuldigen. Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern oder Geschwister, sind der Leitung des Kindergartens sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für Verletzungen aus Unfällen im Kindergarten bzw. auf dem Weg zum und vom Kindergarten. Nach einer ansteckenden Krankheit muss am ersten Kindergartentag nach der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung (es muss kein gebührenpflichtiges Attest sein) vorgelegt werden, dass das Kind den Kindergarten wieder besuchen kann.

Ausflüge und Wanderungen:

Schnupperkinder:

Grundsätzlich wird bei Spaziergängen und Wanderungen in der näheren Umgebung von der Erziehungsberechtigten keine gesonderte Einverständniserklärung eingeholt.

Das durch den Aufnahmevertrag (Aufnahmebescheid) begründete Betreuungsverhältnis schließt eine „Schnupperphase“ bzw. eine „Schnupperstunde“ des Kindes mit ein.

Elternsprechzeiten:

Nach Vereinbarung mit der jeweiligen Erzieherin Ihrer Gruppe

Telefonzeiten:

7.30 Uhr bis 8.45 Uhr 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Versicherungsschutz: Die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. (SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8a) Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Die Pädagogischen MitarbeiterInnen sind während der vereinbarten Öffnungszeit der Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt erst, wenn das Kind bei einer pädagogischen Kraft im Gruppenraum abgegeben wird. 6

Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Festen etc.) sind die Eltern selbst für ihre Kinder aufsichtspflichtig. Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe und der Ausstattung der Kinder kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder, Roller etc.

Elternbeirat:

Die Eltern wählen zu Beginn des Kindergartenjahres den Elternbeirat. Der Elternbeirat übt eine beratende Funktion aus und versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern, Träger und Kindergarten. Der Elternbeirat trifft sich je nach Bedarf zu den so genannten Elternbeiratssitzungen.

Wir wünschen, dass Ihr Kind gerne unseren Kindergarten besucht und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Neuching, den ……………………………………………….

…………………………................... für den Träger (Bürgermeister)

………………………………………………………. für den Kindergarten (Leitung)

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Anmeldeschein

Familienname des Kindes:………………………………………………………. Vorname:………………………………………………………………………… Wohnort:…………………………. Straße:……………………………………… Telefonnr. zu Hause………………………….. Geburtsdatum:………………………….Geburtsort:……………………………. Religion:…………………………Staatsangehörigkeit:…………………………. Familienname und Vorname des Vater:………………………………………….. Geburtsdatum:…………......Geburtsort:…………………….Religion………...... Staatsangehörigkeit:…………………Beruf*……………………………………. Arbeitgeber*……………………………………………………………………… Tagsüber erreichbar unter der Telefonnummer:………………………………….. .Mobiltelefon:…………………………………………………………………….. Familienname und Vorname der Mutter:……………………………………….... Geborene:………………………………Geburtsdatum:…………………………. Geburtsort:……………………………………Religion:………………………… Staatsangehörigkeit:………………………………… Beruf*……………………………………....Arbeitgeber*………………………. Tagsüber erreichbar unter der Telefonnummer:………………………………….. Mobiltelefon:……………………………………………. *(Hinweis: Diese Angaben sind freiwillig) Erziehungsberechtigt (Sorgeberechtigt):…………………………………………. Geschwister:…………………………......geb. am…………………………… ………………………………geb. am…………………………… ………………………………geb. am…………………………… ………………………………geb. am…………………………… Überstandene Krankheiten:…………………………………………………….... ……………………………………………………………………………………. Name und Anschrift des Kinderarztes:…………………………………………… ……………………………………………………………….Tel………………... Name der Krankenkasse:………………………………………………………….

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Gruppenwunsch:

Pinocchiogruppe: Struwwelpetergruppe: Heinzelmännchengruppe: Pumucklgruppe:

…….… ………. ………. .………

Teilnahme am Mittagessen: Ja ………* Nein………* Bei Teilnahme bitte unbedingt Anmeldeblatt für das Mittagessen ausfüllen und mit abgeben. *Gewünschtes bitte ankreuzen Von wem wird das Kind abgeholt:……………………………………………. …………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………. Sonstige Bemerkungen:…………………………………………………………. …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… Letzte Tetanusimpfung:……………………………………………………… Gewünschtes Eintrittsdatum: …………………………Monat ………… Jahr Ich/Wir habe/n die Konzeption gelesen, und sind mit der Arbeitsweise des Kindergartens – sowie mit der Kindergartenordung – einverstanden. Ebenso haben wir das Merkblatt „Belehrung für Eltern zum Infektionsschutzgesetz“ und das Infoblatt „Inpfungen“ gelesen. Die Gebührensatzung habe ich/haben wir erhalten. ……………................................ Ort, Datum ………………………….............................................................................. Unterschrift der Eltern (Personensorgeberechtigten)

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Buchungsbeleg

(Bitte mit dem Anmeldeschein abgeben)

1. Dieser Buchungsbeleg ist Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen dem Gemeindekindergarten St. Martin Oberneuching und …………………………………………………………………………………………………………….. Name der Eltern (Personensorgeberechtigten)

vom ……………………………………………………………………………. Datum des Abschlusses des Anmeldescheines

Dieser Buchungsbeleg gilt für das Betreuungsjahr: 2016/17 (bzw. für………………………….)

Name des Kindes: ………………………………………………………Geburtsdatum….......................... gewünschtes Eintrittsdatum:………………………………………………………………………………………….

Die Eltern sind:

deutschsprachiger Herkunft

0*

beide nicht deutschsprachiger Herkunft.

0*

Das Kind ist zum Eintritt in den Kindergarten: unter drei Jahre alt

0*

über drei Jahre alt

0*

Das Kind hat als Integrationskind besondere Bedürfnisse i. S. v. § 53 SGB XII

* Betreffendes bitte ankreuzen

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0*

2. Öffnungszeiten der Einrichtung und Kernzeiten Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Kernzeit der Einrichtung ist von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr. In dieser Zeit sollen die Kinder gemeinsam am Leben in der Einrichtung teilnehmen. Die Kernzeit ist deshalb verbindlich für jedes Kind zu buchen. 3. Buchungszeit Innerhalb der Öffnungszeit, und unter Berücksichtigung der Kernzeit der Einrichtung, sollen folgende Betreuungszeiten gebucht werden: Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Bringzeit: ab 7.00 Uhr ab 7.45 Uhr Abholzeit: bis 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

bis 17.00 Uhr

Bitte gewünschte Buchungen ankreuzen Dies ergibt eine durchschnittliche wöchentliche/tägliche Betreuungszeit von: …………/….………. Stunden. Ergibt einen Monatsbeitrag von:…………………………€ (wird vom Kindergarten berechnet und ausgefüllt)

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Änderungen des Aufenthalts wegen Eingewöhnung, Krankheit, Urlaub, Arztbesuch, Besuch verschiedenster Kurse, Logopäden, Ergotherapeuten usw., bzw. sonstiger Verhinderung bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Alle Änderungen sind mit der Einrichtungsleitung abzusprechen 4. Gestaffelte Elternbeiträge: Mind. 4 Std. 15 Min.

80.-- €

Mehr als 4 Std. 15 Min. bis 5 Std.

90.-- €

Mehr als 5 Std. bis 6 Std.

102,-- €

Mehr als 6 Std. bis 7 Std.

112.-- €

Mehr als 7 Std. bis 8 Std.

124.-- €

Mehr als 8 Std. bis 9 Std.

136.-- €

Mehr als 9 Std. bis 10 Std.

148.-- €

Pro Monat 5.--€ Spielgeld Ich/Wir habe/n alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, teile/n sich ergebende für diesen Buchungsbeleg entscheidende Änderungen sofort mit und nehme/n zur Kenntnis, dass innerhalb eines Betreuungsjahres diese Regelbuchung nur mit besonderer Begründung jeweils zur Hälfte des Kindergartenjahres neu geregelt werden kann. (Ausnahmen gelten bei familiären Notsituationen). Änderungen sind nur nach Absprache mit der Kindergartenleitung möglich und abhängig von der Platzverfügbarkeit. Buchungsänderungen bedürfen der schriftlichen Form. Neuching, den …………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………… Unterschrift eines Personensorgeberechtigten -----------------------------------------------------------------------------------------Änderung ab …………………………. Neue Buchungszeiten:……………………………….. …………………………………………………………………………………………………………. Datum, Unterschrift eines Personensorgeberechtigten 12

Anmeldeblatt für das Mittagessen Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind zum Mittagessen anzumelden. Das Essen kostet im Monat 50.-- Euro. Der Beitrag muss das ganze Kindergartenjahr durchgehend bezahlt werden- auch in Ferienzeiten. (Außer im August – hier gilt anteilmäßige Zahlung und während des eingeschränkten Dienstes.) Wird am Bereitschaftsdienst nicht teilgenommen, bekommen Sie das bereits gezahlte Essgeld wieder erstattet. Fahren Sie in den Urlaub, bekommen Sie den Beitrag anteilmäßig zurückgezahlt (das Kind muss jedoch mindestens 4 Wochen vorher entschuldigt sein). Bei Krankheit des Kindes bekommen Sie ab dem sechsten zusammenhängenden Krankheitstag das Essensgeld zurückgezahlt. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich umgerechnet 2.00 Euro pro Tag. Wir haben Tiefkühlkost (apetito) und kaufen außerdem Milchprodukte,(von einem Frischmilchhof in der Gemeinde) frisches Obst und frisches Gemüse bzw. Rohkost (Höhenberger - Biokost) dazu. Die Speisepläne hängen gut sichtbar vor den Gruppenzimmern aus. Bitte geben Sie den unteren Abschnitt mit den Anmeldepapieren ab, falls Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen soll. Bitte abtrennen und mit dem Anmeldeschein abgeben ________________________________________________________________ Name des Kindes:..................................................... Unser Sohn/unsere Tochter nimmt ab ……………………………. am Mittagessen teil Die ganze Woche an 1 Tag

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an 4 Tagen 0*

an 3 Tagen 0*

Tage bitte ankreuzen Mo Die Mi

Do

an 2 Tagen

0*

Fr

……………………………………………. …………………………………………………. Ort, Datum

Unterschrift d. Personensorgeberechtigten

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Einwilligungserklärung:

(bitte mit den Anmeldepapieren abgeben)

Vor und Familienname des Kindes:……………………………………………………………….

Hiermit willige/n ich/wir ein

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willige/n ich/wir nicht ein

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dass Fotoaufnahmen bzw. Filmaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Betreuungsalltag auf Ausflügen und Festen erstellt und, auf denen das Kind bzw. die Eltern selbst abgebildet sind, für Jahresberichte, Chroniken, Zeitungsartikel und/oder Internet- Präsentationen der Kindertageseinrichtung verwendet werden dürfen, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt werden.

…………………………………… Ort, Datum

………….…………………………………………………………… Unterschrift d. Personensorgeberechtigten

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